1851 / 99 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

thungen am 25, d. M. geschlossen und über Verhandlungen verlautet Folgendes : 5 Die von der Staatsregierung beantragte vollständige politische, finanzielle und administrative Vereinigung der Herzogthümer ist von der Kommission als den wahren inneren Interessen Beider entspre- chend nit erfannt und deshalb abgelehnt worden. Vagegen hat dieselbe von der Nothwendigkeit, bez. Zweckmäßigkeit einer theiswei- sen staatlichen Verbindung der Herzogthümer si überzeugt und ihr geeignet scheinende Vorschläge zu deren Verwirklichung gethan. Dle hat in dieser Hinsicht zunächst die Untheilbarkeit der foburg-gothaischen Lande, als eines Ganzen, dem herzoglichen, beide gemeinschaftlich regie- renden Hause gegenüber, anerkannt und beantragt, es möge in den beider- jeitigen Landesverfassungen sowohl dieser Grundsaß als zuglei die Verpflichtung des Regenten festgestellt werden, den Sib pet Negierung und seinen eigenen wesentlichen Aufenthalt nicht außer halb der koburg - gothaischen Lande zu verlegen. Sie halt rfte die Nothwendigkeit einer für die Herzogthümer E lich, ‘unter Zustimmung De1 Landesvertretungen von A E añir Gotha zu erlassenden Regierungs- Erbfolgeordnung, [o A E sich ausgesprochen , daß wegen Vormundschaft M Eo Regen? und Statthalterschaft fúr denselben gleiche verfassungsmap ge Bestimmungeti getroffen werden, auch daf zur Fernhaltung \pâs- terer Streitigkeiten über die Erbfolge 40 Der agnatische Kon- sens, so weit als thunlich, jedenfalls aber von Seiten des nûch- sten Agnaten , des Prinzen Albert / Königliche Hoheit eingeholt werden möge. Dagegen ist sie auf eine Berücksichtigung des be- fannten agnatischen Protestes gegen ,, die Bestimmungen des go- thaischen Staatsgrundgesebes von 1849 über die Regierungs- ' dessen Rechtsverhältnisse zu den in Domainen“ ihrerseits nicht weiter cinge=-

rechte des Herzogs und über

Staatsgut verwandelten L j ( 6 gangen, weil diese Streitfragen bei Ablehnung einer vollständigen politischen und finanziellen Verschmelzung beider Landestheile zu náchst nur das Herzogthum Gotha beruühren.

Die Kommission hat gleihfalls anerkaunt, daß nach den ob waltenden politischen Verhältnissen Koburg - Gotha der Gesammt heit der übrigen deutschen Staaten gegenüber ein Ganzes bilde, und daf daher eine Gemeinsamfeit seiner Staatseinrichtungen im Ver= hältniß zum deutschen Staatsorganismus, wie dieser sich auch ge- stalte, einshließlich der Militairverhältnisse, eben jo nothwendig als zwedmäßig sei, Sie hat sih daher dahin vereinigt , daß sowohl auf Seiten der Staatsregierung als au der Volksvertretung ein dem Bedürfniß dieser Gemeinsamkcit und den finanziellen Folgen

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das Ergebniß ihrer

470 dschaftlichen Ausschusses genau na ch Mitgliedern der gothaishen Ab= 24, von den 18 foburgischen aber nur 9, vons diesen dagegen nur 6 zu dem gemein- t werden möchten.) e Ausschuß tritt abwechselnd in Ko- ung der Staats-Regierung zusammen. Seine Er faßt in der Regel seine Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehrheit, und zur Gültigkeit eines Beschlusses ist von wenigstens drei Vierteln der Gesammtheit seiner Bezeichnen jedoch fünf Mitglieder eines Her- ¿ogthums cinen zur Beschlußfassung vorliegenden Gegenstand als von vorzugsweiser Bedeutung sür ihr Herzogthum, so fanu über diesen Gegenstand nur mit etner Stimmenmehrheit von drei Vier- teln der Mitgliederzahl des Ausschusses beschlossen werden,

