wegen der Schifffahrt, nach Anleitung der auf dem Kongreß zu Wien angenommenen Grundsäße in Berathung zu treten.““
Es is Jedermann bekannt, daß dieser Artikel niemals zum |
Vollzuge gelangt und eben so wenig dem im 65. Artikel der wie- ner Schlußakte gemachten Vorbehalte der Bundesversammlung: „dur gemeinschaftliche Uebereinkunft zu möglichst gleihförmigen Verfügungen über die Ausführung obigen Artikels der Bundesakte zu gelangen“, irgend eine Folge gegeben worden ist, L Diese wichtigste Bestimmung des deutschen Staatsrechtes für das materielle Volkswohl des gesammten Deutschlands, für die natur- gemäße Entwickelung seiner Industrie, für den Aufshwung seiner Schifffahrt, seines internationalen Handels und seiner überseeischen Verbindungen, zum Schuße gegen fremde Unbill und gegen Aus=- beutung deutscher Erwerbsquellen dur die industrielle Uebermacht des Auslandes, ist während einer 35jährigen mit Frieden gesegneten Periode unbeachtet geblieben. y ; Wenn es dieser Thatsache gegenüber einerseits dem Blicke des unbefangenen Staatsmannes als unzweifelhaft sich darstellt, daß durch die von Seiten des Bundestages unterlassene Handanlegung zur Vereinbarung der deutschen Bundesstaaten über eine gemein- \haftlihe Vertretung ihrer materiellen Interessen das Organ des deutshen Bundes sich seines Einflusses auf diesen so wichtigen Zweig der deutschen Angelegenheiten selbs ents{lug, daß das poli- tishe Centralorgan Deutschlands in diesen Beziehungen freiwillig in den Hintergrund trat, die deutsche Bundesakte hinsichtlih der Erfüllung der dur ihren 19ten Artikel der Nation gegebenen Zu=- sage als todter Buchstabe erschien und dieses höchst fruchtbare Feld gemeinsamen Handelns eine lange Reihe von Jahren hindurch nur der Presse, den Schriftstellern und öffentlichen -Blättern zur Be=- \sprechung der fortan unbefriedigten Wünsche der Nation überlassen blieb, so konnte doch andererseits eben so wenig in Abrede gestellt werden, daß die Vereinbarung verschiedener, seit Jahrhunderten durch Gránz- und Binnenzölle der verschiedensten Art belästigten deutschen Staaten zu einem gemeinschaftlichen Zoll - und Verkehrs - System eine höchst \chwierige, für ein blos politishes Organ kaum erreidh- bare Aufgabe sei. i Nachdem inzwischen das Bedürfniß wecselseitiger Annäherung deutsher Staaten und der Erweiterung der verschiedenen Zollgebiete in gleichem Grade mit der allmäligen Entwickelung der deutschen Industrie während der Friedensjahre mehr und mehr sich geltend gemacht hatte, fand dasselbe seine theilweise Befriedigung in Anbah- nung von Handels - Verbindungen im Wege freier Verträge auf Zeit unter mehreren deutschen Staaten , zuerst zwischen einzelnen derselben, welche die allmälige Verschmelzung des überwiegend größe- ren Theils des deutschen Bundesgebiets zu einem gemeinschaftlichen Zollsystem zur Folge hatten. Allein ungeachtet der segensreichen Wirkungen des deutschen Zollvereins inf alle gewerblichen Verhältnisse seiner Mitglieder er-
mangelt derselbe bis zur Zeit des Anschlusses einer Vielzahl deut- her Bundesstaaten , daher noch gegenwärtig Deutschland in neun verschiedene Zollsysteme gespalten ist; nicht minder ermangelt der- selbe der nöthigen Verbindungen mit den deutschen Seeküsten und den wichtigsten deutshen Seehäfen; er ermangelt endlich vor Allem der Einheit und Vertretung als Industrie - und Handelsmacht des gesammten Deutschlands gegen außen.
Diesen Verhältnissen is beizumessen, daß die deutsche Industrie, im Ganzen betrachtet, fortan in ihren wichtigsten Zweigen für den Welthandel noch gegen jene der auswärtigen großen Industriestaa= ten zurücksteht und in der neuesten Zeit selbst einer ihrer áltesteu und wichtigsten mit der Landwirthschaft innig verbundenen Zweige, die Leinenindustrie, bió an den Rand des Verderbens gerieth, — daß der internationale und überseeische Großverkehr Deutschlands in seiner Entwickelung allenthalben gehemmt erscheint, — daß eine deutsche Handelspolitifk nit existirt, eine deutsche Flagge zu kei- nem Seehafen beider Hemisphären anerkannt ist, noch denjenigen Schuß genießt, dessen die Flaggen anderer an Ausdehnung und Macht ungleich geringerer Staaten theilhast werden.
Die bisherige Stellung Deutschlands zum gesammten Auslande als ein Ganzes, als ein Handelskörper, ist offenkundig eine höchst nachtheilige, einer großen Nation uuwürdige, als Folge seiner Zer-= rissenheit und der bisherigen Außerachtlassung seiner gemeinschaft - lichen Interessen in materiellen Beziehungen, indem die großen Fragen der National -Jndustrie und des Handels nicht von der Politik getrennt werden können, vielmehr mit der Volksthümlichkeit und sittlihen Würde, mit der gesammten Lebenskraft jedes großen, unabhängigen Volkes aufs innigste verbunden sind, Die kommer=- zielle und industrielle Einigung Deutschlands, dem gesammten Aus- lande gegenüber, erscheint daher ohne Zweifel neben der Erschaffung der gemeinsamen staatsrechtlichen Grundlagen für die politische Einigung als das größte und erfolgreihste Anliegen für alle deutsche Staaten, von unberehenbarem Einflusse auf die Mahtentwickelung der deutschen Nation und auf ihre Stellung zu den übrigen euro- päischen Mächten.
