1851 / 21 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ivelcher au noch die Tuch- und Deckenfabriken zu Burg und Kalbe im preußischen Sachsen beigezählt werden können. i

a) Wollgarne, rohe Wollgarne werden die Spinnerei- besißer Firma Coerill in Guben, Weiß in Langensalza, 1844

zum Kommerzienrath ernannt ( Kammgarn, auch_ Tapisserie- garn), Fr. Höning in Aachen, Ulenberg und, Schnibler in Opladen ( Strickgarne ), Hager und Schüßler zu Lennep,

Clarenbach und Sohn in Hüceswagen, Reg. Bezirk Düsseldorf, Müller und Kircher zu Fulda, die Kammgarnspinnerei in Pfaffen- dorf bei Leipzig, C. F. Solbrig in Chemniß (Kamm- und Streich- garne), Trinius in Leipzig, Pehold und Ehredt in Reichenbach, K. Sachsen (einfahe und melirte Garne), I. G. Schmidt in Penig und J. H. Wolff in Burgstedt (Streichgarne) ausstellen.

Gefärbte Wolle in 1400 Proben wird Schwarzer zU Frank- furt a. M,, gefärbte Wollgarne, Stickgarne, Zephyr - und Tapisseriegarne, auch Kammgarne Bergmann zu Berlin, F. W. Grüner in Glauchau und Hagenbruch zu Weimar ausstellen.

h) Tuche unt verwandte glatte Streihwollenwaag- ren, Kasimir, Bucskin, Doeskin, Cassinet, in verschie- denen Farben, haben angemeldet Busse und Sohn in Berlin und Ludenwalde (Inhaber H. C. Carl, 1844 zum Geh. Kommerzien- Rath ernannt, Behrend in Berlin; Mende und Sohn und G. A. Haberland in Finsterwalde, Ludwig Liersch Söhne und Ge- brúder Lube zu Kottbus, Hoffmann zu Sorau, Samuel Slie}s und August Feller in Guben; Scheder in Schweidnib, Geißler 1, und Il, Gevers und Schmidt in Görliß, Förster in Grüne- berg (1844 zum Kommerzienrath ernannt); Ruffer und Sohn in Liegnißz Haseloff in Burgz Feaux und Riedel, A. Kaiser, J. H. Kesselkaul, Gebrüder Knops, Gebrüder Thywissen, Peter Visseur, Wagner zu Aachen (1844 durch den Rothen Adler- Orden ausgezeichnet), Siegfied Ed. Waldthausen, Wilhelm

Brüggemanns Erben, Friedrich Erkens, L. F. Haas und Söhne, Pauli und Buchholz, Kleinschmidt und von Halfern

und Gebrüder Zambona zu Burtscheid; Faulhaber und Böhme

zu Forst bei Burtscheid ; Mich. Wilh. Müller, I- Merkelbah und Sohn, Math. Nickel M. Sohn, J, A. Sauerbier, ör. Wittichen, Fr. J. Scheibler, L. Christoffel, J. H. Elbers, (41844 zum

Kommerzien - Rath ernannÞ, D, Jansen, 1844 durch die goldene Medaille prámiirt, A. Jansen und L. Scheib-

ler Sohn von Montjoie; A. Anthoni, Rother und En-= gel, C. Delius, I. Menzerath, C. L. Böhme, H. F, Mertens, P. Mertens und E. W. Offermann von Jmgenbroichz Peill und Co., Leop. Schöller und Söhne und I. P. Schöller von Dürenz J, P. Fremerey, Franz Hendrichs, Homberg und Scheibler, Hüffer ind Morkramer und Sternickel und Gülcher zu Eu pen; Schürzmann und Schröder, Bauendahl, Wülfing und Sohn, Stursberg, ODel= bermanns Söhne und Gebrüder Hilger in Lennep; Johanny-Ab- hoe (1844 die goldene Preis-Medaille), Bockhackter und Schnabel zu Hüdckeswagen z Obertüschen, Teshenmacher, Husemann und Fe- hulgen zu Werden; Julius Scheidt, Gebrüder Scheidt und Co., Bolten und Sohn zu Kettwig, Lührmann zu Essen (Drap americain); Christian Moll zu Hagen, D. A. Hueck zu Herdecke im Regierungs - Bezirke Arnsberg; Lang und Sohn zu Zwei- brüdenz Weimar zu Jena, Fleck zu Scchmölln, Gebr. Braun zu Hersfeld, P. L. Arzt zu Michelstadt; endlich aus dem Königreih Sachsen: F. G. Herrmann und Sohn, C. Eckert, Koblick, Gebrüder Großmann, Ferd. Meißner und Traugott Meiß- ner in Bischofswerda, Königreichs Sachsen; Meerbiy in Bautzen, C. W. Noßke, Wilh. Hustig, Ferd. Bleyl in Kamenz; H. G. A. Böttiger, Th. Burkhardt, Fr. Collell, Ferd. Fischer, Heinrih Hüffer, O. Helling und Co., Gebrüder Kirsten, C. W. Kirsten, Gebrüder Kürzel, C. A. Kaufmann und Sohn, Müller und Co., Gebrüder Oehler, J. H. Spengler sen., Karl Spengler jun., F. E. Webendörfer und Lukas Müller zu Krimmitschauz F. W. Barthel in Döbeln; Ernst Preßprih und Sohn, Ernst Meißner, Mo- riß Meißner, F. A. Meißner, F. I+ Meißner, Ernst Wunderlich, F. W. Krause, W. Jähnig, I. C. Uhle, J. G. Junghanns, C, F. Caspary, Buchwald, Gebrüder Z\chille und Feodor Zshille in Großen - hain; Ferd. Wolf, J. G. Wolf sen., C. A. Wolf, C. F. Singer, C. G. Unger, in Kir{hberg; Wilh. Bernhard, J. Wilh. Herr=- mann, C. E. Bernhard, Benj. Böttger und Dan. Matthesius in Leisni gz Ferd. Pebold in Lengefeld; F. W. Schrör in Oscha bz Chr. Fr. Reichel und F. W. Peboldt in Roßwein; Ch. Fr. Roth und T. B. Schröder Söhne in Werdauz Karl Matthes jun. in pn zusammen aus Preußen 78, aus Bayern 4, aus Sach- en 58, aus Thüringen und Hessen 4, Total 140 Tuch-Aussteller.

