1851 / 171 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

haben bei Wahlen gleiches Stimmrecht, wie die Mitglieder Der Kammern. Art. 159. Beschlüsse über Verfassungs - Aenderungen erfordern in jeder Kammer die Zustimmung von zwei Drittheilen der anwesenden Mitglieder. Verfassungs-Anderungen, sie mögen in Aufhebung oder Umgestaltung einzelner Punkte der Verfassung bestehen, müsser sowohl bei ihrer Vorlage in den Kammern, als bei der Be- fanntmahung als solche ausdrücklih bezeichnet werden. Dasselbe gilt von Zusäßen, sofern ihnen die Bedeutung von Verfassung®

Bestimmung zukommen soll. Bestimmungen eines Gesetzes, welche mit Vorschriften der Verfassung im Widerspruch stehen oder em Abweichung von derselben enthalten, sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich als Verfassungs-Aenderunge! bezeichne! uno Umer Yan für Verfassungs-Acnderungen vorgeschriebenen Formen verab|iede! worden sind. Art. 160. Die zum Wirkungskreis des Landtags gehörigen Angelegenheiten werden in jeder Kammer VeJONDETS VEty handelt. Eine ¿usnahme von dieser Regel tritt ein bei der Srössnung®

UnD Schlußsitzung, so wie in den ¿âllen, in welchen beide Kamme! n ge

meinshaftliche Wahlen vorzunehmen haben. Auch können dieselben, um eine Ausgleichung verschiedene Ansichten zu versuchen, sich zu ver

traulichen Besprehungen ohne Protofollführung und Beschlußnahme ( Bei gemeinschaftlichen Sißungen führt der Präsident den Vorsiß. Art. 161. Es hängt von dem K0- Vorschläge an die cine oder

vereinigen. der ersten Kammer : nige ab, Geseß-Entwürse oder andere Í i die andere Kammer zu bringen, ausgenommen, wenn fle die Ein- nahmen oder Ausgaben des Staats betreffen, in welchem Falle sie immer zuerst an die zweite Kammer gelangen. Die Königlichen An- träge sind, ehe sie zur Berathung in den Kammern kommen können, an Kommissionen zu verweisen, welche über deren Inhalt Vortrag zu erstatten haben. Bei den von Kammer=-Mitgliedern ausgehenden Geseßvorschlägen ist nah vorgängiger Begutachtung durch eine Kommission von der Kammer zunächst über die Se u entscheiden, ob der Geseh - Vorschlag in Berathung gezogen werden soll. Wird diese Frage bejaht, so is der (Gegen

stand sofort der anderen Kammer zu gleicher vorgängiger Bera

thung und Beschlußnahme über die Vorfrage mitzutheilen. Nur im Falle der Zustimmung dieser leßteren Kammer kann in die weitere Berathung eingetreten, auch fann ein von einer Kammer verworfener Geseßvorshlag in derselben Sißungsperiode nicht e1

neuert werden. Art. 162. Soweit die Verfassung nicht Ausnalzmen festseßt, gilt als Grundsaß, daß nur solche Beschlüsse, worüber beide Kammern nah gegenseitiger Mittheilung einverstanden sind, an den König gebracht und von dem König bestätigt werden können. Die von der cinen Kammer gefaßten Beschlüsse werden dahe1 der anderen zur gleichmäßigen Berathung mitgetheill. Die Kammer, an welche die Mittheilung geschieht, kann den Antrag der mittheilenden verwerfen oder annehmen, und zwa unbedingt oder mit Modificationen. Die Verwerfung muß aber jederzeit mit Anführung der Gründe geschehen. Art. 163. Von vorstehender Regel treten bei Verabschiedung des Finanzgesehßes folgende Aus- nahmen ein: 1) über den Entwurf dieses Gesehes wird in der zwei

ten Kammer nah vorgängiger Prüfung der einzelnen Ausgabe- und Einnahmesäßze (vergl. Art. 73, 103, 104) im Ganzen Beschluß ge- faßtz 2) dieser Beschluß wird sodann der ersten Kammer mitgetheilt, welche denselben nur im Ganzen, ohne Aenderung, annehmen vder verwerfen kann; 3) erfolgt das Lehtere, so werden die bejahenden und die verneinenden Stimmen beider Kammern zusammengezählt und wird alsdann nah der Mel heit sämmtlicher Stimmen der Beschluß des Landtags gefaßt. Tritt in diesem Falle Stimmen- gleihheit ein, so hat der Präsident der zweiten Kammer die Entscheidung. Art. 164. Zu Ausübung des Rechts der Bitte und

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der Beschwerde und der Anklage der Minister is jede Kammer auch einzeln befugt. Art. 165. Die geschäftlichen Bezie- hungen der Kammern unter einander, so wie zu der Regierung und ihren Organen, werden dur ein Geseß fistgestellt. Jm Uebrigen hat jede Kammer das Recht , unter Beobachtung der Verfassung und der Geseße sich eine Geschäftsordnung zu geben. Art. 166. Kein Mitglied der Kammer kann wegen seiner auf deu Landtage gehaltenen Vorlräge und gegebenen Abstimmungen zur Verantwor- tung gezogen werden. Jedoch sind Beleidigungen und Verleumdungen der Regierung, der Kammern oder einzelner Personen der Bestrafung nach den bestehenden G-segen nah dem ordentlichen Wege des Rechts unterworfen. Art. 167. Kein Mitglied der beiden Kammern fann wäh- rend D