Jeder Beschluß des vereinigten landschaftlichen Ausschusses be» darf Der Sanction des Herzogs , um Gesetzeskraft zu erlangen. Der Herzog verkündigt die Gesebe, zu denen der Ausschuß mitge-

des Ausschusses durch

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| sammenseßung des vereinigten lan

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der Volkszahl, so daß von den 25 geordneten - Versammlung oder au von jenen 14, schaftlichen Ausschusse abgeordne

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| Der vereinigte landschaftlich |

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burg und Gotha auf Beru} Sißungen sind öffentli.

die Anwesenheit

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Mitglieder C? forderlich.

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wirkt hat. Die Sanction eines Beschlusses

den Herzog gilt als verweigert, wenn sie 4 Wochen nah Vorlage

desselben an den Herzog nicht erfolgt ist. Die Staatsregierung hat die Befugniß, den vereinigten land- schaftlichen Ausschuß zu vertagen und aufzulösen. Jm Fall der Auf- (ósung missen die beiderseitigen Volksvertretungen zur Bewirkung ciner Neuwahl für denselben binnen 3 Monaten zusammenberufen werden.

Gesetze, welche sich auf das Verhältniß der Herzogthümer zur Bundesgewalt, auf das Militairwesen oder auf diejenigen mit der Rechtspflege in Verbindung stehenden und andere gemeinnüßigen An- stalten beziehen, d sungsmäßig beschlossen worden ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit de Mitwirkung und Zustimmung des vereinigten landschaftlichen Aus \husses, wie Staatsverträge

1 das Militairwesen ; auch die Organisation der

über das Verhältniß zur deuts{chen Bundesge walt und ) | für die dem Geschäftskreis des Ausschusses Berwaltungszweige.

Die Entwürfe zu Gesetzen können sowohl von dem vereinigten on dieser Dem Aussclusse steht bezüglich der für die Herzogthümer verfassungsmäßig als gemeinsam erklärten Staats -

landschaftlichen Ausschuß an die Staats - Regierung als v

an jenen gebracht werden.

Verwaltungszwcige und dffentlichen Anstalten die Befugniß der Eta tisirung und der Geldmittelverwilligung oder Berweigerung zu, L

ren Gemeinsamkeit für bcide Herzogthümer verfas= eben \y Bestimmungen über die Regierungsnachfolge, so

Vehvrden,

zugewiesenen Staats=

Ie

Vereinigung der Herzogthümer auf eine theilweise einzugehen geneigt ist, und in welher Weise oder ob sie die Hauptfrage vorher noch an beide Abgeordneten-Versammlungen selbst zu deren Entscheidung bringen will.

Eisenbahu: Werkehr.

Rördliche österreichische Staatsbahn.

Di

e Einnahme des Jahres 1850 hat gegen die der Jahre 1849 und 1848

cine sehr bedeutende Zunahme gehabt, welches, vobgleid auch der Waaren-Verkchr cine beträchtliche Vermehrung zeigt, haup! sächlich dem vermehrten Personen-Transport unusc{chreiben ist, C wurden im ganzen Jahre 1850 befördert 740,878 Personen un 3,803,449 Ctr. Güter; im Jahre 1849 wurden befördert 418,954 Perfonen und 3,100,606 Ctr. Güter; im Jahre 1848 wurden befördert 314,520 Personen und 1,899,094 Ctr. Güter. Es wux den sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 327,894 Persone! und 702,843 Ctr. Güter; gegen 1848 wurden mehr bcfoi dert 432,398 Personen Und 1/907/,359 ; Einnahme betrug im Jahre

