1851 / 35 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

b) Blut frei. c) Eier frei, 4) Milch und Topfen frei. e) Thierísche

Produkte , nicht besonders benannte, worunter auch Abfälle von Vir nus Pferdeshwämmen (Kropfshwamm), Einfuhrzoll 1 Ctr. netto 45 Kr., Ms fuhrzoll 5 Kr. Bei der Abstimmung werden die beantragten Tarifsäße a genommen, 27) Fette: a) Butter, frische und gesalzene, Schmalz, Seer Schwein - und Gänsefett, Speck, Einfuhrzoll 1 Ctr, netto 2 Sl oll 2 Ausfuhr 2 Kr, b) Wallrath, Stearin und Stearinsäure, E tadrioit Fl. 30 Kr., Ausfuhr 2 Kr, c) Fette, nicht besonders „benannte, e ¿nom- 45 Kr., Ausfuhrzoll 2 Kr, Die Kommissions - Anträge werden 985 Fl, men. 28) a) Oele, fette, in Flaschen und Krügen per Ctr, per Sdläu- in der Einfuhr, 5 Kr. in der Ausfuhr, þ) Olivenöl in Sa ern S ofubr, c) hen per Ctr, sporco 4 Fl, in der Einfuhr, 2 Kr, 10 u fosnuß - und Hanf-, Leín-, Leíindotter-, Madien -, Reps -, Sesam e ; Aus fuhrzoll Palmöl in Fässern 1 Cir, sporco Einfuhrzoll 45 Ar. nieren in 2 Kr, d) Oele, fette, nicht besonders benann!f s ferent moti- Fässern per Ctr, sporco Einfuhr 5 Fl.,, Ausfuhr 2 M Srügen gewöhnlich vírt die Tarifs-Anträge damit, daß in Flaschen un ¿sern und Schláu- nur feinste Genußöle vorkommen. Fur Olivenöl in Fäs Gia weil es im en sei ungefähr derselbe Zoll wie bisher etbeyaten S welezur Jndu- Allgemeinen zur Consumtion bestimmt sei ; dagegen elen Genusse verwenden strie bestimmt. sind und welche, damit man sie Lid ôm Zollvereine mit dem kann, mit Terpentinöl vermischt werden, gelck@ De n Grunde habe die

i Zoll vou 45 Kr. belegt, Aus dem gleichen e hab e r Alte ahdere Oele, welche ausshließlich zu industriellen

E ; i „on 45 Kr. zu belegen geglaubt, Bedürfnissen, Bres fie i n O bustriellen G Did Vi: nts 0 ile E aufgeführt, mit dem Zolle von 5 Fl. belegt, welches bér dritte Theil desjenigen is, welcher zu zahlen war, A mission habe hierdurch den Zollertrag bedeutend ermäßigt, es C. der Ausfall ungefähr auf 300,000 Fl. herausstellen. „Es sei aber dies einer von den Fällen, wo dieses Opfer ein dringendes Bedürfniß für die Industrie sei, um sie in den Stand zu seßen, mit der Jndustrie des Zoll- vereins gleihen Schritt zu halten. Abgeordneter Ried l erkennt dies mit Dank an. Dagegen findet er aber, daß die Landwirthschast außerordentlich benachtheiligt würde, wenn diese Oelsäße auf Lein-, Hanf- und Rüböl! an- genommen würden,

Folgendes sind die mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 3, Januar ‘auf Grundlage eines Vortrages des Handels-Ministers ge- nehmigten Grnndsäße für die allgemeine Regulirung der Porto= ‘eiheit :

l % Sr, K, K. Majestät und den Mitgliedern der allerhöchsten Familie bleibt aussließlich die persönliche Portofreiheit bei der Briespost vorbe- halten. ä 9) Alle Amtskorrespondenzen sind portofrei, und zwarz a) zwischen lan- desfürstliden Behörden und Aemtern unter einander; b) zwischen den Vor- stehern dieser Behörden oder ihren Stellvertretern unter einander, oder zwi- hen diesen Vorstehern und anderen landesfürstlichen Behörden; c) zwischen einzelnen exponirten Beamten, welche ein Amt repräsentiren, unter einander, oder zwischen derlei Beamten und landesfürstlichen Behörden, |

3) Die Hofstäbe Sr, Majestät mit ihren untergeordneten Aemtern, die verschiedenen Armeeabtheilungen und ihre Kommandos bis auf die Com- pagnie- (Escadrons -) und Zugs-Kommandos herab, einzelne selbsiständig fungirende Militairpersonen, endlich die geistlichen Aemter aller vom Staate anerkannten Konfessionen in allen ihren hierarchischen Abstufungen , werden bezüglih der Portofreiheit auderen landesfürstlihen Behörden und Aemtern gleich geachtet,

4) Den landesfürstlihen Behörden und Aemtern werden in Absicht auf die Portofreiheit auch die Direciísonen aller jener Unterrichts- und Bil- dungs-Anstalten, welche als öffentliche anerkannt sind, dann die Directionen der Humanitäts - Anstalten, welche ganz oder theilweise aus dem Staats- schaße dotirt werten , gleichgestellt. Klöstern und geistlichrn Corporationen, welche sich mit der Krankenpflege oder mit der Erziehung der Jugend be- schäftigen, kömmt vie Portosreiheit rücksichtlich jenes Theiles ihrer Korre- spondenz zu, welcher die Krankenpflege oder die Schule zum Gegen- stande hat.

