1903 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 May 1903 18:00:01 GMT) scan diff

räume. Einen gefälligen Gegrasag bietet die idyllishe Insel Frauen- wörth im „bayerishen Meer“. om Chiemse- ist nur ein kurzer Weg nach dem malerisch gelegenen. Salzburg, n Reichenhall und dem Berchtesgatener Ländchen. iel Liebe und Sorg alt ist mit Recht dem herrlichen Königösee und dem Obersee in der malerishen Schilderung. gewidmet. Neue Bergbesteigungen folgen; Aufstieg zur Goßenalm, weiter über die Eiskapelle zum steinernen Meer, unter ten Ahorn- bäumen der Ramsau zur Wimbachklamm und zum Wimbach-Schloß. Endlich Besteigung des Waßmann bis zum „Münchener Haus“ und zur höchsten Eve diesc8 en Berges in Deutschkand mit der wunderbaren Autsicht auf die Berggipfel ringsum, über die er als der höchste unter allen ‘gebietet. Manche dieser Bilder sind so schön, daß man sich ihr längeres Verweilen wünschen möchte. Aller Wahr- \cheinlihkeit nach wird „Von der Zugspiße zum Waßmann“ der „Urania“ den Dank des Publikums einßcingen.

Theater und Mufik.

Im Königlihen Opernhause wird morgen, Sonnabend, als zweiter Abend von Richard Wagners Bühnenfestspiel „Der Ring des Nibelungen“ Die Walküre“ gegeben. Die Be- seßung lautet: iegmund: Herr Kraus ; Wotan : Herr Bachmann; Hunding: Herr Mödlinger; Sieglinde: Fräulein Hiedler ; Brünnhilde: Fräulein Plaichinger; Frida: Frau Goeße; Walküren : die Damen Herzog, Dietrich, Nothauser, Parbs, Weiß, Pohl, von Bibow und Lieban-Globig. Dirigent ist der Kapellmeister Richard Strauß. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. Eine nohmalige Aufführung des Manöverbildes „Döberiß“ von Jofeph Lauff ist für Dienstag, den 2. Juni, angefeßt worden. :

Im Königlihen Schau'vielbhause gelangt morgen als leßtes Stück der Königsdramen „König Richard der Dritte“ zur Auf- führung. Den Richard spielt Herr Bonn.

Der in Darmstadt tagende Deutsche Bühnenverein (vgl. Nr. 124 d. Bl.) beshloß gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in der dra e der Kostümlieferung an weibliche Mitglieder, diesen in weitestem Maße entgegenzukommen. Da aber nicht genügendes Material be- schaft sei, werde für November eine außerordentliche Generalversamms- lung zur endgültigen Beschlußfassung in dieser Angelegenheit einbe- rufen. Als Mindestmaß wurde aber schon jeßt die Verpflihtung zur Lieferung von historischen Kostümen an weiblihe Chormitglieder bom Jahre 1906 an angenommen. Sodann wurde die Nendigeng im ersten Vertragsmouat nah den Wünschen der Bübnengenosfenschast geregelt.

Mannigfaltiges.

Berlin, den 29. Mai 19083.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurde der neugewählte unbesoldete Stadtrat, Kommerzienrat Venzky durch den Bürgermeister Dr. Neicke in sein Amt eingeführt. Nach Ertedigung mehrerer kleinerer Gegenstände, bei der verschiedene Anträge des Magistrats abgelehnt wurden, gelangte die Vorlage zur Herbeiführung ciner selbständigen Stellung der chirurgischen Oberärzte an den städtishen Krankenhäusern zur Erörterung. Die betreffende Jn- struktion ist vom Magistrat im § 1 folgendermaßen geändert worden : „Die Deputation für die \tädtishen Krankenanstalten und die öffentlihe Gesundhbeitépflege ist die nächst vorgeseßte Jn- stanz der ärztlihßen Direktoren, . dirigierenden Aerzte und Oberärzte“; der § 10 ist dahin abgeändert worden: „Den ODberärzten der cirurgishen Abteilung wird die selbständige Leitung der Poliklinik übertragen, außerdem ist ihnen etwa ein Orittel der Kranken zur selbständigen verantwortlihen Behandlung zu übertragen.“ Die Stadtvv. Cassel, Dr. Freudenberg und Dr. Langerhans machten da- gegen geltend, daß die vom Magistrat bes{chlossene Abänderung der Dienstinstruktion niht dem Sinne des seinerzeit gestellten Antrags des Stadtv. Dr. Landau entspreche, dem auch der Magistrat zugestimmt babe. Auf Vorschlag des Stadtv. Cassel wurde die Angelegenheit einem Ausschuß überwiesen. Hierauf beschäftigte sh die Versamm- lung mit der von der „Allgemeinen Fleischerzeitung®" aufge- stellten Behauptung, daß Fleisch aus der Abdeckerei als Nakbrungs- mittel für Menschen verkauft worden sei. In der Auskunft, die der Magistrat vom Poslizeipräsidium darüber erbeten hatte, wird es als ausges{lossen bingestelt, daß die Händler, die das macerierte Fleisch aus der Abdeckerei als Hundefutter kaufen, es ab- si&tlih und unter Vershweigung seiner Herkunft zum menschlichen Genusse feilhalten. Von dieser Auskunft erklärten sich verschiedene Redner nicht für befriedigt und wiesen darauf hin, daß troß der großen Unkosten, welche die staatlich vorgeschriebene Fleishbeschau verur- sache, bier beimlich durch eine offenbar nachlässige Handhabung der Bestiunmungen eine grch-ße Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung unterhalten werde. Die Angelegenheit soll von einem Auëss{uß ein- gehender geprüft werden. Aus der weiteren Verhandlung ift noch bervorzudbebea, daß der Minister für Handel und Gewerbe das Schuls geld für Ausländer, welche die städtiihe höhere Webeshule besuhea wollen, von 800 A auf 1000 4 erhöht hat. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sihung. S

