1851 / 41 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Regierungs-Vorlage und der Deputation obwaltende Differenz, da das Resultat in praktischer Hinsicht in beiden Fällen fast dasselbe bleiben werde, nit gerade für eine sehr bedeutende, weist jedo darauf hin, daß es konsequenter sei, auf die kleineren Städte das- selbe Prinzip Anwendung finden zu lassen, das in Bezug auf die Landgemeinden angenommen sei, denn in vielen kleinen Städten und nur in- Hinsicht auf diese bestehe zwischen Regierung und Ve- putation eine Meinungs- Verschiedenheit seien die Verhältnisse fast ganz dieselbèn, wie in den größeren Dorfschaften. Die Abge- ordneten von Zezschwiß, von der Planiß und Dr. Zahn er sich für die Regierungs-Vorlage, weil diese milder sei und den Ve- meinden ein größeres Maß der Fretheit gestatte, als der L eputds tions-Antrag. Nach einem ershöpfenden Schlußworte des Ref. Es Bait. ags ergiebt sich folgendes Resultat : das T eputations- gutachten wird mit 32 und beziehendlih 38 Sktmmên von s Kams- mer abgelehnt, die Regierungs-Vorlage aber sodann gegen # Diim- men angenommen. *) §. 5 des Gese - Entwurfs wird ohne De-

batte unverändert angenommen. Bei §. 6 beantragt die Deputa- tion als eine Konsequenz des- jet veränderten §. ch den Wegfall des ersten Saßes, nach welchem die Suspension einer Kommunal- garde von der Dienstleistung auch von der betreffenden Kreisdirec= tion angeordnet werden kann. Herr Staatsminister von Friesen

macht aufmerksam, daß troß der veränderten Fassung des F, 2 die

Beibehaltung dieses ersten Saßes des §. 6 zweckmäßig erscheinen

dúrfte, welher Ansicht auch der Abgeordnete Sachße beitritt.

Es wird j{edoch §. 6 gegen 19 Stimmen nach dem Vor=-

shlage der Deputation angenommen. F§. 7 wird mit einer

als Konsequenz aus §. 2 fließenden Abänderung (es ist

das Wort Kreisdirection mit „General - Kommando“ zu ver-

taushen) nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Thiersch

ohne Debatte gegen 2 und beziehentlich 3 Stimmen angenommen.

Bei §. 8 ist die Deputation nicht damit einverstanden, daß die Wahl

des Kommandanten und Vice-Kommandanten den Kommunalgarden

selb und die Wahl der Hauptleute und Zugführer den Mannschaf-

ten der betreffenden Compagnieen überlassen bleibe. Vielfache Erfah-

rungen in Städten aller Größen, heißt es im Deputations-Bericht,

haben gelehrt, wie groß und wie zahlrei die hierbei gemachten Miß-

griffe waren, und wie die Wählenden sich durch Rücksichten auf das bürgerliche Gewerbe, auf die eigene Bequemlichkeit, ja sogar auf

den vom Gewählten zu erwartenden Genuß bei der Abgabe ihrer

Stimmen leiten ließen, und die Absicht, das Gedeihen des

Instituts wahrhaft zu fördern, häufig nur von der Minder

zahl im Auge behalten wurde. Die Deputation beantragt

daher mit Ausnahme eines Mitgliedes, welches der Beibehaltung

der Gesey - Vorlage den Vorzug giebt, folgende Fassung des §. 8:

„Der Kommandant der Konmunalgarde jeden Orts wird vom Ge-=

neralklommando ernannt. Hierzu hat der betreffende Kommunal-

gardenaus\{chuß drei Personen zu wählen und dem Generalkom-

mando binnen zwei Monaten von Erledigung der Stelle an vor-

zuschlagen. Jst die zur Wiederbeseßzung der Stalle des Komman-

danten erforderliche Anzeige des Ausschusses innerhalb dieser Frist

niht erfolgt, so ist das Generalkommando ermächtigt, den Kom-

mandanten für diesmal zu bestellen, Findet das Generalkommando

keinen der vom Ausschusse rechtzeitig Vorgeschlagenen zur Ernin-

nung - als Kommandanten geeignet, so hat der Auss{huß binnen vierzehn Tagen nah Eingang der diesfallsigen Verordnung ander- weit drei Personen zu wählen und dem Generalkommando anzu- zeigen. Unterbleibt innerhalb dieser Frist diese Anzeige, oder findet auch unter den anderweit Vorgeschlagenen das Generalkommando feinen zum Kommandanten geeignet, so ist dasselbe auch für diesmal berechtigt, den Knmmandanten zu bestellen, Dieselben Bestimmungen leiden auch auf die Wahl und Ernennung des Vice-Kommandanten Anwendung.“

Anlangend ferner die Wahlen der Bataillons - Kommandanten, Hanptleute und Zugführer, so hat die Deputation zwar die Wich- tigkeit der diesen Führern anzuvertrauenden Posten nicht verkannt, die Majorität glaubt aber, daß die zur Bekleidung der fraglichen Stellen nothwendige Intelligenz und Selbstständigkeit auch von den Ausschüssen hinreichend zu bemessen ist, und s{lägt daher folgenden Zusatz - Paragraphen 8b. hiermit zur Annahme vor: „Die Ba- taillons - Kommandanten, Hauptleute und Zugführer wählt der Ausschuß nach relativer Stimmenmehrheit. Die Wahl der Batail - lons - Kommandanten bedarf der Bestätigung des General-Kom-= mando? s,“

Der Abgeordnete von Nostiß beantragt für §. 8 folgende Fassung: „Der Kommandant und Vice-Kommandant der Kommunal- garde jedes Orts werden vom General - Kommando erwählt und ernannt.“ Es findet jedoch auch dieser sein Antrag nicht ausrei- chende Unterstüßung.

Der Abgeordnete Haberkorn ist das von der Majorität abwei- chende Mitglied der Deputatationz er erklärt sich für die Regie- rungs-Vorlage und das Fortbestehen der gegenwärtigen Bestimmun- gen und kann es nicht billigen, ein Recht aufzuheben, das sich nicht aus den leßten Jahren, sondern aus dem Jahre 1830 herschreibe ; er glaubt, daß eine parteiishe Wahl leichter im Kommunalgarden- Aus\chusse, als in den einzelnen Compagnieen durchzubringen sei und macht aufmerksam, daß die Regierung diesen „Rückschriti hinter die Gesehgebung von 1830“/, zu dem die Deputation hier rathe, gar nicht verlange. i

Auch die Abgeordneten Reichenbah, Sachße und Rittner \pre- hen sich für die Regierungs-Vorlage aus.

