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zien und Siebenbürgen aber mit Schlesien vereinigt würden, um den Eintritt Gesammt-Oesterreichs in Deutschland nah dem Work- laute der bestehenden Verträge möglich zu machen. Wir wollen dur Mittheilung dieses Gerüchtes keinesweges für die Richtigkeit desselbeu einstehen, obgleich nicht zu leugnen ist, daß interessante Reflexionen daran geknüpft werden könnten. di An den Verhandlungen wegen Verlängerung des zwischen Oesterrei und Rußlond bestehenden Donau-Schifffahrts-BVertrages wird, wie der Wanderer hört, auch Bayern theilnehmen, und es soll der neue Vertrag Alles erschöpfend unifassen, was zur För- derung der Handels- und Schifffahrts-Interessen aus dem ganzen Stromgebiete {on lángst als wünschenswerth erschienen war. Arif Efendi hat, dem Wanderer zufolge, die Genehmigung der österreichischen Regierung zur Uebersiedelung der ungarischen Jnternirten in Kiutahia nach Amerika bereits erhalten, da Ori er reich dieselben jeßt lieber in Amerika als in der Türkei sehe. Der aus New-York mitgetheilte Beschluß des nordamerikanischen Parla- ments“, sagt das genannte Blatt, „zur Abholung Kossuth s ein Staats\chiff abzusenden, dürfte damit in Verbindung stehen. N m Const. Blatt a. B. wird mit Bestimmtheit O daß das Ministerium den Beschluß gesaþt habe, in den O zuständen wichtige Veränderungen eintreten zu lassen. És so ten n Laufe des künftigen Monats alle die Gesebe veröffentlicht wer- den, die zur Aufhebung des Belagerungszustandes der Hanpk=- und Residenzstadt Wien, so wie anderer Provinzial-Hauptstädte, Ur s thig erachtet werden, Die Aufhebung des Belagerungszustandes selbst würde der Veröffentlidung diejer Geseße unmittelbar auf dem Fuße folgen. F Der komplette Stand des heorps besteht in 41 Oberst - Lieutenant als Kommandanten, 1 Major a latus, 3 Hauptleuten erster Klasse, 9 Hauptleuten zweiter Klasse, 4 Ober-Lieutenaunts, 5 Unter-Lieutenants, 2 Aerzten, 1 Rechnungs- 10 Feldwebeln, 140 Korporalen uud 1360 Ge- | 2 Wachtmeistern, 6 Korpo-

wiener Militair-Polizei-Wachcorps

führer, 4 Fourieren, l meinen; die Mannschaft zu Pserde aus alen und §5 Gemeinen. et ia heutige Wiener Zeitung enthält folgende amtliche Mit-

theilung: „Die Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 haben cin

weifahes Bedürfniß nah Geldvorstellungszeichen herbeigeführt,

nämlich zur Deckung der Staats = Erfordernisse, dann zur Vertre-

tung der den Kleinverkehre dienenden Scheidemünze. Aus der

Wiener Ztg. vom 23, März d. De Ut bekannt, wie viel Papier -

geld zur Deckung der Staatsbedürfnisse ausgegeben warde und sich

im Umlaufe befindet. Um dem zweiten Bedürfnisse zu genügen,

war man mit der fortwährenden Vermehrung und Hinausgabe der

ckcheidemünze unausgeseßt beschäftigt, Bei den Münzämtern in Wien, Prag, Kremniy, Nagybanya und Karlsburg wurden scit dem

Jahre 1848 bis Ende Februar 1851 an Sechskreuzerstücken 18,722,299 Sl, an Kupferkreuzern 3,999,029 Gl, zusammen 22,277,928 dl, geprägt. Wiewohl diese Menge Scheidemünze größtentheils bereits dem Verkehr übergeben wurde, so bestand und besteht doch noch ein fortwährendes Andrängen nach kleinen Geldvorstelungszeihen. Um diesem allgemeinen Berlangen zu entsprechen, war nan daher seit 1849 zur Hinausgabe von Münzscheinen bemüßigt, Durch die bis- her veröffentlichten Nachweisungen der finanziellen Ergebnisse des Berwaltungs-Jahres 1849 und jener der drei ersten Quartale des Verwaltungs - Jahres 1850 is bekannt, daß bis Ende Juli 1850 an deutschen Münzscheinen 4,408,383 Fl, an ungariscben 5,777,904 Bl, zusammen 10,185,887 Fl. ausgegeben wurden, Ungeachtet in der Zwischenzeit durch Verloosung und theilweise Einwechslung gegen Sislber- und Kupfer-Schcidemünze 14 Serien mit 3,928,980 Fl. aus dem Umlaufe gezogen wurden, fand gleichwohl in Folge eines fortgeseßten Begehrens nah diesen Vorstellungszeichen seither eine weitere Vermehrung und zwar : an deutschen Müúünzscheinen um 9 141,270 Fl., an ungarischen 2,278,721 Fl. statt, wonach zu Ende Februar 1851, mit Einschluß der in den Steuer und Gefállsfas- sen, dann in sämmtlichen Ausgabskassen befindlichen Beträge von 1 bis 17 Millionen Gulden, an deutschen Múnzscheinen 6,949,053 Fl, an ungarischen 8,056,225 Fl, zusammen 14,605,878 Fl. im

Umlaufe waren, welche aber, da sle feinen Zwangs-Cours und eine

abgesonderte Tilgung haben, vor dem übrigen Papiergelde ihrer

Natur nach wesentlich verschieden sind.“ -

Dem Lloyd zufolge, darf man von der jüngst gemelteten Nach-= richt über die definitive Organisation Ungarns nicht darauf schlie- Gen, als wären schon alle administrativen Stellen in Ungarn dest nitio bese. Jene Nachricht soll si nämlich nur auf einen Theil der politischen Beamten erstrecken, nämlich auf das Amtspersonal der rinf Obergespáne, worunter je ein Statthaltereirath, drei Distrifts- cáthe, ein Secretair, die Protokoll- und Exhibits-Beamlen zu ver- tehen sind, und auf die Vicegespáne, d. i. Komitatsvorstände. Diese Lebteren werden erst nach ihrer Ernennung die weiteren Vorschläge ¿ur Bildung ihres untergeordneten Amtspersonals und der Bezirks- FKommissäre und deren Adjunkten den Obergespänen unterbreitcn ; 6s diirften daher noch einige, wenn nicht viele Monate vergehen , bis ile volitischen Administrationsstellen definitiv eingeführt sein werden.

