1851 / 58 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

L zitiii rit hege

der Deputations-Entsendungen ungebührlih häufigen, ja zwecklosen Gebrauch machen, und würden es weit lieber sehen, wenn die Be- völkerung der Insel statt zu parlamentiren, der Kaiserlichen Auf- forderung zum Gehorsam und zur unbedingten Unterwersung nachkäme. i

Aus Brussa wird vom 5. Februar berichtet, daß daselbst eine heftige Erdershütterung stattfand. Man zählte beiläufig zwanzig Stöße, deren Richtung von Ost nah West ging und deren jedem ein dumpfes, donnerähnlihes Geräusch vorherging- E

Die zur Regelung des zwischen der Pforte und dem König- reihe der Niederlande bestehenden Zolltarifs niedergejeßte Kom- mission hat ihre Arbeiten so eben beschlossen. Der redigirkte Ent- wurf soll bis 13, März 1855 in Kraft verbleiben. 1

In der Meerenge der Dardanellen haben große Stürme ge- wüthet. Das Dampfschiff „Saum-Bahiri“ hatte deshalb eine sehr {were Fahrt zu bestehenz auch das österreichische Dampf\chi}

„Orient“ hat sich bedeutend verspätet.

Der Vorstand der Gesellschaft zur Beförderung a Sae- und Hanfbaues in Preußen versammelt sich Freitag den M j r Gail M., Nachmittags 5 Uhr, im Gebäude der zweiten Kammer. Die jenigen geehrten Mitglieder, welche ihren Beitrag in dieser Ber- sammlung möchten einzahlen wollen, finden den Schaßmeister zur Annahme bereit.

Wechsel - Course. E | Brief. | Geld. | O 2

e Said did os 250 FIl. | Kurz | 142 | 141%

277 e EE 250 | 2m. | 1415 | 1414

do. -

Hamburg 300 Mk. | Kurs —_ | 1507 ; . Z00 Mk: | A Milt, 1498 «L Veh | 3 Mt. 6 195 . 300 Fr. | 2 Mt. | 92 195 7 F 5

150 F1. 2 Mi E 150 Fl | 2 Mt. 1017

| | 1

100 Thlr. | 2 Mit. | | 994 8 Tag S 992 100 Thlr. S |

dos

London

Wien in 20 Xe, Augsburg

R Ce Nd og 0006/0000006

Leipzig in Courant im 14 Thlr, Fuls 9 mt. : 990 100 Fl 2 Mit, 56 24

100 SRbI.| 3 Wochen | s 104 A

Frankfurt a, M. südd, W.

Petersburg

f y d I Dn Inländische Fonds, Pfandbr iefe, Kommunal- Papiere und Geld - Course. Zf.| Brief. | Geld. | Gem. |Zf.| Brief. | Geld. | Gem, A Ü | j ; lg l Preuss.Freiw. Anl| 5 106 T: | Grh Pos. Pfdbr, 25 915 | 91 do. St Anl. v. 504% 100% 1007 Üstpr, Pfandbr. f t St.-Schuld-Scb. (3% 895 843 Pomm. Pfandbr. |36 l \ | u 91 Od.-Deiehb.-Ob1L. 43 e o Kur- n. Nm. do, 35 Soeh. LPräm.-Sch.— 128% Scblesische do. 35 | do. Lt. B. gar. do. 3% Pr.Bk. Anth.-Sch.|—| é | - Friedrichsed'oxr. |—| 1355| 1325| And. Goldzu. à 5th. |—| 87 | 8 Nisconto. | |

K.u.Nu, Schuldv. 35 Berl. Stadt-Obl. | 5 103%

do. do. 135 33 | Westpr. Pfandbr, 35 i 4] 90% | 191

Grossb. Posen do. | 4 |

Ausländische Fonds.

Russ. amb.Cert.| 5 | ae Poln. neue Pfdbr. | 4 | 947 | - do RLODS L Au E do. Part. 500 FI.) 4 | E, | do, Stiegl. 2.4.A./4| —-_ | 913 | do. do. 300 Fl.|— 1434 | do: do. 5. A. | | 917 | Hamb, Feuer-K. |35| do. r. Rthscb. Lst.| ¿ [1102 O | do.Staats-Pr.Anl.|—| | E do. Engl. Auleibe/44 | 965 | S | HUbeok. Staats-4. : |— | do Poln.SchatzO.| 4 | 80% | 807 | Holl. 23 % Jut. 22) | Kurh.Pr.O. 40 th.) 321 31 D / « |

do« do Cert. L.A.| 5 | 94 Z | 933 | ü | M / | N. Bad. do. 35 F. | 187

l l

do.do.L B.200FL|—| | 18 | | Poln a, PWbr.a.C.| 4 | 94% | | |

Das Geschäft war wegen der nahe

Auswärtige Börsen. :

Breslau, 25. Febr. Poln. Papierg. 94% Dr Weiterr. Bankn. 79 Br., 78 Gld. Poln. Pfdb. alte g O, Do, neue 94 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 82 Br. B. Cert. 200 Fl. 18% Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 79% Gld, Oberschies. A. 114; Br. do. B. 1085 Gld, Freiburg 75% Br., 754 Old. Nie- dershles. 825 Br. Neisse - Brieg 415 Br., 41% Gld. Krakau- Oberschles. Oblig. in pr. Cour. 745, %, Br. u. Gld. Friedr. Wilh, Nordb. 37% Br.

IVien , 24. Febr. Met. 5proz. 967 Br., % Gld. 4proz. 76% Br., 76 Gld. 4zproz, 84 Br., 5 Old. Anl, va 207 Br 201 Gld, 39: 41197 Vr,, 119 Old! Nordbahn 128% Br., + Old. Gloggn. 132 Br., 1314 O Mail 77% Dr, (/ OLd, B. A. 1244 Br., 1240 Gld.

