1851 / 83 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Motivirung Uberhoben, wenn sie dessen Annahme im Allgemeinen gleichfalls empfiehlt, und geht daher sofort zu der Begutachtung der einzelnen Punkte über. §. 1 wird von der Deputation zu unver= anderter Annahme empfohlen und ohne Debatte angenommen. Bei F. 2 ist die Deputation insoweit mit dem Beschlusse der zweiten Kammer einverstanden, daß das Diensteinkommen, nah welchem die Pension zu berehnen ist, nah dem Durchschnittsgehalle der lebten fünf Dienstjahre ermittelt werden soll, kann jedoch dem Beschlusse derselben nit beitreten in Betreff der Höhe der Pension selbst, welhe nah der zweiten Kammer nur bis 65 Prozent des Diensteinkommens ansteigen soll, sondern empfiehlt der Kammer, wie beim Pensionsgeseße für Civilstaatsdiener*), die modisizirtè Re= gierungs-Vorlage mit der Skala von 80 Prozent anzunehmen, am

Schlusse des §. 2 aber noch folgenden Saß anzufügen: „Tritt die |

Pensionirung plóblich in Folge eines unvershuldeten Unfalls oder einer Verwundung im Kriege ein, so wird der Ruhegehalt nach dem Diensteinkommen berechnet, das der Offizier 2c. zur Zeit jetner Entlassung bezogen hat.“ Bei §. 4 hat die zweite Kammer in gleichem Maße wie beim Civil-Penstonsgesep am Schlusse beizufügen beschlojjen: „Gehaltstheil, welhe ein ermitteltes jährliches Diensteinkommen von 3000 Rthlr. übersteigen, werden bei der Pensionsberechnung nicht in Anschlag gebracht,“ Die Verwerfung dieses ZU}abers A TELE, DIE nothwendige Folge des gleichen Beschlusses bei §. 2 des Civil=ÞJ en- sionsgeseßes sein und dies um so mehr, da nah Versicherung des Königlichen Kommissars im Militair-Etat mil! Ausnahme des nah den Grundsägen des Civil - StaatsdienergejeBes zu beurtheilenden Kriegs =- Ministers kein Gehalt über 3000 Rthlr., vorklommt. Vie Bestimmung des §. 10 enthält nah Ansicht der Deputation eine Imparität zum Nachtheil des Militairs den Civil - Staatsdienern gegenüber, indem bei leßteren nah §. 43 des Civil - Staatsdiener gesebes die Pension der Relikten nah dem wirklichen, bei dem Mi- litair aber nah dem in Gemáßheit §§. 2 und § reduzirten Dienst- Einkommen berechnet werden soll. Die Deputation glaubt, daß eiue Beseitigung dieser Ungleichheit zu wünschen sei und s{lägt da- her zu diesem Zwecke eine andere Fassung dieses Paragraphen vor. Die übrigen Paragraphen des Geseßentwurfs werden von der Deputation mit wenigen redactionellen Abänderungen zur Annahme empfohlen. Jn Gemäßheit ihres Vorschlages zu §. § dcs Civil pensionsgeseßes hat die Deputation auch hier solgenden Zusaß zu g. 0 beantragt: „Alle diejenigen, welche nach Erscheinen dieses Geseßes in den Militairdienst eintreten, so wie die schon jegt Ein getretenen, und zwar leßtere rüdcsichtlich des höheren Gehaltes, welher ihnen von jeßt an zu Theil wird, haben sich allen gesob- lien Abänderungen der jeßt in Bezug auf Pension und Wartegeld bestehenden geseblihen Bestimmungen auch ohne besonderen Borbe- halt seitens der anstellenden Behörde zu unterwerfen. ‘“’ Die allge meine Debatte wurde durch General=-Lieutenan von Nostiz = Wall- wiß erófaet, der nachzuweisen suchte, daß die Pensionslast in den legten vierzig Jahren nicht eben gestiegen sei, indem sie bereits im Jahre 1840 352,268 Rthlr. betragen habe, worauf Herr Secretair Starke bemerkt, daß 1810 Sachsen ungleih größer gewesen sei als jeßt, mithin damals zu diesen Pensionen eine weit größere Anzahl Steuerpflichtiger beigetragen hätten, als gegen wärtig. Die Herren von Heyniß, von Erdmannsdorf unkd Graf Solms=Wildenfels erklären sich gegen das Geseß, haupt sählich weil sie es nicht für geeignet halten, in einer Zeit, wo das Land der Armee \o Vieles zu verdanken habe, die für Offiziere und Unteroffiziere geseblich bestehenden Pensionen zu {chmälern. Staats- Minister Rabenho rsst: Die Pensionslast sei allerdings in den leßteren Jahren sehr hoh gestiegen; dies habe die Staats=Regie rung gefühlt, und die Folge hiervon sei das vorliegende Geseb. Dasselbe \chneide bei den Betheiligten állerdings schr tief ein und die Folgen desselben seien zur Zeit noch nicht voliständig zu übersehen. Die Regierung müsse jedoch aus den bereits erwähnten Gründen sich für dessen Annahme verwenden, erkläre aber dabei zugleich, daß sie so weit, als die zweite Kammer beschlossen, idt gehen könne. Zur Berathung der einzelnen Paragraphen übergegan- gen, werden die Anträge der Deputation größtentheils ohne erhebliche Debatte, und nachdem zwei Amendements des Herrn von Erdmanns dorf abgelehnt worden waren, sämmtlih von der Kammer gench migt und bei der Schlußabstimmung das ganze Gesebß in ver be \{lo}senen Weise mittelst Namensaufrufs gegen 6 Stimmen (Graf Solms, von Heyniß, von Lüttichau, von Schönburg=-Purschenstein, von Posern, von Erdmannsdorf) von der Kammer angenommen. Hierauf referirte Se. Königl, Hoheit Prinz Johann noch Na- mens Der ersten Deputation über den Gesetzentwurf: eine Erläutk( rung zu §, 8 des Geseßes vom 30. November 1843, die Theil barkeit des Grundeigenthums betreffend. Der vorliegende Geseb- entwurf bestimmt einfah, daß diejenigen Vorkaufsrechte an Trcnn- stücken, welche bei Dismembrationen von Grundstücken vor dem Er- cheinen des Geseßes vom 30, November 1843 entstanden seien, durch die Gesebgebung des Jahres 1843 für aufgehoben nicht zu erahten seien, und ist von der zweiten Kammer ohne Abänderung genehmigt worden. Die diesseitige Deputation hat dem Deputa- tionsbericht der zweiten Kammer zu den ihrigen gemacht und den | Beitritt zu dem jenseitigen Beschlusse angerathen. Die Kammer

