1851 / 43 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nah,“ sagt der Lloyd, „wird [die Kaiserl. Regierung eine ange- messene Entschädigung in Anspruh nehmen.“ i

Die Oesterr. Korrespondenz sagt: „Die seit einiger Zeit im Umlaufe stehenden Gerüchte über das Ausscheiden des Herrn Ministers des Kultus und Unterrichts, Grafen von Thun, pas denr Ministerium, können wix aus guter Quelle als ganz aus der Lust gegriffen bezeichnen. ““ R ;

| Dem Tereite erwähnten Antrage der Kommission, den Tatsag auf Leinengärne roh, d. i. ungebleicht, ungefärbt, Mngea iw A die Wébereién und Spinnereien sich erstarken, ggrläufs paIa O Jahre zu 24 Fl. den Zoll anzuseßen und nah Ver D tor Ke D auf 6 Fl. zu erhöhen, gab die Versammlung des Ze E E ihre Zustimmung. Die gebleichten und Kegwirmieit E f ey dem Tarif mit 12 Fl. 30 Kr., die rohen Wollgarne zu 6 Fl,

; 9 T ’nacnommen. Herr Wohlfahrt suchte gezwirnten zu 12 Fl. 30 Kr. angenomme. L Arner Seile in seiner Darstellung einen höheren Schaß Lar e Q E siens zu erreihen; dort, wo eine große Bol Migue L Lt E gung des Zwirnes lebt, würde sonst leicht von em das Kontinent bedrohenden England Schaden entstehen, weil e e A

ali ; n so weit vorgerüdten 2a So gta móglih mit den so weit vorgerücckte Maschinen C arnen Cug inds sich in einen Wettkampf einlassen kömten. Er führt zur L egtün- dung seiner Angaben die statistischen Daten auf, daß zu dèn be=- reits in Bewegung geseßten 25,000 Spindeln Oesterreichs noch 18,000 fámen von den Fabriken, die im Entstehen begriffen od U Pottendorf bestehen 8000, in WeigelsDorf 9000, in Schneeberg 5000, in Trautenau 9000, in Parschewiß 31100 und in Krumau 1500 Spindeln, wozu nun nod) 3000 für Wiesenberg, 5000 für Parschewiß, 5000 für Hohenelbe und 5000 für Trautenau hinzukämenz es wird jedoch der von der Kommission beantragte neue Saß zur Post 64 des Tarifs angenommen. Bei den Baumwollen-Waaren, den gewebten sowohl, mittelfeinen als feinen war die Kommission selbst zum Schuße der einheimischen Jn= dustrie auf die dringenden Vorstellungen derselben von dem bereits beschlossenen Tarifsaße, 50 und 100 Fl., abgegangen, sie erhöhte den Zollsay um 50 pCt., also auf 75 und 150 Fl. Bet diesen Punkten erhob sih eine lebhafte, sehr heiße, fast gereizte Debatte. Die Herren Winter und Richter wollten es als eine Lebensfrage der Baumwoll-Waaren-Erzeuger und der damit bestehenden Drucke- reien Oesterreichs ansehen, daß der beantragte Zoll auf 90 und 190 Fl. erhöht werde, Herr Winter führté alle erdenklichen Beweise vorz sein Vortrag kam mehr einem Memorandum gleich, das er vorlas. Zu ihrer Unterstüßung traten auch alle Jndustriellen Oester= reichs, Böhmens, Mährens und Schlesiens in den Kampf, und als deren Repräsentanten die Herren Dr, Neumann, Bischoff, Ganahl, Wohlfahrt und die herbeigezogenen Vertrauensmänner, wie Herr von Portheim aus Böhmen. Dagegen sprachen die Repräsentanten der Landwirthschaft, vorziglih aus Ungarn, Siebenbürgen, Croatien; die Galizianer sprachen sich nicht aus, auch nicht die Vertreter der Lom- bardei, wohl aber stimmten sie mit den Leßteren. Und so kam cs, daß nach einem hißigen Kampse, bei welchem sih vorzüglich Graf Desew}ff}y im Juteresse dexr Konsumenten betheiligte, dcr Zollsghß der Kommission beibehalten und der Antrag der Industriellen mit 22

gegen 27 Stimmen verworfen wurde. Herr Winter gab im Namen der österreihischen Industriellen seine Verwahrung zu Protokoll und erklärte, daß bei diesem Zollsaße die dosterreichische Fabrication zu Grunde gehen müsse. Bei den Bobinets und Spißen, so wie -ge- stickten Waaren, wurde der beantragte Zollsaß von 2 Fl, 30 Kr. auf 5 Fl. erhöht. Ju der gestrigen Berathung sprah auch Graf Desewffy den Wunsch aus, es möge der Puukt der Geschäfts-Ord- nung genau eingehalten werden, daß die Debatten mündlich gespro- chen, nicht aber als schriftliche Vorträge abgelesen werden. Die Au stria theilt Folgendes über die gestrige Kongreßsizung mit: Unter Wieder- aufnahme der in der lebten Sibung unterbrochenen Berathung über den Zoll für rohe Leinengarne dreht sich die Debatte insbesondere um die An=- träge: 1) der Kommission, den Einfuhrzoll sür jeßt mit 2 Fl. 30 Kr. zu greifen, ihn aber nah drei Jahren auf 6 Fl. zu erhöhen ; 2) des Herrn Abg. Wohlfahrt, den Eingangszoll für Maschinen- garn für jeßt mit 2 Fl. 30 Kr. beizubehalten, für Handgarn je- doch auf 45 Kr. zu ermäßigen; endlich des Herrn Abg. Szabel, für die Garnnummern bis 35 einen Einfuhrzoll von 2 Fl. 30 Kr., über 25 abér von 5 Fl. anzusehen. Bei der Abstimmung entschei= det sich Die Mehrheit der Versammlung, unter Ablehnung der übri- gen Amendements, für den Antrag der Kommission, mit dem Zu- sage, daß es der Regierung überlassen bleibe, der Weberei im ge- gébenen Falle angemessene Rüzölle zu gewähren, Der Zoll für gebleihte und gefärbte Leinengarue wird nah dem Tarif-Entwnrfe mit 12 Fl. 30 Kr. in dex Einfuhr, 2 Kr. in der Ausfuhr beibe- halten. Für gefärbten und ungefärbten Zwirn wird über Antrag der Kommission ein abgefonderter erhöhter Zollsaß beschlossen, und zwar in dem von dem Herrn Abg. Szabel beantragten Ausmaße von 25 Fl, Die Kommisfion hatte diesfalls einen Zoll yon 20 Fl. vorgeschlagen. Bezúglih der Zölle für Wollgarne pflihtete die Versammlung den Entwurf-Säben bei, und zwar: für rohe 6 Fl. in her Einfuhr, 4 Rr.- in der Ausfuhr; für gebleichte, dee devimnte 12 Sl. 30 K Cinungo e + 2 Kt. Ausgangszoll. Hiernach schritt der Kongreß zur Berathung der Webe- und Wirkwwaaren, bezüglih deren die Konmission vorab mehrere Aenderungen theils in der Stylisirung der einzelnen Abtheilungen, theils in der Ziffer der Zölle beantragt hatte. Man entschied sich zunächst bei der Baumwollwatta für den Entwurfssahz von 5 Fl. Einfuhr- und 1 Fl. Ausfuhrzoll. Auch bezügli der gemeinsten und gemeinen Baumwollwaaren (nah der ncuen Fassung des Textes) wurden die theils {on im Entwurfe enthaltenen, theils von der Kommission neu beantragten Zölle, nämlich für erstere 20 Fl. in der Einfuhr, 5 Fl, in der Ausfuhr, für leßtere 50 Fl. in der Einfuhr, 40 Fl. in der Ausfuhr angènommen. Dcr Zoll für mittelfeine Waare wird in dem von der Kommission neu bean- tragten Ausmaße von 75 Fl. (im Entwurf 50) in der Einfuhr und 10 Fl. in der Ausfuhr, dann für feine mit 4150 Fl. (nah dem Entwurfe 100 Fl.) in der Einfuhr und 25 Kr. in dèr Ausfuhr angenommen. Für Waaren feinster Art éndlih beschließt die Ver= sammlung die Tarifansähe von 2 Fl, 30 Kr. per Pfd. netto in der Einfuhr und von 50 Kr. per Cir. \porco in der Ausfuhr beizu- behalten.