Vorstellung,

der Dauer der Sißungsperiode ohne Einwilligung der betref- fenden Kammer in Untersuchungshaft gebracht werden, den Fall der Ergreifung auf frischer That wegen eines Verbrechens ausge- nommen +4 in leßterem Fall ist die Kammer von der geschehenen Verhaftung mit Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntniß zu seßen. Wenn Verhaftungen gegen Mitglieder des Landtags \{chon vor Eröffnung einer Sißung verhängt waren, so steht den Kam- mern kein Recht zu, in das gerichtliche Verfahren cinzugreifen. Art. 168. Wegen Unternchmungen, welche auf den Umsturz der Verfassung gerichtet sind, oder wegen Verleßung einzelner Punkte der Verfassung können die Mitglieder der Kammern durch die Re- gierung vor dem Staatsgerichtshof (vergl. Art. 63) angeklagt wer den, Art. 169, Die Mitglieder der zweiten Kammer erhalten Reisekosten und Taggeldker, deren Betrag geseßlich bestimmt wird Aus der ersten Kammer können nur die gewählten und ernannten Mitglieder auf Reisckosten und Taggelder Anspruch machen. Deffent liche Diencr, welche Mitglieder des Landtags sind und am Sitze der Versammlung desselben wohnen, haben entweder auf die Tag- gelder oder auf die Dauer der Versammlung auf ihre Besoldung zu verzichten Dieselbe Bestimmung findet auch auf pensionirte öfrentliche Diener, welche am Siye der Versammlung wohnen, An- wendung. Art. 170. Das Amtepersonal des Landtags besteht aus einem gemeinschaftlichen Kanzlei - Vorstand, welcher, in UnterorTD nung unter die Präsidenten beider Kammern, dem Archiv und Der Bibliothek des Landtags vorsteht, die Aufsicht über die Registratur beider Kammern und die richtige Besorgung der Kanzleigeschäfte führt und für die Befriedigung aller sächlichen Bedürfnisse der Kammern Sorge zu tragen hat, Bei nicht versam weltem Landtag nimmt der Kanzlei - Vorstand etwaige Einläufe in Empfang, beaufsichtigt das Kanzlei Personal und besorgt die ihm innerhalb seines allgemeinen Geschäftskreises bcsonders erthcil- ten Aufträge. Der Kanzleivorstand wird von den vereinmgien Kam- mern gewählt. Außerdem wählt jede Kammer die erforderliche Zahl von Kanzleibeamten, Die Quieszirung, Pensionirung odex Entlassung dieser Beamten geschieht in gleicher Weise, wie deren Anstellung, und richtet si im Uebrigen nach dem bel den Staats- dienern geltenden Geseße. Von der Ernennung der mit Staats dienerrecht verschenen Beamten ist dem Könige Anzeige zu machen Annahme und Entlassung der Kanzleidicner hängt dem Gesammtvorstand jeder Kammer ab, Art. 171 Eine be sondere, unter Aufsicht beider Kammern durch etnen gemcinschaftlich ernannten Kanzlcibeamten verwalkeke Kasse, welche die jetesmal in dem Finanz=-Elat vorzuschende Summe in bestimm ten Raten aus der Staatskasse erhält, bestreitet den Aufwand des Landtags. Hierher gehören die Reisekosten und Tagegelder Det Abgeordneten, die Besoldungen der Beamten und Diener, die Belohnungen derjenigen, welche durch besondere Aufträge

Kammern bemüht gewesen sind, die Unterhaltung ener angemessenen

Die von

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Büchersammlung, die Kanzleikosten überhaupt und andere mit der Geschäftsführung verbundene Ausgaben. Die unmittelbare Aufsicht über die Kassen- und Rechnungsführung wird im Namen des Landtags durch eine gemeinschaftliche Kommission ausgeübt, in welche jede Kammer die gleihe Zahl von Mitgliedern ernennt, Diese Kommission entwirst den Etat des Landtags und übergiebt denselben dem Finanz - Ministerium. Sie weist die ständigen Ausgaben an und verfügt die Ausbezahlung unständiger. Sie empfängt Kassenberihte, nimmt Kassenvisita- tionen vor und sorgt für die Einzahlung der etatsmäßigen Zu- hüsse. Die jährliche Rechnung, welche mit Angabe aller einzelnen Ausgaben zu führen ist, wird von der Kommission geprüft, in den Kammern zum öffentlichen Vortrag gebracht und durch Beschluß- nahme erledigt. So lange der Landtag nicht versammelt ist, tritt für die in der Zwischenzeit fortlaufenden Ausgaben die Staats- \{ulden-Kommission an die Stelle jener Kommission.

