1851 / 161 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

774

Brutto 1850. Davon 65% Brutto 1849. Davon 65 %

netto. ne,

Nthlr. sgr. pf. Rthlr. sgr. pf. Rihlr, sgr. pf. Rihlr. sgr. pf.

Quartal 17,085 11 11. 11,40515 3. 47,978 6 11. 11,685 25 6 . Quartal 241,513 25 6. 13,984 1. 23,4860 12 8. 15,266 5

Quartal 19,101 15 5. 12,415 29 6. 21,344 —_ —, 13,87 318 - Quartal 31,410 28 11. 20,417 3 10. 1967024 +1 12/786 89 114.24 9. O2 AA O 8247915. 5, 20,011.19 Hierzu:

diesem den Abtheilungs-Jngenieuren gegen eine Vergütigung von überhaupt 300 Rthlru. übertragen worden ist, und es is Grund anzunehmen, daß die Uebertragung der Leitung des gesammten Be- triebes auf eine Person für die Verwaltung von gutem Erfolg sein wird, Rechnung über die Ausgaben und Einnahmen pro Jahr 1850, Einnahme. A. Bestand vom vorigen Jahre: 57,753 Rthlr. 3 Sgr, 11 Pf. B. Einnahme des laufenden Jahres: sür Personen, Gü= ter 2c. 753,243 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., Pachten und Miethen 3121 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., Verkauf von Materialien 3491 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf., Zinsen 9854 Rthlr. 19 Sgr. 6_Pf., Insgemein 155,533 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf. Summa 982,997 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf. Die laufenden Ausgaben, als für den Betrieb, Instand- haltungen, Abgaben, Zinsen, Rückzahlungen auf Anlehen und Amorti= sationen 2c. 853,137 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf. Dieselbe ab von der Einnahme verbleibt Bestand 129,860 Rthlr. 1 Sgr. 7 DR Rechnung des Reserve-Fonds auf das Jahr 1850, Einnahme. Ne A. Bestand aus vorjáhriger Rehnung 2646 Rihlr. 7 Sgr. 10 Pf. | ® Rthlr. sgr. pf Ausgaben. Für cine Drehscheibe und Gußsachen 1593 Rthlr. 5 Sgr. 101754 91

dieselbe gegen alle vorhergegangenen Jahre, außer dem Jahre 1844, eine Verminderung, wie wir es am Schlusse nachweisen. Es an dessenungeachtet aus demselben cine Mehreinnahme von 26,87‘ Rthlr. 4 Sgr. 8 Pf. gegen das Jahr 1849 erzielt worden, und hat dieselbe ihren Grund in den erhöhten Preisen, die in dem Jahre 1849 erst mit dem 1. Juli eintraten, und in der gün Benuzbung der verschiedenen Wagenklassen, Sine Depe Thei einnahme haben die außergewöhnlichen Personen - Bef für Vie. namentlich die Truppen-Transporte, gewährt. Es lame 54 S s r Mp P _ -= Nr also 98 879 Rthlr. d selben ein 63,176 Rthlr. 10 Sgr. 9 Ps, R A b = e S s 7 9249 An Personen wurden dt- Sgr. 5 Pf. mehr, als im Jahre 1 2474 ; in zweiter Klasse fördert: in erster Klasse ai 183,672, 1849 198,985, zu- pro 1849 76.983. 1849 71,067; in dritter Klasse 199,0/% 0 Dafür ei L M 76,98, A U B54 328 Personen in 1849. Dasür ein- Beitrag zum Reserve-Bau-=- jammen 263,918 gegen 76 Rthblir O8 Sgr gegen 399 990 Rihlr fouds y s den 356,869 Hl, -: P C f 6 : d Sn Di a 1849. Von End = zu Endstation sind befördert | 3, Revenüeu vom karlinenhor- C. 18 1850 95 205, 1849 95,749, streckenwei]e wurden besor= ster Torfe : aide n 1850 168,313, 1849 176,779 Personenz durchschuittlich für ove Per son wurdeit eingenommen 1 Rthlr. 10 Sgr. 7,53 Ps, pro 1846 34 1 z ; h 1849 l Rihlr. 6 Sgr. 3,91 Pf., für jede Person und Meile ein= » 1850 I 2014 L O P 104 23 4 E A äds sind ci n in 1850 10,68 Sgr., 1849 S A lieslih des Gepáäds sind eingekommen in 185 Âr.) L787 9 7 pro 1848 03,618 21 4 | ab von - dem la eibt ein Ueberschuß Tp Sar die verschiedenen Wagenklassen wurden in den le6ton i (T O E P 394 Riblr. 6 S 106 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Von dem obenerwähnten Uebershuß von 10,50 O folgend C E ft 5 Die Brutto-Cinnahme im Jahre 1848 betrug /60,924 Rihlr. 6 Sgr. 129,860 Rtblr. 1 Sgr. 7 Pf. stellte die On 3 Jahren folgendermaßen venußt: A Ma ane 485 ie, H n ata : 40,000 H A E 1E E / UULNY E : M j E O A E r r e 192,787 % mit 120,600 Rthlr. als Dividende zu vertheilen, 6076 Rthlr. / ; A men 6632 Rthlr. & Sgr. Pf. gege 84! ehr 412/787 G e A A A O04 A2 184 A7 48 j : A D R S n Reservefonds zurückzulegen und den Rest von 2584 Rihlr. 1549 1846 1847 1848 1849 [800 Rthlr. 15 Sgr. 6 Pf. Die Gesammt - Einnahmen aus dem Per= zum N je Ad 2 S A E B ; N T AUN d vie I zur IL 1:17,11 4:17,8 1:16,09 122037. 4:25,70 4:20,89) i (nos d Güter - Verkehr betrugen bei der / 1 Sar P nach Abzug Der der Beamten Pensions- und Unte1 E 4; 14.63 A6 1:44,31 1:64,18 1:80,37 1:64,15 [S E Y E f ild 3 1849 1850 stübungskasse zu Überweisenden Summe von 1000 Rthlrn. den . - . + 1 ) RE 1 4 / L. / Le D 4 / A é Gi i: Ab A E j c 9 - 95 + 34a 4d 2H e. D Be =_ e T e : Finnahmen des Jahres 1851 zuzuschreiben. U L o0 4:270:41-2/,56 1: 3,15 1 2,80 142,39 F Sgr, P N Sar. Pf. Rihlr. Sgr. Ps. S / : : c; L ahe Gs ae ; : i j | Mhlr, : Sgre Vf: dire Sgr: M A na Nach dem Baubericht sind die für Rechnung des Baufonds int vorigen Jahre ausgeführten Anlagen folgende: An neuen Bahn