Qr. Personen

zusammen 2,

1850 fun 50 Ar. Und fux QUuicr- 1,005 602 Fl. 30 Kr,, Fl. 23 Kr. Die Gesammt - Einnahme des Jahres 1549 A004 N 06 A UND Die DES UIDIES LSLS I Fl. 39 Kr. Es betrug mithin die Gesammt-Einnahme des 1850 gegen 1849 mehr 897,079 Gl. 4/7 {chnitts-Mehreinnahme yro Monat von 74 Gegen 1848 wurden in 1850 mehr 44 Ar, oder im Durchschnitt pro Monat die so enorme Zunahme der Einnahme Monaten zuzuschreiben. beförderten Personen VODDZ N

brachte dey

was eine

O0 N, eingenommen 1,307 mehr 108,989

eßteren einem Monat demselben folgt dcr August mit it 89/204 Personen,

sonen. Das stárlste Quantum ver Güter betrug

Monat Dezember, den folgt dei

024 Gh dann der S geringste betrug nun 20A Gesammt - Einnahme betrug Dezember, demselben folgt der / 1D Q daun Ter August m 227/601 Su

brachte Die geringitc Dezembir

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Abonnement betragt.

5 Rthlr. für 5 Jahr.

10 Rthlr. i Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

inzelnen Kummern wird

Bogen mit 25 Sgr. berechnet

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S A E AE S BE N T A E E E E C A H Ter A E P A T Ai E O P E

l en Cilenvayn, L L o Y 4 K M »oyvl dln H FJIANnI DVECL, annovel Heryandiungen, l8ruhe, ditfa|]e

ckchleSuwig-SH olstein.

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Bekanntmachung des

Bersamnml

erung an d.

Mailand. Vejebge pende SapeurS8-Pompters und

äsidenten mit Odilon Barrot, d\che Schreiben über die gs Karl von Braunschweig. ommission für innere Verwaltung. S chlestadt. Vermischtes, ament Unt Finanz-Ausweis den Kasfernkrieg. uver das gt setliche h) mischtes, Kamme bec

jterr eich).

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Mr A Fofto)

de-Auflosung 1n und Jrlenud liturgische Streitigkeiten,

Nachrichten

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jedoch der Gesammtbetrag dieser Entschädigungen 500,000 Rthlrn. übersteigen sollte,

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Criegern,

Oedar] : l Zimmermann sich sür den 7

dem

Finzelnen abzusehen und

Preußischer

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M ittwoch deu 9. April

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gewährt. ermittelnden durhs{chnittlichen &

1848 an rüdmwärtse

Den A »Á Norm boy om 91. Vezemver 44 ich verhältnißmäßige Verkürzung gefaUen

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Putation (Heyn und Weyme) beitreten, sondern be Entschadigungs

Antrag außer dem Reserenten Zachße ,

summe auf

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Schäffer,

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(Hefsamnmtwohle des 1 tande zu l daher nur das Oa

aufmerksam gemacht, daß zu

Die Mino=- | t | Reichenbach; für den Antrag der L eordneten Vice-Prásident von Criegern, Köolz

dielseitigen

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Ablösungsgeseß zu

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Alle Poft-Anstalten des Auslandes dieses Blatt an O Pt 16

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och damals auf Antrag de beschlossen, die Berathung

beiden Kammern ein

Nachträge zu f funden

zwichen

ntwurf etreffend durch die

S3zusepen , zu Gejebß - & - eseben b

dingung Kammer Erledigung gefunden hat, o u der Berathung des obigen Berichts geschritten. Abgeordnete Schäffer \{chickt der D

g voraus, daß die Deputation Schlußantrag nach Lage der Sache abâändere, o auf Annahme des Geseh -.Entwurss laute.

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umfänglichen allgemeinen Debatte erklären sich der Deputation die Abgeordneten Zimmermann,

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Stande gekommen, in Sachsen Gültigkeit : von Nostißy, Sachße unlî r Referent &

von Friesen verweist der Ÿ lage auf die derselben sehn

) und spricht zur mehrere!

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putations - Antrag gerichteten

è¿ rertigung beigegebenen

Widerlegung

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ubergegangen, werden §. 1 und Debatte unver Jeputation b

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ebatte angenommen. Oel 9+.

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derselben entsprechender Organismus herzustellen sein werde.