Bnslaind.

Madrid, 11. Juni. (Fr. B.) Die Königin

der permanenten Deputation der spanischen Granden befohlen. Auf Ausschreiben des Secretairs de Veragua wird daher am 1: Juli in etnem Saale des Königlichen Palastes die Neuwahl stattfinden.

Jn dir gestrigen Sihung der Deputirtenkammer gab eine De= batte bei der Wahlprüfung Anlaß zu heftigen Scenen. Nament- lih griff Pidal das Kabinet mit vielem Ungestüm an, Bertran de Lys und Bravo Murillo antworteten. Die Abstimmung ergab für die Minister 82, für die moderirte und progressistishe Opposition zusammen 54. Mon, Pidal, Seijas Lozano stimmten mit der Op- position, Martincz de la Rosa, Bcnavides mi! dem Kabinet.

Der Senat hat heute das Gescy über die Rekrutirung von 35,000 Mann angenommen.

Mehrere Journale, darunke1 Peschlag belegt worden.

Nachrichten aus Lissabon gehen bis zum war 1uh1g.

Spanien. hat die Crnecuerung

der Heraldo, sind heute mit

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Eisenbahu : Verkehr.

1 i 706 ¿ä

36,393 Zumma 1100 Rtblr.

nicht festgestellten Einnahmen aus Dem

anderen Bahnen.)

- und Etlguîl

Bekanntmachungen.

[433] c E

Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Jsaac Periy von hier is des Betruges durch Ausstellung falscher Wechsel dringend verdächtiz und hat sich von hier heimlih entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf- enthalt zu ermitteln gewesen ist.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Peribß Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts - oder Polizei - Behörde Anzeige zu machen, Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair Behörden des Jn- und Auslandes dienstcrgebenst cr- sucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs- falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin- denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefänguiß-Erpedition abzuliefern,

Es wixd die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan- denen baaren Auslagen und den verehrlihen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 17, Juni 1851.

Königl, Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation 1X. für Voruntersuchungen, Signalement des Periß,

Derselbe is 27 Jahr alt, jüdischer Religion, zu Fi lehne geboren, 5 Fuß 7 —-8 Zoll groß, hat schwarze wollige Haare, dunkle Augenbrauen, gewöhnliches Kinn, breite Nase, großen aufgeworfenen Mund, schwarzen Bacckenbart, i} sehr hagerer Gestalt, spricht die deutsche

Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen.

Die Bekleidung des Jsaac Periy kaun nicht an- gegeben werden,

[430] S mittelst

aber au) in stehend,

eine goldene them Stein {chrift L,

und

dunfles Haar,

Barthaar.

[434] S E D L C

Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Frie- drich Sauer, aus Potsdam gebürtig, is der betrüg- lichen Unterschlagung dringend verdächtig und hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. 4

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. l L Sauer Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver- d züglich der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde An- Aoril À zeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und ci da bis Militair - Behörden des Ju- und Auslandes diensterge- De as benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betre- tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor- findenden Gegenständen und Geldern mittelst Tranus- ports an die hiesige Gefängniß - Expedition abzuliefern, In seiner Begleitung befindet sich wahrscheinlich ein etwa 19jähriges junges Mädchen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen und den oerehrlichen Behörden des Auslandes eíne gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Weste, Felleisen wehr-Paß.

guten

chen ruht,

erwarten.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, - 1X. Deputation für Voruntersuchungen. Signalement des 1c. Sauer.

Derselbe is 24 Jahr alt, evangelischer Religion, in Potsdam geboren, hat dunkelbraune Haare, graubraune Augen, dunkle Augenbrauen , rundes Kinn, volle Ge- sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase,

[342]

und z1

gewöhnlihen Mund, deutshe Sprache und hat keine bejondecen Kennzeichen

An der Nacht vom 16. zum 17 Einsteigens Thlr, größtentheils anderen ferner ein Jnnen-Seite die Buchstaben E. Tuchnadel, in grauleinener Beutel mit der Auf- Jufantr. Regiment Dieb ist der unten signalisirte Handshuhmachergeselle Joachim Auaust der aber entkommen ift, und Auslandes werdcn ergebenst ersu bt, auf den \cchch e zu vigiliren, seinem Besiz befindlichen Geldern und Sachen anz" halten und uns davon Nachricht zu geben.

