1851 / 63 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ganz entgegengeseßten Resultate führen, weshalb er (der Minister) wünschen müsse, daß dieses Amendement, obwohl er im Allgemeinen mit der demselben zu Grunde liegenden Absiht einverstanden sei, von der Kammer niht angenommen werde. Der Staats-Minister bemerkt sodann noch Einiges gegen den Abg. von der Planiß in Bezug auf die Rittergutsbesißer. Derselbe stüßt sstch hierbei en ders auf die durch die Zeit in dem Wesen der Rittergüter ge M geführte, gegen früher ganz veränderte Sachlage, und ei E für gerechtfertigt halten, etwas, was in der Wirklichkeit iber E terielle Basis mehr habe, fortbestehen zu lassen, weil es O ep : mal so gewesen. Die Abgeordneten von E S L e vertheidigen die Vorschläge der Deputation. g S ai Kölz hält seinen Antrag fest , bemerkt jedo dabei, Fnd Erklärung des Herrn Staats - Ministers ihm zur wahren BVe- ruhigung diene und ihn vollkommen befriedigen würde , wenn ihm Garantieen dafür gegeben seien, daß diese Ansichten jederzeit, für alle Zukunft im Ministerium Geltung behielten. Werde sein An- trag abgeworfen, so werde er gegen den Vorschlag der Deputation und für die unveränderte Regierungsvorlage stimmen, Hiermit wird die Debatte über diesen Paragraphen geschlossen und der Referent vertheidigt in seinem Schlußworte nochmals ausführlich das Gut- achten der Deputation, besonders au dem Antrage des Abgeord- neten Kslz gegenüber. Bei der Abstimmung wird bei Punkt 12 des obigen Paragraphen der Antrag der Deputation mit 34 gegen 27 Stimmen von der Kammer angenommen, wodurch zugleich der Antrag des Abgeordneten Kölz Erledigung fand, Mit dieser Ab- änderung wird sodann der §, 71 der Regierungsvorlage als §. 1 des neuen Geseßes gegen 18 Stimmen genehmigt. §. 72 der Vorlage lautet: „Für die §. 71 unter 2, 3, 5, 6 und 10 benannten Besißer der Herrschaften kann im Falle der Minderjährigkeit oder wenn sie aus Ursachen, welche die Kammer als statthaft anerkennt , an dem Landtage persönlich Theil zu nehmen nicht vermögen, der nächste Nachfolger in die Kammer eintreten. Dem Besiber der Herrschaft Wildenfels und der \{chönburgis{chen Rezeßherrschaften ist jederzeit nachgelassen, wegen ihrer erblihen Stimmen Bevollmäh- tigte in die Kammer eintreten zu lassen, welhe nah §. 79 sür die erste Kammer wählbar sein müssen.“ Derselbe enthält keine wésent- lie Abänderung des gegenwärtigen §. 64 der Verfassungs-Urkunde und wird ohne Debatte als §. 2 einstimmig angenommen. §, 73 lautet: „Auch diejenigen Mitglieder der ersten Kammer, welche ver- möge ihres Amtes oder des Besißes einer Herrschaft oder als Ab- geordnete der Universität dazu berufen sind, können in die Kammer nur dann eintreten, wenn ihnen keiner der im Wahlgesebe bestimm- ten Aus\cließungsgründe vom Stimmrechte entgegensteht. Dasselbe gilt von den Nachfolgern der Herrschaftsbesiper in dem §. 72 ge- dachten Falle.“

Nassau. Wiesbaden, 25, Febr. (O, P. A. Z.) In der 47sten Sißung unseres Landtages stattet der Abg. Haupt seinen Bericht ab über das Budget des Landesgestüts. Er widerlegt darin die Gründe, welche gegen die Pferdezucht in unserem Lande geltend gemacht werden. Die Versammlung bewilligt 14,458 Fl. zu diesem Zwecke. Aus dem Bericht ergiebt sih, daß Nassau 10,828 Pferde hat und jährlich 1100, wovon 900 vom Auslande, für 160,000 Fl. kaufen mußte. Nachdem noch einige Gegenstände erledigt sind, be- gründet der Abg. Keim folgenden Antrag: „Die Kammer wolle eine Kommission ernennen mit dem Auftrage, die in 1817 stattge= habte Bildung des Central - Studien - Fonds einer Untersuchung zu unterwerfen, namentlich dahin, ob die Fonds stistungsmäßig ver- wendet worden seien, und den Befund vor Ablauf «der diesjäh- rigen Landtags - Sibung vorzulegen, beziehungsweise Vorschläge zu thun, welche und wie die irrigerweise zu diesem Fonds geschla= genen Theile kir{chlihen und anderen Corporations - Vermögens den dadur verkürzten Corporationen zu erseßen seien.“ Die Kammer lehnt den Antrag aus Mangel an Zeit ab, nachdem die Abgeord- neten Rau und Bellinger geltend gemacht, daß zur verfassungsmä= ßigen Ausführung der Trennung der Kirche vom Staat vorerst das gemischte Vermögen aus einander zu seßen und vas vom alten Po- lizeistaat geraubte Kirhenvermögen durch den Rechtsstaat zu erseßen sei, Der Abgeordnete Unziker begründet sodann seinen Antrag für Einführung von Schiedsgerichten durch Hinweisung auf die Er- \parnisse, die Verminderung des Beamtenheeres , aber auch der den moralischen und materiellen Ruin des Volkes mehrenden Prozeß- \ucht und auf eine wahrhaft patriarchalische Rechtspflege. Der An=- trag wird fast einstimmig angenommen, eben so der Antrag des Ab- geordneten Raht, die authentische Jnterpretation des §, 29 des Ge- {eßes vom 17. Oktober 1849, die Centralorganisation, insbesondere Standesaufwand und Fruchtmehrbetrag betreffend.

