1882 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

sondern zu anderen Zwecken in die Wohnurg ihres Gatten dringt oder ge en dessen ausdrücklihes Verbot darin ver- weilt, macht dadurh nach einem Urtheil des Reichs - gerichts, IIl. Strafsenats, vom 4. Februar d. Js., des Hausfriedensbruchs schuldig.

Entläßt ein Gefängnißwärter einen Strafgefangenen vor abgelaufener Strafzeit aus der Haft, in der allerdings unentésuldbaren irrthümlihen Annahme, die Strafzeit des Gefangenen sei bereits abgelaufen, so ist nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1, Strafs., vom 2. Januar d. J., der Gefängnißbeamte wegen fahrlässiger Beförderung der Ent- weichung eines Strafgefangenen aus §. 347 Abs. 2 zu be- strafen, selbst wenn der Gefangene bei seiner Entfernung aus dem Gefängniß sich in dem Glauben befunden hatte, daß seine Strafzeit abgelaufen sei.

Vayern. München, 17. April. (Alg. Ztg.) Die Kammerder Abgeordneten berieth heute den Geseßentwurf über eine anderweitige Regelung der Verhältnisse der bestehen- den Vicinalbahnen und den Vicinaleisenbahn-Baufonds. Dem Ausshußantrage gegenüber beantragte der Abg. von Schlör die Fnteressenten mehr begünstigende Abänderungen der Artikel 1 bis 4 und begründete diese Abänderungen in einem sehr umfassenden, die gesammte Entwicklung des Vicinalbahn- wesens darlegenden Vortrage. Jm Laufe der Debatte erklärte sih der Staats-Minister Frhr. von Crailsheim, für den Fall, daß dem Regierungsentwurfe nicht beigestimmt würde, für den Antrag von Schlör. Die Berathung wird morgen fortgeseßt.

Baden. Karlsruhe, 17. April. (Köln. Z.) Die großen Fortschritte, welche die Genesung des Groß erzogs jeßt macht, erweist am deutlihsten der Umstand, daß die Großherzogin nun schon wiederholt Baden-Baden auf kurze Leit verlassen hat, um die unter ihrem Protektorat stehenden

hulen des Frauenvereins in verschiedenen Städten des Landes zu besuhen. Wie man vernimmt, sind alle größeren Reisepläne an unserem Hofe aufgegeben und ist Badenweiler und später die Mainau zu längerm Aufenthalt des Grofß- “herzogs und der Großherzogin in Aussiht genommen. Seit heute veröffentlicht die Liesige meteorologische Centralstation die Witterungsaussichhten sür den folgenden Tag. Den Zeitungen des Landes wie den Gemeinden, Landwirthen und sonstigen Jnteressenten ist ein Abonnement auf diese Mit- theilung und die damit gleichzeitig zur Versendung kommende

Wetterkarte unter sehr günstigen Bedingungen eröffnet worden.

essen. Darmstadt, 19. April. (Darmst. Z.) Der Großherzog und die Prinzeskn Victoria werden am Sonntag, den 23. ds. Mts., nah England abreisen, um den Vermählungsfeierlihkeiten des Herzogs von Albany mit der Prinzessin Helene von Waldeck beizuwohnen.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 19, April. (W. T. B.) Die nächste Plenarsißung der österreichischen Delegation ist auf Sonnabend anberaumt. Heute Abend findet hier ein Ministerrath der ungarischen Minister statt, zu welchem sämmtliche ungarische Minister bis auf den Justiz-Minister Pauler eingetroffen sind. Der Ministerrath wird si mit den Differenzen bezüglih des Zolltarifs beschäftigen. Der bisherige Administrator Loenhart in Karlsburg ist Ln En Bischof von Siebenbürgen ernannt worden.

Jn dem Vierer-Auss{husse der ungarischen Dele- gation erklärte der Finanz-Minister Graf Szapar y, die Be- deckdung des außerordentlichen Kredits werde theilweise durch gemeinsame Aktiven erfolgen. Soweit diese nicht aus- reichten, werde der Rest in der üblichen Weise bedeckt, indessen die Entscheidung der Parlamente darüber eingeholt werden. Der Auss{huß nahm den Antrag des Referenten an, wonach 21 700 000 Fl. mit dem Zusaße bewilligt worden, daß hiervon 5 699 000 Fl. zu Fortifikationen und zu Straßenbauten zu verwen- den seien. Jm Laufe der Debatte motivirte der Kriegs-Minister

egenüber der von den Delegirten Eber und Hegedues geforderten

eduktion des Truppenstandes die Nothwendigkeit der Auf- rechthaltung des gegenwärtigen Truppenstandes auf weitere drei Monate, indem er versicherte, er werde bestrebt sein, mit den bewilligten Summen auszukommen. Der Delegirte Max Falk sprach sich gegen eine etwaige Errichtung einer neuen Militärgrenze aus. Jn der Spezialberathung nahm der

Aus\chuß die A E unter Streihung eines Betrages

von 2 033 000 Fl. an. orgen Mittag wird eine kurze Ple- R: pes Feststellung des Berichtes des Referenten Baroß abgehalten werden.

20. April. (W. T. B.) Den Morgenblättern zufolge hat die Kommission des Herrenhauses zur Vorberathung des Wahlreformentwurfs denselben unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen.

Prag, 20. April. (W. T. B.) Ein Cirkular des ver - fassungstreuen Wahlcomités zeigt den verfassungs- treuen Wählern des Großgrundbesißes an, daß das Comité das Kompromißanerbieten der Konservativen ablehne und Wahlenthaltung anempfehle.

