unter Censur gestellt werden darf) is folgende Stelle des alten Entwurfs: „Beschränkungen des Verkehrs mit Erzeugnissen der Presse durch Postverbote sind unzulässig. . Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen verfolgt werden, wird durch Schwurgerichte geurtheilt“/ weggelassen, weil sie sich, wie der Vortrag fsagl- mehr in die gewöhnliche Geseßgebung, als in die Verfassung eigne. Dex dritte Abschnitt von den Gemeinden und den Bezirks-Berbän- den blieb unverändert. In dem vierten Abschnitte von den _Kir- chen, den Stiftungen und der Schule finden sich folgende Abände- rungen: Der Art. 50 des früheren Entwurfs lautet: „Die Kirchen- diener sind in Ansehung ihrer bürgerlichen Handlungen und Ber- hältnisse der weltlichen Obrigkeit unterworfen.“ Das Gleiche éut- hält auch der neue Entwurf, dagegen 1st folgende weitere Stelle des früheren Entwurfs weggeblieben : „Dieser Grundsaß e besondere Anwendung auf solche von den Kirchendienern in Aus- übung ihres Amtes begangenen Handlungen, welche in den Staats- geseßen für strafbar erklärt sind,“ Im Art. 91, von den Dea narbefugnissen der Kirchen Oberen, ist folgende Stelle weggeb (even Auf eine Ueberschreitung der Befugnisse der kirchlichen Bor- geseßten finden die allgemeinen Strasfgesebe Unwendung. Im ) biey es: „Der Staatsge-
Art. 55 des früheren Entwurfs 11 i walt gebührt die Aufsicht über die ordnungémäßige Verwaltung aller Stiftungen.“ Der neue Entwurf sagt: „der Stiftung«n.““ Sodann ist folgende Stelle des alten Entwurfs weggebslieben : S0 weit jedoch Stiftungen ohne Rücksicht auf die Beförderung össent- licher Interessen nur * rivatzwecken gewidmet sind, und deren Ver- waltung oder Aufsichtsführung der Regierung niht besonders an- gerufen und übernommen wurde, bleibt die Sorge für die Berwal- tung den Betheiligten als reine Privatangelegenheit überlassen.“ Es war nämlich nicht die Absicht , durch die Verfassung alle die Beziehungen und Verhältnisse vollständig zu oxd-
mannigfachen z 1 nen, Jn dem fünften Abschnittevon der Staatsverwaltung im Allgemeinen und von den Staatóöbehörden, wurde uach
dem Begleitungs-Vortrag des Departements-Chefs für nothwendig angesehen, die Geschaftsbehandlung in dem Gesammt-Ministerium nit an die Form eines Kollegiums zu binden, sondern demselben zu überlassen, in seiner Eigenschaft als berathende Behörde sich je nach Umständen freierer Geschästsformen zu bedienen. Die Erfah-
rung habe gezeigt, daß es den Vorständen der einzel- nen Departements nicht möglich ist, bei ihren gemeinja- men Berathungen über alle wichtigeren Regierungs - Angel-- genheiten sich an einen bestimmten formellen Geschäftsgang
zu binden, weil dadurch zu viele Zeit in Anspruch genommen würde. Das praktishe Interesse könne nur sein, daß die oberste Staatsbehörde in allen wichtigeren Regierungs - Angelegenheiten in Uebereinstimmung handelt und ihre gemeinsame Ansicht eben so wohl dem Staatsoberhaupte als dem Lande gegenüber ver tritt, damit die Einheit in der Führung der Staatsverwaltung er- halten bleibt, die Regierung der Landesvertretung gegenüber als Gesammtheit erscheint und die Verwaltung der einzelnen Departe ments in allen wichtigeren Angelegenheiten dur die gleichen Grund sähe bestimmt wird. Eben so habe es sich als unthunlich gezeigt, daß in dem Gesammt-Ministerium regelmäßig die Detailberathung von Geseß-Entwürfen und ähnlicher umfangreicherer Ausgarbeitun= gen vorgenommen wird, während doch in der Regel eine solche leßte Prüfung schon deshalb nicht zu entbehren is, weil sonst eine Uebereinstimmung solcher Arbeiten nah Inhalt und Form nicht er- zielt werden kann und sehr häufig derselbe Gegenstand in ver \chiedene Departements eingreist, Es wurde deshalb vorgezogen, die den thatsählihen Verhältnissen mehr entsprebende Fassung des im Oktober 1848 verfaßten Entwurfs aufzunehmen. Der neue Entwurf bestimmt nun Folgendes: Artikel 61. Die oberste Leitung der Staatsregierung