Oldenburg. Oldenburg, 20, Febr. (Ztg. f. N. D.) Ju der gestrigen Sihung des Landtages kam es zur Debatte darüber, ob die Präsenzzeit des Militairs in den Fürstenthümern Birkenfeld und Eutin, wie bisher gesepl:ch bestimmt war, eine sechsmonatliche bleiben oder, wie im Herzogthum Oldenburg, auf 18 Monate fest-

eseht werden solle, Die Regierung hatte beantragt: es möge die= fes unter Aufhebung der bestehenden Geseße der Staatsregierung im Verwaltungswege nach Maßgabe der Bundes-Kriegs-Verfassung zu regeln überlassen werden, Der Aus\{huß konnte sich hiermit nicht einverstanden erklären; die Mehrheit beantragte statt dessen ein Geseß, welches, in Anerkennung der dur die Bundes-Kriegs=- Verfassung auferlegten Nothwendigkeit, auch für die Fürstenthümer die Präsenzzeit auf 18 Monate feststelle, während die Minderheit es bei der bestehenden Geseßgebung bis weiter zu belassen, empfahl. Der Regierungs - Kommissar {loß sich dem Antrage der Mehrheit an. Diese vertheidigte ihre Ansicht durch die Forderungen des Bundes. Die Ansicht der Minderheit dagegen wurde dadur moti- virt, daß 6 Monate für die nöthige Ausbildung zum Waffendienst genügten, und daß man auf die Bundes-Kriegs-Verfassung keine Rücksicht zu nehmen brauche; da die deutschen Regierungen über die Geltung des Bundesrehts jet sehr verschiedener Meinung seien. Von einer anderen Seite wurde geltend gemacht, daß mit dem Rücktritt der deutshen Centralgewalt auch den deutschen Staaten die jener eingeräumten Rechte wieder zugefallen \eien, Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wurde indessen verworfen, und ee wird das Geseß in seinen einzelnen Artikeln zur Berathung ommen,

Ausland.

Hesterreih. Bres cia, 21. Febr. (Ll.) Nebst den zehn eta A hingerihteten Uebelthätern, welche“ sich räuberishe An- fälle (aggression) hatten zu Schulden foinmen lassen, die, was nicht überflüssig zu bemerken sein dürfte, mit der Politik durchaus rnüchts gemein hatten, sind zwei Individuen auch zu Cremona und Mántua aus demselben Grunde dem Gesebße zum Opfer gefallen. Im Interesse der bfentlichen und privateu Sicherheit, welche durch

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ráuberishe Uebelthaten so arg gefährdet ersheint, nimmt die Be- völkerung für Tie Regierung entschieden Partei und weiß ihren Be-

mühungen aufrichtigen Dank,

Eisenbahn - Verkehr.

