1851 / 138 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Markt: Verichte.

Berliner Getraideberiht vom

An heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen loco nah Qualität 50 55 Rthlr.

» im Detail 514 56 Rthlr.

» \{chwimmend 88xpfd. hochb. von der Neße 53 Rthlr. bez. 35 Rthlr.

Noggen locv nach Qualität 32 » im Detail 33 355 Rthlr.

» vr. Frühjahr ) Mai /Juni

Juni /Juli 317 a 32 Rthlr. bez,

Zuli /August 324 a § Rthlr. bez., 324 Br, bez. u. Br., 33 i a4 Bl, 4 As G,

Aug. /Sept. 334 Rthlr. Sept, /Okt. 332 Rthlr. bez., 333

Gerste, große 28 30 Rthlr. » fleine 24 26 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 23 25 R. » s{chwimmend 23 Rthlr. Br., 445

Erbsen, Koh- 38— 40 Rthlr.,

Rüböl loco 95 Rthlr. Br., 9; O. j pr. Mai 95 a & Rthlr. verk, 9%

Rthlr. G.

312 a * Rthlr. bez.,, 32 Br., 313 G. 324 Br., 32 G.

Futter- 34-—36 Rthlr.

4 O02 3 Br., 95 a 5

652 Leinöl loco 114 Rthlr.

» Lieferung 114 Rthlr. Br., Mohnöl 13 a 125 Rthlr. Hanföl 14 a 135 Rthlr.

Palmöl 117 Rthlr. Südsee - Thran 113 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 153 Rthlr. bez. o OEEN, Mai | 155, Rthlr. Br., 155 bez. u, G. (1 i / ch Juni / Juli 155 Rthlr, Br., 155 bez. u. G. Juli ‘Aug. 15% Rthlr. Br.,.:155 §. Aug. / Sept. 15% Rihlr. bez.,, 15% Br., 155 G. Sept. /Okl. 15% a #5 Rihlr. bez., 4555 Bre, 15A O,

11 G. 47. Mai.

G.

G. : M

Wetter: sonnig.

Geschäftsverkehr : unbedeutend,

Weizen: gut begehrt.

Roggen: fester schließend.

Haser: behauptend.

Rüböl: bei etwas niedrigeren Preisen mehr gehandelt.

G. Spiritus: nahe Termine unverändert, pr. Herbst zuerst höher,

j später ebenfalls stiller. :

Mai / Juni 93; Rthlr. verk. u. Br., 95 G, E a

Juni /Juli 9% a 4 Rthlr. Br., 95 G.

Juli /August 9% Rthlr. Br., 94 G.

August /Sept. 10% Rthlr. Br., 10 G. Sept. /Okt. 10% a % Rthlr. verk, 107 Br.,

Okt. /Nov.

IRes1/D4. 1.20% Mir:

Br., 10 G.

V echsel- Course.

| hkurz 2 Mt Kurz 2m. | «3 Mi. Mi, Mt, M, Mt, Tage Mt. It

250 FI. 250 FIl. 300 Mk. 300 Mk. l Lst. 300 L x 150 Fi. 150 FI. 100 Thlr, / 100 Thlr.

( 100 Fi.

100 Sib. |

H STUAID Sa E600 pr a e H 0 U Hos do.

Hamburg du.

London

Paris «»...

Wien in 20

Augsburg ch..

Breslau

Leipzig inv Courant im 14 Thir. Fuls .

Fraukfurt a. M. Petersburz

südd, %

W I N S

Intändische Fonds, Pfandbriefe, Kommmal- Papiere und

Geld - Course.

Geld. | Gom.l |Z

106 |

[Z1.| Brief, | Preuss.Freiw. A ul 5 [1065 do. S1 Anl. v. 50/44/1025 | St.-Schuld-Sch. |(3Z| | Od.-Deichb.-Obl. 45 Seeh. Präm.-Sch.!— 11282 L Ku. Nu, Schuldv. 34 82% Berl. Stadt-Obl. | 5 |1045 | S Uo, 0E Westpr. Pfandbr, 30 915 | Grofsh. Posen do. | 4 | SAAZIR

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Grhb Pfdbr, | Ostpr. Pfaudbr | SO alPomm. Pfandbe,

do. |

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E é ¿fKur- u. Nu.

Schlesische

Friedrichsd’orl | Aud. Goldm. à 5th. |- |

Disconto.

Wacker

‘| Brief,

A

A do. Lt. B. gar. do. |35| Pr.Bk.Anth.-Sch.|—| 9f

Telegraphische Notizen. Paris, 15. Mai. 5 Uhr. Z3proz. 55. 90. Iproz. 90, 30. Hamburg, 16. Mai. 25 Uhr. Hamb.=-Berlin 97. Mag-= deburg - Witt. 57. Span. 323. Engl. Russ. 45proz. 934. London 13,3, Paris 19/7 Wien 188,

10 G,

Roggen stiller.

5 B n

8PC P

MKiscuba h n

iner BOrse vom 17. Mai.

Weizen sehr fest.

Frankfurt a. M., 16. Mai. 4zproz, 66. proz. 75. B. A. 1158. Span. 3423, Kurh. 325.

Bad. 33. London 1184, Paris 945.

24 Uhr. Nordb. 405. 34: L. 499. Wien 947.

Met. 39 L994 Lombard. 744,

Königliche Schauspicle Sonntag, 18. Mai. Jm Opernhause, 57ste Abonnements- Vorstellung : Der Kaiser und die Múüllerin, historisches Lustspiel in 1 Aft, von F. W. Gubig. Hierauf: Robert und Bertrand, panto- mimisch - komisches Ballet in 2 Abth., von Hoguet. Musik von H. Schmidt. (Fräul. Forti wird im ersten und zweiten Aft des Ballets tanzen.)