So wenig die Kommission ferner aus den umfassenden BVor= lagen der Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnen konnte, daß eine völlige Verschmelzung der Finanzen der Herzogthümer und deren gesammten inneren Staatsverwaltung, mit Einschluß dei Kirche und Schule, nothwendig und der Sachlage nah wünschens- werth sei, hat sie jedoch in Ansehung der Rechtspflege die Errich tung eines gemeinschaftlihen Appellationshofes für beide Landes- theile unter der Vorausseßung der Cinsührung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens mit gemeinsamen Geschworenen-

Zusaße eb

betrug 103,702 Fl. im Januar. Jn welchem sin! Abg

Freguenz und Einnahme von Quartal zu geht aus einer Vergleichung derselben h e us ersten Quartal befördert 99 345 Person: : der Kammer | saß des Juhalts, allgemeinen die Grsammt-Sinnahme A 900,040 Gl. 44 Ar, Im wei : C ———— R ufrecht erbalten wissen, inden ( cktaats- | À derhál er Juden in Sachsen der bleibende Aufenthalt d Quartal wurden befördert 189,230 Personen und 948,107 Chi j O S i s C G 2 aal | (oben auf die St&bte- Dresden und Leipzig ‘änkt sein so ihm festgestellten Etats, s Güter, die Gesammt-Cinnahme be Megrernnig u ge e N | | E p dd Ges Staats-Ministe: Derselbe is ferner verpflichtet Namens der beiderscitigen Volks=- | (m zweiten Quartal gegen tas unentgeltlich aufgehobenen Rechte be} N S e t vertretungen sich auf deren Verlangen der Beschlußfassung auf Gesey 100.387 Cir. Güter, die Gesammt-( 4+vgeordnete HAE u Vorau gus E E S gerihten in Strafre{htssachen und der Aufhebung der privile-= entwürfe und andere Vorlagen der Staatsregierung zu unterziehen. | Fl, Z Kr. Jm dritten Quarta Day Die Sg N O ad 1 C ate | L a girten Gerichtsstände für Personen und Sachen, für nüßli{ch | Derartige Beschlüsse des Ausschusses sind in izrer Wirksamkeit den | Pecsonen und 978,555 ( Werren, On E H E E O E e e | C R und wünschenswerth erachtet, Auch hat sie sich darüber geeinigt, | Beschlüssen der bezüglichen Stände- und Abgeordnetenversammlung nabme betrug 665,214 © U, NERES L Den E | O0 der Absti daß, so wie in der eben genaunten Beziehung die Gemeinschaftlih=- | gleich zu ahten. Auch hat derx Ausschuß die Verpflichtung, sich auf | Quartal gegen das nommen Und zual feit der für Zuchthaus -, Arbeitshaus - und Festungsstrafen noth- | Gesinnen der Staatsregierung der Vorprüfung und Begutachtung Uns (0,448 Ctr. Güter, di 18 Sun en wendigen Anstalten dem Juteresse beider Landestheile entsprechen | derjenigen Gefchentwürfe und anderer Vorlagen zu unterziehen, 50,184 Fl. 5 Kr.; R O O würde, au die Exrichtung anderer gemeinnüßiger Institute auf | welche die Staatsregierung zur Beschlußfassung an die beiderseiti- mebr befördert 171,277 Personen gemeinsame Kosten und in gemeinschaftlicher Wirksamkeit beiden | gen Volksvertretungen zu bringen die Absicht hat. | Einnahme betrug mehr 304,868 Landestheilen vortheilhaft scin möchte. Die Staatsbeamten beider Herzogthümer sind dem vereinigten | wurden beför dert 187 681 Was nun die organischen Staatseinrichtungen für eine solche | landschaftlichen Ausschuß rüsichtlib der seiner Kompetenz zugewic die Gesammt - Einnahme theilweise staatlihe Gemeinfamfkeit betrifft, so hat die Komuiission | senen Staatsverwaltungszweige und gemeinsamen Jnstitute nach dem | Quartal gegen das dritte wenige es für durchaus räthlich erkannt, daß, wie {on bisher, ein und | herzoglich sachsen - foburgschen Geseh vom 23, Dezember 1846, die 0.512 Ctr. Güter und 141,914 dasselbe Staatsministerium an der Spiße der Geschäfte stehe, und | Vez antwortlichkeit der Staatsbeamten betreffend, verantwortlih und | vierten weniger 1549 Personcn un? zwar so, daß dasselbe seine Thätigkeit nicht blos auf diejenigen landschaftliden Ausschuß | 292 098 Fl j Zweige der Staalsverwaltung erstrecke, für welche eine Gemeiusam wegen Verfassungsverlehung nach Gese in Anklagesland ' i feit beider Herzogthümer herzustellen sür gut besunven worden ist, | verseßt werden. ; | jondern auch auf alle übrigen. i Der vereinigte landschaftliche Ausschuß hat im Be‘reff der sei- | ; 3 2 ettin die j Hinsichtlich der Volksvertretung dagegen hat die Kommissson | ner Kompetenz zugewiesenen Gegenstände das Recht | S a beider Sicilien ihm verliehenen Ritterkreuzes | ¿pat 10 i, i

