1851 / 146 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gen zu entfernen, die als Druck auf ihnen lasten und die ent- sernt werden können, ohne den Rechten der ehristlihen Staatsbürger zu nahe zu treten. Die Ungleichheit, welche zwischen dem civilgeriht- lichen Eid, der aus dem vorigen Jahrhundert stammt, und zwischen dem Staatsbürgér-, Geschworenen- und Landtagseid besteht, bedarf keiner Erwähnung. Graf Armansperg schließt sich dem Vorreduer an und spricht die Ansicht aus, daß es am Besten wäre, nicht einen besondere Geseß-Entwurf abzuwarten, wie der Ausschuß beschlossen, sondern sofort mit dem Ministerium ins Benebmen zu treten und mit dessen Einverständniß die normirte Eidesformel in dieses Geseb aufzuneh- men. Graf Reigersberg glaubt, daß die Eidesformel S

seßlichem Wege und nicht blos durch Verordnung festgeseßt E E

müsse. Auch dieser Redner macht auf das Ungereimke aufmertjam,

welches in dem Unterschied des Eides, den der Jude als Parte! im

Civil-Prozesse und den er als Zeuge beim Schwurgeriht leiste,

liege. Graf Seinsheim schildert den ergreifenden Mi A

eine jüdishe Erdesverwarnung durch einen Rabbiner h wêl-

cher er beiwohnte, auf thn gemaht, und ist der Ansicht,

daß, wenn die alte abgeschafft werden sollte, eine neue auf

die Sinne wirkende eingeführt werden müsse. von Maure1 spricht sih gegen die Festsebung der Cidesformel im Verordnungs wege aus. Der Staatsminister der ZU stiz zergliedert den Unterschied zwishen Eidesformel und Cidesform und macht darauf aufmerksam, daß der Antrag des Ausschusses auf Vorlage eines Geseßentwurfs über eine Abänderung der Form des Cides der Israeliten weitergehe, als die Modification des Grafen Giech, welche blos Aenderung der Eidesformel verlange. Die Regierung sei jedoch keinesweges gesonnen, dem Anirage des Ausschusses ent- gegenzutreten, nur sei zu dessen Erfüllung eine Vernehmung jüdi- her Schriftgelehrter darüber räthlih, ob der Eid im Sterbchemde in Gegenwart des Rabbiners oder mehrerer Zeugen abgelegt wer- den müsse, oder ob die Parteien verlangen könnten, daß ein Rab- biner bei der Eidesleistung zugegen sei u. st. w. Graf Gie ch glaubt, daß das nöthige Material hierzu bereits vorliege. Nach einigen Bemerkungen des Herrn von Niethammer und des Grafen Armansperg spriht der Justiz Minister die Wahrscheinlichkeit aus, daß auch nach der neuen Gerichts- Ordnung der Eid zwishen Christen und Juden verschieden sein dürfte, da derselbe den Religions = Bekenntnissen entsprechen müsse, und bezieht sih hierbei auf einige frühere Aeußerungen des Erzbi- ofs von Reisah und des Ober-Konsistorial-Präsidenteu von Arnold in diesem Hause. Die Abstimmung wird hierauf bis zum Schlusse ausgeseßt und der Artikel 3 ohne Diskussion genehmigt. Es wird nunmehr nah einigen S{lußbemerkungen des Referenten über das ganze Geseß bestimmt und dasselbe einstimmig angenommen. Die Anträge, welche der Ausshuß dem Gesetze beigefügt hat, lauten: „Se. Majestät der König sei ehrfurhtsvollst zu bitten, sobald als möglich dem Landtage Geseß-Entwürfe vorlegen zu lassen: 1) über eine Abänderung der Form des Eides der Israeliten, 2) über Be seitigung der in Beziehung auf die Verhältnisse der Jsraeliten be- stehenden polizeilichen Geseße und Verordnungen, unbeshadet des Fortbestehens der bisherigen Bestimmungen in Ans:hung der poli tischen Rechte, so wie über die Ansäßigmahung,“ Da der erste An- trag bereits zur Genüge disfutirt worden ist, wird sofort über den zweiten in Berathung getreten.

