1882 / 84 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

deren die Eribeilung des Civilversorgungs\cheins wegen Invalidität en, sofern seit deren Ausftellung noch nit drei

erfolgt ist, mitzuth Jahre verflossen sind. : Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Kategorien von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vorgeschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienstzweiges dies erheischt, die pu . Tafung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung über- haupt von einer vorgängigen informatorishen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nit über drei Monate auszudehnen ift. Bei allen von Militäranwärtern abzulegenden Prüfungen dürfen an dieselben keine höheren Anforderungen gestellt werden, als an andere Anwärter.

be ke Für „qualifizirt“ befundene Bewerber werden Stellenanwärter.

7

eum vi Ü L Le ‘2 :

© v Be % 20

_- ck .- .+

ari t (8. 15, E

E gt Eger; m s Ueber die Bewerbungen um noch ni{t vakante Stellen legen die Ausfstellungsbehörden Verzeichnisse nah Anlage F. an, in welche die Stellenanwärter nach dem Datum des Eingangs der ersten Meldung eingetragen werden. War die Qualifikation noch dur eine Prüfung Vorprüfung) nachzuweisen, so kann die Eintragung auch nach dem age des Bestehens derselben erfolgen. Die Stellenanwärter haben, so lange sie keine Civilsorgung ge- funden, ihre Meldung jährli zum 1. Dezember zu widerholen. Die- jenigen Bewerbungen, bezüglich welcher eine solhe Wiederholung un- terlassen wird, sind in dem Verzeichnisse zu streichen; sie können dem- nächst, auf erneuertes Ansuchen, mit dem Datum des Eingangs der neuen Meldung, wieder eingetragen werden.“ Butt ufftto

Ü R E M A V SEE E Mt H em ari Eg Lt 27

ÆIS, 16.1 - aft E Ea

q Stellen, für welhe{Stellenanwärter nicht notirt sind, werden im Cte der Vakanz durch eine allwöchentlich herauszugebende Liste „Bakanzenliste“) bekannt gemacht.

Die Herausgabe der Vakanzenliste veranlaßt das zuständige Kriegs-Ministerium.

Die Aufnahme der Stellen in die Liste vermittelt eine für den Bereich eines oder mehrerer Ersaßbezirke besonders bezeihnete Militär- behörde Vermittelungsbehörde —, welcher zu diesem Zweck Seitens Lee e V Nachweisungen nach Anlage 6. zuzusen- en sind.

A I SI E (2” CICLLZR

S. 17.

-=Z Ist innerhalb einer Frist von fünf Wochen nah Absendung der Nachweisung eine Bewerbung bei der Anstellungsbehörde nicht ein- gegangen, so hat dieselbe in der Stellenbeseßung freie Hand.! H

E i pel T i A 20 0 O ERRCDET E n E Er A R Ct S. 18, A Wi

f’ Die Reihenfolge, in welcher die Einberufung der Stellen- anwärter zu erfolgen hat, bestimmt \sih nah folgenden Grundsätzen: 1) Bei Einberufungen für den Dienst eines Bundesstaates kann den diesem Staate angehörigen oder aus dem Kontingente desselben hervorgegangenen Stellenanwärtern vor allen übrigen der Borzug gegeben werden. 2) Bei Einberufungen für den See-, Küsten- und Seehafendienst find Unteroffiziere der Marine vor den Unteroffizieren des Landheeres zu berücksichtigen. 9) Insoweit die Grundsäße unter 1 und 2 keinen Vorzug be- gründen, sind in erster Reihe Unteroffiziere einzuberufen, welche min- destens aht Jahre in dem Hecre oder in der Marine aktiv gedient haben. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen und nur insowcit zulässig, als sie durch ein dringendes dienstliches Interesse bedingt werden.

, 4) Innerhalb der einzelnen Kategorien von Stellenanwärtern ist bei der Einberufung die Reihenfolge in dem Verzeichniß (8. 15) in Betracht zu ziehen.

5) Die Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung wird bei ihren Anstellungen vorzugêweise die Stellenanwärter desjenigen] Staates berüdsichtigen, in welchem die Vakanz entstanden ist,

S 19.

…_ Die Anstellung eines einberufenen Stellenanwärters kann zu- nächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig gemacht werden.

,_ Einberufungen zur Probedienstleistung werden nur erfolgen, inso- weit Stellen (8. 9 Abs. 2) ofen sind; eine Entlassung Einberufener wegen mangelnder Vakanz wird nicht stattfinden.

_Die Probezeit soll, vorbehaltlich der Abkürzung bei früher er- wiesener Qualifikation, in der Regel höchstens betragen :

g She für den Dienst als Post- oder Telegraphen-Assistent ein ahr, ;

b. für den Dienst in der Eisenbahnverwaltung mit Aus\{luß der im §. 3 bezeihneten Stellen ein Jahr,

c. für den Dienst bei der Reichsbank ein Jahr,

d, für den Dienst in der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern ein Jahr,

6, für den Dienst in der Straßen- und Wasserbauverwaltung mit Aus\chluß der in §. 3 bezeichneten Stellen cin Jahr,

f. für den niht unter a. bis e. fallenden Reiché- und Staats- dienst sech8 Monate,

Spätestens bei Beendigung der Probezeit hat die Anstellungs- behörde darüber Beschluß zu fassen, ob der Stellenanwärter in seiner Stelle zu bestätigen, bezw. in den Civildienst zu übernehmen, oder wieder zu entlassen ist.

S. 20.

Stellenanwärter, wele sih noch im aktiven Militärdienst be- finden, werden auf Veranlassung der Anstellungsbehörde dur die porgelette Militärbehörde für die Dauer der Probezeit abkomman- dirt. Eine Verlängerung der leßteren über die im S, 19 bezeichneten Fristen hinaus ift unzulässig.

S Al,

Den Stellenanwärtern ist während der Anstellung auf Probe das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung eine fort- [laufende Remuneration von nicht weniger als Dreiviertheil des Stellencinkommens zu gewähren.

