1851 / 91 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

arinilgeDay, ist es au nihts, wie uns die neuesten Berichte mer- : lassen, Der angeblih \o goldhaltige {chwarze Sand besteht größtentheils aus Eisen-Oxyd, ist sehr magnctish, und es ist, un- geachtet mannigfaltiger Versuche, bis jeßt noch nicht gelungen, Gold daraus herzustellen, obgleich man dessen Gegenwart im oxydirten Zustande vermuthet.

Vom Isthmus von Panama wird uns berichtet, daß am 24. Februar die ersten Schienen auf der Panama=-Eisenbahn gelegt wor- den sind. Viele Arbeiter litten aber schr an_den dort herrschenden Siebern. Vierzig Meilen von Panama entfernt sind ebenfalls reie Goldminen entdeckt worden, denen man den Namen der Buenaven- tura-Minen gegeben hat und die von einer Gesellschaft von 350 Mann, hauptsächlich Franzosen, ausgebeutet werden. Jeder soll tägli 2 bis 3 Unzen Gold gewinnen, eine sehr gute Nachricht, wenn sie vollkommen wahr ist. :

Nach Briefen aus Honduras sollen die Engländer im Begriff stehen, die Häfen Truxillo und Ornoa zu blokiren. Es ist natür- lich, daß die Engländer Alles aufbieten, um von ihrem sinkenden Einflusse dort so viel wie möglich zu retten, obgleih es im nafur- lichen Verlaufe der Dinge liegt, daß sie dort immer mehr durch die Nord-Amerikaner werden verdrängt werden. Der König von Mos- quito hat am 15. Februar einen Besuch in San Juan de Nicara- gua gemaht und is von den Engländern mit Königlichen Ehren empfangen worden. Er ist ein gut unterrihteter junger Mann von 19 bis 20 Jahren, weiß sich gefällig zu benehmen und steht unter der Leitung des herrnhutishen Missionars Pfeiffer.

1 Rthlr. 1 Rthlr. 20 Sgr.

spiel in 5

Erster

Parquet - Loge 20 Sgr.

10 Sgr. Mittw Vorstellung

Dienstag , 1. April. Vorstellung : Meyerbeer.

Preise der Pláhe:

In Potsdam:

Billets zu : im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben:

434

Königliche Schauspiele.

Jm Opernhause. 39ste Abonnements-

Robert der Teufel, Oper in 5 Abth. Musik von

Ballets von Ph. Taglioni. Anfang 6 Uhr.

j Parquet, Tribüne und zweiter Rang

Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium

10 Sgr. Parterre dritter Rang und Balkon daselbst i 4 r.

E E Die Marqüisé von Villette, Original - Schau-

Abth. , von Ch. Birch-Pfeiffer. Anfang 6 Uhr.

dieser Vorstellung sind in der Kastellans - Wohnung

Balkon und erste Rang= Loge 25 Sgr. Parquet und Zweite Rang - Loge 10 Sgr. Parterre Amphitheater 5 Sgr.

och, 2. April. Jm Schauspielhause. 59e Abonnements- :¿ Magdala, Original - Drama in 4 Akten und einem

Vorspiele, von Ch. Birch-Pfeiffer,

Dienstag,

Königsstädtisches Theater.

1, April. Die beiden Nachtwandler, oder: Das

Nothwendige und das Ueberflüssige, Posse mit Gesang in 2 Akten,

von J. Nestroy.

Hierauf Paris in Pommern, oder: Die seltsame

Testamentéflausel, Vaudeville-Posse in 1 Aft, von L. Angely.

Mittwoch, 2. April. (Italienische Opern - Vorstellung.) L, Sonnambula. (Die Nachtwandlerin.) Oper in 2 Akten. Mußk von Preis U ? S S: Must

reise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und i des A As 41 Riblr. 2c. E G M An onnerstag, 3. April Das Mädchen aus der Feenw oder: Der Bauer als Misllionair. Großes romantisches Se Zauber-Mährchen in 3 Akten, von F. Raimund. E

Meteorologische Beobachtungen.

1851. | Morgens | Nachmittags Abends| | 30. März. | 6 Uhr. | 2 Ubr. | 10 Ubr. |

Nach einmaliger Beobachtung.

Luftdruck ..... 332,11‘‘‘Par.|332,36‘‘‘Var.|333 04‘‘‘Par. Quellwärme 7,4° R

Luftwärme ..... | + 3,9° R. + 8,1 R | + 4,1” R. Flusswärme _ 4,0° | R

Tt .upunkt .. -| +18" B -F- 4,1° R.| + 3,0° R. Bodenwärme |

Dunstsättignung .| 84 pCt. 69 pCt. | 89 pCt,

Wetter trübs. beiter. trübe. W. W., W. lea W.

332 50‘‘’Par. + 06 M.

Ausdünstung Ntederschlag 0,211 “Rh, Wärmewechsel —+ 8,2% t 3 E

Wolkenzug ....| + 3,0° R... 81 pCci. w,

Tagesmittel :

S

Berliner Börse vom 31. März.

Wechsel - Course.

| Brief. | Geld. Amsterdam 250 Fl | Sans | 1425

do. 21 | | 1415 T I Sg oe Co En odd E000 300 Mk. | | | 150%

do. N A, 800 Mk. , l 1 Lst. | 3 Mt. 6 20k 300 Fr. 80% | 150 F1, X

1495 London Paris »«..«.-

e 80! M0 30 - AO Me ee o pv eo Ee asu s Gie 77

(R CA 150 FIl. 101% 100 Thir. 99x

e 992

100 Thlr. | | 99% | .|

Breslan Leipzig in Courant im 14 Thlr, Fuss .…..