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend : Opern- haus. 138. Vorstellung. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel voa Richard Wagner. Zweiter Abend : Die Walküre in 3 Akten. Anfang 7 Uhr. Preise der Pläye: Fremdenloge 12 „4, Orchesterloge 10 „M, TFríier Rang § M, Parkett 8 M, Zweiter Rang 6 M, Dritter Rang 4 4, Vierter Rang Siz- plap 2 M 50 A, Vierter Rang Stehplay 1 4

„1

Schauspielhaus. 143. Vorstellung. Shakespecares König@ramen. Sechsier Abend: König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shafkejpeare. Uceberseyt von August Wil- helm von Sthlegel. Mit Benuyung der Einrichtung von Wilbelm Oechelbäuser. In Scene gesezt vom Oberreaifseur Max Grube. orative (Finrihtung vom Oderinspektor Brandt. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: rnhaus. 139. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akteca von Georges Bizet. Text von Penry Meilbac und Ludovic Halávy, nah ciner tovelle des Prosper Merimóe. Ballett von Emil Gracb. Anfang 74 Uhr.

Sc@auspielhaus. 144. Vorstellung, Sonder- abonnement B. 21. Vorstellung. Don Carlos, Jusfant von Spanien. Ein dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von Friedrih von Schiller. Anfang

7 Ubr enes Overutkoater. Jm bunten Ros. Luii- ranz von S(hönthan und

Vannua. Sonntag, Na

Toledo.

Gustav Kadelbu

Sonnabend,

viel in 3 Aufzügen von

Freiherrn von Sehlicht. Anfang ?# Uhr Neues Overntheater. Montag: Das Li in 4 Aofzügen von foi

ung ge Mis 74 Ubr. Berliner Theater. Sonnabead: Alt-Heidel-

Denntas 1090 000 A UE: au Nacha:itt2gz8 t- o Ube: Ecós# der Over. der Elsen. Brote i voa Cacl Maria von Weber.

Abends 7} U Montag, Nachmittags 2 Glode. Abends 7j

Dienstag, Abends 74 Uhr: Monna Vanua.

Schillertheater. 0.

Sonnabend, Abends 8 Ubr: Jm weißen Nößl. Lustspiel in 3 Aufzügen von Osfar Blumenthal und

ra. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nomeo und Julia. Abends 8 Uhr: Der Probekanudidat. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Abends 8 Uhr: Jm weißen

N. (Fricedrih Wilhelmstädtishes Theater.) Abends § Hcdda Schauspiel in 4 Aufzügen von Henrik Ibsen

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: at. Abends s Ubr: Jm weißen Rößl. P

Montag, Nachmitt 3 Uhr: Die von I A E Abends - e. Jungfrau Im Garten täglih: Konzert.

Residenztheater. Direktion Sigmund Lauten- burg. Sonnabend : Lustige

{ggoux) Schwank in 3 von A. Mars und

Barró. Deutsch von ax Schoenau.

Vorher : dem Balle,

nad tem ischen des M. Carrion von M. Loebel

s L "Lo aae Ddr Duiiles ‘Cos onntág un ge :

mäuner, Nach dem Balle.

Thaliatheater, Dresdener Straße 72/73. Sonn- abend: Vorleyte Aufführung: Charleys Taute,

