1851 / 102 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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480

Erfolgt binnen der lezigedachten L: / í i injende lichen Frist ein solcher ausdrücklicher Antrag nichl, Lg Ma ride als einverstanden damit, daß das eingereichte Sxempiar 1 G

s i F G4 : de ine nnten L A u §2 3 Geseves.) Aus der Vorschrift in §. 2 des Ve- L h T:-Ibe nun an eine der obengena U: G E Cu Po DEO jees,) Aus Der V, ; e 0 des ugeben sci, betrachtet und dasselbe n s 90 erwähnten seßes, daß jedes Stück, Heft oder Blatt einer Zeitschrift den Namen d zuges Bibliotheken abgeliefert, e) Unter Dee D. versteh verantwortlihen Redacteurs enthalten soll, folgt, daß eine allgemeine Be- | N O G B htsbehörde ist zunächst diejenige zu verstehen, zeichnung, wie z. B.: „Redigirt unter Verantwortlichkeit der Verlagshand- | kompetenten unteren Heri G “icbtsbarteit auszuüben hat, Findet diese, | zeichnu E e à- D: e Me igir unter Dera rtsch ft die Person des Ne- | welche am Vrfke die Kriminat- De S eine strafbare Mittheilung enthalte, zu E g Lil A pr D daß die an sie abgegeLene Zee selbst für kompetent erachtet, so hat sie dacteurs namentlich zugeben. ren Bestrafu1 ie ich jedo) nic : E s | i E Z L E O C Menn das Verbot der Verbreitung e deren Bestrafung ie G E T Bestrafung kompetente Gericht abzugeben, | De Fe c . . S (19 ch ) ch U e R - E Dato Mle _ adt E ? G e | halb des Königreichs Z chsen erschienenen Zeit- oder anderen ru schrift | das betreffende Blatt ( ichte die Kriminalgerihtsbarkeit auszuüben, |o 4 L x { L 44 V4) / s. v M

p | e N rte hrere Ger - ; , | - \ m p )ritina veröffentlicht Haben am Orte mehre Ns R 0 rfelbe ie die Zeit- von dem Minister des Junern dnrch die Leipziger a citung G A V N rtsvolizei-Behörde ab, an welches derselben sie di 3 | C - / S e E M » 2 ? C worden if, so hat ein Jeder nach diejem Berbote sich zu achten, 1

E n 2 R {) Die im vorleßten Sahe des §, 20 enthaltene Vor- | i ierten Tagcs schrift abgeben wle I LERE A v S Kenntniß davon erlangt hat, Es soll aber mit Anfang des A S chrift A Einsendung von Freiexemplaren von den in S achsen erschei | ah dem Erscheinen der betreffenden Nummer der Leipzig er eg E abe »eitschriften an die daselbst bezeichneten Behörden bezieht sich auch ) Tag de ; ein solches Verbot stets als 1m | nl olche Zeitschriften, welche in Sachsen blos gedruckt, im Auslande aber

der Kunst betreffenden Angelegenheiten hat es bei den seitherigen Ressort- | scheidung ertheilt werder |

verhältuissen zu bewenden,

iner außer-

Tag des Erscheinens mit eingerechnet l L L auf so

ganzen Lande publizict erachtet werden. b) Rekurse, welche gegen E E verlegt werden, N i : : nisterielle Verbot an das Gesammt-Ministerium gerte Wee D) 6. 14, Zu §. 21) a) Als mittlere Verwaltungs- Behörden, 1m 1j 1Ci "DL 1 0, Tanuar 1850, suD .

f M - ) E A on S G (F A R dds Die Bozirfggydellgtionsagerid | E keine Suspensivkraft, (8. 40 des Geseßes vont ; Geseyes erwähnten Orts- Sinne diejes (Veees, E auch die Bezirksappellationsgerichte n r El ) m uter be R p » 20 cIeßes e I ILEE el O e 3 Sustizqgufsichts-Behörde K q A E A G. 4. (Zu S. 7.) ) Unter der in Zÿ, und F E z 1200 wo die Heraus- gena}! als Justizaus ichte vel orden zu betrad ten. b) 3 on : n: I ist die Preßpolizeibehörde Legten D R R 7 Sb / (He Ministerial - oder anderen Wderdeyorde eine Berordnung oder Delaunnl n H N T g HES C ñ 5 N G 1uti0n ist durch der Letpziger Zeitung mit der Anordnung veröffentlicht worden i O T ERE n x . homirfkte Erlegung der S | Nachweis über die bewirite Creg

4 des machung in | f dieser Verordnung) yte1 I7 3 rde 8 a ser Berordnung von der Kassen - Behörde (§- 1 DIE

daß diese Verordnung oder Bekanntmachung auch în allen §. 41

seyes erwähnte | Zeitschriften abzudrucken sei, so sind

h : i; Nr efi bezcid! 1 Vorzeigung dex Preßgeseßes bezeichneten

über empfangenen Bescheinigung al! 1 gedbeit Anzeige im Sinne von geber der leßteren, bci Dermeidung der in §, 209 des ese! es S (Du S d E Ar S S sondere auch dic genaue An Ztrafe, verbunden, dieser Weisung Folge zu leisten. c) Um

§, 9 Des Gesjeges gegor Pay V » Me er verantwortlichen Redacteur daß durch die Bestimmung des §. 21 des (Heseßes, den dicssallsigen

gabe des Namens und S E e 12 gegebenen gcsezlichen herigen geseglichen Vorschriften gegenüber, dei Uufwand der unteren Ber und del Nachweis, Na De i diele eige ber Behörde noch nicht waltungs-Behörden sich bedeutend erhöhen werde, nah Möglichkeit zu bc Eigenschasten VEHESEN I N 4 ber b nD( Nedacteur wirklich 1m geanen, haben sämmiliche Ober- und Mittel-Behörden Beranstaltung zu die vollstandige C O E T Maren Eigenschasten ich besind trcssen, daß 1hre Berorbnui und Bekauntmachungen, welche sie verossent- Besiße der n J. Lo des MYebes Sa Erforderung von Tauszeug licht wünschen, iu di fenden Zeitschriften unmitteibar, und ohne da| so ha! S N bare Ectyadtaungs- Fimichung über die Persönlichkeit es dabei ciner besonderen Bekanntmachung von Seiten der Unter-Behörden nisse d) 1itteivare C ac ) a h 9 R + ufg 1 1 m erDei