Das politische Selbstgefühl des deutschen Staatenbundes geht Hand in Hand mit der Entwickelung der Volkswirthschaft, und die nur iu der nationalen Gesammtheit zu vollem Aufschwung gelangen- den materiellen Interessen sind es, welche ein unauflöslihes Band unter ven verschiedenen deutschen Staaten zu knüpfen vermögen, Die Bestimmungen über die politische Einigung Deutschlands, über die Rekonstituirung des deutschen Bundes werden daher schnell um fo festere Wurzel fassen, bei ihrem Erscheinen um so freudiger von allen deutshen Stämmen begrüßt werden, wenn dieselben zugleich mit den wesentlihsten Grundlagen der kommerziellen Einigung in Verbindung gebracht und als ein Ganzes mit denselben vershmol- zen werden,
Das ganze Deutschland, welches seit einer langen Reihe von |
Jahren für den freien Verkehr zwischen sämmtlichen deutschen Bun- desstaaten sich ausgesprochen hat, ist fortan von dem Gefühle des Bedürfnisses desselben durchdrungen und widmet allen dahin abzic- lenden Bestrebungen die höcste Theilnahme.
Es bedarf feiner Ausführung, daß der Denkschrift des Kai- serlih österreichishen Handelêministers über Zoll - Verfassung und Handels - Politik der zollvereinten Staaten von Oesterreich und Deutschland vom 30. Mai d, J. die bisher bezeichneten Gesichts= punkte in ihrem vollen Umfange zu Grunde gelegen sind, wie auf das unzweideutigste in folgenden Worten derselben ausgespro-
en ist: ,
9 in deutscher politischer Verein muß in unserer Zeit auch zum Zollverein werden und umgekehrt, oder das Eine wie das Andere bleibt eine Unwahrheit, eine Täushungz ver Zerklüftung Deutschlands in materiellen und politishen Anliegen wird nicht ab- pee, und die Zerwühlung der gesellschaftlichen Zustände dauert ort.“
G Der Beifall aller deutschen Lande begleitete das Erscheinen dieser Denkschrift, mit gespannter Erwartung sieht Deutschland der Verwirklichung dieser großen Idee entgegen. Warum sollte daher nicht in der gegenwärtig in Frage stehenden Vereinbarung O der politischen Verhältnisse der deutschen Staaten auch die Ausfstel-
lung gewisser bindender Grundbestimmungen über die kommerzielle Einigung eine Stelle finden, indem bei einer so hohwihtigen An-
74
elegenheit Eintracht und Shnelligkeit hinsihtlich der zu treffenden Maßregeln nicht minder noth thut i ; : | Wenn daher dieser Wuns als folgerihtig und mit der poli- | tischen Einigung aufs engste verkülüpft, und wenn er nit minder | als dringend erkannt wird, so entsteht die Frage „ welcher Weg zu | seiner Verwirklichung zu betreten sei, um einerjeits die Schwierig= | feiten bezüglich der gewerblichen Zustände in den verschiedenen deut schen Staaten ain s{nellsten zu beseitigen und andererseits den be- stehenden Bedürfnissen jede thunliche Berücksichtigung zuzuwenden.
Die Schwierigkeiten erscheinen groß, ja ‘fast unüberwindlich, im Falle es sich von der Aufgabe handeln würde, alsbald eincn freien Vertrag zwischen den sämmtlichen Einzelnstaaten Deutschlands über die unmittelbare Zoll - und Handelseinigung abzuschließen ; in Betracht der großen Abweichungen der einzelnen Zollsysteme in ihren Grundyprinzipien und der zur Zeit noch vorherrschenden Berschieden- heit der gewerblichen und Handelsintere))en. Die Betretung dieses Weges würde nicht nur endlose Verhandlungen und sehr zahlreiche, die Einheit beeinträchtigende Ausnahmebestimmungen im Gefolge haben, sondern auch den rivalisirenden Gegenwirkungen des Aus- landes ein fruchtbares Feld ihrer Thätigkeit eröffnen.
Dagegen würden sich die Schwierigkeiten sehr wesentli dur die gi hörige Benußung des Umstandes vermindern, daß die beiden großen Zollkörper Oesterreichs und des Zollvereines die weit über- wiegende Mehrzahl der Gesammt-Bevölkerung des deuts{hen Bundes bereits umfassen, und daß von diesen beiden Zollkörpern nur noch einige deutshe Bundesläuder ausgeschlossen sind, welche sieben ver= schiedenen Zollsystemen angehören. Es tritt hierbei die fernere Er- wägung ein, daß die staatswirthschaftlichen Grundprinzipien Dester- reichs und des Zollvereins, in der Vorausseßung demnächstiger Ver- wirklihung der in den österreichischen Denkschristen kundgegebencn Grundsäye über die neue Gestaltung der österreichischen Zollverwal- tung, im Großen und Ganzen betrachtet, nachdem beide auf die Ge- währung eines mäßigen Zollschubßes für die innere Industrie gerich- tet sind, keine so wesentli erheblichen Abweichungen unter sich be- greifen, daß sie nicht mit Hülfe einer angemessenen Uebergangsperiode unshwer zu völliger Uebereinstimmung gelangen würden, und daß endlich dur die bereits in vieljährigem Vollzuge bewährten admi- nistrativen Justitutionen des Zollvereines die wesentlihsten Grund- lagen auch für eine erweiterte Union an die Hand gegeben sind.
Eine demnächstige Vereinbarung dieser beiden großen Zollkörper zu einem umfassenden Zoll- und Handelsvertrage als Anbahnung für die große deutsche Zolleinigung kann daher um so mindere Shwie= rigkeiten darbieten, den gleichzeitigen Beitritt auch der übrigen vom Zollvereine bis zur Z°it ausgeschlossenen deutschen Bundesstaaten La- durch zu ermöglichen, daß denselben alle diejenigen Rücksichten und Begünjtigungen zugewendet werden, welche als wohl begründet durch ihre geographische Lage und die hiermit zusammenhängenden gewerb- lichen und Handelsverhältnisse hervortreten, gleichwie dies auch be- reits in den österreichischen Denkschristen ausdrücklich zugesagt und vorbehalten worden ist.