von demselben innerl\albd seiner Kompetenz verwilligten Geldmittel haben die Volksvertretungen Der Herzvgthüme1 Koburg und Gotha im Verhältniß von 3: 7 gleich den von ihnen unmittelbar verwillig- len Beträgen in ihre Staats-Ausgaben=-Etats einzustellen, beziehung8- weise durch entsprehende Einnahmeverwilligungen gehörig zu decken. 5

Der Ansschuß übt auch die Kontrole über die Einhaltung der von

Cic 7 9 ly i 0 wahen | Intraa einen bedeutenden aufzubringeu haben | antraglen

cktaa [C Reichenbach, Nied

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ferenten und 3 als eine unverantwortiliche Härte mlisse, denjenigen Juden, die asiche Unterthanen jeten,

durch die Grundrechte ete jet der. zu

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der Staatskasse g

währt dritter Staatsbürge will, wenn einmal eine Entschädigung gewährt werden folle, diese | lediglich durch die Verpflichteten aufgebracht wissen, und kann sich daher für keinen der Deputation hervorgegangenen An {ge erklären. Herr Staatsminister von Friesen macht aufmerksam, heute die Kammer den von der Regierung putation eingcbrahten Vermittelungs - Vorsc

Allergnadigit geruht:

4-4 14 inquartierungs - Deputation in Zelte Jachtmann den Rothen

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gegen das gen lejenigen Personen unl G ir ( | dann das Gesetz auf gegenwärtigem Landtage nicht zur Verabdschie- | bevormundeter Perjonen Beg ì betrug 507,129 Fl jonach 11 ten 5 B | dund i , Der Staatsminister legt hie [ nordnen““, einstimmig ihre Gi l 1D Vet D Shlupal | S | die Ö ünde dar, welche die Staatsregierung bei d |

Dae, Wi steht die Ueberzeugun;

tigkeit des Zustandekommens diejes im ganzen lang ersehnten

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vom vereinigten die Unsicht,

diesem

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Î Nur wenn es ( M lle O | C M 1 Staats- | | Berechtigten unl Von d A , A ï 1 avo on | h T V E : : S E | dann würden sich die Zustände im

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Ie die Herstellung eines besonderen aus den volfsvertretenden Körper verde bei dem Herzog, so wie die Besugniß, \chasten beider Herzogthiimer hervorgehenden Organs für die ge=-