unter dem Könige geht von dem Staats=Ministerium aus, dessen Mitglieder die Vorstände der für die einzelnen Haupt-Verwaltungszweige bestehenden besonderen Mi- nisterien sind. Jn dem Staats-Ministerium werden alle wichtige- ren Regierungs-Angelegenheiten, sie mögen die inneren oder äuße- ren Verhältnisse des Staats betreffen, unter dem Vorsiß des Kü- nigs oder eines von dem Könige bestimmten Ministers zur Bera-= thung gebraht und die gemeinschafstlich gefaßten Beschlüsse dem Könige vorgelegt oder dur die einzelnen Minister zur Ausführung gebracht. Die Fälle, in welchen das Staats-Ministerium zu ver- fügen hat, bestimmt die Verfassung und die Geseßgebung. Sodann besagt der neue Entwurf, abweichend von dem früheren, über den Staatsrath Folgendes : Art. 65. Zur Berathung von Geseh Entwürfen, allgemeinen Verordnungen und Veränderungen in der Organisation der Staats-=Behörden und Staats-Anstalten, zu Be- gutahtung von Anständen bei Anwendung der Geseße oder Ber- waltungsnormen, über welche sich die obersten vollziehenden Behör den niht vereinigen können, und von sonstigen von dem Könige oder dem Staats-Ministerium zugewiesenen Angelegenheiten besteht ein Staatsrath, welcher aus den Ministern und der erforder- lihen Zahl ordentliher Räthe zusammengeseßt ist. Für ein- zelne Gegenstände können sonstige Beamte oder Fachmänner zu den Verhandlungen des Staatsraths zugezogen werden, Art, 66, Die ordentlichen Räthe des Staatsraths werden von dem Könige nah Vernehmung des Staats - Ministeriums er- nannt. Dieselben könnén jederzeit durch den König nach Verneh mung des Staats - Ministeriums, unter Belassung ihres Gehalts, auf andere höhere Staats-Aemter verseßt werden. Jm U. brigen haben diese Staatsräthe die Rechte der anderen Staatsdiener.
Jn dem sechsten Abschnitt, von der Ausübung der Staatsgewalt, sind einige Modificationen für nöthig erachtet worden. Bezüglich der Gerichtsbarkeit der zum Dienststand gehörigen Militair= personen hat ver frühere - Entwurf ein besonderes Geseb vorbehaltenz der nêue ‘Entwurf stellt aber im Art, 79 fest: „In Strafsachen sind alle zum Dienststande gehöri- gen Militairpersonen der Militäirgerichtsbarkeit unterworfen,“ Hinsichtlih der Kompetenz der Schwurgerichte enthielt der frü- here Entwurf im Art. 86 die Bestimmung: „Schwurgerichte sollen jedenfalls in {weren Strafsachen und bei allen politishen Ver- gehen urtheilen. Der neue Entwurf (Art. 84) besagt nur: „Jn {weren Straffällen sollen Schwurgerichte urtheilen. Die Vor- schriften über die Kompetenz der Schwurgerichte sind also mehr als früher der Geseßgebung vorbehalten worden, Ferner sind die Bestimmungen im §. 82 des früheren Entwurfs, daß die Strafge richtsbarfkeit der Polizei an die Gerichte übergehe, und daß die Ge- richtsbarkeit der Gemeindebehörden * aufgehoben werde, weggelassen, weil deren Ausführung auf das genaueste mit der ganzen Ge- rihtsorganisation zusammenhänge. Auch sei, sagt der Begleitungs- vortrag, nicht abzusehen, wie die Gemeinden die ihnen zugesicherte Ortspolizei handhaben sollen, wenn ihnen nicht einige Strafgewalt gelassen wird. Der siebente, von den Staatsfinanzen handelnde Abschnitt blieb unverändert. Von den transitorischen Bestimmungen ist noch die im Artikel 174 enthaltene zu erwähnen, wonach bis zu anderweitiger Organisition der protestantischen Kirche die zwei Vertreter derselben in der ersten Kammer von den sechs General- Superintendenten und den sechs dem Dienstalter nach ältesten Deka=-
nen gewählt werden,
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Nassau. Schloß Johannisberg, 18, Juni. (O. P. A. Z.) -Zhvê Königl. Hoheit die Frau Herzogin von Cambridge ist heute Mittag zum Besuche bei Sr. Durchlaucht dem Fürsten Metternich hier eingetroffen; auch Jhre Königl. Hoheit die verwitt= wete Herzogin von Nassau ist zum Besuche hier angekommen. Fürst Metternich wird einige Monate auf Schloß Johannisberg zu= bringen.