DI8 Mbvacitura, durch Einsichi in die über ihn A Gage aen O veDarI, aufgenommen ee C U, sonst nähere Erörterungen anzustellen L E S 7 E : v a f F e A R - o Vell schließung an Ae N, Znmittell! A a d E b esMeinlguna hat die mungen allenihalben den Sicherheitspolizei-Behörden ob. b) Dic bescheinigung auszu}eßen, b) Von der ertyeluten “e Es R gu 9 A M R P i L Ortsbehörde sowohl die Kassenbehorde (Y 9 1 del S HO ) Ms O [C 3 1m voNsenilnich e! A Mi : die vorgeseßte Freisdirection und durch dieje das N E ] u E G : h R Ne y Ai E E a4 in Kenntniß zu seßen und der RrelSdITeCHoN ugt Du anz zet e L N G E 20) E L l f A 1

und in welchem Betrage eine Caution bestellt worden Jet | ) E L E eines i H La \ H i U schließt die erfolgte Ausstellung de1 fraglichen “m1 fang: Ven zung nicht L (5 S n L e riyenung E R aus, daß dieselbe wieder zurückgenommen werden {ann, venn si [pâüter cl wahlen F M N Mleppolgete Sd E INeen rößte giebt, daß der betreffende Nedacteur nicht wirklich die nach §. 12 des : V icht zu a r aYreU und Rig L Os au! M Goaen a L A O) setzes erforderlichen Eigenschaften Vei, Aolchensauls 111 das Srjsceimen 1g [l del Que, E Diecjen E besorgen wouen , I A der betreffenden Zeitschrift sofort zu sistiren. nücticht zu nehmen, jondern auch von l Prcy-

erzeugnisse, welche auf dic 1m bezeichnete den jol

len, sih zu überzeugen.

Femand Mangels der A

6, 6, (Zu §. 12.) Darüber, ob wegen des politischen Ehrenrechte von der Ucbernahme oder ¿Fortsuhrung dexr verant

rigkeiten haben

wortlichen Redaction einer Zeitschrift auszuschließen sci, is im Zweifelsf ille | cht zu fülßren, daß na1 cch auf Messen unk Märfti el die Entscheidung der vorgeseßten Regierungs Behörde einzuholen, brechersche oder sonst gemeinschadliche Schristen odcx lgebc

R 0 9, 19 1) Entstehen darüber , ob ein ten erden, —_ 2 O niß als Zeitschrift im Sinne des Ge A) al N O D S A 29,) a) „m Faue der - 111 und ob es solchenfalls cautionspflihtig sei, M I i Preßerzeuguisses, welche in der Regel vermittelst Aussu ; au hierüber zu entscheiden b) Aus segen is, kann die betressende Behörde von den Betheiltgien etne Derjtche-

vorgeseßzte Kreisdirection

Fassung des zweiten Satzes 11 g. 13 des Geseßzes ergiebt sich, daß dic rung an Cidesstait, da} sie mehrere als DI( ausgeantwor! npla1 nicht daselbst unter a und b bezeichneten Blätter, wenn dieselben sich auch nur | besißen, verlangen. Die in Beschlag neucn Exemplare hat dic

zum Theil oder von Zeit zu Zeit mit anderen als den dort angegebenen | horde an sich zu nehmen und dergestalt zu verwahren daß jede außer Gegenständen beschäftigen oder die unter þ genaunten (Hegenstande in einer | liche Cinsicht derjelben verhutet D czedoch Tonnen E 88 N anderen als streng wissenschaftlichen Weise erörtern, der Cautionspflichi un- | Boxrathe bei provisorischer Beschlaguahme untc1 Siegel gelegt unt terworfen sind, Stellt sich die Berpflichtung zur Cautionsbestellung erst nach | dem Znhaber cinstweilen unt bis definitiven ) CLEUNA E über ihrem Erscheinen heraus, so 1\t deim Herausgeber aufzuerlegen, daß cer bin | lasen werden. C1n ZFCDEL, Ol weichem cin p reperzeugni, 1 ejhlag ac nen acht Tagen die geseßliche Caution zu bestellen habe, unier der Verwar nommen worden is, hat, so laage dieje Beschlagnaymc nicht wteder | nung, daß sonst nach Ablauf dieser Frist das feruere Erschcinen der betres- ausgehoben worden, alle etwa später in seinen Besiß gelangenden Sxem- |

F c ( d ( E Y too A 4 \ 1 T4 S y of O c A 1 4 via Beliirpe 110 ern. fenden Zeitschrift, bei Vermeidung der in 5. 10 des Gejeßes angedrohten | plare desselben Preperzeu es an die zuständige Behörde abzuliesern

Strafe, als verboten zu betrachten sei, Dasselbe gilt auch von dem Falle, | b) Die Verbreitung eines mil wenn die Ortspolizei-Behörde irrthümlicherweise cine Zeitschrift für frei von | die Beschlagnahme nicht aufgehoben worden, verboten, nj : der Cautions-Verbindlichkeit erachtet und daher die in §. 8 des (Hescizes von der versügten Beschlagnahme Kenntniß erlangi hai und denuoch diesem

Denjenigen, welcher

| 5 [ ini Berbote zuwiderhandelt cine gleiche Strase, wie 11 » des Gesceges vorgeschriebene Emypfangsbeschæzinigung, ohne den Nachweis elner erlegte! Berbote zumwide ryanL elt, irt cinc gtei ce C A } ein ( b ke

V s s j 3 of 1,1 1 Ny ht it j je Y vronutna Betu1tcht 6) d) ait inide D eren“ Caution zu erfordern, ausgestellt Hat, während die hohere Behörde nachher angct roht 1st, Diese Unordnung bezieht ici ch auf jolche Preßerzeug

die betreffende Zeitschrift für cautionspflichtig befindet, nisse nicht, welche blos deshalb, weil sit den orschriften in S. ; des G O U S 19) a) Die Caution ist bei der Kassenverwaltung des | |€ßes9 zuwider, öffentlich angeschlagen A oyne DUNOEEHEHG E ¿riauvniy 111