Großbritannien und Jrland. London, 18. April, (Allg. Corr.) Jn den irischen Zuständen hat sich, wie der „Times“ aus Dublin geschrieben wird, seit der Ver- tagung des Parlaments für die Osterferien wenig oder gar keine Besserung bemerklich gemacht. Jn manchen Orten, schreibt der Berichterstatter, weigern ih die Pächter absolut, irgend einen Pachtzins zu bezahlen, selbst wo die weitestgehen- den Nachlässe angeboten worden sind. Mit solchen Leuten läßt sih auf keine andere Weise als durch die strenge Macht des Gesetzes verfahren, und dieses Mittel erzeigt sih da wirk- sam, wo die Gutsherren die Mittel besißen und entschlossen sind, dieselben gegen diejenigen Pächter zur Anwendung zu bringen, welche im Stande sind, zu zahlen, aber die Zahlung des Pacht- eldes verweigern. An vielen Orten wird mit großem Erfolge f verfahren. Während das ganze Land desorganisirt und fn hohem Grade demoralisirt ist, ersheint es weder billig noch vernünftig, allgemeine Schlüsse und Betrachtungen aus einzel- nen Vorfällen abzuleiten. Der ganze moralische Aspekt des Landes ist eben ein verworrener, und während es in dem- Ats viele dunkele Flecken giebt, bestehen doch auch viele ichte und grüne Stellen. Es ist eine bemerkenswerthe That- sache, daß längs der Küsten von Galway und Mayo, an Orten, wo vor einem und zwei Jahren noch Scenen des Auf- ruhrs und der Gewalt sowie beständige Konflikte mit der olizei und dem Militär an der Tagesordnung waren, die Pächter nit nur ihre fälligen und rücksändigen Pachtzinse entrichtet

haben, sondern sogar ihre Quittungen darüber herumzeigen, als wenn sie auf dieselben stolz wären, und ihre genugthuende Befriedigung darüber aussprechen, daß sie sich nicht von dem Rathe haben verleiten lassen oder demselben gefolgt sind, der nur den Verlust ihres Pachtbesißes sür sie zur Folge gehabt haben würde. Es ist alle Ursache vorhanden, daß die Pacht- zinszahlungen viel allgemeiner werden und die Aussichten im Ganzen sich wesentli len würden, wenn die Gemüther der Gutsherren wie der Pächter niht so sehr gestört wären über den s{ließlihen Erfolg der Landakte und die Politik der Regierung in Bezug auf dieselbe, und je eher dieser Unsicher- ger ein Ende gemacht wird, desto besser wird es für alle Par- eien sein.

19. April. (W. T. B:) Das Unterhaus nahm heute mit 87 gegen 85 Stimmen in zweiter Lesung die Bill an, welche bestimmt, daß die Wahldistrikte die Wahl- kosten zu tragen haben, und daß, wo mebrere Kandidaten auftreten, dgr Gewählte die Majorität sämmtlicher Stimmen haben, andernfalls si einem zweiten Wahlgange unterziehen muß, in welchem die relative Majorität entscheidet. Die Re- gierung unterstüßte die Bill.

Frankreich. Paris, 18. April. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath beschäftigte sih mit dem Projekt der Herstellung eines inneren Meeres in der algerischen Sahara, für welches der Major Roudaire vom Generalstabe in einer Reihe von Missionen eingehende Vorstudien gemacht hat. Es würde sih darum handeln, die Landshwelle von Gabes zu durhbrechen und das Wasser des Mittelmeeres in den Süden der Provinz Constantine zu leiten, den es {hon in früheren U bededt hat, wie dies die salzhaltigen Sümpfe, die man

chotts nennt, bekunden. Dieses innere Meer würde nicht nur fklimatish heilsame Wirkungen hervorbringen, wie man solhe an den Ufern des Suezkanals beobachtet hat, sondern au mit einem Schlage eine Handelsstraße nach der afrikani- hen Sahara schaffen und zumal eine strategish hohwichtige Schußlinie für die algerishen Departements bieten, die dadur für alle Folge gegen die Einbrühe der Nomadenstämme der Wüste gedeckt wären. Die Kosten des Unternehmens werden von dem Major Roudaire auf circa 60 Millionen veranschlagt. Der Ministerrath hat sih seine Entscheidung noch vorbehalten,

Der „Temps“ macht über das Ergebniß der Ge- meindewahlen vöm lebten Sonntag folgende übersichtliche Mittheilungen: Etwa tausend Gemeinden hatten ihre Ver- tretungen zu vervollständigen. Jn den meisten Städten trug die republikanische Partei den Sieg davon; doch erlitt sie, wie man bald sehen wird, auch einige Schlappen. Die Theil- nahmslosigkeit der Wähler war groß, #" daß in einer ge: wissen Anzahl von Städten gar keine Wahl zu Stande kam ; in dem großen Toulouse fehlte es sogar, ein beispiel- loser Fall, an jeglihem Kandidaten. Jn Villefranche stimmten 122 von 4000 Wählern, in Arles 292 von 7000 Wäh- lern. Jn Rouen, Sens, Bar-le-Duc, Saint-Quentiin und vielen anderen Städten ist wegen der übergroßen Anzahl der Ent- haltungen ein zweiter fanifgtang nöthig. Jn- Douai wurden zwei Gegner der republikanischen Sache, in Bayeux ein solcher ge- wählt ; in Ecully (Rhone) wurden die Republikaner von den Kleri- kalen aus dem Sattel geipben, Die Sozialdemokraten hatten einige Erfolge. Wie schon erwähnt, siegten sie in Bessèges ; ferner sind sie in Ballviage mit den Republikanern in Rombaiz und Alais (Gard); ‘in Narbonne streiten sich zwei Sozial- demokraten um die Palme. Jn Dijon erzielte die republi- kanische Liste 1700 und die sozialdemokratishe 1100 Stimmen. Jn Chalons-sur:Saone agitirte der Abg. Boysset persönlich gegen die Gambettisten, was nicht hinderte, daß die leßteren mit 1700 gegen 700 Stimmen das Feld behaupteten. Jn Folge der zahlreihen Stihwahlen, die auf nächsten Sonntag verschoben werden mußten, werden die Ernennungen der neuen Maires häufig erst am 30. April vor \sich gehen können.

Italien. Nom, 15. April. (Zt. C.) DieKammer hat ihre Sißungen wieder aufgenommen. Unter den zur Berathung im Plenum reifen Geseßvorlagen befindet sich auch die über die Armee-Organisation und die Territorialeintheilung der militärischen Zonen. Der Berichterstatter über diese umfassende Geseßvorlage konstatirt sofort im Eingange seines Berichtes den günstigen Eindruck, welhen das Elaborat des Kriegs-Ministers allenthalben hervorgerufen habe, sei es, weil dasselbe den Er- wartungen des ganzen Landes entspricht, sei es, weil es mit Ernst und Energie das bisher in der Heeresorganisirung Mangelnde erseßt. Ganz geringe Detailfragen abgerechnet, besteht somit zwischen den Vorschlägen des Kriegs-Ministers und den Anträgen der Kommission das vollste Einverständniß, welches zu der gegründeten Hoffnung berechtigt, daß die par- lamentarishe Erledigung dieses Gesehes auf keinerlei Hinder- nisse stoßen werde.

