1851 / 138 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

U Ctr, V S S

E

Es RAZZZ

E AS

AEE rur E Ane

Verwaltung steht der Statthalter (Gouverneur), welcher in Her- mannstadt seinen Siß hat. Jn administrativer Hinsicht wird das Kronland Siebenbürgen mit Inbegriff des Sachsenlandes in fünf Verwaltungögebieté vder Kreise getheilt. Das Sathsenland bildet für sih einen Kreis mit dem Hauptortc Hermannstadt. Die übri- gen Krèise haben von dem Hauptorte Karlsbnrg, Klausenburg, Dees und Maros-Vasarhely den Namen zu führen. Die Verwal- tung jedes Kreises leitet und besorgt ein Kreispräsident. per vräsident des Sachsenlandes hat den altherkömmlichen Titel Fs „Grafen der sächsishen Nation“ zu führen. E Kreisregierungen sind in ihrer dienstlichen Stellung dem E ter untergeordnet, und es wird ihnen eine dem S en b Dienstes entsprehende Anzahl von Kreisräthen, Konzip? Maripulationsbeamten beigegeben. Die Kreise E N a Bezirke oder Bezirkshauptmannschaften getheill, wee ne Sitze der Bezirksbehörde zu benennen sind. Die Verwaltung M politischen Bezirkes leitet ein Bezirkshauptmann, welcher Poi a s bar unter dem Kreispräsidenten steht, und welchem zur esorgung der Geschäfte Bezirkskommissäre und Manipulationsbeamte zuge- theilt werden. Die Bezirksbehörde bildet in der Regel die erte Instanz in allen politischen Verwaltungs - Angelegenheiten. Die Durchführung der politischen Organisation wird einer besonderen, unter dem Vorsiße des Gouverneurs in Hermannstadt zusammenge- seßten, dem Ministerium des Innern unterstehenden Organisirungs- Kommission übertragen, Diese Kommission hat nach Maßgabe der unterm 30. Juni 1849 vom Kaiser genehmigten Vorschrift im Einver- vernehmen mit der Justizeinführungs-Kommission im Allgemeinen die zur s{leunigen Einführung der neuen Verwaltungs = Behörden ge- eigneten Maßregeln zu treffen; sie ist insbesondere berufen, für die Ausnmittelung und Einrichtung der Amtslokalitäten, für die Aus- schreibung der systemisirten Dienstesstellen, mit Ausnahme derjenigen der Kreis-Präsidenten und Statthaltereiräthe, und für die Erstat- tung der Besebungs - Vorschläge an das Ministerium des Znnern, für die Vorbereitung und Vornahme der Amts - Uebergabe, für die Ausarbeitung eines der höheren Genehmigung zu unterbreitenden Entwurfes der Amts-Jnstruction für die politishen Behördeu, und endlih für die Einleitung derjenigen Maßregeln zu sorgen, welche sich zur Ausscheidung oder anderweitigen Besorgung der künstig- hin nicht mehr zum Wirkungskreise der politischen Verwal- tung gehörigen Angelégenheiten als erforderlich darstellen. Die dermalen bei einer politischen Behörde angestellten Beamten blei- ben, insofern sie nicht aus Disziplinargründen entfernt weden, bis zur definitiven Anstellung auf ihren Posten, und es wird ihnen, wo sie bisher nur provisorisch angestellt waren und sie sohin cine defintive Bedienstung, sei es in ihrer bisherigen oder in einer au- veren Diensteigenschaft bei einer politishen Behörde erlangen, die Zeit, welhe sie vom Tage der provisorischen Anstellung un- unterbrohen im öffentlichen Amte zurückgelegt haben, in die defi- nitive Dienstzeit eingerechnet, Auf alle Angestellten, welche bei der definitiven Organisation keinen systemisirten Dienstposten erlangten, hat die Bestimmung der vom Kaiser sanctionirten Disponibilitäts- Vorschrift vom 13. Dezember 1849 Anwendung zu finden.

Es wird versichert, daß Feldzeugmeister Freiherr von Haynau die Jdee, eine Selbstbizgraphie und Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse seines Lebens in Druck erscheinen zu lassen, aufgegeben habe; seine Reise nah Ungarn habe keinen anderen Zweck, als dort einen Gutsanfauf zu bewerkstelligen.

Bayern. München, 14. Mai. (Nürnb. Corr.) In

der heutigen Sißung der Kammer der Reichsräthe nahm beim Be- ginn der Sißung der Justizminister von Kleinschrod das Wort und verwahrt sich gegen den Bericht der N. Münchener Zeitung über die 10. Sißung der Kammer, wonach er geäußert haben soll, ein Durchfallen des Notariatsgeseßes könne ein Fallen des Ministeriums nah sich ziehen, da ihm eine derartige Aeußerung gar nit in den Sinn gekommen sei. Ehe zur Tagesorènung überge- gangen wird, rehtfertigt sich Graf von Armansperg gegen den ihm vom Grafen Arco-Valley in der 10, Sizung gemacht. n Vorwurf, als sei er der Erfinder der niederen Standesgehalte und der hohen Func- tionsgehalte gewesen, und zeigt, daß dieser Behauptung ein faktischer Jrrthum zu Grunde liege. Nach einer Erwiederung des Gräfeu Arc o - Valley wird zur Fortseßung der Berathungüber das Notariats- gese geschritten. Der Art. 2 wird in der Fassung des Regie- rungs-Entwurfs, Art, 3 ín der Fassung der zweiten Kammer, Ark. 4—9 nach dem Wortlaute des Regierungs-Entwurfs angenommen. Zu Art. 10 übergiebt Graf von Montgelas zwei Modificatio- nen, von denen die cine das Verbot der Theilnahme der Notare an Gutszertrümmerungen , die andere die Befugniß sür dieselben, in ihrem Amtsbezirke Realitäten zu erwerben, bezielt, da ihnen das leßtere durch die von der Kammer der Abgeordneten angenommene Fassung untersagt sei, An der Diskussion hierüber betheiligen sich der Referent von Maurer, der beide Modificationen als über- flüssig bezeichnet, und hierauf noch von Niethammer gegen und von Montgelas, Freiherr von Freyberg, von Arentin, Graf Seinsheim für dieselben. —Freiherr von Frey - berg beantragt zu Nummer 3 des Artikel 10 den Zusay: „jedo findet der §. 21 Abs. 2 des 1X, Edikts der Verfassungs- Urkunde auf die Notare keine Anwendung.“ Nachdem auch der Justiz-Minister diesem Zusaße das Wort gesprochen und den Beisaß rüdsihtlich der Gutszertrümmerungen als {on in Nr. 3 des Art. 10 enthalten bezeichnet hatte, zieht Graf von Montgelas seine Amendements zurück, worauf der von Herrn von Freyberg beantragte Zusaß einstimmig angenommen wird. Art. 11 wird hierauf in der modifizirten Fassung der Kammer der Abgeordneten und Art, 12 nah dem Regierungs-Entwurf angenommen.