Bayern. München, 8. Febr. (N. M. Z,) Die feierliche Eröffnung des Landtags hat heute in der durch das Programm fest- estellten Weise durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold attgefunden. Die Mitglieder der beiden Kammern waren fast voll= zählig dabei anwesend: Am Schlusse der Feierlichkeit erschallté ein dreimal wiederholtes stürmishes Hoh auf Se, Majestät ven König. Wie wir vernehmen haben die von beiden Kammern niedergesetten Kommissionen zur Entwerfung ihrer betreffenden Geschästs-Ordnun- en: bereits ihre Berichterstatter ernannt. Jene der Kaminer der eihsráthe hat Hexrn Grafen von Armansperg, jene der Kammer der Abgeordneten den ersten Secretair der Kammer, Herrn Nar (von

Eichstädt) dazu erwählt.

Sachsen. Dresden, 8. Febr. (Dresd. J.) Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat nun auch über Position 9

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des außerordentlichen Ausgäbe - Budgets, Beiträge zu Gründung E ues Dle, ihren Bericht erstattet. Referent is der Abgeordnete Rittnèr. Da die Verhandlung über diesen Gegen- stand in der Kammer in geheimer Sipung erfolgen wird, so thei- len wir hier den Deputationsberiht seinem Wortlaute nach mit:

„Wie die geehrte Kammér aus den (dem außerordentlichen Staats-Budget zu Position 9 beigegebenen) Motivelt èxsieht; so eruott die Staatsregierung, im Allgemeinen die Verpflichtung dês Köntg- reichs Sasen zu diesér Beitragsleistung (226,513 Rthlr.) nicht bez anstandenzu können. Dieselbe hat der Deputation die-tmifassendsten ünd vollständigsten Unterlagen im Originale mitgetheilt welche sowohl auf das ursprüngliche Ausschreiben der Beiträge sämmiliher deut- scher Staaten durch die deutshe National-Versammlung zu Frank- furt a. M. vom 14. Juni 1848 und die hierüber von der proviso- rischen Centralgewalt ergangenen Verordnungen Bezug haben , als auch diè mannigfaltigen Verhandlungen betreffen, welche zwischen dem früheren Reichsministerium und der diesseitigen Regierung, so wie neuerdin9s zwischen legterer und der Bundes-Central-Kommis- sion wegen der bisher unterbliebenen Auszahlung t ieser Beiträge für das Königreich Sachsen, gepflogen worden sind,“ :

„Die Deputation hat hieraus ersehen, daß die Königlich säh- sische Staatsregierung bereits im Laufe des Jahres 1848 im Allge- meinen die Verbindlichkeit des erfolgten Ausschreibens sür das Königreich Sachsen anerkannt, allein die Auszahlung der Summe aus zwei Gründen zurückgchalten hat. Der eine dieser Gründe ist : weil sie die Hoffnung hatte, die Beiträge der einzelnen Staaten zu der ausgeschriebenen Summe von 6 Millionen Thalern nach anderen Grundsäpen unter die einzelncn deutschen Staaten vertheilt zu schen, als wie bei den allgemeinen Beiträgen für Bundeszwecke bisher in Anwendung gekommen sind, der andere: weil sie geglaubt hat, vor der Auszahlung die Genéhmigung der Stände hierzu ab- warten zu müssen.“

„Len ersten Grund anlangend, kann die Deputation nicht um- hin, ihr vollständiges Einverständniß damit zu erklären, indem sie nur für zweckmäßig, billig und den Verhältnissen angemessen es er- kennt, die Beiträge zu Bildung und Unterhaltung ciner deutschen Flotte nach einem Maßstabe unter sämmtliche deutsche Staaten ver- theilt zu sehen, welcher mchr im Einklange steht mit dem direktcn Nutzen und Gebrauche, den die Einzelstaaten von der Flotte nach ihrer geographischen Lage größere oder geringere Entfernung von dem Meeresufer haben weiden. Unzweifelhaft tritl tie Ge- rechtigkeit eines solchen Vertheilungsmaßstabes um so stärker hervor, je {wächecr und lockerer das Band ist, was die Einzelstaaten mit einander verbindet, und so lange namentlich, als diese Staaten, in mehrere Gruppen vertheilt, die Gcseßgebung für die materiellen Bedurfnisse ihres Handels und Verkehrs nah ganz verschiedenen Grundsäßen regeln. Dcr zweite Grund. steht in unmittelbarem Zusammenhange mit dem ständischen Bewilligungsreht der Stände- versammlung, und ist ebenfalls vollständig zu billigen. Die Depu- tation, in Uebereinstimmung mit den Bedenken der Staats- regierung und in Betracht der gegenwärtigen Verhältnisse: . daß cigentlich gar kein Organ vorhanden ist, was die allgemeinen deuts ven Verhältnisse vertriit und in sich vereinigt, kann daher ge- genwärtig nur ihre Zustimmung zu dem bisher stattgefundenen Zu- rücckhalten der Auszahlung aussprechen. ““

