1851 / 78 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

safser des bayerischen Strafgeseßbuches verlaht habe, denn aus die- ent habe er seine Modification wörtlich ausgezogen. Als zweite Modification zu seiner ersten beantragt Kirchgeßner weiter: Am S@hlusse des Art. 1 wolle beigefügt werden: „Die Gerichte sind jedo befugt, bei besonders mildernden Umständen auch unter das mindeste Strafmaß herabzugehen.““ Bayer ergreift das Wort, um seine Abstimmung zu motiviren, Er könne für den Gejep- entwurf nur stimmen, wenn man die Vorschläge des Fürsten von Wallexstein annehmen werde. Jn seiner Allgemeinheit und Unbestimmtheit bezüglich seines Jnhalts halte er das Gesetz eigent- lih für gegenstandslos. Es seße einen hohen Grad von Verführ- barkeit im Heere und in der Landwehr voraus, den er leugnen müsse; im Berichte heiße es: „die Sicherheit der Staaten beruhe auf dem Diensteid und der Treue des Wehrstandes“/; ja, aber au] einer Treue, die sich selbst beshüße und Tie nicht eines solhen g“ seblichen Schußes bedürfe. Heer und Landwehr würden dic T reue halten, auch ohne das Geseßs. Jm Hinblick auf die bestehende und zu erwartende Gesebgebung halte er es ohnehin Jur überstu}g. | Lang spricht sich gegen die Modification des &Urslen 901 Waller- | stein aus, statt des Wortes „verleiten“ Das Wort „auffordern“ zU seßen. Wer aus- Erfahrung wisse, abgesehen von dem íuristishen Be- griffe, wie dergleichen Verleitungen bewirkt werden, der würde jagen müssen, daß man mit dem Worte „aussordern“ nicht ausreiche. Wer jene armen Verlassenen gesehen habe, die durch alle Künjte der Verführung in vielen Städten Deutschlands und namentlich auch bei uns verführt wurden zum Treubruch und zum Abfall von der Fahne, wie sie im Kerker shmachteten für das unselige Handeln und den | Unsinn Anderer, der wisse, daß man mit dem Worte „auffordern““ | in strafrehtlicher Beziehung niht durchkomme. In mehreren Städ- ten Deutschlands seien die Soldaten in Droschken zum Ablesen ge führt worden, -in anderen seien den Soldaten bei dem Durchmarfsche Traktätlein in die Hand gedrückt worden. Sei dies eine Aufforde- rung im Sinne des Strafrechts? Nein, aber Verleitung set es im Sinne des Strafrehts. Er sei daher mit der Modification Heine?s einverstanden, wenn diese etwas präziser gefaßt würde, Das Ministerium müsse er fragen, was die Worte: „wenn nicht in Gemáßheit anderer Geseße eine höhere Strafe wird zu erstehen sein,“ zu verstehen sei. Wenn diese Worte, allgemein gehalten, sich auf andere Gesege bezögen, dann sei er damit einverstanden, nicht aber, wenn sie s{ch auf Geseße bezögen, die dieselbe Materie behandelten, wie das Geseß vom 4. Nivose, dessen Aufhebung er bei Art, 2 be- antragen werde.

Herr Köhl erklärt sich gegen das Geseß im Allgemeinen, Dasselbe werde durch Modificationen nicht besser gemaht. Sclbst die Modification Herrn Kirchgeßners, daß der Richter über Das mindeste Strafmaß herabgehen dürfe, helfe hier nicht, Man könne doch dem Richter nicht einen Spielraum lassen von 12 Stunden bis zu 12 Monaten Gefängniß. Eine bestimmte Gränze müsse ge- zogen werden. Und sehe der Richter ein, daß diese für einen be- stimmten Fall zu eng gezogen sei, so müsse er sih doch danach richten. Wenn es sich blos um Leute handle, wie sie Herr Lang beschrieben, da sei ihm das Gesey noch zu gelind, die möge er lieber am Galgen sehen. Wie gesagt, dur alle Modificationen fönne niht geholfen werden, deshalb sei er gegen Das Gesen. Stödcker ist der Ansicht, daß ein Unterschied zwischen Militair und Landwehr gemacht werden müsse. Er stellt ließli die Frage an den Ministertish, ob wir denn eine Landwehr-Ordnung zu gewärtigen hätten? Crämer ist gleichfalls der Ansicht, daß durch Modificationen nicht geholfen werden könne. Er und seine Partei (5 Mitglieder) bestritten das Prinzip, das etue Modification niht ändern könne. Sie wollten nicht, daß derlei Vergehen nicht bestraft würden. Wenn sie auch mit der bestehen den Staats-Einrichtung nicht einverstanden seien, so müsse doch jede

