1882 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Gesandten in Washington, Wirklichen Ge-

- heimen Rath Dr. von Schlözer zu Allerhöchstihrem

außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem päpstlichen Stuhle zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisher bei der Ministerial-Baukommission in Berlin angestellten Bauinspektor Hermann Weber zum Regie- rungs- und Baurath,

den Superintendenturverweser, Metropolitan S{chmeißer in Rodenberg zum Superintendenten der Diözese Rinteln, und

den bisherigen Pfarrer Hugo von Schalscha-Ehren- eld in Dels zum Domherrn bei der Kathedralkirhe in

reslau zu ernennen ; sowie

dem General - Staatskassen - Buchhalter, Rehnungs - Rath Aae a Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath zu ver- eihen; un :

dem Direktor des Königlihen Gymnasiums zu Hohenstein in Ostpreußen, Dr. Kühne, die naGgesuhte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste zu ertheilen.

Geseg, enthaltend Bestimmungen über Gerichtskosten und über Gebühren der Gerichtsvollzieher.

Vom 21. März 1882.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land- tages der Monarchie, was folgt :

8. 1.

Soweit die in dem Ausführungsgeseße vom 10. März 1879 (Gesez-:Samml. S. 145) in Bezug genommenen Vor- schriften des Gerichtskostengeseßes vom 18. Juni 1878 (Reichs- Geseßbl. S. 141) und der Gebührenordnung für Gerichts- vollzieher vom 24. Juni 1878 (Reihs-Geseßbl. S. 166) durch das Reichsgeseß vom 29. Juni 1881 (Reichs-Geseßbl. S. 178) Abänderungen oder Zusäße erfahren haben, gelten dieselben auch für die Anwendung des As vom 10. März 1879.

Q D.

Die Beglaubigungen der Unterschristen unter den zu Ein- tragungen oder Löschungen in einem Grund- oder Hypotheken- buche (Stockbuche, Schuld- und Pfandprotokolle) erforderlichen Anträgen und Urkunden sind stempelfrei.

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8. 3.

An Stelle des 8. 15 des Ausführungsgeseßes vom 10. März 1879 treten die folgenden Bestimmungen:

Für die Erledigung der in dem Handelsgesezbuh und in den Einführungsgeseßen zu demselben, sowie in dem Gesetze vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrehtlihe Stellung der Erwerbs- und Wirihschaftsgenossenschasten, den Gerichten zu- gewiesenen, von den deutshen Prozeßordnungen nicht betroffenen Angelegenheiten, welhe eine Entscheidung des Gerichts erfordern, mit Ausnahme der in. den §88. 3, 13, 14 des gegen- wärtigen Geseßes erwähnten, werden drei Zehntheile der Säße des 8. 8 des deutschen Gerichtskostengeseßes ap

Wird der Antrag vor Erlaß einer Entscheidung in der Hauptsache oder über das Verfahren zurückgenommen, so wird ein Zehntheil der erwähnten Säße erhoben.

ür die höhere Jnstanz finden die §8. 45, 46 und für alle ZFnstanzen die Vorschriften der §8. 2, 101 des deutschen Gerichtskostengeseßes entsprehende Anwendung.

Erfolgt in den Fällen der Artikel 348, 365, 407 des Handelsgeseßbuches die gerichtlihe Vernehmung von Sachver- ständigen, so werden für dieselbe nohmals zwei Zehntheile der vollen Sätze (8. 8) erhoben.

8. 4. Die Vorschrift des Artikels X11, U, Absatz 3 des Gesetzes vom 7. März 1870, betreffend die Gerichtskosten im Bezirke

des Appellationsgerichts zu Wiesbaden (Gesez-Samml. S. 193), wird aufgehoben.

Q 0.

Der §. 4 des Gesetzes, betreffend den Ansaÿ und die Er- hebung der Gerichtskosten, vom 10. Mai 1851 (Anlage) triti au für die Provinz Hannover, das Gebiet der vormaligen fréien Stadt Frankfurt und den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Cöln in Kraft.

Die Gebührenfreiheit entbindet niht von der Bezahlung der baaren Auslagen (§. 79 des Deutschen Gerichtskosten- geseßes vom 18. Juni 1878).

Urkundlih unter Unserer Saheigenändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 21. März 1882.

“L 8) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. von Kameke.

Maybach. Bitter. Lucius. Friedberg.

von Boetticher. von Goßler.

Auszug

aus dem Gesetze, betreffend den Ansaß und die Erhebung der Gerichtskosten,

vom 10, Mai 1851.

S. 4,

Von der Zahlung der Gerichtskosten sind befreit :

1) der Fiskus und alle öffentliche Anstalten und Kassen, welche für Rehnung des Staates verwaltet werden oder die- sen gleichgestellt sind;

2) alle öffentlihe Armen-, Kranken-, Arbeits- und Besse- rungeanstalten, ferner Waisenhäuser und andere milde Stif- tungen, insofern solhe nicht einzelne Familien oder bestimmte Personen betreffen, oder in bloßen Studienstipendien bestehen, sowie endlih die Gemeinden in den die Verwaltung und Mittel der Armenpflege betreffenden Angelegenheiten ;

3) alle öffentlihe Volksschulen ;

4) alle öffentliche gelehrte Anstalten und Schulen, Kirchen, aren Kaplaneien, Vikarien und Küstereien, jedoch nur insoweit, als die Einnahmen derselben die etatsmäßige Aus- gabe, einschließlih der Besoldung oder des statt dieser über- assenen Nießbrauchs, nicht übersteigen, und dieses dur ein Attest der denselben vorgeseßten Behörden oder Oberen be- {Geinigt wird. E aber in Prozessen oder anderen

pm angelegenhe ten derselben solhe Ansprüche, welche lediglih das jeltige Interesse derjenigen berühren, welchen die Nußung des betreffenden Vermögens für ihre Person zusteht, zuglei mitverhandelt werden, haben leßtere, wenn sie sih

nicht etwa zum Armenrecht qualifiziren, die auf ihren Theil verhältnißmäßig fallenden Kosten zu tragen; z

