1851 / 174 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Reyscher den Bericht der Minderheit daß, was von dieser vorgeschlagen

sei, was ausgesprochen werden könne. Der dabei noch die Anst aus: Wenn wir die preisgeben in einem so wichtigen Recht, so

die Achtung des Volks und selbst die Achtung der Regicrung ver erzen; wir sind es dem Lande schuldig, lieber auseinanderzuge

worden, das Redner

hen und ihm jene demüthigenden und kostspieligen Erfahrungen zu enn wir die vorge|ch1a-

ersparen, die es {hon oft gemacht hat. 4 » 2 - 6 un - , De »

gene Verwahrung beschließen, so bedrohen wir nicht das Ministe 7 - l Ä s 3 - 145+ H

um, jondern wir verhüten nur, daß in die Verfa|sung cht Ie

Bresche geschossen werde, die sih nicht so leicht wieder ausve]sern

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läßt. Frhrr. von Varnbüler verwahrt sid L N T » T v (A »( vent des Vorredners, daß man die Achtung des Volks verscherze, wen N12 t - Mongscher: Das ist die Sach man dem Minoritätsantrag nicht beitrete. Rep che r: 2/aë thl die ZaQ

di R Î Ind Doraleichoen Meinunacáuli der Reflexion ; in solchen Erörterungen sind dergletchen Zemungeaußi | (Zustimmung vo

1 verschiedenen

zen immer erlaubt gewesen

Seiten.) Staatôrath von Knapp seßt auselnc ° d Verordnungen zur Sicherstellung der Steuerpslicht vjt dient baben; eine Menge von Abgaben, wie die von n un dergleichen, wären verloren gegangen, wenn die Hin N eordnet worden ware „Znzwischen_ _auc) ŒSfkaatsoratii) vou len ein.) Prásident von Moser: Die Stellung n sei dermalen eine unbehagliche, man habe nur eine! Constitutionalität, befinde s\ch in einem stitutionell leben, wo N ner jeten zu den wichtigsten teuerverwilltgun tresse dies zu

Solhen Zuständen müsse man mit der Regierung mit Achse

iehen z oen Und eorTIto

ichlimmer, als sre (Sehr gut.) Es diene weit wenn sie den den Gewissen

vor|schretben.

[ur die Logil und Staatsokundi

mimission habe n1a1

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warten können, daß sie betreffenden Gegenstände die Kan! mer in volle K ] scheine ihm nicht gethan worden U fei: DICE O it Der vollf Bestimmun

hen und sagen sollen : zierung hat hier den §. 59

stem Rechte angewendet oder niht. Er glaube inist rium durch die Steuererhebung U virklich angegrissen habe it Kommission einverstanden ; ( Bi leßung nachgewiesen sei, lm gang nehmen, sondern müsse ; rfal rens der Regierung aussprechen Allein r nicht staunen, wenn es zu diesem Antrag Schode1

würde dies levtere thun, wenn Wurtteml

Einflüssen freie Großmacht und die Jdec etá

mit der ihr anhängenden Nullität des Staatsob berg durhgeführt wäre. Er aber glaubt

anders handeln fönnen, als sie gethau,

gerade angefangen habe, des constitutionellen 1 berufung und Auflösung des Landtags herzlic (i einerseits nach Republik, andererseits nah Absolutiomus sich zu

sehnen. Das Volk habe der Ruhe bedurft; diese ihm zu gewähren

sei ihm die Regierung zu Hülfe gekommen, deshalb sei er von der Rechtmäßigkeit und der Nothwendigkeit der Anwendung î S O O U D C O Den Antrag erlaube,

dem Antrage der Kommissionsmehrheit beizustimmen, aber die Be gründung desselben zu verwersen. Der Abgeordnete Wiest von Ehingen bemerkt zunächst Reyscher auf seine Aeußerung, daß mo

lieber auseinandergehcu und dem Volke eine neue Demüthigung sparen sollte, als dem Kommissionsmehrheitsautrage beizutret daß hierin ein Angriff gegen diejenigen liege, welche dem Mehrhei antrage beitreten werden. (R eysher: Das isst nicht der Fall

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enjenigen, welche dem Antrage beistimmen, 1k es

bei der Sache; ich überlasse es dem allgemeinen Urtheile, ob der artige Reflexionen parlamentarisch sind. Was den Antrag des Prálaten von Moser betrifst, so habe ich am An

vermuthet, derselbe werde zu einem ganz

fang seiner Rede anderen Resultate gelangen, als zu welchem er jekftiv die Sache betrachtet, mache ih sür meine Person feinen Hehl daraus, daß mir die Vorbedingung des §. 89 mät durchaus ein 1j cheint. Eine Verfassungsverleßzung hat aber lie Kom

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gekommen ist. Dl

zutressen mission subjektiv nicht sinden können; wenn man ader eine jolche als vorhanden annimmt, so muß man auch ganz anders aufti eten, als mit einer Mißbilligung. Die Kommission sieht ruhig dem Ur- Volks entgegen. Wenn Reyscher meint, das Boll werde durch unseren Antrag gedemüthigt werden, so jage ich dagegen, daß das Volk die Sache nicht so ) die Minderheit der