S. 22,

Konkurriren bei der etatsmäßigen Beseßung einer den Militär- anwärtern vorbehaltenen Stelle mehrere bereits einberufene, aber noch nicht etatsmäßig (8. 13) angestellte Stellenanwärter, so finden die im §. 18 festgestellten Grundsäße sinngemäß Anwendung. Einen Anspruch au! vorzugsweise Berücksichtigung haben jedoch die ehemaligen, min- destens aht Jahre gedienten Unteroffiziere nicht denjenigen Stellen- anwärtern gegenüber, deren Gesammtdienstzeit (aktive Militärdienst-

it und Dienstzeit in dem betreffenden Dienstzweige) von längerer uer ist, als die von ihnen selbst zurückgelegte.

Nibtversorgungéberectigte, welche für eine den Militäranwärtern auss{ließlich vorbehaltene Stelle einberufen worden sind, weil kein geeigneter Stellenanwärter vorhanden war, sind bezügli der etaté- mäßigen Anstellung den Stellenanwärtern, welche niht nad mindestens ahtjähriger aftiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine als Bnterossipere ausgeschieden sind, gleibzuahten. Jedoch dürfen die- selben nicht vor solchben qualifizirtrn Stellenanwärtern etatsmäßig angestellt werden, welche in demselben Dienstzweige eine gleiche oder [längere Dienstzeit zurückgelegt haben. Dasselbe gilt für die in & 10 Nr. 7 bezeichneten Personen, sofern Been die Anstellungsfähigkeit für

m B pay renen "ai zweig und niht nur für eine bestimmte Stelle

Pflichten R sein outen ihr Einkommen nicht unmittelbar aus der S

Dienstzweige maßgebenden Bestimmungen. Der Besiß des Civil- versorgungssceins begründet dabei keinen Anspruch auf Bevorzugung. Jene Bestimmungen dürfen jedoch ebensowenig Beschränkungen zu Ungunsten der Militäranwärter enthalten, E ist thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß denselben Gelegenheit zur Erwer- bung der Qanlifikation für das Aufrücken in höhere Dienststellen geboten werde. N 4

Ist für das Aufrücken in höhere Diensteinnahmen oder für die Beförderung in höhere Diensistellen die Gesammtdienstzeit entschei- dend, so wird dieselbe für Militäranwärter mindestens von dem Beginn der Probezeit in dem betreffenden Dienstzweige ah berechnet,

S. 23,’

Von der Beseßung der den Militäraawärtern vorbehaltenen Stellen haben die Anstellungsbehörden am Schlusse des Quartals den Vermittelungsbehörden ihres Bezirks durch Zusendung einer Nachweisung nach Anlage U. Mittheilung zu machen.

Die Berg Lci teben veranlassen eine entsprehende Be- kanntmachung in d-« Vakanzenliste.

E T Ee (S E E

8. 24.

R A M L V E s :

Zur Kontrole darüber, daß bei der Besekung der den Militär- anwärtern im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen den vorstehenden Grundsäßen gemäß verfahren wird, ist außer den Ressortchefs der Rechnungshof verpflichtet.

Sobald ein Stellenanwärter im Reichsdienst angestellt wird, ist der ersten Anweisung für die Zahlung des Gehalts oder der Re- its beglaubigte Abschrift des Civilversorgungs\cheins beizu- ügen.

Nach erfolgter etatsmäßiger Anstellung (8. 13) wird der Civil- versorgungéschein selbst zu den Akten genommen.

Ist die Beseßung einer vorbehaltenen Stelle des Reichsdienstes dur einen Nichtversorgungsbercchtigten erfolgt, so ist zu der Rech- nung, aus welcher diese Beseßung zum ersten Male ersi{tlich wird, zu bescheinigen und auf Erfordern dem Rechnungshof nachzuweisen, daß bei der Beseßung der Stelle den vorstehenden Grundsäßen ge- nügt worden ist.

Die gleiche Verpflichtung, wie den Ressorthefs und dem Rech- nungéhofe ist bezüglih der Stellen im Staatsdienst den obersten Verwaltungsbebörden oder nah Anordnung der Landesregierungen den höchsten Rechnungs-Revisionsstellen in den einzelnen Bundesstaaten aufzuerlegen. : Erfolgt die Beseßung der Stellen durch eine oberste Staats-

behörde, so bedarf es eines Nachweises vor der Rechnungs-Revisions- stelle niht.!_

——— 20

8.595.3 : G S I Ley: C A“ R E D 0 ta M E M E E 1e ZCURZCOERIEEA 8% Im Falle der Eröffnung ciner gerichtlichen UntersuGung gegen einen Militäranwärter is der Civilversorgungsschein zu den Unter- suchungêakten einzufordern. Führt die Untersuchung zu einem rechts- kräftigen Erkenntniß, welches auf die zeitige Unfähigkeit zur Beklei- dung öffentliher Aemter oder auf eine Strafe lautet, welche die dauernde oder zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat, so ist der Civilversorgungs\cein unter Mittheilung der Urtheilsformel derjenigen Militärbehörde zu über- senden, welhe den Schein ertheilt hat (8. 1). Andernfalls ist der Civilversorgungsschein derjenigen Behörde zu übersenden, bei welcher der Militäranwärter angestellt oder beschästigt ist, Militäranwärtern aber, welhe im Civildienst noch niht angestellt oder beschäftigt sind, zurückzugeben.lj Fz.

E: 8. 2.

Zee ne

5 Der Civilversorgungésein ist verwirkt, wenn gegen den JIn- haber rechtskräftig auf eine Strafe erkannt worden i}, welde die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter von Rechts- wegen zur Folge hat.

Lautet das rechtskräftige Erkenntniß nur auf zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter oder auf eine Strafe, welche die zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter zur Folge hat, so wird der Civilversorgungschein nah Ablauf der Zeit, auf welche sich die Wirkung des Erkenntnisses erstreckt, zurückgegeben, zuvor jedo von der Militärbehörde (§. 25) mit einem, den wesentlichen Inhalt des Erkenntnisses wiedergebenden Vermerk versehen. Die Anstellung des Inhabers in einer den Militäranwärtern vorbehaltenen Stelle ist lediglih dem freien Ermessen der betheiligten Behörden überlafsen.!

S. 27.

Erfolgt das Ausscheiden aus der Stelle unfreiwillig aus anderen, als den im §. 26 bezeihneten Gründen, jo \ind dieselben in dem Civilverforgungéscein zu vermerken, bevor dessen Nückgabe erfolgt.