Königsstädtisches Theater. Sonntag, 18. Mai. Mein Freund, Posse mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel, von J. Nestroy. Musik von J. C. Stenzel,

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anze 1- gers sind Bogen 114 bis 118 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Lruck und Verlag ter Deckerfchen Geheimen Yber Hosbuchdriniereil,

= Aci e un

Geld. ew E Es

i ¿ N hi Stamm - Actien. | Kapital. | 2

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm in der dazy bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 34 pCt, bez Actien sind v. Staat gar

| Brief,

| 1423 |

Bein-Ertras 1850.

1415 150% 1495 6 1927/6 195 | 80 7987 791 1 1014 -- |_ 99% 9917| 99% 99% 56 16 | 1042

Tages - Cours.

1505 |

l |

Berl. Anb. Litt. A. B. 00 Hamburg r do. Stettin - Starg. do. Potsd.-Magd. .. Magd. Halberstadt do. Leipziger ..... Halle - Thüringer... Co D Gen, e Rene che. e. Bon O ss Düsseld.- Elberfeld... Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

ODCrsch, 1E A,

do G O:

COSCI Oderbere, Breslau - Freiburg...

Krakau - Obersechl.... Berg. - Märk. Stargard -Posen …...- Ruhrort-Crefeld .….. | Aachen-Düsseldorf .. |

6,000,000 | 8,000,000 | 4,824,000 | 1,000,000 | 1,700,000 | 2,300,000 | 9,000,000 ! 13,000,000 | 1,500,000 | 1,051,200 | 1,000,000 1,300,000 | [10,000,000 |

1,500,000 | E 2/253,100 | 31 6.2% |"

2,400,000 | 35 5 125 6 1,200,000 | 4 3 T4 B. 1,700,000 4 L 1,800,000 Sa T5L bz 4,000,000 a 107 40 G6. 5,000,000 | 31 |: U

108% bz. u, B. 975 Va. 0E 1175 Uz L 70 a 2 bz.

4

B (r:

70 bz. 1027 A Ñ bz. 647 bes

983 bz. E 30 1. Geld. S5 bz V Ong

| 9102

| 952

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Gem,

119% a

Ausländische Fonds.

Poln, uenc Pfdbr.| - do. Part. du. do. 300 FL.|-

Hamb, Feuer-K

do. Hope 1. Aul.|- 915

do. Stiegl. 2.4. A. 90%

do. do. 5. A.|: | vis | 90%

do, v. Rthsech. Lst.| 5 11 [1105 A 9

liuss. Hamb.Cert.| 5 I | | | | | do. Engl. Auleibec|45 | 97% | | | |

Lübeck. Staats-A | 1 Iloll. 25 % Tut. |2

| do Polu.SchatzO. 817 | 80% | Kurh.Pr.O. 10 th.| -—

do, do Cert. L.A.|: | 947 do.do.L B.200FH,|— Polu aPfbr;a.C.| 4

197 _— 93%

Mit Ausnahme von Oberschlesischen und Potsdam- Magdeburger, in denen Mehreres zu besseren Coursen umgesetzt wurde. war das Geschäft nur

erfuhren keine erhebliche Veränderung.

Bekanntmachungen. u D [335] BErtbamutmachung.

Die fiskalische zu Christianstadt am Bober belegene Mühle wird in Folge höherer Bestimmung zum Verkauf gestellt, Die Mühle hat 5 Mahlgänge und 1 Schneide- gang.

“An Grundstücken gehören dazu nur die Hoflage und ein Hausgarten. Der Veräußerungsplan, die Licita- tions- und Verkaufs - Bedingungen können vom 19ten dieses Monats ab in unserer Registratur, im Königli- chen Rentamte zu Sorau und im Bürcau der König- lichen Oberforsterei zu Christianstadt eingesehen werden,

Der festgesetzte geringste Kaufpreis beträgt 7548 Thlr.

B Etn ist auf :

en 1, August d. J.,, Vormittags 10 vor dem Hexrn Regierungs-Rath Winkler im Sibungó- zimmer des hiesigen Regierungs - Gebäudes anberaumt und wird Nachmittag um 3 Uhr geschlossen. Der Zu- schlag wird, wenn ein entsprehendes Gebot erfolgt “im Termin selbs sofort ertheilt,

Frankfurt a, d. O., den 11. Mai 1851,

Anguse Pyterung, Abtheilung für die Verwaltung ireften Steuern, Domainen und Forsten,

[100] Subhastations-Patent S 1m Rosenberger Kreise belegene, der verwittwe- ten Fommerzien-Räthin Livonius , geb, Wieprechi , ge- hörige Allodial-Rittergut Stenkendorf a. mit Einschluß der dazu gehörigen Vorwerke und des Waldes Tab schaftlich abgeshägt auf 27,982 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf und mit Ausschluß der angeblich an tie Handlung Büg- genhagen zu Berlin verkauften 12,090 Stute vts Waldes auf 25,989 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf,, soll im Termíne i e e, c, 42 Uhr vor dem Kreisrichter Lesse an ordentlicher Geri hierselbst subhastirt werden. Taxe, Dv pop Ae Bedingungen sind in unserem Büreau 111. einzusehen, Rosenberg in Westpreußen, den 6, Februar 1851. Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung. Holzt,

[336]

Berliner Kredit-Gesellschaft.

