1851 / 41 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

meinderath aufhebenden Grundes; 2) wegen erwiesener Dienst- untüchtigkeit in Folge geistiger oder körperlicher Gebrehen; 3) wegen beharrlicher Vernachläßigung des Berufs und sonstiger Pflichtwidrigkeit. Ueber Entlassung eines Aeltesten in den vorer- wähnten Fällen entscheidet bis auf Weiteres die Oberkirchen- behörde, Von dem Geschäste des Pfarrgemeinderaths und den Pflichten der Kirchenältesten. §. 17. Den Vorsiß im Gemeinde» rath führt der Pfarrer. §. 18. In Verhinderungsfállen ist E vertreter des Vorsißenden, wo mehrere Geistliche sind, der A Ee folgende ordentliche Geistliche, sonst derjenige, welher au ‘Der den übrigen Amtsverrihtungen den Pfarrer vertritt. mals Pfarrgehülfe ni 0 er ni Zertceter des Pfarres anwesen Pfarrgehüsfe nimmt, wo er nit als Vert S Theil. ist, an den Verhandlungen nur mit berathender Sie. E F. 19, Jst der vorsibende Geistlihe persönlich O eulte- sammeln sich, wenn kein anderer Geistlicher da 1, ‘bei der Wahl sten untex dem Vorsiße desjenigen Aeltesten, weler, N einz die meisten Stimmen hatte- oder, wenn mehrere M Sh Der men hatten, des nah dem Lebensalter HOTANGEPENDEN, J) 2 fa Pfarrgemeinderath versammelt sich, von E Um wo berufe inem würdigen Orte, monatlich wenigitens einma, VELUTEN, O0 CHENE E E ; 94, Der Vorstand kann auch möglich an bestimmten Tagen. §. ch2- M A z iche Sib n veranstalten, und ist dazu verpflichtet, außerordentliche Sißungen veranjtatel, 6. 22. Zu jeder wenn cin Drittheil der Mitglieder es verlangk. ¿Veo Mit i Beratbung des Pfarrgemeinderaths sind sämmtliche V itglieder zu b S D L A wáre denn, daß das eine oder das andere Mitglied bei oem Gegenstande derselben persönlich betheiligt wäre. As R tigkeit eines Beschlusses wird die Anwesenheit von meh als der Hälfte der festgeseßten Zahl der Aeltesten neben dem Vorsibendeu erfordert. Anordnungen aber, welche behufs der Gottesdienst-ODrd- nung getroffen werden, und Anträge auf Cntlassung eines Aelte- sten können nur in Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln neben dem Vorsißenden beschlossen werden. Dem Pfarrer bleibt vorbehalten, den schriftlihen Verkehr mit anderen Behörden, fo weit es sich nur um Die Vorbereitung eines Gegenstandes oder um Vollziehung eines Beschlusses han- delt, im Namen des Pfarrgemeinderaths zu besorgen. 6. 23, Die Verhandlungen werden mit Gebet eröffnet und beschlossen. Das Protokoll führt in der Regel der Geistliche, unter mehreren der jüngste. §. 24. Wenn in einem Orte mehrere Pfarrgemcinden sind, so treten die Psarrgemeinderäthe derselben zu ge meinsamer Berathung und Beschlußfassung über alle diejenigen An aeleaecnheiten zusammen, welche sich nicht auf einzelne jener Ge- meinden beschränken, Hierbei wechselt der Vorsiß jährlih unter deu Pfarrern. Außerdem versammeln sih, wenigstens je nah drei Mo naten, unter gleichem Vorsibe, die von den Pfarrgemiinderäthen hierzu beauftragten geistlichen und weltlihen Mitglieder zu gemein- samer Besprehung und Vorberathung über die Kirchenzustände des Orts. Von dem Ergebniß dieser Verhandlungen ist den Pfarr= gemeinderäthen der Pfarrgemeinden spätestens bei ihrer nächsten Versam:nlung Nachriht zu geben. §. 25. Dem Pfarrgemeinde- rath kommt ein weltliches Zwangs- und Strafrecht nicht zu. §. 26, Die Aeltesten stehen dem Geistlichen in der christlichen Verathung der Gemeindeglieder bei, um zu belehren, zu trösten, zu ermahnen und zu warnen. Lsie sie hierbei überhaupt mit christlicher Vorsicht und Schonung zu verfahren haben, so wird ihnen, um die Wirksamkeit des Geistlichen nicht zu siören und um Einheit in der Behandlung zu sihern, zur Pflicht gemacht, im Einvernehmen mit dem Geistli- chen zu handeln, welhem die Seelsorge zunächst obliegt. Auch ha- ben sie dasjenige geheim zu halten, was sie in ihrer Amtsthätig= feit als Aelteste vertraulih erfahren. §. 27. Den Gliedern des Pfarrgemeinderaths liegt ob, auf den Wandel und die ganze Amts- führung sowohl der Geistlichen als der Aeltesten zu achten, eintre- tenden Falls, einzelne oder in Gemeinschaft, brüderlich einander zu

ermahnen und, wo es noth thut, an die uächste vorgeseßte kirchliche

f “E TOR A S P S P; ILEE M V 2G O I T T E S I A M E

Sekanntmachungen.