Italien. Rom, 19, April. (W. T. B.) Der neu ernannte preußische Gesandte beim päpstlihen Stuhl, von Schl özer, suchte heute bei dem Kardinal Staatssekretär E eine Audienz beim Papste nah, um demselben eine Kreditive zu überreichen.

Serbien. Belgrad, 2. April. (W. T. B.) Der König hat heute, von der Königin, dem Thronfolger und den Ministern begleitet, eine Rundreise durch das Land angetreten.

Nußland und Polen. S t. Petersburg, 19. April. (W. T. B.) Der „Regierungs-Anzeiger“ enthält über die gegen die Juden gerichteten Ausschreitungen und über die sofort dagegen ergriffenen Maßregeln folgende Mittheilungen: Jn eresnegowatovic und Wissunsk wurden in sieben jüdishen Häusern die Fenster eingeschlagen ; ter Ge- hülfe des Kreispolizei:-Chefs wurde zur Herstellung der Ord- nung abgesandt. Fn Dubossary brachen am 13. d., Nachts, ebenfolls Unruhen aus, wobei Thüren und Fenster von Häu- sern jüdischer Besitzer und auch das Waarenlager eines jüdi- schen Kaufmanns demolirt wurden. Sechs Verwundun- gen durch Steinwürfe sind vorgekommen, ein Jude ist tödtliÞz verleßt. Die m ps wurde noch in der- selben Nacht durch die Polizei wieder hergestellt Jn Letischewo erneuerten sih am 13. d. die gegen die Juden ge- rihteten Unruhen; in drei Schänken daselbst wurde der Vor- rath von Branntwein ausgegossen, zwei Häuser sammt den darin befindlihen Gegenständen wurden zerstört, 40 Personen verhaftet, die Ruhe Nachts um 12 Uhr wieder hergestellt, Aus Balta berichtet der Gouverneur, daß die Ordnung da- selbst ebenfalls wieder hergestellt sei und daß die Läden und Hand- lungen nunmehr wieder in ihren früheren Zustand gebracht werden. Gegen 50 Protokolle seien aus Anlaß der dortigen Unruhen ausgenommen und dem Friedensrichter zugestellt wor- den. Am 13. d. traten in der Kolonie Dobroe mit Revolver

bewaffnete Jndividuen aus Nikolajef ein und beraubten die jü- dischen Einwohner in Prossomikoff. Bei der Arretirung derselben dur Eisenbahn-Gensd’armen und Bahnarbeiter wurde Arbeiter Namens Kowtunoff am Kopfe verwundet. Ein Pole Namens Olschewsky, ein türkisher Unterthan, Namens Feld- mann, und ein Jude, Namens Balanoffsky, wurden festgenom- men und nach Nikolajeff zur Untersuhung abgeführt, um dem Kriegsgericht übergeben zu werden. Jn Karpowitsch he. gannen die Unruhen am 12. d. M. Ein Haufe von ca. 200 betrunkenen Bauern zerstörte die im Dorfe befindliche Schänke sowie das Haus und den Laden des jüdischen Einwohners Kahan. Das Fnventar wurde theils vernihtet, theils ge- stohlen. Der Schaden wird auf 4000 Rubel angegeben. Mit Hülfe aus anderen Orten herangezogener Bauern wurde Nachts die Ruhe wiederhergestellt. Jn der Nat vom 14. zum 15. d. erneuerten sih indessen die Unruhen mit vetstärktex Kraft. Ein Volkshaufe versuchte d..s Besißthum Kahans zy ze: stören, wurde jedoch dur rechtzeitiges Einschreiten der Vo- lizei daran verhindert. Hierbei wurden 6 der Rädelsführer verhastet. Zwei aus Nowosybkowo herangezogene Compagnien Soldaten stellten alsbald die Ordnung wieder her. Weitere Verhaftungen wurden vorgenommen; die Untersuchungen werden energish betrieben. Um weiteren Exzessen vorzubeugen sind die erforderlichen Maßregeln ergriffen. :

General Swerjeff ist zum Gehülfen des General:JZn- specteurs des Fngenieurwesens ernannt. Der neu ernannte eri alige Botschafter Jaurès ist gestern Abend hier ein- getroffen.

Amerika. Washington 19. April. (W. T. B.) Der Präsident Arthur hat dem Kongreß eine Botschaft zugehen lassen, in welcher er demselben die Frage der Zu: sammenberufung eines Kongresses der amerikanischen Staaten unterbreitet, welcher in Gemäßheit der im vorigen Jahre von dem Staatssekretär Blaine crlassenen Einladung den Zweck

verfolgen soll, Kriege zu verhindern.

Afrika. Egypten. Einem Telegramme de „Journal des Débats“ aus Kairo zufolge hat das Kriegsgericht die 13 tscherkessishen Offiziere zur Verbannung verurtheilt,

Zeitungsftimmen.

Die „Leipziger Zeitung“ enthält folgende vom 17, d. M. datirte Correspondenz aus Thüringen:

In den thüringishen Staaten scheint sih an den maßgebenden Stellen ein Umsbwung in der Stellung zum Tabackmonopol voll- zogen zu haben oder zu vollziehen, nachdem nun dem Bundesrath die folgenden drei Abänderungen des Entwurfs zugegangen \ind: 1) daß nicht der Reichskanzler, sondern die Bundesregierungen die Tabat- baubezirke bestimmen; 2) daß ohne Ausnahme Alle, welche aus dem Rohtabackgeshäft Erwerb gezogen baben, in bestimmten Verhältnissen entschädigt werden; 3) daß die Erträgnisse des Monopols an die Einzelstaaten nah Maßgabe der Bevölkerung vertheilt werden . ., Während nun in dieser Frage die Stimmen noch getheilt, die Erfolge unsicher sind, {einen die Abänderungen in der Gewerbeordnung, welche in einem dem preußischen Volkswirths\chafts- rath zur Begutachtung zugegangenen Gesetzentwurf enthalten sind, auf eine allgemeine Zustimmung, namentlich in gewerblichen Kreisen, renen zu dürfen, indem sowohl für die sittlichen wie für die mate- riellen Schäden, welche sih aus den Mängeln der gegenwärtigen Gewerbeordnung entwickelt haben, Abhülfe geboten wird. Wenn der Entwurf scharfe Bestimmungen gegen Musikaufführungen und Schaustelungen unkünstlerisher Natur, gegen Winkelkonsu- lenten, Trödler, Gesindevermiether, Tanz-, Turn- und Schwimm- lehrer, Geschäftsreisende, Waarenwanderlager und Kolportage \{chlechter Schriften aufstellen muß, so ist dies ein Beweis, wie {wer in diesen Punkten von dem Prinzip des „laisser aller“ gesündigt ist, Wir wissen auch in Thüringen davon zu sagen, wie die Wanderlager die soliden Geschäfte niht selten ruinirt oder wenigstens an den Rand des Verderbens gebracht baben; wie von den Colporteuren {lechter Buchhandlungen namentli die Landbevölkerung mit unsitt- lien Sensationsromanen überschwemmt und zum Theil betrogen ist! Nicht nur in Preußen is die Zahl der Winkelkonsulenten so groß (7594), auch in Thüringen und in anderen deutschen Staaten sind sie wie Pilze aus dem Boden gewachsen und haben leihtsinnig zu Prozessen verführt, welche bei dem gegenwärtigen kostspieligen Ge- richtsverfahren nicht selten den Ruin eines der beiden Betheiligten herbeiführen mußten, Der Schwerpunkt des Entwurfs ruht in Art. 7, der cine ganze Reihe höchst wichtiger Bestimmungen gegen den Gewerbetrieb im Umherziehen enthält. Der Wunsch aber ift all- gemein, daß dem Weitergreifen des siltlihen und materiellen Scha- dens, welchen das deutsche Volk aus dem fortschrittlihen Liberalismus und seinem Mancesterprinzip erlitten hat, durch diesen Gesetzentwurf ein Halt geboten sein möge.

Der „National-Ztg.“ wird über die Waaren- ausfuhr Deutschlands nach Nord-Amerika berichtet :

Das verflossene, am 31. März endigende Vierteljahr hat, Dank der günstigen Lage des Geschäfts in den Vereinigten Staaten, aber- mals einen bedeutenden Aufshwung des Exports nach Amerika zur Folge gehabt. Von dem General-Konsulat der Vereinigten Staaten werden uns die betreffenden Ziffern zur Verfügung gestellt. Nach den- selben hat Berlin in den genannten drei Monaten für 1200 000 M mehr exportirt als iy den entsprebenden drei Monaten des Jahres 1881. Leipzig überirifft uns noch, sein Plus beträgt 1 400 000 Hamburg erreiht gar ein Plus von nahezu zwei Millionen Mark; der Erport aus Bremen hat sib um 1150000 X gehoben, fast ebensoviel der aus Barmen. Selbst Dresden, dessen Export stets im Rück- gang gewesen, hat eine Besserung in Höhe von 440000 A zu verzeihnen, dasselbe gilt von Sonnenberg, das nah langer Pause wieder eine Hebung des Geschäfts im Betrage von 150 000 aufweist. Chemniß hat ein Plus von 24 Millionen Mark. Noch sind die Ziffern für ganz Deutschland nit zusammen- gestellt, es fehlen noch Crefeld, Frankfurt a. M,, Stettin und viele andere Plätze. Eine vorläufige Uebersicht aber läßt bereits er- kennen, daß în den ersten drei Monaten dieses Jahres für in runder Ziffer zwanzig Millionen Mark nach Nordamerika allein mehr expor- tirt worden ist, als in den ersten drei Monaten des vorigen Jahres. Wie uns erläuternd mitgetheilt wird, hat \sich sowohl die Höhe der cinzelnen Fakturen, wie die Gesammtzahl derselben gehoben. Seit dem 1. April läßt sich in dieser sonst ruhigen Zeit dieselbe Zunahme konstatiren, so daß auch das zweite Quartal betreffs des Exports nach Amerika ein günstiges zu werden verspricht.

Der „Schlesischen Zeitung“ {reibt man aus Weimar, 17, April:

Nachdem es festgestellt, daß die Mehrzahl der Regierungen der thüringishen Kleinstaaten im Bundesrath für das Tabackmonopol stimmen wird, werden in der Presse Acußerungen der Verwunderung und Entrüstung darüber laut, daß man vor der Gefährdung einer erade in Thüringen so s{wungvoll betriebenen Industrie nicht zurüd- chrecke, Dieser Einwand erscheint, zum wenigsten so weit es ih dabei um unsere speziellen Verhältnisse handelt, nicht besonders tihhaltig, denn die thüringishe Tabackindustrie, d. h. die Fabrikation von Taback, ist keineswegs eine sehr bedeutende. Natürlich haben die Regierurgen die Interessen dieses Jndustriezweiges nichts desto- weniger ernstlich erwogen; sie {einen aber zu der Erkenntni gerangt zu sein, daß die Schädigung, die der heimischen Taback- ndustrie durch das Monopol zugefügt werden würde, den Vor-

theilen nacsteht , welhe der Gesammtheit der Bevölkerung aus der erheblihen Vermehrung der Reichseinnabmen erwachsen müßte. Hier in Weimar z. B. beträgt das Cinfommensteuererträgniß 1 886 000 M, bei einem Einkommepnsteuersatz von etwa 3 pro Mark. Vorausgeseßt, das Tabackmonopol ergäbe im Vergleich zu dem jeßigen Ertrage aus dem Tabazoll und der Tabacksteuer an Netto- gewinn auch nur ein Plus von etwa 100 Millionen Mark, so würden der weimarischen Staatskasse etwa 809000 Æ jährlich zufließen, und es könnte dann eine Verminderung der Einkommensteuer um etwa 40 9/9 stattfinden,

Der von Dr, Victor Böhmert und Pr. Arthur von Etitbuis herausgegebenen „Social-Correspondenz“ wird emeldet: 8 Ein besserer Geschäftsgang mat sich in Chemniy bemerkbar, besonders in den für die Maschinenbau-Anstalten eingehenden Auf- trägen, so daß die meisten dieser Fabriken ihr Arbeiterpersonal rer- mehren, wenn sie auch noch keine höheren Löhne zahlen können. Auch in Strumpfwaaren dürfte das Geschäft bald wieder die frühere Höhe erreichen. Es sind große Bestellungen aus Amerika und dem Orient eingegangen und \o findet auch die weibliche Hausindustrie dieser Branche vollauf Beschäftigung.

