1882 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

M malingt mente cmtiiteier 2020 deni ca e S

der Berufung, dur® das Ministeciaïblatt in vollein Wortlaut vere ging in dieser Verfügung soweit, zu sagen, die entgegengeseßte Ansicht, die eben von dem Richter vertreten worden war, würde in ihrer konsequenten Durchführung geradezu zu Absurditäten führen, denn nah ihr würde der Schwörende nit ein- mal das Wort „Amen“ hinzufügen dürfen, ohne dadurch die Zulässig- keit des Eides zu beeinträhtigen. Ich darf eigentlich wobl beute an- nehmen, daß jene Verfügung, die ih durch das amtlich bestimmte Organ des Justiz-Ministers veröffentlicht babe, do im Großen und Ganzen von sämmtlihen Gerichten gekannt und auch beachtet wird, denn in allen den , Jahren is wir seither hier zum ersten Male wieder ein Beispiel vorgeführt worden, wo ein Richter, troß jener _ Verfügung die Hinzufügung einer konfessionellen Formel beim Gide zuerst nicht hat dulden wollen, aber dann do aus persönliher Hochachtung für den E daf, von en, daß es in

der That nit angezeigt ist, schon jeßt den Weg der Gesetzgebung und zwar den der Reich8geseßgebung zu betreten, um die einschlagende Bestimmung der Civil- und der Strafprozeßordnung Über den Zeugeneid abzuändern. Wir dürfen uns vielleicht der offnung hingeben, daß auch diese Debatte hier im ause dazu beitragen wird, auc solhe Richter, welche vielleicht ein bischen zu hart am Buchstaben über die Eidesformel hängen, zu be- wegen, mehr dem Sinne des Gesetzgebers nachzufolgen, als dem Buch- staben. In jedem einzelnen Fall, wenn wider Verhoffen denno von Neuem eine solhe Beschwerde vorkommen sollte, da werde ih auch von Neuem fehr gern bereit sein, so weit eben meine Kompetenz rächt die reicht freilich nicht weiter, als daß ich durch Bele rung auf die Ueberzeugung der Richter einzuwirken suchen darf da werde ih das jedesmal sehr gern thun. Ih hoffe, es wird das letzte Mal gewesen sein, daß wir überhaupt von einer solchen gerechten Beschwerde

öffentlichen. Ih

Zitzewiß geduldet hat. Jh möchte darum au glau

in unserem Lande hören werden.

Auf eine Anregung des Abg. Bachem bemerkte der Re- oar, Unter - Staatssekretär Rindfleish, daß ritte gethan seien, um die Gerichtsvollzieher am Rhein zu

etatisiren.

Der Abg. Richter bestritt, daß, wie der Abg. von Luck behaupte, Stöckerbeleidigungen von Amtswegen nur verfolgt worden seien, wenn das Amt des Hofpredigers beleidigt ge- wesen sei. Die Staatsanwaltschaft in Schweidniß habe ein Flugblatt der Fortschrittspartei verfolgt, welches nur eine Widerlegung der Stöckersen Angriffe auf die liberale wirth- e Geseßgebung enthalte. Lediglih eine dieser betref- fenden Stellen des Flugblattes sei unter Anklage gestellt. Auch in Berlin seien Stökerbeleidigungen von Amtswegen verfolgt, welhe mit dem Hofprediger als solhem nihts zu

thun hätten. Die Untersuchung gegen den Verein Waldeck in

Potsdam sei allerdings inzwischen eingestellt worden, aber

weil sich absolut nihts Nachtheiliges gegen denselben habe finden lassen. Um so rigoroser erscheine das frühere Vor- ehen gegen denselben. Der Abg. von Luck erkläre die Ein- tellung des Vorgehens gegen den konservativen Verein damit, daß derselbe noch nicht existent geworden sei. Aber der Neue Wahlverein für Osthavelland, um den es sih handele, bestehe doch längst. Während hier in Berlin Jeßt ausgedehnte Untersuhungen darüber stattfänden, ob irgend ein nicht naturalisirter Jude bei der Reichstag3wahl gestimmt habe, habe Hr. Saro in Königs- berg die Verfolgung jenes Wahlvorstehers ee iei, welcher dur Zulassung nicht in den Listen befindlicher ersonen zur Wahl im Tilsiter Kreise die Ungültigkeit einer ganzen Reichs3- tagswahl herbeigeführt habe. Nicht um die einzelnen Be- amten anzugreifen, sondern zur Kontrole der Ausführung der Gesetze oder zur Anregung von Abänderungen der Gesetze bringe er solhe Fälle zur Sprache. Unrichtige thatsächlihe Anführungen gegen einzelne Personen werde stets ent- weder der betreffende Abgeordnete selbst oder ein gegnerisher Abgeordneter gern berichtigen. Statt die einzelnen Fälle gelegentlich vorzubringen und zu ver- zetteln, habe er leßt eine systematishe Sammlung zur plan- mäßigen parlamentarischen Behandlung begonnen. Er müsse anerkennen, daß sich Anzeichen einer politischen Beeinflussung der Staatsanwälte durch den B Mer für ihn nicht ergä- ben hätten. Dagegen erscheine eine Anzahl von Staatsanwälten politish sehr aufgeregt und ließen diese in der Art, wie sie poli- sche Vergehen verfolgten oder nicht verfolgten, selbst in der Art, wie sie vor Gericht plaidoyirten, ein bedenkliches Streben erkennen. Wenn seine Sammlung von Staatsanwälten dieser Art vollständig sein werde, werde er sich freuen, in dieser Ste dem Abg. von Luck und seine Untergebenen nicht zu gegnen.

