1851 / 81 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den soll. Zu diesem Zweck i} die Militairbehörde mit allen erfor- derlichen Aufschlüssen zu versehen.“ Wird ohne Diskussion angenom- men. Art. 3 lautet: „Bevor die wirkliche Einschreitung der be- waffneten Macht erfolgt , sind die Zusammengerotteten dur einen Abgèordneten der Civilbehörde zweimal zum ruhigen Auseinander=- gehen aufzufordern. Der Abgeordnete der Civilbehörde soll in jei- ner Amtstracht erscheinen oder noch mit einer weißen Schärpe aus- gezeichnet sein, Können die Aufforderungen nicht dur einen Ab- zeordneten der Civilbehörde erfolgen , so sind sie durch eine von dem Befehlshaber der bewaffneten Macht abzuordnende Militair- person vorzunehmen. Jeder Aufforderung geht, insoweit es möglich ist, ein Signal voraus.“ Der Ausschuß hat hier veshlossen: „Bevor die wirkliche Einschreitung der bewassneten Macht erfolat , sind die Zusammengerotteten durch einen Abgeord- neten der Civilbehörde dreimal im Namen des Geseßes zum ruhi- gen Auseinandergehen aufzufordern, ‘“ den zweiten Absatz unverán dert anzunehmen, am S{lusse des dritten Absaßes den Zusaß zu macben: „welcher in diesem Falle durch die weiße Schärpe ausge- ¿cidnet sein soll,“ und dem vierten Absab ebenfalls unverändert zu- zustimmen. Hiergegen tritt der zweite Pr ásident auf: Ss }el nicht immer móglich, daß ein Offizier, der zufällig feine weiße Schärpe vergessen habe, diese hole; und ehe er |te niht angethan Gabe, dürfe er jedoch nah dem Artikel nit einschreiten. Ælr dh Jesiner macht geltend, der Offizier erscheine hier nicht blos in dieser seiner Eigenschaft, sondern als Kommissar vor dem Volke ; deshalb habe dér Ausschuf den Zusaß beschlossen. In ähnlicher eile spricht sich der Referent aus, der Königl. Kommissär Neu- maver erflárt, daß die Regierung von den Formalitäten, die der Aus\c{uß beschlossen, das Geseß nicht abhängig mache, daß.er aber die Bedenken des zweiten Präsidenten vollkommen theile, Die Kammer nahm híerauf den Artikel nach der Modification des Aus\hu}es, doch ohne den beliebten Zusay, an. Art. 4 lautet, wie folgt: „Bleibt auch die dritte Aufforderung ohne Erfolg, so hat die bewaffnete Macht von ihren Waffen den erforderlichen Gebrauch zu machen. Die Art und die Dauer dieses Gebrauchs hat der Befehlshaber allein zu bestimmen.“ Der Ausschuß hot beschlossen, den zweiten Absaß so zu fassen: „Die Axt und die Dauer dieses Gebrauchs hat der Befehlshaber, unter eigener Verantwortlichkeit, allein zu bestimmen. Fürst von Waller stein s{lägt für diesen Absaß folgende Fassung vor: „Maß und Dauer dieses Gebrauchs hat die requirirende Civilbehörde zu bestimmen.“ Der Königliche Kommissär Neumayer tritt dieser Modification entgegen, Der Offizier, das Militair erscheine hier als Techniker ; die militairishen Maßregeln wären hier die technischen, der Civilkommissär müsse den requirirten Technikern die Lösung'ihrer Aufgabe überlassen. Der Kriegs-Minister spricht die Ansicht aus, wenn der Civilkommissär dem Militairkommandanten den Auftrag ertheile, die geseßliche Ordnung herzustellen, so übertrage er thm eben hierdurch auch die Gewalt, diesen reín tehnishen Auftrag auszuführen. Er hitte daher, den Antrag des Herrn Fürsten von Wallerstein abzu werfen. Heine kommt in längerer Rede auf seine heute nicht un terstübte Modification zurück. Er habe dort bereits diesen von Fürst von Wallerstein gemachten Vorschlag proponirt. Jet würde durch dessen Annahme das ganze Geseh alterirt, er trete daher gegen diese Modification auf. von Laussaulx: Auch er müsse gegen diesen Verböserungs - Vorschlag des Herrn Fürsten auftreten. Man habe heute schon einmal von der römischen Diktatur gespro=- chen, er müsse noch einmal darauf rekurriren. Der römische Dil tator sei auf £ Jahr ernannt worden, Während dieser Zeit habe alle Gewalt aufgehört. Habe aber der Diktator den Aufruhr riedergewoxfen, so habe er gewöhnlich in wenigen Tagen freiwillig sein Amt niedergelegt. Der Soldat müsse in solhen Fällen freie Hand haben, sei es doch oft vorgekommen, daß, was die Soldaten mit Muth erkämpft hätten, durch die Feigheit der Civil - Behörden wieder verloren gegaugen sei. Er bitte, die Modification des Herrn Fürsten zu verwerfen. Fürst von Wallerstein macht die Behaup- tung geltend, die Technik, und er gestehe zu, daß die militairische eine technische Wissenschaft sei, könne sich sehr leiht irren. Er wisse ein Beispiel, daß man ein technishes Unternehmen in Bayern auf 8 Millionen geschäßt, es habe 14 gekostet, die Technik habe zuge- standen, daß sie sich geirrt habe. Man habe die römische Diktatur