5) Militärpersonen rüdcsihtlich der von ihnen bei der Mobilmachung errichteten einseitigen und wechselseitigen Testa- mente, sowie deren Zurücknahme und Publikation. Auch sind die Provokationen auf Todeserklärung der im Kriege vermißten Militärpersonen kostenfrei zu bearbeiten; E

6) dem Finanz: Minister wird die Befugniß eingeräumt, in Uebereinstimmung mit dem betreffenden Ressort-Minister auch solchen Privatunternehmungen, welhe niht auf einen besonderen Geldgewinn der Unternehmer gerichtet sind, sondern einen gemeinnüßigen, nicht auf einzelne Familien oder Kor- porationen bes ränkten weck haben, eine Gebührenfreiheit vorbehaltlih Unserer in Uebereinstimmung mit den bei ihrem nächsten Zusammeñtreten darüber zu hörenden Kammern zu ertheilenden Genehmigung zu bewilligen.

Was die bisher solchen Unternehmungen, z. B. Pensions- und Versicherungsanstalten, Bürger-Rettungsinstituten u. \. w. bereits bewilligten Befreiungen betrifft, so behält es im Allge- meinen dabei sein Bewenden; wenn aber in einzelnen Fällen die Befreiung zweifelhaft ist, so ist darüber gemeinschaftlich von den Ministern der Finanzen und der Justiz zu entscheiden.

Jm Uebrigen werden alle, gewissen Ständen und den nur zum Vortheil einzelner Klassen der Staatsbürger errich- teten Jnstituten, z. B. den ritterschaftlihen Kreditinstituten, bewilligte Befreiungen aufgehoben.

Die einer Partei bewilligte Befreiung soll in keinem Falle der anderen Partei zum Nachtheil gereichen ; insbeson- dere wird die dem Fiskus zugestandene Befreiung von einem verhältnißmäßigen Beitrage zu den Kommunkosten im Kon- kurse (Allgemeine Gerihtsordnung Th. 1. Tit. 50 §. 531) aufgehoben.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Gymnasial-Direktor Heß in Rendsburg ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium Christianeum in Altona ver- seßt worden. :

Der bisherige ordentliche Lehrer Gustav Vieluf am Gymnasium in Hirschberg ist zum Oberlehrer befördert worden.

Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- uno Medizinal-Angelegenheiten is der Geheime Registratur-Assistent

Gustav Emil Johannes Rogge als Geheimer Re-

gistrator angestellt worden.

Ministeriúm der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Kirchhoff in Marien- werder ist der Königlichen Regierung in Coblenz und der Re- gierungs- und Baurath Weber der Königlichen Regierung in Marienwerder überwiesen worden.

Bekanntmachung. -__ Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste ras vom 7. Dezember 1881, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausscegeldes nach dem 14 facen Betrage der Sätze dos Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 an die Gemeinden Dorstfeld, Marten, Oespel, Kley und Lütgen- dortmund im Landkreise Dortmund auf der von ihnen erbauten Chaussee von Dorstfeld über Bahnhof Marten und Lütgendortmund nach der Witten-Caslroper Provinzialchaussee, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1882 Nr. 1 S. 3, ausgegeben den 7. Januar 1882;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Januar 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den Kreis Wongrowitz für die zum Bau einer Chaussee von Kaliska an der Wongrowitz-Exiner Chaussee über Lekno, Bogdarka, Slembowo bis zur Scbubiner Kreis- grenze in der Richtung auf Znin erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf dieser Straße, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Brom- berg Nr. 10 S. 69, ausaegebe1 den 10. März 1882;

3) das unterm 6. Februar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband der Waterneversdorf-Neudorfer Niederung im Kreise Plön durch das Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 11 S. 97 bis 103, ausgegeben den 9. März 1882;

4) das unterm 6. Februar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband der Fuhlensee-Niederung im Kreise Eckecrnförde dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 11 S. 103 bis 105, ausgegeben den 9. März 1882;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Februar 1882, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den Kreis Teltow auf der von demselben erbauten Chaussee von Mittenwalde nach Kleinziethen bis zur Berlin-Glasower Chaussee sowie auf der das Dorf Waßmannédorf mit der Hauptlinie verbin- denden Zweigchaussee, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 12 S. 99, ausgegeben den 24, März 1882;

, 6) das unterm 1. März 1882 Allerhöchst vollzogene Statut fr die Entwässerungsgenossenschaft der Jlmenau-Niecderung dur das mtsblatt für Hannover Nr. 12 S. 267 bis 273, ausgegeben den 17, März 1882.

Nicztamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. April, Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin empfingen heute den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen mit den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth, Hoheiten.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen den Vortrag des General-Adjutanten, General-Lieutenants von Albedyll entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte gestern mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron- prinzen das Kunstgewerbe: Museum.

Abends wohnte Jhre Majestät der lilurgishen Andacht der Charwoche im Dome bei. j

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit ter Kronprinz nahm gestern Vormittag 11/4 militärisde Meldungen entgegen und empfing von 12 Uhr ab den Ober- Präsidenten von Schlicckmann, den Ober-Präsidenten von Bardeleben, den Regierungs-Präsidenten Nasse und den Ober- Postdirektor Schiffmann in Audienz,

„Um 3 Uhr besuchte Höchstderselbe mit Jhrer Majestät der Kaiserin das Kunstgewerbe-Museum und begab Sich Abends um 9/ Uhr zum Empfange Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogs von Hessen und Jhrer Hoheiten der Prinzessinnen Victoria und Elisabeth von Hessen nah dem Potédamer Bahnhof,

Nachdem nach erfolgter Zustimmung der Staats- regierung durch päpstlihes Breve vom 10. Februar d. J. der seitherige Domherr, Kapitular-Vikar Dr. Bernhard Höting in Osnabrück zum Bischof von Osnabrück ernannt und von dem- selben die zur Uebernahme seines Amts erforderliche An- erkennung Sr. Majestät des Königs nachgesuht worden ist, hat die Aushändigung der vom 24. März d. J. datirten Landesherrlihen Anerkennungs-Urkunde an den Bischof Dr. Höting am 3. April d. J. dur den Ober-Präsidenten der Provinz Hannover stattgefunden.

