1882 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preufßeu.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Oberförstern Mühlhausen zu Münder, Runne- baum zu Eberswalde und Weise zu Eberswalde den Charakter als Forstmeister zu verleihen ; sowie den Seminar-Direktor Carl Knoke in Wunstorf zum ordentlihen Professor in der theologischen Fakultät der Uni- versität Göttingen zu ernennen.

Berlin, den 5. April 1882.

eute Mittag 12 Uhr erfolgie im Kronprinzlichen Palais

zu Berlin die Konfirmation JFhrer Königlichen

oheit der Prinzessin Victoria, Tochter Sr. Kaiser-

lihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, und Sr.

Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Leo-

pee E Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Fried- rich Carl.

Während Se. Majestät der Kaiser und König zu E lebhaftesten Bedauern durch eine leichte Jn- disposition verhindert waren, an der Feier Theil zu nehmen, fand diese in Gegenwart Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin, der Durhlauchtigsten Eltern, der Mitglieder der Königlichen Familie, Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogs von Hessen und bei Rhein nebst Höchstdessen Töchtern, den Brimefsnnen Victoria und Elisabeth, Großherzogliche Hoheiten, sowie Jhrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Anhalt statt. :

Die heilige Handlung wurde dur den Ober-Hofprediger, General-Superintendenten der Kurmark und Ober-Konsistouial- Rath D. Kögel verrichtet, nahdem Jhre Königliche Hoheit die Paten Victoria dur den Prediger Persius an der Heiligen

eistkirhe zu Potsdam, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrih Lcopold dur den Hofprediger und Garnisonpfarrer Frommel den Religionsgunterriht und die Konfirmations- vorbereitungen genossen hatten.

In der kurz vor der Feier stattgehabten Unterredung über die Glaubenslehren der evangelischen Kirche hatten Fhre Königlichen Hoheiten die an Sie gerichteten Fragen ausführ- li beantwortet und Jhre Antworten durch Aussprüche der Heiligen Schrift begründet.

Höchstdieselben bestätigten darauf Jhren Taufbund durch Beantwortung der in der Agende vorgeschriebenen Fragen, verlasen das von Jhnen Selbst aufgeseßte Bekenntaiß und Gelübde und wurden nun in die Rechte und Pflichten der evangelischen Kirche aufgenommen.

Privilegium Ausfertigung auf den Inhaber lautender

wegen Sre ibunüen der Stadt Norden im Betrage von 150000 Æ Reichswährung.

Wix Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2.

Nachdem die städtischen Kollegien zu Norden in den Plenarver- sammlungen vom 16. Dezember 1881 bezw. 22. Februar 1882 be- {lossen haben, behufs der Leistung eines Beitrages zu den Ausfüh- rungsfosten der in dem Geseße vom 9. März 1880 §. 1 Nr. 7 näher bezeichneten Eisenbahn eine Anleihe aufzunehmen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats der Stadt Norden

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons

versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschrei-

bungen im Betrage von 150 000 ausftellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom: 17. Sep- tember 1867 zur Ausstellung von Schuldverschreibungen zum Betrage von 150000 4, in Buchstaben: „Einhundertundfünfzig Tausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten :

109 000 zu 1000 M, 50 000 Æ zu 500 M, zusammen 150 000 A.

nah dem anliegenden Schema und unter Beifügung von Zins- coupons und Talons nach den beiliegenden Formularen auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nah dem festgestellten Sg Nane mittelst Ausloosung bezw. Rückkauf in den Jahren 1883 bis 1924 aus einem Tilgungsfonds, welcher mit 1 Prozent Ps unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- ungen gebildet wird, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Schuld- verschreibungen die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schulverschreibungen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen.

__ Urkundlich unter Ae Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen neger

Gegeben Berlin, den 20. März 1882,

(L. 3.) Wilhelm, von Puttkamer. Bitter.

Provinz Hannover. Landdrosteibezirk Aurich. I URY

er E Stadt Norden N Labs, , . . Mr, . .. Wappen Mark... über

L E Reichswährung. Andquiertias in Semenelt des landesherrlihen Privilegiums vom 20, März 1882 (Amtsblatt für Hannover vom E. E «Uno MEEEPAMALAnE für 1882 Seite .….

laufende Nr. . . .).

Auf Grund der von den städtishen Kollegien der Stadt Norden in den Plenarversammlungen vom 16. Dezember 1881 bezw. 22. Februar 1882 gefaßten Beschlüsse wegen Aufnahme einer Anleihe von 150000 M bekennen si{ch Magistrat und Bürgervorsteher- Kollegium der Stadt Norden Namens der letzteren durch diese, für {ver Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- chreibung zu einer Darlehnss{uld von Á, welche an die Stadt Norden baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 150 000 M erfolgt nah Maßgabe des Sehmigten Tilgungsplans mittelst Ausloosung bezw. Rückauf der uldvershreibungen in den Jahren 1883 bis späte- stens 1 einschließlich aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens Einem Prozent PRON unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird.

ie Ausloosung geschieht in dem Monate September, Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindlihe Schuld- vers{chreibungen vom Jahre 1895 an, auf einmal zu kündigen.

Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsfonds zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Bustaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rücfzahlung erfolgen foll, öffent- lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmahung erfolgt ses, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, den Auricher Nachrichten (Amtsblatt für Ost- friesland) und dem Ostfriesishen Courier. Geht eines dieser Blätter ein, fo wird an dessen Statt von den städtishen Kollegien mit Ge- peumgung der Königlichen Landdrostei zu Aurich ein anderes Blatt

estimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in jährlichen Terminen am 1. April, von heute an gerechnet, mit vier ) orn verzinset. ¿

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinscoupons, bezw. dieser Schuld- verschreibung bei der städtischen Kämmereikasse zu Norden resp. den font bekannt gemachten Zahlstellen, und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. :

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurücfzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. S

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach dem Ablaufe des Kalenderjahres ihrer Fällig- feit nit erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Norden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder verniteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §8. 838 und f. der Civil- prozeß-Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs- Geseß-Blatt S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungsgeseßes zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung vom 24. März 1879 (Geseß- Samml. S. 281). i :

Zinscoupons können weder aufgeboten, nob für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons

vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat

anmeldet und den stattgehabten Besiß der S dur Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus- gezahlt werden. : 1 i

Mit dieser Schuldverschreibung sind fünf ganzjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres . . . . ausgegeben, die ferneren Zinscoupons werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Serie von Zinscoupons erfolgt bei der städtishen Kämmereikasse zu Norden gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In- hebe de Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

ehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Norden mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Norden, den . , ten 18 i

Der Magistrat. Das BVürgeroorsteher-Kollegium. (Trockenes Siegel.) (Eigenbändige Unterschrift des Bürgermeisters und des Bürgervor- steher-Wortsührers und Gegenzeihnung eines Kontrolbeamten aus dem Magistrats-Kollegium.)

Provinz Hannover. Landdrosteibezirk Auric. Zinscoupon

zur Schuldverschreibung der Stadt Norden. Serie . . . Litt. ... Nr. . . . über .… . Mark

zu vier Prozent Zipsen über . . , Mark.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen: Rük- gabe am 1. April... . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Jahr vom 1. April 18 . . bis ultimo März 18 .. mit Mark bei der \tädtischen Kämmereikasse zu Norden und den sonst bekannt gemachten Zahlstellen.

Norden, den . . ten Se :

Der Magistrat. Das Bürgervorsteher-Kollegium. (Trockenes Siegel.) (alm der Unterschrift des Bürgermeisters und des Bürgervorsteher- ortführers und eigenhändige Gegenzeichnung eines Kontrolbeamten.)

Dieser Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nah dem Tage der Fälligkeit erhoben wird.

Provinz Hannover. d Landdrosteibezirk Aurich. alon zur Schuldverschreibung der Stadt Norden. LAGLGPS, «e D

über Mark Reichswährung à vier Prozent Zinsen.

Der Inhaber - dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldvershreibung der Stadt Norden die . . . Serie Ee für die fünf Jahre 18 . . bis 18 , . bei der städtischen

ämmereikasse, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich aus- weisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Norden, den . ten B...

Der Magistrat. Das Bürgervorsteher-Kollegium. (Trockenes Siegel.) (Faksimile der Unterschrift des Bürgermeisters und des Bürgervorsteher- ortführers und eigenhändige Gegenzeichhnung eines Kontrolbeamten.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Im 1. Quartal 1882 haben nach abgelegter Prüfung nach- benannte prafktishe Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwal- tung einer Physikatsstelle erhalten :

1) Arb E Ésleben in Leopoldshall (Herzogthum

nhalt),

2) Dr. Hermann Ludwig Friedrih Haehner in Düsseldorf, :

3) Dr. Friedrich vom Hofe in Altena, Regierungsbezirk Arnsberg,

4) Dr. August Otto Kanzler in Rothenfelde, Landdrosftei- bezirk Osnabrück Dr. Ludwig Joseph Ferdinand Kirchhoff in Diez a. d. Lahn, Regierungsbezirk Wiesbaden,

6) Dr. Friß Richard Theodor Kleffel in Wilhelms- haven, Landdrosteibezirk Aurich,

7) Dr. Max Schaefer in Pankow, Potsdam,

8) Dr, Johann Gottlieb Paul Schleußner in Alt- Doebern, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.

9) Dr. Louis Ernst Arthur Strauß in Berlin,

Berlin, den 31. Dae 1882.

Der Minisier der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Jn Vertretung : Lucanus.

Regierungsbezirk

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Forstmeister Weise ist die bisher interimistisch von ihm verwaltete Stelle eines Dirigenten der forsttechnishen Abtheilung des Versuchswesens und Dritten forstlihen Lehrers an s Forstakademie zu Eberswalde definitiv verliehen worden.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Vreußen. Berlin, 6. April. Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern den Be- such Jhrer Kaiserlidlen und Königlichen Hoheiten des Kron- prinzen und der Kronprinzessin sowie Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen mit Höchstseinen Töchtern.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Examen sowie der darauf folgenden Konfirmation der Prinzessin Victoria und des Prinzen Leopold im Palais Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen bei.