[82] oe D e R

Der unten näher bezeichnete Privatschreiber und an- geblih ehemalige Unteroffizier der Holsteinschen Armee L, Krause is des Beirugs durch Unterschlagung geld- werther Papiere dringend verdächtig und hat sih von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermiiteln gewesen ist.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Krause Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei - Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Mi- litair-Behörden des Jn- und Auslandes diensterge- benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betre- tuygsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vor- findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans- ports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern. _Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen bagren Auslagen und den verehrlicheu Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlín, den 6. Februar 1851. i Kontgl, Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen,

IX. Deputation für Voruntersuchungen,

S Sigualement des Krause.

Derselbe is etwa 30 Jahr alt, angebli in Königs- u la La geboren, circa 5 Fuß 9 Zoll groß, hat dun- y qude »agre, empfehlende Gesichtsbildung, dunkel-

L N Cadierbart und militairishe Haltung,

„Layer ic erselbe i (S f. dung nichi angegeben AAEL E MiGnel, Q Os He

E i E : (L [83] E e f i

„Der unten näher bezeichnete Kaufmann Gustav [18] Kiectebuscch von hier ist des Betrugs durch Fälschun A U und hat sich von hier heimlich Lts ernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufe i teln gewesen ist. 8 M ON Yat Ii etiniie

Ein Jeder, welcher von dem Aufent es Kenniniß hat, wird aufgefordert, davon ege nächsten Gerichts- oder Polizei - Behörde Anzeige zu machen, Gleichzeitig werden alle Civil- und Militaic- Behörden des Jun- und Auslandes dienstergebenst er- sucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs- falle festzunehmen und mit allen bei ihm ¡sich vorfin- denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Erpedition abzuliefern,

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan- denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslaudes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert,

Berlin, den 6, Februar 1851.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation IX. für Voruntersuchungen, Signalement des Kiecckebu s ch.

Derselbe ist 36—39 Jahr alt, 5 Fuß 6—7 Zoll groß, hat blonde Haare, frische, gesunde Gesichtsfarbe, große Nase, großen Mund, blonden länglichen Bart, ist schlan- fer Gestalt, spriht die deutshe Sprache und hat als besonderes Kennzeichen eine kahle Platte,

Bekleidet war derselbe mit einem braunen Flausch-

[625]

Frankfurt a, d.

[572]

Die beiden im

Den 24

subhastirt werden.

Kreis - Secretair

Hypothekenschein

[81] P

bis zu dem

Pyriß, den 23,

Rod, dunkelgrauen Tuchhosen, ciner Müúüzße, einem Hut, Näher kann derselbe nicht bezeichnet

Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst in der Fischerstraße Hausnummer geledene, Vol. I. zeichnete, dem Lohgerbermeister Müller gehörige Haus nebst Garten, welches zufolge der nebst dem Hvpothekenschein in der Registratur cin- zusehenden Taxe auf 6065 Thlr. abgeschäßt worden, soll

am SiCrten Gun 1091 an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, gerichi8-Rath Händler subhastirt w-rden. O,, den 20, September 1859, Königliches

Nothwendiger Verkauf.

Dorfe Przysiersk unter der Hvypothc- ken-Nummer l und 15 belegenen Freishulzerei - Güter, welche bisher zusammen benuyt worden, und von denen das erstere auf 3129 Thlr. 2265 Thlr, 19 Sgr. abgeschäßt ist, sollen in termino Ma 130, Vormittaas 14 e, im Ganzen oder einzeln an ordentlicher Taxe und Hypothekenschein sind im 11], Büreau einzusehen,

Der dem Aufenthalte nah unbekannte Gläubiger, Johann Jacob Pi:hl, wird hierzu öffentlih vorgeladen,

Schwetz, den 27. August 1850, Königl. Kreisgericht. [.

Gerichtliher Verkauf.

Das dem Schulzen Anton Klingsporn gehörige, zu Neudörffel, Züllichau-Schioiebusser Kreises, bclegene und im Hypothekenbuche seq. No. 1. verzeichnete \chäyt auf 6052 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll im Wege der nothwendigen Subhastation

am 18, August 1851, Vormittags 11 Uhr, A E hierselbst öffentlich meist mit ciner einjährigen Strafarbeit und mit

Schwiebus, den 4, Januar 1851. Königliche Kreisgerichts-Kommission 11,

Die unbckannten Erben oder Erbnehmer des im Jahre 1831 für todt erklärten Unteroffiziers Joseph Krüger vom Regimente Prinz Heinrich werden hierdurch ffent- lich aufgefordert, sih binnen 9 Monaten, und spätestens

am 24, November d, Z., Vorm, 14 Uhx;

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts - Rath Scheele anstehenden Termine zu meiden und ihr Erb- ret nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präfludirt und der Nachlaß den sich gemeldet habenden Erben zur ferneren Verfügung wird überwiesen werden. Januar 1851.