Der Abg. von Luck erwiderte, er habe gerade gesagt, daß Laue Vorwürfe nicht in der Allgemeinheit vorgebracht werden ollten, dagegen sollten konkrete Speziallfälle angeführt werden. Den Namen des Betreffenden brauche man ja nicht zu nennen, derselbe werde {hon gefunden werden. Berlin gehöre auc zu seinem Amtsbezirke. Es sei aber kein Fall zu seiner Kenntniß gekommen, daß daselbst wegen Bele digungen Stöers, die sich nicht auf sein geistlihes Amt bezogen hätten, von Amtswegen Anklage erhoben worden sei. Ob das anderswo geschehen sei, wisse er niht. Wenn der Abg. Richter Material ammele, um eine thatsählihe Unterlage für seine Be- chwerden zu gewinnen, so hoffe er, daß diese Sammlung keinen Erfolg haben werde. Sollte die Sammlung aber Er- folg haben, so werde die Fortschrittspartei ihn (den Redner) auf ihrer Seite finden. Schließlich bestätige er, daß der jeßige

ustiz-Minister niemals versucht habe, auf die Thätigkeit der taatsanwälte nah der politishen Richtung Einfluß zu üben.

Der Abg. von Uechtri wünschte eine größere Fürsoras a oy in den Gefängnissen befindlichen jugendlichen Ver- recher.

Der Etat des Justiz-Ministeriums wurde bewilligt.

Beim Etat des Ministeriums des Jnnern brachten

die Abgg. Lassen und von Wierzbinski Klagen über die Ver- waltung in Nordschleswig, bezie ungsweise in Posen vor.

ierauf vertagte sich um 4 Uhr das s i M ür f gte si h Haus auf Dienstag

Protokoll der elften Sigzung des permanenten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.

Berlin, den 24. März 1882.

Der Vorsißende, Staats-Minister von Boetticher, eröffnet die Sizung um 11!/, Uhr.

Das Protokoll der zehnten Plenarsißung is ausgelegt.

Auf der Tagesordnung steht die Spezialberathung der Grundzüge für die geseßlihe Regelung der nfallversicherung der Arbeiter.

Als Regierungskommissarien sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Jnnern Hr. Bosse, der Geheime Ober- Se ÓN s-Rath Hr. Lohmann, der Geheime Regierungs-Rath

r. Bödiker.

Hr. Baare als Referent berichtet, daß die für die Be- rathung des Regierungsentwurfs niedergesezte Kommission diejenigen D formulirt habe, weltbe in einer Anlage diesem Protokoll angehängt werden würden. Es sei bis auf zwei allerdings wesentlihe Punkte den B und die Beitragsleistung der Arbeiter zu den “Versicherungs- beiträgen gelungen, nach angestrengter Arbeit einen Kom- promiß zwischen den verschiedenen von einander oft O abweichenden Ansichten zu Stande zu bringen ; eine fakultative Zulassung freier Genossenschaften habe man abgelehnt.

Der Vorsißende bemerkt, daß die Berathung sih zunächst auf die in der Anlage aufgeführten Kommissionsbeschlüs}se be- ziehen und daß erforderlichenfalls auf die Vorlage werde zurückgegriffen werden.

Der Grundsay I. der Vorlage is in der Kommission ab-

eändert worden. Auf Vorshlag des Referenten wird die eschlußfassung über die Frage des Reichszushusses hier einst-

weilen au3geseßt und nur das Genossenschastsprinzip zur Diskussion gestellt. Hr. Baare hebt kurz hervor, worin der Vorschlag der Komnission von der s der Vorlage sich unterscheide, und empfiehlt die Streichung des Absagzes 2 der Vorlage, weil derselbe nur eine Motivirung des Absatzes 1 sei. Redner wünscht die Verbände so groß wie möglih zu gestalten, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Hr. Wolff hält das Prinzip der Zwangsgenossenschaften unter Aru egua eines Reichszuschusses für annehmbar, würde aber einen Anschluß an die Organisation der Kranken- kassen vorgezogen haben, bei denen Vorstand und Arzt ja hon vorhanden seien, die lokale Kontrole zweckmäßig geübt werde, und denen eine höhere Jnstanz für die Kontrole des Rechnungswesens und dergleihen übergeordnet sein könnte. Die besonderen Genossenschaften, welche die Vorlage für die verschiedenen Gefahrenklassen in Vorschlag bringe, müßten in größeren Bezirken innerhalb des Staats oder noch besser des Reichs zusammengefaßt werden, um unvorhergesehene Un- fälle, denen eine Genossenschaft möglicherweise nicht gewachsen jein könne, auf breitere Schultern zu legen. Daß nah Nr. IV. 12 der Kommissionsvorshhläge für einzelne Betriebe die Bildung von Genossenschaften innerhalb des Reichs zu- gelassen werden solle, könne die bedenkliche Folge fen daß Großbetriebe und sonstige leistungsfähige Jndustrien zum Nachtheil anderer ' von der allgemeinen Organisation sih aus- \hließen möchten. " Hr. Baare weist dem gegenüber darauf hin, daß die Vor- lage rauf Bedacht nehnie, ‘das Risiko auf breite Schultern, die Kontrole in mögli |st| enge Premen zu legen; der Ge- tb daß Niemand von der allgemeinen Organisation sich solle ausschließen können, habe zur Ablehnung freier Ge- nossenschaften geführt. Nr. 1. Absay 1 der Vorlage wird hierauf in der Fassung der Kommissionsvorschläge, vorbehaltlich der demnä stigen Beschlußfassung über den Reichszuschuß, angenommen, Absayt 2, als lediglih eine Begründung, niht einen Grundsatz ent- haltend, gestrihen. Nr. 11. der Vorlage ist bereits erledigt. Zu Nr. 111. beantragt Hr. Kalle: Am Schlusse der Nr. 1 beizufügen: die Kosten der ärztlichen und Hirurgischen andlung der durch i erwerbsun hig Gewordenen sin den Krankenkassen von der Unfallkasse zu erstatten. Hr. Kalle begründet den Antrag damit, daß die Erstattung der Arzt- und Arzneikosten niht nur, wie bereits vorgeschen, bei cinem Unfall, der mehr als 13 Wochen Arbeitsunfähigkeit zur Folge habe, sondern auch bei geringeren Unfällen ein- treten müsse, weil die Aussicht auf Erstattun dazu führen werde, daß man nichts versäume, sondern zur thunlihs \hleu- nigen Beseitigung der Folgen des Unfalls alles nur irgend erforderliche thue. Andernfalls sei zu befürchten, daß die kleineren, wenig leistungsfähigen Krankenkassen die oft wünschenswerthen größeren Ausgaben für chirurgische Hülfe, ärztliche ZJnstrumente, Bandagen 2c. scheuen, dadurch die Hei-

