1882 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

E E t bie E R

ap E Sei S S C A E

lite 4 A het A a D R di E T IAEÉL r DS

Königsberg, 4. April, (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen unverändert, Roggen besser, loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zoligewicht 141,25, pr. Frühjabr 142,50, pr. Mai - Juni 145,00. Gerste flau. Hafer flau, loco inländischer 122,00, pr. Frübjahr 124,00. Weisse Ert sen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 144,50 Spiritus pr. 1900 Liter 100 °%% loco 43,50, pr. Frübjabr 43,75, pr. Mai-Juni 44,75. Wetter: Schön.

Steútinm, 4. April, (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen flan, loco 210,00 bis 221.00, pr. April-Mai 222.50, pr. Mai-Juni 22000, Roggen matt, loco 153,00 bis 156,00, pr. April-Mai 153,59, pr. Mai-Juni 152,50, pr. Juni-Juli 151,00. Rübsen pr. September-Oktober 250,C0. Rüböl sti), 100 Küilegr. pr. April-Mai 55,50, pr. September- Oktober 55,50. Spiritus fest, loco 43,00, pr. April- Mai 45.90. pr. Juni-Joli 47.20. Petroleum pr. April 7,30.

Peseu, 4. April. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 43,90, pr. Aprii-Mai 44,7€, pr. Juni 45,70. pr. JInli 46.49, pr. August, 47,00. Fest.

Bresla, 5. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100% per Aptil- Mai 45.50, do. per Mai-Juni 46,20. do. per August-September 47,50, Weizen per April-Mai 216,00. Roggon per April-Mai 153,00, @o. per Mai-Juni 154,00, per September Oktober 153,00, Rüböl loco per Apri}-Mai 955,50, per Mai-Juni 55,50, per September-Oktober 55,25. Zink umsatzlos,. Wetter: Schön.

Cöln, 4. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen kiesiger loco 23,50, fremder loco 22,50, pr Mai 21,90, pr. Juli 21,55, pr. Novewber 20,45, Roggen loco 19,50, pr. Mai 15,30, pr. Juli 15,35, pr, November 14,995, gts loco 16,59, Rüböl loco 30,50, pr. Mai 28,90, pr. Oktober 28,90.

Bremen, 4. April, (W. T. B)

Petroleum. (Schinssbericht) Babig. Standard white loco 7,10, pr. Mai 7,25, pr. Juni 7,35, pr. Juli 7,50, pr. Anugust- Lezember 7,85, Alles Br.

Mamburg, 4. April, (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf Termine matt. Roggen loco ruhig, aut Termine matt.

Weizen pr. April-Mai 213,00 Br., 212,00 Gd, pr. Juli- August 05,09 Br., 204,00 Gd. Roggen pr. April-Mai 152,00 Br., 151,00 Gd., pr. Juli-Avgust 147,00 Br., 146,00 Gd. Hafer stil], Gerste flau. Rüböl ruhig, loco 56,00, pr. Mai 56,50. Spiritus still, pr. April 37} vr, pr. Mai-Jouni 37} Br., pr. Juli- August 38} Br., pr. August-Septbr, 394 Br. Kafsfee sehr ruhig, geringer Unisa1z, Fetrcleum sti]l, Standard white loco 7,30 Er. 7,20 Gd, pr. April 7,30 Gd., pr. August-Dezember 7,90 G4. Wetter! Windig.

Wien, 4. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjabr 12,17 Gd. 12,20 Br. afer pr. Frühjahr 8,00 Gd, 8,05 Br. Mais pr. Mai-Juni 7,37 Gd., 7,42 Br.

Pest, 4. April, (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco sich befestigend, auf Ter- mine fest, geschättslos, pr. Frühjabr 11,87 Gd., 11,90 Br., pr. Herbst 10,50 Gd., 10,55 Br. Hafer pr. Frühjabr 7,80 Gd., 7,85 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,07 Gd, 7,10 Br. Koblraps pr. August- September 12F.

Amsterdäam, 4, April. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlassbericht), Roggen pr. Mai 175, pr. Oktober 177.

Amsteräam, 4, April, (W. T. B.)

Bancazinn 63.

Anmtwezrpenm, 4. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlnssbericht.) Weizen ruhig. Roggen

Weizen per Mai 312,

E

Antwerpen, 4. April. (W. T. B)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, e Weiss, loco 17} bez. u. Br., pr. Mai 174 Br., pr. Juni 173 Br., pr. September-Dezember 19§ Br. Fest.

Lendons, 4. April. (W. T. B.)

Án der Küste angeboten 14 Weizenladungen. Prachtwetter. HPavannazucker Nr. 12 243. Ruhig.

Liverpool, 4. April, (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 8000 B., davon fär Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerika- nische Mai-Juni-Lieferung 68/64, Juni-Juli-Lieferung 647/64, Juli- Augnst-Lieferung 61/16, August-September-Lieferung 63, Septem- ber-Oktober-Lieferuug 647/64 d.

