1903 / 139 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

zwischen den Kartellen und wirtschaftlichen Verbänden in

leßten Zeit gefunden haben, so liegen doch Beweise vor an O Taeis erbrac werden, daß es noch oft, will nit sagen, an dem guten Willen ju einer Ver- ständigung, aber, wenn ih mi so ausdrücken darf, an dem weiten Ueberblick der Kartellleiter über die wirtschaftlichen und allgemeinen Po ihrer Maßnahmen und dadurch an der notwendigen Vorausseßung zu einer Verständiy ung Heren hat. Dafür, daß diese Empfindung auch in wirtf, haft ichen Kreisen D chend ist, daß man auch dort hofft, daß diese auf breiter asis angelegten, unter der Aégide der Reichsverwaltung statt- findenden Verhandlungen dazu beitragen können, einen Aus- gleih zwishen den Juteressen der Kartelle und den Bedürfnissen ihrer Abnehmer herbeizuführen, dafür scheint mir der Umstand u sprechen, daß seit der leßten Sißung zahlreiche Wünsche sowohl von Kartellen wie von Abnehmern der Kartelle an uns herangetveten sind, eine Aussprache zwischen diesen Kartellen und ihren Abnehmern E und ih möchte auch arine ags daß von industrieller Seite der Gedanke aus- esprochen worden ist, diese Verhandlungen zwischen den Kartellen und ihren Abnehmern möchten regelmäßig in be- stimmten Zeitabschnitten wiederholt werden.

Jch glaube also, meine Herren, wenn unsere Besprehung--niht nur in dem Sinne geführt wird, Material für eine geseßlihe Regelung des Kartell- wesens zu sammeln, sondern wenn zugleih auch das Ziel verfolgt wird, auf eine Verständigung, einen Ausgleis der entgegenstehenden Jnteressen hin- zuwirken, daß es dann möglich sein wird, das schwierige Problem der Kartellfrage seiner Lösung wesentlich näher zu führen.

Meine Herren, ih darf nun vielleiht auf die ge- schäftliche Behandlung unserer Tagesordnung eingehen. Der Fragebogen liegt Jhnen bereits vor, und wie Jhnen auch aus den früheren Verhandlungen bekannt sein wird, stellt er gewisser- maßen die Tagesordnung für unsere Besprechungen dar. An die einzelnen Fragen können eine ganze Reihe von Unterfragen geknüpft werden. Jh möchte nun vorschlagen, daß wir zu- nächst Frage 1 bis 8 im Zusammenhange behandeln, und ih werde mir dann gestatten, über die Organisation und wirt- schaftliche Bedeutung des Kokssyndikats einige Ausführungen zu machen. Jm Ems hieran würde wohl eine kurze Ge- neraldebatte stattzufinden haben und sodann eine Spezialdebatte über die einzelnen Fragen 1 bis 8 folgen. Alsdann würden wir die Preispolitik des Kokssyndikats (Frage 9) behandeln, und ih möchte vorschlagen, daß wir wie in den früheren Verhand- lungen eine Einteilung vornehmen und zwar erstens behandeln die Preispolitik des Naidgadiats in Bezug auf die Sieger- länder Roheisenindustrie, dann in Bezug auf das Minette- revier, dann in Bezug auf die Eisenindustrie des rheinisch- westfälischen Jndustriebezirkes und endlich in Bezug auf die Industrie und die Landwirtschaft der übrigen Bezirke. Wir würden dann übergehen zu Frage 10 und die Frage des direkten Bezugs von Koks durch die einzelnen Jndustrien be- andeln und würden dann vorweg nehmen die Frage 14. Die

rage 14 lautet: „Hat das Kartell einen Einfluß ausgeübt auf die Qualität und die Herstellungskosten der s\yndizierten Er- zeugnisse?“ Jch glaube, ieh es heute zu einer lebhaften Er- örterung über die Qualitätsfrage kommen wird, und es wäre deshalb vielleiht zweckmäßig, wenn wir diese Frage leich vor- wegnehmen würden. Schließlich würden wir dann die Fragen 11, 12 und 13 einzeln behandeln. Wir könnten nunmehr in die Sache selbst Meine S: Es D Jhnen bekannt, in welch schwieriger Lage sih der rheinish-westfälishe Kohlenbergbau im Beginne der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts befunden hat. Jns- besondere die Kokserzeugung nahm von Jahr zu Jahr zu, \o- daß sich die Unterbringung der erzeugten Menge immer E gestaltete. Das gegenseitige Unterbieten und Preis- leudern stellte die Rentabilität der bestehenden und in Ent- te

eintreten.