Der Reichsrath von Niethammer hat als Referent des

I, und TI, Ausschusses seinen Vortrag über den Antrag des Reichs- raths von Arnold auf eine zweckmäßigere Gesebgebung in prote- stantischen Ehetrennungssachen erstattet. Der Referent findet den Antrag vollkommen gere{tfertigt , is jedoch der Ansicht, vaß, so dringend das Bedürfniß der Abhülfe sei, doch die Prüfung und sorgsältige Erwägung dieses wichtigen Gegenstandes immerhin einige Zeit erfordere. Während daher der Antragsteller die betreffende Vorlage noch für den gegenwärtigen Landtag, sei es mit der Civil- prozéeß-Ordnung , sei €s in gesondertem Geseß-Entwurfe , wünscht, dehnt der Referent den Termin eventuell auf den nächsten Landtag aus und gelangt deshalb zu dem Schlußantrage: „raß baldmög=- list, jedenfalls auf dem nächstkommenden Landtage , der Entwurf eines neuen Verfahrens in protestantischen Ehesachen eingebracht werden wolle, daß die Heiligkeit und Würde der Ehe möglichst \chüße und der Staatsanwaltschaft die Wahrung der öffentlichen Interessen in allen Ehéprozessen, insbesondere auch die Anfechtung der geseßlich ungültigen Ehen, übertrage.““

Die Zollerträgnisse haben, wie aus dem Vortrag des Abgeord- neten Neuffer über die betreffenden Nachweisungen ersichtlih ist, im Jahre 1847/48 die Summe von 5,114,354 Fl. 20% Kr., im Jahre 1848/49 vie Summe von 4,774,045 Fl. 44 Kr. eingebraht, Ob- gleich diese Erträgnisse den Budget=Voranschlag durchschnittlich um 831,044 Fl. 17 Kr. pr. Zähr übersteigen, also eine Mehreinnahme aufweisen, so zeigt sch doch auch in dieser Sparte die Rückwirkung

Der Kreis .

n in politische |

654

litischèn Ereignisse der Jahre 1848 und 1848, indem in den Ai 1842 V, 47 die Zollerträgnisse durchschnittlich um

u 700,000 Fl. mehr pr. Jahr ertrugen. Berücksichtigt man diese G so DA T ta im Allgemeinen die Ergebnisse der Zahre 1848 und 49 erfreuli, um so mehr, als dur die Ruhestörungen m Rheine die Zollshußbewachung cinige Zeit sistirt wär und möglichér= weise die größten Unterschleife hätten stattfinden können. Dagegen ver- weist er wiedetholt auf das dringende Bedürfniß ciner Auffrishung des Zollvereins, wie auf die Verkehrtheïit des jeßt geltenden ungenü- genden Schubsystems. Dieselbe gehe klar aus der Thatsache her- vor, daß, während unsere Finanzzölle, d. h. die Zölle auf Kolonial- waaren 2c. abnehmen, unsere Schußzölle zunehmen, also gerade diejenigen Zölle zunehmen die geschaffen sind, um unsere Jndustrie zu heben, uns von dem Auslande in demjenigen unabhängig zu machen, was wir selbst erzeugen können. Als einzige erfreuliche Thatsache erwähut der Referent den großen Aufschwung, welchen die Fabrication des Rübenzuckers in den allerleßten Jahren genom- men habe. Bei den Verhandlungen im zweiten Ausschusse über das Referat des Herrn Neuffer gab Herr Ministerial-Kommissar von Kleinschrod gelegentlich eines desfalls angeregten Wunsches die Er- klärung, daß von Seiten der Vercinsstaaten bereits die Einlcitun= gen behufs Schließung eines Handels-Vertrages mit der Krone Sardinien getroffen worden seien. Jm Uebrigen beantragt der Aus-= {chuß: „Die von der General-Administration vorgelegten Reh-= nungs-Nachweise für die Jahre 1847—48 und 1848—49 und die in die Finanzrehnungen eingestellten Beträge seien als richtig an= zuerkennen.“

Sachsen. Dresden, 16. Mai. (Dresd. Journ.) Heute Nachmittag 2 Uhr traten im Brühlschen Palais die Bevollmäch= ligten bei der Konferenz noch einmal, dem Vernehmen nah zum Behufe der Vollziehung des leßten Protokolls, zusammen. Die Herren Minister - Präsidenten Fürst von Schwarztnberg und Frei= herr von Manteuffel werden morgen nach Wien und Berlin zu- rüdfkehren.

Hannover. Hannover, 15. Mai. „Hannov. Ztg.‘ Nach- dem in der heutigen Sißung der ersten Kammer die Auslosung der verfassungsmäßig je um das dritte Jahr ausscheidenden Hälfte der gewählten Mitglieder stattgefunden hatte, bemerkte der Präsi- dent, daß das Mandat der durch des Loos betroffenen Mitgliever durch den nur vorsforglih schon jeßt vorgenommenen Akt der Aus- losung noch keinesweges erloschen sei, vielmehr bis zum verfassungs- mäßigen Zeitpunkte des Austritts in aller Maße fortdaure. So dann gelangt der gestrige, auf dreitägige Vertagung gerichte An- trag Vezin's zur Berathung, worauf die Kammer, mit Rücksicht auf die vom Präsidium dargelegte Lage der Geschäfte, den Antrag einstimmig zum Beschlusse erbebt, so daß die nächste Sißuug erst am bevorstehenden Dienstage stattfindet.

