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« Pharmazeuten, wovon 12 Ausländerz 8 For
Santeen amtlich eei sie erhalten nämli tarifmäßig für einen Bären 30 und für eine Bärin 40 F[l., zusammen 220 Fl.
, Vayern. Münthen, 20. Jan. (N. M. Ztg.) Der Minister-Präsident von der Pfordten ist von Dresden zurück wie- der hier eingetroffen: Bei dem Königlichen Universitäts - Polizei- Amte dahier sind bis' zuni 18ten d. 1886 Kandidaten inskrtibirt g- wesen, worunter 252 Theologen, wovon 50 Ausländer; 800 Ju- risten, wovon 63 Ausländer; 18 Kameralisten, wovon 4 Auslándérz 226 Mediziner , wovon 41 Ausländer; 370 Philosophen, wovon 16 Ausländer; 66 Philologen, wovon 8 Ausländerz 15 r tifer, wovon 2 Ausländer ; 10 Techniker, wovon 4 Ausländerz 25 st-Kandidaten, wovon
1 Ausländerz und 13 Kandidaten des Bergwesens, T E länder. Es sind sonach an hiesiger Universität 1721 I ind 1 202 Ausländer insfribirt; 63 Kandidaten der Theologie G B L sich im Klerikal-Seminar. Gestern Mittag is hier die vere Ta” terie des reitenden Artillerie - Regiments auf der L Fre Dachau her eingetroffen. Gestern begann auch der alle sieben Jahre wiederkehrende Schäfflertanz. A Ai S ; resden, 20, Zan, (D. I. E Dnig- tig R P S gegengezeihnet vom Staatsminister Dr. Zscinsfy, is nachstehender esepentwurf, einige strafrechtliche Bestimmungen enthaltend, an die Stände und zunächst an die erste
k langt.
Famuien ges Wer Beamte oder andere Personen, welche in öffent lichen Pflichten stehen, zur Verlegung dieser Pflichten oder zum Ungehorsam gegen ihre Vorgeseßten auffordert, ist mit Gefängniß bis zu einem Jahre zu bestrafen. E
Art, 2, Gleiche Strafe trifft diejenigen, welhe durch öfent- liche Mittheilung in Wort, Schrift oder bildlicher Darstellung Andere zum Ungehorsam gegen die Geseße oder gegen obrigkeitlice Anord- nungen oder zur Verweigerung geseulich bestehender Abgaben oder Leistungen, oder Handwerksgesellen, Gehülfen , Lehrlinge oder son- stige Arbeiter zur gemeinsamen Einstellung ihrer Arbeitsleistungen auffordern. Eine Mittheilung ist für eine öffentlihe zu achten, wenn sie nit an einzelne, dur geschäftliche, häusliche oder freund- schaftlihe Verhältnisse verbundene Personen gerichtet ist und sich nicht mit Hinsicht auf diese Verhältnisse, so wie auf Ort, Zeit und Art und Weise der Mittheilung als eine vertrauliche und private darstellt.
Art. 3. Die Strafe des im Art, 2 gedachten Vergehens kann bis auf Arbeitshaus von zwei Jahren gesteigert werden, wenn die daselbst erwähnten Aufforderungen vor einer zusammengelaufenen Menge oder vor einer Versammlung geschehen sind, wenn Militairpersonen zur Verleßung ihrer Dienstpflicht oder zum Ungehorsam gegen ihre Oberen aufgefordert worden, oder wenn die Aufforderung auf thätliche Wi- derseblichkeit, auf Zerstörung von Sachen oder auf Mißhandlung von Personen gerichtet gewesen ist, Is die an Militairpersonen ergangene Aufforderung auf thätliche Widerseßlichkeit, auf Zerst6-
rung von Sachen oder auf Mißhandlung von Personen gerichtet gewesen, so kann die Strafe bis zu vier Jahren Arbeitshaus an=- steigen. Art. 4. Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre hat zu gewar- ten, wer durch öffentlihe Mittheilung (Art. 2) die Rehts-Institute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums oder die bestehende Staatsverfassung herabwürdigt, oder Handlungen, welche das Geseß verbietet, als ehrenvoll oder verdienstlih, oder Personen wegen Handlungen, derenthalber se zur Verantwortung gezogen worden sind, als lobenswerth darstellt.
Art, 5. Oeffentliche Mittheilungen (Art. 2), durch welche die
- Regierung, bffentliche Behörden oder staatsrehtlich bestehende Kör-
perschaften vder einzelne Berufshandlungen dieser öffentlichen Organe einer tadelnden Kritik unterworfen werden, sind strafbar
a) wenn sie mit Erdichtung oder geflissentliher Entstellung von Thatsachen verbunden sind,
b) wenn dabei den genannten Organen Beweggründe oder Absichten untergelegt oder Eigenschaften beigelegt werden, welche im Publikum Haß oder Verachtung gegen dieselben zu erregen geeignet sind.
Die Strafe besteht in Gefängniß bis zu einem Jahre und, wenn das Vergehen durch Reden vor einer zusammengerotteten Menge verübt worden is, bis zu zwei Jahren. Eines Antrages bedarf 2 zur Bestrafung öffentlicher Mittheilungen der gedachten Art nicht.
Art. 6, Wer zum öffentlichen Aergernisse in Wort, Schrift oder bildlicher Darstellung sich über Gott oder göttlihe Dinge, oder über andere Gegenstände der Verehrung einer bestehenden Reli= gionsgesellschaft, oder über deren Lehren oder Gebräuche herabwür= digende, verhöhnende oder verächtliche Aeußerungen erlaubt, ist mit Gefängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Art. 7. Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten hat zu ge- warten, wer wissentlid falsche Nachrichten, welhe im Publikum Be- sorgniß vor Gefährdung der öffentlihen Sicherheit , des Friedens oder der öffentlichen Freiheit zu erregen geeignet sind, mündlich oder \{riftlich ausstreut oder verbreitet.
