1851 / 102 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wird sich die Rundreise, welche der Minister des Innern im kom-

menden Frühjahr anzutreten beabsichtigt, auch auf Ungarn erstrecken.““

Im Ministerium der Landeskultur ist ein Entwurf vollendet, welcher neue Vorschriften in Betreff der Hütung von Weingärken

enthält.

Vor einigen Tagen ist i französishen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, gereist, welcher, dem Lloyd zufolge, mit einer besonderen nah St. Petersburg, Berlin und Wien beauftragt war. i

Der freiwillige Eintritt von Minderjährigen in die Gendar= merie wird in Folge eines Ministerial-Erlasses nicht gestattet.

hier Herr von Seltener,

Mission

Prag, 8. April. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Leopold ijt heute Mittag hier angekommen München, 7. April. (A. Ztg.) : hat heute von dem ihr im vorigen Zah! den Ausbau der Eisenbahnen zu 10 Milo lionen einen Betrag von zwei Millionen Gulden in E eits Obligationen wieder ausgeben lassen. Fünf None e H f früher emittirt worden. Unter den zahlreichen Wormer ng lte halten mit Recht diefenigen Staatsgläubiger den nd, Zee Obligationen auf Namen begehren, also nicht zuna Ae wegen sich vormerken lassen. Ueber das enden Sr. Majestä unseres Königs in Riva am Gardasee lauten die Nachrichten voll fommen befriedigend.

Sachsen. Dresden, 9. April. D) Auf der Tagesordnung der heutigen Sißung befand sih der richt ‘der außerordentlichen Deputation über den Entwurf eines Ge seßes, die Aufhebung der die Publication der deutschen Grundrechte betreffenden Verordnung vom 2. Mârz 1549 betreffend.

Bevor jedoch zu der Tagesordnung selb} übergegangen wurde, gelangte zuvörderst ein allerhöchstes Dekret vom 6. April N den Schluß der Sitzungen und den feierlichen Schluß des Landtags be

treffend, zum Vortrage. Der Schluß des Landtags ist für den 12len d. M, anberaumt und wird,

Bayern. liche Staats =- Regierung bewilligten Anlehen für

Erste Kammer.

Be-

einer ebenfalls zum Vortrage gelang- ten Mittheilung des Königlichen Gesammt - Ministeriums zufolge, durch Se, Majestät den König selbst erfolgen. Nachdem durc) Herrn Präsidenten von Shönfels die ständische Schrift, die Wahl der Mitglieder zum Staatsgerichtshofe betreffcnd, verlesen und von de! Kammer genehmigt wordeu war, bestieg Herr Bürgermeister lle1 die Rednerbühne, um den obenerwähnten Bericht vorzutragen, Die Mitglieder der Deputation hatten zwar über die Rechtsgültigkeit der deutshen Grundrechte abweichende Ansichten, allein über die Nothwendigkeit der Aufhebung der Verordnung vom 2. März 1849 waltete unter ihnen kein Zweisel ob. Nur die Frage: „wie das Geseh formell zu fassen sei?“ rief eine umständliche Erwägung in der Deputation hervor. Einige Mitglieder erachteten fin sahgemáß, dem Geseße diejenige Fassung zu geben, welche von der Staatsregierung in dem mittelst allerhöchsten Dekrets vom 19. Juli 1850 unter D. vorgelegten Entwurje vorgeschla- gen, auch in §. 1 der jeßigen Vorlage wörtlih wiedergegeben ist, Die übrigen Deputalionsmitglieder neigten sich mehr zu der in der jeßigen Vorlage enthaltenen, von der zweiten Kam- mer in der Hauptsache bereits genehmigten Fassung hin, oder hielten wenigstens die bloße Aufhebung der Grundrechte für um so weniger genügend, als nach ihrer Ansicht die vor dem 2. März 1849 gültig gewesenen geseßlihen Bestimmungen nach Aufhebung der Grundrechle keineswegs von selbs wiederum ausf- leben und daher, selbst abgesehen von dem materiellen Inhalte, {on aus formellen Gründen verschiedene Verlegenheiten und Zwei- fel entstehen würden. Dies stellte sich als um so beahtenswerther dar, als alle Mitglieder der Deputation darüber einig sind, daß denjenigen Staatsangehörigen, welchen in Folge der Publication der Verordnung vom 2. März 1849 Vergünstigungen zu Theil gc worden sind, selbige nicht wieder entzogen werden sollen. FKonnle man hiernach in der Deputation auch nicht über alle speziellen Punkte des Gesehes zu einem einhelligen Gutachten gelangen, so mußte man doch im Allgemeinen die Annahme des Geseß-Entwur fs der Kammer empfehlen.

