1851 / 87 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

28 Stimmen angenommen. Für den Ankauf von Pferden waren vei Position 17 unter c, 148,000 Rthlr. gefordert, von der zweiten Kammer nur 134,000 Rthlr,, von der ersten Kammer aber gar nur 85,400 Rthlr. bewilligt worden. Die Deputation räth nun der Kammer an, diesem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten und die ganze Position 17 in der Höhe von 556,975 Rthlrn. zu genehmigen, was die Kammer auh ohne Debatte einstimmig ge- nehmigt. Endlich hatte die zweite Kammer bei der Berathung des außerordentlichen Budgets nachfolgenden vom Abgeord- neten Schäffer gestellten Antrag angcnommen: „Die Staaks regierung wolle den Bestand der Armee auf die frühere, vor dem Géseße vom 9, November 1848 stattgesundene, nach einem Prozent der nach der Bundesmatrikel angenommenen Beyvöl= ferung Sachsens von 1,200,000 Seelen berechneten Stärke zurüd- führen und zu dem Ende den nächsten Ständen ein hierauf gé- gründetes Geseß über Erfüllung der Militairpflicht vorlegen,“ die erste Kammer aber demselben ihre Zustimmung ver|agk. Obwohl nun die diesseitige Deputation diesem Beschlusse der ersten Kamme! beizutreten anráth, erklärte s{ch doch die Kammer sur Aufrechthal- tung jenes Antrags, der doch in feinem Falle etwas shadr und immer eín moralishes Gewicht in die Wagschale lege.

Dresden, 25. März. (Dr. J.) Der Königl. preuß. Konferenzbe=- vollmächtigte, Graf von Alvensleben, is von Berlin zurüdckgekehrt. Die vierte Kommission der Ministerial - Konferenz wal auch heute zu einer Sibung im Brühlschen Palais versammelt.

Württemberg. Stuttgart, 25. März, Der Schwä- bische Merkur enthält folgende Königliche Verordnung, betressend | die Bornahme einer Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer | der Ständeversammlung: „Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem der wiederholte Versuch, eine Berein= barung über verschiedene Abänderungen des Verfassungsvertrags mit einem zu diesem Zwecke besonders aufgestellten Organ der Lan- desvertretung zu Stande zu bringen, ungeachtet Unseres bereitwil- ligen Entgegenkommens ohne Erfolg geblieben ist und offenkundig auf diesem Wege zu irgend einem Ziele nicht zu gelangen war, haben Wir für Unsere Pflicht erachtet, zu endliher Wiederheriiel lung fester und geordneter Zustände die verfassungsmäßigen Or gane der Landes - Vertretung in die ihnen gebührende, vorübergehend unterbrochene Wirksamkeit wieder eintreten zu lassen und unter ihrer verfassungsmäßigen Mitwirkung auf dem durch die Grundsäße des Rechts zunächst vorg zeichneten Wege die als nothwendig oder zweckmäßig erkannten Aenderungen des Grundgeseßes festzustellen und die zu threm Wirkungskreis gehörigen Gegenstände der Staatsverwaltung zum Besten des Landes zu erledigen, Jn Ausführung dieser Un: serer Entschließung verfügen Wir, auf den Antrag Unserers Ge sammtministeriums und nah Vernehmung Unseres Geheimenrathes, die Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten, welche nicht Amts halber Siy und Stimme in der zweiten Kammer haben, in Gemäßheit der Bestimmungen der §8§. 133 bis 154 der Verfas sungsurkunde, Unser Ministerium des Junnern ist mit der Voll ziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 19, März 1851. Wilhelm. Miller. Wächter - Spittler. Linden, Knapp. Plessen. Auf Befehl des Königs: Der Kabinets - Di- rektor: Maucler.“