Frankfurt a. Petersburg

991 . 100 F.

56 16 100 SRb1 | 1047

M. südd. W. Wochen | Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und Geld - Course. Gem. |Zf.| Brief. | Geld. | Gem. Grh Pos. Pfdbr. |3%5| 91% | 90% | [25 |

[Zf,| Brief, | Geld,

Preuss.Freiw. Anl| 5 105% 104% | do St Anl. v. 50 4% 102 | St.-Schuld-Sch. 35| 855 | 85 Od.-Deiebb.-Obl.'! 12) | | Seeh. Präm.-Sch.'—| 1307 l | K.u.N1n. Schuldy, 36) | | Berl. Stadt-Obl. | 5 % |

doe. do. 1353| | Westpr. Pfandbr, 3ck| 91% | Grossb.Posen do. 4| |

| Ustpr. Pfandbr. |35| Pomm. Pfandbr. (38) 96% | Kur- u, Nimm, do. \3%| l 96 Schlesische do. |3L| —— do. Lt. B. gar. do, \3%| _— | Pr.Bk. Anth.-Sch.|—| | 963 13%| 13% Aud.Goldm.à 5th. |—| 9 8% |

Disconto. |—|

| Friedrichsd’o |—| gs | | 917

Auslündische Fonds.

Poln. nene Pfdbr. | 4 | do. Part. 500 Fl. | 4

| D 300 Fl. |— do. do. 5. / : S G | Hamb. Feuer-K, [3% do. v.Rthsch. Lat.) - | do.Staats-Pr.Anl.|— do. Engl. Anleibe ) Lübeck. Staats-A.|4

L Holl. 22 % Jut. |25

Russ. Iamb.Cert,. do. Hope 1. Anl,

do. St1egl. 2. 4. A. do. do.

do Polu.Schata0,|

do. do Cert. L.A.|è do.do.L B.200FI.|— Poln a.Pfdbr.a.C.| 4

Kurh.Pr.O. 40 tb. N, Bad. do. 35 M

Stamm -

Der Reinertrag

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt

Die mit pCt.

Eiscnba hn

-= ACctÍiche

| Kapital. |

Rein-Ertra 1850.

Actien.

ins Rein-Ertrag.

wird nach erfolgter Bekanntrn.

Börsen-Z Rechnung 2849.

bez. Actien sind ». Staat gar

Tages - Cours.

Prioritäts - Actien. | Kapital. | p o Tages - Cours Simmtliche Prioritts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortistri

Berl. Anh. do. do. do.

Stetti Potsd

Magd.-Halberstadi Leipziger Halle - Thüringer... Cöln - Minden

do.

Rheinische Bonn - Côln

Düsseld. - Elberfeld...

Steele - Vot Nicderschl. do.

do. Cosel - Ode

Breslau - Freiburg...

Krakau - O}

Berge Mär ate | Stargard-Posen ….... Ruhrort-Crefeld

Aachen-Di Brieg - Nei

Magdeb.-Wittenb.... |

Quittungs

Aachen - M

Auslünd.

Friedr. Wilh

do.

Hamburg

Zweigbahn | Oberschl; Lit A. Lit. B.

astricht

Pitt 6,000,000 8,000,000 | 1,824,000 | 4,000,000 | 1,700,000 2,300,000 | 9,000,000 |

| 13,000,000 | 4,500,000 | 1,051,200 |

| 1,000,000 | winkel .. | 1,300,000 |

Märkisch. | 10,000,000 |

1,500,000

2,253,100 |

2,400,000

1,200,000

1,700,000

1,800,000

4,000,000

5,000,000 |

Q

95 a N bz.

1183 a 119 be n G 71 a N Uz, U O 1283 be.

216 6.

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103% a 1042 be. 66% a 07 bs n. G.

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36 B.

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isseldorf .. | | SSC 1,100,000 | 1,500,000

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- Bogen.

2,750,000

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Actien.

| | | | |

| 8,000,000 | 4 |-

G8

l | j

Nordb Prior

38% a 39 hz 977 G.

Kassen-Vereins-Bank-Actien 1077 G6.

4

1075 a 108 be. n G.

97 6.

102: bz: 1005 B. | 93% B, 12 bez | 1015 6 1047 B

1,411,500 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 1,175,000 3,500,000 2,300,000

252,000 | 2,000,000

370,300

360,000

250,000

325,000

375,000

400,000 1,100,000

Berl. Anhalt. «+2:

do. Hamburg

do. 00 L SCN:

do. Potsd.-Magd.

do. do. T

do, do Ut U).

do. Stettin...

Magdeb.-Leipziger ..

Halle - Thüringer...

Cóôln - Minden

do. do.

Rhein. v. Staat gar. do Boa do. Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do do. do. I1I. Serie. | do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb.

Oberschlesische

Krakau - Oberschl. ..|

Cosel- Oderberg

Steele - Vohwinkel ..| do, do. 11. Ser.

Breslau - Freiburg .….-|

Berg.-Märk........- |

beo

| 1007 bz

| 1015 G

| 103% bz.

822 ba.

| 89% B,

| 805 bz.

915 G

| 95% 6 103% bez

| 103% B.

S

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997 bz, u.

S5% G

C J A a M a T7 a a r A V M Dg pa a So S

7 1

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| 100 B

en-

Ausl. Stamm-Îcl.

