1882 / 77 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Ed E T ia Durs

auffordert, die auf dem deutschen Markte den Käufer vergebli suchen würden. Umsomehr ift es daher bei uns die Aufgabe einer verständigen Produktion, immer wieder zu zeigen, daß Kunstindustrie und Lurxus- industrie keineswegs identishe Begriffe sind, und nicht das geringste Verdienst der Manufaktur ift es, daß sie diesen Gesichtspunkt als maßgebend zu betrachten scheint. Nicht die brillante Einzelleistung ist es, die in der Ausftellung in erster Linie das Auge auf sich zieht, sondern man begegnet vielmehr ansehnlichen Reihen in Erfindung und Ausführung gleihmäßig gediegener Arbeiten, die mehr oder minder dem Besiß eines Jeden zugänglich und damit am meisten dazu augethan sind, einer durchgreifenden Veredlung des Ges{hmacks zu dienen, das fkünstlerisch WVollendete in immer weitere Kreise einzuführen, die Anforderungen, die der Konsument zu stellen gewohnt ist, mehr und mehr zu steigern urd gerade durch die so sich naturgemäß ergebende Einwirkung auf die Gesammtproduktion eine Aufgabe zu erfüllen, die nur eine gur schiefe Auffassung als eine dem Staatsinstitut niht anstehende Konkurrenz betrachten kann, um in demselben Athem von der Manufaktur wieder zu fo:dern, daß sie die leitende Stellung, welche sie doch auf keinem anderen Wege zu erreichen vermöhte, als ihre eigentliche Be- stimmung ansehen fjolle. Man kann nicht gleichzeitig von ihr ver- langen, daß sie den Geschmack des Publikums hebe, und ihr ver- bieten, demselben zu verkaufen!

Nach mannigfachen Verirrungen in der Formengebung wie in der Dekoration des Porzellans, die bei dem allgemeinen Verfall unserer Kunstinduftrie auch ihr nit erspart blieben, it die Manufaktur jetzt wieder von Neuem auf die trefflichen Modelle aus ihrer Blüthezeit im vorigen Jahrhundert zurückgegangen. Die aus ihr überlieferten, dem Material gemäßen Formen hat man in selbständiger Weise weiterzubilden und gleichzeitig auch in der Bemalung wieder die echt dekorative Haltung und die graziöse und dustige Leichtig- keit dér Farben zu erzielen gesuht, die der Natur des zu \{müdckenden Materials entspriht. Jn Geschirr und Geräth der wver- sciedensten Art begegnet uns wieder eine Frische und Sicherheit der Behandlung, die sich nirgends mehr durch das einst herrschende nüch- terne Schema der auch dem Porzellan aufgezwängten „klassischen“ Formen gebunden fühlt. Daneben erfreuen wir uns wieder an fo reizenden und zierlichen Gebilden, wie es die mit leichten Blumen- festons ges{müdckten Ostereier sind, und auch in einer Gruppe von Porzellanfiguren treten uns von Neuem die alten, eins als ftyllos verachteten, heut aber in den Originalen doppelt geschätßten Modelle ent- gegen. Mit Freude begrüßt man dabei die gelungenen Versuche der Herstellung einer Glasur in so dünner und zarter Schi t, daß jede geinheit der Form durch sie hindurch ungetrübt zur Geltung gelangt, und da, wo zur Glasur die Bemalung hinzutritt, einen fo leichten, transparenten Farbenauftrag, daß der feine und leuchtende Glanz des Porzellans durch ihn, statt verdeckt zu werden, in seinem eigenartigen Reiz nur noch gesteigert wird. l

Noch bemerkenswerther aber als dieser wiedererlangte alte Besiß sind die völlig neuen Errungenschaften in technischer sowohl wie in künstlerischer Hinsicht. Die Erwartungen, die durch die ersten, vor nicht langer Zeit hervorgetretenen Proben erweckt wurden, finden wir hier in erfreulihster Weise erfüllt, und was vor noch nicht Jahres- frist als Versu das Interesse fesselte, erscheint jeßt bereits mit sicherer Hand in die regelmäßige Fabrikation üÜbergeführt.

Der Umstand, daß die farbige Ornamentirung des Porzellans zwar über eine reiche Skala von Tönen verfügte, daß von ihnen allen aber eigentlich nur das deshalb stets besonders beliebte Kobaltblau fih in der Malerei unter der Glasur völlig untrennbar mit der Masse selber verbinden ließ, während die Verwendung der übrigen Farben auf die Malerei über der Glasur beschränkt blieb, und so die nicht durch die Glasurshicht geschükßten, sondern auf diese aufges{molzenen Dekors im Laufe der Jahre mehr oder minder der Abnußung ausf\eßte, mußte den Wunsh nahe- legen, hier eine Erweiterung der technischen Mittel zu erreichen; um so mehr, als die auf der Glasur ausgeführte Malerei in künstlerischer Hinsicht mit der Schwierigkeit zu kämpfen hat, daß die von ihr be- deten Theile, insbesondere größere Fonds, weniger glänzend erscheinen als die nur glasirten Partieen. Schon seit Jahren find daher die Porzellantehniker mit Erfolg bemüht, gefärbte Glasuren herzustellen. Was die Palette des Malers damit an Mannig- faltigkeit verliert, weil nur wenige Metalloxyde die Hite des Scharffcuers, in welcher das Hartporzellan fich bildet, er- tragen, das gewinnt sie auf der anderen Seite an der erhöhten Leuchts- kraft der Farben, mit welcher sich eine unübertrefflichhe Weichheit und- Sättigung des Tons verbindet, und vor Allem dadurch, daß ich die Möglichkeit bietet, die Fläche vollständig zu decken, ohne die Wirkung der natürlihen Vorzüge des Porzellans die durchscheinende Klar- heit und den fkrystallinishen Glanz der Masse, durch die es alle übri- gen keramischen Materialien übertrifft zu beeinträchtigen.