Kaiserl. Gold 1344 Br. u. Gld. Silber 129% Br. u. Gld.

Wechsel-Course.

Amsterdam 180 Vr.

Augsburg 130 Br.

Frankfurt 1295 Br.

Hamburg 41902 Br.

London 12 . 42 Br., 12.41 Gld.

Paris 152% Br., 152% Gld, 0

Fonds u. Actien flauer. Fremde Valuten offerirt.

Leipz. - Dresdn, Partial - Obligationen Leipz. Dresd. E. A. 142:

——

Qeivzig , 25, Febr. 1085 Gld. Leipz. B. A. 1617 Gld. Br., 142 Gld. Sächsish-Bayer. 834 Br. Schles. 94 Br. Löbau - Zittau 24% Gld, Magdeburg - Leipzig 240 Gld. Berlin- Anhalt, 100 Br., 995 Gld, Altona-Kiel 94 Br. Deßauer B. A. A. 143% Gld., do. B. 1177 Gld. Preuß. B. A. 96 Gld.

Frankfurt a. M., 24. Febr. Oesterreichische Bank - Ac- tien 1148 Br., 1445 Gld, Z5proz. Metalliques - Obligationen pr. Compt. 743 Br., 74% Gld, Badische Partial-Loose a 35 Fl. vom Zahre 1850 334 Br., 335 Gld. Kurhessishe Partial - Loose a 40 Rthlr. 32% Br., 324 Gld, Sardinische Partial-Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 345 Br., 344 Gld. Darmstädt, Partial-Loose a 50 Fl. 75% Br., 754 Gld. Span. 3proz. inländ. 33% Br., 335 Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 825 Br., 823 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 28 Br., 374 Gld. Bexbah 82 Br., 8445 Gld. Köln-Minden 984 Br., 98 Gl.

Wechsel. :

Amsterdam 100 Fl. C. k. S. 100 Br. 99% Gld,, do, 2 M. 99% Br, Augsburg 100 Fl. C. k. S. 120 Br., 119% Gld. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 1054 Eld. Bremen 50 Rthlr. in Ld. 1, S. 95; Br.,, 95 Gld. Hamburg 100 M. B. k. S. 884 Gld., do. 2 M. 88 Br. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 1055 Gld, London 40 Liv. St, k, S. 1175 Gld., do. 2 M. 117 Gld. Lyon 200 Fr. k, S, 94 Br., 93% Gld, Paris 200 Fr. k, S, 935 Gld, Mals

| | | |

|

| f | |

| | |

bevorstehenden Ultimo-Liquidation nur schwach, und die

268

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 27. Febr. Jm Schauspielhause. 39ste Abonnements= Vorstellung: Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von Michael Beer. Die Ouvertüre, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik isst von G, Meyerbeer. Anfang y * Teedté Vorstellung dieses Stücks vor der Urlaubsreise des 0 L L os. Febr. Im Opernhause. 26ste Abonnements= Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt : Giralda , romantisch- komische Oper in 3 Akten, nah Scribe, von W. Friedrih, Musik 0 Adam.

Gie Derife der Plähe: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. E A

Jn Potsdam: Alles für Andere! Original-Lustspiel in 1 Akt, von Ch. Birch - Pfeiffer. Hierauf: Solotanz. Dann: Geistige Liebe, Lustspiel in 3 Abth., von Dr. Fr. Lederer. Und: Solotanz. Anfang 6 Uhr.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 27. Febr. Zum Benefiz des Fräulein Louise von

Hagn. Zum erstenmale: Gänschen von Buchenau, Lustspiel in

Berliner Börse vom 26. Februar.

1 Akt, nach Bayard, von W. Friedrich. Hierauf: Konzert fi Pianoforte, von C. M. von Weber, vorgetragen von Madam Th. Wartel aus Paris. Hierauf: Pas seul, aus der Ballet: „Die Weiberkur“‘, ausgeführt von Fräulein Maric Taglioni, begleitet von den Damen Bethge und Koch, Königl Solotänzerinnen. Dann: Der zweite Aft aus der Oper: „Marin Faliero.“’ Musik von Donizetti. Hierauf, zum erstenmale: Zwi kfomishe Scenen aus Göthe'’s Schönbartspiel: Das Jahrmarktfes zu Plundersweiler; für die Darstellung auf dem Königsstädtischer Theater eingerichtet und mit Couplets verschen von D. Kalisch Zum Schluß: Los Toréadores, spanischer Nationaltanz, ausgefül von Fräulein Marie Taglioni und Herrn Gasperini, Königlich Solotänzern.

Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und im Balko des ersten Ranges 1 Rthlr. 2c.

Freitag, 28. Febr. Auf Begehren: Der Zeitgeist, Posse 4 Akten, von Raupach, Hierauf: Paris in Pommern, oder Die seltsame Testamentsklausel, Vaudeville in 1 Akt, von L Angely. ;

Sonnabend, 1. März. Gastrolle der Mad. Castellan. (J lienishe Opern-Vorstellung.) Olello, il Moro di Venezia (Othello der Mohr von Venedig.) Oper in 3 Akten. Musik von Rossin (Mad. Castellan wird vor ihrer Abreise nah London zum leb male die Desdemona singen.)

e ——

Kisenbahn- Actien.

Stamm - Actien. | Kapital. |

Tages - Cours.

Rechnung.

Der Reinertrag wird nach lol ger Bekanntm, in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

Bürsen-Zins- Rein-Ertrag 1849,

6,000,000 8,000,000 4 824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 | 4,500,000 | 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000

997 Á a 5 bz. n. B, 92 bz

1105 bz.

64 be u B.

1:30 B.

