unmittelbar von der Regierung ausgeht, sodann aus den sie betres- fenden besonderen Bestimmungen, namentlih aus der Stádte - Ord- nung, hervorgehen.“ Lindemann hatte gewünscht, daß die Worte : „unter besonderer Berücksichtigung — bis: ausgeht ‘/ gestrichen würden, und hatte Freudentheil, da der Proponent selbst sich darauf — um ein bestimmtes Prinzip festzuhalten nicht einlassen wollte, auf Streichung dieser Worte einen eventuellen Verbesserun? Antrag gestellt, der nunmehr gleich dem Böhmerschen A C nicht mehr in Frage kommen konnte. Eine lange und leng L batte entspinnt sich hiernächst über die zweite oben geda Sin: beim §. 10, dessen nah dem Entwurfe |}0 lautende H ada „Es soll feinerlei Vorzug der Geburt bei t 0) E zum Staatsdienst und im Staatsdienste P eno S6 Ellissen?s Antrag in zweiter Berathung tals ze A hin beschlossen war: „Bei Zulassung zum S E statt Staatsdienste soll kein Vorzug der Geburt oder E Sul Mie finden, so weit nicht hinsichtlich der Religion a l Natur nah eine gewisse Konfession nothwendig R Es die heutige Berathung liegt der Antrag Gu ge e L Fassung des Entwurfs wiederherzustellen“ , zu L céfanas- gung Proponent zunächst auf die §9. E tat 6% geseßes vom 9. September 1848 sich pi 2M Der Pa pE E garantire zwar neben der Glaubens=- und (F eiwissensfre abhángigfeit der Ausübung der politischen und E von dem Glaubensbekenntnisse, es folge daraus E A | daß bei der Anstellung im Staatsdien]te gar feine d alie Obe die Religion und das Glaubensbekenntniß genommen werden dürfe, Denn wenn zwar die frühere Vorbedingung eines bestimmten Glau- | bensbekenntnisses für den Eintritt in den Staatsdienst als solche | zur Zeit niht mehr bestehe, so gehöre do die Anstellung im Staatsdienst nicht zu den politishen und bürgerlichen Rechten, des | ren Ausübung völlig unabhängig vom Glaubensbekenntnisse dastehe. | Es werde sich kaum ein Staatsamt denken lassen , bei dem nicht | auf gewisse Weise das religióse Verhältniß einwirkte, und erscheine demnach die Fassung, „\o weit nicht hinsichtlich der Religion ein Amt seiner Natur nach eine gewisse Konsession nothwendig voraus- seßt“, entweder zu weit, indem alle Aemter dadurch getroffen wer den, oder zu eng, indem fein Amt darunter falle. Bei der Unabhängigkeit
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der politischen und bürgerlichen Rechte Hon dem Glaubensbekenntnisse | pensionswesens, wegrn Des
werde man auch dem Atheisten die Staatsangehörigkeit nicht wehren kön- nen, aber zu einem Staatsamte, dessen Pflichten zu beshwören er außer Stande sei, werde man ihn nimmermehr zulassen dursen, Etn völliger Îndifferentismus des Staates gegen das Glaubensbeftennt- niß seiner Diener lasse sich bei den vielen Beziehungen zu der Re- ligion — von denen der Eid das fklarste Beispiel gebe nicht denken, und man dürfe sich in dieser Frage, die mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit gar nichts zu thun habe, nicht von allgemei- nen philanthropishen Ansichten leiten lassen, sondern musse an die Wahrheit, an die positive Religion sih halten. Ellissen is durch den Vorredner nicht überzeugt von der Unhaltbarkeit Des früheren Beschlusses. Gerade weil das Verfassungsgeseß nicht ausdrüctlich {hon die Berücksichtigung des
