1851 / 66 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

worden und hielten sich während der Revolution in Vinkovce auf. Als die Siege Omer Pascha's ihnen die Rückkehr in den grada- \{aper Bezirk möglih maten, beeilten sie sih, sich dem Seraskier soglei vorzustellen, und es wurde ihrer Rückkehr vom brooder Re- gens - Kommando kein Hinderniß in den Weg gelegt. S

erdahtsgründe gegen die Treue dieser Beamten seither ihre Der- haftung herbeigeführt haben, ist nicht bekannt geworden.

Von der bosnishen Gränze, 27. Febr. (FIoD D Unmittelbar nach dem Einrücken Omer Pascha?s in E t 04) Stadt Mostar ward der Wesir Ali Pascha nebst Je O Pascha und seinen vertrautesten Dienern verhaftet. Sem! d nungen in Buna und Stolacz wurden durchsucht, scine Papiere mi

Beschlag belegt. Ueberhaupt dauern die Verhaftungen in Bosnien und der Herzegowina in großem Maßstabe fort.

Berliner BÖrsSe

310

Damaskus, 13. Febr. (Ll.) Dur Vermittelung des österreichishen Konsuls Pfüffinger ist die Refrutirungs - Differenz zwischen den türkishen Behörden und den Drusen von Horem und Ledschia friedlich beigelegt worden.

Königliche Schauspicle. Freitag, 7. März. Im Opernhause. 28ste Abonnements- Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl : Der Prophet, Oper in 5 Akten. Musik von Meyerbeer. Ballets von Hoguet. _Anfang 6 Uhr. (Frl. Johanna Wagner: Fides. Ein weiteres Auftreten derselben fann wegen ihres beshränkten Urlaubs nicht stattfinden.) i Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre à 0 Sagr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben. Sonnabend, 8. März. Im Schauspielhause. 44ste Abonnements=- Vorstellung: Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth., nah Scribe.

eee e —————————————————— --

V O m 6. März.

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 7. März. Das Mädchen aus der Feenwelt, oder :

Der Bauer als Millionair, graues romangites Original-Zauhber= Â in 3 Akten, von F. Raimund.

M bind 2 8, S Gastrolle der Madame Castellan. (Ftalienishe Opern - Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Mad. Castellan wird zum vorleßtenmale als Norma auftreten.) 16417 j j

Sonntag, 9. März. Zum erstenmale wiederholt : Mardochai, der Erfinder der Rheumatismus=Ketten, oder: Die schöne Esther, Fastnachts-Burleske mit Gesang in 1 Aft, von D. Kalisch. Vor- her (neu einstudirt): Das bemooste Haupt, oder: Ver lange Jsrael, Lustspiel in 4 Akten, von R. Benedix.

Wechsel- Course.

