1903 / 139 p. 24 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

im Gegenteil; ih würde in der Ausschaltung leistungsunfähiger Betriebe keinen Vorwurf erblicken, sondern ein Lob, und ih fann unter Umständen in der Zusammenfassung von Betrieben, die den verschiedenen Stadien des Produktionsprozesses eines gebrauchsfertigen Gutes dienen, in einem Unternehmen einen Vorteil erblicken. Eine solche Konzentration verschiedener Be- triebe kann unter Umständen eine Verminderung der A bedeuten, und mit Rücksicht auf die Stellung der deutschen Jn- dustrie auf dem Weltmarkt wäre m. E. jedwede Entwielung, die zu einer Verminderung der Herstellungskosten, d. h. zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Jndustrie

_ führt, mit Freuden zu begrüßen. Dies zur Feststellung der Motive, die mich veranlaßten, diese Frage zu stellen.

Jh bin nämlich der Meinung, daß vom nationalwirtschaft- lihen Standpunkt ein Jnteresse vorliegt, daß leistungsunfähige Betriebe nicht erhalten bleiben. Es gibt aber zwei Mittel, um die Leistungsunfähigen zu beseitigen, ein grausames das ist die Konkurrenz; ‘im Kampfe ums Dasein töôtet sie den relativ Leistungsunfähigen —, es gibt aber auh noch ein anderes, ein menschlicheres Mittel, das ift das Kartelkl, Statt den Leistungs- unfähigen zu erschlagen, kann das Kartell ihn einen sanften Morphiumtod sterben lassen; es geschieht dies, indem das leistungsunfähige Werk aufgekauft und dann fkaltgestellt wird. Dann wird der Betreffende entschädigt; das Ganze aber hat den Vorteil, daß nunmehr mit den leistungsfähigsten Betrieben, d. h. zu den geringstmöglichen Kosten, produziert wird. Es gibt aber auch eine entgegengeseßte Kartellpolitik und wenn ih Herrn Oberbergrat Wachler richtig verstanden habe, so ist es diese, der er heute das Wort geredet hat, indem er das Kartell vom Standpunkt der Mittelstandspolitik zu rechtfertigen aas Jh würde aber ein noch kräftigeres Wort zur Kennzeihnung einer Kartellpolitik, wie er sie verteidigt hat, wählen; es ist einfah Zunsftpolitik, wenn die Kartelle sih darauf beschränken, die Preije so hoch zu treiben, daß auch der Leistungsunfähigste dabei bestehen kann. Eine solche Politik würde ih nicht als eine fortschrittfreundlihe und im Jnteresse der nationalen Wirt-

schaft liegende begrüßen können. Ih glaube, es liegt im îInteresse der nationalen Wirtschaft und unserer Stellung auf dem Weltmarkt, daß die Kartelle ihren Einfluß insbesondere auch dadurch betätigen, daß sie auf eine Minderung der Kosten

durch Ausschaltung der Leistungsunfähigen hinwirken.

Meine Herren! Sie verzeihen mir diese allgemeinen ein- leitenden Bemerkungen ; ih komme sofort zu einzelnen konkreten

Fragen. J glaube, der Herr Vortißende hat mich schon längst pu solche hinweisen wollen; aber um die Einzelfragen, die ih

stellen möchte, ins rihtige Licht zu stellen, mußte ih diese all- gemeinen Bemerkungen vorausshicken. Die Frage 12a sollte

nämlich Gelegenheit geben, zu zeigen, welche der beiden gekenn- zeichneten Arten von Politik von den Kartellen verfolgt werden.

Meine Herren! Bisher ist in den Verhandlungen, die hier gepflogen worden sind, immer nur gesagt worden: der

Zweck der Kartelle sei die Erzielung entsprechender Preise.

Fh würde nun hocherfreut sein, hier zu hören, daß sie nicht

bloß diese Politik verfolgt. haben, sondern daß sie au durch

Ausschaltung leistungsunfähiger und dur die Bildung ge-

mischter Betriebe zur Minderung der Produktionskosten E

Daß leistungsunfähige Betriebe ausgeschaltet worden sind, das

haben wir bei den Besprehungen des Kohlenkartells gehört.

Wenn ih mich ret erinnere, war es Herr Geheimrat Kirdorf,

der damals hier erzählt hat, daß die Gesellschaft Gelsenkirchen

eine Zeche an der Ruhr angekauft hat, um deren Beteiligungs- gier am Förderquantum zu erlangen ; sie hat diese Zeche, als- ann außer Betrieb geseyt, dafür aber die auf anderen Zechen geförderte Menge gesteigert; dadur ist, wenn ih die Sache ret verstanden habe, die Gelsenkirchen in Stand geseßt worden, die Kohlen mit geringeren Kosten zu liefern, als sie vordem produziert worden. Jh möchte nun fragen, ob derartiges auch hier beim Koks\yndikat stattgefunden hat. Ich möchte mir er lauben, darauf hinzuweisen, daß seiner Zeit, als ähnliche Dinge in England zur Sprache standen, der dortige größte Kohlen- grubenbesiger, der verstorbene Sir George Elliott, darauf hin- wies, wie dur die große Zahl von Kohlengruben und neben-

einander bestehenden Schachtanlagen die Produktionskosten o

verteuert würden, daß heute weder der Unternehmer, noch der

Arbeiter, noch der Konsument einen Vorteil habe, und daß er

mit Rücksicht darauf die Anregung gegeben hat zu einer Zu

sammenfassung ‘sämtlicher englischen Kohlengruben in einem großen Kartell, das nicht bloß hohe Preise erzielen sollte, sondern durch die Vereinfachung der Betriebe au zur Minderung der

Produktionskosten beitragen würde. Sir George Elliott ist ge

storben, bevor er diese Jdee verwirklichen konnte. Meine Herren!