Glaubensbekenntnisses hci der An=- stellung im Staatsdienste aus\cließe, sei cs nothwendig gewejen, j hier im Geseße dem nothwendigen Grundsaße eine Stelle zu ge- | ben, In anderen hristlihen Staaten bestehe der Grundsaß \{on | längst und sei ohne Gefahr dort bislang zur Ausübung ge-
langt. Er vermuthet, ;
nicht genannten Juden gemünzt sei, glaubt aber, daß das nicht zu leugnende Widerwärtige des bisherigen Judenthnms gerade durch die Zulassung zum Staatsdienste am ehesten beseitigt werden fönne, Vor Atheisten fürchtet er sih um so weniger, als zu deren Aus- schließung vom Staatsdienste der Regierung ohnedies Mittel genug verbleiben. Die auf seinen Antrag früher beschlossene Fassung bezwecke lediglih die Beseitigung der bisherigen Intoleranz, und fónne er die aus derselben hergeleiteten Besorgnisse in keiner Weise theilen. Böhmer begreift nicht, wie man die Gottesleugner vom Staatsdienste solhe ausschließen können, wenn überall feine Berücksichtigung der Religion bei der Anstellung mehr zulässig erscheine. Er kann den früheren Beschluß auch heute nit billigen und {ließt sich dem Stüveschen Antrage an. Für die Festhaltung an dem früheren Beschlusse erklären sich dagegen Pfaff, Lang 1., Bueren, Oppermann, Detering, Schlüter, Freudentheil, Richter und Kaulen, heils weil sie glauben, daß der Staat als folher jedes reli
gióse Element von sich fern halten müsse, theils in Erwägung, daß es genügen müsse, wenn der Staatsdiener nur überhaupt ir
gend welche Religion habe, ohne daß es auf eine bestimmte reli- gióse Richtung ankommen könne, theils endlich in der Befürch
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tung, daß dur die Wiederaufhebung des früheren Beschlusses die Jntoleranz proklamirt und die Beibehaltung der bisher bestandenen Grundsäße gutgeheißen werde. Lindemann glaubt durch vúl- lige Ablehnung des §. 10 die aufgeworfenen bedenklihen Fragen am füglichsten ganz umgehen zu können, zumal die allgemeinen Grundsäße, auf welche es hier ankomme , im Verfassungs - Geseße ihre genügende Feststellung bereits gefunden haben. Durch die Bestimmung des Verfassungs-Geseßes, wonach der Vollgenuß der politischen Rechte unabhängig vom Glaubensbekenntnisse garantirt worden, sei der Zutritt zum Staatsdienste an sich feinem Staats bürger — welchen Glaubens er auch sein möge mehr verwehrt. Der besondere Ausdruck dieses Grundsaßes im vorliegenden Ge: see gebe aber zu der gefährlihen und unzulässigen Deutung Ver- anlassung, als wenn der Staat bei der Auswahl seiner Staatsdie- ner auf die Religion gar keine Rücksicht mehr nehmen dürfe, und diese Deutung müsse um so mehr jedenfalls ausgeshlo}sen werden, als ein Recht auf die Zulassung zum Staatsdienst an sich Niemanden zustehe. Auf diesen Vorschlag der Ablehnung des ganzen §. 10 hinein- zugehen , hält man von anderer Seite jedoch \chon deshalb für ge- fährlih, weil sonst die frühere Bevorzugung der Geburt leicht
wieder plabgreifen möchte, welche Befürchtung Lindemann jedoch | den, wenn sie zum Staatsdienste gehörige