c) Wollene und halbwollene Kleiderstoffe, Kamm- garnwaaren undTücher,Thibets, Orleans, Cachmirienne und andere feine Kammgarnwaaren wollen ausstellen: Friedheim zu Berlin, Schweißer und Heller zu Greiz, Bronsel in Greiz, Knüpfer und Steinhäuser in Greiz, Heinrich Diethel in Greiz, Friedr. Traugott Rauch in Greiz (auch Cachemir Satin und Echar- pes), Morand und Comp. in Gera, Bauer und Fürbringer in Gera, Ernst Friedr. Weißpflog in Gera, Bruhm und Nágeler in

Gera, Winkler und Sohn zu Rohliß, (1844 goldene Me- daille), Ploß und Sohn zu Reichenbach, Glafey und Neu- barth, Theodor Liskowsky und Comp. und Jos. Seyÿyffert und Comp. zu Reichenbachz desgleihen Dame nkleider- stoffe aus Wolle und Halbwolle, auh Tücher

Gebrüder Riedel, Picht und Berger, J. F. Gráfe und Sohn, G. Schmidt und Comp., Schneider und Driver, Kunz und Hesse, Dietrich und Straff, Heinr. Ludw. Richter, sämmtlih in Meerane ; Wollmousseline und andere bedruckte Wollwaaren Diet- rich und Sohn in Póösenek und Ernst Weber in Gera, Leßterer auch Tischdecken.

d) Shawls und Tücher verschiedener Größe, wollene und halbwollene Stoffe, theils mit, theils ohneSeide haben angemeldet: Sußmann und Wiesenthal in Berlin (1844 dur die goldene Medaille prämiirt), Opdenhoff, Friedländer und Cohn in Berlin, Weigert in Schmiedeberg, Schhmaß in Burg (Regierungs - Bezirk Magdeburg), v. d. Beeck zu Düsseldorf, Gebrüder Schniewind in Elberfeld, Lüdorf und Comp. daselbst, Schlieper und Comp. daselbst, Ruhrmanns und Meckel daselbst, Haarhaus J. C. Söhne in Düsseldorf, Diekmann W. E. in Elber feld, Klein-Schlatter in Barmen, Meyer und Engelmann in Kr efeld und Moriß Plücker zu Gladbach im Regierungs- Bezirk Düsseldorf z Ziegler und Hausmann, Seydel und Mehl- Horn, Köhler und Schädlich, Günther und Simon, Facilides und Comp., Fein und Poczla, H. Meh und Comp., Grau und Paschke, Emil Lißkendorf, Heer und Tasch, C. F. Günther, Göye sen, und Söhne, Schmieder und Knorr, Perl und Munde, Reinstein und Linzke, Flatter und Engel, Schiffner und Zimmermann, Eduard Trinks, Spott und Weber, Stauß und Leuschner, Verdens und Teu- ter, Otto Cubash, Bäßler und Hörner und die Weberschule, \ämmt- lich in Glauchau, Königreich Sachsen; gedruckte Shawls und Tücher: Bernhard Kuhn in Glauchau.

e) De Tartans, Wolldamaste, Mode- stoffe, Mäntelsto\fe von Wolle haben angemeldet Bassewiy in

Berlin, Müller zu Mühlhausen im Regierungs - Bezirk Erfurt, F. O. Lehmann zu Böhrigen,

Königreich Sachsen; Tartans,

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Wolldamaste, Modéstoffe, Lucius in Erfurt, Haarhaus in Elberfeld.

() Wollsammete, Plüshe, Teppihe, Dedcken, Dop- peltuh, gte Gebrüder Beeckh zu Berlin und Luckau; iat - piche), Marx und Weiger zu Berlin (1844 goldene Preismedaille), Lehmaun, Helbing, Kausmann in Berlin, Dinglinger in Berlin (Teppiche), Friedländer in Berlin (Doppeltuch), Karscheliß in Ber- lin (gedruckte Tischdecken), Osten in Stralsund, Kapelle in Kalbe, Haan in Koblenz (Decken), Schmidt, Morgenroth und Fudickar in Elberfeld (Wollsammet), Hof in Dülken (Wollsammet), Strafanstalt zu Herford (Decken), Hörkens und Comp. in Lübbedcke (Biber, Fries, Wolldecken), Vokonius in Frankfurt a. M. (Teppiche), Kolter im Regierungs-Bezirk Köln (Filztuh), Beck und Heinig und Heinrich

d i uchau. N Sen anle und Moltons haben angemeldet: Fr. Wa- genkneht zu Peterswaldau im \{lesishen Gebirge, Joh. Fr. Merten zu Urdenbach bei Düsseldorf, Domansch und Münzers Sóhne zu Ronneburg, Godchaux auf der Schlei smühle im

Luxemburgischen (auch Hosenzeuge) und F. G. Lehmann zu Böh=- rigen im Königreih Sachsen. f

h) Posamente, wollene Bänder und Schnüre: Klohse in Berlin, Schaerff in Brieg, Siebel und Brink in Elberfeld, Car- thaus und Comp. in Barmen, Schmidt und Comp. daselbst, Kaspar Händerkott Söhne daselbst, Joh. Christ. Kocher daselbst, J. B. Heidweiller und Söhne zu Krefeld im Regierungs - Bezirk Düssel vorfz außerdem die oben bei den Posamenten aus Baumwolle Ul, e angeführten Sachsen ;

i) Wollene Strumpfwaaren, auch Müßen : Israel in Erfurt, Wilh. Siepe in Fredeburg Regierungs - Bezirk Arnsberg, Róel zu Regensburg, Gustav Ledlag zu Königsbrück im Königreich Sachsen (Buckskins vom Strumpsfstuhle und Wollstrumpfwaaren).

k) Wollstick ereien, Tappisserie wollen ausstellen: Som- merfeld, Parey, König, Schleuß, Baumann und Alberti zu Berlin, Nathanson zu Magdeburg, Agnes von Großmann zu Weißenfels im Regierungs - Bezirk Merseburg, Frau Dr. Praetsh zu Hof im Königreih Bayern (Madonna von Krepp), Kern zu Mainz (gestickter Teppich) und Steuereinnehmer Weygold zu Erkelenz im Regie- rungs-Bezirk Aachen (die Achrenleserin).

