1903 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1903 18:00:01 GMT) scan diff

des Stückes r Deutlich- weite, troft-

die Dauer nicht \paßbaft erscheinen. Die plumpe Mc trat von Scene zu ehe und wehe mil cho Feit zutage und die Wißlo i verwandelte alles 2 lose Oede; als ein erfrishende en in dieser traurigen Wüste blieben nur die angekündigten Gesangseinlagen übrig. Das Couplet des zweiten Aktes „Kunst und Natur“ wurde aber auch nur durch Frau Nieses große darstellerishe Kunst genieß- bar gemaht. Der scenishe Gesangsvortrag des dritten Aufzuges „Variótó“, in dem der Gast alle Brett'lnummern in ihrer charakte- ristishen Eigenart. mit fröblicher Laune erfaßte und mit vollendeter Mimik ausgestaltete, löste endli ein befreiendes Lachen im Publikum. Uber um die Leere eines ganzen Abends auszufüllen, ist das do zu wenig. Daß si lauter Widerspruch selten regte, war nur der großen Beliebtheit und dem quellfrishen Humor aen Nieses zu danken, der auch der lebhafte Beifall nah jedem Aufzuge besonders galt.

Im Königlichen Qpernhanis gelangt morgen „Undine“ von Albert Lorßing, in den Hauptrollen mit den Damen Herzog,

iedler, Pohl, den Herren Bachmann, Lieban, Nebe, Sommer und Witten beseßt, zur Aufführung. Kapellmeister von Strauß dirigiert. Am Montag wird „La Traviata“ von Verdi mit Frau Frances Saville und Herrn Naval als Gästen gegeben. :

Im Königlihen Schauspielhause wird morgen „König Heinrich der Sechste" von Shakespeare wiederholt. Diefe Vorstellung beginnt ausnahmsweise {hon um 7 Uhr. Der ganze Zyklus der Königs- dramen beginnt am Sonntag, den 24. d. M., mit „König Richard I1.* ; Montag, den 25. d. M. : „König Heinri 1V.* (erster Teil); Dienstag: weiter Teil; Donnerstag, den 28. d. M.: „König Heinri V." ; Freitag: „König Heinrih VI1.*; Sonnabend: „König Richard IIL.“, Zu diesen fechs Vorstellungen wird cin Sonderabonnement zu er- mäßigten Preisen ausgegeben. Das Nähere besagen die Theaterzettel.

Km Neuen Königlihen Operntheater findet morgen eine Aufführung von Strauß? Operette „Die Fledermaus" statt.

Das Deutsche Theater hat für nächste Woche folgenden Spielplan aufge: m abend, Montag, Dienstag, Donnerstag und nächstfolgenden Sonntagabend: „Monna Vanna“ ; Mittwoth : „Gin Bolksfeind“ ; Freitag: „Einsame Menschen“ ; Sonnabend: „Der arme “anan, morgen nachmittag: „Nosenmontag“; nächstfolgenden

onntagnahmittag: „Die Weber". :

Im Berliner Theater wird die Posse „100 000 Taler“ morgen und am nähsten Sonntag fowie am Dicnstag, Mittwoch und Freitag nächster Woche gegeben; „Alt-Heidelberg“ wird am Montag, Donnerstag und Sonnabend wiederholt werden. Am Sonn- abendnahmittag wird zum ersten Male „Savonarola“, Trauerspiel in fünf Akten von H. von Willemoes-Suhn aufgeführt werden. Morgen sowie am nächsten Sonntagnachmittag geht „Ueber unsere Kraft“ (Il. Teil) in Scene.

Sm Sgthillertheater O. (Wallnertheater) wird morgen nah- mittag „Des Meeres und der Liebe Wellen“, Abends „Hedda Gabler“ gegeben. Am Montag, Tame und Freitag geht ebenfalls „Hedda Gabler", am mag 2 g * und Sonnabend „Jm weißen Rößl“ in Scene. ächsten onntagnahmittag wird Wilhelm Tell“, Abends „Im weißen Rößl“ au d ri. Das Sghillertheater N. (Friedri - Wilhelmstädtishes Theater) gibt morgen nahmittag „Romeo und Julia“, Abends das Lustspiel „Jm meißen Rößl“, das auch am Montag, Donnerstag und Freitag zur Aufführung gelangt. Am Dienstag wird „Hedda Gabler", Mittwoch „Die guten ne Sonnabend „Der Probekandidat“ gegeben. Für nähsten Sonntag ist Nachmittags das Trauerspiel „Des Meeres und der Liebe Wellen“, Abends „Jugendfreunde“ angelcki:

Im Thalia-Theater finden morgen zwei Vorstellungen statt: Ea 8 wird „Charleys Tante“, Abends „Auf eigenen Füßen“ gegeben. fu Montag an geht wieder die Posse „Der Posaunen- engel“ in Scene. . Mai findet die Abschied8vorstellung für diese Spielzeit stati, da das Ensemble des Theaters am 1. Juni ein Gastspiel in Chemniß beginnt. s ale

Bei dem am Montag, Abends 74 Ubr, in der Marienkirche stattfindenden Orgelvortrag des sikdirektors Otto Dienel werden mitwirken: Frau Adeline Sandow-Herms mit einigen ihrer Schülerinnen, der Cellift Herr Bona Goeße und Herr David Nitter. Zum Vortrag gelangen Kompositionen von Ba, Händel, Schubert, Mendelssohn, Hiller, Guilmant u. a. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges. Berlin, den 16. Mai 19083.