M Diese mißlichen allmählich_ regelmäßig wieder-

\

fichun begriffenen Koksanstalten in Frage. erhältnisse führten dazu,

kehrende Versammlungen von Koksinteressenten zu veranstalten

ühren. Diese Versammlungen legten den Grund zu der im Jahre 1882 in Dortmund gegründeten ersten Koksvereinigung, einem Kartelle, welches dur Festsezung von Minimalpreisen eine angemessene Verwertung des im Oberbergamtsbezirk Dortmund produzierten Koks erstrebte, ohne, wie es in den Saßungen heißt, durch künstliches ungesundes Hinaufschrauben des Preises die Konsumtion von Koks einzuschränken. Es würde zu weit führen, wenn ih auf die Entwickelung dieser ersten Vereinigung näher eingehen wollte. Sie ist ausführlih dargelegt in einer Abhandlung, welche gelegentlich des zehnjährigen Bestehens des Kokssyndikats von diesem herausgegeben worden L möchte nur drei Momente, die mir auch für die Folgezeit von Bedeutung zu sein scheinen, aus der Geschichte dieser ersten Ver- einigung hervorheben, nämli erstens, daß damals [on ver- sucht wurde, eine Annäherung an das belgische Ko ssyndikat

rbeizuführen, ferner die Anbahnung einer allerdings nicht zu tande gekommenen Verständigung mit den größtenteils in der Siegerländer Roheisenkonvention geeinigten Siegerländer Roh- eisenproduzenten, und drittens möchte ih hervorheben, daß die Vereinigung sich zur Durchführung ihrer Zwecke shon nah kurzer Zeit genötigt sah, Bestimmungen aufzunehmen, welche die Durchführung einer Produktiongeinscräntung ermöglichten.

ndejsen war dieje Dns namentlich infolge der niedrigen reisangebote der außerhalb der Konvention stehenden Kokereien weder in der Lage, die Minimalpreise noch die Produktions- einshränkung aufrecht zu erhalten, so daß fie sich im Jahre 1884 wieder auflöste. Der Gedanke des Zesammenz [usses der Kokereien blieb aber dennoch wah und machte sich in den folgenden n fort

li dem Zwecke, eine Aussprache über die Marktlage herbeizu-

des wirtschaftlichen Niederganges, welcher sich in einem fort- währenden Sinken der Preise bei gleichzeitiger Ueberproduktion kennzeihnete, immer stärker geltend, so daß im Jahre 1885 auf Anregung des Vereins für die bergbaulichen Juteressen im Oberbergamtsbezirk Dortmund die Koksproduzenten und Besiyer von Kohlenzehen wiederum zu einer Bes g zusammen- traten, um über die Schritte zu beraten, welche geeignet seien, die Marktlage für die Koksindustrie zu verbessern. Die Ver- treter dieses striezweigs sprachen sich LEE dahin aus, daß die g eines Syndikats zu erstreben sei. Es wurde darauf ein Statut entworfen, welches auf dem Gedanken beruhte, für mte Zeitabschnitte die Grundpreise für Koks- kohlen und Koks und die Verkaufsbedingungen (est stellen und Regelung des Angebots und der Nacirage s 6-

die Produktion und den Absay in Koksfohle

Koks mit bindender Kraft für sämtliche Mitglieder.

der Koksanstalten Dortmund“.

und Fetikohlenzehen m 1890 w l aue L Dl Fulgnmenleus

die Aktiengesell „Westf Ko mgt gebildet wurde. Dieses Syndikat ist auf age Agent wie das Rheinish-Westfälishe Kohlensyndikat, dessen Gründung aller- dings erst einige x erfolgte. Das Westfälische Koks- \syndikat ist eine eng mit dem Siße in Bochum. Gegenstand des Unterne ist der An- und Verkauf von Koks und Kokskohle. undkapital beträgt 400 M und ist eingeteilt in “den Namen lautenden Aktien von je 200 s, deren U gung an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist. Organe der Ei sind der Rate der Aufsichts d die Generalversammlung. Der Aufsichtsrat, welchem die Ee nitiative und die ganze Leitung - der, C eITE liegt, besteht aus 15 Mitgliedern und wird dur die Generalversammlung auf die Dauer von höchstens fünf Jahren gewählt; er ist beschlußfähig, wenn mindestens aht Mitglieder anwesend sind. Die General- versammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Viertel des Aktienkapitals vertreten E ede Aktie gewährt eine Stimme. egenstand der Beschlußfassung der versammlung sind: ; a. Der Geschäftsbericht, þ. Jahresbilanz und Erteilung der Entlastung an Vor- \tand und Aufsichtsrat, . Verwendung des Reingewinns, . Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfer, . Abänderung der Statuten, f. Aufsicht und Ueberwachung der Geschäftsleitung und des Vorstandes. Zu diesem Zwecke kann die Generalversammlung ein oder mehrere Mitglieder der Kontrolle halber abordnen. ale Aktien E welhe den Namen gesellschaft Westfälisches ynditat“ führt, steh über das eigentliche Karte

General-

„Alktien- nun gegen- j , nämlih die VerÄnigung der Kokerei- und Zechenbesißer, welche einerseits mit der Aktien- gesellschaft und andererseits unter einander einen Vertrag abge- E haben, der bezweckt, p die Zukunft jede Konkurrenz auf dem Koksmarkt auszuschließen und, soweit tunlich, feste Vereinbarungen über die Beteiligung am Gesamtabsay sowie über Preise und Lieferungsbedingungen zu erreichen. Dieser Doppelvertrag 1e o auf der gleichen rechtlihen Grundlage wie derjenige des Rheinish-Wesi Êlischen Kohlensyndikats, welchen ih bei Besprechung dieses Syndikats näher dargelegt habe.