Urkundlich haben Wir dieses Geseh, durch welches die Art. 94 und 9% des Kriminal - Geseßbuchs, so wie sonstige entgegenstehende Bestimmungen desselben, aufgehoben werden, eigenhändig unterschrie- ben und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
So geschehen zu Dresden, den
Die diesem Geseh - Entwurfe heigefügten Motive lauten in ihrem allgemeinen Theile wie folgt:
__ Nach §. 27 des den Ständen im Entwurfe vorgelegten Ge- sepes zum Schuße gegen den Mißbrauch der Presse sollen die durch ein Preßerzeugniß verübten Verbrehen nach der bestehenden Strafgeseßgebung bestraft werden. Sofern nun diese Verbrechen in Majestäts-Beleidigung und hiermit verwandten Verunglimpfun- gen, ferner in Verbreitung unzüchtiger Schriften oder Darstellun- gen, oder in der Verbreitung zu irgend einem im Kriminal=-Geseh= buche besonders benannten Verbrechen oder dem Versuche dieser Ver- leitung bestehen, gewährt das Kriminal-Gésepbuch selbs im Art. 99, 403, 92, 309 und im Axt. 36, in Verbindung mit anderen be- sonderen Bestimmungen, hierzu ein genugsames Anhalten. Allein eben so verderblich is der mehr indirekte Einfluß, welchen die Presse in der Hand einer auf Umsturz des Bestehenden hinarbeiten- den Partei dadurch ausübt, daß sie allmälig die Bande des Ge- horsams lockert, rechts- und verfassungswidrigè Lehren und Grund=- säge verbreitet, die Achtung vor den Organen der Staatsgewalt und die Ehrfurht vor dem Heiligen untergräbt und hierdurh die Gemüther auf das, was das eigentliche Ziel dieser Bestrebungeu is, dergestalt vorbereitet, daß es zuleßt, wie die Erfahrung der jüngst verflossenen Jahre gezeigt hat, nur eines äußeren An-
lasses bedarf, um die längst geshürte Gluth zur hellen Flamme anzufahen. Auch das Kriminalgeseßbuch Hat dies
feinesweges außer Acht gelassen. Allein theils wohl im Vers trauen auf die Macht des Rechts und der Wahrheit, theils darauf rechnend, daß durch die Censur die gröbsten Ausschreitun=
gen dieser Art verhindert werden würden, hat es si, abgesehen von einigen besonderen Bestimmungen, die auch für Preßvergehen
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rtifel 84, 108, 110, 415; 189, 193), mit den allgemeinen pen 9 und: 96 ausgedrückten Säßen begnügt, die sih in der Praxis, schon“ wegen der Allgemeinheit und Unbestimmtheit ihrer Fassung, als unzureichend erwiesen haben. Aehnliche Verhältnisse walten auch in anderen Ländern ob, und in mehrere der neuer- dings erschienenen Preßgesebe sind daher au materielle Strafdro- hungen wegen der dur: die Presse verübten Verbrechen- und Vers gehen mit aufgenommen worden. Die sächsishe Regierung hat dies nicht für angemessen erahten können. Denn abgesehen davon, daß die sämmtlichen Vergehen, welche hier in Frage kommen, auch auf andere Weise, als vermittelst der Presse, namentlich durch ungedruckte Schrift oder durch mündlihe Rede, begangen werden können, so würde für die Bestimmung dessen, was in das Preßgeseß und was in das allgemeine Strafgesey gehört, kaum eine Gränze zu finden sein, namentlich müßten die allgemei- nen. Grundsäße über intellektuelle Theilnahme am Verbre- hen, die in den allgemeinen Theil eines Strafgeseßbuches gehören und sih von demselben nicht- füglih absondern lassen, in dem Preßgeseße wiederholt werden. Dagegen muß die allgemeine Strafgeseßgebung darauf Rücksicht nehmen, daß sie auch für dieje- nigen strafbaren Handlungen, welche durch die Presse begangen wer- den, ausreichende Normen darbiete, und diese Rücksicht ist auch bei der {hon im Jahre 1848 begonnenen und jeßt vollendeten Bearbei= tung eines neuen Strafgeseßbuchs niht außer Acht gelassen worden. Da jedoch das Strafgeseßbuch ers der nächsten Ständeversammlung vorgelegt werden soll, eine kräftige Unterstüßung des Preßgeseßes aber, durch bestimmte, dem gegenwärtigen Bedürfnisse entsprechende materielle Strafnormen, dringend nothwendig is, so hat man für angemessen erachtet, die einschlagenden Bestimmungen des Strafge- seßbuchs schon jeßt in Kraft treten zu lassen und dieselben daher in dem vorliegenden besonderen Geseßentwurfe zusammengestellt.
Dresden, 21. Jan. (D. J.) Ueber das Königliche Dekret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe auf den 1, bis mit VI. Ab- schnitt des sub A. den Ständen vorgelegten Entwurfs der revidir- ten Verfassungs-Urkunde, auf den Geseß=Entwurf sub B,, die Ein- führung der revidirten Verfassungs-Urkunde betresend, und auf den sub D. vorgelegten Entwurf eines Geseßes wegen Aufhebung der Grundrechte bezieht, hat seßt auch die erste Deputation der zweiten Kammer ihren Bericht vorgelegt. Referent is Vice - Präsident von Criegern. Das Gutachten der Deputation räth hier im Wesentlichen den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer an, beantragt jedoch für die dort genehmigten Anträge folgende ver- änderte Fassung: a) „die Kammer wolle den Geseß-Entwurf unter D. in der vorgelegten Fassung zwar ablehnen, die hohe Staats- regierung aber ersuchin, noch den gegenwärtig versammelten Kam- mern einen Geseß=Entwurf vorzulegen, welcher die Aufhebung der durch Verordnung vom 2. März 1849 in Sachsen publizirton deut- hen Grundrechte als solher ausspricht, zuglei aber feststellt, welche einzelne Bestimmungen derselben in ch achsen als Landesgeseß Gül- tigkeit behalten und beziehentlich noch zur Ausführung gebracht wer- den sollen‘‘, b) die Kammer wolle sich durch Zurückweisung des Ent= wurfs unter A. hinsichtlih der Abschnitte 1. bis mit V1, der revi- dirten Verfassungs-Urkunde, so wie des Geseß-=Entwurfs unter B, dahin erklären, daß die Verfassungs-Urkunde vom 4. September 1831 in ihrem 1, bis mit VI. Abschnitte für jeßt unverändert fort- stehen solle.