In der gestrigen Sizung des Magistrats wurde die Be- leuhtung der Sonn am E Stern und des ive vor dem Brandenburger Tor erörtert. Man beshloß, auf dem Rondell am Großen Stern zwei Kandelaber von 16 m Yöhe aufzustellen, und zwar soll jeder Kandelaber drei Bogenlampen von je 40 Meter- kerzen tragen. Der Staat hat die Kandelaber zu beschaffen, die in ibren Formen fih dem plastischen uck anpassen werden, die jener Teil des Tiergartens erhalten soll. Die Unterhaltung trägt die Stadt, und zwar find die Kosten jährlih auf 4780 „« veranslagt. Der Play vor dem Brandenburger Tor soll ebenfalls zwei Kandelaber von 16 m Höhe erhalten, und jeder wird drei Lampen zu 25 Ampdörestärken tragen. Ihren Play sollen die Kandelaber auf den beiden Iniel- perrons bekommen, die dem Tiergarten am nächsten liegen ; die beiden anderen JInselperrons sollen beseitigt werden. Die Kandelaber sollen

Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 126. Vorstellung. Zauberoper in 4 Akten von Albert Lorzing. Text nah Fouqués Erzählung frei bearbeitet. Antang 74 Udr.

Schauspielhaus. 130. Vorstellung. König Hein-

N Zweite. der . Drama in % Aufz von | Neues Opernt Sonntag: Hänsel und William Edafesreare Mit Benuzung der l- } Gretel. Die E. S E y

Tieckschen Jepang fle die deutshe Bühne ein-

gerihtet von Oethelbäuser. D Scene cut vom Oberregisseur Max Grube.

G rung vom Oberinspektor Brandt. Anfang

: Neues Operntkheater. Die Fledermaus. Komische

en von Meilhac und

Sonnabend: Carmen. (Don José: Naval, als Gast.) A Q Dienêtag:

Undine. Romantische Ene Mittwoch: Sakuntala. Don

Berliner Theater, Sonntag, Nathmittags Uhr: Ueber unsere Krast. (11. Teil) Werds 74 Ubr: 100000 Tabor.

Dis: T +5

riedri Wilbelm ftädtishes Theater,)| Bellealliancetheater. ¿n in 5 A: hen Bille -y -—Ar= Werte 5 Ube! Zum exen Mie, | Anstalt, Berlin 7 belmstraße Nr. 32- ant

Dees Hens! Syüer Anger

vberseyt Gabl T "Ubr: Jes weihen ohl. 2 u [Eri

8 Uhr: in 3 Alten von r Kadelburg.

(pâter fünstlerisch aus8gestattet werden, und zwar auf Kosten der adt. Die Unterhaltungskosten sind auf 5000 M jährlih veranschlagt, während die Kandelaber nach ihrer künstlerishen Ausgestaltung ‘je 30 4 kosten werden. :

Reichsamt des Innern fand gestern unter dem Vorsiß des Staatsministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Pay Wehner eine fung des AusschGusses der

eutschen Zentralkomitees sür Lungenheilstätten statt, an welcher der Königlich bayerishe Gesandte Graf von Lerchenfeld- Köfering, der Minister für Handel und Gewerbe Möller, der Vize- oberzeremonienmeister, Kammerherr von dem Knesebeck, der Staats- minister Freiherr Lucius von Ballhausen, die Geheimen Me- dizinalräte von Leyden und Fraenkel, der Kommerzienrat Ravens und andere teilnahmen. An Stelle der dur® Tod ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstandes von Goßler und von Coler wurden die Herren Oberpräsident, Staatsminister Dr. von Boetticher und Generalstabsarzt der Armee, Professor Dr. von Leuthold in den Vor- stand gewählt. Der von Professor Dr. Pannwitz vorgelegte Ges{äfts- bericht [läßt in der Tuberkulosebekämpfung erfreuliche Fortschritte er- kennen. Außer den Fragen der Anzeigepfliht, Wohnungspflege und Unterbringung Kranker im vorgeschrittenen Stadium wurde über die Bildung von Provinzial-, Bezirks- und Kreisvereinen sowte über die Beteiligung der Gemeinden an der Schwindsuchtsbekämpsung beraten. ÎVn der beute vormittag im Sißzungssaale des Reichstages abge- haltenen Hauptversammlung begrüßte der Staatsminister, Staats- sekretär des Innern Graf von Posadowsky die Erschienenen ; er betonte, daß das große Werk seit der leyten General- versammlung wiederum weitere Fortschritte gemacht, doch genügten die menschenfreundlihen Bestrebungen niht der wachsenden Be- völkerung. Es werde beim Studium der Cuberkulosefrage immer Kei daß im wesentlihen die mangelhaften Wohnungs- verhältnisse der ärmeren Klassen die Schuld tragen; es werde Aufgabe der Gemeinden sein müssen, zu entschließen, dieser Aufgabe ihrerseits die ernsteste AULAEEE juhurenven durch Selbsterwerb von Land behufs Errichtung billiger Wohnhäuser. Der Vorsitzende wies sodann auf die Errichtung des internationalen Bureaus in, in dem die größten Staaten der zivilisierten Welt vertreten seien.

