position enthaltenen Bezugnahme auf die ständische Erwiederung von 16. Mai 1848 auf die landesherrlichen Propositionen für den da- maligen außerordentlichen Landtag und eben so wegen des in Bezug genommenen Schlußsaßes der allerhöchsten Verordnung vom 14, September des vorigen Jahres, betreffeud die Verkündigung des \ciedsriterlihen Urtheils, erscheint es aber den unterzeihucten Mitgliedern des Comitté?s rathsam, daß in der Antwort des ad Ca- put zur Wahrung des rechtlichen Standpunktes der Stände, 7 vórderst ausgesprochen werdé, daß Ritter- und Landschaft nach Lage der Sache an die Beschlüsse des außerordentlichen Landtagë in die- ser Angelegenheit sich in keiner Weise gebunden erach:en könn- ten und si{ch vielmehr im Interesse des Landeswohls verpflichtet hielten, bei ihren künftigen Beschlüssen die in den leßten Jahren fast in allen deutshen Länderi gemachten Erfahrungen wohl zu berücksichtigen.
‘Went nun Stánde sich bereit erklären wollen, den landesherr- lichen Aufforderungen gemäß, noch auf dem gegenwärtigen Landtage aus ihrer Mitte eine Deputation zu erwählen, welche durch Vorbc- rathung mit landesherrlichen Kommissarien in gründliche Erwägung nehme, inwieweit unsere jebige Landes-Verfassung au Mängeln lcide, und ob uud inwieweit zum Wohle des Landes Verbesserungeu stati finden könnten, so wird ferner in Betracht zu ziehen sein, ob Stände es angemessen finden, daß zu diejen kommissarisch-deputatischen Brer= handlungen, den landesherrlichen Vorbehalten gemäß, noch dritte andere Männer hinzugezogen werden. Die unterzeichneten Comitê- Mitglieder sind der Ansicht, daß, so unbeschränkt die hohen Regie- rungen ihrerseits in der Zuratheziehung solcher Männer sein werden, so wie es auch den allerhöchsten Landesherren freistehen muß, beliebige Personen kommissarisch mit den ständischen Deputirten verhandeln zu lassen, die Zuziehung anderer, von den Landesherren nicht fommit- tirter Männer doch bedenklich erscheint, zumal die Stellung dersel- ben zu den ständischen Deputirten leiht verrückt und im Resultat der Verhandlungen die Ansichten der Ersteren und die der Lebte ren nicht immer richtig aus einander gehalten werden möchten, da- her nach der Ansicht der unterzeichneten Stände sich gegen eine solche Zuziehung auszusprechen hátten, und nur etwa in Berüdksich- tigung der besonderen Stellung der Stadt Wismar es den Landes- herren zu überlassen wäre, einen Deputirten dieser Stadt den kom- missarisch=deputatischen Verhandlungen beiwohnen zu lassen.
as die eventuelle Zahl der Deputirten betrifst, jo erscheint es angemessen, deren zwölf nach Stánden und Kreisen, zugleich aber aus jedem Stande und Kreise einen Substituten für den Fall der Behinderung eines der beiden betreffenden Deputirten zu erwählen, und es der Stadt Rostock zu überlassen, zur Wahrnehmung der he- fonderen Interessen dieser Stadk ebenfalls einen besonderen Depu tirten zu erwählen. :
Endlich glauben die Unterzeichneten noch die Frage berühren zu müssen, ob es rathsam erscheint, die zu erwählenden Deputirten für die demnächstigen Verhandlungen mit den landesherrlichen Kommissa- rien mit Instruction zu versehen. Daß eine solche, wenn sie in das Einzelne gehen sollte, nit anräthlich wäre und den von den allerhöchsten Landesherren von den Vorberathungen im engeren Kreise erwarteten Vortheil vereiteln würde, cheint auf der Hand zu liegen, Es wird auch so weit zu gehen nicht nothwendig sein, weil die Erklärungeu der Deputirten für die Stände nicht bindend sind, doch möchte auch nicht zu verkennen sein, daß, wenn Depu- tirte ohne Angabe der Basis, auf der zu verhandeln, blie- ben, nur zu leiht die ganzen Vorarbeiten fruchtlose blei= hen könnten. Es wird wohl nach den Erfahrungen der neuesten Jahre Ritter= und Landschaft darin einverstanden sein, daß das Verlassen der Geschichte für Meflenburg keinen Segen bringen kann, und gerade in der Neuzeit wird der Werth unserer ständischen Verfassung im Gegensaß zu den nach bloßer Theorie gesa fenen Grundgeseßen anderer Staaten desto klarer hervorge- treten sein, Jnwieweit dieselbe der weiteren Fortbildung und Ver- hesserungen bedürftig ist, werden Stände auf dem jeßigen Landtage nit entsheiden wollen , aber daß bei etwa eintretenden Modifica- tionen in allen Fällen die ständische Grundlage unserer Verfassung festzuhalten, darüber möchte wohl kein Zweifel sein, und können die unterzeichneten Mitglieder des Comité’s daher nur vorschlagen, daß Ritter- und Landschaft die hier ausgesprochene Ansicht sich an- eignen und. zur Beachtung für die zu erwählenden Deputirten dur) Beschluß feststellen wolle. von Blücher. Graf von Bernstorff. Graf von Bassewib,
J, von Plüskow, von Dewib. von Dewiß.
Anlage B.
Die Großherzoglich mecklenburg-\{chwerins{che [V nnd die Groß- herzoglih “mecklenburg-strelißsche II, Landtagsproposition haben die Verfassungsangelegenheit zum Gegenstande und gehen wesentlich da- von aus, daß es nicht zweckmäßig erscheine, sofort Vorlagen über die beabsichtigten Veränderungen der Landésverfassung zu machen, das es vielmehr räthliher sein werde, einer Vorberathung in einem engeren Kreise sahkundiger Männer eintreten zu lassen, weshalb denn Stände aufgefordert werden, aus ihrer Mitte eine Deputation zu erwählen, deren Aufgabe es sein soll, demnächst mit landesherrlihen Kommis- sarien zu der bezeichneten Berathung zusammenzutreten. Die Zahl u zu wählenden Deputirten wird der ständischen Bestimmung über- assen.