Ich kann nicht anders sagen, ih würde in einem solhen Vor

gehen etwas volkswirtschaftlih sehr Begrüßenswertes erblicken.

Bezüglich der Frage 12b wurde sodann zelegentlih der oberschlesischen Kohlenenquete behauptet, daß diese Frage h für das Kohlensyndikat niht passe. Jh zweifle, ob diese Be hauptung zutreffend ist; ich glaube vielmehr, daß die Politik des Kohlensyndikats dazu geführt hat, daß eine ganze Anzahl von Hüttenwerken sih selbst Kohlenzechen angeschafft haben, und indem die Hochhaltung der Kohlenpreise hierzu geführt hat, hat natürlich die Politik des Kohlensyndikats auch zu einer

' usammenfassung von Kohlenbergbau und Hüttenwerken geführt. iun habe ih es ist dies eine Privatarbeit eine Zu

sammenstellung durch einen meiner Schüler machen lassen über

Erwerbungen von Fettkohlenzechen, die der Koksbereitung dienen,

welche in den leyten Jahren seitens der Hochofenwerke statt-

gisunden haben, und ih finde da, daß in der Zeit der Hoch onjunktur im Jahre 1900 der Lothringer Hüttenverein die

Syndikatszehe „General“ erworben hat, daß im Jahre 1900 die Vereinigung Bochumer Gußstahlfabrikanten die Syndikatszeche „ver. Karolinenglück“ erworben hat, daß 1899 die Deutsh-Lurem- burger Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft die Syndikatszeche

„Dannenbaum“ erworben hat. (Zuruf: Kohlen!) Jawohl, Fett- fohlenzechen, die der Koksbereitung dienen. Jch will Sie aber niht ermüden und nicht alles vorlesen; ich werde, wenn Sie es wünschen, diesen Bogen zur Verfügung stellen, und möchte nur bitten, daß diese Privatarbeit, die gewiß Fehler enthält, von Sachverständigen vor der Publikation korrigiert und er gänzt werde.

Zum Schlusse möchte ih mir die Frage erlauben, ob etwa die Hochhaltung des Preises und die Preissteigerungen, wie sie in den Jahren 1898, 1899,- 1900 und 1901 stattgefunden haben, einen Einfluß auf diese eben erwähnten zahlreichen Analiede- rungen von Fettkohlenzehen an Hochofenwerke, die in den

1899, 1900 und 1991 stattgefunden geübt haben. if eine Frage, für deren Beantwortung ih schr dankbar

Vorsizyender: Meine Herren! Gestatten Sie mir zu- eine ges dnungsömäßige Bemerkung. Es ist gestern

der Wunsch E worden, namentlich von seiten der erren aus dem es ihnen zu ermöglichen, mit den achmittagszügen abzureifen. Wenn diesem Wunsche E üllung zu. teil werden soll, wird es zweckmäßig sein, wenn die Redner ei ihren weiteren Ausführungen sich im Zeitma möglichst einshränken. Jch selbst werde natürli nicht darauf hinwirken, damit Sie nicht etwa die Sache fe auffassen, als ob wir den Wunies hätten, frühzeitig aufzuhören. Aber wenn Sie dem Wunsche der Herren aus dem Westen, reisen zu können, Rechnung tragen wollen, so bitte ih, danach zu verfahren.

Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf-Gelsen- kirhen: Aus den Ausführungen des Herrn Geheimrats Brentano geht ja die Antwort zunächst hervor: das Lob, welches er in die A: der Frage 12 legt, verdient das Kohlen- . syndikat, trifft aber beim Rokssyndikat nicht zu und kann dort

niht zutreffen. Also die Fragen 12a und þ müssen betreffs des Kokssyndikats absolut verneint werden, da das L E direkt, wie das Le indirekt, keinerlei Einfluß weder al die Konzentration der Betriebe durch Ausschaltung minder leistungsfähiger, noch im Sinne der Frage ad b ausgeübt hat. Was die weiteren Ausführungen des R Geheimrats betrifft, dieselben betreffen eigentlih das Kokssyndikat nicht, sondern gehen auf die Erörterung über das Kohlensyndikat zurü, so ist, wie gesagt, von mir hon betont, daß der Einfluß nur ein indirekter gewesen ist, und es trifft auch zu, daß damals aus- geführt worden ist, daß die Bergwerksgesellschaft Konkordia die nicht E A Zeche „Steingatt“ aufgekauft hat. Das war der einzige Fall, der damals angeführt worden ist. Jn der A e hat die Zeche „Mont Cenis“ die Zeche „Bommerbänker iefbau“, welche ebenfalls nit leben und nicht sterben konnte, aufgekauft, bloß zur Gewinnung der Beteiligungsziffer. Berichtigen muß ih, daß die Erwerbungen von Gelsenkirchen in keinem Falle leistungsunfähige oder minder leistungsfähige Betriebe betreffen, sondern sie erfreuen sih gegenwärtig alle der höchsten Blüte. Die Erwerbungen von Gelseukirchen sind eben nur geschehen, um die Gesellschaft weiter zu entwickeln und auszubauen. Es ist aber nit der Einfluß des Kohlensyndikats gewesen, der zu diesem Ankauf Veranlassung gegeben hat, sondern die Gunst der jèweiligen Eise, die es ermöglichte, daß derartige Angebote kamen und angenommen wurden. __ Herr Geheimrat Brentano hat ausgeführt, daß er die Konzentration der Betriebe durh Aus\chaltung minder leistungs- fähiger vom n liel Den Standpunkte für vorteilhaft halten würde. Jh schließe mich dieser Ansicht vollständig an, und deshalb, meine Herren, würde es auch, wenn es erreichbar wäre, gewiß für die Zwecke des Kohlensyndikats das Koks- syndikat scheidet hier aus; denn für den Erwerb einer Kokerei wird kein Mensch eine Zeche kaufen, und wir haben nur Kokereien in unserer Mitte, die im Besiße von Zechen find von großem Vorteil sein, wenn wir eine derartige Ausschaltung von nicht oder minder leistungsfähigen Betrieben vornehmen könnten. Denn damit würden die Aufgaben viel besser erfüllt werden können; man würde unter Umständen mit geringeren Verkaufspreisen auskommen können und doch dasselbe Ergebnis erzielen, weil man die unter ungünstigen Verhältnissen arbeitenden Werke nicht, wie bisher, mit dur D eleiven müßte. Aber auf der anderen Seite würde, wenn man diesen Zweck in den Bestimmungen des Vertrages hätte, derselbe mit außerordent- licher Vorsicht geübt werden müssen; denn vom nationalwirt- schaftlichen Standpunkt ist es eigentlih niht gerade als wünschenswert anzuerkennen, daß diejenigen Kohlenvorkommen, die nun zur Zeit nicht gerade rentabel sind, einfach geopfert werden und deren Weitergewinnung eingestellt wird. Es darf sich das meines Erachtens nur soweit erstrecken, als es \sich um tatsächlich vollständig leistungsunfähige Betriebe handelt, denen eine Rente absolut nicht Disgeinken ist.

