1903 / 139 p. 26 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel XIT.

auf Abänderung dieses Statuts, mit Ausnahme des Art. X1, können jederzeit vom Verwaltun odex von 25 9/6 der in der Vereinigung vertretenen Stimmen [lt werden. = Die Verhandlung und Beschlußfassung über diese Anträge. findet inkeiner zu diesem Bebufe innerhalb 4 Wochen zu berufenden eneral- verfammlung nah der Maßgabe statt, daß in dieser Generalversammlüng 75 9/0 der amtproduktion in Koks und Kokskohle der Vereinigung vertreten scin und # der Erschienenen für die Anträge stimmen müssen.

Artikel XIIL.

Das unfreiwillige Ausscheiden eines Mitgliedes dur Konkurs 2c. bleibt auf das Fortbestehen des Vertrages einflußlos.

Anlage 6.

Statut der Aktiengesellschaft Westfälishes Kokssyndikat. Firma, Sig und Dauer der Gesellshaft vom 16. September 1890, abgeändert in der Generalversammlung vom 31. Oktober 1899.

81. Die unter der Firma: Westfälishes Koks\yndikat

bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Siß in Bochum und ift von

unbestimmter Dauer. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

Gegenstand des Unternehmens.

8 2. Gegenstand des Unternehmens is der An- und Verkauf von Koks und Kohlen. Tat n Aktien.

Das Grundkapital beträgt 400 000 4 und ist eingeteilt in 2000 auf den Namen lautende Aktien von je 200 #4, deren Uebertragung an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist.

Zur Uebertragung der Aktien ist die Zustimmung des Aufsichts- rats und der Generalversammlung erforderlih. Die Zustimmung bedarf zu ihrer Gültigkeit einer die Pexsan des Erwerbers bezeichnenden gerichtlich oder notariell beglaubigten Erklärung.

Organe dee pi haft.

Organe der Gesellschaft sind: a. der Vorstand, b. der Aufsichtsrat, c. die Generalversammlung.

Vorstand.

85. *

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern.

Die Mitglieder des Vorstandes werden auf Vorschlag des Auf- sichtsrates von der Generalversammlung mit einfacher Stimmen- mehrheit gewählt. i

Die Bestellung von Prokuristen bedarf eines Beschlusses der Generalversammlung. i :

Die Zeichnung für die Gesellschaft gescieht rechtsgültig unter deren Firma mit der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes und eines Prokuristen.

8 6. Der Vorstand ist verpflichtet, die Beschränkungen innezuhalten, welche für den Umfang seiner Befugnisse durch die Beschlüsse der Generalversammlung festgesetzt werden.

S7. Der Vorstand i} verpflihtet, für jenes verflossene Geschäftsjahr innerbalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen, sodann einen den Vermögensftand und die Verhältnisse der Gesellshaft entwickelnden Bericht (Jahresbericht) dem Aufsichtsrat und, mit dessen Bemerkungen

24 S 16. der ordentlichen Generalversainmlung und Gegen- obert, . die Jahresbilanz und Erteilung der Entlastung an Vorstand

und Aufsichtsr

agen stände der Besi a. Þb at, L Verwendung des Rein e

der

: gewns, . Wahl der ieder des Aufsfichtsrates, . die Wahl der Nechnungsprüfer.

§ 17. Auch der Generalversammlung steht die Aufsicht und Ueberwachung der Geschäftsleitung des Vorstandes zu, zu welhem Zweck fie ein oder mehrere ihrer Mitglieder abordnen kann. :

8 18. Das über eine Generalversammlung aufzunehmende notarielle Protokoll braucht nur von dem Vorsißénden und zwei Aktionären oder deren Vertreter unterschrieben zu werden. (

e Art der Bekanntmachungen. 8 19.

Bekanntmachungen der Gesellschaft, die nicht dur den „Deutschen Neichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger“ erfolgen, gesehen auf \chriftlihem Wege.

Anulage 7.

Geschäfts- und Lieferungsordnung zu dem Vertrage zwischen der Aktiengesel \chaft RheinisG- Westfälisches Kohlensyndikat zu Efsen Und der Aktiengesellschaft Westfälishes Kokssyndikat zu Bochum vom 11. Dezember 1897.

