1851 / 75 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3te und Ate Chevauxlegers8-Regi : ferner die pagnie; zusammen 27 Bataillone 28 Esca- ersten Armee Corps München stehen die Kom ngolstadt, Müúünchen (diese nur in und rechtlicher Bezichung) und Passau mit Ober von den Kommandanten der dort stehenden Heeres Kommandantschaften Burghau- ndôhut, Lindau, Regensburg

Reichenhall und die Garnison

ugsburg, H

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iden Kommandantschcha ft

Bayreuth, Eid

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0) Cu mpagn ieen,

Y 42 R) S0: 108,

Bersammuni

riums des niglichen. Í steriums 1, i88/ 784

des Kultus

Kreis fonds 30,000,

557,662 umme taats -: Auflag: n Staats-Regalien und Anstalten 4,61 L 4

74 154171 Fl. Als besondere Abgab

Einnahmen betragen 244,816

Fl,, Reichs - Nejervesonds Einnahme ist: ergeben 9, 328 108,

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Sachsen. Bericht dex ersten De fret: „Nachträge ausgegeben worden. Referent Bürgermeister Hennig. Wi m i Mle ndem den flaenttliten Theil dieses fünf Druckb

llenden Berichts U Mittelst Königlichen Dekrets 22. Ul L 850 legte die Staatsregierung den versammelten den einen Geseß-Entwurf vor, welcher überschrieben 1]: Nadbtrág bisherigen Ablösungsgeseten.““ Entwurf, welcher weite Kammer gelangt und dort mit weniger Abän 1 E i

¡sungsgesel ck

nommen worden ist, zerfällt in drei

wird von den Rechten D

delt, welche ohne Entschädigung dies hauvtsächlih diejenigen, welche mit

tsherrlichkeit in Verbindung steher ;

lt von solchen Rechten, welche der

sind dies diejenigen, welche, wenns{hon

und Gerichtsherrlichkfeit verbunden sind,

nah als auf' Vertrag oder anderen Privatr1 teln ( PUHenDE etrachten sind; in diesem Abschnitte sind Y ich di rund\äße osung Dies Befugni se

endlich

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mit enthalten, nach weichen die Abl + 114

erfolgen soll. Der dritte Abschnitt Bestimmungen in Bezug auf das einzuschlagen ) Nach Ausweis der Motive, auf wclhe man sich beâbatb 1 s Nea ierung Die Erlassung d Î außerordentliche Stände ckd November 1848 darauf ang tegieru ung über Aufhebu ing und beziehentlich i / Privatrechte herrührenden Privaten und Corporatio- l dieser Antrag ininittet die erwähnten Vorrechte betreffen {hen Grundrechte 88. 3 5 ( V4 1849 als (Bej c V

1111 “Feder Unten thän igkeits und HörigfTeitsv ur C 90, VUNr g sini Patrimonial Gexithtébarlel und die gru! aus diesen L ( 2) Die aus Dem guts=- und \{ubherr per) Eve Abgaben und Leijtunge1 au die GVét a und Lasftcn ( rigen Sl oacatin dafür oblagen. §. 36. auf Grund und ‘B oden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere dle Zehnten , sind ablösbar; ob nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten und in welchem Maße, 169) der Geseßgebung der einzelnen Staaten überlassen.“ Alle diese Bestimmungen mit Aus nahme der Aufhebung der Pa tximanialgetihiebaneit, der grundherrlichen Polizei und der aus ihnen fli eßenden Befugnisse , Hen der Art und Weise, wie die Ablösung der Grundlasten erfol gen solle, was Alles e1 st durch die Landesgc sebgebung festzustellen sei seien in Folge ihrer Publication in Sachsen sofort in Wirksamkeit getreten. E3 sei die gesebliche Publication dieser Bestimmungen eine vollendete That- sache, die nur durch ein neues Gese wieder beschränkt oder auf- gehoben werden könne. Wohl aber bedürfe es noch eines mit den Ständen zu vereinbarenden Gesehes, durch welches alle diejenigen Bestimmungen getrossen würden, die sür das Königrcich Sachsen noch erforderlich seien, um die hier in Frage kommenden Verhält- nisse zu ordnen und daher die deshalb seit dem Jahre 1832 berei1s caoRenes Ablósungsgeseße zu ergänzen, Es gründet sonach die Staatsregierung die Erlassung des Geseßes theils auf den oben= erra Abntin ständischen Autrag, theils und hauptsächlih aber ouf H Publication der angezogenen Bestimmungen der Grundrechte. Ob sich die Vorlegung eines solhen Geseßes durch Tezugnahme auf die Grundrechte rechtfertigen L wle es jeitens der Staatsregie= rung geshehen, darúber waren e Ansichten der Deputations: Mit= glieder verschieden. Ein Theil ivolite die S der Grund- rechte und die rechtliche Wirkung ihrer in Sachsen erfolgten Publi- cation niht anerkennen. Die Grundrechte seien lediglich berechnet gewesen auf die beabsichtigte Einheit des deutschen Reiches,