Liverpool, 4. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen. stramm, Mehl rubig, Mais 1—2 d. höber. Wetter: Schön. j F

Glasgow, 4. April. (W. T. B)

a Robeisen. Mixed numbers warrants 48 sh. bis 48 sh.

Mamehester, 4. April. (W. T. B)

12r Water Armitage 7&4, 12r Water Taylor 8, %Xr Water Michels 94, 30r Water Clayton 10%, 32 r Mock Townhead 10, 49: Mule Mayoll 94, 40r Medio Wilkinsgon 114, 36x Warpcops Qua- lität Rowland 103, 40r Double Weston 11%, EOr Double courante Qual. 143. Printers 1/16 34/39 8} pfd. 947, Fest.

Paris, 4, April. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen rubig, per April 29,75, per Mai 29.60, per Mai-Augnust 29,00, per Juli-August 28,50. Mehl 9 Marques rubig, per April 61,75, per Mai 62,25, per Mai- August 6210, per Juli-Auguset 61,60. Rüböl fest, per April 69,75, per Mai 70,00, per Mai-August 71,75, per Septermber- Dezember 73,75, Spiritus steigend. per April 59,25, per Mai 59,75, per Mai-August 61,00, per September-Dezember 57,25.

Paris, 4. April. (W. T. B)

Rohzucker 889 loco behauptet, 58,25 à 58,50. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 66,30, pr. Mai 66,75, pr. Mai-August 67,50.

St. Petersburg, 4. April, (W. T. B)

Produktenmarkt. Talg loco 70,00, pr. Angnst 70,00. Weizen loco 15,50, Roggen loco 10,40. Hafer loco 5.25. Hanf loco 34,50, Leinsaat (9 Pud) loco 14,50. Wetter: Kalt,

New-York, 4. April, (W.T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 121/16, do. in New-Orleans 12. Petroleum in New-York 78 Gd., do. in Philadelphia 74 Gd., rohes Petroleum G6Î, do. Pipe line Certisicates D. 78 C. Mehl 5 D. 15 C. Rother Winterweizen loco 1 D, 433 C., do. pr, April 1 D, 423 C., do. pr. Mai 1 D. 424 C. do. pr. Juni 1 D, 374 C., Mais (old mixed) 84 @, Zucker (fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio-) 94. Schmalz (Marke Wilcox) 118, do. Fairbanks 113, do. Rohe & Brothers 117/16. Speck (short clear) 10% C. Getreidetracht 12,

Rie de Janmecirse, 3, April, (W. T. B)

Wechselconrs auf London 21, do. auf Paris 453. Tendenz des Kaffeemarktes:- Matt, Preis für good firat 3900 à 4050. Durchschnittliche Tageszufuhr 13 75) Sack, Ausfahr nach Nord- amerika 18100, do. nach dem Kanal nund Nordeuropa 8000, do. nach dem Mittelmeer 1090, Vorrath von Kaffee in Rio 165 000 Sack.

Eisenbahun-Einnahmen.

Osipreussisohe Südbahn. Im März 1882 nach vorläufger Fesstellung: Im Perioneuverkehr 64867 4, im Güterverkehr 222 580 6, an Extraordinarien 13 000 #, zusammen 309447 4, im Monat März 1881 definitiv 251 674 , mithin mehr gegen den

_i_entsprechenden Monat des Vorjahres 48773 \& Vom 1. Jannar

bis ult. März 1882 im Ganzen 1105851 Æ gegen 676 964 im

Jahre 1881, mithin mehr gegen den eutsprechenden Zeitraum des Vorjahres 428 887 A.

Usanee.

So lange aite und konvertirte Aktien der Berliner Werk- zeug-Maschinen-Fabrik Aktien - Gesellschaft (vormals L. Sentker) im Börsenverkehr vorkommen, vermitteln die betr. Makler Geschäfte in alten und neuen Aktien. Beim Verkanf Aktien verbleibt der Dividendenschein pro 1881/82 an den Stücken.

von alten

Stationen.

Mulagbmore Áberdeen Christiansund Kopenkagen. Stockholnm. . Haparanda , Moskau ..….

Cork, Queens- town. ... Brat s Helder. .. Sylt Bamburg ,. Swinemünde. Nevufahrwass.

Münster . „. Karlsruhe . . Wiesbaden . München

Leipzig ... BEUR Wien .... Breslau ...

Ile dl'Aix . Zei Tes,

Dunst.

Wetterbericht vom 5, April 1882.

Barozotor auf

0 Gr. u. d.Mesrez-

spiegel reduz. in Millimeitoar.

