1851 / 32 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Stadi besonders zugefertigi und *) in den Städten, so wie in allen Ftimmberechtigten Gemeinden von den auf Veranlassung der Landtags-Kom- missarien durch die Obrigkeit dazu vnzuweisenden Predigern von den Kan- zeln verlesen werden . soll, Hinsichtlich der Jnseln soll jedoh für den Fall threr alsdann etwa gehinderten Kommunication mit dem Festlande jene Be- fanntmachung durch die Provinzialblätter genügen, Das Ausschreiben muß die zur Berathung: zu bringenden Gegenstände bezeichnen, und es dürfen E als darauf bezügliche Verhandlungen auf dem Landtage nicht statt-

nden, §. 34, Behufs eines Landtages soll die Landschaft ohne Unsere beson- dere Erlaubniß nicht längex als höchstens zehn Tage. versammelt sein, e Landtag fann von Uns zu jeder Zeit geschlossen oder vertagt werden. Die geschieht entweder von den Landtags-Kommissarien oder von Unserer Nas rung, Nach erfolgter Vertagung kann derselbe Landtag unter gleichen

Förmlichkeiten wie zuerst wieder berufen werden, Die Landschaft hat auch |

ihrerseits das Recht, sich während der Dauer des Landtags ein mal auf drei Tage zu vertagenz zu einer längeren Aussezung ist die Genehmigung der Regierung erforderli, Die Schließung geschieht durch einen von den Landtags-Kommissarien zu ertheilenden Landtagsabschied, in welchen jedoch Unsere Entscheidungen über die Erklärungen und Anträge der Landschaft vorbehalten werden fönnen. Diese Entscheidungen sollen der Landschaft alsdaun bei ihrer nächsten Versammlung bekannt gemacht werden, j 3) Gemeinschaftlihe Bestimmungen. §. 35. Jeder Abgeordnete ha ; insofern er niht sons schon damit belegt ist, den Huldigungseid gu leisten, welchen auf Landrechnungs-Versammlungen der Prásident, auf Landtagen

der Landtags-Kommissar entgegen nimmt. aa E s. 36. Jn einer Versammlung der Provinzial-Landschaft können von

den erschienenen Abgeordneten, sobald deren Zahl die Hälfte der Berufenen beirágt, gültige Beschlüsse gefaßt werden, Die nicht erschienenen Abgeord- neten werden dur die Beschlüsse der Versammlung verpflichtet, Die Land- saft faßt ihre Beschlüsse in ungetrennter Versammlung. Die Sißzungen der Landschaft sind der Regel nach öffentlich,

§6, 37, Die Erklärungen und Anträge der Landschaft bedürfen, um zur Ausführung kommen zu können, Unserer Allerhöchsten Bestätigung oder der Unserer Regierung,

6. 38, Die Versammlung der Landschaft erwählt ihren Präsidenten und Vice-Präsidenten aus ihrer Mitte durch absolute Stimmenmehrheit, Bei eintretender Stimmengleichheit entscheidet nah einmal wiederholter Ub- stimmung das Loos. Jhr Amt dauert nicht länger als die Versammlung. Der Präsident der Stände hat bei Landtagen und Landrechnungs-Versamm- lungen dem Herkommen gemäß die Verhandlungen zu eröffnen, zu leiten und zu schließen, auh die Ordnung in der Versammlung zu erhalten, Auch bestimmt derselbe die Tagesordnung. Er nimmt Namens der Stände und für dieselben mittelst Handschlags an Eidesstatt die Abgeordneten und die zu Mitgliedern des Ausschusses Gewählten in Pflicht. Er stellt alle zum Wirkungskreise der Stände gehörige Anträge zur Berathung und faßt die genommenen Beschlüsse nah Maßgabe der von ihm zu veranulas- senden Abstimmung. Sollten Zweifel gegen die Nichtigkeit der Fassung er- hoben werden, so entscheidet darüber die Versammlung, Die Eröffnung der an die Stände gerichteten Erlasse und Eingaben von Behörden und Pri- vatpersonen gebührt, wenn die Stände versammelt sind, dem Präsidenten, a O den Vortrag derselben in der Versammlung zu veran- assen hat.

§, 39, -Die Landschaft hat ein Geschäftsreglement zu entwerfen, wel- ches der Genehmigung der Regierung unterliegt,

§. 40, Jede Aeußerung eines Mitgliedes in der provinzialland\chast- lihen Versammlung über landschaftliche Angelegenheiten soll immer die günstigste Auslegung erhalten, Ein gerichtliches Verfahren gegen Mitglie- der v der von ihnen in den Sizungen der Landschaft, der lanvschast- lichen Kommissionen oder Konferenzen gemachten Aeußerungen is nur dann auräsg, wenn leßtere hohverrätherischen Jnhalts sind oder eine Beleidigung oder Verleumdung enthalten. Jun allen übrigen Fällen is die Landschast nach den durch das Reglement noch zu gebenden näheren Bestimmungen der alleinige Richter über die in jenen Sißungen gemachten Aeußerungen ihrer Mitglieder.

F. 41, Die Abgeordneten erhalten während der Dauer der Ver- sammlungen täglich 3 Rthlr. Diäten und an Reisekosten 12 gGr. pro Meile von ihren Wahlbezirken erseßt.

IV, Ausschüsse und Beamte der Provinzialland schaft,

§, 42, Die Provinziallandschaft bestellt einen ständigen Ausschuß (das Landrathskollegium ) von fünf Personen, zwei aus den Abgeordneten der Städte, zwei aus denen der Landgemeinden und einen aus freier Wahl, denen der Landsyndikus (§, ) hinzutritt, Bei durch Abwesenheit eines Mizgliedes eintretender Stimmengleichheit hat der Landsyndikus cine ent- \heidende Stimme, Das Amt der Landräthe dauert zehn Jahrez alle zwei Jahre tritt ein Landrath aus, die ersten vier Male nach Bestimmung des Looses, sodann nach der Zeit des Eintritis, Die Austretenden können je- doch wieder gewählt werden.