wieder zum Beispiel genommen. Das sei unpassend, der römische Diktator fei nicht mit éinem abhängigen General zu vergleichen, er sei Regent gewesen. Er bedaure übrigens, daß man das Geselz unten der Erinnerung jüngster Ereignisse berathe, unter fremden Einflüssen entworfene Gesebe würden nie gute sein. Nach einer kurzen Aeußerung Des Referenten nahm die Kammer den Artikel nach der Fassung des Ausschusses an, Die Artikel 5 bis 411 inc]. werden ohne Debatte beibehalten. Sie lauten; Artikel 5. ohne Signal und Auf- forderung und, so weit ste bereits tgefunden haken, ohne deren Biederholung , is die bewaffnete Macht zu dem crforderlichen Ge- brauche der Waffen befugt, wenn die Zusammengerotteten 1) auf ie bewaffnete Macht eindringen oder dieselbe auf irgend eine eise angreifen, oder 2) Barrikaden errichten, oder 3) in döffent- oder Privatgebäude eindringen oder einzudringen suchen, oder ) Gewaltthaten an Personen verüben 2c., oder 5) fremdes Eigen- thum gewaltsam wegnehmen, beshädigen oder zerstören,“ Artikel 6, „Von den Waffen kann in allen Fällen auch gegen denjenigen der erforderliche Gebrau gemacht werden, welcher sich der Ent= wafsnung oder Verhaftung mit Gewalt widerseßt. Artikel 7. „Personen, welhe auf dem Wege zum Orte der Zusammenrottung betreten werden, können zurüdgewiesen und, wenn sie bewaffnet ind, entwassnet und zúür Haft gebraht werden,“ Artikel 8. „Auch ch erfolgter Wiederhexstellung der Ordnung hat die bewaf- Macht zu den nothwendigen Verhaftungen, so wie zur erung der Gefangenen, mitzuwirken.“ Artikel 9, „Wer ¡achdem Die dritte Aufforderung (Art. 3) oder der sofortige Waffenge- brauch erfolgt is , fortfährt, an der Zusammenrottung Theil zu nehmen, foll vorausgeseßt, daß niht in Gemäßheit anderer geseulicher Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt if mit Gefängniß von einem Monat bis zu zwei Jahren be- straft werden.“ Art, 10. „Gleichfalls mit Gefängniß von 6 Mo- naten bis zu 2 Jahren sind vorausgeseßt, daß nicht in Ge- mäßheit anderer geseßliher Bestimmungen eine höhere Strafe ver- wirkt is diejenigen zu bestrafen, welhe die geseßwidrigen Zwecke einer Zusammenrottung dadurch unterstüßen, daß sle an die Theil- nehmer derselben es sei vor oder nach dem Aufgebote der be- waffnetéèn Macht Geld, Lebensmittel oder andere Geschenke, Waffen, Munition oder andere Mittel des Widerstandes oder der Verlesung von Personen oder Eigenthum abgegeben®' oder beigeshafft habeu,/ Art. 11. „Wer dur List, Drohung oder Ge=- waltthat die Vornahme der im Art. 3 erwähnten Aufforde- rungen oder der für die Versammlung der bewaffneten Macht be- stimmten Zeichen verhindert oder zu verhindern sucht, soll vorausgeseßt, daß niht in Gemäßheit anderer geseplicher BDestim- mungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängaiß #08 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden.“ Art. 12 lautei „„Wenn die nach Art. 9, 10, 11 verurtheilten Personen ihren Wohn- si niht an demjenigen Orte haben, an welchem die Zusammenurot- tung stattgefunden hat, so kann ihnen vorbehaltlich der Be-

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388 stimmungen des Strafgeseßbuches über die Lapdespfiseisung und unbeschadet dexr geseßlichen Bestimmungen ee E rie bis : durch das Strafurtheil die Entfernung von Es E i auf einen Umkreis von 20 Stunden, in dem Pfalzkreise von 40 Myriametern, für die Dauer eines Jahres nach der Straferstehung auferlegt werden. Wer diejer Auflage _ ZzU- S! 1E D n af u Gefängnißstrafe widerhandelt, soll verhaftet und zu etnœŒ „2 x 8 » Big der Dauer des noch úbxrigen

verurtheilt werden, welche bis zU_ S A Zeitraumes der Verweisung festgeseßt werden, R wed E weite Präfident glaubt , daß der Artikel in er D E Weise nicht recht ausführbar sei. Er mache daraus ausmer am, en

bier ein Aufladf entstehe, an dem sich Perjonen von der Au, von

Scbwabing und München zugleich betheiligten. Er halte den Artikel

103 für überflüssig. Refer ent und Königlicher Kommijssär N eu- | A y er vertheidigen den Entwurf. Lebterer macht darauf aufmett- sam, daß der Artikel eine fafultative, keine imperative Fassung habe, | daher der Richter immer noch thun könne, was er fl gut halte, L | Kammer verwarf nach dem Vorschlag des zweiten Präsidenten den | Art. 12. Art. 13, 14 und 15 werden unverändert nah dem Ausschuß- | antrage beibehalten. Sie lauten: Art. 13. „Jede Waffe, welche ei- nem Theilnehmer der Zusammenrottung abgenommen worden ist, soll in dem Falle seiner Verurtheilung konfiszirt werden. Art. 14. „Zuschauer, welche in der Nähe der Zusammenrottung verweilen und dadurch die Herstellung der Ordnung erschweren, sind zu einer Ge- fángnifßstrafe von 8 Tagen bis zu 4 Wochen oder zu einer Geslt strafe von 25 Fl. bis 100 Fl. zu verurtheilen, wenn sie sich, nach dem die dritte Aufforderung (Art. 3) oder der sofortige Waffen gebrauch erfolgt ist, gleihwohl nicht entfernten.“ A 19) „QU iihtlich der mit dem Einschreiten der bewaffneten Macht verbundenen Kosten kommen die Bestimmungen des Geseßes vom 12, März 1850, die Verpflichtung zum Ersaß des bei Aufläufen diesseits des Rheins verursachten Schadens betresfend in dem Pfalzkreise die Bestim mungen des eins{lägigen Geseßes vom 10, end, IV. zur Anwen dung.“ Art. 16 lautet: „Das gegenwärtige Geseß tritt am | achtenTage seiner Verkündigung durch das Geselzblatt, beziehungsweije | durch das Amtsblatt der Pfalz, in Wirksamkeit.“ Boy é fragt, ob das Gese einen Bestandtheil des Strafgesezbuches bilde? Königl. Kommissär Neumayer bemerkt, es si cin Spezialgeseßz; ver Art. 463 des code pénal komme hier nicht in Anwendung. Boy stellt hierauf den Antrag, bei AUrt. 16 den Zusaß zu beschließen : das Gesetz bildet einen Theil des Strafgeseßbuches. Er wollte ei= ner Zweideutigkeit für die pfälzischen Richter vorbeugen. Der nigliche Kommissär Neumayer erklärt der Kammer den Inhalt | tes Art 463 des code pénal und zeigt, daß nach dem Antrage