z Graf Gie ch, dessen Anträgen die beiden Ausschuß - Beschlüsse entsprechen, nimmt Umgang von einer umständlihen Motivirung und erinnert nux daran, daß dieselben den Ansichten und Wünschen beider Theile, der Gegner und der Vertreter der Emancipation, entnommen seien. Sein Antrag sei anders formulirt gewesen, als der des Ausschusses. Da der Ent- wurf sehr wenig geboten und keinesweges den Wünschen und For- derungen entsprochen habe, welche die Israeliten zu stellen berechtigt seien, so habe er gleichsam mit seinem Antrage: nur anpochen und fragen wollen: wir Jsraeliten sind auch noch da, vergeßt uns nicht! Die Regierung war nicht gesonnen, dieselben zu vergesscn, allein da sie in ihrer vorjährigen Vorlage sehr weit ging und nicht durch drang, so bot sie diesmal weniger, um die weitere Junitiative der Kammern abzuwarten, Statt der Vereinigung des Gegenstandes auf einen Schlag wurde eine ganz kleine Abschlagszahlung gegeben und der Weg der allmäligen Reform eingeshlageu; allein die Grundlinien dieser Reform müssen weiter gezogen werden, als dies bisher geshah, und deshalb appellire ih, \{chließt der Redner, an die Gerechtigkeit und Humanität der hohen Kammer, die sie in die- ser Frage walten zu lassen {hon im vorigen Jahre si{ch zum Grund- saße gestellt hat. Verschiedenheit der beiden Anträge. Nach dem Wunsche des An- tragstellers soll die Vorlage auh ausgedehnt werden auf die politi hen Rechte und die Ansäßigmachung, während hiervon der Aus shußantrag Umgang nimmt. Graf ÄArmansperg bringt hierauf folgenden Zusaß in Vorschlag: „Zugleich werden die polizeigeseßli- hen Beschränkungen der israelitischen Glaubensgenossen bei Verpach- tungs-, Tausch-, Kaufs- und Verkaufs-Verträgen , so wie die Be- stimmung vom 17. März 1808 über die Moralitätszeugnisse der Israeliten in der Pfalz außer Wirksamkeit gesebt.“ Dieser Zusaß wolle im Landtagsabschied mit Gesezeskrast ausgesprochen werden. von Arnold tritt dem Antrag entgegen und bemerkt, daß durch Annahme des Giehschen Antrags der Staats-Regierung Gelegen heit gegeben sei, das Nöthige vorzubereiten, möge der Landtag ver- tagt werden oder nicht; auch er wünsche, daß die Ansäßigmachungs- Angelegenheiten nicht so streng ausgeschlossen werden, wie dies vom Ausschuß geschehen. von Niethammer erklärt sich mit dem Aus= s{hußantrag einverstanden, um so mehr, als der Herr Minister im Ausschusse einen Gesetzentwurf in der gewünschten Weise zugesagt habe, Der Herr Staats = Minister der Justiz entgegnet hieranf, daß die Regierung, abgesehen von der Formulirung, die Anträge des Grasen Gieh und des Ausschusses in Erwá- gung ziehen werde, obwohl sie deren Differenzen anerkenne. Was den Antrag des Grafen Armansperg betreffe, \o sei die Form desselben nicht zu empfehlen; das Gese sei berathen und darüber einstimmiger Beschluß gefaßt; die Kammer habe dadurch zu erken- nen gegeben, daß sie das Geseß gerade so sanctionirt wissen wolle, wie es die Regierung eingebraht; nun bezwecke aber der Antrag des Herren Grafen Armansperg, daß die Regierung das Geseh nicht so sanctionire, sondern an der Sache noch etwas ändere. Dies scheine ihm nicht der richtige Weg zu sein, wie der Wunsch der Kammer erreiht werden könnte, von Maurer spricht sich gleich- falls gegen den Antrag aus, worauf der Staats - Minister der Justiz nochmals darauf aufmerksam macht, daß der vorliegende Antrag wichtiger, als das ganze Geseg, und die Tragweite eines derartigen improvisirten Amendements im Augenblicke niht einmal zu ermessen sei. Die Regierung werde übrigens auch diesen An- trag in reifliche Erwägung ziehen, sei aber natürlich nit in der Lage, jebt schon zu erklären, ob er in der nächsten Geseßvorlage hon eine entsprechende Würdigung finden könne ; er (Redner) könne sih auch nit erinnern, daß von Seiten des Ministeriums ein derartiges Versprechen, wie es der erste Herr Secretair ange- deutet, in der Ausschuß - Sibung gemaht worden. Graf Armansperg erklärt, daß er sich nach den Aeußerungen des Herrn Ministers beruhigez er habe nur allen Kontro- versen vorzubeugen bezweck, und da die Nebensahe der

