1925 / 154 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1925 18:00:01 GMT) scan diff

(401721

Bilanz der Firma

Fleischmann & Bioedel Nachf. F. Berlin A.-.G. Fürth i/B. per 31. Dezember 1924.

Aktiva. Immobilien Fürth: Alte Gebäude u. Grundst. Neubau

Abschreibung z e e -

Smmobilien Sonnebg. :

Alte Gebäude 80 000,—

Neubau 70 200,85

Abschreibung

Nicht begeb. oder zurückgek Obligationen 14 632,80 2 209,20

150 200,89 | 1 502,— |

Zugang

Geschäftseinrichtung 9598,99 597,55

Abschreibung .

Effekten . MOETARS a s Kasse, Postscheck, Wechsel Debitoren E e oe Bankguthaben . « - e -

Pafsiva. Aktienkapital . « Neservefonds . Hypothekens{uld Obligations\chuld Darlebensschuld . Kreditoren . « « Bankschulden :

ungededte . 264 783,12 durch Doku- mente ged.

Gewinnvortrag « - .- «

P ¡D

Verlust- und Gewinnrechnung.

275 038,91

385 000 189 024

574 024 5 740 068 283

148 698

16 842

1

18 915 286 150 7 452 738 023 8 659:

1 793 0271:

545 000 78 363 294 050 218 4060 9 312 130 108

539 822 17 969

[1 793 027

_ Aufwand. Kursverluste (aus §-Kredi- toren) Abschreibungen :

Immob. Fürth. . 5 740,24 1 502,—

Geschäftseinrihtung 597,55

Immob. Sbg. .

n C atalogkosten . » » « Reingewinn e L

Ertrag. Betriebéübershuß. - « « « «

L L760

RM 18 973

7 839 396:

- 117 969

94 901/72

54 901

94 9017:

Die ordentliche Generalversammlung vom 30 Juni 1925 hat vorstehende Bilanz

nebst Gewinn- und

Verlustrednung ge-

nehmigt und beshlossen, den Gewinn auf

neue Nechnung vorzutragen.

Fürth, den 30 Juni 1925. Fleischmann & Bloedel Nachf. Z. Verlin A.-G.

Der Vorstand.

JosephBerlin.

Dr. Ph. Berlin.

[40486] : Gebrüder Gimon

Vereinigte

Textilwerke Aktiengefellschaft.

Vilanz per 31. Dezem

ber 1924.

Aktiva. Kassenbestand Effekten und Beteiligungen eboten 5 Nicht verkaufte eigene Vor- ratgaktien nom. 407 900

NM |s 9 224/51 12 665 221/94 3 090 441 |—

407 900|— 16 168 7874:

Passiva, Aktienkapital Obligationen Ge'eßliche Reserve . Kreditoren . « «+ Gewinn

. 112 000 000

75 000

1 200 000 1 946 943 946 844

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1924.

16 168 787

Unton e a2 NMeingewinn . e o . .

Vebers{chuß e oe

_RM [g 870 698/42 946 844/18

1817 542/60 1 817 542/60

1 817 542/60

Verteilung des Reingewinns: 6 °/9 Dividende auf nom. NM 11 592 100

Aktien j =— Dividende auf nom. NM 407 900 Vorrats- E A Vortrag auf neue Rechnung

91 31818

.= 6995 926,—

946 844,18

Sn der am 30. Juni 1925 ftattgetfundenen

Generalversammlung wurde

eschlossen,

eine Dividende von 6 9% zur Verteilung

zu bringen.

Die turnusmäßig ausgeschiedenen Mit- glieder des Aufsichtsrats und zwar die

Dr.

Herren James Sim

Gustaf

on,

chlieper und Direktor Dr. Kurt Schoeller

wurden neu gewählt. feßt sih wie folgt Dr. James Simon, Vorsi Geheimrat Dr. Eduard

Simon,

Der Aufsichtsrat zujammen :

ender,

err rr err

oseph Blumenstein, Herr Alfred Blumen-

stein, Herr Dr. Otto

ischer, Herr Kom-

merzienrat Paul ‘Millington Herrmann, Herr Staatssekretär a. D. Oscar Meyer,

err Dr. Arthur Nosin, chlieyer, Schoeller.

Herr Direktor Dr.

Herr Guîtaf Kurt

Berlin, den 1. Juli 1925. Der Auffichtsrat. Dr: Fames Simon.

Bekanntmachung.

Berger & Wirth Handelsgefsel!shaft für den Often, Aktiengesellschaft.

Fn der Generalversammlung vom 6. Ja- nuar ist die Ab\hlußbilanz 1923 auf Grund des Berichts des Vorstands nah Prüfung durch den Aufsichtsrat wie folgt genehmigt worden: Abschlußbilanz für 31. Dez. 1923.

Aktiva. PM |s Bankguthaben 5 000 000)

Passiva. Aktienkapital . e. . 1/5 000 000|— Ebenso erfolgte auf Grund des Vor- trags des Vorstands nah Prüfung dur den Aufsichtsrat in der gleichen General- versammlung die. Umstellung des Gefsell- scha\tskapitals auf Reichsmark, dergestalt, daß das Aktienkapital auf 100 000 Neichs- mark festge\euzt wurde. Die sfich danach er- gebende Reichämarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924 lautet:

Eröffnungsbilanz für 1. Fan. 1924.

Aktiva. "RNM |9 Forderung a. d. Aktionäre 100 000|—

Passiva. Aktienkapital 100 000|/— Nachdem aus dem Auffichtsrat die E A rig Waldbaur und Bankier Konrad Ammon ausgeschieden waren, wurde dieser wie folgt neugewählt: / 1. Fabrikbesißer Emil Worlißer sen. in % Leipzig, Vorsißender, 9. Fabrikbesißer Dr. phil. Hans Wor- liter in Leipzig, 3. Fabrikdirektor Carlo Hermann Florenz-Settignano. Berger & Wirth Handelsgesellschaft für den Osten Akt.-Ges. Der Vorstand. Geipel.

