1882 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

E O E IMO A A E CEE g É b E HNAE L ¡B E IN Dr Ut

Nachdem der Referent Hr. Dr. Jansen sür den Antrag und der Korreferent Hr. Kohhann dagegen gesprochen, wird der §. 57 und demnächst der Antrag Björnsen, und zwar bei getheilter Abstimmung über die Beschränkung der Gültigkeit der Hausirgewerbescheine auf eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Bezirk, bezw. über die Meldepfliht des Hausirers, in beiden Theilen angenommen.

Die §8. ö7a., 58, 59, 59a. finden ohne Widerspru Annahme.

ZU §. 60 bemerkt der Referent, daß als Konsequenz der Annahme des Antrags Björnsen im Absaß 1 die Worte „in dem ganzen Gebiete des Reichs“ in Wegfall kommen müssen, und es wird darauf mit dieser Modifikation der §8. 60 an- genommen.

Der ganze übrige Theil des Entwurfs (Art. 7, 88. 60a., 60b., 60c., 60d., 61, 62, 63, Art. 8, 9 und 10) findet feinen Widerspruch, und der Vorsißende konstatirt die Annahme der- selben, wie demnächst au die Annahme des ganzen Sesetzes in der durch die gefaßten Beschlüsse bedingten Gestalt.

Zu dem Gesetz bringt Hr. von RNisselmann folgende Re- folution ein:

Der Volks3wirthschaftsrath erkennt durch die Annahme des Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung der Ge- werbeordnung, an, daß den s{hädlihen Auswüchsen des Gewerbebetriebes im Umherziehen in Hinsicht auf die damit verknüpften Gefahren für die öffentlihe Sicher- beit, Gesundheitspflege, Sittlichkeit und Ordnung dur die Vorlage wirksamer als bisher begegnet werden kann. Dagegen glaubt derselde mit Rücksicht darauf, daß den niht unberehtigten Klagen des Kleingewerbes und des Handwerks über die ihnen durch den uns eingeshränften Hausirhandel zugefügten Schädigungen und Erschwerungen ihrer Existenz durch die Vorlage nicht genügend abgeholfen wird, daß es sich vielmehr empfiehlt, mit der Zeit im Allgemeinen zu den vor Erlaß der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 für den Hausirhandel maßgebenden Grundsäßen und Be- stimmungen zurückzukehren.

Zur Begründung derselben macht er geltend, der Hausir- handel fei nah seiner Meinung eine wahre- Pestbeule und es sei ein Unglück, daß demselben durch die Vorschriften der Gewerbeordnung eine solhe Ausdehnung gegeben worden. Die Gegenden, für welchen man ihn in gewissem Maße als ein Bedürfniß anzuerkennen habe, seien nur von geringem Umfang. Wenn man auch nicht mit einem Male in radikaler Weise eingreifen wolle, so müsse man dies doch für die Zu- kunft ins Auge fassen, und dics bezwecke die von ihm be- beantragte Nesolution.

Hr. Kade bemerkt hiergegen, daß er keineswegs cin Freund des Hausirgewerbes sei, daß aber die Resolution seiner An- siht nah die Aufgaben des Volkswirthschastêraths überschreite. Zudem sei nicht zu ersehen, wel{her Unterschied zwischen dem vorliegenden Entwurf und der früheren Geseßgebung bcstehe. Auch sei darauf hinzuweisen, daß der Hausirhandel auch zur Zeit wesentlihen Beschränkungen unterliege, namentli dur die hohe Besteuerung. Uebrigens stelle der Antrag Björnsen im Wesentlichen den Rechtszustand dar, wie er vor dem Jahre 1869 in Preußen gewesen sei.

Hr. Kroos spricht \ich für die Resolution aus. Es sei nothwendig, daß der Volkswirthschaftsrath den Wunsch aus- spreche, der Hausirhandel müsse so weit beshränkt werden, als Sebr sei, um wieder zu geregelten Verhältnissen zurück- zukehren.

Der Regierungskommissarius, Geheime Regierungs: Rath BVödiker bemerkt hierzu: die Resolution wünsche die Nückehr zu den Bestimmungen, welhe vor dem Eclaß der Gewerbe- ordnung gegolten hätten, Diese Bestimmungen seien aber in den verschiedenen deutschen Staaten keineswegs übereinstimmend gewesen. Eine Zusammenstellung derselben befinde sih als Anhang zu den Motiven der im Jahre 1869 dem Reichstage vorgelegten Gewerbeordnung. Jm Großen und Ganzen hätten freilich diefe Bestimmungen eine gewisse Uebereinstimmung gezeigt, wie dies ja bei dem wirthschaftlihen Zusammenhang der deutshen Staaten erklärlich sei. Auf die Ver- schiedenheiten einzugehen, würde zu weit führen. Werde da- von abgesehen, so sei anzuführen, daß im Allgemeinen von den Hausirern der Besiß eines guten Rufes („gutes Prädikat“, wie in Württemberg gesagt werde) oder wenigstens der Nach- weis der Zuverlässigkeit gefordert werde, Als Altersgrenze finde sich vielfah das dreißigste ¡Lebensjahr, und in Betreff der Zulassung der einzelnen Hausirerkategorien sei die Er- örterung der Bedürfnißfrage vorgeschen. Anderwärts habe das Verbot des Hausirens die Regel gebildet und nur aus- nahmsweise sei das Hausiren mit gewissen geringwerthigen Dingen (irdenen Waaren, Holzwaaren u. dergl.) gestattet ge- wesen. Dies sei im Wesentlichen der Standpunkt des preu- ßischen Hausirregulativs vom 28, April 1824 gewesen. Daß die Hausirscheine früher nur für die einzelnen Staaten ge- golten hätten, sei selbstverständlich, aber auch innerhalb der ein- zelnen Staaten, (z. B. Preußen) habe vielfach die Beschränkung der Gültigkeit der Scheine auf den Bezirk der ausstellenden Behörde stattgefunden. Zudem seien die Hausirer auf einen gewissen kurzen Aufenthalt an den einzelnen Orten vielsah angewiesen gewesen, dessen Dauer sich nah der Größe der Orte gerichtet habe; die Wiederkehr an denselben Ort habe nur nah einem gewissen Zeitablauf stattfinden dürfen. Die vorgängige An- meldung bei der Ortsbehörde habe die Regel gebildet, indem man erwog, daß, wenn der stehende Gewerbetreibende \sih vor Beginn seines Gewerbes polizeilich anmelden müsse, dasselbe auch von den Hausirern zu verlangen sei. Nach §. 24 des preußishen Hausirregulativs hätten die Gastwirthe die bei ihnen über Nacht bleibenden Hausirer zur Vorzeigung ihres Gewerbescheins auffordern und eventuell dieselben bei der Ortsbchörde denunziren müsscn. Jn Betreff der Zurücknahme eines Gewerbescheins habe es durchweg an genügenden Vor- {risten gefehlt, Die den Hausirern an edrohten Strafen seien manchmal ret hart gewesen. Dies sei im Wesentlichen die Lage der Gesehgebung in den deutschen Staaten vor dem Erlaß der Gewerbeordnung. Er Redner habe geglaubt, diese Bestimmungen zur Kenntniß der Versammlung bringen pu sollen, damit die Tragweite der Resolution allseitig über- chen werden könne.