Amtlichen Nachrichten zufolge hat der inter- nationale Gesundheitsrath in Alexandrien mit Rücksicht darauf, daß die Cholera in Bombay jeden epidemi- {hen Charakter verloren hat, die Quarantäne für die Bombay und Aden berührenden Schiffe unter der Bedingung aufgehoben, daß bei der ärztlihen Untersuhung auf den- selben kein unterwegs vorgekommener choleraverdähtiger Fall konstatirt wird. Die übrigen indischen Häfen sind bereits vor einigen Wochen außer Kontumaz erklärt worden.

Ebenso ist Seitens des Gesundheitsrathes den noch in El-Wisch und Tor in Quarantäne liegenden Mekkapilgern freie Pratik gegeben und, da die Pilgerzeit vorüber ist, auch keine Cholerafälle im Hedjas mehr vorgekommen sind, das auf die Pilger bezügliche Reglement vom 15. November d. J. außer Kraft geseßt worden.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Jnnern vom 9. v. M. sind durch die Vorschrift des zweiten Absaßes des 8. 42 des Zuständigkeitsgeseßes vom 26. Juli 1876 mit der Befugniß, über Beschwerden gegen die nah Nr. 1 bis 4 a. a. O. vom Kreisausshusse gefaßten Beschlüsse zu befinden, nicht auch die sonstigen Aufsichtsbefugnisse in den frag- lichen Kommunalangelegenheiten auf den Provinzialrath über- Beg, i

ie erwähnte Vorschrift enthält cine Ausnahme von der im 8. 24 des Zuständigkeitsgeseßes gegebenen, jeßt in den 8. 55 des Orgarisationsgeseßes vom 26. Juli 1880 über- gegangenen Regel, wonach die Beschwerden gegen Beschlüsse des Kreis8ausschusses on den Bezirksrath ftattfindet, und ist als solche strikte zu interpretiren.

Dem Vorbehalte im §8. 60 des Zuständigkeitsgesetes is daher nur die Bedeutung beizulegen, daß das Recht, über Be- {werden der fraglichen Art zu beschließen, dem Bezirksrathe nicht zustehe. Jm Uebrigen aber sind die aus dem Ausfsichts- rechte fließenden Befugnisse, insbesondere ' das Recht der «Znitiative gegenüber den Kreisausschüssen auch in den in 8. 42 des Zuständigkeitsgesezes bezeichneten ländlihen Kom- munalangelegenheiten in höherer Jnstanz dem Bezirksxathe Übertragen und stehen dem Provinzialrathe um so weniger zu, als der Bezirksrath nah §. 60 cit. die leßte Aufsichtsinstanz in Angelegenheiten der Landgemeindèn 2c. bildet.

Dabei bleibt es selbstverständlih dem Provinzialrath unbenommen, den Kreisausschüssen entstehenden Falles Au- regungen in Bezug auf die Regelung der im §. 42 des Zu- ständigkeitsgeseges behandelten Kommunalverhältnisse zu geben.

Sollten indessen die Kreisausschüsse solchen Anregungen nit entsprehen und sollie der Prorinzialrath au nit seine Ansiht bei Gelegenheit der Beschlußfassung über die nach 8. 42 Abs. 2 1. c. an ihn gelangenden Beschwerden durch Abk- änderung der angefochtenen Beschlüsse des Kreisausshusses zur Geltung bringen können, dann bleibt nah Lage der Gefeg- gebung nur übrig, dem Bezirksrathe von der Sache Kenntniß zu geben, und ihm, als der geseßlih zuständigen Aufsichts- behörde, das Weitere zu überlassen.

Jm Laufe der leßten Jahre ist wiederholt die Frage zur Erörterung gelangt, ob die Gemeindekirhenräthe und die Kirhenvorstände als öffentlihe Behörden im Sinne der die Befugniß zur Wiederincourssezung von Pa- pieren auf Fnhaber betreffenden geseblihhen Vorschristen und des §. 35 der Grundbuchordnung anzusehen seien. Die gleiche Frage hat hinsihtlich der Verwaltungen der städtischen Sparkassen und der Kreissparkassen schon früher zu Meinungsverschiedenheiten Anlaß gegeben. Bei den über den Gegenstand in neuerer Zeit zwischen dem Justiz-Minister und den übrigen betheiligten Nessort-Ministern sowie, in Betreff der Befugniß der Gemeindekirhenröthe und der Kirchenvor- stände zur Wiederincourssetung, mit der Hauptverwaltung der Staatsschulden stattzefundenen Verhand!ungen ist nach der Allgemeinen Versügung des Justiz-Ministers vom 21. v, M, eine allseitige Uebereinstimuung dahin feitgé stellt worden, daß die Frage sowohl für die Gemeindekirhenräthe und die Kircen- vorstände, wie auch, sofern nicht befondere Bestimmungen des Statuts der Kasse in vem einzelnen Fall eine andere Auf- fassung begründen, für die städtishen Sparkassen und die Kreissparkassen zu bejahen sei.