8 Uhr Morgens.

Wind. 768 5 |bedeckt 772 halb bed.1) 776 wolkenlos TT4 [wolkenlos 778 ‘heiter

773 [wolkenlos 766 wolkenlos

A O O S A C

766 762 764 TT1 770 772 775 775 763 764 762 762 763 768 770 765 769

¡balb bed?) heiter?)

bedeckt

wolkenlos wolkenl.4) wolkenlos wolkenl.®) wolkenlos

wolkenlos wolkenl.6) halb bed. bedeckt bedeckt |wolkenl.7) [wolkenlos heiter woilkenl.8)

760 758 760

bedeckt shalb bed. wolkig

Us s ¡r bO s S U A O O CIRO O D H H O DI A

8) Früh Reif.

|Tempsratiuz: Wetter. in 9 Cealsiug

C í

C.=4 R,

H

L

|

Set h A A ROANRwWDUCC N T I

10

14 14

1) Grobe See. 2 Seegang leicht. 3) Seegang leicht. 4) Than, s) Nachts Thau. ©) Mittags Reger schauer. schwacher Reif.

Anmerkung: Die Svztionen find in 4 Gruppen

7) Früb-

7eurdnets

1) Nordeuvopa, 2) Eüsteuzore von Irland bis Ostpreuaseu, 3) idittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa, Innerhalb jedor Grapye ist die Bichtung vou West nach Ost eingehalten.

SEala für dis Windetärke: 1 = leiser Zug, # -=:

leicht,

3 == schwach, 4 =- mäeaig, 5 = friach, 6 = stark, 7 = atoeifg,

8 = atlirzaisch, 9 = Siurm, 10 = etarker Sturm, 11 = heftigex-

Starm, 12 = Orkan.

Ueborsicht der Witterung.

Die Luftdrnckvertheilung hat sich seit gestern wenig verändert. Daher dauert über Centraleuropa die schwache bis frische östliche Luftströmung bei trockenzm fast wolkenlosen Wetter fort. Das Frostgebiet im Nordosten hat seine Grenzen weiter güdwürts aus- gedehnt, s0 dass bei Fertdanuer der östlichen Winde und heiterem

Wetter Nachtfröste zuntchst für das östliche Deutschland zu er- warten sind,

Z Dentanhoe Seewarte.

Abb

E heateL.

Königliche Schauspiele, Opernhaus. Don- nerstag: Achte Sinfonie-Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung. i

Freitag, den 7. und Sonnabend, den 8. April, geslofsen. L

Opernhaus. Sonntag: 90. Vorstellung. Don Juan. (Frl. Brandt, Fr. von Voggenhuber, Frl. Tagliana, Hr. Bet, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Donnerstag: 3. 34. Male: Unsere Fraucnu.

Victoria-Theater. Sonnabend, 8. Prinz Orlofsly.

April :

Friedrich-Wilkelmstäätisches Theater.

Donnerstag : Zum 78, Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Dex lustige Krieg.

Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann. Donnerstag: Zum leßten Male: Odette. Schcu- spiel in 4 Akten von Victorien Sardou.

Freitag: Geschlossen. i E

Sonnabend: Erstes Gastspiel der K. K, Hofscbau- spielerin Frl. Friederike Bognar aus Wien: Der leßte Brief.

National-Theater, Weinbergsweg 6 und 7. Donnerstag: Gastspiel des K. K. Hofschauspielers Adolf Klein vom Hofburgtheater in Wien. Das Urvild des Tartüffe. Lustspiel in 5 Akten von Carl Guyfow. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang 7Tt Ubr. E

Freitag: Gescblossen.

Sonnabend: Der Feter von Ravenna.

Germania-Theater. Donnerstag: Ertra-Vor- stellung. Zum 6, Male: Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten voa G, Braun und E. Hilde- brand. A

In Vorbereitung: Unsere Weiber. Novität. Große Posse mit Gesang in 3 Akten von Fr. Möêlle. Musik von A. Thomas.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: En- semble - Gastspiel der Mitglieder des Wallner- Theaters. Zum 128, Male: Kyrit-Pyriy, Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und O. Ju- \stinus, Musik von G. Michaelis, Anfang 7 Uhr.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Zum 1, Male: Die Lathtauke. (Pauline: Frl. Ernesline Wegener als Gast).

Concert-laus, Centeit ted Kal. ND5 Hof-Musikdirektors Herrn Bilse,

Familien-Nachrichteri

Verlobt: Frl. Marie Boelcke mit Hrn. Ober- Landesgerichts - Referendar Walther Ehrbardt (Mahlkau—Danzig). Frl, Hedwig Arzberger mit Hrn. Seconde - Lieutenant Wilhelm von Massow (Eisenah—Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieutenant Arthur Freiherr v. Gillern mit Frl. Anna Strobel (Ahlfeid). Hr. Lieutenant Carl v. d. Decken mit Frl. Anna v. Wißleben (Hannover).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major und Abtheilungs-Commandeur v. Nippold (Darm- stadt. Hrn. Bürgermeister a. D. Schmidtsdorf (Berlin).