Hieran reiht sich noch eine kurze Erläuterung der |

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folgen müsse, habe er À sich vor der Justiz zu beugen habe. Nach diesen Be- merkungen zieht der Herr Antragsteller seinen Antrag zurü.“ Der erste Secretair von Niethammer berichtigt, daß eine bestimmte Aeußerung bezüglich der erwähnten Vorlage. von Seiten des Mis nisteriums nit gefallen sei, daß ihn aber mehrere Nebenumstände zu der ausgesprochenen Annahme bestimmt hätten. Graf G ie ch glaubt, daß sein Zweck nah den Erklärungen des Herrn Justizmi= nisters erreicht sei, und v.rbreitet fch mit großer Ausführlichkeit über die im Referat niedergelegten Ansichten des Herrn Bericht- erstatters, wird aber hierbei vom Herrn Präsidenten unterbrochen, der ihm bedeutet, daß dieser Gegenstand sowohl durch die heutige Sißung als durch die Ausschußverhandlungen geordnet sei. Graf Gi ech bemerkt dagegen, daß die Ausschußverhandlungen die öófent- lihe Sißung niht ergänzen könnten, und zergliedert noch in Kurzem die Differenzen, welche zwischen ihm und dem Referenten beständen. Nach einigen Schlußbemerkungen des Refecrenien und des Staats - Ministers der Justiz werden die beiden Anträge des Ausschusses einstimmig angenommen. Es folgt nunmehr die Be- rathung über den Antrag des Reichsraths von Arnold guf eine zweckmäßigere Gesehgebung in protestantischen Ehetrennungssachen. von Heinß erklärt, daß die vorliegeude Materie in der Pfalz sehr wobl geordnel sei und überhaupt allda kein Mißbrauch be stehe; _Ehescheidungen kämen in der Pfalz sehr wenige vor, im Durfchnitt jährlich zwei; ex wiederholt seinen deshalb im Au&s\huß vorgebrachten Wunsch, das beantragte Sptzial- Gese auf die diesseitigen Kreise zu beschränken. Der Herr Staats Mintster der Justiz gibt die Erklarung ab,, daß die Regierung den Antrag des Ausschusses in Erwägung ziehen werde, worauf derselbe cinstimmig genehmigt wird. Nachdem hierauf der Herr Minister der Justiz zwei (gestern näher erwähnte) (Heseß-Entwürfe vorgelegt, wird zum leßten Gegenstand der Tages- Orduuna, dem Geseßz-Entwurfe über die kaufmännischen Anweisun=- gen, übergegangen. Der Referent von: Arnold entwickelt die be reits in seinem gedruckten Berichte niedergelegten Gründe, welche ihn und den Ausschuß veranlaßt haben, auf dem früheren Beschlusse zu beharren. von Maurer findet ren diesseitigen Beschluß ganz in der Ordnung, glaubt jedoh aus Utilitätsrücksichten, um das ganze für den Gewerbsstand höchst wihtige Gese nicht in Frage zu stel-= fen, rathen zu dürfen, diesen Wortstreit fallen zu lassen und derx Kammer der Abgeordneten beizutreten, Der Referent kann nicht damit übereinstimmen, daß ver vorliegende Entwurf dem Gewerbs stande zum Wohl gereiche ; es seien ihm zudem mannigfache Beden- ten gegen denselben von Kaufleuten aus Nürnberg und anderen Städten zu Ohren gekommen, wodurch er in der Ansicht bestärkt worden sei, daß, wenn nicht juristische Kenntnisse oder Geschäftser- fahrungen vorhanden seien, das Geseß große Gefahren enthalte. Der Staats=Minister der Justiz: Die kaufmännischen An weisungen seien kein Institut der- leßten zwei Jahre, sondern hätten sich seit einer Reihe von Jahren im Königreiche Sachjen schr wohl thätig gezeigt; daß man sie auch für Bayern für wichtig hielt gehe aus dem einstimmigen Beschlusse der Kammern hervor, cher die Regierung zur Vorlage des fraglichen Gesetzentwurfs auf- gefordert habe, Auch in der gegenwärtigen Berathung habe sich keine weitere Stimme dagegen ausgesprochen; da man aber erwähn habe, daß Bedenken an einigen Orten, z. B. in Nürnberg, sich gegen das fragliche Institut ausgesprochen hätten, so sehe er (Redner) sich zu der Erklärung veranlaßt, daß derartige Bedenken für ihn fo lange ohne Belang seien, bis man wisse, ob derjenige, welcher sie ge äußert, auch ein Mann sei, der etwas davon verstehe. Man habe von Gefahren gesprochen, seitdem aber die Wechselsähigkeit allge- mein ausgedehnt sei, sei eine größere Gefahr bei Wechselausstellun gen, als bei Anweisungen; übrigens müsse man doch von jedem Aussteller erwarten, daß er sich die Folgen vergegenwärtige. Der Gesetzgeber dürfe nie von dem Gesichtspunkte ausgehen, als habe er es mit Unwissenden oder mit Leichtsiunigen zu ihun. Niemanden sei es noch eingefallen, bei Ausst-llung von Schuldscheinen solche prophylaktishe Mittel vorzuschlagen. Die Anweisungen fänden sich überdies in einem großen Theile von Deutschland, und er könne die Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten, resp. die Regierungs- Vorlage, bestens empfehlen. der hierauf stattfindende! Ab )stimmung beharrt die Kammer mit allen gegen 3 Stimmen (Erz bischof von Urban, von Maurer, Graf Ludwig Arco) auf ihrem rüheren Beschlusse.