Staatsform solche Vergehen bcstrafen dürfen; aber sie fänden, daß der Geseß - Entwurf, was er solle, eine Lücke in der Gesebgebung auszufüllen, niht erreihe. Es könne wohl nicht in der Absicht lie- gen, Leute, die ganze Armee - Corps auflösen könnten, mit 6 Mo- naten Gefängniß zu bestrafen. Eine solche Milde habe man bei der Amnestiefrage nicht gewollt, er könne sie jeßt nicht vorausseßen; wolli man aber die kleinen Vergehen bestrafen, so ständen die Strafen mit diesen in keinem Verhältniß. Mit Gesetzen, wie das vorliegende, müsse man zuleßt zu der Meinung kommen, es handle sich nur um den Schuß des bestehenden Systems und seiner Träger; dem Grundfah : der Staat bin ih und ih bin der Staat, wolle man doch gewiß feine Geltung verschaffen. Wenn solche Gesehe auch Schuß für den Augenblick geben würden, was wäre damit geholfen? So lange eiu Paar Diplomaten, die sich für die Träger aller Weisheit hielten, das Geschick des Vaterlandes am Gängelbande leiteten, und wenn zufällig etwas zu Stände käme, sagten, das haben wir gethan, so lange sei eine feste Ruhe und ein Frieden unmöglich. Fürst von Wallerstein spriht sich nohmals für seine Modificationen aus. Wenn Herr Crämer seine Ansicht, die erx so eben geäußert, in einem Privatgespräche geäußert hätte, ex würde unfehlbar mit 6 Monaten Gefängniß bestraft werden. Boye befürwortet zden von Kirchgeßner beantragten Zusaß. Weippert hält eine län- gere Rede gegen das ganze Geseß überhaupt. Endlich stellt Lang den Antrag, wegen der verschiedenen heute eingebrachten Modifica- tionen den Entwurf nohmals in den Ausschuß zurückzuweisen. Köhl tritt dagegen auf. Man solle den Entwurf, wie er gege- ben, fallen lassen und der Regierung überlassen, einen anderen ein- zubringen. ; Referent Paur bemerkt, es handle sich um die Frage: will man ein solches Geseb, oder will man es nicht? Die Modi- ficationen, auch wenn sie in ten Ausschuß gebra{ht worden wären, hätten das Schicksal des Geseßes nicht geändert, sie wollten theils das Geseg bestehen lassen und doch wieder ruiniren, zum Theil enthielten sie fromme Wünsche, ungeschickten Richtern etwas an die Hand zu gehen. Alle Modificationen seien {hon im Artikel 1 enthalten. Er sei damit einverstanden, die Sache nohmals an den Ausschuß zu verweisen, derselbe würde höchstens dasselbe Ge- seß in anderer Fassung wieder bringen. Das Unglück unserer Ge=

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seßgebung sei, daß man jedem Geseve eine politische Färbung gleich vorn herein gebe. eno 2

wir haben einen Beruf zur Gesehgebung in unserer Zeit nicht, in dieser Laas! die immer bald nah rechts oder links zieht, in dieser Färbung, die ein Gesebß stehen lassen und doch es wieder ruiniren will, Nach wenigen Worten des Fürsten von Waller- stlein, einigen Erwiederungen des Referenten, und einigen Bemer- fungen Heine’s wurde der Antrag des Herrn Lang angenommen.

Sachsen. Dresden, 15. März. (Dr, J.) Erste Kammer.) Die Tagesordnung bildet die Berathung des Berichts der ersten Deputation, das Königl. Dekret: „Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgeseten betreffend. (Die zweite Kammer hat über die- ses Dekret bereits im Dezember v. J. berathen und den mittelst desselben vorgelegten Geseß-Entwurf mit wenigen Abänderungen angenommen.)

Nachdem Bürgermeister Hennig, als Refernt, den generellen Theil des Deputationsberihts vorgetragen hatte, wird hier- über die allgemeine Debatte eröffnet. Es hatten sich für dieselbe bereits zwölf Sprecher angemeldet, Der erste der

Darin allein ruhe es, daß man sagen könne, |

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Friesen, welcher si E

2 GrinDe zugebe die 1hn ais hält, der Kammer die Gründe, aaten. E M S Mitglied der Deputation veranlaßt hätten, deren Deriht zu

N y ‘v dies nicht aus Ueberzeugung, sondern reiben. Er erklärt, daß er dies 1 E L N nur deshalb gethan, weil er das Zustandekommen unD die Vor age nur DeSYat? get, e Tai wollen. Hierauf wendêt. si der- biescs Berichts nicht habe verz0gett =* 2 * Muti b utid ç zesoßentwurfe beigesügten Motiven, und spricht selbe zu den dem Gejeßen O 43 Gren Gi

L H “ber die deutschen Grundrechte aus, deren Qül- hierbei seine Ansichten über ®1 i b di oi 3 ni rfennen vermag, weshalb er auch dtîe tigkeit er durchaus nicht anzuertenn 1 H 4

i P T Po ¡ierung erlassene Einführungsverordnung vom Hon der sáchsischen Regierung I N A M

5 Márz 1849 nit billigen kann, deun durch diese Verordnung leiten “T0 97 und 31 der Verfassungsurkunde durchshnitten und 5 Biaerung der Staatsregierung in Religionssachen gebrochen