§, 43, Der Ausschuß- vertriit die Provinziallandschaft während der Zeit, in welcher der Landtag nicht versammelt is, Ju dieser Cigenschast hat derselbe: 1) die Verfassungsrechte der Provinziallandschaft zu wahren und deren Vermögen zu verwalten ; die in der Zwischenzeit von einer land- schaftlichen Versammlung bis zur anderen vorkommenden Geschäfte zu be- sorgen, namentlich die Ausfertigung der bis zum Schlusse der Landschaft nicht ausgefertigten Beschlüsse zu veranlassen und etwaige Aufträge der Land- saft auszurihten ; 2) zu dem Zwecke der Verwaltung des landschaftlichen Vermögens uud der der Provinz sonst etwa zustehenden Einkünfte hat der Ausschuß gegen das Ende jeden Kalenderjahrs einen genauen Anschlag der Einnahmen und Ausgaben für das nächste mit dem 1, Mai anfangende Rechnungsjahr auszuarbeiten und, mit den erforderlichen Justificationen versehen, Unserer Landdrostei vorzulegen, nah dem Eingange der landes- herrlichen Genehmigung in Gemäßheit des Anschlags den Rechnungs führer mit Anweisung zu versehen, demselben die Rechnuag abzunehmen, solche in der jährlichen Landrechnungs-Versammlung den Ständen abzulegen und die von Seiten der Stände oder der Regierung dazu gemachten Bemer- vraien gehörig zu beantworten und zu erledigenz 3) auf die vom Land- vrosten an ihn ergehende Aufforderung sein Gutachten über alle die Ver- waltung der Provinz angehende Angelegenheiten abzugeben; 4) die unter

Nr, ll, der Provinzial-Landschaft beigelegten Befugnisse, mit Ausnahme des Präsentationsrects, wahrzunehmen, wenn eine Angelegenheit die den im _§- 15 unter 1, 2, 3, 5 und 6 erwähnten nicht angehört, wegen Eile der Sache nichi an die Landrechnungs-V / 7 ( ewnungs-Versammlung gelangen kanu, Bedarf es in solchem Falle der Zustimmung der Provinzial-Landschaft so is der Ausschuß berechtigt, die Sache an einen zu berufenden außerordenili- chen Landtag zu verweisen, in jedem Falle hat derselbe der näch- sten Landschafts - Versammlung über das Geschehene Bericht zu er- ftaiten, Außerdem liegt demselben ob, bei Ausstellung der Ge- \hwornenlisten in der durch §. 11 des Geseyes über die Bildung der Die Gotba, vom 24, Dezember 1849 geregelten Weise mitzuwirken Die Geschäfte werden in dem Ausschusse gemeinschaftlich betrieben und die Stimmen nach Köpfen gezählt. Findet der Ausschuß Bedenken, in solchen Angelegenheiten für si allein einen Beschl f vers i; / / nen Beschluß zu fassen, so is derselbe ver- Sas f cie B Ordinagirdeputirten zu berufen, und mit diesen O beschließen 4%), einem Kollegium zu berathen und Namens der Landschaft §. 44, Die Provinziallandschast i ; 5 ; Geschäfte vor oder während des Bandtages {e R p Borbereitung der nicht ledigli von der Regierung over anderen Behörden eas L ftändischen Beschlüsse Kommissarien zu besten, F AUSN eden

§. 45, Diese so wie der ständige Ausschu ü rung der ihnen oblíe enden Arbeiten bél O R M A bindung zu treten, die ihnen die erforderlichen Akten und Nagrichten mit- Ae den Fäll die Verhandl

. 46. n den Fällen, wo die Verhandlung wegen der ü Landbrosteibezike sich erstréckenden Wirkung eines Soi vie dati Siprere Vexsammlung nicht gehörigen Gegenstandes mit mehreren Provinzial - Land- schaften erforderlich is, kann die Regierung diesen Geaenlet durch einen emeinschaftlichen Ausschuß der betheiligten Provinzial - Landschaften unter Litera eines von Uns zu ernennenden Kommissarius zur Beschlußnahme der Provinzial-Landschaft vorbereiten lassen.

*) Dieser Sah bleibt in suspenso. *#*) Bleibt in suspenso.

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5 47, Zu den Geschäften der Provinzial-Landschaft ist ein Land- Syndikus zu Véltellcd, LOA von der Landschaft unter Unserer landesherr- lichen Bestätigung auf Lebenszeit erwählt wird, und in Aurich seinen Wohnsiß haben oder nehmen muß, Er bezieht aus der allgemeinen Landeskasse ein Gehalt vou 1000 Rthlr, Der Land-Syndikus muß die für die Advokatur- Praxis oder ein Richteramt erforderlichen Prüfungen bestanden haben und darf nicht ín Unseren Königlichen Diensten stehen, auch nicht advoziren oder ein Notariat bekleiden, Er is Konsulent der Provinzial-Landshaft, hat in allen vorkommenden Angelegenheiten eine berathende Stimme, und kann auch den im §, . . erwähnten Ausschüssen und Kommissarien vom Land- tage beigeordnet werden, Zu seinen Obliegenheiten gehört die Protokoll- führung in den Landschafts-Versammlungen und in den Sizungen des sän- digen Ausschusses, Jedoch steht es der Landschaft frei, zu diesem Behufe noch einen besonderen Secretair unter Genchmigung der Regierung an- ustellen.

ô §. 48, Behufs Erhebung der landschaftlihen Einnahmen, Zahlung

der davon zu leistenden Ausgaben, und desfallsiger Rechnungsführung wird

von der Landschaft ein Kassirer erwählt, welcher, nachdem seine Bestätigung von Unsêrer Landdrostei erfolgt ist, im Landraths-Kollegium in Eid und

Pflicht genommen wird, Cr hat eine Caution zu leisten, deren Größe auf den Vorschlag des Ausschusses von Unserer Landdrostei bestimmt wird, Er genießt eine Besoldung von 100 Rihlr, aus der landschaftlihen Kasse. Für den Fall einer bedeutenden Vermehrung der Geschäfte und des Um- fangs der Kasse kann diese Besoldung auf den Antrag der Landschaft von Uns erhöht werden, Jn Hinsicht auf seine Geschäftsführung hat er sich lediglich die Anweisungen des Ausschusses zur Vorschrift dienen zu lassen.

__§, 49, Die Anstellung des im Einverständnisse mit der Regierung für nöthig erachteten Unterpersonals erfolgt durch den Ausschuß. i;

§. 50, Die ín den vorhergehenden §§. 44, 45 und 46 erwähnten An- gestellten unterliegen den für sie zur Anwendung kommenden Bestimmungen des Staatsdiener-Geseges. Der Provinzial-Landschaft resp. dem Ausschusse

M über dieselben die Befugniß der Anstellungs - und Dienstbehörde zu-

tehen,

§. 91, (§, 49 des Kommnissions-Entwurfs) is vorerst nicht angenom- men und der zweiten Ber ithung vorbehalten.

S __V. Shlußbestimmungen.