In der heutigen Sißung der zweiten Kammer wurde zu- nächst ein Regierungsschreibeu, das Gehalt der Angestellten bei den Aemtern und Amtsgerichten betreffend, angekündigt, aus dessen Schluß sih ergiebt, daß die Regierung die neue Organisation mit dem 1, Januar nächsten Jahres in das Leben treten zu lassen beabsichtigt.

Die Tagesordnung führte dann zur Fortseßung der gestern ab- gebrochenen ersten Berathung der Regierungs-Vorlage wegen Reor= ganisation der Provinzial-Landschaften. Zu den gemeinschaftlich zur Berathung verstellten §§. 11, 12 und 13 (worin die Grund=- säße über die Wahlen der Abgeordneten der großen Grundbesißer enthalten sind) bringt Lang 1. folgenden präjudiziellen Verbesse- rungs-Antrag ein: „Die Kammer beschließt in Uebereinstim- mung mit den von Königlicher Regierung mittelst Schreibens vom 8. November 1849 den Ständen mitgetheilten und von dicsen angenommenen Grundzügen statt der zu stre:henden §g. 11, 12 und 13 zu seßen: §. 11. Alle Abgeordneten der Landgemcin- den werden von der Amtsversammlung gewählt, §. 12. Zu die= sem Zwecke treten die Amts=Versammlungen zweier Aemter zusam- men und wählen nah absoluter Stimmenmehrheit zwei Abgeordnete den einen unbeschränft aus einem der beiden Aemter, den an- dern aus ven größeren Grundbesißern der beiden Aemter. Er- forderlichenfalls können auch die Amts - Versammlungen mehrerer Aemter zu diesem Zwéke vereinigt werden. §. 13, Größere Grund=- besißer sind Alle, welche zur ersten Kammer der Stände des König- reis wählbar sind.“ Jn eincm zur Rechtfertigung des Antrages zbaltenen sehr ausführlichen Vortrage sucht der Propouent darzu=- hun, daß ein Hineingehen auf die Regierungs - Propositionen nur zum großen Nachtheil des Staats ausschlagen könne. Er findet das cinzige gesonderte Interesse der großen Grund- besißer darin, gleich Fabrikanten die Löhne der Handarbei= ter auf das Minimum herabzudrücken und die Preise der zu verkaufenden Produkte möglichst zu steigern. Dieses besondere Interesse verdiene aber feinen Schuß und keine besondere Vertre- tung. Was man sonst gesagt habe zu größerer Intelligenz von größeren Grundbesiern sei völlig irrig, da der Regel nach die für die Provinziallandtags - Verhandlungrn erforderliche und ersprieß-= liche Jutelligenz weit mehr bei dem gewöhnlichen Landmann, als bei dem meist ohne eigene Betreibung der Landwirihschaft von deu Ein- fünften seiner Güter lebenden großen Grundbesißer sich finde, eine große Anzahl der leßteren auch wegen Staats- oder Militairdien- stes die nöthige Unabhängigkeit der Regierung gegenüber nicht besie. Der wahre Aristokrat, wie er sein solle, werde auch ohne besonderen Schuß des Geseßes gewählt werden, diese seltenen Leute wisse man {hon aufzufinden. Der Redner erblickt in den Regie= rungs - Propositionen nur den Anfang zu neuen Ritterschafien, nur eine neue Quelle des nun einmal leider bestehenden Zwie- spaltes zwishen Adel und Volk, Die Deputirten der großen Grundbesißer werden, so meint er, des Vertrauens ihrer MitstänDe entbehren und den Haß derselben auf sicch zichen. Sodann wird ein Mangel der vorgeshlagenen Einrichtungen in der ungleichen Vertheilung der größeren Grundbesißer auf die Wahlbezirke gefun- den, endlih aber als Hauptbedenken noch hervorgehoben, daß mit Annahme der hier vorgeschlagenen Grundsäße! die Grundlage der ersten Kammer werde untergraben werden. Die Verschiedenheit des hier und dort aufgestellten Begriffs vom großen Grundbesiß werde nothwendig den jeßigen Bestand der ersten Kammer untergraben ; sie werde fallen und bald als neue Adelé-Kammer wieder erstehen.

Weinhagen hätte nah den Ausführungen einen anderen Antrag erwartet, den Antrag nämlich, jede Betheiligung der grö- ßeren Grundbesißer als solcher an den Provinzial = Landschaften zu beseitigen. Die Zwecke, die der Proponent verfolge, werden dur den Antrag nicht erreicht. Nach seiner Meinung müsse män ledig- lih an den früher beschlossenen Grundzügen festhaltèn; wolle man das nicht, dann möge man blind annehmen, was die Regierung proponire. Er werde in zweiter Berathung den Antrag stellen, ganz bei den Beschlüssen der vorigen Diät stehen zu bleiben ; falle der, dann werde er pure für die Regierungs-Anträge stimmen.

Lindemann ist in der selten ihm gebotenen Lage, in seinen Ansichten über einen Antrag mit dem Abgeordneten von Hildesheim zu harmoniren. Auch er habe nah den Ausführungen des Propo-= nenten einen anderen Antrag erwartet, Der Redner unterzieht \o-

dann den Landschen Vortrag einer genauen Kritik und sucht ihn Punkt für Punkt zu widerlegen. In der Regel werde allerdings der größere Grundbesißer, d, h. derjenige, welcher bei Bebauung seines Ackers für gewöhnlich nicht selbst mit Hand aänlege, befähig- ter für die in Frage stehenden Geschäfte ersheinen, als derjenige, dessen uothwendige Berufsarbeiten ihm nicht Zeit lassen zur Ge- winnung der zu einem freieren weiteren Ueberblicke der Ver- hältnisse erforderlichen Bildung. Völlig ungerecht und unbegründet sei die Behauptung, daß das Interesse des großen Grundbesißers den Druck der arbeitenden Klasse bedinge. Die einzelnen dur Betheiligung am Staatsdienste und vermöge ihres Charakters nicht unabhängigen Grundbesißer, werde man nicht gerade wählen, und sei in der Beziehung keine Gefahr vorhanden, abgesehen davon, daß die Mehrzahl gewiß niht im Staats- oder Militairdienste \ich befinden werde. Die Befürchtung wegen Wieterauflebung der Ritterschaften sei ungegründet, denn Corporationen der großen Grundbesißer wolle die Regierung nicht. Auf eine genau gleiche Vertheilung der großen Grundbesißer auf die Wahl - Bezirke komme es nicht an, da es sich um Juteressen der ganzen Provinz handle. Schwer zu \begreifen sei die Befürchtung einer Gefährdung des Bestandes der ersten Kammer. Die Bestimmung beider Corporationin sei eine verschiedene, wie ihre Zusammenseßung denn auch verschieden sein könne. Die Provin=- zial-Landschaften sollen mit verwalten, und da sei doch nichts natür= liher, als daß auch die an der Verwaltung Theil nehmen, welche eth ihres größeren Besißes auch das größere Jnteresse dabei jaben.