5) Gesellshasten und Vereine, welche ausschließlich auf gemeinnüßige Zwecke und nicht auf Gewinn ihrer Theilnehmer gerichtet sind und von dem Ministerium, in dessen Bereich sie gehören, als solche anerkannt werden, sind in ihrer Korrespondenz mit landesfürstlichen Behörden und Aemtern portofrei, Geistlichen Orten, welche durch Almosen erhalten werden, fömmt gleichfalls die Portofreiheit zu,

6) Handels- und Gewerbe-, Notariats- und Advokaten-Kammern sind in ihrer Korrespondenz mit landesfürstlihen Behörden von der Portozah- lung frei zu lassen,

7) Die Korrespondenz der Gemeinden mit landesfürstlihen Behörden und Aemtern i, insoweit dieselbe aus dem der Gemeinde übertragenen Wirkungskreise entspringt, von der Porto-Entrichtung befreit,

8) Die Versendung des Reichsgesepblattes, der Landesgesezblätter, der Ministerial - Verordnungsblätter und sonstiger statistischer oder journa- listisher Mittheilungen der Ministerien an Behörden erfolgt portofrei,

9) Gefälls «Pachtungen hat für ihre Korrespondenz die Portofreiheit nicht zuzukommen,

S Vi Der Kanfmann

Bekanntmachungen. “2 i E * 18] Befannmnt mg. ch:un. g.

Die von dem Königl, Kredit-Jnstitute für Schlesien unterm 11. Januar 1841 auf das im Haynauer Kreise gelegene Gut Nieder-Hermsdorf ausgefertigten 4prozen- tigen Pfandbriefe Litt. B, sind von dem Besißer des verpfändeten Gutes aufgekündigt worden, und es sollen | die Apoints: |

Nr; 370 und 371 à 1000 Thlr,

» 1746 bis incl, Nr, 500 » 4323 bis iñcl. Nr, 4328 à 200 » T9565 bis incl. Nr. 7576 à 100 » 44535 bis incl, Nr, 11540 à 50 » » 22523 bis inél, Nx. 22527 ? 209

egen andere dergleichen Pfandbriefe gleihen Be ed 9/8 ati E iefe gleihen Betrages

In Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung

j

Friedrich Schmidt | bar drei Monate

Juni von Herrn wiederim unterm 1748 è

| tification dieser W

vom 8, Juni 1835 (Ges, Samml, Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Jnhaber der bezeichneten Psand- d. En briefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Coupons | des Vormittags zu in unserem Geschäfts-Lokale (Albredhtsstraße Nr, 16) rh zu präsentiren und in deren Stelle andere vergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen, Breslau, den 4, Januar 1851, Königliches Kredit-Justitut für Schlesien, Stwhleiniy.

geladen,

zu antworten, so

[672] Nothwendiger Verkauf,

Die im Dorfe Saspe sub Nr, 4, 5 und 9 des Hy- pothekenbuchs belegenen, auf den Namen der Frau Laura Rofalie Poleny geb. Gerber eingetragenen Grundstücke sollen Schuldén halber im Wege der nothwendigen Subhastation

verfahren und De der Inrotulation De dén 17, Juni 16854 n E an ordentlihér Gerichtsstelle verkauft werden, YeNOLNGell

Das Grindstück Nr, 4 is auf 2571 Thlr, 16 Sgr, 8 Pf., das Grundstück Nr. 5 auf 4869 Thlr, 6 Sgr, 6 Pf. und das Grundstuck Nr, 9 auf 1021 Thlr, 1 Sgr. 8 Pf. gerihtlich abgeschäßt.

Die Taren, so wie die neuesten Hypothekenscheine der zu verkaufenden Grundstüe, liegen im zwölften Büreau zur Einsicht bereit,

Danztg, den 21. November 1850,

Königl, Stadt- und Kreisgericht.

null und nichtig

| . C S i I. Abthetlung. | schehen ‘wird

Strafe einen an

dolph (Firma: Carl Rudolph) in Berlin hat anher an- gezeigt, daß zwei von den Herren G, Schaller & Sohn in Sorau am-1, Jum d, J.

Bassenge & Co, in Dresden, ausgestellte, unterm 12.

Bassenge & Co. bier girirte, den Leßteren auch mittels Briefs vom 22, Auzust übensendete Solawech)“el verlo- | ren gegangen seien, diese seine Anzeige eidlih erhärtet | und um Einleitung des Ediktal-Prozesses wegen Mor-

Es werden daher alle diejenigen, welche die gedachten beiden Wechsel besigen und aus irgend einem Grunde einen Anspruch auf solhe zu haben glauben, hiermit

20 Pil 1831

lich oder dur hinlänglih, was Ausländer anlangt, durch gerichtliche Vollmacht legitimirte Sachwalter zu erscheinen, ihre Ansprüche unter Vorlegung der Wechsel anzumelden, mit dem Ausbringer der Ediktalien, wel- her binnen 12 Tagen, ; auf das betreffende Vorbringen bei Strafe des Einge- ständnisses und der Ueberführung \ih einzulassen und | scheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter über de-

produzirtea Urkunden, wivrigenfalls solches für gesehen zu achten, sich zu erklären hat, von G i 6 Sn ia

Diejenigen, welche in dem zuerst ged ( nicht erschienen oder nicht gehörig Gie e präkludirt und ihrec Ansprüche, auch der Rethtswohlth t der Wiedereinseßung in den vorigen L lustig, so wie rüksihtlih ihrer die beiden We

gen, welche in dem leßtgedachten Termine bis Mi

12 Uhr nicht erschienen sind, die Publication ittags eachtet werden.

Endlich haben auswärtige Liquidanten bei 5 Thlr,

160 10) Die Korrespondetzen der Gesandtschaften auswärtiger Staaten

j j „Entrichtung. | | E E ale nis nach den vorangehenden Bestimmun- | gen die Portofreiheit genießt, is bei ber Aufgabe 4E “tg f oui | unfranfirte Sendung is zwar ebenfalls an ihre Adresse zu A Auf E dafür entfallende Portotaxe aber sammt der Zutaxe von g S Bitofrel i hat sich nicht auf die Stadtpost in Orten, wo eine solche besteht, zu erstrecken, und. is der Lokal-Korrespondenz-Berkehr wischen den Behörden unter einander durch Amtsdienerschaft zu besorgen, 9A find mit dem Amtssiegel zu verschlie-