A : E O 0 AHI I No ehe Fo worden. Zu dem heute zur Berathung vorliegenden Gejepentiwur}e übergehend, äußerte derselbe, daß er 1m Allgemeinen eine große E neigung habe gegen das Necht der Geseßgebung, in das Privateigen- thum einzugreifen, und ftann speziell nicht zugeben, daß in der beute in Rede stehenden Angelegenheit ein Fall vorgelegen, der es so weit zu gehen, als es die Regicrung in ihrex Vorlage gethan. Er beleuchtet sodann das Verhältniß zwischen Be= Vorlage g : l h | i ß zwi rechtigten und Verpflichteten, verbreitet sich über die geschichtliche Entstehung desselben und lommt zu dem Resultate, daß dieses Ber- hältniß als ein ungerechtes, als etn unnatürliches nicht anzusehen sei, Ein großer Nachtheil , welcher aus diesem Gesebße hervorgehe, sei der, daß durch dasselbe die Gutsherrlichkeit immer mehr aus ih= rer Gültigkeit gedrängt, zerstört werde. Wie ein guter General (eine Truppen nicht ohne Offiziere kommandiren werde, o [et aucl) im Staate die ständische Gliederung unbedingt nothwendig, und ex halte es für Pflicht, in dieser Beziehung wieder auszubauen zu ju- hen, was hier früher niedergerissen worden Tel Die VOecj)eb Vorlage sei der Ruin der Gutsherrlichkeit, und die Re- gierung werde deshalb be! decn Berechtigten in Ausführung dieses Geseßzes große Schwierigkeiten finden. „Wenigstens werden wir“, sagt der S die Hand hierzu nicht bie ten. Sein Wunsch sei, daß in Sachsen Gerechtigkeit, Frieden und Vertrauen herrsche, denn ohne diese Grundlagen werde ketne Verfassung segensreih wirken, Er könne nicht zur Annahme des Geseßzes rathen, doch werde er sih dem, was die Kammer aus- spreche, anschließen. von Heiniy erklärt in Bezug aus das Ma-=- terielle der Sache, daß der Vorredner „so gut, jo tressend, jo um ständlich und so ganz in seinem Sinne“ ge\prochen habe, daß e1 ich eines weiteren Eingehens auf dieselbe enthalten köune.. ZU- gleih gicbt derselbe eine Interpretation úber die auch von 1hm 1848 mit unterschricbene Petition der Rittergutsbesiber um Gletich- stellung mit dem übrigen ländlichen Grundbesiß, und

selben ist Kammerherr von

nöthig gemacht,

R A K OPreMir ,

{ließt mit der Versicherung, wie er und scine Freunde jegt die Ueberzeugung gewonnen hätten, daß das fernere Fortbestehen der Rittergüter als solcher für das gedeihlihe Fortbestehen des Staates" und des Thro= nes eine Nothwendigkeit sei. von Schönberg-Purschen s ein meint, die Erla}sung eines Geseßes wie das vorliegende würde eine Menge Rechisverlezungen zur Folg haben, die durch die Thatsache, daß sie durch die Einführung der Grundrechte bereits aufgehoben seien, nicht ge- rechtfertigt werden könnten. Auf die geschichtliche Entstehung dieser Rechte zurückzugehen, sci hier niht nüthig, es sei genug, daß sie seit Jahrhunderten ausgeübt und von den gegenwärtigen Berech- tigten auf legale Weise erworben worden seien. Den im Gesch- Entwurfe enthaltenen Bestimmungen könne er seine Zustimmung nicht geben; die Aufhebung dieser Rechte ohne Entschädigung auszusprechen, fönne er sich nicht entshliefßien, weil die Stände, als die Hüter des Rechts, eben dafür zu wirken die Pflicht hätten, daß Jedem im Staate sein volles Recht werde. Er halte es jedoch auch ande

rerseits für Pflicht, den Verpflichteten die Ablösung möglichst zu erleichtern, und werde daher für die Anträge der Deputation stim- men. In gleichem Sinne spricht Graf von Einsiedel-Reibers

dorf, der in der unentgeltlichen Aufhebung der hier in Frage stehenden Rechte cine Erschütierung tes Rrchtsgefühls im Volkc fürchtet. von Schönberg-Bibran spricht slch besonders gegen die „dem Rechte widersprechende Modalität der Ablösung““ aus. Er ist der Ansicht, daß die politische Anschauungsweise der Reg erung stets durch die Verfassungsurkunde geregelt werden müsse, der vo1

liegende Geseßentwurf aber widerspreche den Bestimmungen den Verfassungsurkunde. Nicht mit pecuniairen Dpfern könnte eine Re

volution geschlossen werden, sondern dadurch, daß überall dem Rechte sein Lauf gelassen und dem Volke politische Justitutionen gegeben würden, dur die es sich geehrt fühle. Uebrigens tritt derjelbe dem Deputationsgutachten bei. von Waßdorf legt cin großes Gewicht darauf, daß in der hier vorliegenden Angelegenheit mög

[lichste Uebereinstimmung mit din Nachbarstaaten erzielt werde, ift aber mit der im ersten Abschnitte von der Deputation vorgeschlagc

nen Ablósungsmodalität nicht allenthalben einverstanden und behált sih die Darlegung seiner abweihenden Ansichten bis nah deu zu erwartenden Erklärungen der Staatsregierung über die Deputa

tions-Anträge vor. General - Lieutenant von Nostib= Wallwißsÿ is durch den Bericht der Deputation nicht vollständig befriedigt, weil er das Zustandekommen des Gesehes im Interesse der Berechtigten sür wünschenswerth hält, jedoch der Ansicht ist, daß die Annahme der De=- putationsanträge der vollständigen Abwerfung des Gesepes glcich komme. Derselbe bemerkt hierbei, daß das dur den Gesezentwurf den Be- retigten entzogen werdende Grundkapital auf circa 3 Millionen Thaler zu veranschlagen scin dürfte. Graf von Einsedel-Wolken