Berl. Anh. Litt.

do. Hamburg

do. Stettin -Starg.« do. Potsd.-Magd. .. Magd.-Halberstadt

do. Leipziger Halle - Thüringer Cöln - Minden Rheinische .…... Bonn. Cöln

Düsseld. - Elberfeld... Steele - Vohwinkel .. Niedersch]l. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do, Lit. B.

Cosel - Oderberg .….. Breslau - Freiburg... Krakau - Oberschl.... Berg.-Märk. ........ Stargard - Posen Ruhrort-Crefeld

Aachen-Düsseldorf

Brieg - Neisse.…...... | 1,100,000 |

Magdeb.-Wittenb.... | 4,500,000

\

68% bz. u. G. 977 a 98 bz. u B. 665 a i bz

975 6.

36 B.

825 a i bz. 265 B.

115% 5 a Á br.

1087 6. { B.

l L

mon N DID e

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(A B, % G. 36% a 5 bs, 81% 6.

vf 0a ba vem Co S Me S VÞa va 7 i C an n D f P P bie

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po pg j W&

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aje vf Co B D

Quittungs - Bogen.

2,750,000

Aachen - Mastricht .. 4

| | | Ausländ. Actien. |

Friedr. Wilh.-Nordb 8,000,000 | 4 do. Pr 5

K assen-Vereins-Bank-Actien

land in Silber k. S. 1005 Br., 1004 Gld. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 92 Br., 914 Old. Diskonto 15 Gld. -

Von Fonds waren an heutiger Börse nur allein die N {2 proz. Met., bayer. Grundrenten, _kurh. und bad. 39 Fl. Loose mehr begehrt, und deren Course erfuhren bei Meere NILEeR eine Besserung. Oesterr. Actien, ktoscan, und Mehrere O der süddeutschen Obligationen, jo wie Bexbacher Actien, wur Ac zu billigeren Coursen abgegeben. In allen übrigen Fonds und L machte sih bei stillem Geschäft keine Veränderung bemerklich. proz.

S 1 1c p ( O3, Ry lombardis=venetianische 72% Old, Und 24 Ol

Hamburg, 24. Fehr. 34proz. pr. C, 885 Br., 88% Gld, St. Prämien - Obligationen 91 Br., 904 Glo, E. R, 106 Br, 1052 Gld. 424vroz. 92 Br., 91% Gld. Stiegl. 87% R Gld. Dán. 73% Br. Ard. 125 Br., 127 Gld. 3proz. 315 Br., 315 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1054 Br., 1044 Gld. Ham- burg - Berlin 91% Br. u. Gld. Bergedorf 905 Gld. Magres burg - Wittenberge 96% Br., 565 Old. Altona - Kiel M Br, 932 Gld. Köln-Minden 974 Br., 974 Gld. Mecklenburg 28% Br. 285 Old. : S E

Fonds wenig verändert bei geringem Umsabz in E. A. lebhaf- tes Geschäft, besonders in Berl.-Hamb.

Amsterdam, 23. Febr. (Sonntag). ten- tät 44 Uhr. Junt. 575. Ard. 13. gr. Piecen 135, 4+

pons 87. Passive 45, / : ç i Dis Handel zeigte im Allgemeinen kein besonderes Leben.

Effekten-Sozie- Cou-

Markt -: Berichte- Berliner Getraidebericht vom 26. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Sa 5 E Rthlr. d 30 32 è z d i a N E 29 99 a 295 Rthlr. bez., 295 Br., 4 G, » Mai /Zuni 30, 29% a 30 Rthlr. bez.,, 30 Br., 294 S, » Juni/Juli 34 Rthlr. bez. u. Br., 30% a 31 G. Gerste, große loco 25—27 Rihlr. » fleine 23—25 e L f nach Qualität 19 22 Rthlr. T Aub, O Frühjahr 19 Rthlr. Br., 185 G. » H0pfd. 195 Rthlr. Br., 19 G. 4004 Erbsen, Koch- 37—43 Rthlr., Futter- 34-—36 Rthlr.

Rübsl loco 401 5 5 L G. nt A 10% Rthlr. Br., 10% bez. u. G Febr. /März 10% Rthlr. Br., 10% bez., 105 G. März / April L v6 R April /Mai | 104 Rthlr. Br., 104 G, Mai /Juni 4105 Rthlr. Br., 10% G. Juni /Juli 105 Rthlr. bez. u. Br., 10% a # G.

Prioritäts - Actien. Kapital. Tages - Cours Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch ¡jährliche Verloesung à 1 pCt. amortisirt ROHCAN U RTTGSCWNBET S T M T-Z: D

E T I C E T T TESTE "N EREET O I L R

Bérl Anbalt. 1,411,800 | | 962 bz, do. Hamburg 5,000,000 -| 101% B. do. do. I]. Ser. | 1,000,000 993 B, do. Potsd.-Magd. ..| 2,367,200 | 92% B, do. dor 8,102,000 | 1025 bz. do, do, Litt. D.| 1,000,000 | 1015 B do. Stettiner 800,000 1047 bz. Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle - Thüringer... | 4,000,000 ; Cöln - Minden. 3,674,500 1013 6 do do. 3,500,000 | 1037 B, Rhein. v. Staat gar. | 1,217,000 | 35/82 B.

do, 4. Prioritat .| 248/2909 89 B, 1,2

1

4

995 B.

9

do. Stamm-Prior. 50,000 |-82 B Düsseldorf-Elberfeld. 000,000 917 6 Niederschl. Märkisch. 175,000 94 bz

do. do. 3,500,000 103% 6.

do. 1Il. Serie. | 2,300,000 103% B

do. Zweigbahn 252,000 : Magsdeb.-Wittenb. .….. | 2,000,000 Oberschlesische «....| 370,300 Krakau - Oberschl. ..| 360,000 Cosel- Oderberg 250,000 Steele - Vohwinkel 325,000

do. do. 11, Ser. 375,000 Breslau - Freiburg ..- 400,000 Berg. - Märk. .....-- 1,100,000

, , 5 , 9

99% B

| a

| | Ausl. Stamm-Act. |

Börsen- j Zinsen

l e 2 Kiel - Altona Sp. | 2,050,000

Cöthen - Bernb. Thir. | 650,000 Mecklenburger Thlr. | 4,300,000

5 en

| | j

l Preussisch* Bank- Antheile 95% bz. u. B,

Course erfuhren keine erhebliche Veränderung.

