1851 / 99 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von Sriegern macht aufmerksam, daß die Kammer 1eßt j uf dem Standpunkte angekommen sei, wo ihr nur noch die Wahl gelassen bleibe, entweder den Antrag der Majorität anzunehmen oder das ganze Gesey fallen zu lassen. Herr Staats-Minister v on Friesen giebt einige Erläuterungen hinsichtlich des von der

Regierung gemahten Vermittelungs - Vorschlags , und der Ref e- | daß die Majorität der

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rent bemerkt in seinem Sclußworte, 2 S Deputation das vorliegende Geseß immer noch für besser C | achten müsse, als die Beibehaltung der Geseßgebung von 1848 für | das Kommunalgarden - Institut sein werde, Bei der Abstimmung | wird der Antrag der Majorität gegen 16 Stimmen von der Kam-

Der zweite Hauptdifferenzpunkt betrifft den §

mer angenommen. T + r ;udpen= | " A - 0 . +0 A P 5 2 1 E j 6 des Geseßentwurfs, die Kompetenz der Kreisdirection zu : |

sion der Kommunalgarde betreffend. Die diesseitige Kammer hatte das in diesem Paragraphen liegende Prinzip abgelehnt, e Kaner aber den §. 6 nah der Regierungsvorlage Nr Es angenommen. Auch hier empfiehlt heute die Majorität der Depu- iation den Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer, währen die Minorität die Festhaltung des früheren Beschlusses N | Es wird ohne Debatte der Antrag der Majorität gegen ® Blim=- | men von der Kammer genehmigt. In §. & wird Das Jeßt darin enthaltene Wort „Regierungsbehörde““ überall mit „Ministerium des Innern“ vertauscht und ein zu diesem Paragraphen von der Kammer beschlossener Antrag in die ständishe Schrift, um dem zu erwartenden neuen Disziplinar-Regulativ niht vorzugreifen, auf Antrag der Deputation wieder fallen gelassen, wodurch sämmtliche Differenzen in den Beschlüssen der beiden Kammern ausgeglichen sind

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung is die Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Geseßentwurf über Abänderung einiger Bestimmungen des Militairpensionsgeseßes vom 17. Dezem ber 1837 betreffend. Y j

Die Staatsregierung hat schon früher einen denselben Gegen stand (das Militairpensionswesen) betreffenden Geseßentwurf vorge legt. erfolgt, jedoch hat die Stände - Versammlung in Erklärung noh nicht abgegeben und nicht abgeben können, da beide Kammern erst heute in ihren Beschlüssen vollständig vereinigt haben. Ohne den Eingang dieser ständischen Schrift abzuwarten, hat die Staatsregierung, welche mit einer von den Ständen bei Berathung dieser Geseßzvorlage beantragten Abänderung sih nicht einzuverstehen vermag, den vorliegenden anderweiten Gesetzentwurf mitgetheilt und sieht auf Grund §. 94 der Verfassungsurkunde der bal digsten Erklärung über Annahme oder Ablehnung dieses Geseßentwurfs entgegen, Jn diesem neuen Geseßentwurfe haben, mit Ausnahme eines einzigen, die sämmtlichen übrigen Anträge und Zusäße, über welche die Ständeversammlung einig geworden ist, Berücksichtigung und Aufnahme gefunden, Diejenige Abänderung, zu welcher die Staats regierung die Zustimmung zu ertheilen sich nicht entschließen fann,