burg und Staatsminister a. D. von No stiz-Jánkendorf erklären, daß sie das Zustandekommen des Geseßes für wünschenswerth halten, jedoch nicht nah dem Vorschlage der Regierung, sondern im Wesent- lichen nach den Anträgen der Deputation. Der Lcbtere beleuchtet hauptsächlich eine in der zweite Kammer ausgesprochene Ansicht, als sei die Erlassung dieses Gesetzes durh die Staatsfklugheit geboten, welcher er aus innerster Ueberzcugung entgegentreten müsse. Der- selbe vertheidigt sodanu noch ausführlicher den Deputationsbericht, der hauptsächlich den Zweck habe, die Rittergüter nicht ganz verküm

mern zu lassen, die Extreme durch allseitige Gerechtigkeit zu ver- mitteln. Durch die bereits durchgeführte Ablösung der Frohnen und der Laudemien sei die Entlastung des Grundbefißes in Sachsen von den Feudallasten geschlossen, denn daß auch die baaren Geldgefälle zu den Feudallasten zu rechnen seien, könne er nicht zugeben. Wer in der Kammer das Zustandekommen des Geseßes wolle, möge dazu beitragen, daß das Gese umgestaltet werde zu einem Geseße, das auf Ge= rehtigfeit beruhe. Auch er wolle nichts als Gerechtigkeit. von Erdmannsdorf bezeichnet die Vorlage an sich als eine solche, die seit Jahren {on erwartet, von den Berechtigten selbst bean= tragt worden, mithin gerechtfertigt sei, kanu sich jedoch mit dem Jnhalte und namentlich mit den Motiven derselben nicht cinverste= hen, Derselbe exklärt sich \chließlich mit den Anträgen der Depu- tation einverstanden , bis auf §. 13, für den er sich die Darlegung seiner abweichenden Ansichten bis zur speziellen Berathung vorbe- hált. von Beschwih tritt den Ansichten der Deputation bei; obwohl es sich hier um verbriefte Rechte handle, so wünsche er boch, daß dieses Geseß zu Stande komme und davurch die Verpflich- teten beweisen möchten, daß sie troß den in den lebten 18 Jahren angesonnenen Opfern deren fortwährend neue zu bringen bereit

sind, Secretair von Polenz legt als Vertreter ver Schönhurg=-

schen Rezeßherrschaften eine schriftliche Verwahrung gegen die An- wendung der Bestimmungen dieses Gesebes auf die Rechte seiner Vollmachtgeber ein, die zu Protokoll genommen werden soll, Staats ministrr von Friesen bemerkt im allgemeinen, daß dieser einge- legte Peotest wohl nicht nöthig gewesen sei, indem es sih von felbst verstehe, daß die in den Rezeß gehörigen Rechte von diesem Gi seße nicht betroffen werden könnten. Der Herr Staatsminister geht sodann zu einer kurzen Beleuchtung der Regierungsvorlage Ü und vertheidigt hauptsächlich den in den Motiven enthaltenen é über die Gültigkeit der Grundrechte in Sachsen. Denn in Bezug auf die im ersten Abschnitt enthaltenen Rechte, die ohne Entschädigung in Wegfall kommen sollten, käme eben Alles auf die Frage an: sin die Grundrechte in Sahscn gültig oder nicht? Die Rec fenne si{ch hier allerdings zu der Ansicht und daß die geseßlich publizirten Grundrechte, so lange si lich aufgehoben seien, in voller Gülligkeit zu besteh sje könne und werde sich nicht dazu entschließe vom Staatsoberhaupte unterzeichnet und f worden sei, wegen seines Inhalts fün Q Bua dus die Vorlage der V Staatsminister, daß, wenn cs möglich fein lität zu finden, dur welche das Dp} mindert werden könnte, ohne dem Prinzipe der widerstreiten, die Regierung dieser Modalität nichl werde , daß sie sich aber mii dem Antrage der Depu [I Abschnitte enthaltenen Rechte mit dem abzulösen, nicht vereinigen könne, indem die Aufnahn stimmung der Ablehnung des Gesetzes gleichkommen w ein Verpflichteter für eine jährliche Nente 9 pital von 100 Rthlrn. zu geben hade, und um : Hypothek zu 5 pCt. aufnehmen muse, 3 dann kein Verpflichteter auf Ablösu erklärt, daß l i Deputation Abschnitt aber, wi zwischen Regierungsvorlage und einzuschlagen. / E O N

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von Erdmanns einen Mittelweg T Lad Uno von Deputation , die diese Angelegen

zurüdckgeführt habe, auf den sie

punkt. Buúürgermeister Müller ve

nicht möglich sci, das Jahr 1851

und \o die leßten Jahre der Vergangenheit zu |kreichen ist der Ansicht, daß die Regierungsvorlage, angeno! Grundrechte gültiges Landes geseß zu trac über die Grundrechte hinausgehe ,

in 6. 4 des Geseh -Entwurss ent

der Grundrechte, weil deren Einf

ci, ohne Entschädigung bercits in Wegfall überhaupt dcr Regicrung das Necht bestreite1 fugnisse den Inhabern zu entziehen Staat ergreist nochmals das Wort zu einigen p Derselbe kommt hierbei auf eine Aeußerung herrn von Friesen zurück, die Regierung anfangs die G

als bloßes Landesgeseßz vet entschieden entgegentreten; es wärtigen, als von der früheren blizirten Grundrechte stets nur al den. Nach einigen Bemerkungen der H