Um nun mit diesen Glasuren eine mehrfarbige Zeichnung aus- zuführen, um mit ihnen zu „malen“, ijt die Ausbildung eines beson- deren Verfahrens erforderlich geworden, das seinerseits wieder den eigenartigen Charakter der mit ihm erzielten Dekorationen be- stimmt und von vornherein {hon durch die Technik die Gewähr einer echt dekorativen Behandlung und einer zuglei reizvollen und echt dekorativen Wirkung in sih trägt. Das zu {müdckende Gefäß wird mit der farbigen Glasur, die als Fond dienen soll, überzogen. Auf der getrockneten Schicht wird alsdann das betreffende Dessin aufgezeichnet und an den Stellen, die eine andere Färbung er- halten sollen, die Masse herausgeshabt, um durch eingetragene canders- farbige Glasuren erseßt zu werden. Nach erfolgtem Brande in \charfem Feuer kann hierauf endlich noch die Zeichnung durh Kon- turirung der verschiedenen Flächen mit Goldlinien hervorgehoben und der Effekt durch eine nach Belieben ausgedehnte theilweise Bemalung mit anderen Farben, mit Gold und Platina, über der Glasur in der mannigfachsten Weise gesteigert werden, wobei der mosaikartige Charakter des ursprünglichen Ornaments doch immer der wirkungs- volle Grundton bleibt, auf den das Ganze gestimmt erscheint.

Selbstverständlich ist es, daß auch ein gleihmäßig getönter ein- farbiger Ueberzug mit ciner jener Glasuren oder aber ein durch beab- sichtigtes oder zufälliges Verlaufen der Glasur marmorartig gefleckter Fond dur geschickte weitere Bemalung und Vergoldung zur Erzielung der pikantesten Effekte von unerschöpfliher Mannigfaltigkeit benutzt werden kann. Dazu aber tritt noch eine besonders interessante Er- weiterung des Verfahrens. Man überzieht das Gefäß nicht mit einer, sondern mit zwei oder auch mit drei Glasurschichten verschie- dener Färbung, von denen jedoch nur der unteren eine gleihmäßige Deckung des Scherbens zufällt, während die obere so zusammengeseßt ist, daß sie im Brande gleichsam gerinnt und nun als ein Craquelé sich darstellt, durch dessen Aderungen die untergelegte Schicht hin- durchscheint. Die Wirkung des so dekorirten Gefäßes läßt ih nur mit derjenigen des geschliffenen, verschiedenartig geaderten Halbedel- steins vergleichen, mit dem es an Transparenz, sowie an Kraft und leuhtendem Glanz der bald s{ärfer si von einander absetzenden, bald weih und flockig verschwimmenden Töne wetteifert. So dekorirte Blumentöpfe für Hyacinthen mit ihren Untersäten, sowie runde, ovale und muschelförmige Schalen, die neben größeren Gefäßen in der Aus- stellung in reicher Auswahl und in Abstufungen von den leisesten bis zu den tiefsten Tönen sich präsentiren, zeigen dem Beschauer die fast unbegrenzte Fülle immer wieder neuer raninentieane von stets gleis anziehender Wirkung, die auf diesem Wege zu erzielen und, wie ereits bemerkt worden ist, einer noch weitergehenden Bereicherung durch Bemalung und Vergoldung fähig sind. Bedeutend gesteigert wird die Wirkung dieser Dekorationsweisen endlih noch dur Fassung der Schalen Vasen u. \. w. in Bronze, wie dies einige gleichfalls ausgestellte Proben E,

Einen nicht minder s{önen Erfolg hat die Manufaktur in der Herstellung eines neuen, als „Segerporzellan“ bezeichneten Materials erreicht, das in der Masse wie in der Glasur dem japanischen Por- zellan verwandt erscheint. Bei feinem, elfenbeinartigen Ton von größerer Tranêsparenz als unser Hartporzellan, unterscheidet es fich von leßterem durÞd seine geringere Strengflüssigkeit. er geringere Geuergrad aber, der zu seinem Garbrennen erforderlich is, hat wieder zur Folge, daß eine wesent-

lid reihere Zabl sowohl von Farbær für die Unterglasurmalerei als von farbigen Glasuren zum Üeberzug des verglühten Scherbens verwendbar bleibt, so daß die malerif{he Dekoration \sih in weniger enge Grenzen eingeschränkt sicht, als dies bei dem Hartporzellan der Fall ist. Na den verfchiedensten Seiten hin hat die Manufaktur aus diesen Eigenschaften der neuen Masse Nußen gezogen. Mit dem zarten natürliben Ton des Materials verbindet fich bald eine Bemalung in duftig leichten Farben zu einem Effekt von ausgesuchter Feinheit, bald wieder ein dichterer, in den Tönen tiefer gestimmter Farbenüber- zug, der eine nicht weniger vornehme Wirkung erzielt. Unter den Farben, die hierbei zur Verwendung komen, zeichnet sih vor allem das dem japanischen Kaga- oder Kangaporzelkan eigenthümliche Schar- lachroth und ein anderes, sattes, ins Braune fallendes Roth aus, wie es uns ähnlich in der chinesischen Porzellanmalerei begegnet, dort aber stets mehr oder weniger flockig erscheint, während es hier in gleichmäßiger Klarheit die Flächen überzieht. Zu den eigentlichen Porzellanfarben tritt ferner der Auftrag dur{\cheinender, reliefartig aufgelegter Emaillen hinzu, die in China und. Japan für die Deko- ration des Porzellans von altersher in Gebrauch sind und deren Auf- \chmelzen jeßt auch bei dem neuen Segerpovrzellan gelungen ist.