Niederschlesis{ch-Märkische Eisenbahu,

Obgleih die Personenfrequenz des Jahres 1850 die von 1849 nicht unbedeutend überschritten hat, so it dieselbe aber doch hinter den Jahren 1847 und 1848 zurückgeblieben; dagegen zeigt si eine bedeutende Zunahme im Güterverkehr, indem das beförderte Quan- tum in 1850 das von allen drei vorhergangenen Jahren übersteigt. Es wurden ‘im Jahre 1850 befördert 603,311 Personen, 16,873 Ctr. 88 Pfd. Passagiergepäc, 1706 Hunde und 342 Stück Equipa- gen, an Gütern wurden befördert: 52,916 Ctr, 85 Pfund Eilgüter, 2,754,365 Ctr. 30 Pfund ordinaire Fraht und 52,247 Ctr. 87 Pfd. Vieh, zusammen Frachtgüter 2,859,930 Ctr. 2 Pso. Im Jahre 1849 wurden an Personen befördert 547,460, an Gütern wurden befördert: 47,632 Cir. 13 Pfd. Eilfracht, 2,113,137 Ctr. 48 Pfd, ordinaire Fracht und 44,017 Ctr. 28 Pfo. Vieh, zusammen 2,204,786 Ctr. 89 Pfd. Jn 1848 wurden befördert 632,899 Per- sonen, 40,146 Ctr, 80 Pfd. Eilfracht, 1,637,858 Ctr. 40 Psd. or= dinaire Fraht und 53,012 Ctr. Vieh, zusammen 1,730,987 Ctr. 20 Pfd. In 1847 betrug die Anzahl der beförderten Personen 648,738 Ctr. und die der Gütec 1,540,872 Ctr. 17 Pfd. Es wur- den sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 55,851 _Per- sonen, an Eilfraht 5284 Ctr. 72 Pfd., ordinaire Fracht 641,227 Ctr. 82 Pfd. und an Vieh 8230 Ctr. 59 Pfd., zusammen 654,743 Ctr. 13 Pfd. Fracht; gegen 1848 wurden in 1850 weniger heför= dert 29,588 Personen, dagegen mehr an Eilfracht 12,800 Ctr. 5 Pfd, ordinaire Fracht 1,116,506Ctr. 90 Pfd., an Vieh wurden we= niger transportirt 764 Ctr. 13 Pfd., so daß sich ein Gesammt- Mehrgewicht von 1,128,542 Ctr. 82 Pfd. ergiebt; gegen 1847 wur- den ebenfalls in 1850 415,427 Personen weniger, dagegen cin Gesammtgewicht von 1,318,657 Ctr. 85 Pfd. mehr transportirt. Bei dem Equipagen - Transport hat sich gegen 1849 nur eine ge- ringe Vermehrung, gegen 1847 und 1848 aber eine bedeutende Ber- minderung gezeigt; es wurden in 1850 gegen 1849 nur 16 Stück mehr, und gegen 1848 2417, und gegen 1847 482 Stü weniger befördert. Die Einnahme betrug für Personen, Passagiergepäc, Hunde und Equipagen 869,350 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., die Cinnahme für Eilgüter, ordinaire Fracht und Vieh betrug 960,142 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf., die extraordinairen Einnahmen betrugen 29,3419 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf., zusammen Einnahme 1,858,812 Rihlr. 23 Sgr. 7 Pf. Bei diesen hier angeführten Einnahmen ist zu bemerken, daß dieselbe die Brutto-Einnahme ausmacht, von welcher noch Vergütungen, Roll- gelder 2c. abgerechnet werden müssen. Im Jahre 1849 wurden bei einer Brutto - Einnahme von 811,467 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. fur Eilfraht und ordinaire Fracht an Vergütungen und Rollgeld 139,040 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. gezahltz in 1848 betrug die Brutto- Einnahme für Fracht- und Eilgut 678,834 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., dagon gingen ab sür Vergütungen und Rollgeld 140,718 Rthlr. 24 Sgr. Die größte Anzahl der in einem Monat beförderten Per= sonen betrug in 1850 73,878 im November, ihm folgt der Juli mit 70,053 Personen, eben so brachten dieselben Monate die stärk- sten Einnahmen dafür, und zwar kamen ein im November 109 122 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. und im Juli 101,001 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf.z die geringste brachte der Januar mit 24,563 Personen für 36,498 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf., das stärkste Quantum Güter brahte der Monat Oktober mit 339,908 Ctr. 48 Pfd. für 108,472 Rthlr. 10 Sgr. 7 Pf., demselben folgt der Juni mit 288,340 Ctr. 58 Pfd. für 94,330 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. Der Einnahme des Oktobers, welcher die stärkste ist , steht zunächst die des Novembers mit 97,595 Rthlr, 9 Sgr. 10 Pf. ; befördert wurden in diesem Monat 276,845 Ctr. 64 Pfd.; zu erwähnen ist, daß der Dezember, in welchem 277,681 Ctr. 14 Pfd, transportirt wurden, nur 75,949 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf. einkamen, sorah gegen November mehr 835 Ctr. 50 Pfd. Güter und weniger 21,645 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. Die stärkste Gesammt -Einnahme brachte der No- vember mit 207,759 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf. , ihm folgt der Oktober mit 498,801 Rthlr. 12 Sgr, 5 Pf., dann der Juli mit 190,07/ Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf. z die geringste brachte der Januar mit nur 99,002 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. Eine Vergleihung der verschiedenen Quartale des Jahres 1850 zeigt Folgendes : im ersten Quartal wurden befördert 95,240 Personen, eingenommen wurden für Per- sonen, Gepäck 2c.: 141,187 Rthlr. 40 Sgr: 9 Pf., an Gütern wurden befördert 644,357 Ctr. 77 Pfd, und dafür eingenommen 218,818 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., die extraordinaire Einnahme be- trug 2511 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., zusammen Einnahme 362,517 Rthlr. 9 Sgr. Im zweiten Quartale wurden befördert 146,351 Personen, die Einnahme betrug für Personen, Gepäck 2c. 205,329 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf., an Gütern und Vieh wurden transportirt 615,904 Ctr, 22 Pf., welche eine Einnahme von 221,310 Rthlr. 9 Pf. gewährten, die extraordinaire Einnahme betrug 7,335 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf., zusammen Einnahme 433,974 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Es wurden sonach im zweiten Quartal gegen das erste mchr befördert 51,111 Personen, die Einnahme dafür betrug mehr 64,144 Rthlr. 28 Sgr. 14 Pf., an Güter und Vieh wurden da- gegen im zweiten Quartal weniger befördert 28,453 Ctr. 55 Pfd., wobei jedoch 2491 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. mehr einkamen z die extra- ordinairen Einnahmen betrugen mehr 4824 Rthlr. Pf., so Vor sich eine Gesammt-Mehreinnahme pro zweites Quartal von (1/44 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. ergiebt. Im dritten Quartal wurden be- fördert 182,549 Personen, die Einnahme sür Personen, Gepäck 2c, betrug 261,346 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf., die Anzahl der beförderten Güter betrug 704,832 Ctr. 77 Pfd., welche eine Einnahme von 237,997 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf. gewährten, die extraordinaire Cin- nahme betrug 8743 Rthir. 15 Sgr. 10 Pf., zusammen Einnahme 508,087 Rthlr. 8 Sgr. Es wurden demnach im oritten Quartal gegen das zweite an Personen mehr befördert 36,198 Personen, welche eine Mehreinnahme von 56,017 Rthlr. 14 Sgr, 1 Pf. er= gaben, an Güter und Vieh wurden 88,928 Ctr. 55 Pfd, mehr be- fördert, die Einnahme dafür betrug mehr 16,687 Rthlr. 8 Pf, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 1407 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf. , sonach pro drittes Quartal gegen das zweite mehr 74,4112 Rthlr. 40 Sgr. 5 Pf.z gegen das erste Quartal wurden im drit- ten mehr befördert 87,309 Personen, welche eine Mehreinnahme von 120,159 Rthlr. 10 Sgr. ergaben, an Güter und Vieh wur- den mehr befördert 60,475 Ctr. mit einer Mehreinnahme von 19,178 Rihlr. 19 Sgr. 11 Pf., die extraordinaire Cinnahme betrug mehr 6231 Rthlr. 29 Sgr. 1 Pf., zusammen Mehrein- nahme 145,569 Rthlr. 29 Sgr. Jm vierten Quartal wurden befördert 179,171 Personen, die Einnahme betrug für Personen, Gepäck, Hunde und Equipagen 261,487 Rthlr. 5 Sar. 7 Pf, an Güter und Vieh wurden befördert 894435 Ctr. 26 Pfd. für eine

Einnahme von 282,017 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf., die extraordinairen

