F Go ad
s en ini enz gun gbtioeeenn E atme V; t r M uge 4 R M, E pr n N e M id E E k O E “
E
N 2E 4 4g nat. E Wr L Ad ree) ott
ati Mi
_
Law
Mis L ot uns, ditt tit
r 4
Die Höhe der Entshädigung anlangend, so habe be- tragen : :
Marimum Marimum der Entschädigung der Entschädigung
für die für die Niedrigstversicherten Höchstversicherten in Kapitalzahlung in Kapitalzahlung (oder dem ent- _(oder dem ent- sprechender Rente) sprechender Rente) o. O s AD A ( o
480 500 E 540 1000 600 1500 700 1800 750 2000 900 . 2500 1000 3000 1125 3500 1200 . 3600 1500 . 4000 5270
1800 i 2000 6000 9000
«D000 ;
« dreifacher Jahreslohn ; A A I „ dreifacher Jahreslohn Sa.53 Werke. /
Die höchsie Entschädigung eines nicht haftpslihtigen Unfalls habe sich demnach auf eine Kapitalzahlung von 12 000 belaufen, die zu dem heute landesüblihen Zinsfuße von 4 Proz. einer Jahresrente von 480 6 entsprehen würde. Dieser Betrag hat dem bestbezahlten Beamten als die aus- nahmsweise günstigste Entschädigung eines einzigen Werkes in Aussicht gestellt. : | :
Redner wiederholt sodann, daß er die Heranziehung der Arbeiter zur Leistung der Versiherungsbeiträge niht aus finanziellen, sondern aus ethishen Rülsichten gefordert habe, und dieselben au heute noch für gerechtfertigt halten würde. Er wolle sich aber auf den Boden der gestrigen Beschlüsse des permanenten Ausschusses stellen und deshalb darauf verzichten, für den betreffenden Antrag Springmann zu stimmen.
Hr. Schimmelpfennig befürwortet die Beibehaltung des Reichszuschusses unter Berufung auf die Ausführungen des Vorredners. i
Hr. Kauffmann spriht sich gegen solhen Zushuß aus, weil derselbe eine ungerechtfertigte Belastung aller derjenigen Industriezweige involvire, welche nicht von den beabsichtigten Bestimmungen über die Unfallversiherung ergriffen würden, wird jedoch für den Antrag Kochhann stimmen.
Hr. Springmann bemerkt, daß die von der Vorlage für den Fall der Wiederverheirathung der Wittwen verunglücter Arbeiter beabsichtigte Entziehung der bewilligten Renten eine Prämiirung der Ehelosigkeit darstellen werde und aus ethischen Gründen bedenklih sei. Eine Prämiirung der Wiederverhei- rathung werde eher gerechtfertigt sein. Aus diesen Erwägun- gen empfehle er die Annahme seines bezüglihen Antrages.
Dieser Antrag wird sodann angenommen, ebenso Nr. 1 und Nr. 2 wie 1 und 2 der Vorlage bezw. des Beschlusses des permanenten Aus\{lu}ses. i
Sodann werden die Anträge Mevissen, Kohhann und Springmann abgelehnt — das Alinea 3 angenommen.
Ebenso wird die Bestimmung der Vorlage ad I. bezw. V. über die Zahlung eines Zuschusses Seitens des Reichs zu den zu leistenden Entschädigungen in Höhe von 331/z Proz. der- jelben mit 38 gegen 13 Stimmen angenommen.
Ebenfalls angenommen werden die Bestimmungen der Beschlüsse des parmanenten Ausschusses, welhe an die Stelle der Abschnitte IV. bis VII. bezw. X. und XI. der Vorlage, Feststellung der Auszahlung der Entschädigungen, Bildung der Genossenschaften, erste Bildung der Genossenschaften, Mit- BeIVEN PR den Genossenschaften, Versiherungsbeiträge, ge- treten sind.
Desgleichen wird der Abschnitt VIIL, Verwaltung der Genossenschaften, nah den Beschlüssen des permanenten Aus- schusses angenommen. :
Der Referent Hr. Baare berichtet über den Jnhalt einer an den Bundesrath, den Reichstag und das Reichsamt des Innern gerichteten, den Mitgliedern des Volkswirthschaftsraths ebenfalls zugegangenen Petition des Verbandes der deutschen Baugewerk-Unfallgenossenschaften, betreffend die Regelung des Unfallversiherungswesens und konstatirt, daß durch die vor- ausgegangenen Beschlüsse die Stellung des Volkswirthschasts- raths zu dieser Petition klar gelegt sei.
Sodann wird der Abschnitt IX. der Vorlage Abänderungen in der Zusammenseßung bestehender Ge- nossenschaften
nach den Beschlüssen des permanenten Ausschusses angenommen.
Hierauf wird die auf S. 11 der Zusammenstellung der Beschlüsse des permanenten Aus\{u}es abgedruckte Resolution, N die Aufbringung der Beiträge, zur Diskussion gestellt.
