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Betriebe sorgfältig Rücksicht zu nehmen, ist aber ein Nachtheil oder die Stankowi,
Verhinderung des Wiederanbaues unvermeidlich , so leistet der Staatsschaß hierfür die angewessene Vergütung, der auf den Lagerpläßen zurückbleibende
Dünger wird dem Grundbesigzer belassen.
L Dxitter Abschnitt, Gebühren und Vergütung bei der dauernden quartierung,
Etll-e
das Militair die in dem
i f F / “redyen. anliegenden U eise A è voraeczeidneten Gebühren anzulp / genden Auswetler . und B. vorgezeid ffizieren und
§. 37. Das beiliegende Verzeichniß C. enthält die den L“ Éiné
Stabsparteien bei dauernder Einquartierung gebührende Zimmer = 7
ri 10, a (S E 38, Die Erfordernisse: a) eines von de Qn Sl aN
ten Militair - Zinszimmers sind in dem Auswetse D., R as der Gemeinde beigestellten Militair Zinsstallung n / e A weise E., c) der Waffen - Uebungsplähe, Reit - Uebungspläße G E len) in dem Ausweise F. angegeben. Die C an A Kahnzlelen (siehe auch die Ausweise A, und B.), Magazine , ch BS Aan Wadchstuben, Stockhäuser (siehe auc) die Austwvei]e A und B.), Ll idinters sammelhäuser, Schießübungspläße , Schwimmschulen, HEBUNGL ages und Spitäler werden von Fall zu Fall nah den Umständen bestimmt.
, 39, Wird ein Mann vom Feldwebel abwärts außer Kajernen oder Militair-Zinszimmern untergebracht, so wird nur eine reine Liegerslatt, ivie sie im Hause vorhanden is, . gefordert und 1/8 Beheizung und Beleuchtung vom Quartierträger beizustellen. ,
8, 40, Bei dauernder Einquartierung gebührt auh der Mannschaft feine Verpflegung vom Quartierträger, doch hat sie bei der Unterbringung außer Kasernen und Militair-Zinszimmern die gemeinschaftliche Benußung des Kochfeuers und des Kochgeschirres zum Abkochen anzusprechen, Die Gemeinden und die politishen Behörden haben aber vorzusorgen , daß die nöthigen Lebensmittel in guter Beschaffenheit und gegen billige Preise zum Ankaufe auch für das Militair vorhanden stnd, R j
8. 441, Jedem Militair, welchem Pferdeportionen bewilligt sind, soll für die Pferde, die er auf der Streu hält, jedoch nur innerhalb der vor- shriftèsmäßigen Zahl, die Stallung, wenn thunlich in dem nämlichen Hause, in welchem er einqizartiret is oder doch möglichst nahe beigestellt werden,
6, 42, Für die untergebrachten Dienstpferde, sowohl der Offiziere, als deï Mannschaft vom Wachtmeister abwärts, liefert der Quarlierträger nebst der Stallung anch die Stallbeleuchtung in einer Laterne, dann die ersor- derliche Stalleinrihtung auf die ortsüblihe Art, Das Streustroh schast die Militair-Verwaltung bei, der Dünger bleibt dem, welcher den Stall beigestellt hat.
G, 43, Der Platz- oder Stations-Kommandant hat wenigstens vierzehn Tage: vor Ausgang eines jeden Vierteljahres den Gemeindevorsteher von dent in Gemäßheit der ihm ertheilten höheren Weisungen anzufordernden Bédarfe von Wohnungs - und sonstigen Räumlichkeiten im nächstfolgeuden Viérteljahre mittelst eines Ausweises in die Kenntniß zu seßen und die darin niht wieder angesprochenen Räume sind für das nächste Vierteljahr als anheimgesagt zu behandeln. Diese Ausweise haben nach Verlauf cines jeden Vierteljahres und nach darauf erfolgter Bestätigung des Kommandan- ten, daß die Räume sämmtlich zum Bebrauche des Militairs wirklich gestellt worden sind, zur Grundlage der Zinsausgleiche zu dienen,
G. 44, Angeforderte und von der Gemeinde beigestellte, von dem Mi- litair aber nicht oder nur iheil- oder zeitweise benußte Räume sind für das anze Bestellungs - Vierteljahr voll zu bezahlen, doch kann die Miiitair- Verwaltung darüber für die Zeit des bezahlten Zinses gleich jedem anderen Miether verfügen.