Der Bestohl ne hat fur denjenigen, welchem bie Hab hafiwerdung des gestohlenen Geldes oder des größten Theils desselben gelingt, eine Prämie von

Havelberg, den

L E

Signalement des Handshuhmachergesellen Joachim August Zetsche aus Naugard. Alter: etwa 24 Jahr, Größe: 5 Fuß 3 bis 4 Zoll, dunkle dunfle Augenbrauen

Bekleidet war der Zet sche mit kurzem grauen merrock, blauen Sommec-Beinkleidern mit weißen fen, darunter grauer Tuchhose, roth und grau geltreifter falbledernen 1 seiner Legitimation nur seinen Land-

Ferien des Kammergerichts beginnen in Gemäß- heit der allgemeiuen Justiz-Miniiterial-Versügung vom J. in diesem Jahre mit dem 21, Juli und zum blifum mit dem Erbffnen bekannt gemacht, daß während bis der Ferieu der Betrieb aller nicht \{chleunigen Sa- weshalb die Parteien und Rechts - Anwalte si während der Ferien in dergleichen Sachen aller An- träge und Gesuche zu enthalten haben, Gesuche müssen als solche begründet und als „Ferien sache‘ bezeichnet werden, so is deren Erledigung während der Ferien nicht zu

: Siu 486 Berlin, den 12, Juni 1851, 1851, A res s i Derlin, dar 29% Ju Das Königliche Kammergericht,

Subhastations-Paten k.

Nachstehend bezeichnete, den Kaufmann Friedrich August Guthmannschen Erben gehörige (Hrundstücke, nämlich: E :

1) das hierselb am Markte Nr, 7 belegene, im Hy- E Ns 1, Juli 1851 fällig werdenden halb-

pothekenbuche S jährigen Zinsen gegen

Dicbes

18, Junt: 1801.

zetchnete 19,910 Thaler, 2) das an der großen,

is untecrsezter Gestalt, spricht die

halben

E

unt c. nd gewaltsamer Erbrechunz in Kassen-Anweisuugen à 5 Thlr. Fassenscheinen und Courant bc 1latter goldener Trauring, auf der S, enthaltend, o wie oben mit etnem Kreuz von ro

V. No. 124 f, Suppl.-Band

hier

und 20 s steh .nde GBrundstüd ,

6465 Thaler, jollen

am an ordentlicher Nr. 1 werden,

Taxe

Dezember d. J. Gerichtsstelle

,

entwendet, Als ê und Hvpothefenschein ]stratur cingejehen werden. Alle etw den ausgel testens in diesem Termine zu Tranffurt a. d. O., den 7. Mai Königliches Kreisgericht. 1

zetshe aus Naugarb ermittelt, Alle Civil-Behörden des Jn- zet-

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im Betretungsfalle ihn mit den 11

E Des

und dic Herbeischaffung

25 Thlr. ausgejept. Jahr erforderliche Del

Ma O N j 0 rial, bestehend 1n ca.

Steceingräber, 305 Ctr.

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Bahnhofe der Ostbahn foll verdungen werden, wovon ein Juli abgeliefert werden muß. missions-Termin auf den l, 11 Uhr, im Abtheilungs

Augen, auffallend starke gelbe (Besichtsfarbe, shwaches

ZDom- D trei- genwart der ctwa anwesenden werden im Abtheilungs-Büreau, Bromberg, zur Einsicht aus,

Stiefeln, Er führte kein

mit der Aufschrift :

1, September. Dies wird dem Pu- n D

einzureichen. ckcdchmidemühl, den 16

Schleunige j Ludewig.

Gehen andere Gesuche ein,

Vol. I. No. 507. Fol. 522. ver-

Eckwohnhaus, gerichtlih abgeshaßt auf

Stadt, Nr. 9 hie selbst, belegene, im Hypothekenbuche Vol. | & Fol, aus Wohn-, Wirthschafts-Gebäuden und Berg be gerichtlich

Born, 111 hierselbst|, Zu! vor dem Kreisgerichts-Rath Nischelsky können in unjere! en unbefannten Real-Pratiendenten wer sich bei Vermeidung der Präklusion |pa melden.

18 Es O

Abtheilung.

O

Die Lieserung des zum Betriebe der Königlichen Ost- bahn zwishen Kreuz und Bromberg sur das laufende und resp, Beleuchtungs - Mate Brer 1ö|,

{3 Ctr, Kienöól

18 Ctr. Baumöl, franco auf eincm von dem Lieferanten zu bezeichnenden im Wege Drittheil bis Es i} hierzu cin Sub-

Sul e, Bormaitdgs Büreau hierselbst angesettk worden in welchem die eingegangenen Offerten Zubmittenten follen Die ckubmissions- Bedingungen liegen so wie im Strecken-Büreau zu wovon portofreie Anfragen gegen Erstattung von 5 pialien ausgehändigt werden fönnen.

Die Lieferungs - Offerten sind portofrei und versiegelt Zubmisîon auf Lieferung von Oel“ zum Submissions -Termin an den Unterzeichneten

Juni 1851. Im Auftrage der Königlichen Direction der Ostbahn : Der Königliche Cisenbayn Betriebs-Jnspektor

Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn.

Die Inhaber der Prioritäts - Actien,

so wie der Prioritäts-Obligationen der

2, Düsseldorf- Elberfelder Eisenbahn wer- J den hierdurch benachrichtigt, daß die am

der darauf sprehenden Zins - Coupons dei den Herren Banquiers Wilh. Cleff hierselbst, von der HDeydt- Kersten C Söhne in Elberfeld, Mendelssohn

Eo, n Berlin und Q 4 Dan ck in Magdeburg vom Verfalltage an i Empfang genommen werden fon- nen. Düsseldorf, den 13.