Zu dieser Resolution beantragt Hr. von Velsen, nach den Worten „daß der Bedarf“ einzuschalten :
„vorbehaltlih der Bildung eines Reservefonds in solcher Höhe, daß durch Zuhülfenahme desselben plößlichen ren Steigerungen der Beiträge vorgebeugt werden ann.“
Hr. Mevissen beantragt unter Bezugnahme auf die Ver- handlungen im Aus\{huß die Ablehnung der Resolution unter Annahme der nachstehenden E uung:
„Der Bedarf an Versicherungsbeiträgen, wird auf den- jenigen Betrag bemessen, welcher erforderlich ist, um für die im abgelaufenen Halbjahre entstandenen Ent- schädigungsansprüche volle Deckung, d. h. diejenigen Summen zu beschaffen, welche erforderlih sind, um neben den einmaligen und vorübergehenden Leistungen auh die auf Grund der Entschädigungsansprüc:e zu leistenden fortlaufenden Renten bis zu ihrem Erlöschen zahlen zu können.“ und führt zur Begründung aus, daß es ihm vollständig un- zulässig erscheine, die Zukunft, wie nah der Tendenz der vom Auss{huß beschlossenen Resolution der Fall sein werde, zu Gunsten der Gegenwart zu belaslen. Die ych% Ansicht des Redners erforderlihe Durchführung des Versicherungsprinzips werde au darum, wie befürchtet, eine unerträglihe Belastung der Jndustrie nach sih ziehen. Zunächst sei nach den statistischen Erhebungen der Prozentsay der Unfälle, welhe Tod oder Invalidität nah sich zögen, ein niedriger. Dann komme es nur darauf an, durch Einzahlung eines entsprechenden Kapitals die Leistung der Renten für den Zeitraum einzuzahlen, für welchen dieselben nach ärztlihem Gutachten oder nah den Grundsäßen der Versicherungstehnik wahrscheinlih würden in
Werk
-. =
2 5
T
2 9-0. 6 A.
25 E E E S0 L 25 2 a s B R E p — D C a Hn h i i O DD pi i i i I R R
C2. T... 9 9-900 =
T S 0-9 G
T LVLTL
O i E R i b fi D DO 00 I 00 O pt j d
e. Q. C 4 V- M: G R
Anspru geuommen werden. Werde die Dauer der Nenten- zahlung auf durchschnittlich 15 Jahre angenommen, so würden für eine Rente von 1000 4 bei Abzug von Zwischenzinsen etwa 11 500 M einzuzahlen sein. Es sei nit zu rehtfertigen, wenn nach dem in der Resolution befürworteten System von den zur Entschädigung verpflichteten zunächst nur etwa 1/9 aufgebracht und das Uebrige der Zukunft überlassen werde. Ueberdies würden nach diesem System bis zum Eintritt des Schonungszustandes die Lasten der Jndustrie sich stetig stei- gern und zeitweilig eine ganz außerordentliche Höhe erreichen.
r. Baare führt den Bedenken des Vorredners gegenüber aus, daß er zwar die Kapitaldeckung der Renten an sich e wünschenëwerth erachte, aber als zunächst unausführbar für die Jndusirie und namentlih für die Kreise der kleineren Unternehmer bezeihnen müsse. Er glaube drei wichtige Mo- mente sür die Beibehaltung des in der Resolution befürworteten Systems anführen zu sollen : :
1) Es werde die Belastung, welche der Fndustrie aus der Ausdehnung der Entschädigungspflicht auf alle vorkom- menden Unsälle, während bisher nur für 2 Prozent zu entsädigen gewesen sei, erwachse, gerade in den ersten Jahren am drüdendsten empfunden werden.
Die Bestimmungen des Geseße3, namentlih die dur dasselbe geforderten Opfer, würden Unternehmer und Arbeiter zu größerer Vorsicht und zu gegenseitiger Kon- trole anspornen, auch verbesserte Schugzeinrichtungen hervorrufen und so eine Verminderung der Unfälle zur Folge haben. Durch diese Verminderung der Unfälle werde gegenüber dem nah dem System der Resolution naturgemäß bis zur Erreihung des Beharrungszustan- des eintretenden Steigen der Entschädigungsbeiträge ein Ausgleich herbeigeführt werden.
Die Beschaffung der erforderlihen großen DeckEungs- fapitalien werde im Wege der Anleihe zu erfolgen haben und der Großindustrie nur gegen Zahlung von durchschnittlich 6 Proz. Jahreszinsen, den kleineren Unternehmungen sogar von 7 bis 8 Proz. möglich sein, abgesehen davon, daß viele gar niht im Stande
wären, die Deckungskapitalien überhaupt aufzubringen. |
Falls es für absolut nothwendig erachtet werden sollte, nah dem vom Vorredner befürworteten System die Kapitalisirung der Nenten zu veranlassen, so werde zu erwägen sein, ob es sih nicht . empfehle, daß die Deckungskapitalien vom Reiche, welches das Geld sür einen erheblih niedrigeren Zinsfuß erhalte, aufgebracht und — soweit das Reich die Kosten der Unfallentschä- digungen nicht definitiv zu tragen habe — vor- geschossen würden.