Das Abonnemenrx beträgt: 5 Rthlr. für £ Jahr. 10 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin dic Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

Ls

Rihlr, sgr. pf. Rihlr. sgr. pf Nachträglich aus dem Per=

| i L sonen - und Qüterverkfehr

/ D

113

Berlín, Donnerstag den 12. Juni

79 19

11,859 5

en N N T ‘g A e N M P R Bi OCESÉEN RRUÍECCA - S C AREEE: S0 P H C T IEPE S und für den Bau eines Familienhauses zu Biesenthal 94 T jenty

Nthlr. 29 Sgr. 8 Pf., zusammen 2540 Rthlr. 4 Sgr. 8 Pf, dieselbe ab von dem Bestand verbleibt ein Ueberschuß von À

leßterer geringer is, sofort zur Verfügung des Einlieferers in dessen des Zeitraums zu 1 jederzeit ebenfalls freisteht, das Geld auf Kredit zu stellen. Gefahr und Kosten des Berechtigten gerihtlich zu depo= Was auf die Înkasso-Papiere baar eingeht, wird dem Folien- muren; ; Inhaber, wenn die Papiere Vormittags von 8 bis 12 Uhr einge- g. 14. liefert sind, noch an demselben Tage, wenn solhe Nachmittags von von Rußland. Unterhandlungen in Jtalien, Das Ministerium. 34 bis 5 Uhr eingeliefert sind, am nächstfolgenden Tage gutgeschrie- Refkrutirungs-Vorschriften, Die Marine, Triest. Schiffbau. - ben. Jede Baarzahlung, die er, sei es Vor- oder Nachmittag, Vermischtes. selbst leistet, wird ihm sofort gutgeschrieben. Die von dem Folien- Bayern. München. Kammer-Verhandlungen., Reskript, betresffend | Jnhaber eingelieferten Inkasso - Papiere und Baarschaften müssen * die Vertagung des Landtags. Verordnung, betreffend die Bildung | stets mit einem doppelten, von ihm unterschriebenen Verzeichnisse

h) «0. Amtlicher Theil, De uw t. M.!l a d: Oesterreich. Wien, Geschenke und Ordensverleibungen des Kaisers

Jst eine Giro - Anweisung verloren gegangen und ge= rihtlich aufgeboten, #9 vertritt das dieselbe rechtskräftig mortifizi- rende Urtheil deren Stelle. j

§. 15. Damit die beständige Uebereinstimmung des Bank= Foliums mit der Gegenbuchung des Jnhabers zuverlässig nachge=- wiesen werden könne, wird dem leßteren ein Beibuch übergeben, in

S4 681,455 26 welches er die. Zu- und Abgänge ordnungsmäßig einzutragen hat.

Hauptbahn 540,785 9 10 597,981 744 A ee D

4 Auch die Einnahmen aus dem Passagier-Gepäck, Equipagen- | Zweigbahn 61,480. 17,41,:09,048 24 4

oem: He

Art Bwiai imi Ae I

und Vieh-Transport haben sih gegen 1849 vermehrt, Es wurden an Passagier -Gepäct befördert 57,993 Ctr, 63 Pfd. für 9672 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf.z in 1849 wurden transportirt 51,216 Ctr. 48 Pfd. für 7874 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., also 1850 mehr 6777 Ctr. 15 Pfv. s Für Equipagen kamen zin 4049 d , gegen 31922 5 Sgr. in 1849, also mehr 1250 B ein 4049 Rthlr. gegen Die A A N de pit Z Pf., mithin Summa der Einnahme 761,560 N C

Gepädck und 1798 Rthlr. 16 Sgr. Einnahme.

856 Rthlr. 25 Sgr.

betrugen 18,829 Rthlr. 20 Sgr. ge 7,998 Rthlr. 27 Sgr. | Pf. f xede 4 E e E N Ne 185,395 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf.z B. für die Transport-Verwaltung 204/202 Nthlr, 2 Sa 11 P; C 12,269 Rihlr. 5 Sgr. 6 Pf., zusammen 401,916 Rthlr. 19 Sar. Von diesen Ausgaben sind aus dem Reserve-Baufonds ge= deckt 8787 Rihlr. 23 Sgr. 5 Pf. nacch Prozenten auf Titel A. 46,18 pCt,, 1849 46,63 pCt., auf Titel B. 50,28 pCt., 1849 49,79 pCt., und auf Titel C. 3,05 pCt., 1849 3,58 pCt. Die sämmtlichen Ausgaben haben betragen : Prozente der Brutto - Einnahme 52,78 pCt. 1849: 56 pCt, betragen für die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro Meile 8785 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf. 1849: i die Transport - Verwaltung kommen auf jede von den Lokomotiven 60,105 Meilen 3 Rthlr. 11 Sgr.