des Herrn Boyé eine große Rechtsungleichheit im dies- und jen scitigen Bayern herbeigeführt werde z denn finde der Art. 463, wie Herr Boyé wolle, noch Anwendung, so könne in der Pfalz bis zu l Tag Gefängnißstrafe herabgegangen werden. Der Art, 16 wird unverändert beibehalten. Bei namentlicher Abstimmung wird das Ge- seß mit 85 gegen 48 Stimmen angenomnien.

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Sachsen. Dresden, 19. März. (Dr. & Die vierte Kommission der Ministerial - Konferenz, an deren Sißungen fur Sachsen außer dem Herrn Staats - Minister von

D S Beust auch der Direftor des Geheimen Staats - Archivs und Ministerialrath Her1 Dr, von Weber Theil nimmt, hat heute ihre Arbeiten fortgeseßt Dasselbe ist auch von den Sachverständigen geschehen Die leßte Abtheilung (drei Compagnieen Kaiserjäger)

durchpassirenden Kaiserlich österreichischen Truppen ist heute Mittag 12 Uhr von Leipzig angelangt.

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Hanuover. Hannover, 18. März. (H. Ztg.) Erste Jn der heutigen Sißung gelangt der Breusingsche, die welcher

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| Kammer. | provinzial - landschaftlichen Verhältnisse bezielende Urantrag, so lautet, zur Berathung: „Nachdem die Frist verstrichen i}, innerhalb welcher nach dem Schreiben der allgemeinen Stände vom 11, Juni v. J. die Regie rung ermächtigt war, die provinzial - landschaftlichen Berhältuisse ohne weitere Communication mit den allgemeinen Ständen gesel | lich zu regeln, ersuchen Stände die Königliche Regierung : | den Ständen cinen Geseh [ j

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Entwurf in Gemäßheit dée | Verfassungsgeseßes vom 5. September 1848 §. 33 Ül | finitive Regelung der Provinzial-Landschaften vorzulegen. | Stände sprechen zugleich aus, daß sie vor sc{ließlicher Erledi | gung der Angelegenheit, insofern es sich uicht um privatrechtliche | Verpflichtungen handelt, zu einer ferneren Bewilligung für dic Provinzial-Landschaften sich nicht verstehen we Der Antragsteller hält die Lage der Sache für so allgemein be fannt und darin die Rechtfertigung des Antrags so zweifellos ent halten, daß er ciner tiefer eingehenden Begründung .sih entheben zu fönnen glaubt, Den ersten Theil des Antrags, welcher auf Beschleunigung dringt, stüßt er theils auf die fehlerhafte Organi | sation der Provinzial-Landschasten, theils auf die enge Verbindung | derselben mit der bevorstehenden allgemeinen Organisation der Ge- rihts - und Verwaltungsbehörden. Was die Zukunst, namentlich die dresdener Konferenzen oder der Bundeetag, bringen, ob Ver- einsrecht, Preßfreiheit und Oeffentlichkeit fortbestehen werden, wisse | man nicht; s{chwerer aber finde die fortschreitende Reaction ein Handhabe, wenn die inneren Verhältnisse des Landes geordnet. Den Ernst und guten Willen der Königlichen Regierung nicht be | zweifelnd, sieht er in dem zweiten Theile des Antrags nur die nothwendige Konsequenz des ersteren, in der nur hypothetisd aus gesprochenen Zurückhaltung fernerer Mittel aber keine Verwei- gerung derselben; uur nicht fristen will er ein Leben, welches ibm kein lebensfräftiges i. Uebrigens wünscht er getrennte Ab- stimmung über beide Theile des Antrages. Da Keiner das Wort ergreift, nimmt es Rittmeister von Münch haufen.

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Tadelnd ge denkt er des Schrittes der Königlichen Regierung, indem sie die Verhandlung mit der allgemeinen Stände-Versammlung eróffnct, obwohl der §. 33 des Geseßes vom 5. September 1848 ausdrüd- lich bestimmt, daß nach vorgängiger Verhandlung mit den bestehen- den Provinzial-Landschaften deren Verhältnisse, ZUsammen}ezung

| und Wirkungskreis durch allgemeine Gesebgebung geregelt werden

| soll, Eine solche Mißstimmung habe dieses bei sämmtlichen Pro

vinzial-Landschaften hervorgerufen, daß es mindestezs erklärlich, | wenn sie die gemachte Vorlage mit geringerer Willfährigkcit entgegen |

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genommen. Der vom Proponenten in der Begründung seines Antrages der Königlichen Regierung nahgerühmte praktische Weg steht ihm nicht so hoh, als der verfassungsmäßige ; und wenn dieser auch anschei nend weniger rasch zum Ziele führt, jo wiegt die wohl zu berück- sihtigende Verschiedenheit und Eigenthümlichkeit der einzelnen Pro- vinzen ihm dieses reichlich auf. Selbst der entschiedenen Ansicht, daß die Uebereinstimmung zweier Kurien in Verfassungssachen den