An der allgemeinen Debatte betheiligte sich nur von Hey- niß, welcher nicht umhin kann, sein Bedauern darüber auszusprechen, daß man erst am Schlusse des Landtages zur Beseitigung der Grundrechte, dieses „Revolutions - Produktes““, gelangt sei. Der §. 1 des Entwurses wurde, dem Vorschlage der Deputation gemäß, unverändert und ohne Debatte angenommen. Anlangend §. 2, so hatte die Deputation angerathen, den §. 2 des Entwurses abzulch- nen und demselben folgende Fassung zu geben: „Mit Aufhcbung der Verordnung vom 2. März 1849, die Publication der Grund- rechte betreffend, treten alle bis dahin gültig gewesenen Bestimmun- gen, auf welche sih die §§. 8, 10 und 11 der Grundrechte bezie hen, wieder in Kraft,“ Se. Königliche Hoheit Prinz Johann erhebt aber gegen die von der Deputation vorgeschlagene Fassung einige Bedenken, namentlich wünschte der erlauhte Sprecher von der Staatsregierung zu- wissen, ob in dem Falle, wenn über das Wiederinkrafttreten gewisser durch die Grundrehte aufgehobcner Geseßesbestimmungen nah Beseitigung der legteren Zweifel enl- stehen sollten, diesem Uebelstande auf dem Verordnungswege abge- holsen werden könne? Ein ähnliches Bedenken veraulaßle von a A tf Stauchig, zu §. 2 einen Verbesserungs - Antrag des i ts tige ingen, daß unter Wegfall der Worte: „auf welche ich die §8. 8, 10 und 11 der Grundrechte beziehen“, gesetzt werbe : (9 weit nicht bereits durch besondere Geselze Acnderun- gen getroffen oder in Nahstehendem Ausnahmen festgeseßt worden sind. Kammerherr von Friesen bemerkte, daß die Deputation

Ie A ein|chlagende _HDiweifelsfrage niht habe anregen wollen; Oa verstehe es ich wohl von selbst, daß mit Aufhebung er Grundrechte die früher bestandenen Bestimmungen wieder in Krast treten müßten, Dieser legteren Ansicht pflichtet insbeson- dere auch von Des nt b bei, und Staatsminister Dr, Z\chinsky Dit auf dic Anfrage Sr. Königlichen Hoheit, wie auch er der einung sei, daß in Zieifelsfällen wegen des Wiederinkraftiretens

der bisher ausgehobenen geseblichen Bestimmungen im Verordnungs- wege das Erforderliche versügt werden könne. Mit dem Antrage des von Zehmen könne er sih eben so wenig wie mit der von ver Deputation vorgeschlagenen Fassung des §. 2 ganz ecinv.rstanven erklären und s{lug deshalb nachstehende neue Fassung vor: „Die- jenigen Bestimmungen , welhe dur die §8. 8, 10 und 11 der Grundrechte bisher aufgehoben waren, treten mit Publication des gegenwärtigen Geseßes bis auf Weiteres wieder in Kraft.“ Bür= germeister Hennig endlih beantragte ven gänzlichen Wrgfall des §. 2 und dafür die Aufnahme cines Antrages in die ständische Schrift, nah welcher die Staats-Regierung ermächtigt werdrn soll, die mit Aufhebung der Grundrechte entstehenden Zweifel im Wege der Verordnung zu beseitigen. Unter Ablehnung des Deputations- Gutachtens mit dem von Zehmenschen Amendement, so wie des Vorschlags der Staats-Regierung, gelangte der Antrag des Bürger- meisters Hennig gegen 9 Stimmen zur Annahme. Nückfsichtlih des g. 3 konnte sih die Deputation auh nicht dahin vereinigen , die- jen Paragraph, welchen die zweite Kammer in der im Entwurfe

Attaché im ( durch=

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Baden. Heidelberg, 7. April. |

486 enthaltenen Fassung mit dem Zusaße:

von den in §. 37 der Grundrechte ent h h stimmig angenommen hat, einhellig zur er g in Sie schlägt vielmehr in ihrer aus dret 2 itglie A t Majorität der Kammer vor: „den Beschluß der zweit ammer eben so wie die Fassung des §. 3 im Entwurfe abzulehnen. Da- gegen empfiehlt die Minorität der Deputation t Wen Mara gyn in der von der zweiten Kammer beschlossenen eise anzunehmen. / in welcher namentlich auch der von