6 Ps. Der Güterverkehr ist gestiegen. Es wurden in 17,748 Ctr. 32 Pfd.

10,59 Pf. gegen 5 Sgr. 8,77 Pf. in 1849; f

Gesammt-Einnahme aus dem Personen - trägt auf der Hauptbahn: 1) Personen-BVerkehr.

in 1849, mithin pro 1850 mehr 830 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. 1850 befördert Cilgüter für 9741 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf. | 12,0 und 41,125,056 Ctr. 74 Pfd. Fractgüter für 214,327 Rthlr. 21 | ° Ps Sgr. 3 Pf., zusammen an Gütecn 1,142,805 Zoll-Ctr. 8 Pfd. sür die Einnahme von 224,069 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1849 wurden befördert 1,048,653 Ctr. 40 Pfd. für die Einnahme von 200,330 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., mithin pro 1850 mehr 94,151 Ctr. 68 Pfd. Güter und 23,738 Rthlr. 22 Sgr. Einnahme. Von End- zu Endstation wurden transportirt in 1850: 615,940 Z,-Ctr, gegen 521,908 Ctr. in 1849; stredenweise in 1850: 526,865 Ctr. gegen 526,745 Ctr. in 1849, Für den Centner Gut sind eingekommen 5 Sgr. ür den Centner Gut und für Z die Meile sind eingekommen 5,46 Pf. gegen 5,47 Pf. in 1849; die 11 Pf. und Güter-Verkehr be- Für Personen- Billets 356,869 Rthlr. 28 Sgr., für Gepäck 9672 Rthlr. 18 Sgr.

150,976 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. 1850 kfommcn noch an sonstigen

C

Die Ausgaben betrugen:

durhlaufene Nußmeile

20 Sgr. 7 Pf.

1849 bei 61,919,5 Meilen 3 Rthlr. / Von sämmtlihen Ausgaben kommen auf jede Nußmeile 6 Rihlr. _— 4849 : 6 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf., die Einnahme pro 1850 von 761,560 Rthlr. 141 Sgr. 11 Pf. übersteigt den an-

-

Ueberhaupt 602,266 27 9 6681280 2.3 109240 9 0

Es beträgt sonah die Gesammt-Einnahme pro 1850 gegen 1849 mehx 90,013 Rthlr. 3 Sgr. 5 Pf. und gegen 1848 mehr Zu der Gesammt-Einnahme pro

Einnahmcn 8317 Rthlr. 6 Sgr. A, Für die Bahnverwaltung

1, für die allgemeine Verwaltung Von den Ausgaben kommen Die Ausgaben 8379 Rthlr. 24 Sgr. z; für

Sgr. © P.

6 Pf,, für Equipagen 4049 Rthlr., sür beförderte Militairs 58,289 geseßten Etat um 136,162 Rthlr. 28 Sgr.z; die Ausgabe aber

Rthlr. 19 Sgr. und Extraordinair 4886 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf. zusammen 433,767 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf; 1849 betrug dieselbe 375,335: Nthlr. 16 Sgr. 10 Ps: [l. Aus dem Güterverkehr. Für- Eil-Frachtgüter und Vieh 242,899 Nthlr. 9 Pf., für Post- güter 2796 Nthlr. 6 Sgr. 3 Pf., Extraordinair 1992 Rthlr. zusammen aus dem Güterverfehr 247,687 Rthlr. 29 Sgr. 2 Pf.z 1849 betrug dieselbe 222/227 Nthir, 21 Sgr.

22 Sgr. 2 Pf,

13 Sgr. 11 Pf. um 4101 Rthlr,

ebenfalls um 6302 Rthlr, 26 Sgr. 5 Pf, \o daß sich eine Er- sparniß von 129,860 Rthlr. 1 Sgr. 7 Pf. gegen den Etat ergiebt. der von dem Verwaltungsrathe genehmigte Etat der Jahre 1851 bis 1853 schließt mit einer jährlichen Ausgabe von 629,498 Rthlr. 26 Sgr. 10 Pf., also gegen den Etat pro 1850 von 625,397 Rthlr.

12 Sgr. 11 Pf. höher ab. Bei

den im Etat veranschlagten Ausgaben für Besoldungen wird übri=

: m S Ag Z s o (Gr a pHi An Evote 1 der früber NBotriebs- 1 Pf. Ueberhaupt Einnahme 081,455 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. ge- gens eine Ersparniß eintreten, indem der früher als Betriebs

gen 597,581 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. im Jahre 1850 mehr 83,874 Rthlr, 18 Sgr. 2 Ps.

Die Einnahmen der Zweigbahn betrugen : O / c

1849, fonah in

Stelle nicht wieder beseßt worden

Direktor mit einem jährlichen Gehalt von 1000 Rthlrn, angestellte Bauinspektor Herr Scabell im Februar c. ausgeschieden und dice}

ist, sondern die von dem Betricbs=

Direktor versehenen Functionen dem Ober Ingenieur und unter

geleisen: a) ein Verbindungsstrang von den Güterschuppen zu Ber= liîin bis zum Hauptgeleise, 210,7 Ruthen lang, b) die Vollendung des Doppelgeleises vom stettiner Bahnhofe nach den Koakshöfen, 330 Ruthen lang. An Ergänzungsbauten: a) der Bau des Wagenrevi- sions\chuppens auf dem Bahnhofe zu Stettin, þ) der Bau einer Zu- verrihtung in der Brücke über den Festungsgraben zu Stettin, z; deren Herstellung bet der Anlegung des Bahnhofes die Verpflich tung übernommen wurde, und c) der Bau einer Fukermauer an der Appareille dcs Ucberganges der Stettin Stargardter Bahn über die Wiekstraße zu Stettin. Die sämmtlichen Bau- Ausgaben haben bis zum Schlusse des vorigen Jah1es betragen: für die Hauptbahn 4,277,160 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf., für die Zweigbahn 1,673,294 Rtblr. 5 Sgr. 9 Pf., zusammen 5,950,455 Rthlr, 2 Sgr. 6 Pl Die Einnahmen beliefen sich: bei der Hauptbahn auf 4,316,227 Riblr. 21 Sgr. 1 Pf., bei der Zweigbahn auf 1,648,140 Rthf 22 Sar. © Pl zusammen 5,904,308 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. stechen also noch 13/918 Riblr, 11 Sg). 2 Ps. qur wee dke Baufonds zur Verfügung. Wir lassen hier eine Uebersicht des Betriebes der Hauptbahn in den letzten fünf Jahren folgen: 7 a A SEAE Einnahme daf in Cir. 5 Rthlr. Sgr. Ps 052446 20 170125 1 O 590,790; 27 2/4954 24 41

I 24 302/018; L 207008 0 208,204 21

Personen. Einnahme dafür. Rthlr. Sgr. Pf.