Einnahmen betrugen 10,728 Rthlr. 23 Sgr. 11 Pf., zusammen Einnahme 554,233 Rthlr. 9 Sgr. Es wurden sonach im vierten Quartal gegen das dritte weniger befördert 3378 Personen, jedo dafür mehr eingenommen 140 Rthlr. 14 Sgr. 10 Pf., an Güter und Vieh wurden mehr befördert 189,602 Ctr, 49 Pfd., dieselben ergaben eine Mehreinnahme von 44,020 Rthlr. 8 Sgr, 1 Pf, die extraordinairen Einnahmen betrugen mehr 1985 Rthlr. 8 Sgr, 1 Pf. , zusammen mehr 46,146 Rthlr. 1 Sgr.z; gegen das zweite Quartal wurden im vierten mehr befördert 32,820 Personen, die Einnahme für Personen, Gepäck 2c. betrug mehr 56,157 Rthlr. 25 Sgr. 11 Pf., an Gütern wurden mehr befördert 278,531 Ctr, 4 Pfd., wofür die Einnahme 60,707 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. mehr betrug, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 3393 Nthlr. 6 Sgr, 9 Pf., zusammen mehr 120,258 Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf.z gegeu das erste Quartal wurden im vierten mehr befördert 83,931 Personen, die Einnahme dafür, inkl. für Gepäck 2c., letrug mehr 120/299 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., an Güter und Vieh wurden mehr beför

dert 250,077 Ctr. 49 Pfd., wofür sich eine Mehreinnahme von 63,198 Rthlr. 28 Sgr. ergab, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 8217 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., zusammen Mehreinnahme pro viertels Quartal 191,746 Rthlr.

Magdeburg-Leipziger Eisenbahn.

Gleich allen anderen Eisenbahnen hat auch die Magdeburg- Leipziger Bahn durch die politischen Verhältnisse des Jahres 1848 in ihrer Einnahme Verlust gehabt. Die Einnahmen der ersten zehn Monate des Jahres 1850 zeigen aber nicht nur eine Ver- mehrung der Einnahme gegen 1849 und 1848, sondern dieselben Übersteigen die Einnahmen der erwähnten Zeiträume aller vorher= gegangenen Jahre. Es wurden in dem erwähnten Zeitraum des Jahres 1850 befördert 653,276 Personen und 2,244,169% Ctr. Gü- ter, die Gesammt-Einnahme betrug 804,625 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf.; im gleichen Zeitraum 1849 wurden befördert 631,481 Personen und 1,894,114% Ctr. Güter, die Gesammt - Einnahme betrug 740,106 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf.z in 1848 wurden befördert 615,886 Per- sonen und 1,775,143 Ctr. Güter, die Gesammt - Einnahme betrug 657,430 Rthlr. 6 Sgr. 14 Pf.z im gleichen Zeitraum 1847 be- trug die Anzahl der Personen 679,418 Personen und 2,237,2534 Ctr., eingenommen wurden 797,844 Rthlr. 14 Sgr. & Pfi, und in 1846 wurden befördert 655,670 Personen und 1,405,4234 Ctr, Güter, die Einnahme dieser 10 Monate betrug 657,204 Rthlr, 3 Sgr. 6 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr be fördert 21,795 Personen und 350,0557 Ctr. Güter, eingenommen wurden mehr 64,519 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 39,390 Personen und 469,0265 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 147,195 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf. z gegen 1847 in 1850 weniger 26,142 Personen, dagegen mehr 6916 Ctr, Güter und 6781 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. z; gegen dieselben zehn Monate des Jahres 1846 wurden in 1850 weniger befördert 2394 Personen und mehr 838,746 Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden -147,421 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Die stärkste Personenfre quenz brachte in 1850 der Monat April mit 88,986, ihm folgt dex Monat September mit 82,458 und dann der Mai mit 77,176 Per= soneuz die größte Anzahl der in 1849 beförderten Personen wal! ebenfalls im April mit 83,837, ihm folgt der September mit 81,447 und dann der Mai mit 77,158 Personen. Das stärkste Quantum Güter in einem Monat betrug in 1850 317,310 Ctr. im Oktober, ihm folgt der September mit 278,978 und dann der April mil 252,960} Ctr. ; in 1849 brachte ebenfalls der Dfktober das stärkste, und zwar mit 269,2045 Ctr., demselben folgte der September mit 262,6074 Ctr., dann der März mit 196,515 Ctr. Die stärkste Ge sammt - Einnahme in 1850 brachte der April mit 107,321 Rthlr, 27 Sgr. 6 Pf., April 1849 brachte nur 86,5995 Rthlr. 15 E 9 Pf., dem April folgt der September mit 104,389 Rthlr. 28 6 P ut van der Oftobér mit 102/3993 Rihlr. 42 Sg, O Die geringe betra 00/091 N L eur. 9 Pr Februarz in 1849 betrug die stärkste 108,025 Rthlr. 21 Sgr L P in Septenber, dannt folgt dev Wrtobir mit 58/7/10 Rthlr, 2 Sgr. 10° Pf. Wir lassen hier eine Vergleichung dér Frequenz und Einnahme der verschiedenen Quartale folgen. Jm ersten Quartale 1850 werden befördert 122,489 Personen und 604,8267 Ctr., die Gesammt-Einnahme betrug 175,370 Rthlr, 19 Sgr. 2 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden weniger befôür- dert 2426 Personen, dagegen mehr 88,2954 Ctr. Güter u 3533 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf. Einnahmez gegen gleiches Quartal 1848 wurden in 1850 weniger befördert 10,368 Personen, dagegt! mehr 82,7007 Ctr. Güter, die Einnahme betrug in 1850 meh! 17,858 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.z gegen 1847 wurden in 1850 meb! befördert 9138 Personen und 119,6654 Ctr. Güter, mehr eingt- nommen wurden 26,238 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf. z 1846 we- niger befördert 67 Personen, dagegen mehr 205,756% Ctr. Güte die Einnahme betrug mehr 37,931 Rthlr. 27 Sgr. 3 Ps. Zit zweiten Quartal 1850 wurden befördert 235,652 Perjonen un? 634/2237 Ctr. Güter , die Gesammt - Einnahme betrug 260/58! Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden 1850 mehr befördert 21,013 Personen und 138,2187 Ctr. Güter, di Einnahme betrug mehr 45,751 Rthlr, 12 Sgr. 1 Pf. ; gegen 1948 wurden in 1850 mehr befördert 33,257 Personen uud 181,870% Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden 71,114 Rthlr. 15 Sgr, 2 Pf. ; gegen dasselbe Quartal 1847 wurden in 1850 mehr beförder! 2774 Personen, dagegen weniger 13,326 Ctr. Güter, die Einnahme be- trug in 1850 mehr 9839 Rthlr. 18 Sgr. 140 Pf. 3 gegen das zweite Quar- tal in 1846 wurden in 1850 mehr befördert 12,940 Personen und 218,361 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 44,436 Rthlr, 24 Sgr. Jm dritten Quartal 1850 wurden befördert 222,740 Personen un? 687,8092 Ctr, Güter, die Gesammt - Einnahme betrug 266,120 Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf.z gegen dasselbe Quartal 1849 wurden n 1850 weniger befördert 421 Personen, dagegen mehr 75,435, Cl1. Güter, die Einnahme war jedoch in 1850 um 217 Rthlr. 16 Sg! 3 Pf. geringer; gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördern 11,067 Personen und 80,4594 Ctr. Güter , die Einnahme betrug mehr 40,956 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.z gegen 1847 wurden in 1890 weniger befördert 31,307 Personen und 125,206 Ctr. Güter , die Einnahme betrug weniger 33,665 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf.z gegen 1846 wurden in 1850 weniger befördert 16,333 Personen und mehr 263,4024 Ctr. Güter , die Einnahme betrug mehr 38,842 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. Im Oktober 1850 wurden befördert 72,395 Per- sonen und 317,310 Ctr. Güter, die Einnahme betrug 102,500 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.; gegen den Oktober 1849 mehr 3629 Pet- sonen und 48,1054 Ctr. Güter und 15,452 Rthlr. 9 Sgr. 11 f Einnahme; gegen denselben 1848 mehr 3434 Personen, 123,994 Ctr. Güter und 17,266 Rthlr. 15 Sgr. 10 Pf. z gegen 1847 wt- niger 6747 Personen , dagegen mehr 25,7825 Ctr. Güter und 4368 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf. Einnahme; gegen den Oktober 18% in 1850 mehr 41096 Personen, 150,625% Ctr. Güter und 96,21 Rthlr, 15 Sgr. 1 Pf. Einnahme,