s müsse die Sorge sein, dem großen Werke immer neue Freunde zu ge- winnen. Der Redner gab va Sibluß der Versicherung Ausdruck, daß es im Laufe der Jahrzehnte gelingen werde, des gropen Uebels, das an der Mensch- heit zehrt, Herr zu werden, gleihroie das Mittelalter ähnliche dezimierende Krankheiten überwunden Fake Der Vizeoberzeremonienmeister, Kammerherr von dem Knesebeck überbrachte die Grüße der Aller- höchsten Protektorin, Ihrer Majestät der Kaiserin, Allethöchstwelche der Versammlung gleichzeitig die Bitte unterbreiten ließ. die Auf- merksamkeit auch mehr PeEa Fürsorge zuzuwenden, die sich auf rauen und Kinder erstreckt. Der Geheime Rat Bottlehner- arlsruhe überbrahte die Grüße und n Ihrer König- lihen Hoheit der Großherzogin von Baden und gab leihzeitig ein Bild der rbeiten dieses Landes.

en ersten Gegenstand der Tageëordnung bildete der von Professor Dr. Pannwißt vorgetragene Geshäftösberiht, der ein übersichtliches Bild über den Stand der Tuberkuloscbekämpfung bietet. Es sind bier nach den verschiedensten Richtungen Fortschritte zu verzeichnen. So hat dur die kürzlich vom Reichstage angenommene Novelle zum Krankenversiherungsgeseß die Arbeiterversiherung eine bedeutungsvolle Verbesserung erfahren, au sind die Erfolge betreffs Erlangung der Erwerbsfähigkeit dur die Heilstättenbehandlung im allgemeinen ünstiger geworden, was auf die allmählih besser werdende uSlese zurückgeführt wird. Ein Vergleich der diesjährigen und vorjährigen Heilstättenübersiht zeigt, daß man mit Erfolg bestrebt gewesen ift, den Unterschied in der Fürsorge für männliche und weibliche Lungenkranke auszugleihen. Nachdem für die Unterbringung Lungenkranker aus den unbemittelten Kreisen in vorerst ausreichender- weise gesorgt ist, macht s das Bedürfnis geltend, Heilanstalten mit mäßigen ägen au für den Mittelstand zu besitzen, namentlich für die nihhtversicherten Klassen. Die Mitgliederzahl des Zentralkomitees hat si um 500 gegen das Vorjahr vermehrt und ftellt si zur Zeit auf 1300. Nah der von dem Schatzmeister, dem Geheimen Kom- merzienrat von Mendels\sobhn- Bartholdy, aufgemahten Rech- nungslegung betrugen die Ginnahmen 901 181 #Æ, die Ausgaben 187 719 Æ, so daß sih ein Bestand von 713 461 Æ ergibt.

Darauf hielt der Geheime Medizinalrat, Professor Dr. von Levden einen Vortrag über „die Wirksamkeit der Heilstätten für Lungenkranke“, deren Erfolge außerordentli befriedigende

enannt werden dürfen. Jn den jeyt bestehenden 74 Sanatorien önnen jährli an 30 000 Kranke behandelt werden. Von den bis jeßt behandelten Kranken haben ih 80% wesentlich gebessert, die faît ciner Heilung entsprechen. Die Heilstätten wollen keine Wunder wirken, geen es soll den Aermsten die Hilfe werden, welche sich die Wohlhabenden leisten können. Bezüglich des Einflusses der Tuberkulose- behandlung auf die Sterblichkeit ift eine Abnahme der letzteren seit 1875 bis 1901 von 30,95 auf 19,50 unter 10 000 Lebenden festgestellt. Der Vor- tragende behandelte in seinem lihtvollen Vortrag noch die Frage der Kinder- beilstätten, mit deren Errichtung wir unsern Nachbarn, den Franzosen gefolgt find. In Bezug auf das Heilsiättenwesen ist von uns Deutschen das Glânzendste erreicht, was au von allen Nationen anerkannt wird. Die Heilstätten sollen fortan die Burg sein, auf die sich die Be- ftrebungen stüyen im Kampfe gegen Tuberkulose. Der Präsident des Reich#wersicherungsamts Gacbel ergänzte die Ausflibrungen des Vor- tragenden auf Grund der neuesten Statistik. Dana ergibt sich, daß

Dienstag, Abends 8 Uhr : Ueucs

Sonntag :

Î Montag: Dieselbe Vorstellung. Residenztheater. Direktion

-

Abends 74 Uhr:

Vetcatat s folgende Tage on d alias. Vas dem Balle.

Uher: Charleys

« 0. (Wallaertheatex.)

. Abends in 4 Aofzügen von

weihen Röhl.

Bluwenthal und

Montag, Abends 8 Ubr: Im wei Nsöfl.

J | Theater. Sétffbanerdamm4n. Sonn | A ei, und Universitätoftraße. tag, Gaftipicl von Hansi Nicse. Der grade Michl. ae Nag u

S R u A O0YOuUx.) von a Aas Synatas, s S Abe as E Bay Q at V litt Georg Henni E : . Ö €, n Creoe 5 ¡M 0 ning dem Spanischen des M. Carrion von M. Loebel. | Neu Kat

