1851 / 58 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

P aeb ee: L E

Uber den Wahl-Modus, bezeichnet die Vorschläge des Abgeordneten Krämer in gewisser Beziehung als praktisch, aber nicht als zulässig, protestirt gegen die Behauptung des Dr. Heine, als habe das Aus- \huß - Referat nicht gleiche Sympathieen für die arbeitende Klasse und bittet, den dürren Baum, wie man den Entwurf genann, nicht früher wegzuwerfen, als bis man einen frischen habe; die lei nen Zweige, welche er bisher aus dem frischen Baume hervortrei- ben gesehen, hätten ihn keinesweges bestimmt, den alten Baum ins Feuer zu werfen. Dr. Schmidt vertheidigt die Geschäfts-Abthei- lungen, wobei er es niht an Anspielungen guf die Taftik der Ma- Thinnes den Sectioncn alle wahre Wirksamkeit und Zweckmäßig- feit ab. Man habe von diesen wie von einem Eldorado gesprochen, er habe dies jedoch in der frankfurter National-Versammlung nic! gefunden ; dort hätten sie sih keinesweges als praktis O Kolb sucht scine Ansichten über die Bildung von Geschästs- oth ei-

4 E CRH Das frank rter Parlament könne nicht lungen nohmalszu rechtfertigen. Das [rant E S aae, das de tsche als Muster aufgestellt werden, dort habe eine große RLagEs As Fus: u Verfassungswerk, “alle Gemüther beherrscht, und AOLUNE A B A liches Geshäftsleben niht zur Blüthe gediehen. Was Ubrigene Luf ckchuß der Minorität gegen die Majoritat betreffe, so jei dies ein Grundsaß, den schon Rudhart als Referent über Umbildung du Geschäftsordnung im Jahre 1831 obenan gestellt habe. Redne1 verliest mit Bewilligung der Kammer einge Stellen aus ciner Swrift Mittermaier's, in welchen sich dieser aus vielfach bewährter Erfahrung für die Geschäftsabtheilungen ausspricht. Freiherr von Lerchenfeld: Man habe die Sectionen als eine wahre Panacee sür das parlamentarische Leben hingestellt und eine neue Aera durch die- selben prophezeit. Diese Ansicht könne er nicht theilen, sondern hege noch immer die alten Bedenken gegen die Geschäftsabtheilun- gen. Man habe bezügli der Ausschußwahlen von einer Unter- drúckung der Minorität gesprochen, dies würde in einer billigden- fenden Kammer nie der Fall sein. Es handle sich übrigens nicht mehr um die alten Ausschüsse, sondern der Artikel 32 räume ja der Kammer das volle Recht ein, so viel Ausschusse, als sie nur immer welle, und zwar zu jeder Zeit, zum Nußen des Landes zu bilden. Der Auss{huß dürse aus Gründen der Zweck- máßigkeit und der Zeitersparung nicht mit der Majorität der Kammer im Widerspruche stehen, sonst habe er vergebens gear- beitet. Die Kammermitglieder würden, heiße es, mit den Ge- genständen bei dem Institute der Sectionen näher befaunt , er (Redner) wisse nicht, was denjenigen, welche bisher Lust und Liebe hierzu an den Tag gelegt, im Wege gestanden hátte, sih die geeignete Kenntniß zu erwerben, Der Antrag Crámer’'s auf Ab- theilungen nach Provinzen habe allerdings etwas für sich, was bald erreiht werden würde, ein Abtrennen der Provinzen und eine Zer- reißung Bayerns. Schließlich erinnere er noch bezüglich eines Ci- tates eines Schriftstellers, ohne jedoch diesem nahe treten zu wol- len, daß es gewisse Autoritäten gebe , welche ihre Ansicht mit jeder Auflage wechseln, so daß es immer räthlich erscheine, mit den Cita=- ten au die Auflage anzugeben, um nicht in Kollision zu gerathen. Der Referent N ar reassumirt die Debatte und empsichlt wiederholt das Ausschuß - Referat. Hieran reiht sih die Abstimmung. Der Antrag Kolb?s wird mit 77 gegen 951 Stimmen (vom linken Cen- trum stimmten mit der gesammten Linken nur Wagner von Bay- reuth und Jordan) verworfen und hieraus in der Berathung der übrigen Artikel fortgefahren. Art. 7 —9 werden genehmigt. Bei Art. 10 stellt Lan g den Antrag: statt zwei Prásidenten zu seben: „ein Präsident und zwei Vice-Prásidenten‘\. Statt des Ausdrucks „Secretaire““ {lägt Staats-Minister von Ringelmann „Schrist- führer“ vor. Art. 10 wird mit Verwerfung des Langschhen Amen- dements (gegen 72 Stimmen) und mit Beibehaltung des Ausdrucks „Secretaire““ angenommen. Die Art. 11— 18 werden theils ohne, theils nah furzer Debatte angenommen und hierauf zum Ab- nitt II., die Vorstände, Organe und Beamten der Kammer be- treffend, übergegangen. Art. 19 25 werden größtentheils ohne Debatte und Aenderung angenommen.

Minen, 2, Febr. (A. Ztg. Der Autrag des Abge- ordneten Fürsten von Oettingen-Wallerstein, betreffend die Nieder legung der Papiere über die furhessische Frage und über die baye- rische Jutervention in jenem Lande auf dem Tische des Hauses, lautet: „Die verantwortlihen Minister des constitutionellen baye- rishen Staates haben gegen Ende des verflossenen Jahres ein hayerishes Kriegsheer nach dem gleichfalls constitutionellen Kur- hessen abgesendet, um dort das passive Festhalten aller Bevölkerungs- \chichten an beschworenem Landesrechte zu brechen und Gerichte, Beamte, Geistlichkeit, Krieger, Bürger eines biederen ordnungliebenden deutschen Volksstammes mit Wafsenmacht brutalem Willlürregimente zu unterwerfen.