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seit * ein Thi er von der | | E t eren A 6A M el sei nit zu Stande gekommen, die Reichseinheit , noch die Reichsverfassung / und hterdurch der Grundrechte erledigt und mit diejem die | in den Grundrechten uberhauvt Durchführung in Sachsen mit

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Rechtszustand verbun

National-Versammlung geschaf=

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der Zweck

selbst. Dazu fomme, daß

immi1 gen enthalten seien, deren

en Staat unT den öffentlichen z

Q ¿7 A lbit habe Dies ausdrüctlich und thatsách

Rogietgg | elbst habe i i

, daß sle ein Dié Aufhebung der Grund S Hls V ' { 1

Defret den Kammern vorgelegt L

DIeI er :

morali|chen

iht Damit einver]tehe Entwurfs bezeid ) ommen sollen i ( theils durch Verjahrung, itens Des Staates von den 3 it undenklihen Zeiten unte beraufsicht ausgeübt worden, es hat! Uebereinstimmung fslattgesund del ( ( per Verpflichiete hat geleistet, und fein Theil hat an sei und resp. an sciner re{htlichen Pflicht gezweifelt, unt vorkam, da galt nur das Resultat der richterlichen Sni Die Berechtigten waren mithin den Verpflichteten gegen vollen rechtlihen Besiße ihre es ugnisse, dieje waren 2 heile wohlerworbenen Eigenthums, Es sindet da die Veputa unentgeltlichen Wegfall jener Rechte 11 feiner Weije gerechtfertigt, es würde ein IEIeS Verfahren nicht nur mil Dit Grundsäßen des Rechts überhaupt, sondern auch no uberdtes mit der klaren Vorschrift unserer Berkassungs= Urkunde iu direktem Viderspruche stehen; in §. 31 der Versassungs HEuR Me heißt es ausdrücklich: „Niemand kann gezwungen werden, st Zigenthum oder sonstige Rechte und Gerechtigfeiten zu Staatszwe den abzutre ten, als in den geseßlich bestimmten und durch dringende Nothw Ns digkeit gebotenen Fällcn und gegen Entschädigung. Jn olge Def fen ist die Deputation der Anfi t, daß die im ersten Abschnitte er- wähnten Rechte, mit Ausnahme derjenigen, welche zum n vede Der Patrimonial Gerichtsbarkeit da sind und sich mit deren Aufhebung Ln, nur gegen Entschädigung in Wegfall kommen können, Diese Entschädigung kanu aber, wenigstens na Ansicht derer, welche die publizirten Bestimmungen der Grundrechte für ein Gandag ata