Wenn dann die Frage b so ausgelegt worden ist, daß damit auf den tatsächlih vielfah vorgekommenen Ankauf von Zechen durch Hüttenwerke hingezielt werden sollte, so hat man das meines Erachtens aus der Stellung der Frage nicht ent- nehmen fönnen. Die Frage heißt: „Hat das Karfell auf die Konzentration der Betriebe durch Zusammenfassen der ver- schiedenen Stadien des Produktionsprozesses dienenden Betriebe in einer Hand einen Einfluß ausgeübt?“ Das habe ih, und ih glaube, wohl alle mit mir, so aufgefaßt, daß es sich um die Betriebe des betreffenden Syndikats handelt. (Zuruf: Nein!) So habe ih es wenigstens aufgefaßt. Wird es so aufgefaßt, wie Herr Geheimrat Brentano es aufgefaßt schen will, so ift die Frage, die er gestellt hat, einfa zu bejahen. Der Erwerb von Zechen durch Hüttenwerke es kommt noch eine ganze Zahl zu den bereits aufgeführten hinzu, und wenn es gewünscht wird, können die Angaben darüber jederzeit zur Verfügung gestellt werden hat infolge des Bestehens des Kohlensyndikats ganz unfraglich stattgefunden, und so wäre also die Frage ad h in dieser Beziehung zu bejahen.

Oberbergrat Wachler- Berlin: Bezüglih der Tendenz und der Aufgabe der Kartelle schließe ih mich dem an, was Herr Geheimrat Kirdorf eben hervorgehoben hat. Jch möchte bloß persöônlich bemerken, daß Herr Geheimrat Professor Brentano mi vollkommen mißverstanden hat, wenn er an- genommen hat, daß ih der Meinung wäre, die Aufgabe von Kartellen wäre es, die leisungsunfähigen Werke zu erhalten. Aber ih bleibe dabei, daß allerdings das Kartell tatsächlich auch weniger leistungsfähige Werke erhält, weil sie sich eben mckêt größeren Werken zusammenschließen, während sie im Konkurrenzkampf vielleiht untergehen würden. Das ist meiner Meinung nach Mittelstandspolitik, die Erhaltung weniger leistungsfähiger Werke dur die leistungsfähigeren, und diese Wirkung wird unzweifelhaft durch das Karte hervorgerufen, das läßt sih gar nicht leugnen. Aber daß ih eine Aufgabe der Kartelle darin erblickte, leistungsunfähige Werke zu erhalten, das liegt mir vollständig fern, und um Miß- verständni)se zu vermeiden, wollte ich das noh ausdrüdlich hier bemerken. __ Bergrat Gothein- Breslau, M. d. R.: Jh muß aller- dings sagen, daß ih die Ausführungen des Herrn Ober- bergrats Wachler von vorhin genau so verstanden habe wie Herr Geheimrat Brentano, und es ist meines Erachtens außer- ordentli shwierig, zu entscheiden, was ein weniger leistungs- sâhiges Werk ist, das den Konkurrenzkampf niht aushalten ann, und was ein leistungsunsähiges ist. Die Grenze wird im einzelnen Falle gar nit ziehen sein, und tatsächlich fann das Kartell mit seiner Politik dahin Eren: - nicht lecfungosühigen oder weniger leistungsfähigen ebe fünstlih zu erhalten.

Sodann môöchle ih bemerken, daß die Frage 12h wohl im allgemeinen dahin versianden und von den Antra stellern, die die Frage aufgenommen haben wollten, ansdrüli dahin interpretiert worden ist, daß es sich nicht bloß um den betreffenden

Gewerbszweig an sih und die Konzentration der verschied

Stadien handelte, sondern um die Bildung von sogenanni gemischten Werken. Es ist aber die Frage nicht geftellt, i das Kartell den Zweck, das zu machen, E hat es h Einfluß ausgeübt, und dieser kann selbstverständlich owi ein direkter, wie ein indirekter sein, und da ms te i betonen, daß es sih hierbei niht darum handeln kann, daß dd Kokssyndikat direkt darauf hingewirkt hat, daß die Eisenwers sich mit eigenen Uen versehen haben, sondern daß ebensy wohl die Preispolitik des Koks\yndikats denselben Effekt gehabt haben kann, indem die Eisenwerke Wert darauf gelegt haben gerade bezüglich des Koks fich unabhängig zu stellen. |