Die erwähnte Gewaltthat erfolgte unter Berufung auf cinen „Bundesschluß““ vom 21, September 1850 sammt Vollzugsbeschlüssen, und ‘auf daraus hervorgehende Bundespflichten. Sie war aber erweislih das ureigene rein selbstständige Werk des bayerischen Ministeriums, das, nicht zufrieden, Deutschland den aufgelösten Bundestag buchstäblih neu aufgedrungen zu haben *) au nach dem ¡bsolutistischen Bannerträgerthum gegen den Kurstaat förmlich geizte **) und an den Berathungen der wiedergeborenen Bundesversammlung über die furhes\ishe Frage entscheidenden, ja anfeuernden Antheil in einem Augenblicke nahm, wo gemäß 1, 11 der bundestäglichen Geschäftsordnung einfaches Nichtabstimmen des bayerischen Bevoll- mächtigten jede Beschlußfassung von vornherein absolut unmöglich machte. Zudem trug der vorgeshüßte Bundesbeshluß vom ersten Augenblicke an, selbs nach streng vormärzlihen Rechtsbegrisfen, den Stempel unheilbarer Nichtigkeit an der Stirn. :

Bei meiner lbecannten Ueberzeugung erwartet wohl Niemand von mir, daß ih den erwähnten Bundestag als den gebührenden Rechtszustand des deutschen Volkes betrachte, oder daß ich die Pflich- ten und Leistungen des bayerischen Ministeriums aus dem den Máärzverheißungen feindlihen Gesichtspunkte der älteren Bundes- geseßgebung beurtheile, Aber auch auf dem von diesem Ministerium und den ihm befreundeten Kabinetten leider gewählten Boden er- schien ein gewaltsames Einschreiten gegen das hessische Volk un ulässig.

q "Mliecbings hatte nämli die wiener Schlußakte vom 15. Mai 4820 Eventualitäten vorhergesehen, in welchen der Bund zu Gunsten landesherrlicher Autorität zu interveniren habe. Allerdings hatte der Bundesbeshluß vom 28. Juni 1832 diesen Eventualitäten auch Zrrungen zwischen Territorial-Regierungen und Territorialständen

*#) Die bayerische Regierung war es, welhe nah abermals mißlun- genem Triasversuche gegen jede Fortdauer einer provisorischen Execution protestirte, am 15. April 1850 auf Berufung des Plenums der alten Bun- desversammlung und am 3, Mai 1850 sogar darauf drang, daß diesem Plenum auch díe h Aa O nicht wohl zulassenden ‘“’ Geschäfte des

athes zugewiefen wurden. t Vinauiidia des Antragstellers gleich den folgenden Noten,

*#*) Die Unterhandlungen vor und in Bregenz sind kein Geheimniß mehr. Eben #o notorisch is Bayerns Greifen nach der Executions- Aufgabe, und der scharfe Kontrast dieses Greifens mit. der erfolgreichen Weigerung anderer „bundesgetreuen‘“ Stggten.

jorität bei den Ausshußwahlen fehlen läßtz ihm gegenüber spricht

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| und insbesondere den Fall beigezählt, wenn leßtere „die zur Füh- | rung einer den Bundespflichten und der Landeëverfassung entspre- | henden Regierung erforderlichen Steuern verweigern sollten,“ E Beide Bundesgesebe knüpften aber die Zulässigkeit bundestäg- | licher Einschreitung ausdrücklih an die Vorbedingung vorgängigen Erschöpftseins aller landesverfassungsmäßigen Mittel und, was das Steuerbewilligen insbesondere betrifst, an die nachgewiesene Er- | forderlihfeit abgelehnter Steuern zu dem cbenerwähnten Zwecke. Auch sprach ein späterer, und zwar organischer Bundesbeschluß, also ein Grundgeseß des Bundes, wortwörtlih aus :

„Für decn Fall, daß în einem Bundegstaate zwischen der Re- gierung und den Ständen über die Auslegung der Verfassung, ®) oder über die Gränzen der bei Ausübung bestimmter Rechte des Regenten den Ständen eingeräumten Mitwirkung, namentlich durch Verweigerung der zur Führung einer den Bundespflichten und der Landesverfass ung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel **) Jrrungen entstehen, und alle verfassungsmäßigen und mit den Ge- seßen vereinbarlichen Wege zu deren genügender Beseitigung ohne Erfolg eingeschlagen worden sind, verpflichten sich die Bundesglieder als solche gegen einander, ehe ste die Dazwischenkunst des Bundes nachsuchen, die Entscheidung solcher Streitigkeiten durch Schieds- richter auf dem in den folgenden Artikeln bezeichneten Wege zu veranlassen.“

Ganz abgesehen von dem Rechtsbestande oder Nichtrechts- bestande des Bundestages, ganz abgesehen insbesondere von dem durch levteren im April 1848 proklamirten Erloschensein aller Ausnahmegeseze, durste selbst zufolge des allerstarrsten alten Bundesrechtes, ja sogar unter der Herrschaft des Bundesbeschlusses vom 28. Juni- 1832, durfte die kurhessische Regierung eine Bundes =- Jutervention niht anrufen, ohne der dortigen Stände= Versammlung vor ihrer Auflösung den schiedsrihterliheu Austrag angeboten oder behufs solhen Anbietens eine neue Kammer einbe- rufen zu haben, und durfte der erneute Bundestag dem bundes- vechtöwidrigen Anrufen der erwähnten Regierung vor erfolgtem Nachholen dieser peremtorishcn Vorbedingung feine Folge geben. Ferner hatte gemäß eben dieses vormärzlichen Bundesrechtes, falls die furhessishe Stände - Versammlung den \chiedsrihterlihen Aus-= trag ablehnte, der Bundestag vordersamst genau zu untersuchen: 1) ob von Steuerverweigerung überhaupt da die Rede sein könne, wo das Landesgrundgeseß provisorische Stcuerbewilligungen nicht kennt, und wo gerade die Territorialregierung durch Nichtvorlage eines Budgets jedes definitive Steuerbewilligen landesverfassung8gemäß rein unmöglich gemacht hattez 2) wenn „Ja““, ob neben dem Staatseinkom= men aus Domainen, Regalien und anderen unabhängigen Einnahme- quellen auch Steuern und in welhem Maße zu Führung einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprehenden Regierung absolut erforderlih seienz 3) endli ob der in §. 100 der furhes- sischen Verfassung augebahnte landesverfassungsmäßige Weg sich als ershöpft darstelle. *#**) Erst nah vollständiger feierlicher Ergrün- dung aller dieser Vorfragen, und auch dann erst, falls die kurhes- sische Ständeversammlung dem sofortigen bundestäglichen Ausspruche Anerkennung verweigerte, konnte laut vormärzlichen Bundesrechtes eine Bundes-Execution eintreten. Der durch Bayerns Mitwirkung zu Stande gekommene und ohne Bayerns Mitwirkung rein unmög- liche Beschluß vom 21. September 1850 war daher nicht etwa ein Ausfluß des gewaltsam restaurirten alten Bundesrechtes, nicht etwa ein „Bundesßflichten erzeugender““ bundesmäßiger Akt der obersten Bundes-Behörde, sondern eine Handlung außerhalb alles Bundes- verhältnisses, ein arbiträres Hinweggleiten der sich bundesgetreu nennenden Regierungen über die Grundgeseße des Bundes und über Ten von ihnen so hoh gepriesenen vormáärzlichen Rechtsboden.