Ministeriums des Junern zu erlegen, b) Die Zinsen von den erlegten | dem §. 25 des Gesezes angegebenen Paß vertrieben worden, nach

Cautionen \ind bei dieser Kasscnbehörde halbjährlich zu erheben. c) Tritt und 29 þ des leßteren in Beschlag genommen worden nd. C) zin geg "

der im dritten Satze des §, 15 des Geseßes erwähnte Fall cin, daß von die Beschlaguahme eines Preßerzeugum|ses cingewendeles Jtechtsmittel hat

deponirten Zcktaatspapieren der zur Deckung von Strafe und Kosten ersor- feine Suspenusivfkrast, d) 0 bald die Beschlagnahme eincs

derlihe Betrag verkgust werden muß, so hat solches diejenige (Gerichts- oder nisses von einer Unterbeyorde versugt worden

Polizeibehörde, von welcher die Untersuchung geführt worden is, zu beso weiliger Einsendung elnes Cremplars Des

gen (§. 9 dieser Verordnung). d) Das erfolgte Aushöoren einer jeden Zell- | lompetenle Regieru R E ‘e ‘c f p : 6 A P L , A V 05 » et (1 ; it oll v ly f 1 thia rachte \chrift is von dem Herausgeber derjenigen NRreisdireciion, 111 deren BezirTe ser anheim zu stellen, ob he fur nothig erachie,

anderen Theilen ihres Bezirks , uud bezi den übrigeu Kreisdirectionen, auch 11

lassen, Nach hierüber gesaßtc1

dieselbe herausgegeben worden i, anzuzeigen, Diese hat davon sowohl die | den Kassenbehörde, als auch das Ministerium dcs Juncrn und die betressende | m! untere Preßyolizei-Behörde in Kenntniß zu seyen. | rung bringen zu

§, 9, (Zu §. 16) Wenn, nah Maßgabe von § die exkanute Strafe nebst Kosten von der bestellten Caution zu entnehmen 1k, | ZU

betreffend

remiitiren,

16 des Gesetzes, | gesendete Cxemplal alsbald an di

Erstattung jeucr Anzeige an die FHceglerungSöeYnrde

C 1: da

c 4 6 « * 111 G orid irde omon hl!l c A cell e111 M1 euanuiß weaen so hat sich die Untersuchungëbechörde deshalb mit der Kassenbehvrde (§. 3a) | dle 1 ntere Gerichtsbehörde, |owohl B enn sie jelvit ein Preßperzeugni / iwvegen é C R Co 1 , * 11 l) in 3 lla C men t 1) wei in Vernehmung zu segen und von dieser , dafern die Caution 1n baarem feines verbrecherischen {ZZnhalts 1n 2 ej tag (( men hat, auch wenn (Gelde bestellt worden , sofort den entsprechenden Geldbetrag , 1m Falle aber | ie die 4 Î Polizcibehord(e vijori)\ckch versUgie Dec me emes 1n

an sie gelangten Preßerzeugm|es vorlaustg

cinzuleitecn beschli

(He)ehßes Untersuchung deshall

ibehordi

die erlegte Caution in Staatspapieren besteht, die zum Verkaufe erforderli- | (Hemäßheit §. 29 a, des , s p r Sf \ j 0 ht 1D Dic chen Papiere gegen Quittung ausantworten zu lassen. sux begrundet erachtet und Dic

pl

§. .10, (Zu §, 17.) a) J| der Betrag der Caution durch die Be- | dagegen bb) die untere Polize wenn durch dieje die Beschlagnahme zahlung von Strafe und Kosten aus derselben vermindert worden, so hal | cines Preßenzeugnisses nicht wegen verbrecheri}chen Znhall sondern aus 7 ç 4 ! , C) é “4 , 1601 J C nl (3 ( S8 G} Ne G p pt ) v f l die Untersuchungsbehörde, dafern dies nicht die zuständige Preßpolizeibehoörde em anderen geseßlichen Giunde (§, 29 b, des Gejeßes) bewnit wo1