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Theil, Deutsch laud Preußen, Koblenz. Se, Königl, Hoheit der Prinz von Preußen. Desterreich. Wien, Note der s{hweizer Bundes-Negierung. Dis- ziplinar-Compagnieen, Gesinde-Ordnung. Vermischtes. WBayern. München, Paßwesen, Rechenschastsbericht des Staats- \chulden-Kommissärs, Die Ausschußwahlen der Kammer der Abge- ordneten beendigt, | Sachsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen. Hannover, Hannover, Kammer-Verhandlungen, SchleS8wig-Holstein. Flendsburg. Bekanntmachung über den Waa _ren-Transport von und nach Holstein. Sachsen -: Weimar. Weimar, Landtags-Verhandlungen. Frankfurt, Frankfurt a, M. Forstrüge-Ordnung. A u Sland. 4 x Gesezgebende Versammlung. Geseßeniwürfe unt ipplementar-Kredit-Forderungen, Kredit-Bewilligung für das Occu- pationscorps im Kirchenstaate, Vertagung des Cretonschen Antrags. Paris, Schreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an den französischen Gesandten in Wien, Der österreichische Gesandte bei der Eidgenossenschaft. Petitionen um Präsidentschafts - Verlänge- Ueber den Cretonshen Antrag. Beugnot's Antrag über Mi- chelet’s Borlesungen, Crklärung über Bugeaud, Verheerende Krank heiten in Guyana, Vermischtes, Y Großbritanien und Frland. Ichen Hospitals, binets. Spanien. drid, Die Kommission zur Regelung der Staatsschuld, - Vice-Präsidenten des Senats. Die Reorganisation der Ferdinands Dank, Nekruten-Konlingent, Interpellation. Die Cortes und è Ministerium, Pâpstliche Geschenke,

Oren - und Handels: Nachrichten.

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1 London. Jahres - Diner des deut- Lord Stanley verzichtet auf die Bildung eines Ka-

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Ad {Li A Rd . 8 «F i (de d Amllicyer Theil. Auf FThren Bericht vom D: Dezember 1850 will Ich Sie hierdurch ermächtigen, Das im §, 16 der Schifffahrt - Polizei - Ord- nung für die Stadt Königsberg vom 14, März 1822 und in dem der Feuer - Drdnung sür dieselbe Stadt vom 3. Juli 1770 unbedingte Verbot des Tabackrauchens und Feuerhaltens Stadt Königsberg liegenden Schiffen für einzelne Stadttheile aufzuheben und Jhnen überlassen, dur lokalpolizeiliche Bestimmungen sestseßen zu lassen, an welchen Stellen und unter vel Bedingungen das Feuerhalten und Tabackrauchen auf i Königsberg gestattet oder verboten sein soll. jarlottenburg, den 20, Januar 1851. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Lon Westphalen. Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des- Junern.

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Berin, den 2 Mani, Zhre Hoheit die Prinzessin Maria Anna von Anhalt- epau ijl von Deßau hier eingetroffen und im Königlichen

ckMlosje abgestiegen.

Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs haben Se. K6- niglich eit der Prinz Albrecht von Preußen Höchstihren Hof- staatsjecretair Str0h mer zu Höchstdero Hofrath ernannt,

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(Uichtamtlicher Theil. Deutschland,

(S 02 9 9 @ k o9Q T g “u C , Preuße - Koblenz, 28, Febr. (K. Z) Gestern Nachmit- tag ira Se, Konmgliche Hoheit der Prinz von Preußen wiede

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Hoheit

Desterreich. Wien, 28. Febr. (Con st, Bl. a, B.) Bei dem Slntrêfsen in die Staatskanzlei hat Fürst Schwarzenberg eine Note von Der [weizerischen Regierung gefunden. Die schweizerische Regierung verpflichtet sich, die Flüchtlingsfrage in der Art zu erledigen, daß die gesadrlihsten Flüchtlinge aus dem Lande verwiesen werden und den Anderen neue Orte im Innern der Bundesgenossenschaft zum “usenthalte angezeigt werden. Auch die Frage wegen des -Omuggels in die Bombardei soll für ODestereih genügeud ausgeglichen werden, sobald der neue österreichishe Zoll= tarif ins Leben getreten sein wird. Was die inneren constitu- tionellen Einrichtungen betrifft, glaubt die \{chweizerische Regierung bemerken zu können, daß dicselben im legalen Wege zu Stande gekommen sind und die im Jahre 1845 dem Bunde verliehene Ver- sassung keinesweges verleßzen. Die frühere Kantons-Souverainetät ist insoweit durch diesen neuen Pakt beschränkt worden, als es für vie Sicherhcit des Landes nah Jnnen und Außen für nöthig er-= taunt wurde. Die schweizerische Regierung beruft sich in dieser Hinsicht auf die von Desterreih selbst in den leßten zwei Jahren anerkannte löbliche Haltung der Schweiz gegenüber der deutschen Revolution einer- und Piemont andererscits und hofft, daß Oester=- rei noch zur Stunde ihr diese billige Anerkennung werde wider- [ahren lassen. j i A 08 P. auf die Errichtung der Disziplinar-Com- der Cibit ut ens A legt. Man erfährt nämlich, daß erbalten bat R R e rnege Gretherr von Welden Auftrag Militate ‘als au O welche bei der Assentirung zum wenn dieselben irgendiule beko igs Aen oa! befunden Rey, Kompagnieen eingereiht enklicher Natur sind, den Disziplinar-

At gereiht werden sollen, Diese Verordnung findet

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Der

Preußischer

Berlín, Dienstag den 4. März

darin ihre Erklärung, daß der Herr Civil- und Militair - Gouver- neur vor längerer Zeit stabile Assentirungs-Kommissionen, aus Mi- lsitair- und Civilpersonen bestehend, zu dem Zwedcke aufgestellt hat, daß alle jene Personen, welche von Sicherheitsorganen wegen Ar= beitslostgkeit, Mangel an Ausweisen und wegen Ruhestörungen auf- gegriffen wurden, sogleich abgestellt und an das Militair abgegeben werden. So traf es sich aber auch, daß vielleiht unter dreißig solchen Individuen oft höchstens einer die Qualification dazu besaß, während alle Übrigen wegen Untauglichkeit s{ubsweise in ihre Hei- mat befördert wurden. Die Disziplinar - Kompagnieen erhalten zwar dadurch ein hinlängliches Kontingent, es fragt sih aber hier- bei nur, ob damit auch dem Wesen eines solchen eigenthümlichen Instituts Rechnung getragen wird.

Jm Ministerium des Junnern wird nächstens zu den Berathun- gen über eine Gesindeordnung geschritten werden. Als Grundlage wird zwar die bisherige Bestimmung beibehalten, jedoch auf die Erfah= rungen der leßten Dezennien, welche das Verhältniß zwischen Herrn und Diener in eine veränderte Stellung gebracht haben, Rücksicht genom- men werden. Die Handhabung der Gesindeordnung wird in den größeren Städten den Stadthauptmannschaften und, wo diese nicht bestehen, den politischen Behörden überlassen, Jn unserem Gemein: derathe wurde bei einer der leßten Sibungen der Antrag einge bracht, daß das Ministerium angegangen werde, es mögen bei den Berathungen über die so wichtige Gesindeordnung Kommunalver- treter beigezogen werden.

Die Hierherberufung sämmtlicher Vicegespane Ungarns soll hauptsächlich darin ihren Grund haben , sich über die Einführung des Gemeindegeseßes für Ungarn zu verständigen, was in keincm Falle lange auf sich warten lassen dürfte, wenn einmal der politische Organismus in voller Kraft sich befindet, Nebstbei is es auch, wie versichert wird, der Wunsch des Ministers des Junnern, über den Zustand der Stimmung und die Verhältnisse dieses Kronlandes di refte Aufschlüsse zu empfangen, da die widersprecchendsten Angaben über diese delifate Angelegenheit an das Ministerium gelangten.

Wie verlautet, soll von Seiten des Finanz-Ministeriums \cchon beschlossen worden sein, daß mit dem Eintritt der Wirksamkeit des neuen Tarif-Entwurfs sämmtliche Zölle an der Grenze in klingender Münze nah den festgeseßten Ziffern bezahlt werden müssen. Die Ausführung einer solchen Maßregel dürfte auf die Entwerthung der Valuta den nämlichen Effekt hervorrufen, wie das italienische Anlehen, denn die Nothwendigkeit, in welhe das Publikum verseßt wäre, zur Erlegung der Ein= und Ausfuhrgeblhren Silbergeld um jeden Preis aufzubringen, würde jedenfalls auf die Noten der Bank einen bedeutenden Druck ausüben,

Bayern. München, 28. Febr. (N. C.) Die unlängst erlassene Anordnung in Betreff der Paßkarten hat nah einem Er- laß des Kriegs-Ministeriums auf Militairpersonen keine Anwendung zu finden, vielmehr bleiben für dieselben alle bisherigen Veror! nungen über das Paßwesen, insbesondere die Verordnung vom 14, Februar 1837, „das Paßwesen betreffend“, in Geltung, und hat daher das Ausstellen von Paßkarten an Militairpersonen zu unter= bleiben.