Kiscnbahn=- Actie lh

E | Brief. | Geld. E R i S ° r . ao » » - MC L ital. 425 S 950 F1 Ker S | 1413 | Stamm- Actien. | Kapital. | 2 wo Es 2s Prioritäts - Actien | fap | Î E ooo... de G 2 l NSIZz | E vir s A ZEE t [M urs - S A O: 250 FI. 2 Mt. N | 1415 E R l 2E A Tages - Cours. T j L E 5 E Ca C d T COSAHER S6 ck 4 S | Der Reinertrag wird nach a Ee Bekanntm. S | ¿L | ch® _ Sämmtliche Prioritäts-Actien werden | HaGbUeS eve ep G a 0060S os oppe 300 Mk. Kurz [E S | | in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. :5 “Du | 5 u jährliche Verloosung à 1 pCl. amortisirt | de o a ate eco aua... 300 Mk. 2 Mi, | 150 l S Y Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. | A A a ———- S S I C A 1 Lst. 3 Mt. (6 2056 205 | L J 4 L H 00 4 O7 bz E 300 Fe. 2 Mit. | 80 | 79% | Berl. Anh. Litt. A. B. | 6,000,000 | 1 4 |5 1005 bz. Berl.-Anhalt. 5'000,000 | 42 | 101% bz. u. & E ibt a Cs do 0B d os U 8 | ==7 | 0 | Ä i | ) | 7, A2 93: 93 b do. Hamburg E D, : ù E A Mp ails cin CreR Cs dee 150 F1. | 2 Mi T8 2A | do, Hamburg | 8,000,000 | 4 45 4,4 93 br. f S O OOO 10008 e ns 150 FL | 20m | 102 | 101% | do. Stettin-Starg. « | 4,824,000 | 4 5% |— | 1137 bz. u. B. o a Ls t S S 100 Thile. 2 Mt. | | 99x | “do! Potsd.-Magd. e 4,000,000 | 4 1% 64 br, u G A 2 E A E .| 3,132,800 | 5 1027 bz- u, G Gd tas S E E 0a )\8rTrage | | 99% | Magd.-Halberstadt | 1,700,000 | 4 8 |— 130 B. o is Litt D. 1-000,000 5 | 1015 a § bz Leipzig in Courant im 14 Thir. Fuss .…. 100 Thlr. 2 m P 99% | do LeIRZICO 2,300,000 4 1123 |— l s A 1U0 U ai idE8 . - á c G 9956 18 | »_ Thüringe C 00 (5 GSH bz. u. B, L R E Zw! 4 : Frankfurt a. M. südd, W. «+-+.-...- 100 Fl | s A (8 F490 x Halle - Thüringer... | O n | L n j 1003 L b G Magdeb.-Leipziger .….| 1,788,000 4 | Tes 100 SRL1.| 3 Woeben | 1045 | 104 | Cöln - Minden ……..... | 13,000,000 | 31/43 (a z bz. u. G. T2 MR Res 1 000,000 | 42/99 bz. u. Petersburg +.--‘-“- R S | E s j 2 ;43 65 Halle - Thüringer... „000, A : L L L066 L2s O CT B E TET U | Rheiniesche . | 2000000 | 4 5 0SXa vO be 2 ; T 3 674,500 | 15/1015 6 A A S S qn | 51.200 | 5 |6 e C6ln- Minden........| 3,674,900 5 Nag ländische Fonds, Ffandbriefe, Kommunal- Papiere Una | Bonn. Con | 1,051, 56 |— j 2'500.000 | 5 | 103% br Intändische , +, fe, | Bo | N 99 N: Is 3/500, ( Geld - Course. | Düsseld. - Elberfeld. . 1,000,000 | 4 45 |— 99 B. VRaA v S Ga 1,217,000 | 35/82 B. 5 A | Steele - Vohwinkel .… | 1,300,000 | 4 1 |— | 36 B. E O fe C L R ' 72 0 2 l g D) "9 6 ü 3 I é « Y E 4a 7 I j | c |Zt.| Brief. | Geld. | Gem. |Zf.| Brief. | Geld. | Gem, D S A “R006 L s 2 S6 f La do. Stamm-Prior. | 1,250,000 | 1 v2 B i - |5 [1055 | | zrbh P .135| 91% | 90% do. A A E a E O E -f_Elberfeld.| 1,000,000 | 4 (914 G Preuss.Freiw. Anl 5 [105% | E Grh D Ph 7 E | ae Öberschl It A 2,253,100 31 5% ri 116% l E Le 1 175.000 4 | 948 bri do S Anl. v. 50/45/1005 100% | R oan | 9E | do Lit. B | 2,400,000 | 35/52,|7 | 1108 B, A O 088 vei SIS Anb [0 S O E OROI P E OIE | oge | Cosel - Oderberg .….. | 1,200,000 | 435 |— = F erie. | 2,300,000 | 5 |103 B iecbb.-0bl. 45 |— | Kur- u. Nm. do. |35| 972 | 96; | a | fe [224 1 do. I. Serle.| 2, , D G N T2 21271 | | A | Breslau - Freiburg... | 1,700,000 | 4 4 (35 Pad a ai O f Seeb,. O ch7 R L LEN e d h: 30 | | Krakau - Oherschl.... | 1,800,000 | 4 [5 (A ¡45 bz Magdeb Wittenb | 9 000,000 | 5 (9985 | ( i 3 O81 s do, Lt. B. gar. do. 5 | G M \ | E S | Magdeb.- Wille Ce L GRAN La Eva | 2 Pr BLk Anth.-Seb.|—| 974 | 964 j Berg. - Märk, H 4 r p ha Se P, Se C Ee Ba aut dos E S 15 | Stargard -Posen ….. | 5,000,000 | 34/35 (35 | 815 bz, u. G, G Krakau - Oberschl 360,000 | 4 | do. do. 3% | 83 S825 | Friedrichsd’or, anr O) al | Ruhrort Crefeld 31 E 80% B ra 5 f h E 6 SE O 2 - |Q1 Q Í à ¿mens 7 7 p s 25 'osel - derberg ...- 290, ) F Westpr. Pfandbr. 35 917 90% Aud. C oldm. à 5th. |—/ 4 | E | Aachen-Düsseldorf .… 3 1815 p. 916 S VOEREEl 325/000 | 5 Gro(sh. Posen do. 4| | Disconto. Paal ris | L | Brieg INGISSE 1,100,000 E 2 1 | : 4 I a 375/000 S N 7 agdeb.-Wittenb.... | 4,500,000 |— [59 bz. S | 400,000 | Ausländische Fonds. | Magd i Breslau - Freiburg ¿00,000 | 4 | e | Berg. - NIATK ce tai 1,190,000 5 | 99 B, | \ ¿ E N 8 | E Russ. Ilamb.Cert.| D | | See | Poln. nene Pfdbr. 4 | 94% | S 0E: | Quittungs Bogen | | | do. llope 1. Aul.| 4 | a] do. Part. 500 Fl./ 4 | 825 |— | \ achen - Mastricht .. | 2,760,000 | 4 |— x lc Ea A —- | 917 | do. doe. 300 ri |— (1454 | | | / x | Ausl. Slamm-Acl. l 4: 7 r 1 | | 1 | j | do. do. 5. A.|4| 917 Hamb, Feuer-K. 35 Le | | G P | [L | : S do. v. Rthsech. Lat 5 110% 1102 | do.Staats-Pr.Anl.| L a | | | Ausländ. Actien. | | 2 e A n . L E AEE 6 2 m d, .. L (C EBE 5 wude | | E 5 Cöôt LEN - ern. 11. 35), 00 do. Engl. Anleihe|/45| 97 967 | Lübeck. Staats A.4%| | | | ¿N A i \ 2 At L Sg abr l x | 69 h - 1 c [c | | F dr. L ) | 8,000,000 4 | 8 PLle rer s, 300,000) do F MGaudO 4| 82 817 | Holl. 25 % Jut. (25 —_ H A O e : 8,000,000 j E Mecklenburger Thlr 4,300, do. do Cert. L.A.| 5 94% 4 | Kurb.Pr.U. 40 th.|—| 325 E | | do. r1OL.. | | s | | | - do.do.L B.200FL|—| 185 | N. Bad, do. 35 Fl. |—| 185 | 185 | | A / j : 1 h 1072 B Preussische Bank-Antheile 97 B. 5 I 4 L | | : Kassen-Vereins-Bank-Actien (4 B. O S ÉA Poin a.Pfdbr.a.C.| 4 | | M T Veränderung meist fest behauptet der meisten Actien ohne wesentliche Veränderung S 1

Das Geschäft war heute weniger lebhaft, als in den letzten Tagen, doch haben sich die Course

Auswärtige Vörsen.