Das Reg. Blatt vom 23, März enthält eine Verfügung des Ministeriums des Junern, betreffend die Vornahme einer Wahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände - Versammlung. Nach derselben werden, unker Beziehung auf die vorsteheude niglice Verordnung, 1) die verfassungsmäßig dazu berufenen Be hörden beauftragt, eine Wahl derjenigen Mitglieder der zweiten Kammer der Stände = Versammlung, welche niht Amts halber Sih und Stimme in dieser Kammer haben, in sämmtlichen Wahlbezirken des Landes sofort einzuleiten und demnächst vorzunehmen. 2) Bei Vollziehung dieses Auftrags haben sih die Behörden, welhen die Leitung des Wahlgeschäfts zusteht, nah den Bestimmungen der 68. 133 bis 154 der Verfassungs - Urkunde, sodann nal den Instructionen vom 6, und 12, Dezember 1819, vom 15. November 1831 und nah dem leßten Absaß der Mini- sterial - Verfügung vom 29, März 1#33 zu richten. 3) Wegen mangelnder Unbescholtenheit sind aktiv und passiv wahlunfähig: a) diejenigen, welche durch rehtskräftiges gerichtliches Erfenntniß zur Zuhthaus=, Arbeitshaus- oder Festungsstrafe, oder zu dem Berluste der bürgerlihen Ehren- und der Dienstrechte, oder zu der Enlzi hung derselben auf eine noch nicht abgelaufene Zeit verurtheilt wurden, sofern sie nicht auf dem Gnaden= oder Rechtswege in die bürgerlichen Ehrenrechte wieder eingeseßt sind (Strafgeseßbbuch Ar tifel 27, 28, 33, 34; Gesey vom 13. August 1849, Artikel 18) ; b) diejenigen, welhe wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das mit dem Verlust der bürgerlichen Ehren- und der Dienstrechte oder einer diesen Verlust nach sich ziehenden Freiheitsstrafe bedroht ift, durch rehtsfräftiges gerihtlihes Erkenntniß in Anschuldigungs- stand verseßt oder vor einen Schwurgerichtshof - verwiesen sind (Strafprozeß - Ordnung Art, 87; Geseß vom 14. August 1849, Art. 419, 26), oder blos von der Jnstanz entbunden wur- denz c) diejenigen, welche unter gerichtlich erkannter polizeilicher Aufsicht stehen (Strafgeseßbbuch Art. 44). 4) In der wegen des Wahltermins ergehenden Bekanntmachung (Verfassungs - Urkunde §. 149; Instruction vom 6. Dezember 1819, §§. 15-—17, vom 15. November 1831, Art. 6, 15) ist neben dem Zeitpunkt des Beginns der Wahl zugleih der für dieselbe anberaumte Zeitraum anzuge- ben. Dieser ist nach Maßgabe des §. 17 der Instruction vom 6, Dezember 1819 so zu bemessen, daß auf einen Tag höchstens die Abstimmung von 400 Wahlmännern gerechnet wird, vorbehalt= (ih einer Verlängerung des aus weniger als drei Tage bestimmten Zeitraums, wenn am Schlusse desselben die geseßliche Stimmenzahl von mindestens zwei Drittheilen der Wahlberechtigten noch nicht abgegeben oder aber so getheilt sein sollte, daß feiner der Wahlkandida= ten ein Drittheil der Stimmen erhalten hätte (Ministerialverfügung vom 3, November 1838; 5) behufs der Vornahme der Wahlen des rit- terschastlihen Adels ist in einer Beilage zum Regierungsblatt der dermalige Stand a) der ritterschaftlihen Familien des Königreichs, b) der in jedem Kreise stimmberechtigten Rittergutsbeslzer, wie cr sich aus den Akten über die Adelsmatrikel ergiebt, verzeihnet. Die Vorstände der Kreisregierungen haben das zweite dieser Verzeich= nisse, jeder so weit es seinen Kreis betrifft , unter Benubung der vorliegenden oder ihnen noch von den Gerichtshöfen zukommenden neueren Notizen einer sorgfältigen Durchsicht zu unterwerfen und etwaige Reclamationen Einzelner an die Kreisregierung zur Ent= scheidung zu bringen.

Schleswig - Holstein. Kiel, 25. März. (H. C.) Mit nachstehender Ansprache des Kriegs-Departements und des General= Kommandos hat am gestrigen Tage die Entlassung des Offizier= Corps der s{leswig - holsteinshen Armee ihren Anfang genommen,

I. „Nach erfolgter Aufhebung des Militair = Pensionsgeseßes vom 15. Februar 1850 und damit verknüpster Feststellung einer Abfindung der Offiziere und Militairbeamten für die ihnen in jenem Geseße héigelegten Pensions - Ansprüche ist das Departement des

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| pingt erforderlich sind. Die Herren Kommissarien | l | | | | | |

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mit der alsbaldigen Entlassung aller derje- eamten beauftragt worden, welche nicht r das Bundes = Kontingent desig=

Krieges höheren Oris mik nigen Offiziere und Militairb

zur provisorischen Beibehaltung n G b T s ; - Erledigung der laufenden Geschäfte unbe- nirt oder welche nicht zur Erledigung des deutschen Bundes