Heute fand im Königlichen Palais sür Beide Majestäten und die Königliche Familie die Feier des heiligen Abend- mahls statt.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte der liturgishen Andacht im Dome bei.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 21. März d. J. beschlossen : :

1) Ueber die in dem deutschen Zollgebiet nah Maßgabe der Beschlüsse des Bundesraths vom 22. Juni und 20. De- ember 1869 und vom 16. Dezember 1881 mit dem An- oru auf Zoll- oder Steuervergütung abgefertigten Zudcker- mengen sind mit Zugrundelegung der Unterscheidungen nach Nr. 470 bis 472 des statistishen Waarenverzeichnisses halbmonatlih Uebersichten durch den „Reichs-Anzeiger“ zu ver- öffentlichen. i; :

2) Als Unterlagen für diee Uebersichten dienen Nach- weisungen, welche von den zur Abfertigung von Zudler mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung befugten Aem- tern, einschließlich derjenigen, auf welche der Beschluß des Bundesraths vom 16. Dezember 1881 Anwendung findet, nach Maßgabe der von dem Kaiserlichen Statistischen Amt zu liefernden Formulare aufzustellen und unmittelbar an lchteres einzusenden sind.

3) Die Einsendung der Nachweisungen (Ziffer 2) hat, so- weit Abfertigungen von Zucker mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung bei einem der betressenden Aemter vor- gekommen sind, jedesmal am 16. des Monats für die Zeit vom 1. bis 15. desselben Monats und am 1. des Monats für die Zeit vom 16. bis zum Schluß des abgelaufenen Monats zu erfolgen.

4) Sämmtliche zur Abfertigung von Zuler mit dem An- spruch auf Zoll- oder Steuervergütung befugten Aemter (Ziffer 2) haben nah Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Bescheinigung darüber an das Kaiserliche Statistishe Amt gelangen zu lassen, daß die nah Ziffer 3 eingesandten, einzeln nach den Zeitabschniltten zu bezeihnenden Nachweisungen alle in dem abgelaufenen Jahr bei dem betreffenden Amt mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen umfassen, beziehungsweise, daß Abfertigungen dieser Art daselbst in dem abgelaufenen Jahr nitt vorge- kommen sind.

5) Ueber die mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuer- vergütung abgefertigten Zuckermengen sind von Seiten der betreffenden Absertigungeämter nah näherer Anordnung des Hauptamtsvorstandes Vornotizen zu führen, auf Grund deren die Nachweisungen (Ziffer 2) aufgestellt werden. Bezüglich dieser Vornotizen finden die Bestimmungen im §. 22 Absatz 1, im 8. 24 Say 2 und in den 88. 28 und 29 der Dienst- vorschriften, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 21, November 1879 sinngemäße Anwendung.

6) Die nah dem Beschluß des Bundesraths vom 12. Ok- tober 1876 monatlich aufzustellenden U-bersichten über die versteuerten Rübenmengen sowie über die Einfuhr und Aus- fuhr von Zucker sind von seiten des Kaiserlihen Statistischen Amts bei der Veröffentlihung in den Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs durch Beisügung der Angaben über die in dem betreffenden Monat mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen zu ergänzen.

7) Die vorstehenden Bestimmungen 1. April 1882 in Wirksamkeit.

8) Zur Ergänzung der nah Ziffer 1 und 6 zu veröffent- lihenden Uebersichten sind über die in den Monaten Januar bis März 1882 mit dem Anspruch auf Zoll: oder Steuer- vergütung abgefertigten Zuckermengen von Seiten der be- treffenden Aemter mit Benußung der für die halbmonatlichen Nachweisungen vorgeschriebenen ¿Formulare (Ziffer 2) besondere summarishe Nachweisungen aufzustellen und am 1. April 1882 unmittelbar an das Kaiserliche Statistishe Amt einzusenden, welches die darin enthaltenen Angaben in einer Hauptübersicht für das deutsche Zollgebiet zu vereinigen und letztere in dem „Reichs-Anzeiger“, sowie in den Monatshesten zur Statistik des Deutschen Reichs zu veröffentlichen hat.

‘¿Nach einer Cirkularverfügung des Ministers der öffentlihen Arbeiten, vom 14. v. M,, sind bei akademischen Exkursionen auf den Staatseisenbahnen statt der Transport- scheine Billets zu verabfolgen. Wenn bei &chulfahrten aus- nahmsweise die Benußung von Schnellzügen gestattet wird, so ist hierfür ein Preisaufschlag niht zu erheben. Kinder unter 4 Jahren, wenn sie ihre Stelle auf den Pläßen ihrer Angehörigen mitfinden, sind auch dann frei zu befördern, wenn die Leßteren freie Fahrt genießen. Für Kinder von 4 bis 10 Jahren in Begleitung von Fnhabern von Freifahrtscheinen, Vereinsfarten u. dgl. kommen diejenigen Ermäßigungen zur Anwendung, welhe nah dem Tarife einzeln reisenden Kindern gewährt werden. Fnhaber solcher Mos und Freifahrt- scheine, welche sür eine bestimmte Wagenklasse ausgestellt sind,

treten mit dem

können, soweit nih: das Freifahrtreglement vom 8. Juni 1880 die Benußung einer 7) eren Wagenklasse ausnahmsweise zuläßt, dur Lösung eines Zuschlagsbillets die Berechtigung ur Benußung ciner höheren Wagenklasse niht erlangen, sondern haben, wenn sie eine höhere als die ihnzn nah dem

eglement zustehende Wagenklasse benußen wollen, ein Billet für die lehtere zu lösen,