Auch die landschaftlichen Mitglieder der Comité erachten, daß Stände sich der Wahl einer solchen Deputation nicht werden ent- ziehen können und wollen, und \chlagen daher vor, vaß die Zahl der Mitglieder derselben auf zwölf festgeseßt werde, welche nach Ständen und Kreisen zu erwählen wären. Außerdem bliebe es der Stadt Rostock überlassen, zur Wahrnehmung ihres besonderen Jn= teresses ebenfalls einen Deputirten zu erwählen. Zugleich wäre aus jedem Stande und Kreise für den Behinderungsfall eines der be- treffenden Deputirten ein Substitut zu denominiren.
Beide landesherrlichen Propositionen, besonders aber die Groß- herzoglih mecklenburg-{werinsche, enthalten noch allgemeine Aeuße- rungen über die betreffenden Beweggründe, welche in der gegen- wärtigen Lage der Verhandlungen einer detaillirten Beurtheilung nicht zu unterziehen sein werden, zumal sie nur als originelle An- sichten über das Bedürfniß, nicht als bestimmte Grundlagen der hevorstehenden Verhandlung hingestellt sind, überdies cs lantesherr- liherseits auch an ausdrücklichen Zusicherungen eines überall freien Standpunkts, wie der Stände überhaupt, so folgenweise auch jedes einzelnen Ständemitglieds, in den Propositionen nicht fehlt. Zur Aufstellung eines bestimmten rechtlichen Stanvpunkts, von mel- chem aus die Verhandlungen auszugehen haben würden, finden hiernach die landschaftlihen Mitglieder der Comité in der Propo- sition keine Veranlassung. i
Weiter heißt es in beiden Propositionen: :
Serenissimi behielten si{ch vor, außer den landesherrlichen Kom- míssarien und ständischen Deputirten nah Befinden noch andere
áänner zuzuziehen z Dad vi Puntt E noch einer besonderen Bearbeitung bedürfen,
Auch die landschaflichen Mitglieder des Comité halten dafür, daf, so unbeschränkt die hohen Regierungen ihrerseits auch in der Bestellung von Kommissarien, so wie in der Zuratheziehung anderer
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Personen sein werden, doch darauf nicht eingegangen werden kann, daß außer den Kommissarien noch andere Männer beliebig zu den Verhandlungen zugezogen werden dürfen. Die Stellung derselben zu den ständischen Deputirten möchte leiht mißkannt werden, und im Resultate der Verhandlungen möchten die Ansichten der ständi- schen Deputirten und diejenigen der zugezogenen Perjonen niht immer richtig aus einander gehalten werden. Es empfiehlt si daher, eine solche Zuzichung abzulehnen, und nur etwa in Berücksichtigung der besonderen Stellung der Stadt Wismar wäre es dem Landesherrn zu überlassen, einen Deputirten dieser Stadt den kfommissarisch - de- putatishen Verhandlung: n beiwohnen zu lassen.
Schließlich ist es noch in Anrege gekommen, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, der zu erwählenden Deputation cine Jnstruction zu er- theilen oder wenigstens die Basis festzustellen, auf welcher dieselbe allein zu verhandeln befugt sein solle. Die land haftlichen Mitglie- der sind des Dafürhaltens, daß solches unterbleibe, weil dadur einmal der in der Propositicn ausgedrückte Zweck der kommissarisch= deputatishen Verhandlungen, der eben in der ganz freien Vorbera- thung besteht, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, verfehlt sein würde, sodann aber auch die Instruction um deswillen überflüssig erscheint, weil dem folgenden Landtag jedenfalls ganz freies Beschluß- recht über die auszuarbeitenden Vorlagen vorbehalten ist.
Flörke. Langfeldt. Lüders. Brückner. Wulffleff.
Zugleich theilen wir nachstehendes \{chwerinishes Reskript mit:
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von Medcklenburg 2c.
Unsere Verordnung vom 14. Januar 1849, die Aufhebung der körperlichen Züchtigung als Sirafmittel betreffend, beruht zwar auf dem durch die Verordnung vom 5. Oktober v. J. außer Wirk- samkeit geseßten Reicsgesebe, die Grundrechte des deutschen Volkes betreffendz desscnungeachtet ist Unsere Absicht nicht, auch diese Verordnung wieder ganz aufzuheben.
Dieselbe bedarf jedoch insofern einer Revision, als sie, so wohl prinzipiell, als nach deu demnächst gemachten Erfahrungen, durch die ausnahmslose Verwerfung jenes Strafmittels zuweit gegangen i. Ju einigen Verhältnissen und Fällen ist es ohne große Ge- fahren und Nachtheile zur Zeit noch niht ganz zu entbehren. In anderen Fällen treffen die seiner Anwendung son} eutgegenstehen- den Bedenken nicht zu oder werden durch Gründe der Zwecckmäßig- feit überwogen.
1) Jn den Straf -, Arbeits - und Gefangenhäusern kann die förperlihe Züchtigung als Mittel zur Aufrehthaltung der Disziplin nicht entbehrt werden.
Jene Anstalten sind vorzugsweis seßt, die, mehr oder weniger gegen jedes andere Correctionsmittel
- selbst gegen die einsame Hast in dunklen Gefängnissen mit Kost- Entziehung — abgestumpft, nur durch die Furcht vor dieser em- pfindlichsten Strafe in Zucht und Ordnung gehalten werden können.
Die seit dem Erlasse der gedachten Berordnung gemachten Er= fahrungen haben dieses vollständig bestätigt.
In das Land-Arbcitshaus, in die Strafanstalt zu Dreibergen, in die Gefängnisse des Kriminal-Kollegiums ist seit jener Zeit eine Widerseßlichkeit eingedrungen, welche nicht allein die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit in denselben in hohem Grade gefährdet, sondern auch der Moralität derselben große Nachtheile gebracht hat. Das Land-Arbeitshaus "hat unter diesen Einwirkungen seine Cor- rectionsfähigkeit immer mehr verloren.