§ P 7 ren Debate , 5 L | 129 M C gaties beschlossene Zusaß wegen“ des §. 37 der

„dies gilt insonderheit auch haltenen Bestimmungen“ €in-

Grundrechte Anfechtung erlitt , während er vou der Staatsregie- | rung und von dem Referenten als ganz unschädlich bezeichnet | purde, erlangte das Minorilätsgutachten, so weit sih dasselbe auf | Annahme des §. 3 in der Fassung der Vorlage bezog, gegen 12

i / Stimmen Genehmigung der Kammer, während dagegen der von der Die Kontg-

zweiten Kammer beschlossene Zusaß gegen 7 Stimmen und das Ma-

| joritätsgutachten mit 21 gegen 13 Stimmen abgelehnt wurden, An-

langend den §. 4, so hatte sich die Deputation in eine Majorität und Minorität gespalten; nach der ersteren sollte §. 4 lauten: „Hin- sichtlich der Berháltnisse derjenigen Juden, welche sächsische Unter

thanen sínd, treten bis zu einer allgemeinen geseßlichen Regulirung der Verhältnisse derselben die früheren Geseße und namentlich das Geseß vom 16, August 1838 wieder in Kraft z vorbehaltlich jedoch derjenigen Wirkungen, welche seit Publication der Grundrechte zu Gunsten einzelner Judividuen eingetreten sind.“ Die Minorität da

gegen empfiehlt den Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer, welhen jedoch um deswillen, weil es nah selbigen zweifelhaft zu sein scheint, ob die außerhalb Dresden und Leipzig wohnhaften Zsrae

liten nunmehr in eine dieser beiden Städte zurückziehen müssen, eine veränderte Fassung zu geben sein wird. Dic Minorität rathet daher der Kämmer an, §. 4 also zu fassen: „Jsxraéliten durfen von Publication dieses Geseßes an nur in den Städten Dresden und Leipzig ihren bleibenden Aufenthalt nehmen. Im Uebrigen bewendct es hinsichilich der Juden zur Zeit und bis zu einer all- gemeinen geseßlichen Regulirung der Verhältnisse derselben bei dem, was in der Ausführungoverordunung vom 20. April 1849 g. VI, geordnet und verfügl worden ist,“ Amtshauptmann vou Bieder- mann erklärt sich im Hinblick auf die großen Nachbarstaaten und unter dem Gesichtopunkte der Gercechtigfeit und Humanität für den Minoritätsvorschlag, während Kammerherr von Fric- sen in ausführlichem Vortrage das Majoriiätsgutachten ver

thcidigt und dabei deu Grundsaß ausstellt, daß, wenn es sich um Wiedrrentzichung gewisser pokitischer Rechte handle, die Hauptfragen seien: Was ist räthli? Was zweckmäßig und ge=- recht? Der Grundgedauke seiner weiteren Ausführung bestand darin , daß unser Staat ein christlicher Staat sci, daß man, wenn man au dieser Grundlage rüttle, auch die Grundfeslten des Thrones ershiüiitere. Ju allem Uebrigen möge man den Jsracliten gebeu, was sie nur immer haben könnten, allein in religiöser, iu geistiger, in politischer und bürgerlicher Beziehung müsse er dem christlichen Elemente im Staate das Uebergewicht sichern. Se. Königl. Hoheit Prinz Johaun, von dem Grundsatze ausgehend, daß man das Gute prüfen und woher cs auch komme anm hmen müsse, spricht sich für das Minoritäts-Gutachten aus, will jervch nach den Worten: „Aufenthalt nehmen“ eingeschaltet wissen: „Auch tritt der ziveite Absatz des zweiten Theils im §. 5 des Gesehes vom 106. August 1838 wieder in Krast.“ von Zehmen=-Stauchihß be- trachtet die Frage mehr von ihrem nalionalen Charakter, und unte diesem Gesichtspunkte findet er hinreichende Gründe, für die Majorität zu stimmen, jedoch hegt er gegen die von dverselben vorgeschlagene Fassung mehrere formelle Bedenken, nament lih rüsichtlich der Niederlassung frembländischer Juden in Sach=- sen. Auch will er den Juden die in der Städte - Ordnung aufgcführten Ehrenrechte zu Theil werden lassen. Seine desfall