Der Abgeordn, Dr, Kunßsch tritt in Bezug auf die Wahlen der Hauptleute und Zugführer von dem Deputationsgutachten zu-

rück und {ließt sich dem Abgeordneten Haberkorn anz ihm tritt auch der Abgeordnete Kölz bei. Das Majoritätsgutachten wirg ausführlich von dem Referenten vertheidigt. Bei der Abstimmund wird der erste Antrag der Deputation (Kommandantenwahl) gegen 23 Stimmen, der zweite (§, 8b) aber gegen 19 und beziehentlich einstimmig von der Kammer angenommen, Hiermit wird 32 Uhr die heutige Sihung ges{lo}en.

Dresden, 7, Febr. (Zweite Kammer.) (Dr. J.) Zur Tagesordnung übergegangen, wird die Berathung des Gesetent- wurfs über die Kommunalgarden fortgeseßt und heute beendigt, Bei §. 9, der heute die Reihe eröffnet, kann die Deputation die Nothwendigkeit, dem Kommandanten ver Kommunalgarte allentbal- ben eine feste Entschädigung zu gewähren, nicht anerleunen, glaubt vielmehr, daß dies nur in größeren Städten gerechtfertigt erscheine. Sie beantragt daher, diesem Paragraphen folgende Fassung zu eben:

y „Alle in Kommunalgardensachen entstehenden baaren Verläge sind aus der Kommunkasse zu bestreiten oder zu ersehen. Ob und

*) Dieselbe lautet: §, 4, An anderen, als den ia der Beilage zu dem Regulativ wegen Errichtung von Kommunalgarden vom 29. Novem- ber 1830 genannten Orten kann, wenn zur Zeit der Publication gegenwär- tigen Gesezes Kommunalgarden daselbst bestehen, deren Soribetebien im Jhnteresse des Orts nothwendig erscheint und der Stadtrath nebst, den Stadt- verordneten, beziehentlich die Gemeinde-Obrigkeit nebst dem Gemeinde-Rath, darauf antragen, von dem Ministerium des Jnnern deren Beibehaltung auf bestimmte ‘over unbestimmte Zeit ausnahmsweise gestattet werden,

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welche Entschädigung einem Kommandanten außerdem gewährt werden soll, darüber hat der Stadtrath nah vorher eingeholtem Gutachten des Kommunalgarden - Ausshusses und beziehentlih unter Zustimmung der Gemeindevertreter zu entscheiden,“

In dieser Fassung wird §. 9 na einigen erläuternden Be- merkungen des Herrn Staats-Ministers von Friesen ohne Debatte eitistimmig angenommen. g§. 10 findet in der Fassung der Regie- rungsvorlage ohne Debatte Annahme, §. 11, welcher die Bestimmung enthält, daß die wegen Dienstvergehen zu er- kennenden Disziplinarstrasen bis zu 14 Tagen Arrest oder 10 Rthlr. Geldstrafe ansteigen können, führte eine längere De- batte herbei. Die Deputation hat denselben unverändert zur An- nahme empfohlen. Der Abgeordnete Meisel hält die hier ange- seßten Strafen nicht für ausreihend, wenn der Zweck des Gesebes nicht verfehlt werden solle. Jhm stimmen die Abgeordneten von Nostiß und Sachße bei, Herr Staats-Minister von Friesen und der Königliche Kommissar weisen jedoch darauf hin, daß neben diesen Strafen selbstverständlich das Kriminal-Gesepbuch in Geltung bleibe, und halten es nicht für geeignet, Bestimmungen aus diesem in das vorliegende Gese zu übertragen. Die Abgeordn. Ha ber = forn, von Criegern, der Referent und Dr. Kunþ\ch, Die in materieller Beziehung mit dem Abgeordn. Meisel übereinstimmen, treten do der lehteren Ansicht bei und fürchten, daß bei höheren Strafsäßen diese nur auf dem Papier stehen, in der Wirklichkeit aber selten in Anwendung gebracht werden würden. Nachdem aus einer von der Kommission zur Reorganisation der Kommunalgarde zu Dresden eingereichten Eingabe, zur Unterstüßung der Ansicht des Abgeordneten Meisel, eine längere Stelle durch den Referenten vorgetragen worden war, beantragt Abgeordneter Meisel: „die Kammer wolle den §. 11 nur provisorisch gelten lassen und die Staatsregierung ersuchen, der nächsten Stände-Versammlung verhält- nißmäßigere Strafbestimmungen über Disziplinarvergehen vorzule= gen, auch die Strafverfügung nicht durch Ausschüsse, sondern durch rihterlihe Behörden, wie es von den dresdner Petenten beantragt worden sei,“ bewirken lassen. (Findet zahlreiche Unterstüßung.) Präsident Dr. Haase bringt dagegen folgenden Antrag ein, der ebenfalls zahlreich unterstüßt wird, durch den zugleih der Deputa- ti ns - Antrag zu §. 13 erledigt werden würde: „§. 11 abzulehnen und die Staatsregierung zu ermächtigen, {hon jeßt und vor Er- lassung des neuen Disziplinar-Regulativs die wegen Dienstvergehen im Disziplinar=Regulativ enthaltenen Strafen auf 14 Tage Arrest oder 10 Rihlr. Geldstrafe zu erhöhen und damit den Antrag zu verbinden, das auf strengere Handhabung der Disziplin gerichtete Regulativ der nächsten Ständeversammlung zur nachträglichen Ge- nehmigung vorzulegen.“ Der Abgeordn. Haberkorn erklärt sich gegen beide dieser Anträge und hält an der Regierungs - Vorlage fest, Staats = Minister von Friesen macht folgenden Vermitte- lungsvorschlag, mit dem sich die Majorität der Deputation einver- standen erklärt: „die Kammer wolle die Regierung ermächtigen, ein neues Disziplinar- Regulativ im Verordnungswege zu erlassen und beantragen, daß dasselbe der nächsten Ständeversammlung zur nah=- träglichen Genehmigung vorgelegt werde, in demselben aber beson- ders auf angemessene Verschärfung der Dieziplinarstrafen und eine hinreichende Garantie für eine strenge Handhabung der Disziplin und eine fügliche Zusammensezung der erkennenden Behörde Rüd- sicht genommen werde.“ Präsident Dr. Haase sowobl als auch der Abgeordnete Meisel ziehen hierauf ihre Anträge zurück. Die Ahb- geordneten Haberkorn, Sachße und Kölz sprechen sich für die pure Regierungsvorlage aus. Bei der Abstimmung wird der nunmeh- rige Majoritätsantrag (Vorschlag des Herrn Staatsministers von Friesen) gegen 11 Stimmen angenommen und in Folge desselben g. 11 mit gleicher Stimmenzahl abgelehnt. §. 12 wird ohne De- batte unverändert angenommen. §. 13 des Geseßentwurfs lautet: „Das Ministerium des Jnnern is ermächtigt, das Disziplinar-=Re- gulativ insoweit abzuändern, als zur strengen Handhabung der Disziplin erforderlih ist, und hierauf das revidirte Disziplinar- Regulativ im Verordnungswege zur Nachachtung bekannt zu machen.“