Breslau, 5. März. Poln. Papiergeld 94 Br., 93 Gld. Oesterr. Bankn, 785 Br., 784 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld.,

do. neue 94 Br. Poln. 500 Fl. Loose 825 Br. B. Cert, 200 Fl. 18% Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 817 Gld, Krafkau-

Oberschles. Oblig, in pr. Cour. 75 Br. Oberschles. A, 4117x Br., 117 Gld., do. B. 110 Gld. Freiburg 76% Br., 765 Gld. Niederschles. 824 Br. Neisse - Brieg 44 Br., 43 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 39 Br., 38% Gld.

IVien, 4. März. Met. 5proz. 96%, §. 4zproz. 85, 85; 4yroz. 765, 4, Anli 34: -210, 4199, 39: 121, 1205, Nord- bahn 1315, 4. Gloggniß 132, 1315. Mail. 71, 70s. Pesth 89, 88, B. A. 1255, 50. Livorno 80, 79, Budweis 1005.

Wechsel-Course. Amsterdam 180 Gld. Augsburg 130 Gld. Frankfurt 1295 Br., 1295 Gld. Hamburg 191% Br., 191 Gld. London 12. 46 Gld. Paris 153 Br., 152% Gld. K. Gold 1345 bez. Silber 1295 bez.

Met. unverändert. Nordb. und Bank-Actien niedriger. Fremde Valuten fester und höher bezahlt.

Leivzig, 5. März. Leipz. - Dresdn. Partial - Dbligationen 41085 Gld. Leipz. B. A. 1615 Gld. Leipz. Dresd. E. A, 1435 Gld. Sächsisch - Bayer. 84 Br. Schles. 93% Br. Löbau = Zit= tau 24% Br. Magdeburg - Leipzig 213 Gld. Berlin -=An- halt, 401 Gld. Altona-Kiel 947 Br. Deßauer B. A. A. 1445 Preuß. B. A. 963 Gld.

Frankfurt a. M., 4. März. Oesterreichishe Bank - At- tien 1179 Br., 1177 Gld. 5proz. Metalliques - Obligationen pr. Compt. 74x Br., 745 Gld. Badische Partial-Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 33 Br., 325 Gld., Kurhessishe Partial - Loose a 40 Rthlr. 324 Br., 32% Gld. Sardinische Partial-Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34% Br., 345 Gld, Darmstädt. Partial=Loose a 50 Fl. 754 Br., 75% Gld. Span. 3proz. inländ. 3323; Br., 331 Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 824 Br., 825 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zins. 40 Br., 394 Gld. Bexbach 824 Br., 82% Gld. Köln-Minden oh. C. 1005 Br., 100% Gl».

Die Börse in mehreren Fonds und Actiengattungen war heute willig, und die Umsäße waren von Belang. Oesterr. Actien, 5- und 44proz. Metall., Bad. und Würtemb. und mehrere süddeuische Obligationen, so wie Bexb., F. W. Nordbahn und Köln-Minden, waren gesucht, und man bezahlte dafür bessere Preise. Alle übrigen gut preishaltend. Sproz. Lombardisch-Venetianishe 72% a & bei

einigen Geschäften. Hamburg, 4. März.

St. Prämien - Obligat. 91 Br. 92% Gld. Stiegl. 874 Br., 87%: Gld.

.

- Gld.

Z+{proz. pr. C. 88% Br. u. Gld, E. R. 106 Gld. 43proz. 92% Br., Dán. 735 Br. Ard. 123

Br., 125 Gld. 3proz. 32 Br., 315 Gld. Amerikan. bproz. V. St. 105x5 Br. und Gld. dorf 91 I e Sn Altona-Kiel 945 Br. u, Í Friedrich-Wilhelms Nordbahn 39 Br., 387 Gld, Br., 285 Gld.

Hamb. - Berlin 93 Br., 92% Gld, Berge-

Magdeburg-Wittenberge 56 Br., 55% Gld. Köln - Minden 100 Br., 99% Gld. Medcklenburg 295

Wech sel-Course. Paris 189%. Petersburg 325. London 13 . 4. Amsterdam 35 . 70. Frankfurt 8&8. Wien 193. Breslau 1525. Gold al Marco 4245. Louiéd’or 10 , 13. Dukaten 100. Preuß. Thaler 505. E E E Fonds fest, doc ohne Veränderung. E. A. anfangs besser, Ende matter.

Paris , bahn 476 . 25.

3, Márz. 3proz. 57 « 90. dproz. 96.65, Nord- Wechsel-Course.

Amsterdam 21415.

Hamburg 1865.

Berlin 3685.

London 24. 85.

Frankfurt 2115.

St. Petersburg 3875.

Gold al marco 3.25 3.

Dukaten 14. 75 70.

Alle Fonds behaupteten sich gut.