sigen Verbesserungs - Anträge finden in der Kammer ausreichende Unterstüßung. General-Lieutenant von Nostiß-Wallwiy ist unter dem Gesichtspunkte des Rechls für die Minorität, und macht er darauf aufmerksam, daß bereits Jsraeliten in den Reihen des Heeres dienten, und dennoch wolle man ihnen die bürgerlichen Ehrcnrechte enlziehen. Hraf von Solms=-Wildenfels, von Schóöónberg-Bibran und von H eynih schließen sich entschieden der Ansicht des Kammerherrn vou Friesen an, gegen welche insbe- sondere die Ausführung des Staatsministers von Friesen gerich- tet war. Uebrigens mußte si derselbe sowohl gegen den Majori

täts- wie Minoritätsvorschlag erklären, weil ersterer prakiisch un- ausfuhrbar sci und letterer die Juden in mancher Beziehung noch chlechter stelle, wie die Geseßbgebung vor 1848. Die mannigfach we

gen der gewerblichen Verhältnisse dor christlichen Bevölkerung lautge- wordenen Bedenken erklärte Ler Staatsäminister im Himblick auf die geringe Zahl der Israeliten in Sachsen für sicherlich unbegründet. Dr, Harleß neigt sich in Betracht, daß die politische Gleichstellung der Jsigeliten nicht ermöglicht werden könne ohue cine vollstän

dige Trennung der Kirche vom Staate, dem Majoritäts-Gutachten zu. Nachdem die Debatie eine längere Zeit fortgesührt worden war, wurde endlich nach mehrfach erhobeuem Widersprnch der Schluß dex Debatte übcr den §. 4 beschlossen. Hiernächst hatte aber die Deputation die auf körperliche Züchtigungen bezüglichen Bestim- mungen in einem besonderen Paragraphen als §. 3 þ zusammenge= faßt und ihm die entsprechende rcdactionelle Form gegeben. Gegen diesen Paragraphen spricht von Erdmannsdorf, in Betracht, daß es Judivituen gebe, bei welchen ohne körperliche Züchtigung niht auszukommen sci. Was solle ein Untersuchungsrichter z. B. thun, wenn ein hartnäckiger Inkulpat nicht gestehen wolle ? Nach- dem Staatsminister Dy. Zschinsky und der Referent die erforderliche Auskunft gegeben, faßte von Erdmannsdorf Beruhigung. Bei de Abstimmung wurde bei §. 4 sowohl das Minoritäts-, als auch das Majoritätsgutachten abgelehnt und §. 4 in der unveränderten Faf- sung gegen 12 Stimmen angenommen. Dex §. 9 erlangte ohne Debatte Genehmigung , eben fo der von der zweiten Kammer At=- stellte ständische Antrag wegen des Auswandterungswe}ens. Bei der Abstimmung mit Namensaufruf wurde die ganze Vorlage gegen 8 Stimmen angenommen.

(Sd. M.) Heute be- gab si eine Deputation der Universität, bestehend aus dem Pi o- restor und ten Dekanuen der vier Fakultäten, nach Karlsruhe, um Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge, als dem hohen Schir= mer und Rector magnificenlissimtus der Universität, Die Freude derselben über desseu völlige Wiedergeuesung auszusprechen und ihre Eine Abordnung von

| | | aufrichtigen Glückwünsche darzubringen. | Seiten der Stadt, gus den beiden Bürgermeistern und einem Mit- | gliede des Gemeinde - Ralhs bestehend, ist zu gleichem Zwecke heute | in die Residenz gercist.

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Hessen. Kassel, 7. April. (O. P. A. Ztg) Das von dem kurhessishen permanenten Kricgsgerichte wider den Rektor der Realschule, Dr. Gräfe, gefällte Urtheil auf drei Monate Gefängniß ist vom General-Auditoriat nicht bestätigt worden, Dasselbe hat vielmehr das kurhessische Kriegsgericht in dieser Sache für inkom- petent erflôrt, die Anklage in zwei Theile zerlegt und den einen

an das Bundeskriegsgericht, den anderen an die Staätsprokuralui abgegeben, damit leytere den schwurgerichtlihen Prozeß gege! ()1 Gräfe cinleite, Der vor kurzem erst zum Lieutenant in der Garde du Corps ernannte álteste Sohn des Kurfürsten, Graf Friedrich von Schaumburg, tritt als Lieutenant in das österreichische Küras sier-Regiment Wallmoden. Hauptmann von Steinfeld vom General- stab ist zum 3. Jufanterie-Regiment verseßt.