Königliche Kreisgerichts-Deputation,

188

Behöïde sich zu wendenz hiervon ist jedoch der Betheiligkte Prhexequ Kenntniß zu seßen. §. 28. Ueber Gegenstände, bei welchen die Ortspolizei betheiligt ist, hat der Pfarrgemeinderath mit der zu ständigen Behörde Rückfsprache zu nehmen und, wenn er sich mi deren Maßregeln niht zufriedenstellen fann, die Verwendung der vorgeseßten kirhlichen Behörde nahzusuchen. Erscheint bei Störungen der kirchlichen Ordnung das Einschreiten der weltlichen Strafgewalt nothwendig, so wird der Pfarrgemeinderath den vorliegenden Fall der zuständigen Behörde zur weiteren Be- handlung übergeben. §. 29. Die cristlihe Armen- und Kranken- pflege, welche dem Pfarrgemeinderathe und besonders einzelnen Mit- gliedern desselben (Diakonen, Armenpflegern) obliegt, “ist nicht nur Sorge für leibliche Bedürfnisse, sondern hauptsächlich für das Wohl der Seelen z eine Sorge, welche mit den evangelischen Mitteln der Belehrung, der Ermahnung und des Trostes ebenso der Verarmung wie dem sittlichen Versinken der Verarmten entgegenwirkt. In die- ser Pflege wird es unter Umständen zweckmäßig und wünschenswerth sein, daß die Armenpfleger des Pfarrgcmeinderaths andere, zumal jüngere Gemeindegenossen von lebendigem Glauben und vorwurfs- freièn Sitten als Gehülfen beiziehen, welche in vorkommenden Fällen zu den Versammlungen des Pfarrgemeinderathes cingeladen werden mögen. So weit es sich bei der kirchlichen Armenpflege um leiblihe Unterstüßung handelt, und so weit zu dieser die etwaigen freiwilligen Beiträge, welhe dem Pfarrgemein- derathe zur Verfügung gestellt werden, niht ausreichen, wird derselbe, so lange ihm cigene Mittel nicht zu Gebote stehen (§. 30), sich an den Stiftungsrath wenden. Auch wird der Pfarrgemeinde- rath sich ins Einvernehmen mit den etwa bestehenden freien Ver einen christlicher Wohlthätigkeit seten, sie möglichst unterstüßen und unter Umständen ihre Hülfe in Anspruch nehmen. §. 30. Bis zu definitiver anderweiter Festseßung bleiben dic örtlihen Stiftungen, die rein=-kirchlichen, wie die gemischten, nah decn Bestimmungen des Verwaltungs - Edikts unter der Obhut und Verwaltung des Stif tungsraths oder seines Ausschusses, des Kirchenkonvents, und unter der Aufsicht der denselben vorgesetzten Behörden. Es if jedoch be- sondere Obliegenheit des Ortsgeistlichen, bei der Verwaltung der Stiftungen die kirchlichen Ansprüche und Bedürfnisse zu wahren und geltend zu machen. §. 31. Jn Bezichung auf die Schule hat der Pfarrgemecinderath an die Ortsschulbehörde dasjenige zu brin- gen, was er zur Wahrung des kir{hlihen Jnteresses für ange- messen hält, und nöthigenfalls vie Verwendung der kirchlichen Oberbehörde nachzusuchen. §. 32, Vor der Wiederbeseßung eines geistlihen Amts in der Pfarrgemeinde muß jedesmal dcr Pfarrgemcinderath mit seiner Acußerung über den kirchlichen Zustand der Gemeinde und über das Vorhandenscin besonderer, bei der Beseßung der Stelle zu berücksichtigender Bedürfnisse und Verhältnisse vernommen und diese Acußerung der Ober - Kirchen Behörde vorgelegt werden. Desgleichen licgt es dem Stiftungs Rath ob, vor der ihm zustehenden Beseßung von Stellen niederer Kirchendiener die gutachtliche Aeußerung des Pfarrgemeinderaths über dieselbe zu erheben. §. 33. Der Pfarrgemeinderath kann Gesuche, welche allgemeine Juteressen der evangelischen Kirche be-= treffen, an die kirchliche Ober - Behörde richten und wird auf Be-= fragen scitens dieser Behörde oder des Dekanat-Amtes über solche Gegenstände sein Gutachten abgeben. §. 34, Durch die vorste henden Bestimmungen wird der geseßliche Wirkungskreis der Kir- chen - Konvente in ihrer Eigenschaft als Sitten -, Kirchen- und Schul Polizei Behörden und als Ansfchüsse der Stiftungs - Räthe (§. 132 des Vcrwaltungs =- Edikts) nicht verändert, Dieselben haben daher auch in kirchlihen Ange legenheiten (Amtsvorschrift für die evangelischen Kirchen - Konvente vom 29. Oktober 1824 §§. 11—-17) in allen denjenigen Fällen nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften thätig zu sein, in welchen eine Einschreitung der Polizei- und Strafgewalt (ebendaselbst §§.

braunen Plüsch- |} [80]

| Der Handlungsdiener werden, |

Marcus

R

zum Verlust des Kokarde und das zu achtjähiigec C Abtheilung,

Nr. 26. des Hypothekenbuchs ve1

s Nechts, Sicgesmund Alexande1 ck

Militair-L

vor dem Krets- \{che Volk 1, erkannt worden.

Da der jetzige Aufenthalt des 2c.

Kreisgericht, 1. Abtheilung.

4 Sgr,, das lehtere auf

den wird, (Herichtsstelle Beilin, den 30, Januar 185l, Königl. Stadtgericht.

(gez) Nörner.

[84]

Nachstehendes Erkenntniß :

Abtheilung. Schulze,

S.)

