1851 / 43 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nach,“ sagt der Lloyd, „wird [die Kaiserl. Regierung eine ange- messene Entschädigung in Anspruch nehmen.“ Die Oesterr. Korrespondenz sagt:

im Umlaufe stehenden Gerüchte über das Au Ministers des. Kultus und Unterrichts, Grafen dem Ministerium, können wir aus guter Quelle als ganz Lust gegriffen bezeichnen.“ “s r l Dem beitité erwähnten Äntrage der Kommission, den Talon auf Leinengârne roh, d. i. ungebleicht, ungefärbt, ungezwit, drit die Wébereièn und Spinnereien sich erstarken, gorlänsis bai Amt Jahre zu 22 Fl, den Zoll anzuseßen und nas ver O A auf 6 Fl. zu erhöhen, gab die Versammlung UEs Zo R E ihre Zustimmung. Die gebleichten und O Fl E dem Tarif mit 12 Fl. 30 Kr., die rohen Wol R au ( U!“ 1 x gezwirnten zu 12 Fl. 30 Kr. angenommen. Herr Wohlfa t A in seiner Darstellung einen höheren Schuß Mee die been Ap s siens zu erreichen; dort, wo eine große Volksklasse von Hie gung des Zwirnes lebt, würde jonjt leicht von dem das Kontinen bedrohenden England Schaden entstehen, weil die Handgarné un- móglich mit den so weit vorgerückten Ma Gin eie Bart g Os sih in cinen Wettkampf einlassen könnten. Er führt zur L eri dung seiner Angaben die statistischen Daten auf, daß zu dén is reits in Bewegung geseßten 25,000 Spindeln Oesterreichs noch 18,000 fámen von den Fabriken, die im Entstehen begriffen sind: Zt Pottendorf bestehen 8000, in Weigelsdor| 3000, in Schneeberg 5000, in Trautenau 5000, in Parschewiß 300 und in Krumau 1500 Spindeln, wozu nun noch 3000 für Wiesenberg, 5000 für Parschewibß, 5000 für Hohenelbe und 5000 für Trautenau hinzukämenz es wird jedoch der von der Kommission beantragte neue Saß zur Post 64 des Tarifs angenommen. Bei den Baumwollen-Waaren, den gewebten sowohl, mittelfeinen als feinen war die Kommission selbst zum Schuße der einheimischen Jn=- dustrie auf die dringenden Vorstellungen derselben von dem bereits beschlossenen Tarifsabe, 90 und 100 Sl, abgegangen, sie ‘erhôöhte den Zollsap um 50 pCt., also auf 75 und 150 Fl. Bei diesen Punkten erhob sich eine lebhaste, sehr heiße, fast gereizte Debatte.

„Die seit einiger Zeit Ausscheiden des Herrn von Thun, aus aus der

Die Herren Winter und Richter wollten es als eine Lebensfrage der Baumwoll-Waaren-Erzeuger und der damit bestehenden Drucke- reien Oesterreichs ansehen, daß der beantragte Zoll auf 90 und 190 Fl. erhöht werde. Herr Winter führté alle erdenklichen Beweise vorz sein Vortrag kam mehr einem Memorandum gleih, das er vorlas. Zu ihrer Unterstüßung traten auch alle Industriellen Oester= reichs, Böhmens, Mährens und Schlesiens in den Kampf, und als deren Repräsentanten die Herren Dr. Neumann, Bischoff, Ganahl, Wohlfahrt und die herbeigezogenen Vertrauensmänner, wie Herr von Portheim aus Böhmen. Dagegen sprachen die Repräsentanten der Landwirthschaft, vorzitglich aus Ungarn, Siebenbürgen, Croaticn ; die Galizianer sprachen sich nicht aus, auch nicht die Vertreter der Lom- bardei, wohl aber stimmten sie mit den Leßteren. Und so kam cs, daß nach einem hißigen Kampse, bei welchem sich vorzüglich Graf Desewfsfy im Juteresse der Konsumenten betheiligte, dcr Zollsaß der Kommission beibehalten und der Antrag der Industriellen mit 22

einer deutschen Marine, ihren Bericht erstattet.

gegen 27 Stimmen verworfen wurde. Herr Winter gab im Namen der österreichischen Industriellen seine Verwahrung zu Protokoll und erklärte, daß bei diesem Zollsaße die österreichische Fabrication zu Grunde gehen müsse. Bei den Bobinets und Spiyen, so wie -ge- stickten Waaren, wurde der beantragte Zollsaß von 2 Fl. 30 Kr. auf 5 Fl, erhöht, Jn der gestrigen Berathung sprah auch Graf Desewfsy den Wunsch aus, es möge der Puukt der Geschästs-Ord- nung genau eingehalten werden, daß die Debatten mündlich gespro-= en, nicht aber als schriftlihe Vorträge abgelesen werden. Die Au stria theilt Folgendes über die gestrige Kongreßsibung mit: Unter Wieder- aufnahme der in der leßten Sißung unterbrochenen Berathung über den Zoll für rohe Leinengarne dreht sich die Debatte insbesondereun die An- träge: 1) der Kommission, den Einfuhrzoll für seßt mit 2 Fl. 30 Kr. zu greifen, ihn aber nach drei Jahren auf 6 Fl. zu erhöhen; 2) des Herrn Abg. Wohlfahrt, den Eingangszoll für Maschinen- garn für jeßt mit 2 Fl. 30 Kr. beizubehalten, für Handgarn je- doch auf 45 Kr. zu ermäßigen z endlich des Herrn Abg. Szabel, für die Garnnummern bis 35 einen Einfuhrzoll von 2 Fl. 30 Kr., über 25 aber von 5 Fl. anzusehen. Bei der Abstimmung entschei= det sich die Mehrheit der Versammlung, unter Ablehnung der übri- gen Amendements, für den Antrag der Kommission, mit dem Zu- sage, daß es der Regierung überlassen bleibe, der Weberei im ge- gebenen Falle angemessene Rückzölle zu gewähren, Der Zoll für gebleihte und gefärbte Leinengarue wird nah dem Tarif-Entwurfe mit 12 Fl: 30 Kr. in der Einfuhr, 2 Kr. in der Ausfuhr beibe- halten. Für gefärbten und ungefärbten Zwirn wird über Antrag der Kommission ein abgefonderter erhöhter Zollsaß beschlossen, und zwar in dem von dem Herrn Abg. Szabel beantragten Ausmaße von 25 Fl, Die Kommission hatte diesfalls einen Zoll von 20 Fl. vorgeschlagen. Bezüglich der Zölle für Wollgarne pflihtete die Versammlung den Entwurf-Säßen bei, und zwar: für rohe 6 Fl. in “der Einfuhr; 1 RKr. in der Nusfsuhr 5 fr gebléichte, dea daevitnte 12 81.30 K Eingangs # + 2 Ke, Ausgangszoll. Hiernach schritt der Kongreß zur Berathung der Webe- und Wirkipaaren, bezüglich deren die Konmission vorab mehrere Aenderungen theils in der Stylisirung der einzelnen Abtheilungen, theils in der Ziffer der Zölle beantragt hatte. Man entschied sich zunächst bei der Baumwollwatta für den Entwurfssab von 5 Fl. Einfuhr- und 1 Fl. Ausfuhrzoll. Auch bezüglich der gemeinsten und gemeinen Baumwollwaaren (nah der neuen Fassung des Textes) wurden die theils {on im Entwurfe enthaltenèn, theils von der Kommission neu beantragten Zölle, nämlich für erstere 20 Fl. in der Einfuhr, 5 Fl. in der Ausfuhr, für- leßtere 50 Fl. in der Einfuhr, 10 Fl. in der Ausfuhr angenommen. Dir Zoll für mittelfeine Waare wird in dem von der Kommission neu bean- tragten Ausmaße von 75 Fl. (im Entwurf 50) in der Einfuhr und 10 Fl. in der Ausfuhr, dann für feine mit 150 Fl. (nah tem Entwurfe 100 Fl.) in der Einfuhr und 25 Kr. in der Ausfuhr angenommen. Für Waaren feinster Art endlich beschließt die Ver= sammlung die Tarifansähe von 2 Fl, 30 Kr. per Pfd. nettò in der Einfuhr und von 50 Kr. per Cir. \porco in der Ausfuhr beizu- behalten.