Der Deputation erschien jedoch das jeut zu berathende Geseh selbst nicht als passender Ort, an welchem diese Ermächtigung aus zusprechen is, weshalb sie beantragt: „Die Kammer möge § 13 zwar ablehnen und somit den Ausfall dieses Paragraphen beschlie- ßen, die erwähnte Ermächtigung aber in die ständische Schrift auf- nehmen und hieran die Bedingung knüpfen, daß das im Verord- nungswege zu erlassende Disgziplinar-Regulativ der nächsten Stände- Versammlung zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werde.“ Es wurde §. 13 einstimmig abgelehnt, der übrige Jnhalt des De- putations-Antrags aber durch den bei §. 11 angenommenen Antrag für erledigt erflärt. §. 14 wird von der Deputation in folgender veränderter Fassung zur Annahme empfohlen: „Sollte an Orten, wo vorher eine Kommunalgarde organisirt gewesen is}, eine solhe zur Zeit der Publication gegenwärtigen Gesehes nicht bestehen und der sofortige Wiedercintritt derselben aus ir- gend einem Grunde bedenklich erscheinen, so hängt es von dem Ermessen des Ministeriums des Jnnern ab, seiner Zeit zu bestim- men, wenn dieser Wicedereintritt zu erfolgen hat.“ Durch den bei §. 11 gefaßten Beschluß wird jedoch dieser Antrag ebenfalls für erledigt erachtet und §. 14, so wie auch §. 15, nach der Regierungs- Vorlage angenommen. Bei der Schlußabstimmung wird der ganze Geseß=Entwurf mit den beshlosscnen Modificationen von der Kam- mer gegen vier Stimmen (von Nostiß, von Beschwibß, Riedel und von Einsicdel-Scharfeustein) angenommen. Die im Betreff des Kommu- nalgarden - Instituts eingegangenen Petitionen werden durch diesen Beschluß theils für erledigt erklärt, theils (die aus Dresden) der Staats - Regierung zur Erwägung und nach Befinden zur Berü- sichtigung übergebcn. Jn Bezug auf eine nachträgliche Petition des árztlihen Vereins in Leipzig um gänzliche Befreiung der Aerzte vom Kommunalgardendienste beschließt die Kammer: „Diese Petition auf si beruhen zu lassen.“

Hannover. Hannover, 6. Febr. (Ztg. f. N. D.) Die Berathungen über die Neuorganisation der Provinzial-Landschaften haben bei der hiesigen Landschaft ihr Ende erreiht. Jm großen Ausschusse der verschiedenen landschaftlichen Kurien fand heute eine Einigung der Kurie der Prälaten mit derjenigen der Städte und freien Grundbesißer statt, so daß nunmehr ein von der Majorität gefaßter Landtagsbeshluß vorliegt. Dieser Einigung liegen im Wesentlichen die Kommissions - Vorschläge zu Grunde z die Ritter haben gegen die Gültigkeit eines von „zwei Kurien gefaßten Be- \chlusses Protest eingelegt.

Baden. Karlsruhe, 5. Febr. (K. Z.) Nachdem die Functionen des Geh. Raths Schaaff als Generalkommissär bei den Königl. preußishen Truppen aufgehört, hat die Großh. Regicrung für angemessen crachtet, diejenigen Befugnisse, welche demselben gleich den außerordentlichen Landeskommissären durch die höchste Entschließung vom 27. Juni 1849 übertragen wurden, und welche auch jebt noch während des Kriegszustandès fortdauern , den jeßi- gen Verhältnissen anpassend zu reguliren, Hiernach liegt dem Ge- neral-Laändeskommissär die Ueberwahung der mit der Handhabung der Geseße und Verordnungen über den Kriegszustand beauftrag- ten (Civil-) Exekutivbehörden ob; er hat si{ch zu verlässigen, daß

und wie die desfallsigen Vorschriften zum Vollzug kommen und da- hin zu wirken, daß die Aufgabe des Kriegszustandes Erhaltung der öffentlihen Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf die zweck- mäßigste Weise gelö| werde.