Hat die unfreiwillige Entlassung eines Militäranwärters in Folge einer den Mangel an ehrliebender Gesinnung verrathenden Handlung oder wegen fortgeseßt \chledter Dienstsührung stattgefunden, so sind die Behörden zur Berücksichtigung tes Anstellungsgesuhs nicht ver- pflichtet.

S. 28,

& .- Erfolgt das Aussceiden aus dcr Stelle freiwillig aber ohne Pension, so ist dies gleihfalls in dem Civilversorgungsschein zu ver- merken, bevor dessen Nückgabe erfolgt.

8. 29,

A Der Civil»rsorgungéscein erlisbt, sobald sein Inhaber aus dem Civildicnste ait Pension (§. 13) in den Rukestand tritt. Eine Rückgabe des Civilversorgungé scheins findet in diesem Falle nit statt.

8. 30.

Bereits erworbene Ansprüche werden dur vorstehende Grund- sätze nicht berührt.

8. 31.

Vorstehende Grundsäße treten mit dem 1. Oktober 1882, für Elsaß-Lothringen mit dem 1. Oktober 1884 in Kraft.

(Die Formular-Anlagen A.—UH. sind im „Central-Blatt für das Deutsche Reich“ abgedrudt.)

Erläuterungen

zu den Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Ünterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.

I. Zu §. 1, Der Civilversorgungsschein giebt dem Inhaber kein Recht auf cine bestimmte Dienststelle, N

11, Zu §.-2. Gemeindedienststellen fallen nit unter die Bestim- mungen des Entwurfs. ITT. Zu §. 3 2.

1) Stellen oder Verrichtungen, welche als Nebenamt versehen werden, fallen nicht unter die Bestimmungen des Entwurfs; dieselben sind daher den den Militäranwärtern vorbehalte- nen Stellen nit zuzuzäblen.

2) Bei Berechnung der Zahl der den Militäranwärtern vor- zubehaltenden Steklen sind diejenigen Stellen nicht in Be- tracht zu ziehen, bezaglich welcher den Anstellungsbehörden freie Hand gelassen ist.

IV. Zu §. 7. Stellen, deren Jnhaber wenn sie au in

taatékasse beziehen (Privatgebülfen), brauchen in die nah

7 anzulegenden Verzeichnisse niht aufgenommen zu werden.

Das dem §, 8 als Anlage D. angehängte Ver-

Das Aufrücken in höhere Diensteinna d die Beförde án Stellen hôherer Klasse erfolgt ea admen ben für die erung

V. Zu 8. 8. zeichniß der Stellen im Reichédienst präjudizirt den von d tes- regierungen aufzustellenden Verzeichni 4 nit. von den Landes

VI. Zu I: 9 und 10. Die in §. 9 Abs. 1 enthaltene Negel, daß die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen mit anderen Personen nicht besetzt werden dürfen, sofern befähigte und zur Ueber- nahme der Stellen bereite Militäranwärter vorhanden sind, steht abgesehen von den Ausnahmen des §, 10 der Anwendung der Be- stimmungen in §. 22 Abf. 3 und in §. 30 nit entgegen. Au bleibt den Landeêregierungen die Befugniß, Verseßungen ‘von Be- amten (Bediensteten im weiteren Sinne) von Stelle zu Stelle vor- unehmen. Eine solche Verseßung in cine den Militäranwärtern vors ehaltene Stelle darf jedoch nur dann erfolgen, wenn dadur eine 4 den Militäranwärtern nah Maßgabe “dieser Grundsäße zugängliche

Stelle frei wird. Auch von folhen Verseßungen ist dem zuständigen Kriegsministerium Kenntniß zu geben.

VII. Zu §. 12. Die Anstellung8behörden werden dur die Lan- desregierungen bestimmt. Diesen soll unbenommen sein, Central- stellen cinzurihten, an welche sämmtlicbe Bewerbungen aus\{ließlich zu richten sind, welhen die Anstellungsbehörden die zu beseßenden Stellen mitzutheilen haben und welche den Anstellungsbehörden die bei Einberufung der Stellenanwärter in Betracht zu ziehende Reihen- folge bezeichnen.

___ YTIL, Zu §. 16. Die Vermittelungsbehörden werden vou den in den einzelnen Bundesftaaten zuständigen Organen bestimmt.

IX. Zu §. 18. Als aus dem Kontingent Elsaß-Lothringens hervorgegangen werden alle diejenigen betrahet, welhe einem in Elsaß-Lothringen garnisonirenden Truppentheil angehört Haben.

X, Zu §. 30. Es handelt sich hier niht um erworbene Rechts- ansprüche, sondern um Anwartschaften; fo soll insbesondere ein er- worbener Anspru dann als vorhanden angenommen werden, wenn für gewisse Dienstzweige die Prüfung bestanden oder dec Vorberei- tungsdienst zum größeren Theil absolvirt ist.

Berlin, den 25. März 1882.

Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher.

Personalveränderungen.

Königlich Preußiishe Armee. Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin, 30. März. Engelhard, Oberst-Lt. a. D., zuleßt Major und Ab- theil. Commandeur im Feld-Art. Regt. Nr. 27, unter Ertheil. der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts., zur Dispof. gestellt. 1. April. Pfeiffer, Zeug-Lt. von der Art. Werkstatt zu Spandau, mit seiner bisher. Uniform der Abschied be-

willigt. Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Durch Verfügung dcs Kriegs-Ministeriums, 28. März. Frhr. v. Trölts ch, Sec, Lt. des 12. Inf. Reats. kom- mandirt zur Intend. I, Armee-Corps, zu seinem Truppentheil mit der Wirksamkeit vom 9; April d. F. zurückbeordert. Baumeister, Hauptm. des Ingen. Corps, bei der Festungs-Ingen. Direktion Ger- mersheim eingetheilt. Mülholther v. Mülholtß, Pr. Lt., in seiner Einteilung bei der Eisenb. Comp. belassen. Croissant, Sec. Lt. vom 1. Pion. Bat., zur Eisenb. Comp. versetzt. Endres, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot Germersheim, Martin, Zeug-Lt. von der Geschoßfabrik,. gegenseitig versetzt.