Dem Antrage von Velsen steht Redner \ympathish gegenüber. Derselbe werde vielleiht in der Weise praktisch durchführbar sein, daß für den Reservefonds mäßige Zuschläge, von etwa 5 Proz., zu den behufs Aufbringung der Entschä- digungen erforderlichen Umlagen erhoben würden.
Hr. Leuschner wendet sih gegen den Antrag Mevissen, der unter Umständen praktish völlig unausführbar sein werde, 4. B. beim Eintritt von Massenunfällen, bei welchen vielleicht 100 Personen zu entschädigen seien. Die Grundsäze der Ver- siherungsgesellshaften müßten für die hier beabsichtigte Rege- lung des Unfallversiherungswesens überhaupt als nicht an- wendbar erscheinen. Daß die Durchführung des sogenannten Versicherungsprinzips nicht erforderlih sei, werde durch die Erfahrungen der Knappschafstskassen zur Genüge erwiesen. Den Antrag von Velsen befürwortet auch dieser Redner.
Der Regierungskommissar Hr. Geheimer Ober-Regierungs- Rath Lohmann bezeichnet die Bildung eines Reservefonds als mit dem in der Resolution befürworteten System des Umlage- verfahrens unvereinbar. Es sei niht abzusehen, zu welhem Zeitpunkt der Reservefonds in Angriff genommen werden solle. Wenn man annehme, daß die Zahl der Unfälle annähernd in jedem Jahre dieselbe bleibe und etwa ein Aufwand von 100 000 é erwachse, so würden sih in jedem Jahre bis zum Eintritt des Beharrungszustandes die Beiträge entsprechend steigern. Nach dem Eintritt dieses Zustandes würden Steige- rungen von gleicher Höhe aber nicht mehr vorkommen. Es sei deshalb nicht einzusehen, in welhen Momenten eine Be- nußung des Netertotonds praktish sein werde.
Hr. Kochhann erklärt sih für den Antrag Mevissen als den prinzipiell allein rihtigen. Das in der Resolution des permanenten Ausschusses acceptirte System bedeute allerdings eine Entlastung der Gegenwart auf Kosten der Zukunf Dieses Moment trete bei den Knappschaftskassen weniger hervor, weil diese zumeist alte Fnstitute seien, in denen die Vergangenheit den Bedarf bereits theilweise gezahlt habe, da schon ähnliche Einrihtungen bestanden hätten, wie sie hier als nothwendig bezeichnet seien.
Hr. von Velen erklärte, daß er den Reservefonds wesent- lih im Fnteresse einer geordneten Verwaltung beantragt habe, und zwar nicht nur für das Eintreten großer Unglücksfälle, son- dern auch namentlichfür Zeiten, in welhen der Beharrungszustand der Versiherungskasse im Allgemeinen zwar eingetreten sei, in benen aber durch die s{hlechte Lage der Jndustrie die Zahl der Arbeiter verringert und verschoben, die Beiträge der ein- elnen Arbeitgeber in Folge dessen zum Theil erhöht seien. leber solche Verhältnisse solle der beantragte Reservefonds, dessen Höhe eine niht sehr große zu sein brauche, hinweg- helfen, um beim Eintritt besserer Zeiten wieder ergänzt zu werden.
Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Kochhann betonte von Velsen, daß durch das gegenwärtige Geseß auch den zu gut fundirten Knappschastskassen gehörigen Werken größere Lasten auferlegt würden, deren Kapitalhinterlegung bei der
egenwärtigen Lage der Bergwerklsindustrie geradezu unaus- führbar sei. Er müsse vielmehr ausdrüdcklih erklären, daß er überhaupt nur unter der Vorausseßung in der Lage sei, für das vorliegende Geseh zu stimmen, daß dem Bergbau für die neuen Lasten, welche ihm leßteres selbst im Falle der Ge- nehmigung des Reichsbeitrags auferlege, eine anderweitige Ausgleihung Seitens des Staates geboten werde. Der vater- ländishe Steinkohlenbergbau, wenigstens in den westlichen Provinzen, sei gegenwärtig in einer nes gedrüdckten Lage und bereits mit Steuern — Staats- wie Kommunalsteuern, lehtere sogar als Doppelbesteuerung der Ausbauten — Knapp- schaftsgefällen u. #. w. so üÜberbürdet, daß er weitere Be- lastungen nicht zu tragen vermöge, und daß es daher unab- weisbar sei, demselben für die ihm dur den vorliegenden SI? hervorgerufenen in irgend einer Weise Kompen- sationen — eventuell durch Erlaß eines Theiles der Berg- werkssteuer — zu gewähren.
Der Antrag Mevissen wird sodann mit 35 gegen 16 Stim- men abgelehnt.
Der Antrag von Velsen wird gleihsalls abgelehnt, da- egen die Resolution in der vom permamenten Ausschuß be- Mbeiinen Fassung angenommen. Der Abschnitt X11, betreffend besondere Befugnisse der Genossenschasten gegenüber ihren Mitgliedern, wird in der vom Ausschusse bes{lossenen Fassung ange- nommen. Zu Abschnitt XITTI., betreffend das Unfallmeldewesen, die Untersuhung der Unfälle :c., beantragt Hr. Breithaupt : in dem vom Ausschusse beschlossenen Zusaße die Worte dur sein eigenes grobes Verschulden selbst her- herbeigeführt oder zu streichen.