Hr. Leuschner empfiehlt die Annahme der Resolution. Aus den Verhandlungen gehe hervor, daß auf keiner Seite Sympathien für das Hausirergewerbe vorhanden seien. Die Auswüchse, die dieses Gewerbe mit sich bringe, seien viel größer als die Vortheile, welche für einzelne Gegenden damit etwa verbunden sein möchten. Der Ausfa ung, daß für dies Gewerbe fein Bedürfniß bestehe, könne er si nur anschlicßen.

die Bedürfnisse der Bevölkerung sorgten. Jn den bergbau- treibenden Bezirken der Provinz Sachsen werde es als ein be- sonderer Uebelstand empfunden, daß an den Lohntagen die Hausirer sich in der Nähe der Zechen einfänden und einen förmlichen Deren etablirten, um ihre s{lechte Waare den Arbeitern fast zwangsweise aufzudringen, ohne daß cin Be- dürfniß hierzu im Geringsten vorhanden sei. Ein Gewerbe, welches solche Mißstände mit sich bringe, müsse man den größ- ten Erschwerungen unterwerfen.

Nachdem Hr. von Herford sich ebenfalls zu Gunsten der Resolution geäußert, bemerkt Hr. von Risselmann noch, seine Resolution folle aussprechen, daß die Erfahrungen, welche man seit dem Jahre 1869 gemacht habe, gelehrt hätten, daß die früher gültig gewesenen Bestimmungen ver den Vorschriften der Sewerveo bann den Vorzug verdienten.

_ Hr. Kochhann ist gegen die Resolution, weil dieselbe den unserer heutigen Gewerbegeseßgebung zu Grunde liegenden Prinzipien geradezu widerspreche.

Ein Antrag des Hrn. Herz auf namentliche Abstimmung findet nicht die erforderliche Unterstüßung, und es wird darauf die Resution von Risselmann angenommen.

Hr. Vorderbrügge beantragt im Anschlusse an die auf Seite 175 der Protokolle erwähnte Petition, von welcher er inzwischen Kenntniß genommen hat, eine Revision des Tit. 7 der Gewerbeordnung. Er behält sch vor, einen bezüglichen detaillirten Antrag dem Volkswirthschastsrathe zu unterbreiten.

Hr. Janssen macht geltend, daß über die gedachte Petition von ihm als Referenten über die Gewerbeordnungsnovelle Bericht erstattet und damals beschlossen sei, für jetzt von einer weiteren Erörteruna, betreffend den Tit. 7 der Gewerbeordnung, Abstand zu nehmen, weil die bezüglihen Anträge mit dem vorgelegten Entwurfe keinen Zusammenhang hätten.

__ Der Vorsigende bemerkt, es könne Hrn. Vorderbrügge die Befugniß nicht versagt werden, die von ihm in Aussicht gestellten Anträge im Volkswirthschaftsrathe einzubringen. Dieselben würden demna, sobald sie eingingen, vervielfältigt und, unter die Mitglieder vertheilt, demnähst auch auf die Tagesordnung geseßt werden.

. Nachdem Hr. Heimendahl fich gegen die Einbringung weiterer Berathungs2gegenstände im Hinblick auf die lange lauer der Session ausgesprochen, wird der Gegenstand ver: assen.

Den Vorsiß übernimmt, wegen eintretender Behinderung des Staats-Ministers von Boetticher, der Direktor des Neichs- amts des Fnnern Bosse.

- Derselbe eröffnet die Diskussion über

die Grundzüge für die geseßliche Regelung der Kranken- versicherung der Arbeiter.

Hr. Baare referirt über die Verhandlungen und Beschlüsse des permanenten Ausschusses. Darauf wird der Abschnitt : T. Versicherungszwang in derjenigen Fassung angenommen, welche er durch die Be- {lüsse des Ausschusses erhalten hat.

ZU dem Abschnitt

11, Formen der Krankenversicherung

beantragt Hr. Breithaupt den vom Ausschusse beschlossenen Zusaß „Doppel- Ls ist unzulässig“ (Protokolle S. 183, 186) zu streichen.