§, 45, Wenn während des Verlaufes des Vierteljahres ein vermehr-
ter Bedarf an Räumlichkeiten zum Gebrauche des Militairs eintritt, so if sih_mit den für dieses Vierteljahr schon gemietheten zu behelfen und, so weit dies nichi möglich is , einstweilen die Durchzugsbehandlung eintreicn zu lassen. 8. 46. Bei der dauernden Einqguartierung leistet der Staatsschay die Vergütung an die Gemeinde nach den alle zehn Jahre für die Benuzung und bezüglich die geforderte Einrichtung ermittelten im Orte gewöhnlichen Miethpreisen der Offiziers-Quartiere, der Kanzleien u, #, w.
8. 47, Bis diese Vergütungspreisc ermittelt werden können, ist sich in den Gemeinden aller Kronländer, wo bereits Miethverträge über die Be- nußung und Einrichtung der Quartiere u. |. w. bestehen, einstweilen nach diesen zu richten, wo aber für die Einrichtung bis jeyt uichts vergütet wird, ist diese leztere Vergütung auszumitteln und zuzuschlagen, außer solchen Fällen endlich, wo bisher keine oder eine feste Schemalvergütung gelcistet wurde, und zwar in Niederösterreih, Böhmen, Mähren, Schlesien nach den iu dem beilie- genden Ausweise G., in Ungarn, Siebenbürgen, Slavonien, endlich in der serbischen Woywodschaft und dem temescher Banate nah den in dem bei- liegenden Ausweise H, festgeseßten Beträgen die Vergütung vom S*aate zu leisten. :
§, 48, Bei der Unterbringung der Maunschaft in ciner (emeinde Kaserne oder in einem Militairzins-Zimmer vergütet der Staatöschay an die Gemeinde gegen Beistellung der vollen Gebühr für einen Mann auf einen Tag einen und einen halben Kreuzer C, M., und für die Unterbrin- gung eines Dienstpferdes in einer Militairzinsstallung gegen Beistellung des Stalllichtes und des Staligeräthes für einen Tag und eine Nacht einen Kreuzer C. M. (§§. 36 und 38.)
§. 49, Für die Unterbringung der Mannschaft bei den Quartiecträ- gern (§.. 39) wird diesen für einen Tag und eine Nacht ein Kreuzer C. M, und eben so viel für die Unterbringung cines Dienstpferdes vom Staats- [haße vergutet, (§. 42.)
§8: 36, Bei dauernder Einquartierung hai
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Wien, 23. Mai. Vorgestern fand hier ein Weltrennen siatt, bei welchem Fhre Kaiserliche Hoheiten die Erzherzoge Wilhelm, Albrecht, &ranz Karl und Exnst und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen erschienen. L
Zür das Uebungslager bei Olmüß werden niht nur Truppen aus. Mähren, sondern auch aus Böhmen und Ober-Oesterreic) ¿zu- sammeng zogen, In Olmüút und der Umgebung sind alle Wohnun=- gen von Fremden, welche dem militairischen Schauspiele beiwohnen wollen, bereits gemiethet. Im nächsten Monate wird auch in der Umgebung Wiens ein mehrtägiges Truppen-Manöver staitfinden, und’ män glaubt, daß sich die hohen Gäste von Olmütz nach Wien begeben werden.