Der Antragsteller verwirst die Versagung der Entschädi- gung im Falle eigenen groben Vershuldens des Beschädigten um deswillen, weil die Frage, ob cin Verschulden als grobes Verschulden anzusehen fei, im Einzelfalle oft sehr zweifelhaft sein und verschieden beantwortet werden könne. Durchbreche man das Prinzip, daß bei allen Uvrsällen Entschädigung zu gewähren fei, so würde bei unerwünscht vielen Unfällen die Entschädigung ausbleiben.
Hr. Kade schließt sih dem an und betont, daß auch für die Familien der Beschädigten nux dann gesorgt sei, wenn der Unfall den Tod des Beschädigten zur Folge habe, in anderen Fällen vershuldeter Verleßungen würde auch den Familien der Verleßten die Entschädigung entzogen.
Hr. Baare referirt über die Gründe, welche den Aus\huß zur Annahme dieses Zusaßes bestimmt haben. Es sei noth- wendig, eine Abwehr gegen Leichtsinn und Mißbrauch vor- zusehen, außerdem diene die Bestimmung als Warnung und Mahnung zur Vorsicht.
Leßterer Auffassung tritt Hr. Leuschner bei, während \sich die Herren von Landsberg, Kohhann, Spengler, Meyer und Kiepert für die von Hrn. Breithaupt beantragte Streichung aussprechen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Breithaupt an- genommen.
Der Vorsitzende theilt mit, daß die Herren Leuschner, von Velsen, von Tiele und von Born den Antrag gestellt haben, den Grundzügen für die geseßlihe Regelung der L der Arbeiter noch folgenden Zusatz bei- zufügen :
XIV.
1) Bergwerksbesißer, Berggewerkschasten, Fabrikhütten- besißer, welche einem auf Grund der Berggesetße er- richteten Knappschaftsvereine angehören, sind von der Verpflichtung befreit, den vorstehend in Aussicht ge- nommenen Unfsfallversiherungs - Genossenschaften bei- zutreten, wenn Seitens der Centralbehörde die Leistungs- As der bezüglihen Knappschaftskassen anerkannt wird.
Die landesgeseßlihen Vorschriften über die Knap p- schastskassen bleiben für solche Vereine mit der Ma þß- gabe in Kraft, daß die Beitragspfliht zu denselben (die Beihülfe des Reiches eingeschlossen) und die Leistungen der Kassen bei Unfällen den jür die Unfall- versicherung vorgeschriebenen Minimalleistungen ge- nügen, daß dementsprechend binnen Jahresfrist nach Erscheinen des Gesezes die Statuten abgeändert werden.
Kleinere Knappschastsvereine, welhe nach Entscheidung der Centralbehörde für sich allein niht die nöthige Sicherheit gewähren, können sih entweder unter ein- ander mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu einem größeren Verbande vereinen oder sih an bereits vor- handene lebensfähige, größere Vereine im Einverständniß mit leßteren anschließen. Anderenfalls sind dieselben für Ausführung des Unfallversiherungsgeseßes nicht weiter in Betracht zu ziehen.
Hr. Leuschner führt zur Begründung des Antrages aus, daß die Erhaltung der obengenannten bestehenden Organi- sationen unbedingt sicher gestelt werden müsse; deshalb empfehle er den obigen Antrag an Stelle der zweiten Reso- lution des permanenten Ausschusses.
Der Regierungskommissar mat darauf aufmerksam, daß zu 1 des Antrages nicht erhelle, ob die Ausnahmestellung \sih auch auf die Zugehörigkeit zu den Betriebsgefahrenklassen oder nur auf den Unfallversicherungsverband erstrecken solle. Die Ab- sicht des zweiten Saßes sei niht ausführbar ohne Umlegung neuer Beiträge, zu welchen die Arbeiter nit Pn seien, und ohne Anlegung eines neuen Unfallkontos; sei aber eine solhe neue Einrichtung neben den bestehenden nothwen- dig, so könne ebensogut der Eintritt in die allgemeinen Ver- bände stattfinden und daneben innerhalb der bisherigen Or- ganisation die alten Zwecke weiter verfolgt werden. — Zu bemerken sei ferner, daß man im Uebrigen in den Ausschuß- beshlüssen es habe vermeiden wollen, daß einzelne leistungs- fähige Unternehmer sich zum Nachtheil der Allgemeinheit ab- sonderten. Die gemachten Vorshläge würden ausweislih der bereits erwähnten Statistik der Knappschastskassen nur einer sehr kleinen Zahl der größten Betriebe zu statten kommen.