Ehe id nun auf d anisation des Kartells näher ein- gehe, muß ih vorauss{i ß im Jahre 1893 das Rheinisch- Westfälische Kohlensy ‘gegründet wurde. Da die Mitglieder des Kokssyndikats größtent ihrex Eigenschaft als Kokskohlen- zechenbestßergleichzeitigauchMitglieder des Rheinish-Westfälischen Kohlensyndikats sind, so war von vornherein eine enge Fühlung zwischen beiden Syndikaten eine ct chaftliche Notwendigkeit. Demgemäß wurde ischen beiden Syndikaten im Jahre 1895 ein Vertrag auf Grundlage goeblossen: Die Aktiengesellschaft Westfälisches zin yndikat über- trägt den Allein x zeitigen sowie der später noh hinzu- tretenden Kokspro ihr Mitalieder dem Ko Der gesamte L r bnga (f rtch'

We fälisches Ko

direkter und selbständiger. Wenn nah Lage des Marktes die Koksproduktion eine Einschränkung erfahren muß, so soll diefe von den Koksproduzenten allein und selbständig beschlossen werden; sie unterliegt jedoch der Genehmigung des Vorstandes des Rheinisch Westfälischen Kohlensyndikats. Gegen die Ent- schoidung des Vorstandes des leßteren steht den Organen des Westfälischen Kokss\yndikats der Rekurs an den Beirat des Kohlensyndikats zu, welch leßterer dann endgültig entscheidet. Die Alktiengesell)haft Rheinis - Westfälishes Kohlen/syndikat verpflichtet ih, während der Dauer dieses Vertrages den Privat- kokecreien Kokskohle weder zu G noch zu liefern, vielmehr in allen Fällen die für die Privatkokereien nötigen Kokskohlen nur an das Westfälische Kokssyndikat allein abzugeben und dicsem die Regelung des Verhältnisses zwishen dem Kokssyndikat und den Privatkokereien zu überlassen. Ohne Zustimmung des Kohlensyndikats darf das Koksfyndikat keine Kohlen von solchen Zechen ankaufen, die dem Kohlensyndikat nicht angehören.

Einen wesentlihen Teil des Vertrages zwishen dem Kohlen- und dem Kokssyndikat bildet die Geschäfts- und Lieferungs- Ung. Die erstere enthält die Bestimmungen über die Zu- ständigkeit der einzelnen Organe des Kokssyndikats. Diese Organe sind der Auffichtsrat, der Vorstand, die Versammlung der Kokereibesiger und die Kommission zur Bildung der Be teiligungsziffer.

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern, zwei Mitglieder müssen dem Vorstande des Rheinish-Westfälischen Kohlensyndikats angehören. Der Auffichtsrat seyt die Ver rechnungspreise fest, er entsheidet darüber, ob ein Bedürfnis jur Einberufung der Versammlung der Kokereibesizer vorliegt.

r Vorsitzende des Auffichtsrats führt den Vorsiy in den Versammlungen der Zechenbesiger. Jm Falle des Widerspruchs gegen eine von dem Vorstande verhängte Strafe eutscheidet der

ufsichtsrat unter Zulassung des Rekurjes au die Versammlung der Kokereibesizer. Der Aufsichtörat kann auch unmittelbar bei Verstößen gegen die Geschäfts- und Lieferungsordnung Strafen verhängen, gegen welche gleichfalls Rekurs an die Versammlung der Zechenbesigzer zulässig ist. Endlich entscheidet der Aufsichts rat endgültig gegen Entscheidungen des Vorstands darüber, ob etwa ein Verschulden eines Müigliedes bei der Lieferung von Koks vorliegt.

Der Vorstand des Westfälischen Kokssyndifkats hat die Funktionen eines geschäfstsführenden Organs des Koks- ynditats. Es ist ihm zugleich die Konirolle über die zur Durh führung der Karte e getroffenen Maßnahmen gegeben. So hat er z. B. das Recht, Verladung und Versand jedes der kontrahierenden Kokereibestyer unter Zuhilsenahme pmiligar Geschäftsbücher darauiin zu fonirollieren, ob er den j stimmungen der Geschäfts- und Lieferungsordnung nahkommt Außerdem sind besondere Kontrolleure llt, welhe Chemifer- sind und die Qualität des Koks zu untersuchen haben.

Was nun die Versammlung der Kokereibesiyer anlangt, so haben sich die im Westfälischen Kolssyndikat ver- einigten Kokereibesi verpflichtet, zu den vertragsmäßigen Versammlungen zusammenzutreien und ih denjenigen y schlüssen zu unterwerfen, welche in diesen Versammlungen mit Stimmenmehrheit gefaßt werden. Jeder Kokereibesizer hat für je volle 1000 Tonnen seiner festges

eyten Beteiligungsziffer eine Stimme in den Versammlungen. Die Befugnisse der Ver

sammlungen der Kokereibesiger sind in folgenden Bestimmungen AURNDE: es liegt ihnen ob: erstens die Wahl der Mitglieder ur Feststellung der grundlegenden Beteili ngsziffern, zweitens ie hlußfassung über A auf Vorschlag des Vorstandes

auf kürzere oder längere Zeit einzuführende Produktions- einshränkungen, drittens Beschlußfassung über Umlagen bezw. Beiträge in Prozenten der Fakturabeträge und endli viertens die Entscheidung über Berufungen gegen Kommissionsbeschlli} und Strafen. z

Die Kommission zur R Ee ung der Beteiligungs- ziffern S aus vier Mitgliebern, zwei Technikern und einem Kaufmann fowie einem Mitgliede des Westfälischen Kokssyndikats. Die Mitglieder, welhe an der Entscheidung teilzunehmen haben, werden vom Aufsithtsrat nach dessen bestem Ermessen für jeden einzelnen Fall so gewählt, daß sie weder als Beamte noch als Aktionäre oder Gewerke an der inter- essierten Kokerei beteiligt sind.