Landtags- Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten i} folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vertretung des lauenburgi- {hen Landeskommunalverbandes, vorgelegt worden :

_ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: j

Artikel T.

Der lauenburgishe Landeskommunalverband (8. 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1876) wird vom 1. Oktober 1882 ab, an Stelle der mit diesem Zeitpunkte außer Wirksamkeit tretenden Ritter- und Land- schaft des Herzogthums Lauenburg, dur eine Kreisversammlung ver- treten, welche nach den Bestimmungen der 88. 84 bis 114 der Kreis- ordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg,

i 13, Dezember 1872 : Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 u bil-

den ift.

: Dabei kommen für die Veranlagung der größeren ländlichen Grundbesißer zur Grund- und Gebäudesteuer, an Stelle der im 8. 86 a. a. O. i Bezug genommenen Geseße vom 21. Mai 1861, die Lauenburgischen Geseße vom 15. Februar 1875 in Anwendung.

Artikel I. In Betreff :

1) der Versammlungen und Geschäfte des Kreistages,

2) des Kreishaushaltes,

3) des Kreisauss\chusses,

4) der Kreiskommissionen und i

5) der Oberaufsicht des Staates über die Kreisverwaltung treten die Vorschriften der §8§. 115 bis 139, 164 Absatz 2, 167, 168

i L 13. Dezember 1872 und 176 bis 180 der Kreisordnung vom 19, März 1881 vom 1. Oktober 1882 ab auch für den Lauenburgischen Landes- Ffommunalverband in Kraft. Artikel I.

Die Einführung der Bestimmungen in Artikel T. und 1I. erfolgt mit den Maßgaben, daß bis auf Weiteres s

1) an Stelle des Regierungs-Präsidenten und des Bezirksrathes die Bezirk8regierung fungirt, i /

2) an Stelle der Klage bei den Verwaltungsgerichten die Be- {werde an die vorgeseßte Verwaltungsbehörde stattfindet und

3) für das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder des Kreisaus- {usses und gegen Kreisbeamte die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht rihterlihen Beamten vom 21. Juli 1852 uneingeshränkt in Anwendung kommen.

Artikel 1V.

Noch vor dem 1. Oktober 1882 is zur Wahl der Kreistags8- abgeordneten, sowie zur Wahl der Mitglieder des Kreiéaus\chusses nah den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schreiten. Für die dabei vorzunehmen®en Vertheilungen und Wahlen sind die dem Kreisaus- \chusse beziehungsweise dem Kreistage übertragenen Befugnisse von dem Landrathe wahrzunehmen.

Artikel V. ;

Mit dem 1. Oktober 1882 treten alle dem gegenwärtigen Gesetze zuwiderlaufenden Bestimmungen, insbesondere au die Artikel 111. und IV. des Lauenburgischen Gesetzes vom 7. Dezember 1872 über die Einrichtung der ständischen Landesverwaltung außer Kraft.

Jedoch verbleibt es bei den Vorschriften des §. 20 Absatz 2 des gedachten Gesetzes bezüglih der Pensionirung, Wittwen- 2c. Versor- gung und Gewährung von Wartegeldern für die zur Zeit im Dienste des Landeskommunalverbandes stehenden Beamten, insbesondere auch diejenigen, deren Amt durch die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes in Wegfall kommt. ; L:

Desgleichen bewendet es bei den bisherigen Bestimmungen über das Erforderniß der Bestätigung des Direktors der Lauenburgischen Gelehrtenshule und der höheren Beamten, sowie bei der Bestätigung des Forstbetriebsplanes. 4

Im Uebrigen ist die Einrihtung der Verwaltung des Vermögens des bisherigen Lauenburgiscen Landeskommunalverbandes durch Statut festzustellen. : E ,

Die dienstlihen Verhältnisse der Kreisbeamten sind durch ein von dem Kreistage zu erlassendes Reglement zu ordnen. Dieses, \o- wie die sonst für einzelne Verwaltungszweige und Einrichtungen zu erlassenden Reglements bedürfen der ministeriellen Genehmigung.

Die Mitglieder der Kommission, welhe in Gemäßheit des Lauenburgischen Gesetzes vom 24. Dezember 1875 zur Verwaltung der, auf Grund des Lauenburgisben Gesetzes vom 8. Dezember 1866 auf- genommenen Domanialanleihe berufen ist, bedürfen auch fernerhin der Bestätigung des Königs.

Artikel VI. E A

Der Minister des Jnnern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen Anordnungen und ÎJn- \truktionen.

Urkundlich 2c.

Begründung.

Nah §. 8 des Geseßes vom 23. Juni 1876, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preu- ßishen Monarbie, sollte der als freiéständischer Verband auf- recht erhaltene lauenburgische Landeskommunalverband bis zur ander- weitigen geseßlichen Regelung, jedo längstens bis zum 1. März 1878, von der Ritter- und Landschaft in deren bisherigen, durch das König- liche dänische Patent vom 20. Dezember 1853 geregelten Zusammen- seßung vertreten werden. i S L

Diese Frist wurde, nachdem der Seitens der Königlichen Staats8- regierung dem Landtage der Monarchie in der Session von 1877/78 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kreisverfassung im Kreise Herzogthum Lauenburg, abgelehnt worden war, dur das auf den Antrag des Landtages erlassene Gesez vom 16. März 1878 bis zum Erlasse einer neuen Kreis- und Provinzialordnung für die Pro- vinz Schleswig-Holstein, spätestens bis zum 1, März 1880, und sodann durch das Gesey vom 5. Februar 1880 bis zum 1. Oktober 1882 verlängert. u S

Bei Bestimmung dieser leßten Frist ging die Staatsregierung von der Annahme aus, daß bis zum 1. Oktober 1882 eine neue Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein würde in Kraft treten können. l eg E

Auch ist dem Landtage der Monarchie in der Session 1880/81 ein Entwurf des bezeichneten Gesctes vorgelegt und darin das Inkraft- treten des leßteren zum 1, April 1882 vorges{lagen worden. Diese Ge seßentwürfe sind aber über die geschäftsordnungsmäßige erste Be-

rathung im Hause der Abgeordneten uit hinaus gekommen und es läßt si zur Zeit noch zit übersehen, wann eine neue Krei?ordnung für die Provinz Schleswig-Holstein in Kraft treten wird.