Hauptsache gefolgert, daß auch

die Polizei

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Nürnberg, 23. Mai. (Allg. Ztg.) Gestern Abend wurde hier die Ruhe auf kurze Zeit gestört. Es haite si die ganz grund lose Nachricht verbreitet, daß cinige Waisenkinder aufgegrissen und in die Hánde von Missionsgeistlichen überliefert worden seien. Dies veranlaßte Aufregung, und gegen 9 Uhr Abends rotteten sich einige 100 Menschen zusammen. Einem Gasthause, in welches cin Poli- zei-Aktuar gedrängt worden, wurden die Fenster eingeworfen. Durch das Einschrtiten der bewaffneten Macht wurde die Ruhe vollstän dig hergestellt. Acht Persouen wurden zur Hast gebracht.

Sachsen. Dresden, 24. Mai. (Dresd, Journ.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Gustav von Wasa ist heute früh hier eingetroffen. Der Staats-Minister, Minister der auswärtigen An- gelegenheit.n, Freiherr von Beust, hat heute eine Reise nah Eng

land angetreten, welche aber nur von kurzer Dauer sein wird,

SHanuover. Hannover, 22, Mai, (H. Z.) Erste Kammer, Die Verhandlung beginnt mit der zweiten Berathung des Ministerial= schreibens, den Gehalt der Verwaltungsbeamten und Amtsrichter betref- fend. Hillingh und Vezin wicderholen den Antrag auf Ueberweisung des Schreibens an die Finanz-Kommission, indem Lebterer eine vor- gängige kommissarische Prüfung dann für um so unerläßlicher hält, wenn die jezt in Anspruch genommene Bewilligung nicht etwa eine provisorishe, sonden als definitiv zu betrachten sein sollte. Diesen angedeuteten Zweifel sieht Staats-Minister von M ün h hausen durh die Erwägung beseitigt, daß die Organisation in ihrer Ausführung durch 1 4 E Beamten bedingt werde; im Uebrigen aber erklärt er eben so wohl mit kommissarischer Prüfung, als mit sofortiger Bewilligung „sich cinverstanden, falls ständischerseits der leßteren wiederum der Bor- zug ertheilt werden sollte. Nachdem mit Breusing auch Rau tenberg für die kommissarische Prüfung sich ausgesprochen , weil in Betracht der in Frage stehenden bedeutenden Summen ubcr eine solche Prüfung, selbst auf die Gefahr einer damit verbundenen ge- ringen Verzögerung, nicht werde hinwegzukommen sein, beschließt die Kammer heute die Verweisung des Schreibens an die Finanz-Kom- mission.

Es folgt die zweite ‘Berathung des Ministerial - Schreibens, Amtsvertretung betreffend. Der Beschluß, wodurch die Regierungs- anträge unverändert angenommen worden, wird im Uebrigen zwar wie- derholt, der zweite Antrag aber insofern modifizirt, als auf Vorschlag Hillingh?s beschlossen wird, statt des im §. 11 des Gesetzes über Einrichtung einer Amtsvertretung erwähnten ständischen Aus- schusses und der dafür regierungsseitig vorgeschlagenen ältesten Mit- glieder der Amtsversammlung behufs der in Frage stehenden Func-

tionen besondere Mitglieder durch Wahl eintreten zu lassen. Die

beschlossene definitive Anstellung der

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Kammer wendet jh hierauf zur zweiten Berathung des Gese. Entwurfs, betreffend das Verfahren gegen Militairpflichtige, wel&e sich dem Dienste zu entziehen suchen. Bei §. 3, welcher im ersten Absabe so lautet: „Die Strafkammer entscheidet in öffentlicher ißung, zu welcher der Beschuldigte laden ist, näch erfolgter Berichterstattung auf Antrag der Staatsanwaltschaft, bezliglich der Vertheidigung des erschienenen Beschuldigten“ (vergl. Buch 11 Abschn. 1, der Strafprozeß-Orduung) stellt Vezin zur Erwägung ob bei anscheinender Entbehrlichkeit doppelter Ladung nicht etwa die erstere zu beseitigen fei. Bacmeister hält indeß die erste Ladung für eben so unentbehrlich, als häufig auch erfolgreih, die zweite Ladung aber als cinen unerläßlichen Theil des öffentlichen Verfahrens, wenngleich auf möglich kurzen Zwishenraum Bedacht zu nehmen und vielleicht au die Vermittelung durch die öffentli- hen Blätter auszuschließen sei. Der Ansicht von der Uneutbehrlich- keit sowohl dir ersten, wie der zweiten Ladung schließt Rautenberg um so mehr sich an, weil e:sstt nah Ablauf der in der ersten La- dung geseßten Frist das in Frage kommende Verbrechen selbst als fonjummirt zu betraten. Zwar verkennt auch Kanzlei - Direktor von Bothmer die Nothwendigkeit ver ersten Ladung \chon in dem Betrachte nicht, daß der Angeschuldigte von den Verhandlungen in der Heimat keine Kenntniß erlange; gleihwohl aba scheinen ihm beschränfende Bestimmungen hinsichtlich der zweiten Ladung in glei chem Maße wünschenswerth, als auch um deswilltn gereWtigt, weil, bei späterhin etwa nachgewiescner Schuldlosigkeit des Ausgebliebenen, voll- ständige Wiedereinjebung in den vorigen Stand ertheilt und alle erkannten Strafen wieder aufgehoben werden. Nachdem der Vo=- tant deshalb dafür gehalten, daß die zweite Vorladung mittelst Anschlagcs an dee Gerichtsstelle, oder Insinuation an die Angehö- rigen, oder aber den Ortsvorstand genügen werde, bemerkt Bac meister, daß mit der zufolge der neuen Strasprozeßcerdnung vor- geschriebenen offentlichen Ladung nicht auch Tie Art, wie dieselben zu beschaffen, vorgeschrieben sci, so daß hier zwrckmäßig die ange- deutete beschränkende Bestimmung getroffen werden könne. wird deshalb von ihm beantragt, vor dem Worte „zu laden““ den Zusaß einzuschalten: „nur durch Anschlag an der Gerichtsstelle.