Endlich enthalten die Verträge noch Bestimmungen über die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Kokerei- ees von denen ih nur einige besonders wichtige hervor- heben will. R ist die Verpflichtung aufgenommen, daß während der Dauer des Vertrages jeder Kokereibesizer sich des Verkaufs von Koks, foweil Ausnahmen nicht vorgesehen sind, an andere als an die Me N a Koks\yndikat zu enthalten hat. Jeder Kokereibesißzer ist ferner nah Maßgabe seiner Beteiligung zu entsprechender Lieferung verpflichtet, falls er niht mit mindestens vierwöchentliher Frist beim Vorstande des Westfälischen Kokssyndikats eine Verminderung seiner ALESN beantragt hat. Ferner ist jeder Kokereibesißer für gute und vorschriftsmäßige Lieferung der vom Westfälischen Kohlensyndikat angekauften Mengen und Sorten verantwortlich. Falls einer der kontrahierenden Kokercibesißer Koks unter Um- gehung des N en Koks\yndikats verkauft, hat er an dieses eine Strafe von 50 F für jede Tonne zu entrichten. Wegen j onstiger Uebertretungen der Béltirnalngrk der Geschäfts- und Lieferungs8ordnung verpflichtet sich jeder der kontrahierenden Kokereibesißer an das Westfälische Kohlensyndikat eine Strafe von 1000 M für jeden Kontraventions fall zu zahlen.

Jch gehe nun über auf die ot ‘e des Kokssyndikats und komme zuerst zu der Frage der Regelung der Produktion. Als Grundlage für die Beteiligung am Gesamtabsaß gilt die von der bin zur Feststellung der VBeteiligungs- zifffern festgeseßte Einshäßgung, welche auf Grund der tatsäch lichen Leistungsfähigkeit und mit Rücksicht auf den Zweck der Anlage wenn es sih z. B. etwa noch um die Gewinnung von Nebenprodukten handelt vorzunehmen ist. Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission, sofern es sich um die erste Aufnahme in die Zahl der Koksproduzenten handelt, nur die tehnishe Möglichkeit der Produktion und die Gesamtlage der Kokerei bezw. Zeche, sofern es sih um eine beantragte Koks produktionsvermehrung handelt, dagegen auch die Verhältnisse des Koksmarktes in Betracht zu ziehen. Falls die Lage des Marktes eine Einschränkung der gesamten Produktion bedingt, so hat eine gleihmäßigè prozentuale Einschränkung der Pro- duktion durch Beschluß der Versammlung der Nefere ente: zu erfolgen. Mehrere Kokereianlagen, welche einer Gesellschaft oder einem im Kohlensyndikat angemeldeten Verkaufsverein an- geren werden in Bezug auf Sestnng der D Ugo, ziffer als ein Ganzes betrachtet. Eine zugebilligte Produktions- vermehrung für eine Koksanlage soll jedoch nur insofern zu Recht bestehend sein, als sie auch wirklich es der betreffenden Koksofenanlage erreicht wird. Diese Vorschrift hat die Bedeutung, daß kein Syndikatsmitglied cinen über seine Leistungsfähigkeit hinausgehenden Anteil am Gesamtabsay besißen soll.

Bei der Kontingentierung der Koksproduktion zu Beginn der Tätigkeit des Kokssyndikats war man dahin gelangt, nicht die tatsächliche gegenwärtige Absaßzmenge bezw. die Produktion eines bestimmten Zeitraumes als Grundlage für die Beteiligung zu bestimmen, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Es ijt daher auch nicht erforderlih, daß bei einer etwas höheren Produktion jederzeit und ohne weiteres eine Berichtigung der Beteiligung einer Kokerei in der Richtung nach oben stattfinden muß. Die Beurteilung, in welcher Weise die Feststellung der Leistungsfähigkeit erfolgen soll, ist - der Kommission zur Fest stellung der Beteiligungsziffern überlassen. Die Kommission hat nun den Grundsay aufgestellt, daß die Leistungsfähigkeit der im Dortmunder Bezirk bestehenden verschiedenen Koksofen systeme, Normal-, Teer- und Gasbrenneröfen, in erster Linie von der wechselnden Art der Kokskohlen und deren Verkokungs fähigkeit, ferner von dem Ofensystem, den Zugverhältnissen jo wie den Temperaturverhältnissen und von der Betriebs handhabung der Oefen abhängen.

__ Wie fich die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Ofensystemc im Laufe der lezten Jahre verschiedenartig entwickelt hat, zeig! die nachstehende Uebersicht, nah welcher bei den Teeröfen

je nach Ofensystem und Kohlengattung 6 Haupteinshäßungs gruppen und bei den Normalöfen 5 derselben sih ergeben Diese Uebersicht lehrt, daß eine jede Einshäzung einer be sonderen Prüfung vorbehalten bleiben muß.