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Bi

Kiel- Altona .….…. Sp.| 2,050,000 | 5

Cöthen - Bernb. Thlr. 650,000 | 25)

Mecklenburger Thlr. 4,300,000 fre.) |

Preussische Bank-Antheile 963 bz.

Auswärtige Wörsen.

Wien, 29, März. s5proz. Met. 964 # , 4proz. 765 5, 4tproz. 85— 843, 24proz. 52— 917. Anl. 34: 201 2004, 39: 120—119%. Nordbahn 132%—4132{4, Gloggn. 137—41364. Mail, 77—765. Pesth 89—88%. B. A. 1270—1268.

Wechsel-Course. Amsterdam 183{—183. Augsburg 1327;—132, Frankfurt 132.

Hamburg 1945—1945. London 12.59 Br. u. G. Paris 1565 Br. u. G. K. Gold 1375 bez.

Silber 132% bez.

Fonds unverändert, fremde Devisen, mit Ausnahme von augsb. und frankf,, gesucht und etwas höher bezahlt.

Feaunkfurt a. M., 29, März. Oesterr. Bank-Actien 1153 Br., 14150 Gld. Sproz. Metalliques - Obligationen 73 Br. , 72% Gld. Badische Partial-Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55% Br., 55 Old, vo.-a 39 Sl, vom Zahre 1845 Br., 325 Gld. Kurhes}. Partial-Loose a 40 Rthir. 32% Br., 325 Gld. Sardin, Partial-Loose à 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 354 Br., 35 Gld. Span. 3proz. inländ. 36 Br. , 36 Gld, Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 Br., 82% Gld. Friedr. -Wilh. - Nortbahn ohne Zins. 40% Br., 404 Gld. Köln-Minden oh. C. 1034 Br., 1025 Gld. O 82% Br., 825 Gld.

3proz. Spanier waren an heutiger Börse sehr willig begehrt. In Folge beträchtliher Einkäufe ging deren Cours S x iee als gestern. Man sagt von merklich besserer Notirung derselben von Amsterdam und Antwerpen. Jn allen übrigen Fonds und Ci= senbahn-Actien war das Geschäft höchst unbedeutend. Nur allein die Oesterr. Actien, 5 und 44¿proz. Metall. , so wie 5proz. Sard. Oblig. waren zu etwas billigeren Coursen angeboten. Alle übrigen Gattungen ohne Veränderung.

Hamburg, 29. März. 3#proz. pr. C. 894 Br., 89% Gld, St. Prämien-Obligat. 934 Br., 93 Gld. E. R. 106 Br. 4xproz. 92% Br., 92 Gld. Stiegl. 87 Br, Dän. 734 Br. Ard. 14% Br. u. Gld. 3proz. 344 Br., 344 Gld. Amerikan. 6proz. B. St. 1055 Br., 105% Gld. Hamb. =Berlin 94 Br., 93% Gld. Bergedorf 91 Br., 904 Gld. Magdeburg-Wittenb. 543 Br., 54%; Gld, Altona- Kiel 935 Br. Köln-Minden 1023 Br., 1025 Gld, Friedr. Wil- helms-Nordbahn 39 Br. Medcklenb. 285 Br, itz 5proz. u, Zproz, wiederum höher und ziemlich viel Umsaß.

OL “B

Paris, 28. März. bahn 481, 25.

London, 28. März.

96K, 2, %

Pass. 65, 3proz. 38%, f Bi0),/93, 914

M Fonds fest und steigend. rung. Sp

a

2 Uhr fremde Fonds unverändert,

Amsterdam, 28. März. meldenswerthe Veränderung. In span. herrschte wiederum viel Be-

wegung, do

Zfr. etwas angenehmer.

E Vier,

burg 35%, 2 Mt. 35 O. i Holl. Jut. 565, F, 3proz. neue 66. f B e, gr. Piecen 14 1 S1 16° 5 1/ i 16! 4+ 3 r.

Be

Am heutigen Marfki waren die Preise wie folgt:

Weizen

»

Roggen loco nah Qualität 30 33 Rthlr.

»

Serste,

»

Gros, 57; 89; pro, 94. 201 Wechsel-Course.

Amsterdam 2115.

Hamburg 1853.

Berlin 3684.

London 24. 85.

Frankfurt 2107.

St, Peterêburg

Gold al marco

Dukaten 11. 65

38 I— 1 , 75. 1.60.

3yroz: Eon, p, C: 96%, , 5, 9. Int, 59, 584, 4proz. 92, 915. Ardoins 21, %, S Rus}. 5proz. 4112, 110, 43proz. 97k, Peru 86, 85.

Jn fremden geringe Verände- n. Pass. behaupteten sich steigend.

. Engl. Fonds waren nicht besserz eben so blieben

My 1 (8. - 1 1

+ a“

Mex. 332, 4+

Jn holl, Fonds war heute keine ch sind die Preise wenig verändert; nur Passive und Oest. Met. 5proz. 69%, neue 77, 25proz. 315, %, London 11.75 G., 2 Mt. 11. 675. Ham- Span. Ardoins 14 #, Coupons 85, |&. Passive 6, Stiegl. 86%.

5 q

Russ. 4proz. 865+

4 3 65, 6.

Markt - Berichte. erliner Getraideberiht vom 30. März.

loco nach Qualität 50 54 Rthlr. im Detail 51 55 Rthlr.

im Detail 32 34 Rthlr.