Des Weiteren gesellen sich zu diesen neuen technischen Errungen- chaften, deren jede zugleich einen fünstlerischen Gewinn darstellt, nuch andere Versuche und Bemühungen, deren erste Proben gleichfalls sichere Resultate erwarten lassen. Mit Erfolg hat man u. A. den Versuch gemacht, die Malerei zwischen zwei Glasurschichten einzu- fügen u. dgl. m. Vor allem aber ist au der Anfänge einer künstleris{ veredelten Steingutfabrikation zu gedenken, deren ausgestellteProben, in der Masse dem altbekannten, für den täglichen Gebrauch bestimmten Stein- gutgeschirr ähnlich, sich von diesem durch härtere (und dabei ausnahmslos bleifreie) Glasuren unterscheiden. In der Dekoration weisen sie in tech- nischer wie in künstlerischer Hinsicht die verschiedenartigste Behandlung

j auf. Neben ornamentalen, an die Motive persischer Fliesen erinnern-

den Musterungen finden sih \o auf einer Anzahl größerer Cache- pots dekorativ gehaltene Malereien von durchaus individuellem Gepräge der Erfindung und Ausführung, die in ihrer Art nicht minder alücklih wirken. Die einen wie die anderen Proben aber liefern den Beweis einer außerordentlich vielseitigen Verwendbarkeit des in diesem „Hartsteingut“ gewonnenen Materials.

Wie bereits bemerkt, sind die Erfolge, deren die Manufaktur \ih rühmen darf, cinem glücklihen Zusammenwirken von künstlerischer und von wissenschastlichher Seite her zu verdanken. Neben den Che- mikern Dr. Sarnow und Dr. Heinedcke ist bei den gemachten Fort- ritten namentlich die chemisch-technische Versuchs8anstalt, deren Ein- richtung sich bestens bewährt hat, und der sie leitende Dr. Seeger be- theiligt, dem die Herstellung der nach ihm benannten Porzellanmasse und des Hartsteinguts sowie der hier und dort verwendbaren Glafuren und Farben gelang, während die künstlerishe Ausbildung der verschiedenen Berfahrungsweisen und zugleih die spezielle Angabe einer Reihe der feinsten umd wirkungsvollsten Dekors vornehmlih dem seltenen Talent des Professors Wassili Timm zugeschrieben werden muß. Neben diesen Männern und den bewährten älteren Kräften der Ma- nufaktur, dem Modellmeister Mantel und dem Malereivorsteher Looschen, hat aber die obere artistishe Leitung des Instituts, welche endlich von der technischen und allgemeinen Leitung getrennt und dem Professor Sußmann-Hellborn übertragen worden ist, von hier und dort her auch die begabten jüngeren Künstler zu finden und heran- zuziehen gewußt, ohne welche eine \tetige Weiterentwickelung der vielversprechenden Anfänge nicht gesichert sein würde. Man ver- spürt in den ausgestellten Arbeiten etwas von der gemeinsamen Freude des Schaffens, die nur das Bewußtsein verleiht, innerhalb eines größeren Ganzen nach festbestimmtem Ziel und Zweck in stetigem &ortschreiten thätig zu sein und man darf den ferneren Leistungen der Manufaktur mit noch gesteigerten Erwar- tungen entgegensehen. Soweit sie dazu neuer und größerer Mittel bedarf, werden ihr dieselben nicht versagt bleiben, nach- dem das Interesse des Publikums, der Staatsregierung und des Land- tags, dem kürzlich auch der Abgeordnete Neichensperger im Abgeord- netenhause Ausdruck verlichen hat, sih dem Institut wieder zugewandt haben. Hat es doch glänzend bewiesen, daß es die ihm gewährten Mittel zu gebrauchen versteht! Die Zukunft wird zeigen, daß die Pflege der Königlichen Porzellanmanufaktur gleihbedeutend is mit der Pflege eines der wichtigsten Zweige unseres kunstindustriellen Schaffens.

Nationaldank für Veteranen.

Den gesteigerten Anforderungen gegenüber, welcbe bezüglich der Unterstüßung von Veteranen und insbesondere der Wittwen verstor- bener Veteranen an die Stiftung gestellt werden, sind die Geldmittel, über welche die Centralverwaltung zu verfügen hat, überaus gering. Namentlich fchlt es dem Kuratorium an ausreichenden Mitteln, den sehr zahlreih vorhandenen, in hohem Lebensalter stehenden Veteranen- wittwen, die alle völlig erwerbs8unfähig sind, eine auch nur einiger- maßen fühlbare regelmäßige Beihülfe zu ihrem Lebenêunterhalt ge- währen zu können. Die Beträge, welche zu diesem Zweck zu verwen- den die Stiftung in der Lage ist, sind so gering, daß der überaus großen Zahl von Empfängerinnen ab und zu kaum mehr als ein Almosen zugewendet werden kann.