In Bezug auf die von dem Religions-Vorstande der israelitischen Gemeinde zu Dresden eingegangene Verwahrung gegen Berathung des §. 62 des Verfassungs-Entwurfs und §. 76 des Wahlgeseßes {chlägt die Deputation, „da Protestationen der Art durchaus un- statthaft sind,“ vor, zu beschließen : daß diese Eingabe, als zur stän- dischen Berücksichtigung nicht geeignet, beizulegen sei.
Eine zweite, an die Ständeversammlung gerichtete Eingabe, von den Vorständen mehreren Jnnungen Dresdens, welhe um
Schuß gegen eine unbeschränkte Emancipation der israelitischen |
Glaubenögenossen bittet und nachzuweisen sucht, wie verderblich solhe in mehrfacher Beziehung wirken müßte, beantragt die Depu- tation, „da die Staatsregierung bereits von ihrem Jnhalte Kennt- niß erlangt hat, mithin Abgabe derselben an Leßtere überflüssig er- scheint,“ einstweilen beizulegen.
Was dagegen die Abschnitte VI1, und VIII, der revidirten Ver- fassungsurkunde, ingleichen das neue Wahlgeseß unter C. des obengedachten Königlichen Dekrets anlangt, so vernehmen wir, daß in Bezug auf diese die Deputation der Kammer die spezielle Be- rathung der Regierungs-Vorlage anempfehlen und Secretair Scheib=- ner den betreffenden Bericht erstatten wird.
Baden. Karlsruhe, 18, Jan. (Sh. M.) In der heu- tigen Sihung der zweiten Kammer führt die Tagesordnung zur Erörterung des durch Mathy erstatteten Berichtes über den Ge- sebesentwurf wegen eincs Anlehens von 6,000,000 Fl. Die Kom- mission beantragte mit wenigen Abänderungen die Annahme, welche sofort auch, nachdem die Kammer noch einige weitere Aenderungen beigefügt, einstimmig erfolgte. Folgende Punkte sind auszuheben : Die Amortisationskasse ist ermächtigt, unter Aufsicht und Leitung des Finanzministeriums, ein Staatsanlehen nah Bedarf und bis zu dem Betrage von sünf Millionen Gulden aufzunehmen und si dasselbe durch den Verkauf 4%= oder 5prezentiger, von Seiten der Gläu- biger unauffündbarer Partialobligationen zu verschaffen. Die Par-= tial-Obligationen werden auf den Inhaber ausgefertigt; dieser fann sie. jedoch bei der Amortisations-Kasse auf seinen Namen ein- chreiben lassen. Der Zins. der Partial-Obligationen, mit dem 1. Februar 1851 beginnend, wird halbjährlih bezahlt. Das ganze Anlchen - soll vom 1. Februar 1854 an in 30 Jahren durch Ein- lósung der Partial-Obligationen im Nennwerthe getilgt, und es soll zu dem Ende während dieser Zeit Jahr für Jahr eine gleich große Summe zur Verzinsung und Tilgung ausgeseßt wer- den, Was von dieser Summe nicht zur Zinszahlung erfor= dert wird, ist jeweils zur Einlösung von Partial -Obligatio- nen zu verwenden, Die Vergebung Des Aulehens au etnen Unternehmer findet im Wege der Konkurrenz und Publi- zitát statt, wenn annehmbare Gebote erfolgen. Die Konkurreu= ten haben ihre Gebote durch Submissionen abzugebeu, die nah Vor- {rift des Finanzministeriums abzufassen und verschlossen einzurei- hen sind. Die Gebote müssen auf eine bestimmte Summe für je hundert Gulden in ‘44= odex 5prozentigen Partial - Obligationen lauten und können nur angenommen werden, wenn der betreffende Konkurrent Caution (300,000 Fl.) noch vor Eröffnung der Sub- missionen gestellt hat. Jsst| nah Ablauf des Schlußtermins zur Ein- reichung der Submisfionen kein Gebot für Uebernahme der ganzen Anlehenssumme ges{chchen, oder wird keines der eingelaufenen Gebote annehmbar gefunden, so kann das Finanzministerium über die Be= gebung des Anlehens mit Bankhäusern Unterhandlung pflegen, und es hat alsdann das Staats-Ministerium auf dessen Vortrag zu ent- scheiden, ob und au welhes Bankhaus das Anlehen auf den Grund der vorliegenden Vertrags - Entwürfe begeben werden soll. Wird auf diesem Wege “ein annehmbares Gebot nicht erzielt oder wird die Begebung des Anlehens ‘an cinen Unternehmer nah Lage der Umstände nicht - für angemessen erachtet, \o ist die Amoxrtisations=
fasse ermächtigt, unter Aufsicht und Leitung des Finanz-Ministeriums, fünfprozentige Obligationen in der nah Lage der Umstände an= gemessenen Weise bis zu dem in Art, 1 bestimmten Betrage zu verkaufen,
Karlsruhe, 18. Jan. (B. L) Die Erscffnung, der Bahn=
- strede von Efxringen nah Haltingen wird äm. 20sten d. M,, Vormit=
tags 11 Uhr, stattfinden. Se. Königl, Hoheit der Großherzog werden in Person der Eröffnungsfeier beiwohnen, zu welcher die Dixection der Posten und Eisenbahnen viele Personen durch Abgabe von Freikäarten zur Benußung der Bahn: von- hier ab bis Haltin- gen, die auf drei Tage, den 19,, 20, und 21\ten d. M. gültig sind, eingeladen hat. :