selbs if, diese letztere sofort davon zu benachrichtigen, damit dieselbe dadurch | den i/l, i: i j N in den Stand geseht werde, das ihr nach §, 17 des Gesezes obliegende | S. 18, Zit von der zuitandigen V richtsbehörde, in Berfolg der cin weitere Verfahren wegen ungesäumter Ergänzung der Caution einleiten zu geleiteten Untersuchung, auf CQousiscation und Vernichtung cincs Preß- tönnen, Säumniß und Nachlässigkeit in der prompten Erfüllung dieser Ob- | erzeugnisses wegen seines verbrecherischen ZJnhali1s crfannt worden, jo liegenheiten segen die betheiligten Gerichts- und Polizeibehörden der cigenen | hat die Untersuchungs - Behörde dics der RKreisdiuiection des Bezirks “an Vertretung der dvadurch erwachsenden Nachtheile aus. b) Der in §. 17 ent- | zuzeigen, Diese hat sodann solches in der Leipziger Zeitung bossent haltene Saß; „Oder wenn der Herausgeber im Uuslande 1c aufhalten sollte,“ | lich befannt zu machen, Sobald dics gcschel)eu ist, Dari Niemand in beziehi sich überhaupt auf alle solhe Fälle, in welchen das zu erlassende | hiesigen Landen, bei Vermeidung einer gleicheu Strase, wie in §. 0 Znjunkt dem Herausgeber der Zeitschrift nicht in Gemäßheit der Erl, Pro | des Gesches angedroht ist, sih mit der ferneren Berbreitung ode1 öffentlichen zeßordnuung ad Tit, [V, §, 2 im Julande legal behändigt werden fann | Ankündigung des betresfenden Preßerzeugnisses befassen, (Vergl. §. 3 à c) Die bewirkte Ergänzung der Caution is durch eine Quittung der Kassen- | diejer Verordnung.) behörde der zuständigen Polizeibehörde nachzuweisen, Geschicht dies blunen | 8. 19, a) Unter der im Geseh erwähnten Vernichtung der Platten der in §. 17 des Gesezes bemerkten achttägigen Frist nicht und die betref- | und Formen is nicht die Vernichtung dcs Materials selbst, welches vielmehr sende Zeitschrift wird dennoch fernerweit ausgegeben , so hat die kompetente | dem Besißer zurückzugeben is, sondern nur die Einschmelzuug der Metall- Polizeibehörde ohne Weiteres das vorgeschriebene Strafverfahren einzuleiten, | formen, die Abschleisung der Steine oder Holzstöcke, Zink-, Stahl- oder §, 11. Der Sriftenwechsel mit der Kassenbehörde und alle von dieser | Kupferplatten und überhauvt cine solche Veranstaltung gemeint, durch welche oder an sie ausgestellte Quittungen sind kosten - und stempelsrei, dic sonst mit Benuzung der Platten und Formen leicht mögliche Wieder- §, 12, (Zu §, 18,) Die Preßpolizeibehörden haben auch in Anse- | holung eines Preßvergehens verhindert wird. þ) Anstatt der Vernichtung hung der bereits bestehenden Zeitschriften, da, nach §, 18 des Gesezes, auf | der in §, 29 unter b, des Gesepes erwähnten Preßerzeugnisse laun in diese lezteren alle in den §§. 2—47 desselben enthaltenen Vorschristen eben eigneten Fällen, jedoh nur mit Genchmigung der vorgeseßten Kreisdirection falls Anwendung leiven, der in §, 5 sub þ dieser Verordnung ertheilteu | die amtliche Zurücksendung der vorgefundenen Exemplare an den etwaigen Anordnung nachzugehen. : ausläudischen Verleger oder nach Befinden, an die Behörde desselben ge- §. 13. (Zu §. 20.) a) Das nach §, 20 des Geseyes an das Mi- | sehen. nisterium des Znnern einzureichende Exemplar cines Preßerzeugnisses muß §. 20, (Zu §, 30,) Gegen das in Gemäßheit von §. vollständig und mit allen Beilagen versehen, mit welchen es ausgegeben | einer Kreisdirection ausgesprochene zeitweilige oder gänzliche Verbot einer Zeit- wird, an das Ministerium eingesendet werden, b) Auch von unverändertcn i

\rist is nur ein Nekurs an das Ministerium des „Znnern mit Suspen neuen Auflagen und von veränderten Ausgaben i allemal cin (CEremplar \totraft zulässig z etwaigen weiteren Rechtsmitteln ist Suspensivkraft nicht bei-

0 des Gesehes von

an das Ministerium des Znnern einzureichen. c) Das an das Ministerium zulegen, : des Jnnern eingesendete Freiexemplare wird, mit Ausnahme der im Gesehe §. 21, Sämmtliche Preßpolizeibehörden haben sorgfältig darüber zu

wachen, daß das Verbot einer Zeitschrist nicht etwa dadurch hinterzogen werde, daß an deren Stelle, blos unter verändertem Titel, eine mit der verbotenen sons im Wesentlichen identishen Zeitschrist herausgegeben wird,

§, 22, (Zu §86, 30 und 34,) a) Damit die Verwaltungsbehörden in den Stand gesegt werden, theils zu beurtheilen, ob und inwieweit sie ihnen durch §§, 30 und 31 in die Hand gelegien Maßnahmen zur Anwendung zu brigen haben, theils die zeitweilige Ausschließung der in §. 30 bezeichne- ten Redacteure von der Redaction von Zeischriften gehörig zu überwachen, haben die gerichtlichen Untersuchungsbehörden die Kreisdirection des Be-

besonders erwähnten Prachtwerke, nah Ablauf von drei Monaten, vom Tage des Eingangs bei dem Ministerium an gerehnet, an die Königliche Bibliothek in Dresden oder an die Universitätsbiblioihek in Leipzig abge- geben, dafern nicht der Einsender bei dem Ministerium des Jnneru vorher anzeigt, daß die erste Ausgabe des Werks an die Abonneaten oder sonst bis dahin noch nicht erfolgt sei. 4) Welche Preßerzeugnisse als Pracht- werke zu betrachten und an den Einsender zurückzugeben seien, hat das Mi- nisterium des Junnern zu bestimmen, Empfängt der Einsender das einge- reichte Exemplar eines mit Abbildungen ausgestatteten Werks binnen sechs Wochen, von der Einsendung an gerechnet, nicht zurück, so is ihm unbe- zirks von dem Ausgange ciner jeden Preßuntersuchung und von der nommen, innerhalb ciner anderweiten Frist von sechs Wochen auf Nückgabe | begonnenen und bezichentlih vollendeten Strafverbüßung in Kenntniß desselben bei dem Ministerium des Junern anzutragen, und solchenfalls | zu segen, b) Tritt der Fall ein, daß entweder nah §. 30 des Gesehes wird ihm darüber, ob diesem Antrage zu entfprechen sei oder niht, Be- | ein Redacteur zeitweilig das Befugniß, eine Zeitschrift zu redigiren, verliert

| | | | | | l | | | |

Beschlag belegten Preßerzeugni\}es 1k, jo lange |

| j

oder nach §. 31 eínem Verleger oder Drucker die Befugniß zum Ge- werbsbetriebe in hiesigen Landen temporair oder definitiv enizogen wird, so hat die betreffende Kreisdirection davon die übrigen Kreisdirectionen jedes mal zu benachrichtigen, c) Unter der in §. 31 des Gesezes erwähnten „zuständigen Verwaltungsbehörde““ ist eben so, wie in dem §, 30 bemerkten Falle, die Kreisdirection des betreffenden Bezirks zu verstehen. d) Durch die Worte im §. 31 „aus gleichem Grunde“ soll angedeutct werden, daß die Bestrafung ebenfalls wegen eines amtlich zu untersuchenden Berbrechens oder Vergehens stattfinde, e) Es haben übrigens die Kreisdirectionen vei der Anwendung der in §§. 30 und 34 enthaltenen Vorschriften au} folche durch die Presse verübte Verbrechen oder Vergehen, wegen welcher bereit vor dem Erscheinen des gegenwärtigen Gescycs eine Berurtheilung oder Bestrafung eingetreten is, feine Rücksicht zu nehmen. §, 23, (Zu §. 37) Wenn durch §. 37 des Gesehes alle seither!

Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse aufgehoben worden

sind darunter die bestehenden gewerbspolizcilichen Bor)christen 11 der Leihbibliotheken und ähnlicher Leseinstitute nicht mut z1 Bielmehr hat es, hinsichtlich dieser Anstalten, bei dem des-Negierung vom 17, März 1800 (Cod, Aug. 2 Forth. 1, Lys für alle Theile hiesiger Lande fernerweit zu bewenden,

( ( I | B 919 E Hiernach haben sich Alle, die cs angehl! acbührend zu achten Dresden, am 15. Marz 1891, Die Ministecien der is l ( l) ch1nsfi von Friesen naa

ey h f a s Si 20G D.

Großbritauien und Jrland.

Bom VBorgebirge del

autcn of

¿Februar hier angelommen ; da unp} h) L Nachrichten bringen joll, wird stu in Ul Daß die Kaffern bisher nichts ( | \chließt man aus mehreren Thatja Am ) ine Kolonne von 2200 Mann unter YVver|t V T own (n 111 ) l 4 l u rif | | Ul l \elbit itarfî | Ln otic1 1] u ajam 6 V1 { Il notori}che1 iadelsfuhrer tieviet ) densricht« n (1 l c aglücili nad Fort uicht rcttet Ç Ie Act 1 \ Dal Q O Nur o0N eugebli ( cófortirt w ton U eren Spitze cin Mann hem N neh! l) nchercs Welle Pn en Armstrong ift (l rt beftnTlicheun Missionagir Nliven dun 1 Jn Graaf RNeinctt ten n o On Hulferuf aus en GVegende1 darin unter ÜnDderem T N Del l int vceiturmi Den Un 1e On Zul 1] ringt, saft alle Hottentoiten von Kal ivi La i n staudi\cheu gemein \{ 0101 (Xigceuthum, joukT ern e für ihre er u ( E großer Gefahr. Jn leßterem YVrt wurden 8 zusammengetrieben und mit einer Wache Kaffirland geschickt; bali besann und \chickte eine Drdonnan um sie z1 l twa 40) famen zuru N UbcrWwaiti DI« tvri l) Ra} fl beg n ( Il Unte i uni Bettded D \ tein n D öden cn tam nug mann}schast cu} usrciß | micht losgehen. v )ioil nmiai i Herr von Rynefeld, hat cinen Tringenden Au erlassen, zum Schulz der Koloni( u den Waffen zu gretsen. ie Kale, | die weißen Männer auszurottcuz; der Gou fonne ohne die il 1 IWaffenfähige, l'en gegen billig Ü Nl bensmittel je ) Bay brach! 1h stens am 15 i nung beseelt waren, in Kasstriand antianunge1 greifen werde. Ï Türkei. Travnik, 27, März. 11tcn d. M. beftudet ich das ojslerreichi| Wie man hört, gc)chah diese z1 V( t holter Vorstellungen des Militair -= un Provinz. Wahrscheinlich hielt man unk( | die dffentlihe Sicherheit in dem von Tiuppen rajewo nicht hinlänglich verbürgt, 0 | ( Sage das Land durchlief, daß die Znsurgen } | rajewo ziehen, um decn beim Sencral Konjuiagi ute au] | genbaum und das darauf befestigte Kreuz, welch les! gen | nicht darauf befindlich, niederreißen und deu Konju! samm? den ) | versonale umzubringen. Ihre antichrisllichen Gejsinnu | die Insurgenten aufs threm Zuge allerdings boeurtund( “n Ban | jalufa zerstörten sie ein dem griccht|cc1 Biichof G ÖrTig Bau | zerstörten und plünderten mchrere Der gri( hen und k | | (Hcistlichfeit gehörige Wohn- und Beihau ck( der Eroberu Bens U, Die Urte Q I N O UCODe Do

| eine kleine Kirche zum heiligen Johannes. Diese haben sie auch | zerstorî und gepiunderk.

| | Als die Insurgenten bis Karaula, vLic1 tunen vor Ura vorgedrungen waren, sehte sich am ten l. M. von h) l regulairer Truppen, unter Kommando è Die Wiujstaf | Pascha gegen sie in Bewegung, \chlug sie am 6teu, und nöthigt | sie, sich in die Feste von Jaicze zurückzuziehen. Iten langt | Omer Pascha vor Jaicze an, und dexr Brigadu rain Pad | stellte sich an der Pliva bei Giulhissar mit fun] \taillonen auf Die Insurgenten von Jaicze und Banjaluka , Wichtigkeit jene Stellung nicht verkennend, zogen ihm in einoeu ufen, wle es heipt von 10,000 Bewafsneten, entgegen, wurden abei gänzlich geschlagen

Fnsurgenten

flohen dic und raumten

und zersprengt. Jn Folge dieser Afffairc in der Naht vom 19ten auf den 20jien

auch \páäter Banjaluka.

aus Jaicze

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10 Rthlr. - 1 Jahr. allen Theilen der mMonarchie ohne Preis - Erhöhung. n Rei einzelnen Vummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

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Berlin,

Preußischer

Sonnabend den 12.

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J q: Ut [umtlicher Theil.

Dent} {l aud. Die Ano1dnungen hinsichtlich der Realschulen,

Hesterreich, Wien.

Französishe Mission Die Steuerverwaltung. Die Tabadspreise Deputation von Papierfabrikanten bei dem Banus von Croatien, Eröffnung der Eisenbahn von Verona nach Mantua, Vermischtes, Prag. Crzherzog Leopold. Bayern. München, Vermischtes.