§, 52. Sowohl die Provinzial - Landschaft als auch der Ausschuß kön- nen mit Uns und Unserer Regicrung in unmittelbare Verhandlung treten oder sich zunächst an die betheiligten Ober-Behörden wenden,

___§e 93, Durch die von Uns geschehene Verkündigung erhalten dic pro- vinziellen Gesege für alle Unsere Unterthanen unbedingte Verbindlichkeit. Alle Verwaltungs - Behörden und Gerichte haben auf deren Erfüllung zu halten. Sollten Zweifel darüber entstehen, ob bei cinem verkündeten Ge- seße die verfassungsmäßige Zustimmung der Provinzial - Landschaft überall oder hinreichend beobachtet sei, so is nur diese berechtigt, Anträge deshalb zu machen. s

F. 94, Abänderungen der

gegenwärtigen Verfassungs - Urkunde

fönnen nur in Uebereinstimmung der Landesherrschast erfolgen. Ein |

landschaftlicher Beschluß, wodur die . Verfassungs - Urkunde abgeändert

werden soll, ist nur dann gültig, wenn derselbe auf zwei nach einander fol- |

genden Landrechnungs - Versammlungen dur die Mehrheit der Versamm-

lung angenommen worden ist. Der König bestimmt, zu welcher Zeit und auf |

welche Weise Jhm die Provinzial-Landschaft Huldigung leisten soll, Nach

einem jeden neuen Regierungs-Antritte soll der Provinzial-Landschaft die lan- |

desherrliche Bestätigung dieser Verfassunge-Urkunde zugefertigt werden. Sollte

ein Fall eintreten, in Folge dessen tiejenigen Rechte, welche in Gemäßheit der | Verfassung Unseres Königreiches und dieser Verfassungs-Urkunde auf die allgc- |

meine Ständeversammlung seither übertragen worden, niht mehr zum Wir- fungéfreise der leßteren gehörten, so wollen Wir für einen solchen Fall den Rechiszustand in Beziehung auf die Verfassung Oftfrieslands, mit dem die Provinz an die Krone Hannover übergegangen is, vorbehalten haben,

§, 55, Für den Fall, daß die Provinzial-Landschaft sich in ihren ver- fassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt halten sollte und im Verwaltungs- wege die Erledigung ihrer Beschwerde nicht erreichen möchte, soll sie befugt sein, bis dahin daß ein zuständiges Neichsgericht errichtet sein wird, bei Unserem für solche Fälle als Staatsgerichtshof kompetenten Ober-Appellationsgerichte

rechtlihes Gehör zu verlangen, und wollen Wir die deshalb erforderlichen

Bestimmungen baldmöglichst erlassen, Wie nun solchergestalt die Verfassung Unserer

Bestimmungen nunmehr ausschließlich an die Stelle der über diese

landschaftliche Verfassung bis jeßt bestandenen Vorschriften und |

Normen. Wir gebieten Unseren Behörden und Dienern, so wie einem Jeden, den es angeht, sih in allen Punkten gebührend danach zu

achten, und haben verfügt, daß der gegenwärtige Erlaß in die erste |

Abtheilung der Geseß-Sammlung aufgenommen werde. Gegeben 2c. 2c.

24 Un, (Dir, Stg) Ueber die Mstimmung - des ganzen Verfassungs-Entwurfs, wie er sich nah der ersten Be- rathung, welche in der vorgestrigen Sißung des Provinzial-Land- tages beentigt worden, gestaltet, theilen wir nah den offiziellen | Protokoll-Auszügen das Nachstehende mit : i

Die ritterschaftliche Kurie erklärte sich durch das Organ des | Präsidenten gegen die Annahme, nicht weil das Dreikurien-System | gefallen sei, sondern weil sie das Verhältniß der ständischen Abge- | ordneten gegen die Abgeordneten der Landgemeinden nicht für un- recht halten fönne und weil der größere Grundbesiß nicht vertre- ten sei und sie somit die Juteressen des Landes nicht gesichert halte. Sie werde auf das Dreikurien-System alleufalls verzichten | können, falls aus der zu bildenden Corporation der größeren | Grundbesißer cine genügende Anzahl in die Versammlung der Landschaft cintrete. : |

Die zweite Kurie war per majora für die Annahme ; die Stadt | Aurich hat sih dagegen erklärt, weil das Dreikurien-System gefal- | len sei und der Stadt Aurich nur drei Stimmen bewilligt worden, | deren Interessen also niht mehr in Frage kommen würden, Der Deputirte Bueren hat gleichfalls gegen die Annahme sentirt, weil er die Regierungsvorlage für besser halte und in specie auch weil die Präsentationsrechte beibehalten worden.

Der dritte Staud stimmte per majora gleichfalls für die An nahme. Die Aemter Leer und Stickhausen haben sich dagegen er-

erhalten habe.

Der Verfassungs-Entwurf, wie er in der ersten Berathung bc- {lossen worden, is somit durch die Majorität der zweiten und der | dritten Kurie angenommen.

Osnabrück, 28. Jan. (R, Ztg.) Bürgermeister und Rath | haben so eben in einer Bekannkmachung die Jnnehaltung der Ver- ordnungeu wegen der Sonntagsfeier eingeshärft. Voraufgeschit | wird eine Einleitung, in welcher die immer mehr zunehmende Ent- | heiligung des Sonntags als eine der betrübendsten Erscheinungen |

der Gegenwart geschildert wird. Dann folgen die Verordnungen | und Geldstrafen für die Uebertretungen der Sabbathsfeier, Der | S@hluß der Bekanntmachung lautet:

„„Je mehr Stimmen stch überall, namentlich aber auch unter uns, erhoben und auf die Nothwendigkeit einer ernsten und wür- digen Feier der Sonn= und Festtage hingewiesen haben, um so mehr glauben wir uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß von vielen Seiten bercitwilligst mitgewirkt werde, um die wohlmeinende Absicht dieser höchsten Orts vorgeschriebenen Einschärfung der be- stehenden Verordnung wegen der Sountagsfeier zu erreihen, Die verflossenen Jahre haben es ja klar genug gezeigt, daß es hier gilt, ein Hauptübel der Zeit zu bekämpfen, und dazu wird es,

Wie ) / i ostfriesischen | Landschaft vollständig bestimmt und festgeseßt is, so treten jene |

| Majestät des Königs und Sr. Königl, Hoheit des

E wir vertrauen, auch bei uns an Hülfe und Unterstüßung nicht ehlen.“

Württemberg. Stuttgart, 27. Jan. Der Württ, Staats-Anzeiger bringt zunächst folgende Berichtigung: „Die von mehreren Blättern verbreitete Nachricht, daß die Königliche württembergische Staats - Regierung eine eigene die Zoll- und Handels - Verhältnisse betreffende Denkschrift nah Dresden mitge- theilt habe, is unrichtig. Dem diesseitigen Bevollmächtigten in Dresden wurde von hier aus keine Denkschrift mitgegeben, vielmehr wurde derselbe auf die Königlich baierische Denkschrift hingewiesen und beauftragt, im Sinne derselben und unter Beachtung der über das österreichische Ansinnen vexnommenen Gutachten der Centralstelle für Handel und Gewerbe sich zu benehmen.“

Ferner enthält er die nachstehende Wiederlegung: „Die in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 2sten d, M. ge= gebene (auch in d. Bl. Übergegangene) Nachricht von dem bereits erfolgten Abschluß des Vertrages über Erwerbung der Post von Seiten der diesscitigen Regierung, beruht auf einem Jrrthum, was wir zu erkären ermächtigt sind.“

(Sch. M,) Die neue Kirchengemeinde- Ordnung hat die Ge- nehmigung Sr. Mäjestät des Königs erhalten.