erklärt sich hiermit ohne Debatte gegen 1 Stimme einverstanden. Sannover. Hannover, 19, März. (H. Ztg.) Erste Kammer. (Schluß.) Jun fortgeseßter zweiter Berathung des Ge- sebentwourss, das Disziplinar-Verfahren gegen Richter betreffend, führt der §. 5 eine längere und lebhafte Debatte herbei, Derselbe hat unter die zu erkennenden Disziplinarstrafen sub Nr. 6 auch die „Dienst-Entlassung“ aufgenommen, während die Justiz - Kom- mission darauf anträgt, unter Streichung der Nr. 6 ausdrücklich zu seßen: „die Dienstentlassung findet als Disziplinarstrafe nicht statt.“ Bezin, als Berichterstatter, bezeihnet das jetzt beabsich tigte Verlassen des Grundsabes, daß richterliche Beamten nicht auf dem Disziplinarwege, sondern nur dur richterliches Erkenntniß im Wege des Kriminal-Verfahrens des Dienstes zu entlassen, als gefährlich für die Unabhängigkeit des rihterlichen Amts: cine Ge= fahr, welche durch das vorgeschlagene regelmäßige Verfahren um deswillen nicht beseitigt erscheint, weil an den erforderlihen An haltspunkten, insbesondere an genügenden positiven Bestimmungen darüber es mangelt, Unter welchen Vorausseßungen die

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wenn der materiellen Entscheidung es an der siheren Grund- lage fehlt, fürchtet auch nit, daß richterliche Beamte plöplich so tief in der Sittlichkèit sinken werden, um nicht in den einschla- genden Bestimmungen des Kriminal = Gesebbuhs, zweckmäßig und zu rechter Zeit angewendet, wirksame und völlig zureihende Mittel zu finden. Damit übereinstimmend, hält Kanzlei-Direktor v on Both- mer ebenfalls die beabsichtigte Ausdehnung der ¿SigziNrsiralm nicht für nothwendig, dann aber, zumal in Ermangelung ma- terieller Garantieen, dieselbe für nicht motivirt, nicht inotivirte Ge- seh=Bestimmungen aber eben deshalb für schädlich, wie sehr er im Neébrigen auch anerkennt, day an formellen Sicherungsmitteln kein Mangel. Bacmeister. dagegen sieht durch ein strenges Diszi-

plinarwesen

Dienstentlassung zu erkennen sei, \o daß Alles nur dem un- beschränkten Ermessen anheimfällt. Auh ein Bedürfniß zu der jeyigen Aenderung uicht anerkennend, sieht er die richterlichen Beam- ten nur ungünstiger noch gestellt, als selbs die dur andere ver- fassungsmáßige Garantieen geshüßten Verwaltungsbeamten, und empfiehlt deshalb ven Kommissions-Antrag dringend der Annahme des Hauses. Auch Kirchoff, welcher auf den im Inlande wie im Auslande bewährten und in seiner Reinheit ungeshmälert zu bewahrenden Ruf der hannoverschen Justizpflege hinweist, um dar= zuthun, daß derselbe nicht durch eine Disziplinar = Vorschrift der vorliegenden Art bedingt sei, hofft wenig Nußen von Formen,