An der ferneren Diskussion betheiligten si noch die Herren Schöpplenberg, welcher das Jnteresse der einheitlihen Regelung betont, Se und Graf Henckel gegen den Antrag Leuschner, die Herren Baare, Schimmelpfennig für den An- trag Leuschner. i
Bei der Abstimmung wird derselbe abgelehnt. ;
Von den Resolutionen des permanenten Ausschusses wird die erste ohne Debatte, die zweite nah Ablehnung keines An- trages des Hrn. von Tiele ge
zu. der leßten Zeile statt „möglihst“ zu sehen „un- bedingt“ gleihfalls unvoränvert angenommen. Die dritte Resolution Brel Henckel), betreffend ausländishe Arbeiter, wird eben- falls angenommen. aen weitere Resolution, welhe Hr. Herz vorge- lagen hat:
sdlag ad 2 hinter der Bestimmung für die Knappschaftskassen,
erner
! ad 4 mit Bezug auf die Ausführung im Protokoll der 7, Sißung am 7. März, Seite 78, zweiter Abschnitt, wolle der Volkswirthshaftsrath erklären, daß es ange- messen erscheine, denjenigen Arbeitgebern, welche auf den uu des Reiches verzichten, die Befugniß zu ertheilen, bei Privatgesellshaften zu versichern, wenn sie der Aufsichtsbehörde die genügende Sicherheit für
Gebäudesteuerrolle Nr. 9 verzeichneten Gebäuden ver-
die Erfüllung aller zu übernehmenden Verpflichtungen |
gewähren, wird abgelehnt.
Sthließlih werden in einer von Hrn. Grafen Henckel
beantragten und von anderen Mitgliedern
stüßten namentlihen Abstimmung die Grundzüge ür eine geseßlihe Regelung der Unfallversicherung der eite — in
? vorstehenden Beschlüsse erhal- ten haben — als geeignete Grundlagen für Ae ai
der Gestalt, welche sie durch die
Geseßentwurf erklärt. Für die Grundzüge stimmen die
C erren Baare, Bitt- mann, von Born, Breithaupt, Brockhoff, Claudit, Cramer,
buche verschen ist“.
der nachfolgenden Pa
genügend unter- genommen, wenn ein
4) §8. 131 und 132 find zu seßen :
Delius, Ernst, Fritïiche, Glodny, Graf Hengel essel finden. von Herford, Herz, Jaffé, Janssen, Kate! atio Ret “ Erfolgt die Lösung in beid erseitigem Einver- haften folidarisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der letzteren.
Kennemann, Kiepect, Kroos, Krüger, Kruszinski, von Lands-
berg, Leuschner, Lösewit, Meyer, Neubauer,
von Ruffer, Rust, von Schenck, Schimmelpfennig, Schöpplen- berg, Spengler, Springmann, von Tiele, Trielof, B von Velsen, Vorderbrügge, Wesenfeld, Wolff, Zimmermann.
Dagegen die Herren Burghardt, Kalle, Kamien, Koch-
hann, Lobeck, Sartori.
Von den Leßteren motiviren die Herren Burghardt, Kalle und Kochhann gemeinschastlih ihre Abstimmung, ‘vie folgt : Wir erkennen das Bestreben, das Versicherungêwesen
Paetsc, Richter, bemerken.
auf der Tagesordnung steht,
Reichsamte des Jnnern zur
__ Der Vorsitzende ließt wirthschaftsraths, indem er
3) §. 126 ift hinzuzufügen: „Ein Lehrverbältniß im Sinne tritt der Lehrzeit geschlossen worden ist.“
Die Lösung eines bestehenden Lehrverhältnisses kann nur nach beiderseitiger vollständiger Erfüllung der durch den Lehrvertrag begründeten Verpflichtungen oder im Falle beiderseitigen Einverständnisses statt-
ständnisse, so ist solhes unter dem Lehrvertrage zu
Da indessen die Berathung dieser Resolution heute nit
auf Befragen damit einverstanden, daß i über diese Resolution Abstand genommen und dieselbe dem 9) Die Feststellung der Thatsache, daß die Erwerbsunfähigkeit
Berücksihtigung überwiesen werde.
nur bes®&äfstigt werden, wenn er mit einem Arbeits- tabellen bercchnet (soweit es \sich um Juvalidenunterstüßungen handelt,
A
werden die üblichen (Fhlen jedenfalls cine Korrektur, entsprechend den Erfahrungen beikKriegs-, Cisenbahn- und Bergbauinvaliden zu- ragraphen wird d - | laffen). schriftlicher Leh Ae DRNU, Mis Die Deckungskapitalien werden diejenige staatlibe Behörd icher Lehrve ; L T ) en an diejenige staatlibe Behörde rirag bei An abgeführt, welcher die Auszahlung der Renten an die Beschädigten obliegt. Am Só6lufse jeden Jahres fendet leßtere der Genossenschaft Auszug ihrer Recbnung. Ergeben die periodischen Revisionen durch Versicherungstehniker (alle 9 Jahre vorzunehmen ?), daß die vor- handenen Deckungskapitalien größer beziehungê8weise fleiner sind als die schwebenden Verpflichtungen, \o findet Rückzahlung des Ueber- {usses an beziehungsweise Nachzahlung des Defizits durch die Ge- noffenschaft statt.