„Ueber die Höhe der Summe selbst hat die Deputation Fol- gendes zu bemerken: Das Ausschreiben vom Jahre 1848 umfaßt die Summe von 6 Millionen Thalern, in zwei gleichen Raten zahl- bar. Bei Anwendung des Vertheilungsmaßstabes, welcher für all- gemeine Bundeszwecke in Anwendung kommt, beträgt die vom Kö- niglichreich Sachsen zu zablende Quote zu jeder dieser Raten 178,198 Fl. 49 Kr. oder 113,256 Rthlr. 14 Ngr. 1 Pf. Jin Anfange des Jahres 1850 hat nun die Staatsregierung zu einer von der damaligen Bundescentralkommission zu allgemeinen Bundeszwecken ausgeschriebenen Vorshußumlage von 1,200,000 Fl, einen matri- fularmäßigen Beitrag geliefcrt von 45,302 Fl, 35 Kr. Dieser Beitrag ist nun nah den neuerlichen Finanzausweisen der Bundes centralfkommission von den diesseitigen Marinerückständen in Abzug gebraht und dadurch unsere Rückstände auf die Summe von 384,095 Fl. 3 Kr. reduzirt worden z hiesigerseits is aber gegen diese Abschreibung um deswillen wiederholt und nachdrücklich re- monstrirt worden, weil im Zugeständniß zu diesim Abschreiben das Anerkenntniß einer Verpflichtung zur unbedingten Leistung dieser Marinebeiträge hätte gefunden werden können,“

„Nach Prüfung aller hier cinshlagenden Verhältnisse hat die Deputation nun die An\|cht gewonnen, daß die Verpflichtung des Königreichs Sachsen zu Entrichtung eines Beitrags zu Herstellung einer deutschen Marine im Allgemeinen nicht zu verkenien, daß aber die Bedeuken der Staatsregierung, wodurch dieselbe bisher von Auszahlung dieser Summe abgehalten worden ist, wohl begründet sind, Da nun ferner nach den Mittheilungen der Staatsregierung diese Hindernisse noch nicht beseitigt sind, auch vom Standpunkte der Deputation nicht zu überschen ist, wann sie zu beseitigen sein dursten, so trägt sie kein Bedenken, der Kammer anzuempféhlen: die ferneren Verhandlungen in dieser Angelegenheit und die Ent- shcidung darüber, wenn der Augenblick gekommen, die Auszahlung der fraglichen Summe zu bewirken, vertrauensvoll in die Hand der Régierung zu legen.“

,„Die Deputation seßt aber hierbei voraus, daß 1) die hohe Staatsregierung au fernerhin bemüht sein werde, einen billige- ren, mit dcn Verhältnissen, unter denen eine deutsche Marine ins Leben treten kann, mehr im Einklang stehenden Maßstab für Aufbringung der sämmtlichen Kosten für die deutshe Marine fest- geseßt zu sehcn, als wie derjenige ist, nach welchem bisher dié sür allgemeine Bundeszwecke nöthigen Geldmittel von déi sämmt- lihen deutschen Bundesstaaten aufgéebrächt worden sindz 2) jeden- falls die Auszahlung nit cher erfolge, als bis a) ein wirkliches Central-Organ für die deutshen Bundesstaaten ins Leben, getreten istz b) als nit mit Zuversicht zu cxrwarten steht, dgß, sämmtliche Bundesstaaten nicht nur die bisher ausgeschriebenen Beiträge, son- dern auch die ferneren, zur Unterhaltung und. Ausbildung der ge- dachten Flotte nöthig werdenden Beiträgk® einzahlen werden und namentlich vie beiden größten deutschen Staaten bei dieser Flotté sih gemeins{aftliÞh mit Den übrigen Staaten betheiligen, sei es durch Beiträge an Geld oder durch Stellung ihres Kontingents in nalurà,

„Unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Vorauesebungen von Sciten der hohen Staats - Regierung rathet die Deputation der Kammer an:

die Bewilligung zu eventueller Verausgabung der suh Pos, 9 des außerördentlihen Ausgábe - Budgets geforderten 213,513 Thlr. auszusprechen“.

__ Schleswig-Holstein. Reñbsbürg, 9, Febr. (H. C. So ébeù rückt L vênishe Orneralstab, betont do bei österreichischen Generalstab, durch das Vorwerk und ins. Kronëen- werk Rendsburg's ein, Dänische Junfanterie und Kavallerie folgen in dichten Reihen nach und, fassen daselbst Posto. Von den Werken vor Rendsburg und im Kronenwerk weht der Danebrog,

und 0 weit das Auge- reiht im Norden von der Festung sieht man

Danebrogs-Fahnen. Die dänische Besaßung giebt man auf 2000

Mann an. :

Mit dem Mittagszuge trafen wic gestern wiederum zwei Ba=- taillone Oesterreicher und Preußen hier ein, außerdem zwei Shwa- dronen Kävallerie.