Wille und Genossen hat richti hiesiger Nesideuz,

tober 1850 Recht erfanut,

jene »orfe T EOU 1. ; jeuem Dorfe Vol. 2 daß die Angeklagten :

Schulzengut, gerichtlich abge-

von phie Wille,

mann,

Qa m

Berlin, den 1, Februar 1851,

Oesterrei cch

O effentliche Bekauntmachung,

Cohnheim Fraustadt in Posen is in der öffentlichen Sizung vom zl, Dezember 1859 wegen öffentlicher Aufforderung und Anreizung zum Hochverrath durch Kontumazial-Erkenntniß O mit Verseßung in die 2te Klasse des Soldatenstandes die Preußische National ienstabzeihen zu tragen, ustellung in eine Festungs-Straf- Stellung unter Polizei-Aufsicht auf fer- nere acht Jahre nach verbüßter Strafe und zur Tra gung der Kosten des Verfahrens verurtheilt, auch if gleichzeitig auf Vernichtung aller vorfindlichen Exem- | 1 plare des republikanischen Katechismus für das Deut- Kap. „von den überflüssigen Fürsten“,

Cohnheim bekannt ift, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, mit dein Bemerken, daß dem Angeschul- digten gegen dies Erkenntniß eine vierwöchentliche Resti- tutionsfrist zusteht, nach Ablauf derselben jedoch, so weit | zu dies möglich, mit der Strafvollstreckung verfahren wer-

Stk Abtheilung für Untersuchungen, Deputation sür Schwurgerichtssachen,

Bekanntmachung.

Jn der Untersuchungssache wider die unverehelichte das Königliche Stadtge- Abtheilnng für Untersuchungs sachen, 11. Deputation, in der Sißung vom |

der mündlichen Berhandlung gemaß fux

1) die unverehelichte Auguste Dorothee So- 2) die unverehelihte Auguste Rosalie des wissentlichen Meineides schuldig und eine Jede (

lung unter Polizei - Aufficht auf die T Jahres zu bestrafen, auch das Erkenutniß öffent- lich bekannt zu machen und beide Augeklagten ver- bunden, die Kosten der Untersuchung zu gleichen Theilen event. in solidum zu tragen. Von Rechts Wegen. wird hicrdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß solches die Rechtskraft beschritten hat,

Königl, Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, 11, Deputation für Verbrechen, !

23 28) erforderlih ist. Jw Uebrigen geht die Leitung und Be. sorgung der kirchlichen Angelegenheiten der Pfarrgemeinden, vorerst mit Ausnahme der Vermögens - Angelegenheiten derselben (§g, 2 und 30), an die Pfarrgemeinderäthe in Gemäßheit der Bestim. mungen dieser Verordnung über. Wir versehen Uns zu den Ki

chen-Konventen, wie zu den Kirchen-Arltesten, daß beide mit Eife, und in gutem Einvernehmen für Zucht, Ordnung und Förderung christlicher Gesinnung in den Gemeinden wirken und darauf Be

dacht nehmen werden, die wohlthätigen Erfolge zu erreichen, welch; Wir durch gegenwärtige Verordnung bezwecken. Unser Ministerium des Kirchen - und Schulwesens ist mit der Vollziehung gegenwärt

ger Verordnung beauftragt.

Gegeben Stuttgart, den 25. Januar 1850.

M L Peel. M.

Der Chef des Departements des Kirchen - und Wächter.

Auf Befehl des Königs Kabinets- Direktor: Maucler.

Schulwesens

Der

Frankfurt. Frankfurt a. M., 3. Febr. (Darmst, Ztg Das Hoheitsrecht über den Johannisberg oder viclmehr die endliche Ex scheidung dieser Streitfrage hat in jüngster Zeit Mittheilungcn und W derlegungen veranlaßt, welche die Veröffentlichung nachstehende: läßlicher Notizen herbeisühren. Seit etwa 35 Jahren bestand schen Oesterreih und Nassau Streit über die Frage, welchem beiden Staaten die Souverainetät über die Domaine Johannis berg gebühre und ob, geseßt selbst, sie stehe letzterem Staat die ‘Domaine der nassauischen Steuergeseßgebung unterliege. 0 lange dieser Streit {webte, blieb die Domaine faktisch steuer frei Jm August v. J. ersuchten beide Staaten Se. K. H. den Grof herzog von Hessen, das Vermittleramt in dieser Jrrung zu übe1 nehmen und zu diesem Ende einen Vereinbarungskomnmissär zu ernennen. Se. K. H. der Großherzog bestellte hierzu - den Obe1 studicndirektor Dr. Breidenbach. Dieser trat mit den Bev mächtigten der beiden Staaten (für Oesterreich der Gesandte am nassauischen Hofe Freiherrn von Menßhengen, für Nassau Minist rialrath Bertram) in Verhandlung und arbeitete cine umfassend durch scharfsinnige politisch - juridishe Detuctionen ausgezeichnet Denkschrift aus, welche er seinen Vèrgleichsvorschlägen zu Grunt legte. Diese Vorschläge wurden allseitig angenommen und Eni Dezember v. J. wurde unter seiner Mitwirkung zu Wiesbaden ein Staatsvertrag abgeschlossen, durch welchen alle Differenzen ihre Et ledigung fanden. Beide Bevollmächtigten behielten sich wie üblid die Ratification ihrer resp. Souveraine vor. Diese ift wärtigen Augenblick auch wirklich erfolgt und ausgewechselt und si die angenommenen Vergleichspunkte ziemlich diejenigen, welche jüngf in die Oeffentlichkeit gelangten. Aus Anlaß der bei Schlichtu dieser Angelegenheit entwickclten geistreihen Prüfung und ftre1 unparteiischen Endführung wurde dem Großherzoglichen Obe1 diendirektor Breidenbach von Sciten Sr. Majestät des Kaisers wiewohl das Resultat úberwicgend zu Gunsten das Commandeurkreuz des (

im gegen

sau’s ausfiel Franz = Josephsord

verliehen.