Durh einen Erlaß desselben Ministers, vom 16. März d. J., sind die Königlichen Eisenbahn: Direktionen ermächtigt worden, die Preise der Abo nnementskarten für Schulkinder bei einem vollen Jahresadonnement fortan auf der Grundlage von 1 Pf. (statt 1,33 Pf.) für die T. Klasse und von 1,5 Pf. (statt 2 Pf.) für die II. Klasse für jedes durhfahrene Kilo- meter zu berehnen. Wegen der Ermäßigung des Abonnements ür mehrere Kinder derselben Familie verbleibt es bei dem allgemeinen Erlaß vom 8. April 1881. Sofern auf einzelnen Strecken noch günstigere Bedingungen bestehen , sind die- selben bis auf Weiteres beizubehalten.

Die Anwendbarkeit der Bestimmung des §. 193 des Strafgeseßbbuches, wonach „bei der Wahrnehmung be- rechtigter Jnteressen an sih beleidigende Aeuße- rungen unter Umständen nicht strafbar sind, wird, nach einem Urtheil des Reichs8gerichts, ll. Straffenats, vom 3. Februar d. J., dadur nicht ausgeschlossen, daß diese Aeußerung vor Personen gemacht wird, z. B. vor einer Nolkéversammlung, welche nicht dazu berufen sind, über das damit geltend gemachte Necht oder rechtlihe Jnteresse zu be- finden.

Wird von dem Vater oder der Mutter eines unge- zogenen Kindes ein Dritter zur Züchtigung ihres Kindes aufgefordert, so ist nah einem Urtheil des Reichsgerichts, III, Strafsenats, vom 11. Januar d. J., derselbe nicht wegen Mißhandlung zu bestrafen, wenn er der elterlichen Auffor- derung Folge leistet und bei seinen Thätlichkeiten gegen das Kind die Grenzen einer Züchtigung nicht überschreitet.

Der General-Lieutenant Bronsart von Schellen-

dorff, Commandeur der 2. Garde-Fnfanterie-Division, ist von Urlaub aus Breslau hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 5. April.. (W. T. B.) Der König empfing heute den neu ernannten Nuntius di Pietro in Antrittsaudienz.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 5. April. FML. Jovanovic meldet: Am 3. d. wurde nah einem kurzen Gefechte öôstlih von Peljovac in der Crivoscie Macia Planina und am 4. d. Bjela-Gord beseßt. Die JFn- surgenten flohen am 3. d. in der Nichtung auf Gradovina und Bannevske Greda. Am 4. d. wurden die Fnsurgenten dur einige Schüsse von Lisac vertrieben, Abtheilungen der 44, Division hatten am 3. und 4. d. Vuci Zub und den Orien beseßt, um das Ausweichen der Fnsurgenten gegen Zubci zu verhindern. Avb'heilungen der 47. Division gingen bis hart an die montenegrinishe Grenze vor und begrüßten die dort aufgestellten Kordontruppen.

Prag, 4. April. Der „Prager Lloyd“ konstatirt, die Ernennung des Frhrn. von Kraus zum Statthalter von Böhmen in allen politischen Kreisen lebhafte Befriedigung her- vorgerufen habe. Baron Kraus habe durh seine bisherige Amtsführung bewiesen, daß gerade er der Mann sei, um der {chwierigen Verhältnisse in Böhmen Herr zu werden. An der Hand des Gesezes wisse er die Parteien, wo es Noth thut, aus- einanderzuhalten, sie aber au dort zu vereinigen, wo ein ge- meinsames Wirken räthlich erscheint.

Pest, 6. April. Dem „Pesti Naplo“ wird aus Cet- tinje gemeldet, Montenegro sei der ihm obliegenden inter- nationalen Verpflichtung nachgekommen, indem es einen Grenzkordon von 700 Mann aufstellte.

Aus Ragusa, 3. April, telegraphirt ein Correspon- dent dem „Pester Lloyd“:

Von der Bereisung der südlichen Herzegowina zurückgekehrt, beeile id mi, zunächst die Thatsache hervorzuheben, daß sich nirgends mehr größere Insurgentenschaaren zeigen und daß Lettere si in einem stetig vorschreitenden Abbröckelungsprozesse befinden Die fort- gesetzte Reihe von Niederlagen, welche die verschiedenen Jnsurgenten- banden in der mittleren wie in der südlichen Herzegowina erlitten haben, der Mangel eines jeden Erfolges gegen die Truppen, das kräf- tige und vorsichtige Auftreten der letzteren, durch welches ver- hindert wurde, daß bei den Insurgenten der Krieg den Krieg ernähre und daß die Banden auf Kosten des Militärs leben; endlich das all- mähliche Versiegen der dem Aufstande von außen zugelciteten Zuflüsse: das alles hat zum langsamen Verglimmen des Aufstandes mitgewirkt. Das fruchtbare Popovo-Polje und die ganze Umgebung von Trebinje bieten ein Bild des tiessten Friedens ; nicht sehr verschieden davon ift die Gegend bis nördlich Bilek. NördliÞh von Bilek ift ist die entlang der montenegrinishen Grenze laufende, nur von Saum- thieren benußbare Straße noch unsicher, da die Ceta des von seiner Verwundung genesenen Stojan Kovat&evie sih auf dem Wardar und der Troglawa-Planina aufhält. Diese Nähe der Jnsurgenten führt zuweilen zu belanglosen Plänkeleien ; sobald jedoch größere Streif- abtheilungen sch den Banden nähern, weichen letztere kampflos aus. Damit hat der Aufstand den Kreislauf zum ursprüngli%en Räuber- unwesen zurücckbeschrieben. Um demselben zu steuern und die Truppen nit durÞh zwecklose Gewaltmärshe gegen einen unfaß- baren Feind abzuhetßen, sind nun sehr viele Ortschaften, die früher gar nit oder höôcbstens von Gensd'armerieposten besetzt waren, mit Truppen belegt worden, welche selbständig ihren Rayon zu sichern haben; auf diese Art hofft man, den Bewegungsraum der Insurgenten so einzuengen, daß dieselben s{ließlich auf die entlegenen unwirthlihen Gebirgsgegenden beschränkt bleiben, wo nichts zu holen ist, Da auf den neubesetten Punkten keinerlei Unterkünfte für die Truppen bestehen, so müssen jeßt sole, namentlich in Ulok, an der oberen Narenta, in Korito, wo bisher nur die Gensd'armerie-Kaserne Zagrudje und ein einziges Haus gestanden u. \. w., geschaffen werden.

Zara, 6. April (W. T. B.) Jn Folge der siegreichen Operationen in Bielagora soll dem „Narodni Listy“ zufolge noch im April ein Theil der in der Bocche operirenden C RPEN entlassen werden und sollen die Feldzulagen auf- dren.

Frankreich. Aus Tunis wird u. d. 4. April gemeldet : Der neue Minister-Resident Cambon empfing gestern Vertreter der französischen Kolonie. Der erste Deputirte der- selben gab dem Vertrauen der Kolonie zu Cambon Ausdruck und sagte: das Dringendste sei eine finanzielle Reform, welche eine möglichst radikale sein sollte. Cambon versicherte die Depu- tirten seiner vollkommenen Hingebung und Unteistüßung; er werde die einzuführenden Verbesserungen ohne Voreingenom- menheit und mit dem Bestreben studiren, die Regierung des Bey zu unterstüßen und zu zeigen, daß Frankreich den guten Ruf, eine civilisatorishe Nation zu sein, noch nicht eingebüßt habe. Es bedürfe der Zeit und der Klugheit, um ein dauer- haftes Werk zu schaffen; er rechne in seinem Streben auf den Beistand Aller. Abends empfing der Minister-Resident die fremden Konsuln.

Spanien. Madrid, 5. April. (W. T. B.) Die Generalräthe von 11 Provinzen haben sich für die An- nahme des französish-\spanishen Handelsvertrages

(W. T. B.)

ausgesprochen. Der Belagerungszustand is in den Provinzen Gerona, Tarragona und Lerida aufgehoben, dauert aber in Barcelona fort, wo die Lage unver-

ändert ist.

Ftalien. Rom, 5. April. (W. T. B.) Am Freitag Nachmittag 5 Uhr wird in der Kapelle der deutshen Botschaft die Todtenfeier für die verstorbene Frau von Keudell stattfinden. Der Botschafter Hr. von Keudell begleitet die sterblihen Ueberreste seiner Gemahlin nach Berlin.

Serbien. Belgrad, 4. April. (Wien. Ztg.) Die solennen Notifikationen der Proklamirung Ser- biens zum Königreiche bei den verschiedenen Höfen werden im Laufe der nähsten Tage erfolgen. Der zweite Präsident der Skupschtina Professor Kujundzic, welcher die spezielle Mission hat, die Proklamirung Serbiens zum König- reiche den Höfen in Cettinje und Athen zu notifiziren, hat Belgrad gestecn zu diesem Zwecke verlassen. König Milan, Königin Natalie und der Kronprinz begeben sich am Gründonnerstag nah Schabaz, von wo sie nach einem Auf- enthalte von 24 Stunden wieder nah Belgrad zurückehren. Unmittelbar nah Ostern tritt König Milan die angekündigte Rundreise durch Serbien und zwar in Begleitung des Ministers des Jnnern Garaschanin an.

Numänuien. Bukarest, 5. April. (W. T. B.) Fürst Obolensfky, der russishe Kommissar zur Bezahlung der durch die russische Armee in Rumänien verursah- ten Schäden, hat seine Mission erfüllt, nachdem er gestern noch dea Bauern des Distriktes Vlaschka eine Entschädigung von 200 000 Fr. bewilligt hat. Fürst Dbolensky wird morgen

Bukarest verlassen. Graf Hoyos reist am nächsten Mitt- woch ab. :

Schweden und Norwegen. Christiania, 2. April. (Hamb. Corr.) Bei der jüngst stattgefundenen Neuwahl des Präsidiums des Storthings wurde der bisherige Vizeprä- sident Joh. Sverdrup zum Präsidenten und der bisherige Präsident Rektor Steen zum Vizepräsidenten erwählt.