für begründet niht erahten fann. Von denjenigen , welche bei der zweiten Berathung für den früheren Beschluß gestimmt haben, hat ih Niedmann jeßt überzeugt, daß der Beschluß den Staat in Ge- fahr bringen könne und wird er daher heute sür die Wiederherstel- lung des Entwurfes votiren, Nach ershöpfter anhaltender Debatte wird auf Elissen?s Verlangen sowohl über den Stüveschen Antrag als über den ganzen §. 10 selbst namentlich abgestimmt. Für den Stüveschen Antrag stimmen: Böhmer, Buß, Eggers, von Hagen, Han= stein, Heilmann, Heise, von Hinüber, Jacobi, Klee, Lange, Lehzen, Lin demann, Lichtenberg, Meier, Meyer (Staats - Minister), Meyer (Se- nator), Niedmann, Riehelmann, von Rössing, Staffhorst, Stüve, The- dinga, Wilhelmi, Wilkens (25). Dagegen stimmen: Adickes, Ahlborn, Bojunga, Brammer, Bueren, Detering, Düffel, Eckels, Ellissen, Freuden- theil, Fründt, von Garssen, Gerding, Gossel, Groß, Grumbrecht, Heine- mann, Heyl, Hin§e, von der Horst, Kannengießer, Kaulen, Köhler, Krönke, Lang 1, Lang IT, Madckensen, Merkel, Meyer (Sieben- meier), Ohling, Oppermann, von der Osten, Pfaff, Rehden, Rich- ter, Röben, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Schmidt, Siedenburg, Vespermann, Wißmann (43). Danach ist der Antrag mit 43 ge- gen 25 Stimmen abgelehnt. Für den §. 10 stimmen dieselben, welche gegen den Stüveschen Antrag vottrt haben, mit Ausnahme von Kannen- gießerz dagegen alle diejenigen, welche für den gedachten Antrag gestimmt
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328 n Klee, Lange, Sen. Meyer und Riechel- mann. Danach is die Beibehaltung des §. 10 in der früher be- mit 46 gegen 22 Stimmen beschlossen. Endlich führt §. 12: „Hinsichtlich der unteren Staatsdienerschaft ist, ‘nah näheren Vorschriften der Regierung für die cinzelnen Dienstzweige, Dienstkündigung in der Anstellungs-Urkunde vorzubehalten (S. L des Landesverfassungs- Gese bes)“, anno zu eingr theilweisen Wie- derholung der in zweiter Berathung ausführlich ventilirten Gragen in Betreff des Küindigungs-Vorbehaltes bei der Anstellung der nite deren Staatsdienerschaft, indem Freudentheil beantragt hat, hinter „Staatsdienerschaft ‘ einzuschalten: „deren Dienst ausscließ- lich in mechanishen Verrichtungen besteht“ und Bueren die Proposition gemacht, dem Paragraphen hinzuzusugen : Es soll jedoch von der Dienstkfündigung nur Gebrau gemaht werden, wenn {lechte Dienstführung die (L nk- j dem Dienste nothwendig macht.‘ Gegen beide jedoh von Stüve und Böhmer erheb- Bedenken geltend gemacht. Daß es Verrichtungen rein Natur innerhalb des Staalsdienstes geben sollte, fann man sich faum denken und hält dafür, daß dieser Bestim- mnng die Beseitigung der ganzen Kategorie vorzuziehen sein würde. Eine Unterscheidung glaubt man, wie in dem Kommis sions - Antrage für das Begleitschreiben der Regierung anheimge- Einzelnen für jeden Dienstzweig abgesondert zweck- treffen zu können. Der Buerensche Zusaß wird auch von Lang 11, weléher seine früher ausgesprochenen Ansichten wie- derholt — für völlig unzureichend um jo mehr gehalten, als schon verfassungsmäßig die Entlassung aus anderen Gründen zulässig er \cheine. Die Proponenten suchen ihre Anträge vergebens zu vertheidigen; beide werden bei der Abstimmung von überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Bei vorgerückter Zeit muß die Berathung hier abgebrochen werden und wird \chließlich nur noch der an Reye's Stelle im
| haben, mit Ausnahme vo
Anträge werden
mechanischer
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| Lande Hadeln gewählte Abgeordnete, Aktuar Hine, eingeführt und
beeidiat.