Die nah Art, 63 des Statuts stimmberechtigten Mit- glieder der Berliner Kredit-Gesellschaft werden zu einer auf

[41 500 F. 4

[31 Aa do.Staats-Pr.Aul.|—

N. Bad. do, 35 V1. | —|

Brieg - Neisse..

1,100,000 | Magdeb -Wittonh

100,000) |

|

|

Acticn | |

(Quilinungs - oren.

Aachen - Mastricht 2,750,000

Austánd.

1 | - S7 bz, ie 975 G.

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Nord!)

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L Friedr, Wilh 321 | ge do 18%

1

j | 3000,600 | | | j

Kaszen-Vereins-Bank-Actien 195

f apital.

Prioritäls- Actien.

e Prioritäts-Actien werden durch mortisir

Simmitlhic

¡ührliche Verloosung èò 1 p!

41,500 5000 000 do [I] 000 000 Potsd -Magd. .. - 2,907,200 do. 3,132,800

do do |000,000 do: Stethiner 800,000 Magdeob.-Lelpzigel } 788,000 Halle - Thüringer. 1,000,000 Cöln - Minden 3,674,900 do. do. 33,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 d 4 Prioritat 248 400 do. Slamm-Prior.| 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld, 1,000,000 Nicderschl. Märkisch. 4,175,000 do. 3,200,000 Serie.| 2,300,000 252,000 2 000,000

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Etb: D).

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do 111 do Zweigbahn

Magodeb.-Wittenb do. Halberstädte1 700,000 Krakau - Oberschl 360,000 Cosel- Oderberg... 250,000 Steele - Vohwinkel 325,000 | do do. Sor. 375,000 | | |

Breslau - l’relburg T E T) Berg. - Nark i 100,000 | 5 Ausl. Slamm | 2 2 150) Oi) | 1)Z2 G Y 9 j 4 650,000 | 21 19 B 1,300,000 |fre. | 312 b, | 4 Antheile 947 bz

itel - Alton Cothen - Bernh) Mecklenburger

Dp S H 4b

Preuss1sche Bank

P

Montag den 2. Juni a. c., Nachmittags 4 Uhr, im gro- ßen Saale des Börsenhauses anberaumten (eneral - Versammlung

hierdurch eingeladen, um über die seitens der Regierung für die Ertheilung der Konzession gestellten Bedingun- gen respektive etwanige Acndecungeu des Statuts Be- {luß zu fassen.

Die von der Regierung verlangten Aenderungen be- eben sich auf die Art: 5, 16, 18, 20, 21, 22; 29,39 des Siatuts. Von uns wird ein Zusay zu Art. 6, die Festsezung eines Eintrittsgeldes, so wie cin Zusaß zu Art. 33, die Modification der Verantwortlichkeit der Mitglieder betreffend, vorgeschlagen werden.

Jn unserem Büreau (Play an der Bau - Akademie Nr, 3) sind die zur Berathung kommenden Aenderun- gen vollständig einzusehen.

Den stimmberechtigten Mitgliedern werden Eintritts- farten zur Versammlung zugesandt werden, welche beim Eingang in den Versammlungs-Saal abzugeben sind,

Berlin, den 17. Mai 1851. E Dex Vorsißende des Verwaltungs-Comité's der Berliner

Kredit-Gesellschaft. F. C. Winkelmann.

Magdeburg =- Wittenbergesche [334] Eisenbahn.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Wittenberge- s{en Eisenbahn - Gesellschaft werden hierdurch cingela- den, sich \

Sonnabend den 14, Juni d, J., Vormittags 11 Uhr, E im hiesigen Börsenhause zu der im §, 24 ves Gesell- schafts-Statuts angeordneten

( D General-Versammlung einzufinden. Jun derselben sollen:

1) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorgetragen,

2) der Rechnungs - Abschluß über das legte Verwal-

___ tungs8jahr vertheilt,

3) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil der Ausschuß-Mitglieder vorgenommen und

| | | |

1) die Frage, ob die Verzinsung des Stammkapitals auch noch sür das Jahr 1851 fortdauern soll, zur Verathung und Beschlußnahme gebracht werden.

An dieser General - Versammlung können nur folchi

Actionaire Theil nehmen, welche mindestens 3 Stamm- Aciien besizeu und sich durch dieselben in den Tagen des 9,, 10, und 11, Juni în dem Büreau der Gesell- haft, Neue Fischerufer Nr. 22 hierselbst, nach Maßgabe der §8. 25 und 26 des Statuts legitimirt haben, Zur Erleichterung dieser Legitimation für die außcrhalb Magdeburg wohnenden Actionaire werden denjenigen, welche bis zum 11. Juni die Anzahl der Actien, für welche sie Stimmkarten wünschen , dem Gesellschasts- Direktorium unter Angabe der Nummeräi schrist- lih anzcigen und demnächst beim Eintritt in die Gene- ral - Versammlung die angemeldeten ctien vorzeigen, die Eintrittskarten ausgereicht werden. : Die deponirten Actien können am 16. und 17. Juni gegen Rückgabe der Bescheinigungen iber die erfolgtc Einlieferung wieder in Empfang genommen werden,

Magdeburg, den 9, Mai 1851.

Der Ausschuß der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisen- bahn-Gesellschaft. (gez) Deneke, Vorsitzender.