Freudentheil für den Antrag Langs. Jm Bremenschen verlangen die größeren Grundbesißer abgesehen etwa von den adeligen keine gesonderte Vertretung. Er befürchtet nah der Stimmung seinir Provinz großes Unheil von der Annahme der Regierungs- Anträge gegen die er scharf zu Felde zieht. Mit ihm einverstanden ist Adickes, welcher gleichfalls sehr heftig gegen die Regierungs-Vorschläge eingenommen zu sein scheint. Jm Bremen- hen will man, wie er behauptet, lieber es -ganz beim Alten lassen, als die Regierungspropositionen. Heise spricht als Mitglied der Kommission für die Anträge des Legieren. Man habe gewünsht, si thunlichst mit den Anträgen der Provinziallandschaften in Einklang zu seßen, Bestimmungen, welche in der Folge als unzweckdmäßig sih zeigen sollten, werden durch Uoberecinkfunft mit den zu bildenden Provinziallandschaften sich leicht beseitigen lassen, wenn die Reorga- nisation nur erst zu Stande gekommen. Der Census enthalte nur niht zu überschreitende Maximalsummen; herunterzugchen bleibe weiterer Vereinbarung unbenommen, Wie die Regierungsvor= s{hläge zur Bildung neuer Ritterschasten führen sollen, sei ihm nicht flar, da man im Gegentheil durch die Annahme der Regierungs- vorlage allein zur Beseitigung der Ritterschaften gelangcn könne.

Dammf|ers für den* Antrag seines Freundes aus Verden, und zwar hauptsächlih, weil die Annahme der Regierungs - Vorschläge die Grundlage der ersten Kammer entschieden gefährde und noth- wendig früher oder später zur Umgestaltung der ersten Kammer führen müsse, was man auch dagegen sagen möge. In der Kom- mission sei stets dcr Hauptgrund gegen vorgeschlagene Aenderungen gewesen, daß die Regierung dann die Sache nicht dur{chführen könne. Er verkenne nicht das Gewicht dieses Grundes unter den obwaltenden politischen Zeitumständen; wo aber sei die Garantie, daß man selbst bei der größten Nachgiebigkeit erreihe, was man wünsche ?

Klee findet bei dem verschiedenen Census für den großen

Grundbesiß rücsichtlih der Wahlen zu den Landschaften und zur ersten Kammer keine Gefahr für leßtere, sondern für erstere. Nicht die Provinziallandschaften können die erste Kammer umge- stalten , sondern umgekehrt die erste Kammer könne die Provinzial= landschaften umgestalten. _ Grumbrecht fann gleich Weinhagen keinen prinzipiellen Unter-= schied zwischen den Anlrägen der Regierung und des Abgeordneten sür Verden finden, da beide auf eine Vertretung des großen Grund- besißes hinauslaufen. Jn Anerkenuung des Gewichtes der obwal- tenden Zeitverhältnisse und des politischen Grundsayes: „das Gute nicht zu verwersen, weil man das Bessere nicht erreichen könne““, sei er deshalb nicht abgeneigt, für die Regierungs-Anträge zu stim- men, wenn er nur die Gewißkeit erlange, daß der bisherige über- wiegende Einfluß des Adels beseitigt und die leßte politishe Bez rechtigung des Adels in Wirklichkeit für immer abgestellt werde. Zu dem Ende erbiitet er sich nähere Auskunft über tie Vertheilung der durch den Census getroffenen Grundbesißungen auf adelige und bürgerlihe Besißer. i

Ellissen findet die Anwendung des gedachten politischen Grundsaßes im vorliegenden Falle sehr bedenklich, da man troß allen Konzedirens Toch selbst das Gute nicht erlangen und das Hohngelächter der Grgner das Einzige sein werde, was man er- reihe. Zur Ausführung der Organisation werde es doch nimmer fommen und wenn das verantwortliche Ministerium auch den besten

| Willen von der Welt habe. Es werde ihm die Kroft dazu fehlen

gegenüber der mächtigen im Hintergrunde agirenden Partei. Er stimme daher für den Autrag Langs.

Detering gegen den Antrag, weil er nicht mit den früheren Beschlüssen völlig konform is ; noch mehr aber gegen die Vorschläge der Regierung.

Oppermann stellt den eventuellen Verbesserungs-Antrag zum g. 11 (für den Fall der Ablehnung des Langschen Antrages): „die Vertreter der Landgemeinden dürfen nicht den größeren Grundbe- siern angehören.“ Er fürchtet, daß die größeren Grundbesißer auch bei den Gemeindewahlen einen überwiegenden Einfluß haben könnten und viellciht nur große Grunvbesißer als Abgeordnete zu den Provinzial-Landschaften deputirt werden möchten.

Nachdem Adickes und Lindemann gegen diesen An- trag sich aussprachen wegen der darin liegenden Beschrän- fung der Wahlfreiheit der Gemeinden, entscheidet auf des- fallsige Anfragc der Präsident, raß heute nur über den Langschèn Antrag abgestimmt, die Entscheidung über die Regierungs=- Paragraphen dagegen bis morgen solle ausgeseßt bleiben. Bueren ist damit nicht einverstanden und stellt den Vorantrag, die Debatte überhaupt auf morgen zu vertagen, da die Zeit {on weit vorge- rüdt sei; die Kammer inzwischen entscheidet für die Fortseßung der Debatte, Dann —- fährt Bueren fort müsse er sih für die Regierungs-Anträge und gegen den Antrag Lang's erklären. Beide sagen ihm nicht zuz ob etwas mehr oder weniger, das sei ihm gleichgültig. Sollte die Annahme der Regierungs-Anträge zu einer Umgestaltung der ersten Kammer führen, so würde ihm das nichts weniger als leid thun, da er die zeitige Composition für eine sehr unglückliche halte.