Generalsekretär Stumpf - Osnabrück: Ih möchte djy leßten Ausführungen des Herrn Bergrats Gothein noch n einer Seite ergänzen, was mir deshalb notwendig erschein weil sonst die Atufenmaen des Herrn Geheimrats Kirdor in etwas mißverstanden werden könnten. Es ist zweifellos, daß die Syndizierung der Kokereien wesentlich darauf eingewirkt hat daß die Ar Ee Hochofen- und Hüttenwerke, soweit möglich, sid mit eigenen Zechen versehen haben. Dieser Einfluß it abe tatsächlich in lar 1E legi doch nur ein mittelbarer und zu Teil sogar nebensächlicher gewesen, denn die wesentliche Ursache weshalb in den leßten 10 Jahren die betreffenden Erwerbungen von Zechen seitens der Hüttenwerke vorgenommen worden sind lag darin, daß {hon vor Entstehen des Syndikats eine ganze Reihe großer Hüttenwerke b in Bezug auf die Kohlen: versorgung durch eigenen Bergbau von allen fremden Bezügen und etwa kommenden Syndikaten vollständig unabhängig ge macht hatten. Und in der A der Konkurrenzbedin gungen, die dadurch hervorgerufen wurde zwischen den Werken, die eigene Zechen besaßen und denen, die keine eigenen Zechen hatten lag für leßtere der zwingende Grund, warum die Erwerbungen eigener Bergwerke von seiten der Hütten weiter ortgeschritten sind und nicht so sehr in der Bildung des Kohlen yndikats.

Kommerzienrat Funcke-Hagen: Jch möchte mir die An- frage an das Kokssyndikat erlauben, ob beim Uebergang der Syndikatskokereien und der Zechen an die Ee irgend welche Verpflichtungen seitens der Erwerber ü ernommen werden. Es ist ganz außer Frage, daß mit einem solchen Er werb und mit der Erweiterung der Anlagen auch eine Stärkung der betreffenden Eisenwerke gegenüber der Konkurrenz statt: findet. Ein derartiger Uebergang treibt jedesmal das Geschäft der weiteren Verarbeitung mehr in die Hände derjenigen, die wir unter der Bezeichnung „gemischte Werke“ verstehen. Ez werden zweifellos auch die reinen Kohlenwerke und die reinen Kokereien in ihrem Absay beeinflußt, und zwar nachteilig be- einflußt. Jch möchte also an das Kokssyndikat die Frage richten, ob in dieser Beziehung keine vorbeugenden Bestimmungen vereinbart werden; denn diese Schädigung trifft die Eisenwerke, die keine eigenen Kokereien und Zechen haben, wie leßtere selbst.

Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdor f -Gelsen- kirhen: Wenn ih direkt auf die leßte Frage antworten soll, so kann ih nur mitteilen, daß diejenigen Hüttenwerke, welche Syndikatszechen gekauft haben, einfach in die Verpflichtungen der Gewerkschaften und Aktiengesellschaften, deren Eigentum sie erworben haben, eingetreten sind, sie sind also Mitglieder des Syndikats genau ebenso, als wenn es freie Zechen wären, dem jeßigen Vertrage nah geworden.

Gegenüber der Berichtigung des Herrn Bergrats Gothein muß ich zugeben, daß, wenn ih gesagt habe: die Frage 12 muß für das Kokssyndikat absolut verneint werden, ih das selbst: verständlich nur beziehen konnte auf den indirekten Einfluß, der dazu geführt hat, daß Syndikatszechen andere leistungsunfähige Syndikatszechen erworben haben. Der Ankauf von Zechen durch die Hüttenwerke kann natürlich ebensowohl ein indirekter Einfluß des Kokssyndikats sein. Was die Hüttenwerke dazu bewegt hat, ob fie dabei mehr Wert auf Koks oder auf Kohlen gelegt haben, darüber kann ih natürlih ein Urteil nicht fällen.

Vorsißender: Das Wort wird nicht weiter verlangt, wir können die Besprehung über Punkt 12 {ließen und über gehen zur leßten Frage 13.

Hat das Kartell (Syndikat, die Konvention

auf die Arbeiter- und Lohnverhältnisse der

syndizierten Betriebe Einfluß gehabt? Wie ih schon in früheren Verhandlungen auseinandergeseßt habe, ist der Sinn der Frage dahin zu verstehen, ob das Koks syndikat einen Einfluß auf die Verhältnisse der in den Kokereien beschäftigten Arbeiter angestrebt hat, bezw. ob es tatsächlich einen günstigen oder ungünstigen Einfluß auf die Verhältnisse dieser Arbeiter ausgeübt hat.

Der Herr Referent hat dazu nichts zu bemerken. das Wort sonst noh verlangt ?

Geheimer Hofrat, Professor Dr. Brentano-München Jch möchte bloß eine Bemerkung machen. Aus den Verhand lungen des Kohlensyndikats, sowohl des Westfälischen wie des Oberschlesischen, geht hervor, daß bei dieser Frage stets betont worden ist, daß die Kartelle an sih sich nicht mit den Arbeiter verhältnijjen befassen, und dem entsprehend wurde die Frage immer kurzweg verneint. Niemand glaubte wohl bei der Stelluna der Frage, daß die Kartelle sih direkt mit der Feststellung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und des Arbeitsverhälnisses befassen. Jh möchte aber gegenüber jener Verneinung des Einflusses der Kartelle auf den Arbeitsvertrag folgendes hervor heben: Die deutsche Jndustriezeitung, Jahrgang 1902, Nr. 51, Seite 563, hat die Aeußerung von Mitgliedern des deutschen Handelstages über die Kartelle zum Abdrudck gebracht, in denen unter dem „guten Gewinn der Kartelle“ betont wird: aegen über den Arbeitern stärken die Kartelle die Stellung der Unter nehmer.“ Jch wollte das nur anführen, weil in den früheren Verhandlungen jedweder Einfluß der Kartelle auf die Arbeiter verhältnisse shlankweg abgeleugnet worden ist. i Vorfißender: Das leytere ist nicht ganz richtig; es ift durchaus nicht jeder Einfluß auf die Arbeiterverhältnisse ab- eleugnet worden, a nur abgeleugnet worden, daß das artell als solches ehen Einfluß auf die Arbeiterverhältnisse angestrebt hat. Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat K ir d or f-Gelsen- firhen: Die Frage muß auch hier erst recht verneint werden, wenn fie verneint ist beim Kohlensyndikat. Das Kohlensyndikat umfaßt die gesamte Produktion der Kohlenzechen, einschließlich Koks; es hat nur an das Kokssyndikat den Vertrieb m eben Es handelt sich hier also nur um ein „einzelnes Pro f der Zechen, und daß eine so enge Vereinigung sih niht um die