4846 289 372 302/782 16 8 1847 297,499 333,888 6 T7 1848 279,768 304,954 10 7 1849 272,528 329,990 23 4 41,099,869. 858 2

1850 263,518 356,869 28 1200798; 71 238/41 29

Gesammt - Betriebs = Einnahmen und Ausgaben der Haupt - und

Zweigbahn in den leßten vier Jahren.

Gezablte Zinsen und OUvIidend“

»

Betriebs-Ein= nahmen.

Prozente der CTinuahmen.

Botriebs-Aus- gaben. Rihlr. Sgr. Pf. 3414182 20 10 90,50 % 3187 807 14 11 60415 STSOOL 21 /

3 U N (O1 916 19 0 02,

Rthlr. Sgr. 1847 678,027 18 1848 605,064 18 1849 670,553 12 1850 761,560 11

E

Bekanntmachungen.

[391] Pekaunimachun s Veräußerung des Alaunwerks in Freienwalde a. d, O,

Das bei Freienwalde a. d, O, belegene, 7 Meile von diescr Stadt entfernte Königliche Alaunwert und Algun- Erzlager soll nebst sämmilichen dazu g. hörigen Grund- stücken, Gebäuden, Juventarien und vorräâthigen und gereiften Erzen , deren behufs Veräußerung aufgenom- mene Taxe auf 31,550 Thlr, ermittelt ist, im Wege der öffentlichen Licitation verkauft werden,

Das Werk liegt unmittelbar an der von Neustadkt- Ebw, nach Freienwalde führenden Chaussce und an ei- nem mit -der Oder in Verbindung stehenden schiffbaren Kanal, und es gehört dazu außer einer Fläche von 109 Morgen 175 (]Ruthen, wofür an die städtische Kämmerei - Kasse cin Kanon von 126 Thlr, 25 Sgr. entrichtet wid, cin eigenthümlicher Besiy von 8 Mor- gen 8 Ruthen an gutem Garten-, Acker- und Wie- senland.

Zur Veräußerung dieses Besizthums haben wir im Auftrage des Königlichen Ministeriums für “Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einen anderweiten Termin auf

Den Io Un d

in der Amtsstube des Alaunwerks vor dem Regierungs- Nath Troschel angeseyt, zu welchem wir Bietungslustige mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor Abgabe ihres Gebots zit dessen Sicherheit Eintausend Thaler entweder baar oder in inländischen Staatspapieren bei der Kreiskasse oder der Kasse des Alaunwerks zu depo- viren haben und daß nah 3 Uhr Nachmiitags ueue Bietungslustige nicht mehr zugelaisen, auch Nachgebote nicht augenommen werde1, :

Die speziellen Veräußerungs-Bedinguigen, 10 wie die Taxen und Werths-Ermíitelungen, können in der Ge- heimen Registratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- beiten (Lindenstraße Nr, 47 zu Berlin), in der Regi- stratux der unterzeichneten Regierungs - Abthcilung, so wie bei der Alaunwerks-Administration zu Freienwalde, cingeschen werden, auch wird der Oberhütten-Jnspektor Förster auf diesfälliges Verlangen an Ort und Stelle über die Baulichkeiten, Inventarien und Grundstücke die nöthige Auskunft geben,

Potsdam, den 28. Pai 1851,

Königliche Negierung. Abtheilung des Junern,

[393] Nothwendiger Verkau f.

Die den Hofbesizer Friedrich Wilhelm und Florentine geb, Völckner Strisselschen Eheleuten gehörigen Grund- stücke Goschin Nr. 12, abgeschäßt auf 1531 Thlr, 12 Sgr. 4 Pf,, und Goschin Nr, 2, abgeschäßt auf 4625 Thlr, 25 Sgr, zufolge der nebst Hypothekenschein und

Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 416. Dezember 1851, Vorm. 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtzstelle subhastirt werden, Neustadt, den 29, Mai 1851. : Königl, Kreisgericht zu Neustadt in Westpreußen,

[91] Bekanntma n g. Nothwendiger Verkauf. Das dem Bürgermeister C, F. W. Pudor gehörig gewescne, dem Aaron Müller aus Altmark, für 13,000 Thlr. zugeschlagene, in Wernersdorf sub No. 1. Tat, A, belegene Grundstück, abgeschäyt auf 8602 Thlr, 23 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen im 111. Bürcau cinzuschenden Taxe, soll in termino ben 3, September 1851, Vbetm. 1k lr, an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden. Marienburg, den 4. Februar 1851. Königliches Kreisgericht, 1. Abthcilung,

[89] Subhastations-Patent.

Das im Schweyer Kreise belegene Allodial-Rittergul Jaszcz Nr. 67, landschaftlich abgeschäßt auf 45,473 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf, foll in termino den 5, September d. J., Vormittags 11 Uhr

und Nachmittags von 4 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Obergerichts - Assessor Lipke, im Wege der freiwilligen Subhastation verkguft werden. Die Licitations-Bedin- gungen, der Hypothekenschcin und die Taxe sind in un- serer Registcatur einzusehen.