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einer Schrift dié

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betrifft F. 2 des den Ständen früher vorgelegten Geseßentwurfes und die beantragte Erhöhung der dreijährigen Durchschnitt sberech nung auf eine fünfjährige. Die Gründe, welche der Staatsregie- rung es bedenklich crscheinen lassen, der fünfjährigen Durch\chnitts- berechnung die Zustimmung zu ertheilen, sind dem Gesetzentwurfe boi- gefügt. Die Deputation (Referent Abgeordneter Schäfer) sagt über denselben u, A, Folgendes : „Aus der Vergleichung des Militairstaats dienstes mit dem der Civilstaatsdiener, deren Darlegung die Hauptauf= gabe ist, welhe die Widerlegungsgrlinde sich gestellt zu haben scheinen, | dürste zu entnehmen sein, daß man bei diesen zuleßtgenannten Die= | nern nicht abgeneigt ist, die fünfjährige Durchschnittsberechnung | eintreten zu lassen. Wenn es schon an und für sich genommen als etwas höchst Schwieriges erscheint, zwischen diesen beiden Ständen irgend eine Vergleichung anzustellen, so zeigt sich dieselbe dann um so gefährlicher, wenn der Zweck dieser Vergleichung ist, eine Ver- günstigung des einen Standes gegen den anderen dadurch herbei- zuführen und zu rechtfertigen. Bei einer Staatseinrichtung, wic die der Verabreichung von Ruhegehalten is, darf der Staat einen Unterschied zwischen seinen Dienern, wenn er nicht selbst cin Zet würfniß unter denselben herbeiführen will, nicht machen, e muß den einen behandeln wie den anderen. Thut der Staat dies nicht, so giebt er zu erkennen, daß der eine Stand ihm mehr am Herzen liege, als der andere, was nach beiden Seiten hin einen nit gün stigen Eindruck hervorzubringen geeignet ist. Beider Diener Auf- gabe, ja Pflicht ist, des Staates Wohl nah Kräften zu fördern.“ Bringt man nun aber ] Bericht

|

sagt s{ließlich der Deputativons oie Rücksichten auf die Staatskasse, welche nicht aus den Augen zu verlieren sind, in Anschlag, erwägt man, daß die hervorgehobenen Bedenken durchaus nicht von der Art, um cine Maßregcl zu miß billigen, wie tie von den Ständen vereinbarte, so fann die L eputa- tion die Annahme des Geseßentwurfs durchaus nicht anempfehlen, jondern rathet vielmehr an, 1) „den jeßt vorgelegten Geseßentwurf ab zulehnen.“ Dagegen empfiehlt dieselbe, weil es der Staatsregierung zud nach erfolgter Ablehnung des gegenwärtigen Geseßzentwnrfes, selbst nah dem Wortlaute §, 94 der Verfassungsurkunde noch iberlas

jen dieiben durste, den sämmtlichen zu dem früheren Gesebentn urfe ge- |

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trägen und Zusätßen die Zustimmung zu ertheilen; 2) „bei | me des srüheren Gesez-Entwnrfs und den dabci beschlos jenen Anträgen und Modificationen allenthalben stehen zu bleiben.“ -iaatsmnister Nabenh ors erklärt, daß ihm der Bericht ver De- | eri heute Mittag zu Gesicht gekommen sei, und Daf er, | i er der Berathung der Deputation hätte beiwohnen fónnen, | Grunde geltend gemacht haben würde, die den Ansichten der Depu- | tation [chnurstracks entgegenstehen dürften, Der Herr Staatsminister vestattgt jodann die von der Deputation ausgesprochene Vermuthuno daß der Pensions-Geseb-Entwurf für die Civil-Staatsdiener nach em Beschlusse des Königlichen Gesammtministeriums in der von den Kammern genehmigten Weise zur Publication gelangen solle. Derselbe weist darauf hin, daß bisber die Pension nach Fem (He- yalte Des lebten Dienstjahres berechnet worden sei, und daß, wenn die Regierung eine dreijährige Durchschnitts -Berechnung genehmige ste das Mögliche gethan zu haben glaube, und deshalb einer fünfjähri- gen Durchschnitts-Berechnung entschieden entgegentreten müsse. Daß | in den Dienstverhältnissen der Militair - und der Civilstaatsdiener allerdings eine große Verschiedenheit zu finden sei, sucht der Herr Staats=Minister durch mehrfache Beispiele zu beweisen. Cine Miß- billigung gegen die Beschlüsse der Kammern fönne in dem Verfahren der Regierung uicht liegen; fie habe nur in ihrem Rechte gehan= delt, Der Referent glaubt es der Deputation \{ultig zu fein, zu erfláren, daß von jedem Protokolle der Deputations-Sißungen über diesen Gegenstand (deren erste am 1. April stattgefunden) den Königl. Herren Kommissarien sofort Abschriften mitgetheilt worden seien, und bemerkt sodann, daß er sich durch die Ausführungen des Herrn Staats-Ministers niht veranlaßt sehen könne, von dem Antrage der Deputation zurüzutreten. Ein Mittelweg sei hier nicht eínzu- schlagen, denn nahdem das neuere Geseß auf Grund des §, 94 der Verfassungsurkunde vorgelegt worden, bleibe der Kammer nichts