Bayern. München, 8. Febr. (N. M. Z,) Die feierliche Eröffnung des Landtags hat heute in der durch das Programm fest- estellten Weise durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold Fattgefunden. Die Mitglieder der beiden Kammern waren fast voll záählig dabei anwesend. Am Schlusse der Feierlichkeit erschallté ein dreimal wiederholtes stürmishes Hoch auf Se, Majestät den König. Wie wir vernehmen haben die von beiden Kammern niedergesegten Kommissionen zur Entwerfung ihrer betreffenden Geschäfts-Ordnun- en- bereits ihre Berichterstatter ernaunt. Jene der Kammer der eichsräthe hat Herrn Grafen von Armansperg, jene der Kammer der Abgeordneten den ersten Secretair der Kammer, Herrn Nar (von

Eichstädt) dazu erwählt.

Sachsen. Dresden, 8. Febr. (Dresd. J.) Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat nun au über Pofition 9

200

des außerordentlichen Ausgäbe - Budgets, Beiträge zu Gründung Referent is der Abgeordnete Rittnèr. Da die Verhandlung über diesen Gegen- stand in der Kammer in geheimer Sißung erfolgen wird, so thei= len wir hier den Deputationsbexicht seinem Wortlaute nach mit:

„Wie die geehrte Kammer aus. den (dem außerordentlichen Staats-Budget zu Position 9 beigegebenen) Motivet èxsieht; so erklärt pie Staatsregierung, im Allgêmeinen die Verpflichtung Des König= reichs Sachsen zu diesér Beitragsleistung (226,543 Rthlr.) uicht be anstandenzu können. Dieselbe hat der Deputation die iifassendsten Und vollständigsten Unterlagen im Originale mitgetheilt , welche sowohl auf das ursprüngliche Ausschreiben der Beiträge sämmilicher deut- scher Staaten durch die deutshe National-Versammlung zu Frank- furt a. M. vom 14. Juni 1848 und die hierüber von der proviso- rischen Centralgewalt ergangenen Verordnungen Bezug haben, als au diè mannigfaltigen Verhandlungen betreffen , welche zwischen dem früheren Reichsministerium und der diesseitigen Regierung, so wie neuerdinos zwischen legterer und der Bundès=Central-Kommis- sion wegen der bisher unterbliebenen Auszahlung tieser Beiträge für das Königreich Sachsen, gepflogen worden sind,“

„Die Deputation hat hieraus ersehen, daß die Königlich äch= sische Staatsregierung bereits im Laufe des Jahres 1848 im Allge= meinen die Verbindlichkeit des erfolgten Ausschreibens für das Königreich Sachsen anerkannt, allein die Auszahlung der Summe aus zwci Gründen zurückgchalten hat. Der eine dieser Gründe ist: weil sie die Hoffnung hatte, die Beiträge der einzelnen Staaten zu der ausgeschriebenen Summe von 6 Millionen Thalern nach anderen Grundsäßen unter die einzelncn deutschen Staaten vertheilt zu schen, als wie bei den allgemeinen Beiträgen für Bundeszwecke bisher in Anwendung gekommen sind, der andere: weil sie geglaubt hat, vor der Auszahlung die Genehmigung der Stände hierzu ab= warten zu müssen.“

„Len ersten Grund anlangend, kann die Deputation nicht um= hin, ihr vollständiges Einverständniß damit zu erklären, indem sie nur für zweckmäßig, billig und den Verhältnissen angemessen es er- kennt, die Beiträge zu Bildung und Unterhaltung ciner deutschen Flotte nah einem Maßstabe unter sämmtliche deutsche Staaten ver- theilt zu sehen, welcher mehr im Einklange steht mit dem direkten Nutzen und Gebrauche, den die Einzelstaaten von der Flotte nach threr geographischen Lage größere oder geringere Enlsernung von dem Meeresufcr haben weiden. Unzweifelhaft tritt tie Ge= rechtigkeit eines solchen Vertheilungsmaßstabes um so stärker hervor, je {wächer und lockerer das Band is, was die Einzelstaaten mit einander verbindet, und so lange namentlich, als diese Staaten, in mehrere Gruppen vertheilt, die Geseßbgebung für die materiellen BedÚrfnisse ihres Handels und Verkebrs nah ganz verschiedenen Grundsäßen regeln. Dcr zweite Grund. steht in unmittelbarem Zusammcnhange mit dem ständischen Bewilligungsreht der Stände- versammlung, und ist ebenfalls vollständig zu billigen. Die Depu= tation, in Uebereinstimmung mit den Bedenken der Staats- regierung und in Betracht der gegenwärtigen Verhältnisse: daß cigentlich gar kein Organ vorhanden ist, was die allgemeinen deuts ven Verhältnisse vertriit und in sich vereinigt, kann daher ge= geawärtig nur ihre Zustimmung zu dem bisher stattgefundenen Zu rüdckhalten der Auszahlung aussprechen. ““