Die Staatéêregierung wac bei der, Kraft Allerßöbster Ecmächti- gung vom 14. Zanuar 1882 im Landtage der Monardie crfolgten Vorlegung des Entwurfes ciner Kreisordnung für die Provinz Han-

nover von der Ansidt auLgegangen, daß es angängli% fei, in den

: iz iei 13 Dezember 1872 nicht zum Geltungsbereiche der Kreisordnung vom 19. Mérz 1881 gehörigen Provinzen neue Kreis- 1nd Provinzialordnungen, unabhängig von der in Aussicht genommenen Revision des Gesetzes über die Or- ganisation der allgemeinen Beier na E 26. Juli 1880 und

3. Juli 1875 des Verwaltung8geritsgeseßes vom 5 6 1880, einzuführen. Auch lag es in der Absicht der Staatsregierung, wie es für die Provinz Han- nover geschehen war, für die Provinz Scleêwig-Holstein den Entwurf einer zum Inkrafttreten am 1. April 1883 bestimmten neuen Kreis- und Provinzialordnung ebenfalls noch in der gegenwärtigen Session des Landtages der Monarchie vorzulegen.

Inzwischen ist nun aber Seitens der Kommission des Hauses

der Abgeordneten zur Vorberathung der Entwürfe der Kreis- und Provinzialordnung für die Provinz Hannover mit überwiegender Stimmenmehrheit eine Abänderung der Entwürfe dahin bescblosser worden, daß die in Rede stehenden Geseße erst nach dem Erlasse eines für die Provinz Hannover geltenden Zuständigkeitsgeseßes und dann gleichzeitig mit dem Organisations8geseßze und dem Verwaltungs- gerihtsgeseße in Kraft treten sollen. Gbenso hat der Provinzial-Landtag der Provinz Scchkles8wig-Hol- stein, welhem in der leßten Session desselben die Entwürfe einer Kreis- und einer Provinzialordnung für jene Provinz zur Begut- achtung vorgelegt worden waren, die „dringende Bitte ausgesprochen, mit der Einführung einer neuen Kreis- und Provinzialordnung nicht eher vorzugehen, als bis über die geplante Revision der Verwaltungs- organisationégeseße eine Entscheidung getroffen sei. Es wird hiernach auf das nahe Zustandekommen einer neuen Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein niht mehr gerechnet werden können, da nicht zu ermessen ist, ob über die Grundzüge der Revision des Orga- nisation8gesetzes ein Einverständniß unter den Faktoren der Gesetz- gebung in Välde zu erzielen sein wird, und da die Verständigung über ein Zuständigkeitsgeseß, wie der Versuch im Jahre 1881 gezeigt hat, mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.

Bei dieser Sachlage sieht die Staatsregierung \ich in die Noth- wendigkeit „verseßt, abgesondert für den Kreis Herzogthum Lauenburg, dessen Kreisvertretung die Ritter- und Landschaft am 1. Ok- tober 1882 außer Wirksamkeit tritt, eine die Vertretung dieses Ver- bandes betreffende Geseßesvorlage dem Landtage der Monarchie noch in der (roten Session zugehen zu la)jen, Wenn es früher, mit Rücksicht auf das voraussichtlich baldige Jukrafttreten einer Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holitein, für zulässig hat erachtet werden können, die Anordnung wegcn Vcr- tretung des Kreises durch die Ritter- und Landschaft zweimal durch Gefeß zu verlängern, so kann doch ein gleihes Vorgehen gegen- wärtig, bei verändertem Stande der Angelegenheit, als mit den Staats- und Kreisinteressen vereinbar niht erahtet werden. Die Staatsregierung theilt vielmehr die Bedenken, welche den Landtag der Monarchie bei der Beschlußfassung über das Einverleibungsgeseß vom 23. Juni 1876 veranlaßt haben, die Vertretung des Verbandes durch die Nitter- und Landschaft auf die Zeit bis zum 1. März 1878 zu beschränken, Diese Bedenken beruhen zunächst in der Bevorzugung der Ritterschaft bei der Zusammenseßung sowohl der Ritter- und Landschaft, als des Verwaltungsaus\chusses derselben (des Landschafts- follegiums), ferner in der Verknüpfung des Vorsißes in beiden Körperschaften mit dem Besiße cines bestimmten Gutes und ‘der Angehörigkeit zu einer bestimmten Familie, und in der Lebenslänglihkeit des Amtes sowohl des Borsißenben, als des- jenigen der ritterschaftlißen Mitglieder! des Landschaftskollegiums. Außerdem ist gegen die jeßige Organisation der {hwerwiegende Ein- wand zu erheben, d der Landrath völlig außerhalb der kreiskommu- nalen Verwaltung steht und dadur in seiner gesammten Stellung geschädigt wird, und daß den ständisben Oberbeamten durch das lauenburgishe Geseß vom 7. Dezember 1872 im Abschnitte IIL, dem Verwaltungsauss{usse gegenüber, eine mit dem Interesse der be- deutenden und umfangreichen Kreiskommunalverwaltung nicht verein- bare selbständige Stellung angewiesen ist.

Mußte es hiernach für ausgesc{lossen erachtet werden, die Ver- tretung des Lauenburgischen Landeskommunalverbandes durch die Ritter- und Landschaft über den 1. Oktober 1882 hinaus zu ver- längern, fo ergab sich die Nothwendigkeii, für den Verband eine andere Vertretung und andere Verwaltungsorgane durch) Gesetz zu schaffen, und es konnte nicht zweifelhaft sein, daß dabei auf die be- äbrten Besti ber: Kreléord 13, Dezember 1872 währten Bestimmungen der Kreisordnung vom 19. März 1881 zurüczugehen war, welche auch dem Entwurfe der Kreisordnung für die Provinz Hannover zu Grunde gelegt worden sind und unzweifelhaft demnächst auch dem Entwurfe der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein wie es in der entsprechenden Vorlage an den Provinziallandtag bereits geschehen i zur Grundlage dienen werden, mithin für den Kreis Herzogthum Lauenburg unbe- denklih {on jeßt getroffen werden können, E denselben der Gefahr cines doppelten Ueberganges in der Organisation der Kreisvertretung und der Kreiskommunalverwaltung auszuseßen. Insbesondere wird

Ba Le g inb ad! der Rui 13, Dzbr, 1872 auch die in den §8. 86 und 89 der Kreisordnung vom 19. März 1881 vorgesehene Abgrenzung des Wablverbandes der größeren ländlichen Grundbesißer und des Umfanges der Vertretung desselben, als den Verhältnissen des Kreises Herzogthum Lauenburg wohl entsprechend, unbedenklich definitiv in Geltung geselzt werden können.