Leistung der Koksöfen. a) Theeröfen: 128 Oefen... . 2004 O. „% «c On S I H T S 4455 E O x3 «S 300 000 t O. —ck Os 168000 t T5 Desen 2124 000 t in Prozenten der Gesamtleistung = 33,8 9%,

b) Normalöôfen:

1500 Oefen . ... 700t = 1050000 t | 814 is ..,. 800t=- 2651200 t gv D. 900 t = 234000 t

180 , ..,. 6t=- 1738890t 60 ,.,.,-, Wte. O 5314 esen ITO O t Ich möchte noch hervorheben, daß die Kommission folgende ormen ausgestellt hat, nach welchen die Anträge auf Feist stellung der Beteiligungsgiffern zu behandeln sind: s für Normalöfen von 9 m Länge 700— 800 t per Ofen und Jahr für Normalöfen von 10 m

und für Tee

115 200 t 340 000 t 783200 t 417 600 t

U

6620

v E

Jahr

Teerósen ohne Gasunterfeuerung: älteren Systems (

_ neueren Systems... . ._, 1000

für Teerôfen mit Untergas- feuerung . E A 1250

1000 t

1000 t 120 t

1450 t

ahl der

be eine Tabelle aufgestellt, welche die d i i foe! tanden

gutsó eit Bestehen des Kokssyndikats angibt. Es jiernach im Jahre:

18991.

Ende 1893 .

“E.

O

O6

O

1898 .

O

A0: 8620

G S 8907

Mas die Beteiligungsziffer im Kokssyndikat anlangt, so liegt auch darüber eine Tabelle vor für die Jahre 1891 bis 1908. Die Beteiligungs3ziffer hat sih hiernach von 3 863 672 t im Jahre 1891 auf 8647 194 t im Jahre 1903 gehoben.

Was die Produktionseinshränkung anlangt, so betrug fie im Durchschnitt der Jahre

1K ¿ea d 1995 t I) ¿6 1896 .. Ie 100 a IOVD 4 I 4 LOUL 1/5 1902 23,93 9% u

Ein zweites Mittel, wodurch das Kokssyndikat seine wee zu erreichen sucht, . liegt in der Feststellung der reise. Die Preise werden vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes festgeseßt, und zwar in folgender Weise. Der Aufsichtsrat normiert Verrehnungspreise für alle Sorten Koks, zu welchen die ausführenden Kokereien dem Westfälischen Koks- syndikat diese Erzeugnisse berechnen und zu denen das West- fälishe Kokssyndikat die Lieferungen den betreffenden Kokereien gutschreibt. Das Kokssyndikat tritt den beteiligten Kokerei- hesizern gegenüber als Selbstkäufer auf. Dem Vorstande ist es gestattet, die Verrechnungspreise in dringenden Fällen zu unter- \hreiten, jedoch beim Verkauf im Jnland nur mit Genehmigung des Aufsichtsrats. Das Westfälische Kohlensyndikat hat die durch Unterschreitung der Verrehnungspreise entstehenden Ver- luste zu tragen. Was das Westfälische Kokssyndikat über die Perrehnungspreise hinaus tatsächlich erzielt, verbleibt der

liefernden Kokerei und wird derselben monatlih gutgeschrieben.

Jh gehe jeyt über auf die Absaßgverhältnisse des Kofssyndifats und möchte hier unterscheiden den Absaß nah Bezirken und den Absaß nah Jndustriezweigen. Weit- aus der größte Teil der Kokserzeugung, etwa 80 9%, geht an die Hochofenwerke, etwa 14 9% gehen an die Eisengiepereien, Malen, Eisenbahnen und Fabriken aller Art und 6 %

finden als Brech- und Siebkoks für alle Zwecke Verwendung. Es betrug der Absay an:

5966 Stü 676L TI07 7957 7334 7616 8082 8016

8 9/4 der Beteiligungsmenge 14,6 9% ti

t t

tr

Jd Jd

1 r

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[44

1900 1901 1902 t t t

1) Hohofenwerke: Lothcingen Luremburg Ruhrrevier Nafsau- Siegen . . .

Andere JInlandöhütten .

1257 496 1 079 368 913 031 755 713 545 080 4 550 688

992 355

1 087 614 901 829 831 735 617 325 510 130

3 948 633

1 305 802 1019 532 639 934 535 701 497 833

3 998 802

2) Eisengießereien, Fabriken, Eisenbahnen, Metallhütten 2c. . 3) Breh- und Siebkoks für E a

898 997] 738 800

583 718] 526 846) 523 581

Wie bereits erwähnt, ist die Hochofenindustrie weitaus die wichtigste Abnehmerin des Kokssyndikats; die Entwicklung der Koksindustrie steht daher auch in engem Zusammenhang mit der Roheisengewinnung. Bei der Kokserzeugung im Koks- syndifat stellte sich die Zunahme von 1891 bis 1899 auf 78 °%, diejenige der deutschen Roheisenerzeugung auf 75,4 9%. Jch aebe anbei eine Uebersicht über die Absaßysteigerung der Kokslieferungen an die Hochofenwerke seit Gründung des Westfälischen Koks fondikats 1891—1902:

| Ausland: i Inland | Belgien; | Zusammen | Desterreich t | t, t f t

Meinette-

Jahr Revier

1891 1474 432 1892 1 706 426 1893 18,6 666 1594 2 222 003 1895 2 070 326 1896 2 304 150 1897 2 536 896 1898 2490 171 1899 2 783 338 1900 3116 857 1901 2 743 808 263 441 4 966 439 1902 2 996 544 1 673 468 322 008 4 992 020

