1851 / 68 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wirkende Erhöhung oder Herabsetzung.“ Die Abgeordneten von Nostiß und Scheibner erklären, wie sie es „kaum für möglich“ gehalten, daß dieser Paragraph Bedenken erregen und eine Debatte herbeiführen könnte, und sprechen sich für Annahme der unverân- derten Regierungsvorlage aus. Die Abgeordneten Sachße und Rittner treten dem Amendement des Abgeordneten Wink- ler bei, während der Referent in seinem Sclußworke den Antrag der Deputation nochmals vertheidigt. Bei der Ab

stimmung wird der obige §. 25 nach dem von dem Abg. Winkler eingebrahten Amendement gegen 17 Stimmen von der Kammer angenommen, der von der ersten Kammer sür 01e ständishe Schrift beschlossene Antrag aber einstimmig genehmigt. Die nur 68. 111 bis 119 der Regierungs Vorlage werden nach dem Antrage der Deputation fast allenthalben unver

ándert und ohne Debatte, wie folgt, genehmigt: §. 26. Bie Kammern haben die Verpflichtung, für Aufbringung des ordent- lichen und außerordentlihen Staatsbedarfs durch Ausjeßung der hierzu erforderlichen Deckungsmittel zu sorgen. Sie haben dage- aen die Befugniß, hierbei die Nothwendigkeit , und Höhe der Ansáße zu prüfen und deshalb Erinnerungen zU machen, auch sêch sowohl wegen der Annahme der ange}eßlen Sum men, als über die Art der Deckung, die Grundsäpe und Ver- hältnisse, nach welchen die Abgaben und Leistungen aaf Personen und Gegenstände zu legen und zu vertheilen sind, 10 wi uben Dauer und Erhebungsweise zu entschließen. §.

ordentlichen Landtag (§. 129) wird den Kammern eine genaue Ve rechnung über Einnahme und Ausgabe in der vorlepten Finanzpe riode und ein Voranschlag des Staatsbedarfs für die drei naci folgenden Jahre nebst den Vorschlägen zu dessen Deckung mög- lichst bald nach Eröffnung des Landtags mitgetheilt. §. 28. U beides beurtheilen zu können, werden ihnen sowohl von der ober sten Staatsbehörde, als auch auf ihren Antrag von den betressen ven Departementscefs die nöthigen Erläuterungen gegeben, 0 wi Rechnungen und Belege mitgetheilt werden. Ansäge für geheime Ausgaben können dabei nur insoweit vorkommen, als eine |chrisk- liche, von mindestens drei verantwortlichen Ministerial - kontrasignirte Versicherung des Königs bezeugt, daß die Verwendung zum wahren Besten des Landes stattgefunden habe oder stalisinden werde. &. 29. Nach pflichtmäßiger genauer Prüfung der gedachten Berechnungen, Uebersichten und Unterlagen haben die Kammern über den danach aufzubringenden Bedarf ihre Erklärung an den König gelangen zu lassen. Jnsofern sie hierbei auf Verminderung der verlangten Summen antragen, muß dieses unter bestimmter und ausführlicher Nachweisung der Gründe dazu, so wie der Gegen

stánde, bei welchen, und der Art und Weise, wie ohne Hintenan= seßung des Staatszweckes Ersparnisse gemaht werden fönnen, gc

\chehen. §. 30, Sind die beiden Kammern bei der Abstimmung über die Bewilligung getheilt, so tritt zum Zwecke einer Vereinigung das §. 145 vorgeschriebene Verfahxen ein. §. 31, Die Bewilli- gung der Kammern darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, welche niht das Wesen oder die Verwendung der Bewilligung un

mittelbar betreffen. §. 32, Die von den Kammern nach §. 29 an die Regierung gelangten Anträge und Gründe, auf welchen sie be- ruhen, werden auf das reiflihste erwogen, auch, so weit cs nur mit dem Staatswohle vereinbar is, jederzeit berücksichtigt werden. Jn

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dem Falle aber, daß sie unannehmbar befunden würden, die Kammern hingegen auf deshalb ihnen geschehene Eröffnung und anderweite Berathung die Bewilligung in dem verlangten Maße wiederholt ab- | | l

lehnen wollten, nicht minder in dem Falle, wenn der Landtag nod) vor erfolgter definitiver Erklärung über die Bewilligung aufgelöst wird, läßt ver König die Auflagen für den nothwendigen Staatsbedarf, insofern sie nicht ausdrüclich für einen vorübergehenden bereits erreichten |

der Licitation, Registratur und a wahrend der sind wir bereit, tung der

Frankfurt a. d.