E L A ; ¿aeí zen daß die Offiziere Und Mili- haben die Erwartung ausg e isse würdei Grbtia k wis gen wissen, und vaß die Armee si au bei dem bevorstehenden so vortheilhaft benehmen werde, wie es bei der bisherigen Reductiou der Fall gewesen. ad A des ate ges kann sich nur mit s{merzlihen ( efühlen der usfu rung des erhaltenen Auftrages unterztehen, verkennt aber auch nicht Die Lich tigkeit des gegeuwärtigen Momentes [Ux De Bewahrung des A Rufes, des die shleswig-holsteinische Armee bisher sth zu erfreuen gehabt hat, Das Departement giebt sich der Hoffnung hin, daß die in nächster Zukunft hart Betroffenen, im Bewußtsein treuer Pflicht erfüllung, mit wahrer Resignation und Festigkeit, wie srüher dem Tode, \o jeßt dem unvermeidlihen Geschick entgegentreten werden z das Departement muß aber auch die Erwartung aussprechen, daß die Auflösung der jeßigen militairischen Verhältnisse dem bisherigen ausgezeichneten Verhalten der Armee entsprechend vor sich gehe. Mit Besonnenheit und ungebeugtem Sinne möge das brave Offi zier-Corps der s{chleswig-holsteinshen Armee jeßt das lebte Zeugniß geben von dem gediegenen moralishen Element, welches diese A1 mee bis zum leßten Augenblicke beseelt hat.“

[1 Indem das General-Kommando sich zu seinem unaus)prech lichen Schmerz zur Bekanntmachung des Vorstehenden veranlaßi sieht, wendet es sich mit vollem Vertrauen an die bekannte Ehren- hastigkeit des Offizier - Corps mit der dringenden Bitte, daß sich Niemand in seiner Aufregung zu Schritten verleiten lassen möge, die, weit entfernt, Hülfe zu bringen, nur geeignet sein möchten , das Uebel zu mehren und dem guten Ruf der Armee zu schaden. Den harten Schlag abzuwenden, lag nicht in der Mög lichkeit; was zur Milderung nur irgend geschehen kann, wird von f jedoch jederzeit von Herzen gern

tairbeamten die obwaltenden

Entlassungsakte eben 0

desselben dem Generaltfommando gethan werden

Das Offiziercorps der nun aufgelösten s{leswig-holsteinishen Armee zeige im Ertragen des Unglücks denselben männlichen Muth wie es 1hn auf dem Scklachtfelde so herrlich bewährt hat! Die Muth im Unglück giebt das Bewußtsein treu erfüllter Pflicht; un möch!e das Bewußtsein wohl lebendiger in sich tragen, als das br Offiziercorps, an welches ih diese Worte richte!“

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Mecklenburg-Schwerin. Malchin, 23. März. Ztg.) Jun der heutigen Sißung des Landtages dürste von den gefaßten Beschlüssen nur der auf die 118te Engere Ausschuß-Pro position von besonderem Futeresse sein. Derselbe enthält den An trag auf Erlassung eines Geseßes zur Feststellung eines bestimmten Courses für Goldkapitalien, bis zu welchem dieselben in preußisch Courant in den Hypothekenbüchern ohne Zustimmung der nachfol genden Gläubiger umgeschrieben werden können, Da man sih u geachtet der besonders von strelißschen Stände - Mitglicdern hei vor- gehobenen Dringlichkeit einer solchen gefeßlihen Bestimmung nich! einigen konnte, so ward die Frage durch Abstimmung, und zwa mit 26 gegen 13 Stimmen, dahin entschieden: daß der Engere Aus\{uß auf die Erlassung einer solchen ge\ebßlichen Bestimmung, mit Feststellung des Courses zu 125 pCt,, jedoch Verein- barung eines geringeren Courses zwischen Gläubigern Sc{huldnern vorbehaltlich, \o wie darauf, daß in diesen Fälle1 nur die gewöhnlichen Umschreibungsgebühren wahrzunehmen, | beiden Regierungen antragen solle Uhr überbrachten die Landmarschálle die von beiden Landtags-Kommissarien herausgege benen Landtagsabschiede, welche verlesen und damit der Landtag be endigt ward. Der mecklenburg- schwerinsche Landtagsabschied lautet, wie folgt: Seine Königliche Hoheit Det Allerdurchlaucbtigste (rof Vera U De, Dev ¿ezrietrich ¿Franz, Großherzog von Mecklen durg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Raßeburg, auch Graf zu Schwerin, deer Lande Rostock und Stargard Herr 2c. entbieten Jhrer auf gegenwärtigem Landtage versammelten getreucn Ritte1 und Landschaft Jhren gnädigsten Gruß und geben auf die Er“lä rung Ihrer Stände über sämmtliche vier Capita den Bescheid :