Schwey, den 19, Januar 1851,

Königl, Kreisgericht, 1. Abtheilung,

[392] A Md

¿Folgende Hypotheken-Dokumente :

1) die Ausfertigung des Kaufkontrakis vom 25, Fe- bruar 1810, aus welchem für den Major Caspar Gotifried Bahlfe auf dem im Züllichau -Schwie- buser Kreise belegenen, dem Lieutenant Oswald Ferdinand Paech gehörigen Rittergute Laesichen, auh See - Laesgen genannt, Kubr. 111. Nr, 10, gegenwärtig noch 450 Thlr, eingetragen stehenz die Ausfertigung der von dem Bauer Gottfried Webec am 28, April 1827 ausgestelltéèn Obliga- tion, aus welcher für den Hauländer Gottfried Schulz zu Bohlen auf der dem Bauer Gottfried Schüße und desscn Ehefrau Aune Dorothee, gebo- renen Kluge, gehörigen Bauer-Nahrung Nr, 20, zu Oggerschüß Rubr. 11]. Nr, 1. 300 Thlr, ein- getragen stechen z die Ausfertigung der Obligation vom 15, Januar 4844, aus welcher auf der dem George Gogoll gehörigen, zu Ostriy belegenen Bauer - Nahrung

Nr. 7. für den Bauer George Kazorke 100 Sin,

eingeiragen stehen;

die Ausfertigung des gerichtlichen _Anerkenntnisses vom 18, Juni 1841, aus welcher für die Ehefrau

Wabersißky, Auna Nosina geborene (Hladis, aus der zu Ostriß belegenen Gärtner-Nahrung des ¿Frie- drich Wabersiuky Nr. 24, Rubr, 11, N, 4 200

Wege öffentlicher Submission vom 1. August d, J, ab vergeben werden. Pachtlustige werden ausgefordert, ihre auf eine jährlihe Pacht lautende \{riftlihe Offerten versiegelt mit der Aufschrift : E „Offerte für Restaurations-Pachtungen auf der Ostbahn bis zum 25. Juni d. J., Mittags 12 D Der uter zeichneten Direction portofrei einzusenden, wo dieselben

Thlr,, drei Kühe, ein fettes Schwein und das üb- in deren Central -Büreau hierselbst in Gegenwart der

lihe Hansgeräth eingetragen stehen z

die Ausfertigung der Obligation vom 9, Septem- ber 1822, aus welcher für den Pfarrer Scholz aus dem zu Liebenan belegenen Brauhofe des Fleischer- meisters Johann Gottlob Hoffmann daselbst Nr. 17. des Hypothekenbuchs Kubr. U1. Nr. 3, 200 bir,

eingetragen stehen;

die Ausfertigung der Obligation vom 23, Mai 1809, aus welcher für den Pfarrer Scholz zu Lie benau 100 Thlr., ingleichen die Ausfertigung der Obligation vom 18. Juli 1326, e denselben Hläubiger gleichfalls 100 Thlr, auf dem zu Liebenau belegenen Brauhofe des Martin Meyer [36 und desscn Ehefrau Beate Appollonia, geborenen Stengert, Nr. 57, Rubr, 111. Nr, 7 und s. ein-

getragen stchen;

die Ausfertigung des Erbrezesses vom 20, Januar 1821 uúd dessen Nachtrag vom aus welcher für die unverehelihte Auguste Dorn hierselbst auf dem im Hypothekenbuche hiesiger Stadt Lol. 490, Vol. I. Nr. 487. verzeichneten Hause : zweit : { August Ulrich Rubr. Ul, mit 9 Rihlr. für die Voll-Actie und mil D Und Mir, 0,

des Kammmachcrs Car

werden hierdurch aufgeboten,

hierdurch zu dem auf ven 22, Dezember d. e,

werden. : N Züllichau, den 20. Mai 1851. Königliches Kreisgericht,

22, Juni 1821,

i dde

Nr. 2. 101 Thlr, 23 Sgr. 7: l 52 Thlr. 16 Sgr. 55 Ps. eingetragen stehen,

i Alle diejenigen, welche an diesen angeblich verloren gegangenen Dokumenten als Eigenthümer, LCesstonarien, Pfand- oder sonstige Briefs - Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden

Born 44 Ute

in unserem Justructionszimmer auf dem Rathhause hier=- selbs anstehenden Termine unter der Verwaruung vor- geladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren An- sprüchen an die betreffenden Jnstrumcnte werden ausge- {lossen und diesc selbst für amortisirt werdeu erkflârt

1. Abtheilung,

etwa versönlih erschienenen Pachtlustigen cröffnct tver- den sollen, Später eingehende oder den Bedingunget nicht eutsprehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Verpachtungs - Bedingungen, aus denen zugleich die zu den einzeluen Nestaurationen g hörigen Raum lifeiten und Juventarienstüce ersichtlich sind, werde! auf portofreie Gesuche von dexr unterzeichncten Direction verabfelgt. : Z

Bromberg, den 3, Juni 1851, |

Königliche Direction dex Ostbahn,

aus welcher sür

Betanntmaouna

388] - % . I 4 D e Berlin-Stettiner Eiscubahu. Nachdem von der diesjährigen General Versammlung unserer Gesellschaft die Gewährung ciner Dividende von 2% yCt, auf unsere Stamm - Actien beschlossen worden ist, erfolgt die Zahlung derselben me der an L QUU c. fälligen Zinsen, gegen Einlösung des Zins- und Di- videndenscheins Nr. 4 der zweiten Scrie,

i Nthlr. 15 Sgr. für die Halb-Actie, so wie die Zahlung der Zinsen auf unjere Prioritats Obligationen, gegen Einlösung des Coupons Nr. 6 n

5 Rihlr. für die Obligation, hicr bei unscrer Haupt kasse vom 1. Juli c, ab, und in Berlin vom 8. bi

inkl, 10. Juli c. auf unscrem Bahnhofe des Vot mittags von 9 bis 12 Uhr.