Geldzeugmcister Freiherr von Jelacic ist gestern aus Agram hier eingetroffen. ;
Mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 7ten d. M. sind nech einige Herabsezungen des in der Verpflegung zu haltenven Lokal= standes angeordnet worden: Die bei der zweiten Armee befindliche Stabsdragoner-Division wird auf eine Escadron herabgesetzt, da gegen diese Dragoner bei den übrigen Armeen (mit Ausnahme des vierten Armee-Corps) ganz abgeschafft; das Gleiche trifft sámmt- liche Botenjäger, deren Mannschaft in die Gendarmerie ein- getheilt wird. Die General-Quartiermeisterstabs-Parteicn blei ben _beim vierten Armee=Corps, werden in der zweiten Arnice auf 15 Köpfe herabgeseßt, in den übrigen Armeen aber aufgelöst. Tie da- durch überzählig entfallenden Stabsfouriere werden, bis zur Ein- bringung, denjenigen Truppen zugetheilt, welhe mt Recwuungs- rüdckständen behaftet sind. Die zweiten Zimmerleute per Compagnie werden beurlaubt. Die vierten Bataillone der ungarischen, sieben- búrgischen, kroatischen und slavonischen Linien - Regimenter werden auf * den Lokostand von 120 Mann, die vierten Bataillone der italicnischen Infanterie - Regimenfer auf 100, die un-= garishen Grenadier = Bataillone (äusschließlich der bi der zweiten Armee befindlihen) auf 100, die dritten Feldbataillone der Infanterie - Regiinenter Nr. 2, 31, 34, 39, 48, 51 und 60, dann sämmtliche Compagnieen der neuorganisirten vier sicbenbür- gischen Regimenter, so wie die ersten Bataillone jener Gränz - Re- gimenter, welche niht zur ziveiten Armee gehören, auf 120 Maun, und die Jäger - Bataillone, mit Ausnahme derjenigen der zweiten Armee, des vierten Armee-Corps, der Brigaden Kudriaffski und
auf 12 Patroutllenführer und 100 Mann per Com- | vagnie herabgesebt. : ; | Pa Die sósterreihische Regierung hat, dem Lloyd zufolge, mit | allen fremden Regierungen, welche in Mailand Konsulate unterhal- ten, die Uebereinkunft getroffen, daß die Wirksamkeit derselben mit Ende d. J. aufhört. Oesterreichishe Unterthanen sind bereits der
| Vervflihtuuag=-tLerhoben, bei Reisen in das Ausland ihre Pásse
von Konsuln in Mailand vidiren zu lassen. f
Zwischen Oesterreich und Bayern is} in Betreff der Beqguartie- rung und Verpflegung österreichischer Truppen auf -bayeriscchem Ge- biete ein Staatsvertrag abgeschlossen und bereits ratifizirt worden. Nach demselben werden vüsterreichishe Truppen in Bayern eben so verpflegt wie die bayerischen selbst; die bayerische Regierung trägt die Kosten aus Eigenem, dieselben werden ihr aber von Monat zu Monçct durch die österreichischen Kassen vergütet, Auch in Oester- rei steht eine Regelung des Militair - Béquartierungswejens in Aussicht.!
Die L. Z. C. schreibt: „Wie wir vernehmen, wird der zwischen Oesterreich und Rußland abzuschließende
n Regierungen von trag auf neuer Basis, welche allen Wün y
x ck di f aba C onau -= Q! ahris - î + « +
{hen und Bedürfnissen! vollklommen genuat, errichtei. n voller
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Würdigung der Wichtigkeit der Donau -Schifffahrt hat besonders unser Handels - Ministerium auf Beseitigung der an der unteren Donau derzeit noch bestehenden Hindernisse für die ckchiffahrt an getragen.
Der Minister des Innern, Dr. Ba( begleitet den
Fürsten von Schwarzenberg, auf der
Den Minister Grafen von S erwartet man im Monat( Juni hier. Derselbe hat die Prießnißsche zu Grâäfenberg nun vollendet und ist der Genesung nahe.
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Er 20 Mal C) ey 2Blatiia von en hier angekommen.
Bayern. München, 22. Mai N C) Die Kälnmü der Reichsräthe hat den Geseßentwurs über die bürgerlichen rechtlichen) Verhältnisse der Jsraeliten einstimmig angenommen ; gleichen die Gicchschen Auträge in der Fassung, die sie im erhalten hatten.