Rüböl Juli / August 104 Rthlr. Br., 105 G, » Sept. /Okt. 10% Rthlr. Br., 105 bez., 104 a Leinöl loco 117 Rthlr. | » pr. April /Mai 11% Rthlr. Br., 114 G, Siidsee - Thran 12 a 11% Rthlr. Plvhné! 13 Rihir. Hanföl 14 a 135 Rthlr. Palmól 1135 a 114 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 155 Rthlr. bez. mit Faß pr. Febr. } 154, Rthlr, Br., 15 G. Febr. /Márz ( : Márz / April 155 Rthlr. Br., 155 G. April / Mai 154 Rthlr. bez. u. Br., 155 a % Mai /Juni 15% a % Rthlr, Br., 155 a À O. Juni /Juli 164 Rthlr. Br., 164 a 5 O. Juli /Aug. 17 Rthlr. Br., 165 (H, Wetter: rauhe Luft mit Anschein zum Schnee. Geschäftsverkehr: unerheblich. Weizen: geschäftslos. : Roggen : anfänglich weichend, zuleßt fester. D) E . tale nâbe Termine ohne wesentliche Aenderung, matter. Spiritus: preishaltend. Stettin, 25. Febr. 25 Uhr. 1, Old, v Unt L Ves Rüböl 9%, pr. Herbst 105 Gld.

»N1 20

Spiritus 24, pr. Frühj. 23% Gld.

Roggen pr. Früh

Telegraphische Notizen. F L G 01 » Frankfurt a. M., 25. Febr. 25 Uhr. ordbayn Met. 43proz. 64%. 5proz. 73%. B. A. 1138. Loofe 153, 9. Span. 334, Bad. 334. Kurh. 324. Wien 914, Lomb. Anl. 72 Hamburg, 25. Febr, 25 Uhr. Berlin - Hamburg L N L , ¿ N ; S l | D Köln-Minden 972. Magdeburg-Wittenb. 56, Lond. 19, 37. Roggen höhere Forderung. j S S A Anisterdam, 24. Febr. 45 Uhr. Int. 57 2 Span. 335. Met. 2Lproz. 38%, proz. 71, neue 79%, Hope 874, Stiegl, 50

4h 2

S 8 95, u A riblabr 312, pr. Oktober 32, Roggen unverändert. : Mit der heutigen Nummer des Staats-Anze gers sind Bogen 78 bis 81 der Verhandlungen Ersten Kammer und Bogen 42 der Anlagen den Verhandlungen der Zweiten Kammer aus- ben worden.

Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdrucie j Beilagc

Nordbahn

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Nh alf.

Deutschland. Sachsen. Dresden. Gesehentwurf über die Ausübung der Jagd, Bescheid des Kultus-Ministeriums an die freien Gemeiuden, \ Áusland. ? talien. Turin, Senats-Verhandlungen. i: Spanien, Madrid. Konferenz über das Konkordat. Eruennun- gen. Die Kommission für die Regelung der Staatsschuld, Ver- mischtes, | Œisenbabn- Berkehr. Wien-Gloggnißz- und Wien-Brucker Eiscnbahn. Auswärtige Vörsen. V arkt - Berichte. ¿Preise der vier Haupi-GBetraide-Arten*

G . a“ 4 5 M .

licztamtiiczer Cheil

F J Ä 6 B L ß I * “D Ddr “e A: 4 Deut ciansd.

Sachsen. Dresden, 23. Febr. (D. J.) Mittelst König- lichen Dekrets vom 19. Februar isst nachstehender Entwurf eines Ge- seßes, die Ausübung der Jagd betreffend, an die Siände gebracht worden.

Wir Fri drich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. finden Uns bewogen, zur definitiven Ordnung der die Ausübung der Jagd betreffenden Verhälinisse unter Zustimmung Unserer getreuen Stände zu ver- ordnen, wie folgt : §. 1, Die selbstständige Ausübung des den Grundbesizern auf ihrem Grund und Boden zustehenden Jagdrechts ist denselben nur gestattet ;