S Eri Stubenrauh Thaliatheater. Dretdcner Straße 72/73. Sonn- | Gestorben : Hr. Ju : Auf Füßen. Geiang in 6 Dilern. Art i Natb- - D mittags 34 Tante, N Ds. Montag: Der Posaunenétngel. Yas Schillertheater gn { 6 Sonnteg, 9 298 3 Ubr: Des Meeres und Jentraltheater. Gonates, Nadmitiags 3 Uhe: iti a D). 8 Ubr: n “wlabame Sherry Operette in 3 Akten M und folgende Tage: Madame Sherry. Aber.ts Es Sonntag, Nachmitta

die Prózentzahl der Lungentuberkulösen sich keineswegs verrin Von den männlichen Jndustriearbeitern wird bis zum 35. ahre E Hälfte, bis in die Mitte der 40er Jahre ein Drittel {windsüchtig. Den Shlußvortrag hielt ter Stadtrat Püt ter - Halle a, S, e, anknüpfend an ein von dem Generalsekretär des Zentralkomitees, Pro; fesi or Dr. Dann entworfenes Schema der Einrichtungen zur Be, ämpfung der Tuberkulose in DeutsMank, die Aufgaben der Gemeinden bei der Tuberkulosebekämpfung darlegte, dabei auch das den Vereinen verbleibende Gebiet berührte, das sich auf Belehrung der der Schule Entlafsenen zu erstrecken haben würde. Der Redner wies dabei auf einige Organisationen hin, die eine Bekämpfung der Tuberkulose ohne viele Kosten ermöglichen. Da es \sih bei der Shwindsucht um eine O handelt, ist die Wohnungsfrage au die Frage der erfolgreichen ist vor allen Dingen eine trockene und sonnige Wohnung zu ver, hafen. Die Bekämpfung der Shwindsucht in den Wohnungen kat auf dreifahe Weise zu erfolgen: durch Belehrung der \{chwind, süchtigen Personen, durch tnöglihste Jsolierung der S süchtigen von ihren Angehörigen innerhalb und durch Formalindesinfektionen. Neben der Anzeigepfliht durch Arzt und den Haushaltungsvorstand ist die freiwillige eldung an. een wobei die Untersuhung kostenlos zu ge ringend empfahl der Vortragende die Walderholungsstätten durch Ortskrankenkassen. da die Vererbung der Tuberkulose fa| als ausgeschlossen und nur die Anlage dazu als vererblich angesehen wird nach Möglichkeit vor nfertionen von außen zu s{üßen. Für die Bekämpfung der Tuberkulose in den Schulen hat der Schularzt zuy sorgen. Der Redner shloß mit der eindrin en Mahnung zu emeinsamer Arbeit in dem Kampfe gegen die Tuberkulose. Mit orten des Dankes {loß der Vorsißende darauf die Versammlung, Im wissenshaftlihen Theater der „Urania* (Tauben, ae) wird der Vortrag „Das Land Tirol" in der nächsten Wodhe allabendlich mit Ausnahme von Dienstag wiederholt, an welchem Tage der Vortrag „Die deutsche Ostseeküste von den Wanderdünen bis zum Alsensund" gehalten wird.

ehen hat,

Säuglinge sind

Auf der Trap oar Sternwarte sprsi morgen nachmittag um 5 Uhr der Direktor ArWhenhold über „die Sonne und ihre Kinder" und Abends um 7 Uhr über N eueclugein und Meteorsteine*, Beide Vorträge sind mit zahlreichen Lichtbildern ausgestattet. Im Anf{hluß an den zweiten Vortrag wird das von Frau Geheimrat Krupp dem Institut eshenkte Meteoreisenstück, das in Mukeröoy, Bez. Gibeon in Deut \ch-Südwestafrika, niedergefallen ift, gezeigt. Mit dem großen Fernrohr wird am Tage die Venus,

bends der Mars und ein Doppelstern beobachtet.

Bremen, 15. Mai. (W. T. B.) Der Senat beantragte bei der Bürgerschaft die Bewilligung von 50000 4 zur Veranstaltung eines Preisausschreibens zur REERINR0 von Entwürfen [Ee ein neues, an das Nathaus anschließendes Stadthaus für. Regierungs- und Repräsentationszwecke. Die Kosten des Neubaues werden auf 14 Millionen Mark veranschlagt.

Mey, 15. Mai. (W. T. B.) Nach dem gestrigen Diner bei dem Bezirkspräsidenten von Lothringen, Grafen von Zeppelin- Aschhausen, verteilte Seine Majestät déêr Kaiser an die An- wesenden Medaillen, die Allerhöchstderselbe anläßlich der Ein- weihungs8feier des Christusportals an der Nathedrale hatte anfertigen lassen. Die Medaillen sind aus Bronze hergestellt und

abeneinen Durhmesser von beinahe 7 ecm. Sie zeigen auf der einen Seite das Profilbild Seiner Majestät mit dem Adlerhelm der Gardes du Corps und der Inschrift: „Guilelmus IT. Imperator, Rex“ ; auf der anderen Seite befindet ih das sehr gut und iQart auzgetorte Bild der Meyer Kathedrale mit dem neuen Portal und der Inschrift „Ecclosia cathedralis Metensis in memoriam dedicationis portas prin- cipalis anno MDCCCOIII.“ Gestern abend waren die dffent. lihen und Privatgebäude zum Teil prähtig illuminiert. Einen geradezu En Eindruck gewährte die neue protestantische Kirche, an deren Entwurf Seine Majestät der Kaiser wesentlichen Anteil hat und deren edle Konturen in malerishem Lichte hervortraten.

Lenkoran (Gouv. Baku), 15. Mai. (W. T. B.) In einem benahbarten Walde geriet gestern eine Patrouille der Gre nz- wache in einen von persischen Räubern gelegten Hinterhalt. Ein Rittmeister und zwei Soldaten wurden getôötet. Abends plünderten die Räuber die 7 Werst von hier liegende Ortschaft Werawul aus. Im Laufe des April wurden aht Soldaten und ein Offizier von Räubern getötet.