Fortbestand der dissentirenden dritten Kurie rechtlich nicht zu ge-

sáhrden vermag, läßt erx den Werth von Protesten dahin gestellt | sein: bessere Früchte von dem Wege der Verständigung, als von

Schritten erwartend, deren Folge die Octroyirung! (Der Antrag- | steller unterbrehend, verwahrt sich gegen diese, als von ihm nit | gezogene, auch nicht beabsihtigte Konsequenz.) Rittmeister von | Münchhausen fortfahrend, fürchtet am wenigsten die in Aus-

sicht gestellte Entziehung der Geldmittel, welche zu sehr auf hessische Zustände hinweise, als daß sie Anklang finden werde, au wenn nicht die provinzial-landschaftlichen Institute der jeßt vereinigten drei Brand= kassen der Fürstenthümer Kalenberg-Göttingen-Grubenhagen, Hildes heim und Lüneburg in Frage ständen. Wy n eken, dic verfassungsmäßige Frage hier längst entschicden schend, will ledigli den früheren Be- {luß des Hauses festhalten und, um Nebensachen Unbekümmert durchgeführt wissen. Statt Mißstimmung hat er, wenigstens in seiner Provinz, nur große Zufriedenheit gefunden. Eine nicht mehr abzuwendende Regierungsmaßregel soll man nicht stets von neuem mißliebig machen wollenz zumal billige Rücksicht auf die Verschieden- heit der Provinzen in der Regierungs-Vorlage genommen nund nun das Wesen der Verfassungs-Grundsäte nicht alterirt werden foll

Wie nur um die Erfüllung einer selbstgestellten Verpflichtung auf

Seiten der allgemeinen Stände es jeßt sich handelt, so betrachtet er es auch als sich von selbst verstehend, daß dem Institute, dessen Un- tergang beschlossen, die Mittel zum Fortleben enizogen werden. Ein solher Grundsaß würde, wie Rittmeister von Münchhausen unter Hinweisnng auf den jüngsten mecklenburgishen Verfa| sungsstreit erwiedert, den Bedroheten die Pflicht der Selbsterhaltung nur um \o gebieterischer auferlegen. Aber, seut er hinzu, wenn es belannt, daß die Regierung die Angelegenheit eifrigst betreibt, wie fann da deren Uebereilung gewünscht und wie gerechtfertigt wer- den? Nur wenn aus der Mitte der Landschaften selbst oder unte: ihrer aus Ueberzeugung gewährten Mitwirkung (wozu die Hoff nung keinesweges ges{hwunden) ein den Bedürfnissen wie den Ver háltnissen entsprechendes Verfassungswerk hervorgeht, vermag solches gedeihlicen Erfolg zu sichern! Staats-Ministervon Mün ch hausen ohne das Eingehen auf eine weitere Rechtfertigung des \rüherhin oon der Regierung beobachteten Verfahrens für crforderlich zu achten, beleuhtet den Antrag nah seinen beiden Haupttheilen, . In dem ersteren lediglich ein Cxcitatorium erblickéend, hält er dasselbe für úiberflüssig (und da die Regieruug mit Erledigung der Angelegen eit auf das cifrigste beschäftigt, eine weitere Beschleunigung aber ganz un denkbar), selbst sogar im hohen Grade schädlich, insofern eine Uebe1 slürzung dadurch bezweckt werden joll, eine Ueberstürzung, die um \v weniger geretfertigt erscheint, als keinen Theil ein begründete Vorwurf trifft, vielmehr nur allein den Verhältnissen es beizumes sen, wenn wie Stände wohl \{on im vergangenen Jahre sich selbst nicht verschwiegen diese Angelegenheit, rücksichtlich deren übrigens eine Vorlage in Aussicht steht, nicht innerhalb vier Wochen zu erledigen gewesen. Zu der im zweiten Theile des Antrags, den Landschaften gegenüber, ausgesprocheneu Drohung kann er noch weniger ein genügendes Motiv auffinden; jedenfalls aber hält e1 es für unzweckmäßig, einem fkünstigen Ereignisse gegenüber voreilige Beschllisse zu fassen, deren Rechtsbeständigkeit zu gleich mit ihrer Ausführbarkeit nicht ohne Grund zu bezwei- feln. Auf Wyneken?s hieran geknüpste Frage: ob mit Sicher=- heit darauf zu rechnen, daß die in Aussicht gestellte Vorlage nod im Laufe dieser Diät erfolgen werde, spricht der Minister-Präsident seine die Frage bejaheude und den Fragesteller vollflommen beruhî gende Ueberzeugung aus, daß solche im Laufe dieser Diät erfolge1 werde. i des Antrages, haften eingreifend, als verfassungswidrig, den ersten Theil aber als recchtlich nicht begründet. Das Verwerfliche eines Prinzips he1 vorhebend, als könne schon in dem Betreten einer Bahn für Ständ und Regierung die Nothwendigkeit gefunden werden, auf derselben fortzuschreiten, auch wenn jene nicht die rechte, verbindet er damit die Hinweisung darauf, daß der vermeintlichen Reaction nie meh! in die Hände gearbeitet werde, als indem man den Boden des Rechts verläßt, während dessen Bewahrung jene am sichersten entfernt. 2 Hauptsache eingehend, erkennt er die Theorie von der Allgewalt : möge ste faktisch auch ausgeübt sein, in ihrer Allgemein

i rihtig nicht an, viclmehr nur da sie zulassend, wo in

Kanzlei-Direkftor von Botimer bezeichnet den zweiten Theil

weil gewaltsam in die Rechte der Proinzial - Lan]