*) Jn Bezug auf dieses is bekanntlich gestern die zweite Kammer der exstèn beigetreten, indem sie ihren ersten Beschluß fallen ließ und nun eben- falls die Skala mit 80 Prozent genehmigt hat,

die Erhaltung des reinen Charakters auf Seiten der Träger des richterlichen Amts bedingt, und deshalb die Besugniß der Dienstentlassung im Disziplinarwege sür unentbehrlich an, Wle gemachten Einwendungen widerlegend, vindiztrt er auch der vom Disziplinar-Richter abgegebenen Entscheidung die Cigenschast eines „richterlichen Erkenntnisses“, raumt nicht ein, daß an allen materiellen Anhaltspunkten es fehlt, findet solche vielmehr theils im Kriminal geseßbuche, theils im künftigen Staatsdienergeseße wenigstens ange deutet, hebt aber die Unmöglichkeit hervor, im Wege der Geseß gebung ausreichende detaillirte Normen festzustellen, und sieht des=- halb nach anderen Schußmitieln s\{ch um, welche ihm sowohl die Form des dem Strafprozesse konformen Verfahrens, als auch die Composition des Gerichts gewährt, Sodann die Unabhängig- feit der Gerichte vorzugsweise darin findend, daß in ihre Sphäre keine andere Gewalt eingreifen darf, erkennt er die gün- stigere Stellung der Verwaltungs-Beamten niht an, wenn die dem gegenwärtigen Geseze zum Grunde liegende Unmittelbarkeit und die unbeschränkt gestattete Berufung beachtet wird. Von der un vermeidlichen Unbestimmtheit der Disziplinar-Strafgrundsäßze fürch=- tet er auch keinen Mißbrauch, am wenigsten indem dieser fein anderer Einfluß zusteht, Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mit Hülfe der Staats anwaltschaft nothwendig ausübt, während das Gericht selbststän dig und allein erkennt, : 2

eitens der Regterung,

s als den sie durch den t

/ je ckchließtich auf die den Anwalt- Kammern ebenfalls beigelegte Befugniß, auf Dienstentlassung zu crkennen, Bezug nehmend, glaubt er in dem Kommissions-Antrage nur cin Mißtrauen gegen die erkennenden Richter erblicken zu können. In wesentlicher Uebereinstimmung hiermit halten Staatsminister von Münchhausen, von Hammerstein und Bening die in Frage stehende Bestimmung des Entwurfs für dessen nothwendigen Schluß stein, welcher, selten zwar oder nie angewendet, dennoch nicht fchlen darf, ohne das Interesse des Dienstes und selbs der Unterthanen zu gefährden. Je größere Garantieen für die Unabhängigkeit der Gerichte geboten, desto nothwendiger die auch bisher im Diszipli= narwege gegebene und verwirklichte Möglichkeit der Entfernung aus dem richterlichen Amte bei mangelnder Qulification, wobei die im Gesetz enthaltene Skala der Strafarten, bei deren Zumcssung dem richterlichen Ermessen cinen weiteren Anhaltspunkt zu geben be- stimmt ist. Vezin gesteht indeß dieser Skala eine Bedeutung in dem ihr beigelegten Sinne um so weniger zu, als weder die Vor ausfeßzungen ihrer Anwendbarkeit überhaupt geseßlich auch nur angedeutet 'noch bestimmt ist, daß und in welchen Abstufungen danach zu erkennen. Indem Kraut außerdem darauf hinweist, daß gerade in der Justiz - Kommission das Bedürfniß anerkannt, rücsichtlich der Entlassung richterliher Personen, im Vergleich zu der von den Anwaltkammern auszusprechenden Dienstentlassung, erhbhete Garantieen zu schaffen , ohne deren Vorhandensein aber wesentliche Gefahr für die Unabhängigkeit der Gerichte besorgt wor= den, heben s{ließlich Beide als entscheidend hervor, daß die grö ßere Garantie, welche man im richterlichen Erkenntnisse zu finden gewohnt, nicht allein darin, daß richterliche Personen das Erkennt niß fällen, sondern vornehmlich in dem Umstande zu schen, daß k Gericht auf den Grund materieller geseßlicher Bestimmungen un theilt + eine Vorausseßung, welche im Disztplinarverfahren nichk stattfindet, Nachdem endlih Wyneken mit Breusing Gewicht darauf gelegt, daß der Richterstand überhaupt seiner Sell ständigkeit und Unabhängigkeit sich jederzeit bewußt sci und um den Anforderungen seines Berufs nach allen Seiten gewachsen zu fein, wird die Debatte geschlossen und bei der Abstimmun, obige Kommissions-Antrag angenommen, worauf der §. 5 mit cinem f beshränkenden Zusaße sowohl der Kommission, al