Benevent, 15. Mai. (W. T. B.) Gestern waren- in Arpaja, Paolise und Airola wiederholt leihte Erd öße wahrnehmbar.

(Fortseyung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Morgand. Abends 6 Uhr: Sommergartens.

Trianontheater. Georgenstraße,

Lustspiel in 3 Akten S Fra Gel, von Fre und Francis de ratl vos Ma Scho“

Tae bls Sonnabend: Die

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Familiennachrichte*

Sigmund Lauten-

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Posse mit

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Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol iu Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Sh ol 4) in Berlia.

Sieben Beilagen (cixschliehlih Börsen-Beilage).

ekämpfung der Shwindsucht ; den betreffenden Kranke f

wind, ihrer Wohnitnoge | d

rrichtung von f

Eröffnung des

zwisHer

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

__Amlsichßes. Deutsches Reich. Tone

für den Kaufmann Paul Wilken zur Gewinnung

ineralien in einigen Flußbetten von Deutsch- E Ostafrika.

Vom 6. Februar 1903.

Auf Grund des § 6 Say 2 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend das Bergwesen in Deutsh-Ostafrika, vom 9. Oktober 1898 Reichsgesezbl. S. 1045) und unter zeitweiser Uebertragung derjenigen Gerechtsame welche dem deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus hinsichtlich der auss{lteßlihen Aufsuhung und Gewinnung von Mineralien in den schiffbaren Teilen der lußbetten der in den Indischen Ozean mündenden Flüsse Pangani, Wami, Nuvu (Kingani), Rufiyi, Mandandu- Mgingera, Mavudji, Umbekuru und RNovuma nah der Verfügung vom 5. März 1902 (Deutscher Reichsanzeiger vom 15. März 1902, Deutsches Kolonialblatt vom gleihen Tage, S. 137) zustehen, wird hierdurch dem in Durban wohnhaften Kaufmann Paul Wilken, für #ch und seine Erben, nachstehend der Konzessionar genannt, folgende Konzession erteilt

S 1.

Der Konzessionar erhält unter der Bedingung, daß er binnen zwölf Monaten, vom Datum AHE Konzession an gerehnet, dem Kaiserlichen Gouverneur von Deutsh-Ostafrika den Nahweis erbringt, daß ihm für die in Belem Paragraphen bezeihneten Zwecke 150 000 46 zur Verfügung stehen, für die im §2 bestimmte Zeit die aus\{ließliche Berechtigung, ; i 5 L

die Flußbetten der im Ein uge bezeichneten aht Flüsse, soweit dieselben \chiffbar sind, iúnerbal der Grenzen des Schußtzgebiets und vorbehaltlich wohlerworbener Rechte Dritter auf das Vor- fommen von Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten zu untersuchen.

8 2.

Die aus\{ließlihe Berechtigung 1) erstreckt sich während der ersten beiden Jahre, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, auf sämtliche acht Flußgebiete und kommt mit Ablauf eines jeden weiteren Jahres für je eines der Gebiete mit der Maßgabe in Fortfall, daft die Bezeichnung des betreffenden Gebiets jedesmal zunächst dem Konzessionar überlassen bleibt, jedoch durch den aleriGen Gouverneur zu erfolgen hat, wenn diesem niht binnen vier Wochen nah Ablauf eines jeden Jahres eine entsprechende Erklärung des Konzessionars zugeht. ; i 7

Die Berechtigung kann, ohne daß hierauf ein Entschädigungs- anspruh irgend welcher Art begründet werden kann, entzogen werden, wenn der Konzessionar die Untersuchung nicht ernstlih, sahgemäß und unausgeseßt betreibt und auf dieselbe in jedem Jahre, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, im Schußzgebiet nicht mindestens zehntausend Mark verwendet, auch den Nachweis der Verwendung binnen vier Wochen nah Ablauf jedes Jahres dem Gouverneur gegen- über erbringt. In den erwähnten Betrag dürfen die Gehälter euro- päischer Angestellter niht eingerehnet werden. f

Falls nahweislich infolge höherer Gewalt oder anderweitiger, außerhalb der Einwirkung des Konzessionars liegender wichtiger Gründe die Ausführung der Untersuchungsarbeiten zeitweilig hat unterbrochen werden müssen, wird der Gouverneur auf Antrag eine angemessene Nachfrist für die Verausgabung des auf das betreffende Jahr entfallenden Betrags gewähren. ; :

Im Falle der Entziehuag der Berechtigung (5 l) tritt das. Recht des Fiskus aus der Verfügung vom 5, März 1902 wieder entsprechend in Kraft.

& 3.

Der Konzessionar hat das Recht, in jedem der im § 1 bezeichneten Gebiete und innerhalb der im § 2 für die einzelnen Gebiete fest- geseßten Fristen eine Strecke von niht mehr als 100 km Länge aus- zuwäblen und abzustecken, innerhalb deren er alsdann die Verleihung des auss{ließlichen Rechts, die im § 1 bezeichneten Edelmetalle und Diamanten, mittels Baggercibetricbs oder ähnlicher, gleichen Zwecken dienender Vorrichtungen in Gemäßheit der zur Zeit bestehenden oder später zu erlassenden bergre{tlihen Bestimmungen zu gewinnen, bean- spruchen kann. : ; :

Die einzelne Strecke kann entweder zusammenbängend oder in Teilstrecken zerlegt ausgewählt werden, jedoch darf keine Teilstrecke weniger als 5 km Länge besißen, sofern niht nah endgültiger Ent- sheidung der Bergbehörde die örtlichen Verhältnisse eine kürzere Be- messung bedingen. : s

Die Absteckung erfolgt durch Bezeichnung der Anfangs- und End- punkte jeder Strecke (Teilstrecke) mittels augenfälliger Merkmale, über deren Beschaffenheit und Instandhaltung der Gouverneur nähere Vor- \{riften erlaffen kann. L

Nath den Seiten wird die Strecke von den dur den jährlih als pan wiederkehrenden Wasserstand gebildeten Uferlinien der Flüsse

egrenit.