„Ueber die Höhe der Summe selbs hat die Deputation Fol-= gendes zu bemerken: Das Ausschreiben vom Jahre 1848 umfaßt die Summe von 6 Millionen Thalern, in zwei gleichen Raten zahl- bar. Bei Anwendung des Vertheilungsmaßstabes, welcher für all- gemeine Bundeszwecke in Anwendung kommt, beträgt die vom Kö- niglichreich Sachsen zu zablende Quote zu jeder dieser Raten 178,198 Fl 49 N oder 119/2060 Nr, 14 Nar. 1 Pf Im Anfange des Jahres 1850 hat nun die Staatsregierung zu einer von der damaligen Bundescentralkommission zu allgemeinen Bundeszwecken ausgeschriebenen Vorshußumlage von 1,200,000 Fl, einen matri fularmáäßigen Beitrag geliescrt von 45,302 Fl, 35 Kr. Dieser Beitrag ist nun nach den neuerlichen Finanzausweisen der Bundes centralfommission von den diesseitigen Marinerückständen in Abzug gebracht und dadurch unsere Rückstände auf die Summe von 384,095 Fl. 3 Kr. reduzirt worden; hiesigerseits is aber gegen diese Abschreibung um deswillen wiederholt und nahdrüdcklih re- monstrirt wordcn, weil im Zugeständniß zu diesim Abschreiben das Anerkenntniß einer Verpflichtung zur unbedingten Leistung dieser Marinebkeiträge hätte gefunden werden können,“

„„Nach Prüfung aller hier cinshlagenden Verhältnisse hat die Deputation nun die Anscht gewonnen, daß die Verpflichtung des Königreichs Sachsen zu Entrichtung eines Beitrags zu Herstellung einer deutschen Marine im Allgemeinen nicht zu verkennen, daß aber die Bedeuken der Staatsregierung, wodurch dieselbe bisher von Auszahlung dieser Summe abgehalten worden ist, wohl begründet sind. Da nun feiner nach den Mittheilungen der Staatsregierung diese Hindernisse noch nicht beseitigt sind, auch vom Standpunkte der Deputation nicht zu überschen ist, wann sie zu beseitigen sein durften, so trägt sie kein Bedenken, der Kammer anzuempféhlen : die ferneren Verhandlungen in dieser Angelegenheit und die Ent- scheidung darüber, wenn der Augenblick gekommen, die Auszahlung der fraglichen Summe zu bewirken, vertrauensvoll in die Hand der Régierung zu legen.“

,„Die Deputation seßt aber hierbei voraus, daß 1) die hohe Staatsregierung auch fernerhin bemüht sein werde, einen billige- ren, mit dcn Verhältnissen, unter denen eine deuts{che Marine ins Leben treten kann, mehr im Einklang stehenden Maßstab für Aufbringung der sämmtlichen Kosten für die deutsche Marine fest- geseßt zu sehcn, als wie derjenige ist, nach welchem bisher diè sür allgemeine Bundeszwecke nöthigen Geldmittel von déñ sämmt- lichen deutschen Bundesstaaten aufgebrächt worden sind; 2) jeden- falls die Auszahlung nit cher erfolge, als bis a) ein wirklihes Central-Organ für die deutschen Bundesstaaten ins Leben, getreten istz b) als uicht mit Zuversicht zu erwarten steht, dgþÞ sämmtliche Bundesstaaten nicht nur die bisher ausgeschriebenen Beiträge, son- dern auch die ferneren, zur Unterhaltung und. Ausbildung der ge- dachten Flotte nöthig werdenden Beiträgè einzahlen werden und namentlich vie beiden größten deutschen Stáaten bei dieser Flottè sih gemeins{aftlich mit den übrigen Staaten betheiligen, I es durch Beiträge an Geld oder durch Stellung ihres Kontingents in nalura,,, ;

„Unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Voraueseßungen von Seiten der hohcn Staats - Regierung rathet die Deputation der

Kammer an: die Bcwilligung zu tventuéller Verausgäbung der suh Pof.

9 des außerörventlichen Ansgábe - Budgets geforderten 213,513 Thlr. auszusprechen“. '

Sc{hleswig-§Holftein, Rendsburg, 9, Febr. (H, C. So eben rxückt v vädishe Generalstab, bte Jona do bei östexreihis{en Generalstab, dur „das Vorwerk und ins Kronen- werk Rendsburg's ein, Dänische Infanterie und Kavallerie folgen in dichten Reihen nah unkd, fassen daselbst Posto. Von den Werken vor Rendsburg und im Kronenwerk weht der Danebrog,

und 0 weit das Auge reiht im Norden von. der Festung sieht man

Danebrogs-Fahnen. Die dänische Besaßung giebt man auf 2000

Mann an.

Mit dem Mittagszuge trafen wic gestern wiederum zwei Ba- taillone Oesterreicher und Preußen hier ein, außerdem zwei Shwa- dronen Kävallerie.