[39024]

in

6. Erwerbs-- und Wirtschasts- genossenschasten.

(38129) Bekanntmachung.

Die Fa. Herforder Genosffenschafts- ziegelei m. b. H. in Herford ist dur Beschluß der Gesellschafter vom 18. Juni 1925 aufgelöst. Forderungen sind bis zum 1. August 1925 beim Unterzeichneten anzumelden.

Der Liquidator: W. Meyer, Baugewerksmeister,

Herford i. W., Friedhofsstr. 12.

{40056])

Die Möbelfabrik „„Noland““ e. G. m. b. H., Berlin, Schönhauser Allee 161 a, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Genossen- chast werden aufgefordert, fich zu melden. Berlin, den 1. Juli 1925.

Die Liquidatoren: Schulze. Steffen. Roth.

T

8. Unfall- und Znvaliditäts- 1. Versicherung.

[40458] See - Verufsgenossenschaft,

Hamburg. Bekanntmachung.

Auf Grund §8 23 und 5 der als Anlage t der Saßbung der See-Berufsgenossen- chaft erlassenen ‘Wahlordnung wird hier- durch bekanntgemacht, daß die Wahl des Genossenschafts8vorstands am Sonn- abend, den 22. August 1925, Vormittags 11 Uhr, in Hamburg (Festsaal des Veber- seeclubs im Patriotishen Gebäude) ge- legentlih der Genossenschaftsversammlung stattfindet. Die Wahl kann eine Stunde nah ihrem Beginn geschlossen werden. Es sind 9 Mitglieder des Genossenschafts- vorstands und 9 Ersaßmänner zu wählen. Der vom Wahlvorstand aufgestellte Wahl- vorschlag liegt in der Geschäftsstelle der See rufsgenossenschaft zu Hamburg, Zippelhaus 18 (See-Haus), bis zum 19. L 1925 an den Werktagen von 8 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags zur Einsicht aus. Weitere Wahlvorschläge können bis eee zum 24, Juli 1926 bei dem

hlvorstand unter der vorgenannten Adresse eingereiht werden; sie müssen von mindestens aht Vertretern zur s nossenshaftsversammlung (Delegierten) unterschrieben sein und dürfen hochstens doppelt soviel erber nennen als Vor- S zu wählen sind. Für die

ählbarkeit gelten die §S§ 12 und 13 der MNeichswversicherung8ordnung sowie der § 7 Abs. 4 der .Saßung der See-Berufs- pee. Werden soviel er

nannt wie Vorstandsmitglieder und Ersabmänner zu wahlen sind, so ist zu beachten, daß der Wahlvorschlag ent- halten muß: G mindestens 2 Vertreter jeder Sektion; mindestens 2 Vertreter folgender Ge- we s a) Dampfschiffs oder Motorschiffs-

T

Tzu bezeichnen.

\ Anstände erforderlichen Erklärungen ab-

mindestens 2 Vertreter folgender Be- triebsarten: : a) Betriebe, die mindestens 100 ver- sicherte Personen beschäftigen, b) Betriebe, die weniger als 100 sicherte Personen beschäftigen. Ein Bewerber kann zuglei Vertreter einer Sektion, eines Gewerbözweigs und einer Betriebsart sein Die eingelnen Bewerber sind unter fort- laufenden Nummern anzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung aus- drücken, und nah Familien- und NRuf- namen, Beruf, Wohnort und Betriebss\iß l Soweit Bewerber vor- geschlagen sind, die nah § 17 der Neichs- versicherungsordnung zur Ablehnung der Wahl berechtigt sind, ist ihre lhr iee wstimmung zur Annahme einer Wahl beizufügen. Ferner ist bei dem Namen ee ewerbers anzugeben, ob und welche ektion, welchen ewerb8zweig und welche Betriebsart er vertritt. : In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Wahlvorschlagsvertreter und ein Sltell- vertreter für thn zu bezeihnen. Der Wahl- yorschlagsvertreter ist verpflichtet, dem Wahlvorstand die jur Beseitigung etwaiger

ver-

S da d M0 ach dem 24. Juli 1925 eingehende Wahlvorschläge werden nicht beri chtigt. Die eingereichten E Pönnen nah ihrer Zulassung ebenfalls bis zum 19. August 1929 in der Geschäfts\telle, Hamburg 8, Zippelhaus 18, eingesehen werden.

Der Wahlvorstan ist befugt, die Wahl- berechtigung jodes Wählers bei der Wahl- handlung zu prüfen; es empfiehlt sich da- her, einen Ausweis zur Wahlhandlung mitzubringen. Als solcher gilt die „Ein- ladung“ zur Genossenschaftsversammlung.

Die Stimmabgabe is an die zu- gelassenen Wahlvorschläge gebunden; jeder Wähler kann daher nur einen folchen Stimmzettel abgeben, der mit einem der zugelassenen Wahlvorschläge vollständig übeveinsbimmt. An Stelle der Aufzählung der Namen genügt der Hinweis auf die Ordnungsnummer des Bas. Die Stimmzettel sollen von weißer ¿Farb und 20 zu 12 em groß sein. t Stimmgettel von diesen L E Feigen sind sie ungültig, wenn das Abweoichen die Absicht einer Kenngeihnung wahrscheinlich macht.

Hamburg, den 4. Juli 1925.

Der Wahlvorstand der See-VBerufsgenossenschaft. Nichd. C. Krogmann, Vorsißender.

9 Bankausweise.

1 î Sächsische Bank zu Dresden, s Uebersicht am 30. Juni 1925.