Hannover, 6. Mrz. Zweite Kammer. (W. Zkg.) Nach Verlesung einiger ständischen Schreiben wegen des Offiziers-
s {sogenannten Landschaßes, der Erlassung einer neuen Notariatsordnung u. st. w. erwiederte der Justizmini ster auf eine Anfrage Rohrmann's, daß lehtere in voller Arbeit be- griffen seien, er hoffe, daß sie noch in dieser Diät den Ständen würde vorgelegt, jedoch solhes von ihm nicht mit völliger Be- stimmtheit zugesichert werden könne. Gxrumbre cht stellte den Ur antrag, die Regierung zu ersuchen, die in der vorigen Diáât bes- \chlossene Städteordnung balvig|t zu publiziren, oder doch wenigslens den Ständen die Gründe mitzucheilen, welhe ihrer sofortigen Pu- blication im Wege ständen, Schlüter fragte, ob noch in dieser Diát die Vorlage ciner neuen Medizinalordnung zu erwarten stehe, indem er darauf hinwies, daß die Erlassung der legteren durch ein dringendes Bedürfniß geboten set. Lindemann: Der bis- her angefertigte Entwurf habe so vielseitige Ausstellungen erfahren, daß man sich genöthigt geschen , einen neuen Entwurf bearbeiten zu lassen, ob dieser aber so frühzeitig werde vollendet werden, daß er noch in dieser Diät zur ständishen Berathung gelangen könne, lasse sich jeyt noch nicht mit Bestimmtheit angeben. Auf Veranlas= fung einer Anfrage Gerding's an den Petitions-Aus\{huß in Be- tre} seiner Thätigkeit wurde darüber gestritten , ob der in dieser Diät nievergesette Petitions-Aus\huß auch ohue Weiteres über die in der vorigen Diät eingegangenen Petitionen Der Geschäfts-Drd- nung gemäß Bericht zu erstatten habe. Lehzen, Stüve und An dere bestritten solches, leßterer, indem er zugleich darauf auf- merksam machte, daß dic Stände vorzugsweise eine legislative Thâ- tigkeit auszuüben, nicht aber mit der Erledigung von Peiittionen sich zu befassen haben. Freudentheil, Bueren suchten diese Ansicht zu widerlegen, indem sie ins Licht seßten, welcher große Ab- bruch dadurch das Petitionsreht erleiden würde. Die Debatte führte indeß, da kein bestimmter Antrag gestellt war, zu feinem Resultate. Hiernächst fand die Fortsetzung der dritten Berathung des Staatsdiener-Öeseßzentwurfes statt. Jm 5ten Abschnitte („All- gemeine Pflichten der Staatsdiener“) rief der §. 32 eine Verhand luna hervor. Er ward jedo in der bei der vorigen Berathung beschlosscnen Fassung angenomnien. Der von Ellissen und Buereu wiederholt gestellte Verbesserungsantrag, diesen Paragraphen bloß fo zu fassen, wie er in dem ursprünglichen Entwurfe vom i, Februar 1849 laute: „Jeder Staatsdiener muß das ihm übertragene Umt nach der Verfassung, nach den Geseßen und Dienstanweisungen ge treulich und fleißig verwalten“, dagegen die Bestimmung des Pa- ragraphen wonach der Staaklsdiener verpflichtet sein soll, in und außer dem Dienste ein den Vorschriften der Sittlichkeit, der Würde und dem Zwecke seines Amts entsprechendes Verhalten zu beobach= ten, zu streichen, fand auch heute nicht die Annahme des Hauses. Derselbe fand vor Allem Widerstand von Seiten Stüve's, Lindemann's und Böhmer's. Eben so erfolgte die Verwerfung cines zu diesem Pa ragraphen gestellten Verbesserungsantrags Stüve's, wiewohl dieser nicht wie der Ellisscn?s im Jnteresse einer größeren Unabhängigkeit ter Staatsdiener gemacht war. Zu dem H. 34, wo von dem Verhal ten des Staatsdieners, wenn er glaubt, daß der ihm ertheilte Be- fehl ver fassungs- oder geseßwidrig sei, die Rede is, waren eben- falls mehrere Verbesserungs-Anträge gestellt, Der Antrag Freu- denthals ging dahin, daß ein Staatsdiener offenbar verfassungs- widrige Befehle seiner Vorgeseßten überall nicht zu befolgen ver- pflichtet sein solle, er ward von Böhmer, Lindemann und Stüve bekämpft, von Bueren, Reese aber unterstüßt. Derselbe wurde bei namentlicher Abstimmung mit überwiegender Majorität verworfen. Dasselbe war mit einem Antrage Gumbreht?s Der Fall, nach wel Beamte der Stände, der Körperschaften und Genicin- Heschäfte verschen, so wie nicht minder die Richter verfassungswidrige Befehle unbefolgt sollten lassen dürfen; er ward bei namentlicher Ab stimmung mit 35 gegen 31 Stimmen abgelehnt (Bueren, Laug l. stimmten mit dagegen, Bojunga fehlte). Dagegen wurde der An trag Grumbrecht’s, daß die Befolgung eines Befehls, den der Staatsdiener für geseß- oder verfassungswidrig halte, in dem Falle, wenn derselbe die Begehung eines Verbrechens involvire, daturch, daß er seine Bedenken dagegen äußeren solle, aufgehalten werden dürfen, fast einstimmig angenommen.