Lauenburg. Ratzeburg, 18. Juui. (B. H.) Heute ist hier folgende Bekanntmachung wegen der Ernennung der Notabeln zur Vornahme der Verfassungs -Revision erschienen: „Durch das allerhóchste Patent vom 8. Januar d. J., die Wiederherstclluug der landesherrlichen Autorität betreffend, ist die Zusicherung ertheilt worden, daß Se. Majestät der König vor der Feststellung der öf- fentlihen Verhältnisse des Herzogthums Lauenburg das Gutachten achtbarer lauenburgisher Männer vernehmen werde, Wenn au die Stellung des Herzogthums zu den übrigen Staaten Sr. Ma- jestät und seine Verhältnisse im deutschen Bunde bei der dermaligen politischen Lage der Dinge noch nicht definitiv haben geregelt und fest gestellt werden köunen, selbige vielmehr einer späteren Erörterung vor- behalten werden missen, so haben Sé. Majestät der König es doch als den Wünschen des Landes entsprechend erachtet, wenn die innere Virfassung des Herzogthums ohne weiteren Verzug geordnet und festg-stellt werde. Dem Willen Sr. Majestät gemäß, sollen darnach sechs achtbare lauenburgische Männer in der Stadt Raßeburg för- dersamst zusammentreten, um hinsichtlich der künftigen inneren zrit- gemäßen Verfassung des Landes, namentlich einer den wahren Be- Türfnissen des Landes angemessenen Landesvertretung, selbstständige Vorschläge, denen indeß die alte bestehende Landesversassung als Grundlage und Ausgangspunkt zu dienen hat, zu berathen und zu entwerfen. Urber die Resultate der Verhandlungen der achtbaren lauenburgischen Männer wollen Se. Majestät nah vorgängiger allerhó{ster Prüfung und Bestimmung eine Communication mit der
vor dem Jahre 1848 bestandeuen Ritter= und Landschaft eintreten lassen. Nachdem Se. Majestät der König nun sich veranlaßt gesunden haben, als achtbare Mäuner aller
hóchsst unmittelbar zu designiren den Grafen von Kielmansegge auf Gülbow, den ersten Beamten des Amtes Ratzeburg Etatsrath Su- semihl und den Justizrath Walter in Ratzeburg, ist zugleich aller- höchst verfügt worden, daß die drei übrigen ahtvaren Männer von der Ritter- und Landschaft des Herzogthums, so wie sie bis zum Jahre 1848 bestanden hat, zu erwählen und allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen seien. Judem die Ritter- und Landschaft von diesen Ansichten und Beschlüssen Sr. Majestät des Königs hier durch in Gemäßheit höherer Verfügung in Kenntniß geseht wird, geben wir Wohlderselben auf, sofort zusammenzutreten, ihrerseits auch drei achtbare Männer, welche dem Herzogthume angehören, zu erwählen und das Resultat der Wahl zu weiterer Verfügung an uns zu berichten. Raßeburg, den 14, Juni 1851. Koöniglihe Re- gierung des Herzogthums Lauenburg. Sen
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usa.
Frankreich. Geseßgebende Versammlung. Sihung vom 18. Juni. Den Vorsitß führt Dupin. An der Tagesordnung istt die Fortseßung der zweiten Berathung von Delessert?s Antrag bezüglich der Sparkassen. Eine dritte Berathung wird beschlossen. Jn dritter Berathung wird dann der Pensionsbezug für die im Juni 1848 dekorirten republikanischen Garden bewilligt. Es folgt der Geseß-Entwurf über die Verwaltungs-Cumulation in der Stelle dcs Rhone-Práfekten. Derselbe überträgt dem RNhone-Práäfekten auch die Befugnisse eines Polizei-Präfekten nach dem Gese vom 12, Messidor Jahr VUL, für Lon, Guillotière, Croix Nousse, Vaise, Cai!uire, Dullens und Sainte Foy, ferner die Besugnisse des Polizei-Präfekten nah dem Geseß vom 3. Brumaire für die Gemcinden Villeurbaue, Vaux, Bron und Veuissieux im Departement Jsère, endlich für die Gemeinden Rillieuz und Miribel im Departement des Ain. Den Maires bleibt nur die Bau-, Wasser-, Wege-, und Markt-Polizei. Im Rhoue-Departement werden teshalb zwei neue General - Secretairsstellen errichtet. Es verbreitet sich in der Versammlung das Gerücht, Carlier werde, um der von Forcade angedrohten Veröffentlichung mehrerer weitere Dokumente zuvor- zukommen, feine Entlassung geben. Diese Dokumente sollen aus der Zeit der Jutimität zwischen Changarnier und Carlier herstam- men. G ouin spricht gegen die vom Minister verlangte Dring- lichfeit eines Geseßes, das die Maires vieler Gemeinden ihres Amtes entseve. F. Barrot und Léon Faucher s\prechèn für die Dringlichkcit, welche von der Versammlung bewilligt wird. Pelletier bekämpft lebhaft das Geseß als einen Schimpf fur die lyoner Bevölkerung, der ihr nur neue {were Lasten auflege. Warum! eine solche Maßregel im Belagerungszustande# Das be züglihe Gesey vom Messidor sei reine