Unter solchen Vorausseßungen erscheint es daher unbedenklich, den Weg cines \reien Vertrages unter sämmtlichen deutschen Bun- desstaaten über eine Vereinbarung zu betreten, welche so einzurichten ist, daß sie in nicht entfernter Zeit die Verschmelzung aller deutschen Zollgebiete zu bewirken vermag.
Es ist endlich nicht minder des Umstandes Erwähnung zu thun, daß das Bestehen des Zollvereines selbst ohne alle Rücksicht auf dessen vertragsmäßige Dauer einem derartigen Zustandebringen der großen deutschen Zoll-Union nicht das mindeste Hinderniß ent- gegenseßt, indem der Artikel 41 der Grundverträge die ausdrüd- liche Bestimmung enthält, „daß die Verabredung über die Dauer des Zollvereins nur für den Fall getroffen werde, daß nicht in der Zwischenzeit sämmtliche deutshe Bundesstaaten über gemeinsame Maßregeln übereinkommen, welche den mit der Absicht des Artikel 19 der deutschen Bundesakte in Uebereinstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig erfüllen.“
Von den vorstehenden Betrachtungen is die Königlich bayerische Regierung in ihren bisherigen Bestrebungen ausgegangen, über die große dur die österreichischen Denkschriften angeregte Jdee zunächst mit den übrigen zollverbündeten Regierungen in Berathung zu treten und eine vorläufige Einleitung zu künftiger Einigung Des Zollvereines mit dem Kaiserstaate über ein gemeinsames Zoll - und Handelssystem in Bälde herbeizuführen, indem hierzu durch die in Kassel versammelte Zollkonfercnz der nächste Anlaß geboten war.
Jene Verhandlungen sind zwar durch die erfolgte Vertagung der Zollkonferenz unterbrochen worden, jedo haben die ersten ein- leitenden Besprechungen über die Unionsfrage unshwer erkennen lassen, daß — obwohl die hohe Bedeutung ver österreichischen Bor- schläge die erwartete allseitige Anerkennung gefunden hat — dessen- ungeachtet den von den Bevollmächtigten der übrigen Zollvereins- regierungen abgegebenen Erklärungen zufolge in Beziehung auf die Frage der unmittelbaren Zoll- und Handelseinigung wesentliche Be- denken bestehen, und daß man unter den gegebenen Verhältnissen dem beabsichtigten Ziele dadurch am nächsten kommen werde, den Verhandlungen die Richtung auf Herstellung cines den allscitigen Interessen entsprechenden Verkehrs - und Handclsvertrages, nach ciner möglichst ausgedehnten Grundlage und mit successiver Erwei- terung bis zur völligen Verschmelzung der beiderseitigen Zollgebiete, zu geben.
Es tritt hierbei die Erwägung ein, daß sich dieser Weg zugleich als der sicherste empsiehlt, auf welchem einerseits den bestehenden Zuständen der wichtigsten Jndustriezweige die \honendsten Rüchsich- ten zugewendet, die nachtheiligen Folgen und theilweisen Beschä= digungen plöblicher Uebergänge vermieden und den zunächst und am meisten betheiligten gewerblichen Verhältnissen die erforderlichen Zeit- perioden gewährt werden, um für eine in so großem Maßstabe er- weiterte Konkurrenz die gehörigen Vorbereitungen zu treffen, wäh- rend andererseits diejenigen Verkehrserleichterungen, welche mit dem fraglichen Handelsvertrage sogleich und unmittelbar eintreten würden, umfassend genug gegriffen werden können, um die segensreichen Fol- gen der Einigung {hon dermal zum größten Theile zu erreichen,
Die Königlich bayerische Regierung hakt daher um so weniger Anstand genommen, diese Vorausseßungen ihren an die Zollkon- ferenz gebrahten Einigungsvorschlägen zu Grunde zu legen, als dieselben bereits durch die Erfahrung über die Gründung des Zoll- vereins in vollem Maße Bestätigung gefunden haben, indem, wie bekannt, der großen Zollunion vom Jahre 1833 der unter den ein-
elnen Theilen im Jahre 1829 abgeschlossene Handelsvertrag vor= L deg Age war, dur welchen die mannigfaltigen Schwierigkeiten unschwer überwunden wurden, welche bei der dazumal zuerst in Deutschland versuchten Zolleinigung einer beträchtlihen Anzahl deutsher Staaten mit schr erheblichen Aöweichungen ihrer Zoll- und Gewerbsverhältnisse hervorgetreten sind. Derselbe erleichterte die Erkenntniß und Auffindung derjenigen Voraussepungen, welche als wesentlihe Bedingungen der Aufhebung der zwischen den einzelnen Handelskörpern bestandenen Zollschranken zu deiuaten waren, und welhe wohl auch, als in der Natur der Sache gegründet, in jedem künftigen derartigen Falle ähnliherweise hervortreten werden,
Diese Vorschläge, welhe dem Däfürhalten der Königlich baÿye- rischen Regierung gemäß einen Verkehrs - und Handelsvertrag mit
Oesterreich als Einleitung für die künftige österreichish-deutshe Zoll union auf den Grund der bisherigen Erfahrungen zu bilden ver- möchten, werden in ihren allgemeinen Umrissen wie folgt bezeichnet z
1) Wechselseitig freie Einfuhr aller inländishen Erzeugnisse der Natur, des Gewerbfleißes und der Kunst von den auf dem Eingange in beiderseitigen Zollgebieten ruhenden Abgaben und freier Verkehr mit denselben im Jnnern beider Zollkörper, bis auf die speziell benannten uud spezifizirten Ausnahmen, wodurch daher vie Fréiheit des Verkehrs mit den beiderseitigen eigenen Erzeugnis- sen als Regel und die Beschränkung der Verkehrs = Freiheit als Ausnahme grundsäbßlich behandelt würde.