Nach der Tiefe zu bildet das feste Gestein die Grenze.

& 4.

Der Konzessionar hat dem Gouverneur von der nah § 3 ge- troffenen Auswahl, unter Nachweis der erfolgten Absteckung und unter Vorlegung cines Lageplans, auf welchem der Standort der Merkmale eingezcichnet ift, Anzeige zu machen. Die Anzeige hat binnen einer Frit zu erfolgen, welhe zunächst von der Errichtung der Merkmale am Anfangs- und Endpuntte jeder Strecke an gerechnet, vier Wochen beträgt, sich aber für je 100 km Entfernung zwischen der Strecke und dem Sitze des Gouverneurs (auf dem näthsten begangenen Wege und nah den amllihen Noutenlisten berechnet) um |cdesmal zwei Wochen verlängert E, i:

Wird die ige nicht rechtzeitig erstattet oder entspricht sie nicht den vorstehenden É ordernifsen, fo gilt die Auswahl als nicht deroirkt.

& 5.

Das autscließliche Necht der im § 3 bezeichneten Art der Ge- winnung von Edelmetallen und Diamanten wird dem Konzessionar erstmalig für die Dauer von fünfunduwanzig Jahren, vom der Absteckung an gerechnet, gewährt werden. Auf den vor dem Ablau! dieser Frit zu stellenden Antrag des Konzessionars wird die Berechti- gung unter den gleichen Bedingungen um zehn Jahre verSuger! werden. Weitere Verlängerungen erfolgen auf besonderen, vor Ablauf der Frist zu stellenden Antrag für die Dauer von je zehn zu zehn Jahten und unter denselben Bedingungen

§ 6. : Für jedes der acht Konzessionsgebiete hat der Konzeisionar, sobald et in E cine Strecke oder Teilstrecke nah § I in Besiy ge- nommen hat, cine Gebühr von jährlich sechshundert Mark zu ent- richtea. Dieselbe ist je zur Hälfte am 31. März uad 30. September bei der Gouvernemeatsdauvifasse im voraus zabdlbar. Die erste hlung erfolgt an dem au! den Zeitpunkt der AditeHung folgenden ermin. Bei mehr als vierwöchiger Verzögerung der Zahlun fanrn der eEanglee die Berechtigung binfichilich der detrefeaden e als zu Gunsien des Fiskus verfallen erflären, ohne daß dierauf cin Gat hádigungdanipruch irgend welcher Art degründet weiden fann.

Erfte Beilage

Berlin, Sonnabend, den 16. Mai

Der Umstand, daß die abgesteckte Streckde weniger als 100 km lang ift, berechtigt zu feinem Gebührennachlaß. Falls das Recht auf Gewinnung von Diamanten vom Konzessionar in Anspruch genommen wird, soll die jährliche Pachtsumme für jedes so in Anspruch genommene Gebiet von 600 #4 auf 1000 4 erhöhen. 8 T

Der Konzessionar hat : a. binnen fünf Jahren, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, auf mindestens einer Strecke oder Teilstrecke 3, Abs. 1). b. in der mit g der brit e a beginnenden E, inner- halb je weiterer fünf Jahre gleichsalls mindestens au einer Strecke oder Teilstrecke den ordnungsmäßigen Betrieb zu eröffnen und von da an aufrecht zu ‘erhalten. i Ein Betrieb soll niht als vorhanden erachtet werden, wenn für denselben weniger als monatli eintausend Mark für Arbeitslöhne (aus\{ließlich der Gehälter europäischer Angestellter) und Materialien ausgegeben werden. L ; : ei Nichteröffnung des ordnungsmäßigen Betriebs in den Fällen zu a und þ können: 1) im Falle zu a alle auf Grund der Konzession erworbenen

Nechte, ;

2) im Falle zu þ die Berechtigung hinsichtlich einer von dem Gouverneur für den Reichskanzler nah freier Wahl zu bezeihnenden Strecke, L

als zu Gunsten des Fiskus verfallen erklärt werden, ohne daß hierauf ein Entschädigungsanspruh irgend welcher Art begründet werden kann. Ingleichen können bei niht ordnungsmäßiger Aufrechterhaltung des Betriebs die L dieser Konzession beruhenden Rechte in dem in Frage kommenden Flußgebiet 1) für verfallen erklärt werden.