Schon auf solches Verfahren findet Art. IX. des bayerischen Minister - Verantwortlichkeits - Gefeßes vom 4. Juni 1848 Anwen- dung. Denn wird, wie von Seiten des Ministeriums geschieht, das Bundes-Verhältniß als in der bayerischen Verfassung stillschwei- gend vorausgeseßt angesehen, so hat die bayerische Landes - Vertre- tung sicher auch das Recht, da Rede und Antwort zu fordern, wo durch Bayerns Stimme und durch Bayerns Heer, in direktem Wi- derspruche mit den älteren und neueren Rechts-Verhältnissen, ins- besondere in direktem Widerspruche mit jenem Art. LVI. der wie- ner Schlußakte, welcher in anerkannter Wirksamkeit bestehende Lan- des-Verfassungen nur auf landesverfassungsmäßigem Wege abâpr- derbar erklárt, ein deulsher Bruderstamm ob des Beharrens bei dem beshworenen Gesetze sich mit der schauderhaften Strafe politi- {hen und materiellen Ruines belegt sieht. j

Noch klarer aber tritt die Verleßung des bayerischen Grund- geseßcs aus den Modalitäten des frankfurter Vorganges vom 21, September 1850 hervor. Der liechtensteinische Bevollmächtigle erstattete den aus der Beilage 4 ersichtlihen Vortrag. Dieser Vortrag begnügte sich nicht damit, den aufgehobenen Ausnahme- beshluß vom 28. Juni 1832 zu reviviscixen und mit vüdckwirkender Kraft zu bekleiden. Er legte dem in Frage stehenden Beschluß sogar cine dem bayerischen Staatsrecht geradezu entgegengeseßte Deutung bei, das wichtige Kriterium der Erforderlichkeit postutirter Steuern all seiner Bedeutung entkleidend, und an dessen Stelle die einfache, im gegebenen Falle überdies nicht einmal begründete That- sache des Nichtwilligens als Rebellion gegen die landesherrliche Autorität behandelnd ****), Er machte ferner Grundsätze über Ver-

*) Jrrungen zwischen der furhessischen Regierung und dem furhes- sischen Landtage über Sinn- und Tragweite des §, 95 der kurhessischen Lan- desverfassung. ' : 2

**) Jrrungen zwischen denselben Faktoren über die angebliche Steuer- vexweigerung. E E

***) 6, 4100 der furhessishen Landesverfassung lautet wörtlich:

„Die Landstände sind befugt, aber auch verpflichtet, diejenigen Vor- stände der Ministerien oder deren Stellvertreter, welche sich einer Verlegung der Verfassung schuldig gemacht haben würden, vor dem Ober-Appellations- gerichte anzuklagen, welches sodann ohne Verzug die Untersuchung eínzulei- ten, selbst zu führen, und deren Beendigung in voller Bersammlung (in pleno) zun erfennen hat. Die gegründet befundene Anklage Neue, E nicht {on das Strafurtheil die Amtsentsegung des Angeklagten ausspricht, jedenfalls dessen Entfernung vom Amte nach sich. Nach gefälltem Urtheile findet unter den geseßlihen Erfordernissen die Wiederaufnahme der Unter- suchung, so wie das Rechtsmittel der Restitution, a

Der landständishe Ausschuß hatte die verfassungsmäßige Klage erho ben. Vor deren rechtsfräftiger Endbescheidung konnte also abermal nach altem Bundesrecht von einem bundvestäglichen Einschreiten feine2Rede jein,

****) Die bayerishe Verfassung sagt in §.95 ihres VII, Titels: „Die

| zur Decfung der ordentlichen beständigen und bestimmt vorherzusehenden | Staats-Ausgaben, mit Einschluß des nothwendigen Reservefonds, erforder- | lichen Steuern werden jedesmal auf 6 Jahre bewilligtz“ und in §. 9 des- | selben Titels: „Die Stände können die Bewilligung der Steuern mit kei-

ner Bedingung verbinden,“ Die bayerische Regierung konnte also 1832 aussprechen : der Grundsahz des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1832, wonach jene Steuern, welche | zur Führung einer den Bundespslichien und der Landesverfassung entspre- chenden Regierung erforderlich sind, weder verweigert, noch an Bedingungen geknüpft werden dürfen, thue der bayerischen Verfassung keinen Eintrag. Durch die neue Annahme, als müsse Steuerwilligung eintreten ohne Rüd- siht auf die Frage, ob das Erforderniß einer bundes- und landesverfassungs- máßigen Regierung bereits durch das Einfommen aus Domainen, Regalien und Tran unabhängigen Einnahmequellen gedeckt erscheine oder uicht, ist

antwortlichkeit der Staatsdiener geltend, wodur §. 4 des X, Titels der bayerischen Verfassungsurkunde in einem seiner wesentlichsten Momente geradezu als aufgehoben erscheinen würde *).

Und derartigen prinzipiellen Behauptungen is das bayerische Ministerium durch seinen Bevollmächtigten ausdrücklich beigétreten, laut nacstehendem Beschlusse : E

„„Auf erfolgte Umfrage des Präsidiums erklärten sich sämmtliche Herren Bevollmächtigte mit dem Antrage einverstanden, und in Er- wägung, daß nah dem Geiste der Grundgeseßze des Bundes sowohl als ‘auch nah positiven Bundesbeschlüssen, insbesondere nah der authentischen Interpretation der Artikel 57 und 58 der wiener Schlußakte, wie sie in dem Bundesbischluß vom 28, Juni 1832, Ziffer 1 und 2, enthalten is, den Landständen ein Recht zur Ver= weigerung der zur Führung der Regierung **) erforderlichen Steuern in keiner Weise zustehez daß demnach kein Beschluß von Landstän= den, wilher eine solche Steuerverweigerung direkt odex indirekt ent hált, die Ausübung des landesherrlichen Besteuerungsrechtes hem men könne ***); in fernerer Erwägung, daß in Kurhessen der Fall der Steuerverweigerung vorliege, auf welcen die Art. 25 und 26 der wiener Schlußakte zur Anwendung kommen müssen, wird bi chlossen: 1) 2c.“

Angesichts solcher unglaublichen Thatsachen und ihrer unbestrit tenen Notorietät wäre die hohe Kammer wohl berehtigt, alsbald

zur Wahrung der verfassungsmäßigen Landesrechle zu schreiten.