Hessen und bei Nhein, Darmstadt, 8. April. (Ds. Zk g.) In der heutigen Sibung der zweiten Kammer legt M.-R. Mau rer einen Geseßz-Entwurf, die Zusammenseßung der beiden land ständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, vor. Er bemerkte, daß er mit dem Wahlgesebe einen der wichtig sten Gegenstände der Aufgaben dieses Landtages überreichhe. Wenn auch gerade hier die einzelnen Ansichten am meisteu von einander abweichen würden, so möge man doch nicht überschen, wie noth- wendig eine Vereinbarung, wie nothwendig eine feste und gesichert Wiederherstellung der Staats -Orduung nah den Stürmen der Zeit ci. Der Redner hofft, daß man mit dieser Ueberzeugung und mit Besonnenheit ans Werk gchen möge. Er verliest aus dem über 50 Artikel cnthaltenden Geschß - Entwurse die nah stehenden :

Art. 1, Die nach der Verfassungs thums den Ständen zusteßeuden Jicchte mern ausgeubt.

Art. 2, Die erste Kammer wird gebildet: 1) aus den Prin zen des Großherzoglichen Hauscs z 2) aus eilf Abgeordneten, welche von den im Artikel 9 bezeichneten Häuptern der standesher1 lichen Familien nebst dem Senior ver Familie der Freiherren von Riedescl und Gutsbesizern dergestalt gewählt werden, daß s fünf dieser Abgeordneten nur Häupter der standesherrlichen Familien odex der 'nächste Agnat eines jedeu derselwen wie auch der Senior dexr Freiherren von Ricdesel ge wählt werden können, daß von den scchs übrigen Gewählten aber zwei einer jeden der drei Provinzen Einwohner angehören müssen; 3) aus neun in den Wahllrcisen (Art. 5) sür jede der drei Provinzin zu gleicher Nnzahl zu wählenden Abgeordneten ; 4) aus dem katholischen Landesbishof. Jm Fac der Erledigung des Sluhles wird der Großherzog eiucm fatholijchen (Heijstlichen den Auftrag ertheilen, au der Stelle des Bischofs bei dem Landtage zu erscheinen; 5) aus einem protestantischen Geistlichen, welchen dei Großherzog dazu auf Lebenszeit mit der Wurde eines Prálaten ernennen wird ; 6) aus vem Kanzler der Landes Universität ode dessen Siellvertreterz 7) aus denjenigen Staatsbürgern, welch der Großherzog auf Lebenszeit dazu berufen wird. Dicje Crnen nungen sollen nicht über die Zahl von sechs Muüuglicdern ausgedehnt

Urkunde des Großherzog werdeu durch zwet Kam

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werden. Art, 07 "Wle bildet.

wird aus 50 Abgeordneten gc

zweite Kammer

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Art. 9. Stimmberechtigt bei der Wahl der

zur ersten Kummer Axt. 2, Nr. 2 nd: 1) die Haupler desherrlichen Familien des GOroßherzoglhums, Dieses Stimmrechl ruht auf ihren stankesherrlichen im Großherzogthum belegenen V sinungen. 2) Der Senior bir Familie der Freiherren von Riedesel 3) Die unter Nr. 1 und 2 nicht begrisfenen 35 wegen eigenthum lichen oder uutnießlichen Grundbesizes Höchstbesteuerten des Groß herzogthums.

Art. 16, Als Abgeordnete zur ersten Kamme olche Staatsbürger gewählt werden, welche an direfter Steuc1 cinem Normalsteuer-Kapital von 1100 Gulden trag entrichten oder au jährlichem reinem Cinfommen 4000 beziehen.

Art. 17, Alb clvicoronelx Un folche Staatsbürger gewählt werden, welche an cinem Normal-Stener-Kapital von 5950 Gulden trag intrichten oder on jährlichem reinem Cinfommen 1000 Gulden bezichen.

Der Regierungs bdirsen Bestimmungen des Geseß-Entwurfs vor, die Abthiilungen verwiesen wurde.