des Staats, heit als ndesgtseßgebung überall keine Schranken der Staatsgewalt ge iber sich finden. Daß in hiesigen Landen aber bis zum Jahre ¡8 folche Schranken bestanden, so daß nur König und Provin=4 ¡talstände über die Verhältnisse der leßteren zu entscheiden berech

u begründea und näher nachzu

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tigt gewesen, sucht er historisch weisen, indem er, unter jedesmaligem Hinzutritt des Königs, wohl den Provinzial - Landschaften , wie den allgemcinen Ständen eine selbstständige Sphäre vindizirt. Hierauf gestüßt, erachtet er diese leßteren nicht befugt, hinsichtlich der Provinzialstände ohne deren Zustimmung einseitig Rechte sich beizulegen Deshalb Dic hierauf bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom Septemben 1845 in ihrer Guültigfeit bezweifelnd, erscheinen ihm dieselben in der Fassung mindestens zweideutig. Ueberzeugt, daß nur mit Zu stimmung der Provinzialstände deren Verhältnisse geregelt werden können, läßt er sonstige Zweckmäßigkeits Gründe dahingestellt sein

n lediglich die Rechtsfrage im Auge behaltend. Kraut, indem et aus

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usführlicher Begründung die so eben entwickelten Rechtsansichteon mit Hülfe der einheimischen und Vundesgeseßgebung zu widerlegen sucht, bestreitet zugleich die Richtigkeit der Parallele , in welche die allgemeine Ständeversammlung mit den Provinzial-Land schaften ge stellt wordenz gegen den Antrag in seinem ersten Theile sh nichi unbedingt erklärend, aber beruhigt durch die Erklärung des Mini- ster-Präsidenten, verwirft er den zweiten Theil des Antrags als u1 zweckmäßige und leere Drohung, Als hierauf der Antragsteller mit Wyne”en den Zweck des zweiten Theils dabin erläutert, das durch denselben den renitenten Provinzial-Landschaften nur Gelegenheit habe gegeben werden sollen, dessen Eventualitäten ins Auge zu faffen, spricht Kanzlei-Direktor von Bothmer srine entschiedene Ueberzeugung da hin aus, daß die Provinzial-=Landschaften, wenn sie auf verfassungs mäßigem Boden zu stehen glauben, wcder als Renitenten anzuse- hen, noh auch dur die jeßt gebrauchten Mittel sich weiden beu gen lassen, eine Ueberzeugung, welche von Schaßrath von Both mer, Saxer und Neupert, welcher Leßterer den Weg des Friedens, wie den heilsamsten, so auch als den erfolgreicsten be zeichnet, wesentlich getheilt wird. Der Antragsteller zieht sodann den zweiten Theil des Antrages zrirück, worauf der erstere mit 34

Stimmen angenommen wird.

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§essen. Kassel, 17. März. (D. P, A. 3.) Der zweite Bür germeister und städtische Polizei - Direktor Henkel stand heute vor dem permanenten unteren Bundes-Kriegsgericht. Eine mündliche Ver theidigung dur einen Anwalt war nicht gestattet, und Herr Henkel jelbst begnügte sich zur Widerlegung der Anklage nur mit wenigen Worten. Er wurde zu ciner Festungsstrafe von 1 Jahr 11 Mo- naten verurtheilt. Der. andere Angeklagte, Polizei-Kommissär Horn- stein, wurde gleichfalls wegen verschiedener Vergehen mit Gefäng nisistrafe von 9 Wochen belegt, Dem Leßteren stand der Milde rungsgrund zur Seite, daß er im Auftrag des Polizei - Direktors Henkel gehandelt. Der frühere Bezirks - Direktor Böning und der Verwaltungsbeamte von Urff haben sih nicht vertheidigt , dagegen is die Vertheidigungsshrift für den Ober-Bürgermeister Hartwig heute abgegeben. Das Urtheil gegen die Mitglieder des bleibenden landständischen Ausschusses sokl gleichfalls erfolgt sein. Jedes Mit- glied soll in eine Strafe von 10 Rthlrn. verurtheilt sein. Wie es heißt, is Bayrhoffer gleih nach Publication des Urtheils der

Haft entlassen, roährend die beiden anderen Mitglieder noch im Kastell sich. befinden, Ein früher eingereihtes Gesuch, Herrn Ober- gerichts - Anwalt Henkel gegen Caution zu entlassen, wurde ab- \{läglich beshieden ; dagegen wurde ein auf ein Krankheits-Attest sich vbeziehendes ähnliches Gesuch für Herrn Schwarzenberg einer nähe ren Erwägung unterworfen.

Mecklenburg-Schwerin. Malchin, 18. März, (N. C.) L-R. von Leers, Namens der Comité ad cap. IV, und L R. Graf von Eyben, Namens der Polizei - Comité, übergeben wei ibnen von dem Großherzoglich \{chwerinschen Herrn Landtags Kommissarius eingehändigte Allerhöchste Reskripte. Vorlesung des ten Reskripts. Se. Königl, Hoheit der Großherzog erklärt sich reit, das mecklenburg - {werinsche Truppen - Kontingent auf das undesvorschriftémäßige Maß zurückzuführen, auch möglichste Er=- varungen eintreten-zu lassen. Es solle in diesem Jahre die Re rutirung, wie sie zuleßt 1848 stattgefunden, namentlih solle die üher übliche Ausloosung wiederum eingeführt werden, Nur auf die Stellvertretung solle nicht zurückgegriffen werden, da sie ledig- Begünstigung der Wohlhabenden sei, und durch sie gerade

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besseren, in jeßiger Zeit unentbehrlichen Elemente dem Militair-

enste entzogen würden. Es fei darum die Allerhöchste Absicht, den

einjährigen Freiwilligendienst einzuführen, und werden Stände auf

efordert, den E. A. oder eine Kommission zu Verhandlungen über Gegenstand zu potestiviren,