rbeiterverhältnisse kümmern kann, liegt doch klar zu Tage Also ein direkter Einfluß muß absolut verneint werden. Indirek! ist es - dasselbe wie bei dem Kohlensyndikat, Es stärkt die Unternehmer in ihrer finanziellen Lage, es vermeidet eben Jahre, wo sie mit Verlust arbeiten müssen, es schafft stabilere Ver-

OVlirh

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hältnisse, und das überträgt sih auf die sämtlichen Faktoren,

di

¡e bei dem Betrieb mitwirken. Also indirekt ist der Einfluß de wenn auch niht in dem Umfange wie bei dem Kohlen- syndikat vorhanden. Die Frage, ob diese Kartelle die Arbeit- bher tärken gegenüber den Arbeitern in s Verbänden, ist halb zu verneinen, weil ja die Arbeitgeber, die Zechen des Oberber amtsbezirks Dortmund, seit länger als 50 Jahren im wirtscha ien Verbande vereinigt sind. Deshalb brauchen sie nicht neue erbände, um in einem Verband zu ie Molkenbuhr-Ottensen, M. d. R.: Jch glaube doch, daß in gewisser Beziehung ein Einfluß ausgeübt wird durch die be- schlossenen Betriebseinshränkungen, da ja der einzelne Arbeit- eber niht wissen kann, ob nicht der andere seinen Betrieb ftei ern wird; wenn aber eine Betriebseinshränkung beschlossen wird, so ist es ganz selbstverständlich, daß dies für sämtliche ndizierten Werke gilt, und jeder weiß, daß nunmehr ein Ueber-. an Arbeitern vorhanden is. Das wird wesentlih mit azu beigetragen haben, daß das Jahr 1901 mit den steigenden reisen troßdem eine Verminderung der Löhne aufzuweisen hat. : a das Jahr 1901 zeigt ja in der Rubrik B, wo die Koks- arbeiter aufgezählt sind, daß auch hier die Löhne zurükgingen, obwohl das Jahr 1901 höhere Kokspreise hatte. eneraldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf-Gelsen- firhen: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Molken- huhr find {hon gestern, glaube ih, von Herrn Generaldirektor Kamp beantwortet worden. Der LOBON des Jahreslohns liegt in den eingelegten Feiershichten, der Accordlohn an sich ist nicht raa egange Die weitere Frage; der direkte Ein- fluß der Kartelle durch die Produktionseinshränkung macht sich selbstverständlih auch dahin fühlbar, daß let eierschichten eingelegt werden und daß dadurch der Jahreslohn sich reduziert. Wenn man aber zurückblickt n die früheren Verhältnisse, nehmen wir die Krisis nach dem Aufshwung der 70er Jahre, so sehen wir genau dieselben Einschränkungen der Produktion, weil der Markt nicht mehr aufnahmefähig war. Es war da nur der große Unterschied, dis in dem tollen Wettbewerb nah unten nur diejenigen Zechen ihren Betrieb voll aufrehterhielten, die mit den Preisen bis auf die unterste Grenze hinuntergehen fonnten, ohne zu viel Geld zuzuseßgen. Diejenigen eten, die überhaupt nicht mehr mitkonnten, mußten deshalb die Ein- shränkung voll ful sich nehmen, die die andern von sich ab- wälzte Die Einschränkung wird in den Zeiten einer Krisis auf dêtn gesamten Boden der Jndustrie immer stattfinden, sie verteilt ih nur leßt auf die Een gleichmäßig; allerdings müssen die End lage e, auch diejenige Ein- shränkung auf sich nehmen, die die Nichtsyndikatszechen von sich abstoßen. Also es liegt indirekt wieder ein Vorteil für die Arbeiter im ganzen darin, wenn die Arbeit auf den verschiedenen Betriebsstellen gleihmäßig reduziert wird. Früher trat die Not- wendigkeit ein, daß der Ruhrbergbau, der der ungünstigste in der Regel war, die Arbeiter entließ und diese nun in andere Reviere ziehen mußten, um Arbeit zu suchen. Heute verteilt sich das gleihmäßiger, und schließlich hat es zu Arbeiterent- lassungen bei uns nicht geführt, weil die vielen neuen Unter- nehmungen die übershüssigen Arbeiter aufnehmen konnten. Vorsitzender: pu Frage 13 wird das Wort niht mehr verlangt, es liegen aber noch einige Wortmeldungen für den Fall des Schlusses der Debatte zu 13 vor, sodaß ih noch für einige Minuten Jhre Aufmerksamkeit erbitten muß. È Professor Dr. Fran cke-Berlin: Meine Herren! möchte nur noh einem Wunsche Ausdruck geben, der von vielen meiner Freunde geteilt wird. Jh möchte nämlich an die Herren Ver- treter der Regierung die Frage richten, ob es nicht möglich ift, daß wir die einleitenden Referate und auch die besonderen Referate zu den einzelnen Fragen vor den Sißungen in die Hände bekommen können. Es würde das nit nur wesentlich zur Abkürzung und Beschleunigung der Verhandlungen beitragen, jondern ih glaube au, daß wir dann mit einer ganz- anderen Vorbereitung in die Verhandlungen eintreten könnten, als wenn wir erst hier die Referate entgegennehmen. Diese sind so inhaltreih und bringen eine solche Menge einzelner Angaben, daß es wirklich nicht ganz leicht ist, sie bei einem einmaligen Anhôören voll in fich aufzunehmen. Wenn es also möglich wäre, würde ih es mit großer Freude begrüßen, daß wir diese Referate vor der Sizung vervielsältigt erhalten. Selbst- verständlih nehme ih an, daß dieselbe Diskretion auch bei den Referaten geübt wird, wie das jeßt bei den Verhandlungen geschieht. l j Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meine Herren! Die Frage ‘ist ja hon früher berührt worden, und ih habe damals schon die Erklärung abgegeben, daß man diese Frage in wohlwollende Erwägung nehmen wolle. Es würden auch die Referate oder wenigstens die statistishen Tabellen jeyt vor- gelegt worden sein, wenn es aus Gründen des Dienstbetriebes môglih gewesen wäre. Es ist Jhnen ja bekannt, daß vor der Sommerpause nur noch eine Sizung mit dem Papiersyndikat stattfindet, und daß über die Eisenindustrie die Verhandlungen erst im Laufe des Herbstes begonnen werden. Es besteht schon jeyt die Absicht, über die ganzen Verhältni)je der Eijen- industrie eine eingehende Denkschrift auszuarbeiten, die als Unterlage für die Verhandlungen dienen joll. Es wird wohl möglich sein, daß den Herren diese Denkschrift so rechtzeitig zugehen wird, daß sie sich in eingehender Weise für die Sizung vorbereiten können. J Kommerziearat Arnold- Magdeburg: Jch werde sehr kurz sein. Jch habe mir das Wort nur erbeten, um mit einigen Worten auf die gestrige einleitende Rede des Herrn Referenten zurückzukommen. : i Der Herr Referent empfahl, daß zwischen den Kartellen und deren Abnehmern von Zeit zu Zeit erneute Besprechungen stattfinden möchten, damit Unzuträglichkeiten, die in dem Verkehr inzwischen aufgetaucht sein sollten, beseitigt werden können. Aus den Verhandlungen, den jeyigen wie den früheren, habe ih den Eindruck gewonnen, daß eine derartige zeitweilige Be- sprechung sehr zweckdienlih sein würde, es würden dadur den Produzenten die Wünsche und Klagen ihrer Abnehmer bekannt werden, und wenn sich die Herren eine angenehme Geschäfts- verbindung drzatien wollen, werden sie nah Möglichkeit die Klagen abzustellen suchen. E “Au a haben wir gehört, daß die Syndikatsvorstände nicht absolute Res in ihrem Geschästsbe sind, sondern daß noch eine Anzahl anderer Faktoren Einfluß ausübt. Jufolae der Veröffentlichung im „Reichsanzeiger“ über lesprehungen werden vorausfichtlih die Zechen sowohl wie die Kokereien es ih elegen sein lassen, ih nah Möglichkeit dem allgemeinen Bedürfnisse a ssen, und es wird das au in dieser Weise fördernd wirken. Nun müßte * zur Verwirklichung der Jdee sel ndlich eine unparteiische Zentralstelle geschassen werden, und zwar eine Zentralstelle für ganz Deutschland, die in jeder se fördernd und nichi