Zu dem hiernach aufgestellten Geseßentwurfe ist im Einzelnen noch Folgendes zu bemerken :

1) Der Artikel 111. enthält diejen gean fas Bukcafttreter der S , 3, Dezem 1872 L Vorschriften der Kreisordnung vom 19. Bd 188i zu knüpfen- den Maßgaben, welcbe zunäcst und bis auf Weiteres dadurch ge- boten werden, daß das Gesetz über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und das Verwaltungsgerihtsgesez im Kreise Herzog- thum Lauenburg nit in Geltung treten.

2) Der Art. F. ist aus dem in der Session 1880/81 dem Land- tage der Monarie vorgelegten Entwurfe einer Kreisordnung für die Provinz S{leswig-Holstein entnommen und findet seine Begründung in folgenden Bemerkungen : i

Die Abschnitte T11. und 1V. des lauenburgishen Gesetzes vom 7, Dezember 1872 enthalten Bestimmungen über die Einrichtung der ständischen Landesverwaltung und die staatliche Oberaufsicht. Diese Be- Ummungen und die sih daran s{ließenden Vorschriften des Statuts

9), FSumt E R m s vom j August 1873 stehen, soweit sie (8. 16) den ständischen Ober-

beamten, dem Landschaftskollegium und dem Erblandmarschall gegen- über cine selbständige Stellung in der Vermögensverwaltung anweisen, mit den, aus 88. 134, 136 und 137 der Kreisordnung

13, ber 1872 Auständiakei j Dezember 187 sih ergebenden Zuständigkeiten des Kreis-

vom “19, März 1881 E

ausscusses und des Landraths in Widerspruch und werden im Uebrigen durch die betreffenden zur Einführung gelangenden Bestim- mungen jener Kreisordnung erseßt. Eine ausdrücklihe Aufhebung des vorhin gedachten Statutes konnte unterbleiben, da dasselbe dur die Aufhebung der Behörde und der Verwaltungseinrihtung, auf welche es si bezieht, seine Wirksamkeit ohne Weiteres verliert.

Es erscheint jedoch geboten, für die zur Zeit im Dienste des Landeskommunalverbandes stehenden Beamten, T eeoudere au für diejenigen, deren Amt durch die Aenderung der Ver andsverwaltung in Wegfall kommt, von den zur Aufhebung gelangenden gesetlicben Bestimmungen diejenigen aufrecht zu erhalten, welhe im &. 20 Ab- say 2 des Gesetes vom 7. Dezember 1872 bezügli der Pensionirung,

Witkwen- 2. troffen sind.

Aucÿ wicd, der Aufhebung der Abschnitte I1I. und IV. jenes Ge- jetes gegenüber, cine Ausnahme binsichtlih der für den Direktor der lauenburgisben Gelebrtenschule (8. 19), für die höheren Beamten der Verwaltung (8. 16 Abfatz1} und für den Forstbetriebsplan (8. 25 Absatz 3) vorbehaltenen Bestätigungörete zu machen sein. Die Aufrechthaltung dieser Rechte entspricht, was die höheren Beamten und den Forstbetriebs- plan betrifft, der Bedeutung der Verwaltung, insbesondere aub der ésorstoerwaltung, und der Wichtigkeit der daran si knüpfenden öffent- lien Interessen. Der Vorbehalt landesherrlicher Bestätigung für den Direktor der Gelehrtea\chule ist ein Korrelat zu dem, im 8. 9 Saß 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1872 zugestandenen Wegfalle des landesberrlihen Kompatronats über jene Schule.

Der Umfang und die Mannigfaltigkeit der Vermögensverwaltung erdeischen zuglei cine anderweitige umfassende neue Regelung der- selben. Solche wird durch ein vom Kreistage ju M NeNets, nach 15, Ô 2 8. 176 zu 1 der Kreiordnung vom o En E der landes- herrliwen Genehmigung bedürfendes Statut zu geschehen haben. Außerdem bedarf es in Folge der Aufhebung der Bestimmungen im S. 20 Absatz 2 des Gesebes vom 17. Dezemter 1872 für bie bei der Vermögensverwaltung künftig anzuftellenden Kreisbeamten eines Regle- ments über ihre dienftlihen Verhältnisse.

Für Reglements über besondere Einrichtungen des Kreises ist nach den allgemeinen Bestimmungen die Bestätigung der Aufsichts- behörde nit erforderlich. Es erscheint aber geboten, für den Kreis Herzogthum Lauenburg sowohl das Reglement über die dienstlichen Verhältnisse der Beamten als sonstige, in Beziehung auf einzelne Verwaltungszweige und Einrichtungen zu erlassende Reglements an die Genehmigung der zuständigen Minister zu knüpfen, da das dem Kreise zustehende Vermögen des bisherigen Mea ien Landes- kommunalverbandes, nah S. 11 des Gesetes vom 7. Dezember 1872, in gleicher Weise wie das Vermögen der Provinzialverbände zur Er- richtung von Arstalten bestimmt ist, hinfihtlich welcher auch den Provinzialverbänden gegenüber für den Erlaß von Reglements auf die staatliche Genehmigung nicht hat verzichtet werden können.

Zur Verwaltung der auf Grund des lauenburgischen Gesetzes vom 8. Dezember 1866 aufgenommenen Domanialanleihe von 1700000 Thlrn. war nach §. 5 a. a. O. eine landesherrlich zu ernennende Kommission berufen. : i;

Nachdem die Verpflichtung zur Verzinsung und Tilgung dieser Anleihe durch §. 4 des Rezesses vom 19./21. Juni 1871 und §. 6 des lauenburgischen Geseßes vom 7. Dezember 1872 auf den Landes- fommunalverband übergegangen war, wurde durch §. 1 des lauen- burgischen Gefeßes vom 24. Dezember 1875 dem Verbande au die Verwaltung ver Auleike übertragen und dabei (8. 1 Absaß 2) Folgendes bestimmt:

«Die Mitglieder der zur Führung dieser V.rwaltung in Ge- mäßheit des Geseßes vom 8. Dezember 1866 keru enen Kom- mission werden fünftig von der Nitter- und Landschaft ge- wählt, jedo Lleibt die Bestätigung derselben Unserer (des Landesherrn) Allerhöchsteigenen Entschließung vorbehalten. *

Hiernach wird es sh empfehlen, die landesherrliche Bestätigung der vom Kreistage zu wählenden Mitglieder der Verwaltungskommissiou auch für die Zukunft vorzubehalten.