Die landeztgeseßlihen Vorschriften über die Zwang s- vollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Fiskus, Gemeinden und andere Kommunal- verbände (Provinzial-Kreis- und Amtsvervände) sowie gegen solche Korporationen, deren Vermögen von Staatsbehörden verwaltet wird, sind, nach einer allgemeinen Versügung des «Justiz-Ministers, vom 24, v. M., insoweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, durch die Deutsche Civilprozeßordnung nicht berührt (§8. 15 Nr. 4 E, G. zur C. P. O.). Nach den Vorschristen der allgemcinen Gerichtéordnung (8. 33 1. 35 und §5. 153 und 242 des Anhangs) sind solhe Zwangsvoll- stredungen den Gerichten zugewiesen und dürfen daber von Gerichtsvollziehern im Austrage des Gläubigers nicht ‘ewirkt werden (8. 674 Abs. 1 C. P. O.)

Jn einer Untersuchung wider einen Hülfsschreiber bei dem Sekretariat einer Staa!sanwaltschaft wegen eiñes Amts- vergehens verneinte die Straskamwer die Beamtenquali- tät des Hülfsschreibers, obwohl der Angeklagte für seine Dienstobliegenheiten insiruktionsgemäß eidlih verpflichtet war. Die dagegen vom Staatsanwalt eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, 1. Strassenat, durch Urtheil vom 16. Januar d. J., verwoifen, indem der Gerirh1shof be- gründend ausführte: „Wenn auch der §. 359 Strafgeseßbuchs eine Definition des Beamten nicht ausstellt, so ist do der bestrittene, dem Urtheile der Strafkammer zu Grunde gelegte Saß, daß als Beamter nur eine solche Perton angesehen wer- den könne, welhe untcr öffentliher Autorität für Zwecke des Staates thätig werde, für rihtig zu halten. Wer ohne eigene Verantwortlichkeit Dienste zu staatlihen Zwecken leistet, wird regelmäßig als Beamter nicht angesehen werden können. Ob er cs sei, wird im Einzelfale aus der Anstellung und der Art der ihm obliegenden Dienste festzustellen sein.“

Zur Absfolvirung einer mehrwöchentlichen Uebung sind au in diesem Jahre bei den hiesigen Garde-Jufanterie-Regi-

mentern sowie beim Eisenbahn-Regiment Offiziere des Beurlaubtenstandes einbeordert worden und zum großen Theil bereits am 1. d. Mts. hier eingetroffen.

Der EStandesbeamte darf nach einem Urtheil des RNeichsgericht s, 11. Strassenats, vom 20. Januar d. J., im Geltungsbereih des preußischen allgemeinen Landrech!s die vom Vormunde genchmigte Eheshließung eines Mündels niht vornehmen, wenn die Genehmigung des vormund- {haftlichen Gerichts fehlt.

S. M. Kanonenboot „Wol“, 4 Geshübe, Kom- mandant Korvetten-Kapitän Strauch, ist am 19. Fetruar d. J. in Shanghai eingetroffen.

Bayern. München, 3, April. (W. T. B.) Die Abgeordnetentammer nahm anläßlih der heute fort- gesezten Berathung des Kultusetats den Antrag an, die Krone zu bitten, das bisher simultane Lehrerj)eminar zu Bam- berg in ein fonfessionell fatholishes umzuwandeln. Auf eine Anfrage des Abg. Haus wegen des Beitritts von Lehrern zu Freimaurerlogen antwortete der Kultus-Minister von Luß: die Freimaurer in Bayern unterwürfen sich dem Ver- einsgeseze, meldeten ihre Vorstände an und legten ihre Mit- gliederlijte vor; dieselben seien daher nicht als geheimer Verein zu betrachten, dem Bean.te nicht beitreten dürsten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. April. Die „Wicner Zeitung“ veröffentlicht die Ernennung des Frhrn. von Kraus zum Statthalter von Böhmen und die Ausführungsverordnung zu dem Geseße vom 20. Dezember 1879, betreffend die Zulassung der österreihish-ungarishen Aktiengesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Erwerbsgenossenshasten zum Geschästsbetriebe in Bosnien und der Herzegowina.

Feldmarschall - Lieutenant Dahlen nmieldete am 96, v. M. :