Willkür, Er verliest eine Berathung der lyoner Munizipalität vom 19, Mai, worin gegen das vorliegende „barbarische“’ Gescß protestirt wird. Das Geseß solle der Polizei nur dazu dienen, den Bonapartismus zu begün= stigen und die Arbeiter für ihre Anhänglichkeit an die Republik zu bestrafen. Das Benechmcn der Regierung, die nichts für Kredit und Arbeit gethan habe, sei Schuld, daß dort 10,000 Arbeiter brodlos seien, und diese Leute nenne der Berichterstatier Vagabun den. Der Redner geht nah und nach alle Maßregeln gegen Lyon durch. Er klagt die Prevotalhöfe der Restauration an und verth. idigt den Arbeiteraufstaud von 1831 als Nothwehr und Verzweiflung. Der Auf- stand von 1849 sei die Folge der Expedition gegen Rom gewesen. Traue man vielleicht der Armce uicht, daß man Munizipalgarde in Lyon haben wolle? Man antworte nicht auf die Klagen des Elends mit einem Geseße des Zorns und der Unterdrückung. Minister Leon Faucher bezeichnet die Rede Pelletier?s als eine Abscheulich= keit. (Lárm links, Zur Orduung! Die ganze Majorität erhebt ffch und applaudirt. Die Linke protestirt. Die Majorität drängt sich um die Tribüne und applaudirt neuerdings. Die Sißung wird 10 Minuten unterbrochen.) Wie Faucher wieder sprechen will, ent steht neuer Lärm. Der Präsident Dupin shüßt ihn. Faucher erklärt, die Beleidigungen reichten nicht an die Höhe seiner Vera(h- tung. (Gelächter nnd Geschrei: Bekaunt! Guizot sagte auch so!) Man mache der Majorität den Prozeß. Es sei ihm vergönnt, der Majorität zu erklären, daß Keiner zurückweihen werde, Das Volk sehe nicht mit Vergnügen, wie ein Theil seiner Vertreter Aufruhr predige. Die Arbeit könne bei solchen Scenen nit festen Fuß fassen. (Lärm. Huguenin wird zur Ordnung gerufen.) Es handle sich“ um Errichtung einer Polizei, welche die Guten be- shüße und die Böseu überwache, eine Polizei, wie sie in Paris eyistire. (Rechts: Schluß! Sluß!) J. Favre geht nach der Tri- büne, Chanay reklamirt das Wort, um dem Minister zu antwor- ten, Es wird jedoch mit großer Majorität die allgemeine Debatte geschlossen. Chanay verlangt das Wort über Art. 1. Er bean- tragt Vertagung auf morgen. Dies wird verworfen und Art, 4 mit 449 gegen 217 Stimmen angenommen, Die Sihung wird aufgehoben. ;
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Paris, 18. Juni. Der Präsident der Republik wird am 21isten, 24sten und 26sten über die 1ste, 2e und 3te Division derx pariser Armee, am 28sten zu Versailles über die Garnisonen von Versailles und St. Germain Revue halten.
In der gestrigen Sißung der Revisions-Kommission eröffnete Herr von Corcelles die Debatte durch eine Belenchtung der Ansich ten Cavaignac’?s und Tocqueville’s. Cavaignac beantragte nämlich in der früheren Sißung, es solle zuerst die Frage vb Republik? oh Monarchie? in der Kommissiou entschieden und dann vor die Ver- sammlung gebracht werden. Tocqueville wollte eine republikanische Revision mit Modification des neuen Wahlgeseßes. Corcelles be kämpft zuerst die Absicht Cavaignac's, die monarchi\heu Meinungen zur Abstimmung bringen und durch cin Votum der Versammlung verwerfen zu lassen. Er erkennt de Republik nicht als ein ewig bindendes Geseß an. Die Republik beruhe wesentlich auf dem Na-
tionalwtllen und falle dadurch (n das «Meriic® der Dis uon, weewaden e qua nur ce oge des Md tional\cillens für eine bestimmte Zeit set. Mau ver lange von Berryer cin Programm seiner PVonarchic er fündig ten si Monarchie oder Republik vorher an? Ein Land ânder(
seine Regierung nur durch eine Revolution. Er {ließt sich im Allgemcinen den Beweggründen Tocqueville?s an, glaubt aber, daß gegenüber der unbeschränkten Vollmacht der Constituante scin Wuns eben so \chwacch, als Cavaignac's Borschrijt unmöglich wäre, y spricht sich für eine totale Revision, aber in streng legaler und con stitutioneller Form aus. Charamaule findet Cgvaignac?s Ford rung gerecht und staunt, daß Berryer behaupte, die gejeßgebende Versammlung habe nicht das Recht, der Conflituante diese Frag zu stellen, um so mehr, als er uicht immer die gleiche Ausiht aus gesprochen. Er erinnert an Berryer's beim Mißirauens Votum. Solle man die Revision anordnen? Jm Sinne republika nischer Verbesserung könne man sie zulassen. Aber ver Hauptbeweggrunt sei die Abschaffung des Art. 45, damil f Wiederwahl des Prasidenten erfolge, dite zöge. Um also ein Uebel zu vermeiden, Charamaule hat selbst für Bonaparte gestimmt, denn er habe, (X, Mt gaglat ckchriften so s{chmälhlich Li strafen würde.