[297] Metan machun

Nachverzeichneie in dem Jahre 1829 und resp. 1828 im Königreiche Sachsen geborene und in hiesigen Lan- den militair- beziehendlich reservepflichtige Manuschaften haben bei der im Monat Dezember 1849 stattgefunde- nen Rekrutirung, so viel leztere anlangt, zur anderwei- ten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit sich nicht gestellt, und werden deshalb da ihr Aufenthalt nicht zu er- mitteln gewesen is in Gemäßheit §, 81 des Gesehes über Erfüllung der Militairpfliht vom 1. August 1846 in Verbindung mit §. 17 des Geseßzes vom 9, Novem- ber 1848, die Abänderung einiger Bestimmungen des vorhin angezogenen Geseges betreffend, und §. 13 der Ausführungs -Verordnung zu selbigem, hiermit vorge- laden, binnen einer doppelten sächsischen Frist, längstens aber bis zum

: 18, Vau 1851,

sich bei der Obrigkeit ihres Geburtsortes, was die re- servepflichtigen Mannschaften aber betrifft, bei der Obrig- keit ihres früheren Gestellungsortes persönlich zu stellen und zur Erfüllung ihrer geseßlichen Obliegenheiten an- zumelden, unter der Ver varnung, daß sie außerdem nach Ablauf der gedachten Frist als Ausgetretene betrachtet

unbedeutend, und die Notirungen

rp U YSE

und hinsichtlih ihres Vermögens den Deserteurs den gleichgeachtet werden. Zwickau, den 19, April 1851,

Königlich Sächsische Kreis - Direction,

Vet e M0 der abwesenden Militai: pflichtigen aus dem Geburtsjahre 18 29

Geburtsort.

und Zunamen. | Hcinrich Richard Franke, Heinrich Louis Gutmaun, Feiedrich Adolph Robert Baum-

gärtner, Chemnitz, Dt, Franz August Seyfert, Chemniy, Stk. Carl Gottlob Göpfert (Reichel), Chemmß, Dk, August Robert Gems, Chemnitz, Sk. Carl Herrmann Müller, Chemniß, Stk. Carl Gustav Müller, | Zschopau, Carl Heinrich Hildebrand, Mittweida. Friedrich Robert Schubert, Mittweida. Otto Richard Böseweitter, Kirchberg. Carl Louis Franziskus, [Bermsgrün Christian F'iedrih Hofmann, [Unterscheibe Carl Heinrih Ferdinand Neu-

mann, [Eibcustock, Carl Albert Schuster, Schwarzenberg. Johann Gottfried Steinbach, |Zwickau Carl Friedrich Tauscher, [Schneeberg Gustav Louis Kaden, [Marienberg. Christian August Mönnich, [Erlbach, Christian Gottlieb Ludwig, [Schlodih. Johann Christoph Perner, [Neinhardtswalde. Franz Louis Meißner, Reichenbach. Carl August Göß, [Reichenbach, Franz Louis Neuberger, ¡Reicheubach. August Wilhelm Albert Brandt, Elsterberg. Johann Heinrich Hähnel oder

Hahn, | Herlasgrün. Johann Georg Gottlob Kiesling,[Ruderiß. Friedrih August Sparort, Plauen. Gottlob Heinrih Singewalv, [Partenstein, Johann Christlieb Auerswald, Niederlößnit.

Aus der Dienst-NReserve-Klasse 1828-

Bor:

Chemnis, St. Jacob. Chemnitz, St. Jacob,

Johannis, Johannis, Johannis. Johannis, Nic olai.

-48, Früherer stellungsort.

Vor- und Zunamen, | Geburtsort, |Ge

Carl Gotilob Kirchberger, | Markcrsdorf,

)dititoriva, Carl Friedrich Mittelbach, |Crondorf,

Mittweida,

Wwer-

Das Abonnement beträgt. 5 Rthlr. für 5 Jahr. 10,Rthlx. - 1 Jahr:

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

N 138.

Ah a4 l

F heil.

D eutc lan o. Preußen. Stettin, Desterreich. Wien, Gerichts -Organisation von Siebenbürgen,

Hofnachrichten. Organisation der politischen Verwaltung Siebenbürgens, - Haynau.

Wayern. München. Kammer-Verhandlungen. Zolleinnahmen. Sachsen. Dresden. Konferenz der Bevollmächtigten. Hannover. Hannover, Stände-Verhandlungen, Baden. Baden. Ankunft des Königs von Württemberg,

A usland.

Frankreich. Paris. Diplomatische Audienz Ministerium. Die Verfassungs-Revisions-Frage. Kommission für innere Verwaltung. spection der Forts um Paris. Polizeivorschrift in Betreff des Pulver- verkaufs, Vermischtes, Nationalversammlung.

(Großbritanien und Jrland. Parlament. werfung einer Bill in Betreff der Nonnenklöster, nachrichten,

Spanien. Madrid. Befinden der Königin Mutter.

Nachrichten aus Portugal, Vermischtes.

Portugal. Porto, Bülletin des Brigadier Mesquita an Saldanha,

Amtlicher

Gerücht über das | i Berathungen der Einfommensteuer-Antrag, Jn-

Unterhaus, London.

Ver- Hof-

Die Wahlen,

Die JIndustric-Ausstellung zu London,

Börsen : und Handels: Nachrichten. Beilage,

L S E T E e e R E r mr

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Geheimen Ober-Rechnungsrath von Knoll den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen; und Den Kreisrichter von König zu Pleß zum Direktor des Kreisgerichts zu Rybnik zu ernennen.