_ Redner weist nah, daß die Doppelversiherung unter Um- ständen sehr nothwendig sei} um dem Arbeiter und seiner Familie in Krankheitsfällen die Ron Mittel zu sichern, wenn er in gewohnter Weije weiter leben solle. Es sei kein Grund vorhanden, den Arbeiter in dieser Fürsorge für seine Familie zu beschränken.

,_ Hr. Baare erklärt, dieser Ausführung um deswillen nicht beitreten zu können, weil die {lehten Elemente im Arbeiter- stande, welche sih auf Kosten Anderer Vortheile zu vershaffen suchen, die Vorsichtsmaßregel nothwendig machen, daß die Be- züge während der Zeit der Krankheit des Arbeiters nicht un- erheblih hinter dem Lohn zurückbleiben müssen, den der Ar- beiter in gesunden Tagen verdiene. Dies Schußzmittel gegen simulirte Krankheiten gewissenloser Arbeiter werde illusorisc, wenn man die Doppelversicherung gestatte. Dem fürsorglichen Arbeiter bleibe unbenommen, \sih durch Sparen und Zurück- legen eines Nothgroschens vor Verlegenheit zu \{hüßen.

Nachdem Hr. von Herford sich diesen Bemerkungen an- geschlossen, befürwortet Hr. Herz die Zulassung der Doppel- versiherung, weil dieselbe die Arbeiterfamilien vor Noth {hüße und jedem Mißbrauche derselben leiht vorgebeugt wer- den könne. Der Arbeiter müsse von der genommenen zweiten Versicherung Anzeige machen, der ganze versicherte Betrag dürfe den Lohn nicht übersteigen, und zu den Kassen, bei denen die zweite Versiherung stattfinde, dürfe Seitens der Arbeitgeber kein Zuschuß geleistet werden.

Hr. Leuschner erklärt sich mit dem Antrage Breithaupt einverstanden. Da sih nur wenige Arbeiter freiwillig über- haupt versichern, und eine sehr geringe Zahl nur eine doppelte Versicherung nehme, so sehe er keine Gefahr. bei der Zulassung der leßteren, halte sie aber aus sozialpolitishen Gründen für empfehlenswerth.

u die Hrrn. Fritshe und von Velsen sprechen \ich für den Antrag Breithaupt aus. Ersterer konstatirt, daß die Ar- beiter in Bezug auf das Sparen wesentliche Fortschritte ge- macht hätten, und hält die Simulation durch die gegenseitige Kontrole der Arbeiter für ausgeschlossen. Hr. von Velsen glaubt, dies treffe nur bei kleinen Versiherungsverbänden zu und wünscht deshalb eine statutarishe Regelung der Frage betreffs Zulassung der Doppelversicherung.

Hr. Vorderbrügge tritt für den Beschluß des Aus\hu}ses ein; man müsse davon ausgehen , taß jede Unterstüzungskasse den Versicherten soviel ien werde, daß diese ohne Zu- hülfenahme einer Doppelversiherung während der Dauer der Krankheit bestehen könnten. Hr. Breithaupt hält den Aus\{luß eines Beitrages des Arbeitgebers s Doppelversicherung für selbstverständlih. Er macht darau aufmerksam, daß im Falle der Annahme zes Aus\{hußbeshlusses diejenigen freien Kassen, bei denen jetzt Doppelversicherung Seitens der Arbeiter genommen und die bezüglichen Prämien vielleicht seit vielen Jahren bezahlt seien, jen rhum Nachtheil der Versicherten würden aufgelöst werden müssen.

,_ Hr. Baare stimmt dem Vorschlage des Hrn. von Velsen bei und beantragt, zu beschließen :

eine Doppelversiherung kann durch Statut zugelassen

werden,

Der Regierungskommissar macht darauf aufmerksam, daß diese Fassung den Wünschen des Hrn. Breithaupt kaum ent- entsprehen werde, denn bei der Art, wie das Statut zu

Jn jedem Dorfe gebe es jeht stehende Geschäfte, welche für

eine Doppelversicherung zulassen wolle oder niht. Es werde orge, wenn der Volkswirthshaftsrath den Wunsch aus- preche, daß im Geseße Maßregeln zur Verhütung eines Miß- brauchs der Doppelversicherung vorgesehen werden möchten. Ein geeignetes Mittel würde beispielsweise sein, die Kassen zu e mächtigen, ihre Leistungen soweit zu ermäßigen, daß der Versicherte im Ganzen nur /, seines Lohnes während der Erkrankung beziehe.

Hr. Kochhann befürchtet keinen Mißbrauch von der Doppel- versicherung, weil nur die besten Elemente unter den Arbeitern davon Gebrauch machen würden. Redner spriht \ich gegen eine Beschränkung in der Höhe der Versicherung ‘aus, weik während der Krankheit oft mehr Geld als in gesunden Tagen gebrauht werde, überdies oft der Nebenverdienst der Frau glei{hzeitig aufhöre.

Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wird angenom- men, nahdem Hr. Dietze zuvor noch folgende Resolution vor: geschlagen :

„Der Volkswirthschaftsrath spriht den Wunsch aus, daß durch geeignete Bestimmungen dahin Vorsorge getroffen werde, daß mit der Doppelversicherung kein Mißbrauch getrieben werden könne.“

Hr. Baare, als Referent, empfiehlt nochmals seinen An- trag, und findet gegen die Resolution Dietze einzuwenden, daß die Grenze, wo der Mißbrauch anfange, s{hwer zu be- stimmen sei. Werde diese Grenze bestimmter festgeseßt, so sei er nicht gegen die Resolution.

H E Herz, als Korreferent, empfiehlt die Resolution icte.