In Betreff dcr ersten Proposition nehmen Allerhöchstdieselben die Bewilligung der ordinairen Contribution für das Jahr von Jo- hannis 1850 bis Johannis 1851, so weit dieselbe noch niht erho ben worden is, unter Bezug auf den Convocationstags - Abschied vom Jahre s

M l » Nach D)

1808 gnädigst an, und wollen, mit Rücksicht auf die auch diesmal bewilligte Vorausbezahlung eincs Viertheils dcr ordi nairen Contribution für das Etatjahr von Johannis 1851 bis da- hin 1852, zur Erhebung derselben von den ritterschaftlichen und Klo ster -, den rostockcr Districts-, städtischen Kämmerei- und ODekono miegütern nach dem vorgeschlagenen und kraft dieses genehmigten Contributionsmodus das landesherrliche Contributionsevikt, dem Wunsche der gelreuen Stände gemäß, mit namentlicher Augabe der Bauern- Hufensteuer fördersamst publiziren und die Contribution erheben lassen. Anlangend die zweite Proposition, betreffend die Bedürf nisse der allgemeinen Landes - Rezepturkasse für das Etatjahr vom

1. Februar 1851 bis zum 31, Januar 1852, so erscheinen dieselben durch die bewilligte Erhebung von vier außerordentlichen Contribu- tions - Edikten gedeckt, Seine Königliche Hoheit genchmigen den von Jhren getreuen Ständen vorgelegten Etat und werden die

Verkündigung der Contribution, so wie den Erlaß der erforderlichen Verordnungen wegen Abführung der etatmäßigen Ausgaben und Verwendung der Uebershüsse an die Landes - Rezepturdirection und Kasse verfügen. Was die dritte Proposition betrifft, so haben Seine Königliche Hoheit mit lebhafter Befriedigung die Bereitwilligkeit wahr- genommen, mit welcher Jhre getreuen Stände zur Mitübertragung einer Schuld sich verstanden haben, deren Kontrahirung zux Aufrecht - erhaltung des Landesregiments unter den heflagenswerthen Verhält nissen der nächstvergangenen Jahre unvermeidlich war. Aller- hóchstdieselben sind crfreut, darin nicht minder den bewährten Pa- triotismus Jhrer getreuen Stände zu erfennen, als jene Treue und Hingebung, mit der die Stände Mecklenburgs ihren angestammten Landesherren stets zugethan gewesen smd, Deine Königliche Ho- hett nchmen die Bewilligung der Ueberiragung der landesherrlich fontrahirten Shuld von 1,050,000 Rthlr, Cour, auf den Fonds der Séchuldentilgungskasse und die Verziehtlcistung auf Rückzahlung oder Anrechnung der aus der Rezepturkasse gemachten Vor- {chü}e gnädigst an und erfläven sich einverstanden mit den nähe- reu Bestimmungen über die Fundirung und dén Abtrag der Schuld. Dagegen wollen Seine Königliche Hoheit Ihren getreuen Stän- den die gewünschte Zusicherung hierdurch gnädigst gern ertheilen : daß alles dasjenige, was früher oder später auf die liquidirten oder noch zu liguidirenden Kosten der Feldzüge nah Schleswig-Holstein und Baden, fo wie wegen der Küstenbefestigung und für Durch- märsche fremder Truppen, von Bundes wegen an Vergütung geleistet werden möchte, der allgemeinen Schulden = Tilgungskasse zur Ver= | wendung auf deren Zwecke überwiesen werden joll, Hinsichtlich der | vierten Proposilion haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog in der Bereitwilligkeit, mit welher Jhre getreuen Stände derselben | beigetreten sind und in Folge dessen bereits die Wahl ihrer Depu=

tirten zu den beabsichtigten fommissarisch - deputatishen Verhandluni- gen wegen der Verfassungs-Angelegenheit vollzogen haben, mit Be- friedigung erschen, daß auch die Stände das Bedürfniß der Wie- deraufnahme dieses Gegenstandes niht verkennen, Um so mehr geben Se. Königl. Hoheit sich der Hoffuung hin, daß diese Ver- handlungen zu cinem dem Vaterlande heilbringenden Ergebnisse füh= ren werden. Daß Se. Königl. Hoheit davon abstehen, außer den von den Landesherren zu ernennenden Kommissarien und den ständischen De putirten, so wie den besonderen Deputirten der Seestädte, noch an- dere sachkundige Männer zu jenen Verhandlungen hinzuzuziehen, haben dieselben bereits früher crklärt. Se. Königl. Hoheit werden dem- nächst Jhre Kommissarien bestellen, und so bald es die Umständi gestatten, im Einvernehmen mit Sr. Königl. Hoheit dem Großher- zoge von Mecklenburg-Streliß, zu der Einberufung der ständischen Deputirten \chreiten. Somit geben Se. Königl. Hoheit nunmehr em gegenwärtigen Landtage scine Endschaft, indem Sie die von Zhrer getrcuen Ritter - und Landschaft auf demselben Erschienenen in Gnaden entlassen, womit Allerhöchstsie denselben gewogen ver- bleiben, - Gegeben quf dem Landtage zu Malchin am 23. Marz 1851 (L D) \ d l Großherzoglich meccklenburg verordneter Kommissarius.