2) Die Ausnahmen der wechselseitigen Eingangs - Befreiung würden betreffen :
a) diejenigen Gegenstände, welhe in einem der verschiedenen Zollkörper oder in mehreren Gegenstand eines Staatsmong=- pols oder mit einer Verbraucl sabgabe belegt sind;
b) diejenigen Erzeugnisse, weiche in den verschiedenen Zollkör= pern mit einer allzu ungleichen Eingangsabgabe belegt sind;
c) desgleichen diejenigen Erzeugnisse, welche sih von den gleih- artigen fremden, mit hohen Eingangsabgaben belegten Er- zeugnissen so wenig unterscheiden, daß eine sichere Kontrole derselben mit unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten verbunden sein würde (Zucker- und Kaffeesurrogate) z
d) endlich die Erzeugnisse mehrerer größerer Jndustriezweige, deren Productionsfkosten und übrige Vorbedingungen der Fabricatiun jenen anderer Zollkörper gegenüber ebenfalls zu abweichend sind, um alsogleich und ohne zeitweise Vorberei- tung die andersitige Konkurrenz ohne entschiedene Benach= theiligung und Erschütterung ihres Wohlstandes ertragen zu können ; jedoch unter der weiteren Bestimmung stusenweiser Abminderung der wechselseitigen Eingangszollsäße nach Pro- zenten in angemessenen Zeitperioden.
3) Befreiung der inländischen Erzeugnisse der Natur, des Ges werbfleißes und der Kunst von Durchgangs-Abgaben und möglichste Erleichterung der übrigen diesen Kategorieen nicht angehörigen Transitgüter bis zu allmäliger Herstellung völliger Duréhgangszoll- freiheit.
4) Befreiung des gesammten Güter -Exportes von Ausgangs-= zóllen, mit wenigen auf gewisse Materialien für die Fabrication be- züglichen Ausnahmen,
5) Gegenseitige mögliste Erleichterung Des gewerblihen Ver= fehrs durch wechselseitige Abgabenbefreiung Der Handelsreisenden (mit Mustern ohne Waaren ), - dann des Markt -= und Meß- verkehrs,
Gleiche Behandlung der Unterthauen der fontrahirenden Staga= ten in Bezug auf den Schuß der Erfindungspatente, der Muster- ind Fabrikzeichen gegen mißbräuchliche Nahahmung und wo müg= li eine gemeinsame gleihsörmige Geseßgebung hierüber. j
6) Erleichterung und Vereinfahung in Erhebung der Weg-, dann Brücken= und Pflastergelder und Bedachtnahme auf thunliste Gleichstellung derselben. :
7) Bedachtnahme auf Herstellung und Unterhaltung der wich=- tigsten Straßenzüge, auf welchen der Hauptwaarenverkchr unter den deutschen Bundesstaaten sich bewegt.
8) Thunulichste Einwirkung auf das Zustandebringen eines glei chen Münz -, Maß=- und Gewichtsystems und vorläufige Vorsorge für die Einführung amtlicher Reductionen der verschiedenen beste- henden Múnzen, Maße und Gewichte.
9) Gleichstellung der Unterthanen der kontrahirenden Staaten in Erhebung von Kanal -, Schleusen =, Brücken», Fähr=, Hafen -, Wag-, Krahnen - und Niederlagsgebühren und Leistungen für die Benutzung der zur Erleichterung des Verkehrs bestehenden An- stalten. :
10) Verabredung über die wirksamsten Maßregeln zur Unter- drücckung des Schleichhandels; daher inslesondere alsbaldiger Ab- \hluß eines allgemeinen Zollkartels.
Obwohl diese Vorschläge, welche bei der kasseler Konferenz zur Sprache gebracht wurden, den bestehenden Verhältnissen gemäß zuz nächst nur auf ein Abkommen zwischen dem Zollvereine und Dester- reich gerichtet sein konnten, so dürfte doch bei näherer Erwägung derselben allseitig niht verkannt werden, daß dieselben ebenfalls geeignet seien, in der Wesenheit unter den durch die verschiedenen Zollsysteme gebotenen Modificationen und Garantieen einem die sämmtlichen deutschen Bundesstaatcn umfassenden Verkehrs - und Handclsvertrage zur Grundlage zu dienen; einem Vertrage nämlich, welcher dem Wechselverkehr der Naiur- und gewerblichen Erzeugnisse dir paziszirenden Staaten einen sehr erweiterten Spielraum eröffnet und dessenungeachtet zugleih den wichtigsten, mit den größten Anlags- und Betriebskapitalien ausgestatteten Jndustriezweigen den erforder- lichen Schuß für eine angemessene Uebergangsperiode gewährt, wel- cher außerdem die wesentlichsten Erleichterungen des allgemeinen Verkehrs unter den verschiedenen Zollkörpern bietet, und welcher endlich dem verderblichen Schleichhandel auf diesem Wege allein mit dem entschiedensten Erfolge entgegenzutreten vermag. Eine der= artige Vereinbarung wird demnach allen Zweigen ver deutschen Volkswirthschaft, so wie den Regierungen selbst, Vortheile zuwenden, wie solche nicht entfernt bisher für ganz Deutschland bestanden haben, urd wodurch die materiellen Zwecke der großen deutschen Union zum überwiegenden Theile {hon als erreicht zu betrachten wären, ohne gleichzeitig die mit {nellen und unvorbereiteten Uebergängen ver- bundenen Benachtheiligungen uud Verluste einzelner Gewerbszweige und ganzer Kategorieen von solchen oder Verleßungen auderweilig begründcter spezieller Jnteressen im Gefolge zu haben. Ungeachtet dieser Vortheile würde eine solche Vereinbarung dennoch unvollstän- dig, unsicher und ohne höhere politische Bedeutung bleiben, wenn ihr nicht bald die gänzlihe Zoll - und Handelseinigung nachfolgen würde,
Daß der Abschluß derartiger Verträge sowohl zwischen dem Zollverein und Oesterreich, als mit den übrigen diesen beiden Zoll- körpern nicht angehörigen deutschen Staaten an besondere Verhand= lungen zu verweisen wäre, bedarf ohnchin kaum der Erwähnung.