13) Die portofreien Sendungen ßen, vis auf v Ner mit der Angabe des Absenders und den Worten :

“Amtssache“ oder „Ex officio“ zu bezeichnen, j

14) Amis-Korrespondenzen ind nicht zu refommandiren, ausgenom- men, die in den Gerichtsvorschriften vorgesehenen oder andere nach der Be- urtheilsung der betreffenden Referenten und Vorstände besonders wichtige Fälle, in welchen“ die den Korrespondenzen zukommende Portofreiheit auch die Befreiung von der Recommandations-Gebühr in sich s{cließt,

15) Diíe wegen Hintanhaltung, Entdeckung und Bestrafung des Miß- brauches der Portofreiheit bestehenden Vorschriften verbleiben ín Kraft,

aber“ dâbei nit jeder faktischen Schwierigkeit vorbéugen, wi man es ihr zumuthen wolle. Daß die Truppen, welche der- malen in feinem Bundesdienst seien, nur die Landeskokorde trügen, sei lediglich eine rein militairische Anordnung. Die Dringlichkeit des Snellschen Antrags mit der Berathung über dieses eine Simpel Steuern pro 1851, die Berathung über ein weiteres von Seiten der dermaligen Kammer zu s{ließen, wird abgelehnt, nachdem das erste mit 20 gegen 15 Stimmen vera willigt worden war. Jung [. berihtet über den Anirag des Abgeordneten Raht, die Abstellung des §. 73 der Correctionshaus- ordnung, wona bisher Correctionairs zur Abbüßung von Schul- den noch nah ihrer Strafzeit länger zurückgehalten werden konn- ten. Der Antrag des Ausschusses auf Annahme des Rahtschen Antrags wird, nahdem der Justiz-Minister Lex erklärt hatte, daß auch die Regierung jener Abstellung nicht entgegen sei, einstim- mig angenommen. Abgeordneter Keim berihtet über Schmidt?s (Heil’s und Kürtel’s) Antrag auf anderweitige Regulirung der Waldsteuer, wonach die bishezige Ungleichheit derselben im We-

Außerdem wurde vom Handels - Minister in seinem Vortrage | sentlichen darin bestanden habe, daß 1) der Wald, auch während beantragt und zugleich dur die obenerwähnte Kaiserliche Entschlie- | cer noch keinen Nußen ertrug, son besteuert wurde; 2) die ßung genehmigt, daß die Hofstäbe Sr. Majestät, jedes Ministerium | sämmtlichen Waldungen obne Rücksicht auf die besonderen, ver- und dæs General-Rehnungs-Direktorium, unter genauer Beobach=-= | schiedenen Holzpreise besteuert werden. Nachdem sich noch Born, tung der voranslehenden Grundsäße, die ihnen unterstehenden Be- | Wimpf, Müller 11, an der Debatte betheiligt halten, wird der An- hörden und Aemter, einzelne exponirte Organe mit ihren jeßigen | trag Bertram?s auf Uebergang zur Tagesordnung bis zur Reguli- Amtsbenennungen genau zu verzcichnen und diese Verzeichnisse dem | rung der Grundsteuer, so wie der Antrag Jungs 1l.: die Regie- Handels - Ministerium mitzutheilen haben, Dieses wird so- | rung zu ersuchen, der Kammer alsbald einen Gesez-Entwurf übe1 dann daraus ein Gesammt - Verzeichniß in alphabetischer Ord- | die Waldsteuer vorzulegen, verworfen. Der Antrag des Ausschusses nung redigiren, welches in Druck gelegt und den Post - Aemtern | der dem Prinzipe nach mit dem Schmidtschen übereinstimmte, nur zur Danachachtung hinausgegeben werden wird. Jn Bezug auf | eine praktischere Ausführung vorschlägt, wird, nah der heutigen die durch besondere Verhältnisse bedingte persönliche Portofreiheit, | Stimmengleichheit über ihn, in nächster Sißung zur Erledigung welce die ehemaligen Postlehnsträger in Oesterreich, und zwar der | kommen, Fresenius erstattet {ließlich Bericht über den Exigenz=- General - Erbland - Postmeister Fürst von Paar und der Freiherr | Etat des Ministeriums des Innern, Kap. XI. Industrie, und wer von Taxis, für sich und ihre Familien genießen , bemerkt der Han- | den für Landwirthschaft und Gewerbe einstweilen 11,190 Fl. ver= delsminister in seinem Vortrage, daß ihm dieses Vorrecht bei der | willigt, die 14,458 Fl. für das Landgestüt noch ausgeseßt Aufhebung sämmtlicher persönlicher Portofreiheiten niht länger haltbar {heine und deshalb die Besißer desselben, insofern sich ihre Ansprüche auf ihre Lehnrezeß - oder sonst rechtsgültige Urkunden stüßen, angemessen zu entschädigen wären. Der Handelsminister wurde hierauf zu der bezüglichen Verhandlung und zur Feststellung des Termins für dieselbe von einem Jahre“ ermächtigt und zugleich gestattet, daß bis zur Beendigung derselben die Postlehnsträger im Gennß ihrer dermaligen Portofreiheit verbleiben dürfen.