Nach Beendigung der Operation in der Zagorje sind nurmehr genügende Kräfte verfügbar, um das rechte Drinaufer zu ischen Foca und Gorazda bis zur Grenze Montenegros und bis zur Grenze des Sandschaks gründlich zu durstreisen und hat General-Major Obadich den bezüglichen Befehl erhalten. Am 29, v. Mts. berichtete FML. Dakhlen, nach einer in Foca eingelangten Méldung bâtten stärkere Insurgentenbanden aus der Gegend von Perusica, auf deren Nachhut von unseren Truppen Feuer ge- geben worden sei, die Absicht gezeigt, entlang der montenegrinis{en Grenze Foca zu erreihen. Unterm 1. April zeigte FML. Dahlen an, eine Abtheilung seiner Truppen sei am 28. v. Mts. bei Ifzar Karaula auf Insurgenten aestoßen, die angeblih unter der Führung Ibrahim Beys, Kutalijas, Jussuf Beys, Cengics und Gacanins aus Gao gestanden hätten, die Insurgenten seien nah fTurzem Feuergefecht zum kleineren Theil gegen die Grenze des Sandschaks, zum größeren Theil in der Richtung von Vikoc zurückgegangen. -— Die Vorhut der österreichishen Truppenabtheilung unter Oberst Zambauer traf am 28. März früh auf dem Marsche nah Zecevoglova auf 59 Insurgenten, die nah kurzem Feuergefechte flohen, einen Todten und eine Parthie Lebensmittel zurückließen und 2 Verwundete mit sich \{leppten. Am Fuße des Plesberges traf die Truppenabtheilung abermals auf Insurgenten, welche unter Zurücklassung zweier mit Lebensmitteln beladenen Lastthiere die Flucht ergriffen. Die Truppenabtheilung lagert mit ihrem (Gros auf dem Piesberg und auf dem Zecevoglovaberg, eine Abtheilung derselben hat Bastaci besetzt, es herrscht starker Nebel und Schneefall. Die aus Cemerno entsandte Kolonne traf bei Kolicihan und Krekovi 300 Insur- genten an und warf dieselben in nordwestlicher Richtung zurück. General- Major Obadich rückte am 29. v. M. aus Foca über Karaula Nabakic auf Kuslat. Nach Passirung von NRudaglavica erhielt die Vorhut Mit- tags von den Insurgenten Feuer, dieselben wurden indeß mit Hülfe der gleichzeitig cintreffenden Seitenkolonne nah halbstündigem Gefecht zurücgeworfen. Beide Kolonnen lagerten bei Palizi, während das Gros Obadichs über Vakup und Borze und mit einer Seitenkolonne über Brbica und Hocevo gegen Celebic marschirte. Die Seiten- kolonne wurde bei Vrbica um §8 Uhr Morgens angegriffen, vertrieb indeß die Insurgenten, welche bei Hocevo nochmals in Gruppen von €0 bis 89 Mann eine ausgedehnte Stellung nahmen. Das Gefecbt, in welches auch das Gros mit der Artillerie eingriff, dauerte bis 11 Uhr Vormittags. Die Insurgenten flohen mit Hinterlassung der Lebensmittel. Gegen Mittag traf die aus Cainica vorgegangene Kolonne mit General-Major Obadich beinahe gleichzeitig in Celebic ein. Die erstere hatte nördlich von dem Orte ein kurzes Feuergefeccht. Eine ftärkere Abtbeilung verfolgte die Insurgenten gegen Velenic, wo sich dieselben nobmals stellten. Es erfolgte cin heftiges Feuergefecbt, welches bis zum Anbruch der Nacht dauerte. Die Kolonne aus Foca war an diesem Tage in Hum eingetroffen und hatte ihre Verbindung mit dem Corps Obadichs bergestellt, nur die cine Ab- theilung in Grdjevic und die andere in Bastaci detacbirt. Der leßtere Ort wurde ohne Erfolg von den Insurgenten beschossen. Die Kolonne Obadich fand auf dem Wege sieben frishe Gräber mit Leichen von Insurgenten, die am 29, v. M. gefallen waren. Eine Kolonne, welche über Hanorahovica gegen Osanica gerückt war, wendete sich nach Kreci, wo Insurgenten signalisirt worden waren. Nacbrichten von derselben fehlen. Auf unserer Seite betrug der Verlust am 29, v. M. bei Rudaglavica vom 14. Jäger-Bataillon ein Schwer- verwundeter und cin Leichtverwundeter, am 30, v. M. bei Velenic vom 77, Regiment 1 Mann todt, 2 Mann verwundet, vom 14, Jäger- Bataillon 2 Schwerverwuntete und 2 Leichlverwundete. FML. Dah- len berihtet unterm 2. d. Abends: Nachdem durch das Gefecbt bei Velenic \sicbergestellt war, daß Jasurgcuten zwischen dem Visberge und der Tara sf\tander, entsendet General-Major Obadichh am 31, März zwei Kolonnen gegen Visovo. Na cinem kurzen Feuer- gefecht gingen die Insurgenten gegen Velenic zurück, von den ver- einigten Kolonnen gegen den Rogjet - Berg verfolgt. Wäh- rend einige Abtheilungen die Kuppe desselben erstiegen, be- orderte Major Przedak eine Abtheilung gegen Stanjevobrdo. Als leßtere sih um 9 Uhr Morgens am Höhenrande des Stanjewo ent- wickelte, wurde in der Thalshlucht des Tara eine auf zwei Plâtten übersetzende Viehheerden dur denFluß treibende Jnsurgenten-Abtheilung erblickt. Die Truppen eröffneten das Feuer auf die Ueberfuhr;z sammtliche Abtheilungen und eine Batterie eilten an den Rand des Stanjevobredo und beschossen die Insurgenten mit großem Erfolge. Viele der letzteren stürzten in die Tara, eine Plätte versank, und die Ucbersezung des Flusses wurde eingestellt, Etwa 200 Insurgenten dürsten das jenseitige Ufer erreicht haben. Die enormen Schwierigkeiten des Absltiegs von dem Felsen maten cs unmöglich, die flußaufwärts Fliehenden zu erreihen. 39 gefallene Jn- [urgenten wurden aufgefunden, die Zahl der Ertrunkenen ist nit er- mittelt worden. Die Truppen hat:en keinen Verlust. Jn der Krivoëcie halten sid noch Insurgenten an einigen Punkten in der Nähe der montenegriniscen Grenze auf und beunrubigen die Truppen. Am 26, März fand cin verlustloses Geplänkel bei Poljovac statt. Am 1. April wurde ein Jäger des 10. Bataillons des Tiroler- regiments bei Grkovac durch einen Ferns{uß leiht verwundet.

Aus Ragusa, 27. März berihtet man dem „Pester Lloyd“;

Unmittelbar nach der vor vierzehn Tagen erfo!gten Verkündigung der Ausnahmegesetze für Süd-Dalmatien wurde auf den Inseln und dem Festlande die Entwaffnung der Bevölkerung zum großen Theile durchgeführt. Starke Genéd'armeric-Abtbeilungen, an vielen Orten verstärkt durch Militärassistenz, ersbienen gleichzeitig und überraschend an verschiedenen Orten, die die Entwaffnung lei- tenden politishen Beamten forderten die Bevölkerung zur Abgabe