ferneren zweiter Kammer die Zustimmung des Hauses sindet. Erste Kammer. Die gc

Oen er 20, Ma C S0) stern abgebrochene zweite Berathung des vorstehenden Gesezentwurfs, das Disziplinarverfahren gegen Richter betreffend, wird in heuti- ger Sipung bei §. 6 fortgeseßt. Zu diesem Paragraphen, welcher hinsichtlich des Verfahrens die näheren Vorschriften ertheilt, bean=- tragt Kanzlei Direftor von ‘Bothmer einen Zusaß, wonach der Staatsanwalt, mit Ausnahme des Falles Nr. 5 (der einfachen Ordnungsstrafe) zur Erhebung der Anklage der Genehmigung des Justiz - Ministers «bedarf. Dieser Antrag, von Bacmeister und von der Deken bekämvyft, von Vezin, Kirchhoff und Brensing aber un- terstüßt, wird angenommen, und findet darauf der Paragraph mi den dazu gestellten Kommissions = Anträgen den Beifall der Kam- mer. Die §8. 7, 8 und 9 werden ohne Diskussion angenommen. Eine längere Debatte führt indeß der §. 10 herbei. Der Entwurf schreibt vor: „Die Strafgewalt der Gerichtsbehörden bei Polizeiübertre tungen, leichten und {weren Straffällen und die Strafgewalt der Diszi- plinargerichte besteht völlig nnabhängig von einander z die cine w.rd dur) die andere weder ausgeschlossen nohch beschränkt. Wird gegen einen Richter das gewbhnliche Strafverfahren eröffnet, so steht es dem Staats-Anwalte frei, bei dem zuständigen Disziplinargerichte erster Jnustanz die Erkennung der Suspension zu Sicherstellung des Dienstes zu beantragen. Hinsichtlich der von diesem abzugebenden Verfügung und der Berufung dawider gilt die Bestimmung des g. 9, Die Kommission in ihrem elften Antrage s{lägt Dagegen vor, den vorstehenden Paragraphen so zu fassen: „FUr bie Gúlle der Uebertretung von Strafgeseßen wird Das Strafverfahren durch das Disziplinarverfahren weder ausgeschlossen noch beshränkt. Dagegen wird das Diszivlinarverfahrcn durch die Cinleitung des Kriminalverfah- rens einstweilen ausgeschlossen beziehungsweise gehemmt und fann nach Erledigung des Kriminalverfahrens auch nur dann wieder aufgenommen beziehungsweise fortgeseßt werden, wenn entweder ein Kriminalverfahren ermittelt ist, daß in der zur Untersuchung gezogenen Hank lung cin Kri- minalvergehen nicht vorliegt, der Kriminalrichter sich also jeglicher Ent \heidung wegen mangelnder Kompetenz enthalten, vder wenn die in der zur Untersuchung gezogenen Handlung liegende Beeinträch= tigung der Pflichten und der Würde des Amtes nah Maßgabe der Bestimmungen dcs Kriminalgeseßbuchs nicht zu berücksichtigen war. Das Polizeiverfahren ist von dem Disziplinarverfahren völlig unabhängig. Das eine wird dur das andere weder ausges{lo}sen noch beschränkt. Zufolge Vezin?s Relation hat die Kommission, von dem Grundsaße des „non bis in idem“ geleitet und in Betracht zugleich der Bestimmungen des Krimínalgeseßbuhs, welches auch die disziplinare Seite berücksichtigt, durch ihren jeßigen Vorschlag bezweckt, daß niht wegen derselben Handlung und nach derselben Richtung hin der rihterlihe Beamte \{uldig befunden, zweimal

gestraft und im Falle der Freisprechung zweimal zur Verantwortung

gezogen werde. Ein Hauptbedenken gegen den Kommissions - An= trag entnimmt Bacmeister aus dem künftigen Strafverfahren, inso- fern nach beseitigter Beweis -Theorie in dem Wahrspruche und Erkenntnisse cin genügend erkennbares Merkmal der thatsächliche n Schuld nicht zu finden, weil über die Thatfrage nicht, wie im bis= herigen Verfahren, besonders entschieden wird. Indem er im vor= aus mit einer etwa ‘dahin gerichteten Fassung: „Wenn wegen desselben Vergehens eine Kriminal - Unterschung eingeleitet wird, so soll die Disziplinar - Untersuchung ausgeseßt, nah Beendigung der ersteren aber fortgeseßt werden, 1) wenn erwiesen, daß der An= géshuldigte die That nicht begangen, oder wenn 2) ersichtlich, daß der Kriminalrichter die disziplinare Seite des Vergehens im Erkenntnisse des Vergehens bereits berücksihtigt hat“, ih ein= verstanden erklärt, wird jedoch von Vezin derselbe Einwand, wel= cher dem Kommissions-Vorschlage gemacht, auch dieser Fassung op= ponirt, Nachdem die Nothwendigkeit einer den Zweck der verschie= dencn Anträge vollständiger sichernden Fassung auch von Kirchhoff, Staatsminister von Hammerstein, Kanzlei-Direktor von Bothmer und Wyneken anerkannt, zu diesem Zwecke aber auf die bevorstehende dritte Berathung und eine etwaige Konferenz hingewiescn, wird in zwishen bei der Abstimmung der dcn Kommissions-Antrag genaue! bestimmende Beschluß zweiter Kammer (27 gegen 24 Stimmen) unt mit demselben der §. 10 in danach veränderter Form angenommen. Hierauf findet auch der Geseß-Entwurf im Ganzen mit den jetzt beschlosse- nen Modificationen zum zweitenmale die Zustimmung der Kammer. Die Kammer grht alsdann zur fortgeseßten zweiten Berathung eines Entwurfs zum Staatsdienergeseße und zwar zu den bis nach Zerathung des Gesetz - Entwurfs über das Disziplinarverfahren Richter einstweilen ausgeseßten §§. 55 bis 60 inkl, über.