Lieutenant von Nostißb-Wallwihß und Kamm sen konnte die allgemeine Debatte geschlossen rent, Bürgermeister Hennig, vertheidigt jodann Deputations - Gutachten und weist hierbei d

das vorlicgende Gesch nicht zu Stande

mer \{werlich auf dice Aufhebuna de1

Bevor die Sivung geschlossen wir!

trag des

noch die Ermächtigung: „im VerordnungSweg: der ständischen Zustimmung bekannt 3 mach der Landrentenbankt (statt zum 1. ÜÄpri

festgestellt werde.“

dah!n gingen

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=taats - Ministers von F!

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Hannover. Hannover, Die Relation des General-Syndikuc beider Kammern zu dem Gesebße übe! lichen und Schullehrer wegen srüheren steuerzahlung gab zu einer längeren indem der Öcneral=Syndikus bc u inhäriren und den Beschluß Der ersten

des Regierungs - Entwurfs) abzulehnen,

dicsem Beschlusse beizutreten. Beide Kammern stimmen da

ein, daß die Staatskasse durch die einzuführenden Grun

lungen der Geistlichen 1c, nicht bereichert werden solle, sie gehen a

der Verwendung des Gezahlten aus einander. Während die Regierung und die erste Kammer sagen: Die gezahlte Grundstzuer geh! alé cine Rente von der fapitalisirten Summe wieder an den Zahler zu rüd, sagt die Kommission und die zweite Kammer : Be theil soll als Rente wieder erstattet werden, dic übrige theile sollen gesammelt und damit {ch{lechte Stellen verl Diese leßte Einrichtung wurde von Lang ll. 1 | Grunde verthcidigt, weil das (1 desfasse zu Gute komme, als vortretenden Anspruche wegen Verbesserung gering dotirter Stellen von der Staatskasse fern gehalten würden, und man dadurch also der wahrhaften unentgelili hen Aufhebung der Steuerfreiheit, wie im Verfassungsgeseße vow 5. Sept, 1848 vorgeschrieben sci, wenigstens näher komme, die nach dem Regierungsprojekte in Wahrheit nicht eintrele, Siave dagegen E D wei Ma Q a a, O Die Landecskasse keinen Zuwachs haben folle, es nur um die zwed mäßige Verwendung der Aufkünfte aukomme, und da müsse er da für halten, daß es dem wiedererstattet würde, der es gegeben habe Es errege immer eiu bitteres Gefühl, wenn eine Gemeinde mit ciner guten Pfarrstille einer Gemeinde

antrag

3

injoscrn wenn auch 11 l der Lan

Beilülfen mit zahlen solle die vielleicht niht einmal den guten Willen habe, sür ihre Pfarre etwas zu thun, Winister Meyer trat dieser Ansicht bei und hielt es nit sehr wünschenswerth, daß ren Behörden, die doch aus Menschen beständen, die Verthcilung dex Fonds überlassen werde, welchem Pfaff hinzufügte, daß gerade die geistlichen ‘ehörden mehr nach Gunst und Gaben zu verfahren pflegten, als andere Behörden. Bei der Abstimmung wurde der frühere Beschluß ge=- gen 30 Stimmen wiederholt und damit Der Autrag der Regierung abgelehnt , zugleich aber eine Konfcrenz zur Ausgleichung der di- vergirenden Beschlüsse beider Kammern beschlossen, AGürttemberg. Stuttgart, 15. März: (Sch{chw. M.) Der Beobachter veröffentlicht folgende Aktenstücke: l. Im Namen des Königs! Jn der Untersuchungssache gegen den Rechtskonsulen= ten Adolf Schoder von Stuttgart und Genossen wegên angezeigter Verabredung zum Ungehorsam (Art, 169 des Strafgeseßbuches) beschließt ver Kriminalfenat des Königl, Gerichtshofs für den Ne-

ckarkreis, nach Anhörung des Staatsanwalts, wie folgt : In Er- wägung 1) daß die Beschuldigten in Folge der von der aufge- lösten leßten außerordeutlichen Landesversammlung der Königl, Ver-

dnung vom 6, November v. J. zuwider vorgenommenen Wahl ines landständishen Ausschusses, als Glieder dieses Ausschusses in Thätigkeit getreten sind, und von ihrem Beginnen, des dagegen er zangenen Verbots der Behörde ungeachtet, niht abgelassen haben ; in Erwägung 2) daß die Anordnungen der Staatsgewalt und der Behörden, gegen welche die Schritte der Beschuldigten gerichtet waren, als den Seseßen entsprechend angesehen werden müssen, da ) dem Geseße vom 1. Juli 1849, welches die Berathung einer Revision der Verfassung einer außerordentlichen Landesversammlung zuweist, jedenfalls von dem Regenten nur in dem Sinne zugestimmt