Eifenbahun -: Verkehr.

Niederschlesi}\che Zweigbahn

Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden nuar c. 8870 Personen und 23,287 Centner Güte Die Gesammt-Einuahme betrug 6840 Rthlr. 26

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ckchüßengilde Monat August c. beendigt die GVastwirthschaft vom 1, Ayril c. ab oder sechs Oel Werden URD T ö Bietungs - Termin gu| Die Haupt-Bedingungen, welche díîc (3 sind, daß der Miether ein umsichtic Wirth sei und die Mittel ausbezahlung der Miethssumme, fi Jahr in Staats - Papieren deponiren zu außerdem im Stande is, das ganze Lo! {luß des großen Saalcs, anständig Das neue Schüßenhaus hat bei Fuß und einer Tiefe von 40 Fuß cin vou zwei Etagen, welchem ein großer © Länge und 46 Fuß Breite und ein kl angrämzt. Zur ausschließlichen Ben thers gehört die ganze untere Ctage und à rain unter dem großen Saal, in welchem ( Keller, Speisefammer, Gesindestube und ein großer Raum ciner Bierhalle bestndet, Vie vortheil)aste und quente Lage des Grundstücks, verbunden mit einem |cch0o nen, 12 Morgen Flächenraum enthalt ckchicsßga1 teu, lassen für einen umsichtigen, soliden Wirth etn jehr einträgliches Geschäft erwarten, und wollen auswärtige Unternehmer sih gefälligst durch frganfirte Anfragen di näheren Bedingungen vom Unterzeichneten einhole) Der Aeltermann der Fr. Wilh, Schütengilt (B Oer, Pferdetränke N 0D,

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Die Herren Actionairs dei Versicherungs À nstalt werden "ebruarí s ; Voi

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tatutenmässigen jährlichen eingeladen.

Februar 1851

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¿ammlung hiermit Ce. Berlin, den 1. 4 D

Berlinischen Feuei

L VV. Brose. H. K otel- G. Praetorius. I eines

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auer [85] E (4 - [chaf & An Ai Bergbaugesellschaft Concordia. Jn der am 31, Januar d. J. zu Oberhausen Bahn- hof staitgefundenen ersten General - Versammlung de Actionaire der Bergbau - Gesellschaft Concordia wurden zu Mitgliedern des Vorstandes erwähli : die Herren Carl Haniel

) 1 L : , von Ruhrort Julius Klingho!z /( O

gelegenen

den 500jährigen

In dem an der lebhaftesten Promenade Danzigs

chy neuen Schühßenhause, dessen Bau wegen des im September d, F. stattfinden- Jubiläums der Friedr. Wilh,

Christian Flashoff Heinrich Huyßen Heinrich Thies \ was slatutgemäß hiermit bekannt gemächt wird, Oberhausen, den 5, Februar 18541. ug

von Essen, [86]

Das Abonnement betrág: 5 Rthlr. für £ Jahr. 10 -Rbir.- - L Fabr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

Ae 41,

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nal!

Amtlicher Theil.

: Deutschlaud.

Preußen, Berlin. Hosfnatbrichten,

Desterreich. Wien, Truppenmusterung und Ernennung zu Regiments- Znhabern, Die sleswig-holsteinsche Frage, Berichtigende Erklä- rung in Betreff Kos}suth?s Vermischtes. i

Bayern. München, Die Kammern nig Wtîto?s

Sachsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen,

Hannover. Hannover, Berathungen übir die Provinzial-Landschaften,

Baden, Karlsruhe, Die Befugnisse des General-Landes-Fommissärs

Schleswig-Holstein. Kiel, Rechnungs-Ablage, Oberst Seveloh zum Ches des Kriegsdepartements ernannt. Die von der früheren Regie- rung emittirten Kassenscheine, Altona, Vermischtes,

Luxemburg. Luxemburg, Kammer-Verhandlungen.

Sachsen - Weimar. Weimar, Kammer-Verhandlungen,

Lübeck. Lübecck., Ankunft österreichisher Trupven.

Bremen. Bremen, Die Einführung von Geschwornengerichten

Hamburg, Hamburg. Ankunft österreichischer Truppen,

«Zahbrestag der Landung Kö-

Neuorganuisation der

Ausland.

Geseßgebende Versammlung, Verwersung Sauteyra’s Antrag auf Abschaffung des Octroi. Paris. Die tationssragr Ernennung Berichtigung aus dem auswärtigen Mi- nisterium, Großbritauieu uud Frlaud, Parlament. Unterhaus, Bill zur Abschaffung der Stelle des Lordlieutenan!s von Jrland, Verwer- eines Antrags in Bezug auf das Reglement. Erörterung über die ungarischen Flüchtlinge in der Türkei. Annahme des Berichts über die Adr se, London. Beförderung der Thr: urede, Anglikauische Kirchenversammlu!ig Vermischtes, Dänemark. Kopenhagen, Volksthing. N of

N (1 T B _ erni tee L agesbefehl des Ober - E

Frankreich, von

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Einzug der Truppen, habers ver Armee. “talien. Turin, Das Budget des Justizministeriums. Maßregeln it] Sicherheit, Nom, Bevorstehende Ernennungen. des Staatsraths Neapel. Quarantaine-Vor-

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und Haudels- Nachrichten.