G E t rer

B eslau®D.

Großbritanien und Irland. London, 29. Januar. Sir Charles Augustus Fißroy zum General - Capitain und Gouverneur von Neu-Süd-Wales, Van Diemens-Land, Victoria und allen zu Australien gehörigen Kolonien, ernannt; Sir William Thomas Dennison zum General - Lieutenant von Van Diemens- Land; Sir Henry Eduard Fox Young zum Gouverneur-Lieutenant von Süd - Australien und Charles Joseph La Trobe zum Gouver neur - Lieutenant von Victoria.

Eine Anzahl der in London wohnenden italienischen Katholiken haben dem Kardinal Wiseman eine Adresse überreicht.

Nachrichten aus Boston vom 15ten d. zufolge hat der nord- amerikanische Konsul auf Haiti eine Batterie verlangt, um die Frei lassung der Brigg „Lcander ““ zu erzwingen

Von sicbzehn neuerwählten Unterhaus-Mitgliedern haben vier zehn noch nie im Parlament giscssen; die Majoriiät dieser parla mentarischen Neulinge gehört der entschieden liberalen Partei an an fünf Orten, deren Vertretung erledigt is, haben die Wahlen noch stattzufinden.

Nassau. Wiesbaden, 27. Jan. (F. J) Auf Erinne- rung mehrerer Gemeinden an Erledigung der Kurmainzer Schuld frage áußerte sih der betreffende Berichterstatter, Justizrath Kalt, in der heutigen Sißung unserer Landstände im Wesentlichen dahin, daß bieselben im Jrrthum wären, wenn sie meinten, die kurtrieri- {hen Gemeinden hátten bereits Rückersaß sür dergleihen Schulden erhalten. Das Zuviel Schuld, welches den petitionirenden Gemein ten im Verhältniß zu den kurtrierishen aufgebürdet worden, sei ihnen in Folge cines zwishen Preußen und Nassau geführten Prozesses auf den Grund einer Austrägal-Entscheidung von Preu- ßen vergütet worden. Auf Raht?s Junterpellation über die Nachricht in óffentlicen Blättern von einer Verurtheilung des Johannisbergs zur Steuerpfliht und resp, zum Ersaß von 7000 Fl, erwiederte der Minister - Präsident von Winßingerode, Diese Nachricht enthalte Jrriges, wie daraus erhelle, daß ein Kompro- miß nicht statthaft gewesen sein würde. Der Stand der Ver handlungen zwischen ver österreichishen und nassauishen Regie- rung werde in der Kürze eine Mittheilung in die Stände -Versamm- lung zulassen. Jung 1. berichtet úber das von der Regierung angeforderte erste Simpel Steuern pro 1851 (zu erheben am 10, Februar) und trägt. im Namen der Majorität des Ausschusses, sich auf die früheren Gründe der Steuerverweigerung berufend, auf Rückgabe des Gesebes an die Regierung; von Eck im Na men der Minorität, ebenfalls auf die früheren Gegenbemerkungen fußend, auf Verwilligung an. Raht fügt den früheren Beschwerden über das dermalige Ministerium noch neue hinzu, auf welhe der Minister - Präsident von Wintingerode nur kurz antwortete, um zu zeigen, daß es mit allen angeblichen Verfassungs- Verletzungen, welche der Abgeordnete Raht dem Ministerium nach zusagen sich bemühe, augenscheinlich nichts sei. Die Regierung bemühe sich, die Geseßbe zur Geltung zu bringen, könne

Eiseubahu - Verkehr.

Im Laufe des Monats Dezember v, J, wurden auf der Rhei nischen Eisenbahn befördert 26,530 Personen und 274,997 Centner Güter exkl. Postgüter, die Einnahme betrug für Personen 21,803 Ntblr, 27 Sar,, fux Guter 20,076 Urblr, d ck sammen 41,880 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf. Gegen die Cinnahme Dezember 1849 mehr 4273 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf

Sgr. G (F

Ar. 2U

Ad: pad vit 4A E 2 Mi C à Au dit ZzAw v teien. M

i, | tigten zu Annahme künftiger Zufertigungen zu bestellen, | Bezug auf die Außeugebliebenen des Mittags 12 Uh1 Dresden, den 25, November 185909, für eröffnet geachtet werden wird, sich zu versehen L artaeriWi Auswäitige Gläubiger haben zur Annahme funstigé 3urhardt. Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte bei Ver meidung von 5 Thlr, Strafe zu bestellen Chemniy, den 11. Dezember 1850, Das Stadtgericht,

t 4 ol Bogel.

ial Daun d Herr Carl Heinrich Ferdinand Ru-

Vas S N

an die Ordre des Herrn | über 262 Thlr, und 110 Thlr., zahl- nah dato bei der Herren H, W,

[705] EbiltglLavus Das unterzeichnete Stadtgericht hat

l) aus geshehene Jnsolvenz - Anzeige zu dem Vermö- gen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Dittmann und des Formenstechers Friedrih Wilhelm Fuchs hier, Amts halber zu dem unzulänglichen Nachlasse des ain 16, Mai 1849 im Hospital zu Flensburg an seinen Wunden verstorbenen Lieut nants Rudolph von Flemming, damals vom Königl. Sächs, 3ten Wnien-Jnfanterie-Regimente Prinz Georg,

den Konkurs-Prozeß zu erössnen beschlossen.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Glâu- biger, welhe an das Vermögen der obengenannten Ge» meinshulduer oder an den von Flemmingschen Nachlaß Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen,

fünftigen 20, Mai 1851, welchen wir als Anmeldungs-Termin anberaumt haben, vor uns legal zu erscheinen, ihre Forderungen unter der Verwarn1ng, daß sie außerdem derselben , so wie der WPiedereinsezung in den vorigen Stand, werden für ver- lustig geachiet werden, gehörig anzumelden und zu be-