Die im Westfälischen Kokssyndikat vereinigten Kokereibesißer verpflichten sich, wie im folgenden vorgeschrieben, zu Versammlungen zusammenzutreten und sich in den nachstehend aufgeführten Fällen denjenigen Beschlüssen zu unterwerfen, welche in diesen Versammlungen der Kokereibesißer, für welhe die unter A. a L Normen gelten, mit Stimmenmehrheit gefaßt werden, ebenso den Beschlüssen des Aufsichtsrats und der unter B. bestimmten Kommission zur Fest- stellung der Beteiligungs8ziffern.

A. Versammlungen der Kokercibesitzer

finden nach Bedürfnis, in der Regel allmonatlih, statt. Ob ein solches Bedürfnis vorliegt, entscheidet der Aufsichtsrat des Westfälischen Kokssyndikats. Außerdem ist eine Versammlung der Kokereibesißer sofort einzuberufen, wenn A NLEE welche % der Gesamtstimmen vertreten, dieses f{riftlich beim orstande des Westfälischen Koks- \yndikats beantragen.

O De Kokereibesizerversammlungen hat "jeder Kokereibesißer Er je volle 1000 Tonnen seiner feitgetedten Beteiligungs8ziffer eine

imme.

Die Versammlungen sind bes{lußfähig, wenn F aller Stimmen vertreten sind. Erweist sich eine Versammlung als niht beshluß- ois so ist in der später vorgeschriebenen Weise sofort eine neue Versammlung zu berufen, welche filsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähi ist. Dieses muß jedoch in der zweiten Einladung ausdrücklich angegeben werden.

Den Vorsitz in den Versammlungen der Kokereibesißer führt der Bot ee des ALU R oder dessen Stellvertreter, oder im Falle der Verhinderung beider ein von der Versammlung zu wählender Vorsitzender.

Zur Teilnahme an den Versammlungen if nur der legitime Vertreter jeder Zeche oder bei dessen Verhinderung ein mit Vollmacht ausgerüsteter Beamter einer betetligten Zeche befugt. Vertretung durch dritte Personen ist unstatthaft.

Die Versammlungen der Kokereibesißer sind dur den Vorstand des Westfälischen Koksfyndikats anzuberaumen und ist zu denselben jedes Mitglied unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens dreitägiger Frist durch eingeshriebenen Brief einzuladen.

Als Fristanfang gilt der Tag der Absendung des Briefes und

Beteiligung der kontrahierenden am Gesamtabsa Regelung A rodufktion. L

Als Grundlage für die Beteiligung am Gesamtabsaßz gilt die v der ad B. genannten Kommission sefigeleste inshàä Le welche in Gemäßheit des § 2 des Vertrags auf Grun der tatsächlichen Leiftungs- fähigkeit und mit Rücksicht auf den Zweck der Anlage (Gewinnung der Nebenprodukte 2c.) vorzunehmen ift.

__ Will eine Zeche in die Zahl der Koksproduzenten eintreten, oder eine koksproduzierende Zeche ihre Beteiligungszisfer erhöht haben, fo hat sie dieses zum Zwecke ihrer Ginshäßung mindestens 6 Monate vorher dem Westfälischen Kokssyadikat anzuzeigen. Alsdann entscheidet die ad B. ernannte E über die Höhe der Beteiligungsziffer.

Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission, fofern es sich um die erste Aufnahme in die Zahl der Koksproduzenten handelt, nur die technishe Möglichkeit der Pin und die Gefamtlage der Kokeret bezw. Zeche, sofern es sih um eine beantragte Koksproduktionsver- mehrung handelt, dagegen auch die Verhältnisse des Koksmarktes in Betracht zu ziehen.

Gegen die Einshäßungen der Kommission steht sowohl den Zechen- bezw. Kokereibesißern als auch dem Vorstande des R Koks- syndikats der Rekurs an die Versammlung der Kokereibesißer zu; leßtere entscheidet endgültig.

Der Rekurs muß binnen 14 Tagen nach Zustellung der be- treffenden Entscheidung erfolgen; zur Zustellung genügt die Ueber- sendung in C e Briefe.