Hessen. Kassel, 19, Jan. (D. R.) Zu dem gestrigen von dem General - Lieutenant von Peucker zu Chren des 150jähri- en Krönungsfestes veranstalteten Gastmahle hatten \ich auf des- Fallsige Einladung der österreihishe Bevollmächtigte, Feldmarschall Lieutenant Graf von Leiningen, der österreichische Gesandte, Graf Hartig, der Fürst Thurn und Taxis nebst der gesammten bayeri- \chen und kurhessischen Generalität, die Stabs-Offiziere der Garni- son, die Hof-Chargen und das Kurfürstliche Ministerium eingefun- den. Der Graf Hartig nahm beim Mahle an der Seite des Für= sten Thurn und Taxis den Ehrenplaß ein. Der General von Peucker brachte einen Toast aus auf das Wohl der deutschen Für= sten: „Möge die Vorsehung ihren Segen dazu verleihen, daß sie den Umbau des deutschen Staatsgebäudes in fester Eintracht auf= führen mit den granitnen Gründen der Gerechtigkeit und der Stärke, damit in voller mächtiger Fülle erblühe die gemeinsame Wohlfahrt und die Kraft und die ganze Herrlichkeit des deutschen Vaterlandes.“ Der Beifall, den diese trefflichen Worte fanden, war ein allgemeiner, i
Jn Folge amtlicher Bekanntmachung der Kasseler Zeitung ist der zur Disposition gestellte General - Lieutenant Müldner in den Ruhestand verseßt und der Hauptmann Giesse vom lsten Infanterie-Regiment Kurfürst mit Pension entlassen. Ferner ist der mit Versehung der Stelle des Bezirks-Vorstandes zu Kassel beaus- tragte Regierungs-Rath Wachs definitiv zum Bezirks-Direktor sür den oberen Verwaltungs - Bezirk Kassel ernannt und dem Regie= rungs-Rath von Bardeleben zu Frißlar die nachgesuchte Bersebung in den Ruhestand bewilligt, Nach ciner Korrespondenz desselben Blattes aus Borkenheim wird sih das dort und in der Umgegend kfantonnirende 3te Infanterie-Regiment am 21steu wieder nach seiner cigentlichen Garnison Hanau zurückbegeben, Hier rückte vorgestern Abend das Schüyenbataillon wieder ein, welches zulegt in Mann=- heim stand,
Hessen und bei Nhein, Darmstadt, 20. Jan. (Fr. J.) Jn der heutigen Sihung der ersten Kammer wurde der von dem Großherzoge zum Mitgliede derselben ernannte Herr Franz Denin= ger aus Mainz eingeführt und verpflichtet, so daß nun 26 Mitglie der anwesend sind. Als Regierungs - Kommissäre von Seiten des Kríegsministeriums sind Oberst Schmidt, Generalauditeur Hoffmann, Hauptmann Becker vom General - Quartiermeisterstabe und Haupk- mann Hartmann von der Artillerie ernannt, Die Kammer bejahte einstimmig die vom Präsidium an sie gerichtete Grage: „ob von einer Antworts-Adresse auf die vorgestern gehaltene Eröffnungs-Rede unter den vorliegenden Verhältnissen Umgang genommen werden solle?‘ — Es fand hierauf eine gemeinschaftlihe Sißung beider Kammern im Sißungssaale der zweiten Kammer (von dieser wa= ren 45 Mitglieder anwesend) statt. Vom Ministerium erschie- nen: Der Vorsißende Freiherr von Dalwigk, zugleich Direk= tor des Ministeriums des Aeußern und des Innern, mit den Ministerial-Räthen von Bechtold, Maurer, Wernher, Freiherrn von Rieffel, der Direktor des Ministeriums der Justiz Dr. von Lindelof, mit den Ministerial-Räthen Emmerling und Dr. Creve, der Direktor des Finanz= inisteriums Freiherr von Schenk mit den Ministerial - Räthen Meisenzahl und von Biegelcben. Freiherr von Schenk hielt einen mehrstündigen Vortrag, in welchem er 1) die definitive Rechenschaftsablage der Finanzperiode von 1845 bis 1847; 2) den Entwurf des Budgets für 1848 bis 1850 zuglei als pro visorische Rechenschaftsablage für diese Finanzperivde ; 3) Die desi= ritive Rechenschaftsablage der Staats\{huldenverwaltung von 1845 bis 1847; 4) die provisorische für 1848 bis 1850; 5) die definitive Rechenschaftsablage des gesammten Straßen- und Brückenbaues, endlich 6) eine theils definitive, theils provisorische Rechenschafts- ablage des Eisenbahnbaues im Gauzen, wie der einzelnen Bahnen (Main-Neefar, Offenbach-Franffurter und Main-Weserbahn), mit einer Masse von Urkunden und Erläuterungen vorlegte. Jun be= fonderer Sißung zweiter Kammer überreichte dann Freiherr von Schenck auch noch das neue Budget für die Finanzperiode von 1851 bis 1853.
Schleswig-Holstein. Altona, 20. Jan. (N. Fr. P.) Nachdem heute Morgen mit der Entlassung der gebornen Schles= wiger aus der s{leswig-holsteinishen Armee in Rendsburg OCg01- nen worden, is heute Abend auch die erste Abtheilung er M U1- serem Heere dienenden Nicht - Schleswig - Holsteiner hier angelangf, um morgen mit Pässen versehen nach ihrer Heimal oder nah dem Auslande gesandt zu werden. Morgen und an den folgenden Ta= gen werten mehrere Abtheilungen nachfolgen.
Rendsburg, 19. Jan. Laut Verfügung des Departements des Krieges können diejenigen Unteroffiziere der Armee, welche ihre Familie in Schleswig haben, die diescr geseblih zukommende Un-= terstüßung- bis weiter selbst erheben.