C, Lizmann an ihn und von ihn

22. August an die Herren H. W., [10] O A

Dem Niedergericht hierselbst hat Procurator Fisc1 Namens des löblichen Zehnten - Amtes, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlichen Proklams , angezeigt : Am 28, Oktober 1850 sei August Johaun Fundck ver- storben, welcher in feinem am 14, April 1850 vollzoge nen, am 1, November publizirten Lejtamente, nach An- ordnung einiger Vermächtnisse, zur einen Hälfte des Nachlasses seine eigenen und zur anderen Hälfte dessel= ben feiner im Jauuar dieses Jahres verstorbenen Ehe- frau Johanna Rosina Carolina Funk geb, Jungtow nächste Intestat - Erben ais Universal - Erben eingeseßt habe, Verwandte des Testatiors sollten in Kassel woh- nen, Die Ehefrau solle Bruder - Kinder in Berlin hin- terlassen haben.

Und ist dieses Proklam dahin erkann?:

daß Alle, welche an diese Verlassenschast aus einem Erbrechte oder aus sonst irgend einem erdenklichen Grunde Ansprüche erheben oder der beigebrachten leßten Willensordnung widersprechen wollen, diese ihre respektiven An- und Widersprüche in einem einzigen peremtorish auf den 16, Mai 1851 anberaumten Termin und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten im Nie dergeriht zu melden und demnächst zu rechtfertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillshweigens,

Hamburg, den 27, Dezember 1850,

Zur Beglaubigung : G, Pemöller, Dr., Actuarius,

[70] Befkannunutmaqmung.

Die Besiger von Prioritäts-Obligationen der Friedrich- Wilhelms - Nordbahn benachriht©-" wir hiermit, daß die am 1, April d, J. fälligen zinsen dieser Obliga- tionen {hon vom 1. Februar d, J, an bei unserer Hauptkasse dahier ín Empfang genommen werden können.

Kassel, am 29, Januar 1851,

Die Directíon der Friedrih-Wilhelms-Nordbahn,

A, Schwarzenberg,

esel angesucht,

rechter Gerihtszeit entweder persón-

vom Terminstage an gerechnet,

ren Richtigkeit, nah Befinden auch über das Näherrecht unter si binnen geordneter Frist zu verfahren und sodann den 2 JUfit 418541 der Bekanntmachung eines Ausschließungs - Bescheids, welcher des Mittags 12 Uhr bezüglih der Außenblei- benden für eröffnet geachtet werden wird, \o wie den 16, Juni 1851 eines mit der Gläubigershaft abzuhaltenden Verhörs gewärtig zu sein,

Jn Aefém haben dieselben persönlich oder dur ge- hörig bevollmächtigte Vertreter unter der Verwarnung zu erscheinen, daß sowohl die Außenbleibenden, als auch die über Annahme eines Vergleichs nicht oder nicht be- stimmt sich Erklärenden, werden für einwilligend geachtet werden, und für den Fall endlih, daß ein Vergleich nichi zu Stande fommen sollte,

den 1. Juli 41851 des Akftenschlusses zum Verspruch und Í den 2, August 1851

der Eröffnung eines Ordnungs-Erkenntnisses, welches in

wie über das Anerkenntniß der etwa

2 Mt 419344 der Akten, so wie endlich M uni 18941 eines Bescheides oder Urtels sih zu

(F Stand für ver-

f l zu ahten, wogegen rüdsihtliG dee

hiesigem Orte wohnhaften Bevollmäch-

Das Abonnement betrágc;

5- Rthlr. für & Jahr. 10 Rthlr, 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

a/ C

Nail L

Amtlicher Theil.

Deut G! and.

Preußen. Berlin, Verordnung über die näheren Bestimmungen hin- sichtlich" Ausübung des Postdienstes an Sonn- und Festtagen.

Besterreich. Wien, Hofnachricht. Krankheit des Grafen Cham- bord, Diplomatenprüfung. Entschädigung für Lieferungen, Vermischtes.

Sachsen. Dresden, Die Uebernahme der sächsisch - schlesishen Eisen- bahn seitens des Staats,

Baden. Karlsruhe, Kammer-Verhandlungen.

Schleswig-Holstein. Altona. Bekanntmachung über die Entlassung der Departementscefs,

Mecklenburg: Schwerin. Schwerin. Verordnung über Versamm- lungen und Vereine zu politishen Zwecken. Bekanntmachung über die mit dem niederländischen Gouvernement ausgewechselte Declaration über ie Aufhebung jedes Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen hie in den beiderseitigen Häfen,

Oldenburg. Oldenburg. Stand des Iparungstaj|jen,

Sachsen - Weimar.

Sachsen-Koburg-Gotha. gungssrage,

Frankfurt,

Hamburg. H

General-Fonds und der Er- Weimar, Landtags- Verhandlungen, Gotha, Vorberathung über die Vereini-

ranksurt a, M, Geseygebende Versammlung. mburg. Feld-Marschall-Lieutenant Legeditsch, A us land. Graf Chambord und Bosnien, ende Versammlung, Die Arbeitsfragen. (Beneralstab der Nationalgarde, Minister- Wahl - Fragen, Antrag in Betreff des Truppen- requiísitionsrehts der National-Versammlung. Die Mauguinsche Ange- legenheit Staatsraths-Beschlüsse. Vermischtes. Großbritanien und Jrland. London, Hofnachrichten. netsrath über die päpstlichen Anordnungen. Deputation itrittspreise für die Jndustrie-Ausstellung. »enhagen, Vermischtes. Bewilligungen in der Deputirtenkammer, Ver- nischtes Kammerverhandlungen. Handelstraktai mit Belgien. Modena Reise des Herzogs. Florenz, Einladung vorno an den Großherzog Diplomatische Audienz. Rom, aatsraths-Vicepraäsident.