lung verzögern, und die Unfa versicherungsgenossenschaften be- nachtheiligen möchten.

Hr. Baare meint, daß die aus dem Antrag Kalle \ich ergebende Komplizirung der Geschäfte mit dem verhältniß- mäßig geringen materiellen Werth der Erstattung nicht in rihtigem Verhältniß stehe. Die Krankenkassen würden übri- gens durch die ihnen überwiesenen kleinen Unfälle niht ge- nöthigt werden, besonders erhebliche Aufwendungen zu machen, da thnen ein Arzt zur Verfügung stehe, und die Vorrichtungen, wie Tragbahren, Bandagen 2c. {hon jeßt in großer Voll- kommenheit vorhanden seien.

Hr. Dietze befürwortet den Antrag Kalle, weil in vielen Gegenden der Monarchie keineswegs solche guten Vorkehrungen getroffen, leßtere vielmehr höchst primitiv und in Folge dessen unzureihend seien. Könne eine Erstattung der Auslagen erwartet werden, so würde man an Stelle dieser primitiven Einrichtungen bessere zur Anwendung bringen und dadurch die Heilung fördern. Uebrigens sei es nur mens{chlich und würde daher event. gewiß oft vorkommen, daß man Verunglücdckte länger, als unbedingt nothwendig, im Krankenhause zurück- halle, nur um diejenige Zeit zu erreichen, welche zum Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen berehtige.

r. De, K ansen ließt ih den Ausführungen des Vor- redners Baare an, zumal in den wichtigeren Bezirken überall Krankenhäuser, die mit den nöthigen Justrumenten und Apparaten ausgerüstet seien, beständen, wogegen Hr. Kalle darauf hinweist, daß leßteres nur in Städten oder größeren Centren der Fall sei. Die Ershwerung des Geschäftsganges und der Verwaltung erscheine ihm nit so erheblih, da ja ohnehin Restitutionsansprüche zu befriedigen seien.

Hr. Mevissen empfiehlt eine lung der Arzt- und Arzneikosten zwischen den Kranken- und den Unfallversicherungs-

| de olensGaf en, weil den ersteren gu lGlienli die Verwaltung

Existenz willen

Kontrole den ganzen Betrag zu erstatten haben HefR Et erden Mes O f aven follten, zu sehr r. Kade spricht sih gegen den Antrag Kalle ; derselde späteren Fragen bezw. der Beitragspflicht der Ach Tei präjudiziren würde; Hr. Wolff gleichfalls, und zwar um L willen, weil die Krankenkassen einen eigenen, na Paus dsäg z remunerirten Arzt besäßen, also nicht in die Lage Tons würden, für die Kur Verunglükter das Arztlohn, welches doc L und für sich den größten Theil der Kosten ausmache, zuy euen. ,

Der Antrag Kalle wird demnächst in folgende "i | Fassung En: ris N In folgender abgeänderter „Die Hälfte der Kosten der ärztlihen und Giruna;.

{hen Behandlung der dur Unfall erierbEa nrg wordenen können die Krankenkassen von den Unfall: versicherungskassen zur Erstattung liquidiren.“ A

Nr. 1 wird mit diesem Zusaß, Nr. 2 Absaz 1 mit dem von der Kommission hinzugefügten Zusaß angenommen über: Absatz 2 die Diskussion einstweilen ausgeseßt. /

An Stelle der Abschniite IV. bis VII. der Vorlage hat die. Kommission unter Ziffer IV. der Anlage 13 Sätze aufgestellt Diefelben werden einzeln zur Berathung gestellt und vorbehalt- lih des Reichszuschusses sämmtlich angenommen, nachdem der: Negierungskommissar Hr. Lohmann auf eine Anfrage des Hrn. Wolff das Verhältniß der Nr. 1 zur Nr. 3 klargestellt und als Grundgedanken ausgeführt hatte, daß jeder Betrieb. einem geographishen Verbande, aber auh einer dur das. ganze Reich gebildeten Gefahrenklasse angehöre, und daß" die während des ersten Jahres nach Eintritt des Unfalls zahlbaren Unterstüßungen von dem Verband, die im Laufe weiterer Jahre zahlbaren Summen aber von der Gefahrenklasse auf-: zubringen seien, damit die geographischen Verbände durch ein- zelne besonders große Aufwendungen verursachende {were Un- fälle nicht überbürdet würden; nahdem ferner Hr. Mevissen zu Nr. 4 darauf hingewiesen hatte, daß die Post die ihr zu-- gemutheten Zahlungen vorschußweise werde leisten müssen, und der Vorsißende auf eine Ansrage des Hrn. Kade zu Nr. 6 ex-- örtert hatte, daß daran, binnen welcher Zeit die Nachweisungen einzureichen seien, ein wesentliches Jnteresse nicht bestehe. Zu Nr. 9 erklärte Hr. Baare, daß ein minimaler Beitrag der Arbeitnehmer für ihn die Mus der Annehmbarkeit sei; Hr. Graf Henckel von Donnersmarck behielt sih vor, einen

Antrag wegen Vertretung der Arbeitnehmer erforderlichenfalls. demnächst einzubringen.