Gestorben: Hr. Rechnungs-Rath a. D. Carl

Richter (Osterburg).

Verkäufe, Verpacytuugen, Submissionen 2c.

[15466] Bekanntmachuug.

Behufs Verdingung der Erd- und Maureràärbeiten, veranschlagt zu 7882 M 50 A, sowie der nachstehend verzeicbneten Maurermaterialien, und zwar:

89,0 chm Kalkbruchsteine,

229 Mille Hintermauerungssteine,

68 Mille klinkerhart aebrannte Verblendsteine,

105 cbm gelösten Kalk,

294 cbm scharfen Mauersand,

340,19 qm ecinfacbe flinkerhart gebrannte Fliesen von der Qualität der Mettlacher oder Saargemünder Fliesen,

zum Neubau einer Jsolirbarade auf dem an der R R PSorinteade belegenen Lazarethgrundstüccke Ne. 11 uit au

den 12. April cr., Vorm. 9 Uhr,

ein Bietungstermin im Bureau des unterzei{Gneten Lazareihs anberaumt, wrooselbst vorher die Bedin- gungen 2c. in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr cingeseben werden können.

Berlin, den 28. März 1882,

Königliches 1. Garnison-Lazareth,

Eisenbahn- Direktions Bezirk Hannover.

E: _ Submission auf Ausführung folgender Arbeiten, eins{ließlich Materiallieferung für die Erweiterung der Werk- stätten auf deim Bahnhofe Leinhausen, als:

Locs 1, Schmiedeeiserne Dachkonstruktionen und gußeijerne Säulen der Lokomotiv-Reparatur und Kupfershmicde (rd. £0000 kg Schmicedceisen, 50 000 kg Gußeisen),

Loos 11. Eindeckungen mit verzinktem Wellbleb und Klempnerarbeiten (rd. 3000 qm Eindeckungen, 3.0 m Dachrinnen, 120 m Abfallrohre 2c.),

Loos 111, Gußeiserne Säulen der (rd. 11000 kg Gußeisen)

am Sonnabend, den 15, Uhr 1882,

rehereien

: Vormittags 11 Uhr,

im Büreau des unterzeibneten Abtheilungs-Bau- meisters, Umfuhr 24, woselbst die Bedingungen und Preisverzeichnisse gegen 1 4, die Zeichnungen gegen 17 M für jedes Loos abgegeben werden können.

Hannover, den 1, April 1882, Der Abtheilungs-Baumeister, Schwering.

[15542] Bekauntmachung.

Die Eintragung der Zulassung des Rechtsanwaltes, Justiz-Nathes Bethe zur Necbtéanwaltschaft bei dem hiesigen Landgericht ist in Folge Ausscheidens des x. Betbe aus dem Justizdienste heut gelöst.

Görlitz, den 1. Äpril 1882.

Königliches Landgericht.

(15688) Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des §. 2 des Regulativs vom 18. Juni 1866 (Ges. Samml, S. 405) wird hier- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß weiter can Obligationen der Provinzial-Hülfs-Kasse für die Provinz Schlesien ausgefertigt worden sind:

zu 4 ‘/9 Ziusen : Ser. VIII. à 5009 A 12 Stück Nr. 29 bis incl. Nr. 40 Ser. IX, à 2000 b 90 Stück Nr. 211 bis incl. Nr. 300 . 180000 , Ser. X. à 1000 6 180 Stück Nr. 421 bis incl. Nr. 600 . 180000 Ser. XI. à 500 M 300 Stück Nr. 701 bis inel. Nr. 1009. 150000 Ser. XII. à 200 Æ ; 120 Stück Nr. 281 bis incl. Nr, 400 . Ser. XIII. à 100 M 60 Stück Nr. 141 bis incl. Nr. 200. zusammen . zu 47 % Zinsen: Ser. XIV. à 5000 4. Ie Ne A D Ser. XV, à 2000 M 15 Stück Nr. 676 bis incl. Nr. 690 Ser. XVI. à 1000 M 30 Stück Nr. 1351 bis incl. Nr. 1380. Ser. XVI!, à 500 M 50 Stück Nr. 2251 bis incl. Nr. 2309. Ser. XVIII. à 200 A 20 Stück Nr. 901 bis incl. Nr. 920 Ser. XIX. à 100 M4 10 Stück Nr. 451 bis incl. Nr. 460 1000 ,„ ; zusammen . 1090000 M.

Dagegen sind die naß Maßgabe des §. 4 des allegirten Regulativs im Jahre 1881 eingelösten Obligationen in folgenden Apoints:

%A. Ser. I. à 1009 Thlr. n Se Ne 100 1... , Ser. I]. à 500 Thlr. 5 Stück Nr. 148 223 240 241 242 Ser. 111, à 100 Tblr. 25 Stück Nr. 160 400 403 404 524 718

719 720 724 728 729 752 845 936

937 939 1054 1077 1209 1332 1729

o Qi A

Ser. IX. à 2000 M

Se Ne. 1-0. 5

Ser. X. à 1000 M

Stück Nr. 58 60 94 105. .