In Dreibergen ist die Aufrechthaltung der Disziplin sehr er- \{chwert. Bei dem Kriminal - Kollegium ist das Bedürsniß eines nachdriüdcklichen Correctionsmittels so fühlbar geworden, daß bei der im Dezember v. J. vorgenommenen Visitation desselben die Wieder- herstellung der Lattenstrafe für jenen Zweck beantragt worden ist.
Nach denselben Gründen können auch die Gerihts- und Po- lizei-Behörden in den Lokal - Gefängnissen der körperlichen Züchti- gung nicht entbehren. Auch in diesen Gefängnissen ist seit dem Erlasse der Verordrung vom 11. Januar 1849 eine folche Wider= setlihkeit hervorgetreten, daß die Behörden sie zu beherrschen nicht mehr im Stande sind.
9) Nicht minder wird die körperliche Züchtigung zur Ahndung der Lügen und Umzüge ver Inkulpaten in gerichtlihen und polizei- lichen Untersuchungen, wenigstens in einem beschränkten Umfange, wiederhergestellt werden müssen.
Da alle anderen Korrektivmittel auf den größten Theil der Fukulpaten keinen Eindruck machen, so is die erfahrungsmäßige Folge hiervon , daß die Erreichung der Geständnisse seit der Er- lassung der Verordnung bei weitem schwieriger und seltener ge- worden ist.
Da aber das Gefängniß in dem bestehenden Untersuchungs- Verfahren das wichtigste und für die Zulässigkeit der Todesstrafe das unerláßliche Beweismittel bildet, au der Anzeige-Beweis durch die Verordnung vom 12. Januar 1841 in sehr enge Gränzen ge- {lossen worden is , so hat die Verordnung vom 11. Januar 1849 den Beweis in allen Untersuchungs - Sachen mittelbar zu sehr ge- fährdet, als daß cs statthaft sein könute, auf diesem Wege weiter fortzugehen.
Z) Als Rechtsmittel für selbstständige Verbrechen und Vers gehungen erscheint die förperliche Züchtigung unter entsprechenden Umständen geeignet:
a) bei jugendlihen Jnkulpaten, die nit konfirmirt sind.
Bei solchen Kindern und jungen Leuten gilt die körperliche Züchtigung nah der Auffassung des Volkes nicht für eine enut- ehrende Strafe. Sie is bei ihnen nicht allein das kürzeste, sondern insofern auch das wirksamste Strafmittel, als sie am meisten geeig- net is, den jugendlichen Frevler wieder von dem Wege der Ver- brechen und Vergehungen abzuführen;
b) bei Vagabonden.
Die Mehrzahl dieser Menschen gehört nen Theilen der menschlichen Gesellschaft, Ut dae l chen Strafmittel um so geeigneter, als die Vollziehung desselben mit dem geringsten Aufwand von Zeit und Kosten verbunden ist. Ausländer können um so schneller aus dem Lande geschafft und werden vadurch um so nachdrückliher von der Wiederbetretung des= selben abgehalten werden z ;
c) für Forstfrevel in einem beschränkten Umfange.
Auf die Bestrafung dieser Begangenschaften hat die Verord- nung vom 14. Januar 1849 bejonders nachtheilig gewirkt. Nicht allein ist die Gefängnißstrafe für einen großen Theil dieser Frevler feine Strafe, sondern die Unmöglichkeit, so viele Gefängnißstrafen zu vollstrecken, hat au die Folge gehabt, daß zahllose Forstbruch- strafen unvollstreckt geblieben sind. Um so mehr hat die Zahl und die Schädlichkeit dieser Contraventionen auf die besorglichste Weise zugenommen, Es ist daher dringendes Bedürfniß, diesem Ucebel- stande Einhalt zu thun. Das dazu vorgeschlagene Mittel rechtfer= tigt sich ‘au insofern, als längere und wiederholte Gefängnißstrafe auf die sonstigen Verhältnisse der meisten Individuen, welche sich in dieser Art vergehen, die nachtheiligste Wirkung übt,
Nach den vorstehenden Gesichtspunkten beabsichtigten Wir die Erlassung der in der Anlage entworfenen Verordnung.
Jhr werdet daher hierdurch angewiesen, Unsere getreuen Stände
e mit solhen Individuen bes
gerade zu den gesunke- is daher zu einem sol-
aufzufordern, sich noch auf dem diesjährigen Landtage über die- selbe zu erklären.
Gegeben durch Unser Gesammtministerium.
Schwerin, am 1. März 1851,
Friedrich Franz. G von Bülow. von Schröter. von Bröck, n den Landtags-Kommissarius, Staats-Minister von Leveßow in Malchin.
Anlage. Friedri Franz 20, 16,
Fm Allgemeinen mus} zwar an dem Grundsaße festgehalten werden , daß die körperlihe Züchtigung als Stxafmittel mögli zu vermeiden und daher in der Regel nicht zulässig ist. Die Er« fahrung hat jedoch ergeben, daß dieses Sirafmittel in cinigen Ver- hältnissen zur Zeit noch nicht ganz entbehrt werden kann. Jn an- deren Fällen sind die seiner Anwendung sonst entgegenstehenden Be- denken nicht zutreffend oder werden dur Gründe der Zweckmäßig- feit überwogen.