Angemessener erscheint mir jedo vorerst das Abverlangen de offiziellen Dokumente, nicht nur um den leisesten Schein von Ueber eilung zu vermeiden, sondern auch um der Regierung Gelegenheit zu jegliher Art von Aufklärung darzubieten, insbesondere nachdem der Herr Minister-Präsident bei Berathung der Adreßsrage sich zu ers{chöpfender Vertheidioung aller Maßregeln deutscher wte inneren Politik förmlich bereiterklärt hat. Jch begnüge mich daher zur Zeit mit dem von mir hiermit förmlich gestellten und formulirten Antrage: L

„Das Königl. Gesammt-Staatsministerium möge unge}/aum! alle die furhessishe Frage und die bayerishe Intervention in jenem Lande berührenden Papiere auf den Tisch des Hauses niederlegen. /

Die Sache hat höchste Eil. Erwägt man einerseits die surcht= bare Tragweite der aufgestellten Prinzipien in einem Augenblicke wo der bayerischen Kammer selbst das Berathen eines oterjährigen Budgets und voraussichtlich anzesonuen werdender Steuermehrun gen bevorsteht; vergegenwärtigt man sich andererseits das sortge seßte Verweilen bayerischer Truppen in dem unglücklichen total ver= armten Hessenlandez; bedenkt man wie doxt neben dem Durchführen der sogenannten politischen Nothwendigkeit auch Rache geübt wird ob des früheren Verhaltens der úberwältigten Bevölkerung, wie laut óffentliher Nachrichten bayerische Offiziere auf Kommand als fkurhessishe Kriegsrichter fungiren, weil sogar das Betrauen nicht ausgetretener dortiger Offiziere mit derartiger Thätigkeit un- ráthlich däucht, ja, liest man, wie unker Vorsitz eines bayerischen Generals cben jeßt Berathungen über das Vorgerichtstellen jener kurhessishen Militairs stattfinden, welche edel genug dachten, die Kollision zwischen Gewissen und dienstlichem Befehle durch Verzicht auf ihre und ihrer Familien ganze Existenz zu beseitigen, so kaun über die Dringlichkeit kein Zweifel obwalten. Auch den verantwortlichen bayerishen Ministern muß an raschem Sichaussprehen gegenübez der Legislatur und an rascher Ansichtsäußerung der leßteren um so mehr gelegen sein, als es sich hier um Thatsachen frägt, welche längst vollbracht waren, ehe in Dresden das traurige Geloben heimer Berathungen erfolgte.

Befinden sich die treffenden Papiere in Händen der Kammer, so mag sowohl diese im Ganzen als jedes einzelne Mitglied bean- tragen, was Deutschland, was der wadere Hessenstamm, was Bayerns Ehre und Verfassungsrecht zu fordern berechtigt sind, und für jenen Zeitpunkt behalte auch ih mir weitere Antragstellung bevor. Mün chen, 19. Februar 15851. Fürst von Oettingen - Wallerstein, Ab- geordneter.

MüncwGen, 22. Febr. (A. Ztg.) Die Führer der beiden vor kurzem in Bayern gestandenen Kaiserlich österreichischen Ar meccorps, Erzherzog Leopold und Feldmarschaall-Lieutenant Freiherr von Legeditsh, haben ersterer den Hubertusorden, leßterer das Großkreuz des St. Michaelordens erhalten, Der bayerische Ge schäftsträger in Hannover, Graf Montgelas, überreichte jene Aus zeichnungen Sr. Kaiserl. Hoheit tem Erzherzog und dem Baron Legeditsch persönlich. Se. Majestát der König ist von dem leich ten Grippe-Anfall wieder hergestellt.

München, 20. Febr. (Deutsche Reform.) Aus der Reihe der Festlichkeiten, wodurch si unser diesjähriger Karneval auszeich- net, verdient das große Ballfest hervorgehoben zu werden, welches gestern in deu eben so glänzend als geshmadckvoll teforirten Râu- men des Hotels des hiesigen Königl. preußischen Gesandten Herrn von Bockelberg stattfand, Leider ward Se. Majestät der Kös nig durch einen Grippe - Anfall, welcher denselben bereits jeit zwei Tagen im Zimmer und Bett fesselt, verhindert, diesem, eben so wie dem am vorhergehenden Abende veranstalteten großen Balle des hiesigen Landwehr-Corps beizuwohnen. Dagegen beehrten Jhre Ma- jestäten Königin Marie und König Otto, die Prinzen und Prinzes- eine offe¿bare Verleßung des bayerischen Grundgeseßes, und steht mit den Ansichten aller bayerischen Ministerien seit 1819, insbesondere auch mit dem unter dem Abelswhen Ministerium angeregten Verfassungs - Verständniß, in diametralem Widerspruche. 4 4 A

*) §. 4 des X. bayerischen Ver fassungstitels spricht aus: „Vie Kü- niglihen Staatsminister und sämmiliche Staatsdiener sind für die genaue Befolgung der Verfassung verantwortlich.“