Das zweite Allerhöchste Reskript lautet folgendermaßen :

nz, von Gottes Gnaden Großherzog von Vied

Berichte vom 15ten d. M. und dem dem

einem m Landtags=Protokolle vom

ofsenen Extrakte aus dem haben Wir ersehen, welchergestalt die Landtags ihrem Beschlusse rücksichtlich der als Bedingung der cap. I, der Proposition verlangten Reduction des s inhárirt. rutirungs-Angelegenheit an eud welches der Landtags-Versammlung mitzutheilen Durch den Inhalt diescs Reskrip

FLAE ngung, welche

Jhr empfangt gleichzeitig hiermit Unse:

erlassenes Reskript vom

Gegenstand der Vel ( Bewisligung ad cap. Il, anzufnüpfen beabsichtigen edigung gefunden, und geben Wir Uns nunmehi i dieselben seßt davon abstehen werden Bewilligung ad cap. Ul, in Verbindung zu \vauftragen euch, von dem ÎInhalte dieses Reskripts treuen Ständen Mittheilung zu machen. Schwerin, Gegeben durch Unser C zimt-Ministertum. Fr|1 01 vtex. von Brock. inister von Leveßow zu Malchin ehende Beschluß gefaßt: ipt über die Rekrutirung, wolle man Nesfripte ertheilte cnädigste Zusicherung

ruppen=-Kontingents auf das bundesver

rinführung möglichster Ersparungen mil accevytiren, und zwar um so (

( Hejtäatigung der in l enthaltenen Anerkennung der fortda itirungsgeseßes vom Jahre 1830 und der [ 1848 mit ständischer Zustimmung erlassenen ( it, nur daß für die nächste im Herbste stattsin utirung die Stellvertretung ausgeschlossen bleiben solle er Modifícation wollten Stände sich für die nächste Aus noerstanden erklären, ohne filr die Folge wegen Anwenbung der ertretung etwas zu präsudiziren. Wenn Sexenissimus durch Ein führung des einjährigen freiwilligen Dienstes die durch den Wegfall der rtretung entstehenden Härten auszugleichen proponirten, \o sei damit einverstanden, daß eine solche Einrichtung bei der nächsten Ne- vorläufig Ge offen werde, und wolle den (geren Aus Angelegenheit dvurch Verhandlung mit de1 Hierbei würde von dem

daß die einsähri

l'UTIrUna beauslragen, Did verzoglichen Regierung zu orduen. ¿schuß darauf zuwirken jein, ) auch enjte stehen. igen Punkte, provisorischen wesen der näheren Befti rhandlung mit der Großherzoglichen \ te diejes Beschluss 9 E De ‘- Kommissarius mittelst P, M

Geheime Fustizrath 1

, D, U. bemertt inter Beschluß des Landtages

vetatton Dc6 S 29 ( 3aufwand betreffend, H erjelve ubergiebt ei Dic (Gewerbeschule Zißung der Abgeordnete Kalt cktcuerschulden betreffenden G! TAT & chulden mid Us 19ren Kassen

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Hesterreih. Zara, 13, März. (Ll) Der Seraskie1

Omer Pascha ist am 6. März Naclmittags mit 6000 Mann uber Bossussie nah der insurgirten Kraina aufgebrochen.

Frankreich. Paris, ano hat dem Präsidenten der Republik sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königs von Sardinien, #0 wie das Abberufungsschreiben seines Vorgän gers, Grafen Pralormo, Übergeben,

Der neue spanische Gesandte, Donose Cortes, Marquis von Valdegamas, is hier angekommen. Seine Geschichte der Regeut- haft der Königin Christine wird nächstens erscheinen. i

Jm gestrigen Ministerrath wurde die Absendung neuer Jn- structionen an den französischen Gesandten zu Wien bes{lo}en,

18, März. Graf Stefano Gallina

389

Im Staats - Rathe war verflossenen Sonnabend das Geseh über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik an der Tagesordnung. Eben sollte die Debatte eröffnet werden, als der Staatsrath Vivien ein Schreiben des Justiz-Ministers erhielt, wel- ches deren Vertagung forderte. Man schickte ein Mitglied des Staats-Rathes zu Royer, welcher erklärte, er könne keine Antwort ertheilen, sondern müsse erst mit dem Präsidenten konferiren. Der Staats - Rath wollte dennoch die Debatte beginnen, und nur den angestrengtesten Bemühungen des Vice - Präsidenten Boulay (de la Meurthe) gelang es, die Vertagung durhzuseßen,

Die wegen der am 24. Februar zu Marseille stattgefundenen Unruhen verhafteten Jndividuen sind vom Gerichte wieder fret- gelassen worden, Die Gendarmen, welche in der Gerichts-Sißung als Ursache der Verhaftung den Ruf: „Es lebe die Republik !“ angaben, den sie als anarchisch bezeichneten, erhielten wegen dieser Auffassung vom Präsidenten einen Verweis. Sie entschuldigten sich unter Berufung auf die Instructionen, welche sle von ihren Vor- geseßten erhalten hätten. er Gemeinderath von Toulon ist aufgelö} worden.