) auf solhen Besißungen, welche in einem oder mehreren an einauder grän- den Gemeindebezirken einen land- oder foistwirihschaftlich) benußten Flä- um von wenigstens 3200 Aern einnehmen und in ihrem Zusammen- durch kein fremdes Grundstück unterbrochen sind; die Trennung, welche enbahnen, Wege und Gewässer bilden, leytere mit Ausnahme der Elbe, rden als Unterbrehungen des Zusammenhanges nicht angesehen; b) auf allen daue:nd und vollständig eingefriedeten Grundstücken. Darüber, ob ein (rundstück für dauernd und vollständig eingefriedet zu erachten, entscheidet zunächst der Amtshauptmann. c) Auf zur Fischerei eingerichteten Teichen von mindcstens 5 Acker Fläche. §. 2. Gemeinden und Corporationen dürfen auf den ihnen gehörenden Grundstücfen der §. 1 gedachten Art das Jagdrecht nur durch Verpachtung oder angestellte Jäger ausüben, §. 3, Diejenigen Grundstücke eines Gemeindebezirks, welche nicht zu den §, 1 gedachten ge- hören, können, dafern sie mindestens eine zusammenhängende jagdbare Fläche on 300 Ackern umfassen, einen eigenen Jagdbezirë bilden oder mit den Grundstücken benachbarter Gemeiudebezirke zu einem gemeinschaftlihen Jagd- bezirke vereinigt werden, der ebenfalls 300 Aker umfassen muß, §. 4. Den Besizern der in §§, 1 und 2 bezeichneten Grundstücke i gestattet, sich mit tenselben dem Jagdbezike ihrer Gemeinde anzuschließen. Ein solcher Anschluß i von der Amtshauptmannschaft anzuordnen, dafern ohne den- selben die Bildung von mindestens 300 Acker großen Jagdbezirken aus den übrigen Grundstücken des Gemeindebezirks für sih allein oder in Verbin- una mít denen benachbarter Gemeindebezirke niht zu ermöglihen und auch ein nah §. 7 zu beurtheilender Fall niht vorhanden ist, 5, Mit Genehmigung der Amtshauptmannschast können aus grö- geren Gemeinde-Bezirken mehrere Jagdbezirke, von denen jedoch keiner unter 300 Ufer enthalten darf, gebildet werden. §. 6. Kleinere, d, h. nicht 300 Aer große Gemeinde-Bezirke, sind mit einem oder mehreren anstoßenden Gemeinde - Bezirken zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke zu vereinigen, 8. 7, Grundstücke, welhe von einem über 500 Acker im Zusammenhange roßen Grundstücke, welches eine einzige Besigung bildet, ganz oder zum ßten Theile eingeschlossen werden und nicht zu den §. 1 gedachten ge- ren, werden nicht mit dem Gemeinde-Bezirke, zu dem sie gehören , verei- + und, wenn sie einen Gemeinde-Bezirk für sih bilden, nicht zu einem ondereu Jagd-Bezirke konstituirt. Die Besißer so!cher Grundstücke sind mehr, dafern sie nicht vorzichen, dieselben vollständig einzufriedigen, *flichtet, die Ausübung der Jagd auf denselben dem Eigentbümer des sie um- gebenden Grundstücs auf dessen Verlangen; gegen ciue mit Rücksicht auf den Zlächeninhalt, die entstehenden Wildshäden und den Jagdezitrag zu be- messende, nöthigenfalls durch die Amtshauptmaunschaft unter Vorbehalt des 1 tgweges für beide Theile festzuseßende Entschädigung zeitpachtweise zu ¡issen [oder die Jagdausübung gänzlih ruhen zu lassen. Macht der enthümer des sie umgebenden Grundstücks von scinem Befugnisse, die ïaad auf diesen Grundstücken zu erpachten, auf das Anerbieten der Besißer feinen Gebrauch, o werden die Letzteren, dafern sie völlig enklavirt sind, it einem besonderen Jagdbezirke, außerdem aber mit einem anstoßenden Semeindebezirke zu einem solchen vereinigt. §, 8, Die Bildung der Jagd- bezirke erfolgt vurch die Amtshauptmannscbhaften Dieselben haben daher ofort nah Publication dieses Gesezes die jeyt bestehenden, den Vorschriften eselben nicht entsprehenden Jagdbezirke aufzulösen und nach dem Geseße neu zu reguliren, §, 9, Die Besißer der zu einem Jagdbezirke vereinigten Grund- tuüde bilden in Bezug auf alle die Ausgübunz der Jagd und die Verthei- lung der Jagdnußungen betressenden Angelegenheiten eine Gemeinheit, innerhalb welcher die Minderheit den Beschlüssen der Mehrheit (vergl, §. 11) ih zu unterwerfen hat, §. 10, Zur Gültigkeit eines solhen Beschlusses ist erforderli: 1) daß sämmilihe Grundstüföbesißer von der Ortspolizei Behörde unter Einräumung einer 14tägigen Frist durch eine Bekanntma- hung in einem öffentlihen Blatte oder einen Anschlag an der für derar- tige Veröffentlihungen im Orte bestimmten Sielle vorgeladen worden sind, »)) daß wenigstens ein Viertheil aller Stimmen durh die Per- sonen der Berechtigten oder gehörig legitimirte Bevollmächtigte der \hen vertreten ist und die absolute Mehrheit der Anwesenden ven Beschluß gestimmt hat, so wie endlich 3) daß der gefaßte [&luß die Genehmigung der Ortspolizei-Behörde erlangt, §. 11, Die en werden so berechnet, daß auf einen Grundbesiy unter 5 Aer Fläche 1 Stimme, von 5—10 Aer 2 Stimmen, von 10—20 Stimmen, von 20—30 Ader 4 Stimmen und auf jede 10 Aer 10ch eine Stimme kommt. Mehr -als die Hälfte aller Stimmen des cis kann fein Einzelner haben, §, 12, Die Ortspolizei-Behörde hat wegen der Art der Ausübung der Jagd gefaßten Beschlüsse nur dann genehmigen, wenn sie dahin gehen: a) die. Ausübung der Jagd gänz- (ch ruhen zu lassen, oder b) die Jagd für Rechnung der betheiligten Zrundbesißer durch einen angestellten Jäger ausüben zu lassen, oder c) die- felbe zu verpachten, und ihr auch 4d) gegen keinen dieser Beschlüsse nach Maßgabe der obwaltenden besonderen Verhältnisse ein erhebliches Beden- fen beigeht. Js der gefaßte Beschluß von der Art, daß er nicht genehmigt