Den Zins- und Dividendenscheinen, so wie den Coi- pons muß bei der Präsentation ein Nummer-Verzeich- niß, welches den Betrag der gewärtigten Zahlung uni die Unterschrift des Präsentanten oder Besißers der Zin scheine enthält, beigefügt seim. / E

Jn den obigen Terminen wird auch in Berlin dic Realisation der ausgelooseten und nach den Nummern bereits bekannt gemachten Prioritäts - Obligationen ex- folgen, , : i

Da die Zahlung der Zinsen in Berlin durch unsere

Haupt - Kassen - Rendanten persönlich erfolgen muß, fo

T2 st b a h N. fann während der dortigen Zahlungstaç

Die Restaurationen auf den Bahn- höfen der Königlichen Ostbahn zu Kicuz

hier eine Zinszahlung nicht stattfinden, Stettin, den 2. Juni 1851, E

(dem Anschlußpunkte an die Posfen- Dir ett or hs

L ; 1 E Stargarder Eisenbahn zwischen Drazig

Witte, Kuticwer, Vene

und Woldenberg), Schönlanke, Schüeide- N

mühl, Nakel und Bromberg sollen im

Rußland und Polen. St. Petersburg,

Belgien. Brüssel, Hohe Fremde. -

eines Fiskalats bei der General-Direction der Verkehrs-Anstalten. Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Schleswig - Holstein. Altona. Unruhen in Hamburg. Anhalt - Deßau und Cöthen. Deßau, Verordnung, betieffend die Befugnisse des Staats-Ministeriums während der Abwesenheit des “Herzogs. Abreise des Herzogs.

‘Lübeck. Lübeck. Versammlung der Bürgerschaft,

Frankfurt. Frankfurt a. M. Sizung der Bundes-Versammlung. Vermischtes, Hamburg. Hamburg. Unruhen.

A uslandD.

Ordensserlci-

Frankreich, Paris. Reiseprojekt ves Präsidenten. ( Gerücht von

hungen, Die Thronfolgeordnungsfrage in Dänemark,

Ministerwechsel. Die Berfassungsrevisions-Kommission.

Vertretung des Finanz-

¿, Ministers.

Termín für die Wiederzusam- menkunft der Repräsentantenkammer,

Spanien. Madrid, Die Cortes. Cadix,

Das französishe Geschwader bei

Börfeint - uud Handels: Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Leibarzt Sr. Majestät des Königs von Hannover, Pr. Baring, den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse; so wie dem Geheimen Regierungs - Rath a. D., Freiherrn von Müffling, ¿n St, Johanniter-Orden zu verleihen.

Se, Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen is nah Darmstadt und Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preu

uen nach Kissingen abgereist.

Potsdam, den 11. Juni. : Jhre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin is nah Altenburg abgerei]!

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Preuße Ban Anordnung über den Giro - Verkehr bei der Haupk- Bank.

Bei dem Giro = Verkehr der Haupt-Bank treten, vom 1. Juli 1851 ab, an die Stelle der Anordnung über den Giro=Verkehr vom 8, Februar 1847 folgende Bestimmungen:

8. 1, Nur hinlänglich bekannten Handlungshäusern, Fabri- fanten, Gewerbtreibenden und anderen Privatpersonen, so wie öf- fentlichen Kassen und Behörden, werden Fclien im Girobuche der Bank eröffnet, Auf Angabe der Gründe, aus welchen ein Folium oder die Fortsehung des Giro - Verkehrs verweigert wird, läßt sich die Bank nicht ein.

6, 2, Summen unter 100 Rthlr. werden weder av- noch zu- geschrieben.

6, 3. Das Guthaben wird dem Folien - Juhaber von der Bank nicht verzinst, auf sein Verlangen aber ihm jederzeit sogleich zurückgezahlt, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

i §. 4. Auf jedem Folium im Giro muß stets ein Bestand von mindestens 100 Rthlr. verbleiben ; der Felien Inhaber kann daher über sein Guthaben nur nach Abzug dieses Betrages disponiren.

6, 5, Verfügt der Folien-Jnhaber über mehr, als ihm nach

echnung des Bestandes von 100 Thalern (§. 4) zukommt, so verweigert die Bank die Zahlung und behält sich vor, den Giro-

'Srkehr mit ihm gänzlich aufzuheben.

C. 6. Wer sein Guthaben vollständig einzieht, spricht die Ab-

iht aus, sein Folium ganz zu ließen.

6, 7. Der Folien-Jnhaber ist auch berechtigt , innerhalb sei- nes Guthabens (§88. 4 und 5) Wechsel und iede Art von Papieren, âus denen er zu einer Zahlung verbunden ist , zur Ablösung und Berichtigung an die Bank zu verweisen. Er hat sie mit dem Ver- fñerk: „Zahlbar bei der Bank“ zu versehen, muß aber darüber vor=- her Avis geben.

6, 8 Die Bank übernimmt ferner für Rehnung der Folien- Inhaber die Einziehung fälliger, am. Plaße zahlbarer Papiere jeder Art, so wie die Ablieferung von Staatspapieren und anderen der- gleihen Effekten au porteur gegen Empfangnahme des aufgegebe- nen Betrages, jedoch keine Vertretung für den Eingang der Va- luta, weshalb diese ihnen erst nah erfolgter Einzahlung gutgeschrie- ben werden kann. Ueberall jedo, wo die Bank für den richtigen Eingang hinlänglich gesichert ist, wird sie auf Verlangen nicht an- stehen, den Betrag der Inkasso-Papiere, und zwar bei den zur Be- leihung bei der Bank geeigneten Effekten au porteur in der Regel bis auf 90 Prozent, bei allen anderen Effekten au porteur bis guf 75 Prozent des Nominalwerths oder des Courswerths, wenn

begleitet sein, wovon der Ueberbringer das Duplikat, mit der Quit- tung der Haupt =- Bank = Kasse verseh-n , zurückerhält. For- mulare zu dem Verzeichnisse ertheilt die Bank den Folien= Junhabern unentgeltlih. Papiere, auf die keine Zahlung eingegangen is, hat der Folien - Jnhaber auf Berlangen der Bank sofort zurückzunehmen und den Rückempfang zu beschei- nigen. Die Gutschrift des einkassirten Betrages auf dem Giro- Folium soll zugleich als Beweis gelten, sowohl daß die in dem Verzeichnisse aufgegebene Soll - Zahlung an die Bank wirkli er- folgt ist, als auch daß die Bank die Jnkasso-Papiere an dercn be- stimmten Empfänger richtig abgeliefert hat. Am Mittwoch und am leßten Tage jeden Monats werden Giro-Einzahlungen, so wie Jn- kasso - Papiere, nur Vormittags angenommen, und die auf leßtere eingegangenen Zahlungen am nächstfolgenden Werktage gutge- schrieben.