Das von dem bayerischen Bevollmächtigten gebilligte und zur Bun- desdoftrin erhobene Referat des Liechtensteinischen Bundestagsgesandten äußert sich wörtlih: „Denn wenn diejenigen, welche durch Amt und Pflicht berufen sind, um als Organe der Regierung die Ausführung verfassungs- und geseßmäßiger Maßregeln auch bei außerordentlichen Begebenheiten die ernstlich bedrohte öffentlihe Ordnung zu handhaben , sich für berechtigt er- flären, die Functionen, welche sie im Namen des Staats-Oberhauptes aus- zuüben, und die sie in dessen alleinigem Auftrage übernommen baben, ent- weder zu sistiren over geradezu gegen jene Maßregeln zu richten, unter der Anmaßung einer Berechtigung zu einex Prüsung, dite, verfassungsmäßig und besonders bei so agußerordentlihen Begebenheiten ogar ausschließlich, nux der obersten Behörde in Staats- Angelegenheiten, aber selbst dieser nichi mit der Befugniß zur Widerseglichfeit zustehen fann daun sind alle Bande eines geregelten Staats-Organismus gelöst, Bei keiner Regierungs- form, und also auch nicht bei der in den deutschgn Bundesstaaten grund- gesehlich bestehenden monarchischen, darf die Regierung in ihrem Organis- mus eine solche Emancipation und Opposition ihre: untergeordneten Organe aufkommen lassen 2c.“ : / 2e

**) Der Bundesbeschluß von 1832 sprach von einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprechenden Regierung, f |

***) Hier wird jede Ablehnung postulirter Steuern als Steuerverweige- rung behandelt und, im Gegensaye zu dem ín allen deutschen Verfassungen, insbesondere auh in der bayerischen, ausgesprochenen Grundsaße: daß Steuern nur mit Bewilligung der Volksvertreter erhoben werden dürfen, tin unabhängiges landesherrliches Besteuerungsrecht improvisirt, also weit über den Bundesbeschluß von 1832 hinausgegriffen und das Steuerwilligungs- recht der deutschen Stämme in ein Willigenmüssen jeglihen Postulates bei

| Strafe militairischer Execution verwandelt,

innen des Königlichen Hauses und die hier weilende verwittwete Frau Großherzogin von Toscana das Fest mit ihrer Gegenwart. In der an 400 Personen zählenden Gesellschaft bemerkte man außer den höchsten Würdenträgern in Staat und Hof und dem diploma- tishen Corps, so wie den Prásidenten det beiden Kammern, auch die Notabilitäten unserer Künstler - und Gelehrtenwelt. Jhre Majestät die Königin, eben so wie König Otto, nahmen an dem Tanze leb- haften Theil und verließen erst nah 2 Uhr das Fefl.

München, 23. Febr. (N. C.) Heute sieht man der Ankunft des Fürsten Taxis entgegen, der sofort in die erste Kammer eintre- fen wird. Der Geseßentwurf iu Beir.ff der Einführung einer Berbrauchss\teuer auf Brazuntwein, so wie jener bezüglih der Be- nußung des Wassers ist dem hiesigen Viagistrat zur Begutachtung vom Ministerium mitgetheilt worden.

Sachsen. Dresden, 24. Febr. (Dr. J.) Die gestern im Brühlshen Palais stattgehabte Plenarsißung der Ministerial-Kon- ferenz war von schr langer Dauer, indem dieselbe beinahe fünf Stunden in Auspruch genommen hat. Aeußerem Vernehmen nah glaubt man ben gepflogenen Verhandlungen wesentliche Bedeutung für das gufrichtige Interesse der Einigung zuschreiben zu dürfen. Heute Mor- gen ist Se. Durchlaucht der Fürst Schwarzenberg nach Wien, heute Mit- tag der Frhr. von Manteuffel nach Berlin abgereist. Die Anwesenheit bei-

Herren Ministerpräsidenten hier dürste na Verlauf von etwa

zehn Tagen wiever zu erwarten sein. Jn der Zwischenzeit wer- die Sibungen der Kommisstkonen, von denen die zweite noch wich ige Arbeiten zu erledigen hat, so wie der Sachverständigen ihren rtgang nehmen, welche leßteren bereits zu einigen festen Grund- für ihre Aufgabe gelangt sind. Von Seiten Sr. Majestät des R s von Sardinien ist an die Stelle des bisherigen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Graf de Zambug jeßt der Marquis Ricci am Königl, Hofe beglaubigt wor- Derselbe wurde heute zur Königl. Tafel gezogen. Der Herr wohnte am Sonnabend {hon dem Balle beim Herrn tôminister der auswärtigen Angelegenheiten bei. Wir bemer- dieser Gelegenheit zu unserer gestrigen betreffenden Mit- l daselbst He: zog von Holstein - Glücksburg anstatt

heißen muß. ] |

onnvLer, 24, Febr (H, ta) DE esterreih hat unter anderen Offizieren der hannover 1

den Kaiserlichen Orden der eisernen Krone erster Klasse

A

Minister, General - Major Jacobi, das Commandeur Kaiserlichen Leopecld- Ordens dem General - Major von Kommandant der Residenz, und dem Obersten von Bran- deur des 2ten leichten Bataillons, verliehen.

Febr. (Nied. Ztg.) Der Finanzminister

sich am 28sten d. M. an den Harz begeben, Neuorganisation der Berghauptmannschaft Klaus ernehmen nach wird der Ober-Bergratlh von dem

Direktorium der Berghauptmannschast betraut

22. Febr. (W. Z.) In der heutigen Sipung

mer fand die Fortsezung der Berathung über den

)esezentwurf statt. Der §. 12, worin von der Künd-

unteren Staatsdienerschast die Rede is , rief eine lán- Verhandlung hervor, nachdem über mehrere Petitionen der innten unteren Staatsdienerschaft, welche darauf hinausgingen,

die Kündbarkeit der unteren Staatsdienerschaft zu besei-

oder solche auch zugleich auf die höhere Staatsdienerschaft uszudehnen, Bericht erstattet war. Die Kommission machte den Borschlag, hinsichtlich der geeigneten und namentlich der wichtigeren Dienstzwcige t unteren Staatsdienstes den Kündigungs-Vorbe- einer gewissen Rcihe tadellose1 Dienstjahre außer