} werden fann, oder fommt iw der nah §. 10 einberufenen Versammlung ein

gültiger Beschluß überhaupt nicht zu Stanve , so hat die Ortspolizei - Be- hörde für das nächste Jahr die erforderlichen Bestimmungen wegen Aus- übung der Jagd zu treffen, §, 13, Jagdverpachtungen können sowohl im Wege des Meistgebotes als auch aus freier Hand erfolgen, Jm ersteren Falle sind sie unter Leitung einer obrigkeitlihen Person vorzunehmen , im lezteren Falle bedürfen sie der Genehmigung der Ortspolizei-Behörde, Die Jagd darf nie an mehr als drei Personen und nie auf kürzere Zeit als drei Jahre verpachtet werden. Pachtverträge, die den Bestimmungen dieses Pa-

i Erd widersprechen, sind ungültig, §, 14, Afterverpachtungen sind nicht

+

gestattet, §, 15, Wer die Jagd ausüben will, hat sih mit einer Jagd-

¡IXarte zu versehen und dieselbe zu seiner Legitimation stets bei sich zu

: führen, Die Jagdkarten werden von dem Amtshauptmann des Bezirks, în Dresden und Leipzig von der Stadtpolizei - Behörde, auf ein Kalenderjahr gestellt; sie gelten für den ganzen Umfang des Königreichs, lauten auf oen Namen des Jnhabers und dürfen von demselben nicht Anderen über- sen werden, Die von dem Jagdberechtigten zum Treiben des Wildes

jzjiad zum Tragen des Erlegten mitgenommenen Personen bedürfen keiner

Zagdkarten, §, 16, Die Ausstellung von Zagdkarten ist zu versagen: 1)

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Unmündigen, insofern niht von ihren Vätern oder Vormündern oder, was die Forstakademisten anlangt, von dem Direktor der Akademie darauf an- getragen wird, 2) allen unter Kuratel gestellten oder wegen förperlicher oder geistiger Mängel zur sicheren Führung eines Feuergewehres unfähigen Per- sonen, 3) solhen Personen, welhe wegen Mißbrauchs des Feuergewehrs, weg:zn eines Jagdfrevels oder Holzdiebstahls oder wegen Fäl- hung oder Mibhraubs der Jagdkarten bestraft worden sind, in- nerhalb der nächsten 5 FJahre nach erfolgter Bestrafung, 4) allen den Personen, von welhen man nah ihrem seithe- gen Verhalten einen ungebührlihen Gebrauch des Feuergewehrs oder eine der öffentlihen Sicherheit und Ordnung gefährlihe Ausübung der Jagd befürhten muß. §. 17, Die Ausstellung der Jagdkarten erfolgt kosten- und stempelfrei, Es hat jedoch derjenige, welcher die Jagdkarte löst, dafür je- desmals einen Betrag von 2 Rthlrn. zu zahlen, von welchem die eine Hälfte in die Armenkasse seines Wohnortes, die andere Hälfte aber in die Staatskasse fließt und zur Bildung eines Fonds für die künftige Entschädi- gung der ehemaligen Jagdberechtigten mit zu verwenden ist. §. 18, Aus- genommen von den Vorschriften §§. 15 und 17 sind die mit Uniform ver- sehenen Königlichen Forstbeamten, die Forstgehülfen und Lehrlinge, so wie die Forstakademisten, leßtere jedoch nur innerhalb des zur Uebung für sie bestimmten Reviers. §. 19, Tritt bei einer mit einer Jagdkarte versehenen Person später ein Grund ein, aus welchem die Ausstellung derselben zu ver- sagen gewesen sein würde, oder wird das Vorhandensein eines solchen Grun- des erst später entdeckt, so is die Jagdkarte sofort zurückzuziehen. §. 20. Hinsichtlich der zur mittleren und niederen Jagd gehörigen jagdbaren Thiere findet eine Schon- und Hegezeit in der Art statt, daß das Jagen, Tödten und Cinfangen derselben in der Zeit vom 416. Februar bis zum 1. Sep- tember eines jeden Jahres durchaus verboten ist, Ausgenommen von die- ser Vorschrift sind diejenigen Raubthiere, welche zur mittleren und niederen Jagd gerechnet werden, alle Strichvögel, so wie diejenigen anderen Vögel, welche durch Verordnung von der Schon- und Hegezeit besonders ausge- nommen werden. §. 21, Durch Klappern, aufgestellte Schrekbilder, so wie durch Zaune kann jeder das Wild von seinen Besißungen abhalten, auch wenn er zur Ausübung des Jagdrechis nicht befugt ist, §. 22, Die Aus- übung der Jagd is verboten: 1) an Sonn- und Feiertagen, vor völliger Beendigung des Nachmittags-Gottesdienstes, 2) innerhalb bewohnter Räume und Ortschaften und innerhalb der Schußtragweite von denselben, 3) wenn sie auf eine Art und Weise erfolgt, wodur die sffentlihe Ruhe und Si- cherheit gestört oder das Leben von Menschen und Hausthieren gefährdet wird, 4) insoweit dabei grausame, die gejagten Thiere nußlos quälende Mittel angewendet werden. §., 23, Geseßliche Jagdfolge findet nicht statt. §. 24. Die zur Zeit der Publication dieses Geseßzes bestehenden Jagd- Pachtkontrakte treten, insofern sie den Bestimmungen desselben widersprechen, außer Wirksamkeit. §. 25, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften die- ses Geseßzes sind, insoweit sie nicht in shwerere, durch andere Geseße mit höheren Strafen bedrohte Vergehen und Verbrechen ausarten, mit einer Geldstrafe von 14—50 Rthlr. oder mit einem Tag bis 6 Wochen Gefängniß polizeilich zu ahnden, §. 26. Mehrere Theilnehmer an einem Jagdpoli- zeivergeben haften für die sie treffende Geldstrafe solidarisch, §. 27. Jagd- polizeivergehen verjähren mit dem Ablauf von 6 Monaten, §. 28, Durch gegenwärtiges Geseh werden alle demselben entgegenstehende älteren geseyz- lichen Bestimmungen aufgehoben, Auch erledigen sich dadurch die Verord- nungen vom 14. Juni und 13. August 1849, §. 29. Unser Ministerium des Junern is mit der Ausführung dieses Gesehes beaustragt.