Angekommen: Der Fürst von Haßfeld, von Trachenberg,

Se. Excellenz der General-Lieutenant und erster Kommandant von Stettin, vou Hagen, von Stettin.

Abgereist: Se, Excellenz der Herzoglich anhalt-bernburgische Staals-Minister, vou Schä hell, nach Bernburg.

ltichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Berlin, 18, Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Flügel-Adjutanten Obersten von Bonin die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hannover ihm verliehenen Commandcurkreuzes zweiter Klasse des Guelphen - Ordens; so wie dem Premier - Lieutenant Grafen von der Gröben des Garde - Dragoner =- Regiments, dienstleistenden persönlichen Adjutanten des Prinzen Karl von Preußen Königl. Hoheit, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen - Weimar ihm ver- liehcnen Ritterkreuzes erster Klasse des Falken-Ordens zu ertheilen.

Stettin, 17. Mai. (Ostsee- Ztg.) Heute Mittag ging zum ersten Male in diesem Jahre das Dampfschiff „Preußischer Adler“ mit einer bedeutenden Anzahl Passagiere nah Kronstadt ab. Mor- gen früh wird das Dampfschiff „Düna‘““ nach Riga folgen.

Hesterreih. Wien, 14. April. Die heutige Wie - ner Zeitung bringt den Vortrag des Ministers der Justiz, Ritter von Krauß, über die Gerichts-Organisation in dem Kron- lande Siebenbürgen und die vom 12, Mai datirte Kaiserliche Genehmigung derselben. Die Gerichtseintheilung wird folgende sein: Ein Ober - Landesgericht für das ganze Land, und zwar zu Hermanstadt, als dem gleihmäßigen Siße des Siatt- halters, 5 Landesgerichte, 20 Bezirks - Kollegialgerichte und 79 Bezirks-Einzelgerichte, Jn den Gliedern des Ober-Landesgerichtes haben alle Nationalitäten des Landes ihre gerechte Vertretung zu finden. Die Landesgerichte werden errichtet zu: 1) Hermanstadt, 2) Klausenburg, 3) Maros-Vasarhely, 4) Karlsburg, 5) Dees. In dem Vortrage des Ministers heißt es:

„Das Kronland Siebenbürgen is die Pforte und der Schlüssel des österreichischen Kaiserreichs an der östlichen Gränze und schon aus diesem Gruude besonderer Berücksichtigung zu unterziehen ; dasselbe hat eine Aus- dehnung von 1400 Quadratmeilen und eine Bevölkerung von nahe 2 Mil- lionen Einwohnern und seine bisherigen Zustände waren größtentheils von der Ait, daß bei dem Umstande als in demselben eine geordnete Rechts- pflege gleihsam erst cingebürgert werden soll, bei der Einführung der neuen Rechtsinstitute zu ihrer gedeihlichen Entwicklung mit großer Vorsicht zu Werke gegangen und das Prinzip der möglichsten Einfachheit dabei vor Allen im Auge behalien werden muß, Die von der Natur gegebenen Verhält- nisse des Landes ffüssen nothwendig cinen nicht unwichtigen Einfluß auf dessen territoriale Gerichtseintheilung ausüben. Während im Osten und Süden Siebenbürgen gegen die Donaufürstenthümer mit dem Gürtel ge- waltiger, auch tief gegen das Jnnere des Landes abdachender Hochgebirge umgeben, im Norden und Westen von den hier in zwei Hauptzügen sich thei- lenden Karpathen vielfah durchschnitten is, als cigentliches Gebirgsland einerseits der Bevölkerung bald weit entfernte und zerstreute Wohnstätten darbietet, bald dieselbe in manchen Thälern eng zusammendrängt, schließen andererseits die Hochebenen des Landes im Szeklerlande und in den Strom-