Gerding wird ebenfalls für die Regierungs-Anträge stimmen aus denselben Gründen wie Weinhagen und Bueren. Ob der Cen- sus etwas höher oder niedriger, sei ihm einerlei. Ueberhaupt sei ihm das ganze Institut der Provinzial-Landschaften sehr gleichgül- tig, da es in einem so kleinen Lande wie Hannover doch nur zum Spielwerk dienen und als Hebel für den Partikularismus höch= stens shaden könne. Sehr aber liege ihm daran, zu erfahren , ob die Regierung, wenn man ihre Vorschläge unverändert annehme,

flich im Stande sein werde, die Sache durchzuführen. Er glaube E an EN | haus. Sihung vom 14, Mäi.

niht daran und wünsche, daß dem Lande darüber Klarheit werde.

Bei immer sich mehrender Ungeduld und Unruhe hâlt \chließ-

lich Reese noch einen längeren Vortrag, in welchem er die Re- gierungs-Vorschläge angreift und für den Langschen Antrag si erklärt. is

Der Präsident {ließt dann die Debatte, und mit 40 und einigen gegen 30 Stimmen verwirft darauf bei der Abstimmung die Kammer die Langschen Anträge.

Baden. Baden, 13. Mai. (Schwäb. Merk.) Heute Abend is Se. Majestät der König von Württemberg unter dem Namen cines Grafeu von Teck hier eingetroffen und in der für ihn bereit stehenden Wohnung an der Sophienstraße abgestiegen, Unter den neuerlich hier eingetroffenen Notabilitäten stud der Kó- nigl. preußische Generallieutnant von Radowiß und der Königl. württembergishe Gesandte in Karlsruhe, Freiherr von Thumb- Neuburg, zu bemerken,

Bl uslanò.

Franfreih. Paris, 15. Mai. Der sächsische Gesandte |

hat dem Präsidenten der Republik die Antworten des Königs von

Sachsen und der Herzoge von Sachsen-Koburg und Meiningen auf |

das Abberufungsschreiben des französischen Gesandten André über- reicht.

Es wird angeblih im Elysee wieder über einen Ministerwechsel verhaudelt. Faucher , heißt es, werde nebst Baroche ausscheiden, Bixio und Lamartine würden eintreten und Odilon Barrot würde Minister-Präsident des ueuen Kabinets mit dem Programme: Abo shaffung des Geseßes vom 31. Mai und Práäsidentschaf1s-Verlän- gerung durch das allgemeine Wahlrecht, werden.

i Die Journale der „republikanischen‘““ Opposition enthalten eine Einladung an alle Mitglieder dieser Opposition in der National Vérsammlung, sich Sonntag, den 18. Mai, Punft 12 Uhr in den Salons von Lemardelay zu versammeln, um über das Verhalten

in der Verfassungs-Revisionsfrage zu berathen. Der legitimistische

Parteiverein der Rue Rivoli wird morgen eine Sitzung hal ten, in welher Falloux den Bericht der zur Berathung der Revisions - Frage niedergeseßten Kommission niederlegen wird. Die Debatie wird noch in derselben Sißung beginnen. Ein Artifel der Revue des deux Mondes aus der Feder des Sohnes des Herzogs von Broglie bezeichnet die zur Verfassungs-

Revision erforderliche Dreiviertel-Majorität als eine diabolishe Er- |

findung der Minorität, welhe Frankreich die Republik aufgedrungen habe. Der Bericht über die eingelaufencn Petitionen um Verfas- sungs-Revision wird erst im Juni niedergelegt werden und Berwei sung aller solcher Petitionen an eine Spezial-Kommission beantragen.

Revisions-Comité. Einem Beschlusse ves bonapartistischen Partei- Vereins der Rue des Pyramides zufolge, wird am 9. Juni Brog-

lie einen von sämmtlichen Mitgliedern gezeichneten Antrag auf |

Verfassungs-Revision einbringen.

Die Kommission für innere Verwaltung hat gestern über den Geseßentwurs der Regierung, Verlängerung der Amtsdauer der General-, Bezirks- und Gemeinderäthe betreffend, berathen. Zu- erst wurde auf Odilon Barrot's Antrag beschlossen, daß die Er- ueuerung dieser Räthe niht in der Gesammtheit, sondern in der Reihenfolge und theilweise stattfinden solle. Ueber den Beginns- termin dieser Erneuerung, den das Regierungs-Projekt nach Der Promulgation des organischen Gesetzes seßt, entspann sich eine De batte zwischen Monet und Vatismenil. Monet will die bezüglichen Bestimmungen des organischen Gejebes 1m Wege der Dringlichkeit votirt wissen. Vatismenil ist für die Regierungsansicht und findet in dem Antrage Monet's eine Gefährdung des ganzen organischen Gesepes. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. :

Der Antrag Morin’s auf Einführung der Einkommensteuer will mit einem Zwanzigstel besteuern: 1) alle Reuten auf den Staat; 2) alle Kapitalien der Departements, Gemeinde-Anlehen, öffentli- hen Anstalten und Gesellschaften ; 3) alle Actien der Industrie und des Handels; 4) alle an Immobilien haftenden ewigen oder lebens länglichen Renten ; 5) alle Hypothekenkapitalienz; 6) alle priviligirten aber übertragenen Titel auf Immobilien,

General Baraguay d'Hilliers inspizirt der Reihe nach alle um |

Paris gelegenen Forts. Er is begleitet von den sämmtlichen Dis-

visions- und Brigadegeneralen und seinem Generalstabe.

inspizirte er die am rechten Ufer der Seine liegenden Forts. Alle

sind stark beseßt, die Geshüze vollständig auf den Wällen und mit |

Munition im Ueberflusse versehen. äußerst streng.

Die Verhaltungsbefehle sind

Der Polizei-Präfekt hat verordnet, daß Pulver nur in der | Quantität von höchstens 2 Kilogrammen an eine enmzige Person, |

und selbst diese nur über Bescheinigung des betreffenden Polizei- Kommissárs, verkauft werden dürfe. Für größere Quantitäten ist eine spezielle Ermächtigung des Polizei-Präfekten erforderlich.