Scbleswig-Solstein. Kiel, 3. Febr. (B. H.) An die bereits mitgetheilte Staats-Rechnungsablage knüpft sich eine Fort- sebung für die Zeit vom 1ften bis 28sten v. M. A. Für das Rechnungsjahr 1850 hat in jenem Zeitraume kie Einnahme 652,637 Mk. 107 Sch. betragen, die Ausgabe aber a) für den Civil - Etat 361,959 Mk. 133 Sch., b) für den Militair - Etat 1,348,889 Mk, 3X Sch., c) von den erstatteten Armee-Verpflegungskosten (Abtrag auf die Zwangsanleihe pro 1849) und von den freiwilligen Gaben 189,161 Mk. 15 Sch., im Ganzen 4,900,010 Mk. 2; Sch. Die hieraus erwachsene Mehrausgabe von 1,247,372 Mk. 8 S. von dem Kassebchalt von 3,588,319 Mk. 6 Sch. abgezogen, ließ mitbin nur einen Behalt aus dem Jahre 1850 von 2,340,946 Mk. 14 S. am 28sten v. M. zurück. B. Für das Rechnungsjahr 1851 war die Einnahme in dem fraglihen Zeitraume 144,141 Mk. 48 S und die Ausgabe a) für den Civil - Etat 291,938 Mk. 15 Sch., b) für den Militair - Etat 1,432,468 Mk. 145 Sch., c) von den freiwilligen Gaben 11,273 Mf. 13 S(., im Ganzen 1,735,680 Mk. 13 Sch. Die Mehrausgabe beträgt demnach 1,591,539 Mk. 85 Sch., und shwindet daher der obige Kassebehalt am 28. Januar 1851 auf cinen Rest von 749,407 Mk. 55 Sch. Eine Anlage giebt folgende Uebersicht der bis zum 28. Januar 1851 von den deutschen Regierungen erstat- tetcn Verpflegungskosten. Von dem Fürstenthum Waldeck sind be= zahlt 12,500 Mk, von dcm Herzogthum Nassau 85,000 Mk. und 52,816 Mk. 3 Sch., zusammen 137,846 Mk. 3 Scch., von dem Herzogthum Braunschweig 75,000 Mk., von der koburg-gothaischen Regierung 12,500 Mk. und 5000 Mk., zusammen 17,590 Mk, von der Großherzoglich hessischen Regierung 14,159 Mk. 9 Sch., von dem Herzogthum Anhalt - Bernburg 5250 Mfk., von dem Großßherzog- thum Oldenburg 24,989 Mk. 6 Sch., von dem Großherzogthum Baden 49,367 Mk. 8 S. (außerdem ein Wechsel von 19,926 mk.

Bco., welcher am 25. Jannar 1851 fállig geworden, jedoch noch

nicht eingegangen is), von dem Fürstenthum Lippe-Detmold 17,500 Mf. Die Gesammtsumme beträgt also 354,082 Mk. 10 Sch. Hiervon sind angewiesen als Abtrag auf die Zwangs - Anleihe pro 18492 den 6. Januar 1504 108,933 Ml 87 S0, ven LVten 69/595 Vil 32 S0, ven L3ten 20410 M 97 S, den L6ten 422 Mk. 14 S(., den 22sten 140 Mk. 6% Sch., im Ganzen 241,602

Mk. 52 Sch. Der Kassebehalt ist demnach 112,480 Mk. 45 Sch.

Kiel, 6. Febr. (H. N.) Gestern ist das Generalkommando der Armee hierher verlegt worden, Man erwartet jeßt sofort das Zusammentreten des Generals vou der Horst mit den Bundeskom- missarien zur Berathung über die künftige Formirung der holstein- \hen Armee, Die Leitung des Kriegsdepartements ist dem Oberst lieutenant der Artillerie von Seweloh, bisher Chef der ersten Ab- theilung des Departements, welcher bereits seine Enilassung aus diesseitigem Dienst genommen hatte, übertragen worden. Mit der obersten Civilbehörde stcht die Militairverwaltung indessen nach wie vor in keiner Verbindung.

(D. R.)- Jn Beziehung auf das von der früheren Regterung erlassene Gese über die Emittirung von Kassenscheinen is mitzu- theilen, daß dasselbe, so wie mehrere andere zwar aufgehoben wer- den, jedoch werden die im Cours befindlichen Zettel niht demen- tirt, sondern im Vollwerthe anerkannt bleiben. Eine Umstempelung der Kassenscheine wird, wie man hier und dort vermuthet, nicht vorgenommen werden, da dies einestheils zu umständlich, anderentheils erst bei einer definitiven Feststellung angcordnet werden dürfte Die Ordnung des Finanzpunktes wird mannigfache Weiterungen darbieten , indeß is zu erwarten, daß eine Repartirung und Fest- stellung der diesseitigen Staatsschulden-Quote vom Gesichtspunkt der faftischen Verhältnisse keine besonderen Schwierigkeiten darbieten würde. Die Beseßung der Festung Rendsburg durch preußische und österreichische Bundestruppen wird bis zum 12ten d. M. voll- ständig erfolgt sein; die österreichische Vorhut wird am 10ten d. in Rendsburg einrücken und in Neuwerk Quartier nehmen. Der K. K. General Signorini is zum einstweiligen Festungskomman danten ernannt. Während im westlichen Theile des Landes die auf 10—12,000 Mann reduzirte schleswig=-holsteinshe Armee kantonnirkt, werden die Bundestruppen das südöstlihe Holstein beseßen.

Altona, 7 Febr. Det Utonger Viêrtur enthalt tol- gende Bekanntmachung: „Zufolge Schreibens des landesherrlichen und der Bundes-Kommissaien vom hevtigen Tage if der bisherige Chef der 1sten Abtheilung des Departements des Kriegswesens, Oberst-Lieutenant Seweloh, nachdem der General-Major vow Krohn von seinem Amte als Chef des Departements des Kriegswesens entbunden, mit der vorläufigen Führung des Kriegs-Departements beauftragt worden Vorstehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Kiel, den 6. Februar 1851, Departement des Jn- nern. Heintze. A. Baudissin.

(D. R) Nachdem bereits gestern die Quartiermacher des Regiments Schwarzenberg hier eingetroffen, hielt heute das Regî- ment selbst seinen Einzug und besetzte sofort die Wachen. Dasselbe lag bisher in Schwarzenbeck und is gestern Morgen von da aus marsck!rt und hat diese Nacht in Bergedorf gelegen, Vorge|!ern Abend hat der General Signorini an die Soldaten einen Armee- Brfehl erlassen, dessen wesentlichster Theil dahin geht, die Holsteiner Turchaus nicht als Feinde zu bchandeln, sondern als Brüder und Landsleute! Die Division Theiner is bestimmt , die Besaßung Rendsburgs zu bilden und besteht aus den Brigaden Zobel und Signorini. Der Feldmarschall-Lieutenant Theiner wird heute oder spätestens morgen hier erwartet. Von den heute hier añgelangten drei Bataillonen ¡des Regiments Schwarzenberg werden zwei Ba- taillone {on morgen auf der Eisenbahn nah Rendsburg weiter gehen und das Zte Bataillon am Sonntag, an welchem Tage das Regiment Wellington hier einrücken wird. Jedes der Bataillone des Regiments Schwarzenberg ist 1200 Mann stark.