Herr von der Pfordten is von Dresden eingetroffen
l, und Ul, Ausschuß der Kammer der Nei lutrag des Reichsraths von Arnold au} eine zweck achen in der von dc1 Referenten vorgeschlageucn Fassung cinstimmig angenommen v, Heintiz wollte noch eingeschaltet wissen, daß der Antrag i die Kreise diesseits des Rheine t werde, da eine in der pfälzishèn Gesetzgebung in dieser Materie nicht sei, welcher Vorschlag jedoch die Zustimmung nicht erhielt
Die Entschädigungsanspruche fur Di | hessens verwendeten 22,000 Bayern |
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Jn dieser Summe sind dic bis zur Zeit in Kurhefsser
SIaunover. Ÿ er, 21 M ? Kammer, Nachdem die Mahnung ausg möglichst präzise zur festgescten Zeit fünftighin in den Sißzungen ersheinen zu wollen, fährt die Kammer in Berathung Vorlage wegen Reorganisation Provinzial - Landschaften |fort, rücksichkt lich deren noch die betden leßten ¡missions-Anträge zu erledigen übrig sind.
“Zu dem vorlebten, in osnabrüdcksche Land- haft gestellten, vou Stüve unten Darlegung der bef deren Verhältnisse im Bezirke der Landdrostei Osnabruck aus] motivirten Kommissions - Antrage bringt Lehzen annehmend, daß dem Kommissions-Autrage eine nicht völlig richtige j des ltrefsenden Passus ün Regierungs - S bei folgende Verbesserung in Vorschlag:
„Stände seßen voraus, daß zuerst zu cinandrr, sodann der Hrundsaßz, daß tes fur ch einen Vertreter wählen, und endlich der Saß festgehalten
reiben unt
3 Verhältniß der Landestheile : Ra o ots t o7 T ic Landgemeinden Jede Um
werde, daß die Vetretung der Städte nicht unter Zweidrittel der Ge
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ammtvertretung herabgedruckt werten dursc, dap aljo eintreten
s L denfalles der Stadt Osnabrück höchstens cin Deputirter ent-
en und den großen Grundeigenthumern beigelegt werDen
von Westerkamp und Kaulen befürwortetcn Ver besserungsantrage erklärt sih Lindemann fur heute d unter Vorbehalt, etwaige Aenterungen später zu beant: agen, so wie denn auch die Kammer mit großcr Mehrheit hebt, gegen den Widerspruch Detering’s, welcher a1 {lüssen der Landschaft festhalten will, und unter Ablehnung
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von Buerxen Pproponirten Zusaßes, daß bei 5 Deputirten
Stadt Osnabrück nur Einer dem Magistrate solle anzugehören L \
brauchen. Die Aunahme des lezten Kommissionsantrages, wonach Stände sich mit der Regierung darunter eiuverstanden erklären, daß für die ersimaligen Wahlen der Landgemeinden in denjenigen Aocmtern, wo dice Amtsvertretung nicht sofort durchgeführt werden kann, pro visorische Anordnungen nach Maßgabe der im Regierungsschreiben enthaltenen Vorschläge — jedoch unter einigeu Modificationen getroffen werden, findet keine Schwierigkeit. Ein vou Weinhagen beantragter, von Oppermanu, chlüter und Bueren befürworteter, von Stüve und Lindemann bvagegen als durchaus unzwecimäßig und die Ausführung hindernd entschieden bekämpfter Zusaß, demzufolge in allen Gemeinden, welche den Wunsch aussprechen, statt der Vor steher besondere Deputirte gewäh erdon follten, hat sich der Billi gung dcs Hauses nicht zu erfreucn. j Nachrem somit alle einzelnen Anträge ihre Erledigung ge]un- den, fommt das Gesel im Hanzen zur Abstimmung. Ss voutren gegen das