Der Soldaten freund berihtet: „Jm CEinverständnisse mit dem Ministerium des Krieges hat das Justiz-Ministerium eine In- truction über die künftige provisorische Rechtspflege 1in der aufge (sten siebenbürgischen Militairgränze erlassen. Nach derselben wird die Strafjustiz bis zum Eintritt der neuen Gerichtsverfassung vor- läufig nach dem österreichischen Strafgeseße vom Jahre 1803 ge- pflogen werdenz die Civilrehtspflege aus gewichtigen, die Geseßpge- bung und die allgemeinen Landesverhältnisse berührenden Grün- ven bis zur Erfliefung einer höheren Anordnung eingestellt, und an deren Stelle tritt aushülfsweise die Amtsthätig- feit der politishen Bezirksbehörden. Der Uebergang dieser Rechtspflege von den bisherigen Regimentsgerichten (Audi=- toren) an die Civoilbehörden wird unter Einwirkung einer gemischten Kommission geschehen und muß bis zum 4. April bewerk= \telligt sein,“ i

Die neuorganisirte Gerichtspflege in dem lombardisch - venetia- nischen Königreiche soll, wie der Wanderer aus angeblich ver- läßlicher Quelle entnimmt, in sehr kurzer Frist, längstens bis Ende éawmenden Mai, ins Leben treten. „Sie unterscheidet sich,“ be- merkt dies Blatt, „wesentlih von jener, wie sie in den anderen Kronlänvern eingeführt ist oder einzuführen beabsihtigt wird. Das Geshwornengeriht wird, als den Wünschen und Verhältnissen des Landes nicht angemessen, gänzli beseitigt, da die Italiener mit ver alleinigen Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfah- rens {on in früherer Zeit sich zufrieden zeigten. Bekannterma- ßen werden zwei Oberlandesgerichte an die Stelle der Appellations- gerichte treten und eines derselben in Mailand, das andere in Venedig seinen Siß haben; zudem wird eine Senats - Abthei= lung des ersteren in Brescia, des leßteren in Berona fungiren, und in zwei Klassen getheilte Präturen werden die unteren Jn- stanzen bilden. Die Geschäfte der Gexichtaipführiugsqnmisiidn unter Oberleitung des Hofraths Roner. von Ehrenwerth es sehr eifrig und mit vieler Umsicht geführt. Als Maopvan en des mailánder Ober-Landesgerichtes bezeichnet man den Ir, A. Bes retta, jeßigen Präsidenten des Wechsel- und Civilgerihtes, welcher einstweilig bis zur Aufhebung des Appellationsgerichtes auch bei

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das Prásidium führt. Als Prásidenten er Brescia Senats-Abtheilung des erstbezeihneten ergerichtes des lombardish - venetignischen Obergerichts ho f ck j j ut, ents. N Jos. Lanfrag B, Zer Steuerprozeß-Ordnung ist / On O „Anwaltschaften mitgetheilt worden, daß das d E e gdie Strafmilderungsrecht bei Verbrechen, auf

: 4 hrige Kerkerstrafe i den elche eine mehr als fünfsährige Kerkerstrafe festgesebt ist, num e Wels zusteht, daher igats-An Rege Dn Sale Antrag stet nah dem Gesebe zu stellen haben, 0ne

T F ins 11 bringen. una der Strafe dabei in Anwendung zu org S L Ne deu Vertretern und Repráäsenian. en der hiesigen Israe- liten entworfene Statut einer israelitischen Religions - Gemeinde in Wien ist, wie der Lloyd berichtet, von Ministerium des Kultus an das Ministerium des Innern zur Entscheitung übergoben wor den, indem der Entwur] die Gränzen einer Kultusgemeinde über schritten zu haben heine und mehr deu Charafter eines Vereins an sich trage. E S

Man schreibt der D. Z. a. B. von Wien: „Ble deuts - katholische Gemeinde, deren Mitgliederzahl sich auf ungefähr 4000 Seelen beläuft, war in leßterer Zeit wieder Gegenstand eines Kon- fliftes. Jn einer der entfernteren Vorstädte wurde das LXetchen- begängniß eines ihrer Angehörigen in ihrer eigenthümlich stillen Weise begangen, und als das Begräbniß am Fricdhofe angezeigt wurde, verlaugte der Todtengräber die Anweisung von dem Pfarrbezirke des Verstorbenen. Als man sich deshalb an den Pfarrer wandte, verlangte dieser die bei den fatholischen Leichen üblichen Beerdigungs - Gebühren, Die Deutschkatholiken ver weigerten nun die Entrichtung derselben, und da der Tod= tengräber keine Beerdigung ohne die Anweisung des Pfar- rers vornehmen darf und dieser hartnäckig scine Gebühr forderte, \v war die Verlegenheit keine geringe, und es mußte sogar jur den Augenblick das Leichenbegängniß aufgeschoben werden, Zum Glüd übernahm die städtische Behörde das Vermittlungsamt, und die Be- erdigung wurde ohne die obengenannte Gebühr vorgenommen, Um übrigens für die Zukunft derlei Konflifte zu vermeiden, wurden die Todtengräber im Einverständnisse mit dem Konsistorium angewiejen, die Beerdigung der Deutschkatholiken auch ohne die pfarramÂtliche Anweisung vorzunehmen, wenn nur von dem Magistrate dic Anwei-= sung gefertigt ist. Auf diese Art sind von nun an die Dcutschka- tholiken nur an die Erlegung der Todtengräbergebühr von 45 Kr. pr, Kopf gebunden.“ ö

Dem Kriegs-Ministerium is von einem hiesigen Buchhändler ein Vorschlag wegen Errichtung von Kasernen-Biblioth:ken Uuber- reicht worden. Derlei Bibliotheken sollen aus circa 300 Bänden geschichtlicher und kriegöwissenschastlicher, dann auch unterhaltende1 Tendenz bestehen. :

Am Freitag wurde der ehemalige Justiz - Minister Ritter vou Schmerling in scin neues Amt eingeführt und legte den Eid in die Hände des Cassationshofss-Präsidenten Grafen Taaffe ab.