Luxemburg. Luxemburg, 9. Febr. (Fr, J) Gestern Nachmittag hielt unsere Kammer nah ihrer Vertagung die erste Sitzung. Das Ministerium war zugegen, aber viele Deputirten fehlten. Nachdem der General-Verwalter der Finanzen, Herr Norb. Mey, einen Gesch-Entwurf als Kommentar des Pensions-Geseßes vorgelegt, bestimmte die Kammer die Eintheilung ihrer Arbeiten für die gegenwärtige Session. Diese sind hauptsächlich : Feststellung des Verhältnisses der aus politishen Gründen ausschcidenden Ge neral-Administratoren ; Kompetenzerweiterung der Friedensgerichte ; Bestimmung einiger bestrittener Pensionssäße ; Errichtung eines neuen Justiz-Kantons (Vianden) und Verlegung eines Friedens- gerichts. Heute früh -ist wieder Sißung, für welhe ein ncues Münzgeseß an der Tagesordnung steht.

Sachsen-Weimar. Weimar, 6. Febr. (W. Ztg.) In der heutigen Landtags - Sißung kamen zu Kap. XVI, des Etats die für die Forstverwaltung in der Regierungs-Vorlage ent= haltenen Ansäße zur Prüfung, Zur Ausführung der §§. 44 und

45 des Geseßes über die Neugestaltung der Staatsbehörden sind zehn Forstinspectionen eingerihtet worden. Der Ausschuß findet, daß diese De gtntitiion des Institutes der Forstin- spectionen zu kostspielig, niht den von dem außerordentlichen Landtage ausgesprochenen Ansichten gemäß ausgeführt sei, und s{lägt bei den einzelnen Ansäßen bedeutende Abänderungen und Reductionen vor, Geheimer Staats-Rath Thon bemerkt im Allgemeinen, wie der Etat für die Forstverwaltung des Großherzogthums den Vergleich mit anderen Staaten nit zu scheuen habe, und der Regierungs - Kommissar, Ober - Forst- Rath Grebe aus Eisenach giebt im Einzelnen genaueren Auf-= \chluß über die Art und Weise unserer Forstverwaltung; vorzugs- weise der besonderen Pflege und der sorgfältigen Beaufsichtigung, die nur durch cin zahlreiheres Personal von Forstbeamten, durch das Prinzip der kleinen Schläge zu erreichen sei, habe man es zu- zuschreiben, daß der Reinertrag unserer Forsten ein bei weitem höherer sci, als in anderen Ländern. Unsere Forsten tragen auf 140,000 Ader 233,000 Rthlr. ein, oder 1 Rthlr. 20 Sgr. pro Acker, wobei noch in Betracht zu ziehen is, daß ein halb so großer Theil des Ertrages, der an Holzlesen, Reisholz, Waldgras, Streu u. \. w. unmittelbar dem Lande und den Gemeinden zu Gute fommt, in dieser Rehnung nicht mit begriffen ist, während z. B. in Preußen nur 10 Sgr. Reinertrag auf den Acker kommen, in Württemberg 164 Sgr. Durch Mißgriffe von Beamten, in Folge von Mangel an Aufsicht, habe unter den früheren Verhältnissen Der Qa M mebreren Sor U ck Derabor jeyt werden müssen, dadurch ginge unendlich weit mchr verloren, als die Kosten einer sorgfältigen Verwaltung betrügen. Ungleich größer als in der Landwirthschaft sei in dem Forstwesen der Scha Den, den eine nachlässige Verwaltung mit sich bringe, weil sich da oft in zehn und zwanzig Jahren nicht gut machen ließe, was zur rechten Zeit versäumt worden, man möge also niht da sparen wol len, wo die Ersparnisse nur auf Kosten einer guten Verwaltung gemacht werden könnten, Die Abgeordneten Fries, Enders, Kling, Leutbeher machen in Bezug auf die cinzelnen Ansäße mehrfach Ausstellungen geltend. Der Abgeordnete Henß stellt im Laufe der Debatte den Antrag, der Landtag möchte mit der Regierung sich iber ein Minimum vereinigen, und überdies noch im Reserve fonds ihr eine Summe bewilligen. Dieser Antrag wurde ab gelehnt, weil in ihm wcder ein Maßstab für den Betrag des Minimums, noch für die Größe des Reserve-Fonds enthalten sei. Dagegen wurde ein von dem Abg, Enders gestellter Antrag ange nommen, dahingehend, der Landtag möchte den ganzen Forst-Etal der Regierung zurückgeben, mit dem Ersuchen, denselben zu revi- diren, um überhaupt Minderungen, besonders aber in Bezug auf die Zahl der Forsteien, eintreten zu lassen. Dabei wurde geltend gemacht, daß sih namentlih in Bezug auf die Forst-Jnspektoren ebenfalls gewisse Abstufungen hinsichtlich des Gehaltes, wie bei den anderen Forstbeamtenstellen, würden aufstellen lassen. Geh. Staats- rath Thon erklärte, daß, wenn dieser Antrag der Staatsregierung zuginge, sie reht gern diesen Theil des Etats einer nochmaligen Prüfung unterziehen werde.

Wee mal, 7 r Q J) Jn ver heuttaën Land: tags - Sißung wurden die für das Civilbauwesen und das Bergbau - Personal eingestellten Besoldungen genehmigt; eben so die für die Landesvermessung und Katastrirung, für die Fnstandhaltung der Flurkarten und Kataster mit §8500 Rthlrn. be- rehneten Posten. Nachdem hierauf der Landtag auch die zu Kap. 18—21 aufgeführten Spezial-Etats fast durchweg nah den Vor- {lägen des Ausschusses angenommen hatte, wurde derselbe vom Staats-Minister von Wabdorf ersucht, die Berathung über das das Landes-Militair betreffende Kapitel, worüber er {ch ausführ licher ausließ, noch auszuseßen, damit zuvor der betreffende Aus- {uß mit den Regierungs-Kommissarien über diesen Gegenstand die noch wünschenswerthen Vorberathungen halten könnte.

Lübeck. Lübedck, 6. Febr. (Lüb. Ztg.) Heute Nach- mittag gegen 2 Uhr traf das 1ste Bataillon vom Kaiserlich öster- reichischen Regiment Erzherzog Albrecht hier ein. Der nächste Be

immungsort desselben wird Travemünde nebst Umgegend sein, wo Zute bereits österreichische Einquartierung zu morgen angesagt wor

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Bremen. Bremen, / “ebr. (ŒW. Zta) Dey Senat publizirt heute die von ihm und der Bürgerschaft beschlo}senen pro- visorishen Geseße, betreffend die Einführung von Geschwornengerich- en Me Bestrafung von Verbrechen gegen den Staat und Das DreßgeieBß.