Juni 1851. abgeschägt au! D t À

Kirchhofstra fc 38. verzeichnete,

E

Ir, nkerstraßyí subhastirt

Kunst- Berein

[436] sur dite

Rheinlande und LVefslfalen.

Die General-Versammlung ver Mitglieder des Kunst- Nereins und die Verloojung der angek ften Kunstwerke für das Jahr 1850—51 wird am 20, ckeptember d. J statthaben unv die damit verbundene Ausstellung am Juni d. J. eröffnet werden. Dic

N c at

Künstler, welche ihre Werke zu derselben einzusenden, wer- diescs baldigst unier der Adresse des Wintergerst im Akademie-Gebäude zu thun und gleichzeitig uns zu benachrichtigen, ob und zu welchem Preise sie ocrkäuflich sind. Alle Mittheilun- gen werden, um Portofreiheit zut genießen, unter Kreuz- band und mit der Rubrik: „Angelegenheiten des Kunst- Rereins für die Rheinlande und Westsalen““ erbeten, Düsseldorf, den 17. Juni 1851. Der Verwaltungs-Rath des Kunst-Vereins A. A. Wiegmann,

geneigt sind, den daher ersucht, Herrn Juspekiors

der Submission Zecretair.

4um 19

[435] Lebens-Versicherungs-Bank f. D. in Votha. Aus dem neuesten Ni:chenschaftsbericht dieser Anstalt geht, neben anderen sehr befriedigenden Ergebnissen, he1 vor, daß im vorigen Jahre 559,600 Thlr. an die Er- ben von 325 gestorbenen Mitgliedern vergütet wurden und daß sich bei einer Jahres-Einnahme von 1,139,238 Thlr. ein reiner an die Versicherten zu vertheilender Ueberschuß von 209,756 Thlr. ergab. Der Bankfonds ist auf 6,016,958 Thlr., die Zahl der Versicherten auf 16,082 Personen und die Versicherungs - Summe auf 25,504,200 Tylr, gestiegen. Die Dividende für 1851 beträgt 28 Prozent, Anf diese Ergebnisse verweisend , ladet zur Versiche- rung ein C. G. Franz in Berlin.

in (He eróffnet

Abschriften au}

Sgr. Ko-

[429] Bekanntmachung.

Das handeltreibende Publikum wird hierdurch benach- richtigt, daß die Meßhandelswoche der Laurentius-Messe dieses Jahres mit dem 10, August ihren Anfang nimmt und daher das Auspacken der kurzen Waaren am 4. August, aller übrigen Waaren aber am óten desselben Monats, von Mittags 12 Uhr an, gestattet ist,

Braunschweig, den 13, Juni 18541.

Herzogliches Haupt- Zollamt, Wolff.

Aushändigung

Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats - Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Mo- narchie 20 Sgr., mit der Preuß. (Adler-) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 77 Sgr., aus wárts 1 Rthlr. 177 Sgr.

; «

Amtlicher Theil, Deuts\chl

Preußen. Berlin. Beförderungen Armee. Allerhöchster Erlaß. Erfurt. Kreistag. Oesterreich. Wien, Die bevorstehende Reise des _ Finanzfrage, Vermischtes, Hannover. Hannover, Kammer - Verhandlungen. Württemberg. Stuttgart, Der revidirte Verfassungs-Entwurf, Tassau, Johannisberg. Die Herzogin von Cambridge. i Lauenburg. Ratzeburg, Bekanntmachung über die Ernennung von Notabeln zur Vornahme der Verfassungs-Revision, z

an d. und Abschiedsbewilligungen in der

A c T, Kaisers, Ute

Ausland.

Frankreich, Gesezgebende Versammlung. Sparkassentesen, Pension für republifanishe Garden, Verwaltungs-Cumulation in der Stelle des Rhone-Práäfekten, Paris, Der Präsident, Die Ver- fassungsrevisionsfrage. Laboulie's Antrag, Die Angelegenheiten zwischen Carlier und Forcade, Die Komnmission für innere Verwal- tung. Antrag auf Abschaffung von Bisthümern, Französisch - spa- nishe Gränzregulirung. Vermischtes,

Großbritanien und Jrlaud. Parlament. Rhe- der- Petitionen gegen die neuen Schissfahrisgeseße. London. Jubiläum

Bibelgesellschaft, Soiree beim preußischen Gesandten.

Oberhaus,

Börsen -: und Haudels -: Nachrichten.

Amtlicher Theil.

, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich griehischen Gesandten am Königlich bayeri=- Hofe, Skhinas, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem General-Konsul von Wagner in Warschau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kom- missar der römischen Alterthümer, Commandeur P. E. Visconti zu Rom, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; so wie dem Stadt- und Kreisgerichts-Rath Seidel zu Danzig, dem Stabsarzt beim medizinisch - chirurgischen Friedrich - Wilhelms - Institut, Dr. West - phal, und dem Regierungs-Hauptkassen-Buchhalter Mischalle zu peln den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen ; Den seitherigen Landrathsamts=-Verweser Guido Hermann August von Sfkal zum Landrathe zu ernennen; und “Die Wahl des bisherigen Landschafts - Rathes von Ramin Stolzenburg zum Direktor des vorpommerschen landschaftlichen

zt Departements - Kollegiums für die nächsten drei bestä-

auf

Zahre z1

Lagen

otsdam, den 20. Zuni Erbprinz und Jhre Königl. Hoheit die Frau

Se. Hoheit Der Sachsen - Meiuingen sind nach Mei-

Erbprinzessin von ningen und

Se. Durchlaucht der General - Feldmarschall it\ch von Warschau ist nach Weimar abgereis!

Fürst Paske-

Justiz - Ministerium.

Der bisherige Kreisrihter Seiler zu Greifenhagen is zum Rechts = Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Angermünde, mit Anweisung seines Wohnorts in Angermünde, und zugleich zum Notar im Departement des Kammergerichts; und

Der Notariats-Kandidat Klein zu Bonn zum Notar für den Fricdensgerihts - Bezirk Gummersbach im Landgerichts - Bezirke Köln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Gummersbach, ernannt

worden.

Ministerium der geistlichen 2c. Ungelegenheiten.

Der in den freisthierärztlichen Bezirk Niederung - Hcydekrug verseßte Kreis-Thierarzt Wannovius zu Burgsteinfurt ist auf sein Ansuchen in seine bisherige Stelle als Kreis Thierarzt des Kreises Tecklenburg-Steinfurt zurückverseßt.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Betaunn mor Jn Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Bank vom 5ten d. Mts. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank - Kommandite in Görliß am 1. Juli c. in Wirksam- feit treten und folgende Bankgeschäste betreiben wird:

1) Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me- tallex, inländischen Slaats-, Kommunal- und ständischen Pa=- pieren, soliden Wechseln und dem Verderben nicht ausgeseß- ten, leiht verfkäuflichen Kaufmannswaaren. : Diskontirung von Wechseln auf Görliß und Ankauf von Wechseln auf Berlin und andere inlándishe Pläße, an wel- hen sich Filialanstalten der preußishen Bank befinden, so wie von ausländischen Wechseln, welhe an der berliner Börse einen Cours haben. 5 Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt-Bank und deren Filial-Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der An- weisungen dieser Anstalten auf die Bank=-Kommandite. Besorgung des An - und Verkaufs von Papieren für Rech- nung öffentliher Behörden und Anstalten, gegen die übliche Provision und Courtage.

» Annahme von Geldern öffentlicher Behörden, Anstalten und Privatpersonen, welche zur zinsbaren Belegung bei der Haupt- Bank in Berlin bestimmt, worüber die Anträge auf Ausfer-

Preußischer

/

tigung der Bank-Obligationen aber seitens der Deponenten direft an die Haupt-Bank zu richten sind.

: Die Verwaltung der Bank-Kommandite ist dem Bauk-Buch- halter Storch und dem Buchhalterei- Assistenten Jllmann über- tragen worden, und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausfertigungen der Bank- Kommandite erforderlich. e

Berlin, den 24. Juni 1851. Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Lamprecht. Witt, Reichenbach, Meyen.

N 4A 4 Woywod,

Schmidt.

Abger eist: Se. Excellenz -Prásident der Provinz

Westfalen, Staats-Minister Dr. von Düesberg, nah Münster Se. Excellenz der Ober - Burggraf des Königreichs Preußen,

von Brünneck, nah Trebnih E

T F T T O M T C A "E I E P I F

lichtamtlicher Theil.

Deutschlaud.

_ Preußen. Berlin, 21. Juni. Nach dem heutigen Mi- litair-Wochenblatte ist von der Golß, Major vom iten Infanterie - Regiment, zum Commandeur des 2ten Bataillons ten Landwehr-Regiments ernannt. von Quednow, Hauptmann vom 1sten Jnfanterie-Regiment, als Major ins Áte Infanterie-Regiment verseßt. Graf Wrshoweß=-Sekerka von Sedczicz, Rittmei ster vom 1sten Garde-Ulanen (Landwehr) Regiment, zum Major in der Adjutantur und zum ersten persönlichen Adjutanten des Prin- zen Karl von Preußen Königl. Hoheit ernannt. von Bülow, Hauptmann und Adjutant der 14ten Division, unter Beförderung zum Major im Generalstabe, zum Generalstabe des VIIL. Armee- Corps verseyt. Kögel, Hauptmann vom 18ten Jnfanterie -Regi- ment, als Major mit der Regiments - Uniform mit den vorschrifts= mäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civilversorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden.