Berlin, Montag deu 19,

gebieten der Kokel, Maros und Czamos cine dichte und starke Bevölkerung in sich. Schon bei diesen topographishen Verhältnissen drängt sich in man- hen Landestheilen eine gegebene Bezirksabgränzung als unabweisbare Na- turnothwendigfkeit auf, Die Volkswirthschast dieses Landes, welche überwie- gend der Urproduction in der Gewinnung jenes Bodenreichthums, welchen die Natur in großer Fülle gewährt hat, zugewendet is, macht in den meisten Landestheilen eine Städtebevölkeruyg in weit geringerem Maße vorkommen, was die weitere Folge nach zieht, daß nur in ver- hältnißmäßig wenigen Städten Gewerbebetrie, Handelsverkehr und indu- strielle Unternehmungen im größeren Umfange und von erheblicher Bedeu- tung stattfinden, daß bci den vorwaltenden einfachen Rechtszuständen auch wenig verwickelte Rehtsformen zu ihrem Schutze erforderlich sind, und daß selbst zur enisprechenden Aufnahme größerer gerichtlicher Behörden nur we- nige geeignete zum Theile oft nur ungünstig gelegene Orte vorhanden sind, Von diesen 1thatsächlihen Umständen bilden nur die von dem Sach- senvolke bewohnten Landestheile eine größtentheils günstige Ausnahme, Eine besondere Aufmerksamkeit mußte dcr Umstand in Anspruch nehmen, daß die Bewohner des Kroulandes Sicbenbürgen in Bezug auf Sprache und Ab- fiammung verschieden sind und das Mißverhältniß dieser Verschiedenartigkeit an und für sich noch durch die beklagenswerthen Ereignisse der jüngstcn Vergangenheit gesteigert wird, Jm Sinne der Bestimmungen der Reichs- verfassung vom 4, März 1849 mußte nah dem Grundsaye der Gleichbe- rehtigung aller das Land bewohnenden Nationalitäten: Romanen, Szekler, Ungarn und Sachsen dafür Vorsorge getroffen werden, damit auch bei Er- mittelung der Gerichtsbezirfe und Feststellung der Rechisverwaltung in Sic- benbürgen dem gleichen Anspruche aller Volksstämme auf die möglichst er- reihbare Wahrung der cigenen Volksthümlichkeit und Sprache besonders bei den Gerichten erster Jnstanz, als den vorzüglich zum unmittelbaren Verkehr mit den Parteien berufenen Organen der Rechtspflege die gebetene Rücksicht getragen werde, Es wurden zu diesem Ende vielfache Erhebungen gepflogen, welche einerseits das ziemlich verläßliche Ergebniß lieferten, daß die Bewohner Stebenbürgens der Mehrzahl nach dem Stamme der Roma- nen angehören, dem Ueberreste nah in Ungarn, Szekler und Deutsche (Nation der Sachsen) zerfallen, andererseits die bekannte Thatsache bewähr- ten, daß mit verhältnißmäßig wenigen Ausnahmen die Bevölkerung sich fast überall mindestens nah zwei Nationalitäten gemischt vorfindet, eine Sachlage, welche die praktische Durchführung der verschiedenen Nationali- tätsausprüche innerhalb der zu bildenden einzelnen Gerichts-Sprengel un- gemein ershwert und zu der Nothwendigkeit sühren mußte, den Zusammen- hang der verschiedenen Nationalitäts-Jnteressen nur nach größeren Gruppi- rungen in der überwiegenden Mehrzahl der darin wohnenden BVolksstämme aufzufassen, um dergestalt stammverwandte Landestheile mit der von dem Ministerium des Jnnern entworfenen politischen Landeseintheilung auch in der Gericht8verfassung zusammensügen zu können. Diese durch die Noth- wendigkeit gebotenen Rücksichten müssen deu nicht allseitig beobachteten terri- torialen Zusammenhang mehrerer Landestheile innerhalb eines und dessel- ben Landesgerichts - Sprengels, nämlich jenes von Hermanstadt und Karls- burg rechtfertigen, Soll der beabsichtigte Neubau der künftigen Justizein- richtungen auf festen Stüßen ruhen und die Bürgschaft eines gedeihlichen Fortganges in sih schließen, so mußten auch die bisherigen ganz cigenthüm- lichen Zustände des Landes, seine frühere territoriale Eintheilung, die be- standene Geseßgebung und politishen Eimichtungen einer jeden der drei anerkannten Nationen, endlich die Ergebnisse des provisorischen Uebergangs- zustandes in den leytverflossenen Jahren gehörig aufgefaßt, erwogen und, so weit ces möglich war, zur Grundlage der neuen Institutionen benußt werden. Die ältere Landeseintheilung in 11 Komitate und 2 Distrikte im

Lande der Ungarn, in 5 Stühle auf Szekler Boden und 9 Stühle und zwei Distrifte in dem von den Sachsen bewohnten Gebiete hatte, da die Rechtspflege von der Verwaltung nicht getrennt war, auch zur wesentlichsten Grundlage der judiziellen Organismus gedient und in den legteren folge- recht alle jene Uebelstände übertragen, welche für die öffentliche Admi- nistration aus der seltsam zerstüten, oielfach in weiten Entfernungen von einander getrennten Komitats-Eintheilungen erwachsen und allgemein er- fannt worden waren. Die zahlreichen Herrschaftsgerichte, die Scdrien und Stuhlgerichte, die Magistrate der Königlichen freien Städte, Taxal-Orte und freien Ortschaften im Lande der Ungarn und Szekler; die Stuhl-Distrikts- und Marktgerichte, so wie die Magistrate im sächsischen Landestheile, end- lich dic Königliche Tafel und bas Guberninm als l. f., wenn gleich durch das Prinzip der Wählbarkeit berufene Gerichtsbehörden, waren die verschic- venartig gestellten Organe der richterlichen Gewalt, deren Function bei dem besonderen, theils ausgedehnterem, theils beschränkterem Wirkungs- freise in verschiedenen Recht8angelegenheiten, bei den mannigfachen und zer- splitterten Jurisdictions-Theilungen, bei dem Bestande längst veralteter 11nd faum mehr zur Anwendung geeigneter Geseßgebungen die Rechtszustände Siebenbürgens3 im Laufe der Zeit auf einen Standpunkt brachte , daß eine Reform der Gerichtsverfassung nach einfachen und allgemeinen Grundsätzen zum tiefgesühlten Bedürfnisse des Landes wurde. Bei dicsen Umständen, wonach es in Siebenbürgen bisher noch keine geschlossenen und arrondirlen Gerichtsbezirfe gab, mußten erst solche geschaffen und hierbei, so wie in der Wahl ver Gerichtsorte, den territorialen Verhältnissen, den materiellen In- teressen, den Forderungen der Jndustrie, dem gewöhnlichen Berkehrszuge, den nationellen Verschiedenheiten und selbst den dur Zeit und Herkom-

men heimisch gewordenen Gewohnheiten der Jusassen, insoweit sich selbe nur immer mit der Gesammtaufgabe ciner geordneten Rechts- pflege vereinbaren ließen , billige und allseitige Berücksichtigung ge- währt werden. Diese Momente werden die großen Dimensionen und die doch verhältnißmäßig nicht allzu große Bevölkerungszuweisung bei ein- zelnen Bezirks- oder Bezirks-Kollegialgerichten, die für den bedeutenden Um- fang des Landes nur mäßige Anzahl der zu bestellenden Gerichte und dic rü{sihtlich ihrer Standorte getroffene Bestimmung zu rechtfertigen im Stande sein.