Nasau. Wiesbaden, 19. Jan. (N. A. Z.) Se. Hoheit der Herzog ist gestern von Defau in Bieberich wieder eingetroffen. Morgen treten hier die sämmtlichen Kreisbeamten unseres Landes zu einer Konferenz zusammen, um theils ihre Ansichten darüber niederzulegen, wie s[{ch das freie Gemeindegescß bisher bewährt hat, theils ihr Gutachten über die noch zurückstehende und doch \o prafk- tische Anstellung von Rechnungs-Revisoren bei den Kreisämtern ab. zugeben. — Zu der in diesen Tagen" hier zusammentressenden Zoll- konferenz sind bereits die Herren Geheime Rath Delbruck von Ber= lin, Senator Köster von Frankfurt a. M., Duising aus Kassel, Biersack, Geheimeer Rath aus Frankfurt (für das Großherzog- thum Hessen) angelangt. Ober-Steuerrath Scholz is Kommissär
für Nassau,
Sachsen-Weimar. Weimar, 20, Jan. (W. Ztg.) Jn der heutigen Sihung des seit ‘dem 20. Dezember vertagt gewesenen Landtags kam. der Bericht des Finanz=Ausschusses, betreffend das re=- vidirte Gesey über die Steuer - Verfassung des Großherzogthums, das Geseh über die allgemeine Einkommen-Steuer und das Mini= sterial-Dekret vom 4, Dezember 1850 bezüglich der Besteuerung des Personals des gemeinschaftlichen Ober - Appellationsgerichts zur Verhandlung. Mit Anerkennung des Vorzugs unserer im All-
gemeinen auf rihtigen Grundsäßen beruhenden Steuer - Verfassung stellt der Aus\huß unter den Mängeln derselben, denen, so weit es möglich is, abzuhelfen sei, die Ungleichheit dex Besteuerung des
Grund und Bodens voran. Schon die Landtage von 1817 und 4819 erfannten die Nothwendigkeit einer endlichen Vermessung und Bonitirung sämmtlicher Grundstücke des Landes und der hierauf zu gründenden Besteuerung nah völlig gleichen Grundsäßen und glei= er Verfahrungsart an. Dennoch wurde dur das Geseß über die Steuerverfassung vom 29, April 1821 das bis dahin bestehende Provisorium in ein Definitivum umgewandelt und im §. 14 der Grundsaß der Unveränderlichkeit der Grundsteuer angenommen, so daß diese keiner Minderung oder Mehrung jemals unterworfen sein sollte, Nichtsdestoweniger wird sowohl von der Staats- Re-. ierung wie von dem Ausschusse keinesweges bezweifelt, daß der Geseßgebung das Recht zustehe, dem so viclfah geäußerten Wunsche entsprechend, eine gleichmäßige Umlegung der Grund- steuer anzuordnen. Aber zu diesem Behufe schon jeßt eine gleich- máßige Bonitirung sämmtlicher Grundstücke im Großherzogthume vornehmen zu lassen, hielt der Ausshuß nah reifliher Prü- fung, auch wenn er von dem bedeutenden Kostenaufwand absehen wollte, doch nicht für räthlich. Vornehmlich die Abgeordne=- ten Sáuberlich und Alberts hoben in einer Reihe von Bei- spielen die große Ungleichheit der jeßt bestehenden Grundsteuer hervor, und ersterer stellte den Antrag: „Der Landtag beschließe, daß durch eine durhgehende Bonitirung eine gleihmäßige Besteuc- rung bewirkt werde.“ Durch Ablehnung dieses Antrages und eines ähnlihen von dem Abgeordneten Kling gestellten, spricht sich der Landtag für die Ansicht des Ausschusses aus. Der Referent, Ab-= geordnete Fries, geht zu dem zweiten die Grundeinkommensteuer betreffenden Punkt über und empfichlt hinsichtlich desselben den von der Staatsregierung in dem vorgelegten Geseßzentwurfe gemachten Vorschlag zur Annahme: die seitherige Einrichtung, wonach die Einkommensteuer von Grund und Boden ausgeschlagen und auf- gebraht wird, wie die alte Grundsteuer, zu verlassen und da- gegen die Abschäßung des Reinertrags vom Grundvermögen unter denselben Modalitäten vorzunehmen, welche für die Ermittelung des Einkommens aus dem Gewerbs - und Geschäftsbetrieb behufs dessen Beisteuerung bereits bestehen, Der Referent läßt sih weiter darüber aus, wie eine nicht geringere Unzufriedenheit, als die un- gleihe Besteuerung des Grund und Bodens, seither die Ungleich- heiten und Unbilligkeiten in ven Einshäßungen zum zweiten Theile der Ortsquoten und die Unverhältnißmäßigkeit dieser Quoten selbst erregt haben. Um diesen Uebelständen so wcit wie möglich abzuhelfen, beantragt der Ausschuß, daß der Landtag die Staats- Regierung ersuche, von dem einzig durchgreifenden Mittel strenger Revisionen und Berücksichtigungen der Steuerrollen zweiten Theiles umfassenden Gebrauch zu machen. Die wichtige Frage, ob eine progressive Einkommensteuer dem Rechte und den Verhältnissen unseres Landes entspreche, glaubt der Ausschuß für jeßt auf sih beruhen lassen zu missen, weil nach der jeßigen Steuerverfassung das Einkommen aus Grund und Boden sih noch nit in bestimmten Summen ausgedrückt findet, und daher bei einex Progressivsteuer noch nicht in entspre- chender Weise herbeigezogen werden kann. Nachdem der Referent diese den Ausschuß bei den vorliegenden Geseczeniwürfen leitenden Grundsäße in Vortrag gebracht hatte, ging der Landtag zur spe- ziellen Berathung des revidirten Geseßes über die Steuer=-Verfassung über. §. 1 wurde unverändert angenommen und §. 2 mit dem Zusaß des Ausschusses.
Weimar, 21. Jan. Jn der heutigen Sißung des Landtags wurde das revidirte Steuergeseß bis zum Schluß durchberathen und mit einigen Modificationen nah den Vorschlägen des Aus- \husses und einiger Abgeordneten in seinen ‘einzelnen Theilen angenommen. Die Abstimmung über das ganze Geseß soll erst in einer späteren Sizung stattfinden, nahdem der Ausschuß einen besonderen Bericht an den Landtag darüber wird gebracht haben, ob die milden Stiftungen für steuerfrei erklärt werden sollen. Unter den angenommenen Bestimmungen ist auch die enthalten, daß die Geistlichen und Schullehrcr mit Eintritt des neuen Geseßes von der Einkommensteuer nicht ausgenommen sein sollen,
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Ansland.