Die auf diese Weise festgestellte Beteiligung am Gesamtabsay ist maßgebend von dem festgeseßten Termine ab. Der Kokereibesißer ist aber andererseits zu entsprehender Lieferung er alls er nit mit mindestens vierwöchêntlicher Frist beim Vorstande des estfälischen Koks\yndikats eine Verminderung seiner Anteilziffer beantragt hat. Diesem Antrage hat der Vorstand Folge zu geben. (

Wer seiner Lieferungsverpflihtung dur eigene Schuld nicht nach- kommt, fann von dem Vorstande des Westfälischen Kokssyndikats zu einer Strafe herangezogen werden, welhe auf 2,— M für jede Tonne der nicht gelieferten ‘Mengen festgestellt wird.

Im Falle des Widerspruchs gegen die Strafe entscheidet der Auf- sichtärat unter Zulassung des Rekurses an die Dem ing der Kokereibesißer, welche endgültig entscheidet. Widerspruch und Rekurs müssen bei Verlust dieser Rechtsmittel binnen 14 Tagen nah Zu- stellung der betr. Entscheidungen erfolgen; zur Zustellung genügt die Uebersendung in eingeschriebenem Briefe, :

Falls die Lage des Marktes eine Einschränkung der gesamten

roduktion bedingt, so hat eine gleichmäßige prozentuale Cin- chränkung der Produktion dur Beschluß der Kokereibesißer zu erfolgen. ; i | ___ Mehrere Kokereianlagen, welhe einer Gesellschaft oder einem im Kohlensyndikat angemeldeten Verkaufsverein angehören, werden in Bezug auf Feststellung der Beteiligungsziffer als ein Ganzes betrachtet.

Eine nah Absatz 2 dieses Paragraphen gestattete oder fonst zu- gebilligte Produktionsvermehrung für eine Koksanlage soll jedo nur insofern zu ae bestehend sein, als sie auch wirklich auf der be- treffenden Koksofenanlage erreicht wird.

Festseßung der Preise j und Lieferungsbedingungen lobe Begleichung der Rechnungen. Das Wesifälishe Kokssyndikat tritt den beteiligten Kokerei-

besitzern gegenüber als Selbstkäufer auf; der Kaufpreis ergibt sich in Gemäßheit der Bestimmungen des § 4 des Vertrags zwischen dem Westfälishen Koks\syndikat und dem Rheinisch-Westsälishen Kohlen- \syndikat vom 11. März 1895. / Etwa eintretende Verluste hat das Westfälische Kokssyndikat zutragen. 8 4.

Hinsihtlih der Verkaufs reise und Verkaufsbedin ungen gelten die in § 4 des Vertrags zwischen dem Westfälischen Kokssyndikat und dem Rheinish-Westfälishen Kohlensyndikat vom 11. März 1895 auf- geführten Bedingungen. a8

Jeder Kokereibesitzer ist allein für die gute und vorschriftsmäßige Lieferung der von dem Westfälischen Kokssyndikat angekauften Mengen

Anlage S.

tglieder- und Zechenverzeihnis des Westfäli Ms erar, aa

Ld. Nr. |

quel

ersammlung der ,

Gewerk]

dation .

Gewerkscha

eche Friedri Gewerkschaft

Gewerkscha

Gewerk [Walt

Lothringen

ver. Pr

Gawertsdaft ewerkscha

e

Gewerk

Gewerkscha

Aulage A2.

Anlage 9. Anlage 10. : Fnlandsverbrauch, Koksausfuhr

und Verkaufspreise des Westfälischen Kokssyndikats, Bochum, für die drei leyten Jahre:

Actiengesellschaft Westfälisches Koks\ynbikat. Den Ende 1902

Namen der Mitglieder

der Zechen

Absay 1902

Lfd. Nr.

Mengen in Tonnen

erks{haft der Zehe Borussia . c ait d. “Zes ver. eun Rheinische Stahlwerke Bergbau-Aktien-Gesellscha Bergwerks - Aktien - Gesell\chaft Confoli-

ver. Carolinenglüdck. rpener Bergb.-A.-Ges. .

eljenkirhener Be w.-Ges. Bergw.-Ges. Hibern s Dannenbaum .

Concordia.

Consolidation. ver. Constantin d. Große.

Dahlbusch. D a

Eintracht Tiefbau.

der Große. öhlihe Morgen|sonne. elsenkfirhener Bergw.-

Concordia . 1) Inland 2) Ausland, und zwar: Frankreih, Belgien, olland, Oesterreich,

chweiz, Italien u _ Uebersee .