GSHamburg. Hamburg, 7. Febr. (H. C.) Hente nach 1 (1hr Mittags is das Kaiserl. Königl, österreichische Jnfanterie-Re- giment Fürst Schwarzenberg (Nr. 19), aus Ungarn bestehend, un- r Anfuhrung des (Henerals Signorini (3 Bataillons, etwa 3500 Mann stark) nebst einer Fußbatterie von § Geschüßen von Berge dorf hier eingetroffen und durch die Stadt sogleih nach Altona weiter gezogen, um nach kurzem Aufenthalte daselbst nach Rends- burg zu gehen. Das Regiment wurde außerhalb des Steinthors von Sr. Excellenz dem Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Lege dit nebst der hier anwesenden Kaiserl. Königl. Generalität em pfangen. Vom Walle begaben sich die Leßteren nah dem Bahn hofe, um die ebenfalls zur Besayung von Rendsburg bestimmten zwei Bataillone des Königl. preußischen Sten Jufanterie- (Leib=-) Regi ments zu empfangen, welches etwa um 25 Uhr unter dem Kommando des Obersten von Mannstein hier eintraf, und von denen vorläufig das ine in St. Pauli, das andere in Hamm einquartiret wurde. Un-

den eingetroffenen Kaiserl, Königl, Generalen befindet sich auch der General von Zobel.

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NMuslanmd.

Frankreich. Gescehgebende Versammlung. Sißung vom 6. Februar. Den Vorslß führt General Bedeau. Die Debatte über Sautayra's Antrag auf Abschaffung der Octrois, wird fortgesept. “Die Repräsentanten unterhalten sich aber wieder gruppenweise so laut, daß die Redner, darunter Leon Faucher gegen den Antrag nicht gehört werden können. Der Antrag wird \chließlich verworfen und die Sißung aufgehoben.

Paris, 6. Febr. Man spricht bereits von einem Amendement, welches am Tage der Debatte über die 1,800,000 Franken Dotation auf die Tribüne gebraht werden solle. Dieses sehr kurz gefaßte Amendement werde auf das bestimmteste jede von den Trägern der Obrigkeit hervorgerufene und in Schuß genommene Subscription verbieten. Nach den diesem Amendement voran gestellten Beweg- gründen wäre jede Aufforderung zu einer solhen Subscription als Mißbrauch der Amtsgewalt zu betrahten. Die Assemblée na- tionale bemerkt bei Erwähnung dieses Amendements: „Art. 62 der Verfassung, welher vom Präsidenten der Republik handelt, lautet: „Er wohnt auf Kosten der Republik und erhält einen jähr-

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lichen Gehalt von 600,000 Fr.“ Einen Gehalt von 600,000 Fr. und keine Dotation und keine Civilliste und nicht das Erträgniß einer mehr oder minder unfreiwilligen Steuer zu Lasten der mehr oder minder von ihm abhängigen Steuerpflichtigen. Wenn der Prinz Louis Bonaparte nicht eine politische Stellung einnimmt, die ihm ein Zutrauensvolum einträgt, konnte er niht nach der Subscription greifen, und seine Freunde begehen eine Unklugheit, wenn, wie man versichert, sie die Unterstüßung des Telegraphen er- halten, um die Anfänge einer großen Manifestation vorzuberciten. Wenn, wie man uns zuverlässig berichtet, sie ohne Zweifel auf ihre Kosten Kommissäre mit dem Auftrage aussenden, um jeden Preis Subscriptionen zu sammeln und namentlich Zeichnungen zu 25 Centimes anzunebmen, die dem Reisenden mit 50 Centimes ver- gütet werden, d. h, mit 50 Franken für hundert Unterschriften. Es scheint, daß diese großmüthige Aufopferung nur den Zweck hat, die Subscription kräftig in Gang zu bringen, sonst müßten diese Freunde eine die Ziffer der Dotation weit übersteigende Kasse zur Verfügung haben.“ Die dreizehn Kommissäre, welche gestern in den Abtheilun- gen für die Prüfung des Dotations-Projektes gewählt wurden und gegen dessen Bewilligung sind, vereinigen zusammen 377 Stimmen. Die beiden Kommissäre der Minorität haben zusammen nur 257 Stimmen. Sonach wäre bis jeßt die Dotation mit 131 Stimmen Majorität verworfen. Von den beiden der Dotation günstigen Kom

missären ist der Eine, Dufour, in der 10ten Abtheilung, wie be

merkt wird, nur darum durchgegangen , weil die Legitimisten nicht für Pascal Duprat stimmen wollten. Sonst wären vierzehn Kom missions - Mitglieder gegen und nur eines für die Dotation. Die Dotations - Kommission hat heute Herrn von Mornay und Herrn Druct Desvaux, zwei entschiedene Gegner der Dotation, zum Präsidenten und zum Secretair gewählt. Die Kont mission will ihre Aufgabe möglichst rasch becnden. Der Bericht wird furz, aber mit allen Beweggründen der Verwerfung ausge- stattet sein. Man meiut, der Bericht werde vielleicht {hon mor- gen, die Diskussion, wenn eine solche stattfinde, hon Montag auf die Tagesordnung kommen. Zum Berichterstatter dürfte Combarel de Leyral oder Pidoux gewählt werden. Die leßte Bonapartisten- Sißung im Staatsraths-Gebäude, welche auf 8 Uhr angesagt war, fonnte exst um 10 Uhr Und dann nur mit 90 Vütgltiedern er

öffnet werden, obgleich die Wahl der Dotations-Kommissarien, auf der Tages-Ordnung stand. Das Amendement, welches die Nationalfubscription den Staatsdienern vei bieten soll, wird an- geblich von Cretons, cinem Mitgliede der Dotations - Kommission eingebraht werden, Bei der Kommissionswahl waren gestern 634 Mitglieder anwesend. Thiers, Changarnier, Molé, Berryer, Odi

lon Barrot und Lamertine haben nicht an der Debatte Theil ge

nommen, Unter den Vertheidigern der Dotation nennt man Mon- talembert, Leon Faucher, Daru, Veugnot, Bauchart, Fremy, Godelle, Ducos, Duoy, Lacoste und Wolowski. Dagegen sprachen: Pisca

story, Baze, Chambolle, von Morjoay, Hovyn Tranchère, Jules de Lasteyrie, Drelessert und Creton.