: Ser. X1. à 500 M

Stüdck Nr. 43 44 45 94 138 139 33

: Ser. X11. à 200 4 E 400 5 Ser. X11]. à 100 A

Stück Ne. 45. a Á 100

35000

60000 A

24000 , 6000 „_ 600000 10000 20000 , 300009 25000 ,„ 4000 ,

6000 M

con,

¡usammen .

à At 9%. 5 Ser. IV. à 1000 Thlr.

5 Stück Nr. 372 373 432 433 435 5

Ser. Ÿ. à 500 Thlr.

8 Stü Nr. 23 588 854 861 862 863

SOL E E O E Ser. VI. à 100 Thlr.

37 Stü Nr. 157 189" 780 781 10692 2177 2274 2968 2990 2991 2992 3010 3011 3012 3013 3431 3432 3433 3434 3444 3445 3446 3447 3448 3449 3450 3451 3452 3453 3454 3455 3456 3457 8616 3631? 8685 B t

Ser. VILI. à 50 Thlr.

16 Stück Nr. 105 872 873 874 875 876 877 878 879: 880 881 943 944 1002 1USD T R

Ser. XIV. à 5000 M E N S9 R Ser. XV. à 2000 M

2 S

6 Stüdck Nr. 670 671 672 673 674 .

e Ser. XVI. à 1000 A id Nr. §64 1329 1330- 1331

12 St 33 33

l

2 1338 1334-1335 1336 1337 S E E Ser. XVII. à 500 A

22 Stück Nr. 194 341 342 343 344 345

415 431 432 433 434 439 440 441

L 486 807 917 1262 1266 1415

Ser. XVIII. à 200 M Stück Nr. 140 141 236 496 497 498 4 D e, Gé, NIX., à 100 M 2 Stück Nr. 40 41

15000 M

12000

11100

2490 10000 10000

11000

1800

200

——— ——————

zusammen .

85500 A

nebst den dazu gehörigen, noch nit fälligen Zins- coupons und Talons am 16, d. Mts. durch Feuer

vernichtet worden. Breslau, den 27. März 18829.

Dircktion der Provinial-Hülfs-Kasse

für Schlesicu. v U mEn E [15681]

In Folge

Kundmachung.

der Bestimmungen des

Vertrages

zwiscben der österreihisben Staatêäverwaltung und der Krakau-Oberschlesishen Eisenbahn-Gesell- schaft vom 30. April 1850 wird am 15, April L J. die 32, Verloosung der gegen Stammaktien der Krakau-Oberschlefishen Eisenbahn hinausgegebe-

nen Obligationen und die 33. Verloosung

dec Prio-

ritäts-Altien dieser Bahn in Wien in dem dazu be- stimmten Saale im Bancogebäude Singerstraße

stattfinden. Wien, am 31. März 1882,

K. L. Direction der Staatsschuld.

Die mit einem jährlichen Gehalte vo verbundene Krciswundarztstelle des Mgaggiluo ist sofort zu besezen. Gecigne

n 600 A Kreises te Bewer-

ber fordern wir auf, si unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen

bei uns zu melden. Bromberg, den

31. März

1882, Königliche Regierung, Abtheilung des

Jnnern.

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

N

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljahr.

N B,

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Professor Dr. philos. Geisler zu Rawitsch, den Rechnungs-Räthen Tegtmeyer zu Colberg, bisher zu Königs- berg i. Pr., und Hagemeister zu Stralsund, ferner dem Rentier und Stadtverordneten Solf zu Berlin und dem Sparkassen - Controleur und städtishen Rechnungs - Revisor Hensoldt zu Torgau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse ; dem General: Landschafts-Direktor, Regierungs. Vize-Präsidenten a. D. und Geheimen Ober-Regierungs-Rath Willenbücher zu Posen den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Dver-Landesgerichts-Senats-Präsidenten, Ge- heimen Ober-Justiz-Rath Dr. Do hm zu Hamm und dem Geheimen Ober-Postrath Sachse, vortragenden Rath im Reichs-Postamte, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse ; sowie dem Geheimen Regierungs-Rath Busse, Direktor der Reichsdrudlkerei, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Perjonen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens - Jn- signien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen - ernestinishen Haus - Ordens und der Ritter-Jnsignien erster Klasse des Herzogli ch anhaltischen Haus-Otdens Albrechts des Bären:

dem Forstmeister von Kujawa zu Merseburg ;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich"

sahsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Oberförster Me chow zu Jäweniß; der Rittor-Fnsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären:

dem Oberförster Bekuhrs zu Planken im Kreise Neu- haldenéleben.

Deutsches Neich.

Der bisherige Zeug-Lieutenant Pfeiffer von der Ar- tillerie-Werkstatt in Spandau is} zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungshofe des Deutschen Neichs, er- nannt worden.