Frankreich. Geseßgebende Versammlung. Sißung vom 20, Januar. Den Vorsiß führt Dupin. Tagesordnung : Be- rathung der Anträge über Schuldenarrest der Repräsentanten. Die Dringlichkeit wird angenommen. Madier de Montjau erinnert, wie Mauguin's Verhaftung bei allen Meinungsverschicdenheiten gleiche Entrüstung hervorgerufen habe, und folgert daraus, daß diese Anträge keine Parteisache seien. Nach feiner Ansicht wären sie unnöthig, da die Verfassung die Repräsentanten für unverleßlich erfläâre. Der Redner findet wenig Aufmerksamkeit; alle Privat- gespräche beschäftigen sich mit der Ministerkrisis. Der Präsident muß wiederboltum Ruhe ersuchen. Der Redner verwirft die Mandatsab- nahmebei überschrittener zurSchuldentilgung bestimmter Frist als eine re- troaktive, die geschehene und die zukünftige Wahl beshränkende Maßregel. Es handelt sich nach dem Redner hier nicht um die Frage, ob man seine Schulden bezahlen solle, sondern einzig um eine Jmmunitäts- Frage, in welcher man der richterlichen Gewalt nicht nachgeben dürfe. Faultrier spricht für den Kommissions-Antrag, Die Ge- sammtdebatte wird ges{lossen. Man geht zur Berathung der Ar- tikel über. Art, 1: „Gemäß Art, 36 und 37 ter Verfassung kann kein Repräsentant im Civil - oder Kommerzialwege ohne vorherige Genehmigung der Versammlung arretirt werden.“ Art. 2: „Die Ermächtigung ist beim Präsidenten nachzusuchen.“ Art. 3: „Als Demissionair wird jeder Repräsentant angesehen, der drei Monate nach Ermächtigung zur Verhaftung wegen Schul-= den dieselben niht berichtigt. Bis zu geshehener Berich- tigung kann er nicht wieder gewählt werden.“ Man erzählt wäh- rend der Diskussion in der Versammlung, Drouyn de Lhuya, wel- cher von Normanby dringend empfohlen worden, und Fould, dieser wegen persönlicher Verhältnisse, würden im neucn Kabinet bleiben. Den Mitgliedern der Sonnabends-Minorität wird von ihren Füh- rern mitgetheilt, daß die auf heute anberaumte Versammlung we- gen der nun doch angenommenen Entlassung der Minister auf mor- gen vertagt sei und in einem von der Regierung zur Disposition gestellten Saale des Staatsraths-=Gebäudes gehalten werde. Ein Amendement E. Leroux's zu obigem Geseß-Entwurf wird ver- worfsen. Bac bringt das Amendement ein: „Ein Repräsentant fann während der Dauer seines Mandats wegen Schulden nicht verhaftet werden.“ Dasselbe wird mit 261 gegen 201 Stimmen verworfen und die weitere Diskussion auf morgen vertagt. Die Sitzung wird aufgehoben. :
q, Paris, 20, Jan. Jm heutigen Moniteur liest man: „Alle R, haben dem Präsidenten der Republik ihre Entlassung ein- gereiht. Diese Entlassung ist angenommen worden. Bis zur Er- stifte forttüg, Nawhfolger werden die früheren Minister die Ge- (9 J f [P führen. Der Constitutionnel sagt: „Die Minister=
N sung st erst gestern Abend angenommen worden, Alles be- rechtigt zu der Ansicht, daß vas neue Kabinet aus den 286 Mit-
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gliedern genommen werden wird, “welche gegen das Amendement St. Beuve gestimmt haben, und die jebt die Majorität der Ord- nungs-Partei vertreten.“ Alle Minister-Listen der Journale Pa - trie, Moniteur du Soir und Evenement mit Odilon Bar= rot, Leon Faucher, Daru, d’Arbouville, Michel. Chevalier, Lahitte, Schramm, Dufaure sollen durhaus fals sein,
Zwischen dem Mißtrauens-Votum und den Februar-Banketten zieht das Journal des Débats folgende Parallele : ¿Man muß sich leider an die allzu berüchtigte Coalition der Bankette erinnern. Die constitutionelle Linke glaubtedamals den Republikanern ein unbedeu- tendes Zugeständuiß. zu machen, indem sie sich verstand, feinen Toast auf den König auszubringen. Dieses Zugeständniß war Alles. Mit dem Toast auf den König kamen die Republikaner zur constitutio- nellen Linken, durch die Beseitigung dieses Toasts kam die constitutionelle Linke zu den Republikanern. Wir sagten es da- mals, man hörte uns nicht, Die Februar-Revolution- hat bewiejen, ob wir uns geirrt haben. Eine Bewegung, die mit Hinweglassung einer anscheinend unbedeutenden Förmlichkeit begann, endigte mit dem Sturze der Monarchie, Die constitutionelle Linke hatte ihre Fahne verleugnet. Als sie sie wieder erheben wollte, war es nicht mehr Zeit, die Republik war auf dem Stadthause proklamirt. Du- vergier de Hauranne war nicht Minister, Ledru Rollin war Dikta- tor. Diesmal war die Fahne der Name des Generals Changarnier.“ Das Pays, ein bonapartistisches Journal, beantwortet sich die
Frage : „Welches ist die Bedeutung des vorgestern von der Coalition abgegebenen Votums?“ folgendermaßen: „Um ein neues Ministerium im Sinne dieser Zufalls - Majori- tät zu bilden, müßte Louis Napoleon berufen zu den
Ministerien des Krieges: Valentin, Changarnier oder St. Priest, der Marine: Delessert, de Flotte oder de Coislin, der Justiz und des Kultus: Esquiroz, Baze oder Laboulie, der Finanzen: Favrau, Girardin oder Jules de Lasteyrie, der auswärtigen Angelegenheiten : Desmousseaux de Givre, Savoie oder Larochejacquelin, des Innern :
| Colfavru, Leo de Laborde oder Duvergier de Hauranne, der óöffent-
lichen Arbeiten : Tinguy, Nadaud oder de Mornay, des Unterrichts : Rémusat, Rouhier de l’Ecluse oder Miot, des Ackerbaues und Han- dels: Creton, Pelletier oder Vésin. Endlich müßten Thiers, Bourzat, Berryer und Cavaignac zu Staatsministern ohne Porte- feuillcs ernannt werden.“
Der Constitutionnel euthält heute eine Biographie des Herrn Thiers, die von Louis Veron unterzeichnet ist, aber von Granier de Cassagnac geschrieben sein soll. Der Verfasser wirft Herrn Thiers vor, daß er Alles, was er ihm vertraut habe, ver- lassen oder betrogen hätte. „Wir wollen Herrn Thiers nicht be- leidigen“/, heißt es in dem Artikel, „aber wir würden. ihm sein hoch fahrendes Wesen in Zeiten der Ruhe verzeihen, wenn er es in den Tagen der Gefahr behielte. Noch einmal, was haben Sie gethan, was sind Sie geworden am Tage nah der Februar - Revolution? Peyronnet unter der Restauration, Casimir Perrier unter Ludwig Philipp, Lamartine unter der Republik wurden von wüthenden und drohenden Volkshaufen verfolgt, sie hielten ihnen Stand, sie flohen nicht vor ihnen, Auch Sie sind von einigen Leuten aus dem Volke verfolgt worden, die Sie beschimpften und die Sie heute im Triumph davontragen würden, weil Sie jegt vom National gelobt werden und mit Colfavru Bündniß schlie- ßenz aber Sie liefen so {nell als möglich, die shübßende Gast- freundschaft an der Pforte des Hotels eines dieser Majoritäts= Mitglieder, die Sie noch den Tag vorher lásterten, anzuflehen, Herr Thiers rief von der Tribüne: „„Ih verlange nichts mehr von den Regierungen, welche sie auch sein mögen.“ Als Herr Thiers den noch \{lecht befestigten Thron Ludwig Philipps ver- theidigte, verlangte er, wenn wir ein gutes Gedächtniß haben, keine Kleinigkeit. Binnen höchstens zwei Jahren, von 1530 bis Ende 1831, wurde Herr Thiers Staatsrath, Unter-Staats-Secretair im Finanz - Ministerium und endlih Minister des Junnern. Er hat außerdem unter diesem gegen ihn verschwenderischen Königthume eine der fettesten General - Einnehmerstellen sür eine Familie, die ihn aufgenommen und adoptirt hatte, verlangt und erhalten.“
Um die Fonds zu halten, wurdeu an heutiger Börse abermals 15,000 Fr. Renten eskomtirt.