_—Näffss&u. Wiésbaden, 7. Febr. (O. P. A: Z.) Jn der 41sten Sigüig uliseres Landtags ist das Budget der Landes bank Gegenstand der Tagesordnung. Nachdem die Berichtérstatter, Abg. Seüffris und Kalt, gesprochên, véêrthéidigt der Abg. Born seinen Anträg. Nach ihm sprechen Snell, Domainen-Rath Tippel, Dünkelberg, Großmann und Raht. Der Antrag von Born wird mit 19 gegen 16 Stimmen abgelehnt und der von der Kommission aufgestellte mit 26 gegen 9Stimmen angenormen, Berichterstatter Haupt bietet eine Uebersicht von dem Domanial-Budget. Jn dem zweiten Kapital sind an Verwaltungskosten für die Domaine in Anforde- rung gebracht: Forsten 220,015 Fl. 17 Kr., Güter in Zeitbestand 63,276 Fl. 8 Kr., Güter in Erbbestand 3482 Fl. 38 Kr., Güter in cigener Administration 3453 Fl. 49 Kr., Weinberge 37,199 Fl. 34 Kr., Grundrenten 1216 Fl., Badeanstalten 62,597 Fl. 4 Kr., Berg- werke, Hüttenwerke 53,090 Fl. 20. Kr., Fischerei 787 Fl. 51 Kr., Mühlen - und Bannrechte 9230 Fl, 30 Kr., Gebäude 17,310 Gl. l Kr., verkaufte Früchte 343 Fl, 18 Kr.,- Erlasse 12,333 Fl. 13 Kr., nahträglihe Zahlungen aus der Periode von 1816 bis 1850 9744 Fl. 44 Kr. Zusammen 494,050 Fl. 29 Kr., Sämmtliche Be- träge werden nach dem Gutachten der Kommission ohne weitere Dis=- kussion verwilligt, nur úber die zur Unterstüßung der Badeindujstrie angeforderten 23,000 Fl. (20,000 Fl. für das Theater in Wieëba- den und 3000 Fl. für Ems und Langenschwalbach) en!spiunt sich cine heftige Debatte. Die Majorität der Kommission will für das Theater nur 12,000 Fl., unter der Bedingung, daß die Stadt auf Die gejiri= enen 500 Fl. für immer verzichtet, de Minorität (Leisler) 20,000 Fl. verwilligen. Lebterer weist nah, daß die Stadt jährlich bercits gegen 25,000 Fl. (22,000 Fl. Zinsen der Baukosten des Theaters, 11,000 Fl. Zuschuß aus Erhebung eines Gemeindesimpels, 1500 Fl. Kosten der Gasbeleuchtung des Theaters und kleinere Ausgaben) auf kiese für den ganzen Staat wichtige Anstalt verwendete. Es trage hier= nach jeder Bewohner von Wiesbaden hierzu 1 bis 2 Fl. bei. Ueber den Ausgang dieser Verhandlung bemerken wir vorläufig, daß die bisherige Dotation des wiesbadener Theaters auch für tas Jahr 1851 —52 mit 18 gegen 17 Stimmen bewilligt wurde. Am Schlusse der gestrigen Landtags - Sißung machte der Mi- nister - Präsident von Winßingerode der Kammer die Mit- theilung, daß der Vertrag zwischen dem Herzogthum Und der österreichischen Regierung über die Besißung Johannisberg am 31. Zauuar d. J. genchmigt worden sei. Das Ministertum_ Jet bereit, über scin Verfahren Rechenschaft abzulegen. Nach ciner kur zen Darlegung dès Sachverhältnisses bemerkt er, daß der Vertrag dahin abgeschlossen sei, 1) daß Oesterreich die Souverainetät des Herzogthums an der Bcsibung Johannisberg vom 1. Januar d. J. anerkfenve; 2) daß von da Steuern entrichtct werden, die rüdckstän- tigen Steuern aber niedergeschlagen scien, und endlich 3) daß die aus der Domainenkasse für den Johannisberg gemachten Vorlagen mit 7000 Fl. „zurückerstattet würden.

G) De

Lauenburg. Ratzeburg, 7. Febr. (H. É enige Regierung hat an den Feldmarschall-Licutenant von Legeditsch nach Hamburg geschrichen, um cine Verminderung der Einquartierung im Herzogthum Lauenburg, eventuell die Errichtung von Kaiserlichen Magazinen zu erwirken, weil das Land die seitherigen Naturallic ferungen nicht mehr gut machen kann. Der Felimarschall - Lieute- nant, welcher sein Corps nah der Ordre des Kaiserlichen Kriegs Ministeriums nur im Herzogthume aufstellen zu mussen geäußert haben soll, ‘hat geantwortet, daß er aus Rücksichten für das Land bereits einen Theil seiner Truppen im Mecklenburgischen habe ver theilen lassen; er wcrde vielleicht noch mehr thun können, und er= warte darüber cine vom Kriegs - Ministerium erbetene Instruction Es ist daher zu hoffen, daß bald nur etwa 5000 Mann Kavallerie im Lande stationiren werden.

Die gejtern Morgen nah Lübeck marschirten Truppen des giments Erzherzog Albrecht, dessen Batterie noch heute vor tigen Mühlenthore aufgestellt war, blieb dort eine Nacht, um Morgen 7 Uhr nach Warnemünde zu gehe.

Hamburg. Hamburg, 9. Febr. (D. R. er Kaiser liche Scctionsrath, Rilter von Neuwall, welcher bier bei der tim Norden stehenden österreichis{en Armee als Kommissär für die Hec: rcsverpflequng sungiren soll, is angelangt und joll bereits wegen Regelung der unscrem Staate zu leistenden Vergutung gartierten ósterrcihischen Truppen mit unsexcm Senate in handlung getreten sein,

Pir sland,

Desterreich. Venedig, 5. Febr. (G.d. Venez.) Zn & der vom hohen Finanz - Ministerium bewilligten Termin -Sr}treciung behufs der freiwilligen Theilnahme am lömbardisch venetianischen Anleben wurde Zwischen der R. Delegatiou und den Herren Reali Mondolfo, Antonini und Carlo Moschini ein Darlchensverkrag zu Gunsten der Provinz Vencdig für die noch restirente Qumme von 55 Millionen Lire abgeschlossen.

Mitlcanr, # Febr. (O. v. Mil.) Jn Folge dir. Békäunt= machung vom 25. November 1850 haben sich bei der K. K. lombär- dischz-venetianischen Präfektur im Läufè des Januars fi: eiwillige Sub- scriptionen zur lombardisch-venetianischen Auleihe im Gesammtbetrage von 35,996,700 Lire ergeben, von desien bereits 7,808,202 Lire theils in Gold, theils in Silber und tbeilweise in Schabstheinen baar be- zahlt worden sind. Auch für die zweite Rate der Anleihe laufen aus den Provinzen die bezüglihen Quoten in ununterbrochener Folge bei den ófentlichen Kaßen ein,