§ Bekanntmachungen. [122] Derannt maun 0 Domaiñen-Verpachtung, Die im Königsberger Kreise der Neumark belegen Königlihe Domaine Neuenhagen bei Freien- walde a, d. O,, bestehend: : A, in dem Hagupt- und Domainen-Vorwerke Neuen- | der hagen mit 5) den in den Pachtbedingungen s\pezifizirten Wohn- und Wirthschaftsgebäuden daselbst und auf der \, g. Festung Oderberg, nebst den Feuerlöschgeräthenz einem Areale von Hof- und Baustellen 14 Morg, 110 C1IR., Gärten 20 Morg. 37 R, , Aeckern 578 Morg. 36 1R., Wiesen 233 Morg. 110 [IR,, Hütungen 193 Morg. 175 []R., Gräben unt Pfühlen, 86 Morg. 60 ]R., Wegen, Triften und Steigen 83 Morg. 31 (IR,, zusammen 1210 Morg, 19: (Ne : der Brau- und Brennereiz der Fischerei auf den in der Vorwerks - Feldmark belegenen Pfühlen, auf der halben Megelize, dem Hopfenpfuhle und den 3 Krebsseenz

B, in dem Nebenvorwerke Fährkrug mit

a) den in gleicher Weise spezifizirten Gebäuden und Feuerlöschgeräthen z

h) einem Areale von Hofs- und Baustellen 2 Morg. 7 1R., Gärten 4 Morg. 170 C1R., Accfern 78 Mord, 47 R., Wiesen 31 Morg. 70 R: Hütung 418 Morg. 143 N., unbrauchbar 2 Morg. 39 (1R., zusammen 134 Morg. 86 C]R,z ì

c) der Schank- und Gastwirthschaft daselbst z soll alternatio entweder im Ganzen oder das Hauyt- vorwerk Neuenhagen und das Nebenvorwerk Fährkrug allein in dem hierzu auf /

den 14, April d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königlichen Regierungs- Gebäude vor dem Regierungs-Assessor Koch anberaum- ten Termine im Wege der öffentlichen Licitation von Trinitatis 18514 bis Fohanni 1857 auf 6 Jahre an derweitig verpachtet werden,

Mit der Pachtung des Hauptvorwerks Neuenhagen ist die Domainen-Amts- und Kassen-Verwaltung ver- bunden.

Die Domaine Neuenhagen liegt % Meilen von Freien- walde a, d. O., 3 Meilen von Neustadt - Eberswalde, 9 Meilen von Frankfurt a. d, O. und von Berlin, an der Freienwalde-Hohenwußener Chaussee,

Die dem Ausgebote zum Grunde zu legenden Pacht- geldver-Minima sind:

1) für Neuenhagen auf 2383 Thlr, 10 Pf,

2) für Fährkfrug auf 264 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf, zusammen auf 2647 Thlr, 18 Sgr. 11 P, itel,

- in Gold,

festgeseßt, und es is zur Uebernahme der Pachtung ein

disponibles Vermögen ad 1, von 10,000 Thlr, , ad 2,

von 1000 Thlr., zusammen von 11,000 Thir. erforderlich.

Dem Königlichen Finanz-Ministerium bleibt die AUus- wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten.

Die Verpachtungs - Bedingungen, so wie die Regeln

diretten

[148] p

aus Nathcnow if

wegen vfentlichen digt, am 14,

Nathenow befunde

zu haben, ferner d als diese sich

Zur

zu Brandenburg

Stunde pünftlich theidigung dienend bringen oder solch

theidiger

werden,

zu Frankfurt a,

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welche

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Anlehen gultig gemacht werl

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als möglich den Kamwern und t bei

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gung zu bewirken, aud ist selbi uber die Dderlich gewesencn Summen Nachweisung zu geben, 19

putation in-Wegfall gebracbt, da dic

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erscheinen,

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Kopialien

Königliche Regierung.

Der Zimmerpol!er des Koniglichen Fammergerichts 1849 wegen Aufruhrs ;

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November 1848 sich mit eine!

wvaffnet, unter der Menge am Brandenburger Thore zu

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der Schleusenbrück« leßtere mit aufgezogen zu haben, mündlichen Verhandlung der ziehung von Geschworenen i ein Termin au? den 6, WTtobder

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zu welchem der oben näher bezcihnete Angeklagte Achard mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur f-stgesezten

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Brandenburg, den 15, Februar 1851, | im Königlicher Schwurgerichtshof.

V Der Kaufmann Abraham Marcuse gus Croffen,, 0 Fahr alt, jüdischen Glaubens, i augellagt, in der Absicht, um sih seinen Gläubigern zu entzie- hen und sie zu hintergehen , unter Hinterlassung un- vollständiger und verwirrter Bücher, aus denen die Lage seines Vermögens und seiner Geschäfte nicht zu übersehen, im ; geflüchtet zu sein und Objekte seines Vermögens ver- | Der heimlicht resp, heimlich bei Seite geschaft, hierdurch | aber einen betrüglihen Bankerutt veranlaßt zu haben, und durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts

d,

betrüglichen Bankerutts definitiv in Anklagestand verseßt, Zum mündlichen Verfahren in dieser Sache ist Ter-

besonders erwahnt

berufen. Sollte1 ch dic Verhältnisse

Dedckung

i der Vorlage wird ohne Debatte wie folg g. 36 Kammermitglieder ) al

welche

nug Del ruhrs, in den Angeflagestand

) 3 dem unterzeichneten Gericht stalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie voc demselben herbeigeschafft werden können. haben wir Amts wegen bestellt+ es sich selbst einen Vertheidiger zu erwählen, den crx dem nächst unverzüglih uns anzuzeigen hat.