Bei Abschnitt VIIl. der Vorlage wird Nr. 1 Absay k nach einer kurzen Erläuterung des Negierungskommissars Hrn. Lohmann mit der von der Konminission (Nr. V. der Anlage): beantragten Streihung, Absaß 2 in der Fassung der Kom- missionsvorschläge angenommen.

Den von der Kommission zu Absaß 2 gemachten Zusay. hält Hr. Kalle für niht vereinbar mit der Or anisation der Verbände, während Hr. Spengler: in demselben eine ver: schleierie Forderung von Beiträgen der Arbeiter erblickt, die er für unberehtigt hält, da die letzteren in Folge der mindestens 80 Proz. aller Unfälle umfassenden Karenzzeit von 13 Wochen {on 50 Proz. zu den Kosten der Unfälle beizu- tragen hätten und zu iebe nicht herangezogen werden dürften.

Aus diesen Ausführungen ergab p die Nothwendigkeit, die Frage, wie die Beiträge für die Un allversicherung aufzu- bringen, also insbesondere die Nothwendigkeit des Reichs- uschusses und eines minimalen Beitrages der Arbeiter, an ieser Stelle zu erörtern. Es wurde daher nunmehr der zu Abschnitt 1. der Regierungsvorlage oben vorbehaltenen Reichs- ushuß in Verbindung mit dem gleichfalls vorbehaltenen Ab- init 111, Nr. 2 Absay 2 der Vorlage, dem hierzu einge- gangenen Antrag des Hrn. Neubauer: in Abschnitt 1. der Vorlage die Worte: „unter Bei- hülfe des Reichs“ zu streichen, Abschnitt 111. Nr. 2 Ab: saß 2 wie folgt zu fassen:

Die Versicherungsbeiträge sind von den Unter- nehmern zu leisten, die Verwaltungskosten vom Reiche zu tragen; i und dem Schlußsag des Abschnitt V. der Vorlage zur Dis- kussion gestellt. Hr. Baare führt aus, daß in der Kommission folgende Ansichten sich gegenüber gestanden hätten, welche mit einander nicht hätten veretgt werden können.

Hr. Graf 4 el wünsche folgende Bestimmung:

Die Versicherungsbeiträge werden zu 2/z von den Unter-

nehmern geleistet. Zu dem leßten Drittel sind neben

dem Reiche auch die Versicherten heranzuzichen. Hr. Heimendahl folgende Fassung:

Die Versicherungsbeiträge sind für die ersten fünf Jahre

f 70 Proz. von den Unternehmern, zu 10 Proz. von

en Versicherten, zu 20 Proz. vom Reiche zu leisten. Hr. Frhr. von Landsberg dagegen :

Die Versicherungsbeiträge sind zu 70 Proz. von den

Unternehmern, zu 20 Proz. von den ersicherten, zu

10 Prox vom Neiche zu leisten. Redner selbst endlich schlage vor:

die Versicherungsbeiträge zu 60 Proz. von den Unter-

Penn, zu 10 Proz. von den Versicherten, zu 30 Proz.

bis auf Weiteres vom Reich zahlen zu lassen. : Er seinerseits müsse sowohl bei dem Reichszuschuß wie bei der Heranziehung der Arbeitnehmer verharren. Was zu- nächst den ersteren anbelange, so sei derselbe im Juteresse der Montan-, Eisen- und Kohlenindustrie, welche ohne Hülfe die Lasten der Unfallversiherung nicht tragen önnte, unumgäng- lih nothwendig, weil 28 die Unfallgefahr eine schr große sei, also hohe Umlagekosten erforderli seien, und weil eine Vertheuerung des Arbeitslohns, welcher einen sehr ohen Mrojentsaz des Werths des Arbeitsprodukts gene f is i roz. und mehr), die Existenz jener Betriebe ge ährden müsse, die in den leßten 5 bis 6 Jahren troß \parsamer Ver- waltung und im Allgemein guter Bes, äftigung nichts ver- dient, und höchstens 2 bis 3 Proz. des nlagekapitals erzielt hätten. Jn anderen Jndustriezweigen, wo die fahren ge- ringer seien und die R einen unglei eringeren

rozentsay des Werths des Ar LEDrouis darstellten, eine höhung der Löhne also wohl zulässig sein möchte, sei es allerdings angängig, die Gesammt aften aus der Unfall- versicherung dem Unternehmer allein aufzuerlegen und au den Rei szuscuß und das Jnteresse des Reichs bei der Regulirung der Unfa REDUnag, u verzichten; aber im Jnteresse des Zustandekommens des efetes müßten diese leßteren Jndustrie- zweige den Wünschen der ersteren entgegenkommen. Das Züstandekommen des Ceteges [8 sonst nämlich gefährdet, denn die Montan- und Metallindustrie würde, um ihrer

zustehe und die leßteren, wenn sie 0

ein Unfallversicherun

esey ohne Reichs- ne die Möglichkeit einer ! zus{chuß energish bekämpfen, und Mader 1 alimerweile zu

ingen. Bei Ueberlastung dieser Judustrien würde En große Anzahl in ihnen beschäftigter Ar-