„Nässaäu. Wiésbaden, 7. Febr. (O. P. A: Z) In der 4lsten Sigüitg uñseres Landtags is das Budget det Landess bank Sea der Tagesordnung. Nachdem die Berichtérstatter, Abg. Wehtfriy Und Kalt, gesprochên, vértheidigt dér Abg. Born seinen Auttäag. Nach ihm sprechen Snell, Domainen-Rath Tippel, Dünkelberg, Großmann und Raht. Der Antrag von Born wird mit 19 gegen 16 Stimmen abgelehnt und der von der Kommission aufgestellte mit 26 gegen 9 Stimmen angenonimen, Berichterstatter Haupt bietet eine Uebersicht von dem Domanial=Budget. Jn dem zweiten Kapital sind an Verwaltungskosten für die Domaine in Anforde- rung gebracht: Forsten 220,015 Fl. 17 Kr.,, Güter in Zeitbestand 63,276 Fl. 8 Kr., Güter in Erbbestand 3482 Fl, 38 Kr.,, Güter in cigener Administration 3453 Fl. 49 Kr., Weinberge 37,199 Fl. 34 Kr., Grundrenten 1216 Fl., Badeanstalten 62,597 Fl. 4 Kr., Berg- werke, Hüttenwerke 53,090 Fl. 20. Kr., Fischerei 787 Fl. 51 Kr., Mühlen - und Bannrechte 9230 Fl, 30 Kr., Gebäude 17,310 Fl. l Kr., verkaufte Früchte 343 Fl. 18 Kr.,- Erlasse 12,333 Fl. 13 Kr., nadchträglihe Zahlungen aus der Periode von 1816 bis 1850 9714 Fl. 44 Kr. Zusammen 494,050 Fl. 29 Kr., Sämmtliche Be= tráge werden nach dem Gutachten der Kommission ohne weitere Dis- kussion verwilligt, nur úber die zur Unterstüßung der Badeindustrie angeforderten 23,000 Fl. (20,000 Fl. für das Theater in Wieëba- den und 3000 Fl. für Ems und Langenschwalbach) en!spiunt sich cine heftige Debatte. Die Majorität der Kommission will für das Theater nur 12,000 Fl., unter der Bedingung, daß die Stadt auf die géjtri- chenen 500 Fl. für immer verzichtet, de Minorität (Leisler) 20,000 Fl. verwilligen. Lebterer weist nah, daß die Stadt jährlich bereits gegen 25,000 Fl. (22,000 Fl, Zinsen der Baukosten des Theaters, 11,000 Fl. Zuschuß aus Erhebung eines Gemeindesimpels, 1500 Fl. Kosten der Gasbeleuchtung des Theaters und kleinere Ausgaben) auf kiese für den ganzen Staat wichtige Anstalt verwendete. Es trage hier- nah jeder Bewohncr von Wicsbaden hierzu 1 bis 2 Fl. bci. leber den Ausgang dieser Verhandlung bemerken wir vorläusig, daß die bisherige Dotation des wiesbadener Theaters auch für das Jahr 1851 52 mit 18 gegen 17 Stimmen bewilligt wurde. Am Schlusse der gestrigen Landtags - Sißung machte der Mi- nister - Präsident von Winßingerode der Kammer die Mit- theilung, daß der Vertrag zwischen dent Herzogthum und der österreichischen Regierung über die Besibung ZJohannisberg am 31. Januar d. J. genehmigt worden sei. Das Ministerium sei bercit, über scin Verfahren Rechenschaft abzulegen. Nach ciner kur- zen Darlegung dés Sachverhältnisses bemerkt er, daß der Vertrag dahin abgeschlossen sei, 1) daß Oesterreich die Souverainetät des Herzogthums an der Bcsibung Johannisberg vom 1. Januar d. J. anerkfenve; 2) daß von da Steucrn entrichtct werden, die rüdstän- tigen Steuern aber niedergeschlagen scicn, und endlich 3) daß die aus der Domainenkasse für den Johannisberg gemachten Vorlagen mit 7000 Fl zurüdckerstattet würden.

Lauenburg. Ratzeburg, 7. Febr. (H. C.) Die hiesige Regierung hat an den Feldmarschall-Lieutenant von Legeditsch nach Hamburg geschrieben, um eine Verminderung der Einquarkierung im Herzogthum Lauenburg, eventuell die Errichtung von Kaiserlichen Magazinen zu erwirken, weil das Land die seitherigen Iaturallic ferungen nicht mehr gut machen kann. Der Felimarschall - Lieute- nant, welcher sein Corps nah der Ordre des Kaiserlichen Kriegs Ministeriums nur im Herzogthume aufstellen zu müssen geäußert haben soll, hat geantwortét, daß er aus Rücksichten für das Land bereits cîïnen Theil seiner Truppen im Mecklenburgischen habe ver theilen lassen; er wcrde vielleicht noch mehr thun können, und er= warte darüber cine vom Kriegs - Ministerium erbetene Instruction Es ist daher zu hoffen, daß bald nur etwa 5000 Mann Kavallerie im Lande stationiren werden.

Die gestern Morgen nah Lübeck marschirten Truppen des Re- giments Erzherzog Albrecht, dessen Batterie noh heute vor dem dor- tigen Mühlenthore aufgestellt war, blieb dort eine Nacht, um heute Morgen 7 Uhr nah Warnemünde zu gehen.

Hamburg. Hamburg, 9. Febr. (D. R.) Der Kaijer liche Sectionsrath, Rilter von Neuwall, welcher bier bei der im Norden stehenden österreichis{en Armee als Kommissär für die Hec: resverpflegqung sungiren soll, ist angelangt uud soll bereits wegen Regelung der unscrem Staate zu leistenden Vergutung sür die ein gartierten ósterrcihischen Truppen mit unsex(m S in Unter- handlung getreten sein.

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HDesterreich. Venedig, 5. Febr. (G.d. Venez.) Jn Folge der vom hohen Finanz - Ministeriuñ bewilligten Termin - Erstreckung behufs der freiwilligen Theilnahme am lómbardisch - venetianischen Anleben wurde zwischen der R. Delegation und den Herren Reali, Mondolfo, Antonini und Carlo Moschini ein Darlchen@verkrag zu Gunsten der Provinz Vencdig für die noch rèstirènde Summe von 55 Millionen Lire abgeschlossen.

Máäilan®, 4. Febr. (O. b. Mil.) Jn Folge der Békannt= machung vom 25. November 1850 haben sich bei der K. K. lombar- disch-venetiänishen Präfektur im Laufe des Januars f: eiwillige Sub- scriptionen zur lombardisch-venetianischen Anleihe im Gesammtbetrage von 35,996,700 Lire ergeben, von desen bereits 7,808,202 Lire theils in Gold, theils in Silber und tbeilweise in Shäbscheinen baar be- zahlt worden sind. Auch für die zweite Rate der Anleihe laufen aus den Provinzen die bezüglihen Quoten in ununterbrochener Folge bei den óffentlicen Kassen ein,