ine Diskussion führt indeß nur der zum §. 58 von der Kommis- sion gestellie Antrag, welcher dem Angeschuldigten auf Verlangen nach gesc{lossener Untersuchung, Einsicht der „Untersuchungsakten“ gestattet, hierbei. Zweite Kammer hat den Ausdruck „Untersuchuns- akten‘’ durch das voraugeseßte Wort „eigentliche“ näher zu bezeich nen resp. zu begränzen gesucht, und Bening eignet sich diesen Be {luß als Antrag an, verkennt dabei aber die wenig glückliche Fassung nicht, Nachdem Kanzlei-Direktor von Bothmer die vollständige Einsicht aller derjenigen Aktien, welche dem erkennenden Richter zum Entscheidung vorliegen, im Jntcresse des Angeschuldig

ten für unerläßlih, den Kommissions-Antrag aber in dieser Bezie hung mit Kirchhoff für ausreichend gehalten, übrigens au einen Zusatz dahin proponirt, daß aus Erfordern der Angeschul digte mit seiner „schriftlichen Vertheidigung“ zu hören, wird, un ter Ablehnung des ersleren Antrages, der leßtere angenommen Ein von zweiter Kammer besclossener Zusaß - Paragraph 583, wonach Beschwerden gegen Vorgeseßte an höhere Dienstbe- hórde gehen sollen, wird von Bening aufgenommen und findet dann die Zustimmung der Kammer. Sodann wird 8, 60, nah welchem duUrch das Kriminal s Verfahren das Disziplinar - Verfahren nicht ausges{lossen wird, mit Rüfsicht auf die damit in Zusammenhang stehenden vbigen Beschlüsse, in gleihem Maße, wie der dazu gestellte Kommissions- Antrag für jeßt einstimmig abgelehnt. Schließlich gilangt der ganze Geseß Ent wurf zur Abstimmung, und erfreut sich derselbe, unter Widerspruch je von der Decken, der Annahme der-Kamme1

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doch des Kammerraths

Dann oe 20 Mar O D) Kammer. Dei zu Anfang der heutigen Sitzung von Freudentheil eingebrachte Urantrag wegen Aufhebung der Jagddienjte lautet dahm: /, F! Erwägung, daß die Jagddienste ein Zubehör des Jagdrechts sind

it der Aufhebung des Jagdsrehtes ohne weiteres

eitia igung ferner, daß dennoch von den srüheren dberechtigten Jagddienste gefordert werden, also Zweifel Uber Auslegung des die Aufhebung des Jagdrechts betreffenden Ge Ständ( : Vora beireffend, dahin zu detla= daß durch die Aufhebung der Jagd auch die Jagddienste er

und ersuchen Stände die Königliche Regierung, ohne wel

Communication mit den & Declaration bal digst zu erlassen.“

Hiernächst steht zur Berathung den

M. von Adickes cingchrachte ÜUrauti

„Nachdem die Frist verstrichen ist,

ven der allgemeinen Stände v1

mächtigt war, die provinziallandschaftlihen Ber

Communication mit den allgemeinen Ständen

ersuchen Stände die Königliche Regierung :

Ständen eincn Geselz -Entwurf in Gemäßh Verfassungsgeseßes vom 5. September 1848 §. Regelu g Der Prov

inzial- Land id aften vorzulegen, : , (* e E (d . (Gy ois prechen zugleich aus, daß sie vor scUeßuche1 Frledi-

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gung der Augelegenh«it, insofern es sich niht um privatrechtliche Verpflichtungen handelt, zu einer ferneren Bewilligung sür die Provinzial-Landschaften sich nicht verstehen werden.“

Nach stattgehabter Rechtfertigung des Antrages i es Provonenten und einstimmig bejahter Vorsrage, erhebt sich zu chst Lindemaun zu ciner Erwiederung auf den Vorkrag des Indem er den Antrag in stine zwei Theile zerlegt, dem erste Theile ein zwar nichi bevenktlihhes, aver iberflüssiges Excitatorium, als die Regierung wie bisher so auch ferner auf thunlihste Beschleunigung der Angelegen heit ohne alle Erinnerung von elbst Bedacht nehmen werde. Nachdem er im Einzelnen näher nachgewiesen, daß das umfang- reihe und s{wierige zur Vorlage bei den Ständen nunmehr bald vorbereitete Werk früher nicht habe vollendet werden können, fommt cer auf den zweiten Theil des Antrages und erblickt darin eine zwar {werlich ernsthaft gemeiute, jedenfalls aber mit dem Verfassungsgesetze nicht zu vereinbarende und deshalb nicht zu recht- fertigende Drohung. L