Das Zentralkomitee des Preußischen LaudeS8vereins vom Roten Kreuz hielt am- 25. d. M. uñter dem Vorsiy des V onienmeisters, Kammerherrn B. von dem Knesebeck eine Sißung ab, in der nach einigen geschäftlichen Mitteilungen die Neuwahl von vier Mitgliedern erfolgte. Anträge des Provinzialvereins vom Roten Kreuz für Weslpreußen auf Ge- währung von Beihilfen für die freiwilligen Kriegersanitätskolonnen vom Roten Kreuz in Danzig und Marienwerder, sowie ein Gesuch des Verbandsvorstandes der freiwilligen Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz für die pin Posen um Beihilfe zur Bestreitung der Kosten einer am 17. Mai d. I. abgehaltenen eran Uebung wurden enehmigt. Ebenso fand ein von dem zuständigen Provinzialverein etürwo tete Antrag ähnlichen Jr.halts der freiwilligen Sanitäts- folonne vom Roten Kreuz Oberrad bei Frankfurt a. M. seine Grledigung. Bezüglih der Verwendung der nach dem leyten E EmaerMie dem Zentralkomitee zugewendeten Schenkung von 50 000 6 wurde na längeren Un, der L Me gefaßt, daß mit dieser Summe dem dringenden Bedürfnis, itgliedern der freiwilligen Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz für etwaige Unfälle im Friedensdienst und für die im Kriegsfalle innerhalb des Bereiches des Besatungsheeres erlittenen Dienstbeshädigungen eine entsprechende Vergütung zu gewähren, genügt werden solle. Gleichzeitig wurde aber als Beratungsgegenstand für die nähste Sißung der Vorschlag in Aussicht genommen, aus den außerordentlichen Einnahmen der Vereinsorganisatioh e Quoten în den Etat einzuseßen, die als Grundstock für ein von Jahr zu Jahr schwerer zu entbehrendes Dienst- gebäude des Zentralkomitees und anderer Zentralstellen vom Noten Kreuz angehäuft werden sollen. Einem Gesuch des Vorstands der dem Roten Kreuz angeschlossenen „Kahlenbergstistung“ in Magdeburg um Ueberlassung eines größeren zinslosen Darlehens wurde gus prinzipiellen Gründen nicht euren dagegen eine angemessene Subvention für das laufende Jahr bewilligt.

Anläßlih des in der Ee Woche hierselbst stattfindenden Kongresses für angewandte Chemie ist heute mittag in dem Fnstitut für Gärung8gewerbe und Stärkefabrikation in der Seesiraße eine Ausstellung eröffnet worden, deren haupt- sächlihste Gegenstände sich auf die technische Verwendung des Spiritus für gewerblihe Zwecke beziehen; ferner hoben in der Ausstellung auch die Objekte mit Bezug auf die angewandte Chemie besondere Berücksichtigung gefunden. Die Ausstellung wurde um 12 Uhr Mittags in Gegenwart zahlreicher Interessenien von Herrn Amtsrat Schmidt-Löhme (Mark Brandenburg) mit einer längeren Ansprache feierli eröffnet. Bei der Feier war das Kaîifer- lite Gefundheitêamt vollständig vertreten, dagegen hatte {fich der Reichskanzler in leßter Stunde noch entschuldigen lassen. Nach der Eröffnung fand ein Nundgang durch die Räume statt. Die Ausstellung ift reih beshickt; sowohl die Aussteller als auch die Ausftellungsobjekte sind in weit größerer Zabl als sonst vertreten. Mit zu den ‘interessantesten Gegenständen zählen die wunderbaren An sowie die Isolierapparate der Vereinigten Tonwaren- werke Berlin-Charlottenburg. Ja hervorragender Weise ist ferner die Königliche Porzellanmanufaktur vertreten. Die Firma Siemens u. Haléke hat die Ausstellung mit elektrischen Meßapparaten beschickt. Die Verwendung des Spiritus geht mit mächtigen Sprüngen vor- wärts, so daß heute bereits annäbernd 10 9/6 des Petroleumverbrauhs durch Spiritus erseßt werden; die jährlihe Zunahme des Spiritus verbrauhs für gewerbliche Zwee beträgt nicht weniger als rund 10 Millionen Liter. Der Verbrau verteilt sich auf vielerlei Ge- biete, und ‘die Zentrale für Spiritusverwertung hat jeßt bereits täglich einen Vertrag auf Lieferung von Spiritus für den einen oder anderen Betrieb, in dem Motorcn zur Aufstellung gelangen. Dieser Spiritus ist blau gefärbt und ftellt sich auf 15 4 für das Liter. Man hatte bisher gepzande taß sih die Spiritusmotoren auf nur kleine Krafthergabe

cränken werden; dies ist aber keineswegs der Fall, wie die große 20 yferdige Spiritusmaschine der Motorenfabrik Ober-Ursfel beweist. Sehr interessant ist eine von der Washington Company ausgestellte Spirituslampe mit Preßluft von 500 Kerzeustärke; diese Lampe gewinnt immer mehr an Verbreitung. Durch eine eigenartige Anwendung kann bei Bedarf der Apparat sofort in Tätigkeit treten und erleuchtet einen Naum von etwa 300 bis 400 qm tageshell. Ferner wurde das erste Mal eine gleiche Lampe ohne Luftpressung von der Firma L. Rosen- thal in ratur a. M. gezeigt. Mit zu den fesselndsten und eigenartigîten Auéstellungsgegenständen dürfte weiter die Kartoffel» fühe zählen; în ihr werden allerlei Leckerbissen, wie Kartoffel- buffer, Kartoffelpfannkuchen u. a. m. bereitet. Die bekannten und beliebten Wiener Backwaren verdanken ibren Ruf niht zum geringsten Teil dem Kartoffelmebl, hergestellt aus getrockneten Kartoffeln. In der Kartoffellküche bekommt man Mera die frishe Kartoffel nicht zu sehen, sondern nur Kartoffelmehl und gctrocknete Kartoffeln. as Scbnelltrocknungsverfahren der Kartoffel geschieht zwishen gebeizten Walzen und hat den Vorteil, daß es nur auf physikalishen Vorgängen beruht; da ferner die TroCunos (Wasserentziehung) nur einige Sekunden tauert, behält die Kartoffelkonserve sozusagen die natürlihe Farbe der Nohkartoffel ; gleihfalls werden durch die Konservierung weder Geshmack noch Ge- ruch der Kartoffel geändert. Wie für mens{hlize Nahrung, wind die getrocknete Kartoffel auch für Futterzwecke wver-

E ag D

Dienstag: Gastspiel Heinrich Bôtel. Der Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Anfang Postillon von Lonjumeau. Deutsches Theater.