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| halten, ohne eine neue Rechtsverlcßung nicht den vormals Verpflich- teten zugemuthet werden, denn sie sind dadurch, daß jene Bestim mungen bereits ins Leben getreten sind, von den Lasten nun einmal befreit worden. Allein Recht und Billigkeit bringen es mit sich, daß ein geschehenes Unrecht, soweit es nur immer möglich ist, nach-

träglih wieder ausgeglihen werde. Dies u thun, i} hier Pflicht

des Staates, weil er derjenige war, der die den Berechtigten zuge-

fügte Rechtsverleßung verschuldet Par, Soweit meine Theil des Deputations - Berichts. Nach ten werden si{ch die Grundsäße vou Denen die tion bei der Beurtheilung der cinzelnen Paragraphen I, Abschnitts der Regierungsvorlage ausgeht, in Folgendem zusam menfassen lassen: a) unentgelilih fallen weg alle Leistungen, de1 Zweck sich mit dem Wegfalle der Patrimonialgerichtsbarkèi grundherrlic hen Polizei erledigt, i ck 8. 27 des Geseßes vom

b) der Ablösung seit

welche auf | Grundstücken

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[lösung erfolgt

sind

Uu Muß vom 0.

“n pri stattfinden \ Ant beschlossen, vie

l betreffend e Vor ins: sofort durch ]

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Sachsen-Weimar. Weimar, 11, März. (

heutigen,Sißung des Landtags wurde unächst Uber den Antrag der Staats-Regierung berathen, daß diesen ir Di ufende Finan Periode im Fall eines Krieges oder doch größerer Truppen-2 gungen behufs der Vergütung der Militairlasten die Ermächtigung ertheilt werde, nach Bedürfniß Kriegssteuern bis zur Î 100,000 Rthlr. auszuschreiben, Dieser Antrag vom Land- tag mit der Beschränkung, daß die Worte „oder doch gr! ßerer Truppen- Bewegungen““ in Wegfall kommcn, womit der Staatsminister Waßdorf sich einverstanden erklärte, angenommen.

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Weimar, 12. März. (W. Z) Zu Anfang der heutigen Landtagssißung wurde cin Antrag des Abgeordneten Jäde ange- nommen; die Staatsregierung zu ersuchen, daß die auf Wartegeld gestellten Staats6diener bei eintretenden geeigneten Stellenerledi=- gungen wieder angestellt werden möchten. Jn der Sihung vom 5ten d, M. hatte der Landtag beschlossen, der Staatsregierung zu

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, als auch insbesondere der Grundgeseßes gegenüber 19 feine zu irgend einer Squiern Erklärungs

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tission i Ur di Beprlicksichtic Ung. zung des Maximums des Ein und der Zinsen von 5 auf j eorücht Michelet, ege De Ft ance, habe in Folge des gestern rofessorengerihte mit 17 gegen 4 Stimmen ausgesprochenen s jeiner Vorträge seine Entlassung gegeben.

Eine Anzahl Mitglieder der Linken hielten gestern cine Ver- sammlung, um zu berathen, ob es zwocckmäßig sei, den republikanisch

gesinnten Offizieren der Nationalgarde zur Einreichung ihrer Ent lassung nah dem 45. März zu rathen. Die Berathung, keinem Beschlusse sührte, ist auf heute vertagt,

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unter dem Titel: „Ein Stattbalte1

Franfkfreichs Zukunft folgende Alt Prâside1 y derl

Gewalf

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ne l) wurde beid 10 rengen Maßregeln Und n Kirche aufzufordern In den S alons des preußischen ge|tern glänzende Gesell lsheft )emahun des Gesandten Aua, Hestern wurde die Tragfähigkeit der sfstellungs - Gebäudes untersucht und zu diesem Zoek len gezimmerter, mit Kanonenkugeln gesüllter Apparat über Fußboden der Gallericen geschleift. Das Gewicht des Ganzen trug 17,136 Pf}d. Der Versuch fiel vollkommen befriedi gend aus. Aufsehen erregt ein Schachspiel, welches unter den Erzeugnissen des

Gallericen des