rden ist, well den amendirten Geseßzentwurf cinbe-

n

TUEN U, Be I Get ziettenden Gutachten des Königl. Geheimenrathes vom 11. und 1849 als der allein annehmbhare, aber auch als der bei Auslegung {hon aus dem Entwœurfe mit Sicherheit zu ntnehmende bezeichnet worden war, in dem Sinne nämlich, aß, wenn eine Vereinbarung auf dem durch das Geseh angebahn- n Wege nicht erzielt werden sollte, dieser von de1 cktaatsregierung Beiseitseßung des Geseßes verlassen tonne, ‘wonach Otandev l dem Gescbe in die leßerenfalls in Faktoren über solches 1110 befugt war, den meh1 irung üb (Hel eB im Moment l'- Î chtlihen Wirksamkeit Bersammlung überhaupt auch ihre Befug ines Ausschusses ]

andecver}

lbsaßes 3 des ( der Stellung eines solchen Aus ind der nächsten Ständeversammlung zu verbeisubrerv Md 6) fentlichen ahr der Zerrüttung ausfeßen, den lrkfende über die Einrichtung ci- weit thunlich im Sinne diesen fonnte, daß sie unter ihrer Stände - Versamm Sebrauch machte wieder tmn Thätigkeit ricf, in E Beschuldigten

ct 4

Bersasjungs - Crvagung gedachten Anordnungen gegen

erlaubte YHandluugswei)e als eine jolche

Ordnung und Sicherheit zu gefäh1 )

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tale des im Urt. 169 des banden sein würden, in Erwägung aber annehmen läßt, die eshuldigten (gSweije berzeugung Verfügungen der Staatsg( N An Uen U Ce bósen Vorsatze fehlt, aus die- Rechtskonsulenten Adolf Schoder und i Dr, Herrmann Stockmayer von tarl Schnißer von Reutlingen, der Sotuttgart, Rechtskon lugust Ludwig Revscher

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des NKammer)errint unl von Andlaw, unter Beförderung zum Geheimen zweiter Klasse, zum außerordentlichen Gesandten und bevoll nächtigten Minister am Kaiserlich österreichischen Hofe, Dasselbi Blatt enthält ferner die Vollzugs-Verordnung des Großherzoglichen Justiz-Ministeriums über die Bildung der Geschwornenlijten. Die Bürgermcister haben jährlich im Monat September eine Liste üben lle Orts Einwohner aufzustellen, welhe zu dem Amte eines Geschwornen bifähigt sind, Darin find alle badi- schen Staatsbürger aufzunehmen , welhe das 30ste Lebens jahr zurüdckgelegt und in dem Ort ihren Wohnsiß haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie in einer Gemeinde des Großherzog- thums auch das Orts-Bürgerrecht haben oder nicht, sofern sie 1) eniweder zur Zeit der Aufstellung der Liste das Amt eines Mit- gitedes der Stände-Versammlung, eines Bürgermeisters oder Ge meinderaths bekleiden; oder 2) auf ciner Hochschule die Doktor- e erlangt oder die Staatsprüfung als Theologen, Juristen, Mediziner, Kameralisten, Philosophen, Philologen (Lehramts-Prak- tifanten), Notare oder als Architekten, Ingenieure, Forst-Prafti- tanten, Berg- und Hütten-Praktikanten oder Post-Praktikanten be- standen haben, ohne Rüefsicht darauf, ob sie ein Staatsamt hbeklei- den oder nicht; oder sofern sle 3) zwar nicht in eine der beiden ersten Klassen fallen, aber einen jährlichen Betrag von wenigstens 20 Fl, an di-

Nati

373

rekter ordentlicher Staatssteuer entrichten. Der §. 4 handelt von den ausgeschlossenen Personen, wie Dienstboten, Entmündigte, Ver= gantete, Verbrecher 2c.; der §. verordnet, welche Personen nicht aufzunehmen sind, wie Richter, Mitglieder der Ministerien, Staats anwalte, Polizeibeamte, Gendarmen. Vorübergehend ist verordnet, daß die erstmalige Aufstellung der Listen, welche bis zum Schlusse des laufenden Jahres gelten, unverzüglich vorzunehmen ist. Die Urlisten müssen in der zweiten Hälfte des Monats April bei den Bezirks= Aemtern, die Bezirkslisten spätestens am 15. Mai bei den Hof gerihts-Präsidenten eintreffen.

Gesen und bei Rhein. Darmstadt, 15. März. (O. P. À. Ztg) Jn der heutigen Sipung der ersten Kammer wurde der Antrag der Abgeordneten Krißler und Camesaska, wegen der Geschäfts-Ordnung, berathen. Diese Motion beantragt, daß, unter Aufhebung des in seinen Grundzügen wohl für größere, nicht aber für Kammern von 50 und 30 Mitgliedern passenden Gesetzes vom 10, Oktober 1849, die landstäudishe Geschäfts-Ordnung be treffend, eine auf Grundlage des ursprünglichen Gesezes vom 24. Mai 1820 (Gescháfts=Ordnung) gestüßte Geschäfts-Ordnung, un-

Benußung seitherigen Erfahrungen, wieder eingeführt rdc Staats - Minister von Dalwigk hatte, auf Anregung des

Beguta( Anirags gewählten Ausschusses, - sich Äußert, daß die Staats = Regierung zur Revision der Gc

iftsordnung, auf den Grund des Geseßes von 1820, bereit fei, besonderem Interesse sein müsse, vorerst die Ansich=