Geseb, wie es nunmehr gestaltet : Ellissen, wei der Würde der Ständeversammlung es nicht oereinbaren kaun, Den ephemeren Gewalten des Augenblics cin größcres Gewicht cinzu ráumen, als den gewaltigen und endlich zermalmendon Forderungen des Jahrhunderts; A dickes und Schlüter, weil sie eine Bevor- zugung der Ritterschasten darin sinden und mit threr ganzen Pro - vinz lieber das Alte behalten wollen, als dieses Neue erhalten ; Dammers, wcil dcr Langsche Antrag abgelehnt und er niemals für einen von ten Vorschriftcu für die Wahlen zur ersteu Kammer abweichenden Census für die großen Grundbesißer stimmen kann; Frendentheil, weil das Geseß einem Anachrouismus gleicht und, als Kaufschilling für die Organisation betrachtet, ihm der Preis zu hoch für die Waare erscheint; endlich Röben weil durch Annahnie mehrerer Kommissions - Anträge die gütliche Vereinbarung mit Ostfriesland erschwert, wenn nicht unmöglich ge- macht ist. Für das Geseß stimmen : Weinhageu, Buerin und Met- ger, weil sie es für nothwendig halten, daß die Organisation end- lich zur Ausführung gelange, und in der Vorausseßung, daß durch die Annahme des Gesehes dieses Ziel erreicht werdez Gerding, weil die Hauptsahe — die Aufhebung der politischen Rechie der Ritterschaften, worin der Schwerpunkt der ganzen Sache liege —
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durch das Geseh erreiht werde, und weil er dem Ministerium in
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Allem nachgeben will, um zu sehen, wer denn cigentlich im Lande die Regierung führte; endlich Lindemann in der Hoffnung, daß die dritte Berathung diejenigen Beschlüsse beseitigen werde, mit denen das Gese von der Regierung niht ausgeführt werden könne, Bei der sodann folgenden Abstimmung wivd das Geselz! gegen etwa 24 Stimmen angenommen.
Opyvermann überreicht dann eine Petition des Rudolph Ben= fey' von hier wegen- Eingriffs in die persönliche Freiheit und knüpft daran folgenden Urantrag :
„Da nach einer bei den Ständen eingegangenen Petition, wie nach bffentlihen Blättern es vorgekommen,“ daß ein hrimatbercch tigter Hannoveraner von Polizei wegen aus der Stadt Hannover ausgewiesen ist, ohne daß dafür irgend welche Grunde angt geben und ohne daß anscheinend durch Gesel er Recht be- bcstimmte Gründe dazu vorhanden waren, Maßnahmen aber mit dem §. 40 de3 Lan esverfassungs-Geselzes in otreftent
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Wider pruch ( j Regierung um baldmöglichste Ausklarung,“ Hannover, 22. Vai Kamme! wichtigeren Gegenstand de1 utigen Tagesordnung bildete C jung des ganisation der C Verhandlung richtet von Exterde Münchhausen die Frage, ob mit Sicherheti anzu die gegenwärtige ( den Ausschuß die Billigung der Königlichen Regierung sinden angenommen würde, die beabsichtigte nou: rflih zur Aussührung Tomme. die Regierung keinesweges mit | verweist im Uebrigen fiehenden Schreib [bst und z1
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zur Versöhnung mahneude Direftors von Bothmer) die Offenheit,