Nach diesen verschiedenen Richtungen ist eine theilweise Wie derherstellung desselben Bedürfniß geworden, Wir verordnen da- her, nach hausvertragsmäßiger Communication mit Sr, Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg - Streliß und nach statt= gehabter Verhandlung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt:
I
Die körperliche Züchtigung wird fortan wieder als Strafmiltel gestattet:
1) zur Aufrechthaltung der Disziplin in den Stnuaf -, Arbeits und Gefangenhäusern, so wie in allen Lokalgefängnisscn z
2) zur Ahndung der Lügen und Umzüge in gerichtlichen und polizeilihen Untersuchungen an solchen Jnkulpaten, welhe in der anhängigen Untersuchung bereits wiederholt mit anderen Strafen wegen Lügen und Umzüge bestraft und hierauf fur cinen neuen Rückfall mit körperliher Züchtigung bedroht worden sind ;
Z) zur Bestrafung selbstständiger Verbrechen und hungen : E
a) bei jugendlihen Inkulpaten, die noch nit konfirmirt sind;
b) bei Vagabonden ;
c) des Forstfrevelgesetzes, nach Maßgabe des Forstfrevelgestßes vom # Mátz 1842, §. 2, Nr: L, Ab\. 2, 1 an solhen Frevlern, welche innerhalb Jahresfrist bereits dreimal aushülfliche Gesängniß- strafe erduldet haben, deren Gesammibetrag 14 Tage ausmacht.
Auch in den bezeichneten Fällen ist die körperliche Züghtigung nur ausnahmsweise und nah sorgfältiger Erwägung ihrer Zwed- máßigkeit und Dringlichkeit zur Anwendung zu bringen. Dabei treteu die früheren Vorschriften über die Art ihrer Vollziehung und der §. 25, Th. 2 der Kriminalgerichts - Ordnung wiever in Wirksamkeit.
Verge=
ITI,
So weit niht in dem Vorstehenden etwas Anderes bestimmt worden is, verbleibt es bei Unserer Verordnung vom 11. Janua! 1849, die Aufhebung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel betreffend.
Gegeben durch Unser Gesammt-Ministerium.
Schwerin, den 2c.
De O On Und wegen theilweiser Wiederherstellung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel.
(H. C.) Se. Kaiserliche
Hamburg. Hamburg, 4. März. ist gestern wieder
Hobeit der Erzherzeg Leopold von Oesterreich hier eingeirossen.
VuslauDd.
Oesterreich. Mailand, 27. Fbr. (Ll.) Da die Ausstreuung von revolutionairen Proclamationen und aufregenden heimlich gedruck- ten und verbreitcten Schriften noch immer kein Ende nimmt, so hat der Feldmarschall Radebky als oberster Civil- und Militairhef des lombardisch-venetianishen Königreichs eine Bekanntmachung erlas- sen, wodurch eingeshärft wird, daß eine diesfällige Proclamation vom 10, März 1849 noch immer in voller Kraft bestehe, und daß diejenigen, welche cs unterlassen, ein solches ihnen zugekommenes Druckwerk augenblicklich der Behörde, sei es auch nur einem Gen- darmen, zu übergeben und dabei noch die Art, wie ihnen selbes zufam, ausdrüdlich zu bezeichnen, nach Beschaffenheit der Um- lollen, mit ciner Kerkerstrafe von 1—5 Jahren belegt werden ollen.
Venedig, 28. Febr. (G. di Venez.) Baron Jacopo Tre- ves, Baron Guido Avesani und Graf Girolamo Dandolo sind zu Mitgliedern einer Deputation der Stadt Venedig gewählt worden, welche in Wien die Wiederverleihung des Freihafens erbitten und gleichzeitig die hierzu nöthigen Aufklärungen geben soll.
Ein der Verleitung dreier ungarischer S oldaten zur Desertion überwiesenes Individuum ist standgerichtlichem Urtheile zufolge vorgestern mittelst Pulver und Blei hingerichtet worden.
(Ll.) Das hier erscheinende Journal La Sferza ist wegen eines gegen die Person des Präsidenten der französischen Republik gerichteten, in sehr verleßenden Ausdrücken geschriebenen Artikels von dem K. K. Stadtkommando zu achttägi- ger Suspension verurtheilt worden.
(G. di Mil.) Ein des Raubes und
überwiesenes Individuum is standrecht- mittelst Pulver und Blei hingerichtet
Brescia, 29. Febr.
Cremona, 18. Febr. der Waffenverheimlichung lichem Urtheile zufolge worden.
Geseßgebende Versammlung. Sibung
Frankreich. Nach einer Be-
vom 3, März. Den Vorsiß führt Leon Faucher. merkung Creton?s über geschehene Aenderung eines Schlußsaßes seiner Rede wird das Protokoll angenommen. Bourzat rechtfer- tigt sich über einen Ordnungsruf in der leßten Sißung. Er hatte dem Justiz-Minister entgegnet: die Juni-Transportirten seien nicht verurtheilt worden. Der Fncidenzfall hat keine Folgen. Ohne Debatte wird eine zweite Berathung des Gesetz - Entwurfes wegen mehrerer Staatsbaulichkeiten zu Cherbourg an das Departement beschlossen. Es folgt die zweite Berathung über den Antrag von Ducoux auf Errichtung einer Arbeiter - Börse. Die betreffende Kommission erklärt sich gegen die Berüksichtigung, weil diese Maß regel in den Ressort der Gemeinde gehöre. Ducoux bemerkt zur Vertheidigung seines Antrages, daß die Errichtung einer solchen Arbeiter-=Börse zu Paris von nationalem Interesse ¿n Die Börse würde nach seiner Berechnung nur 300,000 Franken kosten, das Sechstel von dem Kostenbetrage der Agioteurs-Börse. Gain spricht für den Antrag uud sucht ihn dur statistishe Daten und Prâce-
denzfälle zu rechtfertigen. Er bemerkt, dáß die pariser Börse auf Staatskosten erbaut worden. Der Antrag wird nicht in Betracht genommen. Morgen ift keine Sißutig.