4) Die Mitglieder der Genossenschaft (d. #. die Arbeitgeber)
zu streichen und an deren Stelle
ie Versicherung läuft von Kalenderjahr zu Kalenderjahr, der
aus der Genossenschaft austretende Arbeitgeber haftet dieser gegenüber
für die Aufbringung der nach der Abrechnung des Vorjahres auf den
erklärt sid a E S E e Tblien ert wie für den auf ihn . Vorderbrügge alenden Theil des bei der n en Revision sih etwa ergebend
von der Verhandlung | Nacschusses (Nr. 3). ou iter
Kenntnißnahm ; Folge eines Unfalles im Sinne des Geseßes ift, erfolgt
ßnahme und geeigneten aurd un aa La Le gGesebes Aue die AUNE darauf die Session des Volks- on Unfällen om ewerbera aufzunehmenden Protokolle, den Mitaliedern deifelben ben die Bestimmung der Höhe der Entschädigung durch die
so zu ändern, daß der Selbstverwaltung ein größerer | wärmsten Dank der Königlichen Staatsregierung für die ein- Sd n O S S ieben G E
Spielraum gewährt wird,
als berechtigt an, können aber weder
der Staatsregierung vorgelegten „Grundzügen“, no Die anderweit bei den stattgehabten Vérhandlunigen s geschlagenen Organisationen für zwelkmäßig erachten,
rd, als in dem vorigjährigen Entwurf des Unfallversiherungsgesetßes ie in,
die in den von
gehende Berathung der gemachten Vorlagen ausspricht unt hervorhebt, daß die freie Meinungsäußerung, M Hs die Mitglieder auch in dieser Sessionsperiode befleißigt, der Jn- das Unfallversicherungswesen (oder der Rechtsweg?) zu. Die Be- stitution des Volkswirthschaftäraths einen wahren und bleiben- den Werth zu sihern verspreche.
Hoffnung auf weiteres förderliches
Arbcitnehmern und dem Gewerberath als Vorsitzenden. Gegen di vorgenannten Entscheidungen steht sowohl den zu Uateciünene wie der Genossenschaft die Berufung an die staatliche Centralinstanz für
s{lüsse der leßteren sind endgültig. NB. Für einzelne Kategorien von Genossenschaften — die sub A. genannten — wird man das Recht einräumen können, an
Mit dem Ausdruck der Zusammenwirken zum
wangsanstalt fungirenden Lokalkommissionen Unfallkom-
,
glauben vielmehr, deß eine glüdliche Lösung der Frage Heile des Vaterlandes und nohmaligem Danke wird die Ver- T der für alle freien Genossenschaften wie für die
nur gefunden werden kann in der Zulassung nur gewissen Normativbestimmungen unterworfenen Versiherungsgenossenshaften neben einer ledigli \ub- sidiären Zwangsanstalt. Deshalb lehnen wir die Vor-
lage ab. Hr. Lobeck erklärt :
er habe gegen die Annahme gestimmt, weil er den Reichszuschuß verwerfe, und er würde für die Annahme gestimmt haben, wenn nur die Verwaltungskosten der künftigen Versicherungsanstalten auf das Reih über-
nommen worden wären.
Der Vorsizende theilt mit, daß Seitens des Hrn. Vorder- ) Antrag gebracht sei:
Bee Volkswirthschaftsrath wolle beschließen, die König-
liche Staatsregierung zu ersuchen, den Tit. VI1I1, der Ge-
werbeordnung einer Revision zu unterwerfen,
Hrügge folgende Resolution in
insbesondere in folgenden Punkten :
1) §. 105, Alinea 1, hinter Arbeitern ist einzuschalten
„Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge“.
2) §. 107, erstes Alinea, ist zu streichen und an dessen doch erfolgt die Zulassung erst, nachdem eine gewisse Zahl von zu Stelle zu seßen: „Jeder gewerbliche Arbeiter ist ver- pflichtet, ein Arbeitsbuch zu führen und darf als solcher
rende:
reier, | bandlung geschlossen.
gestalten sein:
der Fall ift.
verwandter Industriezweige
b. für einzelne Theile des B. Genossenschaften für alle
wandter Industriezweige,
b, für einzelne Theile des
zum Protokoll vom 25. März 1882.
Die Normativbestimmungen für freie Unfallversi ge Genossenschaften dürften etwa nah folgenden Gobiee unas
1) Freie Genossenschaften müssen Versicherten mindestens die im Gesete vorgesehenen Unterstützungen gewähren und zwar ohne die-
selben stärker zu den Prämienbeiträgen heranzuziehen, als dies dort Berlin, den 25. März 1882.
2) Zuzulassen sind folgende Arten von Genossenschaften : A. Genossenschaften für einzelne Industriezweige N Gruppen
a. für das ganze Reich3gebiet,
Versichernden nachgewiesen ist (10 bis 20 000 ?) / 3, Die zur Sicherung der Rechte der Unfallbeschädigten zurückzu- legenden Deckungskapitalien werden auf Grund von Lebensrenten-
missionen aus Arbeitern und Arbeitgebern der eigenen Ge- nossenschaft — aber auch unter Vorsitz des Gewerberaths Anlage — zu bilden.