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\chaften zu Rathe gezoge=a orafáltiger mü um Einverst(änduisscs sich zu versichern, an materielle Fragen jich halten, und nicht durch prinzipielle Gegens{ä! e Erreichung d( zu e! strebenden Zieles unmöglich machen. ) des Verfassungs )cseßes vom 5. September 1848 ert! men aufzugeben, soi für die Regierung cine Unmöglichkeit; nur innerhalb der Ver fassung küäune sie, nur inuerhaidv diejer dur] ie sich bewegen F weniger deshalb eine prinzipiclié Einigung zu erwarten, desto ehen sei, bei anzutreffendem guten Wille: , eine Lösun Frage in materieller Hinsicht möglich und zu ertire:en, wozu die Aufrichtung der nah Erledigung der jeßigen Verlage in Frage kommenden Provinzial-Statute besonderen Anlaß biete. Nachdem der Minister sodann bemerkt, daß die von Bothmersche Auffassung rück- sichtlich der allgemeinen Gesebgebungsbefugniß (im Vereine der Pro- vinzialstände mit dem Könige) ihm unverständlich geblieben, daß abei eine Konkurrenz derselben hinsichtlich der allg-meinen Gesebgebung schon aus dem Grunde ausgeschlossen sri, weil ein gemeinsames Organ der Provinztalstände verfassungsmäßig nicht existire, wendet er sich zu dem vorhin nur vage angedeuteten und deshalb seinem Begriffe nah hier kaum festzustellenden allgemeinen Nivellirungs- Systeme. Sei tahula rasa (cin gänzlicher Umsturz, ein völliges Brechen mit der Vergangenheit) mit demjenigen gemcint, vor wel= chem gewarnt ; dann erkläre er mit dem Vorredner sich ein=- verstanden, Sorgfältig gber sei davon die Frage der Reform
(der Reorganisation) zu trennen, einer Reform, welche als un- | das Nivellirungssystem praktish geübt und, auf eine Anfrage - de|- abweislihes Bedürfniß“ sich herausstellt und wobei nur die Grän- | selben, Staats - Minister von Münchhausen wiederholt bemerkt, daß, selbst nach Erlaß des in Frage stehenden Geseßes, wegen Aufrichtung des Statuts mit den Provinziallandschasten verhandelt werden müsse, bezeichnet - schließlich Kanzleidirekor von Bothmer den persönlichen Standpunkt, welchen er niht als Landstand, wohl aber als gewählter Deputirler der evangelishen Geistlichkeit in der
zen zu beahten, welche zwischen Umslurz und vernünftigem Fort- (chritt unverkennbar gezogen. Den Umsturz wolle die Königliche Regierung niht; davon sei auch in den jeßigen Vorlagen keine Spur zu erblicken, vielmehr das konservative Element darin ge- wahrt, und zwar zunäehst durch Vertretung der großen Grundbe sier, bedingt durch den entsprechenden Census. Der hohe Werth, welchen die Regierung auf die Erhaltung eines solchen konservati= ven Elements legen müsse, werde Ständen die Gelegenheit bieten,
es thatsächlich zu bewähren , daß die Vermeidung eines Zwiespalts U s
ihnen am Herzen liege. Du d keit der Boreinigung erfreut, erklärt von det willi foit 1% (Fry ich111 : Gin 4 n o R d Nt ov 1 vitigtetll, zur \&rretmung invexstandntses nach RKrasten, iv Und wo er kann, mitzuwirken: zu n a L Cd E zelnen Fragen |ct iprecen leidireftvr von
rigkeit des Auffindens der Gränze zu zeigen, wo das Eine (der Um sang
urz) anfängt, und das Andere (die Nceform) aufhört
lbe eine politisce I {assung unvere! ttergut
¡xe Bedeutung
halten sei, läßt er Tahingestellt sein, Wenn aber durch Abloju tigung der Patrimonialgerichtobartel! ing der Exemtionen im Staate, in
aroßen Grundhbesik«
Dann fönne man in