Mehrere Blätter bringen die Nachricht von Unordnungen unker den Romanen und von Widerseßlichkeit unter den Szoklern, aus Anlaß dcr Umgestaltung der Gränzregimentcr in Linien - Militair, „Wir können versichern“, schreibt die Desterr. Correipo ndenz, „daß die neuesten direkten Berichte aus Siebenbürgen von diejen Vorfällen uicht die entfernteste Erwähnung machen, und daß wir vaher allen Grund haben, sie sür vollkommen unwahr zu halten,“

diesem beantragten wird der Rath

Haunover. Hannover, 25, März. (H. Z.) Erste Kammer, Zu einer längeren Debatte führt die auf die heutige Tagesordnung gestellte Anzeige des Schabkollegiums vom 12. Februar l, I. 1n Beziehung auf den Bundesbeshluß vom 21. September Das Landesverfassungs-Geseß enthält im §. 184, welher von der Gewáhr der Verfassung handelt , die nachfolgenden Bestimmungen: „Die Rechte des Landes auf die Unverl.hlihfeit dieser Verfassung sind von der allgemeinen Ständeversammlung bei dem Könige oder nöthigenfalls bei der deutschen Bundesversammlung wahrzunehmen, Wenn aber die in dieser Verfassungs-Urkunde begründete landstän- dische Verfassung auf verfassungswidrige Art aufgehoben würde, wozu namentlih auch der Fall gehört, wenn die Ständ eversamm lung nicht zu der Zeit, wo dies verfassungsmäßig geshehzn muß, zusammenberufen würde, so ist das Schaßkollegium berechtigt und verpflichtet, den König um Aufrechthaltung jener Verfassung oder um s\ch{leunige Berufung der in Gemäßheit derselben bestehenden allgemeinen Ständeversammlung zu bitten und, wenn kiejer Schritt fruchtlos bleibes sollte, den Schuß des deutschen Bundes sür die aufgehobene landständische Bersassung anzurusen." Hlerau] sich stüßend, hatte das Schaßkollegium aus dem die Verhältnisse res Kurfürstenthums Hessen betressenden, in _hiesigen Landen nicht publizirten Bundesbeschlusse vom 24; September 9 H Anlaß genommen , am 9, Oktober v; J, an das Königliche Ge- sammt - Ministerium einen Vortrag gelangen zu lassen , worin das Land und die allgemeine Stäudeversamwlung gegen alle aus diesem Beschlusse und dessen Motiven auch der einheimishen Ver fassung drohenden Nachtheile feierlichst verwahrt wird. Die Kö- nigliche Regicrung hatte iudeß in ihrer Erwiederung vom 14. Of tober v. J. eine begründete Veranlassung zu diejer verwahrenden Erkláruug überhaupt und um so weniger anerkennen können, als der erwähnte Bundesbesch1uß für das hiesige Königreich erst durch Königliche Verkündigung im Sinne des §. 2 des Landes - Bei fa|- sungsgeseßes Bedeutung erlangen würde; daneben hatte dieselbe aber auch die Mitglieder des Schaß-Kollegiums zur Vornahme an- derer Schritte, als welche der obige §. 151 auferlegt, verfassungs- mäßig nicht ermächtigt, diese Schritte vielmehr an den Fall einer versassungsmäßigen Aufhebung der Landes - Verfassung gebunden erachtet. Mittelst der jeßt auf der Tagesordnung stehenden Anzeige hält das Schay = Kollegium sowohl von der E Kôd- nigliher Regierung eingereichten obigen verwahreuden Erklä rung, als au von der darauf erfolgten Erwiederung die allge meine Stände-Versammlung in Kenntniß zu seven sih verpflichtet. Nach erbffneter Debatté erkennt Schaßrath von Bothmer als Be richterstatter zwar an, daß der damalige Schritt des Schaßkollegiums von praktischer Bedeutung gegenwärtig nicht mehr sei, sucht abei durch nähere Darlegung der Motive, der drohenden Lage Deutsch lands größtentheils entnonmmen, das Verfahren des Schapkollegiums zu rechtfertigen, indem er zugleich die Ansicht ausspricht, daß rüd sichtlich der jeßigen Anzeige, unter Billigung des obigen Schrittes, entweder zur Tagesordnung überzugehen oder dieselbe zu den Akten

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zu nehmen das Angemessenste sei. Staats-Minister von Muünch= hausen, an sich zwar die Entfernung derselben von der

Tagesordnung für das Richtigere haltend, weil der dama- lige Schritt des Schahkollegiums verfassungswidrig, ist den- noch damit einverstanden, daß, da der Gegenstand “als un- praktis anerkannt werde, die jeßige Anzeige lediglich ad acta ge- nommen werde. Indem er hierauf den Antrag richtet, verkennt er- die gute Absicht, welche das Schaßkollegium derzeit geleitet haben mag, keinesweges; aber dennoch fanu er, den obigen g. 181 ins Auge fassend, in der fraglihen Verwahrung nur eine unbefugte Warnung erblicken , welche mit gleihem Rechte Jeder ausspricht. Um so entschiedener aber ist die dem Schabkollegium in dem Lan=-