Dem bisherigen Vortrage gemäß würden daher diesenigen Punctationen, welche in den Vereinbarungen Über die politischen Verhältnisse Deutschlands zugleih bezüglih ver großen materiellen Anliegen als sichere Bürgschaft für die cndliche Erfüllung der längst und dringend ausgesprochenen allgemeinen Wünsche, so wie zur Be- festigung des défentlichen Vertrauens und der wechselseitigen Bande aller deutschen Staaten, eine Stelle finden vürften, etwa in Folgen= dem bestehen :
I
Die Zoll- und Handelseinigung unter sämmtlichen Staaten des deutschen Bundes soll auf dem Vertragswege angebahnt, und sollen zu diesem Ende die Spezialverhandlungen über den Abschluß eines umfassenden Verkehrs- und Handelsvertrags auf den oben an= gedeuteten Grundlagen durch abgeordnete Kommissarien vier Wochen nach allseitiger Ratification der gegenwärtigen Vereinbarung in... erófffnet werden;
TI,
Binnen des nämlichen Zeitraumes soll eine besondere Verhand- lung unter Kommissarien der betreffenden deutschen Uferstaaten
¿fzaet werden über Regulirung der Schifffahrts und Abgaben= verhaltnisse auf de1 deutschen shiffbaren Slüssen, sowohl zur Er- leihterung Der Schifffahrtslasten, als behufs der Einführung einer möglich gleihförmigen Bee derselben,
. -
Eine besondere Kommission soll ferner gleichzeitig aus Abge= ordneten deutsher Bundesstaaten gebildet werden zur Abfassung eines allgen:einen deutschen Schifsahrtsgeseß sur die Seeschifffahrt, um die deutsche Flagge und ihre Rechte, die Bedingungen über die Befugniß zu deren Führung, die Rechte der deutschen Seehäfen und die zum Schhuze des gesammten deutschen Sechandels im Aus-= lande erforderlichen Maßregeln, eins{lüssig der Bestimmungen über die Verhältnisse der deutschen Shotte, festzuseßen.
Der námlichen Kommission soll endlich aufgegeben werden, das gesammte Konsulatswesen der deutschen Bundesstaaten einer Revision zu unterwerfen und allgemein bindende Normen sür sämmtliche von den Regierungen des deutschen Bundes im Auslande aufge- stellten Handels-Konsuln festzuseßen. / -
Schon gegenwärtig aber soll alleu von deutschen Bundesstaaten ernannten Konsuln im Auslande die Weisung zugehen, allen Han- del- und Schifffahrttreibenden, welhe Unterthanen eines deutschen Bundesstaates sind, den gleichen Schuß wie Unterthanen des eige- nen Staates zu gewähren,
Dresden, den 31, Dezember 1850.
Freiberg, 13. Jan. (L« Ztg Am 4 Januar erklärte der bei der freien Gemeinde hier fungirende Prediger Bernhard Domschke, Daß er wegen der eingetretenen Verminderung der Zahl der Mitglieder seiner Gemeinde und wegen des nöthigen Mangels an Vertrauen von Seiten der Mitglieder zu ihm sein Amt nieder- lege; aus gleihen Gründen trat der Maler Stolle, Aeltester der Gemeinde, aus. Herr Domschke soll sich nach Dresden gewendet haben.
Haunover. Celle, 13, Jan, (W. Ztg.) Jun der Nacht von gestern auf heute 127 Uhr sind die Verhandlungen des Land tags geschlossen. Zu den einzelnen Paragraphen des Organisations- entwurfs sind häufig Zusäße beliebi; manche Paragraphen sind ganz gestrichen, manche geändert worden. Als die wichtigste Abänderung wird Folgendes mitgetheilt: Die Regierungsvorlage bestimmte hinsichtlich der Zusammenseßung der neuen Provinzial-Lan dschaften, daß dieselben aus den Stadt = und Landgemeinden gebildet werden sollten. Der“ Lünebürger Landtag hat noch ein Element hineingeshoben und demgemäß beschlossen: Die Provinzial-Land= haften sollen aus den größeren Orundbesißern, den Stadt - und Landgemeinden gebildet werden. Als dur ihren Grundbesiß zum Eintritt in die Provinzial-Landschaften berechtigt, also als die größeren Grundbesißer, sollen diejenigen angesehen werden, welche 50 Thaler Grundsteuer bezahlen; wer mehr als 50 Rthlr. bezahlt, soll ein ver- hältnißmäßig größeres Stimmrecht haben 2c. Eben so sind hinsichtlich der Wahl aus deu Stadt - und Landgemeinden wesentliche Abände- rungen beschlossen worden. Der leßte Paragraph des Entwurfs, Gewähr der Verfassung betitclt, hat den Zusaß erhalten, daß Ab= änderungen der Verfassung nur mit Zustimmung der Landschaft von Seiten der gesebgebenden Gewalt eingeführt werden können.
Schließlih wurde über den Entwurf im Ganzen abgestimmt und derselbe per majora verworfen, Gegen denselben stimmten auch mehrere Deputirte der Städte.
IKVürttemberg. Stuttgart, 12. Jan. (N. C) Das Ereiguiß des Tages ist die vom Königlichen Steuer-Kollegium ua g, 53 der Verfassungs - Urkunde eingelegte Verwahrung gegen die Königliche Verordnung vom 29, Dezember 1850, wodurch es die Verantwortlichkeit für die Vollziehung dieser Verordnung von sch ab und einzig und allein auf das Ministerium wälzt. Durch diese Verordnung wurde belanntlich bestimmt, daß verschiedene indirekte Abgaben zu ihrer Sicherstellung vom 1. Januar an (bis wohin sie die ständische Verwilligung hatten) zwar forterhoben, aber bis zu erfolgter ständischer Verabschiedung nicht verwendet, sondern nur hinterlegt werden sollen, Der Ausschuß der Landes-Versammlung hatte gegen diese Verorduung als dem §. 109 der Berfassung widersprehend sich öffentlich erklärt in einer anfangs konfiszirten, nun aber wieder freigegebenen Beilage zum Beobachter, und dies cheint nun das Steucr - Kollegium zu seiner Verwahrung bewogen zu haben, Jnwieweit der kürzli ergangene Erlaß des Kriminal Senates des eßlinger Gerichtshofes und die obige Verwahrung des Steuer - Kollegiums das Ministerium zu weiteren Maßregeln ve1
anlassen werden, muß sich bald zeigen
Schleswig-Holstein, Altona, 15, Jan. (A. M,) Der fommandirende General hat heute folgendè Proclamation an die Armee erlassen:
An die Armee!