Börsen -

Amilicher Theil.

jestat der Kön1g haben Allergnädi :st geruht : Regierungs -Assessor Windhorn al

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ager.

Finanz-Ministeriunr De E Mamu nqg Mit Bezug auf die §§. 11 und 12 des Geseßes vom 24. Fe- Verwaltung Staatsschuldenwesens

Kommission (G. S. Seite S7),

ann

ruar v. ÎÏ,., betreffend die des M cktaatsschulden it gemacht, daß

i ber - Finanz - Rath und „D. KUPN E, imerzien-Rath Carl und Präsident a. D, Graf von Jtenplitz er wiederum zu Mitgliedern der gedachter

ind Bildun( wird hierdurch) 1) der Wirkliche Geheime L Steuer -Q1rettior

2) der Geheime

General=-

3) der Regierungs

der ersten Kammer Kommission gewählt und bei der hierauf stattgefunde- nen anderweitigen Konstituirung leßteren die Wahl des Vor sivenden auf den Wirklichen Geheimen Ober =- Finc - Rath General - ftor a. D. Kühne und die des Stellv [ Geppert gefallen ist.

1851. :

Finanz - Minister.

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iltichtamtliczer Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 9. Febr, Se. Majestät der König haben vorgestern um 11 Uhr das Áte Ulanen - Regiment auf de1 votsdamer Chaussee besichtigt. Se. Kaiserl, Hoheit der Erzherzog Leopold und die in Berlin anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses begleiteten Allerhöchstdieselben, Se, Majestät kehrten hierauf nach Charlottenburg zurück;z der Erzherzog und die Prinzen begaben sich nach dem Exerzierplaß «n der Hasenhaide, wo Höchstdieselben dem Cverzieren des Garde-Dragoner-Regiments beiwehnten,

Mittags war Familientafel in Charlottenburg, an der auch der mittlecweile eingetroffene Prinz Albert von Sachsen Theil nahm. Den Abend begaben Se. Majestät der König und die Königin Sich in das Opernhaus,

Gestern Morgen um 414 Uhr war Parade des Lten Kürassier- Regiments (Königin) vor Se, Majestät dem Könige und Jhrer Ma- jestät der Königin am Lustgarten. Jhre Majestät trugen die Far-

faats-?2

Berlin, Montag deu 10. Februar

Preußischer

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ben des Regiments.

in die Schloßhöfe,

Nach dem Vorbeimarsch rückte das Regiment ! Die Offiziere wurden zum Dejeuner befohlen ; die Uuteroffiziere und Mannschaften haben Jhre Masesiät die Kö- nigia in den Schloßhöfen -bewirthen lassen, Die Trompeter bliesen die Tafelmusik. Nah dem Dejeuner kehrten Jhre Majestäten nach Charlottenburg zurück.

Abends war in Charlottenburg kleiner Ball

Heute Morgen haben Se. Kaiserl, Hoheit der Erzherzog Leo- pold Berlin verlassen. E BDesterreich. Wien, 7. Febr. Zwei Batailloue des Re- giments Mazzuchelli sind vorgestern hier eingetroffen und gestern nach Oedenburg per Eisenbahn abgegangen. Se. Majestät der Kaiser besichtigte dieselben und äußerte sein Wohlgefallen über deren gute Haltung. Se. Majestät der Kaiser hat den Feldzeug- meister Freiherrn von Jellacic zum Juhaber des in der Errichtung begriffenen 46sten, den Feldmarschall-Lieutenant Fürsten Hannibal von Thurn und Taxis zum Jnhaber des 50sten, den ¿Feldmarschall Lieutenant Fürsten Eduard Liechtenstein zum Inhaber des 5ten und GSeldmarschall-Lieutenant Grafen Coronini zum Inhaber des 6ten sie- benbürgischen Linien - Infanterie - Regiments ernannt, welhe sona deren Namen führen werden.

Der Lloyd berichtet: „Jn den Unterredungen, welce Se. Durlaucht der Minister - Präsident Fürst Schwarzenberg mit dem dänischen Minister Grafen Sponnceck hatte, so wie in diesfälligen Staatsschristen, ist, dem Vernehmen nah, die Ansicht aufrechter- halten, daß der deuts{che Bund nur bezügli Holsteins unmittelbare und wahrhaste Interessen wahrzunehmen habe, Die Verbindung Schleswigs mit Holstein sei ein Gegenstand, der die Kompetenz des Bundes nur sekundär berühre.“ ,

: Im Lloyd liest man: „Mehrere auswärtige Blätter, insbe sondere Morning Chronicle, hatten versichert, daß bei dem bekannten , zwischen Nordamerika und dem österreichischen Geschäfts= träger, Herrn von Hülsemann, geführten Notenwechsel das Kaiser- liche Kabinet die Forderung gestellt habe, Kofsulh solle in Nord= amerika feine Aufnahme finden. Wir können die entgegnende Mit= heilung machen, daß eine solche Forderung vom österreichischen Ka- binet nicht gestellt wurde, natürlich davon abgeschen, daß ‘dasselbe die Internirung in Kiutahia nicht gebrochen zu sehen wünfcht.““

Die außerordentlich milde Witterung gestattet die baldige Wiedereröffnung der Donau -Dampfschifffahrt; hon nächste Woche sollen die Dampfer von hier nah Pesth wenigstens Waaren trans- portiren. Das kroatische Küstenland deckt bekanntlih seinen Salz bedarf aus den Salzniederlagen in Jstrien und Venedig, Der Be- darf an grauem Jstrianer - und Venetianer - Meersalz besteht dieses Fahr in 70,000 Ctr., wovon nach Zengg 50,000 Ctr. und nach Carlopago 12,000 Ctr. verlegt werden.