_ Werden vom Konzessionar besondere Gründe dargetan, welche die Einhaltung der zur Er¿ffnung des ordnungsmäßigen Betriebs geseßten Fee unmöglih gemaht haben, so kann die Frist angemessen ver- âängert werden. |

__Im Falle der NilouteemepEng des ordnungsmäßigen Be- triebs darf der Verfall erft dann ausgesprochen werden, wenn zwei mindestens ein Vierteljahr auseinanderliegende Aufforderungen zur Wiederaufnahme des ordnungsmäßigen Betriebs binnen einer vom Gouverneur festzusezenden Frist nicht geführt haben. L

Weist der Konzessionar übetzeugenderweise as pop ihm die Einhaltung der Frist für die Eröffnung oder die Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Betriebs durch höhere Gewalt unmögli ge- worden ist, fo ist im ersteren Fall die Frist angemessen zu verlängern, im leßteren Fall die Verfallserklärung ausgeshlossen, sofern der Konzessionar nach Beseitigung der durch die höhere Gewalt veran- laßten Störung binnen einer vom Gouverneur feftzusegenden Frist den ordnungsmäßigen Betrieb wieder aufnimmt.

Dem E der höheren Gewalt wird der

El : r Fall jeder außerhalb der Einwirkung des Konzessionars liegenden Ursa

gleich geachtet.

S 8.

Der Konzessionar hat für die Leitung u:1d Beaufsichtigung der Betriebe einen oder mehrere im Schußgebiete sich aufhaltende Guropäer zu bestellen und dem Gouverneur namhaft zu machen, welche für die Befolgung der allgemeinen geseßlichen Vorschriften, Í besonderen Bestimmungen, welche hinsichtlich der hier in Rede stehenden Betriebe etwa erlassen werden, verantwortlich sind.

Falls die Benennung unterblieben ist, oder falls der Betricbs- [leiter wegen Zuwiderhandlung gegen die V iften wieder- holt bestraft worden ist, erforderlichenfalls auch bei Gefahr im Verzuge, kann die Fortseßung des Betriebs untersagt werden, ohne: daß hierauf ein Gntshädigungsanspruch irgend welcher Art begründet werden kann.

& 9,

Der Konzessionar ift berechtigt, das für die Unterhaltung seiner Baggereibetriebe und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebe erforderliche Holz aus den einem jeden Betriebs- punkte zunächst gelegenen Waldungen, binsihtlich deren dem Fiskus das Verfügungörecht zusteht, gegen Entrichtung der ordnung8mäßigen Solzslaggebühr und unter Beobachtung der allgemeinen forstwirt- aftlichen Vorschriften zu entnehmen.

Als Betriebspunkt gilt jede den Mittelpunkt eines örtlichen Be- triebsabshnitts bildende Niederlassung, welche als solhe durch ihre Anlage und Einrichtung erkennbar ist. Die Holzschlaggebühr wird für jeden Betriebépunkt in einer jährlichen Pauschsumme, welche jedesmal für einen Zeitraum von fünf Jahren zu gelten hat, vom Gouverneur im Einverständnis mit dem Konzessionar festgeseßt.

& 10

Der Konzessionar ift berechtigt, das zu seinen Betriebszwecken er- forderlihe Land, sofern es Kronland ift, nah Maßgabe der §8 66 bezw. 13 der Allerböchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen in Deutsh-Ostafrika, zu benugen. Soweit es fich um die Benußung des Grundeigentums Dritter handelt, kommen die Vorschriften der Ab- s@nitte [l und 1V detselben Verordnung zur finngemäßen Anwendung.

Der Konzessionar if ferner prr innerhalb eines Umfreises von 20 km um diejenigen Betriebspunkte (S V welche mindestens 20 km voneinander entfernt liegen, vorbehaltlih der Rechte oder Ansprü Dritter, die nach seiner Wahl äufliche oder vachtweise Ueberlafsung von Land, über welhes dem die Verfügung zu- steht, für die Anlegung von Werften, Wohnungen und Niederlage- pläten sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken für das Bedürfnis des Betricbspersonals, leyteres im Verhältnis von 2 ha für jede im Be- triebe durhscnittlih beschäftigte Person, käuflich oder pahtweise zu ar Anträge des leztgedachten ts nit binnen zwölf n, vom Eingang deim Gouverneur gerechnet, befriedigt werden, wird dem Konzefsionar das im § 12 der Allerhöchsten Ver- ordnung, betreffend Kronland, vom 26. November 1895 bezeichnete Recht eingeräumt werden.

Für die erften wanzia Jahre na Erteilung der Konzession soll der Kaufpreis für Land nicht mehr als 5 Rupie, der Pachtpreis nicht mehr als jährlih ¿ Nupie pro Hektar detragen.

S 11 „_ vom Tage R abon Geräte und

Der Konzessionar ist berechtigt, binnen der Erteilung der Konzession an gerechnet, Fahrzeuge, welche für die dieser Konze!fion entsprechenden, eröffneten

oder zu eröffnenden Betriebe erforderlih sind, frei von Einfuhrzöllen |

und Ümschlagsabgaben in das Schvygebict einzuführen.

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§ 12 Der Konzessionar hat, soweit und solange er als Allein- |

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Fiskus die gleichen A P nah Ma di den êtderu eta

Im 6. uad 7. Berri al ees die vom Kon

0. Jahre ipâter Bo, des Wertes detragen, welHen die Erzeug-

nisse vor weiterer

Berechnung und Adtü refer Abgaden, sowie die an die nicht

recht Gntricdtung âpften Folgen find die Vortchriften der

2. 57, 58 der Verorduung, betreffend das Bergwesen in Deatsch- rifa, maßgebend.

von den auf ten an den

zu entrichtende

owie derjenigen -

Wird zur Bildung einer oder mehrerer Geséllséhaften so haben diese die vorstehend für die ersten fünf Betriebsjahre pel en. Abgaben dauernd zu entrihten und aupervem, ofern das jährlihe Reineinkommen die Auszahlung einer Jahresdividende von mehr als fünf vom Luca des eingezahlten und verwendeten Anteils- fapitals gestatten würde, dem Ländesfiskus von Deutfch-Osftafrika von dem Mebrbetrage zwanzig vom Hundert zu zahlen.