zu lassen und Königliche Regierung zu ersuchen,

welche Angestellte zu der höheren und bezie-

unteren Staatsdienerschaft zuzählen, zu beseitigen,

ien Kategorieen der mit dem Kündigungs-Vorbe-

den Staatsdtienerschaft uäher festzustellen. Der

mit überwiegender Majorität angenommen Der

«Antrag Bueren's, im Paragraph deu Zusatz zu ma-

dem Kündigungsvotrbehalte nur dann Gebrauch ge-

solle, wenn eine Entfernung aus dem Dienste durch

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| samen Zollbeziehungen zwischen den Herzogthümern und dem König- rei ersucht wird. Unter den Betheiligten befinden sich nicht blos Fabrikanten, soudern auch angeschene Firmen, welche in der kom- merzicllen und industriellen Welt eine hervorragende und einfluß- reiche Stellung einnehmen, Die Tuchmacher in Neumünster werden dur die Zolllinie an der Eider zunächst in ihrem Vertrieb empfind= lih berührt. Der Regierungs-Kommissär gab der Deputation das Versprechen, daß er an geeigneter Stelle diesen Wunsch befürworten werde, machte jedoch zugleich darauf aufmerksam, daß während des Provisoriu ns keine Aenderung geschehen könne. Die Petenten verlan- gen nämlich ausdrücklich, daß in den Zollverhältnissen zwischen den Herzogthümern und dem Königreich, namentlich in Betreff seiner Landesprodukte und Fabrikate, schon jeßt eine Gleichmäßigkeit ein=- trete. Es ist der Anschluß an das dânisch-\{chleswigsche Zollsystem, heißt es in der Petition, worauf die Wohlfahrt des Landes Hol- stein beruht, und dieser Anschluß wird eben so allgemein gewünscht, als der Anschluß an das deutsche Zollsystem gefürchtet wird. Frei- lich wird während der Uebergangsphase zur festen politisch - admini- strativen Organisation der einzelnen Landestheile nur wenig für die Regulirung der Zollverhältnisse geschehen können ; denn zunächst müssen die staatiihen Grundlagen gewonnen sein, bevor an cine Erörterung und Feststellung der gemeinsamen materiellen Beziehun- gen gedacht werden kann.

Sachsen-Weimar. Eisenach, 20. Febr. (Fr. J.) F G

Nach hier cingegangenen Nachrichten wird die Herzogin von Or- leans mit ihren beiden Prinzen, dem (Srafen von Paris und dem Herzog von Chartres, demnächst hierher zurückehren und auf län- gere Zeit bei uns residiren.

B usland.

Frankreich. Paris, 23, Febr. Der Mon iteur enthält folgende amtlihe Mittheilung: „Seit einigen Tagen cirkulirt das Gerücht, daß eine Revue über 60,000 Mann nächstens auf den

oulevards stattfinden solle, Diese Nachricht ist gänziich unge grundet,“

Gestern von 10 Uhr an bemerkte man bei den Barrieren Mont- martre, Batignolles, Passy, Vangoiard, Enfer, auf den inneren Boulevards, bei der Madeleine, Rue Faubourg St. Honoré, Aveau de Marigny, Clau Beauveau, in den Champs Elysee und auf dem Place de la Concorde Gruppen von 3 bis 10 Individuen, die si sehr unwillig gebehrdeten. Das Personal dieser Gruppen bestand aus Kutschern, Stalljungen, dienstlosen Bedienten, Wäschern, Stein- brehern, einigen Invaliden, einigen Tambours der Nationialgarde und alten Soldatenfrauen. In den Tuilerieen und dem Garten stand mobile Gendarmerie und Nationalgarde. Im Elysee war die | 5te Legion Nationalgarde, das 72ste Linien - Regiment und eine Abtheilung Carabiniere, Alle Truppen in Paris und den ¿orts waren fonsignirt. Aus Vincennes wurden lange Wagenrei- hen mit Brot und Munition nah Pazis und den Forts geführt, Die Polizei war vollständig ausgerückt. Auf dem Marsfelde ma- nóövrirte eine Brigade mit Sack und Pack. Um 114 Uhr versam- melten sich die Minister im Elysee. Nachmittags zerstreuten sich die Gruppen. General Leflo, Quästor der National=Versammlung

selben beauftragt, äußerte angeblich in einer Gruppe von etlichen zwanzig Repräsentanten: „Man hat mich offiziell benachrichtigen zu müssen geglaubt, daß eine Manifestation gegen die Versammlung im Werke sei. Meinetwegen. Sie kömmt mir eben recht. General Baraguay d’Hilliers hat mir alle von mir zum Schutze der Ver= sammlung für nöthig erachteten Truppen zur Verfügnng gestellt, Ih habe ihm geantwortet, daß ein Korporal und vier Mann ge- nug wären.“ Das bonapartistishe Pays sagt heute: „Die Coa- [ition ist wüthend. Die Manifestation, auf welche sie hoffte, ist ihr fehlgeschlagen, die Freunde des Elysee haben ihre Jntriguen ohnmächtig | gemacht. Das genannte Blatt seßt dann aus einander, wie Coalitions- | agenten das Volk aufgebebßt, Bonapartisten es beshwichtigt hätten. Da: | gegen schreibt der Messager de l’Assemblee die Manifestation | den Bongpartisten zu und behauptet, es habe ein von Belmontes | verfaßtes bonapartistishes Manifest von einer Volksmasse nach der | |

Dienstführung als nothwendig ersheine, abgelehnt. Zu

l inderen (höheren) Staatsdienern , sofern sie fein

soll die Anstellung in der Regel für die bei

nach dem Eiutritte in den Staatsdienst widerruf

beantragte die Kommisslon die Worte: „in der Re-

nd am Schlusse des Paragraphen die Worte hin

aus besonderen Gründen eine Ausnahme im

Dienstes sich rechtfertigt.“ Der Antrag der Kommis-

e Billigung des Hauses; wogegcn der Antrag des Ju

Ministers am Schlusse des Paragraphen hinzuzufügen: „und inso

rn nit eine mehrjährige Vorbereitung im Staatsdienste durci: Audito-

mit überwiegender Majorität verworfen, nachdem

Freudentheil und Andere ihn bekämpst. Der g. 22 lautet:

atódiener, welche Gebühren beziehen, haben, wenn die Gebúh

verändert wird, feinen Anspruch auf Entschädigung.“ Dei

q Böhmer's zu diesem Paragraph ging durchz er war darauf

tet, im Begleitschreiben auszusprechen, daß die Bewilligung

ci außerordentlichen Vergütung für geeignete besondere Fülle,

namentlich in dem Falle, wo der Angestellte durch Aenderung der

Hebiührentaxe einen erheblichen Theil seiner bisherigen Dienstein

liere, der Regierung vorbehalten bleibe. Die §8. 28 bis

ln von der Abtretung, Beschlagnahme der Diensteinnahmen,

Ruhegehalte und Wartegelder. Sie führten ebcnfalls zu längeren

erhandlungen, diese waren aber ohne allgemeines Jutzteresse. Die

dazu gestetklten Verbesserungs - Anträge Horst's IL, so wie der der

Kommission, wurden abgelehnt und damit die Berathung des Ent wurfs fut heute eschlossen. É