London, 3. Márz. 3proz. Cons. 96%, %, a. Z. 96K, L. 3Lproz. 983, 99. Ard. 194, 20, 19%, 4. 3proz. 38, 373. Russ. óproz. 112, 110. 4xproz. 975. Bras. 94, 92. Mex. 334, 344, %, %. Peru 83, 82. “dae Engl. Fonds bei größeren Geschäften fester. Von fremden nur Syan. steigend. n E

2 Uhr. Der Umsay in englischen Fonds war nur mäßig, do blieb der Markt fes. Fremde Fonds fest.

Amsterdam, 3. März. Holl. Fonds waren wenig im Preije un=- ändert, A JIntegr. war etwas Geschäft. Bon d R A Span. 5proz. mehr angeboten. Russ. und Oestr. p47 meldenswerth verändert. Met. 5proz. 71. Neue 7 S0: Ai E E

Holl. Jnt. 5777. 3proz. neue 67%, %, % Rhein. A. 983, Span. Ard. 12, gr. Piecen 13+ Coupons 87, Passive 45. Russen alte 105%. Aproz. 87%. Stiegl. 86%. Wechsel -C our se.

Paris 564 Gld. Wien 275 Gld. Frankfurt 995. Len 9 Mt. 11.70 Gld.

t S; 41/775 Old. Hamburg 35 Gld, Petersburg 1815 Gld.

Markt- Berichte. Berliner Getraidebericht vom 6. März. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nach a4 47—51 Rthlr. Roggen loco 314—33 Rthlr. » yr, Frühjahr 31 Rthlr. Br., 305 a 4 G.

Roggen Mai /Juni 315 Rthlr. Br., 31: 8 i » Zuni /Juli 325 Rthlr. Br., 32 a 3257 G. Gerste, große loco 26 2/7 Kthlr. fleine fehlt. E Hafer loco nah Qualität 19 22 Rthlr. ASUNO, U Soubiabr 19 Rihlr. Bi, 50pfd. 195 Rthlr. Br., 19 G. N E Frb\sen, Koch- 38—40 Rthlr., Futter- 34 36 Rthlr. Rüböl loco 104 Rthlr. Br., 105 G. 5 » pr. diesen Monat 10% Rthlr. Br., 10 bes, U O. » Mat April 1024 Nihlr Br, 105 B. , April /Mai 10% Rthlr. Br., 105 bez. u. » Mat /JUni 10%, Nihlr, Br, W7 O. » Juni /Juli 105 Rthlr. Br., 10% G. » Zuli / August 1052, Rihlr. By Us G. S O U N 2 105 V, L a s O Leinöl loco 115 Rthlr. bez, U. Br. y » pr. April /Mai 11% Rthlr. Br, 114 Südsee - Thrän 13 Fthlr. ohn! 14 a 135 Rihlr. Hanföl 11% a 115 Rihlr. Palmél 12 a 115 Kthlr. Spiritus loco ohne Faß 15% Rihlr. bez.

B

be U O.

» mit Gaß M Márz | 15% Rthlr, Br., 15/6 G.

» Piârz /Apri R » April/ Mal 1554 a 5 Mbl, M 02 A H. » Mai /Juni 16 Rthlr. A e R /

» Sun /Suli 105 2 E

6s N D, 105 V U O d naß bei schr niedrigem Barometerstand.

» Juli / Aug. Wetter: Schnee un Geschäftsverkehr : \chwacch.

Beizen: still, / Roggen : höher gehalten aber ohne Umsaß. Hafer: still.

Rüböl: gut preishalteud.

Spiritus: fest.

Stettin, 5. März. 25 Uhr. bez. u. Old, pr, Juni 315 Gld.

No N E

Spiritus 24, pr. Frühj. 23% Gld

Roggen pr. Frühjahr 30

Telegraphische Butizen. L *FSrauftfurt a. M., 5. März. 25 Uhr. Nordbahn 40. Met e 654. proz. 741 B. A. 1168. Loose 154, 922 Span. 33%. Bad, 323. Lomb. Anl. 724. Kurh. 324. Wien 91k. Hamburg, 5. März. 27 Uhr. Berlin - Hamburg 92%, Köln-Minden 1004. Magdeburg-Wittenb. 99% Getraidemarfkft unverändert. dels Des Paris, 4. März. 5 Uhr, 3proz. 08.0. Opros 90 70. Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei- gers sind Bogen 69 und 70 der Verhandlungen der Zweiten Kammer und Bogen 48 und 49 der An- lagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer

ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage

N. 606.

311

-Anzeiger.

Freitag d. 2. März.

r r A P Ä E T E die e

Beilage zum Preußischen Staats

I N h a1 f;

Deutschland. ; Sachsen. Dresden. Deputationsbericht, betreffend Abänderungen und Zusäße zum Volksschulgeseße. Kammer -Verhandlungen,

[a

Bertretung der vereineländischen Judustrie bei der bevorstehenden Jndustrie- Ausstellung aller Völker zu London, UWißfensczuaft und Kunft. Zum kaufmännischen Rechnungswesen. Eisenbakn- Verkehr. Nuswärtige Börfen. INarkt - Berichte. Preise der vier Haupi-Betraide-Arten*

p

llichtamilicger Cheil. Deutschland.

Sachsen. Dresden, 3: März. (Dr. J.) Der Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, den Geseßentwurf, einige Abänderungen und Zusäße zum Volksschulgeseße vom 6. Juni 1835 betreffend, ist ausgegeben worden und wird morgen in der Kam- mer zur Berathung kommen.