Antang 7{ Uhr. ags 24 Ubr: Die Wildente. r: Mo

8 Ubr. Sonntag: Charleys Tante. Montag: Eiu toller Eiufall.

Sonnabend: Mouna

abend: Gastspiel von Hansi Niese.

una Vauna. meinderat. Anfang 74 Uhr.

Ubr: Die versuukenc hr: Die Jüdin von

Anfang 7} Uhr. (Wallnertheater.)

Galathee. Bunter Teil.

Bst, Trignontheater.

riedrih- und Universitätöitraße.

Ubr: tbrücte. Lustsviel in 3

Gabler.

Aafang 8 Uhr. Sonntag: Die Notbrüde. Ocdda Gablcr. organe

[18824] (Laas maris

in 1 Aft

Als Feldgeift 1866 und 1870/71 seines

wiift

Neues Theater. Séiffbauerdamm 4a. Sonn- Der Herr Ge-

Sonntag: Der Herr Gemeinderat.

Bentraltheater. Sonnabend : Die Fledermaus. Sonntag und Montag: Der Zigeunerbaron.

Lellealliancetheater. Sonnabend: Die schöne

Des Löwen Erwacheu. Von 6 Uhr ab: Do potrangee Pfingîilen: Frühkouzert. Frühvorstellung.

Georgenstraße ,

Sonnabend: Die en von Fred Grésac und Francis de Croisset. Deutsh von Max Schoenau.

E Familieunachrichten. S Am 27. Mai entschlief nah längerem Leiden

T Ae ar Ban Herr Dr, JohannesLaptist Maria

[ hat er in den in unermüdlicher Fn

igen Amtes gewaltet und auch im Frieden als Seelsorger der ibm anvertrauten Milttärgemeinden

ia reichem Jm Jahre 1986 dur das besondere Vertrauen ajesiát des Kaisecs und Königs auf den

wandt. Diesbezüglihe Apparate haben die. Gesellshaft zur 9 wertung landschastlizæ Produkte (Berkin) wie auch die Knauer ausgestellt. Wenn bisher der Spiritus nur zu Krj Leucht- und Heizzwecken Verwertung gesunden hat, jo beri es eigenartig, wenn man Eismaschinen durch den Spiritusmg betreiben siebt, so daß {ließli der Spiritus au ur Kz erzeugung dient. Die Ausstellung bringt in der großen Mittelh, V die feststehenden Motoren in ihren verschiedenen fon und Verwendungszwecken zur Anshauung, während die erste Sej halle in einen Dunkelraum verwandelt is zwecks Vorführung | Spiritusbeleuchtung. Die Reihe der wissenschaftlichen Vort nimmt morgen, Sonnabend, nahmittag thren Anfang, und zwar y als erster Herr Professor Wittelsböfer mit einem tehnisj Vortrag beginnen. er für die Ausstellung bestimmte Katalog y bei Eröffnung noch nit fertig gestellt ; er wird in drei Spra deutsch, englis und französisch, zur Ausgabe gelangen, und zwar y Rücksicht auf die Mitglieder an dem in der Bing woche beginnen Ghemikerkfongreß, der von 2000 Teilnehmern beschickt sein wird, Neuß, 29. Mai. (W. T. B.) Gestern fand die g fünfzigjährigen Bestehens des pesigen erzbischöflig Konvikts statt, an der Vertreter der kirhlichen und der s\taatlig| Behörden teilnahmen. In einer Ansprache dankte der Erzbisf Fischer den Staatsbehörden für das von ihnen bewiesene Wohlwe und forderte die Zöglinge auf, sich namentlichß in den klassig Sprachen eine gründliche Bildung anzueignen, dabei aber die and Weide der Wissenschaft nicht zu Vena Agen, Die preußish ymnasien seien Musteranstalten vor aller Welt. Er hoffe, daß) ute Einvernehmen zwischen Kirhe und Staat ungestört best [eiben werde.