Sachsen. Dresden

Baden. Heidelberg. Wiedergenesungs

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, Kammer-Verhandlungen,

SchleS8wig-Solstein. Kiel, Verfügung über das bei der Entlassung unfähiger oder unwürdiger Volksschullehrer auf dem Verwaltungswege

bec Verfahren,

Kammer-Verhandlungen. Beglükwünshung des Großherzogs bei seiner

beobachtende chsen-Koburg-Gotha, Gotha,

F Necise des H Hamburg, Hamburg. Durchmarsch preußischer g g |

erzogs UlrUppen,.

Nusland.

Frankreich. Geseßgebende Versammlung. Staatsraths-Kandidag- en Geseßentwurf über Pensionen für Unteroffiziere und Offiziere republikanischen Garde, Berathung des Geseßentwurfs über die »nalgarde Paris, Beschluß des Ministerraths, Die Mi- rkrisis, Kandidatur, ¿britanieu und Zrland. Parlament. Oberhaus, Zweite ng der Bill zum Schuß der Leh1linge und Dienstboten und der Auf- Unterhaus, Anzeige von Verhaftung eines Zeugen bei luntersuhung. Votum für die Einkommensteuer. Lon- such des Hofes im Ausstelungsgebäude Finanz-Ausweis.

17 4 { 5 4y ¿achriten

vom QLap

“talien, Turin, Das Budget des Kriegsministeriums, Vermischtes, Griechenland. Athen, FJunierpellation über Religions-Angelegenheiten. Annahme des Straßenbau-Geseßentwurfs, Vermischtes.

rürfei, Aus Bosnien. Jbrahim Pascha und die Jusurgenten,

Börsen - uud Handels - Nachrichten.

Amtlicher Theil.

ine Majestát der König haben Allergnädigst geruht: Dem Commandeur der 16ten Kavallerie - Brigade, Obersten Baron von Sclein ib, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit laub und dem Kammerherrn Grafen Sylvius von Püdler Orî der Schleife zu ver-

1M en den Rothen Adle1 eiben: 10 Wie Den Kreis zum Regtierungs- zu ernennen.

Orden dritter Klasse mit

Physikus, Sanitätsrath De. Brefeld in Hamm und Medizinal-Rath bei der Regierung in Bres-

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten. Der Ober - Bergrath Freiherr von Hövel zu Vortmund ij?

vorden.

Î Direftor des Berg-Amts in Bochum ernann!

Ministerium des Jnuern. Dem Landrath Freiherrn von Brenken 1j das Landraths =- Amt des Kreises Vüren, im Regierungs-Bezirk Minden, übertragen

worden.

Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

Die nicht immatriculationsfähigen angehenden sjowodl als “¿steren Studirenden der Pharmacie, so wie die älteren der Chirurgie bei hiesiger Königlichen Friedrih-Wilhelms Universität, werden auf=- efordert, noch vor Anfang des bevorjtehenden neuen Semesters, um wegen Beginnens oder Fortseßung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schul - fenutnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprehenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29), Morgens von

3 9 Uhr sih zu melden.

Berlin, den 10. April 1851.

Der Direktor des chirurgisch-pharmaceutischen Studiums bei hiestger Königlichen Universität. Dr. Klug

(Heneral-Major und Commandeur der 8ten nach Erfurt.

Abgereist: Der

Kavallerie-Brigade, von Willisen,

Nichtamtlicher Theil. Dentschlaud.

Preußen. Berlin, 11. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : tem Rechts - Anwalt und Notar

Friedrich Wilhelm Seeligm üller zu Könnern die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem ältestregierenden Herzoge zu Anhalt - Deßau ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich anhaltschen Gesammt-Haus-Orden Albrecht's des Bären zu ertheilen.

Hesterreih. Wien, 9, April. Das Reich sgeseb-

blatt publizirt den Kaiserlichen Erlaß, wodur die Vervollständi- dung der Realschulen in Prag, Graz, Reichenberg und Rakonih, #o

wie die Errichtung von Realschulen in Brünn, Lemberg, Krakau,

Linz, Salzburg, Jnnsbruck, Klagenfurt, Laibach, Tricst, Zara und Troppau, ferner die Reorganisirung der bestéhenden technischen Jn stitute angeordnet wird, und den demselben zu Grunde gelegten Vortrag des Kultus - und Unterrichts - Ministers. Dieser leßtere geht von der Bemerkung aus, daß bisher für den Unterricht, welcher den industriellen Klassen der Bevölkerung die nöthige Bildung ver= hafen soll, in Oesterreich sehr wenig oder gar nicht gesorgt gewe-

sen sei, Gegenwärtig, wo die Veränderungen des österreichischen Zolltarifs bevorständen, wo der Gedanke einer mitteleuropäishen Zolleinigung angestrebt, wo die österreichische Judusl