& 13,

Der Konzessionar hat, sofern er sh nit felbst im Schußtzgebiete aufhält, einen dort wohnenten Vertreter zu bestellen, t zur Wahrne ung des geshäftlihen Verkehrs mit den Behörden ermächtigt sein muß. Solange der Konzessionar der vorstehenden Verpflichtung nicht entsprochen hat, kann die Ausübung der Konzession untersagt werden, ohne daß hierauf ein äntlcäbignnetanfoms irgend we Art begründet werden kann.

8 14.

Der Konzessionar hat über den Betrieb des den Gegenstand dieser Konzession bildenden Unternehmens besondere, von E sonstigen Vermögensverroaltung getrennte Bücher nach den Vorschriften des Deutschen Handelögefegbuchs zu führen, welche jederzeit eine Uebersiht über den Stand des Unternehmens gestatten.

8 15.

Ueber Privatrechtsstreitigkeiten, die fich bei Ausführung diefer Konzession ergeben follten, entscheiden, vorbebaltlih der nachstehenden Ausnahmen, aus\{ließlich die Gerichte des Schußtzgebiets.

Die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten über die Aus- legung folgender Paragraphen:

1, Abs. 1 zu a: Schiffbarkeit der Flußläufe, 2, Ab}. 2: ernstliche, sahgemäße und unausgefetzte Betreibung der Untersuchung, è 3, Abf. 3: Beschaffenheit der Merkmale, 3, Abf. 4ff.: räumlidhe Ausdehnung der Berechtigung, è 4: Inhalt der Anzei S 5

e, 7: T Betrieb (Nichteröffnung, Nichtaufrecht- erhaltung ), 0 10, Abs. 1: Erfordberlichkeit von Land zu Betriebszwecken,

§ 11: Erforderlichkeit von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, erfolgt auf Antrag des Gouverneurs oder des Konzessionars unter CUILE des ordentlichen Rehtswegs durch zin Schiedsgericht im Schuggebiete. Das Schiedsgericht wird, wie folgt, gebildet: Jeder Teil bestellt eine gleiche Zahl, jedoch nit mehr als zwei Sieds- rihter. Von sämtlichen Schiedsrichtern wird ein Obmann gewählt. Für den Reichskanzler wird der Gouverneur den oder die Schieds- rihter auêwählen und dem Konzessionar benennen unter der s zeitigen Aufforderung, den oder die zu wählenden Schiedsrichter binnen vier Wochen, vom Tage der Zustellung der Aufforderung an gerechnet, zu bestellen und ihm namhaft zu machen. Kommt der Konzeffionar dieser Aufforderung nicht E es so wäblt der Gouverneur auch die fehlenden Schiedsrichter. s Obmann ist gewählt, wer die Meÿrheit der abgegebenen Stimmen auf ih vereinigt. Bei Stimmen- gleihheit wird derselbe vom Kaiserlichen Konful in Sansibar ernannt. Für das schiedsrihterlihe Verfahren gelten, soweit in diesem raphen nichts anderes festgesezt ist, die Vorschriften des zehnten

uches der Zivilprozeßordnung.

8 16.

Die völlige oder teilweise Uebertragung dieser Konzesfion auf andere Personen oder Gesellshaften, sowie die Uebertragung einzelner auf der K: (Pan peruhender Bunde auf PeBiuder oder: pee Gesellschaften bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung

des fanzlers. Die Uebertragun in jedem nur untèr Auf- erlegung der entsprehenden fon Vor der Uebertragung von ten an eine muß ues

Gouverneur nahgewie)en werden, daß der Gesellschaft wenigstens vierte Teil ihres Nominalkapitals als Betriebskapital für die d der Verwendung im Schutzgebiete in barem Gelde oder in Wechseln oder Effekten zur Verfügung stehen wird.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats oder der an dessen Stelle tretenden Organe der Gesellschaft müssen in ihrer Mehrzahl Reichs- angebörige sein.

Auf die Gesellschaft finden, sofern niht cin Bevollmächtigter im Schugzgebiet unterhalten wird, die Vorschriften des § 13 entsprechende Anwendung. g

S 17.

Die Kosten dieser Konzession trägt der Konzessionar. Berlin, den 6. Februar 1908.

Der Neichskanzler.

(L. 8.) Graf von Bülow.

Nr. 21 des „Centralblatts für das DeutsSe Reid“, bera im Reichsamt des Innern, vom 15. Mai, folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Grmädbtigung zur Vornahrne von Zivilstandsakten ; Entlaffung; Exeguaturerteilung. 2) Zoll- und Steuerwesen: Abänderung des Zo lativs für die Unterelbde; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; Ergänzung der Anlage B 1 zu den bestimmungen für die Hafenregulative: Aenderung des Privatlagers regulativs. 3) Marine und Schiffahrt: Erscheinen des erften Nach- tr zur Amtlichen Liste der deuts Seeichiffe für 1903. Q) Dolzeiwesen: Ausweisung von aus derm Reichögediet.

Nx. 39 des „Zentralblatts der Bauverwalt * “herauss gegeben “n do ent der öffentlichen Arbeiten, vem U dat

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Vom Dom in d Gebäuden eine Zerstörung des Bauholzes verursachen. Baugewerkshule in Hildesheim.

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