Fall : Pier brodlos werden. Man sfolle nicht glauben, daß der

ie durh die Uebertragung der fkleineren Is “die Krankenkassen unter größerer Betheili- Be der Arbeiter eine materielle Erleichterung gegen das Ee Prämienobjekt zu Theil werde. Das Arbeitsprodukt 7 À die Kosten tragen; für den inländischen Absaß müsse sich M öhung des leyteren auf die Konsumenten abwälzen, für M Export bie Jndustrie in ihrer Konkurrenzfähigkeit schwächen E dadur indirekt durh Verminderung der Arbeit die Arbeiter sowohl, wie au das Allgemeinwohl schädigen. Die Abnahme des Konsums landwirthschaftlicher Produkte zur Zeit des Niedergangs der Eisen- und Kohlenindustrie, die Abnahme s Cisenbahnverkehrs (der inzwischen sich wieder bedeutend ehoben) hätten gezeigt, daß die Landwirthschaft und in Sor L: Verstaatlihung der Eisenbahnen auch das Allgemeinwohl Ti dem Niedergang dieser Jndustrien erheblich leide. S Wenn somit die Nothwendigkeit dargethan sei, im Fnteresse der Jndustrie an dem Reichszuschuß festzuhalten, so rehtfertige si der lehtere auch dadur, daß die Unfallversicherung die Lasten der Gemeinden erheblih mindere und dadurch die Zwecte der Staatsregierung, durch indirekte Steuern die Kommunal- lasten zu erleichtern, wesentlih fördere. Redner will darauf isen, daß man in der legten Session des Volkswirth- chaftsraths einer mehr oder weniger großen Beitragspflicht des Reichs und einer theilweisen Beitragspflicht der Arbeiter encigt gewesen sei. Stelle man die damals in Aussicht ge- L oinmenen Ziffern denjenigen gegenüber, die voraussihtlich ¡eßt bei der Einschränkung der Reichszushüsse auf nur 5 Proz. Mr Unfälle, auch wenn dieselben die schwersten und kost- spieligsten seien, sih ergeben würden, fo werde si heraus- stellen, daß die in der gestrigen Kommissionssißzung von ver- l iedenen Seiten vorgeschlagene Höhe des Zuschusses geringer h die damals von ihnen zugestandene sei. Redner glaubt daher seinen in Betreff der Höhe des Reichszuschusses wohl annehmbaren Vorschlag empfehlen zu können. Wenn erx die Arbeiter mit 10 Proz. betheiligen wolle, so geschehe dies, wie er wiederholt bemerke, in der That nicht

der Materie halber, denn die Abgabe treffe das Arbeits- -

produkt, ohne Unterschied, ob sie vom Unternehmer, oder vom

Arbeiter gezahlt werde. Es müsse aber, wenn die Versicherten | F

i der Entschädigungsfrage und bei anderen in den Grund- i raschen Fragen mitsprechen sollten, auch verlangt werden, daß sie eine direkte, wenn auch Ee Beisteuerc leisten. Das entsprehe auch dem moralischen Gefühl der Ar- beiter selbst. .

Hr. Neubauer meint, daß das Geseß gerade dann nicht zu Stande kommen werde, wenn man nach dem Antrage des Vorredners beschließe, weil der Reichstag auf denselben nicht eingehen werde. Er halte es auch niht für angängig, nach Festseßung der 13wöchentlichen Karenzzeit, innerhalb welcher der Arbeiter zur Unfallversicherung Beiträge leiste, denselben auch noch zu Beiträgen für die {chweren, den Unfall-Versiche- rungsgenosjenschaften verbleibenden Unfälle heranzuziehen. Die Karenzzeit verringere die Leistungen der Arbeitgeber ebenso, wie den eventuellen Beitrag des Reichs. Statt des leßteren empfehle er, dem Staat die kostenfreie Verwaltung und Beauffihtigung der Unfallverfiherung zu übertragen: eine ole Leistung könne der Staat übernehmen, weil die Ge- lade nicht allein der Arbeiter, sondern auch mittelbar aller Staatsbürger, Konsumenten wie Produzenten, an der Einrihtung Jnteresse habe. / : 7

Hr. Mevissen will die Arbeiter, nachdem sie zu den in die exsten 13 Wochen fallenden Unfällen Fern geaolei seien, zu weiteren Leistungen für die Unfallversicherung nicht pen ver-

flihten. Durch seine Freilassung von den Beiträgen für die egtere könne sih der Arbeiter in seinem Selbstgefühl nicht verlegt fühlen; denn er wisse, daß er für die im gewöhnlichen Lauf der Dinge eintretenden kleineren Unfälle seinen Beitrag leiste, und könne sehr wohl beanspruchen, daß größere Un- glüdsfälle, an denen er meist gar keine Schuld habe, und die in schon so {wer treffen, lediglih von den Unternehmern

etragen würden. Dagegen es Nedner einen Beitrag des Neidhs für erforderlich, weil leßterer nur ein anderer Modus ür die gegenwärtig von den Kommunen getragenen Lasten

ei, deren Erleichterung Redner anstrebe. L

Von einer übermäßigen Belastung der Jndustrie solle man aber nicht sprechen, da die Karenzzeit die weitaus meisten Unfälle den Krankenkassen überweise. Er warne davor, gegen das Gese sich zu sträuben; dasselbe komme doch, wenn nicht mit Hülfe der ZJndustriellen, dann ohne dieselben. Habe man die leßteren durch Einführung der Schußzölle gekräftigt, so werde man jegt auch Leistungen von ihnen beanspruchen können. Namentlich aber warne er davor, im Volkswirth- [haftgratt Sonderinteressen zu scharf zu betonen ; das ag A as Anfelou des Volkswirthschaftsraths, dem die Gegner jo gern den Vorwurf der Jntere envertretung machten, während er doh einen allgemein wirthschaftlihen, über das Jnteresse des Einzelnen erhabenen Charakter trage. Er beantrage fol- genden Bes luß: i

Die Mittel, welche die Genossenschaft zur Leistung der von ihr zu gewährenden OULE igungen, sowie zur Bestreitung ihrec Verwaltungskosten bedarf, werden zu 20 Proz. vom Reiche und zu 80 Proz. von den Arbeit- gebern aufgebracht.