Besc T a4 Aen

regierung alle dicjenigen Aufklärungen mit Akten

und

meinsamen Staatszwecke sür zweckentsprehend gehalten und bean- Vorlagen zu forden welche ilm f Srledigung der sein tom= ! lager a E S ch wee i \ gehal ea orlagen zu fordern, welche ihm für Erledigung 1 iner K ql Be T x / ukunft fest und tragt, es möchten für die Zusammenseßung eines solchen vereinigten | petenz zugewiesenen Geschäfte nöthig schinen L i Zweigbahn wurden 1m V l vorgejlern nach) [lll E E S | N H M ALE, landschaftlichen Ausschusses, für dessen orgauishe Thätigkeit und | Befugniß der Entgegennahme von Petitionen über Gegenstände se1 | | ) je vom Pubdiium mis L A dessen Verhältniß zum Staatsoberhaupt und zur Staatsregierung, | ner Geschäftsthätigkeit. Derselbe steht aber nur mit dem Staats wie zu den gesonderten Volksvertretungen beider Landestheile, fol- | Ministerium in unmittelbarem Geschäftsverkehr. geude wesentliche Bestimmungen getroffen werden : Wenn der Herzog stirbt oder das Herzogliche Haus zu regie- uns e gogen: Wigaordneten „BDersäammlung ren aufhören sollte, hat sich der Ausschuß ohue Berufung zu ver- | die Total- Einnahme des u L ] rganisirung 2 Gua E a O Det OHLEAGERN Slunde- Dersammlung werden jammeln, um die Gesammt SSITONCNICN eide ODerzogthümer gegen- N : n Sabre mehr 6,811 Ö streitung der für di iden 1 | N M lichen: Aus E : q Loe Bildung eines vereinigten landschaft- | über der Staatsregierung zu wahren, Vor dem Regierungs-Antritt | ouis u a A SINIES durch Wahl nach absoluter Stimmenmehrheit ab giebt der Herzog oder Regent vor dem versammelten vereinigten (s VEDIIGE, egen S So mie S be A E die Mehrheit von neun Milgliedern der | landschaftlichen Ausschuß die vcrfassungêmäßige eidliche Versicherung i a E end, da Dee Zus) QUY gewis= | auf Cinhaltung He Berfassungen Heider Herzogthümer ab. Qa äußert aus ) , 5 » (F cs fa A is N {5 «vofo 4 (P N 5 q A fn da d inn ( el (1) E R einigten Herzoathiümer bild für P A ee E M E L O S ran | Triest arg und Troppau, ferner wegen Reoraanuiirung lichen D Bevölkerung allein den Maßstab der Mitali Ves hl e O fd 4 A h a E E E N Doe vertremng la | e f Ï wt er) igen unverzüg E As V U _ glic Cay q geben onne, Behandlung der gemeinsamen Staatszwecke beider Herzogthümer in : ! G eib E igen staatlichen und sinanziellen Verschmelzung | Vorschiag gebracht hat. Es wird nun zunächst darauf ankommen, beider ande unzweifelhaft das Richtige E De Gai F a S T S gu n arí O ns : , sieben Mitgliedern der Konimission lmmle t Die Minderheit von ob und inwieweit Dic Staatsregierung nah dem ablehnenden | A 7. N L Ca U O begangenes e dagegen für eine Zu=- | Ergebniß der Kommissionsverhandlungen für eine völlige staatliche D N A A h S E N Regterung : ninitovr 1 ge ern na Wrg 5 1CV Ct, Nad A poli eg ende Rermittelungs

dn C l E O ¿R T O A Tft de FRS ch [ der P H ek annimachun gen n den 19, Juli d. S, Vorm ittags 11 Uhr, N i D . | vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Slevogt an Gerichts- [625] Nothwendiger Verkauf, Melle hierselbst anberaumten Termine zu erscheinen und Das hierselbst in der Fischerstraße Hausnummer 98 | die Klage vollständig zu beautworten, widrigenfalls nach gelegene, Vol. I. Nr, 26. des Hypothekenbuchs ver- | em Antrage des Klägers die Trennung der Che aus ztiiitte dóm Lobüerbèrmelster Slégesmimb Aleraude; geprohen und die verehelihie Major v, Schmidt für Müller gehörige Haus nebst Garten, welches zufolge | [A anein schuldigen Theil erklärt werden wird. der nebst dem Hypothekenschein in der Registratur ein- e A A 48 März 1851, zusehenden Taxe auf 6065 Thlr. abgeschäßt worden, soll Konigliches Kreisgericht, 1. B am vierten Juni 1851 an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr, 1, vor dem Kreis- D - gerihts-Nath Händler subhastirt werden, : _Das dem Kausmann August Wilhelm Grauert und Frankfurt a, b. den 20, September 1850, | nee Ehefrau L orothea geborenen Krafft zugehörige Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung, i Hrundstück zu Vanzig, auf der Speicher-Jnsel in der c NLPIENgNIE und Kiebibßgasse unter Nr, 63 des Hypo- thekenbuchs belegen, ist Schulden halber zur uothwenu- digen Subhastation gestellt. i Der Bietungs-Termin tvird