Aus der Proclamation der hohen Statthalterschaft vom 1iten d, M. hat die Armee erfahren, in welcher Lage ste si{, auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages, für die nächste Zukunft befinden wird.
Soldaten! Während des ruhmvollen blutigen Kampfes, den Thr so eben bestanden, habt Jhr die Bewunderung Europa?s er- langt; die allgemeine Theilnehme begleitet Euch in Eure neue Lage. Zeigt Guch der ersteren werth, indem Ihr die leßtere mit der ruhigen Würde des echten Kriegers ertragt.
Zeigt der Welt, daß Jhr nicht blos gegen den äußeren Feind zu kämpfen versteht z ziigt ihr, daß Jhr auch wißt, die eigene heiße Neigung zu bekämpfen, wenn das Wohl des Vaterlandes es fordert,
Soldaten! Trübt niht Euren Ruhm durch Unordnung und Indisziplin ; zeigt Euch, wie früher auf dem Schlachtfelde, so auch nun, als Muster in jeglicher anderen militairischen Tugend.
Bemüht Euch, den wackeren Landesbewohnern, Euren Brüdern, die {were Last zu erleichtern, die sie für das Beste des Vater= landes nun schon so lange mit der edelsten Hingebung tragen ; ver- größert sie niht durch Unfreundlichkeit oder gar durch Exzesse.
Der Ruf der sc{leswig - holsteinischen Armee sei in jeder Lage und immerdar ein ehrenvoller.
Dahin lasset uns streben mit aller Kraft unseres Willens,
Rendsburg, den 13, Januar 1851.
Dex kommandirende General: (gez.) Frhr. von der Horst.
Meeklenburg- Schwerin. Schw erin, 15. Jan. Das Regierungsblatt für das Großherzogthum Medcklen- burg-Schwerin enthält Folgendes:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst be- \{lossen, den im Herbste v. J. ausgesezten allgemeinen Landtag am 1ôten k. M, Februar zu Malchin eröffnen zu lassen, und haben zu dem Zweck das nachstehende Landtags-Ausschreiben allen Behör- den und einzelnen Gutsbesißern, welche auf dem Landtage zu er- scheinen berechtigt sind, zugehen lassen, Schwerin, am 13. Januar 1851. Großherzoglih mecklenburgishes Gesammt - Ministerium. Graf von Bülow, von Schröter, von Brock.
T5
Fried ri ch Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von Medlenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Rateburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr 1c. Wir geben euch hiermit zu vernehmen: daß Wir beschlossen haben, einen allgemeinen Landtag in Unserer Stadt Malchin halten und densel- ben am 15ten k. M. Februar eröffnen zu lassen; citiren, heischen und laden euch demnach hiermit gnädigst und wollen: daß ihr Abends vorher, nämlich am 14. Februar, euch alldort persönlich einfinden und, nah gebührender Anmeldung, die am folgenden Tage in Un- serem Namen zu publizirende Landtags - Proposition — deren Ca- pita im Abdruck hier beigefügt sind — geziemend anhören, den darüber zu haltenden gemeinsamen Berathungen und Beschlußnah- men beiwohnen, auch vor erfolgtem Landtagsschluß ohne erhebliche Ursachen euch von dannen nicht entfernen sollt. Ihr mögt nun erscheinen und daselbst bleiben oder niht, so sollt ihr in jedem Falle zu Allem, was auf solchem Landtage beschlossen werden wird, gleich anderen Unseren getreuen Landsassen und Un- terlhanen verbunden und gehalten scin. An dem geschieht Unser gnädigster Wille und Meinung. Gegeben durch Unser Gesammt- Ministerium Schwerin, am 13. Januar 1851. Friedrich Franz. Graf von Bülow. von Schröter. von Brock. Capita proponenda. I, Die ordinaire Landes - Contribution. I. Die Bedürfnisse der allgemeinen Lanves-Rezeptur-Kasse. IIl. Ueber- tragung der außerordentlichen Verwendungen, welche in den Jah- ren 1848, 1849 und 1850 den landesherrlichen Kassen zur Last ge- fallen sind. [IV. Fortseßung der Verhandlungen wegen der Ver- fassungs - Angelegenheit.
Itassau. Wiesbaden, 13, Jan. (Fran Sou An der heutigen Kammersißbung sprachen für das Geseß, betreffend unser neues Maß und Gewicht mit Erfolg, außer dem Berichterstat- ter die Abgeordneten Braun, Schmidt, Jung l., Unziker, Born, Dünkelberg und der Regierungs - Kommissar Ministerial - Assessor Odernheimer. Nah dem Gesehe, das dem französischen Metre- unb Litresystem noch mehr als in erster Lesung angeeignet it, E das Bergwerksmaß auf 2 Kubikfuß, das Fruchtmaß auf 100 Litres und 25 Litres, das Hohlmaß auf 1200 Litres das Stück, 160 Litres oder 80 Maß die Ohm, 2 Litres die Maß oder 4 Schoppen, 1 Litre die Flasce (lebtercs wie im Hessischen und fast wie im Preu- Fischen), der Centner zu 100 Pfund oder 50 Kilogramm 2c. fest- geselzt; im Bergbau das Lachtermaß angenommen, das Münzge- wicht und Apothekergewicht nah der Münzconvention beibehalten, bei auswärtigen und moussirenden Weinen den Gxoßhändlern aus- wärtiges Maß gestattet, librigens bei Strafe andercs Maß und Gewicht verboten und der Tag der Einführung des Geseßes auf den 1. Oktober 1852 bestimmt.
Hldenburg. Oldenburg, 11. Jan, (20, S0) N Eróffnung der heutigen Sißung des Landtags zeigte der Prásident den Eingang eines Schreibens der Staats - Regierung an, worin dem Landtage die Mittheilung gemacht wird, daß von den Hanse- städten die Militairconvention gekündigt ist und daher mit dem 30. April abläuft, Dies Schreiben ging an den Budget-Auss\chuß.