von Seiten D 1 Anir- gstellers. det er In insofern vôllig

Die jeßigen Provinziallandschaften bestehen bis zu durchgeführter Reorganisation in ihrer zeitigen Verfassung fort und die Stände-Versammlung sci nicht ermächtigt, die zum Fortbestande derselben erforderlichen Mittel ihnen cinseitig zu ent ziehen. Aus den angeführten Gründen glaubt der Redner ge gen den Antrag und namentli gegen den zweiten Theil desselben sich aussprechen zu müssen. An diese Erklärung reiht sich eine anhalzende und lebhafte Diskussion, welche neben der viel- seitig ausgesprocheneu Ansicht, daß der fast überall her vorgetretene gänzli unberechtigte Widerstand der Provin ziallandschaften und namentlich der Ritterkurien durch jedes zulässige Mittel auf das enkschiedenste und fräftigste von Seiten der allgemeinen Stände - Versammlung bekämpft wer dén müsse, hauptsächlich um die Frage sich dreht, inwiefern Stände befugt erschcinen, die bisherigen Bewilligungen behufs der Provinzial- Landschaften zu sistiren oder nicht. Unter dem Vortritte Langs IT. reden auckch zum zweiten Theile des Antrags denn der erstere findet im Grunde wenig oder gar keinen Widerspruch Freuden- theil, Grumbrecht, Ellissen, Bueren, Oppermann, Weinhagen, De- tering, Gerding, Gossel, Lang k. und Schlüter das Wort, indem sie in der Entziehung der Exiftenzmittel gerade das vorzüglichste und nach ihrer Ansicht in dem Steuerbewikligungsrecht begrilindeté

Mittel erblicken, um die Angelegenheit zu einem endlichen gedeih- lihen Ziele zu führen. Eine Drohung will man jedoch von Seiten der Vertheidiger des Antrags in dem zweiten Theile des- selben keinesweges erblicken, sondern nur eine wohlgemeinte war- nende Hinweisung auf möglihe Eventualitäten, als Folge fernerer Renitenz von Seiten der Provinzial-Landschasten, Daß eine der- artige Renitenz der Provinzial - Landschaften bereits vorhanden sei, fann von Lindemann und Böhmer nit zugegeben werden, ndem die geforderten Erklärungen auf die Propositionen der Re- gierung abgegeben scien und es auf den Inhalt derselben, dessen Prüfung und Bescheidung der Regierung und der allgemeinen Ständeversammlung in jeder Weise offen bleibe, dabei überall nicht ankommen könne, Mit ihnen halten Nöben, von Garssen und Heyl den zweiten Theil des Antrages für verwerflich, so wie auch Stüve und Lehzen denselben für unzeitig und unzweckmäßig erachten, wenngleih sie, gegen Lindemann, dle Berechtigung allgemeinen Ständeversammlung zur Verweigerung der Kosten

die Provinzial-Landschaften abgesehen von vertragêmáßigen Verpflichtungen hinsichtlich einzelner Zahlungen ihrerseits als begründet betrachten. Gegen beide Theile des Antrages erklärt sich L ch tenberg: gegen den ersten Theil, weil nach der stattgesunde- E D es Ministers das Bedürfniß zu einem Excitatorium t vorhanden sei, gegen den zweiten Theil aber, weil die gesel liche Berechtigung der Stände zur Verweigerung der behufs der Pro- land\hasten crforderlichen Mittel nrindestens höchst f

ind zur Entscheidung dieser beim Budgct die passende Dieser Ansicht stimmt (St, - Min.)

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zweifelhaft E 0 G Iran | Veegenheit sch sinden werde. Nom or l ( N Meyer bei, deshalb sur ver ständischen An R I L Ta ¿ V A B 44 ne Noth sich erhite und mit außersten Nothfall gegeben feien. der anhaltenden und lebhaften Debatte fehlt e ton Bor l v 4 Ey D Ô Ô ) en der Vertheidiger des Antrages \charfen Bes die reactionairen

Bestrebungen der Junkerpartei

den Autrag zwar für ungefährlich, aber versch erachtend, weil es nur zur Schwächung dcs [ehens fuhren könne, wenn man 0h)

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von Thiele und die kurhessishen Minister Theil nahmen

werden bereitet Kommissär Staats - Kommissär Feldmarschal chische Gesandte Gras gationsrail

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Schleswig-Holstein. Kiel, 20 | Bekanntmachung betreffend die Aufhebung mehrerer durch den Kriegszustand veranlaßten Verfügungen, lautet wie folgt: Verfügungen der provisorischen Regierung vom 29. und 25. März 1848, betreffend die Bürgerbewassuung und die Errichtung mobiler Siéherheitswachen in den Landdistrikten, (9, Zuli

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i; so wie das am 23, 1849 von der Statthalterschaft ausgegangene Gesetz, betreffend die Errichtung von Bürgerwehren und die zur Ausführung dieses Ge sebßes erlassenen Lokal-Bürgerwehr-Statute, werden hiermittelst auf gehoben. Zugleich wird die Verfügung der provisorischen Regierung vom 14. April 1848, daß die Kommunen den Familien der wegen der Landesvertheidigung abwesendea Personen den fortdauernden Aufenthalt gewähren und die nöthige Unterstüßung nicvt als Armen- geld anrechnen sollen, neben dem hierauf gestützten Cirkular vom ¡Sten desselben Monats und den bezüglichen Bekanntmachungen vom 16. Mai 1848, 23. Márz, 13. April 1849 und 22. April 1850 hierdurch außer Krast geseßt. Kiel, den 4, März 1851, Die oberste Civilbehörde. Adolph Blome. Heinze,