__ Erscheint er in dem anberaumten soll mit der Entscheidung in

320

Zweck bestimmt sind, nah Ablauf der Bewilligungszeit dur die oberste Staatsbehörde mittelst einer in das Geseb- und Berordnungs- blatt aufzunehmenden Verordnung “auf ein Jahr ausscrei- ben und erheben. Jn dem zU erlassenden Ausschreiben wird der besonderen Natur desselben gedacht und Beziehung auf diesen Paragraphen der Verfassungs-Urkunde genommen. Ein solches ver- längertes Ausschreiben kann jedoch nur auf ein Zahr erläfen werden, weshalb der König längstens sechs Monate vor Aan dieser Frist einen anderweiten Landtag einberufen wird. L ie Be- willigung wird übrigens nur dann als abgelehnt betrachtet, men in einer der beiden Kammern mindestens zwei Drittheile der An- wesenden für die Ablehnung gestimmt habcn. §. 33, Geht die (ligungsfrist vo1 Bewilligung zu Ende, ohne einer vorgesehenen Fälle eingetreten, _ und ohne die Einberufung der Stände oder

Vorlage Budgets gegen die Bestimmungen §F. 98 ‘der Verfassungs - Urkunde verzögert worden U, 0 bestehenden Steuern und Abgaben noch auf ein Jahr rbehaltlich der Bewilligung des Ausgabe-Budgets in der bisheri Ausnahme der in §§. 22, ; Fálle soll in den Ausschreiben, Landes=-Abgaben betreffen, die Bewilligung der Kammern weder die Einnehmer zur Einfor- Staats-Angehörigen zur Entrichtung hne Zustimmung der Kammern kann kein . Wenn in außerordentlichen, drin unvorhergeschenen Fällen schleunige finanzielle Maß- 1 sich die Zustimmung der Kammern

dentliche Stände-Versammlung einzu eine rechtzeitige Cinberu

tritt der Kammern durchaus unmög g, unter Verantwortlichkeit der ihn | Ministerialdepartements, das zu | fnisses unumgänglih Nöthige forderlichenfa ausnahmsweise ein r die getroffenen Maßregeln

ordent-

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welche

werden on erbunden sind, §

und egeln erforder! werde othwendia ist, jo ist cine außero1

§

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erbei ber DeS

rovijorisc) verfugen ,

athenden Vorstände der außerordentlichen Bed | |

lehen aufnehmen ; es | dem nächsten |

vorzulegen, um deren verfassungsmäßige Genehmi Vewendung der erfor Die §8. 120 bis

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d: ohl dn 4 2444 Ï 7 «A N «4 44 l 5p 3 des revidirten Entwurfs werden nach dem Vorschlage dex

Der QQ.

19 der Verfassungs - Urkunde keinem 2 S.

derjenigen der Kammer, oe S AOOCOTONEE VES der Universität if Landtagen insofern O An DENE E O Der gehalten beständig wohnen, als Entschädigung derlichen ißerordentlihen Aufwand Tage - und dem Landtags - Ordnung bestimmten Maße derselben, unter unveränderter Veibc= | der Verfassungs - Urkunde, in Wegfall | ) der Regierungs - Vorlage giebt der auf die modifizirte Beibehaltung- der | und Land zurückzukommen, was den An- gedachten Paragraphen folgende abgeänderte | ( womit die Kammer cbenfalls ohne Debatte verstanden erflärt: §. Die Abstimmungen geschehen von den hne Rücksicht auf Verschiedenheit der

den Abgeordneten der

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Postvo! ; mitzutheilen S g, zul festgesetzten

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so zeitig vor dem rmine

demselben

Anton Wilhe

4 Erfo 4 - - : A A6 etastungSzeugen

(Hottlob

werden zu die) Odei heilnalzn Dara!! rof s t j genthümei ck Sulz, Í E E ottfried Müller, der Tuchfabrikant Da egen | Seifensiedermeister Carl Bartsch und der

d Niffert, sammtlich zu 50 7, Dezember 1850.

Kreis - 2ckchwurg

er

versezt, Er wird beschul Büchse be

1190 E “Zy L und GSoidalen ge|ch1Impi

l zu jem wandten,

und auf die

(Fürassieren vorausgelau

D | 29] Noth iv L L hiersel Sache unter gelegene, Vol. Il.