aller Arten von Waffen und Munition auf und stellten derselben ein- dringlich die shweren Folgen vor, welche ein Verstecken von Waffen bei den heutigen Ausnahmegeseßzen nah \ich zöge. Alle Näumlich- keiten und die Umgebung eines jeden cinzelnen Hauses wurden von den Gensd’armen grürdlich durbsucht. Die Bevölkerung seit jeher gewöhnt, selbst bei der friedlihsten Beschäftigung im Hause und am Felde mit einem kleinen Arsenale herumzugehen, zeigte si durch diese Maßregel zwar sehr ernst gestimmt, widerseßte sich jedoch nirgends, fo daß wenigstens bisher die Entwaffnung ohne Zwischenfall vor si gegangen. Die Waffen wurden von den Inseln nah dem Fest- land tranéportirt und nebst den der festländishen Bevölkerung abge- nommenen, in den Zeughäusern von Ragusa, Casftelnuovo und Cattaro deponirt. Es befanden sib darunter auch sehr viele kost- bare, werthvolle Gegenstände. In Morinje wurden sogar zwei kleine Kanonen gefunden. Die Behörden stellen übrigens verläßlichen Personen von guter Gesinnung ohne Weiteres Waffenpäfse aus. Ja in einigen Theilen Süd-Dalmatiens, so z. B. im Canali- Thale, haben die Behörden selbst an die Gemeinden Wänzl-Gewehre nebst Patronen vertheilt, damit die sich freiwillig hiezu meldende Bevölkerung befähigt werde, die Gensd'armerie im Sicberheitsdienste zu unterstüßen. Am 8. März, an welchem die Operationen gegen die Krivoëcie eröffnet wurden, hatte si glücklicher Weise freundliches Wetter eingestellt, welches nicht nur die Bewegungen der Truppen während der dreitägigen Operation begünstigte, sondern aut) die Befestigungs8arbeiten in den beseßten Stellungen erleichterte. Na- tüulih sind diese Befestigungen nur flüchtige, provisorische. Die dauernden Befestigungen, welche sih auf allen beherrschenden Punkten, und zwar uicht nur der Krivoscie, sondern in allen Theilen Süd-Dalmatiens entlang der montenegrinischen Grenze erheben sollen, werden erst später in Angriff genommen. Der von Wien gekom- mene General-Genie-Inspektor Freiherr von Salis rekognoszirt seit vorigen Donnerstag, 23. März, die Krivoscie, wie auc alle an- deren Theile der Bocca, um endgültig die Punkte festzustellen, auf welchen Wachtt h ürm e (Kulas), Sperrforts, Defensivkasernen u, \. w. errihtet werden sollen, Seit vier Tagen herrscht regnerisches Wetter, und das ist“ gut, niht nur für die Felder, sondern auch für die Truppen in der Krivoscie und auf dem Kordon von Zubci, denn die Cisternen werden mit Wasser gefüllt, und Menschen und Thiere können sich wieder laben.

Großbritannien und Jrland. London, 1. April. (Allg. Corr.) Gestern ist das Finanzjahr 1881/82 abge- laufen, und die Berichte über das Staatseinkommen und die Staatsausgaben licgen nun vor. Das Einkommen geht um 722 000 Pfd. Sterl. über die Voranschläge hinaus. Es hat 85 822 000 Pfd. Sterl. betragen und war veranschlagt auf 85 100 000 Pfd. Sterl. Die Zölle (19 287 000 Pfd. Sterl.) haben 107 000 Pfd. Sterl. mehr eingebracht als veranschlagt, die VAccise (27240000 Pfd. Sterl.) 200 000 Pfd. Sterl. weniger, und die Stempelsteuer blieb auch um 30 000 Pfd. Sterl. zurück. Sie beträgt 12 260 000 Pfd. Sterl. Vermögen- und Einkommensteuer hat 405000 Pfd. Sterl. (im Ganzen 9945 000 Pfo. Sterl.) mehr ge- bracht, als von ihr erwartet wurde, und die übrigen Cinnahmequellen haben zusammen mit 17 000 000 Pfd. Sterl. den Voranschlag um 440 000 Pfd.“ Sterl. übertroffen. Auf der anderen Seite steht die Gesammtausgabe mit 85 511 000 Pfd. Sterl., so daß cin Uebershuß von 311 000 Pfd. Sterl. bleibt, der in dem Voranschlage auf 295 000 Pfd. Sterl. ange- seßt war. Wie Mr. Gladstone angekündigt hat, wird er am 24. April das Budget vorlegen.

Frankreich. Paris, 2. April. (Cöln. Ztg.) Das „Journal officiel“ meldet die Ernennung Lallemands zum Befehlshaber des 1, und die Beibehaltung Dumonts im Komwando des XViIl. Armee-Corps. Für zwei andere Befehlshaber is die gesetzliche Frist ihres Kommandos auch bereits abgelaufen: General Saussier, Kommandant des XIX,. Corps in Algerien, wurde am 31. März 1879 ernannt; der zweite ist General Appert, Kommandant in Toulouse, der Ende Mai die Altersgrenze erreicht. Die „Corr. Havas“ meldet: „Die gestrigen Er- klärungen des Hrn. de Freycinet auf die Frage, die ihm Hr. de Broglie bezüglih der tunesischen Frage stellte, welcher zufolge er die Reorganisation Tunesicns auf diploma- tishem Wege vornehmen will, giebt der Nachricht von der bevor- stehenden Abreise des Hrn. Marquis de Noaillcs nah Kon- stantinopel eine gewisse Bedeutung. Seit einiger Zeit herrschte eben der tunesishen Angelegenheit wegen eine gewisse Span- nung zwischen Frankrei und der Türkei, die jeßt nachgelassen hat. Die Gegenwart des Hrn. de Noailles in Konstanti- nopel wird die Annäherung noch mehr fördern. Was das Zurückziehen der französishen Truppen aus Tunesien betrifft, so hängt es von vielen Umständen und namentlich von der Wehrhastigkeit der einheimishen Truppen ab. Es is Auf- gabe des General Lambert, die Reorganisation der Armee des Beys vorzunehmen. Erst wenn die reorganisirte Armee im Stande sein wird, die Ordnung in der Regentschaft aufrecht zu erhalten, wird man daran denken können, die französischen Truppen zurückzuziehen.“