Dem XLloy d zufolge, steht eine zahlreiche Ernennung von Lec pold - Rittern in Aussicht, Der Absicht Sr. Majestät des Kaisers gemäß, solle dieser Orden als ein alle Klassen der Gesellschaft um- chlingendes Band sih bewähren und das Bild des verjüngten O terreihs zurlüickspiegeln. :

Der Lloyd sagt: „Jn zahlreichen in- und ausländischeu Blättern wird des Falles Erwähnung gethan, wonach mehrere junge ‘¿eute verschiedenen Standes auf Befehl ihren allzu Üppigen Haar

uchs abnehmen lassen mußten. Aus vollkommen zuverlässiger

puelle hören wir, daß dieser Fall niht wieder vorkommen wird, da hohen Orts eine diesfällige Weisung erlassen wurde.“

Der französische Gesandte, Herr de la Cour, veranstaltet näch- stens eine Soiree.

Feldzeugmeister Schönhals ijt Graz abgereist.

Jn mehreren Kronländern, namentlich zunächst in Mähren, sollen aus Justiz-Männern bestehende Kommissionen gebildet werden, welche einerseits die administrativen Ergebnisse der neuen Justiz= Einrichtung, andererseits die Resultate der neuen Strafrechtspflege zu prüfen haben werden. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht den politischen Behörden das Ahndungsrecht für minder wich- tige Fâlle, namentli bei Ehren-Beleidigungen, einzuräumen wäre, da die Orts-Behörden, welche sich damit zu beschäftigen hätten, nicht überall das nöthige Ansehen besißen.

Buchhändler, welhe wegen Verkaufs einige: anstößigen Schristen zu drei Wochen Polizeihaft verurtheilt waren, verließen gestern den Arrest.

Ein Engländer soll mit einer sehr bedeutenden Forderung an den in der Türkei befindlihen Grafen Kasimir Batthyany, Kossuth's Minister der auswärtigen Angelegenheiten, in Ungarn aufgetreten sein und die Rechtsansprüche, gestüßt auf das vor dem Jahre 1848 ausgestellte Dokument, durch Vormerkung auf die Güter geltend machen wollen. „Da die Forderungen unwiderlegbar berechtigter Gläubiger,“ bemerft der Lloyd, „indem die Schulden erweislich vor der Revolution intabulirt waren, wie z. B. jene der Gräfin F., nicht beglihen werden können und sogar die Zinsen in Rest blieben so dürften derartige Forderungen, die augenscheinlich nicht {o lau- teren Ursprunges sind, noch weniger ihre Zwede erlangen. Die Flüssigmachung der auf konfiszirten Gütern haftenden Kapitalien dürfte überhaupt nicht so leiht statthaben können.“

Statt der aufgelösten Munizipalgarde foll eine aus etwa hun dert Mann bestehende Wachmannschaft, zum inneren Dienst der Kommune bestimmt, namentlih zur®WBewachung der städtischen Ge- bäude, gebildet werden. Die jeyt entlassenen Munizipal-Garden erhalten eine dreimonatliche Löhnung, wenn sie vor dem 1, Juli 1849 eingetreten waren, sonst nur eine zweimonatliche Abfindung. Ein Antrag befindet sich von Seiten der Kommune, auf Anregung der Vorstadt Laimgrube, im Zuge, es möge der Jesuitenhof mil: tairisherseits aufgelassen und zu Baustellen verwendet werden,

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jenem LUdjutanten . nach.

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_ Vayern. München, 6. Febr, Zur Entwerfung der Ge- schäfts - Ordnung hat die Kammer der Abgeordneten heute einen Ausschuß gewählt, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Gelbert,

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Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Sees auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staatrs- Anzeigers : Behren-Straße

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1851.

Meyer, zweiter Secretair, Freiherr von Lerchenfeld, Nar, erster Se- cretair, Rudhart, Lang, Thinnes, Paur und von Wening. Dei Ausschuß hat sich sogleih konstituirt und seine Arbeiten begonnen Die Eröffnung des Landtags wird kaum vor nächstem Montag stattfinden, und zwar, wie man als gewiß annimmt, durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold. Auch in der beginnenden Session scheinen die anderen Fractionen der Linken gegenüber \ich zu einer festen Mehrheit einigen zu wollen.

Der Jahrestag- der Landung König Otto?'s in Nauplia wurde diesen Bormittag durch festlichen Gottesdienst in ver hiesigen griechischen Kirche und Nachmittags am Königlichen Hofe dur große Tafel gefeiert. König Otto, von einem kleinen Unwohlsein der leßten Tage wiederhergestellt, wohnte der Feier bei. Dresden, 6. Febr.