Müller gehörige Haus nebst Garten,

D Bor miaags 9 U, Z E nebst dem Hypothekenschein in der

Schwurgerichts-Lokale anberaumt, der ersheinen und die zu seiner Ver- | an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, Beweismittel mit zur Stelle zu ¿Frankfurt a, d.

derge- ) j ) Königliches Kreisgericht, l.

no ch Zum Ber- den Rechts - Anwalt Bendel von bleibt ihm jedoch unbenommeu,

Nothwendiger Berïa

beiden im Dorse Przysiers? un feu-Nummer 1 und 15 f

erstere auf 3129 Thlr. 4 Sgr., Thlr, 19 Sgr. 2 Went L001

oder einzeln an

Laxe und

Termine nicht, so | das j verfahrcun | 2265 | den (Hanzen subhastirt 111 Dex dem Aufenthalte Kreis - Secretair Johann öffentlih vorgeladen, Schweß, den 27. August 1850, Königl. Freitgericht, U S)

contumaciam

werden

al C{itatl dh nach

Schulze,

Zuni d. J. nah dem Auslaude [146] Tischlergeselle Carl Riese, 21

Guben, welcher im Jahre 1849 in Jn

ri i nah der Provinz Schlesien gewandert O, vom 30, November c, wegen

wegen großen gemeinen Diebstahls mit Zuchthausstrafe bestraft worden.

TIA S APMEDEPSO T D E "T E DOPE E B E E S T C A E

Betveismittel zu bringen oder solche dem unie T anzuzeigen, werden P ?

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Crossen, vorß

eric

endiger Verkauf.

bs in der Fischerstraße Hausnummer 98 Nr, 26. des Hypothekenbuchs ver- zeichnete, dem Lohgerbermeister Siegeösmund Alexander

zusehenden Taxe auf 6065 Thlr, abgeschäßt worden, soll am vierten Juni 1851 gerihts-NRath Händler subhastirt werden.

O,, den 20. September 1850. Abtheilung.

belegenen Freischulzerei - Güter, welche bisher zujammen benuß( worden, und von denen abgeschäßt ist, sollen in termino Vormittags 11 Uhr, ordentlicher Hypothekenschein sind im unbefaunte Jacob Pirhl,

l, Abtheilung.

Detann tao n.0

j geleben im Har= zogthum Braunschweig in Arbeit gestanden hat, später

gegenwärtiger Aufenthalt aber unbekannt is , ist durch das rechtsfräftige Erkenntniß vom 3, Dezember v, J.

Alle Civil-

-

mer erlaubt, wenn mindestens drei Viertheile davon die besonderen Rechte und Juteressen der Städte oder des platten Landes dur den Beschluß der Mehrheit für verleßt erachten, eine Separat- stimme abzugeben. Eine solche Separatstimme muß in die Erklä- rung der Stände-Versammlung neben dem Beschlusse der Mehrheit aufgenommen und mit an die Regierung gebracht werden. Im Uebri- gen enthält über die Form der Abstimmung die Landtags-Ordnung die näheren Vorschriften. Die §§. 144 151 des Entwurfs wer= den wegen unveränderter Beibehaltung der §§. 130 bis mit 137 der Verfassungs-Urkunde abgelehnt, dagegen der von der Deputation vorgeslagene Schlußparagraph: §. 38 Die in 68. 683, 64, 09, O At O Q 70, 71, 72, 73, 74, 75 und 76, so wie in §§S. 89, 90, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 105, ingleichen in §. 143 der Verfassungs - Urkunde vom 4. September 1831 ent- haltenen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben, wogegen die in F. 152 der Verfassungs - Urkunde vom 4. September 1831 enthal- tenen Vorschriften auf gegenwärtiges Geseß ebenfalls Anwendung leiden. Es soll auch bei dem ersten nah dessen Publication zu hal- tenden Landtage cine Abänderung oder Erläuterung desselben oder ein Zusaß zu selbiger in der Ständeversammlung weder beantragt noch beschlossen werden, ohne Debatte genehmigt. Nach cinem ausführlichen Schlußworte des Referenten über den allgemeinen Standpunkt der und die Wichtigkeit des heute abzuge benden Votums, in welhem er auch auf die Pflicht der Kam mer hinwies, das Ministerium in Erfüllung gegebener Zusagen zu unterstützen, wurde zur Endabstimmung über das Ganze ge= \{ritten, Präsident Dr. Haase stellte zu diesem Zwecke die Frage : Nimmt die Kammer den V1. Abschnitt der Gesehvorlage (revidirter Verfa ssungsentwurf) unter - den beschlossenen Abänderungen und Zusäßen an?‘ Diese Frage wird von 37 Stim- men mit Ja, von 23 Stimmen mit Nein beantwortet, so das also der Gesetzentwurf, da nah §. 152 der Verfassungsurkunde zwei Dritttheile der Stimmen der (60) Anwesenden zu dessen An- » erforderli sind, abgelehnt ist, Mit Nein stimmten die Ab-

teten Neidhardt, von Petrifowsky, Kreller, Unger, von Zeb\cch

von Schönfels, von Einsiedel-Gnandfstein, Thiersch, von Ber

j Dr, Plaßmann, Meisel, Dr. Jahn, Elbel, (Bolle, Herrmann aus Auriß, von Beshwibß, Riedel von Arnim, Krafft, Stockmann von Einsiedel - Scharfenstein, von der Planiß und von der Bee. Der Ausgang der achttägigen Verhandlungen der zweilen Kammer istt mithin im Resultate dem Beschlusse der ersten Kammer vollkom-

1 und der weitere Theil der Regierungsvorlage erledigt +

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sub. A.

men gleich

er x P CII' O At Ç sich daher durch diesen Beschluß von selbst.