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des - Verfassungsgeseße ausnahmsweise ertheilte Befugniß auf den gegebenen Fall zu beschränken, als bei Zulassung ausdehnender Er= flärung dem Schaßkollegium nur zu leicht die Cigenschaft eines mit dem Ret steter Kontrole über die Regierungshandlungen und wie derkehrender Warnungen bekleideten, ständischen Auss{husses beizu legen sein würde. Wyneken, welcher mit Breusing, Kraut und Karmarsch das Verfahren des Schatzkollegiums, wenn nicht nah dem Wortlaute, doch nach dem Geiste des Landes-Verfassungsgésebes für ge rechtfertigt hält, will jenes nicht éntinuthigt sehen, vielmehr dur Beschluß der Stände - Versammlung ihm einen Maßstab für künf tige Fälle an vie Hand geben und beantragt deshalb die motivirte Tages-Ordnung daßin : „Zn Erwägung, daß diese Angelegenheit mit dem Schreiben vom 15. Februar l. J., die deutshe Frage be- trefsend, im engsten Zusammenhange steht, darüber cine in die Sache sell cingehende Entschließung aber nicht gefaßt worden, gehen Stände, unter Anerkenuung der vom Schapß=-Kollegium ge= \hehenen Schritte, zur Tages-Ordnung über,“ Nachdem Staats Minister vou Münchhausen dcun verfassungsmäßigen Standpunkt der Regierung wie der Stände näher betrachtet und danach, mit Rück sicht sowohl auf den Geist als auf den Wortlaut der Verfassungs Urkunde, die Vorausseßung, daß dem Schaß - Kollegium die Wah rung der verfassungsmäßigen Rechte überhaupt übertragen, als irrig bezeihnet, solche Wahrung vielmehr (den einzigen Fall der Aufhebung der landständischen Verfassung ausgenommen) der Stánde - Versammlung selbst vindizirt, glaubt Schahrath von Bothmer, indem er seinerseits das früher beobachtete Bersahren der Königlichen Regierung einer tadeluden Kritik unter= zieht, in ter vom Staats-Minister von Münchhausen zuvor ange deuteten „Entfernung der Auzeige von der Tagceordnung““ eine un gerechtfertigte Verachtung und Geringshäßung Lec Handlungswei}e des Schabkollegiums zu finden, Präsidium sicht jezoch, bevor nod) Staats-Minister von Münchhausen zur Abweisung dieses Borwurss sih crhoben, zu der Erklärung si{ch gcdrungen, daß rin Anlaß zu ciner folchen Aufsassung und. ven darauf gestüßten Aeußerungen vom Staats - Minister von Münchhausen in keiner Weije gegeben, Leßterer, dem Präsidium sür dieses Anerkinntniß kaakeud, beschränkt sich auf die schließliche Hinweisung, daß nicht etwa darum, welche Befugnisse dem Schabkollegium zweckmäßig beizulegen, mithin auch nicht um Abánderung der Verfassung, sondern nur allein darum es sich handelt, ob das Schabkollegium aus Grund Der Verfassung den in Frage stehenden Schritt vorzunehmen berechtigt gewesen, Zn glei chem Sinne sprechen Kanzlei-Direktor von Bothmc r, Vezin, Kirchhoff und Saxer sich aus, worauf Präsidium die Debatte [chliept, Rücksichtlich des Wynekenschen, auf motivirte Tagesordnung gerichteten Antrags findet namentliche Abstimmung statt und ergiebt folgendes Resultat : Für den Antrag: Blohme, Breusing, Dórrien, von Exterde, zum Felde, Harms, Hillingh, Hinrichs, Kellers, Kraut, Meine, Meyer (Senator), Michaelis, Osten, Rosenthal, Siehling, Stegemann, Winter, Wisch, Witte, Wyneken, Karmarsh (22), Gegen den An trag: Angerstein, Bacméeister, Beckmaun (Dompastor), Bening, Bohte, von Bothmer (Kanzlei-Direktor), von der Decken, Ehrlen- holz, von Hammerstein, Hauemaun, Kirchhoff, Leppert, C. Meyer H. Meyer, I. H. M. yer, von Münchhausen (Minister), Neupert Refardt, Sander, von Santen, Saxer, Vezin, Westermann, Wol} (2: Der Wynekenshe Antrag ist demnach mit 25 gegen Stimmen abgelehnt. Dagegen wird ein vom Direfto1 oon Bothmer f

ck-)

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RKanzie1l auf einfache Tagesordnung zuvor gerichteter An- (rag mit allen gegen 7 Stimmen angenommen,

Hannover, 26. Márz. (H. Z.) Zweite Kammer. In der heutigen Sißzung fand die Berathung der in Gemáßheit neulichen Beschlusses auf die Tagesordnung gebrachten Anzeige des S chalza Kollegiums vom 12. Februar d. J. in Bezichung auf den Bundes beschluß vom 1, September v. J. statt, welhe zu anhaltenden und lebhafien Debatten Veranlassung giebt. (Zum Verständniß der folgenden Verhandlungen fügen wir den wesentlichen Inhalt de1 dieser Berathung zum Grunde liegenden Vorlage, wie wir ihn in Nr. 45, gaben, hier an: Das Schreiben dcs Schatzkollegiums an das Königliche Gesammt-Ministerium vom 2. Oftober 1850 macht auf die Gefahr aufmerksam , die in dem von der Bundesversamm= lung zu Frantfurt am 21, September in der kurhessischen Verfas sungsfrage gefaßten Beschlusse auch für Hannover liege. Jene Ver- sammlung, hebt das Schreiben hervor, betrahte die Bundesbe- {chlüsse vom 28, Juni 1832 als fortwährend geltend und lege sle ihrer Entschcidung in der kurhessishen Sache zu Grunde. Die Königlih hannovershe Regierung sche die frank furter Versammlung als zu Recht bestehend an und werde s{ch kon- scquenterweise durch die Beschlüsse dersclben für gebunden halten. In dieser Stellung der Königlichen Regierung zur frankfurter Ver4 sammlung liege die Gesahr auch sür die hannoversche Landesver fassung, welche in manchen Bestimmungen mit ten Bundesbeschlüssen oon 1832 nicht würde bestehen können. Deshalb halte sich das Schabkollegium auf Grund des §. 181 des Landes-Verfassungs- Gesetzes für verpflichtet, das Land und die allgemeine Stände= Versammlung gegeu alle etwa aus dem in Frage stehenden Be= \chlusse vom 21. September und dessen Motiven auch der hanno=- vershen Verfassung drohenden Nachtheile feierlihst zu verwahren uad Ausgaben, die etwa zur Vollziehung jenes Beschlusses erfor derlich werden sollten, für ungerechtfertigt zu erklären. Das niglihe Gesammt=-Ministerium erwiedert hierauf unter dem 12, Ofa tober 1850, daß zu einer Pflichterfüllung, wie der §. 100 des Gesebes vom 9. September 1845 und der §. 151 des Landesver=- fassungsgeseßes sie den ständischen Kommissarien und General= Secretairen der allgemeinen Ständeversammlung eventuell vor- schreiben, cin verfassungsmäßiger Grund wohl um o weniger vorliege, als der Beschluß vom 21. September erst durch die his- lang nicht vorhandene Königliche Verkündigung desselben die in C. 2 des Landesverfassungsgeseßes näher ausgedrücckte Bedeutung für das Königreich erlangen würde. Zu anderen die Aufrechterhal- tung der Verfassung bezielenden Schritten, als denen, die g, 181 des Landesverfassungsgeseßes auferlege, sei das Schaßkolle= gium von der Verfassung nicht ermächtigt, und diese Schritte seien an den Fall eincr verfassungswidrigen Aufhebung der Landesver= fassung gebunden. Da nun ein solcher Fall nicht vorliege, #0 fónne das Gesammt-Ministerium in dem Schreiben vom 2. Okto= ber nur eine Beschwerde über eine vermeintlich mangelhafte Re- gierungs - Maßregel erblicken, zu welcher allein die allgemeine Ständeversammlung berufen sein würte. Das Schaßkollegium er- flärt hierauf unterm 8. November 1850, daß es sih nicht über- eugen könne, dur eine einfahe Rehtsverwahrung seine verfas- {ungómáßige Kompetenz überschritten oder zu jenem Schritte keinen genügenden Grund gehabt zu haben, und ist des festen Vertrauens, daß auch die allgemeine Stände-Versammlung, der es Rechenschaft von diesem Schritte zu geben haben werde, sein Verfahren nicht mißbilligen werde.) Lang 11. eröffnet die Berathung mit einer Rekapitulirung der in der Vorlage selbst enthaltenen Gründe für das vom Schayz-Kollegium innegehaltene Verfahren. Wie er das Verfahren selbst für völlig geri htfertigt erachtet, so hält er die Stände-Versammlung für verpflichtet, sich darüber zu äußern und proponirt zu dem Ende, als Verbesserung zu dem vorliegenden Bez