Kommission; es hat vielm Verordnungen keine Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Nele erolidi, On elt: Sr

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Auffassung hin, als der des Berichterstatters der Minderheit, wi zu ihn die Eigenthümlichkeit der Erhebung mancher Steuern, welche keinesweges auf einer blos dri

D, DEL ADUE/ PDEIDÉAC:, jährigen Periode beruhen. Er glaube uach der s zu verfahren, wenn er den mildesten Weg einshlage, unt zure nur, daß er auch nicht über andere Maßregeln so mild u1 theilen könne, z. B. über die Ausschließung eines freisinnigen Mau aus diesem Saale, welcher dem Lande schon die besten Dienste geleistet In der vorliegenden Frage sehe er das Stcuerverwilli gungsreht im Prinzip nicht gefährdet, Mohl: Es sind zwei großi Necchte, auf denen jede Verfassung berußt, das ¡ebungs - und das Steuerverwilligungsrecht. Seit Tar Dat mal Mera t uno fort zu ruitelin Feder, der die Sache nur irgend kennt, weiß, daß das Aus {chreiben der Steuern und das Einfordern zwei ganz verschieden Dinge sind. Das Ministerium konnte Steuern, die nicht verwil ligt sind, nicht fordern, es durfte sie dann auch nicht hinterlegen lassen ; daß es doch geschehen, war eine Verfassungsverleßung. Ju der ersten Hälfte des Vortrags des Prälaten von Moser hat de1 selbe Worte gesprochen , die wir Alle anerkannt haben, geschlossen aber hat er mit dem Ausspruch, die Regierung habe mit der An- wendung des §. 89 ein verfassungsmäßiges Recht ausgcübt , untd es hat nichts gefehlt, als daß er den Antrag gestellt hätte, man solle der Regierung für ihr verfassungsmäßiges Verfahren den Da k Des Landes aussprechen. Der Berichterstatter hat bemerkt, daß ob- jektiv genommen die Vorbedingung des §. 89 der Verfassungs-Ur- funde nicht zutresse, L

subjektive Zurechnungsfähigkeit zugeben, denn sonst wären ja die Mini- ster gar nicht fähig, ihr Amt zu versehen. Ferner verwahrt sich Mohl dagegen, wie die Kommission zu Begründung ihres Antrags einen Staatsrechtslehrer citirt, der seinen Namen führe, Hier sei es ge- \{ehen, wie der Teufel die Bibel citirt habe. Die angeführte Stelle besage das nit, was die Kommission darin zu finden glaube. Die Regierung habe selbst den Staat gefährdet, sie habe die Stände darum nicht berufen, weil sie sie zur Zeit der Reafktivirung des Bundestags, zur Zeit der bregenzer Beschlüsse nicht habe berufen wollen. Wenú die Sicherheit des Staats gefährdet war, so seien es vie Minister gewesen, welche diesen Zustand herbeigeführt ha-

Stimmung des Vol

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vor, wobei er äußerte, Wenigste sprach Verfassung werden wir

H gegen die Auffassung

Dann mußte er aber bei dem Ministerium die

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ben, und diese ihre Handlungsweise könne nicht zugleih ihre Ent \chuldigung sein. Die Minister hätten gar nichts zu thun brau chen, als die Wahlen auszuschreiben und die Stände auf ein paar Tage einzuberufen. Hier haben die wenigen Diäten nicht in Be tracht kommen können. Es sei gesagt worden, wenu man eine Ver fassungsverleßung annehme, so sei der Antrag Schoder’s, nur eine Mißbilligung auszusprechen, niht genügend. Wir wissen aber wohl, wir haben Erfahrung gemacht, was von einer Minister-Anklage zu