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für jedes verslossene Jahr an die Kämmerei des hiesigen Magistrats zu entrichten it,

Danzig, den 20, Februar 1851.

Königl. Stadt- uud Kreisgericht, 1. Abtheilung, Co erun,

Dem Kausmanu Herrn Louis Saling in Berlín sind angeblih am 29. Januar d, J. dreißig Acticu der Prinz- Wilhelm - Eisenbahn, jede à 100 Thaler, nämlich die fortlaufenden Nummern 4948, 4949, 4950. 4951, 4952, 4953, 4954. 4965, 4966. 4967, 4968. 4969, 4970, 4971. 4972, 4973, 4974, 4975. 4976, 4977, 6269, 6270.027414, 0272. 0273, 6274, 602715, 6276, 6277. 6278, nebst den zu jeder dieser Actien gehörigen 8 Stück Dividendenscheinen C die Zahre 1850 bis incl, 1857 lautend, entwendet wor- den, und hat derselbe deren Amortisation in Antrag ge D u ] 8 Î 5 i : Nach Anleitung des §. 13 unserer Statuten fordern an Me ZMidde Verictoftelle ael A l A wir daher die ctwanigen ZJnhaber der oben bezeichneten

Der neueste Hypothekenschein und A aieeA di N E, Dividendenscheine hiermit auf, diese Büreäut V einsehen Laxe find im Dofumente an den Eingangs genannten Eigenthümer

Die! Tâxe is auf 7550 R ail VabiL s oder an uns abzuliefern oder aber ihre eventuellen dessen zu bemerken, daß bei tlelbes L Q in- |} Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigensalls niht zur Berechnun ( M e eint s wir nach Ablauf der im obigen Paragraphen vorgesehe- rung des Besivtite]s. ven M welcher bei Neguli- | nen Frist die Amortisation der erwähnten Dokumente für die Zeii vom 12 ur en Adjudikator, von diesem | bei dem Königlichen Landgericht zu Elberfeld beantra- Besibtitel - Berichti 1 Me A 919 ei Aue Der gen werden, an, it Ünem Tin N O Grauertschen Eheleute, œangenberg, den 3, April 1851, .

3 Silbergroschen 35 Pfennig, Die Direction der Prinz-Wilhelm-Eisenbahn,

Con VOrgeIerI

zwischen

leit Riga

una”, gefuhrt Bbohme, Abgangs Tage von Stettin nach Sonntag, 18 orge E Un unt, zuni, 1D zul U 10, August,

und Dampfschiff

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Abgeordneter Oehme, so daß nunmehr : Antrage übereinstimmt. Die Frag Kammer (durch Annahme des obigen §. /) beitreten? wurde in namentlicher von 14 Stimmen mit Nein Mit Nein ant

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dem Beschlusse der über | Abstimmung von 45 beantwortet, mithin von der

Sachsen. Dresden, 4. April, O wee Abendsizung ; je Tagesordnung beginnt mit einem trage des Abg. Lehmann, als Referent der ersten Deputation, : den Erfolg des Vereinigungsverfahrens bezüglich der Kammerbe 24, August. {lü}e, den Geseßentwurf, Nachträge zu den bisherigen Ablösungs