Baüen, Karlsruhe, den 27, Zan. (Sch. M.) - In der heutigen Sißung der zweiten Kammer zcigt der Präsident an, daß die erste Kammer dem Geseß Entwurfe, die Aufnahme cines An- lehens von 5 Millionen Gulden betr., beigetreten, und daß Speyrer und Hildebrand ihre Kommissionsberichte, Ersterer wegen des hiesigen Theaterbaues und Leßterer wegen des Geseß - Entwurfes in Be= tref der Besißveränderungs-Abgaben zum Drucke befördert haben, Den übrigen Theil der Sißung nehmen die Berathungen des dur Mathy erstatteten Berichtes über den Vertrag mit Wurttemberg wegen Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen in Anspruch. Außer den Vertretern der Regierung sprachen für die Annahme des Vertrages die Abgeordn. Weller, Prestinari, Welker, v. Dusch, Regenauer, Schaaff, von Soiron, Matthy z; dagegen : Bissing, Fried- rih, Bader, Lamey, Denning, Bei der Endabstimmung wurde der Antrag der Minderheit der Kommission, dahin gehend: die Kammer wolle 1) dem vorliegenden Vertrag im Hinblick auf die Art. 1 und 2 desselben ihre Genehmigung versagen; 2) in einer ehrfurhtsvollen Adresse an Se, Königl. Hoheit den Großherzog die Bitte richten, neue Unterhandlungen über die Herstellung einer Verbindungsbahn über Pforzheim, und zwar innerhalb des badischen Gebiets auf Kosten des badischen Staats, mit der Kroue Württemberg einlei ten zu lassenz 3) die Großherzogl. Regierung durch Erklärung zu Protokoll ermächtigen, nah erfolgter Einigung mit der Krone Württemberg, den Bau der Bahn über Pforzheim soglcih zu be Gie, m 30 aen 21 Cine vero unO Der der Kommissionsmchrheit, besagend: Dem Staatsvertrag vom 4, Dezember 1850 zwischen der Großherzogl. badishen und Königlich württembergischen Regierung über die Verbindung der bei- derseitigen Eisenbahnen die Zustimmung der Kammer zu geben, mit 38 gegen 22 Stimmen angenommen, Einige weitere während der Verhandlungen gestellte Anträge in Bezug auf einzelne Ver- tragsbestimmungen und die Neckarschifffahrt, Vorbehalt der Aende rung der Spurweite bei einem Rückkauf, wurden ebenfalls verwor fen und nur jener von Weller angenommen, nämlich zu Protokoll zu erklären: Die Großherzogliche Regierung möge so bald wie mög lich den Eisenbahnbau von Haltingen nah Waldshut beginuen und ihn wo möglich gleichzeitig mit dem Anschluß an Württemberg voll- enden.

Mannbeimn, 27 Jan (Karl! Zig) Gean 2 Ubx des Morgens verließ uns das Depot des Königlich preußischen oten Uhlanen-Regiments, welches nah Abzug der preußischen Truppen aus dem Großherzogthum einiger erkrankten Leute und 36 franker Pferde halber hier zurücbleiben mußte. Dem Depot-Offizier zu Ehren hatten die Offiziere des 3ten Reiter-Regiments gestern Abend ein solennes Soupêr vercustaltet,. Heute Morgen versam-= melten sich Offiziere, Unteroffiziere und die Regiments=Musik auf dem Schloßplabe, parademäßig ausgerüstet, zu einem Ehrengeleite für die Scheidenden, Ter Stadtkommandant und Commandeur

| des 3ten Reiter-Regiments, Major von Glaubit, hielt an das De-

pot eine militairisch=herzliche Ansprache, gedachte der Verdienste Sr. Prinzen von Preußen um unser badisches Vaterland und dessen Militair und brachte beiden Fürsten und der wadckeren preußischen Armee ein dreimaliges Hoch, welches mit lautcm Zurufe erwiedert wurde. Der Depot-Offizier, Ober-Lieutenant von Oßlen, brachte seinerseits ein Hoch auf Se. Königl. Hoheit den Großherzog und die badischen Reiter - Regimenter aus, in welches alle Anwesenden, selbst Zuschauer, freudig mit einstimmten. Hierauf seßte sich der Zug in Bewegung, voran die Regimentsmusik mit. klingendem Spiele. Bei dem Ehrengelcite, welches die Scheidenden bis außer=- halb Käferthal begleitete, befand sich auch der Distrikts - Komman- dant und Commandeur des 4ten Jufanterie - Bataillons, Major Louis, Bor Käferthal stellte sich das badische Militair nohmals auf dem Felde auf, Major von Glaubiß brachte dem bten Uhla= nen-Regiment ein dreimaliges Hurrah, man drückte sich gegenjeitig die Hände, wobei Ober-Lieutcnant von Ohlen die badischen Dffiziere seiner dankbaren Erinnerung an die fameradschaftliche Aufnahme und Aufmerksamkeit versicherte, und vorbei ritt der Zug der 25 Uhlanen gegen Weinheim zu, während das Geleite in scine Gar nison zurückritt, Es lag etwas Wohlthuendes darin, daß Major

| von Glaubiß dieses Geleite nicht durch einen Ausmarschbefehl an | diese oder jene Schwadron zu einem offiziellen gemacht hatte, son=

flärt; die Deputirten Holtkamp, Feenders und Tilemann hauptsäch- | dern ihm in der stattgehabten Art und Weise einen mehr kamerad-