werde, in allen Zweigen die Konkurrenz mit dem Auslande zu be- stehen, müsse auch jenem Uebelstande abgeholfen und der technische Unterricht geregelt und verallgemeinert werten, Solle aber diese Aufgabe gelöst werden, so müsse der Bau von unten auf begounen, ein fester weitausreihender Grund gelegt werden. Der Unterrichts- Minister weist nun auf den Schulorganisations-Plan vom 6. Sep tember 1849 hin, nah welchem die Realschulen den lokalen Bedürf- nissen entsprechend als Ober- und Unter-Realschulen und leßtere wieder als Unter-Realschulen von mehr oder weniger Jahrgängen zu gliedern sind. Zur theilweisen Ausführung dieses Planes sei bereits im vorigen Zahre in den beiden Jah1gängen der sogenannten vierten Klasse der Hauptschulen, wo immer es thunlich war, jene Aenderung im Unterrichte angeordnet worden, welche sie geeignet machen soll, die ersten zwei Jahrgänge einer Unterrealschule zu bilden. Für den niederen gewerblichen Unterricht genüge in der Regel die Errichtung von Unterrealschulen von 2 Jahrgängen, für Jünglinge aber, welche eine weitere Ausbildung in gewerblicher Richtung anstreben oder in eine Ober-Realschule überzutreten gesonnen sind, müsse an eini gen Unterrealschulen ein dritter Jahrgang beigefügt werden. Aus einer solchen dreijährigen Unterrealschule wird man dann in die ebenfalls in 3 Jahrgänge gegliederte Ober-Realschule eintreten können. Die Dber- Realschule wird jedesmal mit einer Unterrealschule verbunden werden, während jene Unter-Realschulen, deren Hauptzweck nicht die Vorberci- tung für höhere technische Bildung is, sondern welche es vorzugs=- weise mit Kindern zu thun haben, die sich sofort den Gewerben zuwenden, uo in ihrer Verbindung mit den Volksschulen verblei ben follen. Der Unterrichts-Minister behält es si{ch außerdem vor, auch in Bezug auf Handwerker-Sonniags=- und eigentliche Spezial \chulen für die einzelnen Judustriezweige später die geeigneten An- träge einzubringen. Neben den Ober-Realschulen, welche die regel- mäßige Vorbereitung für tehnishe Jnstitute gewähren, soll auch an sedem der leßteren ein Vorbereitungsjahr, ganz wie es be- reits in Brünn, Wien und Graz besteht, eingesührt werden, Dasselbe ist für Schüler vorgerückteren Alters (über 16 Jahre) bestimmt, die, nachdem sie {hon eine praktische Vorbildung in einem technischen Berufe erlangt haben, ihre theoret {he Ausbildung in einzelnen Gegenständen zu vervollständigen und deshalb sofort in technische Jnstitute einzutreten wünshen. „Es ist (fährt der mi- nisteriele Vortrag fort) ein dringendes Vetúürfniß, daß da, wr höhere technische Anstalten bereits bestehen (in Wien, Prag, Lem- berg, Brünn und Graz), vollständige, d. h. mit Unter-Realschulen vereinigte Ober = Realschulen vorhanden seien. Jn diesen Städten, mit Ausnahme von Brünn, finden sich bereits Realschulen. Diese brauchen, um dem neuen Plane zu entsprechen, blos von dem teh- nishen Institute getrennt und mit einer bereits bestehenden Unter-Realschule in der Art verbunden zu werden, daß ihre beiden bisherigen Jahrgänge den ersten und zweiten Jahrgang der Ober- Rea!shule bilden, wlhrend gleichzeitig an diesen Schulen ebenfalls der dritte Jahrgang der Unter-Realschule zu errihien wäre. Ganz unausweichlich jedoch ist es, daß in Wien und Prag wegen der ¡übermäßigen Schülerzahl sogleich noch eine zweite Ober-Realschule eingerihtet werde. Diese wird in Prag eine böhmische sein müs- sen. Ein Anfang hierzu ist bereits durch die provisorische Errich- tung der zwei ersten Jahrgänge einer böhmischen Unter-Realschule gemacht worden, so wie auch der erste Jahrgang einer zweiten O ber- Realschule für das laufende Schuljahr bereits ins Leben gerufen wurde. Aber auch in den Hauptstädten der übrigen Kronländer, wo noch keine technischen Institute bestehen, isst das Vedürfniß nach Realschulen vorhanden. Diese sind also unverzüglich einzurichten, und mit stufenweiser Hinzufügung der drei Jahrgänge der Vber- Realschule, da wo sich das Bedürfniß nach einer solchen herausstel- len wird, zu einer vollständigen Realschule zu gestalten, Bestreitung der Kosten für diese Realschulen anbelangt, so sind sie, insoweit es nothwendig ist, aus den öffentlihen, für Zwee der höheren Bildung bestimmten Fonds und da, wo solche selbstständige Tonds nicht bestehen oder nicht zureichen, aus dem Staatsschabe zu bestreiten. Was zunächst die beantragten Unter-Realschulen betrifft, o ist es billig, daß eben jene Städte, in welchen sie errichtet werden sollen, und die den nächsten überwiegenden Vortheil davon haben, aus Lokalmitteln für dieselben mitwirken.“ Der Unterrichts - Mi- nister stellt daher den Antrag, daß vollständige Unter - Realschulen in Linz, Salzburg, Jnnsbruck , Klagenfurt, Laibah, Zara und Troppau nur unter der Bedingung errichtet werden sollen, wenn von den dortigen Gemeinden die Lokalitäten hergestellt und die

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Kosten für deren Erhaltung, \o wie für die Lehrmittel und die Dienerschaft, aus eigenen zu gründenden Lokalfonds bestrit- ten werden. Zur erleichterten Gründung dieser Fonds wäre denselben die Aufnahme - Taxe der Schüler, so wie die Hälfte des Schulgeldes, zuzuweisen, während die andere Hälfte dem Fonds, aus welchem die Gehalte der Lehrer bestritten

werden, zuzufließen hätte. In Cernowic hätte der reiche grie- hisch=nichtunirte Religionsfonds die Kosten für die neue Realschule zu tragen. Was die Ober-Realschule betrifft, so wird mit den Gemeinden von Brünn, Lemberg und Triest eine ähnliche Verhand- lung, wie hinsihtlih der Unterrealschulen, einzuleiten sein. Jn Wien und Prag wird die Regierung die Kosten für die Herstellung der Lokalitäten und Lehrmittel selbst| übernehmen, weil, wie der Unterrichts-Minister erklärt, „es sehr wünschenswerth ist, daß die Kräfte der Gemeinden dieser beiden Städte denjenigen Maßregeln

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in größerem Maße zugewendet werden, welche sehr noth-

wendig sind, um der Unzulänglichkeit der Volksshulen in denselben abzuhelfen und für Handwerkershulen Fürsorge zu treffen. Die Erweiterung der bisher von den Stände1 erhaltcnen Realschulen in Prag und Graz könne gegenwär-

tig den ständischen Fonds nit auferlegt werden. Was endlich die auf Privat-Stiftungen beruhenden Realschulen in Reichenberg und Rakonihz betrifft, so werde nur eine geringe Aushúülfe erforderli {ein, die, wenn sie aus Lokalmitteln nicht gewährt werden könnte, aus den öffentlichen Fonds geschehen soll. Die Gehalte für die Lehrer an vollständigen Unter-Realschulen sind in Wien auf 1000. in Prag und Triest auf 800, in den übrigen Kronlands - Haupt- städten auf 600 Fl. C. M. bestimmt. Bei sämmtlichen Stellen findet nach 10- beziehungsweise 20jähriger Dienstleistung eine Vor- rúdung um je 200 Fl. statt. Die Gehalte der Lehrer an den Ober-Realschulen sind durchweg um 200 Fl. höher gestellt. Die Direc= tion solcher selbstständiger Realschulen wind vom Minister:um einem der Lchrer gegen Remuneratiou von jährlihen 300 Fl. übertragen, die nah mehrjähriger ausgezeihneter Dienstleistung zum definitiven Gehalt werden soll. Hinfichtlich der Katecheten gilt alles dasjenige, was hinsichtlich der Katecheten der in denselben Orten befindlichen Gymnasien vorgeschrieben ist.