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ht, daß dieser sciue Er háâlt es für ufklug, vier Kampf zu führen. Eine Majorität gebe es nichl nuß das Land aufregen. Cavaignac wundert si) auftauchenden Jdeen von Nationalsouverainetät. Die
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Versammlu! g habe, wie die Constituante, nur die ihr der Verfassung zugewiesenen Recht Ole Ce DA alles guten Willens die Verfassung nicht umgestürzt, Constituante werde es ebenfalls bleiben lassen. Darin lieg die Ordnung, in jeder anderen, usurpatorischen Jde(
Solle nun die Constituante einmal dur «in Vekrek benden Versammlung an totale oder particle R ( werden, warum nicht offen rezen# Man wolle das Lan? Das Land habe aber die Gesechzgebe1 hterßerge) M 11 Namen zu \prechen. Wer solle die Uebel unr Heilmittel d nen, als die Gesetzgeber, und wenn sie ste kennen, mit welchem
wollten sie stillshweigen? Es sei dies eine Fr i der Ehre. Weil in verschiedenen Artikeln sich anfeinden täten fih über das elastische Wort Revision verständen, jolle man Krisis für das Land dekretiren? Nein! Die National - Ver)
lung könne einen solhen Beschluß nur fassen, wenn sie ihn in ler Majorität bekräftige, durch einen bestimmten Tadel der
Lug
Verfassung und einen gemeinsamen Gedanken i n Reformen. Sei diese Einstimmigkeit niht möglich, so habe ma1 moralisches Recht, über das Landjeine unmögliche Revision zu verl
Alle diese Betrachtungen knüpften sich an die Alternative: Repu Monarchie. „Wir stellen“/, {loß der Redn( den revisionsluf Monarchisten nua dieses Dilemma: „Stellt cuer Prinzip auf ihr seid besiegt, oder stellt es [ uf t T1 Berryer erklärte, er sei für totale Revision oder in deren Erm gelung für Beibehaltung des Art. 45, der doch der Angelpu der Petitionen jei, Man brauche sich nicht auszuf
man Revision wolle, da Art, 111 diese Verpfliciiu
\chreibe Uebrigens behalt er n wettere C
Tribüne vor. Charras enigegnet aß er diesen Luxus Perioden nicht begreise, um gerade nicht zu sag
wolle, Cavaignac habe die ricbtige Fra; estellt
wohl daran, Die Monarchisten hätten
lings - Königthum versprochen, sie möchten (0 N jeßt: „Revidirt rasch die Verfassung, und i1T d 1 sein“, gerade wie man 1848 gerufen hab Nebmet rasd Verfassung an, und das Land ist ruhig.“ Kaum aber sei die Vi fassung votirt gewesen, so habe es geheißen, die Wahl Bonapa sei zur Beruhigung nothwendig, dann die Ausmerzung der Const tuante, heute die Revision. Nad der Revision werde sich ot Etwas finzen. Was beantrage man eigentlih? Drei Wal len Tate 41004, Artikel 45 nenne man fehlerhaft abi man ihn denn {hon versucht? Wle man blos qv gen der Siwerung "des Landes revidiren, 9 Wise er besseres Mittel. „Gehen Sie,“ sagt der Redner, „gerade nac
dem Elysee, erlangen Sie von Bonaparte die rung seiner Achtung vor der Verfassung, seine inconstilutionellen Kandidatur, und Sie werd( des Landes gethau haben.“ Moulin spricht für 19ten werden die Herren von Mornay und sprechen Broglie, der Präsident der Revisions-Kommission, soll gestern ziem lih mißgestimmt gewesen sein und nach
bemerft haben : können uicht ein Wort haden, warum also überhaupt sprechen ?“ sions - Kommission keine Sizuug gehalten. Sie wird si morge1 und Sonnabends versammeln. Man will wissen, Thiers glaube das Verlangen des Landes nach Revision, aber er halte sie für g fährlich, weil die ohnedies sehr gespaltenen monarchischen Partcien schwerlich für die Wahlen der Constituante dicselbe Einigkeit wü bei denen zur jeßigen geseßgebenden Versammlung würden aufwei- sen können. Dennoch glaube er sich dem Wunsche feiner fügen zu müssen.