Die Staats-Regierung rechtfertigt, wie bereits aus den Ber handlungen der zweiten Kammer bekannt ist, die Vorlage im All- gemeinen durch Berufung auf die in dem funfzehnjährigen Zeit- raume seit dem Erscheinen des Geseßes vom 6. Juni 1835 gemachten Erfahrungen, und erkennt in den betrübenden Erscheinungen, die in den leßten zwei Jahren unter einem großen Theile der Volksschul [lehrer wahrzunehmen gewescn, eine um so dringendere Veran- lassung, das Geseß vom 6, Juni 1835 nach einer zweifachen Rich- tung hin, einer Abänderung zu unterwerfen; denn, möge auch ei- nerseits die Ursache jeuer betrübenden Erscheinungen in der „nicht günstigen äußeren Lage eines Theiles der Schullehrer“ gefunden werden, so sei doch andererseits auch der Mangel hinreichender ge- seßlichher Bestimmungen fühlbar gewesen, durch deren Anwendung

der aufsehenden Behörde möglich geworden wäre, jenen Aus- schreitungen zu rechter Zeit mit Nachdruck entgegenzutreten. Um den ersteren Zweck, die Verbesserung der äußeren Lage der Lehrer auf gering votirten Stellen, erreichen zu können, hofft die Staats- Regierung auf eine thunlihste Berücksichtigung -der von ihr bei Borlegung des Budgets in dieser Beziehung gestellten Anträge, er- kennt aber in der auf diese Art zu ermöglihenden Erreichung jenes Zwedes zugleih eine um fo größere und dringendere Verpflichtung sür die Lehrer, dahin zu wirken, daß die ständishe Bewilligung nicht an Unwürdige verwendet werde.

Um sich ein Urtheil darüber zu bilden, sagt die Deputation im allgemeinen Theile ihres Berichts, ob eine Abänderung der nach beiden obigen Beziehungen hin seither geseblih bestandenen Bestim- mungen im Allgemeinen nothwendig oder doch wenigstens wün- \henswerth erscheine, dürste es angemessen sein, sich diese lehteren in möglichster Kürze zu vergegenwärtigen.

Nachdem in §. 29 des Geseßes vom 6, Juli 1835 der Haupt- grundsaß ausgesprochen ist, „daß die Mittel, welche zu Errichtung und Unterhaltung einer Volksschule erforderlich sind, insoweit nicht besondere Fonds dazu vorhanden, von der Schulgemeinde aufgebracht und gewährt werden müssen“, enthält §. 39 ej. leg. folgende Be- stimmungen :

Bei Landschulen darf das zu Geldwerth angeschlagene Gesammt- Einkommen, exkl. der freien Wohnung,

bei einem Schullehrer, der keinen Kirchendienst mit zu ver- walten hat, nicht unter 120 Rthlr.,

h) bei einem Schullehrer, der zugleich einen Kirchendienst mit

verwaltet, unter Anrechnung der mit demselben verbundenen

festen oder zufälligen Einkünfte, niht unter 200 Rthblr.

4

betragen, cinem Hülfslehrer muß, außer freier Wohnung, Heizung und von dem Hauptlehrer zu gewährender Kost, ein baarer Gehalt von wenigstens 40 Kthlrn. ausgeseßt werden.

In Städten sind diese Minimalsäße nah den Lokalum- ständen angemessen zu bestimmen, Eine Verminderung des mit einer Schulstelle verbundenen Cinkommens darf nur nach vorgängigem Gehör des Kollators und mit Genehmigung des Kultus-Ministeriums vorgenommen werken.“

Im Eingang des Berichts der ersten Deputation der zweiten Kammer wird nachgewiesen, in welcher Weise die Stände {on im Jahre 1846 auf eine Verbesserung der pekuniären Stellung der Schullehrer angetragen hoben, und wie hierauf in dem Land- tags - Abschied vom 17. Juni 1846 die Erklärung erfolgt ist, daß selbs größere Opfer der Staatskasse für diesen wichtigen Zweck nicht zu scheuen, zu dessen Erreichung aber jedenfalls die Bestim- mungen des Geseßes vom 6. Juni 1835 einer theilweisen Revision zu unterwerfen sein würden.

Tndem sonach dieser erste Theil des dermaligen Geseß-Entwurfs

seiner Allgemeinheit auf einem {hon von den früheren Ständen gefühlten , von der hohen Staatsregierung anerkannten Bedürfniß beruht, dürfte die Vorlegung desselben völlig gerechtfertigt erscheinen. Den zweiten Hauptgegenstand der Geseßvorlage bilden einige Rerschärfungen und Zusäße zu den Bestimmungen im Abschnitt C. g. 52 bis 58 des Geschßes vom 6, Juni 1835, das Verfahren ge- gen univürdige, nachlässige oder untüchtige Lehrer betreffend. Die- ses Verfahren besteht, den oben erwähnten seitherigen geseßlichen Bestimmungen nach, l) in dem sogenannten Besseoungsverfahren (§. 54, Gescß von 1835). Bei solcher Aufführung eines Schullehrers, welche, ohne als Vergehen der Strafgeseßgebung zu unterliegen, doch geeignet is, denselben in der öffentlihen Achtung herabzu- seßen, hat ihm a) der geistliche Inspektor eine Privatermahnung zu ertheilen (§. 59 d. leg). Bleibt diese erfolglos, s\o ertheilt ihm die kompetente Kreisdirection den ersten Vorhalt, unter Androhung dreimonatlicher Suspension vom Amte und Einziehung des Gehalts auf diese Zeit für den Wiederholungsfall. Jun dem Wieder- holungsfall des gerügten Fehlers oder, wenn der Schul- lehrer in einen anderen Fehler der obgedachten Art ver= fällt, ist c) die angedrohte Suspension auszusprehen und ihm zu- glei der zweite Vorhalt, unter Androhung der nunmehr sür den Wiederholungsfall eintretenden Entlassung, zu er- theilen, l R

d) hat ein wirkliches Vergehen zu dem Besserungsverfahren odar hat sein unsittliches , seiner Stellung unangemessenes Vetragen (conf. §, 54 pct. 3 ej. leg.) zu einem öffent-

lichen Aergerniß Veranlassung gegeben, so kann der erste { unbeschränkter Weise steige, namentlich bei den jebigen finanziellen