Vei der Abstimmung wird zunächst der Antrag des Hrn. Breithaupt angenommen, der des Hrn. Baare dagegen ab- gelehnt. Schließlih wird der ganze Abschnitt 11. und dazu die Resolution Diege angenommen.

Darauf werden die Abschnitte

A. Gemrindekrankenversicherung, B, Ortsfkrankentkassen, C. gnnungskrankenkassen, D. Fabrikfrankenkassen mit dem vom permanenten Ausschusse beschlossenen Zusaße (Protokolle S. 187), E, Eingeschriebene Hülfskassen angenommen. Zu Abschnitt 1II, Gegenstand der Versicherung und Versicherungsbeiträge / A, Für die Gemeindekrankenversicherung ist von Hrn. von Velsen folgender Antrag gestellt : Bei 111, A, 1 ist nah dem Beschlusse des permanenten Ausschus}ses, welcher lautet: „Krankengeld wird über- haupt gewährt erst nach drei Tagen seit Beginn der Krankheit,“ ferner einzuschalten : „Darüber, inwieweit die Unterstüßung auch bei Krank- heiten, welhe dur eigenes grobes Verschulden ent- standen sind, zu zahlen ist, sowie über die Zeitdauer, welche zwischen zwei zur Unterstüßzung berchtigenden Krankheitsfällen eines Versicherten liegen muß, sofern der zweite Fall niht durch Unfall herbeigeführt tritren e die näheren Festsezungen durch Statut zu ressen.“

Hr. Baare referirt unter Zustimmung zu diesem Antrage über die Ausschußberathungen.

Hr. von Velsen motivirt seinen Antrag mit der Noth- wendigkeit, mißbräucchlihe Fnanspruhnahme des Krankengeldes zu verhüten. |

Nachdem der Regierungskommissar den Antrag dem materiellen Fnhalte nah für niht unannehmbar bezeichnet, aber Bedenken gegen die Form und die Stelle, an welcher der Antrag eingeschaltet werden soll, geltend gemacht, beantragt Hr. von Nathusius namentlihe Abstimmung über die Vorlage, wegen des vom permanenten Ausschusse hineingetragenen wich- tigen Prinzips der dreitägigen Karenzzeit. Der Antrag findet ausreichende Unterstüßung, und es wird der Abschnit A. 1 in der Fassung, welche er durch die Bess&;lüsse des permanenten Ausschusses erhalten hat, von den 49 Anwesenden einstimmig angenommen. Anwesend sind die Herren Mevissen, von Ruffer, Wesenfeld, Kade, Kroos, Lobeck, Jaffé, Baare, Graf Henckel, Hessel, Janssen, Kamien,Schimmelpfennig, Kauffmann, Kähding, Meyer, von Velsen, Delius, Breithaupt, Dietze, Kiepert, von Nathusius, Lösewiß, von Risselmann, von Herford, Kenne- mann, Heimendahl, von Landsberg, Neubauer, Rust, von Tiele, Vordergrügge, Wolff, Herz, Björnsen, von Schenck, Burghardt, Kruszinski, Zimmermann, Leuschner, Fritsche, SEOTLON- Paeisch, Ernst, Kahlcke, Bittmann, Trieloff, Glodny,

audih. Darauf wird der Antrag von Velsen als Resolution

dahin:

Der Volkswirthshaftsrath beschließt, die Regierung zu ersuchen, die in dem vorstehenden Antrage zum Aus- druck gebrachten Gedanken an der geeigneten Stelle im Geseh zu berüdsichtigen gefaßt und angenommen.

Die Abschnitte A. 2, 3, 5 sowie B, Für Ortsfrankenkassen. C. Für Fabrikkrankenkassen. 1V, Pflichten der Arbeitgeber. V, Organisation und Verwaltung der Orts- und Fabrik- krankenkassen. VI, Beaufsichtigung der Kassen. VIL, Verhältniß der Knappschastskassen zur Kranken- versicherung. VIII, * Uebergangsbestimmungen. werden unverändert nah den Beschllissen des permanenten Ausschusses angenommen, nachdem Hr. von Velsen zu VI1I[, B. lec. Bedenken gegen die dort vorgesehenen Bestimmungen für Jnvaliden-, Witttwen- und Waisen-Pensionskassen angeregt hatte, ohne indessen einen Antrag auf Abänderung zu stellen. Der Regierungskommissar verweist diesen Bedenken gegenüber auf seine bezüglihen Ausführungen im permanenten Aus\s{husse. Schließlich werden die ganzen Grundzüge für die geseßliche Regelung der Krankenversiherung der Arbeiter, in der Gestalt, welche sie durch die vorstehenden Beschlüsse erhalten haben, mit allen Stimmen gegen die des Hrn. Kamien angenommen. Der Vorsißende seßt zur Berathung der R r die geseßliche Regelung der Unfallversiherung der Arbeiter eine Sißung des permanenten Ausschusses auf Freitag, den 24. März, Nachmittags 1 Uhr, vnd eine Sitzung des Plenums des Volkswirthshaftsraths auf Sonnabend, den 25. März,

unter Vorbehalt der Bestimmung der Stuude des Zusammen- tritts, an.

Stande komme, würde es vom Fabriktherrn abhängen, ob er

Vor SWhluf; der Sißuag entshuldizte Hr. Ernst sein Aus+ bleiben sür de: Rest der Session. wle H

[6966]

gelish, 7) der Iohann Paul Kaffka, Sohn des

Hermann Paul Klocyel aus Nieder-Wüstegiersdorf, '9) der Carl Hermann Springer aus Ober-Wüste-

#8 Inserate für den Deutshen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- egister nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentshen Reihs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staatx-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. M

1, Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladnngen!

u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissiouen ete.

4, Verloosung, Ámsertisation, Zinszahlung

SteÆbriefe uud Untersuchungs - Sachen.