3) Summa

Gewerk\ al ver. Constantin der Große t der ele C ; Bergwerks-Gesellshaft Dahlbusch Aktien-Gesellshaft Z Gewerkschaft Dorstfeld . ehe Eintracht Tiefbau .

Königsborn Consfolidation. . - Constantin der Gro

inland ge-

he Dannenbaum .

König Ludwig

bi

Gelsenkirhener Bergwerks-

Gewerks n General t General Blum Gewerkschaft Graf Schwerin . Mülheimer Bergwerks-Verein . arpener Bergbau-A.-Ges. . ehe Helene und Amalie . Bergwerksgesellshaft Hiber Gewerkschaft der ; Kaiser Friedrih . . König Ludwig ë Kölner Bergwerks-Verein . . Gewerkschaft des Steinkohlen-Ber Königin Elisabeth A.-G. für Bergbau, Salin betrieb Königsborn . Essener Bergwerks-Verei Gewerkschaft des Steinkohlen-

Lothringen

: 4) Durhschnitts- in Elisabeth .

erlôs pro Tonne in Mark im Ausland

5) Inlandspretis für die Hochofenwerke = 809/09 der Erzeugung

6) Gesamtdurchch- \chnittspreis der Fahreserzeugung pro Tonne . ;

| Blumenthal. Graf Schwerin.

arpener Bgb.-A.-Ges. Helene & Amalie.

ulius Philipp.

König Ludwig. Kölner Bergw.-Verein.

Königin Elisabeth.

Königsborn. König Wilhelm.

Lothringen. Louise Tiefbau. M

Nordstern.

Kölner Bergw Graf Schwerin .

riedrich der Große arolinenglüdck ï

Louise Tiefbau j Dahlbush . .

eno u. Solbad- Eintracht Tiefbau

Mathias Stinnes ; öhlihe Morgenso

Anlage 11.

Der Wert der Koksproduktion im Oberbergamtsbezirk Dortmund betrug rund:

Millionen Mark Are D

der Steinkoblenbergwerk Louise bergwerk Nordstern . Akt. - Ges. Zeche E i Na) gu De A.-G. für Bergbau u.

Hüttenbetrieb Zeche Prosper

Steinkohlenzehe Siebenplaneten . Gemerf\cbat Viktoria Mathias .

en A.-G. Steltoblen Bergbau-A.-G. Pluto

Bochumer Bergwerks - Siebenplaneten .

Victoria Mathias ; Fulins Philipp .

Friedrich Ernestin é General Blumenthal .

ver. Präsident.

Siebenplaneten. Victoria Mathias. Graf Beust. iedrich Ernestine. Mathias Stinnes.

t Graf Beust . riedrich Erne athias Stinnes . Gewerkschaft der Zeche Tremonia Gewer Lal Viktor .

t der Zeche v Steinkohlenbergwerk Zollverein

Sa. | 8647194 | 6553 197,5 Privatkokereien . o Nichtsyndikatskokereien (dar. d. Hüttenwerke) . Gesamtproduktion i. O.-B.-A.-B. Dortmund in 1902 8 969 453

er. Westfalia . | ver. Westfalia. Zollverein.

2 096 288,5

Anlage 13.

versehen, der Generalversammlung vorzulegen. Der Vorstand hat spätestens wei Wochen vor der General- versammlung jedem Aktionär eine Abschrift vorgenannter Schriftstücke

zu erteilen. Aussichivrat.

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern und wird jedes fünite Jade MRREREE E Derwal ist zu äa Wai ‘ommt in außergewöhnlicher Weise die Stelle eines Aufsichts- titali ird eine Y j g P catomitglietes “zur Erleviqung, co, bleibt dieselbe is zur ndcbten | Die Prototolle baben für de Mtgliete unbedingt bevelsend Generalversammlung unbeseßt, sinkt ged die Mitgliederzahl unter | Kraft. i aht, so ist ohne Verzug zur Vornahme einer Ergänzungswabl eine Die Befugnisse der Versammlungen der Kokereibesißer sind, so-

Generalversammlung zu berufen. Die Ersaßwabl erfolgt stets für | weit darü N f rxe Bosti den Rest der Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitgliedes. O T E EIens und nacitehend besondere Bestimmungen