Dem eben erschienenen Rechenschaftsbericht des Schuldentil- gungscommissairs der Kammer der Reichsräthe, Grafen von Rei- gersberg, entnehmen wir folgende Angaben über den Stand der bayerischen Staatsschuld : Dieselbe, welche im Jahre 1819 im Be= trag von 107,722,658 Fl. ständisher Garantie unterstellt wurde, erhöhte sich durch die Unbilden der Zeit bis Ende Dezember 1850 auf 141,169,384 Fl., wovon auf die Jahre 1848—50 die drei Subscriptionsanlehen zu je 7 Millionen Gulden kommen. Der Stand der Aktivkapitalien war am 1. Oktober 1849: 26,644,496 Fl, größtentheils 34 prozentigz die Zinsen aus diesen Aktiven be- trugen 18/5: 1,030,251 Fl. Zur Zinszahlung und allmäligen Tilgung der älteren Schuld (bis 1848) sind die Malzaufschlagsgefälle im Vor- anshlag von 5,900,000 Fl. jährlich, die obenerwähnten Aktivkapital- zinsen im Betrag von 1,030,251 Fl., dann die Kontokorrentzinsen und zufälligen Einnahmen, welche beide Posten jedoch höchst unbestimmt sind und im günstigsten Falle nicht viel betragen; zur Verzinsung neuen, aus den drei Anlehen zu 7 Millionen bestehenden Schuld 350,000 Fl. für fsedes einzelne, also zusammen 1,050,000 Fl, aus der Central-Staatsfasse angewiesen. Graf Reigersberg wieder- holt auch in diesem Bericht den Ausdruck der Ueberzeugung, „Daß die bayerische Staatsshuid weder ihrem Betrage nach, noch ihrer erforderlichen Begründung wegen bedrohlihe Besorgnisse errege, Sie is im Hinblick auf die Staats - Einnahmen gewiß mäßig und mehr als in jeder . Hinsicht gedeckt. Sie ruht unan- getastet, obgleich durch finanzielle Angrifse etwas hart be- rührt, auf bayerischer altdeutsher Sitte „ein Mann, ein Wort“. Sur sie bürgt fester, nicht wankender Glaube an des Bayers Wort. Noch steht dieser Glaube, und so gewagt es auch scheinen mag, so dürfte selbst eine Aufforderung an alle Staatsgläubiger, ihr Geld rüdckfordern zu fönnen, kaum einen baaren Geldvorrath von 10 bis 15 Millionen erfordern, oder mit anderen Worten, es würden 10 bis 15 Millionen zurückgefordert werden, besonders wenn eine den Zeitverhältnissen gemäße Zinsen -Erhöhung ausgesprochen würde, i i i

München, 28, Febr. (A. Z.) Die Kammer der Abgeord- neten hat heute ihre Aus\shußwahlen beendigt, Jn den vierten Aus\{chuß, welcher über die formelle Zulässigkeit der an die Kammer gelangteu Anträge zu entscheiden hat, wurden bei einer absoluten Mehrheit von 58 im ersten Skrutin gewählt : die Herren Büúrger- meister Harhamer von Landshut, Stadtschreiber Moser aus der Au und Stadtgerichtsdirektor Dr, Mayr. Die Stimmen hatten sich auf niht weniger als 75 Namen zersplittert, und von gewisser Seite wurde mit dem Wahlgeschäft ein héchsst unwürdiger Scherz getrie-

ben. Im zweiten Wahlgang wurden ferner gewählt: die Herren | des Staatsgerichtshofes

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Landrichter Fruth mit 94, Gerichtsarzt Dr. Koller mit 89, Land- richter Demel mit 83, Stadtschreiber Hermann von Weiden mit 83 und Professor Dr, Nax mit 79 Stimmen, Als nenntes Mitolied

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Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Besteung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition dés Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

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1851.

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| endli ging aus dem dritten Skrutin mit 86 Stimmen Gefängniß- Inspektor Meuth von Kaiserslautern hervor. Somit waren die Ausshußwahlen erledigt, und es blieben nur noch der Kommissär für die Staatsschulden - Tilgungsanstalt und sein Ersaßmann zu wählen. Als solche wurden die Herren Bürgermeister von Steins=

dorf und Bräuer Sedlmayr von hier gewählt.

| Sachsen. Dresden, 28. Febr. (D. A. Z.) Zweite Kam- | mer. Heute wurde die Berathung des Abschnitts VU, der revi- dirten Verfassung mit §F. 74 und 75, welche zusammen diskutirt | wurden, fortgeseßt, Diese bestimmen, daß die zweite Kammer aus | 30 städtischen und 45 ländlichen Abgeordneten bestehen soll, welche | durch Wahlmänner in den deshalb zu bildenden Wahlbezirken zu | wählen sind, während die Abgeordneten zur ersten Kammer in di= | refter Wahl ernannt werden. Die Deputation beantragt, bean= tragt, vor diesen Paragraphen noch einen neuen Paragraphen als

F. 4 des neuen Gesetzes einzuschieben, demzufolge die 15 Abgeord-

| neten der größeren ländlichen Grundbesißer für die erste Kammer | nah dem Willen der Majorität in 15 Wahlbezirken von möglichst

gleichem Umfange, nach der Ansicht der Minorität in 5 die beste=

| hende Kreiseintheilung des Landes berücksichtigenden Wahlbezirken

(auf jeden Bezirk 3 Abgeordnete) gewählt werden sollen. Den

§8, 74 aber beantragt die Deputation in ihrer Gesammtheit so zu

fassen: §. 5. „Die zweite Kammer besteht aus 30 Abgeordneten der Städte und 45 Abgeordneten des Landes, welhe in den des- halb zu bildenden nah Stadt und Land getrennten 75 Wahlbezir- ken gewählt werden“/, und endlich den §. 75 des Entwurfs als §. 6 unverändert anzunehmen.