Aktiva, R

Goldbestand . 18 419 546,80 ‘Deeungsöfähige Devisen . 5 429 200,— Bestand an fonst. Wechseln

und Schecks . . . - « « 66 850 860,60 Deutsche Scheidemünzen . « 43 918,77 Noten anderer Banken . « 83 754 897,40 Lombardbestände . « « «« 160 380,— Effektenbestände « » « « « 20 568,08 Sonstige Aktiva . - « « « 8817 952,84

Pasfiva, Aktienkapital 010-2 0.06 15 000 000,— Reservefonds « « 3 000 000,— Banknoten im Umlauf . . 58 168 751,89 Tag fällige Verbindlich- eten s s 11 772 666,27 An Kündigungsfrist Cn dene Verbindlichkeiten. « 2356 774,31 Darlehen bei der Nenten- bank a O6 4 000 000,— Sonstige Passiva. « « .. 199 132,02 Verbindlichkeiten aus weiter be- ebenen, im SInlande zahlbaren Wechfeln M 4 439 720,89.

——

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[38609] Mit dem 30. April 1925 ist die Firma Verkaufsgesellschaft der Warnow- giegeleien m. b. H. zu NostoœÆ durch Ablauf der in dem Gesellshatftsver- trag vorgesehenen Zeitdauer der Gesell- ait aufgelöst und in Liquidation ge- reten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, {ih bei der Gesell- \haft zu melden. Nostock, den 26. Juni 1925.

Die Liquidatoren : Höppner. Börger. Fromm.

[37568]

Germersheimer EmaillierwerE Klee & Leineweber G. m. b. H., Germersheim Cen say. Durh Beschluß der Gesellschafter- E vom 15. Mai 1925 wrourde unsere Gesellschaft aufgelöst und der bis- herige Geschäftsführer Joh. Val. Klee, e in Germersheim, als Liquidator

estellt.

(31406)

Die Firma Terrazzo- und Kalkwerk Grehl G. m. b. S. in Serrlingen, O.-A. Blaubeuren, wurde durch Be- {luß der Gejellschafter aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Gefellshaft zu melden.

Herrlingen, den 4. Juni 1925,

elen b) Segel\chiffsreedereien, 3 die Großdbetriebe der Seefischereiz

Die Liquidatoren :

[40857] Bekanntmachung.

Die Darmstädter und Nationalbank, KommanditgesellichWatt auf Aftien, Filiale Leipzig, bat den Antrag gestellt,

nom. NM 350 000 Stammaktien

der Vereinigte Thüringische Sali-

nen, vorm. Gleneck’sche Salinen

Aktiengefellscha\t in Erfurt, 2500

Stück zu je NM 100 Nr. 5001—7500,

5000 Stück zu je NM 20 Nr. 1—5000, zum Handel und zur Notiz .an der Leip- ziger Börse zuzulassen.

Leipzig, den 2. Juli 1925. ¿ Die Zulassungsstelle für Wertpapiere

an der Börse zu Leipzig. Käppler.

[40858]

Von der Direction der Disconto-Ge- fellichaft, der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellshaft auf Aktien, hier, ist der Antrag gestellt worden,

Reichsmark 2 500 000 neue Aktien

der Hoefel-Brauerei Actieu-Ge- 1ER in Düsseldorf, Nr. 5001 is 10 000 zu je NM 500, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 1. Juli 1925. Zulafsungsstelle an der Börse zu Berlin. Her sz.

! R PRTUL C

[40859]

Von den Firmen DelbrückSchickler & Co., Bett Simon & Co. und Gebrüder Schickler; hier, ist der Antrag gestellt worden, Neichsmark 300 000 neue Aktien der

Cröllwiter Actien-Papierfabrik in Halle a. d. S,, Nr. 1—3000 zu je RM 100, i zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. ; Berlin, den 1. Juli 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Herz.

{40987] Bekanntmachung.

Die zu Odenkirchen, Rhl., bestehende Sins Odenkirchener Farbenfabrik, G. m. . H. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden.

Odenkirchen, den 1. Juli 1925. Der Liquidator der Odenkirchener Farbenfabrik,

G. m. b. S., in Liquidation.

[19690] Aufforderung.

Die Gesellschaft mit beschränkter Saftung ordan & Lillotte zu Menden, Kreis Ffserlohn, is auf- gelöst, Die Gläubiger werden auf- gefordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator: Theodor Jorden.

[37208]

Die Firma Hermann Kauenberg G. m. b. S. in Gelsenkirchen, H.-R. B 362, hat sich durch Beschluß vom 1. 9. 24 aufgelöst. Die Gefsell- \chaster werden aufgefordert, ihre An- prüche geltend zu machen.

Gelsenkirchen, den 23. Juni 1925. Der Liquidator: H. Kauenberg.

Bie Or ia Fil d Bühnensch e Olympia Film- un ühnenschau Gesellschaft mit beshränkter Haftung ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, fh bei ihr zu melden. Berlin, den 30. Juni 1925. Olympia Film- und Vühnenschau Gesellschaft mit beshränkter Haftung in Liquidation. ___ Der Liquidator: Dr. jur. Boris Jancolowicz,

[40026]

Die Standard Autoshuß Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. Die - Gläubiger der Gesellshaft werden anigOarder ih bei ihr zu melden. erlin, den 30. Junt 1925. Standard Autoschut Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation,

Der Liquidator: Ludwig Raunecker.

[38387] | e O Die Schwedter Präservenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Schwedt an der Oder, ist aufgelöst. Wir fordern die Gläubiger der Gefellschaft auf, sih bei derselben zu melden.

Schwedt an der Oder, den 25. Juni

1925, : i Pran Lefévre, Reinhold Westermann, Liguidatoren.