Vorhalt übersprungen und sofort der zweite ertheilt werden,

e) war der zweite Vorhalt ohne Erfolg, so ist die Entlassung des Schullehrers, nachdem ihm eine dreiwöchentlihe Frist zur Einreichung einer Gegenvorstellung gestattet worden, dem Kultus-Ministerium anheimzugeben,

f) gegen die Suspension, so wie auch gegen den zweiten Vor=

halt, steht dem Lehrer, binnen 10 Tagen, Rekurs an das

Ministerium des Kultus zu,

ist von diesem leßteren selbst die Suspension oder der

zweite Vorbehalt oder endlich die Entlassung angeordnet

worden, so steht dem Schullehrer binnen derselben Frist

Rekurs an die in Evangelicis beauftragten Staats-Mini-

ster zuz

in der Entlassung, Sie kann von dem Kultus - Ministerium

aus den §. 53 dict, leg. angegebenen Gründen sofort, jevodch

mit Angabe des Grundes, verfügt werden, in welchem Falle dem Schullehrer eine zehntägige Frist zu Einreichung einer Be= rufung an die in Evangelicis beauftragten Staals-Minister zu- steht, Beschließt dagegen das Ministerium des sonstigen bis- herigen untadelhaften Verhaltens des Schullehrers halber noch dessen einstweilige Beibehaltung, so ist ihm zugleich auzudrohen, daß seine sofortige Entlassung erfolgen werde, selb} wenn er sih auch nur eiues der geringeren Fehltritte {huldig machen würde, die das sub 1, gedachte Besserungsverfahreu begründen; )) in der Entseßung von der Stelle (§. 52 ej. leg,). Dieselbe tritt ein, wenn der Schullehrer wegen einer der in §. 22

des Geseßzes über die Verhältnisse der Staatsdiener bezeich=

neten Vergehungen, nah vorhergegangener richterlicher Un= tersuchung, durch ein Straferkenntniß verurtheilt oder einer unzüchtigen Behandlung der ihm anvertrauten Schuljugend überführt oder doch dringend verdächtigt worden ist, Die fompetente Krets=Direction kann, selbst vor beendigter Un- tersuhung, die vorläufige Suspension des Schullehrers ver- ordnen, wenn sie die Fortseßung der Dienstgeschäfte durch selbigen für unangemessen erachtet, Macht sich aber noch vor beendigter Untersuchung die Entseßung oder sofortige Ent= lassung des Schullehrers nothwendig, #9 ist eine solche vom

Ministerium des Kultus anzuordnen,

Diese furze Darstellung dürfte genügen, um zu der Ueberzeugung zu führen, daß die im Jahre 1835 gegebenen Bestimmungen nicht allenthalben mehr ausreihen in einer Zeit und unter Umständen, wo es mehr als je darauf ankommen muß, den Behörden Mittel an die Hand zu geben, durch s{nelleres und kräftigeres Eingreifen den für die Heranbildung des eigentlichen Kerns der künftigen Be- völkerung bestimmten Lehrerstand von Elementen zu säubern, die, wie die betrübenden Erfahrungen der leßtvergangenen Jahre gezeigt, vielfältig ihren eigentlicen und hochwichtigen Beruf verkannten. Das bet Vielen in Folge einzelner derartiger Beispiele ungerechter- weise gegen den ganzen Lehrerstand erzeugte Mißtrauen wird ver= \{hwinden, und die diesem Stande so nöthige Achtung auf sichere Basis gegründet werden, so bald man einer strengeren Pflichterfül lung und einer unnachsihtlichen Entfernung wahrhaft unwürdiger Mitglieder desselben versichert sein kann,

Zu Erreichung dieses Zwecks soll der zweite Abschnitt der Gesetz- vorlage die Mittel an die Hand geben, und die Deputation glaubt daher, daß auch diese Absicht der hohen Staatsregierung nur dankbar anzuerkennen sei.

Bei Begutachtung der einzelnen Paragraphen des Gesehz- Entwurfs sieht sih die Deputation genöthigt, die §§. 1 und 2 zu- sammenzufassen. Sie kann jedoch in Bezug auf diese beiden Pa- ragraphen (welche die künftigen Minimalgehalte der Lehrer und die Skala der nah 5, 10 und 15 Jahren Dienstzeit zu gewährenden Zulagen feststellen) weder den Beschlüssen der zweiten Kammer (vgl. Nr. 29) noch der Regierungs-Vorlage beitreten, sondern beantragt, beides abzulehnen. ;