lich, weil das Land den Städten gegenüber zu wenige Stimmen |

schaftlihen Charakter verlieh.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 28. Jan. (D, Ztg.) In der heutigen Sißung der zweiten Kammer veranlaßte die Eingabe des Mebgers und Fouragehändlers Georg Lampus zu Gießen, um Verwendung der Kammer für Auszahlung rüdckstän= diger Fouragegelder scitens der Reichstruppen, cine sehr lange und lebhafte, mitunter selbst stürmische Debatte. Es wurde nämlich die hon auf dem vorigen Landtage zur Sprache gekommene Frage er- neuert, ob noch die Bestimmung des §, 81 der Verfassungs-Urkunde gelte, daß bei beschwerenden Eingaben an die Stände nachgewicsen wer- den müsse, die Petenten hätten zuvor vergeblich auf dem geseßlichen Wege bei den einschlägigen Behörden Abhülfe gesucht. Ein socher Nach= weis fehlte bei der vorliegenden Eingabe. Abgeordneter Reh hielt ihn aber für nothwendig und die desfallsige Bestimmung der Verfas= fung noch für gültig. Halte man nicht daran, so werde die Kammer mit einer Unzahl Petitionen überschwemmt werden und unnöthig Zeit verlieren und Kosten veranlassen. Er beantragte deshalb, die Eingabe niht an die Abtheilungen zu verweisen, sondern ledig= lich zu den Akten zu nehmen, was Krug unterstüßte, während Crehßschmar und Matty dagegen sprahen. Man ftritt darüber, ob eine weitere Diskussion statthaben solle, da der Prásident zur Abstimmung über die von Reh angeregte Frage selbst schreiten wollte, Müller - Me lchiors, Lehne und Andere sprachen mit

roßer Lebhaftigkeit für Fortseßung der Diskussion über die Sache

felbst, die nun auh noch an zwei Stunden lang stattfand. Die

Abgeordneten Reh, Krug, Franck aus Darmstadt 2c. erörterten,

wie das Petitionsrecht nicht beschränkt werde, wenn man auf jener

von dem Art. 81 noch verlangten und keinesweges aufgehobenen

Form beharre, wie es nothwendig und Pflicht sei, darauf zu beste- | hen. Die Abgeordn. Mohr, Müller -Melchiors, Lehne,

Franck aus Reddighausen, Mey 2c. hielten es dagegen für eine

Verleßung der Artikel 18 und 19 der Geschäfts - Ordnung , wenn

man nicht jede Eingabe ohne Weiteres an den Petitions -= Aus\s{huß

verweise. Jener Artikel verlange, daß dies mit allen Eingaben gesche-

hen solle. Breidenbach behauptete, daß dem nicht so sei, sondern daß

es nur heiße „die Eingaben““, Hillebrand aber meinte, daß seitdem

es eine Logik gebe, von Aristoteles bis auf unsere Tage, und nach

den Lehren der Grammatik man unter den Worten fraglichen Arti=-

fels der Geschäftsordnung alle Eingaben verstehen müsse. Eich wi-

dersprach seinem berühmten Lehrer der Logik, Herrn Professor Hille-

brand. Unmöglich könne das Geseß meinen, daß auch verfassungs-

widrige Eingaben be1iücksihtigt werden müßten; nux von verfassungs-

mäßigen, also mit den Bestimmungen des §. 81 der Verfassungs=

Urkunde übereinstimmenden, könne die Rede sein. Die Kontroverse, | an welcher sehr viele Redner Theil nahmen, dauerte auf diese Weise lange fort, namentlich bemerkten wir noch unter denen für Reh?s Ansicht Zöpprih, Lange 2c.,, und denen dagegen Kuhl, Becker, Hof- mann, Volhard 2c. Endlich ward wiederholt dringend und von vielen Seiten der Schluß der Debatte begehrt, und der Präsident stellte die Frage: „Will die Kammer nach dem Antrage des Abgeordn, Reh die vorliegende Eingabe des Metgers Lampus zu Gießen we- gen Mangels der geseßlichen Erfordernisse lediglich zu den Akten nehmen?“ Es war von 6 Mitgliedern namentliche Abstimmung be- gehrt worden. Ju dieser bejahten die Frage: Breidenbach, Brum hard, Draudt, Eich, Franck aus Darmstadt, Krug, Lange, von Leh- mann, Möllinger, Müller, Nessel, Oeser, Ploch, Reh, von Star, Werle, von Grolman, Goldmann. Es verneinten diesclbe: Becker, | Bchlen, Bogen, Creßshmar, Feigel, Frank aus Reddighausen, George, Gotiron, Hillebrand, Keil, Kempf, Kraft aus Dieburg, Kraft aus Gießen, Kuhl, Lehne, Matty, Mohr, Müller-Melchiors, Paulsackel, Prâtorius, von Rabenau, Sartorius, Schmidt aus Ro- dau, Schmitt aus Alsfeld, Schmiß, Volhard, Weidig, Wittmann, Zöpprib, Meß, Hoffmann, Klipstein. Reh’s Antrag war also mit 32 gegen 18 Stimmen verworfen und die Eingabe geht an den Petitions- Ausschuß. |

Mecklenburg-Schwerin. Boißenburg, 25. Jan. Die Pontonbrüccke bei Artlenburg ist fertig, dieselbe ist 1353 Fuß lang. Schiffe, welche dieselbe passiren wollen, haben sich, einer Bekaunt- machung des Kommando's bei der Pontonbrüccke zufolge, bei dem wachhabenden Offizier zu melden und dessen Verfügungen nachzu- lommen,

Sachsen: Weimar. Weimar, 25. Jan. (W. Ztg.) | Zu §. 66 des Geseß-Entwurfs über die allgemeine Einkommensteuer wurde in der heutigen Landtags - Sihung die Debatte wieder auf- genommen und nach Beendigung derselben ein von dem Abgrord= neten Ratenbacher gestellten Antrag angenommen, dahin gehend, daß das Amt eines Steuervertheilers abgelehnt werden könne von Justiz -, Verwaltung - und Finanz - Beamten, ferner von Personen, welche dem Lehrerstande angehören, von Aerzten und von denjeni- gen, die das 60ste Lebensjahr erreicht haben. Nicht wählbar sollen sein, Personen, welhe das 24ste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die Beamten bei den Justiz - Behörden, fo lange diese als Steuer - Lokal = Kommissionen fungiren, und die Be- amten der Rechnungs - Aemter, sobald diesen die Functionen als Steuer-Lokal-Kommissiouen überwiesen sind. Wer, ohne einer dieser- Kategorieen anzugehören, die Uebernahme verweigert, ist dur stufenweise nach Befinden zu erhöhende Geldstrafen zur üleber= nahme anzuhalten. Die §§. 68 und 69 enthalten die allgemeinen Bestimmungen in Betres} der Abschäßung. §. 68 wurde nach einem vom Abgeordneten Trunk gestellten Antrag in folgender Fassung angenommen: Bei der Abschäßung durch die Steuerver- theiler sind zwar die möglichen verschiedenen Quellen des zum zweiten Theil der Orts - Einkommensteuer gehörigen Einkommens eines jeden Steuerpflichtigen sorgfältigst zu beachten, es muß jedoch dieses Einkommen, wenn es auch mehrfacher Art wäre und aus verschiedenen Ansähßen bestehen sollte, in seiner Gesammtschäßungs- summe mit 5 Thalern theilbar sein, auch von den in den §g. 77 und 78 festgeseßten Ausnahmefälen abgesehen zum Mindesten mit funfzehn Thalern in Ansaß gebracht werden können. §. 69 wurde in der Fassung des Entwurfs angenommen. Die §§. 70 82 enthalten die Regeln für die Abschäßung einzelner Arten des Einkommens. Zu §. 70 wurde ein von den Abgeordneten Walther und Wetel gestellter Antrag: Bei der Ermittelung des Reiner- | trags sind die den Grundstücken aufruhenden Grundsteuern und sonstigen Reallasten von dem Ertrag der Grundstücke und der Ge- bude abzurehnen, abgelehnt, nahdem sowohl von Seiten des Mi- nisteriums, wie von dem Referenten darauf hingewiesen worden | war, daß dieser Antrag sih {on durch die Konsequenz des vom | Landtage angenommenen §. 35 verurtheile, worin festgeseßt ist, | daß es nicht gestattet sei, Zinsen von etwanigen Schulden von den zu fatirenden Kapitalen in Abzug zu bringen. - Der §F. 70 wurde hierauf mit der vom Ausschuß vorgeschlagenen Aende