In Gemäßheit der Tagesorduung schreitet die Kamme1 Berathung über den Antrag des Abgeordneten Pr, Kraft a. die Hebung der Eisen-Industrie Antrag hat neben sciner generellen Richtung auc die }pezielle, daß der Staat im Interesse der Eisen-Jndustrie und in Berücksichtigung Ver Oben Zott, Wat A agcwerbliche Belriebsamfkeit . für cinen Thel des Bezirks Biedenkopf habe , l den Debitvesen des NHullen sibers Justus Kilian zu dessen Gunsten einschreiten Abgeordueter Breidenbach beantragle hierzu folgenden L Die Slände, ü

Aucerfennung des dringenden BVedürsnisses, der 1 henden gänzlichen Nahrungslosigkeit des Hinterlaudes vorzubeugen, ersuchen Großherzogliche Staatsregierung um baldigste zweckmäßige Vorschläge und versichern ihre Bereitwilligkeit zu demnächstiger Be willigung aus allgemeinen Staatsmitteln. Der Beschluß, die Größ vorbehalieud, wurde angenommen, eben so ein Antrag des Abg Reh: Den Zustand der Eiscnhüttenwerke des Juslus Kilian im Hiaterland dur die Staatsregierung fommissarish untersuchen zu lassen, um hierdurch zu schen, ob der Zweck der Beseitigung dex droheuden Nahrungslosigkeit eines Theiles des Hinterlandes durch Unterstüßung des Kilian aus Staatsmitteln errcicht werden wird

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- Kommissar trug hierauf noch die Potivé welcher sodann q

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Schleswig-Holstein. Kiel, 8. April. (B. H.) Hie1 ist folgende Verfügung, betresfend das bei der Cntlassung unfahige! oder unwürdiger Volksschullehrer auf dem Verwaltungswege zu be- obachtende Verfahren, erschienen: Mit Rücksicht darauf, daß durch die von den Kommissarien des Landesherrn und des deutschen Bun dcs unter dem 2. Februar d. J. erlassene Bekanntmachung die \hleswig - holsteinische Regierung außer Thätigkeit gesetzt is, wirt hinsichtlich des bei Eutlassung unfähiger oder unwürdiger Volks \{ullehrer auf dem Verwaltungswege zu beobachtenden Berfahrens, unter vorläufiger Beseitigung der hbetressenden Bestimmungen de: §. 7 der Verordnung vom 4. April 1845, hierdurch Folgendes an geordnet : Der entscheidende Beschluß über die unfreiwillige Vei schung eines Lehrers in den Ruhestand oder über die Cutlassung cines Lehrers wegen Unwürdigkeit ist, nachdem die betreffenden Al ten dem General - Superintendenten für das Herzogthum Holstein zur Begutachtung vorher mitgetheilt worden, von der obersten Civil- Behörde auf gemeinschaftlichen Vortrag des Departements - Chess für die geistlihen und Unterrichts - Angelegenheiten als Referenten und des Departements - Chefs für die Justiz als Korrefereuten zu fassen. Kiel, den 4. April 1851. Die oberste Civil - Behörde, Adolph Blome. Heinzelmann.

Sachsen - Koburg. Gotha, e L Q I 3) Mit dem heutigen Eisenbahn - Mittagszuge ist unser Herzog nach Kiel abgereist; ein Courier is ihm gestern dahin vorausgegangen. Später wird der Herzog zu seinem Bruder, dem Prinzen Albrecht, uach London si begeben, vorher aber dem Vernehmen nach das preußische von ihm befchligte Kürassier-Regiment in Halberstadt in- spiziren.

Hamburg. Hamburg, 9. April. (B. H.) Heute Mit- lag traf hier das 2te Bataillon des 24sten preußischen Jufauterie- Regiments pr. Eisenbahn ein und marschirte sofort durch die Stadt, Das Bataillon ist bestimmt, die preußishe Garnison in Rendsburg u ergänzen, da die Reserve - Mannschaften derselben zurüdckbe- rufen sind.

Der General von Knoblauh hat am Mouiag Festungs - Kommandaut von Reudsburg angetreten,

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Fraükreich. Oeseßbgebende Versammlung, 8. April. Den Vorsiß fuhrt Benoist d? 4zy hne Behbal cin Lokalgeseß und eine von Etienne b l jt8ordnung angenommen, athung des Geseß-Entwurfe« Moulin berichtet im Namen de1 VGuizard und (

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Der gestrige Minister-Rath hat beschlosseu, Frankreich und der Schweiz genaue Detail Autecedentien, Lebensweise, Verbindungen und Tenden wohnenden Flüchtlinge zu verlangen.