Der big feine Pension künf am pecuntair unbedeutenden Punktes, der aber für den Militair von Wich

Hoffnung nicht fallen lassen kann, daß lehnung des neuen Geseßes Die Berathung über diesen Entwurf ist in beiden Kammern | der ersten Vorlage entschließen werd f j L l "a Ven D O DOS

d) o T4! 4 1501 in keinem Fall gezwungen j : 1

Sachsish- Böhmischen Nach 7 Uhr

472 chung von dem üblichen Verfahren stattgefunden, und daß der Kö- niglihe Herr Kommissar wohl berechtigt gewejen jet, e vesondere Einladung zu den Deputationsskßungen zu erwarten. Der L rang der Zeit sei der Grund zu diesem formellen Verstoße. Die Ab geordneten Vicepräsident von Crieégern, Rittner, Heyn, Unger, vertheidigen das Deputationsgutachten, während der Abgeord- nete Sachße demselben nicht beizutreten vermag, da er das BVor- handensein eines Unterschiedes in den Verhältnissen der Militair- und Civilstaatsdiener allerdings zugeben müUsse. Zwischen der Arbeit etnes Civilstaatsdiener auf dem Zimmer und dem Militairdienste im Freien, namentlich bei ungünstiger Witterung, liege allerdings ein großer Unterschied, und er seinerseits fönne fich daher nicht da mit einverstanden erfkláren, beide Kategorieen „uber einen Kamm zu

scheeren““. Zugleich möge die Kammer berücksihtigen, welche Lasten

die erste | auf der Staatskasse haften bleiben, wenn das neue Militairpensions gese niht zur Emänirung : spricht sih der Abgeordnete von Beschwiß aus.

gélangen sollte. In gleichem Sinne

Herr Staatsminister Rabenho rst erklärt, daß er seinerseits

sehr bedauern würde, wenn das Geseß nicht zur Verabschiedung ge l

Die Regierung sei bereitwillig auf die Herabsetzung densionssäße um 20 pCt., auf die Bestimmung, daß tig über 2000 Rthlr. betragen solle :c. eingegan

nöge daher die Kammer wegen des hier in Frage stehenden

angen oute, 2 isherigen

igkeit sei, das neue Gescß, welches cine große Verminderung det Pensionslast herbeiführe, nicht scheitern lassen. Präsident D1 Haase erklärt sich gegen die Deputation, weil ex allerdings einen Unterschied in den Verhältnissen der Civil- und Militaix = Sta«

diener erblickden müsse und dieser Unterschied bci Fortbestehen des Militair - Pensions - Geseßes von 1837 nur noch vergrößert werden würde. Nach einem kurzen Sc{hlußworte des Referenten, der die

die Staatsregierung nach Al doch vielleicht sich noch zur Publication ergreift ats-Minister N a die Regierung wenigstens

ein Geseß zu erlassen

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werden Tonne,

Wort

und

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das nach 1hr:r Ueberzeugung mit dem Wohle des Staats unver- einbar sei. Bèi der Abstimmung wird derx Antrag der T ton die neuere Regierungs Vorlage abzulehnen, mit 46 gegen im men von der Kammer angenemmen und sodann der weitere An trag: bei der Annahme des früheren Geselz-Entwurfs allenthalben stehen zu bleiben, ebenfalls mit großer Majorität genehmigt