Der

\{lusse der ersten Kammer, „wegen der Eingabe zur Tagesord= nung überzugehen“, Folgendes: „Der Königlichen Regierung eine Ausfertigung des Schreibens des Schaß - Kollegiums vom 12, Februar d. “J. zu übersenden und, ihx- zu erllären, daß Stände, die von dem Schah - Kollegium gegen den frankfurter sogenanuten Bundesbeshluß vom 21. September v. J. eingelegte feierlihe Verwahrung sich aneignen und selbige ihrerseits hiermit wiederholen.“ Ellissen findet in diesem Antrage uur die nothwendige Konsequenz des von ihm völlig gebilligten Verfahrens des Schav-Kollegiums, welches er berechtigt und verpflichtet erach- tet, gegen jeden direkten oder indirekten Argriff gegen die Verfas- sung zu protestiren, Nacl, seiner Ansicht lät:e das Schaß-Kollegium noch viel wciter gehen müssen, und dann würde cs um so mepzr den Dank der Ständeversammlung sich verdient haben. Was jet beantragt worden, sei das Wenigste, was zu thun dem Schah- Kollegium gegenüber man verpflichtet sei. Lindemann läßt es dahingestellt sein, ob der fragliche Bundesbeshluß wirklich zu fo großen Befürchtungen, namentli für das hiesige Land, Aulaß habe geben können, wie man darin gefunden. Seinerseits diese Befürch- tungen für unbegründet erachtend, wiederholt er die bereits bei an- verer Gelegenheit gegebene offizielle Erklärung, daß die Regierung die in Frage stehenden sogenannten Ausnahme - Geseße des deut= schen Bundes als zu Recht bestehend wetter anerkannt habe, noch jeßt anerfenne, noch auch für die Folge anerkennen werde. Wären aber auch die gehegten Besorgnisse wirklich, begründet gewesen, so sei deshalb das Schalz - Kollegium doch nicht entfernt zu dem von ihm gethanen Schritte für berechtigt zu halten. Die Kompetenz des Schaz-Kollegiums oder wie es nah §. 100 des Geseßes vom 5, Septembixr 1848 jeßt heißen müjje der ständischen Kommis- sarien und Generalsekretarien set, so viel die Wahrung der Ver- fassung anlange, durch den §. 181 des Landesverfassungsgeseßes genau begränzt , indem es im zweiten Absabe dort wörtlich heiße : „Wenn aber die in dieser Verfassungs - Urkunde begründete lanL ständische Verfassung auf verfassungswidrige Art aufgehoben würde, wozu namentlich auch der Fall gehört, wenn die Ständeversamm- lung nicht zu der Zeit, wo dies verfassungémäßig geschehen muß, zusammenberufen würde, so ist das Schaß-Kollegium berechtigt unr verpflichtet, den König um Aufrechterhaltung jener Verfassung oder eine s{leunige Berufung der Ständeversammlung zu bitten, und, wenn dieser Schritt fruchtlos bleiben sollte, den Schuß des deut- {hen Bundes für die aufgehobene landständische Verfassung anzu- rufen.““ Hiernach habe das Schal-Kollegium, da der vorausgesebte Fall nicht vorgelegen , ganz zweifellos seine verfassungsmäßigen Befug= nisse überschritten, und nichts würde für den Bestand der Verfassung gefährlicher erscheinen köunen, als wenn Stände, indem sie den ver fassungswidrigen Schritt des Schaß - Kollegiums billigten, indirekt selbst eines Angriffs gegen die Verfassung sich schuldig machen wür den, Nach seiner Ansicht werde daher tas Richtige sein, in Ueber= einstimmung mit dem Beschlusse der anderen Kammer das Schrci« Schaß-Kollegiums zu ven Aftin zu nehmen. Jn ähulicher Weise mahnen auch (Staats - Minister) Meyer, Lehzen und cktu dringend ab von einer Billigung des verfassungswidrigen Zchaß-Koll: giums, Lehßlirer geh+ auf die Eutste- hungsgeschihte des §. 181 der Landesverfassungs-Geseue zurück und zetgt zur Widerlegung der Behauptung, daß die darin enthal- tenen Bestimmungen insofern sinn - und zwecktlos seien, als wenn die Verfassung erst wirklich aufgehoben, ein Einschreiten des Shahß= Kollegiums nichts mehr nüßen könne, wie man im Jahre 1840, in frischer Erinnerung der Vorgänge der zunächst vorhergegange=- nen Jahre, allerdings für sehr wichtig es habe halten mässen, eine legitimirte Behörde für den Fall zu haben, daß die Verfas sung abermals angetastet werden sollte. Weiter habe man zu kei- ner Zeit und namentli auch niht im Jahre 1848 gehen wollen, indem man vielmehr stets die Ueberzeugung gchegt, daß ein blei bender ständischer Aue schuß, wie er in andern Ländern bistehe, nach Zeiten hin als ein durchaus verwerflihes Institut erscheine, 1d daß namentlich eine dem Laude verantwortliche Regierung da f überhaupt zu bestehen vermöge. Nach seiner Ansicht dürfe Antrag unter keiner Bedingung die Genehmigung des Hauses da die Billigung des versassungswidrigen Verfahrens des ckcchaßkollegiums einen Angriff auf die Verfassung seitens der cktände involviren würde, welchen die Regierung auf das entschie Denste zurüdzuweisen nach seiner Ansicht dringend verpflichtet sein würde. anderen Seite wird das Verfahren des Schabkollegiums ‘rum vielfach gelobt und gebilligt , namentlich von Ellissen, Freudentyell, SclUter- BUeren, Vel ind, Grumbrecht und Gerding, welche sämmtlich mit Oppermann den Antrag Langs 1. unterstüßen. Man geht Seite im Wesentlichen von der Ansicht aus, daß das Schaßfollegium verfassungsmäßig der Wächter der Verfassung sei und von diesem seinem Standpunkte aus die Verpflichtung zur Ab- wendung aller der Verfassung unmittelbar drohenden Gefahren habe. Man glaubt nicht, zugeben zu dürfen, daß die buchstäbliche Fassung des 8, 181 allcin für die Thätigkeit des Schaßkollegiums in de" angedeuteten Richtung entscheidenb sein könne, indem, wenn die Ver- fassung einmal völlig aufgehoben, die fernere Thätigkeit des Schaß follegiums als wirfungslos sich herausstellen würde. Davon aus gehend, daß in sener \{wierigen wo die Verwirrung des öf fentlichen deutschen Rechts den hochsten Gipfel erreicht, wo dur die Betheiligung der hiesigen Regierung an dem fraglichen Bundes beschlusse die verfassungsmäßigen Rechie des unmittelbar droht geshienen, das Schaßkollegium, seiner Pflicht, für die Verfas sung zu wachen, eingedenk, völlig berehtigt gewesen, mehr an den Geist als an den Buchstaben des Gesetzes sich zu halten und eine Ben wahrung der ständischen Rechte bei der Regierung zu es für die Pflicht der Ständeversammlung, den im gan e entschieden gebilligten Schritt ves Schaßfkfollegiums auch desavouiren, fondern durch Ancignung des Protestes vertheidigen. Lang 11, suht noch besonders darzu thun, worauf Oppermann früher {hon aufmerksam gemacht, daß der von ihm gestellte. Autrag eine Billigung des vom Schahkollegium innegehaltenen Verfahrens überall nicht, sondern lediglich eine Verwahrung gegen den Bundesbeshluß vom 21, September v. I. bezwecke und involvire, welche Verwahrung bei den aus jenem Beschlusse für die hiesige Verfassung drohenden Ge= fahren durchaus nothwendig erscheine. Die Uebersendung der An- zeige des Schaßkollegiums an die Regierung solle nur der Regierung den Beweis liefern, daß das Schaßkollegium seiner Erklärung vom 8, November v. J. gemäß wirklich an die Ständeversammlung sich gewandt habe. Nachdem Lehzen diese Auffassung des An- trages als eine völlig unhaltbare charakterisirt, indem die Aneig- nung des Protestes unzweifelhaft die entschiedenste Billigung des vom Schah - Kollegium wenn zwar vermuthlich in guter Absicht, bo gegen die Verfassung gethanen Schrittes involvire; hebt Böhmer noch besonders hervor, wie der gestellte Antrag so bei Wege lang die deutsche Frage mit abzumachen trachte, indem darin von einem „sogenannten“ Bundesbeschlusse die Rede, und wie hon deshalb nachdem man früher die Ansicht ansgesprochen, daß man nicht in der Lage sich befinde, zur Zeit ein begründetes Urtheil über das Verhalten der Regierung in der deutschen Frage zu fällen