D

e L L mandatum SerenissImIl SpecIale. {chn eyt or 4 0H Arta Landtage Allerhs hf \cchwerinscher zum gegenwarllgen Lalttagf MAHETDOWNE von

Leveßow,

Mar, C Z) B00

Del zu

Franffurt. Franffuvrt a. M., 24. Marz, | j preußischen Garn1|on

gestern war hier keine Parade der hiesigen

wie in mehreren Blättern irrthümlich zu lesen ist. Zu Ehren des Geburtsfestes Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen wal ren jedo zwei Repräsentanten der Garnison in Koblenz zur Gra tulation, so wie auch die preußishe Besaßung von Mainz even 10

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VETLTETEN 10 Cl, Aus

24. März. definitive

ntburg. Hamburg, ; ! gen Motiven zu dem Senatsantrag, ch rüdckstándigen Kosten für die preußi\che Einqual entnehmen wir, daß erstens Preußen éine SummêE Schilling Courant an unseren Staat [ur bereits erstattet hat, und 14,1580

?weitens, daß diese Etinquai!

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De Lor Uns lic 11 1

ODedung der 10 tierung betreffend von 831,143 Mark 125 die Verpflegung seiner Truppen Mark Courant noch erstatten wird. i ee l tierung unserem Staate doch noch 1,068,000 Mark Banko geftostet hat, wovon 620,000 Mark Banko noch zu deen sind, {40,000 Marl Banko aber bereits durch contributionsmáßige Vertheilung eines Theils der Obligationen der Staats-Prämien-Anlcihe von 1840 in Gemäßheit Rath- und Bürgerschlusses vom 13. Juni 1850 ge= deckt worden sind. Während nun Oberalten und Sechsziger darau} beharren, die Dcckung der noch rüdckständigen Kosten auf dieselb eise zu beschaffen, trägt der Senat auf Bewilligung eincr außeror- dentlichen Brandsteuer zur Deckung dieser Kosten an. Der Vei sub, auf kommissarischem Wege eine Verständigung über dieje Frage

108, Yvle

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zwischen Kollegien und Senat herbeizuführen, blieb fruh L die Deckung der Kosten für die gegenwärtig hier liegenden öster reichischen Truppen beschafft werden hierüber behalt sich der Senat seine weiteren Anträge vor, und vill für jeßt nur, daß die Kam mer zur Aufnahme einer interimistiswen Anleihe zur Bestreitung dieser Kosten vetestivirt werde. Die Kollegien haben sich zwar mit diesem An trage einverstanden erklärt , aber zugleich die Ansicht ausgesprochen, daß auch diese Kosten durch eine

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oll,

contributionsmäßige Emiss Der noch übrig bleibenden Staatsprämien-Obligation demnächst gedeckt wei den mögen. In Folge dieser Aeußerung des Kollegiums spricht der Sc nat der erbgesessenen Bürgerschaft gegenüber den Wunsch aus, daß Disfussion darüber für jeßt zu vermeiden und di selbstständigen Anträge zu erwarten seien, welche der Senat dieser- halb demnächst an Kollegia und erbgesessene Bürgerschast bringen An diesen Wunsch knüpft der Senat die Bemerkung, daß

feiner nothw Verbindung mit em vorhergehendcn Antrag wegen woch rüdstänbigen früheren E'nquarticrungékosten steht, und fordert dabei die Bür aerschaft auf, den ‘gegenwärtigen Antrag unter allen Umständen mitzugenehmigen. Außerdem bringt der Senat noch zur Kenn niß der Bürgerschaft, daß die quf diplomatischem Wege eingeleiteten Unterhandlungen zut hatten daß: dis hien österreichischen Truppen um 1000

hier gestandenen (an VOVY- ergütungssalz seitens Oesterreich von » Sgr ( ù

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Wtrd.

der gegenwärtige Antrag 1n

Folge

(ann ringert und dex V t Zar. auf 9% Schilling für ten Mann per Tag erhöht worden E S 0el Motivirung wegen Aussebung der Neuwahl bezieht sich der Senat auf die gegenwärtige Lage V U sungs - Angelegenheit und das sich fundgébende WVedursmy eine Justiz von der Administration, welhe jedenfalls ein