In Folge

Frankreich. Geschgebende Versammlung. Sißung vom 8. Febrüar. Den Vorsiß führt Dupin. „Piscatory er- stattet den Bericht der Dotations-Kommission. Er lautet: „Meine Herren! Ein Geseßentwurf is Jhnen vorgelegt worden, dem Finanz- Minister für 1851 einen außerordentlichen Kredit von 1,800,000 Fr. für Repräsentätionskoften der Präsidentschaft zu eröffnen, Würde er angenommen, so béeliefe si{ch die Totalsumme der Bezüge des Prä sidenten der Republik aúf 3,420,000 Fränken, und zwar Gehalt 600,000, Repräsentation 600,000, E-hältung des Elysce vom Bud- get der öffentlichen Arbeiten 240,000 Fr., Miethe des Ho!el Casteluäne 35,000 Fr., Prásidenten-Antheil an denUnterjUßungsfonds desMiniste- riums des Junern 150,000 Fr., außerordentlichen Kredit 1,800,000 Fr, zusammen 3,420,000 Fr. Ist bereits einne so bedeutende Summe für die Erhaltung - des Präsidenten im Budget angewiesen, so hatte Ihre Kommission die Frage zu untersuchen: Íst es es räâthlich, diese Be- züge aus Doppelte zu erhöhen durch eine ganz auf unkontrollirbare Ansgaben zu verwéndende Summe. Sie erinnern sich, meine Her- ren, wel{e Motivirung diése Förderung begleitete, Jhre Knmmisa

ordentlihen Zusammentritt der General

sion hielt für gut, den Finanzminister zu vernehmen, welcher auch in Begleitung der“ Minister -des-Innern, der Justiz und“ der öffent- lichen Arbeiten ershien. Auf die an sie gestellten Fragen erwieder- ten die Minister, daß die Regierung sih auf die Motivirung vom Juni 1850 beziehe. Auf die Bemerkung , daß von der Regierung der Krcdit zwar als Supplementar - Kredit verlangt, von Kommis- sion und Versammlung aber nur als außerordentli bewilligt worden sei, bestanden die Minister auf der Jdcntität der Beweg- grunde und erwiederte, man bezwecke diesmal einen außerordenk- lichen und jährlichen Kredit, der zur Deckung der Pflichten des Präsidenten bestimmt sei, der jährlich verlangt werden müßte, um jedweden Präsidenten in den Stand zu seßen, die Würde des ersten Beamten der Republik anständig zu repräsentiren. Nach Anführuag d'eser Erklärungen widmete die Kommission ihré sorgfáltigste Aufmerksamkeit der Würdigung einer Forderung, die unter den gegenwärtigen Umständen die Bedeutung einer politischen Frage ersten Ranges angenommen hat. Man kann in der That nicht verkennen, daß es sich um Wesen unv Stellung der Exekutivgewalt in der Republik, um den von dieser Gewalt seit einiger Zeit geübten Einfluß, die gegenwärtige Stellung der beiden Staatsgewalten, endlih um Art und Weise der Vorbereitung zu Lösung so gewichtiger Fragen handelt, die in naher Zukunft zu lösen Franfreih nah den Bestimmungen der Verfassung berufen ist. Nach gründlicher allseitiger Erwägung der Frage hat die Kommis sion mit 13 gegen 2 Stimmen beschlossen, Jhnen die Verwerfung des Geseß-Entwurfes vorzuschlagen. Wir sind Jhnen Rechenschaft iber die Beweggründe beider Meinungen schuldig. Die Kom mission hat die wörtliche Aufnahme der Minoritäts - Meinung beschlossen, (Sie lautet dahin, daß die Gründe des Anstan- es und der Politik noch wie bei der ersten Dotation be- standen, welche nicht einer citlen Furcht weihen müßten.) Der Präsident habe sein Ministerium nach dem Mißtrauensvotum gewehjelt. Verweigerung des Kredits wäre jeßt in decn Augen des Landes die Fortseßung eines Kampfes, für den die Minorität die Berantwortlichkeit nit auf sich nehmen könne. Die Majorität hat darin iveder eine rihtige Würdigung der Thatsachen, noch der Rechte ge= jehen. Mehrere Mitglieder haben die Konstitutionalität des ver langten Kredits bestritten und auf Artikel 62 der Verfassung verwie jen, welher den Gehalt des Präsidenten auf 600,000 Franken fest- jevt. Dbwohl nun angeblich die Motivirung der Verfassung sväter nen neuen Kredit für Repräsentationskosten zu gestatten chien, war diese Bewilligung doch verfassu1gswidrig. Man darf des- wegen nur auf die Debatte zurückgehen. Die Konmission yat gleihsals gedroht, daß die lebtes Jahr angeführten iußeren Umstände niht mehr existirten. Für die nothwendigen Auslagen der ersten Einrichtung hat die Versammlung gesorgt. Zst das Budget des Präsidenten unter der Forderung des einstands und der Würde? Die Kommission glaubt es nicht. Un sere Gewohnheiten und Glücksgüter erfordern niht mehr. Die Präsidentschaft ist kein Königthum. Der Präsident soll während Amtsdauer der erste Bürger und Beamte sein, nicht mehr. ist nicht das Oberhaupt des Staats, sondern der vollziehenden Die Kommission beantragt daher Verwerfung der Kredit-

Leon Faucher will die Debatte auf Dienstag festge- was mit 358 gegen 306 Stimmen verworfen wird. e findet Montag statt, Tinguy?s Antrag auf außer : Conseils in Revolutions eiten wurde dann mit 3601 gegen 260 Stimmen verworfen und die Sipung wird aufgehoben. |

einer

4

4 0D ( C Parts, 8..

br. Gestern Abend war großer Empfang im Einladungen mehr als gewöhnlih waren versendet , die Sâle daher überfüllt. Der Präsident erschien um 9 jah etwas angegriffen aus und zog sih bald zurück. Viele Usfiziere und Diplomaten, aber sehr wenig Repräsen waren auwesenDd. Drr ncue Kriegs - Minister war erschienen dagegen bemerkte man den Vice-Präsidenten Republik, die Minister und Baraguay d'Hilliers. Der Minister des Jnnern hat heute, und zwar im Namen des anzen Kabinets, den betreffenden Kommissionen erklärt, daß das neme Wahlgeseß auch auf die Präsidentenwahl anwendbar sei, und daß er Pascal Duprat’'s Antrag auf freien Straßenverkauf aller {ournale verwerfe, eventuell aber für Baze's Antrag auf Aufhe-

alles Straßenverkaufs stimme.

2s)

Großbritanien und JZrland. London, 8, Febr.