Jn der Arbeiter-Vorstadt von Lyon, La Guillotière haben bci den Gemeinderaths-Wahlen die Rothen durchgehends gesiegt.

Die betreffende Kommission hat sich gegen den Antrag Hugue nin’'s, daß die Assekuranzen gegen Feuersgesahr vom Staate über- nommen werden sollen, ausgesprochen.

Das vor längerer Zeit angekündigte bonaparlistische Journal | La Prorogation soll im Laufe dieses Monates erscheinen. Die | Redaction besteht aus den früheren Redacteuren der Journale |

Napoléon, Pouvoir, Pays und Dix Decembre.

G.

Die Actionaire des Journals Le Vote univerfsel sind für |

Sonntag zu einer Versammlung berufen.

Der Moniteur zeigt an, daß der Messager de l’As- |

\emblée gestern wegen seines Artikels: „Ein Besehl des Kriegs- Ministers‘, mit Beschlag belegt worden sei. Die Anklage lautet

auf bhóswillige Veröffentlichung einer falschen Nachricht, welche die |

Ruhe und Ordnung stören konnte. Der Messager de l’Assem- blée selbst dagegen weiß nihts von einer Beschlagnahme und be- harrt auf seiner Nachricht von dem Befehle des Kriegs-Ministers. Durch diesen Befehl sollten die 14 Regimenter der ersten Militair- Division, die nicht in Paris stehen, beordert sein, sich zum Marsche nah Paris bereit zu halten. Der Befehl, behauptet der Mee a- ger, sei den Obersten vertraulih mitgetheilt und ihnen spezielle Marschrouten und Dispositionen zugemittelt worden.

Paris, 16. Mai. (K. Z.) In der heutigen Sißung der National-Versammlung wurde die Berathung des Geseßes über den Zudtertarif fortgeseut. Als sodann der Minister Leon Faucher für den Präfekten von Lyon die Attribute eines Polizei - Präfekten der Rhone- und angränzenden Jsère- und Ain - Gemeinden verlangte, protestirten die Mitglieder des Berges unter großem Tumult, doch wurde die Dringlichkeit bewilligt. “Heute findet eine große legiti- mistische Reunion statt, in welcher man einen Bericht des Herrn von Falloux über die Revisionsfrage erwartet,

Gestern |

655

Großbritanien und Jrlaud. Parlament, Unter- Eine kurze Diskussion entspinnt sich über den Feierabend, welhen das Haus am Dienstag gemächk. Hume erklärt, daß er mit Cobden in einem Spezial-Comité ge- sessen, und daß sie nur um einige Minuten zu spät gekommen seien. Reynold s bemerkt, daß die Reformer aus allen Winkeln soglei auftauchten, wenn Kirchensachen auf dem Tapet seien, aber wenn der Nestor der Reform (Hume) ihre Unterstüßung anrufe, verkröchen sie sich. Sir G. Grey macht dem Streit ein Ende, indem er Hume?s

| Entschuldigung für sicherlih aufrichtig hält, aber die Parlamentsreform-=

Frage scheine eben feinen sonderlihen Reiz für das Haus zu ha- ben, namentli da der Premier-Minister ihre Diskussion auf kom- mendes Jahr zugesagt habe. Herr Lacy beantragt die zweite Lesung der Bill über Religionshäuser, welche die gewaltsame Fest= haltung von Nonnen in Klöstern durch Registrirung aller Bewohner eines Klosters und Ernennung von sechs Jnspektoren in jeder klösterbe-

| sißenden Grafschaft, mit der Vollmacht, jederzeit unangemeldet die Klöster

| inspiziren zu türfen, verhindern soll. Daß gewaltsame Festhaltungen vor-

fámen, bewies der Antragsteller durch zwei Beispiele von Fluchtversuchen

| aus Nonnenhäusern in England. Die Zahl solher Häuser, die in

England und Wales 53 betrage, habe sich in den lebten 4 Jahren allein um 19 vermehrt. Herr Hume bemerkt, er höre derartige

| Diskussionen mit einem peinlichen Gefühl an und. hoffe, die Regie-

rung werde der gerehien Opposition der Katholiken dur ihr Veto

| zuvorkommen. Sir G, Grey is für Verwerfung der Vill, nicht | d

weil er die Ausübung ungebúhrlihen Zwanges in Klöstern aanz in Abrede jielen wolle, aber weil die vorliegende Bill ihren Zweck nicht erfüllen würde. Herr Newde-

F aate,. Oer Plum re uno Herr Freshfield, hochkirh-

liche Mitglieder, sind die einzigen, welhe die Bill unbedingt unler stüßen. Herr Spooner, Sir J. Parkington und Oberst Thompson geben zu, daß sdie Vill in ihren Einzelheiten Blößen gebe, wollen sie aber troßdem halten, wofern die Regierung nicht selbt eine andere einbringe, worauf Sir G. Grey wiederholt, daß irgend eiue Art von Maßregel viclleiht nöthig sein dürfte, aber daß er feine bindende Zusage geben könue. Lord Ashley spricht ungefähr im Sinne Orey's, undder Gener al=Fisfkal bemerkt; „DerTitel der Bill enthált eine {were Anklage gegen den katholishen Theil des Bol- fes, ohne sie beweisen zu können. Alle einzelnen Punkte der Maß- regel sind von der Bill über die Jrrenhäuser abgeschrieben. Üebri- gens ist die Habeas-Corpus-Akte ein genügender Schub gegen ge-

| waltsame Nonnen = Festhaltung.“ Herr Freshfield: „Zst etwa

die Habeas-Corpus-Akte nicht eben so gegen kie gewalisame Gest haltung angrbliher Wahnsinnigen anwendbar? Und doch fand das Parlament die Bill über tie Jrrenhäuser nothwentig!“ Die Ka tholifen Palmer, Grattan, Keogh und Sergeant Murphy sprachen sehr heftig gegen die Vill und sehr lebhaft zum Lobe des Klosterlebens im Allgemeinen, und der irländischen Nonnen insbesondere, während Herr Sydney Herbert zwar dem General-Fisfal im vorliegenden Falle beistimmte, aber damit dem

Die frühere Wahl - Union unterstüßt das bonapartistische Genetral- | Recht des Staates zur Beaufsichtigung von Anstalten, welche nicht

blos unnöthig, soudern den englischen Institutionen geradezu feind- lich seien, nichts vergeben wollte, Die Abstimmung ergab sür die Bill 91, gegen dieselbe 123 Stimmen. Die Bill ist demnach durch

cine Majorität von 32 Stimmen verworfen, Die Sipung hatte |

von 12 Uhr Mittags bis ; auf 6 Uhr gedauert.