& 9, 1) Wabl der Mitglieder der Kommission zur Feststellung der Der Aufsichtsrat is bes{chlußfähig, wenn sämtlihe Mitglieder grundlegenden Beteilizungsziffern, E geladen und mindestens 8 Mitglieder anwesend sind. 2) Beschlußfassung über etwaige, auf Vorschlag des Vorstandes

Die Sitzungen desselben baben in der Regel in Bochum statt- auf kürzere oder längere Zeit einzuführende Produktions- zufinden. er Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden und dessen _ einshränfungen, L Stellvertreter alljährlich in der ersten Sitzung nah der ordentlichen 3) Beschlußfassung über Umlagen bezw. Beiträge in Prozenten Generalversammlung. der Fafkturabeträge, i

Generalversammlung. 4) SLLIONNE über Berufung gegen Kommissionsbes{hlüsse 8 10. und Strafen. *

B. Die Kommission zur Feststellung der Beleiligungsziffern.

Die Kommission besteht aus 4 Mitgliedern, 2 Technikern, einem Kaufmann und einem Mitgliede des Vorstandes des Westfälischen wei Wochen vorher mittels Einschreibebriefes zuzustellende \hriftlihe | Kokssyndikais; die ersteren werden alljährlich in doppelter Zabl, also | so hat derselbe an das Westfälische Kokösyndikat eine Strafe ven

inladung, in welcher die Tagesordnung angegeben und welche vom | Vier Techniker und zwei Kaufleute, von der Versammlung der Kokerei- |} 50 „4 für jede Tonne zu entrichten. Vorstande oder vom Vorsitzenden des Aufsichtörrates zu unterzeichnen vesiper gewepit efr. A 1 —.

n p 4 SCLLYTIC ck 4 Fi : Fut ; 8&8. (9: Ver ion über die erfolgte Aufgabe der Einschreibebriefe idet ein Mitglied während der Funktionsperiode aus, so Wegen sonsliger Uebertretungen der Bestimmungen dieser Geschäfté-

un Sg eng perpstuntet E ae N der fkontrahierenden Dic Mitglieder, welche an der Entscheidung teilzunehmen haben, ercibesißer, an das tfälishe Kolesynditat eine Strafe don werden vom Aufsihtsrate nah dessen L Ermessen für jeden | 1000 M für jeden Kontraventionsfall zu zahlen. einzelnen Fall so gewählt, daß dieselben weder als Beamte noch als f i § 9. L Aktionäre oder Gewerke an der interessierten Kokerei beteiligt sind. Die in §§ 7 und 8 vorgesehenen Strafen werden dur den Sofern die Kommissionsmitglieder leßteren Bedingungen ia | Aufsichtörat verbängt, gegen dessen Enlscheidung binnen 14 Tagen das vertretene Kapital beschlußfähig, weshalb die Folge in der Ein- | einem Falle niht in genügender Zahl entspr sollten, so sieht dem | nach der Zustellung der Rekurs an die Versammlung der Kokerei- ladung auch angekündigt werden muß. Aufsichtsrate das Recht zu, hierfür andere Mitglieder zu berufen. besizer juli sig ist. . 8 12 Die Kommission faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Der e R G be dent Borst even des aua cin- p, B ! zleichhei Auf h ureichen. er Versammlung der Kokere r steht außerdem das Jede Aktie gewährt eine Stimme. mmengleichheit entscheidet der Vorsizende des Aufsichtsrats Y e

t zu, unter besonderen Umständen die Strafe bis auf 100 #6 Gemeinsamer L L Ausnahmen davon.

Verrehnungspreise des Westfälishen Kokssyn dikats mit den syndizierten Zechen

bezw. Sorten verantwortlich; er trägt alle Kosten allein, welche dur in den Jahren 1890—1903.

Lieferung \{lechter oder ungenügender Qualität oder durch cin sonstiges Versehen bei der Ausführung der Lieferung seinerseits ver- E E50 E i ursaht werden. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Ver- | | 1896 1897 |

\chuldung vorliegt, hat der Vorstand des Westfälishen Kokssyndikats, Koksforte 1890/1891 1892/1893] 1894/1895| L. 1 T l TT 1898| 1899| 1900 welcher \ich in jedem Falle genau zu informieren hat, zu treffen. | | [Sem Ert M Sem | Ein Rekurs hiergegen beim Aufsichtsrat ist zulässig, letterer entscheidet | ° ° *| . | | endgültig. Der Rekurs muß binnen 14 Tagen nach Zustellung der betreffenden Entscheidung erfolgen; zur Zustellung genügt die Veber-

bildet hierfür die Bescheinigung der Postanstalt vollgültigen Beweis.