Folgendes is} der Text von Laboulie's Antrag: „Art. 1, J dem Repräsentanten wird auf Verlangen cin sechswüöchentlicher U laub b. willigt. Art. 2, Der Urlaub wird nach der Roihenfolg der Gesuche ertheilk. Die Gesammizahl daf hundert nicht üben steigen. Art. 3. Wegen Krankheit kann besonderer Urlaub ertheilt werden.“‘
Man wollte gestern wissen, Forcade habe den Bericht des Po sizeipräfekten Carlier nur auf Veranlassung Changarnier's, mit dem er auf sehr vertrauten Fuße slehe, veröffentlicht. Jm Konferenz faale der National-Versammlung wurde gestern Verwunderung da1 über ausgedrückt, daß Changarnier, Baze, Remusat, Maleville Chambolle, Royer (du Nord) und Duvergier de Hauranne bei der neulichcn Interpellation gegen die Untersuchung gestimmt, Der Staatsanwalt hat dem Repräsentanten Lemulier, der sich gestern bei ihm einstellte, erklärt, die Untersuchung wegen der Anschuldigung des Amtsverkaufs sei im Gange, und würde heute das Zeugenverhör begin
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nen, Im elysäis{hen BulletindeParis liest man: „Die Annahmen
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welche die Empfindlichkeit des ehrenwerthen Herrn Lemulier gereizt haben, stechen, wie man sagt, mit dem Amte eines Direktors der Gobeline in Verbindung, welches einer seiner Freunde, Lacordaire, | erhalten hat.“ Lacordaire. is der Bruder des bekannten Domini- faners und Kanzelredners. Der Minister Leon Faucher hatte bei der neulichen Interpellation wegen der Angaben in Carlier?’s Bec- rihte erklärt, er sche in dem Ganzen nichts als etnen Mißbrauch pes Vertrauens. Jun einem Schreiben antwortet heute Forcade dem | Minister, daß er es vielleicht eines Tages bitter beklagen dürfte, | einer so verzweifelten Sache von der Tribüne herab gedient zu ha- ben. Er rechtfertigt die Veröffentlihung des Berichtes damit, daß er die von der Regierung erhobene Anklage der Lüge nichi auf sei ner Ehre habe haften lassen können. Nochmals erzählt er den gan zen Hergang, wie er zu der Note Carlier’s gekommen. Er sei zu großmüthig, um sich über die ungerechte und leichtsinnige Anklage des Ministers zu entrüsten, und wünsche, dem Minister in der näh- sten Zeit abermals seine Großmuth beweisen zu können, Der M 9- aiteur enthält die amtliche Mittheilung, Untersuchungsrichter Haton sei mit Untersuchung der Veranlassung von Larabit?s Interpellation beauftragt.
Die Kommission für innere Verwaltung hat heute Herrn von Larcy zum Berichterstatter für die Abtheilung ,„„Präfeltur - Räthe“ rnanntkt. Ueber den Bericht Vatismenil?s, das Munizipal - Geseß betreffend, fand dann cine sehr lebhafte Debatte stati. Vatismenil bestand darauf, man solle scine Lobrede auf das neue Wahlgeseß m Berichte nicht streichen. Die Kommission hat sich auf Donnerstag
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Gränzregulirungs-Kommission vorzugehen hat, festgestellt. Dieselbe wird dieser Tage ihre Arbeiten beginnen.
Die Fusionisten strengen ihre Kräfte an, um bei den Wahlen zu siegen. Sie suchen deshalb in allen Orten Comités zu evrrich- ten und haben in den Búüreau's der Assemblée nationale ein Central-Auskunfts-Comtoir für Fusion begründet.