— B M —
Plusland.
Gesebßgebende Versammlung. Sihung vom 13. Januar. Den Vorsiß führt Dupin. Die zweite Bera- thung über den Rekrutirungs =- Geseß - Entwurf wird auf morgen verschoben. Es werden mehrere lvkale Anträge diskutirt, die ohne allgemeines Interesse sind. Dann wird die Sihung aufgehoben.
Frankreich.
Paris, 13. Jan. Die Remusatsche Kommission der National- Versammlung hat die Minister heute neuerdings auf 2 Uhr zu einer Sitzung geladen. Man g'aubt, vaß die Kommission keine Folgen haben wird. Sie vernahm heute den Minister Baroche über die Antworten, welche von ihm in den Sißungsprotokollen der perma- nenten Kommission abgedruckt sind,
Das Ministerium soll gesonnen sein, zu erklären, es werde einem Anklageakte Rede stehen, wolle aber die Beweggründe dee Absebung Changarnier?s nicht aussprechen.
Die gestrige Versammlung von Republikanern aller Farben in den Salons von Lemardelay hatte den Zweck, ein gemeinsames Handeln der Opposition zu verabreden, je nachdem parlamentarische Ereignisse es möglich machen würden. Es wurde eine Kommission niedergeseßt, welche die Zusammenberufungen veranlassen, in drin- genden Fällen Beschlüsse fassen und der gesammten Opposition mit- theilen soll, damit diese ihre Stimmen nicht zersplittere. Diese Kommission besteht aus den Herren: Cremicux, Victor Hugo, Jules Favre, Dupont de Bussac, Pascal Duprat, Grévy, Oberst Charras, Emile Girardin, Emmanuel Arago, Mathieu de la Drome, Schöl-= cher, Michel de Bourges, Edgard Quinet, Ducoux, Joly und Canet. Die Presse bemerkt hierzu: „Gegenwärtig giebt es keine neue und keine alte Bergpartei mehr. Es giebt nur eine große Partei, welche die Republik und die Verfassung retten will und wird,“
Der Generalstabschef der Nationalgarde, BVagieux, ist abgesegzt und statt dessen der dem Elysce ganz ergebene Oberst Folh zu die- sem Posten ernannt worden. : A
General Baraguay bewohnt bereits die Tuilerieen.
Die Kommission über den Antrag in Bezug auf Schulden von Repräsentanten beantragt Erlöschen des Mandats, wenn die Schul den nach drei Monaten nicht bezahlt sind.
Der Moniteur enthält folgende amtliche Nachricht: „Vom 13, Januar an wird der Zinsfuß der Anweisungen des Staats-= shaßes (bons du trésor public) festgestellt, wie folgt: auf 25 pCt, für 3 bis 5 Monate, auf 35 pCt. für 6 bis 11, auf 45 pCt. für ein Jahr Verfallzeit. Diese Herabseßung der Zinsen für Schahßzbons um # pCt. wurde als ein Zeichen von Fülle im Staats- hate angesehen,
Der “Constitutionnel warnt heute die Wähler vor ver Kandidatur aller der Repräsentanten, welche für Remusat's Antrag gestimmt haben.
Großbritanien und Jrlaud. London, 13, Jan, Lord Palmerston verläßt heute seinen Lands in Broadland, um in die Hauptstadt zurückzukehren, Lord John Russell ist bereits am Sonnabend hier eingetroffen. Er verläßt London nicht mehr auf längere Zeit vor Beginn der Saison und veranstaltet für morgen und Donnerstag große Diners, zu deren erstem sämmtliche Minister geladen sind.
Der portugiesische Gesandte am hiesigen Hofe, Visconde Mon- corvo, der diesen hohen Posten seit mehreren Jahren bekleidete, ist am Sonnabend gestorben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 7. Jan (B. H.) Unter den Hoffeterlichkeiten dieser Tage ist das Amaran- then-Ordensfest hervorzuheben , das mit einem Ball von 400 Per- sonen s{chloß. Die Prinzen, Herzoge von Upland, Ostgothland und Dalarne, haben das vom norwegischen Staatsminister Due ver- anstaltete Fest besucht,
Graf Piper?'s Beerdigung hat mit großer Feierlichkeit statt E i iè Stadt Gothenburg ist endlich vom Landeshauptmanns- für frei von der Cholera erklärt. e E EO
Dánemark Kopenhagen, 12. Jan. (B. H.) Der Pre- mier-Minister machte heute dem Reichstage die Mittheilung, daß es dem Könige gefallen, auf kurze Zeit den Finanz-Minister (Grafen Spon- neck) in einem wichtigen Auftrage zu entsenden; für diese Zeit sei der Finanz - Minister von seinen Amtspflichten entbunden und das Fi- nanz-Portéfeuille dem Domainen-Direktor Bang übertragen. Die Entfernung res Mannes, den alle Wohlunterrichtete als die Seele und dcn Ner» der eiderdänischen Partei in der Regierung betrach- ten, im gegenwärtigen Augenblicke, und die Sendung dieses ener= gischsten Ministers Ter März - Umwälzung von 1848 nah Wien oder Dresden oder nah Wien und Dresden kann sowohl günstig als ungüustig für das bisherige System gedeutet werden. Fä- drelandet, das dabei bleibt, daß die Abstimmung am Freitage über das Kultus - Budget ein Vertrauens -= Votum ge- wesen und die Minister - Krise entfernt habe, deutet natürlich die Mission des Grafen Sponneck im ersteren Sinne und erblickt darin ein sicheres Zeichen, daß das Ministerium die Anfechtungen der Gésammtstaatsmánner vollständig überwunden uud unabweichlich an der Politik einer bestimmten und klaren Trennung Dänemarks (Schleswig inklusive) von Deutschland (Holstein inklusive) festhalte. Bon anderer Seite betrachtet man die Sendung des Finanzministers feinesweges in diesem Sinne.