( Senats - Mitglieder bedingen, wahrend die Kollegien er Einführung der neuen Verfassung nichts wissen wollen, sicl die bestehende Verfassung beziehen. Einé zum Zweck der Verständigung vom Senat veranlaßte kommissarishé Verhandlung mit den Oberalten hat auch hier nicht zu dem ge wünschten Resultat geführt, und Obcralten und Secchziger haben Antrag abgelehnt.

eines Bürgermeisters

unserer WBersa|-

Trennung der Berminderung dc1

diesen

Musland. Fraukreich. Gesebgebende Berjammlung, Sihung vom 24. Márz. Den Vorsiy führt Dupin. Mehrere Gesebße von lokalem Interesse werden angenommen, An der Tagesordnung tfl tie Debatte über die von Randot wegen der Expedition nah Kabylien am Sclusse der leßten Sihung an den Kriegsmtiuiste1 gerichteten Juterpellatión, Rance drüdck! die Ansicht aus, daþß die Befürchtungen wegen dieser Ansicht wohl übertrieben genannt werden dürfte. Der Lärm der Privatgespräche wird so groß, daß man den Red ner nicht mehr zu verstehen im Stande ist, Der Präsident ersucht die Repräsentanten um Stillschweigen und Aufmerksamkeit, damit hie nicht später vor Erstaunen außer sich seien, wenn ein Supplemen- (ar-Kredit gefordert würde, Raucé nemt die Unabhängigkeit Kabyliens die gefährlichste Klippe del französishen Herrschast in Afrika, Der Präsident theilt eine vom General Lamori cière eingebrachte Tagesordnung mit, nach welcher die Nas- tional-Versammlung, in der Ansicht, daß es sich nur um Aufhebung der Blokade vou Dschidschelli und Herstellung der Verbinvung mit dem Süden handle, zur Tagesord- nung übergeht. Emile Barrault findet, daß die Expedition nicht so gesährlih, als unnüß und unpolitisch sei. Nach dem Red- ner sind die Straßen im Saf - Saf - Thale sehr sicher, Der seste Play Dschidschelli habe keine Wichtigkeit. Die Expedition je daher uur ein Verlust an Geld, Zeit und Blut. Die Expedikion geschehe nur im Interesse einiger Chefs, die gern Kriegsruhm erwerben wollten, Wenn man aber Colonisation beabsichtige, müsse man solche Pláne aufgeben. Der Redner beklagt sich endlich, daß der scit dem 3, Mai 1850 deponirte Bericht Passy's über Errichtung eines Spezial - Ministeriums für Algier noch nicht zur Debatte ge- fommen sei, Geneval Lebreton erinnert zuerst daran, daß er sieben Jahre in der Gegend gelebt, welche jeßt zum Kriegs- \{hauplaße werden soll, und hält den Krieg für nothwendig.

Was Die constitutionelle Frage betreffe, so müsse der Kriegs-Mini- ster am besten wissen, wie weit seine Verantwortlichkeit gehe. We= nigstens verlange er jegt keine Subsidien. Stimmen: Die werden [hon kommen, Nach einigen leidenschaftlihen Bemerkungen wird der Antrag auf einfache Tagesordnung gestellt ‘und derselbe mit 8 gegen 269 Stimmen angenommen. Die. Versammlung shrei- tet hierauf zur= Debatte über die Auflösung der Nationalgarde von Straßburg. Chausfour hat das Wort, Er erinnert daran daß noch im vergangenen Jahre der General Magnän der Natio- nalgarde dieser Stadt ein öffentliches a eugnuiß ihrer lobenswerthen Haltung gegeben habe, und behauptet, daß die Regierung nur des wegen gegen diese Nationalgarde eingenommen sei, weil sie dem Präsidenten der Republik gegenüber sich republikanish gesinnt ge zeigt hade, Nachdem der Minister des In wer die “Auilólüna les Fa dieselbe ange- N]

der Nationalgarde vertheidigt und Ju L Lagesordntung mit 415

Slßung aufgehoben,

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grissén, wird auch hierüber die einfache ooo S

timmen angenommen und dit

Marz, Der Präsident der »ramatischen Künstle1 Jn seiner Loge bk lizei Präfekten beim Ministe1 Gesandten, TaNDit