[34741] \

beschränkter Haftung in Bauten ist aufgelöft. Gläubiger werden aufge- fordert, fich bei dem Unterzeichneten zu melden.

R Moltkestraße 31, den 17. Juni

Bodckreis, UAquidator.

[40078] Bekanntmachung. Die Herman N. Müller & Steinhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hamburg is} aufgelöst. Die Gläubi er der Gesellschaft werden autgefordert, fie bei dem unterzeichneten Liquidator zu Berlin S8W. 68, Friedridltraße 209, zu melden. Berlin, den 25. Mai 1925.

Der Liquidator:

Dr. Rudolf Schröder.

[40057] Ñ Die Holuri Ein- und Ausfuhr- in das Handelsregister (M. 19 684) vom 28. 2. 1925 in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, ihre Ansprüche bei dem Unter- zeichneten geltend zu machen.

j Der Liquidator :

Mar Grehl u. Josef Grebl.

Die Garnhandels - Gesellschaft mit :

Gesellschaft m. b. S. ist lt. Eintragung |

[37611] Bekauntmachung.

Es wird hiermit befanntgemacht, daß die unterzeichnete Gesellschaft aufgelöst ift, in Liquidation steht und der bisherige Geschäftsführer Gustav Sauter in Stuhm zum Liquidator ernannt worden ist. Et: waige Gläubiger werden ersucht, ihre For: derungen fofort beim Liquidator anzw melden

Stuhm, den 24. Juni 1925.

Stuhmer Mühlenwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

(40414) Bilanz per 31. Dezember 1924.

Bestände. A 9 Grundstü. . 90 000/— Gebäude . . . 210 000,—

2 9/9 Abschreib. 4 200, 205 800} Maschinen . . 163 057,30 ca.14°/,Abschreib.22 657,30 Krastwagen . . 12 000,— ca.20%/ Abschreib. 2 000, Kasse, Postscheckt, Wechjel, L221 E N 2 476 Außenstände « s 188 811 Effekten es o. eo. 1 Vorräte « « » Gi 165 653

803 142

140 400

10 000

Verbindlichkeiten. Aktienkapital . . MNeservefonds . . « « Obltgationsanleihe « « Hypotheken . . .- SchMUlden o e. oe s Vortrag auf neue Rechnung

400 000 os 67 694 «l O2 es“ 102 820 218 430

5 979

803 142

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1924.

Mb 4 200 22 657 2 000 D 979

34 837

Abschreibungen

2% a. Geb A ca. 14% a. Maschinen . ca. 2009/9 a. Kraftwagen .

Gesamtnettoeinnahme nach Abzug aller General- unkosten s

Sannover, den 28. Mai 1925.

Fäneckte-Schneemann G. m. b. Ÿ, Dr. Klamroth, Wurster, als persönlich haftende Gesellschafterin.

Vorstehende Bilanz habe ih auf Grund der Bücher und Unterlagen geprüft und richtig befunden.

Alfred Winter, vereid. Bücherrevisor.

[40415]

34 837

aus folgenden Herren:

Bürgermeister Gustav Fink, Hannover, Vorsigender, Generaldirektor Richard Schöne, Hannover, stellvertretender Vor sigender, Justizrat Dr. Andreas Pape, Hannover.

Sannover, den 30. Juni 1925.

JFänecke-Schneemann G. m. b. Ÿ. Dr. Klamroth, Wurster, als persönlich haftende Gesellschafterin.

[40353] Reichsmarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924.

A. Aktiva, 1. Forderungen : a) Rückstände

sicherten b) Ausstände bei General- agenten und Agenten . . c) Guthaben bei Banken und auf Postscheckonto . . d) Guthaben bei anderen Ver- fiherungsunternehmungen e) spâter fällige Prämienraten

Kassenbestand «

Kapitalanlagen : Wertpapiere Grundbesiß „» - « o. « -Snventar C E E E E

Gesamtbetrag M4

B. Passiva. 1. Ueberträge auf das laufende a

ahr : a) für noch niht verdiente Prämien (Prämienüber- trä e) e e o 27 5997,—

b) Cchadenreserve 8 196,60

2, Barkautionen - « « « o

3. Sonstige Passiva: -

a) Guthaben anderer Ver- Nyeturigdunternen gen

t b) Guthaben ver- \chiedenerBanken 3 014,08 c) verschiedene Gläubiger. . . 6191,99

4. Reservefonds

Gesamtbetrag M4

Berlin, den 14. März 1925.

/ Allgemeine Deutsche Viehversicherungs-Gesellschaft a, 6. zu Berlin.

Der Vorstand. E. Spennhoff. Vorstehende Reichsmarkeröffnungsbilanz wurde geprüft und genehmigt. Berlin, den 31. März 1925. Der Aufsichtsrat. Spennhoff, stellvertr. Vorsißender, Die Uebereinstimmung der vorstehendet Reichsmarkeröffnungsbilanz mit det n Gmatia oren Büchern de Gesellschaft bescheinigt hiermit. Berlin, den 16. März 1925.

G. O h me, öffentlih angestellter, beeidigter Bücherrevisor. Vorstehende Reichsmarkeröffnungsbilat| ist in der am 4. April 1925 ftattgefundenet Meitgliederversammlung einstimmig 06

nehmigt.

der

2. 3, 4. 5.

9 578 10 504

56 775

Kaufmann David Hoff.

Der Vorstand. E. Spennhoff

Der neu gewählte Aufsichtsrat bestehts

Srite ent ral-5zandelsregister-Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 154.

Berlin, Sonnabend, den 4. Fuli

1925

Der Juhalt diejer Beilage, in- welcher die Bekanntmachungen aus*1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genossenschafts-, 5, dem Musterregister, 6, der Urheberrecht8eintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekaunntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel -

Das Zentral - Selbstabholer auch 32, bezogen werden.

delsregister urch die Ges

Zentral-HandelSregister für

r das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin ftsstelle des Neichs- und Cme SW. 48, Wilhelm-

Zentral

das Deutsche Reich.