Paris, 3. März. Die Patrie erzählt in folgender Weise eine angeblich na der Rede von Marc Dufraisse am Sonnabend vor gefallene Scene: Thiers sprang von jeinem Sitze aus, er war am Fuß der Tribüne voll Ungeduld und Angst, wie in der leßten Stunde, eben \o der Beredsamkeit seiner Adjutanten mißtrauend, als nicht Ruhe genug, die Unpopularität seines Namens auf die Spiße zu treiben, wenn er persönlich eine Rolle in dieser trau- rigen Scene übernähme. Dort hörte man tun n Cer Sprache, derjenigen, an welche Marc Dusfraisse alle Gemüther erinnert hatte, würdig ausrufen : Alle Wetter, so stimmen wir doch ! Während der Zeit gab General Cavaignac, mit dem Thiers seit einigen Wochen in der rührendsten Eintracht lebt, einem entgegen- geseßten Gesühle nach. Während der frühere Chef der Majorität nur an cinen Parteistreich dachte, ließ der frühere Chef der VDppo= sition dcn Abscheu zu Tage kommen, welcheu ihm die verruchten orte des Bergtribuns eingeflößt hatten. (General Cavaignac er= bob sch mit der allen Majorität, um si für Vertagung auszusprechen. Sofort stürzte
Charras auf ihn los, und man berichtet, die beiden der Linken
ehrenwerthen Mitglieder hätten folgendes Gespräch gehabt: „Wie, (General, Sie verlassen uns ?“ Schweigen Sie, dicse Leute flößen mir Abscheu ein." - „Sie gehen also zu den Weißen über?“ „Jh wollte lieber 1n Rußland leben, als mich mit Leuten verbünden, die, nicht zufrieden, daß sie die Republik zu Grunde richten, auch noch Frankreich ent Ven Gencra!l. Sie nehmen es heute gewaltig übel auf.“ Zch habe hier keine andere Erklärung zu gebenz genügt diese nicht, fo bin ih immer anderswo zur Antwort bereit.“
Gegen die Vertagung des Cretonschen Antrages stimmten mit vem Berge: Thiers, Changarnier, Jules de Lasteyrie, Piscatory, de Mornay, Remusat, Chambolle, Delessert und Bat Div Mee) sager de l’'Assemblée behauptet heute, die Virtagung des Cre tonschen Antrages sei nur mit einei Majorität von höchstens 30 Stimmen durchgegangen.
Man glaubt, Delangle werde zum General variser Appellhose ernannt werden.
Gestern fand der leßte diesjährige Ball im Stadthause statt. Er war glänzend und von pariser Notabilitäten aller Stände und
E besucht. Der Präsident der Republik war eben-
Prokurator am
allen Diplomaten falls ershienen und unterhielt sich vorzugsweise mit dem Seine- Präfekten Berger und Ferdinand Barrot.
Der Prásident der National - Versammlung, Dupin, liegt seit einigen Tagen an hestigem Rheumatismus krank danieder.
Großbritanien und Jrland. London, 3. März, Die Reconstruction des Whigministeriuums scheint heute eine ausgemachte Sache, wenn es in diesem Augenblicke ‘auch nicht möglich ist, mit Bestimmtheit anzugeben, auf welche Weise sie bewerkstelligt werden soll. Lord John Russell war seit vorgestern zweimal bei der Kü0- nigin, er hielt wiederholte Konfereuzen mit feinen bisherigen Amts-= kfollegen und mit dem Marquis von Lansdowne insbesondere. An- dererseits fonferiren die Peeliten sehr angelegentlich mit einander. Die Häupter dieser Partei, der Herzog von Newcastle, Sidney Herbert, Gladstone, Herbert und Andere, kamen gestern in der Wohnung Sir James Graham's zusammen , worauf Leßterer si um Grafen von Aberdeen begab. Von einem Austritte Viscount Palmerston?s, der von den meisten französischen Blättern als nahe bevorstehend angekündigt wurde, ist in diesem Momente keine Rede, und man glaubt auch nicht , daß dies der Fall sein werde, wenn ord John Russell wieder ins Amt tritt. Daily News bringt heute sogar das Gerücht, Lord Palmerston werde sell als Premier Minister ein Kabinet bilden, was jedo keinen Glauben findet. Auch liegt bis jeßt gar feine Meldung vor, daß der Lord dazu von der aufgefordert worden Heute Vormittag um i1 Uhr hatten die Mitglieder des abgetretenen Kabinets, mit Aus nahme des Herrn Labouchere, der in Brighton is, eine einstündige Besprechung bei Lord John Russell. Der Leßtere begab sich darauf zu Jhrer Majestät der Königin zur Audienz. Man spricht von Zir Francis Baring als fünstigen Kanzler der Schaßzfammer. Ju der Morning Chronicle wird über die Ministerkrise bemerkt: allgemeine Glaube ist, daß irgend ‘eine Whig=Combination versucht wird. Wir bleiben fest bei unserer ursprünglichen Ansicht, daß keine Regierung sich behaupten wird, welche die ächten Prin Duldung verleßt. Man hat gut sagen, der antipapisti {chen Gesinnung des englischen Volkes müsse nachgegeben wer \olhe Sprache führen, mögen nur sagen, wie sie
Theorie Jrland zu regieren denken, Ein Búr gerkrieqg wird unvermeidlich sein, wenn man die römisch - ka tholische Hierarchie angreift. Es mag für das protestantische Groß britanien ein Mißgeschick sein, dap cs mil einem Königreich verket- tet ist, das unter seinen Einwohnern 5 Millionen Katholikenr zählt ; ein kluger Staatsmann wird jedo die Uebel dieser Lage nicht da durch erschweren, daß er gegen die Religion der Mehrheit Straf bestimmungen zum Geseh macht oder in Kraft seßt. Wie gesagt ¡jede Hoffnung auf eine stabile Regierung ist nicht vorbei, bevor Clarendon und Sir James Graham, allein oder vereintgt, mit dem Versuch, ein Kabinet zu bilden, dur chgefallen sind.‘ Während die Chronicle immer wieder auf den politischen Mißgriff zurück