terguter mit dem leßteren nu1 lured eine solche Maßregel trage nur den Charalker sich. Eine Vertretung der großen Grundbesitzei “wi Entwurfe vorliege, erklärt er für unabweisliches Oedursni} ah rend die wirksame Theilnahme auch der adeligen (Hutebvchißer Jur das Gedeihen der Provinzial-Landscaîten um )o ic bh) ftec von thm gewünscht wird, als einerseits die faktiscte Ausschließung einé des, welcher bis dahin große politische Vorrechte besessen, in jemer Rückwirkung nur s\chädlich, andererseits aber, bei gänzlich veränderter Sachlage, mit einex selbst starken Vertrelung der adeligen Gutsbesißer feine begründete Besorgnisse ver bunden s\cin, diese vielmehr nur auf gefährlicher Täuschung beruhen fönnten. Im Zweifel darüber, wem das Recht zur Seite steht, hält Saxer cine Verständigung für dringend geboten; entschlojjen übrigens, den alten Landschasten so viel Rechte zuzugestehen, ais irgend thunlich, wünscht er, daß diesclben ihr formelles oder wirk lihes Recht niht dazu brauhen mögen, den Rechtszustand des Landes zu untergraben. Nachdem noch Breusing die allgemeine Stände - Versammlung gegen die Annahme verwahrt, als habe sie
n 1a, XCti- ttcerguter dem ubrigen agleicgel
Hlcichstellung
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Kammer av ferner einzunehmen beabsichtige. Nach geschlos}ener, vräsidialseitia überhc bei - Wichtigkeit des Gegenstandes N ; G x t iedod L es E vi t i p s im Ganzen einverständen erflärt, ist jedo und behufs Abkürzung der Vebai
zugelassenen, allgemeinen Berathung, k och offen erhaltene Möglich des
en seine Bereit-= A1 i fe l : ließt die Versammlung, in UÜebercinstimmung mit dem in zweiten
velhem Zwecke er bei in- | Kammer beobachteten Verfahren, die cinzelnen Paragraphen des
trägen in Frage. Auf des Berichterstatters Wolff Antrag
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691
lung O Innen heraus. Chrb. Oberalten werden nicht ermuden durch unablässig erneuerte Mahnung solche ins Leben zu rufen.“ Hierauf erwiedert der Senat in seinem Konklusum vom 24, März d, J., nah Beantwortung Der generéllen Monita, er könne zur. Be- rüdcksihtigung des Schlußpassus conclusi Ehrb. Oberalten, worin selbige Jhn auffordern, in Erwägung zu ziehen, ob es überall noch an der Zeit sei, die Einführung des durch. den Rath- und Bürger-= {luß vom 23, Mai 1850 beliebten Staatsgrundge|cßes einzuleiten, feine Veranlassung finden. Das Kollegium der Sechziger hat sici
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ide ise it dem Geseß-Entwur]s
im Einzelnen ausnahmsweise | mit dem Seer s L T Lioton 111
7 e formelle Behandlung | in mehreren Punkten den Monitis der Oberalten beigetreten u ritd Die Formes SEYCRPURA | E ; definitive Regulir der Verhältnisse der Kirhe zum
vorlieaenden Hesetßentwurfs nebs den dazu gestellten Aus)|chuß erklärt eine destnitive Regulirung der Berhaltm}e A LO f
O : ; À N ( cktgate vor Einführung des neuen GrunDge|eßes sur undveDingi
1161
forderlich
¿- « 2 é M í s T F itwaurfs der Reihe nach in Berathung zu nehmen. Nach kurze
isfussion werden die vier ersten Paragraphen, welche i dor YVrovinzual-Land\chafte1 ber feststellen, D C S S E Er Ad Ausland. er darauf bezüglichen Aus|{chuß=-Ankräge Hesterreich. Venedig, 19, Mai. ( Se. Excellenz der Herr Oeneral - Gouverneut Feldmarschall Radebky Mestre, um sich nach Wien zu begeben, und wurd
Eisenbahnhofè von den Civil- und Militair-Autoritäten vegrußt.