Dem „Temps“ wird aus Tunis vom 1. April, Abeonts, telegraphirt :

Ich habe genaue Erkundigungen eingezogen und kann versichern, daß die Gerüchte hinsichtlich eines neuen Aufstandes unrer den west- lien Stämmen unbegründet sind. Die größte Ruhe herrs{cht in jenen Regionen, aber es fanden in der leßten Zeit ziemli zahlreiche Garnifonwcchsel und Uebungsmärsche statt, aus denen dann eine auf- ständische Bewegung gemacht wurde. General Forgemol ist beute zu einer Truppenschau nah Teburbar abgegangen, um die Bataillone ¿u inspiziren, die übermorgen den Marsh nach Mateur und weiter an- treten sollen. Morgen wird der neue Minister-Resident, Hr. Cambon, mit dem General-Konsul Challet an Bord des Avisodampfers „Hirondelle* hier erwartet. Der General Forgemol hat Befehl ertheilt, daß die Trupven morgen bereit sein soüen, Hrn. Cambon die militäriswen Ehren zu erweisen. Die maltesische Kolonie läßt in der neuen Kathedrale für die Königin Victoria ein Tedeum fingen. Die Kathedrale wird gegenwärtig zum Empfang der römischen Abgesandten, welche näâcbstens dem Kardinal Lavigerie die Insignien seiner neuen Würde überbringen sollen, festlid gei{mückt. Aus dem Süden werden einige unbedeutende Bewegungen der Einheimischen gemeldet. Der Jahrestag der sizilianishen Vesper ist bisher ruhig verlaufen. Zahl- reiche Patrouillen dur{kreuzen die Stadt in allen Richtungen, um Zusammenstöße zwischen Italienern und Franzosen zu verhindern.

Nußland and Polen. St. Petersburg, 3. April. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ er- klärt die Nachricht für absurd, daß die Naturalisirung derjenigen Ausländer, welche 5 Jahre in Rußland wohnen, verlangt werde; von einem derartigen Projekte sei keine Rede, Fn Wahrheit handele es sich darum, daß den fremd- ländishen ländlihen Arbeitern, welhe nah Ablauf ihrer Kontrakte eine Landkonzession nachsuchten, der Bescheid ertheilt wurde, derartige Konzessionen könnten nur russi- schen Unterthanen gemacht werden. Die ebenso unbegrün- dete Nachricht, daß die Londoner Stock-exchange daran denke, die russishen Fonds von der offiziellen Cotirung auszuschließen, hat, dem „Journal de St. Pétersbourag“ zu- folge, hier nur wenig Eindruck gemaht. Der russische Kredit

sei ein solider und werde ein solcher bleiben; die regelmäßig eingeh:nden Steuern und die Hülfsmittel des Staatsschaßes seien genüzend, um allen Anforderungen zu entsprehen. Der „Neuen Zeit“ zufolge soll der Posten des St. Peters- burger Ober-Polizeimeisters mit demjenigen des Stabschefs des Gensd'armerie-Corps vereinigt werden.

4. April. (W. T. B.) Laut Meldung des „Re- gierun gs-Anzeigers“ ist das Todesurtheil des Kriegsgerihts gegen die Mörder des Generals Strelnikoff gestern Morgen mittelst Stranges vollzogen worden. Die authentishen Namen derselben sind noch unbekannt, da sie in dieser Beziehung falshe Angaben ge- macht haben.

Amerika. New-York, 31. März. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus diskutirt die Tarifbill. 168 Redner

haben sich zum Worte gemeldet. Die Diskussion wird mehrere Wochen dauern.

Zeitungsstimmen.

Jn Beantwortung der \. Z. mitgetheilten aus Jugenheim (bei Bergzabern in der bayerischen Rheinpfalz) von 75 taback- bauenden Gemeindetürgern eingegangenen Adresse hat der Reichskanzler, wie die Augsburger „Allgemeine Ztg.“ mit- theilt, an cinen dortigen Tabackbauer folgendes Schreiben gerichtet :

„Ew. Wohlgeboren, sowie allen an der Adresse vom 15. d. Be- theiligten, danke ih verbindlihst. Die Bevölkerung der Pfalz ist wegen ihrer Sachkunde auf dem Gebiete des Tabackbaues vor anderen dazu berufen, über das Monopol ein Urtheil abzugeben, und es gereicht mir daher zur Ermuthigung, von dorther eine Zustimmung gerade zu der Zeit zu erhalten, wo die Frage des Tabackmonopols den geseßgebenden Körperschaften zur Entschließung vorgelegt werden soll. v. Bismarc.“

Die „Elsaß-Lothringische Zeitung“ widmet dem Reichskanzler zu seinem 68, Geburtstag einen Artikel, der wie folgt 1chliept : ;

Seit 1871 hat die deutsche Politik es verstanden, Deutschland den Frieden zu erhalten. Darauf ist unablässig ihre Arbeit gerichtet, während ebenso unermüdlih die Heeresleitung bemüht ist, allen An- forderungen, welche eine plößlih eintretende Lage an sie stellen könnte, gewachsen zu bleiben. Üeber Allem wacht in treuer Pflicht- erfüllung und Sorge Kaiser Wilhelms Königsauge. Und diesen Vrieden, welchen Deutschlands Politik und Bereitschaft, vor Allem Kaiser Wilhelms Ansehen und Einfluß dem Weslttheile auferlegt der Kanzler nußt ihn, die mühsam errungene Ruhepause, aus, um das wirthschaftlihe Leben der Nation, wie vordem das politische und militärische, auf eine eigene nationale Basis zu ftellen. Dies und daneben die Stärkung des monarchischen Staatsgedankens und der Macht der Staatsgewalt ist die Bedeutung der innern Kämpfe, welchbe wir durchleben und deren Zeugen wir sind.