Marquis von Westminster, Königlicher Oberhofmeister, übcr

Fhrer Majestät vorgestern in Windsor die Adresse des Obe1

zur Antwort auf die Thronrtde der Königin. Die Adres}

des Unterhauses wurde von Herrn William Sebright Lascelles, Parlaments-Mitglied und Haushalts-Oberaufseher, überreicht.

Lord Palmerston giebt heute in Carlton Gardens das erste seie ner wöchèntlichen parlamentarischen Diners; die Einladungskarten sind von Lady Palmerston ausgegeben.

Sir Emerson Tennaut, der neu ernaunte Gouverneur von St Helena, reiste gestern nach Devouport, um sich an Bord der Dampf- Fregatte „Sampson““ nach seinem neuen Bestimmungsort einzuschif- fen. Er war- bisher Secretair Lord Torrington's in Ceylon und ist Verfasser eines gelehrten kulturhistorischen Werkes Shristentzum in Ceylon.

uber das

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Jan, Fädrelandèt.) Se. Majestät der König gedenkt in diescu Ta gen nach Norwegen zu reisen, um den Storthing zu eröffnen; jedoch wirb seine Reise nicht, wie Aftonbladet meldet, den 28sten vor sih gehen, weil dieser Tag des Kronprinzen Namenstag ist und am Hofe mit einem Ball, zu dem an 1000 Personen geladen sind

etert werden joll

Die Stelle des Staatsraths San dströmer ist vorläufig mit Staatsrath Gripenstedt beseßt, welcher früher kein Portefeuille hatte, und der jedenfalls niht im Geringsten der Vermuthung Raum gegeben hat, daß er, der früher Lieutenant gewesen, zur Leitung der Finanzen geeignet sei.

Am 25sten nahmen alle Stände die verschiedenen Vorschläge zu Grund geseßveränderungen vor, welche noch vom vorigen Reichs- tage berrührten, und welche sämmtlich vo" geringer Bedeutung sind, Einer derselben ging darcuf hinaus, daß der Bauernstand künftig seinen eigenen Secretair wählen sollte, wie die anderen Stände, anstait daß diéser fezt vom König bestellt wird, weil der Bauern- stand laut der Verfassung von 1809 nicht für hinlänglich gebildet und erfahren angesehen wird, ihn selbst zu wählen. Der Vorschlag wurde natürlich in allen 4 Ständen genehmigt, nur Herr von Hartmannsdorf konnte sich in diese große Beschränkung der König- lihen Prärogative nicht finden und sprach dagegen. Herr Oberjt- Lieutenant Ekenstien hat dem Verfassungsausshuß einen Vorschlag wegen Beschränkung der Preßfreiheit eingereiht. Jm Bürgerstande hat der Banquier Murén einen Vorschlag wegen eines gleichartigen Briefporto von 4 Sch. Bco. für alle Briefe von 1 Loth Gewicht, und so ferner 4 Sch, für jedes Loth mehr, nebst Einfüh- rung von Briefmarken, eingereiht. Derselbe Stand hat auf den Antrag seines eigenen Ausschusses die Städte Thorshälle, Fal-

, (ges

| |

201

fenberg, Kongsbacka, Sigtuna, Trosa und Skanör, undzwar die drei ersten Städte mit einer ‘täglichen Geldbuße von 1 Rthlr. Bco. und die drei leßten mit einer täglichen Geldbuße von 32 Sch, so lange belegt, bis sie sich Abgeordnete gewählt haben werden. (Man erinnere sich, daß in Schweden die Abgeordneten von ihren Wahlkreisen unterhalten wérden, und daß cs also für eine kléiné Gemeinde cine kostspielige Sache ist, sih einen solchen zu halten; doch ist es gestattet, daß sich mehrere Städte wegen der Wahl eines gemcinsamen Repräsentanten vereinigen.)

ôItáälien, Turin, 5. Febr. (W. Z.) Minister Siccardi ist unpáßlih und soll seine Entlassung eingereiht haben. Der Minister des Innern hat sein Portcfeuille übernommen. Man nennt Selo- pis, der im März 1848 Minister war, als seinen Nachfolger.

Stabsbefchl flagt uber

Kalbermatten's

Rom, :30, Ian l) San das Ver-

belobt das Benehmen der franzöfischen und nhalted er römischen Truppen.

Das Statut zur Regelung der Munizipal - Verhältnisse der S adt Rom besteht aus 28 Paragraphen und ist vom 25. Jauaar datirt. An der Spige der Kommune steht ein vom Papste er- nannter Senator, mit den Attributionen cines Bürgermeisters,

Die excfutive Magistrats-Behörde besteht aus sogenannten Konser=- vatoren, welche über Vorshlag des Gemeinderathes nah Terminen von der Regierung gewählt werden. Der Gemeinderath verstärkt sih mit zwei Abgeordneten jedes Bezirkes ( rione) der Stadt und zwei Mitgliedern der Handelskammer, um zur Wahl neuer Gemein- deräthe zu \{rei!en. Es wird die doppelte Zahl der erforderlichen Mitglieder von dieser verstärkten Versammlung beize chnet; auch in diesem Falle steht die Auswahl der Regierung zu. Der Senator bekleidet seine Würde sechs, die Konservatoren und Gemeinderäthe drei Jahre lang.

Die Congregation für rechtlice Fmmunität hat an das ge- sammte Episfkopat ein Rundschreiben erlassen, welches ihm die neuen Normen bekannt macht, wonach im Jahre 1851, doch nicht länger, das Asylrecht von ihnen gehandhabt werden soll. „Se, Heiligkeit Turchaus nicht be

tmmunitat und na

a A

der Papst,“ sagt die Jnstruction, „erklärt, daß er absichtigt, die Konzilienbeschliüisse rücksichtlich der

mentlich die apostolische Constitution Gregor?’s AIV. Bent dift's X: drs I: Clemens und BVénetilt's XIV. (cum alias, N quo DivItas 7 In SUprenio Justitiae Solio,“ „„ Officii nostri ratio“ aufzuheben. Er will vielmehr, daß alle jene Be stimmungen fortbeachtet werden, nach welchen der Verbrecher der Wohlthat des Asylo verlustig geht, und was die Formalitäten bei der Auslieferung betrifft.‘ Judessin tritt in dieser Hinsicht folgende nähereBe

stimmung hinzu: „Die Bisctöfe werden nach erhaltener allgemeiner Kenntniß von dem Mißbrauch des Asyls bevollmächtigt, die Flücht

linge aus den Kirchen oder anderen unter Klausur stehenden Orten sofort zu entfernen, Mißbrauch wird aber durch Exzesse oder neue Berbrechen innerhalb oder außerhalb des Asyl - Bezirks begangen. Die Verbrecher sollen daun in die kirchlichen Gefängnisse abgeführt und von der Tmmunitäts-Congregation Verhaltungemaßregeln einge

holt werden. Doch werden, was die Congregation auch beschließen möge, jedem Verbrecher trei Tage Frist zu f\reiwilliger Flucht aus dem Asyl verwilligt, ehe er der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgelie= fert wird. Alles übrige von Wichtigkeit ist dem prudente arbitrio der Bischöfe anheimgegeben.““