Frankreich. Gescebgebende Versammlung. Sipung vom 8. Februar. Den Vorsiß führi Dupin. „Piscatory er- stattet den Bericht der Dotations-Kommission. Er lautet: „Meine Hexren! Ein Geseßentwurf is Jhnen vorgelegt worden, dem Finanz- Minister für 1851 einen außerordentlichen Kredit von 1,800,000 Fr, für Repräsentätionskoften der Präsidentschaft zu eröffncn. Würde er angenommen, so beliefe sich die Totalsumme der Bezüge des Pr= sidenten der Republik aûf 3,420,000 Fränken, und zwar Gehalt 600,000, Repräsentation 600,000, E-hältung des Elysèe vom Bud- get der öffentlihen Arbeiten 240,000 Fr., Miethe des Ho!el Casteluäne 35,000 Fr., Prásidenten-Antheil an denUnterüßungsfonds desMiniste- riums des Junñern 150,000 Fr,, außerordentlichen Kredit 1,800,000 Fr, zusammen 3,420,000 Fr. Jst bereits einne so bedeutende Summe für die Erhaltung -des Präsidenten im Budget angewiesen, so hatte Jhre Kommission die Frage zu untersuchen: Ist es es ráäthlich, diese Be- züge aus Doppelte zu erhöhen durch eine ganz auf unkontrollirbare Ansgabeñ zu verwèndende Summe. Sie erinnern sich, ineine Her= rei, wel{che Motivirung diese Förderung begleitete, Jhre Knmmis=

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sion hielt für gut, den Finanzminister zu vernehmen, welcher auch | kenber g, Kongsbacka, Sigtuna, Trosa und Skanör, | undzwar die drei ersten Städte mit einer ‘tägltéhen Geldbuße von

in Begleitung der Minister des-Innern, der Justiz und“ der“ öffent lichen Arbeiten ershien. Auf die an sie gestellten Fragen erwieder- ten die Minister, daß die Regierung sich auf die Motivirung vom Juni 1850 beziehe. Auf die Bemerkung , daß von der Regierung der Kredit zwar als Supplementar - Kredit verlangt, von Kommis sion und Versammlung aber nur als außerordentlich bewilligt worden sei, bestanden die Minister auf der Jdcntität der Beweg- grunde und erwiederte, man bezwecke diesmal einen außerordent= lihen und jährlichen Kredit, der zur Deckung der Pflichten des Präsidenten bestimmt sei, der jährlich verlangt werden müßte, um jedweden Präsidenten in den Stand zu seßen, die Würde des ersten Beamten der Republik anständig zu repräsentiren. Nach Anführuag dieser Erklärungen widmete die Kommission ihré sforgfältigste Aufmerksamkeit der Würdigung einer Forderung, die unter den gegenwärtigen Umständen die Bedeutung ciner politischen Frage ersten Ranges angenommen hat. Man kann in der That nicht verkennen, daß es sich um Wesen unv Stellung der Exekulivgewalt in der Republik, um den von dieser Gewalt seit einiger Zeit geübten Einfluß, die gegenwärtige Stellung der beiden Staatsgewalten, endlich um Art und Weise der Vorbereitung zur Lösung so gewichtiger Fragen handelt, die in naher Zukunft zu lösen Frankreih nach den Bestimmungen der Verfassung berufen ist. Nach gründlicher allseitiger Erwägung der Frage hat die Kommis- sion mit 13 gegen 2 Stimmen beschlossen, Jhnen die Verwerfung des Geseß-Entwurfes vorzuschlagen, Wir sind Jhnen Rechenschaft Uber die Beweggründe beider Meinungen schuldig. Die Kom- mission hat die wörtliche Aufnahme der Minoritäts - Meinung beschlossen, (Sie lautet dahin, daß die Gründe des Anstan- des und der Politik noch wie bei der erstèn Dotation be- ständen, welche nicht einer citlen Furht weihen müßten.) Der Präsident habe sein Ministerium nah dém Mißtrauensvotum gewehselt. Verweigerung des Kredits wäre jeßt in den Augen des Landes die Fortseßung eines Kampfes, für decn die Minorität die Berantwortlichkeit nicht auf sich nehmen könne. Die Majorität hat darin weder eine rihtige Würdigung der Thatsachen, noch der Rccte ge- sehen. Mehrere Mitglieder haben die Konstitutionalität des ver- langten Kredits bestritten und auf Artikel 62 der Verfassung verwie- jen, welher den Gehalt des Präsidenten auf 600,000 Frauken fest= jeßt, Obwohl nun angeblich die Motivirung der Verfassung später einen neuen Kredit für Repräsentationskosten zu gestatten schien, war diese Bewilligung doch verfassu1gswidrig. Man darf des- wegen nur auf die Debatte zurückgehen. Die Kommission hat gleihsalls gedroht, daß die lebßtes Jahr angeführten inßeren Umstände nicht mehr existirten. Für die nothwendigen Auslagen der ersten Einrichtung hat die Versammlung gesorgt. Zst das Budget des Präsidenten unter der Forderung Tes Anstands und der Würde? Die Kommission glaubt es nicht. Un- sere Gewohnheiten und Glücksgüter erfordern niht mehr. Die Präsidentschaft ist kein Königthum. Der Präsident soll während jeiner Amtsdauer der erste Bürger und Beamte sein, nicht mehr. ¿r ist niht das Oberhoupt des Staats, sondern der vollziehenden Gewalt. Die Kommission beantragt daher Verwerfung der Kredit- sorderung, Leon Faucher will dice Debatte auf Dienstag festge- jeßt wissen, was mit 358 gegen 306 Stimmen verworfen wird. Die Debatte findet Montag statt. Tinguy s Antrag auf außer ordentlichen Zusammentritt der General - Conseils in Revolutions zeiten wurde dann mit 361 gegen 260 Stimmen verworfen und dic Zißung wird aufgehoben,

Paris, 8. Febr. Gestern Abend war großer Empfang im Ssyseez 800 Einladungen mehr als gewöhnlih waren versendet worden, die Säle daher überfüllt. Der Präsident erschien um 9 Uhr, jah etwas angegriffen aus und zog sich bald zurück. Viele Generale, Offiziere und Diplomaten, aber sehr wenig Repräsen- tanten waren anwesend. Dir ncue Friegs - Minister war niht erschienen, dagegen bemerkte man den Vice-Präsidenten der Republik, die Minister und Baraguay d'Hilliers.

Minister des Innern hat heute, und zwar im Namen des ganzen Kabinets, den betreffenden Kommissionen erklärt, daß das neue Wahlgeseß auch auf die Präsidentenwahl anwendbar sei, und daß er Pascal Duprat's Antrag auf freien Straßenverkauf aller Fournale verwerse, eventuell aber für Baze's Antrag auf Aufhe- bung alles Straßenverkaufs stimme.