Schließlich zeigte Präsidium noch an, daß die Berichterstattung

wie in erster Kammer geordret sei, den Berichterstattern vollständige

Unparteilichkeit zur Pflicht gemacht sei, und von Montag an ihre

Berichte, die sie unter eigener Verantwortlichkeit zu besorgen hât-

ten, vor Beginn der Sißung im Vorzimmer zur Einsicht der

Stände - Mitglieder ausliegen würden. :

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Hannover, 22, Febr. (Erste Kammer.) Die Kammer tritt dem Beschlusse der zweiten in Betreff der Unterstühung der Ver- eine für Wissenschaft und Kunst bei, Der größere Theil der SBund war der zweiten Berathung des Gemeindewegegeseßes ge- IDILDOIN Ci,

, NAlkona, 241 Febr. (A M.) uilly ging heute Morgen nach Kiel zurü, Kiel, 20. Febr, (D. R.)

S Scbleswig - Holstein. Graf Mensdorff=Po

E Dem landesherrlichen Regierungs=- Kom e E Reventlow - Criminil ist durch eine Deputation A v A und Kaufleute eine Petition überreicht WOTHERe er dringendst um Herstellung der früheren gemein-

National - Versammlung gebracht werden sollen. Auch die Ass em- blee Nationale sieht in diesen Bewegungen nur Umtriebe de Gesellschaft des zehnten Dezember

Der Polizeipräfekt Carlier ist gestern nah Sens abgereist, er wurde aber Abends noch durch den Telcgraphen zurückberufen.

Dem Courrier francais und Messager de l'Asfenms- blée zufolge, is der General - Secretair der Polizei - Präfektur, Reyre, gegenwärtig Stellvertreter Carlier's, der wahre Verfasse: der jüngsten imperialistishen Broschüre. Persigny lehnt die Autor {haft in der Patrie ab.

Der Constitutionnel, Organ des Elysee, sagt über die neuesten Maßregeln des s{chweizer Bundesrathes gegen die politischen Slüchtlinge und über die jeßigen Zustände der Schweiz: „Die Zahl der Flüchtlinge aller Nationen, welhe in der Schweiz ein Asyl genießen, hat für die Nachbarstaaten nihts Beunruhigendes, eil sie auf weniger als fünfhundert reduzirt ist. Alles, was Uber die militairishe Organisation der Flüchtlinge, über Rekrutirungen und Waffendepots berichtet wurde, ist bloße Erfindung. Man behaup tete, der im vergangenen Jahre ausgewiesene Mazzini befinde sich seit November wieder in der Schweiz. Die deswegen angestellten Nach suchungen haben bis jeßt aber kein Resultat ergeben. Die Schweiz genießt übrigens seit 1847 unter dém wohlthätigen Einflusse ihrer neuen Verfassung „der vollkommensten Ruhe.“ j

Der Minister des Jnnern hat der mit den Wahlreform - An trägen beschäftigten Kommission eine Wähler = Statistik vorgelegt, wonach die frühere Wählerzahl 9,618,057 Par. Nach dem neuen Gesebe _ist sie 6,809,281, ‘die Differenz also 2,808,776 oder 30 pCt. Die Kategorieen der neuen Listen sind: Personalsteucr Zahlende 5,028,973 oder 7477 pCt., Vizinalwegbesteuerte 449,221 oder 6% pCt, Majorenne Kinder im älterlichÞen Hause 546,545 oder 85 pCt. Majorenne 3 Jahre bei ihrer Herrschaft wohnende Diener 124,236 oder 15 pCt. Majoreune Arbeiter, seit 3 Jahren bei ihrem Patron im Fabriksgebäude wohnhaft, 35,466 oder L pCt. Veffentliche Beamte 110,304 oder 15 pCt. Priester 32,492 oder s pCt. Soldaten 388,949 oder 5% pCt. Zusammen 6,714,186. Der Unterschied von 98,095 zwischen dieser und obiger Zahl rührt vom Vepartement Jlle und Vilaine her, dessen Wähler nicht zu gehöriger Zeit klassifizirt worden. S

Am 19. Februar kam vor den Assisen von Nevers der Prozeß der beiden Repräsentanten des Berges, Miot und Rouet, zur Ver- handlung. Beide wurden freigesprochen, Cremieux und Bac führ- ten die Vertheidigung. Der Berg hat diese Freisprehung mit Acclamation aufgenommen. Als Cremieux, der Vertheidiger Miot?s, an der Tribüne vorüberging, sagte er zu Dupin: „Sie wissen wohl, Herr Präsident, daß Jhr Freund Miot freigesprochen ist?“ Dupin erwiederte: „Jh achte die Entscheidungen der Justiz immer, wenn ih nicht auf ihre Cassation antrage,“

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Das Vote universel if gestern w j La volk gerichteten ‘Artikels mit Besclag Siem ieden: E E T

Von den hiesigen Arbeiter-Associationen \{chicken die Pianoforte- macher ein prähtiges Pianoforte zur londoner Jndustrie-Ausstelluna Unter den Fabrikaten der anderen Associationen, welche bereits s gegangen sind, befindet sich ein Meisterstück der vereinigten Kunst= tishler, ein Bibliothekschrank, von den Feilhauern ein großer Rah- men voll neuer Feilmodelle, auf welche die Association in Frankreich und England ein Patent genommen hat.

Der Präfekt des Jsere-Departements Chapuis-Montlaville hat die Aufführung des „Pailasse“ in Grenoble verboten; in Paris aber wird dics Stück noch fortwährend gegeben.

Man will wissen, der Präsident werde als Antwort auf die Versprehungen des Grafen von Chambord in dessen Schreiben an Berryer die Abschaffung des neuen Wahlgeseßes beantragen.