Börsen- und Handels: Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Najestät der König haben Allergnädigst geruht : ¿Forstinspektor , Regierungs = und Forst - Assessor von um Forstmeister mit dem Range der Regierungs-Räthe

Oesterreich Mara, Dil Fraukreich,

Paris,

und seine Anhanger,

Benedig.

Lelret ube

Kabi- gegen den Dänemark, Ko “talien. U,

Finanz-Ministeriunr. BektanntmaMuna, em Königlichen Kredit -Jnstitute sür Schlesien un- 1839 und resp. 26, November 1840 auf die Herr= wi und Jaborowiß koseler Kreises ausgefertigten Pfandbriefe Litt. ß. sind von dem Schuldner aufge en, und es sollen die Apoints 160, 100,168, 1606, 10/7, 108, L609 d 208 a . à 1000 Nil 9 g inkl. 1334, 1380 bis inl, 1940, 19 ia {intl, 1946, 1950, 1352, 1359, 1/720 und 1729 eir il inkl. 3648, 3652, 36595 bis inkl. 3687, 3089 his inil. 3695, 1290, 4291, 4292 und

00)

c) L t 00,

Fi, 0949, 0551 bis inkl. 6570, 6578, 6579,

6582 bis infl 6589 bis infl. , 6599, 6602 bis infl. 6605, 6607 bis 6610, 6614, 6616 bis infl. 6620, 60622

6626 bis inkl. 6639, 7910, (912 bis (1924 G ; ; 1 41 n 02

(dere dergleihen Pfandbricfe gleichen Betrages

e,

100 O 7 O e dd y T d 6 =QR )

eingetau\cht

n Gemäßheit der §8. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni 7G. S, Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Jnhaber dor bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben mit dem Zins-Anspruche vom 1. Januar k. J. ab, also ohne Coupons, 1 Breslau bis zum 41, Januar lk von da ab aber in dem künftigen Geschäfts - ¿eichneten Instituts, Albrechtsstraße Nr. 16, ¿u präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen. Berlin, den 4. Dezember 1850. Königliches Kredit-Jnstitut für Schlesien

Sr, Vet De Handlungshause Ruffer u. Co, Lofale des unter-

Abgereist: Der außerordentlihe Gesandte und bevollmäch- tigte Minister bei der {weizerischen Eidgenossenschaft, von Sy- dow, nah Frankfurt a. M.

ltichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 3. Febr. Das Amtsblatt des Kö- niglihen Post - Departements enthält folgende Verordnung,

E I U TT R T S T m

Preußischer

betreffend die näheren Bestimmungen über die Ausübung des Post- dienstes an Sonn - und Festtagen: „Die in der Natur des Post Jnstituts begründeten Ansprüche, welche der öffentlihe Verkehr an dasselbe zu machen hat, gestatten nit, die für den gewerblichen Verkehr an Sonn - und Festtagen bestehenden allgemeinen Bestim- mungen bei der Ausübung des Postdienstes in ihrem ganzen Um- fange in Anwendung zu bringen. Es muß aber der diesen Be- stimmungen zu Grunde liegenden Rücksicht auf eine angemessene und würdige Feier der Sonn- und Festtage, so weit es mit dem allge- meinen Interesse des öffentlihen Verkehrs vereiubar ist, auch in Bezug auf den Postdienst die geeignete Beachtung um so mehr zu Theil werden, als den im praktischen Dienst befindlichen Postbeam- ten durch den auch an solhen Tagen ununterbrochen bestehenden Verkehr mit dem Publikum zum Theil die Gelegenheit zur Theil- nahme an dem dffentlichen Gottesdienste gänzlich entzogen wird und den fortwährend durch einen anstrengenden Beruf in Auspruch genommenen Postbeamten eine Erleichterung und Erholung an den Sonn - und Festtagen nicht zu versagen is, Es sollen daher hin- sichtlich des Postdienstes an Sonn=- und Festtagen von jeßt an fol- gende Grundsäße in Anwendung kommen : An Den gedachten Tagen wird sowohl des Vormittags als des Nachmittags, während einiger Stunden, in welche in der Regel der öffentliche Gottesdienst fällt, der Annahme- und Ausgabedienst bei den Post-Anstalien geschlossen. Dieser Schluß soll am Vormittage nirgends vor 9 Uhr und am Nachmittage nirgends nach 5 Uhr erfolgen; derselbe wird in der Regel in die Zeit zwischen 9 und 12 Uhr und zwishen 1 und 5 zu legen und sowohl Vormittags als Nachmittags auf jedesmal 2 Stunden zu beschränken sein. Jedenfalls muß zwischen den beiden Ruhezeiten ein Zeitraum von 2 Stunden liegen, während dessen die Annahme und Ausgabe ununterbrochen stattfindet, Die Brief- resp, Geld- und Paket - Bestellung wird an Sonn- und Festtagen bei allen Post-Anstalten in der Regel bis längstens 1 Uhr Mittags erfolgen. Nur solche Briefe, deren sófortige Bestellung gegen be- sondere Vergütigung auf der Adresse verlangt ist, werden in der Zeit von 1 Uhr Nachmittags ab an den gedachten Tagen noch aus- getragen.