Großbritanien und JZrland. London, 8. Febr. ibc1

Der Marquis von Westminster, Königlicher Oberhofmeister, ül reichte Jhrer Majestät vorgestern in Windsor die Adresse des © hauses zur Antwort auf die Thronride der Königin. Die A des Unterhauses wurde von Herrn William Sebright Lasc Parlaments-Mitgliced und Haushalts-Oberaufseher, überreicht.

Lord Palmerston giebt heute in Carlton Gardens das erste seie ner wöchentlihen parlamentarischen Diners; die Einladungskarten find von Lady Palmerston ausgegeben.

Sir Emerson Tennaut, der neu ernaunte Gouverneur vön St. Helena, reiste gestern nah Devoupeort, um sich an Bord der Dampf= Fregatte „Sampson‘““ nach seinem neuen Bestimmungsort einzuschif- fen. Er war- bisher Secretair Lord Torrington's in Ceylon und ist Verfasser eines gelehrten kulturhistorischen Werkes über das Christenthum in Ceylon.

Schiveden und Norwegen. Stockholm, 25. Jan, Fädrelandèt.) Se. Majestät der König gedenkt in diescu Ta gen nach Norwegen zu reisen, um den Storthing zu eröffnen; jedoch wird seine Reise nicht, wie Aftonbladet meldet, den 28sten vor sich gehen, weil dieser Tag des Kronprinzen Namenstag ist und am Hofe mit einem Ball, zu dem an 1000 Personen geladen sind, ge- feiert werden soll.

Die Stelle des Staatsraths San dströmer ist vorläufig mit Staatsrath Gripenstedt beseßt, welcher früher kein Portefeuille hatte, und der jedenfalls niht im Geringsten der Vermuthung Raum gegeben hat, daß er, der früher Lieutenant gewesen, zur Leitung der Finanzen geeignet sei.

Am 25sten nahmen alle Stände die verschiedenen Vorschläge zu Grundgeseßveränderungen vor, welhe noch vom vorigen Reichs- tage herrührten, und welche sämmtlich von geringer Bedeutung sind. Einer derselben ging darauf hinaus, daß der Bauernstand künftig seinen eigenen Secretair wählen jollte, wie die anderen Stände, anstait daß dièser fezt vom König bestellt wird, weil der Bauern- stand laut der Verfassung von 1809 nicht für hinlänglich gebildet und erfahren angesehen wird, ihn selbs zu wählen. Der Vorschlag wurde natürlich in allen 4 Ständen genehmigt, nur Herr von Hartmannsdorf konnte sich in diese große Beschränkung der König=- lihen Prärogative nicht finden und sprach dagegen. Herr Oberst- Lieutenant Ekenstien hat dem Verfassungsauss{huß einen Vorschlag wegen Beschränkung der Preßfreiheit eingereiht. Jm Bürgerstande hat der Banquier Murén einen Vorschlag wegen eines gleichartigen Briefporto von 4 Sch. Bco. für alle Briefe von 1 Loth Gewicht, und so ferner 4 Sch, für jedes Loth mehr, nebst Einfüh= rung von Briefmarken , eingereiht. Derselbe Stand hat auf den Antrag seines eigenen Ausschusses die Städte Thorshälle, Fal-

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1 Rthlr. Bco. und die drei leßten mit einer täglihen Geldbuße von 32 Sch, so lange belegt, bis sie sich Abgeordnete gewählt haben werden. (Man erinnere sich, daß in Schweden die Abgeordneten von ihren Wahlkreisen unterhalten wêrden, und daß cs also für eine kléine Gemeinde cine kostspielige Sache is, sihch einen solchen zu halten; doch ist es gestattet, daß sich mehrere Städte wegen der Wahl eines gemeinsamen Repräsentanten vereinigen.)

Ftáälien. Turin, 5. Febr. (W. Z.) Minister Siccardi is unpäßlih und soll seine Entlassung eingereiht haben. Der Minister des Innern hat sein Portefeuille übernommen. Man nennt Selo- pis, der im Márz 1848 Minister war, als seinen Nachfolger.

Rom, 30, Jan. (Ll) Ein Stabsbefehl Kalbermatten's belobt das Benehmen der franzöfishen und klagt úber das Ver= nhalted erx römischen Truppen.

Das Statut zur Regelung der Munizipal - Verhältnifse der S adt Rom besteht aus 28 Paragraphen und ist vom 25. Jauaar datirt. An der Spibe der Kommune steht ein vom Papste er- nannter Senator, mit den Attributionen cines Bürgermeisters. Die exckfutive Magistrats-Behörde besteht aus sogenannten Konser- vatoren, welche über Vorschlag des Gemeinderathes nah Terminen von der Regierung gewählt werden. Der Gemeinderath verstärkt sich mit zwei Abgeordneten jedes Bezirkes (rione) der Stadt und zwei Mitgliedern der Handelskammer, um zur Wahl neuer Gemein=- deráäthe zu schreiten. Es wird die doppelte Zahl der erforderlichen Mitglieder von dieser verstärkten Versammlung beize chnet; auch in diesem Falle steht die Auswahl der Regierung zu. Der Senator bekleidet seine Würde sechs, die Konservatoren und Gemeinderäthe drei Jahre lang.

Die Congregation für rechtlide Jmmunität hat an das ge- sammte Episkopat ein Rundschreiben erlassen, welches ihm die neuen Normen bekannt mat, wonach im Jahre 1851, doch nicht länger, das Asylrecht von ihnen gehandhabt werden soll. „Se, Heiligkeit der Papst,“ sagt die Jnstruction, „erklärt, daß er turhaus nicht be absichtigt, die Konzilienbeschlüsse rücksichtlich der Immunität und na mentlich die apostolische Constitution Gregor’s XIV., Bene- dift's XTIT des XID Clemens und Benêdtikt's XIV. „cum alias,“ X QUO Divi In SUpremo Justitiae Solo, Oftcll nostri ratio“ aufzuheben. Er will vielmehr, daß alle jene Be stimmungen fortbeachtet werden, nah welchen der Verbrecher der Wohlthat des Asgls verlustig geht, und was die Formalitäten bei der Auslieferung betrifft. “‘Judcssin trittin dieserHinsicht folgende nähere Be- stimmung hinzu: „Die Bisctöfe werden nach erhaltener allgemeiner Kenntniß von dem Mißbrauch des Asyls bevollmächtigt, die Flücht- linge aus den Kirchen oder anderen unter Klausur stehenden Orten sofort zu entfernen. Mißbrauch wird aber durch Exzesse oder neue Verbrechen innerhalb oder außerhalb des Asyl - Bezirks begangen. Die Verbrecher sollen daun in die kirchlichen Gefängnisse abgeführt und von der Jmmunitäts-Congregation Verhaltungemaßregeln einge holt werden. Doch werden, was die Congregation auch beschließen möge, jedem Verbrecher trei Tage Frist zu sreiwilliger Flucht aus dem Asyl verwilligt, ehe er der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgelic= fert wird. Alles übrige von Wichtigkeit ist dem prudente arbitrio der Bischöfe anheimgegeben.““ ;