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Zrlaud. London, 24. März

S0 im auswärtigen Amte ein Minister

ath gehalten, der drei einé halbe Stunden dauerte. T

SpreMer | nterhauses gab Abends sein sechstes Val S H

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f namentli Ani 1PICUAaTT on FKorPper\chaf\te1 heile au in diejen Vertrag übergegangen. er Sultan hat bewilligt, d (i umtlichen vou de1 Pforte Aftenstücken mit dem Titel „Padischah“' beehrt werde. (C6 t dt

a Dic 1 A M1101 h 111) Lil die höchste Auszeicb1 Unq, welche

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eiger in an

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i Piiorké- fr rmag, und die Erlangung eilen häufig den Vegenstand der anhaltendsten und sten Bestrebungen von Seiten fremdêr Mächte

Herr Linz, der Begründer der regelmäßigen Berbindung zwischen Antwerpen und Konstantinopel, hat \hani Jftichar=Orden erhalten.

Der Großwesir, der längere Ze von seiner Krankheit genesen

zu gewahren Lt

4 » ) 5 ch

älteren warm ampfchissahrts

den Ni it das Vett hüten mußte,

Bon der bosnisshep Granze, 14. März. (Lloÿd.) Jaiza, das den Uebergang über den Verbas beherrscht, liegt an der Bereinigungsstelle der Pliva mit dem Verbas ; dort befand sich ein vVedeutender Munitions- und Proviant=Vorrath, auch stand daselbst eine Besapung von einigen hundert Arnauten, welche diesen wi tigen 5—6 Meilen von Travnik entfernten Punkt vertheidigen jollten, Viese übergaben jedoch am ten d. M. Morgens gegén freien Abzug Stadt und Schloß an die Insurgenten, worauf Omer Aga Hassanagin mit 3500 Jusurgenten gegen Skopie (Unter-Vakup) am Berbas aufwärts abrücckte und Kadiatsch Kapi mit 5——690 Mann n Gegen Mittag zeigten sich regulaire :

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) gaiza verblieb. Truppen M L E Zwischen der Pliva und dem Verbas vor der Stadi kam es nun zu einem blutigen, hartnäckigen vier-

415

stündigen Gefehte, worauf sih die Jusurgenten über die Pliva in die Stadt zurückzogen, ohne weiter von den Truppen ver=- Ihr Verlust wird beinahe auf 40 Todte und faum 1 Stunden Weges von Jaiza entfernt, als er von dem begonnenen

folgt zu werden,

60 Verwundete angegeben, Omer Aga Hassanagin war

Gefechte Kunde erhielt; er kehrte sogleih zur Verstärkung der Jn surgenten zurü. Eilboten nach Banijaluka entsendet wurden,

Banjaluka gestellt, unten

angeschlossen.

Ein Gleiches that auch Ale Keditsh, an welchen So trafen bereits am 9ten und 10ten d. M. 5000 Mann, barunter 1000 zu Pferde von Bariaktar Omer Rezitsh in Jaiza ein, denn auch die ganze Nahir von Banjaluka hat sich dem Aufstande Die Insurgenten sind Herren der ganzen Position

am Verbas von Jaiza bis Banjaluka und haben die beiden Ueber-

gangspunkte über diesen Fluß in ihren Händen. sollen nun bei 15,000 Insurgenten stehen und mit noch 5000 Mann und 2000 am 12ten d. chen; derselbe erließ von Banjaluka den Befehl, fia Alles greifen und nach Banjaluka

T Nridor foll

Ale Keditsch follt von Banjaluka auf

zu den Waffen our è {hu sse signalisirt worden sein. Am rechten Verba N und 1000 Reiter den Insurgenten gegen-

fürchten übrigens, von den

Nucken angefallen zu werden,

ov M o sl ao t, P der Besehl antam, in der Fl

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1hatsch gest ifgebof zujsammenzuziehen, das au}

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Anweisung

Grundsteuer=Veranlagung (dem Kommunal-Verbande) lin noch derjemge Bezirk zuge)chlagen, 1 Ie

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pflichtigen í f V Unten SPrl 6 NDatde cknde des HDajenhatde unt

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Steuer-=Beranlagung Miethswerth en Peel, Tur bis 1849 einichließlich und klassifizirt. Von ilfte Unterhaltungsfosten, inderen Halfte die nonden in Anjaß gebracht. Die ausschließlich als Werkstätten ode und Manufakturen eingerichteten Ö Grundsteuer-Veranlagung nur mit der vracht, ngs veranlagt wird G D servispflichtigen Bezirk den Schauspiel ? Kramläden ( interirdischen An welche nicht endlich von IWohnhäufern ode1 befinden, werden