Parláment. Ober
Großbritanien und Jrlaud. / Stanley uberreicht eine
haus, Sipung vom 1/7, ZUni, Lord Pelition ter Rheder - Associatiou in Liverpool gegen die jeyt be stehenden neuen SchifffahrksgeseBue. Der Lord sucht zu beweisen, daß der englishe Handel einen ungleihen Kampf mit dem auslän dischen zu bestchen habe, denn auf die britischen Erleïchterungtn antworteten fast überall feindliche Tarife, und in manchen Ländern, } Amerika, dürften englishe Schiffe sich an den einträg- lihsten Handelszweigen nicht betheiligen. Die Abhülfe lege aber in der Haid des Geheimen Raths, den die Na vigations - Akte bevollmächtige, den Schiffen derjenigen Staa teu, welhe die Reziprozität verweigerten, aufgehobene Zölle wieder aufzuerlegen, und zur Anwendung dieses Schußmittels sei es es jeßt hohe Zeit. Graf Granville bezweifelt die Richtigkeit der statistischen Angaben Lord Stanley?s und der Petition. Er glaube, daß die Rheder ihre Wohlfahrt so wenig den Navigationsgeseben
2/8) ihrer Abschaffung sonderlichen
gehabt, wie se von hatten. Authentische Ausweis gestiegen und
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bereits von mehreren fremden Staaten, unter anderenvon Nordamerika, erlangt habe, obglei es sich von selbst verstehe, daß ver Besiß Ka- liforniens den Amerikanern viele natürliche Vortheile über die Schiffe des englischen Kaufmanns gebe. Frankreich und Spanien beharr=- ten allerdings noch bei ihren Differentialzöllen, aber ein Versnh, Repressalien zu ergreifen, würde dem britischen Handel mehr Scha den als Nutzen bringen. Damit endete die Debatte. Die Sitzung hatte von 5 bis halb 9 Uhr Abends gedauert.
London, 18. Juni, Prinz Albrecht präsidirte gestern der drit ten Jubiläums =-= Versammlung der Gesellschaft zur Verbreitung der Bibel. Vei dtiesem Jubiläum der Bibelgesellschaft, welche nun ge rade 150 Jahre besteht, traten, außer dem Prinzen Albrecht, noch Lord John Nussell, Graf Grey, die Bischöfe von London und von Oxford, der Erzbischof von Canterbury, Sir R. Inglis und der Herzog von Newcastle als Hauptredner auf.
Im Hotel der preußishen Gesandtschaft war gestern Abend glänzende Gesellschaft. Das diplomatische Corps, der englische Adel und die Wissenschaft waren zahlreich vertreten.
Betanntmam nung
Das Leuchtfeuer auf Arkona, auf der nördlichen Spiße der mit der Jusel Rügen verbundenen Halbinsel Wittow, aus 17 Lampen mit parabolischen Scheinwerfern gebildet, unter 31" 37“ Ferro und 54° 41‘ 12“ nördliher Breite,
wird wegen einer an der Laterne des Thurmes nothwendigen Reparatur vom 7. bis 21. Juli dieses Jahres gelöscht “ werden, was zur Nachricht fär das Schifffahrt treibende Publikum hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stralsund, den 4. Juni 1851.
Le CARET von
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Königlich preußische Regierung. cin j j dd j j j f j C i) j j j j | j —— S E E A A A L e î Beredtigten haben dafür Abfindung erhalten Die Kapitalien, | welche die Pflich- E I E L Z —] tigen mt DEN | | | i 8fachen Betrage j j : G, E e j l | der Rente baar : j j 4 Fr ; | î ingezahlt und fux | j; welche die Berech- f i L L | j tigten die Ubsin | j j dung in Renten=- î | j A riefen gewählt j j ; haben (vergleiche ; | | Spalte 2), be f f Î tragen Ï Î ß ‘ / | | \ | : / | | 0 \ i \ | A j ) H i : J Zl j / j j f j j j | j j : j | ? Ï î Ï î j Î j A 4 j Ï î Î } ; j | j | j ï î ¡ j i ì j | j ¿ j | l j f | | | j j / | | | j ¡ i / 4 L ( | | 7gVr( j | (&ritet nal Ba ; î | fl, Profcentun Ï 1 | [{ n I Î n Til tis | j | Parquel, Ll Und j Î | nd Proscenium ¿s zwveiten | ; | | N nao j U í j | Zweiter Rang é b | 15 / | Dritter Rang und Balkon daselbst | [27 4 s d! i DATEGU E E i an O |— (19 A | N o; _— i: 10) |—— Â Amphitheater... 4 j
» r sogenannten komischen Vpei Preije ad a, tommen bei Del e ges g “rj Mis Hund L O N +ell n im C pernhause in AnWwenoung,
Schauspiel - Vorstellung zallets, die Preise ad c
vis Beet, : Aboron: Overn und Ballets, die Preije ad c.