Versorgung und Gewährung von Warktegeldern ge-

Statistische Nachrichten.

Den im Druck erschienenen „Aktenstücken des 15. hannoverischen Provinziallandtags“ entnehmen wir über den Finanz-Etat der hannoverischen Provinzialstände pro 1882 folgende Angaben : Die Einnahmen pro 1882 sind veranschlagt auf: 5032 827 M. gegen 4 927 628 im Jahre 1881 und rot. 5 494 406 A wirklihe Einnahme des Jahres 1880, die Ausgaben auf 5 027 807 gegen 4 924 978 bezw. 5130734 A Es ergiebt sih also im Etat für 1882 ein Ueberschuß von 5029 M. gegen 2650 bezw. rot. 363 671 4 Von den einzelnen Positionen des Etats führen wir in Nacbfolgendem folgende an, indem wir die korrespondirenden Positionen des Etats pro 1881, sofern sie ab- weichen, gegenüberstellen, In dem feststehenden Ordinarium, welches wie im Vorjahre mit 4131559 Æ abschließt, finden si folgende Positionen: in Gemäßheit des Geseßes vom 7. März 1868, betr. die Ueberweisung einer Summe von jährlich 500009 Æ an den pro- vinzialständischben Verband der Provinz Hannover 1 500 000 ÁÆ.; in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juli 1875, betr. die Ausführung der SS. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreis8verbände, aus der Königlichen Verordnung vom 12. September 1877 a, zur Gewährung von Zuschüssen für Armen- und Wohlthätigkeitsanstalten 1170 X, b. zur Durchführung der Kreisordnung und der zu erlassenden ähnlichen Gesetze 284 076 M, c. zu sonstigen Zwecken 2 346 313 6 An Zinsen stehen in der Ein- nahme 35000 M gegen 188139 Æ i. J, 1881. Das Landarmen- und Korrigendenwesen hat eine Einnahme - von 528 328 4 gegen 461 780 A. und zwar aus den in Gemäßheit des §. 29 des Gesetzes, betr. die Ausführung des Bundesgeseßzes über den Unter- stüßung8wohnsiß vom 8, März 1871, von den Amtsver- bänden und selbständigen Städten zur Deckung der Kosten des Landarmen- und Korrigendenwesens eingehenden Beiträgen 527 328 gegen 460 780 4 Die Aufkünfte von den Chausseen beziffern s auf 125 000 F Von der Ausgabe theilen wir folgende Positionen mit: Kosten des Provinzial-Landtags 24 100 #4, Kosten des stän- dishen Verwaltungs8ausshusses 7967 F, Kosten des Landes-Direk- toriums 74840 M gegen 71420 im Jahre 1881, Kosten der ein- zelnen Landschaften (Aversum zur Bestreitung der Besoldungen, Ver- sammlungs-, Bureau- und Bauunterhaltungsfosten) 76 780 K, Unter- baltung und Ergänzung der s\tändishen Bibliothek 2600 , für Kunst und Wissenschaft 219337 A gegen 215917 K, und zwar: 1) dem Provinzial - Museum zu Hannover 15000 MÆ, 2) der naturforshenden Gesellschaft zu Emden 650 M, 3) de: Gesells waft für Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden 500 Æ, 4) dem Verein für Kunde der Natur und der Kunst zu Hildesheim 1600 Æ, 5) dem Muscumsverein zu Lüneburg 300 K, 6) dem naturwissenschaftlihen Verein für das ¿Fürstenthum Lüneburg zu Lüneburg 500 Æ, 7) dem historisben Ver- ein zu Osnabrück 600 K, 8) dem Verein für Geschichte und Alter- thümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 600 #, 9) dem Museum für Kunst und Wissen- schaft zu Hannover 7800 6, 10) dem Arcbitekten- und Ingenieur- verein zu Hannover 1200 Æ, 11) zur Herausgabe des Sudendorfschen Urkundenwerks 630 Æ, 12) dem zoologishen Garten zu Hannover 900 Æ, 13) dem Museumsverein zu Osnabrück 600 A Die drei Irrenanstalten zu Hildesheim, Göttingen und Osnabrück nehmen 110514 Æ in Anspruch gegen 116 986 i. J. 1881, die Taubstummen- anstalten zu Hildesheim, Stade, Osnäbrück und Emden 104517 M

egen 101 689 M, die Hebammenlehranstalten zu Hannover, Celle und

Sönabrüdck 38 784 M gegen 40 281 M, die nirt Ugen Lehr- anstalten 45 660 4 gegen 48 610 J, die Blindenanstalt zu Hanno- ver 18 000 M, die Idiotenanstalt zu Langenhagen 16 000 Æ, die Rettungsanstalten 7300 M gegen 9300 A Für das jüudishe Schul- und Synagogenwesen sind ausgeworfen 16 500 4; zu Beibülfen an milde Stiftungen und Vereine, gemeinnützige und wohlthätige An- stalten sowie an Hülfsbedürftige 38 668 M gegen 38638 G; für die Zwangterzichung verwahrloster Kinder 70000 M gegen 41 000 Für Chausseen, Landstrafien und Gemeindewege sind in Ansatz ge- bracht 3 224 252 M gegen 3228 850 und zwar: A. an Verwal- tungskosten 224 900 gegen 225 350 4, B. für die Unterhaltung der Chausseen 1948 352 „# gegen 1952500 Æ, C. für den Land- straßenbau 901 000 M, D. Beihülfe für Gemeindewege 150 000 4 Behuf Bildung eincs Fonds für Zuschüsse zu Landesmeliorationen finden sich în der Ausgabe: 40800 A gegen 40300 M Der Pensionsfonds is dotirt mit 52400 M gegen 48 750 4, der Reservefonds für bevorstehende Bauten mit 113200 M g

1 egen 107 0009 A Behufs Ansammlung des Fonds zur Drrch{führung der