Großbritanien und Jrlaud. London, 20, Jan. Gestern empfing Jhre Majestät die Königin in Windsor den Be- such der Herzoge von Aumale und von Nemours. Die Prinzen blieben zum Diner im Schlosse. Die Königin hat neuerdings zwei Pensionen auf die Civilliste angewiesen: eine von 100 Pfd. jährlich der Witwe des berühmten Wundarztes Liston, der, troß einer aus- gedchnten Praxis, kein Vermögen zurückgelassen hat; die andere von 50 Pfd, jährlich erhielt die Witwe des neulich in Manchester ver=- storbenen naturwissenschaftlichen Schriftstellers Sturgeon.
Dem Journal Dail y News zufolge, wäre die Königin mit der Stylisirung der Thronrede, wie sie von den Ministern entwor= fen worden, nicht zufrieden. Die Ausdrücke gegen das, was man
hier „ päpstliche Ucebergriffe“ nennt, sollen Jhrer Majestät nicht stark, nicht entschieden genug seinz sie wünsche Be-
stimmteres vom Throne herab zu erklären. Der Bischof von Durham, an welchen der vielbesprochene Brief des Premier-Mini= sters Lord John Russell gerichtet war, beansprucht übrigens in eci- nem neuen, eben veröffentlichten Briefe an das Ministerium nur noch, daß auf der englischen Jusel (von Jrland sagt er nichts) ein Geseh Vorsorge treffe, damit keine päpstliche Bulle in Wirkung trete und ohne Einwilligung der Königin keine katholischen Kirchen- titulaturen angenommen werden dürften. Die katholishe Eiuwohner- schaft der irländischen Grafschaft Sligo hielt kürzlich eine Versamm- lung, worin man sich mit Entschiedenheit über den bekannten Brief Lord J. Russell’s äußerte. Zugleich wurde auf Antrag des Frieden=- richters D°Connor der Beschluß den liberalen irländishen Parla- ments - Mitgliedern zur Pflicht gemacht, mit Kraft dahin zu arbei- ten, daß die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Unterthanen bewahrt blieben,
Der Marquis von Hastings, ein noch junger Mann, is eben mit Tode abgegangen. Mit ihm erlischt sein Titel und die damit verbundene Pairie.
Nußland und Polen. St, Petersburg, 16. Jan, Mittelst Tagesbefehls vom 13ten d, M. hat Se, Majestät der Kaiser den General-Major Herzog Georg von Mecklenburg - Streliß zum Mitglied der Artillerie - Section des wissenschaftlichen Militair-Co=- mités ernannt und dem Garde-Corps attahirt,
An den Geheimerath, Mitglicd des Reichsraths, Baron Korff, ist folgender Kaiserlicher Gnadenbrief ergangen: „Indem Wir be- ständig Unsere Aufmerksamkeit auf Jhre ausgezeihneten Dienste und den musterhaften Eifer richten, womit Sie, außer Ihren Ob- liegenheiten als Mitglied des Reichsrathes, stets die Jhnen gewor- denen wichtigen Aufträge Unserem Wunsche gemäß erfüllt haben, ist es Uns angenehm, Jhnen jeßt Unser besonderés Wohlwollen zu bezeigen, Zum Beweise dessen verleihen Wir Jhnen allergnädigst die hierbei erfolgenden Jnsignien des St. Alexander-Newski-Ordens in Diamanten und Lerbleiben Jhnen mit Unserer Kaiserlichen Gnade immerdar wohlgewogen, St, Petersburg, 13. Januar 1851. Nikolgus,'“
Belgien. Brüssel, 19. Jan. (K. Z.) Der Kri ; General Brialmont, hatte im Anfange d E E er werde jeden Vorschlag bekämpfen, welcher die Grundlagen der jeßigen Organisation der Armee abzuändern bezwecke, während die Vorschläge des Finanz-Ministers, denen die Übrigen Minister bei= pflichten, zu Ersparungs-Zwecken gewisse Umgestaltungen der Orga nisation des Heerwesens nothwendig machen. Man glaubt übrigens, daß dem Könige eine Vermittelung des im Kabinet entstandenen Zwiespaltes gelingen werde.
Brüssel, 20. Jan. (A. Z.) Der König hat den Präsidenten der Repräsentantenkammer, Herrn Verhaegen, zu sihch rufen lassen, wahrscheinlich ‘um ihn über die Ministerialfrage zu Rathe zu ziehen. Man will daraus. ließen, daß der König nicht unbedingt geneigt ist, der Majorität des Kabinets in der Heer - Reductionsfrage bei- zupflichten, Die wahrscheinlihste Lösung bleibt aber die, daß Gene- ral. Brialmont zurücktritt- und ein neuer Kriegsminister an seine Stelle kömmt.
Vorgestern fand die Leichenfeier des hier verstorbenen österrei- chischen Gesandten General Neumann statt, welcher das ganze diplo- matische Corps beiwohnte.
Es ist hier die Rede von einer Broschüre des Prinzen Join- ville, die dieser Tage: zu Paris und London zugleich erscheinen wird. Sie soll die politishe Lage Frankreihs und Europa's behandeln.
Brüssel, 21, Jan. (D. R.) Der Kriegsminister ist aus dem Ministerium getreten. Rogier hat das Portefeuille einstweilen über=- nommen. Sonst bleibt das Ministerium.