Die verbündeten Regierungen haben in den Sißungen des Bundesraths vom 7. und 21. März d. J. den nach- stehenden, an die Vorschriften in den §8. 58, 75 und 77 des Geseßes vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine 2c. (Reichs:-Geseßbl. S. 275), fowie in 8, 10 des Geseßes vom 4. April 1874, betreffend einige Ab- änderungen und Ergänzungen zu dem Geseße vom 27. Juni 1871 (Reichs: Geseybl. 1874 S. 25), sih anschließenden Grund- säßen für die Beseßung der Subaltern- und Unterbeamten- stellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäran- wärtern, nebst Anlagen und Erläuterungen, ihre Zustimmung ertheilt.

Grund 16 P: für die Beseßung der Subaltern- und Unterbeamten- stellen bei den Reibs8- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern. Le

Militäranwärter im Sinne der nachstehenden Grundsähe ist jeder Inhaber des Civilversor gungéscheins. s

Der Civilversorgungsshein wird denjenigen Personen, welchen ein Anspruch auf denselben nach den Bestimmungen des Militär- pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (Reich8-Geseßbl. S. 275) und der Novelle vom 4. April 1874 (Reicht-Geseßbl. S. 25) zusteht *), gemäß der Anlage A. ertheilt.

n Militärpensionsgesetz vom 27. Juni 1871,

8. 58, Die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehörenden Personen des Soldatenstandes haben Anspruch auf Jnvalidenver- sorgung, wenn sie dur Dienstbescbädigung oder nah einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren invalide geworden sind. i,

Haben dieselben achtzehn Jahre oder länger aktiv gedient, so ift zur Begründung ihres Versorgungsanspruchs der Nachweis der Invalidität nicht erforderlich. 3

& 75, Die als versorgungsbere{tigt anerkannten Invaliden er- balten, wenn sie si gut geführt haben, einen Civilversorgungsschein. Die Ganzinvaliden erbalten diesen Schein neben der Pension, den Halbinvaliden wird derselbe nab ihrer Wahl an Stelle der Pension verliehen, jedo nur dann, wenn sie mindestens zwölf Jahre gedient

haben. Novelle vom 4. April 1874,

§. 10, Unteroffiziere, welde nicht als Invaliden versorgungs- berechtigt sind, erlangen durch zwölfjährigen aktiven Dienst bei fort- gesetzter guter Führung den Anspru auf den Civilversorgungsschein (88. 58 und 75 des Gesezes vom 27. Juni 1871).

Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes errwer- ben Anspruch auf Invalidenversorgung nit auf Grund der Dienst- zeit, sondern nur durch cine im Militärdienste erlittene Dienstbeschä- digung.

Berlin, Donnerstag,

L i 1 S Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung auz j 5 L für Berlin außer den Post - Anftalten auh die Expe- L Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 9. N S N

Außerdem kann der Givilversorgungs\{hein folchen ehemaligen Unteroffizieren ertheilt werden, welche nach mindestens neunjährigem, aktiven Dienst im Heere odex in der Marine _in militärish organisirte Gensd’armerien (Landjäger-Corps) oder Schußmannschaften einge- treten und dort als Jnvaliden ausgeschieden sind oder unter Einrech- nung der im Heere oder in der Marine zugebrahten Dienstzeit eine gesammte aktive Dienstzeit ‘von zwölf Jahren zurückgelegt haben. Der Civilversorgungs\chein ist in diesen Fällen nach Anlage B. auszu- stellen und hat nur Gültigkeit für den Neichsdienst und den Civil- dienst des betreffenden Staates.

Sind in eine militärisch organisirte Gensd'armerie (Landjäger- Corps) oder Schußmannjchaft in Ermangelung geeigneter Unter- offiziere von mindestens neunjähriger aktiver Militärdienstzeit, Unter- offiziere von geringerer, aber’ mindestens sechsjähriger aktiver Militär- dienstzeit aufgenommen worden, so darf denselben der Civilversorgungs- hein nach Anlage C. verliehen werden, wenn sie entweder eine gesammte aktive Dienstzeit von fünfzehn Jahren zurückgelegt haben oder nah ihrem Uebertritt in die Genêd’armerie oder Schußmann- chaft durch Dienstbeshädigung oder nah einer gesammten aktiven Dienstzeit von acht Jahren invalide geworden sind. Dieser Schein hat nur Gültigkeit für den Givildienst des betreffenden Staates.

Die Ertheilung des Civilversorgungs\cheines erfolgt in allen Fällen durch diejenige Militärbehörde, welhe über den Anspruch auf diese Zersvralng zu entscheiden hat. / ;

Die auf Grund der bisher geltenden Vorschriften ertheilten Civilanstellungsscheine sind fortan innerhalb ihres bisherigen Gültig- feitsbereiches den Civilversorgungsscheinen gleih zu achten.