Die Deputation glaubt vielmehr, und zwar im Einverständnisse mit der um ihren Beirath ersuhten Finanz-Deputation,

daß es in Betracht der gegenwärtigen finanziellen Lage des Lan= des und der schon vorhandenen drückenden Steuerlast angemes= sener sei, der hohen Staats - Regierung unter Ablehnung der §§. 1 und 2 der Geseßvorlage ein dem Zwecke in der Haupt- sache entsprechendes Aversional-Quantum für die noch übrige Zeit der laufenden Finanz-Periode zu dem Behufe zu bewilligen, um davon mit Beachtung der in den §§. 1 und 2 der Gesebßvorlage enthaltenen Grundbestimmungen Gehalts - Erhöhungen an stän- dige Volksschullehrer zu gewähren; hierbei würde zwar die Bei= ziehung vou Gemeinden zu Beitrags - Leistungen zu demselben Endzweck in solchen Fällen, wo sich eine solche nah den peku niären Mitteln der betreffenden Kommune als billig unv thun-= lih herausstellt, nicht ganz auszuschließen , dessenungeachtet aben das sogenannte Kommunal-Prinzip (conk. §. 29 des Volfksschul Gesetzes vom 6. Juni 1835) keinesweges als Regel in Anwen dung zu bringen sein. Erst wenn nah Ablauf der Finanz Periode, für welhe dermalen eine bloße Berechnungs-Summe zu bewilligen, nah Maßgabe der in der Zwischenzeit zu machenden Erfahrungen der wirkliche Geldbedarf genauer zu übersehen und ein sicheres Anhalten zur Aufstellung fester Prinzipien, nach de-= nen die fraglihen Gehalts-ErhChungen zu uormiren, gewonnen sei, würde man dieselbe als feststehende, mittelst eines von der hohen Staats-Regierung zu dem Ende anderweit vorzulegenden Gesez-Entwurfs geseßlich zu sanclioniren haben, :

Die Deputalion erachtet die Festhaltung dieser Gesichtspunkte aber au insofern für unbedenklich im Interesse der Volks\chulleh- rer, als der Staats-Regierung auf diese Art und Weise immer {ou bedeutend mehr Mittel zu Ertheilung von Gehaltszulagen gewährt würden, als dies seither der Fall war, mithim dieselbe in den StanD geseßt werden wird, im Wesentlichen nunmehr {on bei Ertheilung von Zulagen diejenigen Grundsäße in Anwendung zu bringen, die in §§. 1 und 2 der Geseßvorlage aufgestellt sind. Í

Ein Mitglied der Deputation (Prinz Johann Königliche Ho heit) hat sih jedo mit dieser Ansicht insoweit nicht vollständig zu

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vereinigen vermocht, als ihm eine sofortige gesebliche Normirung der fraglichen Gehaltserhöhungen, und zwar im Wesentlichen unter Be-= obachtung der desfalls in dér Gesevoilage ausgesprochenen Grund- säße, wünschenswerth erscheint, und die spezielle Motivirung dicser Ansicht in einem Separatvotum niedergelegt, dessen allgemeiner Theil wie folgt lautet : : f „Der Unterzeichnete ist mit der Majorität der Deputation dar= über einverstanden, daß es nit zweckmäßig sei, die Gemeinden zum Behufe der Besserung der Schullehrergehalte noch höher anzuziehen, als dies bisher der Fall war. Eben so theilt er die Ansicht, daß, wenn sonah der Staat jenen Aufwand allein übertragen muß, eine Einschränkung desselben und eine Garantie dafür, daß er nicht in

Zuständen, dringend gewünscht werden müsse. Er glaubt jedoch, daß die zu solchem Zwecke von der Majorität vorgeschlagene Mco-= dalität den hochwichtigen Absichten des Geseßentwurss nicht entspre- chen werdez jener Zweck auch auf andere Weise zu erreichen set. Der Entwurf will gründlihe Besserung des Schullehrerstandes. Wenn er einerseits zu diesem Zwecke strenge disziplinelle Maßregeln in Aussicht stellt, gewährt er andererseits den Schullehrern bei gu- ter Auffährung und Verwaltung ihres Amtes die gesicherte Ans- sicht auf ein genügendes und mindestens in späteren Dienstjahren sich erhöhendes Auskommen, Beide Maßregeln gehen Hand in Hand, und eine ohne die andere dürfte ihren Zweck leicht verfehlen. Nun hat zwar auh die Majorität, indem sie der Staats-Regierung zu Berbesserung der Gchalte ein Aversional-Quantum in die Hand legt, die legtere Maßregel nicht ganz von sih gewiesen, aber einleuchtend ist doch, daß eine so ungewisse, durch keine geseblihe Norm regulirte Aussicht, wie sie auf solhe Art gewährt wird, nicht zu der Hebung des Geistes eines Standes gereichen kann, welche in der Sicherheit liegt, bei untadlichen Leistungen eine im voraus bestimmte Verbesse=