Die Kommission hat den Antrag Latrade's, es solle keinem Reprásentanten der Orden der Ehrenlegion verliehen werden kön nen, verworfen

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Herr von Falloux soll durch den Telegraphen nah Paris be-

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fen worden ein. 5 Versammlung von Nationalgarde- gestern stattgefunden des Wahlmandats. Ein

ffizieren und Mitglie (Hegenstand war der eschluß wurde noch

bonapartistishe Moniteur du \oir bemerkt: „Die Leute erkennen heut zu Tage, day die republifant\che die Einführung des Materialismus in die Gesell|haft ist

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} essin herrscht Jnterventionslärm Am 10ten D. U nom Das Dampfschi} „Ticino““, das seine gewöhnliche Fahrt von Lugano nach Capolago machen sollte, ganz unerwartet eine andere Richtung und fuhr nach der lombardischen Ortschaft Porlezza, die es sonst nur an Werktagen zu besuchen pflegt. Gleichzeitig vernahmen dic | ósterreichische Dampfboot auf dem Langen See zurückberufen worden. Man giaubkte nun,

î | befürhteten Jnvasion sei endlich gekom ttel getroffen Thoren wäre. Indessen glaubt ingehört,

Bewohner von Lugano es jet auch das

der Augenblick der lang|i

( men, und in Lugano wurden |chnell Bertheidigungsn

man, das Da1 if} sei von der. Gesellshaft, der es {rucgezogen worden, welt Ttejelbe Dic Berpflid :

tungen, welche sie gegenüber dem Kanton Tessin wegen Erbauung

einfa) einer Eisenbahn übernommen hat, nicht zu ersüllen vermag, und nun befürchtet möchte das Schif} vom Kanton mit Sequester belegt werden Die hiesige Regierung hat die Gemeinderathsverhandlungen Jmmer kassirt, weil Leute unter dem geseßlichen Ulter an Dem Regierungsstatthalter von ertheilt, die Stelle im Ge- Gemeinderath der Dank ¿gesprochen worden, auf

von St denselben Theil genommen haben. Courtelary wird überdies der Auftrag meindeprotokoll, wonach dem eingestellten Gemeinde für seine HandlungS8weih|« cem Wege zu tilgen. B ern, 17 im Kanton Tes Gazzetta Ticine/l Nuúckzug Berordnung ( g Ian 1 das Zeughaus zu Bellenz abzugeben

im Manto

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angeordnet Borgänge nichts genaues und seten trieben. Fm Uebrigen Jnvasion zu sehr ofßmacht verstoßen würDe Unter dem Vorsiße Des l ch hier zur Durchsicht vollgesezes am 2ästen d. eine Kommission, bestehend aus den Nationalräthen Bischoff von l Oberst Anderegg von

Bundesrathe

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, Landammann Fenny von Glarus (Gallen und Ständerath Jeanrenaud Besson aus Neuenburg Aus Gesundheitsri

allerdings sehr anstrengende Ausgabe

zu haltende eidgenössische Musikfest zu dirigiren, nich!

Er versprach jedoch auf jede andere Weise mit

zu gutem Gelingen desselben das Seinige beizutragen cktadtrath von Zürich soll beschlossen haben, den Abgeord den Abgeordneten Des

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icksichten hat Herr Schnyder von Warten|e( das im nächsten

Waldstätte zum Maifeste golden silberne Denkmünzen zu verehren (Bund.) Aus ch Nordamerika (Highland) auswandern

ronen nad

1/, WiOY der Gemeinde Reitnau in Nenschweizerland eine neue Heimat

ckchneisigen machen sich 98 Personen

isefertig und wollen in den Staat Ohio ziehen zu Verwandten und Bekannten Kleine Rath hat auf den Vorschlag der rmen-Kommission an den Kosten zur Uebersiedelung dieser gänzlich Unterstühung vou 20 Fr. auf den Kopf bewilligt.

Diese Staatsunterstühung nebst ebenfalls 20 Fr., welche die Ge- meinden außer den Reisekosten und dem Schiffsaccord bestreiten nússen, werden jedoch erst auf amerifanishem Boden ausbezahlt Junere und die ersten Ansiedelungskosten

Z Ö. G armen Leute etnc

wodurch für die Reise ins gesorgt wird.

Ftalien/ Turin, 14. März, (Lloyd) Am 10ten è wurde unter die Deputirten der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit England, den der Minister am 7ten dem Hause vorlegte, ver theilt. In dem ihm vorangehenden Berichte heißt es, daß die Be vollmächtigten beider Mächte, Marquis d'Azeglio und Lord Palmer ston, am 3. Januar eine Additional - Convention zu dem Traktate vom 6. September 1841 gegenzeichneten, welche am 29. Januar yon beiden Souverainen ratifizirt wurde. Dieser Traktat hatte eine vollkommene gegenseitige Gleichberechtigung der Flaggen beider Länder für den indirekten Handel und vorzüglich zum Zwecke, der piemontesischen Flagge alle die mit der Navigations - Akte vom 29, Juni 1849 erlangten Vortheile auf die Dauer von zwölf Jah-

L L a E Lieven ay Angtatd Mi ° / elgien von Piemont aus zu- gestanden.

__ Die Abgeordneten - Kammer bes{äftigt sich noch mit der Dis- kussion des Budgets des Unterrichts - Ministeriums. Sie hat di weiteren Artikel 16, 17 und 19 dieses Budgets angenommen.

Heute verkündete Kanonendonner aus der turiner Citadelle die Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Königs,

Von Casale mußten zwei Compagnieen Jufanterie nach Valenza geshickt werden, um eine bewaffnete Demonstration der Einwohner von Bozzole und Umgegend gegen den Bau einer Eisenbahnbrüde zu unterdrücken.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New-York, 21, Febr. (Köl u. Z.) Morgen wird hier Washington’'s Geburtstag mit außerordentlichem Glanze gefeiert werden. Bei Sonnen-Aufgang, Mit- tags und bei Sonnen-Untergang werden die Kanonen auf der Batterie donnern, wo au die große National-Flagge aufgehißt wird. Bor- mittags wird General Sandford's Militair - Division durch die Stadt paradiren. Um 2 Uhr werden sich die Unionsmänner aller Parteien in Nibloc-Saal versammeln, wo der vom Union-Safety- Committee feierli eingeladene Senator Foote eine dem Tage ent- sprehende und der Feier würdige Rede halten wird, Vorher wird Washington?s Abschieds - Adresse verlesen werden. Ein splendides Mittagsmahl wird folgen, an dem die ersten Notabilitäten des Landes und der Stadt Theil nehmen werden. An sonstigen Auf- zügen und Feierlichkeiten, wie fie hier bei solchen Gelegenheiten úüblich sind, wird es auch nicht fehlen.