Man hat von der Wahrscheinlichkeit gesprochen, die

orwarfken tit. Steuern wren ja später doch verwilligt worden, sie haben also

auch vrovisorisch ausgeschrieben werden können; was wäre aber inn noch am Steuxrverwilligungsreht! Jch bitte Sie, sen Sie auf eincr Bauk, auf wclch{her S ( stimmen Sic m 21 trag ( Abgeordneten von D S T Dad ugt was man Angesichts Berfassungsverleßung aus\pre ché y ( nden es seien h B I T ] les ( nen ständi Wie a l E EL l b U T Y 10) l ( Art 4 ut ( l n(1 E N ng D tand ( ( f 1 2 j M! d m } l \ n f l l gen | ch tigung nl u n mk} l d l 1 ì 0 It) Fl \ )( ( ( ( l 11 (1 l D [ C 11 l \t 4 ) ( l l n Dei l) nu ( H \ tone i l l | (cil 1 n ( 1 (H Mb nicht q 1 (Vil ut N ( ) 1] a n 1 1 j j Y l n f Y L î 7 11 1 ( z V4) 1 T nl N T 11! t retleyri L n thalben ger! f Dal t l eagieru! C Iu i l E í v l N ? (] 111 Di l | O ei) ( 1 el ( \ 10BI Di [ ? 5 { Ÿ î f? 1 1 ( It 1 I y ( uUiA l i In umal d 1j! 311 1 Î L s U h) n (X eine Hand voll Führer \ Gewa n die Hand nehmen l N C b l dein Kommissions-Ant1 1 Richtun c d) \ 1 Prod t ( í I O 1 Mey id T (1! I (i i L i ] l ) ugnd 1 ( | ì - l an lobt 11 b nl n P Et am l ( [C] d) V Di j ten p 5 u | j l ad) l N Þ ] l 111 B i arum l ¡a1 \ d | Itcin T t t t 13 011 ì j t fc len 1CT 11 1) ( 1 Y! (l 1 1 volle Bei Jun Um y d) )1 11 ( 1} n j len H l / en gegen ig al l un n ( egn d Di if seinem Red eft \9 ma vas zu Sta1 n, wenn ma bei mer nu \ n ur VDctroyirung. Von S ums l n nicht m er Se, Der 1 aNgeori hnitten, sonde U Der Cet, Ie Ministerium unterstüßt, Hat man nic cinem ÄAbgeeor? der cin früheres t itets Ut intußle, den nl nl Cn ) O D n bn eb Hat man nicht cin Mitglied, da gangen, aus diesem Saal verdrängt

ine Berstandigung, er halte ein immer und tmmner nu\

Spott und Hohu des Gegners zu

nachgebe,

einen Verfassungsentwurf vo: gelegt, nad en n dic i drSvuorrcchte aufgehoben werden, wenn al DIC CINICINEN 2 ragraphen überseßt, so findet man in der ersten Kammer all Borrecé te wieder. Wenn man, nach dem Antrag des Piälat Moser, zur einfachen Tagesordnung übergehe, so gebe ma Netter n Vie QU, I Oen 80 Wiebe Ju Aen Und U VCTLODIVEN unT 6 fommé am YNDe ql

et, me Ein WUtbendes Darglted ter PreuBlwen Kammel vorgeschlagen habe, nämlich etne Bersaisung von cinen Artikel, des Juhalts : der König befiehlt, das Volk gehorcht Staatsrath von Wächter -Spittler: Der Abg. von Besighein

will eigentlich zwei Mißbilligungen aussprechen, dic etue gegen di

Regierung, die audere gegen die Mitglieder der staatörechtlich

Staatsgerihtshof thun. Was die Mißbilligung glieder der Kommission betrifft, so liege ihm für scine Person nicht ob, diese zurükzuwcisen, Sodann habe dieser Abgeordnete davon gesprochen, daß diejenigen Mitglieder, welche dem Kommissions Antrag beitreten, selb| die Achtung der Regierung verlieren. Jm Gegentheil müsse er versihern, daß folhe Mitglieder von der Regierung sehr geachtet werden, Der Departements Chef bestreitet nun, daß der vorgelegte Verfassungs =- Ent wurf Standesvorrehte beibehalte und geht dann auf tie Urlaubs - Verweigerung über. Jn dieser Beziehung sagt er: Die Regierung hat das unbestrittene Recht, den Urlaub an Staats diener zu verweigern, ohne nur Gründe dafür anzugeben. Bei meiner befannten Offenheit stehe ih aber gar nicht an, die Gründe

Kommission. Was die erstere betrifft, #0 sei die Kammer zum Aus ¡pruch einer Mißbilligung gar nicht berechtigt, diejes könne nur dei

» 3 / I! 4 gegen die Mit

Man glaubt, die

gewurzelten : mission werde auf OdL

K, 89 der Verfassung Sie enthält auch wirklich Bestimmungen, welch

Gesebgebung

öffentli anzugeben, den Grund

einem Staatsdiener , |

Ehre der Regierung nicht vereinbar ist, den Urlaub in

versammlung zu oerweigern.

welchen der Abgeordnete welche troy

Mitgliedern

Die Regierung hat das Recht und die Pflicht der auf eine ]

ird

selben gejagt wird,

Urkunde erlassen. e Minister in An-

mit welcher felt dann, daß

flagestand verseßt wissen wollt

M „v 94 In 4 Bereinsreecht

1 u angehören. betressende Staatsdiener , Auf l t »ingewiejen hat, if der Regierung mit den Ständehau«

Kommission l : ler, Weber und Wiest von Ehingen) ist nah Erwägung aller fönne unentschieden gilaf

der Ueberzeugung gelangt,

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(Sw, N FFraufkreîich zum Gegenstand ortgeseßten Berathung des

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Petitionen, aucl v01 Departemeni Wahlrechts mit ordnung is die ecinjährige Verlängerung Dex Die Dringlichfeit ist anertanni Ausubung eines

Berichts de1

übergegangen, der Prüfung

staatsrechtlihen Kommission durch das R egiexungsblatt verfündigten Geseße 2c Wiest von Ehingen.) zum Sc{uhß iese Verordnung, sagt die Kommission,

Verordnung vom den Mißbrauch wie im Eingang

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