Eisenbahn : Verkehr.

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icleunigst

haften und

Huben, den 24. ¿Fev r 1851

mit zur

rzeichneten Ge-

daß: sie Das dem Kausn August Wilhelm Î gcborenen

auf der

fonnen, und t orotyca [lusbleibens mit

verfahren wer-

leiner Grundstück zu Danzig, Hopfengasse und Kiebizga|se U thikenbuchs belegen digen Subhastation g Mühlenbesize1 Der Bietungs-Te1 vid Schulz, dei den 16. Rentier Chren- an ordentlicher Gerichisstel ( zeladen, Der neueste Hypothekenschein und die Taxe inr Büreau V. einzusehen.

ht, Die Tare i auf 7750 Thlr, ausgefallen, dabei in- dessen zu bemerken, daß bei derselben ein Grundzins niht zur Berechnung gezogen is, welcher bei Reguli- rung des Besißztitels für den Adjudikator, von diesen für die Zeit vom 13, Mai 18141, als dem Tage der Besittitel - Berichtigung für die Grauertschen Eheleute, an, mit einem Thaler 23 Silbergroschen 3% Pfennig, für jedes verflossene Jahr an die Kämmerei des hiesigen Magistrats zu entrichteu ist.

Danzig, den 20. Februar 1851.

Königl cktadt- und Kreisgericht, I

mine der

x 14 Ur

iten werden,

Septeml

welches zufolge Registratur cin-

G H s A D eliung

vor dem Kreis-

[150] Eo tal-ck Citation

Der Tischlergeselle Peter Joseph Fuchs, 25 Jahr alt, aus Langel, Kreis Mühlheim, gebürtig, katholischer Religion, it durch Beschuß des Anklage - Senats des

zniglichen Kammergerihts vom 7, Februar e, wegen odtschlages in den Anklagestand verseyt und die ÄAn- flage dieserhalb gegen ihn erhoven werden, indem er beschuldigt wird, in der Nacht vom 8. zum 9, August v. J, zu Saatwinkel dem Schlächter Babst vorsäyglich eine Kopfvoerlezung zugefügt zu haben, welche zwar weder an sich noch in Beziehung auf den Beschädigten tódtlih war, als deren mittelbaren Wirkung jedoch am 7, September v. Z. der Tod des Beschädigten er- folgt ift.

Zu seiner

U},

ter der Hypothe- das leßtere aus (Berichtsf\telle

Blaubiger,

: T Bernehmung und zur Verhandlung der wird hierzu ? ? zu g

Sache haben wir cinen Termin auf

den 3. November d, J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichts-Lofale, Molkcnmarfkt Nr. 3, anbe- raumt, Der Angeklagte wird zu- diesem Termín mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu ersheinen und die zu seiner Vertheidigung dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeihneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in con- tumaciam gegen ihn verfahren werden wird,

Berlin, deni 1, März 1851. Königl, Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungen, Deputation für Schwurgerichtssachen.

Jahr ali, aus

sein soll, dessen

vierwöchentlicher und Mi-

Das Abonnemenr betrágr 5 Rthlr. für § Jahr. 10 Rthlkr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchi ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen VKummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet

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Deuts\ch Preußen. Lejterreid). 20CCcana. Bermischtes. Wayern. Bermischtes Sachsen Baden. Karls

MecXlenburg- Schwerin.

Berlin. nennuna Bie! Hofnachricht, Bestimmungen über die Un

Miuncckch en Ublosungsi eseß. chnungs N

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Kammer-Verhandlungen. e «ou VMnloth neue Anlcihe Malchin. Lan

M uslTlandD.

Parijer

«tion 1T101

Paris, Offizielle Mittheilung über

)encral Uupic, Protest der ungarischen Bermischtes. Parlament. Oberhaus. Petition Versammlung von Unterhaus-Mit- Luftfahrt. Bertheidigung Böthy's

‘rankreich. Garnison (V6 (Lmi1g1 3 ne große Kunst-Ausstellung, critanieun uud ZFrland. Bandiemensland. London, gliedern bei Lord John Russell, Protectionisten-Beschluß. “talien. Turin. Annahme Reisbau- und des Erbsteuer-Geseyzes, Der Handels- und Schifffahrts-Vertrag mit Belgien. Die eleftri- 3 Genua, Theatervorstellung für die italieni|che Journal-Freisprehung Florenz. Diplomatische Ferrara. Durchmarsch österrei Verfolgung der Räuberbanden Vermischtes.

Lelegraphen. gration.

» ) 51111 tomnwela ck12 ienz. Zeitungs|tempelge|eß. her Truppen. Bologna. Rom. Armee-Reformprojeft.

Vermischtes.

Hofnachricht,

Handels - Nachrichten.

cher Theil.

der König haben Allergnädigst geruht lichen Professor in der philosophischen Fakultät der rlin, Geheimen Bergrath Dr. Weiß, den Rothen zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Einge- einderaths gli Damian Krabßenberg zu ije 2 das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver=- Assessor Lau zu Naugard

ugard, Greifenberg und

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Justiz - Minuistertum ( v s u 44 M 4+ N § T0 L1 U YVCEUITabi

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Deutschland.