è andelsregister für das Deutiche Reich ersheint in der Negei täglih. Der B ez u gde preis beträgt monatlih 1,50 Reichsmark freibleibend. Ginzelne Nummern kosten 0,15 Neichs mark,

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Va

Bom „Sentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die ITrn. 154 A, 154 B und 154 C ausgegeben. i

E Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

“A

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

70. Vorausfehßungen flix die Zulässigkeit der Nechts3- beshwerde gegen Anorduuugen der Finauzämter. Ein Steuerpflichtiger hatte in dem Verfahren über seine Einkommen- steuervorauszahlungen den Abschluß von Börsengeschäften in Abrede gestellt. Das (s g hielt dies nicht für glaubhaft und erfuchte deshalb zwei Banken gemäß È 177 und § 209 der Reichsabgaben- aua um Auskunft und Einsendung der Kontoauszüge. gen dieses Ersuchen hat der Steuerpflichtige selbst Beschwerde eingelegt. Das Landesfinanzamt hat die Beschwerde als unbegründet zurüd- gewiesen. Es kann zweifelhaft sein, ob dem Steuerpflichtigen gegen- über einem an Dritte gerichteten Ersuchen um Auskunft die Be- chwerde im Sinne des d 281 der Reichsabgabenordnung zusteht. Es

mmt in Frage, ob er s nit E E Auffichtswege beschweren kann. Der Unterschied zwischen der \chwerde im Sinne des

281 AO. und der in der Neichsabgabenordnung nicht geregelten Aufsichtsbeschwerde besteht darin, daß der Beschwerdeführer im Falle der Zulässigkeit der ersteren ein Recht auf Nachprüfung und Be- scheidung hat, während die leßtere sich ledigli als eine Anregung

gl. § 13 Bel 2 der Reichsal gabenordnung), darstellt und ein An- spruch des Be rdeführers auf einen Bescheid nicht besteht. Die eichsabgabenordnung hat die S i “s zur Einlegung der formellen Reichsabgabenordnung ist

ührende perfönlich beteilt ann im vorliegenden Falle

E der vorgeseßten Behörde, von Amts wegen tätig zu werden

Beschwerde weit erstreckt; nach § 261 der lediglih erforderlich, daß der Beschwerd if Eine solche önliche Beteiligung kann i: i en F als gegeben erachtet werden. Dagegen ist die Zulä rei eines weiteren Rechtsnnttels gegen Beschwerdeentsheidungen in der Reichs- altgabenordnung stark eingeshränkt. Gegen Beschwerdeentscheidungen ber Landesfinanzämter ist eine Nechtsbeshwerde nur zuläfsig, wenn es sich um Anordnun andelt, die nah § 202 Abt 1 der Reichs- abgabenordnung und nach den Vorschriften, die den § 202 der Reichs- ordnung für anwendbar erklären, erzwungen werden können

(S8 282 Abs. 4, 283 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung). Es sollte gegen Beschwerdeentsheidungen nur dann ein weiteres Rechtsmittel geben werden, wenn es fe um besonders wichtige Fragen für den Beschwerdeführer handelt. Ein Zwang follte nicht ausgeübt werden Tönnen, ohne daß den Betroffenen die S der Anrufung des Reichsfinanzhofs über die E keit der Anordnung zusktünde. Daraus ergibt sich, daß die Necht eschwerde nach § 283 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung nur dann als zulässig zu erachten if, wenn derjenige. dem gegenüber die Anordnung eine erzwingbäre ist un-

heblich ift, e je Anwendung ' von ngsmitteln aus in seiner Person iegenten Gründen nit zulässig ist, 8& 202 Abs. 5 der Reichs- gabenordnung —, die Zulässigkeit der Anordnung bestreitet. in wang gegenüber dem führer kommt aber im vorliegendén alle niht in Betracht. Die Rechtsbefchwerde war danach als unzu-

Tässig zu verwerfen. (Urteil vom 6. Mai 1925 VI A 149/25.)

71. Nechtsbeshwerde gegen die Bewertung des Grundbesißes für die Vernmögeustener 1924. Der Be- \{chwerdeführer wendet fi gea n die Bewertung seines Grundbesihes ür die Vermögenfteuer 1924. Er hält die Vorentscheidung insofern ür rechtsirrig, als sie ausführt, daß der Nachweis einer unrichtigen

ndstücksbewertung grundsäßlih nur dadur geführt werden könne, daß die Ginreihung des Besißes des Beschwerdef einer fen ren Aazahl gleich oder ähnlih eingereihter

rers mit

verglichen und hierdurh festgestellt werde, das Grundstück in eine T e Ertragsklasse eingereiht oder innerhalb des Rahmens der riragsklassen zu hoh eingruppiert worden sei. Diese Ausführungen enthalten jedoch feinen Rechtsirrtum. Denn nach den für die Ver- mögenstzuer 1924 maßgebenden Durchführungsbestimmungen vom 8. März 1924 sind für die Bewertung landwitfchaftlicher Grund- ne Ertragsklassen und Rahmensähe aufzustellen. Es liegt in der atur dieses Bewertungsverfahrens, S e Einreihung in die Er- Es und MRahmensäße nur durch Vergleichung erbeigeführt werden kann. Die individuelle eSano des Ertragswerts eines Haug r Lies Grundstücks findet für die Vermögensteuer 1924 nicht statt. Das hat die Vorentscheidun m q hrten ï Einretihung in Ertrags-

z Me in dem ang Alba e zum Ausdru

a e und, Rahmen L i Ile auf Grund der Gut- achten von tändigen erfolgt. diese nicht eidlich ver- nommen worden e , ift kein wesentlicher Mangel des Verf ns