T D) Le &rofnung " M Ü Ll d S La A c - bahn hat heute rgen itattgesunDen

geladenen Gäste in dem

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sandcn sich die

den und den sächsischen und böhmischen Farben festlih geshmückten rovisorischen Stationsgebäude vor dem dippoldiswalder Schlag ein, und nach 75 Uhr sebte sh der Festzug, an dem auch die Vrit zen Albert und Georg theilnahmen, in Bewegung.

annover. Dan oe 4 Al Dn Erste Kammer. Am Schlosse voriger Zißung war noch eine Mit theilung zweiter Kammer eingegangen, wonach dicjelbe (

Bertagung in Aussicht stellenden Schreiben der Könic cg rung unter der Vorausseßung sich einverstanden erklärt, daß die Vertagung nur bis zum 1. Mai l. J. dauere. General-Syndikus Wyneken, welcher hierüber referirt, erklärt sich gegen diesen bef{chrän kenden, über die verfassungsmäßigen Befugnisse der Stände hinaus zweiter 1

gehenden Beschluß Kammer und trägt auf dessen Ablel) nung an. Nachdem Statsminister von Múünchhgusen ang deutet, daß die Absicht der Königlichen Regierung nicht dah (

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richtet sci, die Vertagung länger, als über die erste We ( fünftigen Monats Mai hinaus, eintreten zu l aber den Beschluß Kammer, niGt alli

fassungsmäßige Vertagungsrecht der Regier1

sondern auch wegen möglichen Etutri uUnvo N- stände als unzweckmäß!g bezeichnet, lehnt dic

Beschluß gegen eine Stimme ab, Ein glei

sernerer Beschluß der zweiten Kammer, die S l treffend, weicht nur insofern von dem Beschlusse der ersten Kamm ab, als zugleich auf deren nunmehrige unverzügliche Publication angetragen wird, Auf Relation des General-Syndikus Wyneken

4 falls anzueignen

Kammer, diesen Zusaß sich gl

beschließt di

Hierauf gelangen die Anträge des Finanz - Ausshu}cs zum Ministerialschreiben vom 20. Februar über die Lagc deé Landcs [huldenwesens zur Berathung. Der erste Antrag bewilligt

s í 5 , 1 n lnlehns Lit. R. jäbrlid e:

die zur Tilgung des 4prozentigen

forderlihen 20,620 Rthlr A er zweit Antrag enthält cine Erwi(

derung an die Königliche Regierung über die Anwendung des Ge jeßes vom 22. September vorigen Jahres, betreffend die Veri!

rung der Forderungen, dahin: „daß die Skände dic ni )C Regierung ermächtigen, nicht blos in den Fällen, welhe in dem obigen Schreiben hervorgehoben, sondern auch regelmäßig in Ansce= hung der Kapital-Forderungen und überhaupt in allen Fällen von T

Berjährung abzuschen, in welchen die Kasse auf Kosten dcr Laudes ÖOläubiger cinen unbilligen Gewinn machen würde, insofern nicht die Anwenètung des Gesche wte dies l Zinscoupons ein

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tritt, in welchem auf die Verjährung ausdrücklich aufmerksam g macht ist zur Aufrechthaltung der Orduung im Kassen- und Rechnungswesen erforderlich wird,“ Nach Relation des S habratls von Bothmer werden ohne längere Diskussion beide Anträge angenommen;

Schließlich geht das Vertagungsschreiben der Königlichen Ne gierung cin, welches die allgemeine Stände Versammlung bis zum olen L, M, vertagt. Nachdem Präsidium dasselbe sofort verle jen, wird die Tagesordnung für die nächste Sihung verkündet.

Baden. Karlsruhe, 4. April. (S chw. M.) Das Groß- herzogliche Kriegs-Ministerium hat die Statuten der neu errichteten Großherzoglich badischen Militair Kreditfasse bekannt gemacht. Diese Kasse hat den Zweck, an die im aktiven Dienst befindlichen Offiziere, Kriegsbeamte und Mannschaften bei nachgewiesenen unvershuldeten Unglücksfällen Darlehen zum Behuf der mittelbaren oder unmittel- varen Förderung der dienstlichen Interessen zu verabfolgen. Die Darlehen an Offiziere 2c. sind mit 3 pCt, verzinslich; erfolgt die bei lde des ganzen Darlehens aber {hon vor Ablauf von 6 fu ne E Zins goerechnet ; Darlehen an Unteroffiziere C

pêt, verzinslich, und wird bei vollständiger Rückzahlung

E tau eines Jahrés kêin Zins berehnet. Von Dar-= i Ani y n Soldaten wird kein Zins erhoben. Die Dotg= „n der Kasse besteht aus den Fonds der sogenannten Of-