Den jeit einer Reihe von Jahren hier bestehenden beiden pro- testantischen Bethäusern, dem deutschen im preußischen Gesandtschafts Hotel und dem englischen vor der Porta del Popolo, hat si seit kurzem noch ein drittes, das für Amerikaner, im Vorgebäude des Mausoleums Kaiser Augustus , hinzugesellt. Dieses Zugeständniß ait die amerikanischen Protestanten, sich als religióse Gemeinde hier fonstituiren zu dürfen, ist ein neuer Beweis der römischen Tole- ranz. Der Umstand, daß die Kapelle in einem Privathause, in dem belcb‘esten Theile der Stadt, crrichtet worden is, widerlegt neben bei die irrige Mcinung, als erlaube die päpstliche Regierung den protestantischen Gottesdienst nur in dem Hotel cines protestantischen Gesandten, als natürlichen Vorstandes seiner religiösen Gemeinde, obgleih sie durch das Bestehen der englischen Kapelle vor der Stadt bereits als längst beseitigt betrachtet werden mußte.

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Rom, 30, Jan, (Lomb, Vênet) General Gemeau in der leßten Zeit schr große Erbitterung, denn ein revolutionaires und die Soldaten zum Ungehorsam aussorderndes Plafat, welches er bei Gelegenheit der straßburger Expedition des Präsidenten hatle anschlagen lassen, wurde hier in einer Winkelbuchdruckerci nachge- druckt und an die Mauerecken angehestet. Außerdem sind dem fran zösislen Armec-Polizei-Chef Maugin Anzeigen über Komplotte zu- gekommen, wonach die Ermordung des Papstes und des Königs von Neapel beschlossen worden sein soll. Den Brennpunkt dieser Anschläge bildet wieder die Schweiz. Diese Mittheilungen sollen dem General vom pariser Polizeipräfckten Carlier zugekommen |

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sein. Ju Folge davon sind lebter Zeit in Neapei 500 bis 600 Ver- haftungen vorgenommen worden, und der General Gemeau hielt cs selbst nicht unter seiner Würde, sich in eine Schenke zu Traste- vere, zum „Falken“ genannt, persönlich zu begeben, um die Ver s{hworenen damit bei ihrem nächtlichen Treiben zu überraschen Das Resultat von alledem soll sein die Zurücknahme der fünf be reits vom Papste genehmigten organischen Geseße und sein Ent \{luß, der Tiara zu entsagen und si{ch in ein Kloster zurücckzuziehen Der Jnfant Don in Valla

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Spanien. Madrid, 2, Febr seinen Wohnsitz

Henriquez hat die Erlaubniß erhalten, dolid zu nehmen.

Folgendes is} der Gesel - Entwurf zur Regelung der Staats- huld: Artikel 1, Die spanische Staatsschuld wird geschieden in 3proz. ewige Rente und tilgbare Schuld. Artikel 2, Die3proz. ewigeRente theilt sih in konsolidirte und differirte. Die konsolidirte bildet die gegenwärtige 3proz. sowohl äußere, als innere Schuld. Die diffe- rirte wird gebildet, erstens aus dem Nominal - Kapital der gegen- wärkigen 5proz. konsolidirten äußeren und inneren Schuld, zweitens aus der auf - reduzirten fkonfolidicten 4Proz. Schuld, drittens aus den Interessen dieser Schulden, welche bis nächstem 30. Juni fällig und nicht bezahlt sind, vorläufig aber auf die Hälfte reduzirt wer- den. Artikel 3. Die tilgbare Schuld theilt sich in zwei Klassen. Die erste begreift erstens die 5proz, laufende Papierschuld, zweitens die nicht fonsolidirten Vales, drittens die sogenannte provisorisc e und diffe- rirte Schuld. Die zweite Klasse begreift die unverzinsliche und passive Schuld. Art. 4, Die im Gejeße vom 16, November 1834 begriffenen, wegen Unterlassung ver Präsentation niht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes konvertirten Titel der alten äußeren Schuld, werden als krast dieses Geseßes konvertirt betrachtet und zwar mit 5 Kapital in 5proz., mit 5 in passiver Schuld. Für die Interessen gelten die Bestimmungen dieses Gesehes. Art. 5. Als konvertirt in Folge dieses Geseßes werden anch betrachtet für die Totalziffer des Stammkapitals in proz. konsolidirte Schuld, die liquidirten oder zu liquirenden Schulden, als: amerikanische Fonds, Depots, Bürgschaften, Sklavenschisfse, beseßte Gebäude und englische Prifen. Art, 6, Die liguidirten oder in Liquidirung begriffenen Forderungen aus nach Geseß vom 9, April 1842 zu