3 im Ermessen des Finanzamts lag, ob es gemäß S 18 der ‘Reich nordnung Vie idigung der a vornehmen wo wn V Es om Maas e die anges Meni A

iner Beeidigung. die Gutachten anders ausgefallen wenig ist es rit Mangel des Verfahrens, eye Vorinstanz fich mit

1. Handelsregister.

'Ahlen, Westf. ; [40186]

In unser Handelsregister B unter Nr. 16 is heute bei der Firma Vulkan- L werke G. m. b. H. Blehwarenfabrik U. | S er unter Verzinkerei in Ahlen, Westf., folgendes

Stammkapital ist auf 14000 u” T z Reichsmark umgestellt. § 5 des Gesell- | Lauf schaftsvertrags (Stammkapital) ist du Beschluß der Gesellschafterverfammlung bom 15. Mai 1925 geändert.

Ahlen, Westf. den 24. Juni 1225.

Das Amtsgericht.

Ahlen, Westf. : {40187] en E Dendeldeamnter A e . i e irma Heinanr L Drtbeilen, Aftiengesellicaft in Ahlen, S eingetragen: La Grendkapital betragt nach Durch- fäbrung der Umstellung jeßt 120 000 eihèmarkf. Dur Generasversamm-=- Lungsbeschluß vom 24. Oktober 1924 sind die §8 4 (Grundkapital) und 20 Abs. 2 (Berieiluna des Reingewinns) geändert.

R

Vôörries and ausgeschieden.

Allenste

heute unter Nu schen

gendes eingetragen: Die Firma ist

Elektrizitätsgesell]

in Allenstein.

rundstüe |

den vorliegenden Gutachten BOLEs Sie waren in ihrer Fassung ge- eignet, eine Grundlage für die Vorentscheidung zu bilden und gehen auch auf die Einwände des Beschwerdeführers ein. Liegt also weder ein Rechtsirrtum noch ein Verfahrens8mangel vor und is auch ein Verstoß wider den Inhalt der Akten nicht zu erkennen, so kann der Senat die Höhe der Seite des Grundbesißes des Beschwerde- Peer nicht vai resen, a die Frage, wie hoch zu shäbhen ift, auf

m der Rechtsbeschwerde verschlossenen tatsächlihen Gebiete liegt r Ba BST Reichsabgabenordnung). (Urteil vom 3. J

72, Tnfang der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung oder einer Auskunft. Der Vertreter des Beschwerdeführers war, nachdem er gegen die E Ens des Be- {chwerdeführers zur Vermögensteuer 1924 Einspruch eingelegt hatte, vom Finanzamt s{r1|tlich Fugeforter worden, gewisse Angaben über den Gärtnereibetrieb des Beschwerdeführers zu machen. Als die Auf- forderung nicht beialat worden war, hatte das Finanzamt sie unter Andvrohung einer Geldstrafe- von 100 4 wiederholt. Die Beschwerde gegen die Anordnung des Finanzamts hat das Landesfinanzamt zurückgewiesen Mit der Rechtsbeshwerde macht der Beschwerdeführer eltend, die an ihn gerihteten Fragen gingen davon aus, daß sein Särtnereibetrieb ein gewerblider Betrieb sei; er halte ihn aber für einen sandwirt[chaftlichen Betrieb. Bevor das Finanzamt die gestellten ragen an ihn richten durfte, hätte es daher die Vorfrage, ob ein andwirtschaftliher oder ein gewerblicher Betrieb vorliege, entscheiden müssen. Die Nechtsbeshwerde ist nicht begründet. Nach § 169 der Reichsabgabenordnung 1} zur Abgabe einer Steuererklärung und dem- gemäß auch zu sonstiger Auskunft A verpflichtet, bei dem nah Er- messen des Finäanzamts die Möglichkeit einer Steuerpflicht gegeben ist, Das Finanzamt kann also von dem, den es für steuerpflichtig hält, Auskünfte fordern, ohne daß die Ste schon feststände. Die angeführte Bestimmung des § 169 der NReichsabgabenordnun greift aber engee an nit nur dann Plaß, wenn zweifelhaft ist, o überhaupt eine Steuerpflicht besteht, sondern auch dann, wenn zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt SEGRN Mee Ee NEA über die Art der Steuerpflicht bestehen, also z. B. wenn, wie im vorliegenden Falle, O ist, ob landwirtschaftliches Grundvermögen oder gewerbliches Betriebsvermögen vorliegt. Endgültig kann diefe Frage nur im Veranlagungsverfahren entschieden werden, und um kie eranlagung durchführen zu können, muß das Finanzamt in der Lage ein, Auskünfte zu fordern, die dur seinen, wenn auch von dem des Steuerpflichtigen abweichenden Standpunkt geboten sind. Eine Grenze ist dem Ermessen des Finanzamts nur dur § 6 der Reichsabgaben- ordnung gezogen. Das- Finanzamt würde also 3. B. gegen Mecht und Billigkeit verstoßen, wenn es eine Auskunft forderte, troßdem eine Nachprüfung ergrbt, daß es keinesfalls mit der Möglichkeit einer Steuerpfliht rechnen konnte. J vorliegenden Falle würde § 6 ver- E sein, wenn klar zu Tage läge, daß der Betrieb des Beschwerde- führers nur ein landwirtschaftliher Betrieb sein kann. Das ift aber nicht der Fall; die Sach- und Rechtslage is zweifelhaft; die öglich- keit, daß der Betrieb ein gewerblicher if besteht. Das Finanzamt war daher zu der an den Beschwerdeführer gerichteten Aufforderung beha; sie verlangt auch nichts, was den Befschwerdeführer über die Gebühr belastete. (Urteil vom 10. Juni 1925 VI A 265/25.)