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i; Hannov e r, 6. Márz, (Hann. Ztg) Erste Kammer, Jn der heutigen Sihung wird das Ministerialschreiben, die Lage des Landesschuldenwesens betreffend, an die Finanz-Kommission verwwie= sen, das fernere Ministerialschreiben, das Landeekreditwesen betref send, aber ad acta zu nehmen beschlossen, Fortgeseßte dritte Be- rathung des Gesehentwurfs über Gemeindewege und Landstraßen. Mittheilung des Beschlusses zweiter Kammer: das Ministerial- schreiben, die deutsche Frage betreffend, ad acta zu nehmen.
Württemberg, Stuttgart, 4. März, Der Staats- Anzeiger schreibt: „Wir sind aus \icherster Quelle in den Stand geseßt, die Erklärung zu geben, daß das in den leßten Tagen
durch die „Allgemeine deutsche Zeitung“ bekannk gemachte, auf die Frage von der Volksvertretung am deutshen Bunde Bezug habend Schreiben Sr. Majestät des Königs an Se. Durchlaucht Fürsten von Scharzenberg ohne alles Vorwissen des Oeffentlichkeit gebracht wurde, daß gedachtes Schreiben v9o1 Hand keinesweges zur Veröffentlichung bestimmt war, und daß Bekanutmachung desselben allem Anscheine nah in eincr zu den begangenen Jndiscretion ihren Grund findet,“
nta Rä ZoOntgs
Hessen und bei Nhein. Gießen, 6. März. Heute früh verstarb hicr der Primarius der scitheri Fakultät, der ordentliche Professor des Rechts Negidius Löhr, Geh. Rath, nachdem er gestern noch in gewoh seinen Studien und Geschäften obgelegen halte. ren zu Webhlar 1784, 1808 -Justizrath und au der von dem Greßherzoge von Franksurt zu Wi Rechts\chule, war seit 1813 eine der hervorragendsten : Gießen, eben so als prafktis{er Dozent, wie als gclehr! forscher des römischen Rechts.
Profesjoi
Schleswig-Holstein. Kiel mals hat sich die Situation geändert Oldesloe und Segeberg durch die L mehr erhalten diese Städte, die von Truppcn geräumt sind, keine neue zwar von den Orcsterreichern beseßt; die Stärk deshalb nicht vermehrt, da von Rendsburg taschirt werden.