Den seit einer Reihe von Jahren hier bestehenden beiden pro- testantishen Bethäusern, dem deutschen im preußischen Gesandtschafts Hotel und dem englischen vor der Porta del Popolo, hat sich seit kurzem noch ein drittes, das für Amerikaner, im Vorgebäude des Mausoleums Kaiser Augustus , hinzugesellt. Dieses Zugeständniß ait diè amerikanischen Protestanten, si{ch als religiöse Gemeinde hier konstituiren zu dürfen, ist ein neuer Beweis der römischen Tole ranz. Der Umstand, daß die Kapelle in einem Privathause, in dem belcb‘esten Theile der Stadt, crrichtet worden ist, widerlegt neben bei die irrige Mcinung, als erlaube die päpstliche Regierung den protestantischen Gottesdienst nur in dem Hotel cines protestantischen Gesandten, als natürlichen Vorstandes seiner religiösen Gemeinde, obgleich sie durch das Bestehen der englischen Kapelle vor der Stadt bereits als längst beseitigt betrachtet werden mußte.

Rom, 30, Jan, (Lomb, Venet.) General Oemeau zei gt3 in der leßten Zeit schr große Erbitterung, denn ein revolutionaires und die Soldaten zum Ungehorsam aufsforderndes Plakat, welches r bei Gelegenheit der straßburger Expedition des Präsidenten hatle anschlagen lassen, wurde hier "tn ciner Winkelbuchdruckerci nachge- ruckt und an die Mauerecken angeheftet. Außerdem sind dem fran- zösischen Armec-Polizei-Chef Maugin Anzeigen über Komplotte zu gekommen, wonach die Ermordung des Papstes und des Königs von Neapel beshlossen worden sein soll, Den Brennpunkt dieser Anschläge bildet wieder die Schweiz. Diese Mittheilungen sollen dem General vom pariser Polizeipráfekten Carlier zugekommen sein Ju Folge davon sind leßter Zeit in Neapyei 500 bis 600 Ven haftungen vorgenommen worden, und der General Gemeau hielt cs selbst nicht unter seiner Würde, sich in eine Schenke zu Traste vere, zum „Falken““ genannt, persönlich zu begeben, um die Ver s{hworenen damit bei ihrem nächtlichen Treiben zu überraschen. Das Resultat vou alledem soll sein die Zurücknahme der fünf be reits vom Papste genehmigten organischèn Geseße und fein Ent \ckluß, der Tiara zu entsagen und si in cin Kloster zurückzuzichen

(Fr. B.) Der Jufant Don seinen Wohnsiß in Valla

Madrid, 2, Febr erhalten,

Spanien. Henriquez hat die Erlaubniß dolid zu nebmen.

Folgendes ist der Gese - Entwurf zur Regelung der Staats- \{chuid; Artikel 1, Die spanische Staatsschuld wird geschieden in Z3proz. ewige Rente und tilgbare Schuld. Artikel 2. Die 3proz. ewigeRente theilt sih in konsolidirte und differirte, Die konsolidirte bildet die gegenwärtige 3proz. sowohl äußere, als innere Schuld. Die diffe- rirte wird gebildet, erstens aus dem Nominal - Kapital der gegen wärtigen Iproz. kfonsolidirten äußeren und inneren Schuld, zweitens aus der auf - reduzirten konsolidirten 4#roz. Schuld, drittens aus den Interessen dieser Schulden, welche bis nächstem 30. Juni fällig und nicht bezahlt sind, vorläufig abcr auf die Hälfte reduzirt wer- den. Artikel 3. Die tilgbare Schuld theilt sich in zwei Klassen. Die erste begreift erstens die 5proz, laufende Papierschuld, zweitens die nicht fonsolidirten Vales, drittens die sogenannte provisorisce und diffe- rirte Schuld. Die zweite Klasse begreift die unverzinsliche und passive Schuld. Art. 4, Die im Geseße vom 16, November 1834 begriffenen, wegen Unterlassung der Präsentation niht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes konvertirten Titel der alten äußeren Schuld, werden als krast dieses Geseßes konvertirt betrachtet und zwar mit 5 Kapital in 5proz., mit # in passiver Schuld. Für die Interessen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes. Art. 5. Als konvertirt in Folge dieses Gesekes werden au betrachtet für die Totalzisffer des Staminkapitals in Iproz. konsolidirte Shuld, die liquidirten oder zu liquirenden Schulden, als: amerikanische Fonds, Depots, Bürgschaften, Sklavenschiffe, beseßte Gebäude und ‘englische Prisen. Art, 6. Die liguidirten oder in Liquidirung begriffenen Forderungen aus nach Geseß vom 9, April 1842 zu