6) Die Genossenschaften haben das Recht der Zurückweisung von Anmeldungen zum Eintritt, des Aus\cchlusses einzelner Mitglieder und innerhalb gewisser Grenzen der Individuumsbehandluug jedes Risikos.
alle. Nach Schluß der Verhandlungen sind noch die ‘had stehenden Erklärungen von Mitgliedern des Volkwirthsschafts= raths eingegangen :
Ich erkläre, daß ih mi nur deshalb gegen die Annahme der Grundzüge über die Ünfallversicherungsvorlage erklärt habe, weil i gegen den Reich8zuschuß bin und dagegen die Uebernahme der Ver=-
c i waltungsfkosten Seitens des Reiches wünsche. F ieße mi a. für das ganze Reich8gebiet, i des Drn. Aomnicei T fo
der gleichen motivirten Ansicht des Hrn. Kommerzien-Raths Lobeck an. S Sartori. : alesfe bei Pustamin, den 24, März 1882. Mit lebhaftem Bedauern, daß unabweisliche geschäftliche Angelegenheiten mich behinderten, an den Arbeiten des Volks- i e ao 4 Bas a Session theilzunehmen, — erllare 10 Mermit, daß ih meine Stimme für Einfübr ; Tabackmonopols abgegeben hätte. | ais as
Reich3gebiets ; oder mehrere auch nit mit ver-
Neich8gebiets,
,_ von Below-Saleske, Mitglied des Volkswirthschaftsratkbs.
3 Inserate für den Deutschen Neichs- und Königl. f Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, 5)
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen
2. Subklastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,
3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation . Zinszahlung Uu. s. w,. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher
ee: E A T A E D I E E E E E L A E E D —— — —————————
G Anzeiger. 7 j + Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „JZuvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureaur.
. Industrielle Etablisesments, Fabriken und Grosshandel.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzeigen.
. Theater-Anzeigen. / In der Börsen-
. Familien-Nachrichten. beilage. dis
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
Zwangsverkauf
und
Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Häuslings und Kutschers Friedrich Wittkohl in Wichtringhausen, Gläubigers, gegen den Anbauer und Bergmann Bernhard Hesse, daselbst, Schuldner,
wegen Forderung,
soll die Anbauerstelle des SPSTE Haus Nr. 25 in Wichtringhausen, in dem au
Dienstag, den 23. Mai 1882,
_ Vormittags 10 Uhr, im Alten’shen Gasthause in Wichtringbausen an- stehenden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Das Kaufobjekt besteht aus dem Wohnhaus Nr. 25 in Widchtringhausen, aus Facbwerk unter
tegeldah erbaut, eine Wohnung enthaltend, ver- iert zu 1200 K, einem Obst- und Gemüsegarten neben dem Wohnhause, etwa 4 Morgen groß, ‘und einem daran f\toßenden Akergrundstück von etwa Ì Morgen Flächeninhalt.
Die Kaufbedingungen werden im Termine be- kannt gemacht und können eine Woche vorber auf der Gerichts\chreiberei eingesehen werden.
Zugleih werden Alle, welhe an dém Kauf- objekft Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlide, Pfand-, fideikommissarisbe oder andere dinglide Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realbere{tigungen ju haben vermeinen, bierdur aufgefordert, die- elben spätestens in dem anstehenden Termine so gewiß anzumelden, als für den sich niht Meldenden im Verhältniß zu dem neuen Erwerber das Recht verloren gehen wird.
Wennigsen, den 18, März 1882,
Königlibes Amtsgericht. I. Wagemann.
Zwangsverkaufsproklam und Verkaufsanzeige.
[14550] Erste Bobauneimaoinnee
Wenn auf Antrag des Brennereibesißzers H. F. J. Braash* in Neumünster wegen einer demselben zu- tehenden vollstrekbaren Forderung von 5000 M - w. d. a. dur Bescbluß des unterzeichneten Amts- gerihts vom 23. d. Mts. der Zwangsverkauf des dem Hotelbesiter L, Ibsen hierselbst gehörenden Geweses „Hotel Stadt Hamburg“, verzeichnet im Sculd- und Pfandprotokolle der Altstadt Plön in Tom. I, Fol. 8, in der Grundsteuermutterrolle der Gemarkung Plön unter Art. 167, bestehend aus den varzellen 121 und 122 des 11. und Targenie 71 des (. Kartenblatts nebst den hierzu gehörigen, in der
[14549]
fügt worden ist, so werden hierdurch, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubiger, Alle und Jede, welche an das gedahte Grundstück dingliche Rechte zu haben vermeinen oder sonstige Ansprüche auf Befriedigung aus dieser Masse glauben erheben zu können, insbesondere die Steuereinnehmer und Hebungs- beamten wegen rückständiger Steuern, aufgefordert, solhe ihre Ansprüche bei Strafe des Aus\ch{lusses von dieser Masse spätestens in dem auf Donnerstag, den 29, Juni 1882, Vormittags 10 Uhr,
anstehenden Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte rechtsbehörig anzumelder
Zugleich wird Termin zum Verkauf des vorbezeich- neten Grund\tücks auf
Freitag, den 6. Juli d. J,,
: Vormittags 10 Uhr, im Lokale des unterzeichneten Amtsgerichts bestimmt.