IV. Seiden- und Halbseiden-Waaren.

Als die Hauptsiße der Vereinsländischen Seiden - Manufaktur fönnen Krefeld, Elberfeld und Berlin bezeichnet werden, von welchen Hauptpläßen si dieser wichtige und blühende Manu- fakturzweig nah den kleineren Orten in deren Umgegend verbreitet hat; auch Bayern, Württemberg, Sachsen, Thüringen, Anhalt und Hessen haben einige Seiden-Manufakturen, von denen sih indessen, so viel bis jegt ersichtlich, nur Leipzig, Annaberg und Frankenberg in Sachsen, Zweibrücken und Lindau in Bayern, Offenbach, Herrnhang und Zerbst mit einigen Sendungen zur londoner Jn- dustrie - Ausstellung betheiligen werden. Desto leblhafter ist die Theilnahme von jenen drei Hauptpläßen, so daß der Zollverein alle Stadien der Verarbeitung dieses edlen Stoffes von dem er- sten Erzeugniß des in Deutschland gezüchteten Seidenwurmes bis zu den kostbarsten Velours zeigen wird.

a) Glatte Seidenwaaren, Taffete, Satins, Roben, Kravatten, Fihü's, Jacquardgewebe verschiedeuer Art, Kleider und Westenzeuge wollen ausstellen : Gabain (Inhaber K. Gropius, 1844 durch den Rothen Adler - Orden dritter Klasse ausgezeichnet), Schulße, Oehme und Max Meyer in Berlin, Stief und Harras zu Potsdam, Andreá zu Mülheim a. Rh., Joh. Si- mons Erben (1544 goldene Preismedaillè ), M. Leser und Comp., J. H. Funke Eidam Böddinghaus und Comp. (1844 goldene Preis- medaille), W. und C. Diekmann und J. G. Heimendahl Söhne zu Elberfeld; Gebrüder Kötthen und Conze, Colsmann Gebrü- der zu Langenbergz Newiandt und Pfleiderer zu Mettmann; C. und F. Cramer zu Barmen; Mebßges und Staegmann in Krefeld, G. und H, Schroers daselbst, Krahnen und Spieker, Küp- pers und Kindermann, J. W. von Lumm und Lütten, Siegsried und Wiefel, Schopen und ter Meer, Jakobs und Bering, Duyn Hipp und Comp. , Peter Stork, Krauhaus und Kauerß, ter Meer und Comp. Wilhelm Flunkert, Rappard und Goesmann, F, J, Casaretto, 9. d. Kerkhof und Kreiß, C. und I. Floh, H. Bovenschen und Comp., Gerh. Loers und Comp. , Rappard und Comp., Gebrüder Hermes und Wolfferts, Hauser und Kremer, Arnold Loers, H. I. Neuhaus, oon Beerath und Comp., Weberling und Paulsen, von Elten und Roetten, Karl Heymann und Comp., W. Tarck und Pelizäus und Joh. Kaibel (1844 goldene Medaille) zu Krefeld; Fr. A. Dier=- gardt zu Viersen; Wilh. Pelher sen. zu Rheidt; Rösting und Comy. in Annabergz Strobah und Mojean in Leipzig.

h) Halbseidenwaaren, Kleider- und Westenstoffe, Tücher und Kravatten, au ch Möbel- und Wagenstoffe haben angemeldet: Cohn und Sußmann und Wiesenthal in Berlin;z Berthold und Comp. in Elberfeld, Schlieper, Bockmühl, Grave, J. G, Heimendahls Söhne zu Elberfeld; Gebrüder Colsmann zu Langenbergz Gebrüder Schuchard zu Barmen, Schulte in Bar - menz J. W. Schmaldt und Söhne zu Krefeldz I. H. Funke Eidam Boeddinghaus und Comp. zu Elberfeld (auch Foulards Diamant- Soie, Indiennes mit Seidenstreifen); Gebrüder Pferdmenges zu Gladba {chz und Neitger und Brabant zu Viersen im Regierungs- Bezirk Düsseldorf; Behr und Schubert zu Frankenberg im Königreich Sachsen.

c) Seidenshawls und Tücher Meyer und Engelmann zu Krefeld, Ruhrmann und Meckel in Elberfeld, Köttgen und Conze in Langenberg, P. Storck in Krefeld, Chr. Engelmann und Sohn in Krefeld, von Beckerath und Comp., Pastor und Hagemann zu Krefeld z gefärbte und bedruckte Tücher Neuhaus zu Krefeld.

d) Sammete und Plúü\ch e wollen einsenden Max Meyer in Berlin, Andreä und Wedemeyer zu Mühlheim am Rhein,