herpmend auf das Ges

essere Stelie als das ee der Erwägung

einen oder -anderen Form bekommen.

Aeußerung des wohl in industriellen

zugehen wird, und

Jch glaube mich darin erfreuen zu können.

Jnteressengegensäße und Gelegenheit

Seite hat man sich Maßregeln zu legen, gegenseßen zu müssen.

P ist.

ein Nachteil

manche Herret und seinen Auswüchsen

des Landes.

Mitwirkung bei unserer

äft einwirkt, und äft e

Id anheimgeben. wieder zusammen, viellei

ih nicht diese Regelung empfohlen angeführt habe, daß eine derartige 1 ergangen sei, und ih habe es bezeichnet als ein Sympton da- für, daß das D zu einer regelmäßigen Aussprache eisen besteht. i : Vorsißender: Das Wort wird niht weiter verlangt. Dann sind wir am Schluß unserer Verhandlungen angelangt. Jch darf darauf aufmerksam machen, daß den Rednern das Stenogramm ihrer Reden in wenigen Y die Bitte wiederum ergeht, daß die Herren es mit möglichster Beschleunigung zurücksenden.

Jch brauche die weitere Bitte, etwaige vertrauliche Stellen wegzulassen oder zu bezeichnen, nicht zu stellen, weil meines Erachtens in diesen Verhandlungen nihts vorgekommen ist, entlichkeit vorenthalten werden müßte.

was irgendwie der O Einverständnisses der Versammlung

genommen, von denen sie ausgegangen sind, und vc E j eineswegs gescheut, die Kritik an die denen man glaubte Widerstand ent- i auf den der Herr Referent gestern {hon hat aufmerksam machen wollen : durch diese gegenseitige offene Aussprache wird, ich darf wohl sagen, au den Vertretern des Syndikats manche beachtens- werte Anregung gegeben, darüber nachzudenken, ob man nicht den Abnehmern in diesem oder enem fommen Tönnte, als es Ey Dadurh wir

Daß troy der scharfen ivie bestnidek, die Diskussion vollkommen Gs ohne jede persönliche Zuspizung

sich en

offen

Das i} der

nsicht

auch

Arbeit. (Beifall.)

Anlage 1.

des Koks einzuschränken.

Maßgabe gewäblt, daß

zu bringen

l nah vor se E minimalen

geietzte Preis beschließt.

Tagesordnung die

falls ein Antrag hierzu Vercinigung reprä

Jede dieser Vereinigun Vertrieb oder Verkauf ihrer

Veraulafsungen zu einer Berufung

Artikel 1.

Artikel 2.

Artikel 3.

zwei

Artikel 4.

Artikel 5.

Artikel 6.

Artikel 7.