D ; hierauf einen iht ab, der davon ausging, daß das Bedürfniß

ipielen Umgestaltung der alten Geschäftsordnung von

uicht vorgelegen 5 ( ircchdachtes, zu artifularen Verhältnissen passendes, von richtigen Prinzipien

ejeß gewejen , Iu nen und die landtandi

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VEI brauche | Betrachtungen tet von dem Vice-Präsidenten Hesse, darauf

n: beide Kammern möchten die Staats-Regierung ersuchen, ihnen den Entwurf einer Geschäftsordnung, auf ) j Bericht ent- felten Grundsäße fußend, vorzulegen Wei beantragte der die Kammern möchten sic Staats-Regierung wed ver ini Cn E iweilen die Urt. 6 bis O, L Gesches vom Oftober 1849 außer Wirksamkeit dagegen drei ständige Ausschüsse auf den Grund des

1820 zu fubstituiren,

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JedoM) 10, Day eden nei zultebe, y / h

die Beigade zwei weiterer zu wählenden zu verlangen. Die Berathung des Antrages oder vieln hr d Ausschußberihts, der zum Faden diente, dauerte, unter 2 è Regierungs-Kommissars, des Ministerraths Maurer, den. An ihr nahmen, außer den beiden Antragstellern Í Abgeordneten Hesse (welcher den Bericht vertheidigte und seine vielfältigen Erfahrungen als Präsident der zweiten Kammer auf mehreren früheren Landtagen, nawentlich auf dem von 1847 auf 1849, benußte und zur Geltung brachte), Winter, Pfannebecer, Strek: fer, von Schenck (Direktor des Finanzministeriums), Lehmann, Engel bach, von Lów, Lauteren, Deninger und Humann Die beiden Anträge des Ausschusses wurden im Wesentlihen angenommen. Das Amendement des Abgeordn. Kribler, den Kammern lich das Recht cinzuräumen, für bestimmte Angelegenheiten dere Ausschüsse zu wählen, wurde mit cktimmenmehrheil Bei Eröffnung der Berathung wurde noch darauf hirgedeutet, daß die Relation stehe mit dem Wahlgeset

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der vorzugsweise Gegensta

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¿Frauftvrei ch » Den Vorsitz führ Geseßentwurf zu exr Nationalgard Minister cs hâtte die Kommission hinlänglich Zeit ( 0 Da 1850 eingebrachte organische Geseß bis jeßt zu beendigen vas Verschiedenheit der Ansichten vorgebeugt hätte. Der Berichterstatter ( die Zögerung der Kommission mit der Saumseligkeit dex Regierung zu entschuldigen gesucht. Er bemerkt, daß die von ihm hie anzuführenden Thatsachen vor seinem Eintritt ins Ministerium datiren ie von der Kommission verlangten Nachweisungen seien so schnell als möglich gesammelt worden. Die verweigerten Stücke zu verweigern habe die Regierung volles Recht gehabt, Alle Schuld sei abe ‘auf Zeiten der Kommission. Als jedoch die Aufmerksamkeit der Regie ung von der Kommission auf das Ablaufen der dreijährigen Man worden, habe er dem Seinepräfekten und dem Kommandanten der Nationalgarden des Seinedepartements ben, daß die ablaufenden Amtsverpflichtungen von Rechts zur Beendigung des neuen Nationalgardegesebßes | orau er N df enen (l Deelven Se | | Cassations - Hofes | die Regierung sich habe Einwendungen hervorgerufen, die namentlich erwartenden Abschluß des Geseßes gegrün Die Regierung habe die Einwendung in Betracht genommen sei anfangs bei ihrer Ansicht geblieben, welche sie aber nicht estimmt festgehalten, als daß sie nichk eine abermalige Bera thung veranlaßt hätte. Die Regierung glaube nun auf die Na- tionalgarde Art. 113 der Verfassung anwenden zu können, welcher lautet: „Alle durch die gegenwärtigen Geseße eingescßten Behörden bleiben bis zur Verkündigung der sie betrefsenden organishen Ge seße in Wirksamkeit.“ Die Regierung sei bereit, die Verantwort lichkeit für diese Verlängerung auf sich zu nehmen. Die Kommis sion bestehe auf ihrer Ansicht. Jm Allgemeinen sei die Regierung mit der Kommission darüber einig, daß Wahlen gegenwärtig unzeitgemäß wären. Die Kommission halte ein besonderes Geseß für nothwendig, die Regierung nicht. Was aber auch die Versammlung entscheide, das werde geachtet werden. Madier de Montjau bezeihnet das Unterfangen, Wahlämter aus eigencr Machtvollkommenheit zu ver= lángern, als einen der kecksten Eingriffe in die Verfassung. (Lärm rechts.) Er erinnert, daß seit 1789 die Wahl die Basis des Kom- mando’s bei der Nationalgarde sci. Die Regierung habe auch an= fangs nah dem allgemeinen Wahlrechte wählen lassen wollen und sei niht der Meinung der Doktoren der Kommission gewesen. Das Gesey werde endlih seiner Ansicht nah wohl kein provisori- sches bleiben, sondern nach Belieben die Wahl der Willkür jedes Gesebgebers preisgeben, Der Berichterstatter Riancey