Feldhof und Comp. zu Langenberg (Hut: und Kappenplüsch), Serien und Comp. in Kreseld (Plüsche), Schroers, Schulz und von der Westen zu Krefeld, Rappard und Goesmann daselbst, Schopen und ter Meer das, H- vom Bruck Söhne das, N. Forder das,, Cornelius und I. Floh das, Höninghaus und de Greif zu Krefeld, Scheibler und Comp. (1844 goldene Medaille) zu Kre - feld; F. W. Greef zu Viersen, Fr. A. Diergardt zu Viersen, Ge-

brüder Menghius und Lingenbrinck und Vennemann zu Viersenz W., Pelzer sen. (Velours, Satins, Kravatten) zu Rheidt im Re- gierungs - Bezirk Düsseldorf ; Heinrich Simon iu Zweibrücken, Ferd, Knorr in Zweibrüden und Bachoven und Vollshwiß zu Zerbst (halbseidene Hutvelpel). :

e) Gefáärbte Seide, Bänder, Kordeln, Lißen, Gim- pen und Karkassen. Seiden- und Sammet-Bänder und Lißen von Seide wollen Andreá zu Mülheim, Siebel zu Barmen (Bänder und Gimpen), W. Hoddich (gefärbte Seide), Feldhof und Comp. zu Langenberg, Schröder und Comp. zu Barmen, Carthaus, Schmidt und Comp. zu Barmen, |J. C. Kocher vas, P. Wolff und Sohn zu Wupperfeld, G. u, E. Pe- ters in Krefeld, C. V. Hönninghaus und Sohn in Krefeld, Schmiß und Vogelsang und Scheibler und Comp. zu Krefeld, Diergardt, Menghius, Lingenhrink und Vennemann zu Viersen, Clarenbah

zu Ronsdorf, J. G. Wortmann zu Lindau am Bodensee, Kar= fassen von Seide und Messingdraht Bornefeld zu Gladbach im Regierungs-Bezirk Düsseldorf ausstellen.

f) Strumpfwaaren und neßförmige Gewebe, auch Häkelwaaren. Seidene Strümpfe und Handschuh ha- ben Conrad Rühl zu Hanau, Phil. Klein zu Offenbach (Geldbörsen und Trikotwebereien), Rüst zu Offenbah (Geldbörsen) Weintraud zu Offenbach (desgl.), Mörschel, Winzenried und Comy. zu Herrnhang im Großherzogthum Hessen (Häkelfabrikate): Seidenfranzen Biegmann und Comp. zu Offenbach; Perlen= stickereien der Perlen-Fabrikant Wagner zu Mainz angemeldet,

V, Pelzwaaren, Hüte, Filze und Haarstoffe.

a) Pelzwaaren: König in Berlin, Pelzcamail; Schütze zu Frohse im Bernburgischen, Hamsterpelz. f

b) An Hüten und Müßen sind, abgeschen von den später zu erwähnenden Strohhüten, F ilz- und Seidenhüte von Sel. dis, Freystadt und Vassel in Berlin, Rups zu Krefeld im Reg, Va, Düsseldorf, Rösler in Hanau, H. Schuchard in Darnstadt und Mar. tini und Sohn in Offenbach angemeldet.

Hammerfilze: J. D. Weickert in Leipzig.

c) Haarstoffe wollen Meyerheim in Berlin, H. Fudikar zu Elberfeld im Regierungs-Bezirk Düsseldorf einsenden (Haardamaste),

VI. Papier, Papierwaaren, Buch und Kartendruck Papiermachéwaaren.

a) Ein Jndustriezweig, der nur mit eine gewissen Zaghaftig= feit in London auftreten kann, ist die deutsche Papiersabrikg- tion. Noch vor zwanzig Jahren vermochten unsere Papiere gegen die englischen gar nicht aufzutauchen.

Mit vollem Rechte kann man jedoch sagen, daß seit dieser Zeit die deutschen Papierfabrikanten außerordentliche Anstrengungen und wirkliche bedeutende Fortschritte gemaht haben, um jenen Abstand auszugleichen. j

Vielleih! am weitesten unter den vereinsländischen Papierfa- briken sind die württembergischen vorgeschritten, wie sich namentlich auf der allgemeinen deutschen Gewerbe-Ausstellung 1844 zeigte, ob sie Proben ihres Gewerbfleißes nah London einfenden werden, ver mögen wir nicht zu sagen, da wir die württembergischen Anmel= dungsverzeichnisse noch nicht einzusehen vermocht haben.

Papiere und Pappen wollen Gebrüder Ebert zu Berlin und Neustadt Eberswalde, (1844 durch die goldene Medaille prä- miirt), Westendarp in Berlin, Wuttich zu Pulverkrug bei Frankfurt a. d. O., Schreiber in Merseburg (Glacé-, Satin- und Kattun- papier), Koch zu Nippsmühl im Regierungs - Bezirk Köln, Schüll und Hölsh zu Düren, Piette zu Dillingen im Regierungs-Bezirk Trier (1844 goldene Preismedaille), Vorster zu Broich im Regie- rungs-Bezirk Düsseldorf (Stickmusterpapier), Friedrich Karcher zu Karlsruhe (Pausepapier), Pfeiffer zu Kassel und F. A. Fischer in Bauten ausstellen.

b) Papiertapeten haben angekündigt Flammersheim zu Köln, Lie zu Aachen (Gold- und Silbertapeten), Lipp zu Düsseldorf, Engelhard und Karth zu Mannheim, C. H. Arnold zu Kassel und Lamort zu Luxemburg, welche beide lehtere {on 1844 bet dei allgemeinen deutschen Ausstellung Vorzügliches in diesem Fache lei- steten und damals durch den rothen Adler-Orden ausgezeichnet wurden.

c) Farbige und bunte Papiere wollen Franz Dessaue! in Aschaffenburgz Gebrüder Wüst zu Darmsladk;z Fechner zu Guten im Reg.-Bez. Frankfurt a, D. Gold und Silberpapier ; Leo Hänle in München z

d) Syielkarten C. L. Wüst zu Traukfurt a. M., May, Frommann zu Darmstadt und Schnapper zu Offenbach ausstellen.

e, Buchdrudck als Gewerbe.

Deutschland ist das Vaterland der Buchdruckerkunst, auch jeßi möchte es in der Menge der typographischen Erzeugnisse, wenigstens

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relativ, kaum hinter irgend einem Lande der Welt zurückstehen. Daß es auch in der Qualität Vorzügliches leiste, wollen zeigen:

Rudolph Decker (1844 durch den Rothen Adler - Orden ausgezeich- net), Bayerhaus, Hänel in Berlin (1844 mit der goldenen Me- daille geehrt), und Möser und Kühn in Berlin, Körner in Erfurt (Notendruck), Bädeckter in Düsseldorf, Vieweg (1844 durch den Rothen Adler-Orden geschmückt) und Westermann in Braunschweig Fischer in Kassel , von Zabern in Mainz, J. B. Hirschfeld in Leipzig , Gustav Schelter in Leipzig ( stenographische Druckproben ) und Meinhold und Söhne in Dresden. f, Stickmuster.