\{chwimmend 855 pfd. 30 Rthlr, pr, 82pfbd. bez. vr. Frühjahr 29% a 5 Rthlr. bez., 293 Br., 5 G. Mai /Juni 30% a 5 Rthlr. bez., 30x Br., 5 a 5 O. Juni /Juli 31% Rthlr. bez. u. Br., 314 G.

Juli /August 324 Rihlr. bez., 324 a { Br., 32 G. Aug. /Sept. 324 Rthlr. bez, u. Br., 32% G.

große 26 28 Rthlr.

fleine fehlt,

Hafer loco nach Qualität 20 23 Rthlr. » \{chwimmend 46pfd. 19 Rthlr. bez. » H0pfd. 20 Rthlr. G. ohne Abgeber. Erbsen, Koh- 38—40 Rthlr., Futter- 34-—36 Rthlr. Rüböl loco 10 a 93 Rthlr.- Br., 9% a % bez. u, G. pr. Márz 9% Rthlr. bez. pr. Márz /April 95 Rthlr. Br., 9% G. April /Mai 922 a % Rthlr. bez., 95 Br., 94 a Mai /Juni 10 Rthlr. Br., 95 a #5 G. Juni /Juli 104 Rthlr. Br., 105 G. Juli / August 10% Rthlr. Br., 10% G. August /Sept. 1054 Rthlr. Br., 105 bez. u. G. 4 Sept. /Okt. 10%, 2 a 5 Rthlr. bez., # Br, 5 a s D Okt. /Novbr, 10% a %% Rthlr. bez., 105 Br., 10% O Leinöl loco 114 Rthlr. Br., 115 G. » pr. April /Mai 1154 Rthlr. Br., 11% G. Hanföl 14 a 135 Rthlr. Palmsl 1147 Rihlr. bez. Mohnöl 135 Rihlr. Br., 195 O. Südsee - Thran 14% Rihir. bez. Spiritus loco ohne Faß 154, % a 4 Rihlr. bez. » mit Faß pr. März } - 5 L 5, (5 7 V, März / April ( 15 Rthlr. Br., 145 G. » April /Mai 155 a 145 Rthlr. bez., 15 Br., 14% a s O, » Mai /Juni 155 a 4% Rihlr. bez., 155 Br., 155 G, Zuni /Juli 15% Rthlr. Br., 15% bez, 155 G. » Juli Aug. 164 Rthlr. Br., 16% bez, 16 S. » Aug. /Sept. 165 Rthlr. Br., 16x bez. u. O. Sept. / Okt. 165 Rthlr. Br., 16% O. veränderlich. nicht bedeutend.

Wetter :

Geschäftsverkehr :

Weizen : fest.

Roggen : etwas besser bezahlt.

Hafer: bei zunehmender Frage und mangelnden Offerten h0- here Preise geboten.

Rüböl: in bessere Frage höher bezahlt.

Spiritus: matter.

rer E V T O ECIO I T

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei- gers sind Bogen 122 bis 124 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 75 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer aus gegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage

PIREIT"

Aa L Deutschland.

Hesterreich. Wien. Deutsche und ungarische Münzscheine. aït.

Sachsen. Dresden.

Nassau, Wiesbaden,

- Gnaden-

Kammer-Verhandlungen,. Landtags-Verhandlungen. Ausland®D.

Athen, Die Strafmilderung gegen den Räuberhaupt- Vermischtes,

Griechenland. mann Vavorinos,

isenbahn: Bertebhr.

Ulichtamtlicyer Cheil. Deutschland.

&esterreich. Wien, 28. März. Bit der leßten Wothen- sibung der Bank-Direction gab der anwesende Regierungs-Kommissar, Ministerialrath Radda, die Versicherung, traß binnen der kürzesten Zeit Schritte zur Regelung des Geldwesens von Seiten der Finanzyver- waltung bevorstehen, Das Neuigkeits-Büreau isst in der Lage, über die diesfälligen, übrigens noch schwebenden A\sichten der Staats-Verwaltung einige verläßliche Anhaltspunkte zu liefern, Rom nächsten Semester an leistet danach der Staat bei allen sei nen Zahlungen den vierten Theil in Silbermünze, dagegen fordert er, daß von demselben Zeitpunkte an der fünste Theil aller Steuern in Silber berichtigt werde. Gleichzeitig und verhältnißmäßig beginnt die Bank mit Einlösung der kleinen Noten durch Silbergeld, indem sie letzteres an alle Steuerämter versendet, wo die Verwechselung gegen Empfangsbestätigungen und nah einem jede Protection ver- meivdenden, durch einen besonderen Entwurf geregelten Systeme vor sich geht. Mit dieser Manipulation würde so lange fortgefahren, bis feine fleineren Neten als zehnguldige im Umlaufe sich befinden, und es soll nach genauen statistischen Erhebungen ein Jahr dazu 1enUgen.