Meeklenburg-Schwerin. S{hwerin, 20, März, Nach- dem gestern Morgen zwischen 5 und 6 Uhr die Nachricht von der Geburt eines Erbgroßherzogs hier angelangt war, begaben sich die Minister , die höhere Geistlichkeit und andere hohe Staatsbeamte nach Ludwigslust, um dem Großherzoge ihre Glückwünsche zu dem

| freudigen Ereignisse darzubringen. |

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Heute ist eine Deputation des hiesigen Magistrats zu demselben Zwecke dorthin abgegangen und sowohl vom Großherzoge, als von der Frau Großherzogin Mutter sehr gnädig empfangen worden. Eine Deputation der zu Malchin versammelten Stände wurde dort gleichfalls erwartet. Als Gesandte an auswärtige Höfe sind bereits abgegangen: nah St. Petersburg der Generalmajor von Hopfgartenz nah Berlin der Generalmajor von Sell, nach Hannover der Oberstallmeister von Boddien , nach Neustreliß der Hofmarschall von Bülow, nach Altenburg der Oberst- Lieutenant von Zülow. Der Herzog Wilhelm ist heute in Ludwigs- lust angelangt. Der Landtag wird am Sonnabend geschlossen werden.

Luxeëtburg, Luxemburg, 19. März. (Pr. Zkg.) Das von der Kammer votirte neue Brauereigeseß ist durch den Kö- nig von Holland sanctionirt und vorgestern in Kraft geseßt worden. Es schließt sich der indirekten Besteuerung in Preußen an und seßt

fest, daß für 50 Kilogrammes 2 Fr. 43 C. zu entrichten sind.

Naffau. Wiesbaden, 18, März. (Fr. J.) In der heu Zißung unseres Landtags wurde die zweite Lesung unseres neuen Forstorganisations-Geseßes zum Schlusse gesührt. Die Wie- deraufnahme der Forst-Jnspektoren hatte auf die §§. 4 und 5 den Einfluß, daß dieselben in folgendem Jnhalt angenommen wurden : „Als technische Lokalbeamte für die Forst-Verwaltung werden 48, höchstens 54 Oberförster bestellt, welche den Forst-Jnspektoren un mittelbar untergeordnet sind. vorkommender Meinungsver- \chiedenheit über technishe Fragen steht jcdoch lediglih der Mi nisterialabtheilung des Jnnern die Entscheidung zu. Die Verwal- Bezirke der Oberförster bestimmt die Ministerial-Abtheilung Jnnern, so weit es die lokalen Verhältnisse erlauben, nach den Hemeinde-Bezirkenz; nachdem sie die desfallsige Eintheilung den Gutachten der Kreisbezirks-Räthe unterzogen; eben Jedem Forst-Jnspektor wird éin ¡enfalls ein oder mchrere beigegeben, Die Zahl übersteigen Aus

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Accessisten crhalten ordneten B Zusal nommen. des Forststrafgesctes ben des Forstschub berge bemerkt Regterungs Kommissar S chepp, Regierung | neue Haubergs - Ordnung einéringen werde, zu deren l Besißer und Forstleute zugezogen würden irdlichsten Th Herzogthums, betragen

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Hamburg. Hamburg, 21. März. (H, C.) ellenz der Kaiserlich russische außerordentliche Gesandte dollmächtigte Minister , Herr Geheime Rath von Struve,

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dem Ministerrathe gingen zwei Kabinets-Couriere an den

Der heutige Moniteur veröffentliht das Gesetz Vertagung der Nationalgardewahlen.

Die variser Studenten haben heute wegen Michelet's Abseßung ine zweite Manifestation gemacht. Sie Petition u Edgar Quinet, ihn zu bitten, statt Michelet zu Mit den ibnen nachgeschickten Polizeisergeanten kamen fie auf dem Boulevard Mont Parnasse in Konflikt und wurden zerstreut. Einige Piquets der Truppen zum der geseßgebenden Versammlung waren unter die Waffen getreten

Das Pays und das Bülletin de Paris machen mit Ver- gnügen auf die Annäherung der Legitimisten an den Präsidenten der Republik aufmerksam.

Am 26sten giebt der Minister des Junnern ein großes Diner, bei welchem auch der Präsident erscheinen wird,

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Großbritanien und Jrland. Parlament. Unte: haus. Sibßung vom 19, März. Herr Frewen beantragt die zweite Lesung der Hopfen-Bill und giebt bei dieser Gelegenheit cine furze Uebersicht über den Ursprung dieser Steuer, die Statistik der Pflanzungen und die Nachtheile der Akte von 1814, durch welche, wie er ausführte, die Hopfen - Production einer Grafschaft gegen die ändere bevortheilt werde, Die Bill fand bei den Vertretern der Grafschaften von Kent und Surrey und in dem Kanzler der Schaßkammer starken Widerspruch und fiel bei der Abstim- mung mit 131 gegen 9 Stimmen. Hierauf beantragte Herr Wil - liams die zweite Lesung der Bill zur Unterdrückung des Verkehrs am Sonntage. Sie sei nur eine Erneuerung einer schon unter Karl 11, gegebenen Akte. Der Redner empfiehlt seinen Vorschlag vom moralischen, ‘religiösen und physischen Standpunkte aus.