Todt, Grünthal, Seyffert, Mage, Glüer und Trübe, sämmtlich

in Berlin. g. Papiermaché-Waar en.

C, O, Feistel und Sohn zu Aue im Königreich Sachsen, Kon- rad Sachsenwäger und ver Handels- und Gewerbestand zu Sonnen- berg im Meiningenschen, C. Gropius, im Diorama zu Berlin (de|- sen geschmackvolle Arbeiten ihm 1844 die goldene Medaille erwar- ben), Sondermann, Koppe, Müller und Böttger in Berlin,

Gehen wir nun die vorstehend gesonderten Waarenklassen noch- mals im Ganzen dur, \o erhellet, daß die vorzugsweise in einem blühenden Zustande befindlichen Gewerbzweige auh die lebhafteste Theilnahme und Neigung zu dem bevorstehenden gewerblichen Wetl fampfe gezeigt haben, während bei den leidenden, oder doch nich! ebenso glüdcklich in ihrem Absaß gestellten Gewerbzweigen aller An- regungen ungeachtet nur eine geringe Betheiligung zu erreichen g wesen is. Während in der Wollindustrie 289 und in den Seiden-Manufakturen 104 Aussteller aufgetreten sind, wer- den die Baumwollgewerbe nur von 99 und die Leinen-Jnd U- strie, wiewohl sie der Zahl nach immer noch die meisten Hände beschäftigt, nur von 85 Ausstellern vertreten scin. Die alte Erfahrung, daß Kraft und Gedeihen der Arbeit auch den Muth und die Unterneh» mungslust nähren, daß, wo crs ein gesichertes Dasein, etne feste Grundlage des Erwerbes errungen ist, da auch der Mensch auf neue Gebiete und weitere Aussichten das geistige Auge richtet und auch mit Anstrenzung und Opfern darauf eingeht diese Erfah- rung bestätigt sih au hier im gewerblichen Gebiete! _ i

“Jm Ganzen sind aus diesen Manufakturzwéigen 635 Aussteller, also über ein Dritthcil des Ganzen aufgetreten.

Berlin, 18. Januar 1851.

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Das Abonnement betrágt* 5 Rthlr. für 5 Jahr. 10 Kthlr. * L Iabr, in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

E 21,

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats- Anzeigers : § Behren-Straße Ur. 57.

1851.

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Amtlicher Theil. j Dentschland

Preußen. Berlin. Verordnungen des General-Post-Amis,

Hesterreich. Wien. Anordnungen in der Armee. - Kommission über die Qualification der Offiziere zur Beförderung. Erzherzog Albrecht nach Tepliß. Freiherr von Neumann 7. Vortrag des Justiz-Mi- nisters über die neue lombardisch-veneliant\che (Herichts-Organisation. Slavische Zeitungen in Wien, - Fenerlös{ch-Apparat sür die Marine. Vermischtes,

Bayeru. München, Höhere Bildungs- und Erziehungs- Anstalten.

Haunover. Hannover. Erzherzog Leopold, Die Eisenbahn von Göttingen bis zur hessischen Gränze. Celle, Truppenmärsche,

Baden. Karlsruhe. Kammer-Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Bürgermeister Henkel verhaftet, Fulda, Nüdkehr der Garnifontruppen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, Neue Gerichisorganisation, |

Eröffnung des Landtags.

Schleswig - Holstein. Aus Schleswig, Bekanntmachung Mecklenburg - Schwerin, Schwerin, Bestellung eines Marsch- Kommissariats sür die durch Mecklenburg gehenden Executionstruppen,

Ro s o ck. Bauermeister 4. Boizenburg. Truppenmärsche. Oldenburg. Oldenburg. Landtag. : Bremen. Bremen, Versammlung der Bürgerschaft.

WUusland.

Frankreich. Paris, Mißtrauens-Antrag,. Narvaez. Urtheils» sprüche, Vermischtes,

Großbritauien und Arland. London, Ministerrath, Lord Somer]et +.

talien. Turin, Antrag auf Aufhebung des Paulus-Ordens, Ge- rüchte über Ministerial-Veränderungen. Annahme des Marine-Bubd gets, Florenz, Journal-Suspendirungen, Postvertrag mit Frank-

_reih. Nom. Unterhandlung über Eisenbahn-Verbindungen,

Spanien. Madrid, Näheres über die Auflösung des Narvaezschen Kabinets,

Türkei. Konstantinopel, Die ungarischen unb polnischen Emigranten,

isenbahn: Wertehr.

Kaiser Ferdinands-Norbdbaghnu.

Börsen - und Handels - Nachrichten.

Amtlicher Theil.

cke. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem bei den Regierungs - Haupt - Kasse zu Franfkffurt ange stellten Ober-Buchhalter Granier den Charakter als Rehnungs- Rath zu verleihen.

Berlin, den 20, Januar. ïhre Hoheiten die Fürsten vou Hohenzc llern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen sind abgereist Angekommen: Der VDber Prásident der Provinz S achsen, von Wißleben, von Magdeburg. Der Ober - Hof - Jägermeister von Pachelbl Potsdam.

llichtamtliher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 20. Jan. Das Amtsblatt des Königlichen Poft „Departements enthält die Verordnung, betrefsend die näheren Bestimmungen über das Verfahren, “welches hinsichtlich der Bestellung von Geldbriefen und Briesen mit auge gebenem Werthe durch die Stadtbriestrager oder Faktageboten zu beobachten ist. L esgleihen, betresfend Die Portosfreihei! auf Sendungen voi Depojitalgeldern zwischen den betressenden Kreis aerichts-Kommisstonen und Den ihnen vorgeseßten Kreisgerichten. Desgleichen, betreffend die Hinweisung au} die Bestimmungen wegen Beschränkungen Der mit den Posten zu versendenden Mili- tair-Effekten. Desgleichen, betreffend die Absicht auf weitere Ermáßigung des Porto-Tarxifs und Begünstigung bei Benußung der Frankirungs-Marken seitens des Publikums. Desgleichen, be treffend die Beseßung der Briesträge1 und Wagenmeister-Stellen,