runa des Schlußsatßes: „Für Gebäude ist das Cinkommen nach den ortsüblichen Miethspreisen und den sonstigen auf solches Einfluß übenden Verhältnissen zu bemessen ‘“ angenommen. Zu den folgen- oen Paragraphen bis §. 76 wurdeu die Vorschläge des Ausschusses angenommen und zum §, 74 nach folgender Zusaß-Antrag des Ab- geordneten Trunk: „Dagegen ist von den in das Geschäft gesteckten Betriebs-Kavitalen je nach der Schwunghaftigkeit und Einträglich- feit des Geschäfts ein geringerer oder höherer Ertrag als zu versteuerndes Einkommen - bei der Einshäßung des Einfommens von Feld - und anderem Gewerbe mit zu veranschlagen, und cs ist die héhere oder geringere, Verwerthung der Thätigkeit des Geschäftstreibenden auch mit Rücksicht auf die Größe des Grund-, Gebäude- und Betriebs-Kapitals auf den öfteren Umsaß des Leßteren und nah der Einträglichkeit des _Geschäftszweiges analog den Bestimmungen im §8. 75, 76, wte ein Honorar oder Lohn zu bestimmen.“

Hamburg. Hamburg, 29, Jan, (D. N) So ebveu sind zwei Bataillone Oesterreicher hier eingerückt mit General Gör= ger an der Spiße. Sie sind vom Regiment Erzherzog ns und bestehen zumeist aus Deutsh-Böhmen und Mähren. Es sind lauter junge Leute. Jedes Bataillon ist 1400— 1500 Mann stark. Es heißt, daß morgen noch ein Bataillon folgen wird, welches der Erz- herzog Leopold kommandirt. i ; i

Die Werbung für Brasilien wird hier im Geheimen betrieben, aber weder der hiesige brasilianische Konsul, noch Herr Rege de Barros \sich unmittelbar dabei betheiligt. Der brasilianische Inge- nieur Barrité, so wie ein hiesiger Advokat, der die Kontrakte aus- fertigt, sind die Hauplbetheiligten, die wieder ihre Unteragenten haben, Nach einer uns zugegangenen Mittheilung ist der General

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von Gerhard wirklich in brasilianische Kriegsdienste getreten. Morgen oder übermorgen werden die drei. Kommissare die neue Regierung antreten, Zu Ministern sind ernannt: Adolph Blome, Heinge, Malmros und Syndikus Prehn, :

Am Sonntag Abend gegen 7 Uhr legte ein Boot mit dänischer Parlamentairflagge bei Heiligenshafen an, und der das Boot be- fehligende dänische Offizier wünschte den Bürgermeister zu sprechen wegen Empfanguahme der auf Fehmarn zu Hause gehörenden Per- mittirten aus der schleswig - holsteinshen Armee. Jn Folge dieser Rücksprache wurden am nächsten Morgen von 10 Uhr bis Nach- mittags 4 Uhr die Permittirten mittelst Fahrzeuge zu je 15 Mann nah Fehmarn befördert.

Musland.

Oesterreich. Agram, 28. Jan, (W. Z.) Die nach Konstantinopel abgegangene Deputation der Kraina ijt über die Herzegowina mit einem Kaiserlichen Ferman zurückgekehrt. Zu Todorowo und Zasin wurden Volksversammlungen gehalten; Gegenstand der Berathung war, ob die Kraina sich in Masse erheben und nah Sarajevo zie- hen solle. Der Führer Uneinigkeit verhinderte einen wirksamen Beshluß. Omer Pascha besteht darauf, eine Deputation solle zum Behufe der Unterwerfung nah Sarajevo kommen, und droht mit Waffengewalt. Er soll in Trawnik sein, gegen Bihacz aufbrechen wollen und in der ganzen Kraina die größte Anarchie herrschen.

Zara, 24. Jan. (W. Z.) Die Montenegriner haben 100 Mann start das türkische Dorf Okulista überfallen und Schlacht- vieh geraubt, wurden jedoch bei Niksitsh erreicht und mit cinem Verluste von 6 Todten und 10 Verwundeten geschlagen.

Frankreich. Gescbgebende Versammlung. Sihung | vom 28. Januar. Dcn Vorsiß führt Dupin. Mehrere (Heseß-Ent= würfe werden in erster Lesung ohne Debatte angenommen. Che- ron verlangt Ermächtigung zur Verhaftung des Repräsentanten Mauguin wegen Schulden. Wird an die Abtheilungen verwiesen. Der neue Gemeinde-Geseßentwurf wird auf die Tagesordnung vom 3, Februar geseßt. Eine Interpellation Dain's wegen Gefäng- nißreform wird auf nächsten Dienstag festgestellt. Ein Supplemen- tar-Kredit wird bewilligt und die Sißung aufgehoben.