g. 9, Hat die Hauptbank nah § 8 mit Rücksicht auf die zur Einziehung empfangenen Papiere an den Folicn-Jnhaber oder für dessen Rechnung Zahlungen geleistet, so dienen ihr diese Papiere zum Unterpfande dafür, und im Fall sie nicht eingelöst werden, ist der Folien - Juhaber verpflichtet, sofort nach erhaltener Aufforde- rung die empfangene Zahlung nebst, um 1 Prozent den laufenden Bank = Diskonto übersteigenden, Zinsen für jeden Tag, mit Ein- {luß des Tages der Zurückzahlung, zu erstaiten. Unterläßt er diese Zurückzahlung spätestens am nächstfolgenden Tage, so is die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, am zweiten Tage nah der Aufforderung oder zu jeder späteren Zeit die nicht eingelösten Pa- piere, ohne alle gerichtlihe Einmischung, entweder durch einen ihrer Beamten oder einen vereideten Mäkler verkaufen zu lassen, oder auch nach dem Geld - Course des Tages anzunehmen, sich dar aus für Kapital, Zinsen und Kosten und Z Prozent als Provision vollständig bezahlt zu machen und den etwanigen lebershuß auf das Giro-Konto des Einlieferers zu übertragen, im entgegengeseßten Falle aber den entstehenden Ausfall dort abzu \hreiben oder besonders von dem Schuldner einzuziehen.

8, 10, Jeder Folien-Jnhaber is verpflichtet, seine Dispositio- nen wcgen Abschreibungen oder Auszahlungen schriftlic) zu treffen und sich dazu, wenn er es nicht vorzieht, solche in Person oder dur einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten bei der Bank ab- zugeben, nur der ihm von der Bank unentgeltlich ertheilten Giro-= Anweisungs - Formulare zu bedienen, Die Giro - Anweisungen sind täglich, bis zum Ablaufe der darin bestimmten Frist, und wenn diese an einem Sonntag oder Feiertag abläuft, bis zum folgendén Tage, einschließlich, bei der Haupt-Bank-Kasse zahlbar. Sie wer- den, wenn sie auf runde Summen von hunderten Thalern ausgestellt sind, auf Verlangen des Jnhabers von dem Giro=-Comtoir mit einem Accept-Vermerk versehen. Dieser Accept - Vermerk verpfli ch= tet die Bank nur dann zur Zahlung, wenn derselbe von den beiden Beamten des Giro=Comtoirs, deren Namen jederzeit im Giro-Comtoir mittelst Aushlags durch das Haupt=-Bank-Direktorium bekannt gemacht werden, unterschrieben ist.

Die Giro-Anweisungen, welche auf niht runde Summen aus- gestellt sind, werden sofort bezahlt oder auch, wenn der Präsentant ein Giro- Theilnehmer i und es verlangt, auf scin Giro - Folium übertragen. Der Text der Giro-Anweisungen wird vollständig vom Aussteller, der Accept - Vermerk aber von den Beamten des Giros- (Comtoirs ausgefüllt.

6, 11, Bei Präsentation einer Giro-=Anweijung überzeugt sich die Bank zwar vou deren Identität mit dem dazu ausgegebenen

Formular; jedoch hat jeder Folien - Jnhaber für die sichere Auf be-

wahrung der Formulare zu sorgen, damit solche nicht mit ver- fälschter Ausfüllung und Unterschrist prásentirt werden könncn, da dic Bank weder für einen diesfälligen Schat en einstehen, noch sich mit einer weiteren Prüfung der Legitimation des Präsentanten befassen kann.

§, 12. Die Bank ist zur Zahlung acceptirter Giro - Anwei- sungen auch daun verpflichtet, wenn über das Vermögen bes Aus- stellers Konkurs eröfsnet worden. (Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 31. Januar 1841. Gesez-Sammlung S. 29.)

§, 13, Es wird vorbedungen und is in den von dem Foliens- J haber nah den Formularen (§. 10) auszustellenden Giro - An- weisungen ausdrücklich festgeseßt:

1) daß der Inhaber der Anweisung berechtigt ist, die Zahlung an jedim Tage in dem Zeitraum von ihrer Ausstellung bis zum Ablaufe der auf den Monat der Ausstellung [zunächst folgenden sechs Monate zu erheben; daß, wenn die Anweisung von dem Giro - Comtoir der Bank schriftlich acceptirt worden, jeder Juhaber dadurch, daß er die Anweisung erwirbt, die Bank statt des Anweisenden ausdrück- lich zum Schuldner annimmt und der Aussteller, so wie jeder Zwischenbesißer der Anweisung aus derselben nach erfolgter Acceptation niht weiter zu haften hat; : daß, wenn die Zahlung in dem zu 1 bestimmten Ze traum nicht erhoben wird, die Anweisung, so wie das Accept des Giro = Comptoirs, als solche werthlos sind und die Bank das Recht haben soll, die angewiesene Summe entweder bei selbstt unverzinslih als baares Geld zu asserviren, bis leßteres dem verspäteten Einlieferer dieser Anweisung, dessen Legiti= mation die Bank zu prüfen berechtigt, aber nit verpflichtet ist, von ihr gezahlt wird, oder, was der Bank nah Ablauf