Nach einem Antrage des Finanz-Ministeriums wirb bei jedem Steueramte für die oberste Leitung der Steuergeshäfte ein Steuer-= Direktor ernannt, dagegen aber den Bezirks-Hauptmannschaften und Kameral-Verwaltungen jeder Wirkungskreis in Steuer-Angelegen-= heit abgenommen. Den Steuerämtern is jede Amtshandlung im Steuerwesen ungetheilt übertragen worden.

Der Preiserhöhung für ächte Havannah=-Cigarren wird nun eine Herabseßung der Preise niederer Tabackssorten folgen. Nach dem diesfälligen Antrage soll auch ordinairer viht geschnittener Rauchlaback zu einem möglichst niederen Preise in Verkauf kommen. Die Regie des Tabadckschneidens käme auf diese Art den Konsumen-= ten der minder bemittelten Klasse zu Gute.

Vor einigen Tagen sind die Delegirten, welche im Gesammtinteresse der ósterreichishen und böhmischen Papierfabrication nah Agram gin= gen, um einerseits wegen des von Tag zu Tag mehr fühlbar werden- den Hadermangels an Ort und Stelle die nöthigen Erkundigungen einzuziehen , andererseits aber sich bei dem Banus, Freiherrn von Jelacic, vorzustellen, wieder von dort hier eingetroffen. „Sie wur- den“, heißt es im Const. Bl. a. B., „von dem Herrn Banus von Croatien äußerst freundlich und zuvorkommend empfangen. Execellenz sprach sich sehr ausführlich gegen die Zumuthung aus, welhe ihm von gewisser Seite gemacht wurde, die speziellen AÄnfor derungen der dortigen Haderhändler unter seinen besonderen Sub zu nehmen, indem der Fortschritt der österreichishen Industrie hier vor Allem im Auge behalten werden müsse und keine einseiti- gen Bewegungen hierbei berücksihtigt werden könnten. ZU- gleich bemerfte er, daß es seinen Ueberzeugungen geravezu zuwider= laufe, die patriotishen Leistungen seiner tapseren Landsleute mit ciner solchen Konzession niedriger Ausfuhrzölle auf Hadern zu kom- pensiren. Uebrigens hänge die Schlußfassung dieser für die Pa piererzcugung so hohwichtigen Frage niht von ihm ab, sondern gehöre einzig und allein in den Wirkungskreis des Ministeriums. Wenn man auch im voraus die vollste Zuversicht hegen konnte, daß ein so praktischer und scharfblickender Staatsmann, wie der Her1 Banus, die leidigen Uebertreibungen und Man eincr fanatisirten Gruppe von „. klarste durchs{chauen werde, so

«vov(torkton VeTrITECTiEen

,„ Hadernversilberern ‘“’ auf

fonnten die aus n des Generals unmittelbar vernommenen beruhigenDeu 1 gen nur einen doppelt befriedigenden Eindruck auf die D tion hervorbringen. Leider war es den abgesendeten Papier fanten niht möglich, einen anderen Zweck ihrer Mission den Ankauf von Hadern in Croatien, zu erfüllen, weil Strazzenhändler, Herr Elias Lekitsch, einen beträchtlichen im Lande noch befindlichen Vorräthe dieses R ( bracht, um sie in seinen Lagern in der sicheren niedrigen Ausgangszoll aufzuspeichern und land zu exportiren. Uebrigens sind im A tig äußerst unbedeutende Quantitäten von Stra Gegenden zur Disposition des Käufers vorhand Wenige, was sich vorfand, wurde von den Bi Preis abgelassen, obgleich die erwähnten Herren si Baarsummen zur Acquisltion dieses Artikels vers Beziehung die ansehnlichsten Angebote gemacht | aber im Buche des Schicksals ge zu reichische Papierfabrication selbs um dié agan jeßt niht im Stande fein soll, an dem reihen Manna tischer Hadern Theil nehmen zu dürfen. Jun diesen und für die vaterländishe Papier - Jndustrie schon drohlichen Zustande liegt nah unserem Dafürhalten für dit Verwaltung die dringendste Aufforderung, demselben au oder die andere Weise mit Nachdruck baldmöglichst entgeg zu wollen.“

Der Lloyd meldet: „Gleichzeitig mit der Nachricht ül! Eröóffuungsfeier der Prag-Dresdner Eisenbahn erhalten win Meldung von der feierlihen Eröffnung der Staatseisenbahn|stre( von Verona nah Mantua, die das erste Glied jenes willige!

Schienenweges bildet, der bestimmt is, nicht nur Ober-Italien ml dem Süden Ter apenninischen Halbinsel, sondern auch Süddeu |E- land mit Unter-Jtalien zu verbinden. Auch dort ging die Eröff- nungsfeier am 7ten d. in bester Ordnung vor sich. Se. O der greise Feldmarschall Graf Radebßky wurde_ liberal Me empfangen. Die Vertreter der Provin; und Stadt Q a E anstalteten in dem alten Palazzo ducale, der MOEDY R Ms der Gonzaga, ein glänzendes Bankett, bei welchem E E ¿ t e herrs{chte. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Kar Gerdinand be ehrte die Eróffnungsfahrt mit seiner Gegenwart. A

Das Neu igkeits-Büreau {reibt: „Dem Vernehmen na

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