Hr. Freiherr von Landsberg führt aus, er stehe zwar ebenso, wie der Vorredner Baare auf dem Boden der gegen- wärtigen Wirthschaftspolitik, müsse seinen prinzipiellen Stand- punkt Ablehnung jedes Reichszushusses indessen auf- rehterhalten; er wolle jedoch mit Rücksicht auf [n früheren Ausführungen von weiterer Begründung dieses feines Stand- unltes zur Zeit absehen. Jm FJnteresse des Zustandekommens

Gesetzes, welches er lebhaft wünsche, sei er bereit, den anderen ns{auun en entgegen zu kommen, wie aus dem von ihm in der Kommission gele ten Antrage hervorgehe. Bei der vorjährigen Vorlage habe es sich für ihn darum gehandelt,

Landarmenverbände nicht zu betheiligen, und nur um diese außer Spiel zu lassen, habe er damals beantragt, in dem An- trage Mevissen statt „Landarmenverband“ zu segen: „Staat“, woraus aber keineswegs, wie Hr. Baare anzunehmen scheine, eine Zustimmung zu einem Reichszushusse von 20 Proz. ge- olgert werden di e. Bei der gegenwärtigen Vorlage lägen ie Verhältnisse hon um deswillen anders, weil der größte

eil der Unfälle den Krankenkassen übertragen worden und der Krankenversiherung von einem. Beitrage des Staates ejehen worden sei. Er könne niht weiter gehen, als dem Reich die Verwaltungskosten zur Last zu legen, die er auf 10 Proz. der n angenommen habe. Bisher han man vielfah befürchtet, daß, wenn man bei der Unfall-

versicherung das Reih mit einem direkten Beitrage betheilige, ein gleiches Verfahren auch in ähnlichen Fällen eingeführt werden und man so zum Staatssozialismus gelangen würde ; diese Befürchtung sei jet, nahdem man bei der Kranken- versicherung nicht so verfahren, wesentli forei, Auth würde der Neichstag auf einen so gehen ushuß, wie der

Vorredner Baare beanspruche, siherlih nicht eingehen; er be-

zweifle sogar, daß ein Beitrag von 10 Proz. werde erzielt

werden können. Gerade im nteresse des Zustandekommens des Gesezes stimme er gegen den n us

Hr. Kalle wendet sich gleichfalls gegen die Ausführungen des Vorredners Baare und warnt au seinerseits davor, As im Volkswirthschaftsrath zur Geltung bringen zu wollen. Der Befürchtung, die Jndustrie möchte die ihr auferlegten Lasten troy der Verminderung in Folge der Karenz- zeit nicht tragen können, werde nah den Ergebnissen der Reich8unfallstatistik entgegenzutreten sein; er bitte um Aus- kunft, ob die leßtere hon soweit verarbeitet sei, daß sie einen UVeberblick über die vermuthliche Belastung gestatte.

r. Hessel sucht auszuführen, daß die Ablehnung des An- reis BeEE bezüglih des Reichszuschusses die Arbeiter über- lasten würde, und daß E die Lasten der Kommunen, welche unter der Geltung des aftpflichtgesezes 30 Proz. der dur) Unfälle verursachten Kosten zu tragen hätten, mit auf den Arbeiterstand übertragen würden. Der leztere und der Stand der Handwerker hätten sich oft mit noch geringerem Verdienst, als der Vorredner Baare angegeben, zu begnügen und vermöchten selbst bei praktischer Einrichtung kaum dabei zu bestehen. Es sei eine nothwendige Konjequenz, daß die Veberlastung der Fndustrie den Arbeiterstand treffen müsse, da leßterer dann nicht mehr ausreichende Löhne er alten werde.

Hr. Wolff führt aus, daß auch. die Verhältnisse der Textilindustrie den Staatszushuß nicht entbehrlih erscheinen ließen. Ohne Schußzölle würde diese ZJndustrie binnen Kurzem ganz haben eingehen Au A jeßt sei sie nicht so weit erstarkt, daß fie cine wesentlihe Erhöhung der Arbeitskosten ertragen könne. Man solle mechanische Betriebe und Hand- betriebe unterscheiden; erstere entsprähen wegen ihrer Seß- haftigkeit der Landwirthschast. i

Hr. Spengler wendet sih gegen die Ausführungen des Hrn. Baare und verwahrt sich dagegen, daß die Arbeiter die ndustrie zu sehr belasten wollten. Wenn man aber berü- sichtige, daß nah den Grundzügen für die Krankenversicherung der Arbeiter zu den Beiträgen der leßteren ?/z beisteuern müsse, und daß durch die Annahme der dreizehnwöchentlichen Karenzzeit die große Mehrzahl aller Unfälle unter die Kranken- versicherung la e, so werde man das Verlangen gerechtfertigt finden, den Arbeiter bei der Unfallversicherung niht zu wei- teren Leistungen heranzuziehen. _ .

Hr. Heimendahl bemerkt, daß die Ausführungen des Hrn. Baare ihn nicht überzeugt hätten. Allgemein werde jeyt das Verlangen empfunden, daß überhaupt etwas geschehen müsse, und hieraus sei sein Vorschlag entstanden, welcher die Beiträge derart vertheilen wolle, daß 70 E der Arbeitgeber, 20 Proz. das Reich und 10 Proz. der Arbeiter zu leisten habe.