Dresden, 23. Febr. (D. J.) Wiederholt haben die Leiter der „sreien Gemeinden“ in öffentlihen Blättern und besonderen Druckschriften sich darüber ausgesprochen, was sie wollen und zu welchen Ansichten über Religion sie sich bekennen. Aus nachstehen- dem von dem Königl. Ministerium des Kultus und üfffentlichen Unterrichts an die Aeltesten der sogenannten freien Gemeinde hier ergangenen Bescheide wird man entnehmen, wie die Regierung, na- mentlich die oberste Staatsbehörde, welche das Kirchenhoheitsrecht auszuüben hat, dieselben beurtheilt.

,, Bei dem Ministerium des Kultus und öffentltchen Unterrichts haben Sie, als angeblicher Rath der Aeltesten einer freien christlihen Gemeinde allhier, unter Beziehung auf eine frühere von Herrn Friedrih Wichel unter- zeichnete Eingabe gebeten :

dieser Gemeinde als christlicher Religiousgesellshast Duldung angedeihen

zu lassen. Das Ministerium fann sich aber zu einem diesem Gesuche entspre- chenden Beschlusse nicht veranlaßt finden. : Die sogenannten freien Gemeinden, wenn sie sich auch Neligions-Ge sellschaften, sogar „christliche“, nennen , sind keine religiösen Vereine, Jhre Führer erklären den Glauben an Gott als etwas ganz Indifferentes, Sie anerkennen zwar eine Alles sbasfende und erhaltende Kraft, überlassen aber Jedem, welche Vorstellung er sih von dieser Kraft machen, ob er sich darunter einen höchsten vollkommensten (Heist oder eine bewußt- und willenlos wirkende Kraft denken wolle, Sie erklären den christlihen Glauben bis auf den leßten Rest desselben als Jrrthum und Aberglauben und wollen ihn durch eine philo- sophische Anschauung verdrängen, die nur das Diesseits in Betrachtung zieht. Sie befehden alle Religions-Gesellschaften , welche sich mit dem Verhältnisse des Menschen zu cinem Gott beschäftigen, weil eine vernünftige Religion nur mit dem Verhältnisse des Menschen zu den Meuschen sich zu beschäftigen habe. Sie verwerfen jeden religiösen Glauben und geben nur Andeutungen einer Sittenlehre, deren Summe die Begriffe: „Freiheit, Wahrheit und Brü- derlichkeit““ sein sollen. Sie rühmen sich zwar dem Zurufe des Apostels zu folgen: „Prüfet Alles und das Beste behaltet.“ Sie übersehen aber, daß der Mensch diese Prüfung fortseßen soll sein Leben lang bis ans Ende. Nach einer kurzen Prüfungsfrist verwerfen sie Alles, was mit den Händen sich nicht greifen läßt und finden dann in der selbstgeschaffenen Leere nichts, was der Prüfung noch werth wäre. Sie wollen, was im Evangelium verheißen wird, aus der menschlichen Gesellschaft eine Heerde machen, abec nicht eine Heerde mit einem Hirten, sondern eine Heerde, die in der Jrre gcht, ohne Hirten,

Ohne allen Glauben, ohne nur eine bestimmte Vorstellung von Gott giebt es aber keine Religion, keinen religiösen Kultus, keine religiöse Ge-

meinschaft,

Das Ministerium kann die freien Gemeinden nur nah den Kundge- bungen ihrer Wortführer beurtheilen. Und das Treiben der hiesigen freien Gemeinde stimmt mit diesen Kundgebungen überein , die Eingangs gedach- ten Cingaben bestätigen auch, daß sie ganz auf dem hier angedeuteten Standpunkte steht,

In der von Wichel unterzeichneten Vorstellung wird gesagt :

,, Die hiesige freie Gemeinde verwerfe die Grundlehren des theologischen Protestantismus; sie habe keine Dogmen und könne keine zulassen ; für die Jdeen „Gott und Unsterblichkeit““ bedürste sie keines Glaubens, sie

gingen aus der Weisheit und ewigen Konsequenz der Schöpfung hervor ; |

die Uebereinstimmung des Lebens mit dem Sittengeseßze sei den freien Gemeinden die Hauptsache ; der Kultusformen bedürsten sie nur, um sich in Gemeinschaft zu erbauen und die Jdee der göttlichen Majestät des Menschen zu nähren.“

Sie erklären sich damit alles religiösen Glaubens bar, und der Kultus, welchen sie niht der Gottheit, sondern dem Menschen widmen, kann ein religiöser nicht genannt werden,

Die hiesige freie Gemeinde is sonach keine Religionsgesellschast, und das Ministerium kann weder eine Duldung derselben aussprechen, noch überhaupt in Ausübung des weltlichen Hoheitsrechtes über die Kirchen sich mit der freien Gemeinde beschäftigen, es wäre denn, um die bestehen- n Kirchen, die sie umzustürzen sich zur Aufgabe machen, in Schutz zu nehmen,

Isst das Ministerium zur Zeit in diesem Sinne noch nicht eingeschrit- ten, so unterließ man es in der gewissen Hoffnung, daß die Mitglieder der freien Gemeinden, welche wirklich ein Bedürfniß religiöser Erkenntniß und religiöser Erbauung fühlen, am besten und gründlichsten durch ihre Zusam- menkünfte und die darin gehaltenen Reden von dem Jrrthume, in welchem sie béfangen sind, werden getheilt werden.