8. 2.

Die Subaltern- und Unter-Beamtenstellen bei den Reichs8- und Staatsbehörden jedoch ausf{ließlich des Forstdienstes sind, unbeschadet der in den einzelnen Bundesstaaten bezüglich der Versor- gung der Militäranwärter im Civildienste erlassenen weitergehenden

estimmungen, nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze vorzugs- weise mit Militäranwärtern As |

ar at S He /

Ausschließli mit Milikäränwättern sind zu besehen:

1) in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei der Reichskanzlei, dem Auswärtigen Amt, den Ministerien der Auswärtigen E E den Chiffrirbureaus, den Gesandtschaften und Kon- ulaten :

die Stellen im Kanzleidienst, eins{ließlich derjenigen der Lohin- \creiber, soweit deren Inhabern )ediglich die Besorgung des Schreibwerks (Abschreiben, Mundiren, Kollationiren 2c.) und der mit demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt;

2) in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei den Gesandtschaften und Konsulaten: q :

sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen und keine technischen Kenntnisse erfordern. i

8. 4.

Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu beseßen: in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei den Mini- sterien und sonstigen Centralbehörden , sowie bei den Gesandtschaften und Konrsulaten :

die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst (Journal, Registratur, Exrpeditions-, Kalkulatur-, Kassendienst u. dergl.) mir Aus\ch{luß derjenigen, für welche eine besondere wissen- schaftliche oder technishe Vorbildung erfordert wird. i

Bei Annahme von Bureaudiätarien ist nach gleichen Grundsätzen zu verfahren. 86

K

In welchem Umfange die nit unter die §8. 3 und 4 fallenden Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern zu be- seßen sind, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes zu bestimmen, 86

Insoweit in Ausführung der §S. 4 und 5 einzelne Klassen von Subaltern- und Unterbeamtenstellen für die Militäranwärter nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nah Möglich- feit cin Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen desselben Geschäftsbereihs in entsprechender Zahl und Doti- rung vorbehalten werden. 7

Ueber die gegenwärtig vorhandenen Subaltern- und Unter- beamtenstellen des Reichs- und Staatsdienstes, welche na §8. 3 bis 6 für die Militäranwärter vorzubehalten sind, werden Verzeichnisse angelegt.

Gleicbartige Stellen, welche in Zukunft errihtet werden, unter- liegen denselben Bestimmungen.

8&8, E

Die Anlage D. enthält das Verzeichniß der den Militäranwärtern zur Zeit im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen.

ie Verzeichnisse bezüglih des Staatsdienstes werden von den einzelnen Bundesregierungen aufgestellt und dem Reichskanzler mit- getheilt. Letzterer wird von etwaigen Ausstellungen gegen diese Ver- zeihnisse den betheiligten Bundesregierungen Kenntniß Pren:

Die Verzeichnisse, sowie etwaige Nachträge zu denselben, werden dur das „Central-Blatt für das Deutsche Reich“ veröffentlicht.

8. 9,

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen mit anderen Personen nit beseßt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zu deren Uebernahme befähigt und bereit sind.

Es mat dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarishe oder andere Remuneration verbunden ist ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder sonst auf Widerruf geschieht.

Zu es Beschäftigung als Pemarieiter oder Ver- treter können jedoch au ZORNNOMA sberechtigte angenommen werden, falls qualifizirte Militäranwärter nicht vorhanden sind, deren Eintritt ohne unverhältnifimäßigen Zeitverlust oder Kostenaufwand herbeigeführt werden kann.

den 6. April, Abends.

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32. 2

1882.

S. 10,

Infoweit Vorschriften bestehen oder erlassen werden, nah welchen a eun erledigter Stellen erfolgen kann, oder vorzugsweise zu erfolgen hat,

1) mit Beamten, welche einstweilig in den Ruhestand verseßt find und Wartegeld oder dem gleich zu erachtende Einnahmen beziehen, oder i

2) mit folhen Militärpersonen im Offsizierrange, welchen die Aus- sicht auf Anstellung im Civildienste verliehen ist, E

finden jene Vorschriften auch auf die Beseßung der den Militär- anwärtern vorbehaltenen Stellen Anwendung.