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| Sen pati ad bb v. als zur Hälfte in 5proz. fonsolidirte | Schuld u. z. H. in nicht konfolidirte Vales konvertirt betrachtet | Die Regierung behált freie Hand in Liquidation und Anerkennung | der Forderungen. Art. 7. Die in Liquidation \{webenden und | zur vorgeschriebenen Zeit präsentirten Forderungen werden als Theil | der ihnen geseßlich zuerkannten Schuldenklasse betraten und treten | sofort in die nach gegenwärtigem Gesetze bestimmte Kategorie. | Als 8. Die neue 3proz. differirte in Gemäßheit gegenwärti | gen Geseßes einzutragende Rente ist verzinslih vom 1, Juni | 1851, wenn die respektiven: Titel vor 1, Oktober d. J Dez | Kommisslon präsentirt werden. Die vor dieser Epoche prá- sentirten haben blos Anspruch auf Zinsgenuß vom Semester nach geschehener Präsentation. Die neue Schuld besteht in Schuldschei nen au porteur zu 12,000, 24,000, 48,000 Realen. An den Cou- pons ist Die Zinsen-Progression bis zur volllommenen Consolida- tion der Schuld ersl{htlich). Art. 9, Die ewige 3proz. differirte Rente wird verzinst in den ersten vier Jahren mit 1 pCt,, in den zwei folgenden mit 17 pCt, und sofort mit ¿ pCt. Steigerung per Doppeljahr bis zum 19ten Jahre, wo sie mit 3 pCt. verzinst wird und den Charafter einer konsolidirten Staatss{huld annimmt. Art. 10. Diese Schuldscheine au porteur der 3proz. ewigen Rente können nah Wunsch der Besißer in Nominal=Schuldscheine umgewandelt werden. Diese wie jene au porteur sind zahlbar in einer Pro- vinzial-Hauplstadt des Königreiches oder auf fremden von der Re- gierung bchufs der Zinsenbehebung zu bezeichnenden Pläßen. Die Nominal - Schuldscheine können stets nach Wunsch der Besißer au porteur umgewandelt werden. Die Regierung wird eine Spezial-= Vorschrift für diese Umwandlung erlassen. Art. 11. Alle Konver- sions-Operationen werden von der Regierung, und zwar mit Weg- lassung der Bruchtheile des Reals, geordnet. Art. 12, Die ma- Trider offizielle Zeitung wird monatlich den Konversions-Ausweis mit den Nummern bringen, Art. 13. Krieg und Sequestration treffen die ins Hauptbuch der spanischen Staatsschuld ein- gctrageüèe Rente! niht. «Art: 14, Die zu tlgende «(mora tisirend?) Schuld gl n in die Nase V igen oder -TiNeririen, Nele, sondern mrd s[orert 1 bere Tilgung geschritten und dazu angewiesen: 1stens alle dem Staate als herrenlos angehörenden Güter, Rechte oder Privilegien, so wie die aus Reliquats früherer Zuschläge herstammenden Reste; 2tens die Brach = und Domanial = Ländereien mit Ausnahme der geseblich den Gemeinden zustehendenz 3tens die zu Staatsgunslen auf dem Gemeinde - Eigenthume (propios) haftenden 20 Prozent; Atens 12 Millionen Realen in Geld, welche von 1852 an im Budget zu -die- sem Zwecke aufgeführt werden. Art. 15. Die ad 1 und 2 bezeih= neten Güter werden in öffentlicher Versteigerung verkauft. Die Be- zahlung geschicht ausscließlih in tilgungsfähiger Papierschuld, und zwar 5 erster und 5 zweiter Klasse. Das Zehntel des Kaufpreises wird beim Erstehen, die anderen neun Zehntel in 9 Jahresraten cingezahlt. Die 20 pCt. der Propios können nur von den Munizi- palitäten an sih gebracht werden. Die 12 Millionen Realen jähr- lih für die lilgungsfähige Schuld werden öffentlich zugeschlagen. Eine Spezialvorschrift der Regierung darüber wird folgen. Art. 16. Die leitcnde Junta der Schuldregelung, in der bei Beginn jeder Session zu erncuernde 3 Senatoren und 3 Deputirte siven müssen, führt die Geschäfte. Art. 17. Für die vierte im Art. 14 erwähnte Deckung fließen der Junta die Kaufschillingsreste von Nationalgütern zu, welche die Regierung jeden Monat auf 1 Mil=- lion ergänzt. Die Junta darf eine anderweitige Verwendnung dieser Fonds? nicht gestatten und haftet solidarisch dafür. Art. 18. DieRen- ten auf Lebenszeit werden auf # reduzirt und vom Budget bezahlt. Art. 19, Die Kolonialschuld !c. werden Gegenstand cines Spezial- Gescßes sein. Art. 20. Dic Käufer von Nationalgütern können in ncuen Kreditspapieren Zahlung leisten. Art. 21. Ueber den Stamm der Schuld, allfällige Vermehrung des Tilgungsfonds be= richtet die Regierung jährlich bei Vorlage des Budgets.“ An der kleinen Börse der Straße Montera fiel Iproz. und unverzinsliche stiegen auf 15 und 42

16 +

proz. auf

Türkei. Widdin, 19. Jan. (Ll) Ungeachtet der vielfäl- tigen Versprechen, daß die in der türkischen Armee dienenden, von Omer Pascha zum Uebertritte verleiteten üsterreichishen Handwerke rückehren dürfen, wird mit dem Vollzuge dieser Verheißungen im- mer noch sehr gezögert. Nur wenige jener Unglücklichen sind vom Monastir entlassen worden. Viele sind elendiglich gestorben, und einer von ihnen, welher von seinem : grausam Weise mißhandelt wurde, hat sich selbst e. tleibt

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LKongliche Schausprelc

Mittwoch, 12, Febr. Im Schauspielhause. 30ste Ab Vorstellung: Zum erstenmale: Scarron's Liebe, O in 1 Alt, von Max Ring. Hierauf: nue Lustspiel in Akten, von Häßlicbe, Schwank in 1 Aft, nach Dumanoi1

Donnérstag, 13. Febr. J 1 Vorstellung: Armide, groß luck. Ballets von Hoguet.

Poroise Der Plaße: Y Rthlr. Erster Rang, erster V Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter

P Ui Sgr. Amphitheater 10 Sgr

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Königsstädtisches

Mittwoch, 12. Febr. Gastrolle he Opern - Vorstellung.) 1 Puri in 3 Alten, VU von Bellin erstenmale.)

Preise der Pláäte: des ersten Ranges 1 Rth

Donnerstag, 13. Febr. Sd Lo Nee F . Zauberpo 3 Aktcna, von J. Nestroy. Freitag, 14. Febr. Der verwunschene Prinz fren, von Plöß. Hierauf: Wer ißt mit? ft, von W,. Friedrich.

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3 A 1 A Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtoug-

1851. 10. Febr.

Nachmittags Abends 2 Ubr. 10 Ubr

Morgens 6 Ubr.

342,15 ‘‘‘Par.|342,53‘‘‘Var.|342,27‘‘‘Par. Quellwärme 7,3 B

v. o Luftwärme 4,0‘ R. 04° R | I,9" R. Flusswärme 0,0 * R. Thaupunkt | 57° B 4,5 ° B 46° R. Bodenwärme ¿Éi tzje 5; t ¿

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