ie Preise ad b, bei größere n oder bei Gastspielen be
bei besonders kostspieligen Vorstellungen o®e M R U E E
rühmter Künstler (deren Auftreten mit bedeutenden Kosten vervun-
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vertagt, um einen Beschluß zu fassen, noch im Steigen begriffen sei. “Uebrigens habe sich selbst Lord Bourzat und neun andere Mitglieder des Berges haben den Stanle! ten auf seine Darstellung einen wesentlichen 1 gestellt achtzehn von den dreißig in Folge des Gescbes Anirag zu gründen, und sich gehütet, den Rhedern die Wiederher om 4. Juli 1821 errichleten Bisthümern abzuschaffen. Binnen lung der alten Schiffjahrts - Akte in Aussicht zu stellen. Lord Monaten solle die Regierung das Resultat der Verhandlungen Hardwicke: „Das Steigen unseres Tonnengehalts beweist wenig Rom hierüber bekannt geben. d ( in noch größerem Verhältniß ge- Der spanishe Gesande Donoso Cortes, Marquis de Valdega ¡V Graf Granville, die Statistik ind Minis )aroche haben das Prot ah welhem D langte Gegenje tigfeit 4 lnmn {f ! I UTOMEe U Eil S, + 4 4° t f d M » 4 { C1 bi Ser Durch VLR ILÇI tenban! s s til - fas. C V AR E I I É A ein E p mona j j : s j j j | | ¡ | j ! j : j ; j Î 1 - j j | (l i j 4 j j / | | | / | | j | | | | | el e f | | E | | | ï î î î j M} G ( i ï 4 f j / Ï j j f : Ñ | j ! j j d : E | | | | j í Î : | : im 41 () ni i | | z ) reslau Ri i i | | j I ( und j 5 | | Î | | | j ' ; | j al j j 1 R j 2 o) | : i | : f j j j ! i CALV f O E A Pr arft- Werichte t uin 1 l ï EL\ h) | l l Ul ; d (u Markt waren die Preije w1e o j t R » Nis ( ICelaint loco uad) LUMauili D (l A im ODeêtail 57 63 Rthli R L CEAN ageu lvuvcv nah Qualität 395 {1 RNitl N im Detail 40 13 Nthlr. S a \chwimmend 84 Pfd. 11 16th, 41 RKthl I 10 d D. A 391 Nthlr. Br., 39 bez, U d - zuni / „Zuil ‘ i | C ) l N j iuli / Aud O Nthlr bez u E. 39 O) \ ut n ua 10a: 392 Mtblr, vert, 29% Bi | ti ( t Zept 41 a392, 4 397 Rthlr. verk., 39% | X (S, ; e P Gamalihe Schgufyi I 7 Not 107 a ») 10) D Nthlr eri »)Z H Ar A 11 uui S | Dr, 4 O Sonntag, 22. Juni. Im Opernhause. /Zjte Abonnemens ; 32 — 34 Rth1 Vorstellung: Die Hugenotten, Yper 1! o, une von erie, große 34 34 Rthir. Dl lung Die Huger n 2 N E 2 f 20 nal Luallicit d) 32 tir Meyerbeer. Ballets von uel (Dr FLOAer, CUHTEN LEITOTIIE Vet N | Ta E A l )y} x roßen Oper 3 z mul de Nanc als e Gagitrolli c wimmend 48psd. zu 292 Rthlr. verk, 30p[d. 30 E Oper zu Paris ul de Nangis lÎ erste astri Erb\en, Koch- 42—45 Rthlr., Futter- 40-42 Rthlr. Anfang 6 Uhr. E i E A Rüböl lvco ) Billets zu dieser Vorstellung sind im vormaugen Dit N vro Juni | 407 Rthlr. Br., 10% G. Verkaufs-Büreau des Schauspielhaujes, nah der Seite der Tauben » Wo a L A } - , [7 p 1 A n - L N En 5 ai | ) vuni Juli ) straße gelegen (Eingang Jägerstraße, neben der Vorfahrt), zu fo! Juli / August 10; Rthlr. Br., 10% G. genden hohen Opernhaus-Preisen zu haben: Au ust /Sept 103 Rihlr. Br., 104 G. Fremden - Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon Sept ott. 1054, % a % Rthlr. verk., 10% Br., 4 G. | daselbst, inkl. der Prosceniums =- Logen und am Orchester 1 Rthir, - R R In A zig L0H N Sar i U S Ó E 2 tat PN Okt. /Nov 105 "Rtblr Br., 105 O 20 Sgr. Parquet, Tribúne, Parquet-Loge und arojcem E des » FTT, ë d f . Il e z + : G c e L 2 lh ee i: et E Nov. / Dez (A Rthlx. verk., 10% Br., 5 V. zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zweiter Rang 25 Sgr- Dritter 4 S E E ; c Ba + ch S c = r Amphitheater 418 51 Riblr Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater Mohnsl 13 a 125 Rthlr. 10 Gar ( ( f Í Sgr. G l 132 Rtblr. t 4 L “s Ee - a. R, E 144 Hie Montag, 23. Juni. Im Schauspielhause, 98e Abonnements- U L . G E L L T: Z 4 H y A Tr A 11°: Rthlr Vorstellung: Der geheime Agent, Lustspiel in 4 Aften, von Had uv Li 3 * E E = z länder, Hierauf: Solotanz.
Spiritus loco ohue Faß 165 Rihlr. bez,
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