Der Handlungs - Kommis Gustav Adolf ärfer, am 2. März 1854 in Berlinchen geboren, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist der Landwehr ohne Cr- laubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen 8, 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf den 11. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Scböffengeriht zu Berlinchen zur Hauptver andlung geladen. Bei unentschul- digtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem König- lichen Bezirks-Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlinchen, den 8. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. '

1469 / H s Nachstehende Personen: 1) Der frühere Amts- und Gemeindevorsteher Benuo Schoeneith aus Altwasser, geboren am 31. Dezember 1851 in Groß Strent, Kreis Wohlau, evangelisch, 2) der Fnwohnersohn Carl Reinhold Julius Kuant, zuleßt în Dittersbah, Kreis Waldenburg, geboren am 99, April .1855 in Lauterbach, evangelisch, 3) der Kanzlist Richard Emil Glü, zuletßz1l in Weisstein, geboren am 16. April 1859 in Ober-Salzbrunn, evangelisch, 4) der Arbeiter Robcrt Knetig, zuleßt in Dittersbah, geboren am 30. April 1861 îin Langenbrück, Kreis Habelshwert, 5) der Bergmann Friedrih Wilhelm U zuleßt in Weisstein, eboren am 25. Dezember 1859 in Neu-Salzbrunn, 6) der Matrose Paul Julius Theodor Seidel, ge- boren am 17. Januar 1859 in Altwasser, evan- Glasmachers Anton Kafka, geboren zu Waldenburg am 3. Februar 1859, katholisch, 8) der Adolf

daselbst am 5. November 1860 geboren, evangelisch,

giersdorf, daselbst (E am 13. Juni 1859, evan- gelis, 10) der Arbeiter Ernst Traugott Schtvarger aus Schlesisch-Falkenberg, daselbst am 19, Dezember 1860 geboren, evangelisch, 11) der Bauersohn Johann Gottlieb Friebe aus Dörnhau, geboren am 18, April 1861 in Rudolfêwaldau, Kreis Walden- burg, evangelisch, werden beschuldigt, a. zu 1) als Offizier des Beurlaubtenstandes im Jahre 1881 ohne G ausgewandert zu sein, b. zu 2) bis 11) als Wehrpflichtige in der Absicht, si dem Cintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreihtem militär- vyflichtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abj. 2 Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf deu 15. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Waldenburg in Schlesien zur Hauptverhandlung ge- laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf- prozeßordnung von dem Königlichen Landrath zu Waldenburg in Schlesien über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklä- rung verurtheilt werden. Waldeuburg i. Sthl., den 3. März 1882. Königliche Staatsanwaltschaft.

[13144) ;

Der Supernumerar oder Kaufmann Frit Just, zuleßt in Potsdam, jeßt unbekannten Aufenthalts- orts, am 17, September 1852 zu Berlin geboren, und mehrfach bestraft, wird beschuldigt, als beur- laubter Neservift ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben Ueber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf den 8. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier- selbst, Lindenstraße 54, zur Hauptverhandlung ge- laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der- selbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß- ordnung von dem Königlichen Landwebrbezirkskom- mando vom 23. Januar 1882 zu Berlin ausgestell- ten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 28, Februar 1882, Der Gerichtss{breiber des König- lichen Amtsgerichts, Abth. V. Unger.

[13143] j

Der Arbeiter Chriflian Worringer, zuleßt in Potsdam, gegenwärtig unbekannten Aufenthaltsorts, am 28, April 1843 zu Urfeld, Kreis Bonn, geboren, und mehrfach bestraft, wird beschuldigt, als Wehr- mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts hierselbst auf den 8. Mai 1882, Vor- mittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffen- gericht hierselbst, Lindenstraße 54, zur Hauptverhand- lung geladen. Bei unents{uldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Straf- prozeßordnung von dem Königlichen Landwehrbezirks- Kommando vom 31, Dezember 1881 zu Bonn aus- gestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 25, Januar 1882. Unger, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. V.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

) , [14024] Oeffentlihhe Zustellung. K. Amts8geriht München I, Abtheilung A. für Civilsachen. In Sachen der Firma F. S. Kustermann dahter , vertreten vom Rechtsanwalt Heinri von Fischer dabier, gegen Robert Scheib, vormaligen Kafetier

u. 8. w, von öffentlichen Papieren.

zur mündlihen Verbandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Be- klagten als Acceptanten eines am 17. März 1882 fälligen, Mangels Zahlung am Verfalltage pro- testirten Wechsels, ds dato München, 24. Dezember 1881, zur Bezahlung der Wechselsumme, mit 121 # 81 A, 6% Verzugszinsen hieraus vom 17. März 1882 an, uud 3 4 45 & Protestkosten, in die öffentlihe Sißzung des obengenannten Ge- richts vom Dienstag, den 16. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, s

Sitzungszimmer 22/1, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen. Münutheu, den 24. März 1882. /

Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber :

Hagenaner.

DeeO Aufgebot.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heumann hierselbst als Vertreter der Benefizialerben in dem Nachlaßverfahren von Johann Harjes, wird der un- bekannte Inhaber des Interimsscheins zur Aktie der Bremer Gewerbebank Nr. 1599 über 300 4, aus- gestellt auf den Namen von Joh. Harjes in Walle, in welchem die Einzahlung von 150 6? bescheinigt ist, biermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Dienstag, den 5. Dezember 1882,

Nachmittags 4 Uhr, in der Amtsgerichtsftube, unten im Stadthause Nr. 9, stattfindenden Aufgebotstermine unter An- meldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vor- zulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden soll. 1 Bremen, den 23. März 1882. Das Amtsgericht. (gez.) Blendermann. Zur T ede,

Gerichts\chreiber.