Mecklenburg-Schwerin, Ztg.) Jn der heutigen Landtags - \chluß 2u Protokoll gefaßt: Stände u verfassungs - und vertragsmäßigen Rechk Uebernahme Der lanDdesherrlich fontrahirten Rthlr. (wonach die gestrige Angabe zu nung decr bereits vorschüssig entrichteten ter der Bedingung, daß man sich Uber an welche diese Bewilligung zu knüpsen, soll nunmehr berichten , Zusicherungen s herrn zu erbitten, resp. welche chrerbietigste Wun |( willigung zu knüpfen; zugleich auch, wie dice Staats \chuldenkasse zu fundiren sei, weiter Uber den successive Abtragung derselben. Weggclassen wurde al) etwaigen Heranziehung landesherrlicher Kassen Zw Kapitalschuld. Bürgermeister Lang feldt-Güstri druck,,Zusicherungen““ fün unangemessen. Er eg überall niht um eine förmlihe Verpflichtung handle, sondern um bloße Wünsche der S auch, daß, wenn ersteres von vornhercin beabsichtigt, der Abstimmung ein ganz anderes geworden fein möcht Blücher-Kuppentin: Er glaube, daß mit dicfem habe angedeutet werden sollen, daß Stände au Wünsche auch cine Resolution des Landesherr: ten, ohne daß sie von dem Fürsten förmlich wie sie wohl in älterer Zeit ertheilt, Bürgermeister Lang felt: Gerade die siherungen und Wünschen ] i Er wünsche daher diesen Passus im derer Seite ward ihm entgegnet, f mehr möglich sei, da die Fassung des gestrigen Beschlusse der Versammlung entnommen
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Blücher bemerkte noch, für die mildere Auslegung prache,
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ITassau. Wies tigen Sißzung des Nach einer läugeren Debatte Abstimmung. Jung?s Antra 37 gegen 3 Stimmen, Raths zeit zu bewilligen) mit 23 gegen trag (250,000 Fl. auf 5 Jahre) und Remy's Antrag (300,000 und von Eck?s Antrag (300,000 Stimmen gegen 18 abgelehnt. Minister-Pr erklärt, die Regierung fasse die Abstim einbarungs - Vorschlag seitens de1 ommen je, ein eingebraht werden werden gewahlt dic der frühere Abgeordnete manun?s Bericht über das | werden angefordert 300,000 Fl. Di Posten bis zur Vereinbarung auszu}sebe1 gerode erklärt, das Ministerium hab« des Landes zu vertreten, aber ren. Dr, Großmann?’s Antrag wird mit 23 Es werden verwilligt 30,000 Fl, für Witt 10 Kr. für Unterhaltung des Palais ver zogin, verwilligt 20,000 Fl. für Apanagen willigt im Budget Des ( - des Landtages 27,000 Fl., für Bundesfosten uni sulate 25,410 Fl. 28 Kr. mit Abzug von Bezug. Die 3000 Gl. für das geheime Kabinet m abgelehnt, die übrigen Posten, darunter 10,000 Fl. lichen Unterstüßungen, verwilligt. Nachdem noch à Straf-Anstalten und das Central - Staatsarchiv worden, stellt von Eck den Antrag, das von der legte Geseß über die Civilliste und das Budgek 1 lihe Haus an den betreffenden Ausschuß zurückzugel trag angenommen wurde,
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fönne. Ubgcordneten Yottichtus.
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Sachsen-Weimar. Weimar, 17, Vä ; der heutigen Landtagssizung erstattete der Aucschuß fü gebung Bericht über den Nachtrag zu der GemeinDi 29. Februar 1850, Dieser Nachtrag bezwcckt, dite 2 seitigen, ob Personen, welche mit dem Vorstande eincr Gem Namen derselben Geschäfte abgeschlossen haben, auf C halten sein sollen, den Nachweis zu liefern, daß 901 Geschäftes der Gemeindevorstand dazu in geseulicher Weist nehmigung des Gemeinderaths bezügli der Gemeindeversammlung eingeholt habe. Die Beseitigung folcher Zweifel is ein C dringenderes Bedürfniß, da gerade jevt in Folge des Gesezes vom 18, Mai 1848 und des Nachtrags dazu vom 1, März 1850 sehr wichtige Verträge über Ablösung grundherrlicher Rechte mit Gemeinden abzuschließen sind, Das Staats - Mini- rium ist der Anscht, daß nah dem bestehenden
Gese, wenn Jemand auf Grund eines mit dem Gemeinde - Vorstand
abges{chlo\senen Geschäftes
Rechtsansprüche gegen die Gemeinde
geltend machen will, ihm dies gestattet sein muß, ohne daß ihm die
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der vorausgegangenen Genchmigung des Geschäfts den Gemeinderath angesonnen werden kann. Um indessen )emeinden gegen ein möglicherweise eigenmächtiges Verfahren Rorstände durch Erinnerungen an die für sie bereits bestehenden schriften noch mehr siher zu stellen, soll für die Zukunft die [tigkeit des Vertrages durch die Bezugnahme auf einen entspre- den Beschluß des Gemeinderaths oder der Gemeindeversamm- edingt werben, Die näheren Bestimmungen dieses Nachtra- ) drei Paragraphen des Entwurfs enthalten sind, Zustimmung der Majorität des Ausschusses ( Minorität Leutbechec) und wurden vont Landtage auigenomnmen, Zum z Sißung wurde ein Ministerialdekret verlesen, welches u der sechsjáhrigen Wahlperiode in Vorschlag briugt.