Was die beabsichtigten Aenderungen der Grundzüge der Gerichtsver- fassung für Siebenbürgen betrift, so werden dieselben im Wesentlichen darin bestehen: Daß die Civilgerichtsbarkeit in erster Instanz in den Pro- zessen unter 500 Fl. von den Bezirks-Cinzelrichtern, über 700F[l, aber und ín den Angelegenheiten, welche von allgemeinen oder besonderen Gerichts- ständen in Handels-, Wechsel und Berggerichts-Angelegenheiten ausgehen, von den Bezirks-Kollegialgerichten ausgeübt werden solle, Bei dieser Eiurich- tung der Jurisdictions-Verhältnisse wird jedoch die Bestimmung des §. T der Grundzüge der Gerichts-Verfassung in ihrer Wesenheit dahin aufrecht zu verbleiben haben, daß in einem jeden mit einer Gemeinde-Ordnuyg ver- schenen Orte den Einwohnern desselben freigestellt is, Klagen, deren Werths- betrag 12 Fl. C.-M. nicht übersteigt, statt ihrer unmittelbaren Einbringung bei dem Bezirksgerichte vor den Ortsvorstand zu bringen, gegen dessen Entscheidung nur eine Beshwerde an das Bezirksgericht zulässig bleibt; daß ferner die Gemeindevorstände auch in Streitigkeiten anderer Art ver- pflichtet sei werden, auf Verlangen der Parteien Vergleichsversuche zwischen denselben anzustellen. Außerdem wird die Realgerichtsbarkeit und die Füh- rung der Grundbücher insbesondere an die Bezirks-Kollegialgerichte über- tragen und der Justanzenzug in civilgerichtlichen Angelegenheiten in der

Art geregelt werden, daß gegen die Entscheidungen der Bezirks-Einzelngerichte

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1851.

| die Berufung in 2ter Jnstanz an das zuständige Landesgericht, in Z3ter

| wird der in den Grundzügen der Gerichts-Verfassung ausgesprochene

Ee En

Instanz an das Ober-Landesgericht, gegen die Entscheidungen der Bezirks- Kollegialgerichte in 2ter Jnstanz an das Ober-Landesgericht, in Zter Jn- stanz an den obersten Gerichtshof zu gehen haben wird. Jn Planen Bír- fungsfreis der Bezirks-Einzelngerichte, Bezirks-Kollegial- und Landesgerichte, insofern sie als Strafgerichte 1ster Jnstanz zur Verhandlung und Entschei- dung berufen sind, und zwar nach den Bestimmungen des zu erlassenden Strafgeseßes aufrecht erhalten, dagegen der Berufungsweg zweckmäßiger da- hin modifizirt werden, daß gegen die Entscheidungen der Bezirks-Einzeln- gerichte in Uebertretungsfällen die Bezirks - Kollegialgerichte, gegen die Entscheidungen der Bezirks - Kollegialgerihte in Fällen der Ver- gehen und minderer Verbrechen die Landesgerichte und gegen die Enischei- dungen der Landesgerichte in Fällen shwererer Verbrechen das Oberlandes- gericht 2ter Jnstanzen und in Nullitätsfällen dem obersten Gerichts - und Cassationshofe untergeordnet sein werden. Jn Gemäßheit dieser Bestim- mungen wird der den Landesgerichten nach den Grundzügen der Gerichts- Verfassung zugedachte Wirkungskreis eine nicht unbeträchtlihe Verminderung erfahrenz dagegen jener der Bezirks-Kollegialgerichte auf eine den Recht su- chenden Parteien zur Erleichterung und der Rechtspflege überhaupt zur Be- förderung gereichende Weise eine größere Ausdehnung erlangen. Wenn da- durch auf der einen Seite die Möglichkeit eizielt wird, die Anzabl der zu errichtenden Landesgerichte, deren Gebietsumfang mit jenem der größeren po- líitishen Verwaltungsdistrikte gleichgestellt werden konnte, auf das strengste Bedürfniß zu beschränken , so tritt jedoch auf der anderen Seite die Nothwendigkeit ein, die Bezirks-Kollegialgerichte in Beziehung ihres Personalstandes sowohl in eine angemessene, ihrem erweiterten amtlichen Wirkungskreise entspre- chende Stellung zu bringen, als auch, insoweit es erforderlich schien, stärker zu besezen, so wie an den Sißen der Landesgerichte eigene Bezirks - Kolle- gtalgerichte zu bestellen, Da den letzteren die nach den Grundzügen der (Herichtsverfassung den bezirkskollegialgerichtlichen Senatsabtheilungen der Landesgerichte vorbehaltenen Geschäfte in Strafsachen zur besseren Bewah- rung der Selbstständigkeit der Ricbter und zweckmäßigeren Gliederung des Jnstanzenzuges zugetheilt werden können, so wie auch in Bezug derselben der Grundsay in Ausführung gebracht werden kann, daß bei den am Sihe eines Bezirks-Kollegialgerichtes zu bestellenden Bezirks-Einzelngerichten díe Geschäfte des Bezirks-Einzelngerichtes dur bestimmte Beamte des Bezirks- Kollegialgerichtes unbeschadet ihrer sonst zulässigen Verwendung bei dem leßteren verschen werden sollen ; so ergiebt sich die Möglichkeit, diese Maß- regel auch ohne einen erheblichen Mehrauswand an Kosten in Vollzug zu segen. Zur Ausübung der Handels - und Wechselgerichtsbarkeit werden in der Regel die am Siye eines Landesgerichtes befindlihen Bezirks- Kollegialgerihte für den ganzen Landesgerichts - Bezirk zu be- stimmen sein, hiervon wird jedoch eine Ausnahme insofern statt- finden, als diese Gerichtsbarkeit in dem fronstädter, bistrißer und fogarasher Distrikte den daselbs bestellten Bezirks-Kollegialgerihten ver- möge ihrer territorialen Verhältnisse übertragen werden soll. Einem vor- läufig noch zu pflegendem Einvernehmen mit dem K. K. Ministerium für Landesfultur und Bergwesen muß die Bestimmung vorbehalten bleiben, welchen Bezirks-Kollegialgerichten die Berggerichtsbarkeit übertragen werden soll, Eine weitere ernstliche Erwägung erheischt aber die Bestimmung des §. 7 der Grundzüge dèr Gerichtsverfassung, nah welcher das Ober-Landes- gericht die ihm übertragene Gerichtsbarkeit in abgesonderten an verschiede- nen Orten des Landes aufzustellenden Senaten auszuüben hat. Weit ent- fernt das Gewicht der Gründe verkennen zu wollen, welche in ciner Bezie- hung ciner solchen faktischen Theilung des Ober-Landesgerichtes das Wort führen mögen, kann ih Ihnen doch meiner inneren? Ueberzeugnng zufolge nicht einen solchen Einfluß einräumen, um dadurch den Hauptzweck der Er- richtung Ober-Landesgerichtes als eines zur einheitlichen Leitung der Rechtspflege berufenen höheren Gerichtshofes im Lande ge- fährden zu lassen. Jede Trennung desselben in mehrere Se- nate, welche sich an verschiedenen Orten des Landes befinden sollen, muß die Einheit in der Aufsicht und Leitung der Gerichte, in der Anwen- dung der Geseze und in den Sprüchen mehr oder weniger aufheben die dem Ober-Landesgerichts-Präsidenten zu übertragen beabsichtigte Oberaufsicht und Leitung illusorish machen und um so bedenklicher erscheinen, als es sich dabei nit um die Erhaltung und Fortführung eines bisher nah längst in Anorduung gestandenen Geseßen geregelten Zristandes innerhalb bestimmte: Gebietsgränzen, sondern um die Einführung und Geltendmachung ganz neuer Rechtsformen und um die praktishe Anwendung von neuen Gesetzen in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und Strafsachen handelt, die höchste Administrativgewalt des Landes in Bezug auf politische unt finanzielle Verwaltung an einem Orte vereinigt sein muß und nur von dem- selben die Centralleitung auf eine für das allgemeine Beste des Landes för- derliche Art ausgehen kann :so muß sih auch die in dem Ober-Landesgc richte vereinigte oberste richterlihe Gewalt des Landes demselben Mittel vunkte anschließen, soll sie auf eine gedeihlihe und kräftfge ? zur Beförderung der Rechtspflege, zur Aufrechthaltung des Gesehes