Amerika. Washington, 5. April. (W. T. B.) James Partridge ist zum amerikanishen Gesandten in Peru ernannt worden. Jm Senat brachte Miller eine mit der Chinesen-Ausschußbill, gegen welche der Prä- sident sein Veto eingelegt hat, identishe Bill ein. Durch diese neue Bill wird die Dauer des Einwanderungsverbotes auf 10 Jahre beschränkt,

Afrika. Egypten. Kairo, 28. März. (Pol. Corr.) Die Notabeln-Kammer hat ihre Berathungen in feier- licher Weise geschlossen. Der Minister-Präsident, von sämmt- lichen Ministern umgeben, hielt in Namen des Khedive eine Abschiedsrede und gab den Mitgliedern der Kammer am folgenden Abend ein großes Diner. Die legte Arbeit der Kammer war ein neues Wahlgeseß, welches gestern vom Khedive bereits sanktionirt wurde. Wähler ist jeder Egypter, der das 21. Lebensjahr überschritten hat und mindestens 500 Piaster an jährlihen Steuern zahlt. Ulemas, Priester christliher Konfessionen, jüdishe Rabbiner, Lehrer in Staats- und nationalen Schulen, Civilbeamte, Offiziere, Advokaten, Aerzte, Apotheker, Jnaenieure und Architekten sind Wähler ohne Rücksicht auf die Steuerleistung; fremde Schußbefohlene genießen kein Wahlrecht.

Zeitungsstimmen.

Das „Deutsche Tageblatt“ erklärt gegenüber dem von einem großen Blatte in einer Berliner Correspondenz erwähnten Plane „mit dem Tabackmonopol möglichst kurzen Prozeß zu machen, d. h. nah der ersten Lesung feine kom- missarishe Vorberathung, sondern zweite Lesung im Plenum zu beschließen und dann angesichts der hinlänglich bekannten Stellung der Parteien zum Monopol das Geseÿ abzu- lehnen“ —:

Handelt es \ich denn aber um etwas, das nur \o kurzer Hand, in kurzem „Redeprozeß“ zu erledigen ist? Kommen denn einer Frage, wie dieser, gegenüber Überhaupt die „Parteien“ als solche in Betracht, muß man konservativ sein, um Anhänger des Monopols, brauht man nur liberal zu sein, um Gegner desselben zu sein? Jt denn das ein- fache „Ablehnen“ so leiht, so ohne jegliche {were Verantwortung, einem Gesetzentwurf gegenüber, der scine Entstehung so ret eigent- lih der tiefernste« Sorge nicht um das Heute, sondern um die Zukunft verdankt? Wir an unserem Theil beantworten alle diese Fragen mit einem gänz bestimmten „Nein“ und zwar, wie schon früher und wiederholt gesagt, nit aus Liebe für das Monopol, von der verständigerweise gar keine Rede sein kann, sondern einfah aus dem Grunde, weil wir keinen Weg kennen, auf dem bisher sicherer und leichter Da8jenige zu erreichen wäre, was uns vor Allem erreichens- werth crsceint, eine Finanzlage des Deutschen Reiches, welche die ungeshwähte Aufrechterhaltung der äußeren Machtstellung und soweit es in menshlihen und staatlichen Kräften steht, die Be- wältigung der inneren Sorgen unseres Vaterlandes ermögliht . . In der ganzen Masse der bislang gegen das Monopol gerichteten Ausla\sungen der Presse findet si{ch von einer solchen gründlichen Erwägung des Für und Wider allerdings niht die leiseste Spur, ebenso wenig auch in der Mehrzahl der von Handelskammern und Vereinen abgegebenen Gutachten; hier heißt es nur: Ruin der In- dustrie, Brotlosigkeit der Arbeiter, Schädigung der Landwirthschaft, Vertheuerung und Verschlehterung des Tabaks und wie alle die sonstigen Sc(lagworte noch heißen mögen, ohne dafür irgend welche Beweise beizubringen. Höchstens wird versucht, die als voraussicht- lich angenommenen Erträgnisse des Monopols als absolut unmög- liche darzustellen und mit Hülfe von Zahlen dieselben herabzumindern, bis \{ließlich wenig oder gar nichts davon übrig bleibt; nirgends aber begegnet man hier einem ernsten Versuch, neben dem Wider auch das Für in Erwägung zu ziehen, neben dem, was dur das Monopol verloren oder sagen wir lieber, gestört oder geschädigt wird, auch dessen zu gedenken, was dadur gewonnen und erreicht wird.