den der Premier - Minister bei Behandlung der päpstlichen sich habe zu Schulden kommen lassen, und der, man möge agen was man wollc, den ersteu und lebten Ansioß zu der gegen wärtigen Krisis abgegeben habe, urtheilt die Times folgenderma G Es sei allerdings durch die Geschichte der leßten Tage klar bewiesen worden, daß weder die Protectionisten, noch die Peeliten im Stande wären, an die Spibe der Geschäfte zu treten, aber man dürfe nicht übersehen, daß die Whigs, wenn sie, wie es beinahe ausgemacht sei, jeßt wieder das Ruder ergriffen, nicht um ein Haar anders ständen, als zu Anfang. der K1isis. Sie würden im Parlament dieselbe Opposition der Protectioni sten und der römisch-katholishen Jrläuder gegen sich haben, wäh rend auf der anderen Seite die Radikalen mit ihren Forderungen entshiedener als bisher auftreten dürften. Was die Partei Stan- ey betreffe, so sei diese allerdings weniger zu fürchten , der katho- li\chen Opposition könne man am anständigsten aus dem Wege ge= hen, wenn man den ganzen Gegenstand der „päpstlichen Uebergriffe““ einem berathenden Comité anheimstelle, statt ihn den Stürmen öf- fentliher Parlamentsdebatten zu übergeben; und in Betreff der Liberalen sei nur ein einziges Auskunftsmittel übrig, die von Loe King wieder neuangeregte Erweiterung des Wahlrechts- selber frisch= weg in die Hand zu nehmen. Auf diese Weise, meint die Times, könne Lord John die Stürme, welche seine Gegner heraufbeshwüö0- ren würden, beshwichtigen. „Wir wollen hoffen,“ sagt dies Blatt, „die eifrigsten Freunde einer stabilen Regierung werden zugeben, daß eine bloße Wiederholung der Vorgänge der vorleßten Woche nicht eben mit großer Freude begrüßt werden würde. Es würde pie plöplihe Abdankung des Premierministers gänzlih unerklärt lassen, wenn er nah acht Tagen seinen Play im Unterhause ganz
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so wieder éinnähme, ls hätte seine Regierung kéîne Niederlage erlitten oder wäre für die erhaltene Léction unempfindlih gewordett, Nicht eine Adresse, nicht eine Versammlung, kaum eine Zeitung hat den leisesten Wunsch nah einem Wiederäufleben des in der vorleßten Woche verstorbenen Kabinets in unveränderter Gestalt ausgesprochen z und wenn diese Krisis dieleßten Jllusionen der Protectionisten zerstört hat, so hat sie auch klarer die Nothwendigkeit dargethan, eine Cinigung zwischen den großen Fractionen ihrer glücklichen Geguer herbeizuführen. Die Verlegenheiten, welhe die Ausdehnung der ministeriellen Bill über die geistlichen Titel guf JFrland erzeugte, haben wir deutlich vorausgesagt, aber= und abermals drängten wir das Ministerium, eine so selbstmörderische Bahn zu verlassen. Un- glüdckliherweise fand unsere Warnung fein Gehör.“ Daily News kann cs noch immer nicht vershmerzen, daß von allen autographen Einladungen der Königin nicht eine einzige an Cobden, Bright und deren Freunde gerichtet war, daß bei keiner einzigen rer verschiedenen Ministerlisten, welche in den lebten 11 Tagen entworfen wurden, auch niht in einer einzigen die Namen der Patrone von Daily News genannt wurden. Die Männer der Regierung, meint dies Blatt, versäumten es absichtlich, junge Talente um ihrer und der Zukunft willen groß zu zichen, sie ge=- wissermaßen als Lehrlinge aufzunehmcn, ein Vorwurf, dessen sich Peel nie s{chuldig gemacht habe. Dieser unseligen Maxime werde es England zu verdanken haben, wenn es, follten einmal Män- ner wie Aberdeen und Palmerston aus der Welt abberufen werden, sich vergebens nach Köpfen üumschin werde, die es würdig zu vertreten verständen. Die Morning=-Pösstt hält die vorgeschlagenen Ministerien Clarendon und Graham im voraus für Fehlgeburten z abgeschen von ihrem bekannten Entschluß, die óffentliche Meinung Englands in der hierarchishen Frage zu verleßen , hätten Beide, Graham und Clarendon, eine zu kleine Dosis von jenem parlamentarischen und populairen Aufsehen, ohne welches fein verständiger Mann sich ans Ruder zu stellen wagen würde. Der natürlichste Ausweg sei die Wiederberufung Lord John Nussell?s, welchem ohne Zweifel die große Partei , deren Führer so eben zurückgetreten, jede Unterstüßung gewähren werde, dite sich mit der Festhaltung ihrer politischen Grundsäße vertrage.
An den Salons der Viscounteß Palmerston's versammelte si am Sonnabend Abend die ganze elegante Welt Londons, Das diplomatische Corps hatte sich bcinahe vollständig ein efunden,
Der Observer meldet folgende Ernennungen: Zum ersten Gesandtschafts - Attahé iu St. Petersburg Herr Saville Lumley ; ¡um zweiten Attaché daselbs Herr Richard Kerr; zum Finanz-Ses cretair von Neu-Schottland Herr S. Creelman.
Dasselbe Blatt berwtet, daß die wegen der Jndustrie- Ausstellung beschlossene Komplettirung der londoner Polizei bercits geschehen und die erforderliche Mannschaft (900 Mann) angewor=- ben sei. Die Kosten werden von der Ausstellungs - Kommission ge tragen werden müssen.
Dánemark. Kopenhagen, 1, März. Der außerordent lihe Regierungs - Kommissarius Geheimerath von Tillish ist heute Abend hier cingetrofffen, nachdem er vor jener Abreise aus Dem Herzogthum eine Rundreise in demselben gemacht hat. Der Ge heimerath von Pechlin ist noch nicht von hier nah Deutschland abgereist.
Der Ausschuß des Landesthing hat seinen Bericht über den Gesebßvorschlag einer Einkommensteuer abgegeben, Er beantragt die Einführung hon vom Jahre 1851 an, und zwckär im Betrage von 2 Prozent vom Einkommen jährlih von Fedem, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, oder in Hinsicht, ob er eine physische oder moralishe Person (Stiftungen, Gemeinden, Fnteressentschaften u, \, w.)z ausgenommen sollen nur die Einkommen unker 200 Rbdor, sein und jedem unkonfirmirten Kinde von 600 Rbdvr. Einkommen ein Reichsbankthaler nachgelassen werden.