Die Kaufbedingungen werden vom 1. Mai an auf der Gerichtsschreiberei hierselbst sowie in dem Hotel zum Prinzen in Plön ausliegen und können Ab- schriften derselben, gegen die Gebühr, von der hiesigen Gerichtsschreiberei bezogen werden.
Königliches Amtsgericht Plön, den 23. März 1882.
(Unterschrift.)
[14575] Urtheilsauszug.
Das Königliche Amtsgericht zu Necklinghausen hat durch Urtheil vom 17. März 1882 in der Aufgebots- sabe Hestermann die Kraftloserklärung der Spar- kassenbücher der städishen Sparkasse zu Boum
a, Nr. 87, ausgefertigt für den Anstreicher Hubert YOestermann zu Necklinghausen und lautend am 1. Januar 1880 über 292 M,
b, Nr. 1114, ausgefertigt für den Bergmann Franz Hestermann zu Recklinghausen und lau- tend am 1. Januar 1880 über 748 M 4 „4,
ausgesprochen. Recklinghausen, den 17. März 1882. i Schorlemmer,
Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14566]
Durch rectskräftiges Urtheil des Königl. Land- gerichts, I, Civilkammer, zu Cöln, vom 17, Januar 1882, wurde die ien den Eheleuten Bernhard Bachmann , Bür tenmacher, und Julie, geborene Döschler, ohne Geschäft, Beide in Cöln wohnend, bestandene ehelihe Gütergemeins{aft für aufgelöft erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus- gesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Cöln verwiesen.
Verbeeck,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
haftend auf Nr. 11 und 31 Stricn, Wohlauer Kreises, für kraftlos erklärt worden. Winzig, den 27. März 1882. Königliches Amtsgericht.
(47101 Pommersche Hypotheken - Actien : Bauk.
Bilanz vom 31. Dezember 1881,
[1456] Bekanntmachung. Dur Urtel vom 21. März 1882 ist das Hypo- theken-Instrument über 346 Thaler 11 Sgr. 8 Pf,
S Activa. A. Kassenbestand und Guthaben auf Giro-Conto der Reichsbank 627,215|76 Bestand an Effekten gemäß §. 44 der Statuten. . . . , 2,041,799|75 Wesel-Bestände, abzüglih noch nit verdienter Zinsen . 680,845 09 S 493,764/34 Hypotheken-Conto A. . 19,337/549/25 Grundstük-Conto A. . 4,391,090|-= Grundstück-Conto B. . 1,945/610|— Hyvpotheken-Conto B... * 16/426/27 Mobilien- und Materialien-Conto . 8/000|— L 136,000 — âllige nt A 458/162/99 ebitoren und Guthaben bei Bankhäusern. 210,741/75
30,3417,205/20 j
3,000,006|—
23,449,350!—
951,064 /04 4,632|—
; P a S S-ÎV a. Voll eingezahltes Grundkapital . N L A Conto der ausgegebenen unkündbaren Hypothekenbriefe. . Noch nicht abgehobene Zinsen 44 9/6 und 5 °%/6 Hypothekenbriefe. S nre 10 O s era d Gesverrte Dividende pro 1879, 1880 und 1881 . . 270,000|— Gre D o S L 83/460 20 Amortisations-Conto der Hypotheken-Sculdner. o a B A 278,889! — Me C, S 180,000 — Ausgelooste, noch nicht eingelöste Hypothekenbriefe mit Ausloosungs-Zuschlag . 9,528, 938| — Vortrag auf neue Rechnung . s A0 A au “ 1571/96 30,347,205 20 Gewinn- und Verlust-Conto. Debet. - A C E 54,439 01 4863/67
n
An Geschäftsunkosten . . « Depositen-Zinsen . . e Hypothekenbrief-Zinsen 1,214,500 Verloosungs-Conto pro 1881 A s E L e A 20,640 Abschreibung vom Mobilien- und Materialien-Cnto d. 1,146 D D i e Q E 2,000 Abschreibung auf Hypotheken-Zinsen und Kosten. . E A 89,640 Nettogewinn . e, . «6 01.071, 96 Hiervon 29/6 an die Aktionäre . L S e 60,000. — 60,000 C n L S D A 1,571
1,448,801
21,758 71,757
Sl S1
Credit. Per Saldo vom 31. Dezember 1880.
„ Zinsen-Conto . 4
„ Coursgewinn A E h o Yrpobbeken-Zinsen und Verwaltungskosten-Beiträge . e Grund}tücks-Grträge . en
— ¿2 DD 2 N
C - _
1,445,801!69
E20 E GIS|
Cöslin, im März 1882,
Die Hauptdircktion.
N E E farm tete rar ei