London, 15. Mai. Die Königin und ihre hohen Gäste waren gestern Morgens um 9 Uhr im Gebäude der Ausstellung und verweilten dasclbst über eine Stunde, namentlih auf der nörd- lihen Seite der britischen Abtheilung. Später besuhten Dieselben den botanischen Garten in Regents Park und wurden daselbst vom Herzog von Norfolk empfangen. Im Laufe des Tages erhielten der Prinz und die Prinzessin von Preußen Besuche von der Herzogin von Orlcaus und dem Prinzen Eduard von Sachsen - Weimar. Jhre Königlichen Hoheiten besichtigten in Begleitung des Lebteren,

mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm und der Prinzessin Louise, |

die Westminster-Abtei und den Bazar in Baker-Street, Abends

war Gesellschaft bei Hofe, wo auch Ritter Bunsen mit Gemahlin | Es ist nun bestimmt, daß auf dem |

und Tochter zugegen waren.

)

großen Hofball in Kostüm, den die Königin am 13. Juni in Bu- | fingham - Palast giebt, Jeder in voller Hofkleidung aus der Zeit | | der Restauration zu erscheinen haben wird, sächsisher Gesandter am russischen Hofe, ist mit seiner Gemahlin |

Baron von Seebach,

hier angekommen und im Hotel Clarendon abgestiegen.

Spanien. Madrid, 10, Mai. (Fr. Bl.) Die Königin |

Mutter befindet si{ch wohl,

Es sind gestern alle Oppositions - Journale in den Büreaus |

und auf der Post mit Beschlag belegt worden.

| Der Wahlkampf ist lebhaft. In Madrid sind bei Postabgaug | | die ministeriellen Kandidaten alleracht“ Bezirke den oppositionellen |

um 4100 Stimmen voraus.

Die Regierung hat das Konkordat mit Rom noch nicht ver- |

éffentlicht, obwohl es seit drei Tagen angelangt ist.

stellt die Gerichtsferien fest.

Nachrichten aus Lissabon vom 5ten zufolge, hat Saldanha den |

Auftrag zur Bildung eines Kabinets angenommen.

Portugal. Ports, 29, April, Eine Beilage zum heuti gen Ecco populos enthält folgendes vierte telegraphische Bülle

tin: „Porto, 28. April, 5 Uhr Nachmittags. Der Brigadier Mes- |

quita in Coimbra an Se. Excellenz den Marschall Herzog von Sal- vanha. Der König ist heute von dieser Stadt (Coimbra) mit dem 2ten Jäger-Regiment, einem Theil des 16ten Junfanterie-Regiments und 30 Pferden des Aten Regiments nach Lissabon aufgebrochen. Die unter meinem Befehle stehenden Truppen, bestehend aus dem

lsten Grenadier-Regiment der Königin und aus Infanterie, haben |

der von Ew. Excellenz geleiteten Bewegung ihre Zustimmung ge

geben. Jch stehe an der Spiße dieser Streitkräfte in Erwartung | jedes Befehls.“ Der Marschall Saldanha hat diese Nachricht heute |

im Theater mitgetheilt, hinzufügend, daß bereits im Laufe des Ta- ges ein Theil der Kavallerie in Olvergoria Halt gemacht habe.

Die JFudustrie- Ausstellung zu Loudon.

London, 15. Mai. Die Jurys, welche über die auf der Industrie - Ausstellung ausgestellten Gegenstände ein sahkundiges Urtheil abgeben und die Prämien vertheilen sollen, haben ihre Ar beiten nunmehr begonnen. Von den Königlich großbritanischen Kommissarien waren sür die dreißig Einzeljurys Präsidenten ernannt und dabei \o viel wie möglich die Hälfte der Stellen an Aussteller vergeben. Von den Kommissarien für den deutschen Zollverein war der Königlich preußische Kommissar, Geheimer Ober-Finanzrath von Viebahn, zum Vorsißenden der Jury für die Erzeug nie Ver \{chónen Kunst, und der Königlich bayerishe Kommissar, Mini- sterial-Rath Dr. von Herrmann, an dessen Stelle vorläufig Pro- fessor Dr. Schaafhäutl eingetreten ist, zum Vorsigenden der Jury

Eine Königliche Verordnung in der heutigen offiziellen Zeitung

für die Wollenwaaren ernannt, Ueberhaupt muß der Central-=

Kommission jegt das Lob gezollt werden, daß sie ihrerseits redlich

bemüht ist, die billigen Wünsche der ausländischen Kommissa-

rien, so viel es noch angeht, zu berücksihtigen und einer nationa- len Eifersucht der hier zusammentretenden Kommissions-Mitglieder und Jurys so viel wie möglich entgegenzuwirken; insbesondere ist es die oberste Leitung der Central - Kommission, bei welcher dieser

Geist der Unparteilichkeit mit Umsicht und Scharfsinn wahrgenom-

men wird.

Jene dreißig Vorstände der Einzeljurys traten nun am 5. Mai unter dem Vorsiß des Lord Canning, Sohn des berühmten frübe- ren Premier - Ministers, welchem als geshäftsführender Referent und Schriftführer der in Deutschland ausgebildete und iu der ng- turwissenschaf.lihen Literatur bereits vortheilhaft bekannte Dr. Egon Playfáir zur Seite stand, zusammen, und wurden diejenigen Grund- säße entworfen, welche den einzelnen Jurys bei ihrem Verfahren zur Richtschnur dienen könnten. Das Ergebniß dieser Berathun- gen wurde durch eine Subkommission, welhe aus Lord Canning, Charles Dupin, Geheimer Rath von Viebahn und noch zwei Eng- ländern bestand, in einer Plenar-Sißung vor den Königlichen Kom- missarien vorgetragen und festgestellt.