Artikel 8.

amml

von den Vertretern sentierten Kofksquantitäten an

dazu wüßte ih keine ves Jch wollte diese

ir kommen im F rbft t kann die Idee bis dahin dur F den praktischen Vorschlag schon eine bestimmtere

i t Dr. Voelcker: Jh möchte die

S evi Borveitis nur dahin berichtigen, daß Ee, sondern daß ich nur nregung an die Regierung

Meine Herren, Sie werden mir darin beistimmen, daß das Ziel, Tatsachenmaterial über das Kartellwesen zu sammeln, durch die gestrigen und heutigen Besprehungen ein wesentliches Stück weiter gefördert ist, daß dieses Material nah vielen Richtungen hin in einer sehr interessanten Weise bereichert worden is. Die Besprechungen haben zwischen den beid l es ist dabei von der Seite der Vertreter des Syndikats die Erwägungen darzulegen, von der anderen

a

ruppen erstreckt,

unkte mehr entgegen- er Abnehmer bishe manches Mißverständnis eitigt, das bei einer scharfen Kritik sih sonst leicht auf der anderen Seite einstellen kann; es wird also tatsächlich ei gewisser Ausgleih der Gegensäye herbeigeführt. Daß darin u erblicken wäre, kann ih absolut nit finden; im Gegenteil: verständigen darüber, wie man den

er Herren energis

für

je mehr es gelingt, sih zu Gedanken der Kartelle, den vertreten, von seinen Schlacken enen ae o Leer Os Me nachher in der Praxis arbeiten. Josofern, glaube ih, dien R gegenseitige Annäherung den wirtschaftlichen Jnteressen

ensäße, die in manchen Be-

| verlaufen ist, möchte i nes ststellen. Jch schließe, indem i

mit ganz besonderer Freude festst 1 i Jhnen Ì his den verbindlichstèn Dank ausspreche für Jhre

(Schluß der Sißung 12 Uhr 30 Minuten.)

Zur Vorgeschichte des Westfälischen Kokssyndikats.

Statut der am 27. April 1882 in Dortmund beschlossenen Koks vereinigung.

Zweck der Koksvereinigung ist es, durch die in den folgenden Artikeln festgestellten Bedingungea eine angemessene Verwertung des im Oberbergamtsbezirk Dortmund produzierten Koks und damit die unerläßliche Rentabilität der Koksanstalten zu erzielen, ohne durch künstlihes, ungesundes Hinaufschrauben des Preises die Konsumtion

Mitglied dieser Kokévereinigung kann jede im Oberbergamtsbezirk Dortmund belegene Koksanstalt werden, und verpflichtet fh dur ihre Beitrittserklärung wenigstens auf die Dauer eines Jahres, und zwar zunäcsi bis zum 1. J E den Bestimmungen dieser Vereinigung \ih unterwerfen zu wollen. x

“Anderen icht im Oberbergamtsbezirke befindlichen Koksanstalten soll der Beitritt zu dieser Koksvercinigung vorbehalten bleiben.

Als- leitendes Organ der Vereinigung wird in der konstituierenden Versammlung ein aus 7 Mitgliedern bestehender Vorstand mit der Mitglieder desselben im Kreise Essen,

drei im Kreise Bochum und ¡wei im Kreise Dortmund Besitzer oder

Leiter ciner Koksanstalt sein müssen.

Der Vorstand beruft und leitet die Versammlungen der Mit- glieder und is in seiner Amtsführung an die in der General- versammlung gefaßten Beschlüsse gebunden.

beigetretene Koksanstalt besorgt den rodukte ganz nach eigenem Ecmessen.

Dieselbe ist jedo verpflichtet, dem Vorstande sofort anzuzeigen, wie viele Desen S zur Zeit bei ibr in Betrieb befinden, nah Systeme dieselben enau pu wie hoh sich die Produktion pro

i nat auft. A eor Bexänberungen in diesen Betriebsverhältnifsen find, falls dieselben die Dauer eines Monats überschreiten, sofort zur

Am Séblusse cines jeden Kalendermonats findet in der Regel j S lieder dieser Vereinigung flatt, in eine Zusammenkunft der Mitglie er m - att

B der zeitigen M Aetopreises erfolat, Der

Der Vorstand beruft nah scinem Ermessen unter S

und ift bei außergewöhn

nnen fünf Lagen verpflichtet, an L

idn

in ift für alle Offerten und Verkäufe so lange bindend, is die Generalversammlung cine anderweitige Festseyung des Preises

D agen

zum Teil auf

isher

ein

meine Person

und

ih dieselbe

Anzeige

dieser Konferenz

der in der reird.

10 Tonnen Tagésprod

Die Erschienenen bes{chließen mit einfacher Majorität über die

zur Tagesordnung gestellten Gegenstände. j

Die Absti n olgt nah Maßgabe von einer Stimme pro eza EhE

Vertretung dur privatschriftlige Vollmacht ift zuläfsig. Artikel 9. Sobald von der Generalversammlung der jeweilige minimale

pr für Koks festgeseßt ist, fommen für die Offerten und Verkäufe 0

lgende Grundsätze zur Anwendung: i 1) Der Normalpreis gilt loco der Versandstation der betreffenden

Koksanstalten.

2) Die Mitglieder dieser Vereinigung haben innerhalb 14 Tagen nah Absluß derselben darüber eine ‘Erklärung E en, ob sie für ihr Produkt eine Vergünstigung hinsihtlich des Preises und aus welchzn Gründen in Anspruch zu nehmen wünschen. : : Diese Vergünstigung darf jedoch den Minimalpreis (Art. 7) nicht mehr als 8 9/6 ten Sreitele Die endgültige Entscheidung über das Zutresfende der vor- gebrachten Gcünde und demgemäß über die Festseßung der zu ge- währenden Vergünstigung steht nur dem Vorstande zu, welhem die Geheimhaltung der diesbezüglihen Verhandlungen zur Pflicht ge- macht wird. O Geht eine solche Erklärung von den einzelnen Mitgliedern der Vereinigung in der angebenen Frist niht ein, so wird angenommen, daß dieselben eine Vergünstigung für thren Koks nicht beanspruchen. 3) Als ungünstigste Zahlungsbedingung darf seitens der Koks- anstalt den Konsumenten folgender Modus eingeräumt werden : „Barzahlung mit °%/ Skonto oder Bankwechsel auf 3 Monate bis zum 20. des der Lieferung folgenden Monats für das ganze im vorhergehenden Monate zur Ablieferung gekommene Quantum.“

Weitere Bonifikationen dürfen niht gewährt werden.