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und einem Nachspiele, von Charl.

Kaslellans - Wohnung Preisen zu haben :

Herr Wall wünscht dié Bill äuf sech8 Monate verschoben. Sie schließe ein neues Prinzip in sich, das dér Geldbußen sei außer- dem partiell, indem sie sh blos auf die Hauptstadt beziehe, und, wie er glaube, nicht blos den sozialen Interessen der donieren Qa sen, sondérn dem allgemeinen Gefühle Englands entgegen. Auch Herr Lennard ist derselben Ansicht, Die Bill leide an starker Ein- seitigkeit, treffe z. B, die Barbiere, während sie andere gewerb- treibende Klassen, wie Miethkutsher und dergleichen unberührt lasse. Sir Benj. Hall ist für die Verweisung der Bill an eine spezielle Kommission. Mit diesem Amendement wurde die Bill zum zweitenmale gelesen. Nah kurzer Diskussion über einige Gegen- stände von untergeordnetem Junteresse vertagte sich das Haus,

London, 20, März. Eine Deputation von Repräsentanten der Presse machte gestern Nachmittag dem Premier - Minister Lord J, Russell ihre Aufwartung und bat um Ermäßigung, wenn nicht Aufhebung der Steuer auf Zeitungsannoncen. Jede Annonce, ohne Unterschied der Größe oder Wichtigkeit zahlt 1 Sh, 6 Pce. (in früheren Jahren zahlte sie 3 Sh. 6 Pce.) Die Anzeige eine Bu stabierbuchs z. B. kostet nicht weniger als die von Nacau „Geschichte von England. Ein Mitglied der

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1 1 Deputation, Herr Francis, schilderte den Schaden, den die Steuer den Zeitungen verursache, indem er die seltsamen Mittel anführte, zu denen Kra mer und Kaufleute greifen, um der Zeitungsannonce auszuweichen. Vor einiger Zeit sah man einen „Anoncen - Hund“ langsam und gravitätisch durch die Straßen Londons marschiren. Der Name fseis nes Herrn hing auf einer gigantishen Visitenkarte vom Halse des Pubdels, die Adresse von seiner Schwanzspiße herab; und auf bei den Sciten des Rückens prangten Plakate mit Pré u. \ w. So exzentrisch diese Art zu annonciren seine, be merkte der Sprecher so habe sie sich doch als praktisch erwiesen. Ein Anderer ließ seine Plakate aus einem Luftballon auf das lon- Publikum niederregnen. Der Premier-Minister hört Deputation láchelnd an und ertheilte ihr die Antwort, daß es an dere, noch viel lástigere Steuern gebe

General Sir Charles Napier kam gestern Mittag nah 1 Uh auf der Dover-Eisenbahn in London an und wurde vom Bahnhof- versonal bei der London-Brücke mit dreimaligem Beifallsruf empfan- gen. Seine Familie lebt in Folkestone.

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Gestern um 6 Uhr gestorben.

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“Jtalien. Neapel, 11.

Abends ist der Prinz von Salerno, Onkel des Königs,

(Fr. B.) Ein Antrag Grundsteuer - Umlegung Bei Abgang der Post

Madoz gegen die Bewilligung der geforderten 35,000 Re

Spanien. Madrid, 13. März des Deputirten Argose auf Aenderung der ist niht in Betracht genommen worden pricht ruten.

Die Kommission zur Regelung der Staatsschuld hat in ihrer gestrigen Sipung auf den Antrag von Llorentes beschlossen, vor Disfussion des Art. 2 erst Einsicht von den neuen, durch den &t nanz-Minister beigebrachten Dokumenten zu nehmen.

Bravo Murillo hat das Mitglied der Staatsschulden-Kommis- sion, Herrn Garcia Luna?s, von seinem Posten im Staats = Rathe abgesebt, nachdem derselbe seine Entlassung als Kommissions - Mit-=

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Sriechenland. mer hat den Traktat mit Stimmen genehmigt. Jn Nefrutirungs

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Kontgliche Montag, 24. März. Im Schausp Die Erzählungen der Königin in 5 Akten, von E. Scribe, überseßt von Dienstag, 25. März. Im Opernhause. Vorstellung: Die Hochzeit des Figaro, Oy Musik von Mozart. ise der Pläbe: Tribüne und Erster Rang, erster Balkon daselbst 10) Sgr. Parterre, dritter Rang Amphitheater 10 Sgr. : N Billet-Verkauf zu dieser Vorstellung beginut erst Asten d, M. In Potsdam.

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Original-Schauspiel in Birch-Pfeiffer. Anfang 0 von früh 8 Uhr an

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