Mit diesem Verbesserungsantrage findet der obige Gesebent- wurf, im Uebrigen unverändert, wiederum die einstimmige Annahme der Kammer.

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Dann 22 (Hannover) che O. ) Zweite Kaminer, Nach verlesenem Protokolle bringt Gumbrecht folgenden Urantrag in Betreff der Städte-Ordnung cin, welcher genügend unterstüßt und demnächst auf die Tagecordnung kommen wird:

Jn Erwägung :

1) daß der §. 132 des von den Ständen

wurfs der Städteordnung : „Neben demÿjelbéen diesem Geseße) bestehen bis zum E31 lasse des Ortósstatuts die Bestimmungen der früheren Verfassun so weit sie diesem Gesebe nicht widersprechben““ als §. 134 der in der Mitte 1851 publizirten Ordnung dahin redigirt ist: „Neben demjelben, 10 weit es vor Ortsstatuts anwendbar ist, bestehen bis zu dessen Erlasse die diesem Gesebß( nicht widersprecheunden Bestimmungen der früheren Verfassung“ hierdurch aber mit Rücksicht auf den §. 131 j §, 123 des Gesebes, welcher lautet: „Alle diesem Geseße entgegenstehenden aufgehoben“ das direkte Gegentheil der von den Ständen genehmigten betreffen den Bestimmung ausgesprochen wird und hiermtt ote Königlich Regierung ihre Redactionsbefugniß überschritte in fernerer Erwägung:

2) daß der publizirten Städteordnung dem genehmigten §. 132 des Entwurfs, welcher dic ler in den einzelnen Städte - Verfassungen sich findenden, meinen Städte - Ordnung widersprechenden Bestimmungeu mit de Publication des Gesebßes ausspricht, am Schlusse der König licen Regierung hinzugesügt ift:

De S 2; und 135 dieses GOesebes treten 10 in der Zeitpunkt der Wirksamkeit übrigen Bestimmungen soll demnächst festgestellt werden, damit aber die Königliche uar Vor, wozu fle weder Ständen genehmigten Gefeß tigt war, ersuchen Ständke die Königliche 1) dem §. 134 der publizirten Städte - diejenige Fa) sung, in welcher der §. 132 des Entwurfs genehmigt is, oder wenigstens eine solche, welche deim wirklichen Sinne des §. 132 entspricht, geken zu wollen ; und S 2) die Schlußbestimmung wegen der theilweisen Suspendirung der Wirksamkeit des Geseßes zurückzunehmen