Zufolge Kaiserlicher Entschließung vom 30, Juni v. J. sind alle die während der Revolution in Ungarn ihren Fahnen treuge- bliebenen Leute der ungarischen und siebenbürgischen Truppenkörper, welche bis Ende Mai d. J. eine achtjährige Dienstzeit vollstreckr haben, mit Nachsicht der ganzen noh übrigen Capitulation in thre Heimat mit Abschied zu entlassen. Da durch diese Begünstigung vorzüglich die bewährte Treue während der Revolutionswirren be- lohnt werden soll, so wurde, wie das Neuigkeits-Büreau mel- det, noch nachträglich bestimmt, daß sich der Kaiserliche Gnadenakt auch auf diejenigen Leute bezieht, welche vor der Revolution wohl desertirten, an derselben aber sich nit betheiligten,

Sachsen. Dresden, 27. März. Erste Kammer, O Fn der heutigen Sißung wurde in der gestern abgebrochenen Be- rathung des Berichts der außerordentlichen Deputation zu Begut= achtung der durch das allerhöcchste Dekret vom 19. Juli 1850 vor- aeleaten auf die Verfassungs - Revision bezüglichen Geseßentwürfe ub A. B., C. und D. fortgefahren. Es handelte sich um den weiten hier vorliegenden und bereits in unserem gestrigen Berichte unter d. erwähnten Differenzpunkt. Auch hier hatte es die Depu- tation der Kammer anheimgegeben: „ob sie in Bezug auf §Y. 85 der Verfassungs - Urkunde und die Geseße vom 31. März 1849 vei dem Antrage stehen bleiben wolle, welcher noch früher beschlos- sen it.“ Bürgermeister Hennig ist gegen die Auf- rechterhaltung des früheren Antrages, denn es handle si hier nicht, wie gestern, um Ausfüllung einer Lüdke, sondern um Aufhe- bung bestehender Geseße, um Aufhebung der Junitiative der Kam mern. Nach der Ablehnung der Revision der Verfassungs-Urkunde habe er nunmehr feinen Grund, für die Aufhebung dieses Gesebes ¿u stimmen. Uebrigens komme es ihm eigenthümlich vor, wenn die Kammern, ohne daß es die Regierung verlange, auf ein ihnen ge= agebenes Recht Verzicht leisten. Se. Königl. Hoheit Prinz Jo- hann spricht sich dagegen für Aufrechterhaltung des früheren Be- \chlusses aus, Staats- Minister Dr. Z\chinsky kann für seine Per- son der Kammer ebenfalls nur anrathen, bei ihrem früheren Be- \chlus}se stehen zu bleiben, indem das hier in Rede stehende Recht eine praftishe Bedeutung nicht habe. Rücksichtlih des Erfolgs sei auch wischen der Juitiative und dem den Kammern jeßt schon zustehen- den Petitions- und Antragsrekte ein Unterschied nicht zu finden, denn wäre die Staatsregierung von der Nothwendigkeit eines Ge- setzes überzeugt, so würde sie dieses, im Fall es von den Kammern auf vem Wege der Juitiative an die Regierung gelange, genehmi- gen und, falls es von den Kammern beantragt werde, eine desfall- sige Vorlage machen, im entgegengeseßten Fall aber, wenn die Staats- Regierung von der Nothwendigkeit eines Geseßes nicht überzeugt wáre, würde sie das Eine mit dem Anderen ablehnen. Nachdem der Staats = Minister alsdann einen Blick auf die Verhandlungen ber das Dekret vom 14, Februar 1849 bei dem Landtage von 1849 geworfen hatte, zeigte er, worauf es damals bei der Annahme des Gesebßes, die Aufhebung der Jnitiative betreffend, eigentlich abgesehen gewesen ist. Man habe damals geglnubt, daß ver Jni- tiative die Aufhebung des absoluten Veto's von selbs nachfolgen müsse. Weun die Staatsregierung diese Bestimmung in den Entwurf auf= genommen, so wäre es deshalb geschehen, daß sie ihrerseits zur Aufhebung cines den Kammern erst vor kurzem eingeräumten Reh- tes nicht habe Veranlassung geben wollen, Die Kammer könne aber um so eher bei ihrem Beschlusse stehen bleiben, da es ja der von ihr mehrfach ausgesprochene Wunsch ei, die Verfassung in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten und nur Lüden und Fehler in derselben auszubessernz der §. 85 sei aber weder eine Like noch ein Fehler. Bürgermeister Müller und Herr von Biedermann sind aus praktischen und Erfahrungsgründen eben- falls für die Aufrechthaltung des früheren Beschlusses. Bei der Abstimmung wurde die Frage: „„Jsst die Kammer bezüglich des §. 89 der Verfassungs - Urkunde gemeint, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben?“ gegen 4 Stimmen bejaht. Derselbe Beschluß wurde na einer kurzen Bemerkung des von Bied ermann's rüdsiht- lich des §. 120 der Verfassungsurkunde, die Tage- und Reisegelder der Stände betreffend, gegen 1 Stimme gesaßt: Nach Erledigung dieses Gegenstandes {ritt die Kammer zur Berathung des Berichts ihrer ersten Deputation, den Entwurf eines Geseßes über die Kom- munalgarden betreffend. Referent ist Herr Bürgermeister Hennig. Der bezeichnete Geseßentwurf ist der dermaligen Ständeversamm-

worden

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Beilage zum Preußishen Staats-Anzeiger.