Da die an jedem Orte sich anders gestaltenden Coursverhält nisse die Aufstellung einer allgemeinen Norm bei Ausführung obiger Bestimmungen nicht zulässig machen, so werden die Dber-Post-=Di- rectionen hierdurch angewiesen, nah den darin festgeseßten Grund- säßen für jede Post - Anstalt ihres Bezirks die dur die Lokalver hältnisse bedingten besonderen Anordnungen zu tressen. Dabei ist in Betreff der zeitweisen Einstellung des Annahme- und Ausgabe- dienstes einestheils die Zeit, in welche der öffentlihe Gottesdienst an dem betreffenden Orte fällt, zu beachten, anderentheils auf die Zeit, zu welcher Posten oder CEisenbahnzüge eintreffen oder abgehen, dergestalt gehörige Rücksiht zu nehmen, daß sowohl die Annahme und Ausgabe der Korrespondenz, Zeitungen und übrigen Sachen, als die Annahme der Personen und ihres Gepäcks zu passender Zeit erfolgen kann. Eben so is hinsichtlich der Briefbestellung die An funft wichtiger Posten und Eisenbahnzüge am Nachmittage gebúh- rend zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlihen Verhältnissen, wie in der Weihnachtszeit oder während der Messen an größeren Han delôplätßen, desgleichen wenn mehrere Festtage sih an einen Sonntag anreihen, bleibt es den Ober-Post-Directionen überlassen, den Dienst an solchen Tagen in seinem ganzen Umfange fortbestehen zu lassen. Da nicht allen Post - Beamten durch obige Anord- nungen die gewünschte Erleichterung und die Gelegenheit, dem ¿ffentlichen Gottesdienste beizuwohnen, gewährt werden kann, so wird besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten sein, durch einen zwecckmäßigen Wechsel im Dienste an Sonn- und Festtagen wo möglich die sämmtlichen Beamten und Unterbeamten einer Post- Anstalt, der Reihe nach, an dieser Erleichterung Theil nehmen zu lassen. An jedem Annalhme- und Ausgabe- Fenster is cine Vekannt machung anzubringen, welche die Stunden, in denen dasselbe an Wochentagen und abweichend davon an Sonn = und Festtagen für das Publikum geöffnet ist, genau angiebt. Diese Bekanntmachung ist am zweckmäßigsten in den Postbericht mit aufzunehmen, welcher ohnehin auf jedem Posthausflure aushängen muß. Außerdem ist das Publikum durh die bfentlichen Blätter von den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu setzen.

Jn einiger Zeit erwarte ich von den Ober = Post - Directionen

Anzeige darüber, in welcher Art die obigen Bestimmungen bei

Post- Anstalt ihres Bezirkes ausgeführt worden sind.

Berlin, den 25. Januar 1851.

er Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. on De Deo

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Desterreich. Wien, 1. Febr. Vei der Sotree, welche am 29sten v. M. in den Zimmern der Frau Erzherzogin Sophie stattfand, warcn auch einige Ungarn und hohe ungarische Damen anwesend. e, Majestät der Kaiser war gleichfalls dabei in un garisher Tracht erschienen.

Im Lloyd liest man: „Nach den neuesten Berichten aus Ve- nedig hatte die Krankheit des Herzogs von Bordeaux (Grafen Chambord) eine so bedenkliche Wendung genommen, daß ernste Be- sorgnisse sür seine fernere Erhaltung obwalten. Se. Königl. Hoheit hatte bereits die Sterbesakramente empfangen. In den leßten Ta gen waren seine Gemahlin, seine Mutter und die Herzogin von Angouleme nicht mehr von seinem Bette gewichen. Auch war der Herzog von Modena zum Besuch in Venedig eingetroffen. Der Tod diescs Prinzen wäre unter den sezigen Umständen ein folgereiches Ereigniß in Bezug auf die Partcistellungen der Anhänger dcs Hauses Bourbon. Auch erwartet man zahlreichen Besuch der legi- timistischen Partei aus Paris.“

Das Næœuigkeits-Büreau meldet: „Das hohe Ministe- rium des Aeußern hat angeordnet, daß jeder Beamte vor dem Ein- tritte in den Konzeptsdienst dieses Ministeriums , sei es bei dem Ministerium selbst oder bei einer Mission im Auslande, eine strenge Diplomaten -= Prüfung ablegen müsse, um die Befähigung zu einer

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Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß Anzeidqgers Behren-Straße Ur. 57

Ataata- Aar

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solchen Stelle darzuthun. Die Diplomaten-Prúüsung, welche in einc schriftliche und mündliche zerfällt, und zu der nur solche Bewerber zugelassen werden, die sich über abgelegte theoretische Staatsprú- fung und die Kenntniß der französischen und italienishen Sprache ausweisen, geschieht vor einer Kommission, welcher ein höherer Be- amtcr des Ministeriums des Aeußern präsidirt, und deren Beisitze1 dem Stande der praktischen Staatsbeamten, der Professoren, Dok- toren und sonstigen Hochgelehrten entnommen werden. Jeder der Kommissäre stellt an den Kandidaten Fragen. Gegenstände De Prüfung sind: das gesammte natürliche Völkerrecht, die diplomatische Staatengeschichte, die österreichischen Staatsverträge u. \. w.““

Mittelst Erlaß der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges ist beschlossen worden, für Lieferungen von Wein und Branntwein, welche während des ungarischen Krieges an das österreichishe und russische Militair vorkamen, und worüber die be- treffenden Personen und Kommunen sich auszuweisen vermögen, eine angemessene Entschädigung zu gewähren, welche von rückständigen Abgaben abgerechnet werden kann. Die Gesuche nebst den bezüg- lichen Ausweisen sind den Militair - Distrikts - Kommissariaten zu überreihen. Eine Ausnahme tritt nur dann ein, wenn die Liefe- rung gewissermaßen als Strafe bei hartnäckig geleisteten Wider- stande oder überhaupt wegen Renitenz auferlegt worden war.