Hr. Baare spricht sein Bedauern darüber aus, daß er, nachdem er versucht habe, in rein objektiver Weise die vor- liegende Frage zu behandeln, sih dem Vorwurf ausgeseßt sehe,

ersönliche Ae zu vertreten und protestirt gegen eine olche verleßende Fnsinuation. Hr. “Mevissen seine nicht zu beachten, daß die Kohlen- und Eisenindustrie E der legten Fahre nichts verdient habe. Er (Nedner) könne ver- sichern, daß das von ihm geleitete Werk ?/; seiner gesammten

Produktion exportire, und bei anderen Werken werde ein ähn-

lihes Verhältniß bestehen. Schon jeßt sei es für unsere hei-

mische Jndustrie außerordentlih s{chwer, die ausländische Kon- kurrenz zu überwinden. Deshalb sei es E O, ihr durch die

Auflegung neuer Lasten die Produktionsbedingungen zu er-

schweren. Das erwähnte Werk bezahle bieaus 21/7 Millionen

Mark Eisenbahnfracht, und man könne hieraus ermessen, wie

empfindlich eine Schädigung dieser FFndustrie auf andere Ver-

hältnisse zurückwirken werde. Der Staat selbst habe das größte Jnteresse daran, daß eine Jndustrie von solcher Aus- dehnung flott gehe und in ihrer Enkwickelung nicht beeinträch- tigt werde. Der von Hrn. Heimendahl beantragte Reichs- zushuß von 20 Proz. sei nicht für ausreichend zu erachten.

Wenn auch einzelne Werke günstiger gestellt seien, so gelte

das doch keineswegs von allen. : i

Hr. Dietze erklärt, daß er keinem der vorliegenden Anträge zustimmen könne, so lange man den Arbeiter zu Beiträgen heranziehe. Durch die bei der Krankenversiherung ihm auf- erlegten Lasten sei der Arbeiter bereits in ausreihendem Maße, vielleicht sogar zu od getroffen. Um Uebrigen erachte er den Reichszushuß für durchaus FereGtfertigt und beantrage daher unveränderte Annahme der Regierungsvorlage. |

Hr. ToEpann erklärt, daß er igen den Neichszuschuß stimmen müsse, so lange die landwirth aftlichen Arbeiter der Unfallversicherung en mit unterworfen würden. Nur in der Form könne er eine Betheiligung des Reiches an den Da zugestehen, daß von demselben die Verwaltungskosten über- nommen würden. /

r. Wolff wendet fih gegen die Ausführungen des Hrn. Mevifsen und spricht sich dahin aus, daß er aus materiellen Gründen wohl auf gen Bui des Arbeiters, nicht aber auf

Reichszuschuß verzichten könne. :

En Ein Au S Sin der Debatte wird angenommen.

Bei der Abstimmung werden, nachdem E: deimendahl seinen Antrag zurückgezogen, nacheinander die Anträge :

Neubauer („die tersicherungsbeiträge sind von den Unter-

nehmern zu leisten, die Verwaltungskosten vom Reiche zu tragen“) gegen 4 Stimmen,

Mevissen („die Mittel, welhe die Genossenschaft zur eing der von ihr zu gewährenden Entschädigungen, sowie zur Bestreitung ihrer Verwaltungskosten bedarf, werden zu 20 Proz. vom Reiche, zu 80 Proz, von den Arbeitgebern aufgebraht“) gegen 6 Stimmen

Frhr. von Landsberg (die Versicherungsbeiträge sind zu 70 Proz. ‘von den Unternehmern, zu Proz. von den ersiGerten, zu 10 Proz. vom Reiche zu

leisten“) gegen immen,

Bacte dis Versiherungäbeiträge sind zu 60 Proz. von

dem Unternehmer, zu 30 Proz. vom Reiche und zu 10 Proz. von den Arbeite-:n zu leisten“) gegen 4 Stimmen und di

Graf Hendel („die Verficherungsbeiträge werden zu I von den Unternehmern geleistet ; Been leßten Dritte sind neben dem Reiche auch die cherten heranzu- ziehen“) gegen 7 Stimmen

abgelehnt und sodann die Regierungsvorlage, wonach die Bei-

träge zu 2/z von den Arbeitgebern, zu !/z vom Reiche aufzu-

2

bringen find (Abschnitt 111. Nr. 2 Absaß 2, Abschnitt V. Absatz 2, Schlußsaß), unverändert mit 16 gegen 6 Stimmen angenommen. ; j Auf eine Bemerkung des Vorsißenden erklärt sich die Ver- sammlung damit einverstanden, daß in Konsequenz des eben efaßten Beschlusses in Abschnitt 1. Absay 1 hinter „geseb- lichen Entschädigungen“ die Worte „unter Beihülfe des Reichs beizubehalten seien. Es wird nunmehr in der unterbrochenen Berathung der Anträge der Kommission unter Ziffer V. (zu VIII. der Regie- rungsvorlage) fortgefahren. Zu Nr. 3 des Kommissionsantrags beantragt Hr. Kalle, in Nr. V1II. der Grundzüge hinter Nr. 2 einschalten: : „2a. Den Versicherten ist in der Genossenschaft ebenso wie in den Verbänden eine Betheiligung in der General- versammlung wie im Vorstande in demselben Maße einzuräumen, wie den Arbeitgebern“, und Hr. Baare stellt hierzu den Unterantra L am Schlusse des Kalle’shen Antrags ines den Worten „im Vorstande“ fortzufahren : „u 1/z der Slimmen einzuräumen, gegenüber 2/3 der Stimmen, E den Arbeitgebern zustehen“.

Hr. von Tiele spricht sih gegen die obigen Anträge aus, da der Arbeiter, welcher keine Beiträge leiste, auch keinen An- spruch auf Stimmrecht habe. : L

Hr. Baare erkennt dies zwar im Prinzip an, glaubt aber, daß aus Billigkeitsgründen den Arbeitern ein Stimmrecht von 1/7 der Stimmen einzuräumen sei. i /

Nachdem Hr. Graf Henckel sich in gleihem Sinne aus- gesprochen, wird der Unterantrag Baare und mit der hieraus sich ergebenden Modifikation der Antrag Kalle angenommen.