Cp: atn welche si bei den aufgel&sten Regimentern und G itrá —EUegeldêrn: und Ersparnissen früherer Feldzüge und d fh ragen ver Offiziere gebildet hatten. Die Kasse steht unter einer besonders zu frnennenden Kommission. Eine weitere Verord-=

übrig, als die unbedingte Annahme oder Ablehnung desselben aus- zusprehen. Unter diesen Umständen habe diè Deputation das lébtere anrathen müssen. “Vicepräsident von Criegern giebt jedoch als Borstand der ersten Deputatlon zu, daß hinsihtlich der Deputations-

nung vom 3. März bestimmt die Vorschrif iber di j

E E A i o isten Uber die Kasernirun dét Unteroffiziere, Sypiellèute und Soldaten. Die Kafeéiléiria ift entwedér eine gemeinschaftliche, ejne abgesonderte oder die Einzel= fasernirung. Für seden Soldaten oder Unteroffizier, der mit ande-

berathung über diesen Gegenstand allerdings eine formelle Abwéei

ren gemeinshaftlich in Kaäsernenzimmern unterzubringen ist, wird

S "8 N n F-F Ì L OvDenfiac)(

ein Wohnungsraum von mindestens 35 Quadratfuß bei einfacher Bettbelegung bestimmt, und in solchen Sälen foll jedem Mann in der Regel mindestens ein freier Zimmerraum von 3650 Kubikfuß bleiben.

Ultona, 4, Upril;

l 4 Kricgsmaterials, der Uniform

_ Schleswig-Holstein. diejen Tagen hat die Ablieferung des Depots, Gewehre, Kanonen 2c. in Rendsburg

bestellten Kommissare, einen österrcichischen , d in elnen dânischen Offizier, stattgefunden. Je 131 Vl jeder Compagnie der aufgelösten Armee fungirtcn dabei als Was

senmeister, und es wurden außer einer Menge Montirungsstü und anderem Kriegsgcräthe 30,000 neue Uniformen, fast el

viele Mäntel, gegen 3000 (30,000?) Gewehre. worunlte! tressliche Spibkugelbüchsen, und 114 Kanonen ubergeben. Aus neulich angestellten Verkaufe von 4000 Pferden soll eint

von 400,000 Rthlr. herausgekommen sein “I B Desterreich. Miailani L Wi ) nando in der Lombardei hat beute fola