Der „Schwäbische Merkur“ theilt das Dekret mit, durch welches Kaiser Napoleon 1. das Tabackmonopol in seinem Neiche eingeführt hat und bemerkt dazu, daß dieses Dekret „au heute noch für Freunde und Gegner des Monopols mit Nußen zu lesen“ sei. Das Dekret lautet nah dem genannten Blatte wie folgt: A

Kaiserliches Dekret, betr. Einführung des Tabackmonopols am 18, Dezember 1810. Napoleon, Kaiser von Frankrei, König von Ftalien, Protektor des Rheinbundes, Schiedsrichter des \{weizerishen Bundes. Die Finanzen sind beständiger Gegenstand unseres Nacbdenkens gewesen. Die Finanzen eines großen Reiches müssen die Mittel gewähren, um in allen außerordentlichen Fällen Stand zu halten, selbst in den Weselfällen der erbittertsten Kriege, ohne daß es nöthig wird, neue Steuern aufzuerlegen, weil solbe während der ersten Jahre, nahdem sie eingeführt sind, wenig Ertrag bringen. Diejenigen Nationen, welche über dicse Materien am aufgeklärtesten sind, hatten gedat, daß das einzige Mittel, diesen Zweck zu erreichen, ein System wohlberechneter Anleihen wäre. Dieses

Mittel ist zugleich unmoralisch und verhängnißvoll; es bedrückt im Voraus die zukünftigen Generationen, es opfert den gegenwärtigen Momenten das, was dem Menschen am theuersten ist, das Wohl- ergehen ihrer Kinder, es untergräbt unmerklich das Staatsgebäude und verurtheilt die lebende Generation zu den Verwünschungen der späteren. Wir haben andere Prinzipien aufgestellt. Wir haben erkannt, daß wir einer großen Anzahl von Steuern bedürfen, welce in gewöhnlicher - Zeit unsere Völker wenig bedrücken, weil der Tarif derselben niedrig ist, welche aber in außerordentlichen Zeiten durch cinfahe Erhöhung des Tarifs geeignet sind, alle Bedürfnisse des Staatsscatzes zu decken. (Hier folgen 2 Absäße über anderweitige Steuern.) Der Taback, welcher unter allen Produkten für die Besteuerung am geeignetsten ist, war unseren Blicken nicht entgangen; die Erfahrung hat uns die Unzweck- mäßigkeit aller Maßregeln gezeigt, welhe bis heute genommen sind. Die Fabrikanten sind wenig zahlreich, es ist aber voraus- zusehen, daß man verpflichtet fein wird, ihre Zahl noch zu vermindern. Der Preis des fabrizirten Tabaks ist ebenso hoch wie zu Zeiten der Generalpächter. Nur der kleinste Theil des Geroinnes kommt dem Staatsschaße zu Gute, in den Rest desselben theilten sih die Fabri- kanten. Zu fo vielen Mißbräuchen kommt noch der, daß die Tabal- bauern in der Hand der Leßteren sich befinden. Nach reiflicher Be- rathung sind wir zu der Ueberzeugung gelangt, daß alle Erwägungen, selbst die Interessen der Landwirthschaft, es fordern, daß die Taback- fabrikation durch die Staatsverwaltung zum Vortheile des Staatsschatzes ausgeführt werde; daß der Tabackbau hinreichend garantirt und be- \{üßt wird, wenn wir der Regie die Verpflichtung auferlegen, zu der Fabrikation auch die Produkte des französischen Tabakbaues zu ver- wenden ; daß, wenn der Konsum derselbe bleibt, der Tabackbauer aus der Einrichtung der Regie keinen Schaden haben wird, und daß endlich ohne cine Mehrbelaftung unserer Völker wir einen Zweig des Einkommens erhalten werden, welchen man auf ungefähr 80 Mil- lionen schätzt. Hierdurh wird es uns möglich, die persönlichen und realen Steuern um eine ähnliwe Summe herabzumindern und uns für den Staatsschatßz unseres Reiches eine Steuerquelle zu sichern, welche stets im Verhältniß zu den jeweiligen Verhältnissen und Be- dürfnifsen fließt.

Die „Baugewerks- Zeitung“ schreibt:

Die Klagen der Baugewerksmeister nehmen täglich mehr an Stärke und Umfang zu. . .. .. Die Lage des Baugewerbes läßt sih nah den vielen Berichten, die uns zugingen und täglich zugehen, in kurzen Worten dahin wiederholen und zusammenfassen : óIn den kleineren Städten und auf dem Lande werden für bauliche Reparaturen vorne- weg Gesellen und solche, die sih dafür halten, mit Umgehung des Meisters angenommen. Aber auch Neubauten fallen den Meistern nur ausnahmsweise zu. Man hat das Publikum daran gewöhnt, einen Bauplan von irgend einem Zeichner sich anfertigen zu lassen und die Ausführung sekundären oder tertiären Arbeitskräften zu überlassen. In den mittleren Städten ver- hält es sih mit den Reparaturbauten ebenso und bei den Neubauten treten ihnen nit selten die Baubeamten als Konkurrenten entgegen. In den großen Städten ift der regelmäßige und einfahe Gang, der bisher ebenso natürlih und selbstverständlich war, in der Stellung des Bauherrn zum Baugewerksmeister zur Ausnahme geworden, und zwar durch fremdartige Faktoren, wie Baubanken, vorgeschobene Bau- unternehmer und Partieausführer, die si in das Baugewerbe mischten, ja si dessen bemächtigten. Nur wenn der Baugewerksmeister gleich- zeitig Kapitalist ist und bei Bauten, die er unternimmt, alle Bau- faktoren in sciner Person vereinigt, kann von einem regelrechten Gange des Baues die Rede scin. Aber in diesen Ausnahmefällen tritt uns auch niht mehr das bloße und reine Baugewerbe entgegen, sondern wir sehen zu dessen nothwendiger Aufrechterhaltung Kapital, Unternehmungslust und Fach in einer und derselben Person vereinigt, Man könnte im ersten Augenblicke anzunehmen geneigt fein, daß eine solbe Zeit, in der das Baugewerbe die Zerfallungsprobe zu bes stehen hat, wenigstens für die Gesellen eine goldene sein müßte. Werden sie doch mannigfach ohne Mitwirkung von Baugewerksmeistern verwendet und gewiß falle wenigstens ein Theil des Meisterverdienstes ihnen zu. Aber nichts weniger als das. Man sieht es und hört es aus den bitteren Klagen, die sie darüber führen, daß sie es so oft jeßt mit uncoulanten, ausbeutesühtigen Beschäftigungsgebern ihres Standes zu thun haben, nicht aber, wie früher, mit einsihtsvollen und humanen Meistern. „Entweder, oder“, sagt man sib daher, entweder es ist wirkli um das Baugewerbe geschehen, wenn dieser Auflöfungsprozeß noch lange andauert, oder die Rettung muß durch geeignete Mittel erwirkt werden. Die Mittel müssen derart sein, daß sie das Fächlihe zur Lebens- bedingurg machen und dem Gewerblichen eine Sammlungsstätte anweisen, innerhalb deren Gehege es sih kräftig und gedeihlih entfaltet. Man wird es von diesem Standpunkte nicht in Abrede stellen können, daß die Prüfungspflichtigkeit behufs selbständigen Betriebes des Bau- gewerbes ein solches Mittel ist. Nur den staatlich geprüften Meistern dürfte es gestattet sein, Neubauten auszuführen, ferner Baurepara- turen, bei denen ein gemeinsames Interesse in Betraht kommt, wie Verhütung von Feuersgefahr oder Einsturz, vorzunehmen, und drittens Lehrlinge auszubilden

Neichstags- Angelegenheiten.

Im 13. Hannoverishen Wahlkreise (Hildesheim) ift der zum Regierungs-Präsidenten ernannte frühere Landdrost von Pilgrim (Deutsche Reichspartei) mit 4767 Stimmen wiedergewählt worden. Der Gegenkandidat Eugen Rihter—Berlin (Fortschritt) erhielt 625 Stimmen.

Statistische, Nachrichten.

Das soeben erschienene Februarheft 1882 der Monatsbefte zur Statistik des Deutschen Reichs* enthält außer den Nach- weisen über die Einfuhr und Ausfuhr der wichtigeren Waaren- artikel für den Monat Februar und die beiden ersten Monate des Jahres zusammen, über die Durscbnittépreise von 35 wichtigen Großhandelswaaren und über die versteuerten Zuckerrübenmengen in

demselben Monat, die vorläufigen Ergebnisse der montanstatistishen Erhebungen im Jahre 1881.

Ueber die definitiven Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 in Württemberg entnehmen wir den „Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde“ folgende Angaben: Die ganze ortsanwesende Bevölkerung Württem- bergs pro 1. Dezember 1880 beläuft sich definitiv auf 1 971 118 Per- sonen. also 89 613 oder um 4,76%/% mehr als die Bevölkerung vom 1. Dezember 1875, welche \sih auf 1881 505 belaufen hat. Der jähr- lie Zuwachs auf 1000 Ortsanwesende beträgt 9,53 und ift der größte seit 1834, in welhezz Jahr die Zahl der Ortsanwesenden 1 571 012 betragen hat, somit 400 106 weniger als bei der neuesten Zählung; es ergiebt sich somit in diesem 46jähriaen Zeitraum eine durchschnitt- lie jährlihe Zunahme von 5,54 per Mille, welche hauptsäcli auf Rechnung der hohen Geburtenzahlen der 1870er Jahre zu seßen ist. Diese sind nämlich von 77473 im Jahr 1871 bis auf 89 176 im Jahre 1876 gestiegen und beginnen erst scit 1877 wieder abzunehmen. Die Geburtenzahl für 1880 beträgt 81 420, Unter- \ccidet man zwishen Stadt- und Landbevölkerung in der Weise, daß die Einwohnerschaft der Ortschaften, welde ohne die dazu gehörigen Weiler und Parzellen 2000 und mehr Einwohner zählen, als städ- tisbe, die der übrigen mit weniger als 2000 Einwohnern als Land- bevölkerung angeschen wird, so zählt Württemberg 111 städtische Ge- meinden mit 646 875 Seelen und 1800 Landgemeinden mit 1 324 243 Seelen. Die 25 Städte mit mehr als : Einwohnern zählen ju- sammen 382 424 Ort2anwesende oder 19,40 %% der Gesammtbevölke- rung Württembergs. Die Zahl der bewohnten Gebäude und sonstigen Aufenthaltsorte betrug am 1. Dezember 1880 286 579, somit kom- men auf 1 Gebäude 6,88 Personen. Nah dem Geschle(hte:

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