Der Moniteur enthält folgende offizielle Miltheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten: „Ein Journal be richtet, daß im Personal des Departements der auswärtigen An gelegenheiten Veränderungen stattgefunden haben. Jn diesem Verwaltungszweige ist keine Veränderung vorgegangen. Die That=

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sache, so wie die Gründe, welchen dieses Journal sie zuschreibt, sind gänzlich ungegründet.“ Ein Dekret des Präsidenten ernennt Herrn Rief} zum Gene-

ralsecretair des Justiz-Departements.

Großbritanien und Jrland. Parlament. Unter- aus Sis, vom 5. Cer Loud Jon NUell ertlavt, DaB es die Absicht der Regierung sei, im Laufe der Session eine Bill wegen Abschaffung der Stelle des Lord - Lieutenants von Jrland einzubringen. Herrn Hume*s Antrag, daß kein Vorschlag zun Bewilligung öffentlicher Gelder in dem Fach-C omité nah Mitternacht! eingebracht werden solle, wird mit 116 gegen 47 Stimmen ven worfen. Herr Brothertkon läßt sich dadurch nicht abschrecken und beantragt, daß der Prásident die. Sißung regelmäßig um Mitternacht \cchließen möge. Gesundheits - Rücksichten, meint er, machten diese Maßregel nothwendig. Der Antrag fällt mit 108 Stimmen gegen 32, namentlich auf die Bemer fung Sir G. Grey's, daß dadurch die Parlamentss\esslon un gebührlich lange werden müßte. Lord Dudley Stuart: Er hátte gern gewünscht, zu hören, daß zu diejer Zeit allgemeinen Friedens der Einfluß Englands im Auslande gewichtiger sei, als dies, allem Anscheine nach, der Fall sei. Jm vorigen Jahre habe Jhre Majestät dem Hause versichert, sie sei mit Frankreih gemein- schaftlich bemüht, die Angelegenheit der ungarischen Flüchtlinge in der Türkei in einer der Würde und Unabhängigkeit der Pforte ent sprechenden Weise durch ihre freundlicbe Verwendung zu {lichten Nun wäre es sehr erfreulich gewescu, wenn die legte Thronrede sich dahin ausgesprochen hätte, daß die Regierung in ihrer Ver mittlung fortgefahren und daß cs ihr nicht nur gelungen sci, die Türkei des Zwanges zu entheben, diese unglücklichen Männer einem sicheren Tode zu überliefern, soudern daß sle auch so glücklich gewesen, zu verhindern, daß die Türken noch fernerhin dic Kerkermeister der österreichischen Regierung bleiben müßten. Denn es sei wohl bekannt: die túrkische Regicrung habe durchaus nicht den Wunsch, die Ungarn gefangen zu halten, sie sei jedo durch die Vorstellungen und den Einfluß Oesterreichs dazu gezwungen ; und es sei ferner bekannt, daß, wenn die englische Regierung ernst haft und aufrichtig Schritte gethan hätte, die Türken erfreut ge- wesen wären, die ungerechten Forderungen Oesterreichs und Ruß lands zurücszuweisen. (Hört!) Er bedauere, daß die englische Re- gierung bei der Unterdrückung aller fricdlihen Versuche zur Aufrecht erhaltung der Volksfreiheit auf dem Kontinent den sorglosen Beschauer spiele. (Hört!) Oesterreichishes Regiment, gegen das si{h ter edle Lord \o oft ausgesprochen, scheine jeßt allenthalben das vorherrschende zu sein] und, den leßten Berichten zufolge, sei es auch auf die freie Stadt Hamburg ausgedehnt. (Hört!) Herr Hume stellt hierauf an Lord Palmerston die direkte Frage, wie vie Sache der flüchtigen Ungarn auf türkischem Gebiet stehe und ob einige von ihnen befreit wor den wären. Lord Palmerston versichert, daß darüber zwischen Sir Stratford Canning und der Pforte Mittheilungen stattgefunden hátten , mit der Absicht, die Freilassung der Gefangenen zu bewir- fen. Die Bemühungen desselben hätten jedoch noch nicht den ge- wünschten Erfolg gehabt. Einige von den zu Shumla Zurüdckge bliebenen seien in der leßten Zeit nah Konstantinopel transportirt worden, er könne aber nicht angeben, zu welchem Zwecke, ob um sie frei ziehen zu lassen oder an einem anderen Orte zu verwahren. Hierauf wurde der Bericht über die Antworts - Adresse auf die Thronrede angenommen. S

London, 6. Febr. In Dublin hatte man die Thronrede Dienstag Abends einige Minuten nach 11 Uhr; um 2 Uhr Nach- mittags desselben Tages war sle in London verlesen worden. Wi driger Wind hielt das Dampfschiff, welches sie überbrachte, eine volle Stunde länger als sonst in See. Gleich nah ihrer Ankunft wurde eine zweite Ausgabe des Evening Freeman gedrudckt,

dur einen Extrazug nach York expedirt und durch die „Cambria““ nach Amerika gesandt. Es fällt auf, daß in der Thronrede weder der Kolonieen, noch der anglikanishen Kirchenzwistigkeiten die ge- ringste Erwähnung geschah. i ;

In der Westminster-Abtei fand gestern eine Sißung beider Häuser der Convocation oder anglikanischen Kirchen-Versammlung statt. Auf den Antrag des Bischofs von Chichester wurde eine Pe= tition an die Regierung beschlossen, um die Erlaubniß, die lange suspendirt gewesene synodale Thätigkeit der Staatskirche wieder auf- zunehmen ; der Streit mit der römischen Hierarchie habe die Gefahr der Kirche und thren drohendenVerfall gezeigt, dem durch'geistliheMaßregeln und Wiederherstellung ihrer Autorität zur Aufrehthaltung gesun- der Dogmen und Disziplin vorgebeugt werden müsse; es sei zu hoffen, daß Jhre Majestät der Kirche ihre vormalige Freiheit \yno- daler Thátigkeit wiedergeben werde. Der Erzbischof Primas von Canterbury, Prásident des Oberhauses der Convocation, ver- tagte dieselbe darauf bis zum. 28. August. Man hält jedoch die Gewährung dieser Bitten für mehr als zweifelhaft; die Convocation hat im Lauf der Jahrhunderte nur drei- oder viermal stattgefunden, und die vormalige Synodalthätigkeit der Kirche be= schränkte sich auf die Regulirung der Staatsabgaben des Klerus z eine Gewalt geistliher Geseßgebung hat das Parlament niemals der Convocation zugestanden, und nach den Stimmen der leitenden Journale zu schließen, dürfte es auch jeßt keine Neigung dazu haben.