13988 [ Nabbei der Wagner Wilhelm Gichenberg von Obervellmar sich al3 präsumtiven, - nächsten Erben des Georg Heinmüller, Sohn des Schuhmachers Heinrich Heinmüller dahier, legitimirt und zugleich glaubhaft gemacht bat, daß der Georg Heinmüller, eboren am 7. Mai 1810 zu Cassel, seit vielen ahren unbekannt wo abwesend und verschollen ift, und, hierauf gestüßt, beantragt hat, denselben für todt zu erklären, : j

wird das Aufgebotsverfahren eingeleitet und

der gedahte / Georg Heinmüller, sowie seine etwaigen Rechtsna&- folger öffentlich aufgefordert,

im Termin den 13. Juli 1882, Vormit-

tags 115 Uhr, / j vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10 des Gericht8gebäudes, zu erscheinen, widrigenfalls der 2c. Heinmüller für todt erklärt und wegen Ver- abfolgung seines dahier kuratorish verwalteten Ver- mögens im Betrage von 3000 4 an den präsum- tiven Leibeserben das Nöthige verfügt werden wird.

Cassel, den 21. März 1882, i Königliches Amtsgericht, Abtheilung 2. Knaß.

14008) BVekanntmahung.

a. Durch Urtheil des Amtsgerichts Erfurt vom 2, Dezember 1880 sind nach erfolgtem Aufgebot die nacstehenden Urkunden für erloscen erklärt: h

1) Schuldverschreibung vom 30. April 1868 mit Hypothekenbusau8zug vom 27. Juni 1868 über 800 Thaler für die Wittwe Ernestine Marie Heyer, geborene Arnstadt, in Dachwig, eingetragen auf die Grundstücke des Landwirths Heinrih Ludwig Arn- stadt in Dachwiger ns | i

2) Schuldverschreibung vom 13. Juli 1842 mit Hypothekenschein vom 31, August 1842 über 29 Thaler wütterlide Erbegelder der Geschwister Mariha Louise, Christoph Martin, Susanne Ka- roline, Johann Lorenz August, Dorothee Henriette Louise Beyer zu Dachwig, eingetragen auf die Grundstücke ihres Vaters Johann Siegfried Beyer in Dachwiger Flur,

3) Ausfertigung des Zahlungsmandats vom 12. September 1849 in Sachen Haendly e/a. Heinze mit Hypothekenschein vom 19. Februar 1851 über 9 Thaler 10 Silbergroschen für den Pfarrer Joseph Haendly zu Neustadt, eingetragen auf die Grund- Lide des Landwirths Andreas Heinze in Witterdaer Flur, s 4) Sc{uldverschreibung vom 3. Januar 1852 mit Hypothekenschein vom 8. Januar 1852, Cesfion vom 23. Januar 1865 und Hvpothekenbuhs8auszug vom 25. Februar 1865 über 60 Thaler für die Augustiner Kirche zu Erfurt, eingetragen auf das Grundstück des Schmiedemeisters Adolf Schmidt in Waschleber Flur,

5) Schuldverschreibung vom 21. November 1837 mit Eintragungsattest vom 27. Februar 1838 und ckypothekenschein vom 22. März 1838 über 112 Thaler ür Frau Anna Elisabeth Weibezahl, geborene Ber- les, in Oberzimmern, eingctragen auf das Wohn- haus Nr. 180 zu Walschlebcn und die Aecker Fol. 149 von Walschleben;

b. dur Urtheil des Amtsgerihts Erfurt vom 1, März 1882 sind für erloschen erklärt:

1) die Schuldverschreibung vom 9. Mai 1868 mit Hypothekenbuhsau8zug vom 8, Juni 1868 über 98 Thaler für den A RN Anton Domrich in Gebesce, eingetragen auf Planstück 1204b., des Wundarztes August Höhne in NOROT Flur,

2) Ausfertigung des Zahlungsmandats vom 24, Ja- nuar 1871 gegen den eimerziann Friedri Aßmus in Witterda mit Hypothekenbuchéauszug vom 21. Juni 1871 über 12 Thaler 17 Silbergroschen 3 Pfennige für den Ziegeleibesitzer Eduard Erbach in Dachwig, cingetragen auf die Aecker Art. 99 und 162 des Grundbuchs von Witterda,

dahier, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird Leßterer

Beffentlicher Nnunzeiger. 7

Inserate nehmen au: die Annoncen-Expeditiouen des „Fuvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bagler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größereu

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In der Börsen- Familien-Nachrichten.

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| . Verschiedene Bekanntmachungen.

Annonuceu-Bureaux.

39. März und 3. April 1827 über 600 Thaler und vom 15. Jannar und 3. März 1830 über 200 Thaler für den Stadtrath Johann Daniel Pohle in Erfurt, eingeiragen auf das Wohnhaus 139 zu Walschleben, 4) Aukfertigung der Schuldverschreibung vom 20. April 1860 . mit Hypothekenbuchsauszug vom 1, Mai 1868 über 300 Thaler für den Branntwein- brennereibesißer Ferdinand Schulze in Nordhausen, eingetragen auf das Wohnhaus 355 zu Gebesee,

5) Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 18. Januar 1844 mit Hypothekenschein über 65 Thaler für Frau Amtmann Julie Luther, geborene Vogt, in Gebesee, eingetragen auf das Wohnhaus 140 zu Gebesee und die Grundstücke Art. 290 des Grund- bus von Gebesee,

6) Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 19. Oktober 1850 mit Hypothekenschein vom 19. Novem- ber 1850 über 70 Thaler für die Geschwister August, Karl, Auguste Henriette, Marie Elisabeth West- hausen und Marie Magdalene Zwinkau von Walsch- leben, eingetragen auf das Wohnhaus 324b. zu Wals{leben,