Paris, 28. Januar. Nachdem si gestern vor der Sihung das Gerücht verbreitet hatte, es würde ehestens der Dotations- Antrag eingebracht werden, beschlossen die Führer der Majorität angebli, eine Diskussion mit dem Uebergangs-Ministerium bis zu diesem wahrscheinli ersten von demselben cinzutringenden Geseh- Entwurfe zu vertagen. Man behauptet, daß Fould von seinem Hotel in der Rue Bergere das Ministerium fast absolut leite. Sämmiliche Minister haben ihm gestern im Laufe des Ta- ges ihre Aufwartung gemacht. Die neuen Minister kannten sich gegenseitig so wenig, daß derx Präsident der Republik in feinem Kabinet erst Einen dem Anderen vorstellen mußte. Der Ausgang der gestrigen Interpellation wird zum Theil ciner Portefeuille - Rivalität zwishen Leon Faucher und Odilon Barrot zugeschrieben, Faucher, so sagt man, glaubte nämlich, wenn Odilon Barrot sih von der Tribüne herab mit dem Elysce verfeindete, der einzig mögliche Kandidat nah dem Uebergangs-Ministerium zu wer= denz Odilon Barrot merkte die Falle, suchte sein mögliches Porte- feuille zu retten und s{wieg eben so wie Faucher, Einer der so= genannten „Burggrafen“/ soll beim Weggehen aus der gestrigen Sitzung geäußert haben: „Der Kampf ist nicht aufgegeben, sondern nur aufgeschoben.“ Der erste Repräsentant, der gestern für die ein- fahe Tagesordnung aufstand, war der Juterpellant Howyn Tranchere selbs. Das Ordre, ein mit Odilon Barrot be- freundetes Blall, agt: „Was Uns betrifft, wir haben die durch unsere Stellung gebotene Pflicht gewissenhaft erfüllt. Die Versammlung glaubte nah einer energishen Handlung nun Ge- müthlichkeit und Duldsamkeit an den Tag legeu zu müssen. Diese Politik kann vielleicht klug sein.“ Die Assemble nationale be- nerkt: „Die Majorität wollte, daß ihre Protestation und ihr Vor- behalt auf die Tribüne gebraht würde. Sie wollte, daß der von der Botschaft dem neuen Kabinete beigelegte Uebergangscharakter im Schooße der Versammlung und vor dem Lande wohl bestätigt werde. Sie wollte auh über die anscheinend verfassungswidrigen Stellen der Botschaft eine Erklärung erhalten. Sie hat ge- glaubt, daß dieses doppelte Ziel durch die Interpellation erreicht werde, und cs scheint, daß bedeutende Mitglieder der Majorität Howyn Tranchere gebeten hatten, diese Vorbehalte und Jnterpel= lationen guf die Tribüne zu bringen. Die Mäßigung des Parlaments ist aber durchaus kein Grund für die Verwegenheit des Elysce, An dem Tage, wo die Elyseer sich der Constitution entledigen und das Kaiserreih zur Thatsache erheben wollten, würde das Parlament antworten: Die Präsidentschaft ist erledigt.“ Das bonapartistishe Pays zählt zuerst die gewaltigen Rüstungen der Führer der Majorität auf und charakterisirt die Sißung dann fol= gendermaßen: „Rückzug der Rädelsführer. Enttäuschung der In triguants. Genugthuung Frankreichs, welches sich bei der Nach- richt freuen wird, daß seia Geschick nicht dem Egoismus und Par- teigeist einiger Minister in partibus geopfert worden.“ Dann lobt dies Blatt die Shmiegsamkeit und Mäßigung Odilon Barrot's. Fer=

| ner heißt es in demselben Blatte: „Man zeige uns eine Stelle der Ver-

fassung, welche die Souverainetät der National - Versammlnng und die Unterordnung der Exekutivgewalt ausspriht. Wir dagegen

| werden und noch dazu sehr deutlich auf Artikel 1 hinweisen, der

erklärt: Die Souverainetät beruht in der Gesammtheit der fran- zösischen Bürger.“ Das Univers äußert sich in folgender Weise iber die Majorität: „Die kürzesten Thorheiten sind die besten. Die Versammlung, seit vierzehn Tagen in einem unsauberen Konflikt ver- wickelt, der nur beinahe lächerlich oder äußerst gefahrvoll enden konnte, ist vor der Gefahr zurückgewichen. Es wäre besser gewesen, sie wäre zum Beweise dieser Klugheit nicht genöthigt gewesen. Wir haben es oft genug gesagt, als daß wir einer Wiederholung bedürsten, und wir wollen nicht Essig in die Wunden parlamentarischer Eitelkeit gießen. Wir wünschen, leider ohne große Hoffnung, es möge die- ses Abenteuer der großen Ordnungspartci von Nußensein. Die große Partei der Ordnung gewinnt nichts an der Schaustellung ihrer drei Hauptmängel, welche find: erstens, daß sie nicht groß ist; zweitens, daß sie niht weiß, was Ordnung istz drittens, daß sie feine Partei ist. Die Presse carakterisirt die gegenwärtige Lage mit nachstehenden Worten: „Feststeht, daß die Coalition der Abtrünni- gen der Majorität die Waffen gestreckt hat, daß die verschiedenen Fractionen sich auf dex Wange des Uebergaugs-Ministeriums selbst den Versöhnungs- und Friedenskuß gegeben oben Die Lage ist nun genau dieselbe, wie am Tage der Abseßung des Generals Changarnier, wo Res musat die Einseßung eines Wohlfahrtsaus\schusses verlangte. Sie is genau dieselbe, wie während der leßten Krise, gls Lasteyrie einen langen Anklageakt gegen die Regierung abwickelte, als Thiers die Gefahren für die Republik bezeichnete und alle Waffen der Verfas-

Fuß breit gewichen? Hat. sie in ihrer leßten Botschaft das Mini- sterium verleugnet, das man in ihren Händen veruihtet? Hat sie sich mehr oder weniger unter die Verfassungsbemühungen gebeugt? Is das Kommando der pariser Armee reorganisirt? J} General Baraguay d’Hilliers seines Dienstes entlassen? Neinz nur die Füh- rer der Coalition allein sind zurückgewichen, und dieser ganze große Feldzug beschränkt sich für sie auf das Resultat des Er- sabes eines: definitiven, ernsthaften Kabinets, dessen Zwangsmaßregeln sie gebilligt, bewilligt, selbst hervorgerufen haben, dur ein Ueber- gangsministerium.““ Berrgyer's Organ, die Opinion, bezeichnet das Verhalten. der Majorität als preiswürdige Selbstverleugnung. „Die gestrige Tagesordnung,“ sagt dies Blatt, „ist ein politisches Ereigniß; denn die Exekutivgewalt trahtete nah einem Vorwande zur Verewigung der Krisis, sie verschanzte sich hinter die Spaltun- gen der Majorität. Heute haben diese Spaltungen aufgehört, Die Majorität is wieder gebildet, die Hindernisse sind beseitigt, die gro- ßen Ordnungsparteien , zu einer undur{dringlichen Phalanx wieder geshaart, erwarten von Stunde zu Stunde ein regelmäßiges, defi- nitives und parlamentarisches Käbinet. Entweder wird die Exeku= tivgewalt der Majorität schnellstens Genugthuung geben, oder ihre Zögerungen werden unents{uldbar sein. Sie mag sich daher mit der Wahl beeilen.“ Die legitimistishe Opinion publique äußert: „„Man muß nicht glauben, daß man mit der Politik des Gehen- lassens und Abwartens Katastrophen vorbeuge. Im Gegentheile crleihtert man sie und bereitet sie vor. Weil man nicht Anfangs gemäßigte Festigkeit zu zeigen wußte, läßt man beklagenswerthe Situationen hereinbrechen, die nur durch Entwickelung einer weit größeren ünd s{hwierigeren Festigkeit zu besiegen sind, dur eine Energie, die man niemals haben wird, weil man am Beginn der Krisis nicht eine mittelmäßige und unschwere Thatkraft aufzubringen im Staude war.“ Der Constitutionnel meint: „die Klugheit der Versammlung muß man loben. Diese Klugheit is ihr erst nach zwei Tagen Ueberlegung gekommen. Was thut es? Zur Reue bleibt noch immer Zeit.“ Man glaubt übrigens, daß das gegen- wärtige Uebergangsministeriuum mehrere Monate am Ruder bleiben, und daß erst das künftige definitive Ministerium die Revision der Verfassung und die Dotation verlangen werde.