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der Antrag als völlig verwerfli, der Beschluß der ersten Kam-

mer dagegen als der allein rihtigé érsheine. born’s Antrag der Schluß der Debatte beliebt worden, wird bei der von Bueren verlangten namentlichen Abstimmung der zuerst in Frage

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gestellte Langsche Antrag mit 39 gegen 32 womit der Beschluß der ersten Kammer als abgelehnt erscheint.

Die Handels - Deputation bringt das nachstehende Schreiben zur Kenntniß : faufmännishen Deputation die erfreuliche Eröffnung zu machen, unter Zustimmung der allgemeinen Stände - Versammlung, sih mit der Königl. preußischen Regierung darüber verständigt hat, den Emszoll gleichwie das auf der Ems entrihtende Schleusengeld vom d. J. an bis auf Weiteres niht mehr erheben zu lassen. Königl. hannoversches Finanz - Ministe=

daß die hiesige Regierung ,

ver, den-19. März 1551.

Schleswig - Holstein. Bekanntmachung, betreffend die Außerkraftsezung des Militair-Pen- 15. Februar 1850, ist folgende: Herren Kommissäre des Landesherren und des deutschen Bundes ist der obersten Civilbehörde ein Schreiben vom 21sten d. M. zu gegangen, welches also lautet:

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1. März. (H. C.)

sfanal zu

ammerste in,“ Kiel, 26

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„Um jeden

Nachdem auf Ahbl[=

Stimmen angenommen,

„Wir beeilen uns, der

1, April

Hanno-

Mal, S 91 Bie

Seitens der

Zwcifel über etwanige

Pensionsansprüche von Seiten der aus der aufgelösten schleswig

holsteinishen Armee entlassenen Offiziere zu entfernen

und unbe-

gründeten Erwartungen zu begegnen, ist es von den unterzeichne

ten Kommissari erforderlich

en des Landesherrn und

des deutschen Bundes für erachtet, die Verordnung vom 15. Februar 1850, be-

treffend die Pension für Militairpersonen der {leswig = holsteini-

{hen Armee, ausdrudlich

derfelben bew fällig zu erflär

außer

Wittwen (Ben - 1 und werden

wie deren Ma U illigten Pensionen en. Oleicherweise

10

Wartegelder

und 11D

Kinder, hiermit die auf Grund e in auch die {on vor Er

lassung der gedachten Verordnung seit dem 24. März 1848 bewil

len. Dagegen

ist die oberste Civilbehörde

igten Militairpensionen und Wartegelder für die Zukunft wegfal

des Herzogthums Hol

stein autorisirt worden, die nah ihrem Vorschlage bereits geneh- migten Abfindungen und Entschädigungen an die betreffenden Of-

fiziere und Mi

litairbeamten auszahlen zu l

assen, indem die Ent-

scheidung über ihre sonstigen diese Angelegenheit betreffenden Vor-

schläge annoch

vorbehalten wird,

Den Offizieren und Militairbe-

amten, welche, in Gemäßheit der außer Kraft geseßten Pensious Verordnung, Beiträge zur Errichtung eines Militair-Pensions-Fonds an die Hauptkasse in Rendsburg eingezahlt haben, wird deren Er- trag zurückgezahlt. Die oberste Civilbehörde wird hiermittelst beauf tragt, die vorstehenden Bestimmungen in geeigneter Weise zur öffent

lichen Kunde z1 lichen Kunde CivilbehörDe. Malmros,

1 bringen,‘““ Vorstehendes wir NEDTAO N Ste Del 20 Adolph Blome.