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Ftalien. Turin, 25. Febr. (Lloyd.) Der gestern wegen Mangel der geseßlichen Zahl feiner Mitglieder keine Sibung halten. Jn der Deputirten - Kammer interpelirte Graf Revel den Handels-Minister in Bezug auf die Diskussion übe zwishen Sardinien und Belgien abgeschlossenen Handels =- Traktat, Noch am 15ten habe der Minister denselben auf den Prásidenten- tisch mit den Worten niedergelegt, daß, obgleich dieser Traktal ra difale Modificationen in unserem Zollsystem enthalte, er voch feiner äußersten Dringlichkeit wegen, selbst auf die Gefahr hin, nicht ap probirt zu werden, abgeschlossen werden mußte. Obschon dieser Traktat von solcher Wichtigkeit ist und in der mit Belgien in VBer- bindung stehenden Geschäftswelt eine große Aufregung |
Senat ktonnie
DeN
Yervor=- brachte, indem vor dessen Bekanntmachung Niemand ein Geschäft zu schließen, überhaupt nichts zu unternehmen wagt, is e doch bis jeßt weder durch den Dru noch fonst hekannt gegeben worden. Der Minister entshuldigte diesen Verzug mit dem Man- gel an Lettern in der Druckerei der Kammern, versicherte aber, daß die vorgeschlagenen Reductionen eine Vermehrung in den Doganal Einkünften zu erzielen geeignet sind. Die Kammer ging hierauf zur Diskussion über die Erbschaftstaxe ___ Mittelst Königlichen Dekrets vom 18. Februar sind alle Lehen, Fideikommisse, Primogenituren, Majorate aufgelöst. Cin anderes Königliches Dekret vom 24sten erklärt alle Banalitäten, welche | Einzebne oder ganze Kommunen über den Privatgebrauch von Bad häusern, Mühlen, Delschlägereien und andere Handwerke ausübtcn, für aufgehoben. Entschädigungen habe die Kommune, in deren Territorium Uebungen bestanden, an die Berechtigten zu | leiten.
Die Croce di Savoja enthält folgenden Brief des Grafen
Die diese
Gestérn fand im Königlichen Theâtér ein \ehr \plendi Báll zu einem Wohlthätigkeitszwecke statt; der N ins E Réniaih wohnten ihm bei. Die Majestäten wurden beim Eiùûtritte mit länge anhaltendem Applause empfangen; alé Reinertrag sollen 30,000 Fl erzielt worden sein. ; / i
Florenz, 24. Febr. (Ll) Die Gesellschast zum Schuße freigewordener Sträflinge erfreut sich einer immer zunehménderen Ausdehnung und wegen ihres sehr wohlthätigen Wirkens einer all- gemeinen Theilnahme und Anerkennung.
Ancona, 12. Febr. (Austria.) Unter den Veränderungen des päpstlichen Zolltarifs, welche mittelst Finanz-Ministerial-Crlaß vom 26. Drzember v. I. kundgemacht und bereits mit Anfang d. J. in Wirksamkeit getreten sind, berührt hauptsächlih nur die Erhöhung des Einfuhrzolles von großen Spiegeln auf zehn Scudi für 100 rómische Pfund (60 wiener Pfund) die ósterreihische Jn- dustrie. Offenbar sollen durch diese Ershwerung der Cinfuhr öster- reihischer Spiegel die Spiegelfabriken in Rom unD Ravenna ge= hüßt werden, welche unter dem bisherigen Tarifsaße von acht Scudi weder in Beziehung ihrer Qualität noch rüdsichtlich ihres Preises mit den böhmischen Erzeugnissen zu konkurriren vermochten.
Rom, 20, Febr. (Ll.) Jm lebten Konsistorium beschäftigte man sich blos mit der Ernennung der Bischöfe für Indien, Afrika und insbesondere für China, wohin die Gesellschaft de propaganda fide ihre Missionaire jeßt vorzüglich beordert. i
Die Kraukheit des Herrn Bermont war kurz, er starb {on nah zwei Tagen. So sehr dieser unerwartete Tod auch in Er= staunen seßte, er gab keine Veranlassung zu verdächtigenden Ge= richten.
Der General La Grange is hier angekommen; man will ihm die Organisation der pápstlichen Armee anvertrauen. Der Kriegs- Minister Orsini verzweifelt so sehr, irgend einen seiner vielen Pläne verwirklicht zu sehen, daß er sich nah Neapel, wo er sehr bedeu- teude Güter besißt, zurückzuziehen gedenkt.