Die Ueberwachung der freien Gemeinden, welche im Interesse des

Donnerstag d. 22. Febr.

Staats und der christlihen Kirhen nothwendig is, kann, da es dem Mi- nisterium des Kultus an besonderen Organen dazu fehlt, nur durch die Polizei-Behörden erfolgen, Diese haben dabei aber ganz selbstständig zu verfahren und es ist das Ministerium daher nicht in dem Falle, auf das von Jhnen fernerweit eingereichte Gesuch, um Schuy gegen polizeiliches Einschreiten, etwas zu verfügen.“

Dresden, am 7, Februar 1851,

Ministerium des Kultus und öffentlihen Unterrichts.

Rd

Ausland.

Italien. Turin, 19. Febr. (W. Z.) Der Senat hat die drei ersten Paragraphen des Geseß - Entwurfs, bezüglih der Be- steuerung der Liegenschaften moralischer Körperschaften, und den ersten Artikel des Entwurfs über Beseitigung der Banalitäten (spe- zieller Personalbefugnisse, die zur Landwirthschaft gehören, z. B. das Recht, Oelpressen zu halten und dergleichen) angenommen.

_ Spanien. Madrid, 17. Febr. (Fr. B.) Wegen des Konkordates haben heute die Minister der auswärtigen Angelegen- heiten und der Justiz eine lange Konferenz mit dem päpstlichen Nuntius gehabt.

Der Unter - Staats - Secretair der Finanzen, Sierra y Moya, ist zum Staatsrathe, Cayetano Zuniga an die Stelle Bertrand de Lys zum Präsidenten der Staatsschulden - Kommission und Bordia interimistisch zum Unter - Staats - Secretair der Finanzen ernannt worden.

Die Kommission für den Geseß = Entwurf zur Regelung der Staatsschuld hat vorgestern die zwei Fragen der Zeitgemäßheit und der Möglichkeit der Bezahlung diskutirt. Vor einem Beschlusse will sie erst vom Ministerium mehrere Dokumente, darunter nament- lich die beiden Kommissions - Berichte der in- und ausländischen Gläubiger, vorgelegt haben.

Jn der Deputirten-Kammer will Mon die Reorganisation der Gerdinandsbank bekämpfen.

Unter dem Patronate des Herrn Donoso Cortes ist ein neues Journal erschienen, welches das jeßige Ministerium unterstüßt.

Berat der Vorlesungen und praktishen Uebungen bei der Königlichen Akademie der Künste in dem Sommer- Halbjahre vom 1. April bis ultimo September 1851.

\. Fächer der bildenden Künste.

Zeichnen, Malen und Modelliren nach Dem lebenden Modell, geleitet von den Mitgliedern des Senates der Akade- mie und dem Professor Joh. Wolff.

Unterriht in der Composition und Gewandung: Begas,

Zeichnen und Malen im Herbig.

Anatomie: Der, du Bois-Reymond.

Zeichnen nah Gypsabgüssen :' Professor Däge.

Modelliren nach der Antike: Professor A. Fischer. Landschaftzeichnen: Professor Schirmer.

Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde: Maler Eybel. Vorbereitungs - Klasse: Professor Herbig und der Lehrer Holbein.

Zeichnen nah anatomishen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Maler Doms\ch{chke.

Kupferstechen : Professor Buckhorn.

Holz- und Formstechen: Professor Gubi t.

Schrist- und Kartenstechen : der akademische Lehrer Rey ber. Metallgraviren und Steinschneiden: der akademische Lehrer K, Fier,

Bronzegießen: der akadêmische Lehrer H. Fischer. Kunstgeschichte des Mittelalters mit Berücksichtigung der Kul- turgeschihte und des Kostümes: Dr, Guhl,

Mythologie : Professor Dr. Geppert.

B. Baufächer. Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäude, bunden mit praktischen Uebungen im Entwerfen derselben : Pro fessor Rabe. Privatim wird derselbe vortragen: a) die Lehre von den Constructionen, oder: wie die Gebäude und jeder ein zelne Theil derselben den Forderungen der Festigkeit zweckmäßig zu errichten sind. b) Die Geschichte der l bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Beschreil der vershiedenen Bauwerke der Vorzeit und- Gegenwart Die Projectionen, die Lehre von den Säulen-Ordn: Vitruv, Perspektive und Optik: Professor Hummel fessor Beckmann. Zeihnung und Composition architektonischer Professor Bötticher. Entwerfen der Gebäude: Professor Stra ck tionen: Derselbe. Perspektive für Architekten : Professor Modelliren arthitektonischer Verzierungen fessor A. Fischer.

Professor

Königlichen Museum: Professor

C. Musik. Lehre der Harmonie: Musik-Direktor Ba d Doppelter Contrapunkt und Fuge: Derselbe Choral und Figural-Styl: Derselbe. Freie Vokal - Compositionen : die Musik - Direktore1 Professor Rungenhagen. Freie Jnstrumental-Compositionen: Dieselben.

Bei der mit der Akademie verbundenen Zeichnen: Schule.

Freies Handzeichnen unter Leitung des Professors Lengertcch

und des Lehrers Neu.

Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst- und Gewerkscchule. j Freies Handzeichnen: die Professoren Herbig, Lengerich, vie akademischen Lehrer Holbein, Shüß und der Kupfer- steher Linger., u Modelliren nach Gypsabgüssen : i er. j L S 32) Dose er E d aechitektonishes Reißen : Professor Ziel cke

P r Stóvesandt. A i Zür Profeffor bts-Gegenstände von Nr. 1 bis 29 finden die An-

meldungen von Mitte März bis Ende April im Afademie=Gebäude

Professor Wichmann und