Der Tages-Ordnung gemäß folgt die Berathung des Ausgabe- Budgets. Unter der Rubrik „Ministerium der auswärtigen Angele- genheiten“ sind die Ausgaben zu Zwecken des deutschen Bundes zu plus minus 595,800 Rthlr. veranschlagt, Nach beendetem Referate erkundigt sich Groß nah dem Stande vel deutschen Flotte und stellt folgenden Antrag: „Stände ersuchen die Negierung, mit allen Mitteln für die Erhaltung Der deuten Glotte zu sorgen und \pre=- chen ihre Bereitwilligkeit aus, behuss Erreihung dieses Zwekes an- gemessene Beihülfe zu leisten.“ Lindemann bezeugt, wie die Regie rung stets bereits bemüht gewesen, für die Erhaltung der von ihr fün die Interessen Hannovers als sehr wichtig erachteten Glotte nach Móöóg- lichkeit zu sorgen, wie inzwischen der Regierung eine Aeußerung der Stände, daß sie die Ansichten der Regierung in dieser Angelegenheit thei len, nur erwiünscht sein könne. Ellissen will für Zwecke des deutschen Bundes nicht bewilligen, weil er den Bundestag als zu Recht be- stehend nicht anerkennt, und zwar um so weniger, als in der leider feststehenden Position für den Militair - Etat schon ein Erhebliches zu Bundeszwecken geleistet werde. Weinhagen geht von dersel= ben Ansicht aus. Er meint, daß Hannover für sih bestehen könne, ohne die übrigen deutschen Regierungen, und daß es auch für si allein die Floite unterhalten könne, wenn dieselbe auf das Budget des Kriegsmínisteriums übernommen werde; welches leßtere der Kriegsminister jedoch nit für thunlich hält, Lang und Linde - maun wollen die Floite als allgemeine deutsche Angelegenheit auch ferner behandelt wissen, da Hannovers Kräfte allein zur Unter- haltung derselben nicht entfernt ausreichen wUrden. Sie zeigen dann die Verpflihtnng der Stände zur Bewilligung der fraglichen Position, welhe in dem Berfassungs - Gesetze hasire. Nah Langs Il. Ansicht besteht der deutsche Bund, wenn auch der Bundestag aufgehoben; aber auch leßterer bestehe zur Zeit wiederum mindestens faktish, und Hannover werde niemals in der Lage sein, einseitig davon sich zurückztehen zu können. Gru mb- reckcht glaubt die Position nur unter der Befürwortung bewilligen zu fónnen, daß darin eine Anerkennung des Bundestages uicht ge= funden werde. Ellissen weiß nur nit, wie die Gelder zur Ver- wendung kommen sollen, wenn fein zu Recht bestehendes Organ des Bundes vorhanden. Bueren erkennt einen deutschen Bund niht

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an und s{üttet in bekannter Weise seinen Tadel über deutsche Re- gierungen und den deutshen Bundestag aus, was Silva zu Der unterbrehenden Anfrage an den Präsidenten veranlaßt : Ob es er- laubt sei, in der Weise über Institute sich zu äußern, welche mit unserer Verfassung in der engsten Verbindung stehen, und dadurä garantirt werden? Präsidium kaun es allerdings fur erlaubt und angemessen nicht haltcn, in der Weise über den deutscheu Bund und den von der Regierung anerkanuten Bundestag sich zu äußern, wie dieses von Ellissen und Bueren geschehen. Bueren läßt sich dadurch jedo nicht beirren, und au Ellissen glaubt, gegen die Rüge si verwahren zu missen, da er nur feine indivi- duelle An. cht darüber geäußert, wie der Bundestag die Ge.oalf in Deutschland usurpirt habe. Odwohl Grumb ret und Freu- dentheil diescr Ausicht si{ch anschließen, so kann Prajidium do nach wie vor die A.ußerung, daß der von der hicsigen Regierung anerkannte und be{chickte Bundestag einer „Usurpation“ sh {chuldig gemacht habe, fur eine angemessene zutreffende nicht erachten. In Folge - dessen provozirt Ellisseu au] Entscheidung Kammer er die NUge vertitent, Die thm v0: Prästdium U Theil geworden. Stüve giebi zu, daß der Spielraum sur die Aeußerungen int ividueller Ausichten hier in der Kammez sehr weit bemessen j.i, aber, daß dieselben doch jedenfalls innerhalb der Gränzen der halt gefallenen Aeußerungen 1m Hinbud bestehenden F, 2 des Xandes-2 ersassungsge|cBes fönne. Grumbrecht und Oroþp nochma Ellissenshcen Aeußerungen, und Relationen haiten, was L dann Lang ll. zur Vertheidigung Ellißen’s zur Abschneidung ver weit über das Ziel hinaus sich verlierend Disfussion è aegen einen eigentlichen Drdnungsruf steh Recht der Berufung an die Kammer einzelnen Yiitgliedern zu Da nun ein solher Ordnungsruf, wie Präsidium bereits selbst ex (äutert, nicht habe ausgesprowen werden jollen, jo könne vie ergrif fene Berufung Hand nicht stattfinden Dammers und Röben glauben in dei Prâsidial - Aeußerung dennoch nur cinen rdnungs erfennen zu können, welche Ansicht Lang 1. nicht theilt und seinen Freund erjucht die Berufung an di Kammer zuruzuneh Diesem Wunsche schließt au} Grumbr d) f