7) Ausfertigung des Erbrezesses vom 18. Novem- ber 1840 mit Hypothekenschein vom 12. Februar 1841 über noch 12 Thaler 15 Silbergroschen mütter- lie Erbegelder für Ernst August Thbeuerkauf zu Dachwig, eingetragen auf die Aecker Fol. 86 des Grundbuh3 von Dachwig, : E 8) Ausfertigung des rechtskräftigen Erkenntnisses des Königlichen Kreisgerichts Erfurt vom 27. Juni 1851 mit Hypothekenschein vom 19. November 1851 über 33 Thaler 4 Silbergrosen 1 Pfennig Forde- rung des Gendarmen Karl Wilhelm Bein zu Elberfeld, eingetragen auf 23 Acker in der Flur Tiefthal; | :

e. dur Urtheil des Amtsgerihts Erfurt vom 1. März 1882 sind folgende Posten für erloschen er- klärt:

1) 30 Thaler Rest von 150 Thaler aus den Schuldverschreibungen vom 20. November 1802 und 25. Juni 1819 für den Oberamtmann Kasten- dick in Gebesee, eingetragen auf das Wohnhaus 183 zu Gebesee, : : 2) 30 Thaler Forderung mit 3 Thaler 20 Sil- bergroschen 6 Pfennige Kosten aus dem rechts?räftigen Grkenntniß des Land- und Stadtgerihts Erfurt vom 19. März 1845 für Frau Dr. Zenner in Gr- furt, eingetragen auf die Aecker Fol. 447 des Grund- bus von Walschleben.

Die eingetragenen Gläubiger und deren Recbts- nacfolger find mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. i; : Königliches Amtêegericht Erfurt, Abtheilung TT,

[14004] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Gee richts vom 25. Februar 1882 sind die nachstehend bezeihneten Hypotheken-Dokumente : i 1) die Ausfertigung des Hypothekenbriefes vom

9, März 1874, des rechtskräftigen Erkenntnisses vom 3. Februar 1874, der Wechsel vom 26. Oktober 1873 und der Protest vom 27. Januar 1874 als Urkunde über die im Grundbuche von Groß-Kreb3 Nr. 30 Abtheilung Til. Nr. 11 für den Rentier A. Lindemann in Marien- werder eingetragene Wechselforderung von 84 Thlr. und 5 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf. Kosten; die Ausfertigung der notariellen Verhandlung vom 20. Dezember 1863, des Hypothekenbuchs- Auszuges vom 22. Februar 1864 und der Ein- tragungsnote von demselben Tage als Urkunde Über die im Grundbuche von Schaeferei Nr. 44 Abtheilung 111, Nr. 4 für den Jäger Johann Kaul in Littshen eingetragenen 100 Thlr. rüdckständige Kaufgelder; die Ausfertigung der notariellen Verhandlung vom 3. November 1863, der Hypothekenbuchs- Auszüge vom 4. Dezember 1863 und 3. April 1868, der Ingrossationsnoten von denselben Tagen und des Kaufgelderbelegungs8-Atteftes vom 5, Januar 1872 als Urkunde Über die im Grund- buche von Stuermersberg Nr. 8 Abtheilung L Nr. 2 für Fräulein Hermine Kalau in Grau- denz subingrossirte Post von 1200 Thlr. ; die Ausfertigung des Kaufvertrages vom 30. Juni 1847, des Hypothekensheins vom 7. Mai 1849 und der Ingrofsationênote von demselben Tage als Urkunde über die im Grundbuche von Sloß Mareese Nr. 14 Abtheilung 111. Nr. 1 für die Fisher Wilbelm und Marianna, geb. Mieblke, Kurkowskischen Eheleute eingetragenen 100 Thlr. Kaufgelder ; die Ausfertigung der Schuldurkunde vom 14, Juli 1837, der Verbandlung vom 30. No- vember 1842, des Hypothekenscheins vom 2. De- zember 1842, der Hypothekenbuchsauszüge vom 18. April 1855 und 3. März 1864 und der Ingrossationsnoten von denselben Tagen, als Urkunde über die im Grundbucbe von Marien- werder, Graudenzer Vorstadt Nr. 26, Abthei- lung 1II. Nr. 4/7 für den Kaufmann Meyer Bernstein in Marienwerder sfubingrossirten 200 Thlr. für kraftlos erklärt, und die Inbaber der nachstehend bezeichneten Hypothekenposten: Ï 1) 200 Thlr. Judikatforderung nebst 6 Prozent Zinsen, eingetragen für den Gastwirth Heinrich Radîike auf Grund des rechtskräftigen Erkennt- nisses vom 4. September 1832 im Grundbuche von Groß-Grabau Nr. 3 Abtheilung [l1. Nr. 4 zufolge Verfügung rom 13. Januar 1835; 44 Thlr. zu 5 Prozent verzinsliche Kaufgelder, eingetragen für die Streitmasse Rehlaff c./a. Johann Worm auf Grund der Azdjudikatoria vom 24, Januar 1854 und der Kaukfgelder- belegung8-Verhandlung vom 27. Februar 1854 im Grundbuhe von Groß-Nebrau Nr. 8 Abthl. 11], Nr. 22 e. zufolge Verfügung vom 28, März 1854; 66 Thlr. 20 Sgr. Darlehn zu fünf Prozent verzinslih, eingetragen für Fräulcin Louise

3) Ausfertigung der Schuldverschreibungen vom

Dittmann in Marienwerder auf Grund der

im GrundbuÞhe von Johannisdorf Nr. 34 Abtbeilung 111. Nr. 8 zufolge Verfügung vons 26. Januar i845, mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen. Marienwerder, den 12. März 1882.