| | | | | |

|

| | | | f | | | l j

| | | |

§. 16. Inden ersten dret Tagen jedes Monats sendet der Folien - Jnhaber sein Beibuch mit einer den Saldo desselben vom vorigeu Monatsschlusse enthaltenden, von ihm vollzogenen Note zur Bank. Das Giro=Comtoir vergleicht damit das Bauk-Folium und bescheinigt dur seine Unterschrift im Beibuche die Richtigkeit des Saldo’s, als dessen Anerkenntniß von Seiten des Folien-Jnhabers dagegen die eingereihte Note der Bank verbleibt. Stimmt der Saldo mit dem Bank-Folium nicht überein, so muß si{ch der Folien- Inhaber oder dessen gehörig legitimirter Stellvertreter auf an ihn ergehende Aufforderung an demselben Tage in der Bank zur Veri= fication der Differenz einfinden, und es wird sodann der festgestellte Saldo auf dem Bank-Folium von dem Folien-Jnhaber und in dem Beibuche von dem Giro=-Comtoir dur Namens-Unterschrift beschei= nigt. Bevor dies nicht geschehen ist, kann der Giro - Verkehr des Folien -= Inhabers nicht fortgeseßt werden. Eben dies findet statt, wenn im Laufe des Monats bei entstehenden Zwei- feln von der Bank eine Verification angeordnet wird, wozu der Folien-Jnhaber sich mit dem Beibuche im Giro-Comtoir in Person oder durch einen gehörig legitimirten Stellvertreter einzufinden ge- halten ist. , __§, 17, Die Beamten der Bank und insbesondere die des Giro= Comtoirs sind zur strengsten Geheimhaltung des Giro-Buches an=- gewiesen und" besonders verpflichtet, niemals zu gestatten, daß ein Fremder das Giro-Buh oder ein Theilnehmer ein anderes, als sein eigenes Folium, einsehe.

8. 418. Gebühren sind weder für die Eröffnung eines Foliums, noch für die beim Giro-Comtoir gemachten Geschäfte zu entrichten.

§. 19, Jeder Theilnehmer am Giro - Verkehr hat unter den gegenwärtigen Bestimmungen schriftlich zu erklären, daß er damit Úberall einverstanden und denselben beigetreten sci.

Berlin, den 30. Mai 1851.

Königl. preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

Witt, Reichenbach, Meyen.

llichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Desterreich. Wien, 8. Juni. Der Grazer Zeitung wird geschrieben: „Die Munificenz der russishen Majestät, welche sih in Olmüg und auf der ganzen Reise des Kaisers Nikolaus in- nerhalb der Gränzen der österreihischen Monarchie zeigte, wird sehr belobt und bildet einen Theil des Tagesgespräches. Der Czar hat nach einer nur oberflächlihen Berechnung in Olmüß über 50,000 Gl. C, M. an Geschenken zurückgelassen. Die meisten öffentlichen Kassen erhielten Gaben, auch Alle, die zur Erhöhung des Vergnügens der hohen Gäste in irgend einer Weise mitwirkten oder durch ihre Stellung daran betheiligt waren, haben nicht unbedeutende Geldsum men erhalten. Das Verzeichniß der von Sr. Majestät dem Kaise: Rußland verliehenen Orden wird demnächst mit Allerhöchster willigung zur Annahme und zum Tragen derselben in der Wi Zeitung veröffentlicht werden. Es soll über hundert Namen halten. Der Kardinal Fürsterzbischof von Olmüß erhi Kaiser Nikolaus den weißen Adler-Orden erster Klasse. dens-Jnsignien wurden dem Kardinal durch den Kaise {hen Gesandten, Baron Meyendorf, überbracht. 1d Führer der Truppen bei der großen Revue auf der Nimlau follen nach allen Graden Auszeichnungen verliehen wort Auch an anderen Geschenken von großer Kos Juwelen und Prätiosen ließ man es nicht Prälat Baron Unkrechtoberg, in dessen Palai Großsürsten wohnten, erhielt von denselben ein welche wit zehn Brillanten, darunter zwei S und ein überaus fkostbares Deckelgemälde enthält Abschied des Aeneas von der Königin Dido. Auch der : jutant Graf O’Donnel erhielt von den beiden Großfürsten Tabaticie im Werthe von 3000 Fl. Von Sr. Majestät dem Kaise Nikolaus erhielten zwei Kaiserlihe Leibjäger jeder einen goldene! Ring mit einem Amethyst und Brillanten besebt; ein anderer Kaiserl Leibjäger erhielt von dem Großfürsten Michael eine goldene Cylinder uhr. Der größte Theil der Geschenke ist indeß noch nit bekannt geworden. Für das Zugspersonal der Nordbahn wurden von Sr. Majestät dem Kaiser Nikolaus dem Betriebs-Kommissär 200 Stüd Dukaten angewiesen. Auch die Theater - Unternehmung in Olmüb erhielt ein bedeutendes Geschenk, so wie sämmtliche mitwirkende Kúnstler mit Kaiserlicher Munificenz bedacht wurden,“

Die L. Z. C. meldet: „Dem Vernehmen nah hat die fsardini- he Regierung nun, im Einverständnisse mit Englaud, ihre For= derung, daß auch Neapel, Rom und Toskana einen Beitrag zu der österreichischen Kriegsentschädigung leisten sollen, da sie eben so wie Sardinien mit Oesterreich im Kriege standen, in energischer Weise erneuert. Ein bei ter hiesigen englischen Legation eingetrosfener Courier soll bereits diesfällige Kabinets-Mittheilungen überbracht haben. Zwischen der österreichischen, _ französischen und päpstlichen Regierung ist eine Uebereinkunft geschlossen worden, welche den Stand der österreichischen und französischen Besapungstruppen genau regelt.