Das Kuratorium wendet sich daher an die Mildthätigkeit aller Gönner und Freunde unserer Stiftung mit der dringenden Bitte, dasselbe durh Zuwendung von Geldmitteln in den Stand zu seten, den in hohem Grade hülfsbedürftigen Veteranenwittwen zur Erleich- terung ihrer Lage eine bessere Unterstüßung gewähren zu können. Gaben zu diesem Zweck werden unter der Adresse des Präsidenten des Kuratoriums, General der Infanterie und Gouverneur des ÎIn- validenhauses von Ollech in Berlin, erbeten. Mögen zahlreiche Hände sich öffnen, um gern und willig beizutragen zu diesem Liebes- werke.

Invalidenhaus Berlin, im März 1882,

Kuratorium des Nationaldanks für Veteranen. von Ollech.

Die Königin-Augusta-Stiftung für die Berliner Feuerwehr hielt gestern im Sitzungssaale des Feuerwehrdepots in der Lindenstraße ihre 14, Generalversammlung ab. Die Stiftung, der auch im abgelaufenen Jahre von Sr. Majestät dem Kaiser 300 M und von der Hohen Gönnerin der Stiftung, Jhrer Majestät der Kaiserin, 3000 Æ überwiesen wurden, hatte, eins{bließlih der von den städtishen Behörden aus den Zinsen des Strafgelder-Fonds der Feuerwehr gewährten Beihülfe von 1500 {A und unter fernerer Hinzurechnung von 1645 F Bestand aus dem Vor- jahre, 1768 # Einnahme. Die Ausgaben beliefen \ich auf 16382 A Davon wurden 8280 Æ an 33 chemalige Ober- Feuermänner und Feuermänner und 7596 K an 32 Wittwen als Pension gezahlt. Die Verwaltungskosten betrugen 505 ÆA Die Stiftung verfügt z. Z. über 165051 M Vermögen. Die statuten- mäßig ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes, Redacteur Schenk, Stadtrath Halske, Ferd. Reichenheim und Banquier von Krause, wurden einstimmig wiedergewählt, Mit dem Inkrafttreten des Pen- sions-Reglements für die Feuerwehr werden die bisherigen Pensionäre nah wie vor verbleiben, da nach dem Reglement nur diejenigen

pensionsberechtigt sind, welche seit der Edirung desselben im Dienst waren.

Die Heraldische Ausstellung im provisorishen Kunst-Aus- tellungsgebäude am Cantianplat wird am Sonnabend, den 1, April, ittags 12 Uhr, feierlih eröffnet werden.

Der erste deutsche Kynologenkongreß bes{chloß im weiteren Verlaufe seiner Verhandlungen, um ein gemeinsames Vorgehen aller kynologischer Vereine anzubahnen, an die bereits bestehende Delegirten- versammlung den Antrag zu stellen, bei der Geschäftsordnung der Delegirtenversammlung Aenderungen dahin zu treffen, daß jedem Verein, der einen dahingehenden Antrag stellt, gestattet werde, si in dieser Versammlung dur Delegirte vertreten zu lassen. Ueber die Aufnahme eines Vereins soll die Delegirtenversammlung nach § Ma-

jorität entsheïîven. Dieselbe foll ferner" alljährit& :nindesiens einmal

zusammentreten, anf Antrag dreier Lérzeine jevo? au: anßerordent- -

lie Versammlungen abgehalten werden. Der Kongreß erklärte fich zuglei dahin, daß eine Organisation des kynotogischen E E I auf der Basis provinziekler, selbständiger gleibberehtigter: Vereine, welche durch eine gemeinfame Inftanz, cben durŸ die: Delegirten- versammlung, zu gemeinsamen Handeln: in alle wihtigen Fragen verbunden sind, die für die Förderung ver Sache felbst: und für die Eigenart des deutschen Charakters passcudste und allein richtige ist. Der Kongreß beschäftigte sih sodann mit der Fesiftellung: der wesent- listen Gesichtspunkte für nationale und inteznationale Preis- suhen. Da eine Skala zum Richten, die allen An- forderungen entspriht, z. Z. nicht! existirt, empfahl der i die vorhandenen Prüfungs\ystenzæe abwesend zu: gebrauchen, um Erfahrungen zu sammeln. Bei den Feldprüfungssuen wurde das gleichzeitige Gehen von zwei Hunden empfohlen. Es wurde ferner als wünschenswerth bezeihnet, vie Prüfungen: in solche für Zuchtzwecke und solche für Jagdzwecke zu theilen. Die Prüfungen für Zulhtzweke sollen ein Bild des reinsten Gebrauchs: ves- BVorstehhundes bieten, die Prüfungen für Jagdzweke den Hund in feinen mannigfachen Leistungen zeigen, die der Jäger von ihm: verlangt. Es fol ferner darnach gestrebt werden, außer den offenen

Suchen für alle Raffen, au Rennen für bestimmte Rassen einzu- -

führen. Das Sekundiren soll als eine sehr hohe Zuchtleistung erachtet werden. Der Kongreß erklärte es ferner für zweckmäßig, die Hunde, welche auf anerkannten Preissuchen drei erste Preise: arhalten haben, nur noch in Siegersuchen rennen zu lassen. Jeder Verein soll endli darnach streben, fih geeignete Preisrichter zu: erziehen und bei Herbst- meetings auch Suchen für im Vorjahr geborene Hunde stattfinden Alsdann wurde der Kongreß geschlossen.