Edo findet der Kommissionsantrag unter V. Nr. 4 und demnächst Abschnitt VI11. der Regierungsvorlage mit den durch obige Beschlüsse bedingten Abänderungen die Zustim- mung der Versammlung. i /

Der Kommissionsantrag zu Ziffer VI. und die Nr. IX. der Vorlage in der daraus sih ergebenden Fassung wird ohne Debatte genehmigt. | ;

Die unter Ziffer VII. der Kommissionsanträge vorge- shlagene Resolution wird von Hrn. Mevissen bekämpft. Der in derselben aufgestellte Grundsag enthalte eine reine Fiktion und führe zu einer Belastung der Zukunst auf Kosten der Gegenwart. Es sei aber niht zu billigen, der zukünftigen Industrie etwas aufzubürden, was nicht sie, sondern ihre Vor- gänger verschuldet hätten. Der beantragte Modus sei-früher auch bei vielen e G zur Anwendung gebracht worden, bis die Erfahrung gelehrt habe, daß derselbe falsch sei. Er beantrage daher : j ;

Dasjenige der in der Regierungsvorlage (XI. Nr. 4, Anmerkung) aufgestellten Systeme anzunehmen, nach welchem der Bedarf auf denjenigen igs, bemessen wird, welcher erforderlich ist, um für die im abgelaufenen Halbjahre entsiandenen Entschädigungsansprüche volle Deckung, d. f diejenigen Summen zu beschaffen, welche erforderlih sind, um neben den einmaligen und vor- übergehenden Leistungen auch die auf Grund der Ent- schädigungsansprüche zu leistenden L RUeIAEN Renten bis zu ihrem Erlöschen zahlen zu können.

Hr. Graf Hendckel führt hiergegen aus, nach dem Stand- punkte, den Hr. Mevissen einnehme, müsse man einen der Entschädigungsrente entsprechenden Kapitalbetrag hinlegen. Dies gehe indeß zu weit. Der Beschluß der Kommission be- ruhe auf der Vorausseßung, daß ein O gebildet werden solle, es sei dies nur niht zum Ausdruck gelangt, und er (Redner) beantrage daher, in der Resolution eine ent- sprechende Einschaltung zu machen (,„vorbehaltlih der Bildung eines Neservefonds“). :

Auf eine Bemerkung des Hrn. Baare, daß auch in der vorjährigen Vorlage die Bildung eines Reservefonds vorge- sehen gewesen sei, erwidert der Regierungskommissarius, Ge- heimer Ober-Regierungs-Rath Lohmann, daß in jener Vorlage der Reservefonds insofern eine ganz andere Bedeutung goyaee aal als dieselbe auf dem System fester ens eruht habe. Wolle man einen e erefonns schaffen, so müsse man au sagen, wozu er dienen solle. Bei einer S E auf Gegenseitigkeit mit festen Prämien habe der Reservefonds einen guten Sinn. Nehme man aber den Grundsaß an, daß die Beiträge je nah dem e des einzelnen Fahres ausgeschrieben werden sollen, so fei nicht abzusehen, welchem Zwede ein Reservefonds dienen solle.

dr. Kochhann {ließt sich den Ausführungen des Hrn. Mevifen R a rent Hr. Wolff glaubt, daß den Bedenken, welche man wegen einer übermäßigen Belastung der Zukunft bege, dadur entgegengetreten werden könne, daß man das Risiko auf möglichst weite Kreise, womöglih auf das ganze Reich, ausdehne. . Lo n macht gegen den Vorschlag des Hrn. Mevissen geltend, daß derselbe eine erheblihe Belastung der Fndustrie in sih schließe, zumal leßtere bei der Aufbringung fo bedeu- dender Kapitalien, wie sie zur Sicherstellung der Entschädi- ungsrenten für die Zukunit erforderlich seien, mit einem

ho n Zinsfuß rechnen müsse. Der in der Resolution nieder- e Bruntsa werde übrigens eine übermäßige Balg der Zukunft niht zur Folge haben, da das Geseg wesentli dazu beitragen werde, mehr und mehr auf die Verhíitung von Unfällen Bedacht zu nehmen. j i

Hr. Mevissen führt gegenüber den gegen er Ausiagung

geltend gemachten Bedenken an, sein Antrag E auf kauf- männishen Grundsäßen. Die Berechnung der anzusammelnden Kapitalien werde keine erheblihen Schwierigkeiten bieten, da ja auch jede Lebensversiherung auf ähnlichen Berehnungen eruhe. Allerdings seien, wert g Antrag angenommen werde, die zur Deckung der Unfälle erforderlichen Kapitalien bei einer vom Reiche zu bestimmenden e zu hinterlegen. Ohne eine solche Hinterlegung aber s{webten die aus der Industrie hervorgegangenen Lasten vollflommen in der Luft und in einzelnen Gefahrenklassen dürfte es sogar eventuell [wer werden, die zur Deckung der für Unfälle zuerkannten enten erforderli Beträge von den zur Zahlung Ver- pflihteten einzuziehen. Nah dem System der Resolution würde in den ersten Jahren kaum ein nee der wirklih orderlihen Beträge von den Jndustriellen zu P sein. ehr als neun Hehntel blieben der Zukunft zur Last. r. Baare s blergegen, D us wel “3 ger ndustrie du e Aufsammlu Un ädigun O rüche erforderl Kapitalien ausertege, eien erhebli , als die SENURE, welche durch eine em ar angen dürfniß angemessene Erhöhung der Beiträge e

herbegess e Mbraiana wird, nahdem Hr. Graf Hendel

E MACRZKE E IR R