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ende Versammlung. vom 23. Mai Nachdem Sautaura (Linke) Beschwerde eingelegt hatte, daß der Mo niteur gestern deponirte Petition “gegen das Geseß vom 31, Mai nicht erwähnt habe, während er die Pe titionen um Verfassungs - Revision forgfältig aufzeicnet, werden wieder von Repräsentanten theils Petitionen um die Verfassungs Revision mit oder ohne Andeutung auf die Práäsidentschafts- Ver- längerung, theils Petitionen um die Wiederherstellung des allge meinen Wahlrechts angekündigt. von leßterer 4 gezählt. Revision der Verfassung und Verlängerung der Pl überreicht, läßt die Linke irouishe Bemerkungen hören,

Geseßgeb Sibung

Frankreich.

eing

Petition um Wiederherstellung des allgemeinen Wahlrechtes wird von Noel Par fait mit den Worten begleitet: „Unterzeichnet von drei Gemeinden mit Stimmen-Einhelligkeit, die besoldeten Beamten de

Zuleßt ergreift noch Bouhier

allein ausgenommen.“ l : 1 f Vort, um in folgender überraschen

l’ Eclus e (junge Rechte) das L i der Weise eine Petition von braven Arbeitern,

Von ersterer Kategorie wurden 7, Als General Husson eine Petition um Präsidentschast Eine

Familienvätern und

tirt habe, niht deponirt. was ih nihtthun darf ? Warum

697 Warum soll aber Anderen erlaubt sein, sollen sie verfassungswidrige Petitionen

deponiren dürfen, die weder mit ehrlichen Mitteln erlangt, noch aufrihtig sind? (Unterbrechungen bonapartislischerseits.) Die Ver= fassung kann in der von ihr vorgeschriebenen Zeit revidirt werden 3;

allein der Prásident der Republik muß ebenfalls

in der vorgeschrie-

benen Zeit sein Amt niederlegen und den Platz eincm Anderen ab-

Treten;

er fann nicht wieder erwählt werden.“ Der Vorsißende

Dupin scneidet endlich diese Entwickelungen, als niht zur Sache

ge im

Wahl GBültig=

hierauf der Bericht über die VOYAALCIEN . Der. au!

wird

hörig, ab. Es T der Laades

VOepartement

feits-Erflärung für die Ernennung des Generals Durrieu anträgt, und die telegraphische Depesche des Ministers des Fnnern mit dem

Umstande enischuldigt, dap der

Vorgänger desselben, Vaisse, zwischen

L ai: “C, i Cy Gc h thi den beiden Kandidaten Durrieu und Duclerc ges{hwankt und dadurd

V6 seiner Untergebenen aufzuklären.

inen Nachfolger in die Nothwendigkeit verseßt habe, ren Zweifel Diese Depesche, an den Präsi

denten gerihtet und öffentlich anges{hlagen, habe im Namen dex Regierung offen für denjenigen Kandtidaken Partei genommen, der

sich für die Aufrechterhaltung des Gesehes vom 91

tete

14 548,

ehrbaren Bürgern aller Art, wie er sagt, anzukündigen, die er hätte

übergeben f

ollen, aber aus constitutionellen Bedenken niht übergebe.

„Jch habe eine Petition, die mir anvertraut war, aus Achtung vor Jhrer Geschäfsts-Ordnung, vor Jhrer Verfassung, die ih nicht vo-

l E On gethan, untd | Kandidaten würden in der National-Versammlung Regierung

\chaft L

and

heftig gegen Faucher’'s Aeußerung, Daß

Mai verpflich Pascal Duprat (Linke) greift die Handlung des Ministers ls cine mißbräuclihe Einmischung in die Freiheit der Wähler an. F auch er entgegnete: „Die Regierung hat nur ihre Pflicht war nicht in einem persönlichen Interesse, denn beid die Politik der | Intercsse der (Hesell- | Frankreih gerettet, | würdig, der der Linken.)

unterstüßt haben, sondern im 341, Mt bat der Stimmen der Wähler u feiner Fahne macht. auf Gt und glaube nicht, daß nein “gangel eine andere hat, als ich; die politische Richtschnur: der Regie , welche sie jeßt ist, (Aufsehen Links : ebrigens war die Depesche nicht zur eröfentlihung bestimmt, die nur zufällig und aus Versehen statt (gemäßigter Republikaner) erhebt sich

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mache. „Jch kann einen solchen Mangel an politi)ch mor«li)coem nicht begreifen“ U aus ivenn Präsident der Republik gen a1 vom 31, Mai vor\ch! der wahre Boden der Versöhnung S Wähler unwürdig? Nein der geschickteste und der Stimmen derx Wähler würdigste Akt sein, wenn die Constitution dies gestattete.“ (Bewegung in verschiedenem Taucher antwortet: Es sei Pflicht der Regierung ge r Manöver der radikalen Partei

dem bestehenden Wahlgeseße in die Sd motivirte genau

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Paris, 24. Mai. (K. Z.) Die National-Verjammlung dis futirte in heutiger Sißung das Gesey in Betreff der Nationalgarde. Napoleon Bonaparte und Duprat sprachen hestig dagegen, Riancey antwortete. Es entstand ein großer Tumult, die Rechte und Linke interpellirten sich lebhaft. Ein von Duprat gestelltes Amendement, das die Nationalgarde demokratisch auffaßt, wurde mit einer Mehr: heit von 192 Stimmen verworfen.