Dienstag d. #. April.

lung mittelst Königl. Dekrets vom 17, Dezember 1850 vorgelegt und in der zweiten Kammer, an welche er zunächst gelangt war, mit einigen Abänderungen angenommen worden. Unter Bezugnahme auf die dem Entwurse beigegebenen Motive bemerkt die Deputa- tion Folgendes: „Durch die Verordnung vom 141. April 1848 und durch das Geseß vom 22. November 1848 wurde uicht nur die Beitrittspflichtigkeit zur Kommunalgarde im All- gemeinen bedeutend erweitert, sondern es wurde auch das Kommu- nalgardc=Justitut zwangsweise aufs platte Land ausgedehnt. Diese Abänderungen der früheren Kömmunalgardengeseßgebung haben si aber in keiner Weise bewährt, Die Erfahrung zeigte sehr bald, daß die Erweiterung der Dienstpfliht nicht nur dem Zwecke der Kom- munalgarde nicht fórderlih, sondern sogar mit Gefahr für den Staat verbunden war. Die Ausdehnung des Justituts aufs platte Land aber war nit aus wahrem Bedürfniß hervorgegangen, denn sehr bald nach Einführung der ländlichen Kommunalgarden gab sich auf dem Lande ein Widerwille gegen das Institut kund, und die von der Regierung angestellten Erörterungen haben ergeben, daß der Wunsch des platten Landes im Allgemeinen auf Aufhebung der ländlihen Kommunalgarden gerichtet ist, Unter dieseu Umständen hat die Staatsregierung die Abänderung der dermaligen gültigen Kommunalgardengeseße für unabweislich erachtet. Da sich die Staats= regierung für gänzliche Aufhebung des Kommunalgardeninstituts nicht hat entscheiden können, so hat sie es für das angemessenste erachtet, die Kommunalgardengesebgebung vom Jahre 1848 an aufzuheben und das ganze Institut, so weit dies nur immer thunlich sei, wieder auf dem Stand vor den Jahre 1848 zurückzuführen. Sie beab- sichtigt hierdurch einen doppelten Zweck zu erreichen - erstens, daß das Institut auf dem platten Lande und in den kleinen Stádten nur ausnahmsweise fortbestehe, und zweitens, daß da, wo es fort- bestehen soll, diejenigen Elemente daraus entfernt werden, von wel» chen sich nicht immer annehmen läßt, daß sie an dem orduungs= mäßigen Gange ihrer lokalen und fommunlichen Angelegenheiten ein wahres und dauerndes Interesse haben. Die Deputation muß sih hiermit vollkommen einverstanden erklären, denn wenn die Auf=- hebung der Kommunalgarden an allen Orten, wo solche bestehen, nicht thunlich erscheint, so ist do jedenfalls die Aufhebung dersel- ben auf dem platten Lande im hohen Grade räthlich und eine Purifizirung des Instituts, so weit es fortbestehen soll , dringend nothwendig. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wendet sich die Deputation zu den einzelnen Paragraphen. Bei der allgemeinen Debatte erklären sih zuobrders Prof. Dr, Tuch und von Beschwih für die Geseßvorlage und das Deputationsgutachten; nur wünschen sle die Zurückführung des Umfanges der Kommunalgarde auf das richtige Maß. Bürgermeister P fo tenha u er dagegen bedaucrt, daß er sich nicht in der Lage befinde, allenthalben weder der Vorlage noch dem Depu- tationsgutachten beizustimmen und erklärt, daß er namentlich in dem Falle, wenn der §. 2 nicht in der von der zweiten Kammer be- \{lossenen Fassung Annahme finden sollte, gegen das ganze Giseb stimmen werde. Cr glaube hierbei im Einklange mit der Gesinnung der Mehrzahl seiner Mitbürger, besonders aber des dresdner Kom= munalgarde - Ausschusses zu stehen , welcher leßtere aus den ehren- werthesten Persönlichkeiten zusammengeseßt sei. Jm Hinblick auf die früheste auf das Kommunalgarden - Institut bezügliche Geseßbge- bung bestreitet er chließlich noch den blos lokalen Charakter des In- stituts, worauf ihm jedoch von Seiten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann und des Staats-Ministers von Friesen, wel- cher im Laufe der Verhandlung in der Kammer erschienen war, das Erforderliche eingehalten wurde. Die Amtshauptleute von Bieder=- mann und von Egidy sprechen sich für die Nothwendigkeit der Aufhebung des Kommunalgarde-Justituts auf dem Lande aus. von Zehmen-Stauchitß meint, daß die Kommunalgarde im Jahre [849 sich selbst den Todesstoß gegeben habe, und verspricht er sich auch von vem vorliegenden Geseße keinen großen Erfolg. Staatsminister von Friesen legt, wie {hon iu den Mo- tiven und auch in der zweiten Kammer geschehen, die Gründe dar, aus welchen die Staatsregierung von einer gänzlichen Aufhebung des Kommunalgarde - Justituts abgesehen und sich zu einer Umge-= staltung derselben entschlossen habe, insbesondere bemerk! er auch gegen das Anführen des Bürgermeisters Pfotenhauer, daß zur Er= reichung des Zwecks der Kommunalgarde die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit auch ohne das General - Kommando erreicht werden könne. General-Lieutenant von Nostiß-Wallwißy ver- langt vor Allem ein „tüchtiges Disziplinar-Reglement““, denn ohne Gehorsam werde die Kommunalgarde selbst bei nur lokalem Cha- rakter ihren Zweck nicht erreihen. Secretair Starke verspricht sih von dem Geseßze einen guten Erfolg. Hierauf wird zur spe- ziellen Berathung des Gesehentwurfs übergegangen. §. 1. Der Zweck dieses Paragraphen geht dahin, die Gesebgebung des Jahres 1848 mit Ausnahme des Gesehes, „die Entschädi= gung für die im Dienste verunglückten Kommunalgardisten betref= fend, vom 28. September 1848“, so wie die dur die Gesebe im