Auch können die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen verliehen werden :

3) solchen Beamten, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden sind und einstweilig oder dauernd in den Ruhestand verseßt werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde. Von

olchen Verleihungen if dem zuftändigen Kriegs-Ministerium enntniß 21 geben; \ 4 den e des Forstversorgun Gs gegen Rück- gabe dieses Scheines, sofern eine Reichsbehörde oder eine Be- hörde des betreffenden Staates von der Anstellung eines mit diesem Schein Beliehenen einen besonderen Vortheil für den Reichs- oder Staatsdienst erwartet ; solhen ehemaligen Militäranwärtern, welhe sich in einer auf Grund threr Versorgungsansprüche erworbenen etats- mäßigen Anstellung (8. 13) befinden oder in Folge eingetretener Dienftunfähigteit in den Ruhestand verseßt worden find; folchen ehemaligen Militärpersonen, welchen der Civilversor- gungsschein lediglich um deswillen versagt worden ift, weil sie fich nicht ortdele t gut geführt haben und welche von der zu- ständigen Militärbehörde (S. 1) eine Bescheinigung nach An- lage E. erhalten haben; j sonstigen Personen, welchen, sofern es sich um den Reichsdienst oder den Dienst der Paudeaerpaliuug von Elsaß-Lothringen hanvelt, durch Erlaß des“ Katsers, in anderen Fällen durch Erlaß des Landesherrn bezw. Senats, ausnahmsweise die Be- rechtigung zu einer Anstellung verliehen worden ist. Der- gleichen Verleihungen follen jedoch nur für eine bestimmte Stelle oder für einen bestimmten Dienstzweig und auch nur dann beantragt werden, wenn ein besonderes dienstliches , Interesse dafür geltend zu machen is. Die Anträge sind, wenn die Anstellung im Reichsdienst oder im Dienst der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen erfolgen soll, unter Mit- wirkung des Königlich preußischen Kriegs-Ministeriums, wenn die Anstellung im Dienst eines Bundesstaats mit eigener Militärverwaltung oder in der Militärverwaltung desselben erfolgen sfoll, unter Mitwirkung des zuständigen Kriegs- Ministeriums zu stellen. In den übrigen Bundesftaaten hat den Anträgen eine Mittheilung an die oberste Militärbehörde desjenigen Ersaßzbezirkes, innerhalb welches die Stelle Sn werden sfoll, voranzugehen. Auch is dieser Militärbehörde von den ergebenden Entscheidungen, sowie von etwaigen ohne Antrag erfolgten Verleihungen der Anstellungsberechtigung Kenntniß zu geben. s 11

Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur Hälfte, zu einem Drittheil 2c.) vorbehalten find, werden bei eintretenden Vakanzen in einer dem Antheilsverhältniß entsprehenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civilanwärtern beseßt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsächlich mit der einen oder anderen Klasse von Anwärtern beseßten Stellen.

Wird die Reihenfolge auf Grund des §. 10 unterbrochen, so ift eine Ausgleichung herbeizuführen. Dabei sind Personen, deren An- tellung auf Grund des §. 10 Nr. 1, 3 und 7 erfolgt, als Civil- anwärter, Personen, deren Anstellung auf Grund des §8. 10 Nr. 2, 4, 5 und 6 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.

8. 12.

Die Militäranwärter haben \fich um die von ihnen begehrten Stellen zu hewerben.

Die Bewerbungen sind an die gar die Anstellung zuständigen E oder Staatsbehörden -— Anstellungsbehörden zu richten und zwar:

a, Seitens der noch im aktiven Militärdienst befindlihen Mi- litäranwärter dur Vermittelung der vorgeseßten Militärbehörde ;

b. Seitens der Angehörigen einer militärisch organisirten Gensd’armerie oder Scbußmannschaft durch Vermittelung der vor- geseßten Dienstbehörde ; ¿

c, Seitens der übrigen Militäranwärter entweder unmittelbar oder durch Vermittelung des heimathlichen Lannveo R mandos, welches jede eingehende Bewerbung sofort der zuständigen Anstellungsbehörde mittheilt.

*) Der Forstversorgungsschein kann an gelernte Jäger bei fort- geseht duter Fübtang und nach Bestehen der erforderlihen Fach- prüfungen unter folgenden Bedingungen verliehen werden :

1) nach Ablauf der 12 jährigen Militärdienstzeit, wenn dieselbe mit 4 (bei Einjährig-Freiwilligen 2) Jahren im aktiven Dienst, im übrigen aber in der Reserve abgeleistet ist;

2) na 9 jähriger aftiver Militärdienstzeit, worunter jedoch min- destens 5 Jahre in der Unteroffizierharge abgeleistet sein müssen ;

3) vor Ablauf der 12- bezw. 9 jährigen Militärdienstzeit, unter der Bedingung der Brauchbarkeit zur Ausübung des Forstshußtdienstes, wenn die Betreffenden entweder im aktiven Dienst oder im Reserve- verhältniß durch unmittelbare DienstbesGödigung bei Angriff oder Widersetzlihkeit von Holze oder Wildfrevlern ganzinvalide ge- worden find;

4) nah Ablauf einer 12 dübrigen Dienstzeit, unter der Bedingung der Brauchbarkeit zur Ausübung des Forstshußdienstes Betreffenden als dauernd halbinvalide anerkannt oder bei Ausübung des Forstsbutzdienstes, durch die eigene Waffe, Sturz oder sonstige Beschädigungen invalide geworden sind.

(Schluß folgt )

ide Ag e i Si ti T LE E E E R I S E A i S É E t i m inan

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