lassen: „Da Fäll

Schriften und Zeichen angeheftet und angebracht werden, um solchem Uafug \ougen , | n 1 dergleihen Maueranschläge, Schrifte1 ai end ( Hause, (ebäude oder nd einer Fabrif angebracht wcrde! i ist der Eigenthümer oder dessen Bevollmächtigter verpflichte ben sogleih oder, wenn dies bei Nacht | mit T nbruch abzunehmen und zu verwischen el | eine Strafe von 10 Fl, im Wiederh: al l haben wird 2) Wenn sich \ D CI n l (l n Ü } Pflicht 1e! l) Ul ut i! Ae len und ausz ( I on allt diese Vdbliegenh( l C N rla\sungsfalle der ob1ge1 \ riraae Di - trafgelder Vi q t Und daraus el Prämic n: 100 Dle JUrx D ( imt, der cinen der Anheftung ¡ter Viauc1 i L n oder Zeichen Schuldigen auf der That erg | petenten Behörde zur Bestrafung übergeben L t dêr Urr( solchen Individuums olchen Pram En. U ( D( Ç ¡le1 í , wob l ( L ) j u n Det unbenomm:. bi i 1 í ‘rDen 10f L Dem C l n L 11 unt S en 10) R 13 nichtichnur u 1 iu i L 7 C1 1851 \ nal Genecral-Majo1 eranftrei h A: ) A ril j S D ubrt ( Germain richt N 20,000 Fr. für die Feier De N Ot T erortsezunga Del 1 v Ll Z L A Q lch - 4 il P) i ON titantraga, Vt l ( V1 ) l ] H (l l j) 111d Kirchen) ( L ) einé iten rtitcl wor fen Het | ) niaag l farciet IV aua { 1 )f 3 1 mal | ner Ko! } ( d 10) ( lef Er Ù ( N nir ) [1 | { Odilo1 und Foul I) 7 n u! [f 7 eres Bericht ] ] 1 ( n) beant D ui inImnI et D O. Do SIECA ie Familie Orlear 1 l Monate verlassen 5 M l l land, Aumale mit sciner Gemal Amalie nah Brüs ) (1 ( l n bereiten sich b( zur N: i) ch Clarcn eit Abschied zu nehnen. Hcneral Bedeau vertheidigt i 1 ben gegen die in dem publizirten uber die Februar =- Revoluti enthaltene j Angaben, die er für unrichtig erkl ( hat in einem Schreiben an cincn seiner hicsigt dauern über die Veröffentlichung des Schreiben \prochen. Er bittet denselben, bei ven Anhäng leans dahin zu wirken, daß cine aufreizende Debatt genstand vermieden werden möge. Es heißt, daß 1 sentanten die Angelegenheit aus di büne bringen 1 Der Herzog Karl von Braunschweig ist in P Der Moniteur enthält heute ein Dekret, wel früheren vom 7. und 12, März über Ernennungen u Bor fi gen von Präfekten theilweise modifizirt. Nach demselbe1 l Präfekt des Departements Ariège, Segur wird zum Prá der Dhber - Marne, Lapeyrouse zu dem des Doub rnannt. Die Kommission für das Gesey über inuere Verwaktun

in threr gestrigen Sißzung das Prinzip auerkaunt, daß die Mair

durch Wahl zu ernennen seicn. Ferner wurde beschlossen ( antwortlichkeit der Maires erst in das Geseß Ul ì | lichkeit der Staatsbeamten aufzunehmen.

Der außerordentliche Kommissär zu 1 halt schen Zustand der sechs seit Jahresfrist und darüb ela

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rungszustande befindlichen Departements dem Minister einen sehr beunruhigenden Bericht eingesandt.

Die Nationalgarde-Artillerie von Schlestadt ist wegen Demon s)trctionen am 24. Februar aufgelö worden.

Seit einigen Tagen sind die Posten tional-Versammlung wieder verdoppelt.

Großbritanien und Jrland. Parlament, Unte1 haus. Sibung vom 4, April, Nach einigem Hin- und Herreden ¿wis{hen Sir Benjamin Hall und Sir Rob. ÎInglis, ob die Regierung in den liturgischen Streitigkeiten des Bischofs von London mit seinen untergeordneten Vikaren Partei ergreifen werde oder nicht (beide Mitglieder sind aus verschiedenen Gründen dagegen), erklärt Lord John Russell, er bedaure, daß dieser Gegenstand überhaupt im Hause zur Sprache gebracht worden sei. “Er müsse gestehen, daß er darüber mit den Erzbishöfen und Bischöfen nicht weiter fonferirt habe, von der Ansicht ausgehend, sie mögen den Streit

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ser unter \ch durchfechten. Das aber müsse er sagen, daß die Re- | rung in einer zahlreih unterzeihneten Adresse angegangen worden den einreißenden Neuerungen im Kirchenceremoniell entgegenzutre- und daß auch Ihre Majestät durch den Mund Sir G. Grey's Er aber (Lord

lben Wunsch ihrerseits habe aussprechen lassen. jeden Schritt vermeiden, der zu einer Einmischung in