London, 28. Mai. (W. T. B.) Der Lordmayor hatte heute die Mitglieder des Internationalen kolonigl Instituts zu einem Früh stück im Mansionhousf e eingelz Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenby bielt hierbei eine Rede, in der er ausführte, daß London als R eines gigantischen Weltreihs der geeignetste Plaß für|

ersammlung des A ep sei. Die Welt sei groß genug, daß Nationen ihre Kräfte in friedlihem Wirken Seite an Seite betäti fönnten. Feder. neue Arbeiter müsse willkommen En werden, |

dazu beitrage, daß die unbegrenzten Gebiete, die noch öde dal erschlossen werden, und der auf diese Weise die verborgenen K noch unzivilisierter oder halbzivilisierter Völker zu wecken h „Wenn wir*, so führte der Redner weiter aus, „die off Tür, die wir in dieser Stadt fanden, und all das, was y von Ihren hervorragenden Landsleuten über die britische of Tür jenseits der Meere gehört haben, als ein gutes Dmen

die Arbecir, die noch von allen kolonisatorishen Nationen getan wea muß, erwägen, dann wird in der Tat der Ausführung unserer k nialen Aufgaben im Interesse der Menschheit ein großer Di erwiesen werden und cin großer Schritt vorwärts für die Zwee di Instituts getan werden.“ Der Redner {loß mit einem Hoch auf d Lordmayor und die Stadt London.

St. Petersburg, 28. Mai. (W. T. B.) Die Dhe bürgermeister von Berlin, München, Danzig, Post Königsberg und Thorn sind heute abend hier eingetroffen y von Vertretern der Stadtverwaltung empfangen wor

Madrid, 28. Mai. (W. T. B.) Ein wolkenbruchartiz Regen i} über Spanien niedergegangen. Der Ort Pajareë der Provinz Léon is übershwemmt. 40 Häuser sind ei gestürzt und mehrere Personen ums Leben gekommen,

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.) Heute wu hier die Jubelfeier des zweihundertjährigen Y slehens der Stadt festlich begangen. Als vor der Fest auf dem in feierlihem Zuge dorthin gebrahten Boote Pei des Großen die Kaiserstandarte gehißt wurde, erdröh Kanonensalut sämtliher Schiffe, die salutierten 1 Flaggenshmuck anlegten. Beim Winterpalais verein nich die Geistlichkeit mit der dort harrenden Kirchenprozession, ihren Weg nach der Jsaakkathedrale nahm. Die Truppen bild Spalier; unter ihnen befanden sih Kompagnien der unter P dem Großen gebildeten Regimenter, auch des jezigen Wiborg! Regiments, dessen Chef Seine Majestät der Kaijer Wilhelm ist, mit Fahnen aus der Zeit Peters des Großen. Jn Kathedrale erwarteten Würdenträger, das diplomatische Ka die auswärtigen Deputationen und Vertreter der Stadt der Stände die Ankunft der Kaiserlichen Mazestäten.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erft und Zweiten Beilage.)

g am a.

E E

verantwortungsvollen rufen, hat er, mit rei

Posien eines Feldpropstet en Gaben des Geistes unt Herzens autgestattet, von hoher Begeisterung König und Vaterland beseelt, unausgesept seine 6 Kraft diesem hohen Berufe gewidmet und sit allen Kreisen, die mit ihm in Berührung kamen vollste Vertrauen zu erwerbea und zu bews gewußt. : In der Armee wird das Andenken dieses verdic Mannes dauernd in Ehren gehalten werden. Berlin, den 28. Mai 1903. Der Kriegsminister. Allerhöchst mit der Vertretung beauftragt v. Einem.

Verlobt: Frl. Else von Maltit mit Hrn. von Randow (Liegniy). Frl. Ruth von § ninges mit Hrn. Leutnant Carl Frhrn. von Bet (Braunschweig). Frl. Martha Bieder mit { Leutnant Wilhelm f ebling (Oppeln).

Verehbeliht: Hr. Rudolf von Stülpnagd Frl. Eoa von Pogrell (Bad Flinsberg). Leutnant Wilhelm Diodor Frhr. von Budde mit Frl. Margarethe von Heyden (Dt.-Cr

Dresden).

Geboren: Ein Sohn : Hrn. Obeibergrat V (Halle a. S.). Eine Tochter: Hrn. B meister Otte (Tarnowiy).

Gestorben: Hr. Conrad von Hohberg (Nas A E

t. et V F «ns . Oberleutnant a. G L Qs Westend).

zwischen

Verantwortlicher Redaklieur Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berli

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Vet d der NerneutiGen Burn u 1

Acht Beilagen (eins(ließlich BöcsenoBellage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Me 125.

Amlísliches.

Deutsches Reich.

VElannlmaMmMun g,

betreffend die Einrihtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten.

Vom 26, Mai 1903.

Auf Grund der §8 120e und 139 a der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten folgende Vorschriften erlassen:

Q L.

Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf alle Anlagen, in denen Bleifarben oder andere chemische Blei- produkte (Bleiweiß, Bleichromat, Massikot, Glätte, Mennige, Bleisuperoxyd, Pattinsonsches Bleiweiß, Casseler Gelb, eng- lishes Gelb, Neapel-Gelb, Jodblei, Bleizucker usw.) oder blei- haltige Farbengemische als Haupt- oder Nebenprodukt her- gestellt werden. E |

Auf Bleihütten finden diese Vorschriften keine Anwendung, auch wenn darin Stoffe der im Abs. 1 bezeichneten Art her-. gestellt werden.

Ausgenommen bleiben ferner Anlagen, in denen nur im Lartsofe ledig mit einem anderen Gewerbebetriebe fertige

arbstoffe lediglih miteinander gemisht oder mit Del oder irnis angerieben werden.