Hesterreich. Wien, 18. Jan. Se. Majestät der Kaiser at genehmigt, daß für die ganze Kavallerie neue Karabiner in der vom Kriegsministerium vorgeschlagenen Weist angesertigt werden, Desgleichen werden die sämmtlichen Ulanen- Regimenter, so wie alle Unteroffiziere der Kavallerie, mit einer Pistole pro Mann ausgerü- er, Die Mt Perkussionssch{lössern versehen sind. Nach eincm von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigten Antrage der Adjuslirungs Kommission werden die Schurzfelle für Zimmerleute in dei gesamm- ten Armee abgeschafft. :

Am Ende Februar beginnen unter dem Vorsize des Kriegs Ministers Baron Csorich die Berathungen der Kommission über Offiziers - Individual - Beschreibungen für das Jahr 1850, Diese Kommission hat nach dem Kaiserlichen Armeebefehl vom 4, Januar 1850 den Zweck, daß das Kaiserliche Armee-Ober-Kommando über die Qualification der Stabs - Offiziere, der Rang - Aeltesten und pann zur vorzugsweisen Beförderung geeignet beschriebenen Haupt- leute sämmtlicher Truppen des Heeres, namentlich über den Grad ihrer Befähigung znr Vorrückung in höhere Chargen , in möglichst genaue Kenntniß gelange. Auf Grundlage der ein- gehenden Indvbividual - Schilderungen der Stabs - Offiziere, Haupt- leute und Rittmeister wird die Kommission dieselben beurtheilen und über jede einzelne Qualification entscheiden, ob das Jndivi- puum sich zur vorzugsweisen, oder nur zur Beförderung in der

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Rangs =- Tour, oder aber zu feiner Vorrückung in höhere Chargen eignet und in diesem Falle, ob die Belassung auf dem bermaligen Posten dem Dienste entspricht, oder endlich bei physischen und mo ralischen Gebrechen, ob seine Entlassung vom Dienste nothwendig sei, Das Protokoll, von dem Präses und sämmtlichen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet, wird Sr. Majestät dem Kaiser vor= gelegt und dient als Grundlage für die Anträge zur Beseßung dev im Laufe des Jahres in Erledigung kommenden Stellen.

Vorgestern ist Sr. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Aibrecht in das Armee-Hauptquartier nah Tepliß abgegangen.

Der Lloyd meldet: „So eben erfahren wir, raß auf tele- graphishem Wege die Nachricht von dem Verscheiven des Kaiserlich Königlichen Gesandten am belgischen Hofe, Freiherrn von Neumann, hier eingegangen ist.“

Der Vortrag des Ministers der Jusliz, von Schmerling, über den Vorschlag der neuen Gerichts-Organisation im lombardisch=-ve- netianischen Königreiche lautet:

„Allergnädigster Herr! Jn dem allerunterthänigsten Vortrage vom 8, Juni 1849, womit mein Vorgänger im Justiz-Ministerium die Grund- züge der in Gemäßheit der Reichsverfassung in den einzelnen Kronländern duxrchzusührenden neuen Gerichts - Organisation zur Allerhöchsten Genehmi- gung vorlegte, wurde zugleih erwähnt, daß hinsichtlich jener Kronländer, in denen wegen der erfolgten Aufhebung der Patrimoníal - Gerichtsbarkeit die baldige Ausführung der neuen Justiz-Einrichtung si als besonders dringlich darstellte, bereits vor längerer Zeit eigene Kommissionen mit den dazu nöthigen Vorerhebungen beauftragt, dann daß auch hinsichtlich des lombardisch-venctiani- schen Königreiches an den zu Ende 1848 dahin abgeorßneten Justiz-Kommissär die geeigneten Weisungen behufs der Vorbereitung einer mit den Bedürf- nissen des Landes übereinstimmenden Justiz-Einrichtung erlassen worden waren,

Die oberwähnten, durch die Allerhöchste Entschließung vom 14, Juni 1849 genehmigten Grundzüge sind seither in den meisten Kronländern , in

denen srüher die Patrimonial-Gerichtsbarkeit bestanden hatte, wirklich durchge-

sührt worden, und bereits seit 1, Juli d. J. haben in denselben die neuen Gerichts- behörden auf Grund ver von Ew. Majestät für vie cinzelnen Kronländer ge- nehmigten Gerichtsorganisationen ihre Wirksamkeit begonnen.

Im lombardisch-venetianischen Königreiche konnten, so lange die friege- rischen Ereignisse und die aufgeregten öffentlichen Zustände dauerten , und die Kraft und die Thätigkeit der Regierung fast ausschließlih durch die Sorge für die Vertheidigung des Landes gegen äußere und innere Feinde, und für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe in Anspruch genommen waren, keine neuen Organisationen ausgeführt , selbst die hierzu süh- renden Erhebungen und vorbereitenden Arbeiten nur langsam beendet werden,

Es hat jedo bereits im November v, J. der abgeordnete Kommissär den Entwurf einer ueuen Justiz-Einrichtung für das lombardisch-venetia- nische Königreich vorgelegt, welcher auf Grund vielfältiger Erhebungen und der Ergebnisse mündlicher und schristliher Berathungen mit rechtserfahrenen und vertrauenswürdigen Männern aus dem Richter- und Advokatenstande verfaßt war, und wobei im Wesentlichen die durch die Allerhöchste Entschlie- ßung vom 14, Juni 1849 genehmigten Grundzüge festgehalten wurden.