Dannevirke beschreibt den Empfang des s{hleswigschen Kom=- missairs Tillisch in Hadersleben durch den Amtmann Stockfleth, die anderen dänischen Beamten und den dänisch gesinnten Theil der Bevölkerung. Der Kommissair besuchte die Schulen und andere öffentliche Justitute.
Italien. Turin, 8. Jan. (Ll, ) Der Finanzminister hat dem Senate die bereits von den Deputirten angenommenen Geseßvorschläge über die Gebäudésteuer und den Domainen-Güterverkauf dem Se- nate vorgelegt. Jn der Abgeordneten-Kammer wurde die Budget- Debatte ohne Resultat fortgeseßt, Minister Gioja hat ein langes Schreiben an die zur Abfassung eines Universitäts-Kodex gebildete Kommission gerichtet, worin derselben Unterrichtsreformen empfoh- len werden.
Neber die Vorgänge in Genua enthält der halbamtliche Ri - sorgimento Folgendes: „Es is slher, daß das famose londoner Comité Alles aufbietet, um das sogenannte „heilige Feuer“ in Ge- nua zu erhalten, und wiewohl es auf den Geist der Bevölkerung niht rechnen kann, bietet es doch alle erdenklichen Mittel auf, um irgend einen Funken zu einem verheerenden Brande anzufachen. Zu diesem Behufe wurde am 10. Dezember die rothe Fahne auf= gepflanzt, allein das Fiasko war vollständig. Hierauf bemühten sich die Revolutionaire, das gute Einvernehmen zwischen den Truppen und der Bevölkerung von Genua zu zerstören. Drei bis vier junge Menschen, welche zu später Stunde auf der Straße gingen und eine Kanzone in der Tonart des Miserere sangen, gaben Ver- anlassung zu dem Gerücht, es seien Land - und Marine - Offiziere, welche: „Nieder mit der Verfassung! Es lebe der absolute König !“ geschrieen haben sollten. Auch die Polizei fiel in die gelegte Shlinge, und die Quästur bezeichnete eigens fünf Offiziere. Viele ängstliche Gemüther glaubten gerechten Grundzur Beunruhigung zu fin=- den, und in der That war bereits einige Wochen früher in der Stadt ausge- sprengt worden, daß das Militair einen großen reactionairen Schlag im Schilde führe. Zwei ultra-radikale Journale, die Strega und Ftalia libera, hatten die Massen in diesem Sinne aufgereizt. Es ergab si, daß von den bezeichneten Offizieren zwei bis drei in der Stadt nicht einmal anwesend waren, während alle übrigen ihr Alibi vollständig ausweisen konnten, Kaum begann das Gedränge in den Straßen und wurde mit Steinen geworfen, so zeigte fich ein Jndividuum, welches mit gellender Stimme schrie: „Brüder! ráchen wir uns, wir sollen gemordet werden.“ Eine genaue Unter- suchung hat schon herausgestellt, daß die Steine, womit auf das Militair geworfen wurde, förmlich in bestimmten Quartieren her- gerichtet waren. So bestand ein Operationsplan, und nur der Haltung der Nationalgarde is zu danken, daß der Vorfall ohne ernste Folgen blieb.“
Tuvin, 2 Zan, (Franz: Bl) Bei Bebitte des Vega rine - Budgets machte der Deputirte Parente auf Oesterreichs ge genwärtige Stellung in Deutschland aufmerksam und wünschte eine Allianz mit Frankrei, dessen Präsident sih jeßt nothwendig dez Linken nähern müsse. Minister Cavour antwortete ausweichend Derselbe Minister zeigte an, daß der Prinz von Carignan seine
3 t
Stelle eines Chefs der Marine als unverträglich mit der eines Chefs der Nationalgarde niederlege. Livorno, 8. Jan. (Ll.) Der Wladika von Mot
hier angelangt.
Von der italienischen Gränze, 10. Jan. (W Am 6, hat in Florenz im Theater della Pergola ein Sáng Zorne dem „undanlbaren“ Publikum sein Seitengewehr dert, Zwei Zuschauer wurden verwundet. Der nun Lärm legte fich, als man hörte, daß die Gerechtigkeit sid thenden bereits bemächtigte.
Ein Regierungsbeschluß i} ergangen über vit Drukschriften, welche via mare nah Toskana kommen
In Massa marittima wurde am 2ten ein Erdbeb(
Nach dem Messaggiere di Modena betragen gen Staats = Einnahmen 8,413,622 Lire, die Ausgaben — 86 , das Defizit 314,510—86, zu dessen Deckunag Di auf die Grundsteuer dekretirt wurde, die man nun vertheidi
Spanien. Madrid, 4. Jan. Jhre Majestät gin hat während des Jahres 1850 für zwei Millionen ) mosen vertheilen lassen. Die Zahl ihrer Armen beträgt 14,2
Im Heraldo liest man: „Der monatliche Bericht übe Staatsschaß beweist die fortschreitende Vermehrung der Staats Einkünfte und begründet augenscheinlich unsere Behauptung, daß die Lage des Landes sich bessert und die Angriffe derjenigen, welche aus Parteigeist uns überzeugen wollen, daß wir einem gewissen Untergange entgegenschreiten, ganz unbegründet sind. Wenn man die Einkünfte des Monats November 1849 mit denen desselben Mo- nats v. J. vergleicht , so wird man zu Gunsten von 1850 eine Zunahme von 30,034,055 Realen finden. Diese Zunahme entspringt aus den Zöllen und dem Taback, so daß man nicht sagen kann, daß sie einer auf dem Volke lastenden Steuer, sondern dem Wachsthum des dffentlichen Reichthums zu verdanken ist.“
Türkei. Konstantinopel, 29. Dez. (Lloyd.) Der Graf von Pourtales, Königl. preußischer Gesandter, hatte die Ehre, dem Sultan ein autographes Schreiben Sr, Majestät des Königs von Preufien zu úberreihen, worin dieser seinen verbind-
lichen Dank für die Aufmerksamkeit ausdrückt, welche ihm dur ein
eigenhändiges Schreiben des Sultans bezüglih des Sefelogeschen