73. Zur Umsaßsteuerfreiheit für aus dem Ausland eingeführte Waren. Der A betreibt ein “Kommi rene p mit Lebensmitteln und ist hierwegen zur Umsaßsteuer herangezogen werden. Es handelt sich darum, ob sein Anspruch, für einen Teil der in das 2. Halbjahr 1923 fallenden Geschäfte Umfaßsteuerbefreiung zu erlangen,

rechtfertigt ist. Durh das mit der ag mt; 09e» ochtene Urteil des Finanzgerihts wurde die Berufung als undbe- ründet zurückgewiesen. In Bn ist ausgeführt es für die nah orbringen des Steuerpflichtigen aus dem Ausland eingeführten Waren (8 2 Nr. 1 des ma energeses 1922) an einer Buch- führung im Sinne des § 18 der Ausführungsbestimmungen zum Um- _faßbsteuergeseße fehle und daß das Finanzamt zur Einsichtnahme in weitere Belege nicht verbunden sei. Auch für die vom Steuerpflichtigen als Lagerwaren bezeichneten Gegenstände könne der Pflichtige einen formalen Nachweis, wie er im § 93a der Ma E t e gefordert sei, nicht erbringen; hier fehle eben-

uni 1925

[ls die vor ¡ebene Buchführung, und § 93a der Ausführungs- h U E dem § 18 der Ausführungsbestimmungen nachge- bildet sei, Gese sfraft wie der genannte § 18; die spätere Nach- holung der Buchführung sei unerheblich. iese Begründung des

timmu

Das Grundkapital zerfällt in 120 Jn- Ï i eihsmark. S 1925,

register Abt. B ist 17 eingetragenen Aktien- | der

glet Es 4 Chemische

f den 29. i 1925. E E: n E Arnsber

in. L Fa unfer Handelsregister A e Pommersche Elektrizitätsgesellschaft

ra fer Co. in Allenstei ändert in fi Obermüller genieur Tschentscher ist aus. der Gesellschaft aus-

ieden. i: n. den 23. Juni 1925. Das Amtsgericht,

Ürteils vom 26. Februar 1925 is jedenfalls, foweit der Anspruch

Tiche Forderu

auf Steuerbefreiung gemäß §& 7 des Umsaßsteuergeseßes 1922, der dur L 93a der Ausführungsbeftimmungen (Neichsministerialbl. 192 . 529) erläutert wird, als unbegründet erachtet wird, nicht frei von Rechtsirrium. Im § 2 Nr. 1 des Rege ehns 1922 ift die Gewährung der Steuerfreiheit für eingeführte Waren und die ersten Umsäße aus dem Ausland eingeführter Waren allerdings an die Bedingung geknüpft, daß die Bestimmungen des Reichsrats über die Sicherstellung der Herkunft der Gegenstände innegehalten werden, und der die Buchführungspflicht regelnde § 18 der Ausführungs- bestimmungen zum Umsaßsteuergeseß 1922 macht den Anspruch auf Steuerfreiheit ebenfalls von der Beachtung dieser Buchführungs- vorschriften abhängig. Dagegen enthält der § 7 des Umfaßsteuer- gefebßes die Festseßung einer solhen Bedingung mt; sie ist auch nit in dem die Buchführungspflicht für den steuerfreien Zwischenhandel regelnden § 93a der Ausführungsbestimmungen zum Umj/ahßsteuer- gesebe fesigelebt worden, und § 31 des Umsfaßsteuergeseßes, auf den in der Bekanntmachung einer Verordnung über Abänderung der Aus- führungsbestimmungen ¿um Umsabsteuergeseße vom 9. Juni 1923 (Reichsministertalbl. 1923 S. 525) Bezug genommen ift, bestimmk nux, daß der Reichsrat nähere Bestimmungen über die Buchführungs- pflicht trifft, ohne die Gewährung der Steuerfreiheit von der Ein- haltung dieser Buchführungsbestimmungen abhängig zu machen. Der Nichteinhaltung der Vorschriften des § 93a der Ausführungs- bestimmungen kommt daher niht die gleiche Bedeutung wie der Nicteinhalinng der Vorschriften des § 18 der Ausführungs- bestimmungen zu und insbesondere nicht die von der Vorinstanz iu beigelegte Bedeutung, daß dem Steuerpflichtigen beim Mangel einer dem § 93a der Ausfu Ra entsprechenden Buchführung jede Möglichkeit genommen werden soll, den Nachweis für das Vor- handensein der Vorausseßungen für die Steuerbefreiung gemäß § 7 des Umsabsteuergeseßes durch andere Unterlagen zu erbringen. Die Berufungsstelle hat dies verkannt, wenn fie auf die vom Steuer- pflichtigen als Unteclagen angebotenen anderweitigen Beweismittel nit eingegangen ift. Ihre Entscheidung war deswegen aufzuheben, und es war die noch nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurück- zuverweifen. (Urteil vom 27. Mai 1925 V A 123/25.) 74. Zur Abzugsfähigkeit nicht aufgewerteter Schulden bei Veranlagung der Vermögenstener 1924. Beschwerde- führerin verlangt für die Veranlagung zur Vermögensteuer den Abzug eines in der Bilanz aufgeführten Passwpostens in Höhe von 74 000 Reichsmark vom s\teuerpflichtigen Vermögen mit der Be- ründung, baß diese Summe sih aus Beträgen zusammensehe, die ihre Kinder als Erbteil aus dem Nachlaß ihres 1916 verstorbenen Vaters im Geschäfte der Beshwerdeführerin belassen haben und bezügli deren sie sih mit ihren Kindern bereits vor dem 31. Dezember 1923 auf eine Aufwertung von 30 bis 40 95 geeinigt habe. Die nachträg- liche Festfepung des Zuf paciungatee auf 20 % bei Aufstellung der Goldmarkbilanz ändern nichts an der Tatsache, daß bereits am 31. De- zember 1923 eine Einigung über die Aufwertung s Nach § 33 der 3. Ser im s sei taher die Schuld F erüsichtigem. Im übrigen seien die Einlagen der Kinder keine rlehen, fondern nach der Art des stillen Gesellshaftsverhältnisses im Geschäfte be- lassen. Ein derartiges Beteiligungsverhältnis unterliege aber nit der Aufwertung nah der 3. Stzuernotverordnung. Der S unE ist darin beizutreten, daß unter Vereinbarung im Sinne des § 3 der 3. Steuernotverordnung nur eine sclhe verstanden werden fann, auf Grund deren dem Aufwertungsberechtigten bereits am 31. De- zember 1923 ein sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach fest- bestimmter Anspruch auf Aufwertung zustand. Alle anderen Verein- barungen stellen fich nur als mehr oder minder unverbindliche Vor- verhanblungen über die Aufwertung dar und müssen gerade mit Rük- ficht Vai daß die Veranlagung zur Vermögenfteuer bei threr ge- botenen raschen Durchführung nur mit einwandfrei feststelbbaren und klaren | odar aug rechnen fonnte, außer Betracht bleiben. Aus diefem Grunde kann es für die Berücksichtigung der e EA nicht als genügend avnziiten werden, wenn die O ledigli nachweisen, daß eine E E über die Notwendigkeit der Auf- wertung auf eine gewisse Mindesthöhe bereits am 31. Dezember 1923 vorlag. Gine andere Beurteilung kann auch niht Plaß greifen, wenn angenommen werden könnte, es handle fih nicht um Darlehen, jondern um Einlagen stiller Gesellschafter. Denn auch diese find wie ohns- n zu behandeln, da der stille Gesellschafter nah § 335 des Handelsgeseßbuchs niht als Gesellschafter oder selbständiger A werblicher Unternehmer anzusehen s Die Abzugsfähigkeit rich! ih daher, wie diejenige gewöhnlicher Schulden, nah L E der [‘¿-).)