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Majorität anáeno 2) Gestern JACATOTIL nano 1 j 1
Seßen und bei Nhein. ; 1, M,) Die zwette Kammer beriery V Í M : ( ä M „f {
Müller auf Einführung von Bergleths-
E E richt Frankrei. Geseßgebende Versammlung. Sißung s ging, vaß jole Sinr\@ungen einzig | vom 22. Mai. Den Vorsiß führt Dupin. Mehrere Reprásentauten und Wü Q 1h wenn |te aus innere i L M 9, [3 S legen Petitionen um Verfassungs Reviston nieder. Tagesordnung Zwang, hel 1 mil, denn | antrag Moulin's, alle auf die Revision bezüglichen Vorschläge e
sich ein solches l | C al-Kommission zuzuweisen. Die Kommission ist für BerUckstch-
Cer Ung P (qung. Savatier Laroche beginnt mit der Forderung, Mou-
‘ 4 + «“ (Qo oh M A entitchen «in WVeeB8 V
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‘und Morin's Anträge zugleich diskutiren zu dürfen, und macht
Brrichterstatter Godelle auf seinen Einwurf die Sntgegnung, 1
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im getrennt jen musse. Ql 44 h 0 e E T A I A f TRS Ungerechtigkeit gegen jeine KoUegen, Morin’s ÄAntr
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[1c efáhrlich. Er bemerkt, die Majorität fämpfe hier gegen die mit unehrlichen Waffen. Diejenigen, welche am 4. Mai und in bekenntnissen der Republik gehuldigt, hätten le ‘¿angt Aemter gehörten den Legitimisten. Die Republiïa-
den Gefängnissen. seien aufgelöst, das noch von der
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National - Assisen ziehen.
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Inax alo L O4 / Berfassung £1 Xb wel wri : Bersailles unter Ludwig trag Moulin?s sei ungerecht YBlenar - Versammlung Mitglied derselben enthiel
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önnen, falls die dann vorgeschriebene Rekruten-Kontingent diejenigen, welhe in solcher Weije später verwandt werden, Dienstzeit eben so berechnet i die Altersklasse, mit
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crí i Sie zuglei aufzufordern, in jorgsaitige S ano Boricksicktia Der ernîiten gung zu zie N Beructschtigung DEV EYTNITeN, F (1 Dberalten gegen das neue Staats-GOrundgejeß ange! (1 {ci, F er recht eigentlih der dbereirs “im
1, Artikel 12 vorgesehene Fall
Bedenfen, leiten ; l Unions- Rezeß Kollegien Kapitel vorliege, „„daß nah gemachtem Rath- unk Bürgerschluß die Sache in einen {olchen Stand gerathen, daß dieselbe zu (Execution nicht gebractt werden könne.“ ‘ Die „, „allgemeinen, unjer Zeitalter beherr- \chenden Ideen“ ‘‘, welche die alleinige Grundlage jencs Grundgeseßes i s R bilden, haben offenbar seit dem 23. Mai v. J. einen wesentlichen | aus! vvr un? bat, thn jchon jeB! Umschwung erlitten; die Stellung der Parteien, dercn momentane ben : n nt) der Präsident, „1d Versöhnung recht eigentlich der einzige Zweck jener ephemeren | und Su Alle. Die Umstände zwingen mi, im Schöpfung war, ist ‘eine durchaus andere gewordenz mit einem fentlichen Ordnung, Euch Alle zu behalten. N Worte, das Staatsgrundgeseß vom 23. Mai v. J. ist bereits vo1 Folgendes is der Text dév.'voja Camie A L Ren enten ciner Einführung veraltet. Und dennoch sollte solhe noch an der | nommenen Petition _um Verfassungs R L aaa i a Zeit sein? Noch ist keines der diese Einführung bezweckenden GOé- | tanten! “Is Verfassung hat ele E En, D e Ai sehe an erbgesessene Bürgerschaft gelangtz noch besteh! unsere bis sie revidirt werden kann. Der E E gn e herige Verfassung in voller Wirksamkeit; noch kann dem vólligen | über diesen gewichtigen Gegenstan? s Bedi Tus Tdis Nobler dik Umsturz alles Bestehenden und dessen verderblichen Folgen Ein- | aller Freunde der Vrdnung n e ian: Dis Liivéd der Gegeüwart halt geboten werden. Nur des ernsten Willens bedarf es, und an | Verfassung dargethan. s Be u S S E R die Stelle der Vernichtung tritt die reichste organishe Entwide- | Zukunsl zu}chreiven, HETr e VIEPTAIENENMIEN +
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1 Wein an. Als € zrtreiten woilte, tra!
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