Königliches Amtsgericht. I.

| [13986

Gescheben vor Königlihem Amtsgerichte Hannover, Abtheilung 16, am 21. März 1882 in öffentlicher

Sitzung. - Gegenwärtig: Amtsgerichtsrath Jordan, Referendar Koch. In Sachen betreffend den Zwangs8verkauf des zu Hannover, Grünstraße sub Nr. 14 belegenen, im Hypothekenbuche der Ort- {aft Fernrode Fol. 238 beschriebenen Bürgerwesens3 der Ehefrau des Restaurateurs Hamecher, früher: hier, jeßt unbekannten Aufenthalts, Aktenz. K. 1/82 erschienen auf Aufruf nach 11 Uhr, . 2. Termin zur Einzahlung des Kaufpreises und zum weiteren Verfahren, insbesondere zur Vertheilung des Erlöses, wird auf Mittwoch, den 10. Mai 1882,

Mittags 12 Uhr, in dem neuen Justizgebäude, Zimmer Nr. 126, an- beraumt. L A Zu diesem Termine werden Käufer unter Hinweis auf §. 10 der Kaufbedingungen, Gläubiger und Schuldner unter der Verwarnung geladen, daß in Ausbleibungsfalle ihre Ansprüche beziehungsweise Ein= wendungen bei der Vertheilung des Erlöses unbe= rüdfichtigt bleiben. 4

Verkündet. Beglaubigt : gez. Jordan. Koh. Ausgefertigt :

Bree, | , Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts Hannover. Vorstehende Ausfertigung wird der mit unbekannteur Aufenthalt abwesenden Ebefrau des Restaurateurs Hamecer zum Zwecke der Ladung hiermit öffentli ugestellt. :

; Hannover, 23. März 1382. Bete, / Gerichts\{hreiber des Königl. Amtsçerihts, Abth. 16.

[14016] Jm Namen des Königs! n Sachen betreffend Aufgebot von Urkunden und Grundbuch= posten vom Juni 1880 bis April 1881 G. Nr. 12 und vom April 1881 bis Juli 1881 6G, Nr. 13 erkennt das Königliche Amtägericht zu Ortelsburg durch den Amtsrichter Jvanovius für Recht : da unterm 4. August 1881 auf den Antrag des Grundbesißers Gottlieb Pat in Wyssegga das Aufgebot der Post Wyssegga Nr. 1 Abth. IIT. Nr. 7 des hiesigen Hypothekenbuchs über die bei Zuschreibung des Grundstücks Gawrzialken Nr. 1 dorthin übertragenen 19 Thlr. 19 Sgr. 37/9 Pf. väterlihe Erbgelder der Louise Jeglenéki aus dem Inventar vom 27. Dezem- ber 1822, bestätigt den 30. desselben Monats, verzinslich mit 6°/0, wozu ein Hypotheken- dokument mit dem gedachten Inventar, den Hypothekenrekognitions\{hein vom 7. April 1823, dem Cintragungsvermerk von demselben Tage und den LWschungsvermerken vom 27. Juni 1838, 30. Mai 1855 und 28. Januar 1856 gebildet, aber angebli verloren gegangen ist, erlassen ift, da bei erfolgter Erfüllung der geseßlich vorge- \hricbenen Formen und Fristen diesem Antrage statt- zugeben war, s alle Diejenigen, welche sich zu der Post Ab- theilung 11I. Nr. 7 bei Wyssegga Nr. 1 über 19 Thlr 19 Sgr. 37/9 Pf. der Louise Ieglenski niht gemeldet haben, werden mit ihren Re{h- ten und Ansprüben auf diese Post ausge» \{lossen, die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

[14009] Bekanntmachung. Í

Am 16. März d. J. hat das unterzeichnete Ge-

richt folgendes Urtheil erlassen:

I. alle mit Ausnahme der unter Il. auge führten Personen werden mit ihren sprüchen auf folgende Posten : h a. auf Nr. 25, Trebnitz, Anger, Abtheilung TIT.

Nr. 3, über 48 Thaler, i:

b. auf Nr. 59, Karoschke, Abtheilung II1. Nr. 5, über 130 Thaler, :

c. auf Nr. 10, Karos{ke, Abtheilung Il]. Nr. 1, über 16 Thaler Mutter-Erbtheil, Ausstattung und Veräußerungs-Uebershuß-Vorbehalt der Geschwister Hantke, Jobanna Helene, Johann Gottlieb und Anna Rosine,

ausgeschlossen und werden die Hypotheken]

Urkunden über folgende Posten: :

d, über 35 Thaler 7 Sgr. 6 Pf., Abtheilung T. Nr. 17 auf Nr. 10, Karo\(ke,

e. über 80 Thaler, Abtbeilung 111. Nr. 5 auf Nr. 22, Groß-Bindauschke,

f. über 84 Thaler, Abtheilung 111. Nr. 5 auf

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ür kraftlos erklärt ; ¿ x

1I. der verehelihten Kasernenwätrter Emilie Stiller, geb. Hempe, zu Breslau, dem Brief= träger Karl Hempe zu Trebniy, der verekl,e- lichten Ed Beate Birner, geb. Bett k ebenda, der verehelihten Böttchermeister Noalie Siche, geb. Hempe, ebenda und der unv erehe- lichten Christiane Hempe ebenda werdea ihre Rechte auf die unter e, aufgeführte Antheils- post der Johanna Helene Hantke, Abthei- lung 11]. Nr. 1 auf Nr. 10, Kargs{hke, vor» behalten. L

Trebniy, den 17. März 1882. i Königliches Amtsgericht. Akißecilung I.

2/0 id Lt. oru

Schuldverschreibung vom 22. Januar 1845