der Orduung ohne Unterschied des Standes, Ranges und det \

und zur nothwendigen Einbürgerung der neuen Gesepße in gleicher 2? sungs- und Anwendungsweise wirken, Diesc Maßregel {ließt aber weges jenen Schuy der- Nationalität und Gleichberechtigung aus , weld jeder im Lande wohnende Volksstamm in Anspruch nehmen kann, nnd int diesem die gebührende Anerkennung dadurch gewährleistet wird, daß in Gliedern des Ober - Landesgerichts alle Nationalitäten des Landes rechte Vertretung finden und die einzelnen Senate mit Rücksicht auf die) ben gebildet werden können, kann die Gefahr eine Zersplitterung und 2 fümmerung der obersten richterlichen Autorität des Landes k

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zlücklich bescit werden. Jch fühle mich demnach verpflichtet, den ‘echrfurchtsvollen 2 zu stellen, daß nur ein gemeinsames Ober-Landesgericht für das und zwar zu Herrmanstadt, als dem gleichmäßigen Sihe des errichtet werde.“

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Wic n, 15. April. Zur Feier des Namensfestes Jhrer Kaiser! Hohcit der Frau Erzherzogin Sophie wurde gestern früh 10 Uhr in der Burgpfarrkirhe ein Hochamt gelesen. demselben hatten sich Se. Majestät der Kaiser und die übrigen Miktglie- der der Kaiserlihen Familie zur Beglückwünschung zu der Frau Erzherzogin begeben. Nachmittag war große Hosftafel. Der Adju tant Sr. Majestät des Kaisers, General Kellner von Kellenjtein, ist aus Schlesien zurückgekehrt. Derselbe hat Se. Majestät den König von Preußen während seiner Reise an der österreichisen Gránze im Namen des Kaisers begrüßt. Fürst von Lobtowiß, toel- cher von Sr. Majestät dem Kaiser zur Begleitung Königs Otto von Griechenland bis Venedig bestimmt war, ist vorgestern von die- ser Begleitungsreise zurückgekehrt. ale i Das e iDas fr vie znibit eine Verordnung des Mini- steriums des Junern vom 12. Mai, wodurch in Folge Kaiserlicher Entschließung die Organisation der politischen Verwaltung in Sie- benbürgen bekannt gemacht wird, An der Spihe der politischen

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