Institute der Kommunalgarde getroffenen Einrichtungen wieder auf=

zuheben. Die Deputation hat sich bereits im allgemeinen Theile des

Berichts damit einverstanden erflärt und empfiehlt daher: „der

von der zweiten Kammer angenommenen Fassung des §. 1 beizu-

treten.“ Die Kammer tritt diesem Antrage ohne Debaite einstim

mig bei. §. 2 des Geseßentwurfs hebt vas General-Kommando der Kommunalgarden, welches die Mittelinstanz bildet, auf und stellt die leßteren unter die Königlichen Kreisdirectionen. Die zweite Kammer ist jedoch mit Aufhebung des General-Kommando's und Unterstellung der Kommunalgarden unter die Kreisdirectionen nicht einverstanden. Sie geht von der Ansicht aus, daß das Institut der Kommunal- garden seinen Zweck nur dann erfüllen könne, wenn es, soweit dies nur immer mit den bürgerlichen Verhältnissen sih vereinigen lasse, militairisch organisirt sei, und wenn es ferner eine einheitliche mili- tairische Z pibe besibe, von welcher alle noch einem Systeme be- rechneten dienstlichen Vorschristen und Einrichtungeu ausgingen ; beides werde aber nicht in den Kreisdirectionen, sondern in dem General - Kommando gefunden. Dazu komme noch, daß, wenn man die Geschäfte des General-Kommando's den vier Kreis- Directionen überweise, voraussihtlich ein schleppender und weitläu- figer Geschäftsgang herbeigeführt werde. Einige Mitglieder der diesseitigen Deputation vermochten jedoch nicht, die Ansichten der zwei= ten Kammer, insofern dieselbe die Beibehaltung des General-Kom=- mando’s für nothwendig erachtet, zu theilen, glaubten vielmehr, der Regierung beistimmen zu müssen, wenn dieselbe die Kommunalgar- den als ein rein lofales Institut unter vie Königlichen Kreisdirec=- tionen stelle, als diejenigen Behörden, welche für alle kfommunlichen Institute die Mittelinstanz bilden. Die übrigen Mitglieder dagegen hielten die Gründe der zweiten Kammer für Beibehaltung des Ge- neral - Kommando's für überwiegend, indem auch sie der Meinung sind, daß die Lebensfähigkeit des Instituts hauptsächlih darin be- stehe, daß es militairisch organisirt sei und unter einem einzigen obersten Kommando stehe. Die Deputation hat \{ jedoch troß die-

[_ ser von einander abweichenden Meinung bei der Beschlußfassung selb

nit getrennt, weil der Königliche Kommissar der Deputation gegen- über erflärt hat, daß die Regierung beabsichtige, nach Aufhebung des General - Kommando?’s bei dem Ministerrum des Junern einen Offizier anzustellen und demselben die Inspection über vie Kommunalgarden und den Vortrag in wirklichen Kommando-Ange- legenheiten beim Ministerium zu übertragen. Hiernach würde das General-Kommando zwar aufhören, eine selbstständige Behörde zu sein, jedo die wesentlichen Vortheile nicht verloren gehen, welche nach Ansicht mehrerer Mitglieder ein obersten Kommando De das Institut der Kommunalgarde hat. Jedenfalls wird auf diese Weise in die Leitung der eigentlihen Kommando-Angelegenheilen eine grû- ßere Einheit fommen, als solche bei den verschiedenen Kreisdirectio- nen möglich sein möchte, und hierdurch zugleih das Bedenken beseis tigt, was unter Anderem in der zweiten Kammer gegen die Ueber- weisung an die Kreisdirectionen besonders mit geltend gemacht wor- den ist. Die Deputation beantragt daher übereinstimmend, dem Be- \chlusse der zweiten Kammer nit beizutreten, sondern „den §. 2 des Entwurfs anzunehmen.“ Bürgermeister Pfotenhauer spricht sch hierbei in warmer Rede für Aufrechterhaltung des General-Kommando's aus; dieses sei fúr die Kommunalgarde eben dasselbe, was für das ste- hend Heer des Kriegs-Ministerium wäre. Hiergegen {ließen sich aber Se, KöniglicheHoheitPrinz Joh an n, Amtshauptmann von Egidy— welcher meint, der Amtshauptmann wäre eigentli der natürlichste Führer der Kommunalgarde, und General-Lieutenant von Nostiß- Wallwiß dem Deputations-Gutachten an, während von Zehmen- Stauchiy und Bürgermeister Wimmer prinzipiell mtt dem Bürger= meister Pfotenhauer einverstanden sind, obschon sie aus praktischen Gründen für das Deputations-Gutachten sich aussprechen. Staats- minister von Friesen verbreitete sich alsdann noch ausführlich über die vom Bürgermeister Pfotenhauer gegen die Aufhebung des General-Kommando?s gemachten Anführungen, und erwähnte dabei insbesondere, daß er nit fürchte, das Institut werde „dur seinen polizeilichen Beigeschmack““ Vielen verleidet werden, svndern man werde ihm durch den Entwurf gestellte ehrenvolle Aufgabe nit verkennen. Wenn Bürgermeister Pfotenhauer gesagt habe, daß man sich eher mit einer Vermehrung der Polizeimannschaft ein- verstanden erklärt haben würde , so sei dies besonders in Bezug auf Dresden sehr wünschenswerth, denn es liege in der That ein dringendes Bedürfniß der Vermehrung der dresdener Polizei= mannschaft vor und stehe unter diesen Umständen wohl zu erwarten, daß die stádischen Behörden den wiederholt von der Staats-Regie- rung gestellten, darauf bezüglichen Anträgen unter diesen Umständen Folge geben würden, Bürgermeister Pfotenhauer erwiederte darauf, dnÿ ein neuerliches Verlangen der Staats-Regierung niht vorliege, sollte dieses gestellt werden, so werde sich die Gemeinde niht entbrechen, was nothwendig sei, zu thun. Der §. 2 wurde hierauf wegen 2 Stimmen pure in der Fassung der Regierungês Vorlage angenommen und somit der Beschluß der zweiten Kammer abgelehnt. Die §§F. 3, 4, 5, 6 und 7 gelangen als- dann ebenfalls in der unveränderten Fassung der Vorlage ohne

Debatte und einstimmig zur Annahme.