ohn) woll iaiósen T n führen könnte. Das Haus kömmt nun zu de! l warteten Diskussion über die Mittel und Wege, und der nzler der Shaßkammer (Sir Ch. Wood) seßt den L {enen verbesserten Finanz-Ausweis aus cinander, Er hab( 3 onunen seine fruheren Veranschlagungen nachzudenken, un em auch Gelegenheit gehabt, die Finanzyrin n Lot! s kennen zu lernen. Das Land möge entscheiden, n ibi sere Plan sei. Aufrichtig gestanden, habe ihn di ingü lufnahme des seinigen \chmerzlich rra \ ß gegen thn erhoben worden, sei der Daß l UH T C unvorbherae! ne B ' 1x11 ind dabei a1 I [f D( [ | Del n i \ (chult î J 2 mat! ( u 1 | f ) le! nl 1 U N i f i 1 4 L Î } n î ( j L i N! Pt 1) n Beifa Nef C Veo, l 1( eru! it ï s (0) (6 h Pa ( f i; l l B l l i 1 1l C \ H D 3 Ui 1 1) 14 1 {( ) [6 y n I N G N À 11 l J n l talien [ l l l ( [ UDT l 1 1 11 i nt Negierung hicrin ( l ( l, 100! ( jen wär 1} Len. GON nel mul raß nalenwette d zuströmen werde j L N DUTr M veranderten [nsicht der Zeit niht der Fall 1}! (un ift aber nach dem neuen Geseßze Niemand, männlichen oder weiblichen Beschl 019, QDT Dem ¿lsten Lebensjahre befähigt, Uber ctwas zut verfügen ; die ktrch{chli{chen Geseße hingegen erlauben Jedermann, {on im 16ten J uber eine Zukunft zu entscheiden und klösterliche Gelübde abzulegen ; Dadurch ftamen beide (Hescße tin WiderprucÞ. , Eine hier vou eincr steinreichen Cretin geschlossene Ehe gab dem Deputirten Bovella, einem der Direktoren der Gazzetta del Popolo, Veranlassung, das Ministerium über die Vorlage

des Chegeseßes zu interpelliren, . Minister Galvagno crklärt, daß eine Kommission sich bereits mit der Verfassung desselben beschäftige und ihre Arbeiten ehestens beendigen werde. i

Die Kammerdebatte über die Aufhebung der Feudalzehnten auf der Insel Sardinien und eine gleichmäßige Besteuerung derselben, haben die Zustände dieser Insel der bffentlihen Aufmerksamkeit näher gebracht, als wie dies alle gelehrten Schriften selbst ihres Generalgouverneurs des Grafen della Marmora im Stande waren; man wundert sich jeßt Über die auffallende Abnahme ihrer Bevöl- ferung, die yon zwei Millionen auf 400,000 Seelen herabgekom-

men ist, und glaubt nunmehr sich mit ihrem [chäftigen zu müssen. wieder ausgebessert werden können,

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reits dahin abgegang

auch erst gewahr worden, als Graf Bettrani

473

Schicfsale mehr be-

leberbleibsel der römischen Straße

hat man ein Dampfschiff zur

enen Küstenortle bestimmt, welches auch k

Jhren inneren Waldreichthum ist man 4

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auszubcuten und damit den Schissbau zu versehen antrug; der 9Iraf gcht mit einem großartigen Plane zur Colonisation der In

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herrührende gefügt, da sie mit den anderen gemeinsamen Ursprung und Wesenheit hat, Die Kommission hat die den Städten im Ent- wurfe zugestandene Vollmacht, die 20 pCt,, womit die Gemeinde- güter belastet sind, rückzukaufen, gestrichen. Es geschah dics in der Ueberzeugung, daß diese Befugniß nicht in allen Theilen zur Aus übung kommen würde; da sie freiwillig ist und zu Verwickelungen und Unregelmäßigkeitèn bei dieser Steuer und ihrer Koinptabilität führen könnte. Die wichtige Frage des Verkaufes der Kommunal- güter war Gegenstand der Verhandlungen in der Kommission. Alle Mitglieder, obgleich dem belebenden Grundsaße der Amortisation treu, haben diese Frage unberührt gelassen.“

Jn der

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nahmen auf 1261 Millionen Realen festgestellt

General Armero ist hier angelangt, um si{ch wegen eines

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