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Berlin, 8. Marz, Se | i Herzog von Braunsc g Hufaren-Regiments das en Heinrichs des Löwen,

Premier -

Preußen.

1 Allergnädigst geruht, nachdem dexr m Major von Sa des 10ten deur-Kreuz zweiter Klasse vom Y Rittmeister von Waldow und dem Lieute- Redern desselben Regiments, das Ritter - Kreuz des Ordens verl diesen Offizieren die Erlaubniß

der betreffenden eêcorationen zu ertheilen.

8. Var.

Nach dem heutigen Militair-Wo c en- 1 Oldenburg Königliche

ck49 Großherzog vo1 zum General dex

Thef des 13ten Infanterie-Regiments, ernannt worden.

Hesterreich. Wien, März. Der Maskenball, welcher vorgestern zum Vortheile des Bereins zur Errichtung von Arbeits-= schulen und zum Schlusse des d arncvals in den Kaiserlichen Redou- tensálen gegeben wurde, war sehr zahlreich besucht Es hatten sich über 4000 Ballgäste eingefunden. Se. Majestät der Kaiser und Jhre Kaiserlichen Hoheiten die Herren Erzherzoge Franz Karl, Fer- dinand und Karl Ludwig beehrten das Fest mit ihrer Gegenwart.

Der zwischen der österreichischen und toscanischen Regierung ges{chlo\sene Spezialpostvertrag tritt mit heutigem Tage in Wirksam- feit. Die Korrespondenzen im Wechselverkehre müssen jedoch mit österreihischen Briefmarken nach den gemeinschaftlihen Portotaxen von 3, 6 und 9 Kr., je nachdem die Entfernung 10, 20 oder über 20 Meilen beträgt, frankirt werden.

Se, Majestät der Kaiser hat unterm Wsten v. M. die Adjusti- rung, Ausrüstung und Armirung des Flotillen - Corps in folgender Art genehmigt: Kopfbedeckung sür Offiziere und Kadetten der der- malige dreieckige Hut mit s{chwarzen Federbuschen, die Mannschaft Matrosenhüte von \{chwarzlackirtem Leder, als Embleme ein Anker und eine Kanone schief über einander gelegtz Waffenröcke: dunkel- blau mit gleihen Aufschlägen und Kragen, lihtblau passepoilirt mit gelben Knöpfen und Pantalons von gleicher Farbe mit licht-

Ne E S S If S R A I SCI S E E I T L E S E A DRE. R T I E R a M O

Berlin, Sonntag deu 9. Márz

die Mannschaft erhält Jäger-Kammergewehre mik Ricmzeug. Perjonal wirLD

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Gemeine

Es ist beantragt, in der österreichischen förmlich orga=- ir Unteroffiziere zu errichten. fizieren Gelegen) eit

A ov y 4 ub e A J Í ay n Offiztersdien]t erforderliche Dildung

derjelben sich hohere

Schulen

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¡chafsen. Das Handels - Ministerium hat etnen neue ber das Privilegienwesen vollendet, Vieselhc ntlichen Handels- nd Gewerbefammern mitget! darüber zur

l iese ihre c der

Entwurf wtr eg heißt, î werden, da-

Regierung g begrissene erathung im

Auftrage zug

i Welle -

angen lassen können Entwurf eines Ministerrathe fruher mittelt werden, t

mitzutheilen.

neuen

anitäts- Kommission tigen Wiener Zeitung die Gesammt-Ergebniss l r dem flachen Lande Nieder-Desterreichs Cholera=( annt. Faßt man die in dieser Bekannimc angeführten numerischen Daten zusammen, so ergiebt | ganze Kro ] der-Oesterreich im Jahre 1850 die 5rfranfungen mit 3917 Genesungs- un ckterblihfeits-Verhältniß der Epidemie Befalleneu. ein größercs. Von 1988 Erkrankun- 2 Ol von dev S itzahl der

D un sowohl Tr A 1 erlopiMenen hung

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Bayern. München, 4. März. i Staats ‘inisterium des Handels hat von dem General : Comité des lande

h\haftlichen Vereins ein Gutachten verlangt über den Entwurf gesetzlicher Bestimmungen bezüglich des Artikels 5 des Ablösungs- Geseßes vom 4. Juni 1848 (die Weiderechle betreffend). Das Gutachten \{lägt im Juteresse der Landwirthschaft, beziehungsweise der Wiesen-Kultur, mehrere Modificationen des Entwurfes vor und fügt den Antrag bei, ob es nicht räthlih erscheine, daß den Weide= berechtigten, niht blos den Weidepflichtigen, die Befugniß, die Ab lósung zu verlangen, gegeben würde. Nach Vorstehendem scheint es mithin, daß allerdings zur Sriauterung 2c. Bestimmun-= gen des Ablösungsgeseßes ein Geseß-Entwurf an die Kammern ge bracht werden wird, obwohl dies unlängst in der Augsburger Abend=Zeitung bestimmt in Abrede gestellt wurde.