A » L Meß - Bericht.

Frankfurt a. d. O., 19. März. Die mit dem Ablauf der vorigen Woche für den Großhandel größtentheils beendigte und si{ch nur im Kleinhandel noch fortbewegende hiesige Reminiscere=- Messe ist, so weit es sich jeßt {hon übersehen läßt, zur Zufrieden- heit ausgefallen, Es hatten sich viele Einkäufer aus allen Gegen den Deutschlands und des Auslandes eingefunden; nur aus dem Königreich Polen waren diesmal weniger Käufer als je hier, welches in der Ausdehnung des russischen Zolltarifs auf das Königreich Yolen seinen Grund hat und hier sehr hart empfunden wird,

In vereinsländischen bedruckten baumwollenen und wollenen Raaren war die Messe gut, weniger in seidenen und halbseidenen aaren. Die Leinenlager waren im Allgemeinen stark vertreten, und wurden große Umsäße darin gemacht; auch diesmal zeichneten sih die Fabrikate von Erdmannsdorf und Freiburg aus, womit fast geräumt wurde. In Tuchen wurde viel umge- seßt, jedoch waren die Vorräthe größer als der Bedarf, was den Preis etwas drüúckte und den Handel \{chwie- riger machte, Böhmisches Glas hatte guten Absab. In furzen, Cisen-, Stahl=, Messing-, Holz-, Lederwaaren und Porzellan war das Geschäft nur mittelmäßig. Die hiesigen Steingut-Fabriken, deren Fabrikate sich in Farbe, Façon und Dauerhastigkeit immer mehr vervollkommnen, haben viel Umsaß gehabt, und nah Rußland und Polen, wo der Zoll auf Steingut sehr ermäßigt worden ist, bedeutende Posten verkauft. Gegerbtes Leder war viel hier, das jetoch zu etwas gedrückteren Preisen, als die, welche unmittelbar auf die Kunde von der Armee - Mobilmachung eingetreten waren, abgeset wurden. Fn rohen Produkten, als Häuten und Fellen, waren die Vorräthe sehr bedeutend; Häute wurden zu den leßten Martini - Meßpreisen, Felle aber höher bezahlt und Alles verkauft, so daß man die Messe hierin recht gut nennen kann. Von Shweine- borsten werden sogar noch Zufuhren erwartet; sie sind zu guten Preisen {hon verkauft und ist noch danach vielseitige Nachfrage. Auch in Bettfedern und Wachs war viel Umsatz.

Obgleich das Wollgeschäft gewöhnlich erst in dieser Woche be-

1d davon die Zufuhren nicht eher als in den lebten Tagen und sind zuleßt in

gänzlich

u! so war doch bereits viel Nachfrage danach bedeutende Posten zu etwas besseren Preisen, als reólau, {on verkauft. Bedeutender wáre die Messe ausgefallen, wenn nicht die Ein- us Polen fast gänzlich gemangelt hätten, weshalb auch ein Transito-Geschäft nur im kleinsten Umfange bestand. Königliche Schauspiele. Sonnabend, 22, März. Im Schauspielhause. 5 Borstellung: große Kurfürst, vaterländif Abth., von Köster. Der einleitende S st| zur Handlung gehörige Musik, if ter Taubert. (Leßte Vorstellung des Herrn Rott. Sonntag Borstellung : und 4 Akten, von Flotow. Pret)e N, Cer 10 Sgr. Amyvhitheate1 Schauspielhause JTnfant von Spanien 111

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fionmigsstädtisches angekündigt uta di Port

Der Betrag für die bereits

agetausten gabe derselben im Billet-Verkauss-Büreau Sounabend, Mittags 2 Uhr, in Empfang Wegen eingetretener Hindernis Vorstellungen bis auf Weiteres au Sonnabend, 22. März. 5 oder: Der Bauer als Millionair. n Zauber-Mährchen in 3 Akten, von F. Raimund Sonntag, 23. März. Auf vieles Begehren darstellung des Herrn Klischnig+ La Peyrouje,

Lm

Klischnig: den Affen Chimpanze.) L holt: Ein bengalischer Tiger, Posse

maun

Meteorologische Beobachtungen.

1851. 20, März

Nachmittags 2 Ubr. 10 Ubr.

Abends Nach einmaliger Beobachtuuxg-

Morgens

6 Ubr. R 334 01 ‘Par. 333, 69‘‘‘Var. 332,5 ¿‘‘‘Par.Quellwärcwe (4 R. 4+ 3,0‘ B. 4+ 96’ B -+ 4,1 R. [Flusswärme 6 + 2,4? R t 50° K de 3,0 9 R. Bodenwörme

88 ) 79 ) 80 pC sdünstung

I pCt. 4 pt. pi Au

Re »d: 1 regung Nftedersechl 0 6“BRb ren. trübe. Pderse I ¿416 ‘RÈ

W S VW WSsSW WSVW Wärmewechsel -+ 9,9" » . M , O „0 s WSW. S + f r 2 x9 c ‘4 333,41 ‘‘‘Par. +5,56) R, + 3,5° R... 82 pCt. W

Luftdruck

Luftwärme .„.-.--

H

Thaupunkt .. Dunstsättigung Wetter

Wind + o Wolkenzug - - -

Tagesmittel