Artikel 10. / Um füc die Beurteilung der derzeitizen Marktlage eine feste Grundlage zu gewinnen, hat jede Koksanstalt in den Tagen vor der Monatsversammlung oder in dieser leßteren selbst dem Vorstande kurz anzuzeigen, ob der Verkauf ihrer Produkte für den kommenden Monat gesichert ist, event. wie viele Tonnen pco Arbeitstag noch frei sind. Eine Zusammenstellung dieser Resultate ohne Angabe von Namen wird den einzelnen Mitgliedern der Vereinigung in der Ver- fammlung mitgeteilt. Artikel 11.

Die in den vorstehenden Artikeln getroffenen Bestimmungen be- rühren nur E. Aas Ae der Breager des A Reichs eins{hließl uxemburg, ausgenommen hiervon find nur die- uten S aatititen Koks, weldde von deutschen Seehäfen nah deutschen Seehäfen verschifft werden.

Artikel 12.

Uebertretungen dieser Bestimmungen, welche der Vorstand zunächst festzustellen hat, werden in der Weise gestraft, daß jedes Mitglied der Vereinigung, welches unter dem festgeseßten Minimalpreise diesen Bestimmungen zuwider feinen Koks anbietet oder verkauft, eine Konventionalstrafe von K 1,— pro Tonne des verkauften Quantums u zahlen hat, falls sofort beim Abschluß dieses Geschäfts dem Vor- fande Anzeige über dasselbe gemaht wird. Gehen dem Vorstande aber solche. Anzeigen zunächst von dritter Seite zu, so erhöht sih die Konventionalstrafe auf 4 3,— pro Tonne des verkauften Quantums. Die Konventionalstrafen sind zu Händen des Herrn Dr. G. Natorp * Dn L R L B ede Vereinskokerei is verpflichtet, dem Vorstande auf desse na bei vorliegenden Uebertretungen des Statuts den betreffenden Lieferungskontrakt vorzulegen. Die Gebeimhaltung der dabei in Frage tretenden geschäftlihen Beziehungen ift Pflicht des leyteren.

Artikel 13. I Ueber die Bedürfnisfrage etwa einzuzahlender ege, deren Einziehung und Verwendung dem Vorftande überlassen bleibt, und über die Verwendung eingegangener Strafgelder beschließt die } Majorität der in einer Versammlung anwesenden Mitglieder.

Artikel 14. L

Diese Koksvereinigung soll erst danñ als abges{lofsen und deren Bestimmungen als bindend anzusehen sein, wenn derselben so viele Koksanstalten beitreten, daß deren Koksproduktion mindestens 90% des im Oberbergamtsbezirke Dortmund produzierten Gesamtquantums vertritt.

Die Produktion von zu industriellen Werken gebörigen Koks- anstalten soll von der Berehnung ausgeschlossen sein, soweit dieselben für cigenen Bedarf arbeiten.

Artikel 15.

Wenn zwei oder mehrere Koksanstalten unter fih derart ein Lieferungsgeshäft abs{Gließen, daß an Hüttenwerke größere Posten Koks gemeinschaftlich geliefert werden, so is als Verkaufspreis nit der ¡wischen den Lieferanten vereinbarte Preis für die Konvention maß- gebend, sondern der, welher vom Konsumenten bezahlt wird.

Artikel 16. F Statutenänderungen können nur mit } Majorität der Erschienenen beshlossen werden. M f

der Versammlung vom 8. Mai 1882 erfolgte sodann noch die Pocisfestsepung, wie aus dem nacstehenden, von 30 Vertretern der Koksindustrie unterzeihneten Protokoll una g de

Die unterzeichneten Besizer beziehungsweise T er von Ko anstalten im Oberbergamtsöbezirke Doriumead verpflichten sich bierdurch 1) das beute festzustellende Statut für cine in dem genannten Bezirke zu errichtende Koksvereinigung vorläufig als maß- ebend anzusehen und ihre definitive Grklärung wegen des Beitritts ‘bis spätesiens zum 31. Mai d. J. an die Adresse des Bergassessors Pieper zu Bochum gelangen zu lassen. Eine im Anfang des Monats Juni d. J. pu fende Versammlung der Interessenten wird dann definitiv besl h

ob die Konvention ins Leben tritt oder nicht. Diejen Vertreter von Koksanstalten, welche nicht in der Lage sind, definitiven Bescheid über den Beitritt des betr. Werkes zu erteilen, werden bis zu diesem unkt die notwendige Gntscheidung ihrer Verwaltungöräte und Grubenvorstände herbeiführen, wobei versprehen, ihren ganzen Einfluß * für die zustimmende ärung geltend zu machen. i Um aber durch diesen als notwendig erachteten Zeitaufwan den beabsichtigten Jes ciner Vereinigung nicht zu verfehlen und sofort C : nsluß auf die que dieses Es f f 10

trierenden te a u können, wo

jeyt die Bestimmungen des Ártifels 7 des Statuts als

De R Minimalpreis soll 11 A pro Der heute feslzu de ma

Touns lolo E cet der betreffenden Koksanstalt be-

tragen, wobei den einzelnen Werken unter gerehter

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)G. Frielinghaus. Schulze- Nel A. Unkell. H. Dauber.