Wie uns mitgetheilt wird, ist die kriegsgerichtlie Untersuchung,

welche anläßlich der Tödtung resp. Verwundung von Knaben in:

Folge des Gebrauchs der Schußwaffe Seitens der Schildwache an der Invalidensäule am d. Februar d. J. bei dem hiesigen

Gouvernementsgericht geführt worden ist, nunmehr dadurch zum Abe.

{luß gelangt, daß die genannte Schildroache, Füsilier Werner der 9. Compagnie des GardeFüsilierregiments, von dem berufenen Kriegs- geribt einstimmig von jeder Schuld freigesprochen und diejes frei-- \prehende Erkenntniß rechtskräftig geworden und publizirt ist.

Straßburg, 28, März. (Els.-Lothr. Ztg.) Die „Frank« furter Zeitung“ publizirt in ihrer Nr. 86. von geftern Abend die fol- gende Correspondenz:

Straßburg, 25. März. Im vorigen Herbst wurde auf seiner Hochzeitsreise der Kassier der hiesigen Tabackmanufaktur verhaftet, weil sich in seiner Kasse angebli ein Manko von 18000 M. ergeben habe, Der Mann hat seitdem unter diesem Verdacht in Unter- suhungshaft gesessen, wurde indeß nun beî der gestrigen Verhandlung von der Strafkammer freigesprochen, weil sich herausgestellt hat, daß si die Buchhaltung der Tabackmauufaktur in ciner Konfusion befindet, die einen Nachweis gar nicht zuläßt, ob das Manko überhaupt wirk- li existirt, da nah dem Wortlaut des Urtheils „dem Angeklagten niht nachgewiesen werden kann, daß: er das sih ergebende Manko in seinem Interesse verbraucht habe.“ Eines Kommentars bedarf es nicht erst. Das ist das Staatsinstitut, welches uns für die Ein- ali des Tabackmonopols als verlockendes Muster vorfchwe- ven foll!

Diese Correspondenz ist in allen Hauptpunkten unrichtig. Erstlich wurde der betreffende Beamte nicht „auf seiner Hochzeitsreise“ ver- haftet, sondern na der Rückehr hierher von einem Urlaube; zweitens betrug das Manko nicht 18 000 4, sondern 8703 4 96 4, welche bis auf wenige hundert Mark aus den Mitteln des Ange- \huldigten gedeckt sind; derselbe ist drittens nicht „freigesprochen“ worden, sondern das strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt, weil sih nit nachweisen ließ, daß er die defektirten Gelder im eigenen Interesse verbraucht habe. Gegen die Einstellung dieses Verfahrens hat der Erste Staatsanwalt ohne Zuthun der Manufakturverwaltung Beschwerde erhoben. Bezüglich der civilrechtlihen Haftbarkeit des Betreffenden besteht auf keiner Seite Zweifel.

Im Königlichen Schauspielhause gelangte gestern cin Schauspiel in 5 Akten von Franz Hedberg: „Strohhalm“, na dem s{wedischen Originalmanuskript überseßt von Emil J. Jonas, zur ersten Aufführung. Das Stück spielt auf {wedis{chem Grund und Boden. Wir lernen da eine stolze adlige Dame kennen, die mit cinem s{lauen, intriganten Manne aus dem Volke in geschäftliche Verwickelungen gerathen ist. Beide greifen, um fich fo günstig wie möglich aus der \{limmen Lage zu befreien, nah einem leßten \{wachen Hülfsmittel, wenn dasselbe au gleihsam nur als ein „Strohhalm*“ erscheint, nach welchem ein Ertrinkender greift, Als der glücklihste «und günstigste Strohhalm erscheint zuleßt die Liebe, welche alle Schwierigkeiten und Zwistigkeiten zu einem glücklihen Abschluß gelangen läßt. Auf einen großen, dramatishen Effekt scheint der Verfasser sein Werk von vornherein nicht berechnet zu haben, da die inneren tiefer gehenden Konflikte fehlen. Den Zweck aber, cin Theaterpublikum für einen Abend zu unterhalten, erreiht der Dichter durch das naturgetreue Spiegelbild der kleinen menschlihen Schwächen, die er uns in manni{faltigster Abwechselung vorführt, und durch den geschickt geleiteten Gang der Handlung. Die jüngeren Charaktere hat der - Verfasser offenbar vernawlässigt, obgleich er einige ihrer Eigenthümlichkeiten mit glückliher Hand in kleinem Rahmen gezeichnet hat. Mit besonderer Vorliebe und mit Grfolg ist der Autor aber an die Charakteristik der älteren Per- sonen herangetreten, Scharf und klar sind die Figuren des bäue- rischen, Geld scharrenden Kommissionärs Brun und seiner heule- rischen, {lauen Frau herausgearbeitet. Im Gegensatz zu diesen beiden stehen die stolze Frau Generalin und deren Shwägerin Maria, die ganz in dem Gefühl ihrer vornehmen Geburt aufgeht, nur für ihren seligen Bruder Fabian und dessen ältesten Sohn Hjalmar \{wärmt, im Uebrigen aber die Menschen und die Dinge nur von oben herab betrachtet. Die Darstellung, besonders der Damen- rollen, war cine vortrefflihe. Hr, Oberländer und Hr. Hellmuth- Bräm gaben ihre Nollen mit gewohntem Geschick; die Leistung des Hrn. Krause (Kommissionär Brun) ift als eine besonders gelungene hervorzuheben; der eckige, starre und doch ges{häftsfluge Mann aus dem Volke trat in jeder Bewegung überzeugend hervor. Die beiden jugendlichen Liebhaberrollen waren den Herren Müller (Hjalmar) und Vollmer (Erik) zugefallen. Ersterer spielte die undankbare Partie des \{önen, leictfertigen Lieutenants recht gewandt, und Hr. Vollmer stattete seinen Stubengelehrten mit vielen hübschen Zügen aus. Unter den Damen ist in erster Linie Fr. Frieb-Blumauer (Maria von Stjerna) zu nennen, welcbe die Person der abergläubischen, neugierigen, im Ganzen aber harmlosen alten Iungfer zu einem wahren Kabinets\tück gestaltete. Frl. Meyer brachte die anmuthige Helga und Frl. Barkany die arme aber stolze Waise Ingeborg vor- züglih zur Geltung. Das Werk wurde im Ganzen beifällig auf- genommen.