X77. (Königlich Sächsisches) Armce-Corps. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Jm

aktiven Heere. 24, März. Pescheck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 104, zum Hauptm. und Comp. Chef, Möller, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. beförgert, v. Holleben, See. L. vom Schüßen-Füs. Regt. Nr. 108, der Charakter als Pr, Lt. ver- liehen. v. Seydliß, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Nr. 12, zum Feld- Art. Regt. Nx. 12, Ackermann, Pr. Lt. vom leßtgen. Negt., zum uß-Art. Regt. Nr. 12 versetzt. ; Im Beurlaubtenstande. 24. März. Kreller, Sec. Lt. der Res. vom Hus. Regt. Nr. 18, Aufsch{läger, Sec. Lt. der Res. vom Pion. Bat. Nr. 12, zu Pr. Lts. der Res. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24, März. Bornemann, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 13, aus dec aktiven Armee ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. seines Bats. über- getreten. Richter, Oberst und Commandeur des Train-Bats. Nr. 12, Edler von der Planitz, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulanen-Regt. Nr. 18, in Genehmigung ihrer Abscbiedsgesuche mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen ihrer bisher. resp, Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Im Beurlaubtenstande. 24. März, Schubert, Pr. Lt. der Res. vom Gren. Regt. Nr. 100, Rach, Pr. Lt. der Nes. vom Inf. Regt. Nr. 103, v. Kirch bach, Pr. Lt. der Res. vom Scützen- Gü]. Negt. Nr. 108, Teichmann, Pr. Lt. der Landw. ÎInf., Neu- mann, Sec. Lt. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, sämmtlich mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif., Reichel, Pr. Lt. der Res. vom Inf. Regt. Nr. 102, Däweriß, Pr. Lt. der Nes. vom Feld-Art. Regt. Nr. 28, Ru- dolph, Pr. Lt. der Res. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, v. Schön- berg-Pötting, Pr. Lt. der Res. vom Train-Bat. Nr. 12, Row- land, Brussig, Pr. Lis. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts, Nr. 102, Koldewey, Pr. Lt. der Landw. Inf. vom 1. Bat. Landw. Negts. Nr. 106, Kühne, Pr. Lt. von der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 107, Stock, v. Zimmermann, Sec., Lts, der Landw. Inf. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 106, Wolf, Sec. Lt. der Landw. Kav. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, Herrmann, Pr. Lt. der Landw. Feld-Art. vom Res. Landw. Bat. Nr. 108, Flemming, Sec. Lt. der Landw. Feld-Art. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, v. Buttlar, Sec. Lt. der Landw. Kav. leßtgen. Bats., der Letztere unter gleiczeit. Verleih. des Charakters als Pr. Lt. der Landw. Kav. auf geschehenes Ansuchen der Abschied bewilligt. Im Sanitäts-Corps. Den 24. März 1882. Dr. Gold- \{midt, Stabsarzt der Landw. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 106, auf gescebenes Ansuchen der Abschied bewilligt. Dr. Wach s- muth, Assist. Arzt 2, Kl. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Dr. Neu- mann, Assist. Arzt 2. Kl, vom Schüten-Füs. Regt. Nr. 108, aus dem aktiven Sanitätscorps ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des Res. Landw. Bats. Nr. 108 übergetreten, 2c. Dr. Waché- muth unter gleiczeit. Besörder. zum Assist. Arzt 1. Kl. der Res., Creuzinger, Assist. Arzt 2, Kl. vom Inf. Regt. Nr, 105, zum Assist. Arzt 1. Kl., befördert. Kalliefe, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 3. Abtheil. Feld-Art. Negts. Nr. 12, zum Inf. Regt. Nr. 104, Dr. Rabenhorst, Stabs- und Bats. Arzt rom loßtgen. Regz., zur 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 12, Dr. Macate, Assist. Arzt 1 Kl. vom Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. Nr. 133, Dr. Schaffrath, Assist. Arzt 1. Kl. vom Jnf. Regt. Nr. 104, zum ren. Regt. Nr. 100, Fröhlich, Assist. Ärzt 1. Kl. vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Inf. Regt. Nr. 104, Dr. Näther, Assist. Arzt 2, Kl. vom Gren. Regt. Nr. 100, zum Inf. Regt. Nr. 106, Dr, Sedmayvyr, Assist, Arzt 2, Kl. vom Gren. Regt. Nr. 101 zum Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Dr. Becker, S Arzt m Ee vom Feld-Art. Regt. Nr. 28, zum Inf. Regt. Nr. 133 versetzt. XTII. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps, Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Bu aktiven Heere. 30, März. Frhr. Pergler v. Perglas,

berst à la suite des Jnf. Regts, Nr. 122, R, mit der Führung der 54, Juf. Brig. zum Commandeur dieser Brig.

ernannnt. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderuugen, M Erieunugen 2c. Berlin, 1. April. Frhr. v. Hollen, Mensing 1., Korv. Kapitäns, zu Kapitäns zur See befördert. Graf v. Reichenbach,

Korv. Kapitän, der Charakter als Kapitän zur See verliehen.

Deutsches Reich .

Statistische Nachrichteu.

Pofteinri{tungen im allgemeinen Postvereir. (Stat. Corr.) Die neueste, das Jahr 1880 betreffende internationale Poststatistik erstreckt sich über 42 selbständige Staaten oder mit eigenem Postwesen ausgestattete Kolonien, ist indessen nicht vollständig, indem manche dem allgemeinen Postverein angehörige, geschweige die demselben fremden Staaten keinen Nachweis an das internationale

ostbureau zu Bern eingeshickt haben. So fehlen z. B. die dem Balkan benachbarten Länder, Algerien, Cuba, Brasilien u. \. w. Dennoch ist die Menge der beritenden Reihs- und Postverwaltungen roß genug, daß vielfache Bergleichungen angestellt werden können.

ir beshränken uns hier auf einige Hauptzahlen und verweisen für Details auf Nr. 3 der „Union postale“,