Sachsen. Die zweite Kammer seßte

| heute die Berathung über den Geseßentwurf, die Kommunalgarden

betreffend, fort, Die Berathung beginnt bei §. 3 des Gesevent- wurfs. Die hiernach vom Eintritte in die Kommunalgarde auszu=- schließendcn Personen sind: ad c. Gemeine Berg=- und Hüttenleute und die bei fisfkalishen oder fommunlihen Gewerbsanstalten auf Tage- oder Wochenlohn angenommenen Arbeiter; ad d. Personen, die als Privatoffizianten, Hauslehrer, Kommis, Schreiber, Gesellen, Gabrikarbeiter oder sonstigen Gewerbsgehülfen mit ihrem Nahrungs=

| stande von einzelnen Privatpersonen oder Gesellschaften dergestalt

abhängig sind, daß sie denselben ihre ganze Zeit und Thätigkeit zu

| widmen haben und dafür ihren Lebensunterhalt von thnen beziehen ;

| Auslánder, die nur zeitweilig in der Stadt sich aufhalten.

ad e. Alle die auf Akademiecen, Seminarien und Schulen behufs ihrer Ausbildung sich befinden; ad f. Fremde, fowohl Inländer als Die

| Deputation kann in der bürgerlichen Stellung von Personen der

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angegebenen Gattungen in der Regel nicht die erforderlichen Ga= rantieen erblicken, welche zum Eintritte in die Kommunalgarde un- bedingt nöthig sind, und rathet daher jedoch mit Ansnahme ei nes Mitgliedes, welches wenigstens den ad c. und d, genannten Personen den fakultativen Eintritt offen gelassen wissen will die unveränderte Annahme des Paragraphen an. Der Abgeordnete Haberkorn erklärt, daß er dasjenige Mitglied der Deputation sei, welches hier von deren Antrag insofern abweicht, als es den unter c, und d, genannten Personen den fakultativen Eintritt in die Kommunalgarde nachgelassen wissen will, Er motivirt seine An sicht unter Hinweisung auf die erläuternden Bestimmungen von 1840, und hált es gewissermaßen für eine Ehrenverlebuna der in diese Kategorieen gehörigen Personen, wenn man sie unbedingt für unfähig erkläre, in die Kommunalgarde einzutreten, und Mitglie=- der derselben, gegen die durhaus etwas nicht vorliege, dur diese Bestimmung zum Austritt nöthige. Der Refereut Abgeord= neter Lehmann erkennt vollkommen an, daß durch Annahme des §. 3 der Kommunalgarde einzelne gute Elemente verloren gehen können, glaubt aber, daß die Nachtheile, welhe dadurch vermieden werden, ungleich wichtiger seien als die Vortheile, und empfieblt den Antrag der Majorität zur Annahme. Bei der Abstimmung wird §. 3 nach der Regierungs-Vorlage, und zwar in den Punkten e, und f, einstimmig, in den Punkten c. \ aber gegen fünf Stimmen, von der Kammer angenommen. Bezug auf 86, 4 des Gese - Entwurfs hat die Deputation, wie bereits im allge= meinen Theile des Berichts erwähnt worden, nicht für zuträglic6 erahten mögen, daß die Beibehaltung und beziehentlich Errich! von Kommunalgarden in den kleineren, in der Beilage Regulativ vom 29. November 1830 nicht genannten Städten lih von der freien Entschließung der betreffenden feiten und der Stadtverordneten abhängen soll, Mag auc, heißt nes in dem Berichte, in den städtischen Gemeinden des geringsten Umfangs die Befreiung von Errichtung und beziehentlih tung der Kommunalgarde nicht selten mit Recht zu befürwort sein, so hat die Deputation doch die Beibehaltung und der Kommunalgarde für die Städte im Allgemeinen al zuhalten sich veranlaßt gesehen, und empfiehlt den Tassung zur Annahme: „Zur Errihtung von Kommunalgar! auch die in der Beilage zum Regulativ 3 en Kommunalgarden vom 29. November 1830 verpflichtet; es kann aber für einzelne Städte i treffenden Stadtrathe nebst den Gemeinde-Vertretern trag durch das Ministerium des Innern h theilt werden. An Orten des platten Landes (Hemeinde-Raths und darauf von der ten Bericht zur Errichtung einer Komm oon dem Ministerium des Innern Der Abgeordnete von Nofstih ist i standen, daß die Errichtung von Kommunalga1 als Regel, für die Landgemeinden als Ausnahn hält es aber für angemessener, das Kommunalgarden das Kriegsministerium zu stellen und beantragt entwurfe die Worte „,, Ministerium des Jnnern „Kriegsministerium““ zu vertauschen. Es wird jedod nicht ausreichend unterstüßt, Der Abgeordn. Ried i so wohl gegen den Gesehentwurf als gegen das Deputa achten; er hält das Fortbestehen des Geseßes von 1848 { mäßiger und verbindet damit in der thm Geise ei Ausfälle gegen die stehenden Heere, durch die dem Lande noch „! legte Bischen Lebensmark ausgesogen““ werde. Der Abgeordn. Re1 chenbach stimmt für die Deputation und geht insofern noch welkex als diese, als er im ersten Saße des Deputationsantrags den Ausfall die Worte: „es kann aber ertheilt werden“ beantragf. E Deputationsgutachten wird außer dem Referenten dur® E Dr, Kunb \ch vertheidigt. Auch der Abgeordn. Unger s fn L ben bei. Der Abgeordn. Rittner stimmt 4 E E taa iét Voraussegung, daß durch den lepten Sab bes e den Willen der ç e 3 daß der Gemeinde - Rath gegen E E gesagt sein solle, ß Frridtung einer Kommunalgarde stel- Gemeinden einen Antrag auf Errihtung 5 len könne. Staatsminister von Friesen

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