Prehn.

März 1851. Heinßbe.

d hierdurch zur üffent- Die oberste Heinbelmann.

Außerdem ist noch folgende Cirkular - Verfügung erlassen wor

Len:

„Tie Civilbeamten und Offizialen halb

en fortan keine Kokar

den zu tragen und Wappenknöpfe in der Dienstleistung durch schlichte

Metallknöpfe z1

i erseßen. Die Postamts=-Lok

ale, Zollstellen zc. sind

auf den zu ihrer Bezeichnung dienenden Schildern nur als solche, vhne weiteren Zusaß, als etwa den des Ortsnamens, zu benennen. Der Gebrauch des schleswig - holsteinishen Wappens zur Bezeich

nung von Die

nstlokalen, Beförderungswag

en der Posten und an-

derer Gegenstände des Staats-Eigenthums im Herzogthum Holstein . Entgegenstehende bisherige Anordnungen werden hiermittelst außer Kraft geseßt und die beikommenden Behörden angewiesen, die obigen Bestimmungen sofort zur Ausführung ge-

wird untersagt langen zu Behörde.

laucht Prinz C

p

lassen, Adolph Blome. Mit dem Damvsschisfe langte heute hierselbst auch

Kiel, den 22, März 18

Heinze.

hristian von Glücksburg an,

nach dem Süden weiter gereist,

Flensbu

fuhrzoll-Ab gab

ein Zuschlag v | auf Thee von 2 | von 10 pCt.

Sachsen-Weimar.

rz.

Os 27.

n für gewisse Waarin Au auf Steinkohlen von

0, auf Taba von 20,

M DOE,

Weimar,

Heute haben Se. Königliche Doheit der ©

Koblenz begebe! Hoheit einen B

Sachsen-Koburg.

Berhandlungen

sind gestern beendigt

1, Um dex Frau Prinzessin

esuch abzustatten

(Hot

bia, 26, 2

unserer Kommissarien uber worden. Der leßte Ve

Die heutige tung enthält ein vou Tillish kontrasignirtes Geseh fi zogthum Schleówig, über eine ertraordinaire Erhéhung der

auf F

91. Die oberste Civil Se. Durch Der Prinz ist sogleich

ieg Ur ger fis das Her= (X11!

f Kaffee kommt danach 20, auf Zudêèr von 29, ulz von auf Wein

) tg.

rbgroßherzog sch nach

von Preußen Königliche

Nar (VeZtg) Dit die Bereinigungöfrage \chluß derselben bezog

sich auf die vom Staatsministerium gewünschte gemeinschaftliche

randesvertretung,

Dieser is dahin ausgefallen, d

ein vereinigten

Landtag, und zwar aus acht koburgischen und zwölf gothaischen Mitgliedern gebildet werde, welcher jedoch nur über die Angelegen-

heiten zu

entsheiden hat,

hinsichtlich deren

eine Vereinigung zu

Siande gekommen ist, nämlich über Justizpflege, Militairwesen und

das politische Verhältniß Berathung der übrigen (nichtunirten) Gegenstände bleibt

gegenüber dem D(

Bunde. Vie den Ctn-

utichen

zellandtagen überlassen, aus deren Schoße auch die Mitglieder des

vereinigten Landtags zu wählen sind

gedeutete Du

3alle chaus Ländertheile

Hesterreich

14 1 n Gn Bo IVwWweichenD Von Dex

nverhältniß von 8 zu 12 h sonstigen numer (3 zu 7) und wird deshalb

E SREE Ia

Pinsland.

Benecdig, 27

“il 4

N Was i

Ura, (O, 29)

ibrigens das oben an- etrifft, so ist dasselbe ischen Proportion bii- , wie man vernimmt,

1m Staatsministerium nicht genehmigt werden

) 0 t.

Majestät

ist heute um 4% Uhr Nachmittags glücklich angelangt und wurde mit

unbeschreiblihem Jubel empfangen

ten fogleich da gegeben wird,

Agram, gestegtz

nach Pridor und Maidan.

Aufgehot wird Aufstandes schei

Allerlz ö ch}

3 Patent, wodurch Venedig

Or “l

März. (W! ZZ: Jbral

faum zu Stande kommen. nt somit nahe bevorzustehen.

tdieselben unterzeichne der Freihafen wieder-

jim hat bei Chulhisfsar

die Rebellen sind von Banjaluka vertrieben und flüchten Das von Ali Kedic projektirte zweite

Die Beendigung des Am 19ten Morgens

empfing Omer Pascha die Rebellen zwischen Jaiza und Gjulhissar

mit einem Kart

Becic verwundet sein,

ätschenhagel und {lug sie. Nach Pridor kamen

Kadia Kapir soll todt, 17 Verwundete. Die

Rebellen beabsichtigten, sich in Bänjaluka zu vertheidigen, welches

ganz eingeschlossen worden war,

ten tönne.

Frankreich.

vom 27, März.

Gesebgebende Ver Den Vorsiß führt Dupin,

damit Niemand von dort flüch-

sammlung. Sibßung An derx Tagesordnung

l

l

l

ist die dritte Berathung des Antrages von Mortimer Ternaux und Richer über Bestrafung des Betruges beim Waarenverkaufe. Der Antrag wird angenommen. Es folgt ver Antrag Nadaud?s auf Einführung einer 5ten Kategorie von Werkoerständigen, Die Kommission ist dagegen. Der Antrag wird verworfen und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 27. März. Auf Antrag des Ministers der aus wärtigen Angelegenheiten sind durch Dekrete vom 21sten, 24sten und 26\ten d. M. laut heutigem Moniteur ernannt: Der außer- ordentlihe Gesandte zu Rom, de Rayneval, zum Botschafter da- selbst, Genc-al-Konsul David zu Genua zum Minister-Residenten bei der Republik Neu-Granada. General=Konsul in Disposition Mimaut zum General-Konsul in Genua. Konsul Henri Fourcäde zu Cagliari in gleicher Eigenschaft nah Malta, statt des abberufe- nen Benedetti Aladenize zum Konsul in Cagliari. Durirs zum Kanzler des französis{chen Konsulats zu Mainz.

Die Petitions - Kommission hat sich in ihrer heutigen Sißung mit den Petitionen um Verfassungs - Revision beschäftigt. Js der Bericht vor dem 1. Mai fertig, so wird der Berichterstatter Ver- weisung der Petitionen an das Auskunfts-Büreau beantragen. Jst der B. richt bis dahin noch nit fertig, so wird sie abermals eine Sitzung halten, um einen Beschluß zu fassen.