Dasselbe Blatt enthält folgenden Allerhöchsten Erlaß, wonach die

Verleihung der Aussicht auf Anstellung als Seconde-Lieutenant bei Invaliden=-Instituten an Ober=-Feuerwerker, Feldwebel und Wacht- meister aufhört und die Verleihung des Offizier-Charafters an Invaliden dieser Chargen beschränkt wird :

Fch finde Mich zu der Bestimmung veranlaßt, daß die Aus-= sicht auf Anstellung als Seconde-Lieutenant bei Jnvaliden-Justitu- ten an Ober-Feucerwerker, Feldwebel und Wachtmeister für die Zu- kunft nicht weiter verliehen werden soll, nachdem schon durch die Ordre vom 27, März d. J, bestimmt worden ist, daß Feldwebel 2c., denen bei der Pensionirung der Charakter als Offizier verliehen wurde, bei den Invaliden-Compagnieen nichk angestellt werden sollen. Auch darf die Verleihung des Offizier-Charafkters an Ober-Feuer werker, Feldwebel und Wachtmeister künftig nur dann bci Mir nach gesucht werden, wenn der Vorzuschlagende seiner Führung und BVil- dung nach sich für die Offiziercharge qualifizirt und auch die Mit tel besißt, um standesmäßig leben zu fönnen. Das Kriegs - Mini= sterium hat hiernach das weiter Erforderlich« Sans souci, den 12, Juni 1851,

11

zu veranlassen

“-

(gez) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) von Stockhausen An das Kriegs-Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß bei Aus- führung derselben die Bestimmungen | Kabinets-Ordre vom 28. April 1849 theilung vom 16. Dezember 1349 19, Juni 1851.

Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Jnvalidenwesen

Sislano. Kroll, Zane! Ge

Heneral-Kommandos 2c.

des §. 26 der Allerhöchsten und der unterzeichneten Al maßgebend Berlin, den

nd. /

(gez) An die Königlichen

Grfurt, 7 Un, QOUe Warell di Mitglicder des fruheren Kreistages einberufen. Seitens des Vorsißenden wurde der Kreis stände-Versammlung der Inhalt der hohen Vrásidial- Verfügungen

23sten und 26sten v. M. Nr. 887 und 919, \o wie der În=- halt des hohen Ministerial - Reskripts vom 15ten v. -M. Nr. 1822 \, l, ausführlich mitgetheilt, und nah cr\{chöpfender «- Erör- terung des Gegenstandes und in besonderem Hinblick auf die im hiesigen Kreise stattfindenden, allerdings ganz eigenthümlichen Ver hältnisse wurde der Beschluß und zwar einstimmig dahin gefaßt : Es solle dem Kreistage in seiner früheren Zusammenseßung ledig lich die einstweilige

Kreiévertretung unter vorläufiger Ausübung der Befugnisse der Kreis-Versammlung (Art. 10 bis 14 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März v. I.) resp. nach Anleitung des Regulativs vom 3. Juni v. S. Anita Der Mm g. 1 desselben bezeichneten Kommission verbleiben, resp. übertra gen werden, und es wurde von allen Theilen der Kreisstände- Versammlung ausdrüdlih auf eine etwaige Verstärkung aus der jegt bestehenden Kreis - Kommission Verzicht geleistet. Von allen Mitgliedern des Kreistages wurde es dankbar anerkannt, daß durch das hobe Reskript Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern vom 15ten v. M. die Vertretung des Kreises in die berechtigten Hände zurückgelegt worden ist.

Desterreich. Ven, 19, Juni. Aus Anlaß der An- wesenheit Sr. Majestät des Kaisers sollen, dem Lloyd zufolge, in Lemberg und Tarnow Truppen - Concentrationen stattfinden. Die Reise des Kaisers soll definitiv auf die ersten Tage des fommenden Monats festgeseyt sein, „Es heißt‘, liest man im Cons, Bl. a. B,,

von

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Alle Post - Anstalten des Jn und Auslandes nehmen Bestel- lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler-) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Kr. 57 und Scha dowstraße Ur. 4

1551,

„Se. Majestät werde die österreichishen Eisenbahnen bis Oderberg benußen, dann auf der Poststraße über Krakau, Tarnow und Przemysl nach Lemberg fahren. Nach muthmaßlich zweitägigem Aufenthalte werde Se. Majestät über Stanislawow Cernowibß suchen und- von da die Reise durch Siebenbürgen , die Woywodina, die \lavonische und fkroatishe Militairgränze fortseßen und Agram mit einem Besuche beehren. Im kommenden September begiebt si der Kaiser nah einer dem Feldmarschall Grafen Radebky gegebenen Zusage in das lombardisch-venetianishe Königreich.“

Die L. Z. C. schreibt: „Dem Vernehmen nah soll die |chwe bende Finanzfrage dahin erledigt werden, daß nur ein Theil der Staatsnoten, namentlich die verzinslichen , größtentheils im Besibe der Bank befindlichen , eingezogen werden sollen , während für die übrigen ein Tilgungsfonds errichtet werden wird ; nebstbei soll noch vorzugsweise darauf gesehen werden, die Bank durch Herbeischaf= fung von Metallvorräthen zu konsolidiren.“

Von der Statthalterei in Steyermark werden diejenigen Va- fallen, welche hinsichtlih des durch die Thronbesteigung Sr. Maje- át des Kaisers Franz Joseph 1. eingetretenen Lehen - Hauptfalles bisher um die Lehens - Erneuerung nicht eingeschritten sind, aufge- fordert, sich über die Verabsäumung dieser Pflicht bis zum leßten Juli d. J. zu rechtfertigen, widrigenfalls gegen sie nach der gan=- zen Strenge des Lehensgeseßes vorgegangen werden wird.