Der Vorsitzende eröffnet und {ließt die Versammlungen, ernennt zwei Stimmzähler und leitet. die Verhandlungen.

Ueber die Verhandlungen wird cin Protokoll aufgenommen, welches von dem Vorsizenden und den Stimmzählern zu unterzeichnen ist. Dem Protokoll ijt ein von dem Vorsißenden als richtig be- \scheinigtes Verzeihnis der anwesenden und vertretenen Mitglieder nebst deren Stimmenzahl beizufügen.

Erklärung des Generaldirektors, Geheimen Kommerzienrats Kirdorf in Gelsenkirche n:

„Da ich leider an den Verhandlungen im März d. I. nicht teil- nebmen konnte, so halte ich mich do für verpflichtet, von meinem Standpunkt aus hier zu erklären, daß ih mit der Stellungnahme des Herrn Direktors Unckel, mit dem ih sons immer übereinstimme, insofern nit vollkommen einverstanden sein kann, als er es ftrikt

Î } Ï } Ï j ] Î N o TRA -112,—|11,—|11,—|11,—|11,—|11,50|12,—|12,50|14— La —17,—17,—|16,—| 15,— 9) Gießereikots - .. . . [L5—(15,—|14,—|13,—|13,—|13,—|13,—|13,—|13,50/13,50/15,—|15,—[18,59/21,50/17,—| 16,—

sendung in eingeschriebenem Briefe. i i : | | | | | Die von den Kokereibesitzern monatlich zn erteilenden Nechnungen 3) Brechkoks 1 und 11 über 30 mm . . . |16,— 16,—|15,— 13,50/13,50/13,50| 13,50/13,50|14,—|14,—|15,50 15,50/19,—|22,— 18,—

j

|

F O n ert Eo fvnbidats | L abgelehnt hat, mit landwirtshaftlihen Einkaufsgenossenshaften über-

über gelieferte Koks, sind seitens des Westfälischen Kokssyndikats dis | | 116, haupt in Bezizhungen zu treten. Ih stche auf dem Standpunkt, daß 2 i s i é 4) Brecbkoks 111 über 20mm. . . . « 10,—| 9,—| 8,—| 8,—]| 8,—| 8,—| 8,—|10,—|10,— |12,—|12,—|14,—|15,—|13,—| 12,— L 7 ,

E S "Ce irg gremert d R 5) Ball IV mae Wmm . - - -| &— &— d 0 0 e 5] S—| 6—| 6,—| 650] 6,50 7,—| 7,—| 6,50| 6,50 | diese Frage von Fall zu Fall untersuht und geprüft werden muß und

ufbringung 2 e . 6) Koks, t gel 4 gebr. . O A 12,—|12,—|12,—|12,— L I (n I LOLGIO A 13/50| 13,50 | daß, wenn ein Weg gangbar ist ohne Schädigung anderer berechtigter

T V) g i 5f 5 et s 7) ges. Kna bel- und Abfallkoks ü rc 50 mm 12,—|12,—11,— 10, —|10,—|10,— 10,— 1 ,50 ' Ï gy E 4, Intere en und Verbindun en man diesen Weg suchen muß. Also

et Q R E annten esa mon Tischen Mets 8) ges. Kleinfoks über 25 mm . . . . « |10,—[|10,—| 9,—| 8,—| 8,—| 8,—| 8,—| 8,—|10,50/10,50/11,—|11,—12,—/12,50/11,—| die N ablehnende ifinia die damals eingenommen worden is

syndikats wird ein gleichmäßiger prozentualer Abzug von den 0) es. Perlkoks . . . 6,—| 6,—| 5,—| 4,—| 4,—| 4,—| 4,—| 4,—| 5,— e] 5,—| 5,—| 6,50 | %- ih stehe niht an, zu erklären, daß ich mich dieser absolut niht an-

Monatêrehnungen vorgenommen, dessen Höhe die Versammlung der / i {ließen kann,“

Kokereibesißer auf Vorschlag des Vorstandes des Westfälischen Koks» ,

10) Rundofenkoks für Hochöfen . . . . . [14,—|14,—|13,—|12,—|12,—|12,—|11,—|14,—| . | « | 11) Rundofenkoks für andere Zweckle . . . |16,—,16,— 15,—113,50[13,50\13,50] 13,—|13,—|14,50|14,50{16,—| . | syndikats nah Bedarf feststellt. Strafen.