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1 inen Burgsleckin, der wegen arge! verrufen istund beinahejährlih lange Untersuchungen Der Zeuge weigerte sich, dic 's zu } rten; drei andere Personen suchten einen wichtigen Zeugen fern zu alten, und der Präsident des Comiltè's, Herr Ellice, ungewiß bei

die gerichtlichen Befugnisse dcs Comités, ; : vor das Haus kommen, welches fast B der erwähnten Personen cinen Parlaments D

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Ich DIe einnsmmig im Berfahren Bruch der Privilegien erfannte und den Sprecher bevollmächtigte, Ber ifisbesehle gegen sie zu erlassen, damit fie vor den Schranken des Hauses zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Auf der Tages ordnung war die Frage wegen orlerhebung der Linfommensjsteucr auf eine begränzte Frist (3 Jahre), wobei Herr Herries, wie voraus angekündigt, das Amendement beantragte, daß zwei Sic bentel der Cinukonmmensteuer in (Sroßbritanien und der Stempel steuer in Jrland nachgelassen werden sollen z dies würde nur einen Ausfall von 15 Millionen Pfd. St. verursachen; die Fenstersteuer mußte dann freilih beibehalten werden, könne aber solche Modi- sicatiouen erleiden, daß dic sanitätspolizeilichen Gründe gegen die=- jelbe bedeutend an Kraft verlieren müßten, Die Einfommensteucr sei ursprünglih von Sir Robert Peel als cin Nothbehelf und Ausnahmegeseß für eine Zeit der Krisis, die längst verschwunden

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| je, dem Lande auferlegt worden; wenn man jeßt, in Zeiten des glorreihsten UÜebershusses, nicht durch eine allmälige Ein-= schränkung den Anfang zu ihrer Abschaffung mache, so werde es nie geschehen. Eine Hauptwaffe des Antragstellers bestand in Citaten aus den Reden der jeßigen Minister, Sir C. Wood, Herr Labouchere, Sir F. Baring und Lord Howick, die sih alle einmal gegen die Steuer ausgesprochen, Der Kanzler der Schahck fammér (Sir C. Wood) vertheidigte die Konsequenz sciner jeßi- gen Politik. Seine einstmalige Opposition gegen die Einkommen- steuer habe sich auf das Vcrlangen einer entschädigenden Abschaffung mehrerer Verbrauchssteuern, wie der auf Getraide, Zucker und Bauholz, gegründet, Diese Steuern seien jeßt abgeschafft, und andere, die er zu ermäßigen oder zu beseitigen denke, seien vicl drückecnder als die Einkommensteuer. Herr Hcrries habe wohlweislich des Getraide zolls, der im Hinterhalt seines Planes s{webc, keine Erwähnung gethan, und überhaupt lasse si sein Amendement mit den Projek ten seines politischen Meisters, Lord Stanley, nicht zusammenrei=- ci entweder unaufrichtig oder un

r-_C. Wood gegen die dee, die r eines Jahres zu beschranken. daß die vielgerühmten Steuer-Erlässc {assen zu gute kommen würden Herr Fred.

t geradezu dem ganzen Finanzplan der Regicrung Beistimmung geben, unterstüßte aber die Motion des Ministers cem besu Punkte ; denu die Einkommensteuer habe seit 10 Millionen Pfd. St. an anderen Steuern doch brächten Zölle und Accisen jährlich denen mehr als Diese Politik sei nur und vollständig durchgefuhrt Eine Ab= vürde im Staatsschaßz ein furcht- indirekten

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der das gewerbliche Vermögen unl|( immer mehr zusammenshmelze oder daß Einlommen-Abschäßung die Regierung zu führen. Die Ermäßigung der Fenstersteuer sri theilweise Wohlthat und cine Popularitätshascherci §6 handle sich in dieser Frage cinfad um 1

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rechenbaren Segnungen der bi8herigen bestritt die Doktrin , Kriegssteuer“/ verwerflich Grundbesißer - Klasse fün Bergunsligungeun in Anspruch nähmeu. Di Ackerbaustand nicht dic Hauprolle und der Production Englands spiele, vielmehr sei das Zahleuverhältniß der Ackerbau- gegen die übrige Bevölkerung jal lich ein geringeren 4 es sei aber nothwendig, dem Volke neue werbszweige zu pflanzeu, Der Industrie Englauds neue Kanäle zu Lffnen. Herr Bovoker, gegen die Einkommensteuer, hielt dafür, daß sie mit doppelter Ungerechtigkeit den Pächterstand trefse, deu zwungen sei, jelbs seine Verluste zu versteuern. Was bie gesteigerte Production und die Wohlfeilheit der Lebensmittel f vorgebracht E, E