In §. 8 des Entwurfs ist der Wahlmodus für die Wahl des Kommandanten mit einer geringen Abänderung in der bisherigen Weise behalteu worden. Die zweite Kammer hatte den §. 8 des Entwurfs und zwei andere Paragraphen substituirt, deren Inhalt dahin geht, daß die Kommandanten und Vice-Kommandanten nicht mehr vom Offlzier -Corps, sondern vom General - Kommando aus der Zahl der von dem Ausschusse Vorgeschlagenen ernannt werden sollten. Die diesseitige Deputation shlug aber vor, sowohl §. 8 des Entwurfs, als auch die Beschlüsse der zweiten Kammer abzu- lehnen, dagegen {lug sie folgende beiden Ersapparagraphen zur Annahme vor: §. §a, Zu Kommandanten und Vice - Komznan- danten \chlägt die Orts-Obrigkeit (Stadtrath oder Gemeinde-Obrig- feit) für jede dieser Stellen drei Personen vor, aus venen das Offizier - Corps der ganzen Kommunalgarde wählt. Die Wahlen der Kommandanten und Vice - Kominandanten hbe- dürfen der Bestätigung dur die Regierungsbehörde. Die Wahl ist innerhalb zwei Monaten von Erledigung der Stelle an vorzunehmen und der Regierungsbehörde anzuzeigen. I| die er» forderlihe, von der Obrigkeit zu erstattende Anzeige innerhalb dieser Frist nicht erfolgt , so ist die Regierungsbehörde ermä@chtigt, für diesmal den Kommandanten oder Viceklommandagnten selbst zu be- stellen. Findet die Regierungsbehörde den Gewählten nicht für geeig= net, so ist binnen 14 Tagen nah Eingang der diesfallsigen Berord- nung eine anderweite Wahl vorzunehmen und der Regterungsbe=- hórde anzuzeigen. Unterbleibt innerhalb der gegebenan Frist diese Anzeige, oder findet die Regierungsbehörde auch den anderweit Er- wählten nicht für geeignet, so is dieselbe ebenfalls berechtigt, den Kommandanten oder resp. Viceklommandanten für diesmal zu bestellen. g. 8 b, Für die Stellen der Bataillonskommandanten, Hauptleut und Zugführer s{chlägt der Kommandant in jedem einzelnen Fall drei Personen vor, aus denen die Offiziere des betreffenden Bataillons oder, wo es sich um die Wahl eines Hauptmanns oder Zugfüh1 handelt, die Offiziere der betreffenden Compagnie infïl. ihres taillonskfommandanten Einen erwählen. Erfolgt die Wahl halb der vom Kommandanten zu bestimmenden Frist nicht, \ berechtigt, die erledigte Stelle für diesmal selbst zu beseßen Bataillons-Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die 2 gierungs-Behörde. Bei allen Wahlen i} nur bei der ersten 2 stimmung absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Die Feldwebel und Rottmeister werden vom Hauptmann der Compagnie ernannt und bedürfen der Bestätigung seitens der Kommandanten. §., Die Ausschüsse der Kommunalgarde werden hiermit aufgehoben Geschäfte derselben gehen, so weit nicht im Disziplinar - Regulativ darüber Bestimmung getroffen wird, auf die Ortsobrigkeiten über. g. 8 d. Bei neuer Formirung der Kommunalgarde steht die Er- nennung der Hauptleute und Zugführer fürs erstemal der Orga-= nisations-Kommission zu. Sie bedarf jedoh der Genehmigung der Regierungsbehörde. Zu dem §. 8c. brachte Se, Königl. Hoheit Prinz Johann zwei redactionelle, von der Kammer unterstüßte Amen- dements ein. Bürgermeister Pfotenhauer erklärt, daß er hier für die Regierungsvorlage stimmen werde, wogegen die Vorschläge der Depu- tation durch Secretair von Polenz als zweckmäßig befürrwortet werden. Nach Zurückziehung der Amendements des erlaidiing Siibe gliedes der Kammer, wurde nach dem Antrage der S O rung in §. § c. unter Wegfall des Wortes Die e Äbánde- geseht: „Verordnungswege“, und fanden [E g L unter Nb- rung die oben angeführten §8. §8 a, 8 Au Süsse der zweiten Kam- lehnung des §. 8 des Entwurfs und der Beschlü

; : 9 wurde, obschon die mer gegen eine Stimme Annahme-. T ene orbobliche e batte im fals

S4 Îrte Staatsregierung sih dagegen erklärte, s su ( ( d tatton vorgeschlagenen Fassung gegen gender von der diesseitigen L Fonmunalgardensachen entste-

+4 nigt : ¡1Ô- ; Eer baaedl ne find aus der Kommunkasse zu bestreiten und zu