rung der vecuniairen Lage zu erlangen. Muß man einerseits noth-

wendig ein gewisses freies Ermessen der Behörden eintreten lassen,

so möchte auf der anderen Seite wieder einige Garantie gegen

Willkür angesprochen werden können. Die Deputation will selbst

eine künftige geseßliche Feststellungz sie glaubt nur Erfahrungen

abwarten zu müssen, um den Betrag der auf Staatskassen zu über=

nehmenden Leistungen genau übersehen zu können. Indeß dürfte

auch jeßt schon, da der Gehalt der Schullehrer, ihr Dienstalter, so

wie die Zahl der Schulkinder, bekannt oder doch leiht zu ermitteln

ist, das Maximum dieses Betrages mit ziemlicher Gewißheit zu be-

stimmen sein und nah der vom Unterzeichneten weiter unten vor-

geschlagenen Modification beinahe mit mathematisher Gewißheit si{

ergeben. Daß aber beide Maßregeln gleichzeitig ins Leben treten,

dürfte in mehr als einem Bezuge wünschenswerth sein.“

„Der Zweck, den die Majorität im Auge hat, dürfte sich aber auch bei sofortiger geseßlicher Regulirung durch folgende Modifica=- tionen des Geseß-Entwurfs realisiren lassen: 1) durch die Bestim- mung, daß sämmtliche nah dem Geseß zu gewährende Gehaltserhö= hungen aus Staatskassen gewährt werden. Eine Ausnahme würde nur dann zu machen sein, wenn Kirchenärarien ader Stiftungskassen hierzu in Anspruch genommen werden könnten; 2) wenn man unter Annahme sämmtlicher Ermäßigungen der zweiten Kammer und der Erhöhung des Minimums der Schulkinderzahl auf 60 den Eintritt der Zulage §. 2-niht von den Dienstjahren unbedingt abhängig machte, sondern stets nur einer bestimmten Anzahl nah dem Dienst=- alter ältesten Schullehrern gewährte, welche einen geringeren als einen der drei §, 2 erwähnten Normalgehalte beziehen.““

Auf die bei den einzelnen Paragraphen vorgeschlagenen Abän- derungen werden wir bei der Berathung in der Kammer zurüd= kommen und bemerken hier nur, daß dieselben in Bezug auf die übrigen Paragraphen des Geseßes nicht von großer Bedeutung sind.

Dresden, 3, Män, Zweite Kammer, (D: J Die Kammer seßte in der heutigen Sißung, die um 10 Uhr in Anwe- senheit des Herrn Staats - Ministers von Friesen beginnt, die Be= rathung des Deputationsberichts über den Abschnitt VIT. des revi= dirten Verfassungs - Entwurfs und den Entwurf des Wahlgeseßes

fort, Die §§. 78 und 79 der Regierungs-Vorlage, welche die Be- stimmungen über den Census für die aktive und passive Wahlbar- feit zur ersten Kammer enthalten, werden zusammen diskutirt. Sie sind von der Deputation als §. 10 und 11 des neuen Geseßes un= verändert zur Annahme empfohlen worden, und lauten: §. 10, „Stimmberechtigt bei den Wahlen zur ersten Kammer sind alle uach §. 8 Stimmberechtigte, welhe im Königreiche Sachsen einea mit wenigstens 1500 Steuereinheiten belasteten ländlichen Grundbesitz haben.“ §. 11. „Wählbar als Mitglieder der erstcn Kammer sind alle sächsische Staats - Angehörige, welche irgendwo im König- reibe Sachsen nah §. 10 stimmberechtigt sud, dafern sie: a) das dreißigste Lebensjahr überschritten haben; b) nicht in aus- ländischen aktiven Diensten stehen, und c) im Königreiche Sachsen einen mit mindestens 3000 Steuereinheiten belasteten ländlichen Grundbesi haben.‘ Der Abgeordnete von Nostiy hat den aus- reichend unterstüßten Antrag eingebracht, in obigem §. 11 suh statt 3000 Steuereinheiten zu seßen 5000 Steuereinheiten, um da durch das Geseß so zu gestalten, daß die erste Kammer in den cktand geseßt werde, darauf eingehen zu können. Hierüber ent spann sich eine sehr ausgedehnte Debatte, Der Referent (von Cr gern), Sachße, von der Planit, Rittner und Unger treten dem von Nostibschen Antrage bei, während die Abgeordneten Heyn, Haberkorn Riedel, Zimmermann, Lehmann und Pr. Kunbsch sich gegen L selben aussprachen. Der Abgeordnete Riedel erklärt

dabei zugleih wiederholt gegen das ganze Geseß, und bem dabei, daß er, falls der Vote werde, „mit noch mehp- Bergnugen“ gegen dasselbe wür de. Der Staatsminister von Friesen spricht verständniß mit dem Nostißschen Antrage aus Referent sodann auch sein Abgehen von dem L des ausführlicheren motivirt hatte, bemerkte dersell nach dem Gange der Debatte für nothwendig | men dafür aufzustellen, daß der große Grundbesil Kammer genügend vertreten werde. Bei ver A §. 10 wie oben nach dem Vorschlage dér Deputali men angenommen z bei §. 11 finden die Sát der Sah sub c aber gegen 22 Stimmen ?2 her der von Nostißschon Antrag mit i war. §. 80 lautet: „Dienstthuende Minister sind nicht 21

neten wählbar. Auch können dieselben, eben so wenig n Hofbeamte und solche Personen, welhe noch nicht 30 Jah1

oder denen einer der im Wahlgeseße bestimmten Ausschließungsg1 entgegensteht, vom Könige zu Mitgliedern der ersten Kammer

Nr. 12) ernannt werden. Die Zahl 12 muß stets vorhanden sein und wird von der Deputation mit der blos redactionellen Abánd( rung als §. 12 zur Annahme empfohlen, daß in dem leßten Sal gesagt werde: „Hinsichtlih der leyteren muß die Zahl 12 stets vorhanden sein.“ Dieser Paragraph wird ohne Debatte von de: Kammer einstimmig genehmigt. §. 81. „Diejenigen Mitglieder der ersten Kammer, welche vermöge ihres Amtes in selbiger eine Stelle haben, behalten solche so lange, als sie dieses Amt bekleiden, Der Abgeordnete der Universität, sto_ S Bevollmächtigten der Herrschaft Wildenfels und der A La gischen Rezeß - Herrschaften, behalten ihre e ‘Mitglieder Nachfolger legitimirt. Die vom Könige E ein Verhált- der ersten Kammer hören auf

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