Na den offiziellen Angaben der Postverwaltungen waren zu Ende 1880; A

; : ; x5, die Anzahl der die Quas g hang S Beieh Beau

1 ° anstalten kasten ten 539 358 45198401 9460 57782 66680 Oesterreich . 300234 22130705 4025 8013 13977 Una S6 335077 16700000 2301 3263 5549 Russisches Reich . 22038 861 95000000 4458 7957 15235 Schweden . : 442018 4068901 1180 2 (00 3 369 Noeat 318195 1920000 924 362 1 361 Dänemark. .. 39635 1980675 560-3382 2721 Britannien ; 316 829 34505 043 14549 27709 35589 Niederland. . . 32840 4060578 1316 3047 83973 Luxemburg . 2 587 209 570 66 ; 337 269 Belgien . 29455 5536 654 792 5 456 4214 Schweiz. 41418 D8S3L T 2802 D 20 D'OOT Frankreih . 528 401 36905788 5942 57960 43 308 Spanten. 507 036 16731 570 2 642 9 406 7 399

ortugal (fkontin.) 92 829 4745 124 755 1303 1495 uen 296 323 28437091 3328 11 550 15 813 Griechenland . . 50211 1679775 143 385 276 Rumänien . 160150 5040000 195 653 1514 ersien . 1651000 7000 000 60 A 300 Din E 382450 35 925 313. 4665. 60939 9671 Pougtona N : E 9 20 66 ochinchina 59458 1592 202 26 30 32 Niederl. Indien . 1577842 23 499 871 158 209 2 135 ranzös. y è 512 281 240 5 6 12 Baittids v 2301 (40 TOTO4T279 4409. 6392 80 059 C 63976 2604 140 115 20 473 Seychelles. 742 14 035 1 1 Nounion 2 600 180 295 17 69 Nossi-B6s . 293 E: Egypten 560 000 5 260 000 177 219 Seneaal ; 194 255 5 10 St, Pierre u. M. 235 5 121 4 7 Nerein. Staaten. 10360178 50152866 42989 18460 Mexico. . . . 1921240 10084202 ; Honduras (Nep.) 70 357 380 000 ; 20 Brit. Honduras . 19 585 24 710 3 3 Guadeloupe 1 848 177 945 48 Cure 1130 42 447 6 Surinam . 119 221 52 466 20 Cayenne 115 200 26 116 16 Argentina . . 4195520 2400 000 375 200 Ta A 1170 25 825 5 29 8

Ueber die Flächenzahlen, welhe bei mehreren Staaten sowohl von den anderweit, als aub von den in der Poststatistik früher ver- öffentlihten abweichen, ist Folgendes anzuführen. Beim Deutschen Reiche fehlen 5456 qkm Gewässer der Haffe u. dgl.; in Desterreich, Rußland, Schweden (hier 36 097 gkm), Norwegen, Frankreich, dem kontinentalen Theile Portugals, Japan, Nordamerika, Honduras und der Argentinishen Republik sind sie mitgezählt, in Dänemark, Nies derland unnd Guadeloupe wieder nicht. Fläche und Bevölkerung des britischen Indiens sind ohne Schuß- und Lehnstaaten, Egyptens ohne Nubien und Kordofan verstanden, wogegen die Postanstalten Nu- biens und des Sudans aus den Nachweisungen nicht ausgeschlossen wurden. : : A Z

Bezüglich des Zeitraumes, für welchen die Poststatistik auf- genommen ift, bemerken wir, daß das leßte Rechnungsjahr für das französische Gebiet am Senegal mit Ende 1879, für Portugal und die Vereinigten Staaten mit 30. Juli 1880 und für britisch Indien mit 31. März 1880 endigte. i :

Die Bevölkerung soll im Deutschen Reiche, Desterrei, Ungarn, Niederland, - Luxemburg, der Schweiz, Japan, den Vereinigten Staaten und Surinam dem Ergebnisse der Volkszählung von 1880 entsprehen, im Archipel der Seychelles demjenigen von 1881, in Schweden, Belgien und Guadeloupe dem von 187 9, M St. Pierre nebst Miguelon und Tahiti dem von 1877, in Spanien dem 1873er, in britisch Honduras dem 1871er und in der Argentinischen Republik dem 1869er. Für Italien ist die Bevölkerung auf Ende 1879 berechnet, für Cochinchina approximativ angegeben. Man findet în anderen Quellen stark abweichende Zahlen z. B. in der Anlage zur Statistik des österreihishen Postwesens 15 695 184 Bewohner des ungarischen Staatsgebietes von 324 005 qkm Fläcbe. :

Unter den Postanstalten aller Art befinden si in Belgien 19 ambulante und 7 Anbängsel (bureaux annexes), nit aber in britis{ch Indien 770 Distriktspostanstalten mit 1683 Briefkasten. An Wagen und Schiffen befindliche Bricfkasten sind in Oesterrei, Britannien und Nordamerika außerdem die der Postanstalten in beiden leßteren Lndern nicht mitgezählt, wohl aber in Spanien die den Gemeinden gehörigen. .

Zu den Postbeamten mußten die Telegraphenbeamten des Deut- schen Reichépostgebiets, Rumäniens und des niederländischen Indiens hin- zugezählt werden, weil die beiden Verwaltungszweige daselbst ganz mit einander verbunden sind. Ebenso geschah es in Frankreih, wo 6122 Verwaltungs8- und Bureaubeamte dem Post- und Telegraphenverkehr

emeinsam obliegen. Jn Cocbinchina stehen außer den Beamten 300 Milizen als Curiere im Postdienste. . l l

Wird nach der österreichischen Zusammenzählung Bulgarien mit 62021 gkw, 1998 060 Bewohnern, 41 Postanstalten und 146 Post- beamten in die Statistik einbezogen und das russishe Asien bei Europa belassen, so beträgt die Summe der verzeihneten Zahlen für die E e

n Erdtheilen -

(unvollständig) 4% Fläche

26 072 280

6 087 000

in den Lndern :

Bevölkerung E. Beamte 228 251

330 180 000 56 134 261 90 000 9 447 42 T48 565 000 5 655 000 201 687 16 804 600 63 350 000 44 350 62 162 Polynesien 1175 25 825 5 8 ¡usammen . . 49 530 000 661 160000 Ï 110136 333856 In der Regel werden die Postanstalten mit der , Bevölkerung verglichen, und da stellt si denn heraus, daß die Schweiz s{on für 993, die Vereinigten Staaten für 1167, die einer flottanten Fischer- bevölkerung als Sammelstelle dienenden Inseln St. Pierre und Miquelon für 1280, tas französisbe Guyana für 1632, Norwegen ür 2078 und Britannien für 232 Einwohner eine Postanstalt be- gen; Deutschland mit 4778 steht biernach nicht allzuweit vor dem allgemeinen Durchschnitte von 6003. Diese Art der Berehnung iebt von der Versorgung des Briefcerkehrs aber eine unrichtige Vor- ellung; es leuchtet ein, daß Guyana und Norwegen nicht reichlicher als etwa Schweden oder Niederland versehen sein werden, denen sie \heinbar vorangehen. Eine mit Räumlichkeiten und Beamten wohl ausgerüstete Postanstalt kann den Briefverkehr eines stark bevölkerten Bezirkes besser ältigen, als mehrere rate, über eine weite Fläche zerstreute Lokale den Verkehr einer gleih großen Bevölkerung

bei derselben Zahl von Beamten zu regeln vermögen.