Statt dieser §§. 4 bis 6 bringt Abgeordneter von Nostiß sei- nen schon früher angekündigten Antrag ein, nah welchem jene Paragraphen also lauten würden:

F. 4, Die zweite Kammer besteht aus 30 Abgeordneten der | Städte und 45 Abgeordneten des platten Landes, von welchen leh- | teren 20 aus den größeren ländlichen Grundbesißern zu wählen sind. §. 5. Die Abgeordneten zur ersten Kammer, so wie die 20 | Abgeordneten der größeren ländlihen Grundbesißer für die zweite | Kammer, werden unmittelbar, die übrigen Abgeordneten zur zwei- | ten Kammer durch Wahlmänner“ gewählt, §. 6a. Die 15 Ab- | geordneten sür die erste Kammer, so wie die 20 Abgeordneten der | zweiten Kammer aus den größeren Grundbesißern, werden in fünf | Wahlbezirken von möglich gleichem Umfange gewählt, welhe unter | Berücksichtigung der Eintheilung des Landes in fünf Kreise, so wie | der Kreistagsverfassung in den alten Erblanden und der Provinzial-

landtagsverfassung in der Oberlausiß (§. 61 der Verfassungs = Ur=- funde), jedoh ohne Unterschied zwischen Rittergütern und anderem ländlichen Grundbesiße zu bilden sind. §. 6b. Die 30 Abgeord- neten der Städte, so wie die 25 Abgeordneten des platten Landes, werden in den deshalb zu bildenden nah Stadt und Land getrenn ten 55 Wahlbezirken gewählt. p

Dieser Antrag fand ausreichende Unterstüßung, wthrend ein Amendement des Abgeordn. Heyn, welches denselben etwas modi- fiziren wollte, nicht die erforderliche Unlerstüßuna fand.

_&ur den Nostißschen Antrag erklärten sich die Abgeordn. von

Beschwib, Jahn, Ochme (jedoch vorbehaltlich einer Herabsetzung d E fur die übrigen 25 ländlichen Abgeordneten in der zwei- ten Kamme E und der Referent; gegen den Antrag sprachen die Abgcordn, Dr. Plaßmann, welcher durchaus drei Stánde vertreten wissen will, von der Planibß, welcher vor raschen Uebergängen warnte, und Unger, welcher in seiner originellen Manier erzählte, er habe wegen der Nostibschen Anträge nicht schlafen können, weil sle ihm nicht weit genug gehen, indem er selbst Alles beim Alten zu lassen gesonnen sei 2c. Dafür verwendeten sich die Abgeordn, Nittner, Schäffer und Sahße warm für die Nostißschen träge, theils im Hinblick auf die Gefahren, welhe den Städ ten drohen, wenn nur der mittlere Grundbesiß vertreten ist, theils wegen der durch die Annahme dieser Anträg erleihterten Zustimmung der ersten Kammer; und endli nachdem noch der Abg. Riedel s\ch gegen das ganze Gesetz gesprochen, erklärt sich auch der Minister von Friesen vollständi dem Abg. von Nostiz einverstanden, namentlich auch mit der 20 Vertreter des größeren Grundbesißes in fünf L Nachdem die Abgg, Reichenbach, Müller und Riedel gen die Nostißbshen Anträge gesprochen und Abg, zur Erheiterung der Kammer und des Publikums seine für die englische Verfassung aus dem Umstande erklärt seine Mutter eine geborne Engländerin sei, gelangt 1 stellung. Gegen Erwarten wurden die Nostibschen Anträge mi gegen 28 Stimmen , sodann das Majoritäts-Gutachten in B

der Wahlbezirke für die erste Kammer mit 31 gegen 29 Stim! und das Minoritäts-Gutachten mit 36 Stimmen verworfen, \o da aljo über diesen Gegenstand das neue Gese gar nichts enthält Jn Betreff der zweiten Kammer wurde das Deputations-Gutachten zu-§. 5 gegen 25 Stimmeu, §. 6 aber unverändert angenommen.

Durch königliches Dekret vom 14, Februar, das am 1. Februar

bei der zweiten Kammer eingegangen, wird angezeigt, daß auf die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Schlusie des künftigen Landtags der Präsident des Appellationsgerichts zu Dresden, Fer dinand August Meißner, zum Vorsißenden, so wie aus den Mitglie- dern der höhern Gerichtshöfe der Vice-Präsident des Ober-Apella tionsgerichts, Dr. Gustav Samuel Baumgarten-Crusius, der Vice- Präsident des dresdener Appellationsgerichts, Dr. Karl Gustav Müller, der Ober-Appellationsrath Dr. Friedrich Hänel, der Ap=- gellationsrath beim Appellationsgerichte zu Ub L ets Justizrath Dr. Friedrich Karl Gustav Stieber, der Be as Dr. Christoph Friedrich Schreckenberger 1! Zwidau iu Mitgliedern : din C i ai ep f R C lationsrath Gottlob Sn E A baf meiedr au ‘von

¿i n Mitgliedern und ae Stände der vorzunehmenden Wahl von gli n! Siécle dieses Gerichtshofes in der verfassungsmäßigen Weise und für dieselben entgegengesehen werde,