Vielseitig ausgesprowenen Wünschen entgegenkommend, und um Frl. Ernestine Wegner ein paar Tage der Erholung zu gewähren, wird im Belle-Alliance-Theater am Sonnabend, Sonnta und Montag die Posse „Kyritz-Pyritz*“ wieder in das Repertoire a genommen werden. Am Dienstag geht dann wieder „Der Mann im Monde“ mit Frl, Wegner in Scene.

Redacteur: Riedel,

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einsbließlid Börsen-Beila 1e).

M TE

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber

lautender Anleihescheine des Kreises Meseriß bis zum Betrage von 315000 (A Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Ständen des Meseritzer Kreises unterm 7. März 1881 und 27. Januar 1882 bes{lossen worben ist, zur Einlösung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Juni 1858, 13. März 1862, 15. August 1865 und 25. November 1867 ausgeaebenen und noch im Umlauf befindlichen Kreisanleihescheine ein Darlehn von 315 000 A aus dem Reichs-Jnvalidenfonds zu entnehmen, wollen Mir auf den Antxag der gedachten Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds bezw. dessen NRechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ver- sehene, sowobl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine in cinem Gesammt-Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 315 000 6 ausstellen zu dürfen, :

da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des

Sculdner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 315 000 4, in Buch- staben: „Dreihundert und fünfzehn Tausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 H nah der Be- stimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine, also frühestens vom Etatsjabr 1882/83 ab bis inkl. 1884/85 mit 64 %/% und demnächst bis 1909/10 mit 11/5 9/6 des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalshuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen Tind, wobei jedoch dem Kreise Meseriß das Recht, den Tilgungsfonds um höchstens 5 9/0 des Nennwerthes des ursprünglichen Kapttalbetrages zu verstärken, vorbehalten wird, durh gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß cin jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen besugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. ;

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. E :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. März 1882.

(L. S.) Wilhelm. i von Puttkamer. Bitter.

Negierungs8bezirk Posen. Anleiheschein des Kreises Meserit. 5, Ausgabe. BUGabe o N! e über Mark Reichswährung, ° Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 90. März 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen vom . . ten 18 N Seite . . . . und Gesey- Sammlung für 18 . . Nr Seite . . . . laufende Nr. . .)

Auf Grund der unterm genehmigten Beschlüsse der Slande des Meseriger Kreises vom 7. März 1881 und 97, Januar 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 315 000 K aus dem Reichs-Invalidenfonds bekennt sich die kreisftändische Finanz- kommission Namens des Meserißer Kreises durch diefe, für jeden In- haber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des S(huldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnss{huld von

Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 315 000 K erfolgt vom Etatsjahre 1882/83 ab aus einem Tilgungsstock, welcher bis inkl, 1884/85 mit 61 9/6, demnächst bis 1909/10 mit 11/5 9/4 des Nennwertbs des ursprünglichen Kapitalbetrages unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen gebildet wird. Dem Kreise Meseriß bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um böchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Sculdkapitals für jedes Jahr zu verstärken.

Die durch die FRPAEEE Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- alls dem Tilgungsstock zu. j l ! Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 ÆÁ abgerundet. A .

Die Folgerung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt. y

Die Ausloosung erfolat vom Jahre 18 . . ab im Monat August jedes Jahres, die Au8zahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Stücke an dem auf die Auéloosung folgenden 1. April. :

Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Bustaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens fech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Fäligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in je einem in Posen und Meseriß erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von dem Kreise Meseriß mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in „dem „Deutschen Reichs- und Königlih Preußishen Staats-Anzeiger bekannt gemaht. Durch die vorbezeichneten Blätter er- folgen auch die sonstigen diese Anleibe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeihnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloo1ten Anleihescheine. :

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent- ridten ist, wird es in halbjährlihen Terminen am 1. Oltober und 1. April, von beule an gerechnet, mit vier Prozent jährlih in Reichsmünze verzinst. : 4 :

g Zinsenlauf der ausgeloosten Anleibescheine endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. /

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolat gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihescbeines in Meseritz bei der Kreiskommunalfkasse und in Berlin und in Posen bei den in den vorbezeihneten Blättern bekannt gemachten Einlöse- stellen, und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeits-

rmins folgenden Zeit. : A it dem L Empfangnahme des Kapitals eingereichten An- leibesheine sind au die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die dur Auéëloosung zur Rüd-

Provinz Posen.