Bei allen Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage besteht do kein Zweifel, daß sie zum Heile Deutschlands nah den Plänen des Kanzlers enden werden, und in nicht allzuferner Zeit wird die Nation den Aufwand von Kraft und Zeit und Bitterkeit bedauern, welcher in diesen Kämpfen so unnöthig vershwendet worden ist. Umsomehr, als der Reichskanzler für sih, für seine Amtsthätigkeit, kaum noch die Vortheile genießen wird, welche er für das Reich anstrebt. Gerade deshalb will er cs aber noch auf feste Füße gestellt schen für den Fall, daß seinen Nachfolgern vielleicht niht die Muße bleiben sollte, in Frieden an der innern Gestaltung weiter zu bauen.

Möge es dem Kanzler vergönnt sein, die Vollendung seines Werkes zu schauen und ihm die Kraft aus der Höhe noch für eine lange Reihe von Jahren, als die für ihn wie für Deutschland werth- vollste Gabe, zu diesem 1. April bescheert werden. Müßte er fein Werk unvollendet verlassen gar Viele von denen, die ihn heute anfeinden, würden dereinst mit bitterer Neue das Steuerruder in seine Hand zurückwünschen.

Wir hier im Elsaß, denen bei dem Bli auf das alte Deutsc- land die Parteigegensäße nur um so kleiner und unverständlicher, ja unverständiger erscheinen, empfinden sehr wohl, was für Deutschland wie für das Ausland der Name Bismarck an der Spitze der Ge- schäfte des Reiches bedeutet; wir empfinden hier, mehr als es drüben jenseit des Nheines der Fall zu sein s{heint, wie und worauf im Aus- lande gerechnet wird. Möge Deutschland noch oft am 1. April den Fürsten Bismarck zu seinem Geburtstage als Reichskanzler, als Kanzler Kaiser Wilhelms, beglückwünschen können!

Das „Deutsche Tageblatt“ gelangt am Schlusse ihrer neuesten vergleihenden Monatsübersiht über Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenar1ifkel, sür den Monat Februar 1882 bezw. 1881, zu folgenden Ergebnissen :

Den guten Anfang, welchen der Januar gemacht, sett der Fe- bruar mit bestem Erfolge fort; das Gesammtbild gestaltete sid sogar noch bedeutend günstiger, da auch auf den bisher mehr oder minder zurückgebliebenen Industriegebieten nunmehr die erfreulihe Erschei- nung einer f\teigenden Ausfuhr, in manchen Fällen auch begleitet von einer abnehmenden Einfuhr zu Tage tritt.

In runden Zahlen ausgedrückt, betrug die Zunahme in der Aus- fuhr gegen den entsprecbenden Zeitraum des Vorjahres für Roheisen 4500 t, für Cisenfabrifate 8500 t, für Baumwollenwaaren 640 t, für Wollenwaaren 370 t, für Seidenwaaren 170 t, für Leinenwaaren 100 t.

(Gerade in den hervorragendsten Jndustriezweigen zeigt \ich also eine ebenso erheblihe wie erfreulihe Steigerung. Ein Gleiches gilt für Leder und Lederwaaren und seit lange auch zum ersten Mal wieder für Holz und Holzwaaren; bei ersterem betrug die Zunahme, und zwar namentlich dur die feineren Lederwaaren herbeigeführt, 320 t, beim Holz 9200 t und bei Holzwaaren, au hier wieder den feineren Arten 470 t ; zur weiteren Bervollständigung fseicn auch noch einige andere, nit in unferer Pebersicht enthaltene Artikel angeführt, welche ebenso eine Zunahme ia der Ausfuhr aufzuweisen haben: Glas und Glaswaaren 1350 t, Papier und Pa2ppwaren 3800 t, Mascbinen aller Art 3400 t, musi- kalishe Instrumente 440 t, Thonwaaren 700 t, von Chemikalien allein Kali 6500 t, Cement 8000 t, Pech 1500 t, Eisenerze 56 000 t.

Ueber die in der Ein- und Ausfuhr der verschiedenen Getreide- arten sih zeigenden Verhältnisse wird eine richtige Beurtheilung erst im weiteren Verlauf des Jabres \sich ergeben können. Anders liegt die Sacbe in Betreff der Mehl-Ein- und Auéfuhr, in welche wir dieses Mal, abweichend gegen sonst, außer dem cigent- liden Mehl auch noch Stärke, Kraftmehl und geschroteve oder geschälte Körner mit eingeschlossen haben; hicr ergiebt fi neben eine Ausfuhrzunahme von 7600 t gleichzeitig eine Einfuhrabnahme von 5500 t, mithin ein rect erfreuliches Refultat, dem immer weitere und noch bessere Folge hoffentlih nit fehlen wird. Jn der Ein- und Ausfuhr von Vieh aller Art machen Veränderungen von crheb- licher Bedeutung sih niht bemerkbar, die Gesammtbewegung auf diesem Gebiete bleibt eine lebhafte.

Kolonial- und Materialwaaren aller Art ergaben abermals be- träbtlihe Einfubhrzunahme, was au selbst der abgesagtesfte Gegner der jetzigen Wirthschaftspolitik als ein ungünstiges Zeichen zu deuten nicht KEE gebracht hat; eine Zunahme der Ausfuhr zeigt sich beim Wein mit 520 t, beim Branntwein mit dem gewaltigen Quantum von 10 300 t und wie wir, um au den Dritten im Bunde nicht zu vergessen, nochþ hinzufügen wollen, beim Bier mit 2500 t. Die Zuckerausfuhr blcibt bis jeßt um circa 15 000 t hinter der des Vor- jahres zurück, welche bekanntlih_ einen ganz abnormen, nahezu ängst- lien Umfang erreite, übertrifft aber dabei doh noch um mehr als das Doppelte die des Jahres 1880.