[Mas M uni E intragung vom 25. Jun L unser Handelsregister B Nr, 129 (Theodor Berg'she Guts- und Gesellschaft mit beschränkter Haitung, Werdohl): Durch Beschluß der General- versammlung vom 15. April 1925 ist der Gesel haftäverirag gder Ztammkap # au j um- MReEE unh u E E es L h Actsgeriht Altena i. Westf.

Forstverwaltung | 1924 bego 40188]

Industrie worden: Der ist aus dem

i [40192] In das Handelsr ister B Nr. 33 ift heute bei der Firma Verein für Zellstoff- industrie, Akttengefellshaft, Zweignieder- lassung Wildshan- in Wi fen,

etinaetr ¿ i As Die Prokura des Walter Sembrißki ift erloschen. Das Amtsgericht Arnsberg.

m hiesigen elôregister Abt. ist heute unter Nr. 692 die offene -Handels- sellschaft in F Schuh- & Sport- s August Kästner & Sohn in Arn- stadt eingetragen, Gesellschafter sind:

[40189] haben wir bei der

nitein fol»

Pomr & Co. Gotthold

1. Schuhmachermeister August Kästner, 2, Kaufmann Kurt Kästner, beide in Arn- stadt. Die Gesellschaft hat am 1. Januar mnen.

Arnstadt, Vas 24. Junt 1925. Thüringisches Amtsgericht. Abt. V,

Das | Aue, Erzgeb. Im hiesigen Handelsregister ift ein- getragen worden: die Firma Neue Sächsische Erzberg- ie Firma Neue r z bau-Aktiengesellschaft t Die Gesellschaft hatte ihren Sib bisher. in Leipzig. Der Gefellschaftsvertrag ist am 22. September 1922 errichtet und dur Beschluß / der Generalversammlung vom 18. November 1924 in den S 1, 5, 25, 26 und 27 abgeändert worden. stand des Unternehmens ift der Erwerb und die Ausbeutung von Berawerk8eigen- tum auf Erze jeder Art, Herstellung der dazu erferderlicen Anlagen und Aus- nußung der gewonnenen stigen Erzeugniffe, ährlichen Unternehmungen, iung oder sonstige Uebernahme der rwertung, der Handel mit eigenen und

. Steuernotverordnung. (Urteil vom 3. Juni 1925 VI A fremden Erzeugnissen des Bergbaues. Die

Gesellschaft. ist berechtiat, neue Geschäfts« zweige aufzunehmen, Zweigniederlaffungen im În- und Auslande zu errichten und sich an ähnlichen Unternehmungen zu be- teiligen. Das Grundkapital von bisher drei Millionen Papiermark ist durch Be- {luß der Generalverfammlung vom 18. November 1924 im Wege der Um- stellung auf dreißiataufend Reichsmark, eingeteilt in 1500 auf den Inhaber lau- tende Aktien über ie 20 Reichsmark, er- mäßigt worden. Zu Vorstandsmitglied sind bestellt: a) der Kaufmann Kar Schumann, b) der Berqwerksdirektor

inri Mar Röhling, beide in Aue,

eder von ibnen darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Vor- standsmitglied oder einem Prokuristen verireten. Prokura ist dem Kaufmann Harry Abklvers in Leipzia erteili. Er darf die Gesells&aft nur in Gemeinsbaft zud ay O Da —_ oder einem andere oturtiten vertreien.

2 am N Juni 1925 auf Blatt 598, die Firma Raab & Rehm in Ave betr: Das Handelsgeschäft ist mit allen Aktiven und Paffiven von der Firma

E

in

Gegen-

Erze und fon- die Beteiligung an auch durch