Der Repräsentant Schölcher hat einen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe eingebracht. i

Großbritanien und Jrland. London, 22, Febr. Der Rücktritt des gegenwärtigen Ministeriums scheint gewiß. Die Ab- stimmung über Locke King's Motion zog zwar nicht deren definitive Annahme nach si, da die Vill dreimal verlesen werden muß, aber die Hälfte des Hauses hatte sch{ch der Abstimmung enthalten und so die Niederlage des Ministeriums herbeigeführt. Die Sprache der- jenigen, die das Ministerium gewöhnli unterstübten, am Donnerstag Abend war bezeihnend. Lord J. Russell konnte aus ihr entneh- men, daß er in der Zudckerfrage, in der Kirchenfrage und wahr- sheinlich in der Einkommensteuerfrage würde geschlagen werden. Daher au die Vertagung des Budgets auf Montag. Vor der gestri- gen Sitzung war nämlich Kabinetsrath, in welchem angeblich der Rück- tritt beshlossen wurde; nach demselben hatte Lord J. Russell eine Audienz bei der Königin, von wo er sich ins Unterhaus begab und die Vertagung verlangte. Von einer Seite glaubt man, das Mi- nisterium werde sich nur theilweise ändern; von anderer werden die Namen d'Jsraeli?’s und Stanley's genannt. Lord Stanley soll übrigens in einer neulih bei ihm zusammenberufenen Parteiversamm- lung, wie bemerkt wird, eine sehr gemäßigte Sprache geführt und die eifrigsten Protectionisten vor der Hand und im Interesse eines künftigen Sieges des Schußzolls um Zurückhaltung gebeten haben. - Herries, der Finanzmann der Tories, er- hielt den Auftrag, zum Budget ein Amendement auf Ab- shaffung der Einkommensteuer einzubringen, Diese Motion, welche auch von der liberalen Partei unterstüßt wurde, soll eben- falls ein Moment der Ministerkrisis sein. Heute speisen d'Jsraeli und eine große Anzahl protestantischer Parlaments-Mitglieder beim Präsidenten des Unterhauses. Die Peeliten sind auf nächsten Sonn- abend geladen. i

ußland und Polen. Kalishch, 18, Febr. (Const. Bl. a. B.) Der Administrationsrath hat bekannt gemacht, daß an der österreichischen und preußischen Gränze in einer Entfernung von 21 Wersten oder 3 Meilen sich keine Juden niederlassen dür= fen, wobei die hierauf bezüglichen Vorschriften ihre Geltung auch fernerhin beibehalten. An die Bürgermeister und Woyts der Städte und Dörfer an der Gränze i} so eben in Bezug auf die Juden eine lange, paragraphenreichhe Verordnung ergangen, nach welcher gegen die Juden mit großer Strenge verfahren werden wird, um

| | und speziell mit den militairischen Vorkehrungen zum Schuße der- | somit die vorzüglichsten Leiter der Zolldefraudation zu erdrücken. Ô 7 | 5

Aus derselben Verordnung geht auch hervor, unter welchen Bedin- gungen die Juden innerhalb des bezeihneten Umkreises wohnen dursen. So werden z. B. Juden geduldet, wenn vieselben in Fa- briken arbeiten, wenn sie Königlihe Güter in Pacht haben, Braue= reien oder Branntweinhbrennereien mit Konsens besißen u. \. w.

Niederlande. Aus dem Haag, 24, Febr. Jn Folge der Ernennung des Herrn Duymaer van Twist zum General-Gous- verneur von Niederländish-Jndien mußte für die fernere Dauer der Session an dessen Stelle ein neuer Präsident der zweiten Kammer der Generalstaaten gewählt werden, Im Oktober hatte die Karinmer dem Könige die Herren Twist, Wichers und Storm als Kandidaten für dieses Amt präsentirt. Diesmal bestand die Liste aus den Her- reu Boreel vom Hogelanden, de Man und Gevers van Endegeest Von diesen Dreien hat Se. Majestät den Ersten auf der Liste Herrn Boreel, vom Präsidenten der Kammer ernannt. Am et hat derselbe sein Amt angetreten, und die Kammer-Sißungen neh- men nun wieder ihren regelmäßigen Gang.

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Italien. Bologna, 18, Febr. (Ll.) Mobile Kolonnen aufgebrochen, um die Räuher aus ihren Schlupfwinkeln a1 Große militairishe Bewegungen finden diesfalls statt thäterbanden wollten sich den Weg zwischen Modigl radi nach Toscana offen halten, aber österr Streitkräfte haben denselben gesperrt und gemaht. Beim Abgange des Couriers, nach Bologna brachte, hatte sih zwischen den Lr } bern auf den Berghöhen bereits ein Kampf entsponne!

Netgto, 24 Sebr (1) Sublreide fänglich eingebracht worden.

Spanien. Madrid, 18, Feb1 wird angeblich verlangen ; der, der Aufenthalt ir Die Provinzial-T Sitzung einberufen.

Man spricht vom bey der Ferdinands-Bank.

Türkei. Konstantinopel, 9, Febr der Diözese Widdin haben \\ch vor längere! Pforte und den hiesigen Patriarchen mit de: rem Erzbischofe einen fixen Gehalt aussetzen manche jeßt der Bevölkerung aufgebürdete Lasten Folge dessen erließ die Regierung sofort eine Weisu Patriarchen, er möge sich ernstlich mit dieser Angelegenheit be tigen und die jeßt herrschenden Mißbräuche abstellen. Auch sol diesfalls nicht blos auf die Christen von Widdin, sondern auf dit Stellung der griechischen Geistlichkeit im gesammten ottomanischen Staate Bedacht genommen werden, Der Patriarch berief sofor! die hervorragendsten Mitglieder der geistlichen Gemeinde von Kon- stantinopel zu sich, und es wurde eine gemischte Kommission gebil det, welche gründliche Reform-Anträge in dieser Beziehung zu stel- len haben wird, Dieselbe besteht aus dem Fürsten Wogorides, dem Logotheten Aristarchi, den Herren Pfichari, Karatheodor, Photiu, Buduri, Krikozos, Zaphiropulos, Kiriaku, den Erzbischöfen von Cásarea, Ephesus, Nikomedien und Terzo, den Bischöfen von Paphagonien, Bosnien und Serbien. Dieser Auéshufß hat bereits mehrere Sißungen gehalten. Sehr lebhafte Debatten fanden statt, Das Ergebniß derselben wird vor der Hand noch grgets BCNOITENT Mit dem leßten Lloyd-Dampfschiff traf eine aus drei Abgeord- neten bestehende Deputation von Samioten hier ein, Die amtlichen türkischen Blätter rügen es, daß die Samioten von dem Mittel

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1 Madrid gestattet wer

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