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ra, 7. März. (B: H). Der Rude ósterreichishen Truppen aus Lübeck hat bereits trafen hier die ersten Quartiermacher aatestab und das erste Bataillon des
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DIC Einnalzmen Qu 1 verspricht daher einen lit diescn Kunsten der Ziffern ung täuscht man fcit Jahren die öffentliche Meinung ihrt Frankreich an vie Gränze des Abgrundes. Die Ausgaben iht 1373, sondern fast 1593 Millionen und so vertheilt: Budget 1,372,978 828 Fr., außerordentliche Arbeiten 2/268 Fr,, Spezial-Auslagen für Ehrenlegion, Staatsdrukerei, Departements Fr., zusam-
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Kolonialdienst 18,398,550 | Franken.“ Bei der gestrigen Berathung | bemerkte Amatu Dubois in der sechsten Ab- | d habe wenig Vertrauen zu unserer Finanz- | Defizit, welhes vor 1848 sich auf 200 Mil- | (lef, beträgt jeßt über 600 Millionen und" wird si bis | "- noch um ungefähr 150 Millionen vermehren,“ Bar- ot, Hilaire, Vitet, Quentin, Bauchard und Andere forder-=
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genheiten ätte thun fönnen. Es is kein Grund zu erst gang des ungarischen Aufstandes ein ganz! andere1 Palmerston ] ' Agenten der ungarischen n B 1ÿrem Färbung eines großherzigen und heroishen Strebens einem Attentat zu geben, welches vom englischen Gesey als Hochverrath bezeichnet und unfehlbar T ganze Welt wird von einem Geist ves Umsturzes bewegt. selbst ist von dem Einfluß dieses Geistes nicht frei, wie Kanada, die Fnsel Cephalonien und \cließlich das unglülihe Jrland be weisen, 1 ren | Reiche eine gierung | halten, | tes. Es ist niht unseres Amtes, England zu tadeln; was auch | 1 |
329
1852 eine fräftige Juitiative ergreifen und ein Anlehen bin- nen kürzester Frist beantragen. Gouin will nicht mehr die Trennung der Ausgaben in ordentliche und außerordentliche, damit man endlih einmal eine Uebersicht der gesammten Finanzlage crhaste. Leon Faucher, Randon und Andere verlangten, der Staat solle sich baldmöglics der außerordentlichen Arbeiten entle- digen und selbige der Privatindustrie übertragen. Mehrfach wurde Wiederherstellung der Salzsteuer gefordert. Die Mitglieder des Berges betheiligten sich wenig an der Debatte. Bard erklärte, er werde nie einer Regierung Geld bewilligen, die durch das neue Wahlgeseß die Verfassung verleßt habe. Savatier Laroche forderte Verminderung des stehenden Heeres und Aufhebung der Gehalte der Geistlichkeit vom Staate, Hennequin verlangte progressive Ein fommensteuer. Jn die Budget-Kommission wurde gewählt: für die erste Abtheilung Germonière und Wolowski, für die stebente Passy und Hennessy, für die z-hnte Lagrénée und Montalembert.
Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat mit großer Majorität die Erwählung der Präfektur - Räthe ‘durch das allgemeine Wahlrecht verworfen agegen Aen 19
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übrigens die Ansicht sei, die wir ber die Ursachen tener auf i and H u ard u - 1O11ge1 , M r uns über die Ursachen jener aufs= oringend, die Budget-Kommission solle Angesichts der Krise vo | ständischen Bewegungen, so wie über die von der britischen Regis,
bilden, so halten wir cs fü » Pfli j T de q M hc e f für unsere Pflicht, jene Ansicht niht aus- zusprechen, in der Ueberzeugung, daß man nur zu leiht in gröl lichen Irrthum verfällt , wenn man sich über die oft ( toiadifitZe Lage fremder Staaten zum Richter aufwirft. Dur dieses Ver- fahren haben wir das Recht erl z n e U hren haben wir das Nechk e1 angt, zu erwarten, daß Lord Pal- | merston in dieser Hinsicht uns gegenüber vollkommene Gegenseitig- feit üben möge.“ R O Von Konstantinopel pool angekommen. : Seit der Wendung, welche die ministerielle Krisis am Sonn- abend genommen, hat auch Lord Clarendon, der Lord-Lieutenant von Zrland, sür den Augenblick wenigstens alle Resignationspläne aufgegeben und wird an der Splige der Regierung Jrlands ver- bleiben. y t u
rung zu ihrer Unterdrückung angewendeten Repressiv - Maßregeln I | |
r O4 . , ‘ ° U sind 240 ungarische Flüchtlinge in Liver=
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i Eine antipäpstliche Adresse, die von 100 anglikanishen Geist- lichen der Diözese Down und Konnor dem Lord=-Bischof von Dublin uberreicht wurde, beantwortete dieser in sehr tolerantem Geist; der Klerus solle den Gegenstand getrost dem Parlament überlassen; ubrigens, so sehr jede geitlihe Herrshsucht, von welcher Sekte oder Partei fie fomme, zurückgewiesen werden müsse, sei er gegen jeglichen Religions- und Gewissenszwangç, 29 i Widrige Winde haben das Gelingen der gestrigen Greenschen uftfahrt verhindert, und kam der Ballon bei Gravesend nieder.
_ Schweden und Norwegen. (B. H.) Der Constitutions-Ausschuß hat wieder gegen den Kriegs- Minister, Herrn von Hohenhausen, zufolge §, 107 der Reichsver- sassung, eine Rüge an den König beschlossen, wegen des mit dem Beschluß dcr Reichsstände und der Königlichen Kundmachung vom 13. Februar 1849 im Widerspruch stehenden Befehls über die Wassenübungen.
Dem Reichstag is ein Königlicher Antrag vorgelegt, betreffend das Aufhören gewisser Ermäßigungen bei Ein- und Ausfuhr von ¡jewissen transatlantischen und anderen Häfen und Bestimmung
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Januar 1895 l D 1 fün Bau des National-Museums den Reichs vorgelegten neuen Anschlag von 500,000 Rdr. sind nah »auernstande gem Erklärungen bereits 300,000 Rodr. und selbst the schon verbraucht, ehe der Grund über das V erste Grundlegung, für Rdr, verwendet, hat wieder aufgerissen werden
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ie-Ausfstellung
\ Ld | den Ständen vorzuschlagen, beim König darum anzu- bestimmten Plätzen, die i dazu passend der deren Bür geneigt sei, in Schweden geborene oder naturalisirte Juden sich ohne besonderes Gesuch nie= derlassen dürften. Bishbei Juden sich auf Erlaubniß 3 jeder idt niederlassen. Dice [ve » GBustafs\on, Winge u. w. baben
r\tolpe Ur D Cmancipation ausgesprochen.
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beantragt
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indem man keine Ri habe, der im Laufe des ch fönnte. Die erwähnte Einnahme aus & lion Rihlr. veranschlage.
höher veranschlagen, indem die Ausgaben für die t
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Li iese Einnahme mit in Betrachtung nehm«
C vig gemeinschaftliche Staatsausgaben mit Dänemark Das künftige Finanzjahr würde also mit einem Ueberschuß 1,800,000 Rthlr. beginnen. Dies Geld liege zwar nit in den Finanzkassen, wenn aber selbst solches der Fall wäre, 0 würden diese Ressourcen dennoch niht als hinreichend anzuse)e8 ein Eine vernünftige Staatshaushaltung erfordere, daß: dis Staats hauptkasse einen größeren Bestand und einen größeren Reserve-Fonds baben müsse, wie derjenige, worüber fle jeßt gebieten fönnten. Die politische Lage des Landes mache es erforderlich und nothwendig,
daß ein größerer Reserve Fonds, wie der gegenwärtige, vorhanden sei, der nur auf 1
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“9 Millionen veranschlagt werden könnte, Er