Von wesentlichem Einfluß auf die Ruhrkokserzeugung ist der Absay nah dem Minetterevier, worunter das Koks- syndifat den Roheisenproduktionsbezirk von Luxemburg, Lothringen und das französishe Departement Meurthe et Mosfelle versteht ; da die Hauptdeckung des Bedarfs der dortigen Hochöfen von der Nuhr aus erfolgt und von Jahr zu Jahr zugenommen hat, so ergibt sih daraus ein Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung des Minettereviers und der des Koks- syndifats. Die Aeg ves Kokssyndikats nah dem Minette- revier stieg von“1 474 432 t im Jahre 1891 auf 311687 {t im E 1900 und auf 2996 544 t im Jahre E

Das zweitwichtigste Absazgebiet des Kokssyndikats in Bezug auf die Hoch ist das Ruhrrevier. Der Absay dorthin betrug im Jahre 1900 913 000 t. An dritter Stelle steht der Nassauer-Siegerländer Roheisenindustrie-Bezirk; dorthin betrug der Absay im Jahre 1900 75500 t. Will man eine Unter-

dung ma zwischen dem Absah des vom Kokssyndikat gelieferten Koks an die einzelnen deutschen Wirtschaftsbezirke nah geographischen Grenzen, so entfallen:

1 285 445 1 108 383 974 979 997 687 1 058 372

2 852 C00 2 958 126 3 064 817 3 558 380 3 531 514 4 083 455 4 643 452 4 584 704 5 071 458 5 768 769

92123 | 143317 | 233172 | 338690 | 402816 | 296180 |! 384904 | 297 093 381 670 | 438 088 | j}

1900 1901 1902 t t, t

3 391 926] 2966 553| 2 461 164

371291| 404447| 464 300 1283 746| 1100 617| 1 315 172 1079 798| 902 859| 1 020 547

6 126 761] 5 374 476] 5 261 183

Sa s Die überseeishe Ausfuhr bildet für die im Kokssyndikat vereinigten Zechen ein Abflußventil für den Teil der Produktion, welcher je nah der Marftlage im ) l werden kann, ‘und gleichzeitig den Ausgleich für ein etwaiges Anschwellen des Jnlands Car, Aus einer Tabelle, die ich Fhnen vorzutragen mir erlaube, ist ersihtlich, daß im Jahre 1897 und 1900 die bis dahin T umfangreiche überseeische Ausfuhr im Interesse des heimischen, Marktes wesentlich ein- geschränkt wurde. Nach Angabe des Syndikats wurden nur die- jenigen Mengen über See abgeseßt, welche zur Festhaltung der wichtigsten Auslandsbeziehungen nicht entbehrt werden konnten. Während die üibètsceifGs Ausfuhr im Jahre 1893 269 000 t betrug und im Jahre 1896 auf 297 000 t. si erhöhte, betrug fie im Jahre 1897 nur 120000 t. Sie stieg dann in den Jahren 1898 und 1899 auf durhschnittlich 320 000 t, um im Fahre 1900 auf 240 000 t zu sinken.

Der Gesamtabsay des Kokssyndikats wird durch folgende Zahlen illustriert: er betrug im Jahre 1900 4780 000 t, im Jahre 1902 6 800 000 t; hiervon entfallen im Jahre 1900 auf das Inland 6 100 000 t und auf das Ausland einschließlich

des ausländishen Minettereviers (Meurthe et Moselle) 1 600 000 t.

Im einzelnen stellt sich die Ausfuhr wie folgt:

na ch

Norddeutschland . Süddeutschland . Elsaß-Lothringen Luxemburg .

nland nicht untergebracht

1902 t

710 870 153 947 47 778 100 305 33 687 30 327 186 405 75 612 32 665 21 378 15 167 2346

2 950 3375

1 630

5 807

1 990

na ch t, t

784 688! 188 689 40 052 95 055 24 805 16 255 302 634 88 158 33 523)

1900 1901

Frankrei . Belgien . Holland. Schweiz Ftalien . Spanien . . Oesterreich . Rußland . Schweden . Norwegen . 13 392 Dânemark . ie s e E 21 023 Gnaland ¿o ofe Sa E 850) Rumänien . . si er 0CENG E Griechenland . Kleinasien . h A L a ie 5 g E 4 385 E C Le O 502 Amerika L 39 268 Australien .