Italien. Turin, 14, Jan. (Lloyd.) Der König hat befanntlih die Entlassung des Fürsten von Carignan als Oberbe- fchlshaber der Königlichen Marine angenommen und ihm zur Be- lohnung seiner Verdienste den Titel und die Würde eines Admirals verliehen; an seine Stelle ist durch Königliches Dekret vom selben Tage der Contre-Admiral d’Anvare ernannt worden,
Wohlunterrichtete Personen versichern, daß die Unterhandlun- gen mit Rom nicht eingeshlummert sind, sondern beständig - ihren Fortgang nehmen und vielleiht zu einem günstigen Ergebnisse füh- ren wcrden. Man fühlt das Bedürfniß, sih zu verständigen, statt den Konflikt bis auf die Spiße zu treiben. Aus diesem Grunde soll der Justizminister Siccardi den Gesehentwurf über die bür= gerlihe Ehe bis jeßt zurücgehalten haben, weil er wohl weiß, daß dieser Schritt den gänzlichen Bruch mit dem römischen Hofe her- beiführen müßte.
Dem Vernehmen nach, hat das turiner Kabinet in Betreff der von Mailand entfernten ausländischen Konsuln eine Note an das K. K. ósterreichishe Kabinet abgehen lassen.
Die Verhandlungen über eine von den Besißungen zur todten Hand und moralisher Körperschaften zu erhebende Taxe haben in der Deputirtenkammer begonnen und versprechen bei der Wichtigkeit des Gegenstandes ziemlich belebt zu werden. Es handelt sich näm- lich darum, das der Erbsteuer bisher nicht unterliegende Vermögen ver Kirche und der Corporationen mit einer entsprechenden Abgabe zu belegen, Mehrere Deputirte der Rechten machten den Einwurf, daß zwischen der Erbsteuer und der projektirten Taxe keine innere Verwandtschaft, sondern vielmehr ein entschiedener Gegensaß be= steht. Die ministerielle Partei dagegen meint, daß dies gleichgültig sei und es sich nur darum handle, das Gleichgewicht herzustellen, damit das Privatvermögen nicht stärker belastet sei, als das Ver=- mögen der Corporationen. Der Abgeordnete Pollioti wollte sogar, daß die Steuer nicht blos von der Rente, sondern nach einer billi= gen Berechnung von dem Kapitale erhoben werde. Dieser Aus- führung zeigt sich jedoch der Risorgimento, als Organ des Ministeriums, nicht geneigt,
Parma, 13. Jan. Kraft Herzoglicher Dekrete vom 11ten d. wird das Ministerium des Herzogthums Parma künftig aus vier Departements bestehen, deren Vorsteher den Titel Staats - Minister annehmen werden. Die Departements sind folgende: 1) der aus- wärtigen Angelegenheiten; 2) der Gnade, der Justiz und des Buongoverno ; 3) des Innernz endlich 4) der Finanzen. Was die militairis{he Administration betrifft, so hat sich der Herzog unmit= telbar die oberste Leitung der Truppen vorbehalten. Der Präsident des Staats?Rathes wird den Titel eines Staats-Minißers führen. Die gegenwärtigen Minister werden beibehalten, unv der Minister n Innern wird provisorish die auswärtigen Angelegenheiten fort- ühren.
Mittelst Reskripts vom 9. Januar hat sich der Herzog alle Feierlichkeiten zu seinem bevorstehenden Geburtstage verbeten und will, daß die dazu bestimmten Summen lediglich zur Unterstüßung der Armen verwendet werden.
Rio 02. Jau: Im verflossenen Monate wurde in Neapel ein Kriegsgericht abgehalten, von welchem 19 Jn- dividuen, darunter 14 Neapolitaner, 4 Franzosen und ein
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Schweizer, beschuldigt: Desertions = Versuchein den Schwei= zer - Regimentern angeregt und befördert zu haben, frei- gesprochen worden sind. Ein gewisser Literat, der sich später
als Polizei-Agent auswies, war der Ankläger; es stellte sich jedoch heraus, daß derselbe 24 Dukaten von einem der Angeklagten über- nommen habe, in Folge dessen er seine Denunciation fallen zu lassen versprach. . Die Beweisgründe, welche vorgebraht wurden waren im Ganzen nicht stichhaltig, weshalb über die meisten Ange- klagten die Freisprehung erfolgte. Unter den in die Gendarmerie- Regimenter eingereihten Angeklagten befanden sich zwei Franzosen Einer dersclben war ein Juni-Barrikadenkämpfer, der sich nad Sck{hweiz unter falschem Namen geflüchtet hatte; ein anderer F zose war cin Deserteur, der sich im Kanton Waadt in den litanischen Dienst hatte aufnehmen lassen.
Spanien. Madrid, 14. Jan. Auf dem leßten Balle d Königin Christine tanzte die Königin Jsabella zuerst mit dem M quis von Miraflores. Bevor die Königin nach diesem Balle hatte sie Pidal’s und seiner Kollegen Entlassung angenommen, Bravo Murillo mit Bildung eines neuen Kabinets heauftragt und dessen erste Combination verworfen.
Das neue Ministerium (dessen Zusammenseßung bereits mit getheilt ist, ) will, wie es heißt, das vorgelegte Budget wegen vor- zunehmender Ersparungen zurücknehmen.
Meteorologische Beobachtungen.
1851 x
Morgens | Nachmittags | Abends Nach einmaliger 22. Jan. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Ukr. | Beobachtung: N e U { L 0 Luftdruck ....- 335,91 ‘‘Par.|338,90‘‘‘bar.|339,57 ‘Par. Quellwärme (A4 Ss Luftwärme «...- T R.| + 5,2’ R —- 2,8" R. |Flusswärme aut U, s Thaupunkt ...+- —0,°.R| +7 l3° R.) + 15° R Bodenwärme ätti S / 70 pc 83 pCt. Ausdünstuns Wetter 4 js v j Cd halbheiter Ntederschlag 0. é ü iter. eiter. Wetter « e. trübe. halbheiter a U |Vitiklowiaicat de 5,4° Wld» so SW. SW. | N SW-. / cks l S , Wolkenzug - - - “| S D 0,5% B... 80 pct. SW. Tagesmittel : 338,13‘‘‘Par. +31 R. -+ 0,5 P