2.

Die Arbeitsräume, in denen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, müssen geräumig, hoch und so eingerichtet sein, daß in ihnen ein ausreichender be- ständiger Luftwechsel stattfindet.

Sie müssen mit einem ebenen und festen Fußboden ver- ehen sein, der eine leihte Beseitigung des Staubes auf euchtem Wege gestattet. Der Fußboden ist, soweit er sich nicht infolge des Betriebs ständig in feuhtem Zustande be- findet, mindestens einmal täglih feucht zu reinigen.

Die Wände müssen eine ebene Oberfläche haben und, soweit sie niht mit einer abwaschbaren Bekleidung oder mit einem Oelfarbenanstrihe verschen sind, mindestens einmal jährlich mit Kalkmilh angestrihen werden.

S 2%]

Das Eintreten bleihaltigen Staubes sowie bleihaltiger Gase und Dämpfe in die Arbeitsräume muß durch geeignete Vorrichtungen möglichst verhindert werden. Arbeitsräume, welche « gegen das Eintreten bleihaltigen Staubes oder blei- haltiger Gase und Dämpfe nicht vollständig ga t werden können, sind gegen andere Arbeitsräume so abzuschließen, daß in diese Staub, Gase oder Dämpfe nicht eintreten können.

S 4.

Die Schmelzkessel für Blei sind mit gut ziehenden, ins Freie oder in einen Schornstein mündenden Abzugsvorrichtungen (Fangtrichtern) zu überdecken._

Die Innenflächen der Oxydierkammern müssen möglichst glatt und dicht hergestellt sein. Die Orydierkammern und die in ihnen befindlihen Gerüste sind während des Behängens feucht zu erhalten. Die Oxydierkammern sind, bevor jie nah Beendigung des Orydationsprozesses betreten werden, aus- reihend abzukühlen und zu duréiisien sowie durch Einleiten von Wasserdampf agründlih zu durhfeuhten. Das Bleiweiß ist mittels eines kräftigen Wasserstrahls von den Latten oder Rundhölzern abzusprizen. Die Oxydierkammern sind, solange in ihnen gearbeitet wird, genügend zu erhellen.

Die Rohbleiweißvorräte sind während der Ueberführung nah dem Schlämmeraum und solange sie in diesem lagern, feucht zu erhalten. : L L

Die Wände der Orydierkammern sowie die darin befind- lihen Gerüste, Latten und Nundhölzer sind jedesmal vor dem Behängen durch Absprizen mit einem kräftigen Wasserstrahl oder durch Abwaschen von Bleiweiß gründlich zu reinigen.

Der Arbeitgeber hat cinen mit diesen Vorschriften und den sonst erforderlichen Vorsichtsmaßregeln genau pertrauten Meister oder Vorarbeiter zu beauftragen, die bei Entleerung der Orydierkammern vorkommenden Arbeiten unausgeseht zu beaufsihtigen. Die zur Beaufsichtigung bestellte Person ist nah Maßgabe des § 151 der Gewerbeordnung für die Be- folgung der Vorschriften und für die Anwendung der nötigen Vorsicht verantwortlich.

S 6.

Beim Transport und bei der Verarbeitung nasser Blei farbenvorräte, namentlich beim Schlämmen und Naßmahlen, ist die Handarbeit durch Anwendung mechanischer Vor- richtungen soweit zu erseyen, daß das Beshmugen der Kleider uno Hände der dabei beschäftigten Arbeiter auf das möglichst geringe Maß beschränkt wird. Ó

Das Auspressen von Bleiweißshlamm darf nur vor- genommen werden, nahdem die darin enthaltenen löslichen Bleisalze vorher ausgefällt sind.

T,

Die Jnnenslähen der Trocktenkammern müssen möglichst glatt und dicht hergestellt sein.

8 8.

Beim Mahlen, Sieben und Packen trockener bleihaltiger Stoffe, beim Beschicken und Entleeren der Glätte- und Mennige- öfen, beim Mennigebeuteln und bei sonstigen Derr Un, bei denen si dletaliiger Staub entwickelt, muß dur Ab- saugee und Abführungsvorkehrungen oder durch andere

eeignete Vorrichtungen das Eintreten von Staub in die Arbeitsräume verhindert werden : .

Für das Verpacken von Farben geringen Bleigehalts in unbedeutenden Mengen oder in kleinen, zum Vertrieb im Klein- handel geeigneten Packungen, können auf Antrag dur die höhere Verwaltungsbchörde Ausnahmen von der Vorschrift des vorsiehenden Absaßzes zugelassen werden.

Berlin, Freitag, den 29, Mai

8 9.

Apparate, welche bleihaltigen Staub entwickeln, müssen, insoweit nicht nah ihrer Einrichtung und Benuzungsart das Austreten von Staub wirksam verhütet wird, an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vor- rihtungen von gleiher Wirkung so abgedichtet sein, daß das Eintreten des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird.

__ Apparate dieser Art müssen mit Einrichtungen On sein, welhe eine Spannung der Luft in ihnen verhindern. Sie dürfen erst dann geöffnet werden, wenn der in ihnen ent- wickelte Staub sih abgeseßt hat und völlig abgekühlt ift.