Gestern is der Feldmarschall-Lieutenant Fürst von Schwarzen- berg von Leipnick und vorgestern der Feldmarschall - Lieutenant von Schierding hier eingetroffen.

Mit Kaiserlicher Genehmigung sollen für die Theologen auch da, ivo das Kirchenreht an den juridishen Fakultäten gelehrt wird, ei- gene Vorträge über das Kirchenrecht , und zwar, so lange niht an den theologischen Fakultäten Professoren dieses Fachs angestellt sind, von einem Professor der Theologie ein ganzes Jahr hindurch mit fünf Stunden wöchentlich gehalten werden.

Der Lloyd berichtet: „Nah einem Rapporte des Omer Pascha aus Bosnien wurde Mchemet Pascha, welcher ih nach Oesterreich flüchten wollte, “gefangen und nah Bosna =- Serai ge- bracht. Der Pascha von Zwornik wurde in Belgrad gleichfalls arretirt und nah Konstantinopel abgeliefert. Hilarian, ein bulga- rischer Pope, welcher nebst dem Popen Neofit von dem Bischofe auf den Berg Athos zur Strafe für politishe Umtriebe geschickt wurde, ist freigelassen worden. Omer Pascha hat in letzterer Zeit viele Ingenieure in die Berge geschickt, um auf Gold und Silber zu

\chürfen.““

Sachsen. Dresden, 1. Febr, (Dr. J.) Gestern ist die Uelber- nahme der Sächsish-Schlesischen Eisenbahn seitens des Staates erfolgt und hiermit zugleih der Betricb der Löbau =- Zittauer Eisenbahn, welcher b sher fontraftlich durch die Sächsisch - Schlesische Eisen- bahn - Gesellshaft geführt wurde, auf die Staatsverwaltung über- gegangen. Die Sächsisch - Schlesische Eisenbahn-Gesellschaft hat sich in dessen Folge aufgelöst. Die Verwaltung der Sächsis{=-Böh- mischen und der Sächsisch - Schlesischen Staats - Eisenbahnen, so wic der Betricb der Löbau - Zittauer Gesells{aftsbahn, wird von jet an unter einer Königlichen Direction hierselbst vereinigt werden, deren Haupt= Geschäftslokal in dem hierzu vollkommen geeigneten Administrationsgebäude der Sächsisch - Schlesischen Staatsbahn sein wird, während für die noch Übrige Zeit des Baues an der Sächsisch- Böhmischen Staatsbahn ein besonderes Baubüreau auf dem linken Elbufer verbleibt. Es versteht sich, daß hiermit eine Bestimmung iber cine ganze oder theilweise Vereinigung der hiesigen Bahnhöft selbst auf keine Weise getroffen wird, vielmehr läßt sich mil Grund erwarten, daß die auf diesen Gegenstand bezüglichen Fra gen erst jeßt einer sorgfältigen und allseitigen Prüfung unterliegen werden.

Vaden. Karlsruhe, 30, Jan. (Schw. M Kammer. Der Präsident eröffnet der Kammer, ¿rhaltenen Mittheilung das andere Haus den an dasselbe ten Male gelangten Geseßentwurf, die Rechtsverhältniss Civilstaatsdiener betreffend, verworfen, dagegen dem weiteren G entwurfe über das Vereins- und Versammlungsrecht seine Zusti gegeben habe. Staatsrath Regenauer Ubergiebt den Entwu1 ¿Finanzgeseßes für die Budgetperiode 1850 und 1851 nebst de fenden Beilagen. Er wird an die Budgetkommission gewi Schmitt's Kommissionsbericht, nebst einem durch Zell bericht, in Betreff der Stellung beider christlichen Kix der Berathung ausgeseßt. Bevor nämlich die Ko eine im anderen Hause beschlossene, der Motion d und Domdekans von Hirscher theilweise gen einer mehr selbstständigeren Stellung prüfen und darüber Bericht zu erstatten war, kam eine Vorstellung des evangelisc Grenzach ein, welche auch die Feststellung evangelisch - protestantishen Kirhe zum S selbe Kommission verwiesen wurde, weswegen Berichte uber beide verbreitete und nockch nebenbei \cherscheu Motion angeregten speziellen Wünsche tere N 1) Die Qertellung « von Jünglinge, welche sich dem geistlichen Sta1 len, während ihres Studiums an den Mi gemäß erzogen werden sollenz 2) die Freihe mit dem Oberhaupt der Kirche, dann die Freiheit der oberhirtlid Publication, nämlich die Entbindung vom Placet ; 3) die Anstellung und Disziplinarleitung der Kirchendtenerz; endlih 4) Die Verwaltung und Verwendung des Kirchenvermögens. Die oben erwähnte Adresse der ersten Kammer lautet: „Jn Erwägung, daß die bisherige Ta lung der fkatholishen Kirche im Großherzogthum sowohl ¿v fp dürsnissen derselben an sihch, als unter den gegenwärtigen Zeitve

/ ¿c Di» ‘ltnifs j spricht ; insbesondere die Fatholishe Kirch hältnissen nicht entspricht; daß in fe selbst hóchst wichtigen

den Forderungen der Gerechtigkeit Beschränkung ihrer Selbst-

daß nach

eine mit

Wirksamkeit durch den und ihrer Würde nit verträgliche