Richtiger, obschon gleichfalls nit völlig pre ist die Ver- ihung der Anstaltenzahl mit der Fläche. allgemeinen Durh-

{nitt kommt auf 450 gkm eine Postanstalt, im russischen Reiche auf 4944 und in Nordamerika auf 241. Von den europäischen Staaten sind am dichtesten mit Postanstalten versehen: die Schweiz bei 14,5, Großbritannien und Irland bei 21,8, Niederland bei 25, Belgien bei 37,2, Luremburg bei 39,2, das Deutsche Reich bei 57, Dänemark bei 70,8, Oesterreich diesseit der Leitha bei 74,7, Frankreich bei 88,9 und Italien bei 89 gkm für eine Postanstalt, während Japan eine solche bereits auf 82 gkm besißt.

Wollte man die Zahl der Postbeamten zum Aus8gang8punkte der Vergleichung machen, so würde das Deutsche Reich noch Luxemburg, Belgien, Niederland und Britannien überflügeln und soglei der Schweiz folgen, woselbst ein Postbeamter durchschnittlih den Verkehr von nur 500 Perfonen vermittelt.

Das kürzlich ausgegebene 2. Heft des 22, Bandes der „Bei-

träge zur Statistik des Großherzogthums Hessen“, heraus-

gegeben von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik,

hat folgenden Inhalt: 1. Uebersicht der Geschäfte der ordent-

lichen streitigen Gerichtsbarkeit bei dem Großherzoglichen

Ober-Landesgerichte zu Darmstadt und bei. den Gerichten und Staats-

anwaltschaften im Bezirke desselben während des Geschäftsjahres 1880.

Il. Beiträge zur Medizinalstatistik des Großherzogthums Pen im

Jahre 1879, Vom Großherzoglihen Dber-Medizinal-Rath Dr.

Pfeife. —. Wir entnehmen der erstgenannten Uebersicht

folgende Angaben: Bei den Amtsgerichten sind im Jahre 18:0 an-

hängig geworden: Sühnesacben 2039 (darunter Chesachen 219);

Mahnsachen 99 410; gewöhnliche Prozesse 21 371; Urkundenprozesse

1699 (darunter Wefelprozefse 1368) ; Entmündigungssachen 211;

Aufgebotsverfahren 90; Arreste und einstweilige Verfügungen 1963;

Anträge außerhalb eines bei dem Gerichte anhängigen Recht3-

\treites 472; Vertheilungsverfahren (betr. bewegliches Vermögen) 61 ;

Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens

3596; andere Anträge betr. Zwangsvollstreckung 3268. Die Zahl der

mündlichen Verhandlungen in Sachen, welche anhängig geworden sind:

a. in früheren Jahren belief sich auf 5552, b. im laufenden Iahre 23 446, zusammen 28 998 (darunter kontradiktorische Verhandlungen 14 929. Konkursverfahren waren anbängig: Üüberjährige 154, dies- jährige 233, zusammen 387. Davon sind beendet 193, blieben dem- nach unbeendet 194. Von den 193 beendeten Konkursverfahren find beendet: a. durch Zurückweisung des Antrags auf Konkurseröffnung 35, b. durch Schlußvertheilung 32, c. durch Zwangsvergleich 57, d, auf andere Art 69, Die- Zahl der Strafsachen betrug im Gan- zen 132 593. Ordentlibhe Sißungen der Schöffengerichte wurden 1626 «bgehallen , außerordentliche Sißzungen #62. Hauptverhandlungen fanden statt: a. vor den Schöffen- gerihten 7900, b. vor den Amitisrichtern 13285. Urtheile wurden gefällt a. von den Schöffengerichten 7015, von den Amts- gerihten 12 877. Von diesen Urtheilen ergingen: in Forst- und Feld- rügejsachen 2214, in Privatklagesahen 702, wegen anderer Vergehen 3839, wegen anderer Uebertretungen 13 137. Durch die ergangenen Urtheile erster Instanz sind Personen a. verurtheilt 19 811 (darunter durh die Schöffer gerichte 6899), b. freigesprohen 2388 (darunter dur Urtheile der Schöffengerichte 1568). An Rechtshülfesachen sind i. J. 1880 vorgekommen: a. Ersuchen an das Amtsgericht 13 890, b. Ersuchen an die Gerichtsschreiberei 3331. Bei den Landgerichten sind im Jahre 1880 1) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz anhängig geworden, und zwar vor den Civilkammern: ge- wöhnliche Prozesse 2798, Urkundenprozesse 127, Arreste und einst- weilige Verfügungen 125, Prozesse in Chesachen 116, Prozesse in Ent- mündigungssachen 2. Vor den K1mmern sür Handelssachen sind an- hängig geworden: gewöhnlibe Prozesse 780, Urkundenprozesse (57 (darunter Weselprozesse 742), Arreste und einstweilige Verfügungen 50, In der Berufungsinstanz sind anhängig geworden: gewöhnliche Prozesse 556, Urkundenprozesse 4, Die Zahl der Beschwerden belief sih: a. in bürgerlichen Rechtéstreitigfkeiten 266, im Konkurs- verfahren 25. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in erster Instanz betrug: 1) vor den Civilkammern 5810 (dar- unter fontradiftorishe Verhandlungen 2984), 2) vor den Kammern für Handelssachen 1848“ (darunter fontradiftorische Verhandlungen 568), Die Zal der mündlichen Verhandlungen in der Berufungsinstannz war 664 (darunter kontradiktorische Ver- handlungen 513). Vor den Schwurgerichten fanden statt: 1) Hauptverhandlungen 86, 2) Urtheile 84. 3) Es sind nah diesen Urtheilen: a. verurtheilt 69, b. freigesprochen 355. Vor der Straf- kammer in erster Instanz kamen vor: 1) Hauptverhandlungen 849, 2) Urtheile 728. 3) Es sind nach diesen Urtheilen in erster Instanz: a. verurtheilt 913, b. freigesprochen 139, 4) von den Urtheilen ergin- gen in Sachen, in denen das Hauptverfahren eröffnet worden ist: wegen Verbrechen 365, wegen Vergehen 363. Vor den Straf- kammern in der Berufunginstanz sind anhängig gewesen: 1) Hauptverhandlungen 492, 2) Urtheile 456, 3) von diesen Urtheilen ergingen nach der Verhandlung: vor fünf Richtern 214, vor drei Richtern 242, 4) die na der Verhandlung vor drei Richtern ergan- genen Urtheile vertheilen sih auf folgende Sachen: a. Privatklage- sachen 72, b. andere Sachen 170, 5) von den ergangenen Urtheilen lauten: auf (vollständige oder theilweise) Aufhebung des ersten Ur- theils 225, auf (vollständige) Verwerfung der Berufung 231. Bei dem Ober-Landesgericht betrug bei den bürgerlichen Recbtéstreitigkeiten in der Berufungsinstanz die Zahl der Sachen 506, die Zahl der mündlichen Verhandlungen 458 (darunter fkontradiktorishe Ver- handlungen 412), die Zahl der im Jahre 1880 anhängig gewordenen Beschwerden in bürgerliden Rechtsstreitigkeiten und in Konkursverfahren 88, und zwar: a. in Angelegenheiten, in welchen das Amtsgericht in ecster Jnstanz entschieden hat: 23; b. in Angelegen- heiten, in welchen das Landgericht in erster Jnstanz entschieden hat: 65, Bei den Strafsachen belief siÞ die Zahl der Sachen, und zwar: 1) Revisionen gegen Urtheile der Berufungtinstanz, betr. Privat- klagesachen, auf 3 (davon sind erledigt 1), andere Vergehen und Ueber- tretungen 17 (davon erledigt 15); 2) Beschwerden in Strafsachen, în erste Instanz gehörend: vor das Amts- oder Schöffengericht 7 (davon erledigt 6), vor die Strafkammer 9 (sämmtlich erledigt); 3) Be- rufungen in Rheinschiffahrtssachen: 1. Bei den Revisionen gegen Ur- theile der Berufungéinstanz sind vorgewesen: a, Hauptverhandlungen 14, b. Urtheile 14, darunter auf Aufhebung des Berufungsurtheils 4, auf Verwerfung der Revision 10.

Gewerbe und Handel.

Der österreichisch - ungarische GuRenbande? im ahre 1881 stellt sid nach den amtlichen Ausweisen in seinen R Ta me E! Es betrug nämlich im Vergleiche zu den 5 vorangegangenen Jahren : s ‘Sahr Einfuhr Ausfuhr Mehrausfuhr Werth in Millionen Gulden S . « DOES 595,2 60,9 E « « O05 666 6 111,3 E. B 654,7 102,6 E Os 675,1 123,7 E e e BIAA 679,6 66,2 188 e: C0 O UIOE, O n E Es hat demna seit 1876 die Einfuhr um 113, die Ausfuhr aber um 120,6 Millionen zugenommen. Gegen das Vorjahr ist die Ein- fuhr um 33,6, die Ausfuhr um 36,2 Millionen gestiegen und hat sich die Handelsbilanz um 2,6 Millionen günstiger gestaltet, Gegen das Iahr 1879 dagegen bat die Einfuhr um 96,6 Millionen, die Ausfuhr aber nur um 59,3 Millionen zugenommen und wird die günstige Bilanz des Jahres 1879 der reichlichen 1878er Ernte i Was den Getreidebandel betrifft, so war die Einfuhr in Weizen, wenn au nicht so erheblich wie im Vorjahre, überwiegend, do wurde die Differenz durch den Mehl-Export auëgeglidben. In Roggen war bei ziemli gleicher Autfuhr die Einfuhr in Folge der befseren Ernte wesentli geringer. In Gerste ist der Export um 474 027 rin d Centner zurüdckgeblieben, in Hafer dagegen um 578 662 metrische Centner gestiegen. Die Mehreinfuhr in Mais ijt bereits nor- malen Erscheinung geworden, da mit Ausnahme der Jahre 1875 und 1876 der Bedarf ftets durch den Import gedeckt werden mußte. Be-

merkenêwerth ist noch der bedeutende Export in Raps. Dem Werthe na betrug die Einfuhr in Getreide 54,1, Mehl 7,6, anderen Feld- frühten 15,2 Millionen Gulden ; die Ausfuhr dagegen betrug in Ge- treide 85,3, Mehl 22,8, anderen Feldfrüchten 30,3 Millionen Gulden, und ergiebt \sich somit ein Exportüberschuß von 61,5 Millionen Gulden. Von anderen Verbrauchéartikeln is die Einfuhr gestiegen in Kaffee von 331 206 auf 369 602, in Gewürzen von 18 375 auf 20 723, in Südfrüchten von 279 154 auf 311 794, in Petroleum von 1154150 auf 1414799 metrische Gentner, was auf einen stärkeren Konsumbedarf schließen läßt. Die Ausfuhr in Zucker if gestiegen von 2 466 680 auf 2 785 885, Eiern von 281 602 auf 315 789, Bier von 306 858 auf 313 240 und in Spiritus von 204 663 auf 206 802 metrische Centner. Dagegen ergiebt sich bei der Ausfuhr in Wein ein Rückgang, und zwar von 905 841 auf 449 193 metrishe Centner. Der Holzexport ist von 15,7 auf 17,9 Millionen metrishe Gentner ge- stiegen. In Steinkohlen hat die Einfuhr von 21,96 Millionen auf 21,04 Millionen ab-, die Ausfuhr dagegen von 5,35 Millionen auf 6,72 Millionen metrishe Centner zugenommen, während der Export in Braunkohlen nur 28,8 Millionen gegen 31,6 Millionen metrische Centner im Vorjahre erreichte. Der Viehhandel zeigt eine mäßige Besserung, doch hat die Einfuhr mehr als die Ausfuhr zugenommen, was auf einen stärkeren Verbrauch im Inlande {ließen läßt. Bei dem Handel in Borstenvieh ergiebt sich, daß die Einfuhr von 909 138 auf 339 650, die Ausfuhr von 242 394 auf 355 341 Stüdck gestiegen ist. Der Verkehr in Edelmetallen und Münzen gestaltete nh folgendermaßen : sas