8 10. E Arbeiterinnen dürfen in Fabriken der imt 8 1 bezeichneten

Art nur insoweit zum Aufenthalt oder zur T hgung zu-

gelassen werden, als sie dabei der Einwirkung bleihaltigen Staubes oder bleihaltiger Gase und Dämpfe nicht iggefeßt find und mit bleihaltigen Stoffen nicht in Berührung kommen.

Jn Fabriken, welche ausschließ ul oder vorwiegend der Herstellung von Mt Is oder anderen chemischen Blei- produkten dienen, darf jugendlichen Arbeitern eine Beschäfti- gung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Auf die Beschäftigung von jugendlichèn Arbeitern in anderen n der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art finden die Be- timmungen im Abs. 1 entsprechende A

Diese Bestimmungen haben bis zum 1. Juli 1913 Gültigkeit. S 11

Der Arbeitgeber darf in Räumen, in denen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, nur Ne Ms zur Beschäftigung zulassen, welhe eine Be- cheinigung eines approbierten Arztes darüber beibringen, daß sie weder \wächlich, noch mit Lungen-, Nieren- oder Magen- leiden oder mit Alkoholismus behaftet find. Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem Gewerbeaufsichts- beamten (P 139 b der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen.

S 12.

Der Arbeitgeber darf mit dem Beschicken und Entleeren der Oxydierkammern nur solhe Personen beschäftigen, welche mit den Gefahren des Betriebs genau vertraut sind. Die iee slenB darf die Dauer von aht Stunden täglich nicht überschreiten. Sie muß bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden mindestens durch drei einstündige Lauen unter- brochen werden. Bei kürzerer Dauer der Beschäftigung ist den Arbeitern nah je zwei Stunden Arbeitszeit eine einstündige Pause zu gewähren. |

Mit dem Packen von Bleifarben, eas Farben- gemishen und anderen chemischen Bleiproduften in trockenem Zustand und mit dem Schließen der damit gefüllten Fässer dürfen die Arbeiter nicht länger als a kunden Lo be- schäftigt werden. Diese Bestimmung findet auf die äfti- gung an Packmaschinen keine Anwendung, falls die Maschinen mit gut wirkenden Staubabsaugevorrihtungen versehen sind oder sonst nah ihrer Einrichtung und Benußungsart das Aus- treten von Staub wirksam verhütet wird.

Personen unter achtzchn Jahren dürfen mit den in Abs. 1, 2 bezeichneten Arbeiten überhaupt nicht beschäftigt werden. Für die Beschäftigung mit dem Verpacken von Farben geringen Bleigehalts in unbedeutenden Mengen oder in kleinen, zum Vertrieb im Kleinhandel geeigneten Packungen können auf Antrag durch die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von dieser Vorschrift zugelassen werden.

Im übrigen dürfen Arbeiter, welche bei ihrer Beschäftigung mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommen, innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Stunden aus- \chließzlich der Pausen niht länger als zehn Stunden beschäftigt werden. e 18

Der Arbeitgeber hat alle mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter mit vollständig deckecnden Arbeitsanzügen und einer Mühe, die mit dem Entleeren der Orydierkammern beschäftigten Arbeiter auch mit geeigneter Fußbekleidung zu versehen. a i

d "74

Mit Staubentwickelung verbundene Arbeiten, bei denen der Staub nicht sofort und vollständig abgesaugt wird, darf der Arbeitgeber nur von Arbeitern ausführen lassen, welche Nase und Mund mit Nespiratoren oder feuhten Shwämmen bedecki haben.

S 156.

Arbeiten, bei denen eine Berührung mit gelösten Blei- salzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter aus- führen lassen, welche zuvor die Hände entweder eingefettet oder mit undurchlässigen Handschuhen verschen haben.

S 16.

Die in den 8 13, 14, 15 bezeichneten Arbeitskleider, Respiratoren, Schwämme und Banne hat der Arbeit geber jedem damit zu versehenden Arbeiter besonders in ausreichender Zahl und zwecktentsprehender Beschaffenheit zu überweisen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß diese Gegenstände stets ihrer Bestimmung gemäß | und nur von denjenigen Arbeitern benußt werden, welchen fie zugewiesen sind, und daß sie in bestimmten Zwischenräumen, und zwar die Arbeitskleider mindestens jede Woche, die Nespiratoren, Mundschwämme und Handshuhe vor jedem Gebrauche ge reinigt und während der Zeit, wo sie sich niht im Gebrauche befinden, an dem für jeden Gegenstand zu destimmenden Playe aufbewahrt werden. S

S 1e.

Jn cinem staubfreien Teile der Anlage muß für die mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter ein Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon cin Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und siaubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit ge- heizt werden. Jn dem Spciseraum oder an einer anderen ge eigneten Stelle müssen sich Vorrichtungen zum Erwärmen der Speisen befinden.

In dem Wash- und Ankleideraume müssen Wasser, Gefäße zum Mundspülen, zum Neinigen der Hände und

1903.