Der Constitutionnel, das Organ des Elysee, enthält über die gestrige Sißung der National - Versammlung folgende Bemer- kung: „Aus der Debatte, bezüglich des neuen Wahlgeseßes, wird, wir hoffen es wenigstens, die Bildung einer Majorität hervorgehen, Die sich unter die Fahne des Geseßes vom 31. Mai, als das Sym=- bol der Ordnungspartei, das Zeichen der Wiedervereinigung und des Heils stellen wird. Die Bildung eines Ministeriums, welche Gegenstand so vieler Verhandlungen seit einigen Tagen i}, wird dann leichter werden. Man erzählt, daß der Präsident nach dem Votum, welches das frühere Kabinet stürzte, geäußert habe: „Bei solcher Sachlage kann ich nur einreffenz; weiß ih erst, woher der Wind kömmt, so will ih die Segel wieder auslegen./‘“’ Möge die Majorität, sich um ihr altes Banner shaarend, das Signal zum Auslegen der Segel geben, und der Wind wird uns in einen guten Hafen bringen.“

Der Regierungs-Entwurf über Seefischerei im Großen is von der Kommission angenommen worven,

Großbritanien und Jrlaud. London, Gestern hielt die Königin das dritte Lever in dieser St. Jamespalaste. demselben hatte Lord John Russell bei Ihrer Majestät Audienz. Die Königin ershien in Halbtrauer. Bom bayrischen Gesandten wurden Hofrath Schaffhoult, Professor an der münchener Universität und Kommissär der Ausstellung, vom ósterreichishen Geschäftsträger Baron Scholl , Hauptmann im Jn- genicur-Corps, Artillerie-Hauptmann Uchatius und Husaren=-Lieute=- nant Flies der Königin vorgestellt.

Vorgestern sprang hier ein Dampfkessel, wobei neun Personen ums Leben kamen. Sieben andere wurden {wer verwundet.

Das ósterreihishe Schiff „Auna“ von 600 Tonnengehalt lief gestern mit allen österreichischen Ausstellungsgegenständen in die Themse ein, Sie waren den Kaiserlichen Kommissär Herrn Buschek konsignirt, und die Herren C, J. Major haben im speziellen Austrage der Kaiserlichen Kommission sogleich die erforderlichen Än stalten getroffen, die Ladungen nach Hyde =-=Park zu expediren. Die Amerikaner hielten gestern eine Berathung wegen der Aus-= stelung, machten jedoch die Bedingung, nur dann Journal Berichterstatter zuzulassen, wenn thre Berichte früher revidirt wür= den, Unter diesen Berhältnissen will kein englisches Blatt einen Bericht geben. Die Verleger der offiziellen Kataloge beklagen si,

27. März. Saison im Vor

| daß viele Einsender vom Ausland es vernachlässigen, den Fabriks=-

preis ihrer Artikel anzugeben, was um so mehr wünschenswerth wáre, da an den ausgestellten Artikeln selbst die Preise nicht mar- tirt werden dürfen, Der anhaltende Regen fährt, aller Bemü- hungen ungeachtet, fort, das Jnnere des Gebäudes mit kleinen Bächen und Teichen zu durchziehen

Dánemark. Kopenhagen, 27. Márz. Die Verling\ce Zeitung von gestern Abend theilt in Betreff der Sdhließung Des Reichstags mit: „Schließung der Verhandlunaen des Landthinges und des Volksthinges in dieser Session. Ju der Jen Sizßung des Landthinges wurde von dem Präsidenten ein Schreiben des Premier-Ministers vorgelesen, worin der Minister den Thing da von unterrichtet, daß Se. Majestät der König durch Allerhöchste Resolution vom heutigen Tage befohlen haben, daß die Verhand- lungen des Landthinges am Mittwoch, den 26, Mär; en werden sollen, und ferner mittheilte, daß die gen des Reichstags gleichfalls am igen Tage in Allerhöchster Resolution geschlossen werden würden, gemäß er den Präsidenten aufforderte, die erforderlichen tungen zur Ausführung der Resolution zu treffen. 5 stimmung mit dieser Resolution erklärte darauf de1 Verhandlungen des Landthinges in dieser und die Sizung für beendigt. Jn dem Vo Mittheilungen vom Präsidenten gemacht,“ um 2 Uhr versammelten sich die Mitglieder 1 Bolksthinges im Sißungssaal des Volksthinges den sich die sämmtlichen Minister ein und de1 darauf ein Allerhöcchstes Reskript vor, in F Session des Reichstags für geschlossen erklärte „„Es lebe der König! ‘/ wurde mit einem neunmal „Doch !‘“ beantwortet.‘ Bei der gestrigen Kön ferner: die Berlin g \ ch e Ztg. brachte Se einen Toast sür den Reichstag aus und dankte

Wirksamkeit. Der Präsident des La! Bruun , brachte ein Hoch für den König

z geschlo!

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ihre Len mit Acußerungen der Dankbarkeit lichen “Fnstitutionen ein.

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talien. Turin, 22. März. (Lloyd) Die Deputirt fammer bestätigte in ihrer" gestrigen Sißzung die Ausgaben der Ver waltung der Staatsfinanzen mit 105 gegen 19, und das Geseh l züglih der Jnvalidenkassen der Militair = und Handelsmarine mit 108 gegon 2 Stimmen,

Uber die vom Senator Scolpis angeregte Frage, ob dem Se- nate das Recht zustehe, an den von der Deputirtenkammer in Fi nanz-Angelegenheiten gefaßten Beschlüssen Aenderungen vorzuneh- men, ist am 20sten d. die Berichterstattung verlesen worden. Man glaubt jedo, daß diese Prärogativfrage zwischen den beiden gejep- gebenden Körpern keinen ernsthaften Konflikt herbeiführen ee, “Oie Regierung beabsichtigt eine neue Anleihe zu I ats

Die Opinione will wissen, das Ministerium el M eh dere Personsveränderungen bei den Mag! E F E wie es in der Gazzetta Ufficiale angekün q ¿4

ck ea, Dor. Con ser gtor 6: C0 ENZ0

Florenz, 17. März Viedensten Weise gegen die Gerüchte nale spricht sich in der u in Betreff der Reise des Minister- aus, welche von Unzufriedenen t worden. Es handle sich dabei Präsidenten nah Rom ausge eut M

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