Die türkische Regierung hat dem österreichischen Ministerium eröffnet, daß in Zukunft keine Einwanderer und Reisende aus Oesterreih die Gränze passiren dürfen, deren Pásse durch die tür- fische Gesandtschaft nicht vidirt sind.

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Hannover. Hannover, 19. Juni, (H. Ztg.) Zweite Kammer. Jun der heutigen Sißung kommt der von Weinhagen gestellte Urantrag zur Verhandlung : „Stände “beantragen bei Königlicher Regierung, eine Verordnung zu erlassen, daß Haussuchungen bei Einwohnern des König-

reichs Hannover auf ergangene Requisitionen ausländischer Be- hörden nur in dem Falle zulässig seien, wenn neben der Requi- sition die Untersuchungsakten mitgetheilt werden, für welche die Haussuchung geschehen soll, und sich aus diesen Untersuchungs Aften ergeben, daß nach hannoverschen Landesgeseßen die Haus suchung stattnehmig sei.“

Der Antragsteller rechtfertigt seinen Antrag, will jedo den selben auf politishe Verbrechen beshränkfen und rücksihtlich gemei ner Verbrechen dahin modifiziren, daß bei solchen genügen soll, wenn die vorzunehmende Haussuchung in der Requisition durch an- zuführende genügende Verdachtsgründe motivirt worden. An der ausführlichen Debatte betheiligen sich außer dem Antragsteller von Rössing, von Hagen, Windthorst, welche gegen den Antrag, Freudentheil, Schlüter und Gerding, welche für den An trag, jedoch mit ferneren Modificationen desselben, sich Weinhagen giebt hierauf den Unterschied zwischen politischeu unk gemeinen Verbrechen auf und formulirt seinen Antrag wie folgt Haussuchungen auf Requisitionen auswärtiger Behörden dürfen vo1 inländischen Behörden nur in dem Falle ausgeführt werden, wenn von den auswärtigen Behörden neben der Requisition entweder die betreffenden Untersuchungs-Akten mitgetheilt oder aus selbi solche Mittheilungen gemacht werden, welche das hiesige Gericht den Stand seyen, beurtheilen zu können, daß nach hiesigen Landes geseßen gegen die hiesigen Unterthanen eine folche Maßregel beg det sei, Nach fernerer Debatte, bei der sich Dpperman1 ding und Bueren (Leßterer unter lauter Klage über die Un 1áßigkeit der bei ihm stattgefundenen Haussuchung) fün trag erláren, Lindemann aber denselben bekämpft, auf Schluß der Debatte anz die Kammer beschließt seßung der Diskussion, und vertheidigt sodann noch Weinhagenschen Antrag, beantragt auch die namentliche mung über denselben. Schließlich erklärt sich gen den Antrag, und wird diejer bet d

33 Stimmen abgelehnt

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ertlaren.

Württemberg. Stuttgart, 1

dem in der Sißung vom 13, Juni ern eingebrachten revidirten Verfassungs von dem Landtage - handelnden achten theilt haben, tragen wir diejenige sich der neue von dem früheren im Dk wurfe unterscheidet. Der erste hnitt reiche, dem Könige, der Thronfolge und delt, hat feine den Sinn abändernde Modift so ist in dem zweiten Abschnitte übe1 nisse der Staatsbürger nichts Wesentliches abge Beziehung auf die Civilehe enthält der f stimmung in Artikel 27: „Die Einfuhrung durch ein Geseh erfolgen, welches zugleich di bücher ordnet.“ In Dem neuen Entwur} gegen: „Cs soll die Eingehung der Ehen durd i mögliht werden.“ Jn dem Begléitungs - Vortrag ist sagt: die in einem sehr großen Theile des Landes ffentliche Stimmung scheine dic Rucksicht zu erfordern für alle Fälle, in welchen die religiösen Ueberzeugunge1 theiligten oder die Kollision der Staats - und Kirchengesebgt der kirhlichen Form der Trauung Hindernisse bereitet, di hung der Ehen durch einen Civilakt geseßlich ermöglicht, Perfonen aber, welche nach den unter dem größten Thei! herrschenden religiösen Begriffen und der

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allgemeinen Sitte zur

schließung der Che die Trauung durch die Kirche, welcher sie angehvren, fu? wesentlih halten, kein Zwang auferlegt werde. Hierfür sprach no weiter der Umstand, daß die Führung der Civilstandsbücher vielen Ortsvorstehern nicht überlassen werden könnte und hie / Pebertra gung an Notare oder óffentliche Beamte neben der Belästigung dei Betheiligten einen niht unbeträchtlichen E R würde. Hinsichtlich der Presse (welche auch nach dem neuen Entwur| n!