Als die Königin vorgestern vor dem Oberhause aus dem Wa-=- gen slieg, sprang beim Oeffnen des Kutschenschlags die Fensterscheibe und ficl in zahllosen Splittern nieder; die Königin blieb unverletßt, fuhr jedoch ohne Fensterscheibe wieder nach dem Buckingham- Palast zurü.

An der Britannia-Röhrenbrücke über die Menai-Meerenge wird ein großartiges Hotel gebaut, welches die Aussicht auf das wunderbare Bauwerk haben, 521 Fuß lang sein und 500 Betten enthalten wird.

Lord John Russell und Sir George Grey besuchten gestern Nach= mittags das Gefängniß Newgate, um die Anstalten, die für die Ge= sundheit und Pflege der Gefangenen getroffen werden, zu besichti= gen. Sie wurden vom Lord-Mayor, einem Alderman und anderen Personen herumgeführt.

Dánemark. Kopenhagen, 3, Febr. (B. H.) Die Ber lingsche Zeitung meldet, daß der König längere Zeit sich in der Hauptstadt aufhalten werde, und seßt hinzu: „Allerhöchstderselbe wohnt allen Staatsraths-Sibßungen bei, in welchen wichtige Ange- legenkeiten verhandelt werden.

Dem Volksthing ist heute ein Geseßvorschlag über Zulage=- Bewilligungen zum Finanzgeseß von 1850— 51 vorgelegt worden. Der Hauptposten betrifft die außerordentlichen Ausgaben für die Laud- und Scemacht, für welche außer den im Finanzgeseß für 1850 51 enthaltenen 6 Millionen bis Ausgang Januar dieses Jahres noch 1,876,313 Rbthlr. verlaugt werden, vorbehaltlich der Kosten für die Monate ‘Februar und März. Zu den Ausgaben sür das Domainenwesen werden noch 121,052 Rbthlr. 60 Sch., für den Staats - Rath noch 2279 Rbr. sur den Reichstag noch - 70,0C€0 Rbthlr. , für das Ministerium des Auswärtigen noch 20,000 Rbthlr. , für das Junere. noch 14,062 Rbthlr. 49 Sch., für die Justiz noch 5743 Rbthlr. 60 Sch., für das Kultus-Ministerium noch 2000 Rbthlr., für das Finanz- Ministerium noch 60,603 Rbthlr. 32 Sch. und für andere unvor- hergesehene und außerordentliche Ausgaben noch 35,658 Rbthlr. 67 Sch. verlangt. Die Verhandlungen über diesen Geseßvorschlag sind ausgesegt bis zur Rückkehr des Finanz =-= Ministers Grafen Sponneck.

Die Berlingsche Zeitung bemerkt heute, daß zur Deckung cer im Ganzen 35 Millionen betragenden Ausgaben- Erhöhung das Finanz-Minisler'um vollkommen im Stande und nur die Frage set, ob man nicht suchen solle, sich neue Einkünfte zu verschaffen. Zur Beantwortung dieser Frage sei die Debatte ein paar Wochen aus- geseßt, bis Graf Sponneck selbst das Nöthige vorlegen werde.

Der Einzug der rückehrenden Truppen in die Hauptstadt hat Sonntag mit dem Einmarsch der Leibgarde begonnen. Der König hat mit einem Theil der Königlichen Familie und des diplomatischen Corps an dem im Reithause des Schlosses den Truppen gegebenen Festmahle Theil genommen. Der heutige Einzug des 1sten leich ten Bataillons ist in derselben Weise erfolgt. Auch dieses wurde vom Könige vor der Schloß - Kolonade empfangen. Die Ehret pforte war, wie die Berlingsche Zeitung beklagt, mal No nit ferta. Der od E, QIS PL R durch die Stadt geritten, mit Acclamationen und Blu: Jllumination findet nicht statt.

Der kommandirende Obergeneral hat den er nach Bestimmung ber - Kommando úber di ice Gelegenheit s

Tagesbefehle angezeigt, d

At sters am 1, Februar das L ntederlege, UNnD Var ver 9 für ihre Tapferkeit, Disziplin u. |. w. gedankt,

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General Moltke bei Verkündigung dieses die Truppen belobt. Kopenhagen, 9. Febr, Mit hier gefangenen 200 Schleswiger na 1. Februar Abends sind die dänische 550 an der Zahl, in Schleswig angekomm lich bewirthet. Oberst Conradt i penhagcn, is gestorben. Die Gencral - Post - Direction macht, daß die deutsche Post heute Die Flensb, Ztg. enthält folgende a die gegenwärtigen Zeitumstände überh gere Polizeiaufsicht nöthig machen Und eine c derlich ist, mit Rücfsiht auf die, aus der Jnsu kfehrenden Schleswiger, so is es unterm 26. © Ober-Auioritäten und Distrikts-Deputationen auferl geordneten Polizei - Obrigkeiten und Offizialen ziehung nöthigen Jnstructionen mitzutheilen. Dane Ober-Autoritäten und Distrikts-Deputationen zur nöthige nehmung angezeigt, daß, in Folge der Beslimmung des auf dentlichen Regierungs-Kommissärs, allen den Personen, wel Heranrücken der Königl. Armee das Herzogthum lassen haben oder aus demselben ausgewiesen sind, es zugestanden werden kann, zurückzukehren, wenn ihnen de: t ordentliche Regierungs - Kommissär die Erlaubniß dazu mitg theilt hat.

Kopenhagen, 5. Febr. (D. R.) Gestern kam das 1ste

leihte Bataillon und heute das 2te leichte Bataillon hier ene bei die Empfangsfeierlichkeiten dieselben waren. g Die ¿M sten Truppen werden am Donnerstag und folgende Tage hier an- kommen. Gt: G

Der Ober-Befehlshaber der Armee hat am 26. Januar aus dem Hauptquartier Schleswig folgenden Tagesbefehl erlaffen :

In Folge der Bestimmung des Kriegsministers soll das Ober-Kom- t G C