»Í Sin, gesehen betreffend, Die Hauptdebatte der heutigen Sibung erstrecckte

S Sb sh hauptsächlih auf die vermiltelnde Crklärung der Staatsregte-

19, Oktober. rung, daß sie für geeignet halte, den Berechtigten sür die im Ab

1ster Plaß à Person 33 Thlr, Preus-, Cour s{chnitte 1. des vorliegenden Geseßentwurfs enthaltenen Rechte un® ale a 0 A Verbindlichkeiten eine 15fahe Entschädigung des Betrages aus Y A )re ( Kinder die Halste. Staatskassen zu gewähren , jedoch in der Art, daß der Gesammt- | gung ertheilt hat, allenthalben den Vorschlägen der Vereinigungs- SIGON A, Mere QREL S N Jover Grphez betrag der hieraus für die Staatskasse erwachsenden Ausgabe | Deputation bei, so daß jeßt auch hinsichtlich dieses Geseß=Entwurfs 500,000 Thaler nicht überschreiten solle. Bekanntlich hat die erle | in den Beschlüssen beider Kammern Uebereinstimmung stattfindet,

50 Kopeken Silber per Kubikfuß und 10 % Kaplaken U A Ageit T R Cat, L Kammer diesen Vorschlag heute Vormitiag genehmigt. Der Refe- D resde n, 9, April. (D resd. Jou run.) Zweite Kammer, : } gee oes Ap. rent bemerkt hierbei, daß die Deputation zu beantragen beabsichtigt | Die Berathung des bereits mitgetheilten Berichts der ersten Vepu- habe, das Maximum von 500,000 Rthlrn. auf 300,000 Rtblr. tation über den Entwurf eines Gesebes zu Aufhebung der die Pu- herabzuseßen , jedoch in ihrer Majorität durch den obigen Be- blication der deutschen Grundrechte betreffenden Verordnung vom {luß der ersten Kammer bewogen worden sei, von diesem An- | 2. März 1849, bildet die Tagesordnung. Bekanntlich war dieser trage abzusehen, da die Annahme desselben , weil in ‘der ersten | Bericht bereits für die Sißbung vom 1. April auf die Tagesordnung

ersten Kamme) Stimmen mit Ja, Kammer angenommen,

worteten die Abgeordneten Yeidhart Euliz, Dehmichen, Kölz, Axt, Elbel, Müller von Crimmißschau, Naundorf, Haber- forn, Müller aus Mühltruff, Riedel, Reichenbach und Winkler, Hinsichtlich der übrigen Disserenzen trat die Kammer in Folge | dieses Beschlusses, und da beim 11. Abschnitte die erste Kammer Dem diesseitigen Beschlusse wegen der Höhe der Ablösung ihre Genehmi

Abtheilung. mgl

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Medicke, einen vermittelnd angenommen dahin gehend mando zwar aufgehoben wird gegen die eigentlichen Kommando - Angel sterium des Innern übergehen, ren Offizier besorgen lassen wird, Geschäfte von dem Ministerium das S5, solle. Nach stattgehabtem Vereinigung ne ritát, Der diesseitigen Deputation per N 6 zu tönnen, n diesem Puntle: ität “cbabertden und heizuigeten, Ee Beschlusse ( Aufrechterhaltung D m) Reben zu bleiben beantragt, Kommandos) ô

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Von

[217] Mi Dae Lde No rladung,

Der Major ím Königl, 20sten Jufanterie-Regime Wilhelm v, Schmidt hierselbst hat a tente gattin Henriette Emilie Amalie Adelaide geb. von der Schleuse, welche seit den ersten Tagen des Monats No- vember 1849 sih von ihrem damaligen Wohnorte Char- lottenburg entfernt und seitdem feine Nachricht von ihrem Aufenthalte gegeben hat, der auch sonst nicht zu ermitteln gewesen is, wegen böslicher Verlassung die Ehescheidungsfklage angestellt,

Wir laden demnach nunmehr die verehelichte Major von Schmidt, geb, vou der Schleuse, hierdurch vor, in dem auf

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