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vartete Befehl zum Umhausën de1 innerhalb des Krvystallvalastes4 eine Masse Arbeiter wurde soglei veIg leste abzuhacken, und von den Bäumen an nördlichen Ende des Kreuzflügels stehen nur noch die bloßen Stämme,

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aber auch diese fallen heute Nacht. Big wurden im Kristallpalgst in Empfang genommen : e 2E A fas Y Q G p, {4 Df t . briti)cher (823 au Swartiagcxr (51 Kolonieen

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ZTTalien., Urin 4. Abril. (Llo)... Die VDeoutixlen fammer hat in ihrer Sißung vom 2ten, nachdem sie über die Ju terpellation des Deputirten Pescatore cine einfache Tagesordnung votirte , die Kategoricen 1 9 und die Artikel 2 9 des Gesetz vorschlags über vie Ausgaben der General-Azienda der Artillerie und der Militairfabrifen und Forlificationen angenommen, Gestern hat sie das Budget des Kricgsministeriums bis zur Zösten Kategoric genehmigt.

In kurzem wird die Bekanntmachung ciner längst ausgear beiteten Verordnung des Kriegsministers, betreffend alle jene Offi ziere aus der Lombardei, aus Parma und Modena, die nach den leßten Kriegsjahren in der Dienstleistung bei der Königlichen Armee verblieben sind, erwartet.

Die Geschichte der Strega endigte mit eiuem Duelle, Herr Audras von Seiten des Journals und der Marineoffizier Herr Deyiry von der entgegengeseßten Partei forderten sih auf Pistolen z

| der Erstere soll gefährlich verwundet worden und nag Einigen | auch schon in Folge der Wunde gestorben sein.

Griechenland. Athen, 31, März, (Wand.) Gregoriades interpellirte den Minister Paikos über die Maßregeln, welche die Regic- rung ergriff, um die Verbreitung der keßerishen Lehren zu hindern, zu

welchen sich ein gewisser Kairi mit seinen Schülern bekennt,

Kairi

stiftete ein Schule in Andros und lehrte dort einesneue Religion, deren

Grundlage der D

Kloster sperren und exkommunizirte ihn später. zurückgezogen und mischte sich in nichts mehr. zwar zur Tagesordnung über,

die Geschichte nich

eismus ift.

t so schnell zu beseitigen.

Die heilige Synode ließ ihn in ein lebte dann Der Senat ging

aber im Publikum ist natürlich dod

Kairi

| Die Deputirten-Kammer hat den Geseß-Entwurf bezüglich dez

kaners) ist cin Tu

| Straßenbauten fast unverändert angenommen.

mult vorgekommen.

Im Hause des protestantischen Geistlichen King (eines Ameri Er predigte die Lehren des

Evangeliums in griechischer Sprache und ließ sein Haus dem Pu

ì blifum offen. Der Kain sprach und

Besuch wurde zahlrei, und als

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den verhängnißvollen Differenzen der

religiösen

Scheidungen, wollte Jemand eine Frage an ihn richten, die King aber nur zu beantworten versprach, wenn der Fragesteller bei det

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bleiben wollte.

Da nun die Einen die

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Beantwortung wol

ten, Audere nicht, so entstand ein Lärm und King hißte die ame

rikanishe Flagge a

Die Räuber machen noch immer genug von sich sprechen.

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ist dicser Tage vc ungesähr vier St1 märkte berühmten Herzegowina, Ali

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Die einstweilen den Händen Ali Pascha

uf 6000 Drachmen erpreßt. Bosnien, en entfernten,

aufgebrochen.

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zu Jaiza,

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31. März. (Ll) Ibrahim Pascha hulthissar nach Varzar-Vakuf, einem von Jaiza wegen seiner großen Getraide= Der ehemalige Wesir der sammt scinem Sohne Verwaltung der Herzogawina ift Sarhos anvertraut.

Eine zweite

1060 Mann starke Arnauten - Abtheilung is in Bosnien angekom-

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lors in Sarajewo

regulaire Heer aus Travnik nach der Kramna Insurgenten gänzlich geräumt, nachdem die Wohnung des griechischen Bischoss ausplünderten.

Banjaluka warL

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und erschossen ihn.

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Einige von ihnen drangen in den Laden eines Uhrenhänd Am 27sten begab sich das

auf den Marsch.

Miri Alaj Mohamet hat Livno zu dem Zwecke beseßt, eine Verei- uigungsder zersprengten Jusurgentenhausen aus der Herzegowina

und der Kra1na

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