Der Constitutionnel is zu der Erklärung ermächtigt, es sei in der Partei-Versammluug der Rue des Pyramides nie ein Antrag gestellt worden, Baroche als Präsidentschafts-Kandidaten bei der nächsten Büreauwahl der geseßgebenden Versammlung zu unterstüßen.

Sämmtliche Blätter enthalten heute einen Hirtenbrief des Erz= bischofs von Paris, der den Diözesanen vollkommene Parteilosigkeit anempfiehlt, da die Kirche, wenn sie auch patriotisch für Frankreich arbeite, dennoch an den Händeln dieser Welt keinen Theil nehmen dürfe,

F Baraguay d’Hilliers hat heute auf dem Marsfelde über cinen großen Theil der pariser Armee Revue abgehalten.

Großbritanien und Jrland. London, 28. Jan. Un- geachtet der wiederholten Versicherungen des Globe und des Observer, daß im Kabinet die gewünschte Einigkeit in der Wisemanschen Frage herrsche, will man in politischen Kreisen an diese Einigkeit nicht glauben, Das Organ Grey?s sagt es offen, daß die Lords Lansdowne, Carlisle und Grey die Taktik Lord John Russell?s von Anfang. an für eine verfehlte hielten und hart- näckig darauf bestehen, die „zwar illegalen, aber durch Sitte und Gewohnheit fanctionirten Titel der römisch - katho - lischen Hierarchie anzuerkennen,“ während Lord John Russell sein „leihtsinnigerweise verpfändetes Wort“ durchaus einlösen wolle. Die Morning Chronicle weist nah, daß Lord John Russell keine Wahl habe, als entweder durch hartnäckiges Beharren auf dem eingeshlagenen Wege das katholische Jrland herauszufor- dern, in welchem Falle er sih gezwungen sehen werde, mit seiner liberalen Vergangenheit zu brehen , denn der freihändlerische Nor= den (Yorkshire und Lancashire), geführt von Cobden, Bright und Genossen, will aus dem Parlament keine protestantishe Synode machen lassen und werde, im Bunde mit den Katholiken, den Premier = Minister zwingen, sich in die Arme der tovyisti- {hen und orangistischen Protectionisten zu werfen; oder, da Lord John zu einer solhen Apostasie zu ehrlich sei, das Parlament auf- zulösen, in welhem Fall es aber wahrsceinlich sei, daß die neuen Wahlen unter dem Einfluß der antipäpstlichen Protectionisten statt- fänden und die erstgenannte Verlegenheit in verstärktem Grade wie- derkehre, oder die Bewegung von der katholischen Hierarchie ab und gegen einen Theil der anglikanishen Kirchenpartei (gegen die Puseyiten) zu lenken, was ein gefährlihes Experiment sei, indem es zur Sprengung der Staatskirche führen könne; oder endlich, was das genannte Blatt jedoch nur andeutet, von seinem Posten abzu treten. 5

Die Verfassung, welche die Cap - Kolonisten entworfen haben und der Sanction der Königin vorlegen werden, war bisher nicht ihrem Wortlaut nah bekannt. Sie ist jeßt veröffentliht und be steht aus 16 Paragraphen ; in einem wesentlihen Punkt unterschei det sie sich von ihrem Vorbild, der englischen Berfassung T Deputirten sollen Diäten erhalten. Gouverneur Sir Harry Smitk beigenannt der Eisenkopf, hat den ungehorsamen Kafferhäuptl Sardilli abgeseßt und dafür die Billigung niht nur der anî Häuptlinge, sondern selbst der Mutter des Rebellen erl 13, November hatte Sir Harry eine Zusammenkunft mit ? Kolonisten, deren Besorgnisse vor einem Einfall de er als unbegründet erkannte. Die Kaffern, sagte er allmälig, erwerben Eigenthum, und es herrscht Sicherheit für Geld und Leben als in Paris

In den neuen Parlamentshäusern, im thurm, brach gestern Nachmittags Feuer aus groß, denn die Brände der früheren Häuse1 det noch lebhaft in der Erinnerung der Stadt, Das Fe: doch bald gelöscht. Der Schaden is unbedeutend, altes Bauholz im Thurm. Das hérrlihe Gebäude selbst beshädigt. Die Ürsache des Brandes konnte bis jeßt n telt werden.

Lord John Russell läßt heute durch einen Freund i mes die von derselben gebrachte Notiz, als habe er Anthe Herausgabe von Lord Holland's neuen „Reminiscenzen“ rufen.

Lord Effingham wird, unterstüßt von Lord Overstone, die Anl! wortsadresse auf die Thronrede beantragen. i

Der Papier - und Ankündigungs - Stempel soll, leßterer auf 6 Pence, herabgeseßt werden.

Turin, 23. Jan. (W. Z.) Der Senat hat die

Italien. L fécati = ten seßes ohne Modificationen

zwei ersten Artikel des Gebäudesteuer-Ge angenommen, A ili L 10 Ueber eine in der Deputirtenkammer vorgele|ene Petition , day eine Eisenbahn vou Alessandria bis zum Po und zum Anslusse an das öósterreichische Eisenbahnneb gezogen werden möge, wurde gestern in der Abgeordnetenkammer zur einfachen Tagesordnung

sung für den Kampf hervorholte, Jst die Exckutivgewglt einen

, übergegangen,