Nach den der zweiten Kammer vorgelegten Rechnungs -2 weisungen für 1847 —48 betrugen die ordentlihen Cinnahmen s abres 9895/044707 L 5 N. 1 Pr. Ausga 502486 S O7 E S V, fonag Passivrest 19 Kr. 2 Pf, welcher aus dem Einnahme Nebershusse der jahre mit 4,710,618 Fl. 2 PR dededtt Iurde, 10

E r, A leßterer Summe und re})p. ul

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noch 1 592 85

überhaupt uuf das nachfolgende Jahr 1848 Voranschlag hatten die Einnahmen

um 3,126,079 Fl. überschritten

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um gaben München, 5. März. (A. Ztg.) Se. Majestät der Ludwig ist von den Folgen seines kürzlichen Unfalls insoweit hergestellt, daß derselbe sih bereits außer Bett befindet, Schonung seines Kniees noch einige Tage auf dem Kanapec gen muß. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. hâlt eine Königliche Allerhöchste Verordnung in Betreff der Besol dungs- und Rangyverhältnisse, so wie der Amt idung der Staats Anwalte, In Bezug auf die ersteren ch Ihnen daraus furz, daß der General-Staats-Anwalt am Landesgericht eine jährliche Besoldung von 4000 Fl. beziel und im gleichen Range mit dem ersten Direktor diescs Gekichtshofes stehen wird. Fir jeden der Ober-Staats-Anwalte an den Kreisgerichten werden 3000 Fl, als jährliche Besoldung bestimmt mit dem Range det Kreisdirektoren ; aats=Anwalte an den Bezirksgerichten theilen si in drei Klassen mit 1400, 1600 und 1800 Fl, und dem Range nach den Direktoren r Räthen der Bezirksgerichte. Werden vor Einführung der neuen Cioilprozeß - Ordnung Stellvertreter oder Staats - Anwalte nöthig, so erhalten dieselben zur jährlichen Besoldung am Ober Landesgeriht 2500, an den Kreisgerichten 1400 bis 1800 und an

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Bezirks Nach einer Bekanntmachung

Staats-Ministeriums des Aeußern vom 28. Februar sind neuer dings auch die Regierungen von Schwarzburg - Sondershausen, Kurhessen und Lübeck dem Paßkarten-Vertrag beigetreten.

Das heute erschienene Königl. Regierungsbl. Nr. 11 eine Ministerial-Erklärung, nah welcher die Königlich bayerische die Kaiserl, Königl. österreichishe Regierung sich zur Erleichterung des gegenscitigen Geschäftsverkehrs ihrer Staatsangehörigen da über vereinigt haben: die bisher für die im diplomatishen Wege nachgesuchte Ausfertignng von Tauf-, Trau- und Todesscheinen beobachtete Gebührenbefreiung durch die gegenwärtige förmliche Uebereinkunft zu regeln, wonach die eiuschlägigen geistlichen und weltlichen Behörden der beiden Staaten angewiesen werden, von nun an die erwähnten Scheine, welche gegenseitig von einer Behörde im Wege der bezüglichen Gesandtschaft werden nachgesucht wecden, frei von Stempel und jeder anderen Gebühr auszufertigen, ohne daß jedoch dadurch für die Parteien die Berechtigung erwüchse, von diesen der ausländischen Behörde stempelfrei erfolgten Urkunden im stempelpflichtigen Inland Gebrauch zu mahen. Am 9ten oder 10ten d, wird der Ministerpräsident Dr, von der Pforten abermals nach Dresden sih begeben. Jn der ersten öffentlichen Sibung der Kammer der Reichsräthe, die wahrscheinlich am Sonnabend stattfindet, werden, außer dem neuernannten Herrn Reichsrath Fürsten Taxis, zwei erb=- lihe Reichsräthe, die bisher noch keinen Siv in der Kammer hat-

gerichten 800 bis 1200 Fl.

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ten, eingeführt und beecidigt; Graf Törring=Seefeld, der vor eini-

Alle Post-Anstalten des Yn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staatse Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

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eit majorenn wurde, und Graf Fugger Kirchheim - Hohenedck, velchen in Folge eines Prozeßvergleihes erst fürzlih die erb- liche Reichsrathswürde überging. Der erste diesjährige Pferdemarkt war heute sehr zahlreich besucht, denn es waren über 1500 Pferde ¡zu Markte gebracht, zum Theil sehr s{chóöne Thiere, es wurden auch bedeutende Käufe, namentlich von den zahlreichen auswärtigen Händ- lern, die sich eingefunden hatten, abgeschlossen. Die Preise waren für die Verkäufer sehr annehmbar, obgleich während des Marktes auh eine größere Anzahl Militairpferde versteigert wurde, was bei Beginn des Marktes die Preise etwas gedrüdckt hatte.