Die Generalversammlung der Aktionäre wird seitens des Vor- standes oder des Auffsichtsrates berufen. Die Berufung derselben geschieht dur eine jedem im Aktienbuche eingetragenen Aktionär mindestens

O (.

_ Falls einer der fkontrahierenden Kokereibesizer entgegen der Be- stimmung des § 1 dieser Geshäfts- und Lieferungsordnung Koks direkt, also unter Umgebung des Westfälischen Kokssyndikats, verkauft,

erwählt die Versammlung der Kokercibesiger für den Rest derselben ein anderes.

& 11. Die Senererverpanmtiung ist beschlußfähig, wenn mindestens }

des Aktienkapitals vertreten alls eine Generalversammlung be- \{lußunfäbig ist, so muß innerhalb Monatsfrist eine zweite General- versammlung mit derselben Tagesordnung berufen werden.

Die zweite Generalversammlung is alsdann ohne Rücksicht auf

für jeden Uebertretungsfall zu ermäßigen. L Die Zustetung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes. Vie Die kontrahierenden Kol erkennen erneut ibre Ver- | Zablung der Strafen (§§ 7 und 8) hat sofort nah Aufforderung #8

pflicht y E, 1 Ï erfolgen. idhtung an, vom Januar an und während der Dauer Zu Weigerungtfalle ist der Vorstand des Westfälischen Roft-

dieses Vertrages sich jeden Verkaufes von Koks, soweit nicht ina den Dm folgenden Bestimmungen uderbdli@ Ausnahmen vorgesehen sind, zu a berechtigt, die Strafen an den Rechnungdöbeträgen der enden Kokereibesizer zu kürzen.

entzalten, vielmehr jeden bet Qn Gansenden Unnteng und - pre Neben den Strafen kann das s ällshe Kokssyndikat au

Z § 14. Anfr fort berweis Alle Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit nicht diesem 1 olere an Lrt ü e NeMyadilat lde n iRt Ersay des entslandenen Schadens beans Kontrolle.

der Gesellschaftsvertrag oder das Geseh cine Ausnahme vorsicht, mit cin- | hat aber das Recht, die Mit eines jeden der Kokerci r Stlmneniehe t der e Stimmen gefaßt. Handelt jem Abschluß eines Vertrages oder zur a von Bisseranzen in & 10. Vertretern cincs das tfälishe Kokésyndikat und Schriitslücke des sofern nah Ansicht des

de um Fusion oder Liquidat der Gesellschaft, c ift eine Mehr- spruch zu nebmen. Ten von } des bei der Beschlußfassung vertretenen Aktienkapitals er- Ausgeschlossen vom Verkauf kder Zeit “gcfiatit, Einsicht aller B dadur estfälischen als zu nehmen Vorstandes die en des Westfälischen Kokssyndikats dakurh enge der Kontrolle des | nicht gefährdet ; andererseits hat tessen Vorstand aber au

orderlich.

bis b. des der | R nd d kontrahierenden Kckerei- aufzogeben d Véeninon auf besiger unter bilfena S t GesBäftebi ta in zu Adil: id | abille R E E E E unterliegt auh niht der Kontrolle des Kolössyndikats.

§ 13.

Den Vorsit in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtöratecs oder dessen Stellvertreter, oder, im Falle der Ver- binderung beider, ein von der Generalversammlung zu erwählender Vorsi . Derselbe eröffnet und {ließt die Versammlung, ernennt zwei Stimmzähler und leitet die Verhandlung.

den Kokereibesitzers ist s

d die im Landdebit seten K gen, soweit nicht § 15. Weise bedient werden. Alljährlich innerhalb der ersen 6 Monate des neuen ft8- selben unt ibrer jahres die ordentliche Iversammlung statt. . fen : in

Generalversammlu sind mit der Tagesordnung | Abgabe

wenn der Aofsichtörat oder Vorstand es für nôtig er- E E oder wenn Besizer von '/»% des Aktienkapitals dies beim Auf- Der fällt oder Vorstand beantragen.