Erste Beilage i zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 30. März

zablung bestimmten Kapitalbeträge, wele innerhalb dreißig Jahren na dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises eseriß.

M Bts Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nidteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und ffff. der A Ls für das Deutsche Reih vom 30. Ja- nuar 1877 R. G. Bl. S. 83 bezw. nah §. 20 des Aus- führungsgeseßzes zur Deutschen Civil-Prozeßordnung vom 24. März 1879 G. S. S. 281. :

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Krei8verwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleibescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt - werden.

Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des _… ausgegeben, die ferneren Zins- scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An- weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Db des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge- schehen ift. / :

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Meseritz mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünf- tigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. :

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Meseritz, den . . ten A

(Siegel des Landraths) Die kreis\tändishe Finanz-Kommission des Kreises Meserit. A ; Anmerkung. Die Unterscbriften sind eigenhändig zu vollziehen.

rovinz Posen. Regierungsbezirk Posen. E E Erster (bis ...) Q (1te) Reihe zu dem : Anleiheschein des Meserißer Kreises. i

5. Ausgabe, Buchstabe n Mb über . .. . . Mark Reihs- währung zu vier Prozent Zinsen über Mark . . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zins\scheines empfängt gegen defsen Rückgabe am . . ten E späterhin pie len des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom . . ten bis mit M R S A der Kreiskfommunalkasse zu Meseriß und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Posen.

Néseriß;, ben O Die kreisständische Finanz-Kommission des Kreises Meseriß. :

Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlufse des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. ;

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden. T

Regierungsbezirk Posen. Anweisung i zum Anleiheschein des Meseritzer Kreises. 5. Ausgabe, Bucbstabe . . . Nr A A Mark Reichswährung.

Provinz Posen.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des Frlerter Kreises Buchstabe . . Nr. i über Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die . . «te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . .ten«..... 18 Vis: TEN 18 .. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Meseriz und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen în Berlin und Posen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Jnhabers des Anleihescheines kein Widerspruch erhoben ist.

Meseriß, den . . ten “1 E

Die kreisständische Finanz-Kommission des Kreises Meseriß. :

Anmerkung. 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- ehen sein. s 2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettera in nachstehender Art abzudrucken.

. . ter Zinsschein. . . ter Zinsschein.

Anweisung.

Nicztamtliches.

Preußen. Berlin, 30. März. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (44.) Sißzung seßte das Haus der Ab- eordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- sehes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten mit der Diskussion des 8. 21 fort. §. 21 lautet in der Fassung der mission :

S De Vorschriften: 1) der §8. 10 und 12 des dänischen Pen- sionsgeseyes vom 24, Februar 1858, 2) des dritten Theiles des kurbessishen Staatédienstgesetes vom 8, März 1831, 3) der §§. 28 ff. des Staatsdieneredikts für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigma- ringen vom 20. August 1831 und der 8. 26 ff. der Dienst- pragmatik für das Fürstenthum Hohenzollern-Heingen vom 11. Qf- tober 1843, treten für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten, welche auf Grund des §. 23 Absay 1 dieses Gesetzes aus der Landes- anstalt, der sie seitber angehörten, ausscheiden, mit der Maßgabe aufer Kraft, daß das denselben zu bewklligende Wittwen- oder Waisengeld nit hinter demjenigen Betrage zurückbleiben darf, welcher ibnen nah den vorstehend bezeichneten Vorschriften ans der Staatskasse hätte bewilligt werden müssen,“ ;

Die Regierungsvorlage wöllte für die Worte von „Hinter-

bliebenen“ bis „ausscheiden“ folgende Fassung: i

„Zum eg pes q diesem Gesetze bestimmten Wittwen- und Waisengeldes Berechtigten“. : Der Regierungskommissar Geh, Ober - Finanz - Rath

Germar erklärte, der jeßige Gesehentwurf wolle allen Beamten-

1882.

relifkten in ganz Preußen eine nach dem bezogenen Einkommen gleichmäßig bemessene Pension gewähren, jedoch mit der Maß- gabe, daß die Beamten dazu 3 Proz. von ihrem Gehalte bei ihren Lebzeiten beitragen müßten. Nun bezögen in Kurhessen und Schleswig-Holstein die Beamtenrelikten ohne je,.liche Gegen- leistung schon eine Staatspension, welche allerdings geringer gewesen sei, als die jeßt von der Regierung normirte. Nuv wolle die Kommissionsvorlage den Relikten, welche schon früher vom Staate ein Einkommen bezogen hätten, dieses erhalten, dabei aber ihnen auch die hier vorgeshlagene Pension nicht entziehen. Dies würde nah der Meinung der Regierung zu den unnatürlihsten Unbequemlichkeiten und Weiterungen führen. Die Regierung glaube, daß der Gerechtigkeit genügt würde, wenn man allen Beamtenrelikten nah Vaßgabe des Gehaltes der Beamten eine gleiche Pension gewähre, zumal diese bedeutend größer sei, als die kurhessishen und s{hleswig- schen Beamten früher bezogen hätten.