Beranlagung aus de1

dem ermittelten

sur die allmäl

Prozentsaß

Nail}

welcher für Wohnhäuser

von den

Rau] und Gewölben und anderen cheunen und Ställen, D irthschaft bestimmt sind; Wertfkstaält Fabrikraume! welche sh in den damit zusammenhängenden Nebengebäuden behufs der Vorbereitung der Grundsteuer - Katastern der städtischen Servis-Deputation die mittle=- ren jährlihen Miethserträge der Jahre 1840 bis 1849 einschließlich, nach welchen die Eigenthümer der bezeichneten Gebäude bishèr zum Servise und zur Kommunal-Grundsteuer herange- zogen worden sind oder doch, wenn die Gebäude nicht Anspruch auf Steuerfreiheit gehabt hätten, herangezogen sein würden, in die Nach weisung (Kataster) als die der Einschäßung in den allgemeinen Ta rif zum Grunde zu legenden Brutto-Miethswerthe übertragen.

8, 10. denjenigen Gebäuden der erst nach dem Jahre 1840 mit einem Durchschnitts - Miethsertrage in die Kataster der städtischen Servis - Deputation eingetragen sind, wird deren mittlerer jährlicher Miethsertrag von dem Jahre ab, für welches diese Eintragung zuerst erfolgt is, in die Veranla- gungs - Nachweisung übertragen. /

G S 114 Sind Gebäude der im §. 9 gedachten Art noch gar nicht in die Kataster der städtischen Servis-Deputation übertragen, so wird der Miethswerth von den Sexrvis- Verordneten des betreffenden

) Betrteb

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Bei im §. 9 gedachten Art, welche

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300 Mann

nach

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daß in der abrucken Ul dieser Befehl am &ten d. durch vter Kanonen=-

ufer standen am 10ten

| | | |

Stadtbezirks, durch Vergleichung mit Gebäuden ähnlicher Größe und- Beschaffenheit desselben Stadtbezirks, deren Miethsertrag aus den bezeihneten Katastern zu ersehen ist, besonders abgeschäßt.

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Ziegel - und Kalkbrennereien, Schmieden, Wasser - und Wind-

mühlen und alle ausschließlich als Werkstätten oder zum Betriebe von Fabriken und Manufakturen eingerichteten Gebäude werden zwar cbenfalls nach den in den §8. 9 bis 11 angegebenen Grund= sähen veranlagt, jedoch behufs ihrer Besteuerung nur mit der Hâlfte des aus den Katastern. der städtishen Servis-Deputation fich ergebenden oder besonders abgeschäßten Miethswerths in die Ver- anlagungs-=Nachweisung übernommen. i In den §8. 14 bis 20 wird festgeseßt, wie in dem zuge-= \schlagenen Bezirke durch die fünf Einshähßungs - Kommissionen, welche in Gemäßheit der öffentlichen Vorladung des Herrn Ministe=- rial - Kommissarius, Geheimen Regierungs = Rath Pehlemann, am 20, 20, 27, 28 Und 22 Unt 0, De demable WOSDen RO De Miethserträge ermittelt und festgestellt werden sollen.

(egenwärtig ist die in Gemäßheit dieser Bestimmungen ver= anlaßfe Aufstellung der Grundsteuer - Kataster von sämmtlichen G e- bäuden in dem servispflichtigen und in dem nah §. 3 der An- weisung dazugeschlagenen Bezirke vollendet und werden die Veran- lagungs - Nachweisungen

vom 28, März bis einschließlich den 410, L O im Berlinischen Rathhause zur Einsicht aller betheiligten Grund= Eigenthümer oder deren Stellvertreter offengelegt.

Binnen dieser Frist wird jedem Betheiligten die Anbringung etwaniger Reclamationen, welche auch mündlih zu Protokoll gege- ben werden können, mit dem Eröffnen freigestellt, daß alle nach dieser Frist eingehenden Reclamationen nicht weiter berüdck- werden können.

29, Mârz 1851.

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ie lustigen Weibe1 Mulsil Dieser Oper Im Schauspielhause. 56 Zum erstenmale: Magdala, Ori

Akten und einem Vorspiele, von Ch. Birch-Pfeiffer.

Königsstädtisches Theater.

um erstenmale wiederholt: L

1 mit Gesang in

Musik von Conradi. Opern - Votstellung.)

Freitag, 28. März. oder: Die Schule der Männer, Zauberposse ten, und einem Vorspicle, von I. Lasker.

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Sonnabend, 29, März (Ifaltent|t N :

a A Over in 3 Aktcn. Musik von Donizetti. Lucia di Lammermoor. %*/Pfé O Ns 7 Lei d Ct t (Sga. He Mara, vom Kaiserlichen Hof Theater zu St. Petersburg: Lucia, als Gastrolle.)

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