782 220 66216 41 195

103 030 35 338

9 750 37 422 42 793 29 315 12 780 13 913

1 540

4120

6 047 1 300 | 7L112| 183895 2487| 5000| 1845

| 1659 586) 1459 091| 1 611979

Das Kokssyndikat hat nun mit einigen Gesellschaften, und zwar mit dem Eschweiler Bergwerksverein und der Ver- einigungsgesellshaft im Wurmrevier sowie dem Belgischen Kokssyndifat, gewisse Verabredungen getroffen. Die Reichs- verwaltung is über diese ungen unterrichtet; fie sind ihr vertraulih mitgeteilt worden und entziehen ns daher

‘3 820

der Bekanntgabe an weitere Kreise. Das Syndikat hat für diese Gesellschaften und ferner auch für gewisse Privatkokereien darunter sind diejenigen zu verstehen, welche keine eigenen Kohlenzechen besigen, sondern die Kohlen kaufen müssen den Verkauf von Kokskohlen vom Kohlensyndikat mit über- nommen. Ich habe auch über den Umfang der von diesen Gesellschaften produzierten Mengen eine Tabelle aufgestellt, es betrugen diese Mengen durhschnittlich

f #-x das Belgische | das Aachener |

diverse Kokssyndikat Revier

| Hüttenwerke

Menge in Tonnen 434 880 142 124,5 | 385 016 153082 | 446 §06 164 316 477 687 154 920 491 293 140 222

i

1896 . 1897 . 1898 . 1899 . 1900 .

45 127 76 208 68 280 133 746

Vorsißender: Meine Herren! Sie haben das Referat verfolgt und gesehen, daß es sich im wesentlichen n die Fragen 1 bis 8 des Fragebogens bezieht. Wenn wir aljo in eine Generaldisfussion über dieses Referat eintreten, ist es ganz selbstverständlih, daß wir die Fragen 1 bis 8 bei der Dis- kussion berücksichtigen können und Das geht um so leichter, als die Fragen überwiegend ts anderes enthalten als eine Art Nationale des Kartells, über das der Herr Referent sih des näheren hon verbreitet hat. Die einzige Frage, bei der noch etwas anderes in Betracht kommen könnte, wäre die Frage 8. Aber ich glaube, es ist ohne Bee zu er- reichen, daß wir auch die Nr. 8 zugleih zur Besprechung bringen. würde deghalb vorschlagen, daß wir zunächst in die Generaldiskussion über die en 1 bis 8 eintreten, und daß wir, wenn diese Generaldiskussion ers ist, uns ver- o über die Art, in welcher Weise den Fragen 9 is 14 vorgehen wollen. Wir werden in dem einen oder anderen Punkt etwas anders vorgehen müssen, als es vorgeschlagen ist. Jch stelle also die en 1 bis 8 zur Dis- kussion und bitte die Herren, die dazu das ergreifen wollen, sih zu melden. i

Geheimer Hofrat, Professor Dr. Brentano - München: Meine 1! Jch will nur einen e Wunsch aus-

rechen. Nah dem sehr über t des Herrn ierungerats Dr. Voelcker ist do in mir der Wunsch meg daß wir instand gesetzt E Ma Materialien, au deren dieses Referat erstattet ist, auch n lernen. Jch glaube, dieses dürfte um so leichter sein, als Materialien seitens des Kokssyndikats sind und

teilweise au von cinigen von werden können. Was ich im J B an Auf- möchte, 4 B.

Abdruck über die Ge-

klärung der Kartellentwictelung

daß dem Protokoll angehängt würde |

shuhte der ersten Kokövereinigung des Oberbergamtsdezirks ortmund von 1882 bis 184 von Herrn Simmersdach, des-

gleichen die Geschichte der Vereinigung der Kokdanstalten

ettkohlenzehen im Oberbergamtsbezirk Dorimund vom Fodre 885/90 von demselbem Verfasser, ace eine Denkschrift des D Pieper vom 12. Juli 1887 über den in- verkauf von Koks und Kokskohlen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, dann eine lehr übe g Denkschrift zum zehn- Ra ubiläum des Westfälischen Kokssyndikats vom 16. Ok- tober 1 gleichfalls von Herrn Simmérsbah. Sodann wäre ungemein wünschenswert das allgemeine Statut der Aktiengesellshaft enthält nichts weiter als rein formale Vor- riften —, wenn man die ausshlaggebenden Verträge zwischen em Syndikat und den einzelnen Kokereien niht bloß nach dem Referat kennen lernte; ich glaube, es würde allseitig als etwas sehr dankenswertes empfunden werden, wenn, wie als Anlage zu den Verhandlungen über das Oberschlesische Kohlensyndikat die En Statuten abgedruckt worden find, wir in gleiher Weise auch hier in den Besiy der Kenntnis des Materials geseßt würden. Desgleichen würde mein car sich erstreken auch auf Mitteilung der Verträge zwischen Koks- und Kohlensyndikat sowie der Geschäftsberichte des Kokssyndikats seit 1890/91. Jch bin im Besiye einiger dieser Geschäftsberichte ; es ist gar nichts darin, was nicht jedermann wissen könnte, aber sie sind äußerst anschaulich: und führen ungemein in die Kenntnis der Entwickelung des Syndikats ein. Sehr wünschens- wert wäre ferner meines Ermessens, wenn wir etwas erfahren fönnten über den Vertrag des Westfäliihhen Kokssyndikats mit dem Belgischen Kokssyndikat, sowie über den Vertrag des Westfälischen Kokssyndikats mit dem Teer-, Ammoniak- und Benzolsyndikat, weil man sich erst daraus eine vollständige Kenntnis über die Organisation des heute zur Erörterung stehenden, wichtigen Jndustriezweiges bilden fann. Es ist das nur ein Wunsch, den ih ins poeiie: ih glaube, er entspricht den Anschauungen mancher Teilnehmer an den Verhandlungen, und ih will ihn hiermit nur zum Ausdruck gebracht haben.

Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: JInwieweit es möglich ist, die von Herrn Geheimrat Brentano erwähnten- Denkschriften in dem Protokoll zum Abdruck zu bringen, würde zunächst davon abhängig sein, welhe Stellung das nd dedr dazu nimmt. Diese Denkschriften sind, foviel mir ekannt, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit erschienen, und ich glaube nit, daß wir ohne weiteres in der Lage sind, sie abdrucken u können. Vielleicht äußert sih einer der Herren Vertreter

es Kokssyndikats dazu.

Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdor f Bit en- kirhen: Meine Herren, nicht als Vertreter des Koks\yndikats, pen als Beteiligter kann ih meine Ansicht dahin äußern,

kein Bedenken vorliegt, diese Denkschriften, die ja allgemein herausgegeben sind, zu veröffentlihen. Wir müßten unter Um- ständen wahrscheinlih nur eine Neuauflage veranstalten.

Geheimer Hofrat, Professor Dr. Brentano-Münhen: Jh meine, im Protokoll abzudrucken, damit man das Materiäl gleich bei der Hand hat. : : ;

Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf-Gelsen- kirhen: Jh glaube, daß dagegen kein Bedenken vorliegt.

L Direktor Simmersbah-Bohum: Wir sind gern dazu ereit.

Vorsitzender: Sie erklären also, daß Sie es tun werden. (Zustimmung. ) . ,

Generaldireftor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf-Gelsen- kirhen: Jch bin allerdings der Ansicht, daß, was den Wunsch des Herrn Geheimrats Brentano in Bezug auf das Belgische Koks\yndikat angeht, eine derartige Veröffentlichung unter keinen Umständen würde geschehen können, wenn die andere Partei sagte, sie wolle das nit veröffentliht haben. Also das müssen wir davon abhängig machen, wie der Vorstand des Belgischen Kokssyndikats sih dazu stellt. Jh nehme aber an, day von dieser Seite kein Einwand erhoben werden wird.

Dann hat Herr Geheimrat Brentano Aufklärung über das Verhältnis des Westfälischen Kokssyndikats zu dem Teer-, Ammoniak- und Benzolsyndikat gewünscht. Nun, ein folches Verhältnis besteht gar niht; das sind selbständige Syndikate unserer Industrie, die von den Beteiligten aebildet werden. Also Beziehungen zwischen dem Kokssyndikat und dem Teer-, Ammoniak- und Benzolsyndikat bestehen gar nicht, sondern solche bestehen nur bei den Zechen, die Teer, Ammoniak und Benzol machen: diese sind selbständige Mitglieder dieser Syndikate.

Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Nachdem fest- gestellt ist, daß Bedenken gegen die Veröffentlichung diefer Denkschriften nicht bestehen, bin ih troydem nicht in der Lage, diese Veröffentlichung sicher in Aussicht stellen zu können, denn, wenn die Denkschristen und Broschüren sehr umfangreich find, so weiß ih nicht, wieweit deren Veröffentlihung 1m Neichs- anzeiger möglich ist. : e f y

Vorsißender: Jh darf daraus schließen, daß, wenn die Verhandlungen mit dem Reichsanzeiger zu einem gungen Er- gebnis führen, der Veröffentlichung im Reichsanzeiger von jeiten . der Vertreter des Kartells kein Hindernis entgegenjteht. (Zu- stimmung.) Hat jemand sonst noch zu den Fragen 1 bis 8 etwas zu bemerken? E i

Geheimer Hofrat, Professor Dr. Brentano -München: Jn dem Buche von Georges de Leener, Les syndikats industriels an Belgique finden fich ganz bestimmte Angaben über das Ver- häâltnis des Deutschen und Belgischen Kokssyndilats. Jch meine, es wäre doch sehr wünschenswert, wenn wir in den Stand ge- seyt würden, uns über die Richtigkeit dieser Angaben und au über die Stellung des Westfälischen Kokssyndikats zum Belgischen Kokssyndikat ein exaktes Urteil zu bilden. i

Generalsefretär Dr. Beumer-Düsseldorf, M. d. R.: Meine Herren! Die Frage berührt ja dieselbe Materie, die in der ersten vorbereitenden Sizung besprochen worden ist, als wir uns über das Geschäftsgeheimnis unterhalten haben. Herr Geheimrat Kirdorf hat schon in zutreffender Weise ausgeführt, daß die Beziehungen, die das Westfälische Kokssyndikat zu Belgien hat, nur dann veröffentlicht werden können, wenn auch die

stimmen. Wenn troydem Herr Geheimrat Brentano nun

e wiederholt, daß wir, iglich weil in einem chen Buche etwas darüber steht, zur Bekräftigung oder Wider dieses belgischen Buches diese Beziehungen zum Kokssyndikat veröffentlichen möchten, so will ih himn- A ischen der deut un gis j bedenklicher

weise aufrecht erhalten werden, in ganz

eaP s ir müssen das also ausdrütlih machen, ob die belgischen bezw.

Kok'ssyndikat damit einverstanden ift oder

fann man ja nah der Richtung au "red

kann meiner