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vertheidigt das Gescy , welches nach seine

dem allgemeinen Wahlrechte huldigt, weil es dessen

ihren Aemtern beláßt. Jules Favre sieht in dem Antr

neuen Beweis, daß die Regierung in alle alten Fehler verf welche die früheren gestürzt. Er hält die Demokratie für die allein mögliche Regierungsgrundlage, da göttliches Recht und Oligarchie sich abgenußt hätten. Er erinnert daran, daß die Nationalgarde und die Mobilgarde vom Juni 1848 nach dem allgemeinen Wahl= rechte gewählt worden, und behauptet, daß die Versammlung dur Annahme des Antrags den Grundsaß der Theilung der Gewalten {hreiend verleßen würde. Der Kommissions-Antrag wird s{ließlich mit 418 gegen 239 Stimmen angenommen,

Paris, 15. März. Der gestern vom Präsidenten abgehaltenen Revue wohnte auch General Narvaez bei. Jm Elysee unter des Prásidenten Vorsiß Minister-Rath. Es wurde beschlossen, in der Nationalgarte-Frage die Nationalversammlung allein handeln zu lassen und die Einmischung der Regierung msglic;st zu beseitigen. der Abwesenheit des Finanz-Ministers Germiny er- des Prásidenten den Minister der öffentlihen Ar zur provisorishen Führung des Finanz-Departe ments. T nanz-Minister Germiny soll wegen gefährlicher Er- krankung seiner Mutter nah Rouen abgereist sein. Der Courrier français hat mit heutigem Tage, wenigstens für eine gewisse Zeit, zu erscheinen aufgehört.

Heute gewinnt das Gerücht wicder Bestand, es werde Dupin die Annahme einer neuen auf ihn fallenden Präsidentenwahl aus Gesundheits-Rücksichten ablehnen und das Frühjahr auf seinen tern im Nievre-Departement zubringen. der Rue des Pyramides follte in einer ibrer

ungen beschlossen haben, den Präsidenten um Ernennung finitiven Ministeriums zu ersuchen. Zu gleicher Zeit, hieß vátte die Reunion Herrn Odilon B bezügliche Anträge

der sie aber abgelehnt habe. T

indeß: „Wir glauben nach den j

ar beute

nennt

beiten,

Die Reunion

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daß dieje Thatsachen udertrie l

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sammlung weder einen Kollektivbeschluß noch definitive dung in dem angedeuteten Sinne gefaßt habe. Sie lle Meinungen und Wünsche ausdrücken, aber sie hat in fein Mitglied beauftragt, Schritte zu den angedeuteten

beim Prásidenten oder bei Odilon Barrot zu thun.“ Die Kommission für das Geseß über innere Verwaltung hat zuwider beschlossen, die Feldhüter sollten den Práfekten, sondern von den Maires ernannt werden nur die Ausfertigung ihrer Bestallung zustehen. ¡g Savatier Laroche's, die Gemeinderäthe in der Gesammt- allen in der Gemeinde ansässigen Bürgern wählen zu

n, ist von der Kommission verworfen worden,

Man versichert, Berryer wolle seinen Antrag auf Heimzahlung der 45 Centimen zurücknehmen oder mindestens gänzlich modifiziren. Die Kommission für die Anträge auf Rückerstattung der 45 Cen- timen hat folgende Ordnung für die Berathung der Anträge auf= gestellt: Antrag Ducoux, Lagrange, Colfavru, Berryer, Chavoit. Den Antrag auf Wiedererstattung der 45 Ceutimen durch

lliarde der Emigrirten hat die Kommission abzulehnen bef

Das Siecle erklärt heute, daß eine große Anzah!

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ves{chlossen M A dias 4B Ç S 4 Á 2 Nationalgarde von Paris nah dem 29

richtungen einstellen und

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Constitution! wortet wurde; von lung in Maueranschläge nur die Kirche Gr( wurde, wai reichlich au massenweise versammelt, feftlih dun é aber von cigentlihen Freuden, von Enthusiasm nur eine Spur; überhaupt fehlte dem Ganzen der Charafte1 was es vorstellen sollte. Zu! der Kirchenfeierlichkeit kan in angemessener Begleitung. Die l ihren Präsidenten mit 12 Mitgliedern, die jick@ einfanden,

Damit

Nat 1 COTPOLre

Kammer \chicte nur lange crst nach der Ankunft des Senats in dez Kirche die Minister erschienen einzelnweise. Vom Hofe war Niemand | schen. Fürst Carignan, der Ober Befehlshaber der Nationa! Garde, zeigte sih auch niht. „Es ist der leßle Tag des Karnevals," hôrfi man hin und wieder flüstern. An diesem Tage Ut f deutlich ge worden, daß das sardinische Volk lange nicht das ie nog s die von Mazzini inspirirte Presse zu machen sich F E E Mies unheimlihes Vorgefühl diefe drúckéude Stimmung erzeugt 5 aben? Stoff hierzu wäre genug vorhanden. Ver i L 01 gimet nt 0 Di sih zwar ab, die verschiedenen Gerüchte, welche eine solch: Nieder

geshlagenheit zu fördert geeignet waren, wie zum Beispiel von deu dresdener Gesandtschaft, zu widerlegen, aber Pescatore hat ossent-

zu

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