Die wesentlichsten dieser Bestimmungen sind:

1) Jede Jury wählt selbst ihren Vice-Präsidenten.

2) Ein Mitglied der Jury wird zum Berichterstatter über die ihrer Beurtheilung unterliegenden Gegenstände erwählt. Da diese Berichte wahr scheinlich publizirt werden, so müssen ste mit der nöthigen Genauigkeit zur Beschreibung des Standes der Judustrie aller Völker, so weit sie aus der Judustrie- Ausstellung ersichtlich ist, aufgesept und in solcher Weise re- digirt werden, daß sie eine würdige Erinnerung an die Aus-= stellung selbst bilden.

3) Die Detail-Augelegenheiten der Jurys werden in Sub-Co- mi1é’s oder von einzelnen Berichterstattern bearbeitet.

1) Jede Jury hat die Befugniß, Personen von technisher Spe= zialkenntniß zur Unterstüßung bei ihrer Beurtheilung behufs der Information zuzuziehen.

5) Geschworene einer anderen Klasse können in dem Falle, wenn Kenntniß dieser Klasse bei der Beurtheilung nothwendig ist, auf den Wunsch der Mehrheit der Jury eingeladen werden.

6) Jn beiden Fällen haben die zur Information zugezogenen Personen kein Stimmrecht und bleiben nur zur Information über den speziellen Fall bei der Jury.

7) Es wird erwartet, daß die Jurys ihre Untersuchungen mit möglichst geringen Unterbrehungen fortseßen, und daß sie mit dem Ergebniß derselben so \hnell als mögli zum Schlusse fommen,

8) Wenn eine Jary sich über die ven ihr zu befürwortenden Prámien entschieden hat, so werden diese Zuerkennungen einer Versammlung aller Jurys derselben Gruppe zur Bestätigung vorgelegt, und vor der weiteren Verfolgung irgend einer Ent- scheidung müssen sie dort berathen werden.

9) Die Zuecrkennungen werden dann der Konferenz der 30 Jury= Prásidenten vorgelegt, um Uebereinstimmung in den Grund=

sätzen und Befolgung der ergangenen Vorschriften sicherzu- stellen.

10) Die Zuerkennungen werden definitiv, sobald die Präsidial= Konferenz angezeigt hat, daß sie den ergangenen Vorschriften entsprechend zuerkannt sind.

141) Alle Berathungen, Erwägungen und Entscheidungen der Ju- rys und der Prásidial-Konferenz werden als ganz vertraulih und in keiner Beziehung zur Veröffentlihung vor der erfolg- ten s{ließlichen Entscheidung geeignet betrachtet.

12) Die Preis-Medaillen werden lediglich für Vorzüglichkeit ver- liehen, ohne Rücksicht auf die Länder, da die Ausstellung als ein Ganzes und niht blos als Sammlung der Erzeugnisse einzelner Länder angesehen wird.

13) Bei Zuerkennung der Medaillen haben die Jurys sich ge- genwärtig zu halten, daß die verschiedenen Medaillen verschie= dene Arten des Verdienstes und nicht Abstufungen in dersel- ben Art des Verdienstes darstellen sollen.

14) Die Jur9s haben lediglich die mittlere und große Medaille zuzue.tennen; die kleine Medaille wird nicht dur die Jurys ausgetheilt, da die Königlichen Kommissarien dieselbe auf den Antrag der Práäsidial - Konferenz von den Preis - Medaillen zurüdcgezogen haben.

(Anmerkung. Es wird noch darüber berathen, ob die fleine Medaille allen, oder doch der größeren Anzahl der Aussteller als Erinnerungs-Medaille verliehen wer den soll.)

15) Die mittlere Medaille wird von den Jurys selbst als „Preis = Medaille‘““ den ergangenen Vorschriften entsprechend zuerkannt.

16) Die große Medaille kann nur auf den Antrag der vereinig- ten Jurys durch die Präsidial-Konferenz verliehen werden.

47) Die Gründe, worauf die Einzeljurys ihre Anträge stüßen, müssen vollständig angegeben werden Die große Medaillí wird lediglich verliehen für ein wahrhaft ausgezeichnetes unt zweifelloses Verdienst. Bis dahin, daß die Jurys Kenntni von den ausgestellten Artikeln genommen haben , is móglich, die Zahl ter großen zu den eigentlichen Medaillen“ zu bestimmen ; die Präsidial = Konferenz \prich doch ihre Ansicht dahin aus, daß diese Zahl nur | darf.

18) Die Vorsißenden der verschiedenen Gruppen haben no& here Bedingungen wegen der Zuerkennung der Preise einzelnen Klassen verabredet, von denen hier nur erwähn werden mag, daß bei den verschiedenen Klassen der Gen Erzeugnisse auch die Wohlfeilheit als eine wesentüihe Nüdsid bei der Zuerkennung in Betracht gezogen werden soll Bestimmung, worauf namentli die Vertreter der vereinslän dischen Aussteller einen besonderen Werth legen zu müssen glaubten.

Die vorstehenden Regeln wurden in der am 12. Mai veran stalteten General-Versammlung aller Jurys vorgetragen. Sodann fonstituirten sich die einzeknen Jurys, wobei es noch sehr ungeord net herging. Am 13ten und 14ten d. M. haben die einzelnen Ju- rys ihre Besichtigungen der ausgestellten Gegenstände begonnen und werden in etwa 14 Tagen die Berathungen über die Zuerkennungen beginnen. Es is also dringend zu wünschen, daß diejenigen Mit- glieder der vereinsländischen Berichterstattungs - Kommission, welche sich noch in der Heimat befinden, recht bald auf dem Kampfplaße erscheinen. Ohne lebhafte Debatten wird es in den Jurys gewiß nicht bleiben.

Die Kommissarien der vereinsländischen und norddeutschen Regierungen bei der Ausstellung hielten es für angemessen, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht, als dem Gründer dieser Ausstellung, den besonders gedruckten Dedershen Katalog derx ver einsländishen und norddeutschen Aussteller zu überreihen und Höchstdemselben ihren Dank für seine Verdienste um diese Angele- genheit persönlich darzubringen. Diese Feierlichkeit fand am 13ten

M