Nägel geeignete Bürsten, Seife und Handtücher sowie Ein- richtungen zur getrennten Verwahrung der Arbeitskleider und derjenigen Kleidungsstücke, welhe vor Beginn der Arbeit ab- gelegt werden, in ausreichender Menge votliánbes sein.

Der Arbeitgeber hat den mit dem Entleeren der Orydier- kammern beschäftigten Arbeitern täglich T Beendigung dieser Arbeit, den übrigen mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweimal wöchentlih während der Arbeitszeit Gelegenheit zu geben, in einem geeigneten, während der kalten Fahreszeit ( chciton Raume innerhalb der Betriebsanlage ein warmcs Bad zu nehmen.

8 18.

Der Arbeitgeber hat die Ueberwahung des Gesundheits- zustandes der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter einem dem Gemwerbeaufsihtsbeamten (8 139h der Leo gs sowie dem zuständigen Medizinal- beamten namhaft zu machenden approbierten Arzte zu über- tragen, der mindestens zweimal monatlich die Arbeiter im Be- trieb auf die Anzeichen etwa vorhandener Bleierkrankung zu untersuchen hat. :

Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die einer Bleierkrankung verdächtig sind, zu Beschäftigungen, bei welchen fie mit Bleï oder bieibaltigen Stoffen in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht d: folhe Arbeiter aber, die sih den Einwirkungen des Bleies und bleihaltiger Stoffe gegen- über besonders empfindlich erweisen, find dauernd von der Beschäftigung auszuschließen.

S 19,

Der Arbeitgeber is} verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechsel und Bestand sowie über den Gesundheitszustand der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter ein Buch zu führen oder dur einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Nichtigkeit

der Eintragungen, soweit sie niht vom Arzte bewirkt werden, verantwortlich.

Dieses Kontrollbuch muß enthalten :

1) den Namen dessen, welcher das Buch führt,

2) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesund- heitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes,

3) Vor- und Zunamen, Alter, Wohnort, Tag des Ein- tritts und des Austritts eines jeden der im Absaßz 1 bezeih- neten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung,

4) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters,

5) den Tag der Genesung,

6) die Tage und Ergebnisse der im S 18 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen.

Das Krankenbuch is dem Gewerbeaufsihtsbeamten (S 139 b der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen izi beamten auf Verlangen vorzulegen.

a8 D0.

Der Arbeitgeber hat Vorschriften zu erlassen, welche außer einer Anweisung hinsichtlich Tes Gee der in den SS 13, 14, 15 bezeihneten Gegenstände folgende Bestimmungen für die mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter enthalten müssen:

1) die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bringen;

2) die Arbeiter dürfen Nahrungsmittel nicht in D S Arbeitsräume mitnehmen. Das Einnehmen der Mahlzei ist ihnen, sofern es nicht außerhalb der Anlage stattfindet, nur im Speiseraum (8 17) gestattet ;

3) die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben ;

4) die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mundschwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei denjenigen Arbeiten, für welhe es von dem Arbeit- geber vorgeschrieben ist, zu benugen;

5) das Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tahak während der Arbeit ist verboten;

6) die in der Anlage vorhandene Badeeinrichtung ist von den mit dem Entleeren der Oxydierkammern beschäftigten Arbeitern täglich nach Beendigung dieser Arbeit, von den übrigen mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweimal wöchentlih zu benußten.

Außerdem ist in den zu erlassenden Vorschriften vor- zuschen, daß Arbeiter, welche troß wiederholter Warnung den vorstehend bezeihneten Vorschriften zuwiderhandeln, vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können.

Zsstt für einen Betrieb eine Arbeitsordnung erlassen (§8 134a der Gewerbeordnung), so sind die vorstehend de- zeichneten Bestimmungen in die Ardeitsordnung aufzunehmen.

S 21.

Jn jedem Ardbdeitsraume sowie in dem Anlkleide- und dem Speiseraume muß eine Abschrift oder ein Abdruck der 8 1 bis 20 dieser Vorschriften und der gemäß § 20 vom Ardeit- geber erlassenen Vorschriften an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen.

Der Arbeitgeber ist für die Handhadung der im 2 Abi. 1 bezeichneten Vorschriften verantwortlich. Er hat einen t

| oder Vorarbeiter zu beauftragen, die genaue Befolgung der im §2

Abs. 1 unter Nr. 3 und 6 vorgesehenen Bestimmungen

ju überwachen. Die zur Ueberwachung destellte Person ist Makagade des § 151 der gy ea vament À q die Desaiquog der Vorschriften und sür die Anwendung der nötigen verantwortlih. Der Ardeitgeder i|t verpflichtet, Ardeiter. welche den auf Grund des L 2) Adj. 1 von ihm erlassenen

Vorschriften troy wiederholter Warnung zuwiderhandeln, aus der Arbeit zu entlassen. S V

N s Neue Anlagen, welche der HersteTung der im 8 1 L bezeichneten Stoffe ‘dienen sollen, dürfen eri ia Did hei werden, nachdem ihre Errichtung dem gen Gewerde-

aufsihtsdeamten (Z 139h der i angezeigt t.