Der Finanz-Minister Bitter sprach ebenfalls gegen den Kommissionsvorschlag. Derselbe sei unannehmbar, zumal eine ganze Reihe kurhessischer Beamten in den Dienst des Reiches getreten sei. Das Aufgeben der Ansprüche auf die früheren Leistungen des Staates sei durchaus eine naturgemäße Folge der Annahme der neuen höheren Pensionen und Wittwen-

elder. i

: Der Abg. Dr. Oetker trat für den Kommissionsbes{hluß ein; es sei ein Eingriff in alte erworbene Rechte der Beamten, wenn man ihnen ein Einkommen entziehen wolle, das sie bereits genossen hätten. Ob sie Ansprüche auf ein neues Einkommen erhielten, oder niht, das komme hierbei gar nicht in Betracht. : E 5

Der Abg. Krah stimmte den Kommissionsbeschlüssen zu, wenigstens erfordere es die Gerechtigkeit, daß die Beamten selbst zwischen ihrer alten und der neuen Pension wählen dürsten, zumal die alte bisweilen höher sei, als die neue.

Der Finanz-Minister Bitter betonte nohmals, daß nur Billigkeit und der Wunsh nah Gleichmäßigkeit in der Be- handlung aller Beamtenkategorien die Regierung bewogen habe, den Standpunkt einzunehmen, den sie inne habe. Die Pensionen, welche kurhessische Beamten bezögen, seien überdies feineswegs größer, als die von der Regierung vorgeshlagenen neuen. / ;

Der Abg. Dr. Grimm erklärte, er sowohl, wie sein Kollege Oetker hätte ein persönliches Jnteresse in dieser An- gelegenheit gar niht, nur das Gerechtigkeitsgefühl bewege sie, gegen den Regierungsentwurf zu stimmen. i

Der Regierungskommissar Geheime Ober-Finanz-Rath Germar glaubte, gerade das Gerechtigkeitsgefühl hätte den Vorredner zu Gunsten der Negierungsvorlage stimmen sollen. ; : A

Hierauf wurden die §8. 21, 23 mit großer Majorität in der Kommissionsfassung angenommen. | :

8. 24 der Regierungsvorlage will die Lehrer mit Aus- nahme derjenigen an tehnishen Hohshulen von den Be- stimmungen des Geseßes ausschließen und sich die Fürsorge für deren Relikten vorbehalten.

Dieser Fassung war auch das Plenum des Herrenhauses, entgegen seiner Kommission, beigetreten, dagegen beantragte die Kommission des Abgeordnetenhauses den ganzen §8. 24 zu streihen, also den Lehrern im Staatsdienste gleichfalls die Wohlthaten des Geseßes zu Gute kommen zu lassen.

Der Abg. Huyßen befürwortete die Streihung des Para- graphen, indem derselbe ausführte, daß die Ausschließung der Lehrer eine Ungerechtigkeit gegen dieselben sein würde, die sih aus finanziellen Rücksichten keineswegs rechtfertigen lasse.

Der Finanz-Minister Bitter führte aus, §. 24 habe nicht die Bestimmung, die Lehrer von den Wohlthaten auszu- schließen, sondern bezweckte vielmehr, die Lehrer an Staats- und Kommunalanstalten gleihmäßig behandeln zu können. Jnnerhalb eines S würden sih die Vorarbeiten für ein diesbezüglihes Geseß wohl erledigen lassen, und es würde zu großen Jnkonsequenzen führen, wenn man nach einem so kurzen Zeitraum wieder neue Bestimmungen würde einführen müssen. Auch seien die finanziellen Motive keineswegs zu unter- chaten, da die Einschließung der Lehrer einen nicht unerheblih höheren Staatszushuß erfordern würde, :

Das Haus trat dem Kommissionsbes{luß bei, den §. 24

u streichen. Ñ ; Aue 95 seßte den Termin für das Jnkrasttreten des Geseßes auf den 1. Juli 1882 fest. p Hierzu beantragte der Abg. Günther (Fraustadt): Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Den §. 25 wie folgt zu anen: N Das Geseh tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft, jedoch soll die Entrichtung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge, sowte die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes nah Maßgabe dieses Gesetzes erst vom 1, Juli 1882 ab ihren Anfang nehmen.

Der Abg. Günther befürwortete seinen Antrag. Das ganze Beaintenthum werde nah Anuahme dieses Geseßes froh aufathmen, von einer drückenden Sorge für Alter und Hinter- bliebene befreit zu sein; noch größer würde die Freude sein, wenn dieses Geseh bereits früher als am 1. Juli in Kraft treten würde. Er könne keine Schwierigkeit finden, die sih der Jnkrafsttretung gleih am Tage der Verkündigung entgegen- stellen würde, und bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst wies auf die überaus traurige Lage einer großen Anzahl derjenigen Wittwen hin, deren Männer bereits seit längerer Zeit verstorben seien und die somit niht von den Begünstigungen des neuen Geseyes ge- troffen würden.

ierauf ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wort : Fra f ergriff de bitte um die Erlaubniß, dem Hrn. Abg.

Dr. Windthorst auf seine vorher gematen Bemerkungen erwidern zu fönnen, daß der Staatsregierung, wenigstens der Gentralverwal- tung, von einem Sturm von Petitionen in Bezug auf die Wittwen im Lande bisher nits bekannt geworden ist. Ic werde aber natür- li bereit sein, mi zu erkundigen, ob und wie weit die Verbält- nisse, die der Hr. Abg. Dr. Windthorst angeregt hat, thatsählid vorbanden sind, und es wird dann von den vorhandenen Fonds, bei denen bieber ‘niemals eine Ersparniß stattgefunden hat, abhängen,

inwieweit nach den jedesmaligen Verhältnissen Abhülfe geschafft