Rom, Febr. (Lloy d.) Die Regierung hat, um die von Räuberbanden heimgesuhten Provinzen von dieser Plage zu be- freien, folgende Maßregeln getroffen : 1) Niemand darf auf dem Lande, selbst in cigener Kommune nicht, ohne eine Sicherheitskarte, welche cine genaue Personbeschreibung zu enthalten hat, sih öffent- lich sehen lassen und darf sich ohne cinen förmlichen Reisepaß nicht in eme andere Provinz begeben. 2) Die allgemein üblichen, unter dem Namen Barrocini bekannten Fuhrwerke können nur von den fünf angeführten Klassen der Bevölkerung benußt werdenz wer nicht zu einer dieser Kategorieen gehört, Das sind aber nur Bettler, ist vom Gebrauche derselben ausgeschlossen. Jeder Besiber solcher Fuhr= werke muß sich als solcher bei der Polizei-Behörde melden, wonach seine Wagen cine Nummer, er selbst eine Karte erhält. Polizei- Agenten und Gendarmen haben das Recht, diese Wagen unterwegs
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anzuhalten nud zu untersuchen, ob die Reisenden mit ihren gehöri=- gen Papieren versehen sind, ob die Boleite des Fuhrmanns mit der Marke übereinstimmt. 3) Ein Preis von 3000 Skudi ist auf die Habhaftwertung des Räuberhauptmanns , kleinere Beträge auf
die der anderen minder Berüchtigten gejeßt , \onderbarerweise war hierzu ein Termin von nur einem Monat bestimmt. Nachrichten aus Romagna zufolge, ist die Räuberbande des berüch- tigten Felice Scheda, auth Pellicione genannt, in die Gebirgs\hluch= ten zwischen Sonlio und Lamone von mehreren Militair-Abtheilun- gen eingeschlossen, von denen sie unaufhörlih und oft bis în ihre S(hlupfwinkel verfolgt werden. Unweit Tosiano fand eine ernsthafte Begegnung statt, wobei mehrere Räuber verwundet wurden; nah
Piossasco: „Verehrter Herr Redacteur! Jn Folge eines in derx 204 Blattes enthaltenen Artikels wende ih mich an Jhre Unparteilichkeit, um mir in Jhrem geehrten Blatte die Ju: sertion einer Bittschrift, welche ih unter heutigem Datum an den Minister des Junern rihtete, zu erbitten. Ich verbleibe u. |. w. „„Um 26sten des verflossenen Dezembers von Turin abgereist, ging ih zuerst nah München und von dort gerade nach Paris über Basel und Straßburg. Nacbdem ih mich in der Hauptstadt Frank reichs vom 13. Januar bis 11ten d. M. aufhielt, kehrte ih über Lyon nach Turin, wo ih am l4ten anlangte, zurück. Kaum hier wieder eingetroffen, wurde ich zum Gegenstande vielfacher Gerüchte und mußte hören, daß die von mir unternommene Reise die Ver- anlassung zu verschiedenen Auslegungen gab, man beschul digte mich einer Abneigung zu dem herrschenden Bestand der Dinge und unterlegte meiner Reise einen politischen Zweck, den ich nie gehabt habe. Da cs der vorzüglichste Beruf Sr. Ex- cellenz ist, die Aufrechthaltung constitutioneller Ordnung zu über wachen, so hoffe ih, daß Sie meine gegenwärtige Bitte, die ich als ein Ihnen unterstehender Staatsbeamter an Sie richte, Gehör ge- ben und über mein ganzes Betragen eine Untersuchung einleiten werden, damit ich eine óffentliche Genugthuung erlangen und die Verleumdungen gegen einen ruhigen Staatsbürger, als welcher ih mich gehorsam gegen die Gesebe des Staates erkläre, niedershlagen fönne. Jch habe die Ehre u. \. w. An den Minister des Innern: Camillo Piossasco.‘‘‘‘
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der Hand konnte man aus vorgefundenen Kleidern, Waffen und andereren Jndizien schließen, daß die Leiche eines Ráubers ver= muthlich von seinen Kollegen verbrannt worden ist. In der erwöähn= ten Affaire verloren zwei päpstlihe Soldaten das Leben, ein vster- reiisher ward verwundet. Zwar entfalten Civil- und Militair- Behörden alle Thätigkeit, um dem Unwesen ein Ende zu machen, aber die eigentliche Schwierigkeit davon liegt in der Unterstüßung und dem Vorschube, die diese Banden bei den Landbewohnern fín- den, Es giebt selbst unter diesen Viele, die nach vollbrachtem Rauh zuge Waffen und Kleider, deren sie sich hierbei bedienten, mit ihrem gewöhnlichen Anzuge vertauschen und ganz ruhig an ihre friedlichen Beschäftigungen wieder gehen. In Forli, Ravenna und Ferrara allein sind über 40 solcher Individuen eingezogen worden, 1 Theilnahme an den Raubanfällen von S. Arcangelo, Consondolo und Forlimpopoli erwiesen worden ist,
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Griechenland. Athen, 25. Febr. (Ll) Oldenburg ist auf dem Königl. Dampfer „Ot i ner der Kanonen hier eingetroffen. Die Königin wal der entgegengefahren und geleitete ihn nach dem Kón
Wegen Verweigerung der Pension für die Wi deten Justizministers Korfiotakis ist der Senat mit dem in Kollision gerathen. Am l0ten fand diejerhall Sitzung statt. Das Gerücht will von Modif
und wohl auch von Staatsstreichen wissen.
Türkei. Konstantinopel der Uebernahme und Klassifizirung doner Industrie - Ausstellung beaustrag außerordentliche Thätigkeit ; zeugnisse der Kaiserlichen Tuchfabrik Jn der französischen Gesandtschaft den General Aupick. Aufsehen in doppelter Bezi Maler Porthet. Er hat herrn angefertigt, welches soll. Bekanntlich untersagt die nen, und deswegen war bis nun selbst a1 das Brustbild des Herrschers zu sehen allem Anscheine nach hier etabliren und, ia Beispiel gegeben worden is, auch sehr gute Geschäfte Der allgemein“ geahtete Kaufmann M. Ch. Folge eines zufälligen Sturzes in seinem am gestrigen Tage gestorben.
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Von der bosnishen Gränze, 20. Febr, Destert Corr.) Die uns zugekommenen Mittheilungen s{ildérn dîe Re- bellion als durch das siegreihe Vordringen der Großherrli{èn Trup- pen gebrochen. Es hat auf österreichischem Gebiete Feine Truppe bewegung stattgefunden, welche auch nur im entférntesten car beabsichtigte militairische Operation schließen liebe, Mbéne ce fommenen Mittheilungen widerlegen au die Leendud Paschas tungen, welhe man dem Aúfenthalte cs. 2 U sdb auf von Tusla und des Mai Alay Lty E Die genannfkèn Pa- österreichishem Gebiete zu genen E s Aufstandes auf österréichi= sas haben sich glei ite 15 éin Beleg gelten konnte, daß sle [0 E ge e richt betbeiligen wollten, Sie sind als Diener po au A Ssterreichischem Boden freundlih aufgenommen