j 1

|

j

j

| j \ î i | j | | \

|

î

vergutenden Verlusten werden als zur Hälfte in 5proz. konsolidirte Schuldu. z. H. in“ niht konsolidirte Vales- konvertirt betrachtet Die Regierung behält sreie Hand in Liquidation und Anerkennung der Forderungen. Art, 7. Die in Liquidation \{webenden und zur vorgeschriebenen Zeit präsentirten Forderungen werden als Theil der ihnen geseßlich zuerkannten Schuldenklasse betrachten und treten sofort in die nach gegenwärtigem Gesetze bestimmte Kategorie. Art._ 8. Die neue 3proz. differirte in Gemäßheit gegenwärti- gen Geseßes einzutragende Rente is verzinslich vom 1. Juni 1801, weun die velpxTtiven«: Titel vor 1, Oltober d. J. dez Kommisslson präsentirt werden. Die vor dieser Epoche prá- sentirten haben blos Anspruch auf Zinsgenuß vom Semester na geschehener Präsentation. Die neue Schuld besteht in Schuldschei nen au porteur zu 12,000, 24,000, 48,000 Realen. An den Cou- pons ist Die Zinsen-Progression bis zur volllommenen Consolida- tion der Schuld erslhtlich. Art. 9, Die ewige Z3proz. differirte Rente wird verzinst in den ersten vier Jahren mit 1 pCt.,, in den zwei folgenden mit 14 pCt, und sofort mit ¿ pCt. Steigerung per Doppelsahr bis zum 19ten Jahre, wo sie mit 3 pCt. verzinst wird und den Charakter einer konsolidirten Staatsschuld annimmt. Art. 10. Diese Schuldscheine au porteur der J3proz. ewigen Rente können nach Wunsch der Besißer in Nominal-Schuldscheine umgewandelt werden. Diese wie jene au porteur sind zahlbar in einer Pro- vinztal-Hauptstadt des Königreiches oder auf fremden von der Re- gierung bchufs der Zinsenbehebung zu bezeichnenden Pläßen. Die Nominal - Schuldscheine können stets nach Wunsch der Besißer au porteur umgewandelt werden. Die Regierung wird eine Spezial- Vorschrift für diese Umwandlung erlassen. Art. 11. Alle Konver sions-Operationen werden von der Regierung, und zwar mit Weg- lassung der Bruchtheile des Reals, geordnet. Art. 12, Die ma- Trider offizielle Zeitung wird monatlich den Konversions-Ausweis mit den Nummern bringen. Art. 13. Krieg und Sequestration trefsfen die ins Hauptbuch der spanischen Staatsschuld ein- gctrageite Rente nicht. Art) 14, Die zu tilgende -(amora tistrendè) Schuld get “nt in die Klasse p erigen oder -Tifferirien, Nele sMidern wrd sort Wt derel Tilgung geschritten und dazu angewiesen: 1stens alle dem Staate als herrenlos angehörenden Güter, Rechte oder Privilegien, so wie die aus Reliquats früherer Zuschläge herstammenden Reste; L2tens die Brach -= und Domanial = Ländereien mit Ausnahme der geseßlich den Gemeinden zustehenden z 3tens die zu Staatsgunslen auf dem Gemeinde - Eigenthume (propios) haftenden 20 Prozent; Atens 12 Millionen Realen in Geld, welche von 1852 an im Budget zu -die- sem Zwecke aufgeführt werden. Art. 15, Die ad 1 und 2 bezeich= neten Güter werden in öffentlicher Versteigerung verkauft. Die Be- zahlung geschicht ausshließlich in tilgungsfähiger Papiershuld, und zwar 5 erster und 5 zweiter Klasse. Das Zehntel des Kaufpreises wird beim Erstehen, die anderen neun Zehntel in 9 Jahresraten cingezahlt. Die 20 pCt. der Propios können nur von den Munizi- palitäten an sih gebracht werden. Die 12 Millionen Realen jähr- lich sür die lilgungsfähige Schuld werden öffentlich zugeschlagen. Eine Spezialvorschrist der Regierung darüber wird folgen. Art. 16. Die leitcnde Junta der Schuldregelung, in der bei Beginn jeder Session zu erncuernde 3 Senatoren und 3 Deputirte siven müssen, führt die Geschäfte. Art. 17. Für die vierte im Art. 14

erwähnte Deckung fließen der Junta die Kaufschillingsreste von

| Nationalgütern zu, welhe Die Regierung jeden Monat auf 1 Mil=-

Î Ï

j

j

lion ergänzt. Die Junta darf eine anderweitige Verwendnung dieser

| Fonds? nicht gestatten und haftet solidarisch dafür. Art. 18. DieRen-

ten auf Lebenszeit werden auf { reduzirt und vom Budget bezahlt. Art. 19, Die Kolonialshuld :c. werden Gegenstand eines Spezial= Gesebßes sein. Art. 20. Dic Käufer von Nationalgütern können in neuen Kreditspapieren Zahlung leisten. Art. 21. Ueber den Stamm der Schuld, allfällige Vermehrung des Tilgungsfonds be richtet die Regierung jährlih bei Vorlage des Budgets.“

An der kleinen Börse der Straße Montera fiel Zproz. auf "4/7, Proz. j

1 und unverzinsliche stiegen auf 15 und

Türkei. C C tigen Versprechen, daß die in der türkishen Armec dienenden, von Omer Pascha zum Uebertritte verleiteten österreichischen Handwerker rúückehren dürfen, wird mit dem Vollzuge dieser Verhecißungen im- mer noch sehr gezögert. Nur wenige jener Unglücklichen Monastir entlassen worden. Viele sind elendialich gestorben einer von ihnen, welcher von Offizier auf eine grausa

Weije mißhandelt wurde, hat si{ch f , tleibt

s \, X ¿ ä Widdin, 19. Jan. (Ll) Ungeachtet der vielfäl- V {1

etnem

Koniglich Mittwocl) 1 E Vorstellung : n 1 U Lustspiel Häßlichc

R,

Konigsstadtische Mittwoch, 12. Febr. Gastri Vorstellung.) I

Musik von

{che Opern - in 0 An, erstenmale.)

Preise der Plätze: des ersten Ranges 1 Rt

Donnerstag, 13. Fel oder: Das - liederliche Z Akten, von J. Nestroy.

Freitag, 14. Febr. 3 Akten, von Plôß. Hierauf: 1 Aft, von W, Friedrich.

Kleeblatt

Tp orn (a J Ll Ver wuUun\(ene Prinz

Z Z Wer ißt

mit? Baut

Meteorologische Beobachtungen.

Nack einmalige

Beobachtung

1851.

10. Febr.

Abends 10 Uhr

Nachmittags 2 Ubr.

Morgens 6 Ubr. 342 15‘‘‘Var. 342,53 ‘war. 342 27‘‘‘Par. Quellwärme (a R 4,0‘R 0A4°R| Lg" R, Elusswärme 0,0° R. 5.79 B 4 5 "U. Gi Bodenwärme 85 pCt 68 pCi Ausünstaug | Nebel. heiter. Ntederschlag O. “O | O0S80 OSO Wüärmewechsel f) 4 SO. S0, A p OSO. it 4,1 21° R. 40° R. T7 pCi O80

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt ..

ätti 77 pet. Dunstsättigung ( pl

beiter O80.

)

Wolkenzug -. - -- Ad San

Tagesmittel :