Dieser Entwurf wurde in einer unter meinem Vorsiße gehaltenen Berathung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, und obwohl, wie eben erwähnt wurde, be- reits bei Ausarbeitung desselben die Ansichten und Erfahrungen rechtsfun- diger Männer des Landes benußt worden waren, glaubte ih doch eine neuerliche Begutachtung dur hierher berufene Vertrauensmänner aus dem lombardisch-venetianischen Königreiche um so mehr veranlassen zu sollen, als cine ähnliche Einvernehmung hinsichtlich der für die politischen Einrichtun- gen vorbereiteten Geseßentwurfe im Zuge war, und unter den zu leßterem Zwecke hierher Berufenen sich Männer von prafktisher und theoretischer Rechtsbildung befanden , die auh von mir zu Rathe gezogen werden fonnten,

Die Einvernommenen haben in den mit ihnen stattgehabten Berathun- gen über die Hauptgrundsäße und die einzelnen Bestimmungen des ihnen mitgetheilten Entwurfes sehr shäzenswerthe Bemerkungen gemacht, über manche wichtige Frage ihre Ansichten und Anträge în \chriftlihen Ausfüh- rungen niedergelegt.

Mit Benuzung aller dieser Vorarbeiten und Hülfsmittel wurden die in der angeschlossenen Beilage enthaltenen Grundzüge für die neue Justiz- einrihtung der lombardisch-venetianishen Provinzen aufgestellt,

Bevor ich zur näheren Motivirung derselben übergehe, sei es mir er- laubt, einige Andeutungen über die bisherigen Justizeinrichtungen des lom- bardish-venetianishen Königreiches voranzuschicken.

1) Die Gerichtsverfassung der Provinzen, welche gegenwärtig das lombardisch - venetianishe Königreich bilden und eine Bevölle- rung von ungesähr 4,900,000 Einwohner auf 790 österreichischen Quadrat - Meilen umfassen (wovon 2,725,000 Einwohner mit 3752 Quadrat - Meilen auf den lombardischen, und 2,170,000 Einwohner mit 4442 Quadratmeilen auf den venetianischen Antheil kommen), ist in den leßten 60 Jahren zweimal wesentli umgestaltet worden, und diese Umgestaltungen erfolgten nicht im Wege allmäliger Reformen, sondern plôy- lich, und gleichsam mit einem Male in Folge von Ereignissen, welche die Regierung und den ganzen politischen Zustand des Landes änderten. In ven lombardishen Provinzen wurde shou zu Cnde der neunziger Jahre, nachdem dieselben von dem französischen Revolutionsheere erobert, und daraus, inb in einigen anderen ober - italienischen Landestheilen die sogenannte cis- alpinische, nachmals italienische Republik entstanden war, die alten Verwal- tungeformen abgescha#t und neue na vem Muster jenex der französischen Mutter-Republik an deren Stelle gesetzt.

Jm Gerichtsverfahren wurde Oeffentlichkeit und Mündlichkeit in Straf- sahen und Trennung der richterlichen von den administrativen Functionen cingeführt, Was das Verfahren in Civilsachen un® das materielle Recht betrifft, \o wurden durch lange Zeit größtentheils noch die alten Gesetze beibehalten, im Jahre 1804 sogar eine Civilgerichis - Ordnung publizirt , welche der öster- reichischen nachgebildet, zum Theile ein wörtliher Abdruck der leßteren war, Die weitere Ausbildung jenes Systems und die Umgestaltung auch des materiellen Rechtes durch die Einsührung neuer Gesepbücher erfolgte haupt- sächlich in den Jahren 1804 —1807, nachdem die italienische Republik sich ín ein Königreich verwandelt hatte, welches Anfangs dasselbe Gebiet wie die Nepublik umsaßte, später aber durch das venetianische Gebiet am linken Etschufer und andere Landestheile so weit vergrößert wurde, daß es im Jahre 1810, nahdem Zstrien zu den illyrishen Provinzen geschlagen worden war, aus 24 Departements bestand, von denen nur 14 nebst dem Beltlin und den Grafschaften Cleve und Dormio (Provinz Sondrio) das heutige lom- bardisch-venetianische Königreich bilden.

Die Justiz -Verfassung des Königsreiches Jtalien beruhte nach ihrer vollständigen Ausbildung auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Berfah- rens, sowohl in Stxraf- wie in Civilsachen, Anklageprozesse in ersteren zwei Instanzen mit Ausschluß der sogenannten Eventualmarime in leßteren, einem Cassationshofe und strenger Trennung der richterlichen von den ad- mínistrativen Functionen, :

Diese Gerihts-Verfassung dauerte in den venetianishen Provinzen bis zum 1, Juli 1815, in den lombardischen bis zum Januar 1816, wo die- selbe durch die öfterreihishe Geseßzgebung und die österreichischen Justiz- Einrichtungen verdrängt wurde,

Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens sammt Anklageprozeß und den damit zusammenhängenden Jnstitutionen hörten auf, die österrei- ische Gerichtsordnung, welche in den venetianischen Provinzen schon im Jahre 1803 eingeführt worden war und daselbst bis zur Abtretung dieser Provinzen au Frankreich bestanden hatte, wurde nun für das ganze lombar- dish-venelianishe Königreich vorgeschrieben, an die Stelle des Code Na- poleon und des französischen Strafgesezbuches traten das österreichische bür- gerliche Geseßbuch vom Jahre 1811 und das östexreichische Strasgeseßbuch vom Jahre 1803; ín Civilsachen wurde das System der drei Instanzen nach den Grundsäuen der österreichischen Gerichtsordnung hergestellt, den Gerichtsbehör- den auch der administrative Theil der Justizgeschäfte übertragen. Doch blieb zwishen der Justizverfassung des lombardisch - venetianishen König- reíhes und jener anderer Provinzen noch immer der wesentliche Unterschied, daß in ersteren keine Patrimonialgerichtsbarkeit bestand, den Gerichtsbehör- den auch ín erster Instanz nirgends politische Geschäfte übertragen und mit Ausnahme des Gerichisstandes des Fiskus keine privilegirten Gerichtsstände eingeführt wurden,

Auch wurde das französische Notariats - und Hypothekensystem beibe- halten, lehteres jedoch durch Abschaffung der allgemeinen und stillschweigen- den Pfandrechte wesentlich verbessert.