Einfuhr Einfuhr Ausfuhr

en Gold. . 19798 000 2192 350 22 207 200 3 200 700 Silber . 13034 447 269 836 7 123 342 15 404 804 Die Einfuhr ist in Gold um 2,4 Millionen zurückgeblieben, während die Einfuhr an Silber um 5,9 Millionen gestiegen ist. An Zöllen und Nebengebühren sind eingegangen in Gold 9 294 424, in Silber 24 126 035, in Bankvaluta 165 389, zusammen 33 589 848 Gulden. Im Jahre 1880 sind eingeflossen in Gold 7 767 175, in Silber 22263 336, in Bankvaluta 181 310, zusammen 30211 821 Gulden. Mit Berücfsihtigung des Goldcourses ergiebt sich ein Mehrertrag von 3,7 Millionen Gulden.

Literarische Neuigkeiten und veriodishe Schriften.

Der Arbeiterfreund. Erstes Heft. Inhalt: Abhandlungen. Grundbedingungen einer Lösung der Arbeiterfrage. Von Dr. Victor Böhmert. Der Arbeiterstand Berlins und seine Vergnügungen. Von Johannes Berndt. Die soziale Bedeutung von Volkskaffee- häusern. Von A. Lammers. Der deutsche Arbeitsmarkt in den Jahren 1880 und 1881. T. Die Jahresberichte der deutschen

abrifinspektoren. Monats@ronik über die Monate Januar und Sine 1882,

Milch- Zeitung. Nr. 13. Inhalt: Zur Veranstaltung von landwirthschaftlichen Thier-Ausstellungen. Von C. Petersen. Ver- schiedene Mittheilungen. Deutschland. Berlin. Einfuhr-Verbot von amerikanishem Fleish. Breslau. Maschinen-Prüfung. Mäuse- Kalamität. Ansteckende Hausthier- Krankheiten. Deutschland. Nin- derpest. Grenzsperre. Ausstellungen. Oesterreich-Ungarn. Mastvich- Ausstellung in Wien. Allgemeine Berichte. Bullen-Stationen in der Provinz Sachsen. Eine Vieh-Auftion in den oldenburgischen Wesermarschen und das Wescrmarsh-Herdbub. Erfahrungen in der Praxis. Zeichnen von Herdbuch- und Stammzuwbt-Register-Thieren. Torsstreu. Bösartige Pferde-Seucbe in Schleswig-Holstein. Voll- oder Halbmast bei englischen Fleishschafen ? Neue Erfindung im Hufbeschlage der Pferde. Geschäfts-Abshuß der Molkerei- Genossenschaft zu Stuhm e. G. am 31. Dezember 1881. Geräthe-, Maschinen- und Baukunde. Torfzerreißungs-Maschinen. Die Klein- motoren und der deutsche Molkereibetrieb. Von Hagedorn. (Scbluß.) Literatur. Der Ausbruch der Rinderpest in Schlesien im Dezember 1881. Ferments et maladies (Die Fermente und die Krankheiten). Spre{saal. Getrocknctes Fleis, Fleischpulver. Deutsche Butter in Blechdosen. Markt- und Ausftellungs-Kalender. An- und Verkäufe von Zuchtvieh. Marktberichte. Anzeigen.

Das Sthiff. Nr. 104. Jnhalt: Ueber moderne Schlepp- dampfer. Der Güterverkehr der bedeutenderen Rheinhäfen. Das Rhein-Weser-Elbkanalprojekt. Kettenschiffahrt a. d. Main. Die Regulirung der preußischen Elbe. Die Oder „Geschwindigkeit der Oder“. Uferordnung in Rosawiß. Der Schiffahrtsbetrieb auf der Weichsel. Die neue Donau-Konvention. Stationen der Donau-Dampfschiffahrtsgesellshaft, Zur Warnung bei Fracht- abshlüssen. Schiffbau. Wasserbau. Sciffsbetrieb. Flößerei. Unfälle. Polizei und Gericht. Personalien. Frachtenmarkt. Versicherung. Vereine. Geschäftsbericht. Vermischtes. Wasserstände. Course. Briefkasten. - 254

Journal für Landwirthschaft. XXYR. Band. Heft 1, Inhalt: Originalabhandlungen. Ueber die Bestimmung dec sog. halblöslihen Phosphorsäure in Phosphaten von Dr. A. Grupe und Professor Dr. B. Tollens.. Notiz über das Verhalten von Phos- phaten zu Citronensäurelösungen. Von H. v. Olleh und Professor B. Tollens. Ueber Prüfung der Reinheit von phosphorsaurem Magnesium. Von Professor Dr. B. Tollens. Untersuchungen auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen Betriebslehre. 1) Preisbestim- mung der in der Wirthschaft erzeugten und wieder verbrauhten Pro- dukte mit Auéschluß des Düngers. Von G. Drechsler. Ueber die von Rodbertus vorges{lagene Organisation des landwirthschaftlichen Kredites. Von Dr. O. V. Leo. Düngungsversuche auf unfrucht- barem Haidesandboden. Von Prof. Dr. Ad. Mayer. Literatur: Haubner, Die Gesundheitspflege der landwirthschaftlichen Haussäuge- thiere. Wilckens, Grundzüge der Naturgeschichte der Hausthiere. Liebscher, Untersuchungen über die Lupinen-Krankheit der Schafe. Arnold und Lemke, Beitrag zur Klarstellung der Ursache der Lupinofe. Semler, Bedeutung der nordamerikanishen Konkurrenz. Ver- \{iedenes: Zur Untersuchung der Phosphorsäure-Dünger.

: ea le 0D A: d Mett E a E t e S E;