Großbritanien und Jrland. London, 23. Mai, Die Königin und ihre hohen Gäste verließen gestern Mittags Lon- don, um sich nah Osbornehouse auf der Jnsel Wight zu begeben, nachdem Dieselben früher der Ausstellung ihren gewohnten Morgen- besuch abgestattet hatten, und nachdem Prinz Albrecht noch eine1 Berathung der Ausstellungs - Kommission beigewohnt hatte. Lie Königlichen Kinder waren schon des Morgens abgereist. Der ganze übrige Hof begab sich in sieben Wagen, von Lanciers geleitet, na dem Bahnhof, wo ein Extrazug in Bereitschaft stand.

Im Unterhause wurde gestern von Herrn Ewart ein Antrag auf Ausdehnung der in England eingeführten Beschränkung der Todesstrafe auf Schottland und die Kolonieen eingebracht, aber wieder zurüdckgezogen, da sich der Minister des Junern dagegen er= flärte. Ein anderer Antrag, von Herrn Fox, auf Einführung von Freishulen für weltliche Zwede, welche durch Lokal-Abgaben im ganzen Lande erhalten werden sollten, wurde vom Minister des Jn- nern für unprafkftisch erklärt und vom Hause mit 139 gegen 49 Stimmen verworfen.

Rußlaud und Polen. Warschau, 24. Mai. Gestern früh um 8 Ubr begab sich Se. Majestät der Kaiser mit den beiden Großsürsten Nikolaus und Michael auf der Eisenbahn von hie1 ach Lowicz, begleitet vom Fürsten Statthalter, vom General-Mi litair-Gouverneur von Warschau, Fürsten Gortschakoff, und von den General - Adjutanten Grafen Adlerberg und Rzewuski. Nachmit- tags um 4 Uhr traf der Kaiser wieder in Warschau ein. Se. Ma- jestät der König von Preußen machte um 1 Uhr Mittags in Gesellschaft Jhrer Majestät der Kaiserin eine Spazierfahrt nah Willanow. Gestern Abend wohnten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschajsten wieder einer Theater - Vorstellung in der Orangeri« von Lazienki bei. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von

Mecklenburg-Schwerin ist gestern von hier wieder abgereist.

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Belgien Brüffel, 24. Mai. Der Senats - Präsident Dumon-Dumortier, der bekanntlich zum zweitenmale von Tournay hierher berufen worden war, hat vorgestern Abends, wie die Jn= endance meldet, dem Könige von neuem erklärt, daß er den Auftrag zur Bildung eines Kabinets nicht annehmen könne, und if bereits gestern nah Tournay zurückgekehrt. Wann und wie die ister=Krisis enden wird, is fortwährend ungewiß. die Repräsentantenkammer hat sich gestern auf Rosenbach?s ¡lag einstweilen vertagt; zur nächsten Sißung wird der Prä- besonders einladen lassen

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Portugal. (L ; D an die Königin einen Brief geschrieben ; der den Darin an- nimmt, ist nicht ganz den hergebrahten Sitten gemäß, und scheint zu haben, daß er an die Königin schreibt.

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zuweilcn vergessen Saldanba hatte immer noch nicht Porto verlassen, wcil das Wetter zu ungünstig war, um eine zu machen. Derselbe erließ fortwährend Dekrete im Namen der Königin. Den Studenten von Soimbra und denen der polytechnischen batte er die Examen dicses Jahres erlassen, wofür ihm dieselben eine Serenade gebracht. Die Königin von Portugal hat zwei Dekrete erlassen, in welchen

der Herzog von Saldanha in seine Stelle als Mitglied des höchsten Mi- lsitair-Tribunals wieder eingeseßt wird und alle von ihm gemachten mi litairiscchen Ernennungen bestätigt werden. Das erstere lautet; „E Mein L Defret vom 31. März 1850, kraft dessen de

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von Herrn St, Leo1 der Parguet, Tribüne und zweiten Erster Rang, erster Balkon daselbst und Prosce 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. 40 Sgr i Jn Potsdam. Auf Allerhöchsten Befehl: Der geheime Agent Lustspiel in 4 Aften, von Hackländer. Anfang halb Uhr. Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans - Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam u folgenden Preisen zu haben : ; Erster Balkon und erste Rang =- Loge 25 Sgr. _ Parquet UNT Parquet - Loge 20 Sgr. Zweite Rang - Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr. i L Mittwoch, 28. Mai. Jm Opernhause. 61ste Abonnements Vorstellung. Auf Höchstes Begehren: Die Familien Capuleti und