An die Stelle der Friedensgerichte wurden auf dem Laude Preture soresì, jedoch mit ausgedehnteren Attributionen als erstere, namentlich mit der vollen ordentlichen Civilgerichtsbarkeit in den ihnen zugewiesenen Spren- geln errichtet.

Denselben wurden auch die Vorerhebungen in Kriminalsachen und die Gerichtsbarkeit in shweren Polizeiübertretungen übertragen, während diese in den anderen Provinzen auch in erster Instanz von den politischen Obrig- keiten verwaltet wurde.

Die Zahl dieser Preture loresì war bei ihrer Errichtung im Jahre 1818 in den lombardishen Provinzen 68, in den venetianischen 81, spä- ter wurden erstere auf 64, leytere auf 69 reduzirt.

Dieselben wurden nah ihrer Wichtigkeit in Bezug auf Personalstand und Besoldung in 4 Klassen getheilt, Der Umfaug und die Volkszahl der einzelnen Präturen is sehr ungleih, unter den größeren giebt es mehrere mit einer Seelenzahl von 40 bis über 50 Tausend Einwohner, während die Vollszahl der kleinsten in den gebirgigen Theilen des Landes bis unter 6000, bei einer sogar unter 4000 sinkt,

In den Provinzial-Hauptstädten wurden gleichzeitig für Bagatellsachen und solhe Angelegenheiten, welche ein summarishes Verfahren erheischen, Preture urbane errichtet, neben welchen sogenannte Siudicature politiche für die Gerichtsbarkeit in schweren Polizei-Ueberiretungen bestanden, Erst mit erstem Juni 41832 wurde diese in den Provinzial-Hauptstädten an die Preture urbane übertragen und die Giudicature politiche hörten auf. In Mailand und Venedig wurden als Gerichtsstellen erster Jnstanz ein Civil-Tribunal, ein Krimínal-Tribunal und ein Handels- und Wechselge- richt errichtet; das Handels- und Wechselgeriht in Venedig is zugleich Seegericht für das ganze lombardisch-venetianische Königreich,

Jn den Hauptorten der 15 anderen (8 lombardishen und 7 venetia- nischen) Provinzen wurden Tribunale provinciali errichtet, deren Gerichts- barkeit in Kriminalsachen sich über die ganze Provinz erstreckt, und wobei Anfangs die Giudicature di pace, Jpâter die an deren Stelle getretenen Preture foresì als Hülfs - Behörden für Thatbestands - und andere Erhe- bungen fungirtenz als Civilgerichten steht den Provinzial-Tribunalen die or- dentlihe Gerichtsbarkeit nur in der Provinzial - Hauptstadt und dem dazu gehörigen Bezirke zu, welcher Gerichts\prengel mit jener der Preture urbana zusammenfällt.

Im Umfange der ganzen Provinz üben die Tribunali die Civil -Ge- rihtsbarkeit nur hinsichtlich solher Angelegenheiten aus, welche, wie Strei- tigkeiten über Trennung oder Nullität einer Ehe, durch das bürgerliche Ge- seßbuch den Landrechten zugewiesen sind,

Es bestehen somit gegenwärtig in den lombardischen Provinzen für die Verwaltung der Civil - und Strafjustiz 11 Tribunal-, 4 Instanz - und 9 Stadt - und 64 VLandpräturen, für welche die Besoldungen mit Einschluß der systemmäßigen Auskultanten, Adjuten und den Gebühren des Kerkerpersonals. 757 186 Fl betragen.

In den venetianishen Provinzen betragen die Gehalte für die daselbst bestehenden 10 Tribunale erster Instanz, 8 Stadt- und 69 Landpräturen.…...------ E Nechnet man hierzu die Besoldungen des lombardischen Ap vellationsgerihtes mit.…..…..- epo aba c anae et) . - und des venetianischen mit... .----- 1

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so ergiebt sich die Summe von... j

und menu man weitere e Ch als den im jährlihen Durchschnitt sür Diurnisien verausga! ten Betrag rechnet,

Son A E T s als der Gesammtbetrag der Gehalte der dermaligen Zustizbehor 2ter Instanz im lombardisch - venetianischen Königreiche

2) Aus der vorstehenden Darstellung wird es leuchtend, dc bardisch - venetianishen Königreiche für die im Sinne der und der durch die Allerhöchste Entschließung vom 14, Zuni ten Grundzüge auszuführenden Justizcinrihtungen eín viel günstig den als in den übrigen Kronländern sich darbot,

Man hatte hier mit keínen jener Schwierigkeiten zu kämpfen, well anderswo aus den dur die Patrimonalgerichtsbarkeit begründeten Zustan den entsprungen waren; man brauchte nicht erst die Sprengel der einzel Gerichte zu bilden, wie, in einem großen Theile der übrigen Kronlänt da ‘im lombardisch - venetianischen Königreiche sämmtliche Justizbehörden {hon dermals die Justizpflegc in geschlossenen Gerichtssprengeln verwalten und die bestehende Gerichtssprengel - Eintheilung nur wenig zu wünschen übrig läßt,

Das System der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege ist ferner in den Provinzen, welche das lombardisch - venetianishe Königreich bilden, nicht nen, es hat daselbst schon einmal bestanden; man kennt es aus Erfahrung, und es leben noch viele derjenigen, die unter jenem Systeme als Rechtsanwälte oder in Ausübung richterlicher Functionen thâtig waren.

Wenn nun diese günstigen Bedingungen einerseits die Durchführung des neuen Werkes ungemein erleichtern mußten, schienen e andererseits zu der Erwartung zu berechtigen, daß die hier ins Leben zu dei bten anda Institutionen nicht nur hinter jenen andere? Kronländer nicht zuru et,

: OAGs alu avléve 2 sondern vielmehr in ihrer ersten Anlage in den Maße n O Seotta dung als in anderen Kronländern erhalten sollten, Bes fi bedeutenderer Einrichtungen des lombardisch-venetianischen L atten | Nova tre Vor tenen anderer Kronländer zll erfreuen Yat,

Poi Eriwaifuil dêr Grundzüge der neuen Einrichtung wurde sowohl