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Dresden, 6, März. (Dresdner Journal.) Gegenstand der Tagesordnung bildete Tie Bera- den Geseßentwurf wegen

Sachsen. Erste Kammer. thung des Berichts der ersten Deputation, g Abänderung einiger Bestimmungen Des Geseßes über die Verhält- nisse der Civil-Staatsdiener vom 7. Márz- 1835 betreffend. Das bedeutende Anwachsen der Pensionslast, besonders in Den leßten Jahren, hat die Staats - Regierung bewogen, durch Dekret vom 35, August v. J. den in der Ueberschrift bezeichneten Gesehentwurf jen zweiten Kammer berathen Die Deputation der

vorzulegen. Derselbe ist bereits in der und im Wesentiihen angenommen worden. ersten Kammer (Referent Freiherr von Friesen) sagt in ihrem Gutachten, daß ihr über die Nothwendigkeit cines Gesepes Uber diesen Gegenstand nah den dem Entwurfe beigefügten Motiven und beigegebenen Rechnungs - Uebersichten ein Zweifel nicht habe Auch sei bei dem außerordentlichen Landtage eine Revision der die Pensionsverhältuisse der betreffenden Bestimmungen des Gefeßes vom i Die Deputation muß daher das vorliegende Geseß mit einigen Modificationen, auf die wir unten zurücckommin werden, allerdings für nothwendig halten, und be- gutachtet in diesem Sinne sodann dessen einzelne Paragraphen. Die allgemeine Debatte eröffnete von Erdmannsdorf. Er sei von jeher gegen die Beschränkung Der Gehalte und Pensionen der Staatsdiener in die Schranken getreten, er werde es auch jeßt thun, obschon er nicht leugnen wolle, daß er es nicht mit der früheren Freudigkeit thun könnez denn während früher der sächsishe Staats- dienerstand durch Treue, durch Aufopferung und Hingebung si ausgezeichnet hätte, so habe man in den lebten Jahren Beispiele vom Gegentheile erleben müssen. Allein bei der großen Masse der Staatsdiener scien dies eben doch nur vereinzelte Beispiele, und dürfe man sich der Hoffnung hingeben, daß es gelingen werde, die „räáudigen Schafe“ auszuschciden. Er werdé sich die gemachten traurigen Erfahrungen nicht abhalten lassen, auch jeßt gegen die Beschränkung der Pension zu sprechen, Das Anwachsen der Pensionslast wolle er niht in Abrede stellen, dieses liege aber nicht sowohl in der Höhe der Pensionen, als vielmehr in der gro- der Staatsdiener. Das Gese von 1835 sei für die Siaats- diener im Vergleich zu anderen constitutionellen Staaten schon das un-

wolle man zum Nachtheil der Staatsdiener

den ( beigehen können.

des Jahres 18458 Civil = Staatsdiener 7, Márz 1835 bereits zugesichert.

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Ben Zah! günstigere, und dieses abermals ändern? Die Stellung derselben sei nicht günstiger, die Ausprüche an die Staatsdiener aber immer gesteigect worden. Man halte ihm die finanzielle Lage des 1 entgegen; et age wie bei der Verhandlung úber das 2 chulgeseß: hier sei ein Fall, wo geschaft werden muß. Er werde alio gegen das Gesetz stimmen wenn nicht noch wesentliche mildernd fi hineinktä Herr General-Lieutenant von No st

tion für den gegebenen Bericht dankbar, welche durch die Beschlüsse der zweiten und trage doch auch den Forderungen den Umstände Nur in einem einzigen Punkte bei §. 3, die Pensions) Staatsminister betreffend, vermöge 4 stimmen. Herr Staatsminister vo!1

Wesentlichen die vom Herrn von

Grundsäße theile, Auch die Staatsregierung ei niger Staatsdiener zu haben, aben und dieselben gut zu bezahlen. Wenn achtet den Geseßentwurf vorgele

sicht auf früher ertheilte V geschehen, daß, wenn die Pensionslast wachse, für den Staat ein großer Nachthe daß das Anwachsen des Pen

Penfionen, als in

gens freue es sich, Daß tatior Beschlüssen Der zweiten Kammer abgegange erklärte in dem Schlußworte für die all dem Ministerium in zwei Punkten i daß man zu viel Staatsdiener habe, hezahlt werden müssen, wurde zuvörderst §. 1 vorlage angenommen. §. eßes bildet, hat in der fahren. Vermöge der ersteren soll das

Grunde zu legende Diensteinkommen auf den desjenigen Diensteinkommens berechnet werden, we beamte in den fünf leßten Dienstjahren (statt i Fahren) bezogen hat. Die andere bezieht sich Theil des so berechneten Diensteinkommens, welchen sionirende erhalten und auf die Progression, in welcher

mit der Zahl der Dienstjahre steigen soll. Jn dieset Beziehung hat aber die Staats - Regierung später nach legung des Dekrets einen anderweiten Vorschlag an die Deputation der zweiten Kammer ergehen lassen, WERWEL 2 gerichtet ist, daß die Pension mit dem erfüllten E dalengon jahre 30 Prozent des berehneten Diensteutomme auf 80 und bis mit dem vollendeten E, T ag vie Pension in den Prozent Ben joLs und zivar Vero mit erfülltem l5ten Jahre 6 ersten Jahren vom erfi 10 | enden Jahren, nämli mit dem

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